Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —.d Zu bezsirhen durch alle Postanstalten und SLuchhandlungen. XX. Jahrgang. 1 Inhalt: 1. Verficherungs-Wesen: Abänderung der für die 2. 8. Invaliditäts- und Altersversicherung zu verwendenden Quittungskarten Seite 233 Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1893 bis Ende Juni 1893. 234 Zoll= und Steuer-Wesen: Befreiung des zu landwirth-- schaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe; — Verlegung der Wohnsitze zweier zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein-Dena- turirungsmittels ermächtigten Firmen. 235 Berlin, Freitag, den 28. Juli 1893. 4. n 97#330. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ertheilung von Zeug- nissen an militärpflichtige Deutsche in den Vereinigten Staaten von Ameriikccaa 3235 Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Abänderung der Sta- tuten für das Kaiserlich deutsche archäologische Institut 235 Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für die deutsche Handelsmarine für 1993 2536 Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 236 polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgeiett 236 see unden 1. Versich erung -Wesen. Bekanntmauachung, betreffend die für die Invaliditäts= und Altersversicherung zu verwendenden QOnittungskarten. Auf Grund des §. 101 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts= und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 97) hat der Bundesrath in der Sitzung vom 6. Juli d. J. beschlossen, daß die Quittungskarten für die Invaliditäts= und Altersversicherung unbeschadet des Verbrauchs vorhandener Vorräthe fortan zwar in dem durch Bekanntmachung vom 14. Juni 1890 (Central-Blatt S. 175) vorgeschriebenen Format und der bisherigen Farbe, aber in der aus der Anlage sich ergebenden abgeänderten Einrichtung und aus einem Stoff hergestellt werden sollen, welcher aus 50 Prozent Cellulose, 25 bis 30 Prozent Leinen und 20 bis 25 Prozent Baumwolle besteht, eine mittlere Reißlänge von 4500 m, eine mittlere Dehnung von 4 Prozent hat, bei der Verbrennung einen Aschengehalt von nicht mehr als 4 Prozent zurückläßt und im Quadratmeter ein Gewicht von 277 bis 283, im Durchschnitt 280 g aufweist. Berlin, den 13. Juli 1893. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher. *) Die Quittungskarte wird mit der nächsten Nummer des Central-Blatts zur Versendung gelangen. 41