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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einundzwanzigster Jahrgang. 1893.</title>
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            <idno>cbl_1893</idno>
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                                                     Central-Blatt

                                                für  das

                                         Deutsche  Reich.

  

                                          Herausgegeben

                                                   im

                                  Reichsamt  des  Innern.

 

                             Einundzwanzigster  Jahrgang.

                                                    1893.

 

 

 

—  —
—.————

Berlin.

Carl  Keymanns  Verlag.
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                                               Verlags-Archiv  2185.
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                                                  Inhalts-Verzeichniß.







1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  15,  141,  199,  235,  264,  274,  357.

2.  Bank-Wesen  Seite  4,  24,  46,  110,  136,  164,  206,  246,  276,  292,  308,  344.
3.  Eisenbahn-Wesen  Seite  154,  168,  187,  251,  283,  295.

4.  Finanz-Wesen  Seite  16,  30,  35,  94,  99,  116,  142,  145,  166,  196,  234,  270,  284,  287,  302,  312,  317,  354.

5.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen  Seite  3,  90,  106,  124,  131,  146,  167,  210.

6.  Justiz-Wesen  Seite  20,  105,  248.

7.  Kolonial-Wesen  Seite  119,  243,  273,  275,  359.

8.  Konsulat-Wesen  Seite  1,  11,  15,  19,  23,  29,  38,  41,  45,  93,  100,  103,  107,  109,  115,  119,  123,  131,  148,  151,

153,  163,  187,  195,  199,  203,  205,  209,  236,  243,  245,  264,  269,  273,  275,  281,  285,  287,  289,  291,  297,  301,
305,  307,  311,  325,  338,  343,  347,  349,  353,  359.

9.  Marine  und  Schiffahrt  Seite  9,  15,  89,  112,  131,  204,  208,  236,  269,  301,  311.

10.  Militär-Wesen  Seite  20,  151,  157,  170,  171,  188,  205,  227,  235,  294,  310,  318,  328,  346,  355.


11.  Polizei-Wesen  Seite  1,  6,  12,  17,  21,  26,  31,  39,  43,  90,  95,  100,  103,  107,  113,  117,  120,  129,  138,  144,  152,
154,  168,  193,  197,  200,  204,  208,  232,  236,  244,  249,  264,  271,  279,  282,  285,  288,  290,  295,  300,  303,  366,
310,  315,  325,  340,  347,  351,  356,  365.

12.  Post-  und  Telegraphen-Wesen  Seite  197.
13.  Versicherungs-Wesen  Seite  6,  233,  243,  338,  360.

14.  Zoll-  und  Steuer-Wesen  Seite  10,  20,  26,  31,  36,  42,  48,  95,  100,  106,  112,  117,  120,  123,  143,  153,  167,
192,  197,  203,  228,  235,  239,  244,  248,  251,  267,  278,  298,  313,  327,  350,  355,  360.
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                                               Sach-Register.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

Aerzte.  Ermächtigung  zur  Ertheilung  von  Zeugnissen  an
militärpflichtige  Deutsche  im  Staate  Mexiko  205;  —  desgl.
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  235.

Alkoholgehalt  s.  u.  Branntwein.

Altersversicherung  s.  u.  Invaliditätsversicherung.

Amerika  s.  u.  Aerzte.

Amtliche  Liste  der  Schiffe  rc.  s.  u.  Schiffsliste.

Archäologisches  Institut.  Abänderung  der  Statuten  235.

Auslieferungsvertrag  zwischen  dem  Reich  und  Italien
vom  31.  Oktober  1871.  Kündigung  des  zwischen  Deutschland
  und  Italien  einerseits  und  der  Schweiz  andererseits
am  25.  Juli  1873  zur  Ausführung  des  Vertrages  getroffenen
  Abkommens  274.

Australien  s.  u.  Post-Dampfschiffsverbindungen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
Aenderung  des  Verzeichnisses  der  zuständigen  Reichsgrenzstationen
  154.

—  Ackermann  204.
Adlmannseder  236.
Adolf,  Gustav  356.

Bernet  138.
Bernhofer  2.
Bevers  326.

—,  Lina   249.                                                          Bichler   365. 

Aeby                                                                     Bida  s.  Lewkowitz.
Aigner,  Johann  91.                                                   Bielas  39.

—,  Karl  326.                                                              Bilala  s.  Bittauer.
Albert  264.                                                                  Billienx  232.

Bily  249.
Bittauer  113.
 Bitterer  303.
Blumenfeld  303.         
Boano  197.
Böhmisch  129.
Bohley  351.

Andersen,      Lauritz
306.

—,  Wilhelm  Christian   96.
Andreux   200.

Baco  s.  17.
Anzenberger  198.

Arendt  155.

Aubry  Felician  208.  Bonk  169.

 —,  Felicien  340.  Bonomelli  31.
Borg  169.
Borrmann  244.

Baco  s.  Boano.  Bouwar  6.

   48.
Baerylewitz  s.  Baczylewicz.

Boyer  s.  Poier.
                                                                                                                                 Brand,  Franziska  249.

Bagno  100.                                                              —,   Maria  306.
Baldermann  152.                                                                                                —,  Veronika  249.

Baltai   6.                                                                                                                Branke  100.  Zurücknahme
von  Bargen   282.                                                                                                    der  Ausweisung  282.
Barth  155.                                                                                                             Braun  193.

Basner   2.                                                                                                              Breiter  107.

Bauer  315.                                                                                                            Breuer  169.

 Baumann  12.
Bayer  s.  Poier.
Beauclerc  120.

Braynaert  120.
Brix  91.
van  Brook  290.

 

Bruckner  279.

Bucher  39.

Buchta  129.

Bullenda  282.  

Burianski  26.

Bury  12;  Zurücknahme  der
Ausweisung  102.

Carlander  120.
Castrini  107.
Chalupa  152.
Chansigaud  271.
Cherpillod  271.
Chramosta  120.
Chuchel  96.
Cierpitz  (Cierpisz)  351.
Cimolin  310.
Coetsier  26.
Czörgetz  169.

Dallasera  100.

Da  Ros  303.
Davids  236.

Dekan  2.

Delsing  (Delsink)  306.
Deleuil  290.
Demuth  310.
Deplat  2.

Diamante  43.
Diedrich  144.
Dietrich  96.

Dietz  121.

Dirda,  Eva  169.
—,  Johanna  169.
—,  Karl  169.

—,  Magdalena  169.
—,  Marianne  169.
Dobbelaer  365.
Döngi  169.
Dörnerl  244.

Dörre  200.

Donahl  290.
Dotzauer  26.
Drahos  (Drahosch)  285.
Drechsel  285.
Dreiblatt  2.

Drucker  43.

Dum  303.

Dusek  340.

Duval  200.

Eigner  169.
Eischen  121.
Eisen  325.
Elfmark  144.
Elsensohn  12.
Ender  121.
Engel  21.
Engelmann  138.
Enhuber  340.
Ertel  12.
Ertl  101.
Eyer  117.

Fäh  113.

Falb  114.

Farquet  26.

Fast  17.

Fauta  169.

Feller  198.

Ferko  144.

Fero  138.

Ferrua  288.

Fieber  7.

Fiedler,  Heinrich  101.

—,  Johann  Friedrich  144.

Filz  96.

Finster  21.

Fischbach  39.

Fischer  121.

Flassak  96.

Flütsch  347.

Forti  39.

Francois  27.

Franek,  Alois  121.

—,  Anna  121.

Franjek  s.  Franek.

Franke,  Franz,  aus  Ebersdorf
  121.

—,  Franz,  aus  Krautenwalde
  104.

Franz  351.

Freisinger  114.

Freitag  152.

Freund  104.

Frey  154.

Frick  17.

Friedmann  169.

Friesel  32.

Fuchs,  Josef  39.

—,  Samuel  155.
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        Füglister  7.
Führlinger  152.
Fürstenberg  286.
Furthner  351.

Galbiers  138.
Galle  300.
Garbato  295.
Gazik  315.
Gebetsreiter  300.
Gebhart  12.
Gerhofer  17.
Gerl  356.
Geuzenhauser  340.
Gibert  96.
Giebel  169.
Gloor  264.
Goerlich  121.
Görner  326.
Goldstein  288.
Goll  9l.
Grazeilles  27.
Grosseg  340.
Grosset  114.
Grüger  32.
Gründel  27.
Grüneberger  169.
Grummich  43.
Gruner  193.
Günnen  264.
Guisset  27.

Gula  310.
Guldener  39.
Gutzwiller  315.

Haberzettl  114.
Hablützel  27.
Hadina  12.
Hämiker  198.
Hally  s.  Zillingen.
Hanel  249.

Hanka  340.
Hanke  43.
Hansen,  Niels  39.

—,  Peter  Carwaldz  138.

Hartig  271.
Hayna  286.
Hedlund  129.
Heger  155.
Heidenfelder  347.
Heidrich  286.
Heiß  121.
Heller  2.
Herma  365.
Heßling  108.
Hieber  316.
Hilger  12.
Hilse  91.
Hinterholzer,  Franz  39.
—,  Josef  32.
Hirsch,  Abraham  12.
—,  Ludwig  155.
Hitschfeld  12.
Hladik  40.
Hlinomaz  236.
Hodatsch  12.
Höhl  326.

Höllmüller  7.

Hoffmann,  Andreas,  aus
Hohenbruck  17.

—,  Andreas,  aus  Hohenbruch
  121.

Hofmann  32.

Holecek  351.

Hollerwöger  356.

Holzhammer  32.

Holzmaier  114.

Horniak  200.

Hotter  17.

Hraby  200.

Hrdina  s.  Hadina.

Hrstka  300.

Hügi  204.

Hurka  138.

Ihmt  152.
Irstgler  12.
Jacobowicz  s.  Fuchs.
Jäger  21.

Jaiko,  Canjori  138.
—,  Sofie  138.
Jakob  279.
Jandoureck  249.
Jansen  198.
Janyga  306.
Jaschik  (Jasik)  249.
Jelinek  12.

Jensik  290.

Jenton  271.
Jentsch  204.
Jiasamiesky  144.
Jönson  249.

Joly  s.  Ferrua.
Jonack  144.

Joula  288.

Juneck  121.

Jung  138.
Jungnickel  7.
Junod  310.
Jureczek  96.
Juretzki  356.

Just  107.

Kajak  282.
Kairewicz  44.
Kaiser,  Josef  347.
—,  Max  303.
Kalabisca  17.
Kalasch  (Kalas)  232.
Kaltenbrunner  264.
Kaminsky  138.
Kandl  152.

Kaszier  27.

Kattai  114.

Kaufer  232.

Kawka,  Andreas  264.
—,  Julianna  264.
Kedzierski  113.
Keller  121.

Kersch  300.

Klec  s.  Klötz.

Klepp  44.

Kliesch  236.

 

 

Klikorka  279.
Klima  17.
Klinger  44.
Klötz  104.
Klomp  282.
Klotz  32.
Kluger,  Anton  340.
—,  Eduard  198.
Kner  s.  Knersch.
Knersch  279.
Knorr  347.
Köcher  40.
Köhler  236.
Köng  96.
König  296.
Körner  114.
Koid  198.
Kolb  264.
Kolleroß  200.
Kolschawa  12.
Konralinka  265.
Koprziwa  96.
Koradi  113.
Kornstreicher  101.
Koscielniak  193.
Kostokryz  198.
Kotyza  104.
Kowarsch  279.
Kragh  351.
Krapacek  236.
Krause,  Eduard  91.
—,  Karl  91;  Zurücknahme
der  Ausweisung  102.
Krauß  7.
Krejci  91.
Kreidler  310.
Krenn  104.
Kreutz  32.
Kriegel  306.
Kroker  351.
Krotochwil  282.
Kubicek  144.
Kubicka  114.
Kudler  279.
Kühnemann,  Maria  96.
—,  Martin  44.
Küng  244.
Künzel  101.
Kukla  17.
Kunze  193.
Kurek  315.
Kwiat  288.
Kyelquiest  44.

Lackerbauer  44.
Lackner  27.
Lamboley  271.
Lammers  32.
Lang  356.
Lange  91.
Larcher  265.
Later  155.
Lauritzen  117.
Lechermaier  104.
Ledwina  237.
Leenen  200.
Lehmann,  Karl  Albert  32.

Lehmann,  Michael  96.

Lehnen  s.  Leenen.

Leitner  244.

Leiwinzon  288.

Leobacher  104.

Leu  193.

Lewy  (Levy)  356.

Lewkowitz  95.

Liebert  303.

Lieda,  Adam  s.  Olbrich,
Amand.

Lifka  91.

Linke  356.

Linzmayer  91.

Locnikar  (Locniskar)  310.

Loeb  315.

Loebl  356.

Löffler  17.

Löwy  290.

Loutre  7.

Lucke  244.

Luffe  288.

