— 713 — 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. d. Mts. beschlossen, den Direktivbehörden die Ermächtigung zu ertheilen, für die im §. 16 des Privatlager-Regulativs?) auf den 1. Juli und 2. Januar festgesetzten halbjährlichen Abrechnungstermine auf Antrag des Lagerinhabers einen anderen Zeitpunkt zu bestimmen. Berlin, den 15. Dezember 1892. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember d. J. beschlossen, daß in Freiburg i. Br. gemischte Privat-Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren gestattet werden dürfen. 4. Militär = Wesen. Bekanntmachung. Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural- verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1893 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: mit Brot ohne Brot a) für die volle Tageskottt 80 Pf. 65 Pf. b) = -= Mittagskost. ·....:. .40- 35 = c) = Abendklt . 25 = 20 —- d) = -Morgenkott . 15 = 10 = Berlin, den 19. Dezember 1892. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher. *) Central-Blatt von 1888 S. 234. 112