— 133 — Tentral-SGlatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. . - à” —— — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. März 1892. X II. Inhalt: 1. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ausstellung « * .. gxsgkchsgssssssssschDszsssPs,-4«MARTHEggxxsgjttsrcgskhsxkukxsmäMCskgg uan............ .e1e« . . . *khkhn : 2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Cidvil= 5. Marine und Schiffahrt: Erscheinen der amtlichen Liste stands = Akten im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Com- * Hhisse der deutschen Kriegs= und Hawdelsmaiine pagnie.. . . 4133 4 ««’«« « 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Folchele ben Ausweisung von Ausländern aus dem 4 Februar 189992 134 gebtt. 1. Militär-Wesen. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 12. Mai 1891 (Central-Blatt S. 91) wird hierdurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Adolf Wagner zu St. Petersburg — an Stelle des auf sein Ansuchen von den gleichen Funktionen entbundenen Dr. Georg Lindes — auf Grund des §. 42 Ziff. 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt ist zur Ausstellung der im §. 42 Ziffer 1a und b der Wehr- ordnung bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militär- pflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Aufenthalt im inneren Rußland haben. Berlin, den 10. März 1892. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher. 2. Kolonial-Wesen. Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzblatt v. 1888 S. 75) und des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 ist dem interimistischen Kommissariats-Sekretär, Gerichtsaktusar Karl Cordes, für Kaiser-Wilhelmsland und die Dauer seiner Thätigkeit daselbst die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. 23