Maaßen  351.
Mätzler  32.
Mahrla  121.
Maiwirth  129.
Malecki  288.
Malina  155.
Mamoser  104.
Maniotti  310.
Maranowitsch  198.
Marchese  7.
Marschner  300.
Marti  365.
Martin  356.
Martjak  200.
Marx  316.
Marzi  32.
Maschke  32.
Matejcek  169.
Mattesich  306.
Matthey  300.
Maurice  326.
Mayer,  Ferdinand  169.
—,  Karl  138.
Meeus  101.
Mendl  347.
Meyer  288.
Mecelli  303
Michal  2.
Michelacei  (Michelacci)  129.
Micke  91.
Mikes  101.
Mintzlaff  12.
Mixan  12.
Molherat  341.
Montsougny  2.
Moskalla  351.
Munaro  96.

Nehiba  155.
Nemec  117.
Nemecek  121.
Nentwig  356.
Neumann  316.
Nicolas  208.
Niedl  310.
        <pb n="7" />
        Nielaender  200.
Nießlein  290.
Nistler  104.
Norittniy  232.
Novak  138.

Nowak  (Novak),  Franz  104.

—,  Jofef  117.
—,  Marianne  117.

Obornik  169.
Ohneberg  347.
Olbrich,  Amand  237.
—,  Paul  96.

Olkucki  96.
Olschewsky  13.

Pachla  95.

Paida  (Pajda)  200.
Panck  117.

Paolicek  249.

Paruch  101.

Patzelt  108.

Paulitzsch  200.
Pavlasek  306.
Pawlowski  90.
Peckers  121.

Pelda  296.

Pelzel  200.

Perlmann  138.
Petersen,  Hans  Peter  21.
—,.  Jens  Christian  2.
—,  Karl  96.
Petfalski  s.  Pietwalski.
Petrowski  144.
Pettera.  121.

Pettersch  139.

Petyan  356.

Pfeiler  13.

Philipp,  Georg  Josef  300.

—,  Johann  96
Pichard  296.
Pichler,  Franz  310.
—,  Johann  290.
Piedallu  303.
Pietsch  279.
Pietwalski  32.
Piller  7.

Pilz  316.

Pisk  40.

Pötzl  101.
Pohanka  169.
Pohöcälec  290.
Poier  303.
Polack  32.
Politzer  365.
Polla  120.
Polli  21.
Pompe  201.
Porembski  129.
Porubsky  121.
Poschinger  2.
Poßelt  193.
Pracher  237.
Pranat  103.
Prasse  13.
Prazak  271.
Prei  193.
Preuß  279.

Privik  232.
Pros  290.
Protzner  96.
Prucha  169.
Przybylok  288.
Pschürer  193.
Puchmaier  13.

Radelet  44.
Radl  303.
Radowan  193.
Rapf  117.
Raport  271.
Raudrup  96.
Reidl  201.
Rembatsch  32.
Renner  144.
Richter  170.
Ringelhahn  300.
Ringgenberg  32.
Rößler  121.
Roggenmoser  97.
Roll  265.
Roppert  303.
Rosenthal  303.
Rossi  101.
Rossini  198.
Rotter  122.
Rouly  300.
Rouscharek  122.
Rücker  249.
Rümmler  129.
Ruppert  108.
Ruß  32.

Sakrezewski  155.
Schätz  170.
Schaffhauser  265.
Scharoch  286.

van  Schayk,  Bernhard  13.

—,  Wilhelmine  13.
Schebb  s.  Schepp.
Scheidegger  341.
Schenk  44.

Schepp  101.
Scherbaum  108.
Schiller  201.
Schimunek  168.
Schindler,  Franz  356.
—,  Johann  97.
Schläfer  1.
Schlager  365.
Schlucker  122.
Schmid  356.
Schmiedle  170.
Schmitek  198.
Schmithöfer  21.
Schmogel  13.

Schneidenbach  s.  Fischbach.

Schneider  101.

Schober  13.

Schoenfeld  265.
Scholten  21.
Schombara,  Amalie  139.
—,  Marianne  139.

—,  Valeska  139.
Schossig  303.

Schotek  117.

 

Schreiber  129.

Schröter  249.

Schturma  249.

Schütt  244.

Schuler  365.

Schurgast  204.

Schwarz  198.

Schwarzer  33.

Schwarzl  40.

Schwedler  7.

Schweinsburg  139  (s.  Zwynenburg
  155.)

Seemann  356.

Seibt  129.

Seyser  356.

Seltenreich  97.

Semcziak  97.

Senden  282.

Siebeneicher  s.  Ulbrich.

Siehles  139.

Six,  Franz  139.

—,  Maria  139.

Skla  21.

Skama  118.

Skrabl  101.

Smolka  152.

Smuszkiewicz  155.

Sobiecka  303.

Sommavilla  97.

Sondej  33.

Sotek  s.  Schotek.

Spatenka  101.

Spielmann  43.

Spitzer  21.

Stadlauer  118.

Stadler,  Johann  101.

—,  Josef  21.

Stäheli  7.

Stangl  40.

Starker  341.

Starz  155.

Steiner  129.

Steinhof  303.

Stejskal  101.

Stelzer  2.

Stelzig  303.

Stenzel  193.

Stepaniak,  Marianne  237.

—,  Martin  237.

—,  Thomas  237.

Stockmann,  Joham  296.

—,  Johann  Theodor  129.

Stoi  249.

Stolz  279.

Streicher  122.

Strobach  265.

Strupl  122.

Stummer  316.

Sucharda  122.

Sulawski  113.

Suszka  351.

Svenson  198.

Szabonary  41.

Szczepankiewicz  204.

Szymczyszak  s.  Semcziak.

Taschelmar  104.
Tauchmann  208.

VII

Thamm  316.
Theinl  286.
Theisen  7.

Tietze  356.

von  Theleäcken  101.
Tobolla  118.
Tokasky  249.
Tollar  198.
Tomaschek  152.
Tomassini  306.
Torre  104.
Tortella  108.
Triebrsky  198.
Trnka  101.
Trouer  208.
Tschudi  152.
Tüchy  152.
Tumschewitz  306.
Turin  170.

Ulbrich  152.
Ulbricht  306.
Urbina  152.

Varoquaux  33.
Vathieu  170.

Velek  208.

Vingerhut  198.
Visser  108.

Vit  122.

Vlcek  316.

Vogel  357.

Vollhart  (Vollkart)  33.
Volkart  347.
Volkmar  306.
Vondrak  s.  Wondrak.
Votava  s.  Wottawa.
Voublon  104.

Wagner,  Franz  316.
—,  Josef  21.
Wahle  357.

Walder  118.
Wallach  265.
Wallesch  7.

Walter,  Karl,  aus  Gaya144.
—,  Karl,  aus  Währing  357.
Waniczek  232.
Weber,  Adolf  279.
—,  Daniel  139.
Weiler  306.
Weinlich  40.

Weiß  282.

Weißbach  7.
Weitzmann  296.
Welker  290.
Wendler  122.

Weng  139.

Werlis  44.

Wetzels  101.

Wicki  152
Widowsky  101.
Wiertz  129.

Wilim  122.

Wilke  271.
        <pb n="8" />
        VIII

Willim  13.  Zaschka  208.
Wimmer  306.  Zech  33.
Winkler  122.  Zepper  102.

Winter,  Laurenz  101.  Zillingen  13.

—,  Theresia  2.  Zimmermann  21.
Winterer  232.  Zinkowsky  129.
Wirz  118.  Zuberbühler  326.
Wit  s.  Vit.  Zuchhelli  310.
Wittwer  357.  Zugsberger  341.
Wlodarska  s.  Sobiecka.  Zumann  201.
Woik  306.  Zumr  208.
Wondrak  316.  Zveischka  108.
Wottawa  310.  Zwynenburg (gen.  Schweins-Wunderlich
  198.  burg)  155.
Wurmfeld  341.

Wyß  288.  Zurücknahme  von  Ausweisungen:

Thönius  104.  Alber  326.
Xhönius  104  Böhm  21.
Moll  13.

Zadra  10.2.  Pohl  341.

Zamastil  104.  Rousarek  122.

Zasche  40.  s.  a.  Branke,  Bury  und  Krause.

B.

Baumwolle  s.  u.  Stempelabgaben.

Börsensteuer  s.  u.  Stempelabgaben.

Branntwein.  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen
zum  Branntweinsteuer-Gesetz  in  Bezug  auf  die  Verbrauchsabgabe
  360.

—  Anleitung  zur  Bestimmung  des  Extraktgehalts  vom  B.  36.

—  Bestimmungen  über  die  Kontingentsmengen  der  Branntwein-Brennereien
  248.

—  Namhaftmachung  einer  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen
  B.-Denaturirungsmittels  ermächtigten  Firma  153.

—  Reinigungsordnung  48.

—  Uepertragung  einer  ertheilten  Ermächtigung  zur  Zusammensetzung
  des  B.-Denaturirungsmittels  auf  eine
andere  Firma  26.

—  Verlegung  der  Wohnsitze  zweier  zur  Zusammensetzung  des
allgemeinen  B.-Denaturirungsmittels  ermächtigten  Firmen
235.

—  Verwendung  neuer  Rechnungstafeln  bei  der  Ermittelung
des  Alkoholgehalts  von  Likören,  Fruchtsäften,  Essenzen,
Extrakten  u.  dergl.  251.

—  Vorschriften  über  das  Ausspülen  und  Auslaugen  entleerter
  B.-Gebinde  etc.  38.

Brausteuer.  Einschränkung  der  B.  bei  Verwendung  von  Honig
und  Zucker  10.

Brennereien  s.  u.  Branntwein.

D.

Dampfschiffsverbindungen  s.  u.  Post.
Denaturirungsmittel  s.  u.  Branntwein.
Deutsche  Justiz-Statistik  s.  u.  Statistik.
Deutschland  s.  u.  Auslieferungsvertrag.
Deutsch-Ostafrika  s.  u.  Reichsdienstflagge.
Dienstflagge  s.  u.  Kriegsflagge,  Reichsdienstflagge.

E.
Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Gesammt-Verzeichniß
der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung
berechtigten  Lehranstalten  171,  Nachtrags-Verzeichniß  294.

 

Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  etc.  Vom
1.  April  1892  bis:  Ende  Dezember  1892  16,  1893:  Januar
  30,  Nachtrag  35;  Februar  94,  Nachtrag  99;  März
116.  —  Für  das  Etatsjahr  1892/93.  166.

Vom  1.  April  1893  bis  Ende:  April  142,  Nachtrag  145;
Mai  196,  Juni  234,  Juli  270,  August  284,  September
302,  Oktober  312,  Nachtrag  317;  November  354.

Eisenbahnen.  Aenderung  der  Bestimmungen  über  die  Beschaffenheit
  des  zu  Frachtbriefduplikaten  zu  verwendenden
Papiers  154.

—  Aenderung  der  Bestimmungen  über  die  Verladung  und
Beförderung  von  lebenden  Thieren  auf  S.  187.
—  Beförderung  ungesalzener  frischer  Häute  in

Einzelsendungen  283.

—  Ermächtigung  des  General-Konsulats  in  Stockholm  zur
Ausstellung  von  Leichenpässen  168,  —  desgl.  des  General-=Konsulats
  in  London  251,  —  desgl.  des  Bezirksamts  Brugg
in  der  Schweiz  295.

—  s.  a.  u.  Militäranwärter.

Elektrische  Meßgeräthe  s.  u.  Meßgeräthe.

Englischer  Kanal  s.  u.  Segelhandbuch.

Ersatzkommissionen.  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der
Civilvorsitzenden  20,  151,  227.

Einzel-F.      Finländische

  Waaren  u.  Finland  s.  u.  Zölle  und  Steuern.
Fischnetzbäume  s.  u.  Hafen-Regulative.

Flaggen  s.  u.  Kriegsflagge,  Nationalflagge,  Reichsdienstflagge.
Fouragesatz  s.  u.  Kriegsleistungs-Gesetz.

Frachtbriefe  s.  u.  Eisenbahnen.

G.
Gartenbau-Anlagen  ( s.  u.  Reblaus.
Gerichtskosten.  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  der  zur
Einziehung  bestimmten  Stellen  20,  105.
Gewinde  s.  u.  Schraubengewinde.
Grenzstationen  s.  u.  Ausweisungen.
Guinea-Kompagnie  s.  u.  Schutzgebiete.

H.

Hafen-Regulative.  Aufnahme  der  Fischnetzbäume  in  die
Nachweisung  der  zu  gewöhnlichen  Schiffsutensilien  zu
rechnenden  Inventarienstücke  167.

Häute  s.  u.  Eisenbahnen.

Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  für  1893.  Erscheinen
  236.
—  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1893.  Erscheinen

15,  —  Herausgabe  eines  Nachtrags  199,  Erscheinen  desselben
  264.  —  Herausgabe  einer  neuen  Ausgabe  für
1894  357.  

