— 300 — Annahme-Erklärung. übernehme die Verpflichtung, die innen verzeichneten Zuckerprodukte (zuckerhaltigen Fabrikate) in unveränderter Gestalt und Menge noch heute (bis zum ten ) der benannten Zuckerfabrik (der benannten Niederlage) zuzuführen und daselbst zur Abferti- gung zu stellen. Zugleich erkläre für verpflichtet, für die auf diesen Zuckerprodukten (zuckerhaltigen Fabrikaten) ruhenden Abgaben zu haften, bis der Uebergang in die Fabrik (Niederlage) steueramtlich bescheinigt ist. „den * 189