— 89 — Die Fehlmenge von 117 084 Liter reinen Alkohols ist bei demjenigen nach dem Reinigungsregister in der Anstalt vorhandenen Branntwein, auf welchem der höchste Abgabensatz ruht, also bei dem mit 0,vo J“ Verbrauchsabgabe und O#0 “ Zuschlag belasteten Branntwein steuerfrei abzuschreiben, da nichts dagegen spricht, daß der Alkoholverlust lediglich durch Schwund und natürliche Einflüsse bei der Verarbeitung oder Lagerung herbeigeführt ist, namentlich kein Grund zu dem Verdachte vorliegt, daß ein Theil des Branntweins heimlich entfernt worden ist. Die weitere Fehlmenge von 5016 Liter reinen Alkohols ist bei demjenigen nach dem Reinigungs- register in der Anstalt vorhandenen Branntwein, auf welchem der niedrigste Abgabensatz ruht, also bei dem mit O,50 J Verbrauchsabgabe und — ¾ Zuschlag belasteten Branntwein abzuschreiben und dem- gemäß mit 2508 ¼“ Verbrauchsabgabe und — & Zuschlag, zusammen 2508 zu versteuern. (Unterschrift des Anstaltsbesitzers oder dessen Vertreters.) (Unterschriften der Abfertigungsbeamten.) Der Betrag von 2508 J/¾ ist eingezahlt am Auf Grund des Reinigungsregisters und der ten 18 vorigen Bestandsaufnahme, sowie rechnerisch nach- Heberegister 9r. geprüft und richtig befunden. Die Richtigstellung des Reinigungsregisters ist nach Maßgabe des vorstehenden Abschlusses (Name und Diensteigenschaft des Heberegisterführers.) bewirkt. *. „den ten 18 (Name und Diensteigenschaft des Reinigungs- registerführers.) 4. Marine und Schiffahrt. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Januar d. J. ist dem Kaiserlichen Yachtklub in Kiel ein in der Nationalflagge zu führendes Abzeichen verliehen worden. Zur Führung der mit diesem Abzeichen ver- sehenen Nationalflagge (Klubflagge) bedarf es einer vom Reichs-Marine-Amt ausgestellten, auf das Fahrzeug und seinen Besitzer lautenden Legitimation, die durch den Klubvorstand einzuholen ist. Die Klubflagge entspricht der Reichs-Dienstflagge im Bereiche der Kaiserlichen Marine (zu vergl. die Bekannt- machung vom 20. Januar d. J. S. 9 dieses Blattes) mit folgenden Abweichungen: 1. Das Medaillon hat die Form einer Ellipse mit einer großen Achse = 5/ der Höhe der Flagge, einer kleinen Achse = ½ der Höhe der Flagge. 2. Das Medaillon ist von einem rechts geschlagenen Taukranz umgeben, dessen Dicke ¼/0° der großen Achse beträgt.