— 267 — Formular B. Deutsches Reich. 646 .„ Zeugniß über die Befähigung zum Maschinisten vierter Klasse auf deutschen Seedampfschiffen. Der (N. N.) [Vor= und Zunamens, geboren zu (N. N.), den##tten 18 . „ wohnhaft in (N. N.), erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung vom 26. Juli 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 359) die Befugniß zur Leitung der Maschinen von Schiffen nachbezeichneter Bestimmung, soweit sie nicht zur Beförderung von Reisenden dienen: a) von Schleppdampfschiffen und von Fischereidampfsschiffen, b) von anderen Seedampfschiffen auf der Fahrt zwischen Plätzen der Festlands= und Inselküste von Antwerpen bis Windau — jedoch ausschließlich der Küstenstrecke nördlich vom Aggerkanal und von Frederikshapvn, sowie der Umfahrt um Skagen —, der Küste der im Kattegatt und südlicher gelegenen dänischen Inseln, einschließlich der Insel Bornholm, und der schwedischen Küste von Gothenburg bis Kalmar, einschließlich der Insel Oeland. .......... ,den..t011..........18.. (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 4%