— 641 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. **.".—— ———— Zu bezieshen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. November 1892. 45. Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung des Verzeich- nisses der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vor- 2. Konsulat -Wesen: Ernennung; — Exequatur-Er- bereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände; — Nach- theilunen 643 trag zum Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeug · 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem nissen über die Befähigung für den einjährig. freiwilligen Reichsgebbkeee 644 Militärdienst berechtigten Lehr-Anstalten.. Seite 641 1. Militär-Wesen. Bekanntmuchung, betreffend Abänderung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände. Auf Grund des §. 35, Ziffer 7 der Militär-Transport-Ordnung für Eisenbahnen im Frieden (Friedens-Transport-Ordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) haben die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Tele- graphen beschlossen: In dem Verzeichnisse der zum Gebrauche für die bewaffnete Macht vorbereiteten Spreng- stoffe und Munitionsgegenstände ist unter A 6 hinter „Geladene Geschosse mit sicherndem Abschlusse der Sprengladung“ einzuschalten: „lausgenommen die mit Granatfüllung C/88 geladenen Geschosse).“ Berlin, den 2. November 1892. Der Reichskanzler. Graf v. Caprivi. 100