— 16 — Es sind umgewandelt worden: die Steuerämter I. zu Ahrweiler im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuwied, zu Wadern im Bezirk des Hauptsteueramts zu Saarbrücken, zu Bodenteich im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lüne- burg und zu Friedland O. S. im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt O. S. in Steuerämter II., und das Steueramt II. zu Driesen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Landsberg a. W. in ein Steueramt I. Im Königreich Bayern. Es ist ertheilt worden: dem Nebenzollamt zu Zweibrücken im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Roheisen, welches in ganzen Eisenbahnwagenladungen für das Eisenwerk Kraemer zu St. Ingbert eingeht, sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über das von diesem Eisenwerk zur Ausfuhr angemeldete Luppen= und Stabeisen, und dem Hauptzollamt zu Landau die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Tarifnummern 22f, 229 1, 22g2, 41 45 und 41 46 zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern. Im Königreich Sachsen. Das Untersteueramt zu Frankenberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist zur Er- ledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Taback ermächtigt worden. Im Königreich Württemberg. Dem Kameralamt zu Oberndorf ist die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen l und lI über inländischen Branntwein ertheilt worden. In Elsaß-Lothringen. Das Nebenzollamt I. zu Niedersulzbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Münster i. Els. ist unter Beilegung der unbeschränkten Befugniß zur Eingangsverzollung von Wein und Branntwein in ein Nebenzollamt ll. umgewandelt worden. 2. Kon sulat= Wesen. Dem bisherigen Vize-Konsul des Reichs in Suez, Th. Meyer, ist die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt worden. Dem Kaiserlichen Vize-Konsul, Erbgrafen zu Castell-Rüdenhausen in Alexandrien ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des dortigen Kaiserlichen Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle dieser Personen zu beurkunden. 3. Marine un 9 Schiffahrt. In Bremen und Bremerhaven sind am 1. Januar d. J. Untersuchungsstellen für die Untersuchung der Seeleute auf Farbenblindheit, in Bremen außerdem eine Untersuchungskommission für die zweite Untersuchung in Thätigkeit getreten. Die Untersuchungen erfolgen gebühren= und kostenfrei. 2—— —. 2 r-