— 203 — Tentral-Slatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. ———.— — — — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XXlI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Juli 1893. M 27. halt: 1. " " : Be- 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren nhaske 1. Zeuz und StenerWesen: Zolamuiche e gefcs der Entschelungen des Ober. Seeamts und der eeämter 204 2. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 4. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem stands-Akten ............. 203 Reichsgebiet . ..... 204 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. Juni d. Is. beschlossen, daß zollpflichtige Gegenstände, welche als Muster dienen und von französischen oder nieder- ländischen Handlungsreisenden in das Zollgebiet eingeführt werden — unter der Voraus- setzung der Fortdauer der von Frankreich und den Niederlanden thatsächlich gewährten Gegen- seitigkeit —, vom Eingangszoll frei zu lassen sind, sofern dieselben binnen einer im voraus zu bestimmenden Frist unverkauft wieder ausgeführt werden und die Identität der ein= und wieder ausgeführten Gegenstände außer Zweifel ist. Berlin, den 4. Juli 1893. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn. 2. Kon sulat Wesen. Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Jassy, Dragoman Bojinca, ist auf Grund des S. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 36