186 (C. f. Privat-Lehranstalten. VIII. Herzogthum Braunschweig. Braunschweig: + Privat-Lehranstalt des Dr. Her- mann Jahn (früher Dr. Günther), Seesen a. Harz: + Jakobson-Schule unter Leitung des Dr. Emil Philippson, Wolfenbüttel: Samson-Schule unter Leitung des Dr. Ludwig Tachau. IX. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Pößneck: + Höhere Bürgerschule unter Leitung des Direktors Straubel.]) X. Herzogthum Sachsen-Altenburg. Gumperda bei Kahla: + Lateinlose Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Siegfried Schaffner. XI. Herzogthum Sachsen- Coburg und Gotha. Gotha: + Höhere Handelsschule der kaufmännischen Innungshalle unter Leitung des Dr. Paul Regel (früher Dr. Ludwig Goldschmidtz. XII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. feilhan- + Erziehungs- Anstalt des Dr. Johannes Barop. D. Lehranstalten mit besonderen Bedingungen. XIII. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. Gera: 1Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule (Handels-Akademie) unter Leitung von Friedrich Claußen. XIV. Freie und Hanusestadt Lübeck. Lübeck: + Privat-Realschule des Dr. G. A. Rei- mann (früher von Großheim). XV. Freie Hausestadt Bremen. Bremen: + ( Privat-Realschule von C. W. Debbe. XVI. Freie und Hanusestadt Hamburg. Hamburg: + Schule des Dr. T. A. Bieber, +Schule der Gebrüder F. und W. Glitza, +Schule des Dr. A. Wichard Lange, +Schule von F. L. Nirrnheim, +Schule des Dr. Th. Wahnschaff, L Realschule der reformirten Gemeinde unter Leitung des Dr. P. Reinmüller, + Realschule der Talmud-Tora unter Leitung des Dr. Joseph Goldschmidt, Horn bei Hamburg: Das unter Leitung des Direktors J. Wichern und des Pastors a. D. A. Röhricht stehende Paulinum, Pen- sionat des Rauhen Hauses. (Pro- gymnasiale und Real-Abtheilung [(Realschule).2 D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt sind. Königreich Sachsen. Chemnitz: + Höhere )Gewerbeschule. 3 Berlin, den 31. Mai 1893.                            Der Reichskanzler.                              In Vertretung: v. Boetticher. 1) Mit rückwirkender, Kraft bis zum Ostertermin 1892. 2) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährigfreiwilligen Militärdienst befähigende Prüfung bereits nach Zurücklegung des Lehrgangs der Untersekunda abgehalten. 3) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse ertheilen, welche den ersten (1½ jährigen) und zweiten (1 jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und in einer von einem Regierungs. Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan gabers daß sie sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben. 1 Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.