— 289 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Oktober 1891. O41. Inhalt: 11. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten:: Seite 289 2. Holizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiit.. 290 1. Kon sulat= Wesen. Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls zu Patras beauftragten Kaiserlichen Vize-Konsul Hamburger daselbst ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts- führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor- zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 55