Deklaration, betreffend die Verlängerung des provisorischen Abkommens über die Handels- beziehungen zwischen Deutschland und Spanien, bis zum dreißigsten Juni Achtzehnhundert und dreiundneunzig einschließlich in Kraft bleiben soll. In doppelter Ausfertigung unterzeichnet zu Madrid, am sechsundzwanzigsten Mai Acht- zehnhundert und dreiundneunzig. (L. 8.) v. Radowitz. (L. S.) S. Moret. Die Kündigung des Konsular-Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und Serbien vom 6. Januar 1883 (Reichs-Ges.-Bl. S. 62 ff.) ist serbischerseits zurückgenommen worden und wird hiernach seitens der beider- seitigen Regierungen als nicht geschehen betrachtet. - 6. Eisenbahn-Wesen. Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziffer 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 15. November 1892 (Reichs-Ges.-Bl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen- pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen, auch das Kaiserliche General-Konsulat in Stockholm ermächtigt worden ist. Berlin, den 3. Juni 1893. Der Stellvertreter des Reichskanzlers: v. Boetticher. 7. Polizei = Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. S Name und Stand Alter und Heimath Behörde welche die Datum Grund Auswelsung des Z · « Ausweisungs. 7 der Ausgewiesenen. der Bestrafung beschlossen hat. beschlufses. 1. 2. 3. 4. * 6. 1.] sidor Josef Schimunek, Maler, burg, Ungarn, österreichischer Staats= und einfacher Dieb. zirksamt Donauwörth, a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: geboren am 3. Mai 1855 zu Oedenswiederholter schwerer|Königlich bayerisches Be3. Mai d. J. aangehöriger, stahl und Hehlerei (10 Jahre Zuchthaus laut Erkenntniß vom 2. Mai 1883),