657 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behäörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 2. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für die Strecken Lampertheim badische Grenze gegen Mannheim und Biblis - preußische Grenze gegen Frankfurt a. M., Lambertheim Worms, Erbach badische Grenze gegen Eberbach und Babenhausen- preußische Grenze gegen Hanau.) 3. Mainzer Lokalbahnen. 4. Mannheim - Weinheimer Eisen- bahn. 5. Nebenbahnen: a) Reinheim-Reichelsheim, b) Osthofen-Westhofen, Tc) Sprendlingen - Wöllstein, d) Worms.Offstein. Stationsdiener, Bahnwärter, Weichenwärter,’ Stations- aufseher, Magazinauf- seher, Lademeister, Telegra- phisten,““ Billet= und Ge- päckexpedienten ““ Güter- expedienten bezw. Gehül- fen, Stationsverwalter II. und III. Klasse,““ Sta- tionsassistenten,“ Sta- tionsgehülfen bezw. Diur- nisten,“ Zugführer, Kon- dukteure, Wagenwärter, Wagenaufseher, Bremser. Subaltern= und Unterbeamte. Wie zu 3. Stationsassistenten, Sta- tionsaufseher, Zugführer, Schaffner, Weichenwärter, Bahnwärter. Eine Alters- grenze ist für die hessischen Strecken nicht festgesetzt. 40 Jahre. 40 40 Verwaltungsrath der Hessi- schen Ludwigs-Eisenbahn= gesellschaft zu Mainz. Bau= und Betriebsverwaltung der Hessischen Nebenbahnen im Privatbetriebe zu Darm- stadt. Bau und Betriebsverwaltung Herrmann Bachstein zu Darmstadt. Bau- und Betriebsverwaltung der Hessischen Nebenbahnen im Privatbetriebe zu Darm- stadt. *) Die Bahn- und Weichen- wärter finden ter dann Berück- ligung, wenn sie Uungue Zeit bei der Unter- haltung und Er- neuerung des Oberraues, so- wie im Bahn- bewachungs= und Signaldienst ei- ner im Betriebe befindlichen Bahn thatig oder beim Eisenbahn-Neu- bau beschäftigt gewesen sind. *##) Zur Erlangung der mit ““ be- zeichneten Stel- len ist eine Pri- fung erforder- lich; diese Stel- len werden nur ur Hälfte mit Miritckeanwär- tern besetzt. Die Wagen- wärter-- und Wagenauf. seher-Stellen sind den mit tech- nischer Vorbil- dung versebenen Militäranwär- tern vorbehalten. Bei der Besetzung sind die für den Staatseisenbahn- dienst in dieser Bzziehung gül- tigen Vorschrif- ten zur Anwen- dung zu bringen. Wie zu 3.