— 656 Bez.eichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behärde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 5. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für die Strecken MannheimM hessische Grenze gegen Lampertheim und Eberbach# hessische Grenze gegen Erbach). 6. Mannheim-Weinheim-Heidelberg- Mannheimer Eisenbahn. 7. Lokalbahn von Zell i. W. nach Todtnau. 1. Darmstädter Dampfstraßenbahnen. Stationsdiener,. Bahnwärter,“ Weichenwärter,“ Stations. aufseher, Magazinauf- seher, Lademeister, Telegra- phisten,““ Billet= und Ge- päckexpedienten.“ Güter- expedienten bezw. Gehül- fen,““ Stationsverwalter II. und III. Klasse.“ Sta- tionsassistenten,““ Sta- tionsgehülfen bezw. Diur- nisten,“ Zugführer, Kon- dukteure, Bremser, Wagen- wärter, Wagenaufseher. Wie zu 1. Wie zu 1. Eine Alters- grenze ist für die badischen Strecken nicht festgesetzt. * 40 Jahre. 40 Verwaltungsrath der Hessi- schen Ludwigs-Eisenbahn= gesellschaft zu Mainz. Bau. und Betriebsverwaltung Herrmann Bachstein zu Darmstadt. Bau- und Betriebsverwaltung Herrmann Bachstein zu Darmstadt. V. Grohbherzogthum Hessen. Weichenwärter, Stations- wärter, Schaffner. 40 Jahre. Bau- und Betriebsverwaltung der Hessischen Nebenbehnen im Privatbetriebe zu Darm- stadt. *) Die Bahn- und Weichen- wärter finden nur dann Berück- sichtigung, wenn sie längere Zeit bei der Unter- haltung und Er- neuerung des Oberbaues, so- wie im Bahn- bewachungs- und Signaldienst ei- ner im Betriebe befindlichen Bahn thätig eder beim Eisenbahn- Neu- bau beschäftigt gewesen sind. *) Zur Erlangung der mit be- zeichneten Stel- len ist eine Prü- fung erforder- lich; diese Stel- len werden nur zur Hälfte mit Militäranwär- tern besetzt. Die Wagen- wärter= und Wagenauf= seher. Stellen sind den mittech- önischer Vorbil- dung versehenen Milltäranwär- tern vorbehalten. Wie zu 1. Wie zu 1.