690 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. v. Mts. beschlossen, daß im §. 3 des Weinlager- Regulativs?) am Schlusse von Ziffer I als vierter Absatz folgende Bestimmung eingeschaltet werde: Die ungetrennte Zusammenlagerung von Faßweinen, die dem tarifmäßigen Eingangszoll unterliegen, mit Faßweinen, auf denen der vertragsmäßige Zoll ruht, kann von der Direktiv- behörde gegen Entrichtung des Unterschiedes zwischen den beiden Zollsätzen gestattet werden. In viesem Falle findet auch auf die erstgenannten Weine der vertragsmäßige Zollsatz Au- wendung. Berlin, den 7. Dezember 1892. !! Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Baehr zu Altona an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königüch preußischen Steuer-Inspektors Rothe den Königlich sächsischen Hauptämtern zu Annaberg, Eibenstock, Chemnitz, Dresden, Freiberg und Meißen als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Dresden vom 1. Dezember d. J. ab beigeordnet worden. — — — —— 4. Polizei = Wefen. — Ausweisung von Ansländern aus dem Reichsgebiet. Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 5 F — Brund Ausweisung Aus gs der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 1. 2. l 3. 4. 5. 6. a) Auf Grund des S§. 39 des Strafgesetzbuchs: 1.| Ludwig Alfred geboren am 7. April 1872 zu Héricourt, Diebstahl im wieder. Kaiserlicher Bezirks-Präsi-/17. November Devignat, Fabrik- arbeiter,. .Johann Sims, Grzems), rbeiter, Johann Wenig, f 3. Tagearbeiter, Frankreich, belgischer Staatsangehöriger, geboren am 14/26. Juli 1856 zu Kolebki, Kreis Kolsk, Gouvernement Kalisch, Polen, russischer Unterthan, geboren am 7. Februar 1864 u Königs- berg, ertsangehörig zu Oberlohma, Bezirk Eger, Böhmen, *) Central-Blatt von 1888 S. 253. holten Rückfall (1 Jahr 6 Monat Zuchthaus laut Er- kenntniß vom 18. Juni 1891), Urkundenfälschung, Meuterei und schwerer Diebstahl (3 Jahre Zuchthaus laut Er- kenntniß vom 29. No- vember 1888), schwerer Diebstahl (7 Jahre Zuchthaus laut Erkenntniß vom 23. November 1885), dent zu Colmar, Königlich preußischer Re- ierungs = Präsident zu Hofen, Königlich bayerssches Be. zirksamt Kulmbach, 4. Oktober d. J. 16. November d. J.