Handelsbeziehungen  mit  Spanien.  Abkommen  über  die
weitere  provisorische  Regelung  der  H.  106;  Verlängerung
der  provisorischen  Regelung  167.

Hefnerlampe.  Bestimmungen  über  die  Prüfung  und  Beglaubigung
  der  H.  124.

Hochseefischerei  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

Honig  s.  u.  Brausteuer.

                                              J.
Invaliditäts=  und  Altersversicherung.  Abänderung  der  zu
verwendenden  Ouittungskarten  233,  243.  
—  Anderweite  Festsetzung  des  Bezirks  der  Invaliditäts=  und
Altersversicherungs-Anstalt  in  Schleswig-Holstein  360.
Italien  s.  u.  Auslieferungsvertrag.
Justiz-Statistik,  Deutsche,  s.  u.  Statistik.
        <pb n="9" />
        K.

Kaiser  Wilhelmsland  s.  u.  Schutzgebiete.

Kamerun  s.  u.  Schutzgebiete.

Kautionsmassen.  Anlegung  von  K.  für  den  Bereich  der
Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  197.

Kiel  s.  u.  Nationalflagge.

Kolonien  s.  u.  Schutzgebiete,  Zölle  und  Steuern.

Konsular-Vertrag  mit  Serbien.  Zurücknahme  der  Kündigung
  168.

Konsu  ate.  Einziehung  in:  Rudkjöbing  (Insel  Langeland)

Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,
Vize-Konsuln,  Konsular-Agenten).
Ernennungen  bezw.  Bestellungen;  in:
Argentinische  Republik:  Cordoba  115.
Brasilien:  Rio  Grande  do  Sul  353,  San  Luis  de
Maranhäo  1.
Central-Amerika:  Amapala  (Honduras)  338,  Leon-Managua
  (Nicaragua)  343,  Retalhuleu  311,  Quez-=altenango
  (Guatemala)  311,  San  José  (Costa-Rica)

363.
Chile:  Antosagasta  343,  Taltal  359,  Valparaiso  161.
China:  Kilung  29.
Columbien:  Colon  151,  Ocalüa  19,  Panamä  151.
Dänemark:  Esbjerg  338,  Fridericia  45.
Frankreich:  Havre  93,  Marseille  93,  Paris  93,  Rouen
287.
Griechenland:  Laurion  109,  Patras  143,  Piraeus  143.
Großbritannien:  Arbroath  38,  Inverneß  38,  Limerick

41,  London  38,  Newport  41,  Perth  38,  Peterhead  38.
Britische  Besitzungen:  Calcutta  264,  Christchurch  289,
Dunedin  143,  Kurrachee  143,  Mahé  (Seychellen)  195,
Port  Stanley  (Falkland-Inseln)  23.

Aux  Cayes  349,  Port  de  Paix  195.

Pisa  39,  Venedig  325.
Mogador  23,  Saffi  297.

Mexiko:  Guaymas  343.

Niederlande:  Groningen  289,  Harlingen  289.
Niederländische  Besitzung:  Soerabaya  (Java)  93.

Norwegen:  Christiansand  325,  Farsund  297,  Moß  107.

Oesterreich-Ungarn:  Triest  289.

Paraguay:  Asuncion  29.

Peru:  Cuzco  29.

Portugiesische  Besitzungen:  Loureneco  Marques  (Delagoa-Bay)
  38,  San  Vicente  (Cap  Verdische  Insel)

Rumänien:  Bukarest  353.

Rußland:  Kiew  93,  Kowno  983,  Moskau  93,  Odessa

Schweden:  Carlskrona  41,  Gothenburg  349,  Kalmar
305,  Oskarshamn  305,  Piteä  305,  ekellesteä  291,
Umea  100,  Warberg  39.

Halti:
Italien:
Marocco:

Schweiz:  Basel  311,  Lugano  287,  Zürich  287.

Spanien:  Cadiz  325,  Huelva  338,  Tarragona  338.

Türkei:  Alegandrien  103,  Cairo  103,  Candia  325,
Cavalla  273,  Damascus  291,  Rodosto  325,  Suez

Tunis:  93.

Uruguay:  Montevideo  123.

—  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  in:
Alexandrien  115,  Amoy  195,  Apia  199,  Asuncion  109,  153,
Athen  243,  Barcelona  119,  285,  Bogotä  343,  Bukarest  343,
Cadiz  307,  Cairo  45,  347,  Canton  245,  288,  349,  Galatz
288,  Jaffa  307,  Jassy  203,  Madrid  325,  Peking  285,  Rio
Grande  do  Sul  353,  Rustschuk  163,  Shanghai  115,  Smyrna
281,  Sofia  205,  245,  Tanger  209,  Teheran  325,  Tokio  131,
Tunis  41,  Varna  19,  291,  Yokohama  349,  Zansibar  285.

 

IX

Konsuln.  (Forts.)  ;  ,

—Entlassungen: Antosagasta 41 , Piteä 15, Stornoway
(Hebriden-Inseln)  19.

—  Todesfälle;  in  Aarhuus  119,  Canton  338,  Gloucester  388,
Harlingen  39,  Kopenhagen  291,  Montreal  115,  Namsos  359,
Söderhamn  187,  Taranto  269,  Torrewieja  45,  Trinidad
de  Cuba  209.

—  ausländische  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
Konsular-Agenten,  Handels-Agenten,  Vize-Handels-Agenten).

Exequatur-Ertheilungen;  in  Aachen  109,  301;  Barmen
123,  163,  287;  Berlin  163,  245,  287,  353;  Braunschweig
359;  Bremen  45,  347;  Breslau  163,  275,  347;
Cassel  285;  Cöln  243,  245;  Düsseldorf  153,  273;
Essen  353;  Frankfurt  a.M.  115,  123,  289;  Freiburg
(Haden)  11,  353;  Geestemünde  297;  Guben  307;  Hamburg

  19,  236,  245,  347;  Hannover  273,  353;  Kehl
11,  163;  Königsberg  i/Pr.  41,  151;  Leipzig  39;  Magdeburg
  275;  Mainz  100;  Mannheim  23,  281;  Memel  287,
347;  Solingen  245;  Sonneberg  (Herzogthum  Sachsen-Meiningen)
  275;  Stettin  100,  245,  285;  Wiesbaden  269.

Kontingentsmengen  (.  u.  Branntwein.

Kontrolör  s.  u.  Reichskriegsschatz.

Krankenversicherung  f.  u.  Tagelöhne.

Kriegsflagge  der  Marine.  Bestimmungen  über  die  Führung
der  K.  112;  desgl.  bei  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  275,  359.

Kriegsleistungs-Gesetz.  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen
  in  Bezug  auf  den  Fouragesatz  für  schwere
Pferde  kaltblütigen  Schlages  310.

Kriegsschatz  s.  u.  Reichskriegsschatz.

Kündigung  s.  u.  Auslieferungsvertrag.

                                       JL
Lampe  s.  u.  Hefnerlampe.
Landwehr-Bezirks-Eintheilung.  Aenderungen  188,  346.
Lehranstalten  s.  u.  einjährig-freiwilliger  Militärdienst.
Leichenpässe.  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung
  von  Leichenpässen  zuständigen  Behörden  und  Dienststellen
  in  der  Schweiz  295.  
—  Ermächtigung  des  General-Konsulats  in  Stockholm  zur
Ausstellung  von  L.  168;  desgl.  in  London  251.
—  (.  a.  u.  Eisenbahnen.
London,  General-Konsulat,  s.  u.  Eisenbahnen,  Leichenpässe.

M.

Marine  s.  u.  Kriegsflagge,  Reichsdienstflagge.

Marschall-Inseln  s.  u.  Schutzgebiete.

Meßgeräthe,  elektrische.  Abänderung  von  Gebührensätzen
für  Prüfung  solcher  3.

Mexiko  s.  u.  Aerzte.

Militär-Anwärter.  Abänderungen  der  für  Preußen  zu
den  Anstellungsgrundsätzen  ergangenen  Zusatzbestimmungen
355.

—  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichniß  der  zur  Anstellung
verpflichteten  Privat-Eisenbahnen  336.

—  Sechster  Nachtrag  zu  dem  Gesammtoverzeichniß  der  vorbehaltenen
  Stellen  328.

Militärdienst  s.  u.  einjährig-freiwilliger  M.  .
Mineralöl.  Aufhebung  von  Bestimmungen  über  die  Zoll—
behandlung  der  gefüllt  mit  M.  eingehenden  Fässer  120.

Musterstücke  s.  u.  zollamtliche  Behandlung.

N.

Nationalflagge.  Verleihung  eines  Abzeichens  in  der  N.
an  den  Kaiserlichen  Jachtklub  in  Kiel  89.
        <pb n="10" />
        X

Naturalverpflegung.  Festsetzung  der  für  das  Jahr  1894
zu  vergütenden  Beträge  355.

Nautisches  Jahrbuch  für  1896.  Erscheinen  269.

Niederlande  s.  u.  Reblaus.

Notenbanken,  deutsche;  Status  derselben  Ende  Dezember
1892  4,  1893  Januar  24,  Februar  46,  März  110,  April
136,  Mai  164,  Juni  206,  Juli  246,  August  276,  September
  292,  Oktober  308,  November  344.

O.

Ostafrika  s.  u.  Kriegsflagge,  Reichsdienstflaggc.
Ostasien  s.  u.  Post-Dampsschiffsverbindungen.

P.
Pferde  s.  u.  Kriegsleistungs-Gesetz.
Pflänzlinge  s.  u.  Reblaus.
Post-Dampfschiffsverbindungen  mit  Ostasien  und
Australien.  Nachtrag  zu  dem  Vertrage  über  die  Einrichtung
  und  Unterhaltung  derselben  vom  3./4.  Juli  1885

Post-Verwaltung  s.  u.  Kautionsmassen.

Prämientarif  für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaft
  338.

Privat-Transitlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß.  Zulassung
  solcher  in  Berlin  für  die  in  Nr.  9  des  Zolltarifs
aufgeführten  Waaren  123;  desgl.  in  Stuttgart  etc.  123.

O.

Ouittungskarten  s.  u.  Invaliditäts=  etc.  Versicherung.

R.

Reblaus.  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen
  Pflänzlinge  nach  den  Niederlanden  90.

—  Neues  Verzeichniß  der  auf  Grund  des  Gesetzes  zur  Abwehr
der  Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke  131.

—  Neues  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden
  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-Konvention
entsprechend  erklärten  Gartenbau=  2c.  Anlagen  210.

Reichsdienstflagge,  Abzeichen  derselben  für  die  Schutzgebiete
  273.

—  der  Marine.  Bestimmungen  über  Führung  der  R.  112.

—  Muster  dazu  9.

Reichsgrenzstationen  s.  u.  Ausweisung.

Reichskriegsschatz.  Ernennung  eines  Kontrolörs  287.

Reichsstempelabgaben  s.  u  Stempelabgaben.

Rohzucker.  Steuerfreie  Ablassung  von  R.  zur  Herstellung
von  Ultramarin  26.

Russische  Waaren  und  Rußland  (s.  u.  Zölle  und  Steuern.

S.

Salz.  Befreiung  des  zu  landwirthschaftlichen  und  gewerblichen
  Zwecken  bestimmten  S.  von  der  Salzabgabe  235.
Scchiffsliste,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine

  für  1893.  Erscheinen  90.  Nachträge  131,  269,  311.
Schiffsutensilien  s.  u.  Hafen-Regulative.
Schleswig-Holstein  s.  u.  Invaliditäts=  2c.  Versicherung.

Schraubengewinde.  Prüfung  und  Beglaubigung  von
solchen  148.
Schutzgebiete.  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands

  =  Akten.  Neu-Guinea  (Kaiser  Wilhelmsland)  119,
Marschall-Inseln  248;  —  Kamerun  275.

 

Schutzgebiete  s.  a.  u.  Kriegsflagge,  Reichsdienstflagge,  Zölle
und  Steuern.

Schutztruppe  s.  u.  Kriegsflagge.

Schweiz  s.  u.  Auslieferungsvertrag,  Leichenpässe.

Seeämter.  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  der  Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  S.  15;  desgl.  204,  3011.

Segelhandbuch  Erscheinen  des  I.  Theils  des  S.  des  Englischen
  Kanals  208.

Serbien  s.  u.  Konsular-Vertrag.

Signalbuch,  internationales.  Erscheinen  des  achten  Nachtrags
  90.

Spanien  s.  u.  Handelsbeziehungen.  .

Statistik.  Erscheinen  des  sechsten  Jahrgangs  der  „Deutschen
Justiz-St.“  248.  -

Statuten-Aenderung  des  Kaiserlich  deutschen  archäolo—
gischen  Instituts  236.

Stempelabgaben.  Bestimmung  des  Mittelwerths  einer
österreichischen  Krone  bei  den  zu  entrichtenden  St.  143.

