— 279 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —.———"—— Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. September 1891. OW 38. Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Festsetzung der 3. Militär-Wesen: Erlöschen der Berechtigung einer Lehr- Binnenlinie im Bezirk des Hauptzollamts Strasburg anstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- ri. W.; — Veränderungen in dem Stande oder den Be- schaftliche Befähigung für den einjährig -freiwilligen Mi- fugnissen der Zuckersteuerstellen Seite 279 litärdinnsttt 281 2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem vom 1. April bis Ende August 189995 .. 280 Reichsgebiit... .... 281 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Die Binnenlinie im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg i. Westpr. ist von dem Punkte, wo die Landstraße zwischen der Unterförsterei Dlugimost und der Mühle Dlugimost von der Branitza geschnitten wird, bis Gut Guttowo auf die Linie Mühle Dlugimost-Trepki-Samin-Kozienic-Gut Guttowo verlegt und wie folgt festgesetzt worden: Die westlich der Stadt Strasburg dem Laufe der Chaussee von Thorn folgende, die Stadt Strasburg in den Grenzbezirk einschließende Binnenlinie geht von dieser Stadt ab am linken Drewenz- ufer aufwärts bis zu dem Punkte, wo die Branitza in die Drewenz fällt, folgt dann dem linken Ufer der Branitza bis zu der im Zuge der Landstraße von Unterförsterei Dlugimost nach Mühle Dlugimost befindlichen Brücke über die Branitza, geht dann der vorbezeichneten Landstraße folgend und sie in den Grenzbezirk einschließend über Mühle Dlugimost der Landstraße entlang nach Trepki, diese Orte nebst Abbauten in den Grenzbezirk einschließend, bis zu dem Punkte, wo dieselbe in die Landstraße von Samin nach Zembrze mündet, läuft über die letztere Landstraße hinweg, Samin und Abbauten sowie die Straße in den Grenzbezirk einschließend, der am nördlichen Ausgange von Samin beginnenden nach Kozienic führenden Landstraße entlang und dieselbe gleichfalls einschließend bis dahin, wo diese in die von Kl. Lezuo nach Gut Guttowo führende Landstraße mündet, folgt dem Laufe der letzteren, dieselbe und Gut Guttowo in den Grenzbezirk einschließend, bis zur Einmündung derselben in die von Strasburg nach Lautenburg führende Chaussee. 52