— 285 —                                  3. Kon sulat-Wesen. Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Zanzibar beschäftigten Referendar Rößler ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Behinderung oder Abwesenheit des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem in Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Generalkonsuls in Barcelona mit der Leitung des dortigen Generalkonsulats beauftragten Gerichtsassessor Weber ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Generalkonsulats und für die Zeit der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und bie Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 ist dem Kaiserlichen Gesandten in Peking, Freiherrn Schenck zu Schweinsberg, für China die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- genossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Die gleiche Ermächtigung ist für die Fälle der Abwesenheit oder Behinderung des Gesandten dem mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Legationssekretärs beauftragten Freiherrn Speck von Sternburg in Peking ertheilt worden. Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stettin ernannten Herrn Frederick W. Kickbusch und dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Cassel ernannten Herrn Sigmund B. Schloß.                                         4. Polizei = Wesen.                          Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum „ – - Grund *ns des der Bestrafu Ausweisung Ausweisungs er Bestrafung. " 3 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. . 2. l 3. 4. . .                    Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 1Anton Drahos geboren am 7. August 1865 zu Smirice, Diebstahl und Betteln,Königlich preußischer Re-/11. September (Drahosch), Bezirk Königindof, Böhmen, ortsan- gierungs - Präsident zu|d. J. Fleischer, gehörig ebendaselbst, Breslau, 2.Richard Drechsel, geboren am 24. Februar 1877 zu Rosen-Diebstahl, Land= Koöniglich preußischer Re-22. August Arbeiter und Tischler, thal, Böhmen, österreichischer Staats- streichen und Betteln, gierungs = Präsident zul d. J. angehöriger, Stade, —.                                           51*