— 37 — Nachtrag Nr. 5 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. Berlin, Sonnabend, den 30. Januar 1892. Inhalt: Zoll- und Steuer-Wesen: Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des statistischen Waaren- verzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter; — Bestimmungen über die Kontrole des zum niederen Zollsatz auf Cognac zu verarbeitenden Weins; — Anleitung zur Unterscheidung der Pferde im Alter bis zu zwei Jahren von älteren Pferden. . . . Seite 37 Zoll- und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die nachstehend abgedruckten Vorschriften zur Ausführung der Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz zu genehmigen. 1. Abänderungen und Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des statistischen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, auf welche die Be- stimmung im §. 11 Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet, 2. Bestimmungen über die Kontrole des zum niederen Zollsatz auf Cognac zu verarbeitenden Weins und 3. Anleitung zur Unterscheidung der Pferde im Alter bis zu zwei Jahren von älteren Pferden. Berlin, den 28. Januar 1892. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Maltzahn. Aenderungen und Ergänzungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarife, des statistischen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, auf welche die Bestimmung im §. 11 Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet. I. Amtliches Waarenverzeichniß zum Zolltarife. 1. Unmittelbar unter dem ausgeworfenen Zollsatze ist auf besonderer Zeile einzufügen: im vierten Absatze des Artikels „Absätze“: „vertragsmässig im ersten Absatze des Artikels Achsen unter Ziffer 2 „vertragsmässig im Artikel „Aeolsharfen“: „vertragsmässig im zweiten Absatze des Artikels „Alabasterglas“: „bemalt, versilbert, vergoldet, vertragsmässig weder bemalt, noch versilbert, noch vergoldet, vertragsmässig 65 M br. 2,50 M 20 M 20 M 15 M