—  Terminpreise  für  amerikanische  Baumwolle  an  der  Hamburger
  Börse  167.

Stockholm,  General-Konsulat  s.  u.  Eisenbahnen,  Leichenpässe.

Stundung  der  Branntwein-Verbrauchsabgabe  360.

T.

Tagearbeiter  (.  u.  Tagelöhne.

Tagelöhne,  ortsübliche,  gewöhnlicher  Tagearbeiter;  Nachtrag
zur  Zusammenstellung  6;  Veränderungs-Nachweisung  361.

Tara.  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  T.  244,  327.

Tarasätze.  Aenderungen  313.

Telegraphen-Verwaltung  sf.  u.  Kautionsmassen.

Terminpreise  s.  u.  Stempelabgaben.

Thiere,  lebende,  s.  u.  Eisenbahnen.

Tiefbau  s.  u.  Prämientarif,  Unfallversicherung.

u.

Ultramarin  s.  u.  Rohzucker.
Unfallversicherung.  Prämientarif  für  die  Versicherungsanstalt
  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaft  338.
Untersuchung  Militärpflichtiger  s.  u.  Aerzte.
Ursprungsnachweise.  Abänderung  der  Bestimmungen  über
die  II.  für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden
Waaren  117.
W.

Waarenverzeichniß,  amtliches,  zum  Zolltarif,  Aenderungen  42.

—  statistisches,  Aenderungen  43.

Wahlreglement  vom  28.  Mai  1870.  Abänderungen  in
Anlage  D  141.

Wechselstempelsteuer.  Bestimmung  des  Mittelwerths  einer
österreichischen  Krone  bei  Berechnung  der  W.  143.

Wehrordnung  vom  22.  November  1888.  Aenderungen  157,
318;  Berichtigung  170.

—  s.  a.  u.  Aerzte,  einjährig-freiwilliger  Militärdienst,  Ersatzkommissionen,
  Landwehr--Bezirks-Eintheilung.

Weinbaubezirke.  Neues  Verzeichniß  der  in  den  Weinbaugebieten
  des  Reichs  gebildeten  W.  131.

D.

Jachtklub,  Kaiserlicher  s.  u.  Nationalflagge.

3.

Zölle  und  Steuern.  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der
Reichsbevollmächtigten  und  Stations-Kontrolöre  26,  112,
167,  314,  327.

—  Todesfall  20.
        <pb n="11" />
        Zölle  und  Steuern.  (Forts.)                                                    XI

—  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollsätze  auf  die  Erzeugnisse
  der  deutschen  Kolonien  und  Schutzgebiete  197.

—  Anwendung  der  Sätze  des  allgemeinen  Zolltarifs  auf
russische  und  finländische  Waaren  355.

—  Ausführungsbestimmungen  zur,  Kaiserlichen  Verordnung
vom  29.  Juli  d.  J.,  betreffend  die  Erhebung  eines  Zollzuschlags
  für  aus  Rußland  kommende  Waaren  239.

—  Ausführungsbestimmungen  zur  Kaiserlichen  Verordnung
vom  17.  August  d.  J.,  betreffend  die  Erhebung  eines
Zollzuschiage  für  aus  Finland  kommende  Waaren  267.

—  Zollfreie  Einfuhr  von  Produkten  der  deutschen  Hochseefischerei
  36.

—  s.  a.  u.  Branntwein,  Einnahmen,  Mineralöl,  Privat-Transitlager,
  Rohzucker,  Salz,  Stempelabgaben,  Tara,

 



Ursprungsnachweise,  Waarenverzeichniß,
steuer,  Zucker.

Zollamtliche  Behandlung  von  Musterstücken  203.

Zolltarif  s.  u.  Waarenverzeichniß,  Zölle  und  Steuern.

Zoll=  und  Steuerstellen.  Veränderungen  in  dem  Stande
oder  den  Befugnissen  10,  31,  95,  100,  106,  192,  228,  278,
298,  314,  350.

Zollzuschlag  s.  Zölle  und  Steuern.

Zucker  s.  a.  u.  Brausteuer.

Zuckerniederlage-Regulativ.  Ergänzung  143.

Zuckersteuer-Gesetz  vom  31.  Mai  1891.  Ergänzung  der
Ausführungsbestimmungen  143.

Zuckersteuerstellen  s.  u.  Zoll=  und  Steuerstellen.

Wechselstempel-
        <pb n="12" />
                                    Chronologische  Uebersicht                                                                                                              des

                                    XXI.  Jahrgangs  1893.

 

 

—

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Anhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.
1893.
5.  Jannar  Abänderung  von  Gebührensätzen  für  Prüfung  elektrischer  Meßgeräthe.  2  3
-  Nachtrag  zur  Zusammenstellung  der  ortsüblichen  Tagelöhne  gewöhnlicher
Tagearbeiter  .  «  2  6
20.  Bekanntmachung,  betreffend  die  tReichsdienst  flagge  .  .  3  9
28.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Civilvorsitzenden  der  Ers  atzkommiss  ionen  5  20
17.  Februar  Anleitung  zur  Bestimmung  des  Extraktgehalts  von  Branntweinen.  8  36
21.  -  Vorschriften  über  das  Ausspülen  und  Auslaugen  entleerter  Branntwein-Gebinde
  etc.  ..  .  8  38
28.  Aenderungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  und
des  statistischen  Waarenverzeichnisse  9  42
8.  März  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  2  nach  den
Niederlanden  10  90
9.  Branntwein-Reinigungsordnung  ......  10  48
24.  Abkommen  über  die  weitere  provisorische  Regelung  der  Handelsbezie  hungen
mit  Spanien  13  106
30.  -  Bestimmungen  über  die  Prüfung  und  Beglaubigung  der  Hefnerlampe  18  124
13.  April  Bestimmungen  über  die  Führung  der  deutschen  Kriegsflagge  und  der
Reichsdienstflagge  der  Marinen  15  112
19.  Aenderung  der  Bestimmungen  über  die  Ursprun  gsnachweise  in  die  aus
meistbegünstigten  Ländern  eingehenden  Waaren  .  16  117
26.  Aufhebung  von  Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung  von  Mineralöl=Fässern
  17  120
5.  Mai  Neues  Verzeichniß  der  in  den  Weinbaugebieten  des  Reichs  gebildeten  Weinbaubezirke
  .  19  131
8.Mai  Bestimmungen  über  die  Prüfung  ind  Beglaubigung  von  Schraubengewinden  21  148
13.  —  Abänderung  in  Anlage  D  des  Wahlreglements  vom  28.  Mai  1870.  20  141
15./10.  Mai  Nachtrag  zu  dem  Vertrage  über  die  Einrichtung  und  Unterhaltung  deutscher
Post-  Dampfschiffsverbindungen  mit  Ostasien  und  Australien  vom
3/4.  Juli  1885.  21  146
18.  -  Ergänzungen  der  Ausführungsbesimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  vom
31.  Mai  1891
und
des  Zuckerniederlage-Regulativs  20  143
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                                                                                                          XIII

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  s—.  ———  .  —.-“=Datum

der  Nummer
Verordnungen,  J.  n  h  alt.  des  Seite.
Bekanntmachunge  Blattes.
etc.
18.  Mai  Bestimmung  des  Mittelwerths  einer  österreichischen  Krone  bei  Berechnung
·  der  Wechselstempelsteuer  und  der  Reichsstempelabgaben  20  143
20.  «  Berichtigung  des  Verzeichnisses  der  Civilvorsitzenden  der  Ersatz-  Kommis  sionen  21  151
25.  ·  Aenderung  der  Bestimmungen  über  die  Beschaffenheit  des  zu  Frachtbriefduplikaten
  zu  verwendenden  Papiers  22  154
26.  [  Abkommen  über  die  Verlängerung  der  provisorischen  Regelung  der  Handelsbeziehungen
  mit  Spanien  23  167
29.  Aenderung  des  Verzeichnisses  der  Reichsgrenzstationen,  nach  welchen  die
Transporte  ausgewiesener  Ausländer  zu  leiten  sind  22  154
31.  Gesammt-Verzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Vefähigung
für  den  einjährig-  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten
  23  171
Nachtrag  zu
3.  Juni  VMenderungen  der  deutschen  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  3  Juni  157
-  Ermächtigung  des  General-  Konsulats  in  Stockholm  zur  Ausstellung  von
Leichenpässen  .  23  168
7.  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  derjenigen  Börsen  an,  an  welchen  Terminpreise
für  gewisse  Waaren  notirt  werden  .  .  23  167
9.  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-  Eintheilung  ...  24  188
13.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Verladung  und  Beförderung    von
lebenden  Thieren  auf  Eisenbahnen  24  187
15.=  Anlegung  von  Kautionsmassen  für  den  Bereich  der  Reichs-  Post  und
Telegraphen-Verwaltug  25  197
16.  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollsätze    auf  die  Erzeugnisse  der  deutschen
Kolonien  und  Schutzgebiete.  .  25  197
1.  Juli  Neues  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  untersuchungen  unterliegenden  und  den
Anforderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten  Gartenbau=
  etc.  Anlagen  .  .  ....  29  210
4.  Zollamtliche  Behandlung  von  Musterstücken.  27  203
5.  Ermächtigung  zur  Ertheilung  von  Zeugnissen  an  militärpflichtige  Deutsche    im
Staate  Mexiko  se              28     205
13.  Abänderung  der  für  die  Invalidäts:  und  Altesversicherung  zu  verwendenden
Ouittungskarten    30  233
19.  Aenderung  des  Verzeichnisses  der    Civilvorsitzenden  der  Ersatz—  -  Kömmissionen  29  227
23.  Ermächtigung  zur  Ertheilung  von  Zeugnissen  an  militärpflichtige  Deutsche  in
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  30  235
31.  6  Ausführungsbestimmungen  zur  Kaiserlichen  Verordnung  vom  29.  Juli  d.  J.
betreffend  die  Erhebung  eines  Zollzuschlags  für    aus  Rußland  kommende .   Nachtrag  zu
Waaren  30  239
31.  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  Tara  ......  .  31  244
1.  August  Ermächtigung  des  General-Konsulats!  in  London  zur  Ausstellung  von  Leichen—
pässen.  ..  .  .  .  33  251
—  Erscheinen  des  sechsten  Jahrgangs  der.  Deutschen  Justiz=  Statistik-  32  218
-  Bestimmungen  über  die  Kontingentsmengen  der  Branntweinbrennereien  32  248
-  Verwendung  neuer  „Rechnungstafeln  bei  der  Ermittelung  des  Alkoholgehalts
von  Likören,  Fruchtsäften,  Essenzen,  Extrakten  und  dergl.  33  251
        <pb n="14" />
        XIV

.....’’’’’’.’........-----.“—....  ——  —  —  —

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  J  n  h  alt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.  .
13.  August  Allerhöchste  Verordnung  über  die  Führung  der  Dienstflaggen  in  den  Schuttz  .
gebieten  35  273
18.  Ausführungsbestimmungen  zur  Kaiserlichen  Verordnung  vom  17.  August  d.  J,  .
betreffend  die  Erhebung  eines  Zollzuschlags  für  aus  Finland  kommende  Nachtrag  zu
Waaren  33  267
22.  Kündigung  des  zwischen  Deutschland  und  Italien  einerseits  und  der  Schweiz  
andrerseits am  25. Juli. 1873 zur Auslieferung des Auslieferungs- 
vertrages  zwischen  dem  Reich  und  Italien  vom  31.  Ottober  1871  ge—
troffenen  Abkommens.  35  274
15.  September  Beförderung  ungesalzener  frischer  Häute  in  Einzelsendungen  auf  den  Eisen-  
bahnen  38  283
7.  Oktober  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung  von  Leichen    pässen  zuständigen
Behörden  und  Dienststellen  in  der  Schweiz  .41  295
11.  -  Nachtrags-Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  
von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-  ·
freiwilgen Militärdienst berechtigt sind..  »41  294
3.  November Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Kriegsleistungs-Gesetz  in
Bezug  auf  den  Fouragesatz  für  schwere  Pferde  kaltblütigen  Schlages  45  310
15.    Aenderungen  von  Tarasätzen  46  313
16.  "  Sechster  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeinhniß  der  den  Militaranwärtern
vorbehaltenen  Stellen  8  328
16.  -  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichniß  der  zur  Aufstellung  von  Militaranwärtern
  verpflichteten  Privat-Eisenbahnen.  48  336
20.  -  Aenderungen  der  Deutschen  Wehrordnung  47  318
26.  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  Tara.  18  327
26.  -  Prämientarif  für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefb  au-Berufsge  geno  ossen  sch  aft  48  338
1.  Dezember  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  .  49  346
18.  -  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung  zu  vergütenden  Beträge  für  »
das Jahr 1894..  51  355
21.  Anderweite  Festsetzung  des  Bezirks  der  Invaliditäts—  und  Altersversicherungs-
  Anst  alt  in  Schleswig-Holstein.  .  52  360
27.  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Branmtweinsteuer- Gesetz  6
in  Bezug  auf  die  Stundung  der  Verbrauchsabgabe  52  360

 

 

Geduckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin  W.
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                                           Central-Blatt

                                      für  das

                                Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben                                                                                                                             im

                              Reichsamt  des  Innern.



