— 217 — Angabe der Gründe, aus denen die Untersuchung der Probe auf Stärkezuckergehalt. unterblieben ist, oder das Ergebniß dieser Untersuchung mit Angabe der ermittelten Polarisation nach der Inversion; ferner bezüglich stärkezuckerfreier Abläufe die gefundene Kupfermenge und den daraus sich berechnenden Zuckergehalt, bezüglich stärkezucker- haltiger Abläufe die gefundene Kupfermenge, den derselben entsprechenden Invertzucker- gehalt und den Gesammtzuckergehalt (Polarisation + Invertzucker); schließlich den be- rechneten Quotienten; 3. in den eingangs unter c bezeichneten Fällen: das Ergebniß der Prüfung auf Invertzuckergehalt, soweit solche erforderlich ist, sowie, falls die Anwendung der Raffinoseformel zulässig ist, das spezifische Gewicht, die daraus berechneten Grade Brix, die direkte Polarisation, die Polarisation nach der Inversion, den daraus mit Hülfe der Raffinoseformel berechneten Zuckergehalt und den Ouotienten, anderenfalls aber die vorstehend unter Ziffer 2 aufgeführten ngaben; II. bei der Feststellung des Zuckergehalts raffinosever dächtiger krystallisirter Zucker: die direkte Polarisation, die Polarisation nach der Inversion, den daraus berechneten Zuckergehalt nach der Raffinoseformel und sodann den bestimmungsgemäß als ermittelt geltenden prozentualen Zuckergehalt. 86