— 670 — Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen J und II über inländischen Taback, Abfertigungen im Eisenbahnverkehr a) Waaren-Ein= und Ausgang (§§6. 63 und 66 bis. 71 des Vereinsgollgesetzes), b) guur Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§. 65 des Vereins- gollgesetzes), · -" c)Wiederanlegungdes·amtlichenVerschlussesbeiVerschlußverletzungen(§.-96desVereing- zollgesetzes und 8. 27 des Eisenbahn-Zoll-Regulativs), d) Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter, Abfertigung von a) Baumwollengarn Nr. 2c 1, 2 und 3 des Zolltarifs, b) Wollenwaaren Nr. 414 5 und 6 des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifposition, — c)WollengarnalshartesKammgarnausGlanzwolleüberLocmLängezudenZollfätzen derTarifnummer4102, " Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuer-Vergütung ausgehenden Bieres, Tabacks, des mit dem Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrzuschüssen ausgehenden Zuckers, jedoch nur nach Maßgabe der Bestimmung im 8. 99 unter b der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze vom 31. Mai 1891, Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen 1 und Erledigung von Branntwein-Versen- dungsscheinen 1I und II, . AusfertigungvonZuckerbegleitfcheinenlundErledigungvonZuckerbegleitscheinenlundII, Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen. Im Königreich Bayern. Zu St. Martin im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i. Pf. ist eine Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs- und Transportscheinen über Wein— sendungen errichtet worden. * Zu Friedensau ist eine Zuckersteuerstelle errichtet worden, welche eine besondere Geschäftsabtheilung des Hauptzollamts zu Ludwigshafen bildet. Dieselbe ist zuständig für die Zuckerfabrik in Friedensau. Der Uebergangsstelle zu Bellheim im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i. Pf. ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Wein er- theilt worden. Im Königreich Württemberg. In Kupferzell, Haag und Künzelsau sind Grenzsteuerämter errichtet und es ist denselben die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz ertheilt worden. Die Grenzsteuerämter Kupferzell und Haag sind dem Kameralamt Oehringen, dasjenige in Künzelsau dem Kameralamt Schönthal unterstellt. In Elsaß-Lothringen. Am Bahnhof zu Bischweiler, dem Sitze eines Steueramts I., im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hagenau ist eine Zollabfertigungsstelle mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Be- gleitscheinen I und zur Erledigung von Begleitzetteln errichtet worden. Dem Steuramt ll. zu Falkenberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Saargemünd ist die Be- fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über untersuchte Verschnitt-Weine und Moste beigelegt worden.