 

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  6  Berlin,  Freitag,  den  6.  Januar  1893.  Nr. 1.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  Seite  1  2.  Polizei-  wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem Reichsgebiete

 

                                      1.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carlos  Ferreira  Coelho  zum
Konsul  in  San  Luis  de  Maranhao  zu  ernennen  geruht.

 

                                      2.  Polizei  =  Wesen.

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Behörde,  welche  die  Datum

—  -  Grund  ".  des

*  der  Bestraf  Ausweisung  Ausweisungs

S.  .  der  Bestrafung.
der  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.

J    beschlusses.

.  2.  l  3.  4.  5.  6.

 

                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

1.|Samuel  Leib  Schlä-  etwa  22  Jahre  alt,  geboren  zu  Lemberg,  Versuchter  Diebstahl|Königlich  preußischer  Re-(23.  Dezember
fer,  Arbeiter,  Galizien,  österreichischer  Unterthan,  im  wiederholten  Rück  gierungs  -  Präsident  zu  v.  J.
1  fall  (Taschendieb)  und  Pofen,
Beilegung  eines  fal.
schen  Namens  (1  Sahr  s

6  Monate  Zuchthaus
und  1  Monat  Halt
laut  Erkenntniß  vom
4.  September  1891),  1
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                                                  ——  2  ——

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

      Grund  des

der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs
—  „  er  Bestrafung.  «
Z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  s.  4.  .  6.

2.  Daniel  Stelzer,  geboren  am  15.  Februar  1863  zu  Prim-schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re.17.  Oktober

10.

11.

12.

13.

 

 

Arbeiter,

Alexander  Hermann
Basner,  Schneidergeselle,


Peter  Bernhofer,
Säger,

Adalbert  Dekan,
Schuhmacher,

Jean  Deplat,  Akrobat,


Josef  Hirsch  Dreiblatt,
  Kohlenhändler,


Richard  Heller,
Kaufmann,

Peter  Michal,  Uhrmacher,


Karl  Montsougny,
Maler,

Jens  Christian  Petersen,
  Rothgerber,

Guido  Poschinger,
Schriftsetzer,

Theresia  Winter,
unverehelichte.

kenau,  Kreis  Sprottau,  Preußen,
russischer  Unterthan,  ortsangehörig  zu
Abarsch—Hauland,  Gemeinde  Siemianowice,
  Kreis  Slupca,  Polen,

 

laut  Erkenntniß  vom
4.  Dezember  1891),

(1  Jahr  Zuchthaus  zierungs=  Präffdent  zu

Posen,

 

                   b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  9.  Februar  1854  zu  St.
Petersburg,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  24.  August  1868  zu  Eugendorf,
  Bezirk  Salzburg,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  l.  April  1873  zu  Wien,
ortsangehörig  zu  Tedraric,  Bezirk
Schüttenhofen,  Böhmen,

geboren  am  1.  September  1873  zu
Mouzon,  Departement  Charente,  Frankreich,
  französischer  Staatsangehöriger,
geboren  im  Jahre  1861  zu  Krakau,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  8.  August  1868  zu  Tillisch,
Bezirk  Außig,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Eidlitz,  Bezirk  Komotau,  ebendaselbst,
geboren  am  12.  November  1850  zu
Velichowka,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,

geboren  am  15.  August  1852  zu  St.
Denis,  Frankreich,  französischer  Staats.
angehöriger,

geboren  am  14.  Juni  1853  zu  Thisted,
Stift  Jütland,  Dänemark,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  29.  August  1862  zu  Graz,
Steiermark,  ortsangehörig  zu  Oberferlach,
  Bezirk  Klagenfurt,  Kärnthen,
geboren  am  15.  Dezember  1876  zu
Dittersbach,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,

Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  Führung  falscher
Legitimationspapiere,

Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

Diebstahl  und  Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

 

Königlich  preußischer  Re.
gierungs-Präsident  zu
Stettin,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Mainz,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,
dieselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsdent

  zu
reslau,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident

  zu  Straßburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zu
Potsden,

 

v.  J

 

 

27.  Dezember
v.  J.
10.  Dezember
v.  J.
27.  Dezember
v.  J.
6.  Dezember

v.  J.

9.  Dezember
v.  J.

10.  Dezember
v.  J.

20.  Dezember
v.  J.

28.  Dezember
v.  J.

2.  Dezember
v.  J.

1.  Dezember
v.  J.
22.  Dezember
v.  J



 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="17" />
                                            Central-Blatt

                                      für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben

                                           im

                                Reichsamt  des  Innern.

———.-—————————

 

Zu  beziehen  durch  allr  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  Januar  1893.  Nr.  2.

Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Abänderung  von  3.  Versicherungs  Wesen:  Nachtrag  zur  Zusammenstellung  der
Gebübrensätzen  für  Prüfung  elektrischer  Meßgeräthe  Seite  3  ortsüblichen  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter  6

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Dezember  1892  .  4  Reichsgebiet...  .  6

 

 

                            1.  Handels=  und  Gewerbe  =  Wesen.

 

                                              Bekanntmachung
                                über  die  Prüfung  elektrischer  Meßgeräthe.

An  Stelle  der  in  der  Bekanntmachung  vom  24.  Mai  1889  (Central-Blatt  Seite  309)  im  §.  11
Ziffer  10  festgesetzten  Gebühren  werden  von  jetzt  ab  folgende  Sätze  erhoben:

für  die  Prüfung  und  Stempelung

eines  einzelnen  Präzisionswiderstandes  eine  Gebühr  von  .  ..  8,00  M.
eines  Satzes  von  Präzisionswiderständen  eine  Grundgebühr  von  .8,00  M
sowie  für  jede  einzelne  Abtheilung  eine  Zusatzgebühr  vonie  1,00  M

Charlottenburg,  den  5.  Januar  1893.

                            Physikalisch  -Technische  Reichsanstalt.
                                                  v.  Helmholtz.
        <pb n="18" />
                                                      ——  4  —— 

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
Ver-„
  Sonstige  Verw
  ·  bindlich-  bindlich.
z  Bezeichnung  Grund-  Reserve.Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  *  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Begen  Summe  Gegen  gelten
3  der  Kapital  30.  Nov.]  becke  30.Nov.  30.Nor.] mit  30.  Nov.  30.  Nov.der  30.Nov.  aus weitergeleitet
.  Banken.  Kapital.Fonds.  Umlauf.  1892.  Noten.  1892.  bindlich.   1892.,Kündi 1892 .Passtiva 1892.  Passiva,  1892.  gebenen
„  gungs-  inlän.
2.  keiten.  .  dischen
frist.  Wechseln.
1.  4.  ..  6.7.  9  9.  10.  1  1  112.  13.  14  15.  16.  1
l  l
1Reichsbquk.  12000030000114016241343382753534173799361225—68654  —  1277—67511652664H-58933-2 Städtische Bank zu Breslau soood6001959416811404246173s422860--170i
  33—  852575  798
3 Frankfurter Bank  mooo450012558439572724589549649229129—845323455000649772159
4 Bayerische  Notenbank  7500  %  4  24468  28271  1634  2021  2058—  31981  567.—  1492  67
5  Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  4463427390  165054  15801  17  024  4  836690]  129411-  911  53874  55  20  13
6  Württembergische  Notenbank 0os  19|22954  —  2799360—+  18  448—  85  2s44  8  B  4  34152  1075  S.
1  Badische  Bank.  9ooo  162915  595  +  108  2  70  1875%  499  —  595  5  250  22605
8 Bank  für  Süddeutschland ß6721  738  8  045  —  60  96  —  750|3  882  3054-  9  1365
«  l
9 Braunschwegische Bank.  10500603320546152230I45313332—5856—  *  14—  148  11  814
l  l
I  .
Zusammen  222  6721  46  —  354  6%/K  397538  26  000  —  1950  6347—  6  821|82  025  889/-  6737110  662
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  911  169  500  M
-.  500  31  084  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
1000  .  —  3  360  500  K.  .I,  2,  3).

Zu  Spalte  9  Nr.  3:
9  r—

-  —

8*:

Darunter  131  600  A  noch  nicht
919630

zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Gurlden-  und  Thalernoten.

*
        <pb n="19" />
        banken  Ende  Dezember  1892

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1892.

auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Metal.  Gegen  Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe Gegen  —

8  30.  Nov.  kassen-30.  Nov.  anderer  30.  Nov.  Wechsel.  30.  Nov.  Lombard.  30.  Nov.  Effekten.  30.  Nov.  Activa  30.  Nov.  der  30.  Nov.  22

Bestand,1892.  scheine.  1892.  BGBanten.  1892.  1892.  1892.  1892.  Aktiva.  1802.  Aktiva.  1892.

S

□

8.  19.  20.  21.  2223.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  339.
I

837  8033  8007754  4329  9246  —  183821  605  942  4  40265  118  897  4  317391  12847  —  3538]  59010  422  501  1661  505  4585821

wo  28  —  111  —  60  4670  +  4%  1  8  44  —  7,|  188718KT  332

4440  —  66  41  3  805  120  LN  S  1855  J  30ol  3231  42  K  12„2
1  .

33  4814  999  134  —  141  469142293222  65  —  3  1700  +.  22381  567  1124

19  001  —  1922  114  —  2238513  +  8005  so  186  467381  4674  4  3504  387/1.  ö183631—  775|119238+  10  20838
6

10/7  284  25  —  6%5  6691%%  —  301  1100—  1|41  1  6  —  34052105%

5538  X+  59  18  —  4  11  6#  B  o982  1541  64  120  23  2088  56428604—  250
l

4826  —  80  ss  8  1092  692  2  a29  1884  4  3824  426  441CO  9

45Z4  168  8  —  3  144  1  oris  51  1714  99  5  66801  J  2484  4

l
917608—34391  magis-  457936556470748146624435641439314317882375743907818094204282036654467791

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ic-
        <pb n="20" />
                                                —  6  —

                                   3.  Versicherungs-Wesen.

 

In  der  im  Anhang  zu  Nr.  53  des  Central-Blatts  für  1892  veröffentlichten  Zusammenstellung  der  ortsüblichen
  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter  sind  die  für  das  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gothaaufgeführten
  Beträge  nach  Maßgabe  der  Bekanntmachung  des  Herzoglich  sächsischen  Staatsministeriums
vom  27.  Dezember  v.  Js.  durch  die  folgenden  zu  ersetzen:

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgesetzt  für  Personen  im  Alter  von  -

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männliche  weibliche
M Pf  M Pf M Pf M Pf M Pf 
#r  —  —

 

 

 

«  -.!  i  l
Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.  I«

Herzogthum  Coburg.

 

 

 

Stadt  Coburg.  1  661.  —  —  70
Städte  Neustadt,  Rodach.  1  40  —  90—  90  T  —  60
Stadt  Königsberg  und  der  übrige  Theil  des  Herzogthums  1  10  —  80  —  80—  1  50
.  "«.  ·  "j'd
Herzogthum  Gotha.  H-;
Stadt  Gotha.  1  600  90|  90  —  70
Städte  Ohrdruf,  Waltershausen  und  der  übrige  Theil  des  r  3  ·  s;
Herzogthums  50  301  —  80  —  60

Ferner  sind  folgende  Druckfehler  zu  berichtigen:  Auf  Seite  726  fehlt  bei  Kreis  Belgard  a.  Stadt

Belgard  in  der  letzten  Spalte  die  Zahl  65  und  bei  Kreis  Dramburg  d.  der  übrige  Theil  des  Kreises  in
der  letzten  Spalte  die  Zahl  60.  -  ·  -

Berlin,  den  9.  Januar  1893.

                            Kaiserliches  Statistisches  Amt.
-                                           Dr.  v.  Scheel.

 

                                        4.  Polizei  =  Wesen.
                 Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum

S  *□55  ·  Ausweisung

S  ·  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

 

                          Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.Johann  Baltai,  etwa  15  Jahre  alt,  geboren  zu  Brodnos  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re21.  Oktober

Drahtbinderlehrling,  bei  Silein,  Komitat  Trencsin,  Ungarn)  Betteln,  Regierungs-Präsident  zu  v.  J.
ungarischer  Staatsangehöriger,  Frankfünt  a.  O.,

2.Josef  Bouwar,  geboren  am  13.  Februar  1874  zu  Re  ·  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-  18.  Dezember

Maurer,  metschwyl,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  lizei-Direktion  München  I
ortsangehörig  eben daselbst,
        <pb n="21" />
                                               ——   7   —— 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
        der  Grund Bestrafung  Ausweisung  ——
2  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
I.  2.  1  3.  4.  5.  6.

