— 268 — Lermualer-e. Ventsches Reich. Reichswappen. Zeugniß über die Befähigung zum Maschinisten dritter Klasse auf deutschen Seedampfschiffen. Der (N. N.) [Vor= und Zunamens, geboren zu (N. N.), den ten , wohnhaft in (J. N.), erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung vom 26. Juli 1891 (Reichs- Goz S. 359) die Befugniß zur Leitung der Maschinen a) von “*¼“ 32 wenn sie nicht zur Beförderung von Reisenden dienen, auf Fahrten in der Ostsee in der Nordsee bis zum 61. Grad nördlicher Breite und im Englischen Kanal, b) von Seedampfschiffen, wenn sie zur Beförderung von Reisenden dienen, und zwar von Schleppdampfschiffen und von Fischereidampfschiffen auf jeder Fahrt, von anderen Seedampfschiffen auf der Fahrt zwischen Plätzen der Festlands= und Inselküste von Antwerpen bis Windau — jedoch ausschließlich der Küstenstrecke nördlich vom Aggerkanal und von Frederikshavn, sowie der Umfahrt um Skagen —, der Küste der im Kattegatt und südlicher gelegenen dänischen Inseln, einschließlich der Insel Bornholm, und der schwedischen Küste von Gothenburg bis Kalmar, einschließlich der Insel Oeland. .......... ,den..teU 18.. (Firma und Unterschrift der Behörde.)