662 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 3. Hildburghausen-Heldburger Eisen- bahn. 4. Saal-Eisenbahn. u Werra-Eisenbahn (für die Strecken Sonneberg-Lauscha und Immel- born-Liebenstein). 6. Werra-Eisenbahn (für die Strecke Themar-Schleusingen). Stationsvorsteher, Zugführer. Bahnwärter, Zugbeglei- Hülfswärter, Weichensteller, tungspersonal. * Stationsvorsteher, *Stations. und Expe- ditions-Assistenten, Halte- stellen- Aufseher und -Ver- walter, Weichensteller, Bahnwärter, Schaffner, Bremser. Subaltern= und Unterbeamte. 35 Jahre. 40 40 1 B"7 Betriebsverwaltung der Hild- burghausen-Heldburger Eisenbahn zu Hildburg- hausen. Direktion der Saal-Eisen- bahngesellschaft zu Jena. Direktion der Werra--Eisen- bahngesellschaft zu Mei- ningen. Direktion der Werra-Eisen- bahngesellschaft zu Mei- ningen. XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 1. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. 2. Eisenberg-Crossener Eisenbahn. 3. Saal-Eisenbahn. 4. Weimar-Geraer Eisenbahn. l Untere Betriebsbeamte, mit Ausnahme der einer tech- | nischen Vorbildung be- dürfenden. Hülfswärter, Bahnwärter, Weichensteller. Bahnwaͤrter, Weichenfteller. 35 Jahre. 35 Eine Alters- grenzeist nicht stgesetzt. Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staats- eisenbahnen zu Dresden. Vorstand der Eisenberg- Crossener Eisenbahngesell- schaft zu Eisenberg in Altenburg. Direktion der Saal-Eisen- bahngesellschaft zu Jena. Direktion der Weimar-Geraer Eisenbahngesellschaft zu Weimar. XIII. Herzogthum Sachsen-Toburg und Gotha. 1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen- bahn. Subaltern- und Unterbe#mnte. 40 Jahre. Betriebsverwaltung Thürin- Acher Nebenbahnen zu eimar. annärter Die mit bezeich- neten Stellen sind den Militäran= wärtern nur im Wege des Auf- rückens zugänglich. Bei der Besetzung sind die für den preußischen Staatseisenbahn- dienst in dieser Be- ziehung und ins- besondere bezüg- lich der Ermitte- lung der Militär- beste- benden Vorschrif- ten zur Anwendung zu bringen. Der Betrieb dieser Bahn ist verpach. tet; es kann daher die Anstellung eines Beamten nur für die Dauer der bis zum 31. März 1903 laufenden Pachtzeit gewähr- leistet werden. Bei der Besetzung sind die für den preußischen Staatseisenbahn= dienst in dieser Beziehung gülti- gen Vorschriften zur Anwendung zu kringen.