3.]  Josef  Fieber,  geboren  am  24.  Oktober  1854  zu  There.  Diebstahl,  Land-  Königlich  preußischer  Re-12.



13.

14.

15.

 

Fleischergeselle,

Franz  Josef  Füglister,

  Schlosser,

Mathias  Höllmül.

ler,  Regenschirm.
macher,
Karl  Jungnickel,

Schuhmacher,

Samuel  Krauß,
Bürstenmacher,

Johann  Loutre,
Mechaniker,

Josef  Marchese,
Tagner,
Wihelm  Piller,
Seiler,

.Josef  Schwedler,

Glasschmelzer,

ebendaselbst,

 

sienfeld,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterr.=Schlesien,
  ortsangehörig  zu  Kohlsdorf,

geboren  am  29.  Oktober  ·1871  zu  Ober-Siggenthal,
  Kanton  Aargau,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  24.  Februar  1844  zu  Hörleinsöd,
  Bezirk  Rohrbach,  Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Lichtenau,  ebendaselbst,
geboren  am  27.  September  1850  zu
Niedergrund,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,

geboren  am  10.  September  1865  zu
Oedenburg,  Ungarn,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  22.  April  1873  zu  Lantan,
Departement  du  Cher,  Frankreich,  französischer

  Staatsangehöriger,

geboren  am  6.  Juni  1845  zu  Turin,
Iitalien,  italienischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  22.  März  1840  zu  Bilin,
Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig

ebendaselbst,

geboren  am  29.  September  1860  zu

1  Harrachsdorf,

Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,



Bezirk

Starkenbach,

Gottfried  Stäheli,  geboren  am  9.  Mai  1869  zu  Thun.

Marmorist,

Elisabeth  Theisen,
unverehelichte,

Karl  Wallesch,
Schneidergeselle,

Bela  Viktor  Weiß=  geboren  am  10.  März  1873  zu  Klausenburg,
  Ungarn,  ortsangehörig  zu  Döos,

bach,  Schneider,

stetten,  Kanton  Bern,  ortsangehörig
zu  Arbon,  Kanton  Thurgau,  Schweiz,
geboren  am  9.  März  1867  zu  Weiler,

Gemeinde  Bütscheid,  Luxemburg,  luxemburgische
  Staatsangehörige,

geboren  am  13.  Oktober  1849  zu  Svétla

(Swleta),  Bezirk  Turnau,  Böhmen,

bbendaselbst,

streichen  und  Betteln,
Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

Landstreichen  und  greber
  Unfug,

Landstreichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Unterkommens,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld

gierungs-Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Stadtmagistrat  Passau,
Bayern,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

derselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mühldorf,

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Regen,

 

Königlich  bayerische  Po.
lizei-Direktion  München

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.

1  dent  zu  Straßburg,

Königlich  sächsische  Kreisbauptmannschaft

Bautzen,

Nichtbeschaffung  eines  Königlich  preußischer

Polizei-Präsident  zu
Berlin,

in  Berlin.

10.  November
v.  J.

2.  Dezember
v.  J.

14.  Dezember
v.  J.

12.  Dezember
v.  J.
desgleichen.
3.  Januar

d.  J.

29.  Dezember
v

2.  Dezember
v.  J.

—

A

7.  Dezember
v.  J.

2.  Dezember
v.  J.

2.  Januar
19.  Dezember
v.  J.

21.  November
v.  J.
        <pb n="22" />
        <pb n="23" />
                                                Central-Blatt

                                          für  das

                                    Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                           im

                                Reichsamt  des  Innern.

————...——————

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  Januar  1893.  Nr.  3.

 

 

 

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der
10

      
Inhalt  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Bekanntmachung,  be  Zoll.  und  Steuerstellen  —- 



treffend  die  Reichsdienstflagge  .......  Seite  9  3.  Konsulat=  Wesen:  Exeguatur-  Ertheilungen  11
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Einschränkung  der  Besteuerung  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
von  Honig  und  Zucker  bei  Erhebung  der  Brausteuer;  —  Reichsgebiet..  12

 

                                    1.  Marine  und  Schiffahrt.

                                            Bekanntmachung,
betreffend  die  Reichsdienstflagge,  vom  20.  Januar  1893.

Mit  Bezug  auf  die  Allerhöchste  Verordnung  über  die  Führung  der  Reichsflagge  vom
8.  November  1892  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1050)  werden  die  von  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  genehmigten
Muster  der  Reichsdienstflagge  in  der  Anlage  bekannt  gegeben.

Das  Verhältniß  der  Höhe  der  Flagge  zur  Länge  ist  zwei  zu  drei.  Behufs  Aufnahme  der  Abzeichen
  der  Verwaltungszweige  ist  der  weiße  Streifen  der  Flagge  in  der  Mitte  zu  einem  kreisrunden,  in
den  schwarzen  und  rothen  Streifen  übergreifenden  Felde  erweitert.  Der  Durchmesser  des  Kreises  beträgt
fünf  neuntel,  die  Höhe  der  in  den  schwarzen  und  den  rothen  Streifen  übergreifenden  Kreisabschnitte
ein  neuntel  der  Höhe  der  Flagge.  Der  Farbenton  ist  bei  dem  rothen  Streifen  hell  (ziegelroth,  englisch
roth),  bei  dem  Gelb  der  Abzeichen  dunkel  (goldgelb)  gehalten.

·  Auf  Schiffen  und  Fahrzeugen  ist,  soweit  nicht  §.  4  der  Allerhöchsten  Verordnung  Anderes  be—
stimmt,  die  Reichsdienstflagge  anstatt  der  Nationalflagge  am  Heck  oder  am  hinteren  Maste  —  und  zwar
in  der  Regel  an  der  Gaffel  dieses  Mastes,  in  Ermangelung  einer  solchen  aber  am  Top  oder  im  Want  —
zu  führen;  sie  darf  auch  in  verkleinertem  Maßstabe  als  Gösch  auf  dem  Bugspriet  oder  dem  Vorsteven
geführt  werden.

Berlin,  den  20.  Januar  1893.
                      Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
                                               v.  Boetticher.
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                                                  —  10  —

                                 2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  22.  v.  Mts.  beschlossen,  daß  Honig  und  Zucker,  wenn  sie
unter  Ausschluß  anderer  abgabepflichtiger  Stoffe  zur  Bereitung  von  Meth  verwendet  werden,  der  Brausteuer
  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  vom  31.  Mai  1872  nicht  unterliegen.

 

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

                                    Im  Königreich  Preußen.

Die  Zuckersteuerstellen  zu  Nordgermersleben,  Schakensleben  und  Eichenbarleben  sowie
das  Steueramt  J.  zu  Neuhaldensleben  und  die  mit  letzterem  verbundene  Zuckersteuerstelle  sind  von  dem
Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  ll  abgezweigt  und  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  J
überwiesen  worden.

Die  Zuckersteuerstellen  der  beiden  Hauptsteuerämter  zu  Magdeburg  haben  zu  ihrer  Bezeichnung
den  Zusatz:  „Hauptsteueramt  Magdeburg  l  bezw.  II“  erhalten.

Die  für  die  Zuckerfabriken  zu  Domersleben  und  Groß-Wanzleben  zuständige  Zuckersteuerstelle  zu
Magdeburg  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  ll  hat  als  selbständige  Zuckersteuerstelle  die  Bezeichnung
„Zuckerstenerstelle  l,  Hauptsteueramt  Magdeburg  l“  erhalten.

Die  bisher  zu  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  !  gehörigen  Zuckersteuerstellen
Magdeburg  IX  und  X  mit  den  Zurckerfabriken  zu  Westerhüsen,  Gr.  Ottersleben  und  Kl.  Ottersleben
bezw.  zu  Langenweddingen,  Sülldorf  und  Bahrendorf  (Bohrendorf)  sind  als  „Zuckersteuerstellen  II
und  lll,  Hauptsteueramt  Magdeburg  II“  letztgenanntem  Hauptsteueramt  überwiesen.

Die  zu  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  I  gehörigen  Zuckersteuerstellen  Magdeburg  XI
id  XII  haben  die  Bezeichnung  „Zuckersteuerstelle  IX  bezw.  X,  Hauptsteueramt  Magdeburg!“
erhalten.

Der  für  die  Zuckerfabriken  zu  Eilsleben  und  Ummendorf  zuständigen  Zuckersteuerstelle  zu  Eilsleben
  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halberstadt  ist  auch  die  zu  Alleringersleben  errichtete  Zuckerfabrik
  zugewiesen  worden.

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Schneidlingen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  ll  ist  nach
Magdeburg  verlegt  worden.  Dieselbe  fungirt  als  selbständige  Zuckersteuerstelle  IV  (Hauptsteueramt
Magdeburg  IllI)  zu  Magdeburg  und  ist  zuständig  für  die  Zuckerfabrik  zu  Schwaneberg,  welche  bisher  der
Zuckersteuerstelle  I!  zu  Egeln  unterstellt  war.

Die  Zuckerfabrik  zu  Egeln  (Marienstuhl)  —  bisher  zur  Zurckersteuerstelle  I  zu  Egeln  gehörig  —
ist  der  Zuckersteuerstelle  Ill  zu  Egeln  und  die  Zuckerfabriken  zu  Börnecke  und  Cochstedt  n  der
Zuckersteuerstelle  zu  Schneidlingen  unterstellt  —  sind  der  Zuckersteuerstelle  1  zu  Egeln  überwiesen
worden.

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Eichenbarleben  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  I  ist  nach
Magdeburg  verlegt  worden.  Dieselbe  bleibt  selbständige  Zuckersteuerstelle,  führt  die  Bezeichnung
„Zuckersteuerstelle  XI,  Hauptsteueramt  Magdeburg  I“  und  ist  zuständig  für  die  Zuckerfabriken
zu  Eichenbarleben  und  Ochtmersleben.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Meisenheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Kreuznach  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  untersuchte  Verschnitt-Weine  und  Moste,

dem  Steueramt  l.  zu  Wittenberge  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neu-Ruppin  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II,  ·

dem  Steueramt  J.  zu  Wetzlar  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Marburg  die  Befugniß  zur
Abfertigung  des  daselbst  mit  Uebergangsschein  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Bieres,

dem  Hauptsteueramt  zu  Preuß.  Stargardt  die  Befugniß  zur  Abfertigung  derjenigen  Branntweinfabrikate,
  deren  Alkoholgehalt  nicht  unter  Anwendung  des  Thermo-Alkoholometers  ermittelt  werden
kann,  und  «

dem  Hauptsteueramt  zu  Glogau  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß
  für  Julius  Püschel  daselbst  aus  Böhmen  eingehenden  Biersendungen.
        <pb n="25" />
                                            Die  Reichddienstflagge

                      im  Bereich  des  Auswärtigen  Amte,  einschließlich
                                           der  Schutzgebiete;

 

                              im  Bereich  der  Kaiserlichen  Marine;

 

 

 

Taf.  I.
        <pb n="26" />
        <pb n="27" />
                                           Die  Reichsdienstflagge

                             im  Bereich  des  Reichs-Post-Amts;
                                       Reichspostflagge.)

 

                      im  Bereich  der  übrigen  Verwaltungszweige.

 

 

 

Taf.  II.
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                                                 —  11  —

                                   Im  Großherzogthum  Baden.
Es  ist  ertheilt  worden:  "

der  Steuer-Einnehmerei  zu  Kippenheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lahr  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  inländischen  Taback  für  das  Privatlager  der  Firma
Th.  Emil  Lother's  Nachfolger  in  Mahlberg,  -  .·  "

der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof  zu  Lörrach  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  sogenannten
  Plattstichgewebe  aus  Baumwolle  (Nr.  2  4  5  des  Zolltarifs)  zu  den  ermäßigten  Zollsätzen
und  der  Steuer-Einnehmerei  zu  Emmendingen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Freiburg  i.  B.
die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  unter  Anspruch  von  Steuerrückvergütung  zur  Ausfuhr  gelangendem
Bier  in  Eisenbahnwagenladungen  unter  Bleiverschluß.

Im  Großherzogthum  Hessen.
Das  Hauptsteueramt  zu  Mainz  ist  zur  Abfertigung  von  mit  dem  Anspruch  auf  Abgabenvergütung
angemeldeten  Kakaowaaren  ermächtigt  worden.

Im  Großherzogthum  Oldenburg.  ·

Dem  Steueramt  zu  Jever  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Varel  ist  die  Befugniß  zur  Aus—
fertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  und  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verletzungen
desselben  (§.  96  des  Vereinszollgesetzes,  §.  30  des  Begleitschein-Regulativs  und  §.  27  Absatz  2  des  Eisenbahn-Zollregulativs)
  beigelegt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.

