— 410 — die Unterscheidung des Stearins von dem sogenannten Preßtalge, d. i. dem unreinen Preßrückstande des unzersetzten Talgs von der Kunstbutterfabrikation, dessen Erstarrungspunkt in der Regel über 40° C. liegt, so hat eine Untersuchung der von der Waare zu entnehmenden Durchschnittsprobe in Bezug auf ihren Gehalt an Fettsäure im Wege des Titrirverfahrens durch Sachverständige einzutreten. Wird bei der Titration in der Waarenprobe ein Gehalt von mehr als 25 Prozent freier Fettsäure ermittelt, so ist die betreffende Waare als Stearin oder Stearinsäuremasse anzusehen. II. Bestehen bei der zollamtlichen Abfertigung eines nicht in Schmalz von Schweinen oder Gänsen bestehenden thierischen Fetts Zweifel darüber, ob dasselbe bei einer Temperatur von 14 bis 15° R. beziehungsweise 17,) bis 18,5° C. schmalzartige Konsistenz zeigt oder nicht, so hat eine Untersuchung des Fetts auf seine von dem Gehalt an flüssigen Oelen bedingte größere oder geringere Diffusions- (Fleckenbildungs-Fähigkeit zu erfolgen und sind solche Fette, deren Diffusionsfähigkeit diejenige eines aus gleichen Gewichtsmengen Schweineschmalz und Rindertalg zusammengesetzen Normalfetts übersteigt, als Fette von schmalzartiger Konsistenz zu behandeln. Das Normalfett haben die Zollabfertigungsstellen selbst zu bereiten, indem sie Schweineschmalz und Rindertalg von einem als reell bekannten Schlächter kaufen, gleiche Gewichtsmengen derselben in einem Gefäß mischen und das Gemisch durch Eintauchen des Gesäßes in heißes Wasser zusammenschmelzen. Beim Einkauf des Schweineschmalzes ist besonders darauf zu achten, daß dasselbe nicht bereits, wie häufig geschieht, vom Schlächter mit Talg versetzt worden ist. Das Normalfett ist in dicht verschlossenen, mit eingefetteten Glasstöpseln versehenen Präparatenflaschen aufzubewahren und von Zeit zu Zeit, spätestens nach Ablauf von drei Monaten, zu erneuern. Von dem zu prüfenden Fett ist eine Durchschnittsprobe nach dem unter I angegebenen Ver- fahren herzustellen. · Die Vergleichung der Diffusionsfähigkeit dieser Durchschnittsprobe mit derjenigen des Normal- fetts ist in einem zugfreien Raum vorzunehmen, dessen Temperatur etwa 17,)7 C. beträgt. Sowohl die Durchschnittsprobe als auch das Normalfett sind bei der Prüfung gleichzeitig, jedoch gesondert, wie folgt zu behandeln: zunächst ist das Fett einer Umschmelzung zu unterziehen, um eine etwa einge- tretene Abthranung (Abscheidung der härteren Bestandtheile, des Stearins und Palmitins, von den weicheren, dem Olein) zu beseitigen. Nach dem vollständigen Erkalten wird das Fett in einem Porzellan-= mörser während zehn Minuten mäßig zerrieben und demnächst sofort mittelst eines Metallspatels in ein dünnwandiges Gefäß von Glas oder Porzellan übergeführt. Eine Viertelstunde nach dem Aufhören des Reibens wird es mittelst des Spatels in eine auf englischem Löschpapier festgehaltene Metallhülse über- tragen. Die letztere, ein Stück einer Messingröhre, muß ½ mm stark, innen 20 mm weit und 5 mm hoch sein und an zwei gegenüberliegenden Stellen angelöthete Fortsätze besitzen. Beim Uebertragen des Fettes ist das Löschpapier mit einer Glasplatte zu unterlegen und die Metallhülse durch Anlegen des Zeige= und des Mittelfingers auf die angelötheten Fortsätze auf das Papier aufzudrücken; die Hülse ist mit dem Fett so sorgfältig bis zum Rande zu füllen, daß Luft enthaltende Lücken nicht entstehen. Eine Stunde nach dem Aufsetzen des Fettes erfolgt die Vergleichung der von der Durchschnittsprobe und von dem Normalfett auf dem Löschpapier erzeugten Fettflecke. Ist derjenige der Durchschnittsprobe größer als derjenige des Normalfetts, so ist das zu prüfende Fett als solches von schmalzartiger, ist er gleich groß oder kleiner, so ist dasselbe als von nicht schmalzartiger Konsistenz anzusehen. Bei größeren Fettposten von augenscheinlich gleicher Beschaffenheit und gleichem Ursprung genügt es, wenn aus einem Viertel der Zahl der zugehörigen Fässer je eine Durchschnittsprobe entnommen und mit dem Normalfett verglichen wird. Ergiebt sich jedoch hierbei die schmalzartige Konsistenz des Fetts auch nur für ein Faß der Post, so ist die Prüfung auf sämmtliche Fässer derselben auszudehnen. Besteht über das Ergebniß der nach dem vorstehend angegebenen Verfahren angestellten Ermitte- lung Meinungsverschiedenheit, so hat in zweiter Instanz eine Ermittelung des Erstarrungspunktes der durch Verseifung einer entsprechenden Durchschnittsprobe aus der streitigen Waare gewonnenen Fettsäuren durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Wird hierbei ein Erstarrungspunkt von 40° C. oder weniger ermittelt, so ist die betreffende Waare als schmalzartiges Fett im Sinne der Nr. 26h des Zolltarifs anzusehen. » - · Der betreffende Sachverständige hat folgendes Verfahren anzuwenden: 100 g des zu prüfenden Fetts werden in einem mit einem Uhrglase bedeckten, ungefähr 1,5 Liter fassenden Becherglase mit 30 g Kalihydrat, 100 cem absolutem Alkohol und 40 cem Wasser ¾ Stunden lang auf einem siedenden Wasserbade erwärmt und mit einem Liter kochendem Wasser vermischt; die