262 Abgegeben am . ......... 189 Die Revision übernehmen:) 1 Abmeldung. Auszug aus dem Zuckerbegleitschein oder dem Niederlageschein. Der Kolli Art und Menge der Zuckerprodukte bezw. zuckerhaltigen Fabrikate Angabe, ob und Name nach der noch nicht geprüften ttaehabter amtli Ermittel wie und z Angabe des Anmelders. nach stattgehabter amtlicher Ermittelung. ae vun 5 und Zeichen Zahl Menge. Menge. J Der Be chem Amt r Wohnort und Art Nettogewicht Neltogewicht, Tara- wecnungder nöner z un des in d atz Vergütung S der Brutto- ZuaerB. zucker Brutto-, durch durch n b beeio. Ges gelegt ist, der Num- Arts). produkte haltigen Art. Verwie. Tara. bezw.Euschussesund Zahl E Ver- . bezw. Fabri- Q„ b Tara-zu Grunde der an- .. mern. gewicht! bez katen gewichtgung abzug u legendes Empfänger. zucker- ent. ermit. ermit- —— gelegten . packung. #haltigen haltenen ! tel 9 Zucker- S Fabrikate. Zuckers teltes. eltes. wicht. gewicht. Blei S u. s. w. ks ½ ug ½ s 1 | kg u10 kg. /10 kg # 1. 2. 3. 4. . 7. 8. 9. 10. 11. 1. 18. 14. 15. - l It « « l l ) « i i « « sl s Ich Unterschriebener, der gucerbegleitschein melde der Zuckerstelle zu Mit dem 8 sünein- vorstehend verzeichnete Zuckerprodukte zur Entnahme aus der Fabrik an Niederlage-Register « und hafte für die Richtigkeit der Anmeldung. (Name und Amtscharakter.) *) Nur für den Fall des lokalen Bedürfnisses auszufüllen. .......... ,den ten 189 (Dieser Vordruck ist zu durchstreichen, wenn das Abfertigungspapier nicht als Abmeldung dient.) »**) In den Spalten b, 9 und 20 ist in Abmeldungen bei raffinirtem Zucker die nähere Beschaffenheit des Zuckers (ob Hut-, Platten-, Würfelzucker, Farin ꝛc.) und bei Abläufen der Quotient (und zwar entweder in einer bestimmten Zahl oder nach der Lage unter 70 oder der höheren), in Begleitschein- oder Niederlageschein-Auszügen die Art der Zuckerprodukte beziehungsweise zuckerhaltigen Fabrikate in Uebereinstimmung mit dem Begleitschein beziehungsweise Niederlageschein anzugeben. ) Beæũglich der vor dem 1. August 1092 hergestellten auckerhaltigen Vabrikate ist auch anzugeben, tote die gesckhrte Steuer- rergũtunꝗ sich auf Perbrauchsabgabe (OLuckersteuer) und Materialsteuer vertheilt.