— 322 — zur Abfertigung von Baumwollengarnen Nr. 2 c 1, 2 und 3 des Zolltarifs, Leinengarnen Nr. 22 àa und b des Zolltarifs, Wollenwaaren Nr. 41 45 und 41 d6 des Zolltarifs, zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Brannt- weins (mit Ausnahme der Liköre und Fruchtsäfte) und Tabacks, sowie der ausgehenden nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen Gegenstände, für welche Salzabgabevergütung beansprucht wird, zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber- gangsscheinen. Ferner ist dem Steueramt l. zu Uerdingen die unbeschränkte Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden oder niedergelegten Zuckers aller Art durch Beschluß des Bundesraths vom 3. März d. Is. beigelegt worden. Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg llI ist die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Calbe a. S. II. mit dem Steueramt 1. zu Barby verbunden worden. Dieselbe ist fortan für die Zuckerfabrik zu Barby zuständig. Die Zuckersteuerstelle zu Calbe a. S. l. ist künftig für die Zuckerfabriken zu Calbe a. S. und Groß-Rosenburg zuständig. Die Steuerämter I. zu Schildau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Mühlberg und zu Wettin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halle a. S. sind aufgehoben worden. Zu Benkheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gumbinnen ist ein Steueramt II. errichtet und das Steueramt J. zu Auras im Bezirk des Hauptsteueramts zu Breslau II nach Obernigk ver- legt worden. Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Preußisch Stargardt ist das Steueramt l. zu Mewe nach Pelplin verlegt und mit der dort befindlichen Zuckersteuerstelle vereinigt worden. Im Großherzogthum Hessen. Zu Neckarshausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist eine Ortseinnehmerei mit der Befugniß zur Eingangsabfertigung von Bier, Wein und Obstwein sowie zur Ausfertigung und Er- ledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein errichtet worden. Der Ortseinnehmerei zu Seligenstadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Offenbach ist die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein ertheilt worden. Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. Der Zollabfertigungsstelle Sternschanze im Bezirk des Hauptzollamts Kehrwieder ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländischen Zucker beigelegt worden. In Elsaß-Lothringen. In dem Verzeichniß derjenigen Zoll= und Steuerstellen, welchen die Befugniß zur Abfertigung der sogenannten Plattstichgewebe aus Baumwolle beigelegt worden ist — Central-Blatt 1892 S. 90 u. 91 — ist unter Elsaß-Lothringen statt: „Nebenzollamt J. zu Wesserling“ zu setzen: „Nebenzollamt I. zu Urbis, Abfertigungsstelle zu Wesserling.“ Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 7. April d. Is. beschlossen, 1. daß die zwischen dem Rangirbahnhofe Wilhelmsburg und dem Venloer Bahnhofe zu Hamburg neu anzulegenden Bahngeleise in das Zollgebiet einbezogen werden, dergestalt, daß die Zoll- grenze bet ihrem Uebertritt auf das linke Elbufer auch ferner dem westlichen Rande der Elb- brücke folgt; ·