Die  Befugnisse,  welche  der  aus  einem  Steueramt  und  einem  Nebenzollamt  ll.  zusammengesetzten
Amtsstelle  zu  Vic  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Saarburg  gemäß  der  Veröffentlichung  im  Central-Blatt
  von  1887  Seite  332  beigelegt  worden  waren,  sind  bei  der  Umwandlung  des  Steueramts  in  ein
Steueramt  II.  (Central-Blatt  von  1889  Seite  355)  in  Wegfall  gekommen.  Das  Nebenzollamt  II.  in  Vie
besitzt  deshalb  zur  Zeit  nur  die  den  Nebenzollämtern  II.  allgemein  zustehenden  Befugnisse,  sowie  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Wein.

Das  Steueramt  Il.  zu  Bischweiler  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hagenau  ist  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  II  ermächtigt  worden.

Dem  Steueramt  ll.  zu  Pfalzburg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Saarburg  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  untersuchte  Verschnitt-Weine  und  Moste  ertheilt  worden.

Das  Salzsteucramt  I.  zu  Moyenvic  in  demselben  Hauptlamtsbezirk  ist  unter  Belassung  der  bisherigen
  Abfertigungsbefugnisse  in  ein  Salzsteueramt  ll.  umgewandelt  worden.

Die  am  Bahnhof  zu  Bischweiler  errichtete  Zollabfertigungsstelle  (vergl.  Central-Blatt  1892
Seite  670)  ist  mit  dem  Steueramt  lI.  daselbst  verbunden.

 

                                          3.  Kon  sulat  Wesen.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Kehl  ernannten  Herrn  John  H.  Drake,
sowie  dem  zum  amerikanischen  Handels-Agenten  in  Freiburg  (Baden)  ernannten  Herrn  A.  H.  Lowrie
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

3*
        <pb n="30" />
                                             —-  12  —-                                 4.

  Polizei-Wesen.

             Ausweisung  von  Ansländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Datum

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die

—  —  —  —  Grund  "  des

der    Ausweisung  Auswelsungs.

9  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

                       Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Ferdinand  Bau-  geboren  am  15.  August  1842  zu  Trop-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re./22.  Dezember
mann,  Maschinen=  lowitz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester]  Betteln,  gierungs.  Präsident  zu  v.  J.
schlosser,  reichisch  Schlesien.  ortsangehörig  eben-  Oppeln,

daselbst,  ·  
2.Walis Felix Bury, 27 Jahre alt, geboren und ortsange- Landstreichen,  derselbe,  13.  Dezember
Tagearbeiter,  hörig  zu  Krakau,  Galizien,  v.  J.

3.  Josef  Elsensohn,  geboren  am  3.  März  1874  zu  St.  Gallen,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-20.  Dezember

Maschinensticker,  Schweiz,  österreichischer  Staatsange-Fälschung  von  Legi=  lizei-Direktion  München  v.  J.
höriger  und  ortsangehörig  zu  Götzis,  timationspapieren,
Bezirk  Feldkirch,  (Vorarlberg),

4.Wilhelm  Ertel,  geboren  am  20.  April  1872  zu  Lippa,  Landstreichen,  dieselbe,.  30.  Dezember
Schlosser,  Komitat  Temes,  Ungarn,  ortsange-  v.  J.

hörig  zu  Vinga,  ebendaselbst,

b.  Hugo  Gebhart,  geboren  am  23.  Juli  1866  zu  Wien,  Betteln,  Königlich  preußischer  10.  Dezember
Stallmeister,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Volizet  Prasident  zu  v.  J.

Berlin,

6.  Karl  Hadina  geboren  am  6.  Oktober  1861  zu  Pri=  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-2.  Januar
(Hrdina),  Kellner,  bram,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  gierungs-Präsident  zu  d.  J.

daselbst,  Breslau,

7.  Albert  Josef  Hilger,geboren  am  23.  Mai  1858  zu  Reichenau,Diebstahl  und  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-7.  Dezember
Kaufmann  und  Hand.  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  hauptmannschaft  v.  J.
arbeiter,  Zwickau,  —  s.

8.  Abraham  Hirsch,  geboren  am  20.  Juni  1856  zu  Kowno,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re4.  Januar
Kaufmann,  ·  Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,  Perungs-  Präsident  zu  d.  J.

otsdam,  «
9.Karl .Hitfchfeld, geborenam 28.März. 1873 zu Braunau. Betteln und verbots-Polizei- Behörde zu Ham - 6. Januar
Arbeiter,  Böhmen,  österreichischer  Staatsange  widrige  Rückkehr,  burg,  d.  I.

10.

11.—

12.

13.

14.

15.

Josef  Hodatsch,

Hutmacher,

Franz  Irsigler,
Koch,

Johann  Jelinek,
Steinmetz,

Josef  Kolschawa,
Tagelöhner,

Rudolf  Minstzlaff,
Bäcker,

Johann  Mixan,
Schlosser,

 

höriger,

geboren  am  9.  Februar  1867  zu  Windig-Jenikau,
  Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  24.  November  1866  zu  Oberplan,
  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Gillowitz,
  Bezirk  Kaplitz,  ebendaselbst,
geboren  am  26.  Juli  1850  zu  Ledetsch,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  1.  November  1849  zu
Lisky,  Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  13.  April  1872  zu  Waid-=hofen,
  Bezirk  Amstetten,  Nieder=  Oesterreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  24.  Juni  1844  zu  Skrancic,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig

Landstreichen  und
Betteln,

Betrug  und  Landstreichen,


Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen  und
Tragen  verbotener
Waffen,

Betteln,

 

zu  Plichtic,  ebendaselbst,

l

 

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,
dieselbe,.
Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Regen,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Schleswig,

 

27.  Dezember
v.  J.

10.  Dezember
v.  J.

18.  Dezember
v.  J.

23.  Dezember
v.  J.
19.  Dezember
v.  J.

5.  Januar
d. J.
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                                                   —-  13  —- 



 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

—  —  «  Grund  des

der  Best  Ausweisung  Ausweisungs-3

  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  1  .  4.  5.  6.

16.  Georg  Olschewsky,  geboren  am  21.  April  1865  zu  Warschau,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.22.  Dezember
Musiker,  russischer  Staatsangehöriger,  zuletzt  lizei-Direktion  Münchenv.  J.

wohnhaft  in  Marseille  (Frankreich),  «
17.Johann Pfeiler, geboren am 8.Dezember 1859 zu desgleichen,  Königlich preußischer Re- 5. Januar
Schlächtergeselle,  Girsig,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  gierunge  *  Präsident  zus  d.  J.
Hannover,

18.  Wilhelm  Gottfried  geboren  am  28.  März  1840  zu  Warns-Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  10.  Dezember
Prasse,  Weber  und  dorf,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft  v.  J.
Handarbeiter,  angehörig  ebendaselbst,  Bautzen,

19.  Leopold  Puchmaier,  geboren  am  29.  August  1873  zu  Peuer.  Straßenraub,  Land=  Königlich  preußischer  Re-  10.  Februar
Metzgergeselle,  bach,  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig  streichen  und  Betteln,  gierungs  -  Präsident  zuev.  J.

zu  Scharten,  ebendaselbst,  Coblenz,

20.  Bernhard  van  geboren  am  14.Oktober  1858  zu  Kampen,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-9.  Januar
Schayk,  Cigarren=  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs  -  Präsident  zu  d.  J.
macher,  "  Düsseldorf,

und

21.  dessen  Ehefrau  Wil-geboren  am  26.  Dezember  1853  zu  Goch,  Landstreichen,  desgleichen,  desgleichen.
helmine,  geb.  Kot.  Regierungsbezirk  Düsseldorf,
ters,  Wickelmacherin,  -

22.  Eduard  Schmogel,  geboren  am  1.  März  1863  zu  Feltitz,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-22.  Dezember
Drechsler,  Sikteabiesen.  ortsangehörig  zu  Znaim,  Betteln,  lizei-Direktion  München,  v.  J.

Mähren,
23.  Johann  Schober,  geboren  am  2.  Februar  1841  zuetteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  17.  Dezember
Schneider,  Tschermna,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  hauptmannschaft  v.  J.
  ortsangehörig  ebendaselbst,  Bautzen,  "
24.  Anton  Willim,  Metz“geboren  am  27.  Mai  1837  zu  Klein-  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.  15.  Dezember
ger  und  Hausknecht,  pirnitz,  Bezirk  Trebitsch,  Mähren,  öster.  Betteln,  lizei=  Direktion  München,  v.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,

25.  Franz  Zilligen  geboren  am  19.  Juni  1860  zu  Paris,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks.Prä-]/7.  Januar

(Hally),  Seiltänzer,  französischer  Staatsangehöriger,  sident  zu  Straßburg,  d.  J.

 

.
I

Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  vom  10.  November  v.  J.  verfügte  Ausweisung
des  Josef  Moll  aus  dem  Reichsgebiet  (Central.  Blatt  S.  683  Z.  10)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt,  daß  Moll  Reichsangehöriger
ist,  zurückzenommen  worden.

•

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="32" />
        <pb n="33" />
                                                 —  15  —

                                   Central-Blatt

                                        für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben

                                             im

                              Reichsamt  des  Innern.

——.———  ——  ——  —  —- 



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

  
XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  Januar  1893.  Nr.  4.
Inhalt;  1.  Konsulat-Wesen:  Entlassung  Seite  15  4.  Finanz
  Wesen Nachweisung der Einnahmen des Reichs-Marine
  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  von  I.  April  1892  Ende  Dezember  1892  de
der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  15  
3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  des  Hand.  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

buchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1893  15  Reichsgebiet..  17

                                            1.  Konsulat-Wesen.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Selander  in  Piteua  (Schweden)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung
aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

                                       2.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  zweite  Heft  des  zehnten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,00  J  zu  beziehen.

 

                                 3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Die  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1893  ist  erschienen.
        <pb n="34" />
                                                —-  16  —-                                     4.

  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1892  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1892.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  «
Einnahme  Differenz
-  Einnahme  beträgt
B  e  z  ei  ch  nun  g  Ein  nahme  drägt  Ausfuhr-    in  demselben  .  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten 4 und 5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  .  des  Vorjahres    +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Spalte  4)  —  weniger
h  Monats  (Sp  .  9
M  M  M—  ·  M  M
1.  2.  I  3.  l  4.  5.  I  6.
Zölle  290  190  894  161  578  290  029  316  301234256  —  11204  940
Tabacksteuer  8  264  922  83  420  8  181  502  7  875  807—  305  695
Zuckermaterialsteuer  6115052  59  954  758  —  53  839  706  —  72320  325—  46  609  381
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  53  141  548“"  217119  52924429  42  673914  —+  10  250  515
Salzsteuer  32  801  887  29022  32  772  84145  33273  889  —  50s  044
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  17001  563  7024  864  9976  699  8  865  7600  +  I  110  939
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu.-  «  »
schlag zu derselben.  ...  87322177  91  564  87230  613  91288727  —  4058114
Brausteuer  .  18  995  284  53  000  18942  27518  795  707  +  146  568
Uebergangsabgabe  von  Bier  2648  280  —  l  2648280  25290384119242
Summe  516  481  587  67  615  334  448  866  253  499  306  773  —  50  440  520
Spielkartenstempel.  —  979  573  935  367  4  206
Wechselstempelsteuer  —  —  1  5917532  6  157  5308  —  239  976
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  2245  358  3409373  —  11564  015
b)  gat  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  6  593  395  8  535  443  —  1942  018
c)  Loose  zu:  ·  -
Privatlotterien.......  —  !  —  1  586  550  1311538  +—  275  012
Staatslotterien  ....  —  —  4914  645  4  765  806  —  148  839
Post=  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —  l  —  185  198  573176  347562  885101l1
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  45  125  000  43  778  000)  1347  000

 

 

 

 

 

*)  Darunter  Zuckersteuer  nach  dem  Gesetz  vom  31.  Mai  1891  —  24180327  M

*#*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  693  593  .M  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Rei  chskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Dezember    1892:

 

 

 

 

 

Ist.Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  41  Beginn  des  Etatsjahres    derselben Zeitraum des   Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  8  Vorjahres  1  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
6  EIH  J  M  M  M  —
1.  2.  s  3.  !  4.
Zölle  "  263  880  933  264  740  828  I  —859895
Tabacksteuer  8  882  615  458  434  —  575  819
Zuckermaterialsteuer  16  450  053  12  622  518  +  3827  535
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  39  886  713  41  779  148  —  18892  435
Salzsteuer  29  612  998  29  799  731  —  186  733
Maischbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  12  755  809  12  129  863  +  625  946
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  ·
zu  derselben.  .  71  523  370  78  465  928  —  6942558
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  18  346  818  18  120  436  +  226382
.  Summe  461  332  309  467  116  888.  —  57577
Spielkartenstempel.  ...  907  259  872  938  —  34  321
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                                              —-  17  —- 

                                    5.  Polizei-Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

„  —  —4  —  Grund  "  des

der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlosen  hat.  beschlusses.

