— 171 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu äS durch alle Postanstalten und Lachhanlungen. l XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Anit 1892. S 16. 1— InHalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Ergänzungen und Ab- *½“ » anderungendeksshxlagcsz§48 Ergänzunger Reglements 3. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- für die Eisenbahnen Deutschlandnss Seite 171 stands-Akten; — Todesfaaell 173 2. Joll= und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations- 4. Polize i-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Kontroleurs; — Veränderungen in dem Stande oder den Reichsgebiet &N„„„ 174 Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 172 1. Eisenbahn = Wesen. Bekanntmachung, betreffend Ergänzungen und Abäuderungen der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlande. Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 7. April d. J. nachstehende Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu 8. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen: I. Die Eingangsbestimmung unter llb ist wie folgt zu fassen: „Dahmenit (ein Gemenge von salpetersaurem Ammonium, salpetersaurem Kali und Naphtalin) sowie Gemische aus Salpeter, Harz, Naphtalin und rohen Theerölen unter- liegen nachstehenden Bestimmungen:"“ II. Die Bestimmung unter XXXVIII a 2c erhält folgende Fassung: „C. Für Chlor: 50 Atmosphären und 1 kg Flüssigkeit für je 0,9 Liter Fassungsraum.“ II. Hinter der Bestimmung XXXVIII a ist folgende neue Bestimmung nachzutragen: „XXXVIII b. Verdichteter Sauerstoff und verdichteter Wasserstoff werden unter folgenden Bedingungen befördert: 1. Diese Stoffe dürfen höchstens auf 120 Atmosphären verdichtet sein und müssen in nahtlosen Cylindern aus Stahl oder Schmiedeeisen von höchstens 2 m Länge und 18 cm innerem Durchmesser zur Beförderung aufgeliefert werden. 29