— 349 — Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. —. Bu beziehen durch alle Vostanstalten und Zhuchbandlungen. XXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Dezember 1893. 50. Inhalt: 1. Koufulat-Wesen: Ernennungen; — Ermäch- tigungen zur Vornahme von Civilstandsaktern 349 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande Reichsgettttttt: 351 oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 350 1. Kon sulat- Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Rentier J. N. A. M. von Harbou an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Kjellberg zum Konsul in Gothenburg (Schweden) zu ernennen geruht. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul Gerdes zum Konsul in Aux Cayes (Haiti) zu ernennen geruht. Dem Kaiserlichen Vize-Konsul a. i. Kallen in Yokohama ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des dortigen Kaiserlichen General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Canton, Dolmetscher Schrameier, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 05