— 328 — 2. Militär- Wesen. Bekanntmachung. □ m Verfolg der Bekanntmachungen vom 1. September und 9. November v. J. (Central-Blatt 1892 S. 606 und 649) werden hierunter diejenigen Abänderungen veröffentlicht, welche inzwischen in dem Ge- sammtverzeichniß der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen (Bekanntmachung vom 24. Juni 1887, Central-Blatt Anhang S. 217) eingetreten sind. Sechster Nachtrag dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwürtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten; so- fern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem bezeichnet. Angabe Bezeichnung bei den für Militär. der Behörden, an welche anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmtenrichten sind, wenn es nicht Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei Umfange dieselben welcher die Anstellung vorbehalten sind. gewünscht wird. Bemerkungen. I. Königreich Preuhben. II. Staatsministerium. Anstatt der Nr. 2 des durch Bekanntmachung vom 9. Auguft 1888 — Central-Blatt S. 802 — veröffentlichten Nachtrags ist zu setzen: 2. Verwaltung des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Expedienten, - z — Büreau.Assistenten. mindestens zur Hälfte. III. Finanzministerinm. Unter Nr. 7 „Kreiskasse zu Frankfurt a. M.“ — Gesammtverzeichniß vom 24. Juni 1887, Central-Blatt S. 220 — ist anstatt „Steuererheber, Vollziehungsbeamte“ zu setzen: Steuererheber und Vollziehungsbeamte, I — I — I Ebendaselbst ist unter Nr. 8 „Kreis= und Stenerkassen“ hinzuzusetzen: Steuererheber und Vollziehungsbeamte in den Städten Hannover und Linden. Die Nr. 10 „Allgemeine Wittwen-Verpflegungsanstalt zu Berlin“ — Gesammtverzeichniß bezw. vierter Nachtrag zu demselben, Central. Blatt S. 221 von 1887 und S. 232 von 1891 — ist zu streichen.