— 295 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —. — ——¡„ Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Oktober 1891. 343. Inhalt 1. Boll und Stenen wesen; ndepinderunge in 2. Konsuiat. Wesen: Ernennungen; — Erequatur- Ertbei. eem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuer- «««··««« stellen; — Ableben eines Reichsbevollmächtigten Seite 295 s. Hoer-weten sweisang von Ausländern aus dem 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Die Steuerämter J. zu Clenze und zu Schweich im Bezirk der Hauptsteuerämter zu Lüneburg beziehung sweise Trier sind in Steuerämter II. umgewandelt worden. Behufs Theilung der Geschäfte des Hauptsteueramts zu Stettin sind daselbst 2 Hauptsteuer- ämter unter der Bezeichnung: Hauptsteueramt Stettin I und Hauptsteueramt Stettin II errichtet worden. Das Hauptsteueramt Stettin I, welchem die Zoll= und Steuer-Abfertigungsstelle am Centralbahn= hofe unterstellt ist, hat Niederlage und sämmtliche Befugnisse des bisherigen Hauptsteueramts zu Stettin, jedoch mit Ausnahme der folgenden: 1. zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und lI über inländischen Taback und inländischen Branntwein; 2. zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Branntweins, Tabacks und Zuckers; 3. zur Erhebung der Reichsstempelabgabe und Abstempelung von a) Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen (Nr. 1 bis 3 des Tarifs zum Gesetz vom 1. Juli 1881), b) Formularen zu Schriftstücken nach Nr. 4 daselbst und J) Lotterieloosen (Nr. 5 daselbst). Die diesem Hauptamt unterstellte Zoll= und Steuer- W** am Centralbahnhofe behält ihre bisherigen Besugnisse mit Ausnahme der vorstehend unter 2 aufsgeführten. Im Hauptamtsbezirk dürfen Privattransitlager gestattet werden: für Getreide in Stettin, für Holz in Stettin. · 57