— 243 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu bezirhen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen. XXi. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. August 1893. 6 R 3l1. Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung Seite 243 4. Kolhel Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Kroltaint Wesen: Ernächtigung zur Vornahme von Civil- tands-Akten im Schutzgebiet der Marschall-Inseln 243 Z„ ** 3. Zoll= und Steuer- ein Erzänzung n aiiben Beilage: Quittungskarte zur Invaliditäts= und Altersver- über die Tarra 244 sicherung. 1. Kon sulat= Wesen. Dem mit der einstweiligen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Athen beauftragten Dragomanats- eleven Brinck ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts- führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem zum Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Cöln ernannten Herrn Fritz Schroeder ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 2. Kolonial-Wesen. Dem Kaiserlichen Kommissar für das Schutzgebiet der Marschall-Inseln, Dr. Schmidt in Jalnuit, ist auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. S. 75), der Kaiserlichen Verordnung vom 13. September 1886 und des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiete der Marschall-Inseln die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen vorzunehmen, welche nicht Eingeborene sind, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu bekunden. 43