675 Rechnungsabschluß (gilt zugleich als Uebersicht der vereinnahmten Beiträge und geleisteten Unterstützungen). I. Kassenrechnung.) a) Einnahmen. 1. 10. 11. 12. 13. 14. — Kassenbestand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausschließlich Reservefonds) Zinsen von Kapitalien und sonstigen belegten Geldern, von sonstigen Vermögenstheilen sowie Errge Eintrittsgelder Gesammtbeiträge (Antheile der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen), ausschließlich Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge für Familienunterstützung nach 6. 9 Absatz 1 Satz 2 ". 22 Absatz 2 des Gesetzes Vorschüsse aus der Gemeindekasse nach 8. 9 Absatz 4 des Gesetzes Vorschüsse des Arbeitgebers nach 8. 64 Ziffer 4 des Gesetzes Zuschüsse des Arbeitgebers nach §. 65 Absatz 2 des Gesetzes .. .ErsatzletstungenfurgewahrteKrankenunterstutzungnach Krankenversicherungs- gesetz §§. 3a Absatz 4, 3b Absatz 2, 50, 57 Absatz 4, 57a Absatz 1 und 2; Landw. Unfall- und Krankenversicherungsgesetz vom 5. Mai 1886 §. 136 Absatz 5, §. 137 Absatz 3 Ersatzleistungen von Berufsgenossenschaften, Unternehmern, Versicherungs- anstalten für gewährte Krankenfürsorge, Unfallrenten, Zuschüsse zum Krankengeld nach Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 F. 5 Absatz 8 und 9, §. 8; Landw. Unfall= und Krankenversicherungsgesetz vom 5. Mai 1886 §. 10 Absatz 4, §. 11; Unfallversicherungsgesetz vom 11. Juli 1887 §F. 6 Absatz 1; Unfallversicherungsgesetz vom 13. Juli 1887 §§. 10 Absatz 1, 11 Absatz 2; Gesetz, betreffend die Invaliditäts= und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 . 12 Absatz 2 Aus verkauften Werthpapieren und zurückgezogenen Kapitalien, Sparkassen= oder Bankeinlagen, Entnahmen aus dem Reservefonds Aufgenommene Darlehne, Vorschüsse des Rechnungsführers und sonstige nicht unter 6 und 7 fallende Vorschüsse; andere durchlaufende Posten Sonstige Einnahmen: a) im Ganzen. b) darunter aus der Besorgung von n Geschäften der Invaliditäts= und Altersversicherung nach &. 112 ff des Gesetzes vom 22. Juni 1889 3) Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 13) Mark #el. Mark Pf. 1) Es fallen aus: für die Gemeinde-Krankenversicherung Ziffer 3, 7, 8 der Einnahmen, Ziffer 4, Ausgaben, für , 7, 13 der Orts-Krankenkassen Ziffer 6, 7, 8 der Einnahmen, Ziffer 9 der Ausgaben, für Erlues. (Fabrik= und Bau-Krankenkassen Ziffer 6 der Einnahmen, für Innungs-Krankenkassen Ziffer 6, 7 der Einnahmen, Ziffer 9 der Ausgaben, für Hülfskassen Ziffer 6, 7, 8, 13b der Einnahmen, Ziffer 9, 13a bb und d bb sowie die Bemerkung unter 2 zum Abschluß. er Ausgaben Bei Betriebs-(Fabrik-) und Bau-Krankenkassen sind unter Ziffer 13 der Ausgaben keine Kosten der „Kassen- und Rechnungsführung“ aufzunehmen. 2) Freiwillige oder vertragsmäßige (nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Strafgelder, Mahngebühren 2c. ) Vergütungen der Versicherungsanstalten 2c. 105“