□

1  2.  I  3.  4.  5.  6.

                           Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.|  Johann  Angleitner,  geboren  am  26.  August  1862  zu  Getzers-Landstreichen,  falsche  Königlich  bayerische  Po-4.  Januar

Schlosser,  dorf,  Bezirk  St.  Pölten.  Oesterreich,  Namensangabe  und  lizei-Direktion  München,  d.  J.

“

7.

8.

9.

10.

ortsangehörig  zu  Eberschwang,  Bezirk  Führung  falscher  Le-Ried,
  ebendaselbst,  gitimationspapiere,
geboren  am  9.  Juli  1865  zu  Carls=  gewerbsmäßige  Un-Emma

  Gotthilde
krona,  Schweden,  ortsangehörig  eben-  zucht,

Hildegard  Fast,

Dienstmädchen,  daselbst.
Frantisek  Frick,  geboren  im  Jahre  1838  zu  Rovna,  Be-Landstreichen  und
Maurergehülfe,  zirk  Strakonitz,  Böhmen,  ortsangehörig  Fälschung  von  Legiebendaselbst,

  timationspapieren,

Ignaz  Gerhofer,  geboren  am  !1  Mai  1845  zu  Rohrbach,  Betteln,  grober  Unfug,

 

 

Tischler,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  verbotenes  Führen
von  Waffen  und
Hausfriedensbruch,
Andreas  Hoffmann,  35  Jahre  alt,  geboren  zu  Hohenbruck  bei  Betteln,
Zimmermann,  Trautenau,  Böhmen,  orisangehörig
ebendaselbst,

 

Vitus  Hotter,  geboren  am  15.  Juni  1857  zu  Gerlos-[Betteln  und  Bann-Hammerschmied,
  berg,  Bezirk  Schwaz,  Tirol,  öster-  bruch,

-  reichischer  Staatsangehöriger,

Ferdinand  Kala.  geboren  am  1.  Juli  1857  zu  Wien,  Landstreichen,

bisca,  Steinsetzer,

Karl  Klima,  Schuh-geboren  am  30.  Oktober  1846  zu  Wit-  Landstreichen  und

macher,  tingau,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  Betteln,
1  daselbst,
Franz  Kukla,  geboren  am  24.  Mai  1853  zu  Iwy,  Be-Landstreichen,
Müllergeselle,  zirk  Selcan,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Smilkan,  ebendaselbst,
Wilhelm  Löffler,  geboren  am  28.  August  1867  zu  Langen.  Betteln  und  Diebstahl,

Weber  und  Musiker,  bruck,  Bezirk  Reichenbderg,  Böhmen,
#  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  äsident  zu
chleswig,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mühldorf,

dasselbe,

Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern  zu  Oldenburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu

Merseburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Stttenfeld  in

 

Berlin.

13.  Januar
d.  J

18.  November
v.  J

7.  Dezember
v.  J.
30.  Dezember
v.  J.

19.  Dezember
v.  J.

10.  Januar
d.  J

3.  Januar
d.  J.

12.  Dezember
v.  J.

19.  Dezember
v.  J.
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                                                   —  19  —

                                      Central-Blatt

                                            für  das

                                       Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                             im

                                Reichsamt  des  Innern.

——

 

 

—

Du  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
XXI.  Jahrgang.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  

Berlin,  Freitag,  den  3.  Februar  1893.  Nr.  5.

 

 

 

 

 

 

Justiz-Wesen:  Aenderung  in  dem  Verzeichniß  der  zur
Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen.  20

3.
Agenten  —  Ermächtiguug  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;
  —  Entlassung;  —  Exequatur--Ertheilung  Seite  19  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Todesfall.  20
2  Militär-Wesen:  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Civil=  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vorsitzenden  der  Ersatzkommissionen  20  Reichsgebiet  21

 

                                       1.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Barranquilla  (Columbien)  ist  der  Kaufmann  Heinrich  Wilhelm  Brokate
zum  Konsular-Agenten  in  Ocaña  bestellt  worden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Varna,  Vize-Konsul  von  Haxthausen  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Morrison  in  Stornoway  (Hebriden-Inseln)  ist  die  nachgesuchte
Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg  ernannten  Herrn  William  R.  Estes
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

5
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                                                  —  20  —

                                        2.  Militär-Wesen.

Das  im  Anhange  zu  Nr.  26  des  Central-Blatts  von  1890  veröffentlichte  „Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden
  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen“  wird  an  den  einschlägigen  Stellen
berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
E  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des!  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
7  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.


                                 A.  Königreich  Preußen.

                             XI.  provinz  Hgessen  -  Nassan.

                                b.  Regierungsbezirk  Wiesbaden.

9. Oberwesterwaldkreis  mit  der  Stadt  Hachenburg.  Marienberg.Landrath  des  Oberwesterwaldkreises.
                       G.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.



7. Aushebungs.  (Landwehr.  Kompagnie.)  Bezirk  Parchim  mit  den  Parchim.  Rittergutsbesitzer  Knebusch  auf  Greven.
Städten  Goldberg,  Lütz,  Parchim  und  Plau.

Berlin,  den  28.  Januar  1893.

                             Der  Reichskanzler.
                                In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                           3.  Justiz-Wesen.


Das  Verzeichniß  derjenigen  Behörden,  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880
beschlossenen  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind  (Central-Blatt  von
1885  S.  79  fg.),  erleidet  bezüglich  des  Amtsgerichtsbezirks  München  1  (S.  112)  die  Aenderung,  daß  für
diesen  Bezirk  ein  Ersuchen  der  gedachten  Art  in  Civilsachen  nicht  mehr  an  das  Königliche  Stadt-Rentamt
München  lII,  sondern  an  das  Königliche  Stadt-Rentamt  München  IV  zu  richten  ist.

 

                                    4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

—.  —

Der  Stations-Kontrolör  in  Darmstadt,  Königlich  preußische  Revisions-Inspektor  Haase  ist  gestorben.
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                                                 —-  21  —-                                   5.

  Polizei-Wesen.

                Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*  —  —  —  Grund  des
2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.
7  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
S
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
                      6  a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
I.  Johann  Baptist  geboren  am  13.  März  1839  zu  Baden,  Diebstahl  (3  Jahres  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä.]16.  Januar
Aeby,  Bildhauer,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  schweizerischer  Zuchthaus  laut  Er.  sident  zu  Colmar,  d.  J.
·  -Staatsangehöriger,  kenntniß  vom  6.  Januar
  1890),  -
2.Hans Peter Petersen, geboren am 5.0ktober 1865 zu Ros-Diebstahl im Rückfalle Königlichpreußicher Res 30. Dezember
Buchbindergeselle,  kilde,  Dänemark,  ortsangehörig  eben  (1  Jahr  6  Monate  gierungs  ·  Präsident  zu  v.  J.
daselbst,  Zuchthaus  laut  Er-  Schleswig,
kenntniß  vom  7.  August
  1891),
3.]  Josef  Stadler,  geboren  am  25.  September  1854  zuschwerer  Diebstahl  in  Königlich  bayerisches  Be.9.  Dezember
Schlosser,  Steyr  (Stadt),  Oesterreich,  zuletzt  wohn.?  Fällen  (4  Jahre  zirksamt  Donauwörth,  v.  J.
haft  in  Pyrach  (ebendaselbst),  1  Monat  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
4.  Dezember  1888),
                         b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.Heinrich  Engel,  geboren  am  20.  Juni  1869  zu  New.  vandstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.]18.  Januar
Schreiner,  Vork,  zuletzt  wohnhaft  zu  Paris,  fran=  Betteln,  dent  zu  Metz,  d.  J.
Französischer  Staatsangehöriger,
5.  Julius  Finster,  geboren  im  Jahre  1872  zu  Constantin,  Diebstahl,  Land-  Königlich  preußischer  Re16.  Januar
Weber,  Gouvernement  Petrikan,  Russisch--Polen,  streichen  und  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
russischer  Staatsangehöriger,  Marienwerder,
6.  Johann  Jäger,  geboren  am  2.  März  1851  zu  Ebbs,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-13.  Dezember
Schmied,  Bezirk  Gusstein  Tirol,  ortöangehörig  hauptmannschaft  Leipzig,  v.  J.
eben daselbst,
7.  Josef  Polli,  Hand.  eirca  45  Jahre  alt,  geboren  und  orts  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis  23.  November
arbeiter,  angehörig  zu  Kramolin,  Bezirk  Prestitz,  6  hauptmannschaft  v.  J
Böhmen,  Zwickau,
8.  Karl  Schmithöfer,  geboren  am  12.  Mai  1867  zu  St.  Dizier.  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä#8.  Januar
ohne  Stand,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst.  Betteln,  sident  zu  Metz,  d.  J.

9.  Hermann  Scholten,  geboren  am  14.  Februar  1858  zu  Ei.  Betteln  unter  Drohun-  Königlich  preußischer  Re.  9.  Dezember
Arbeiter,  bergen,  Niederlande,  ortsangehörig  eben  gen,  gierungs-  Präsident  zu  v.  J.
daselbst,  Mühnster,

10.]  Franz  Skäla,  geboren  am  19.  Juli  1872  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be. 7.  Januar
Schneidergeselle,  ortsangehörig  zu  Chudenic.  Bezirk  zirksamt  Regen,  d.  J.

Klattau,  Böhmen,
11.  Valentin  Spitzer,  geboren  am  24.  Juli  1871  zu  Fahen.  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-  3.  Januar
Spängler,  dorf,  Bezirk  Villach,  Oesterreich,  orts-  Betteln,  lizei-Direktion  München,  d.  J.
angehörig  zu  Augsdorf,  ebendaselbst,
12.]  Josef  Wagner,  geboren  am  20.  März  1861  (Sohn  des  Führung  eines  falschen  Königlich  sächsische  Kreis.  3.  Dezember
Zigeuner,  nach  Central-Blatt  1880,  S.  444/  Namens  und  Land  hauptmannschaft  v.  J.
Ziffer  54  ausgewiesenen  Anton  Wagner),  streichen,  Zywickau,  «
lZ.AugustZimmersgeborenams.August1851quglau.Landstkeichen,  Königlich  bayerisches  Be7.  Januar
mann,  Tuchscherer,  Mähren,  ortsangehörig  zu  Hibbersdorf.  zirksamt  Regen,  d.  J.

 

Bezirk  Deutschbrod  in  Böhmen,

 

 

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Zwickau  vom  14.  Dezember  1889  verfügte  Aus.
weisung  des  Handschuhmachers  Josef  Johann  Böhm  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  für  1890,  Seite  28,  Ziffer  8)  ist
zurückgenommen  worden.

–  —

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="40" />
        <pb n="41" />
                                             —  23  —

                                     Central-Blatt

                                       für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                Herausgegeben

                                           im

                              Reichsamt  des  Innern.

      

    



 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Februar  1893.  Nr.  6.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur  Denaturtrungemittels  auf  eine  andere  Firma;  —  Steuer-«
  '  freie  Ablassung  von  Rohzucker  zur  Herstellung  von  Ultra-2.
  Bank-Wesen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  marin;  —  Bestellung  eines  Reichsbevollmächtigten.  26
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebertragung  einer  ertheilten  4.  Polizei-Wesen  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Ermächtigung  zur  Zusammensetzung  des  Branntwein-  Reichsgebiete  "«««««··  «- 



 

                                   1.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen
Konsuls  Cobb  den  Agenten  der  Falkland-Islands  Company,  Andrew  E.  Baillon  zum  Konsul  in  Port
Stanley  (Falkland-Inselu)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  verstorbenen  Vize-Konsuls
Behrend-Nüske,  den  Kaufmann  Heinrich  von  Maur  zum  Vize-Konsul  in  Mogador  (Marokko)  zu  ernennen
  geruht.

Dem  zum  Königlich  großbritannischen  Konsul  für  das  Großherzogthum  Baden  mit  dem  Amtssitze  in
Mannheim  ernannten  bisherigen  Vize-Konsul  Ferdinand  Ladenburg  ist  das  Exequatur  Namens  des

Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="42" />
                                                        —-  24  —-2.

  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
Sonstige  Verbindlichkeiten  Verbindlichkeiten
*  Bezeichnung  Gegen  unge.  Gegen täglich  Gegen  -  Gegen  GegenSumme  Gegene  bindich-F
  "  Grund-  Reserve.,  Noten-  1  -  !  fällige  "6  keiten  Sonstige  enen
3  der  31.  Dez.  deckte  31.  Dez.  31.  Dez!  mit  31.  Dez.  31.  Dez.  der  S1.Dez.  weiterge.
*  Kapital.]  Fonds.  umlauf.  Ver-  Kündi.  Passiva.  8
l  Banken.  1892.Noten.  1892.  bindlich  1892.  1892.  1892.Passiva.  1892.  gebenen
—  ##
keiten.  n  -n  dischen
"  eist.  Wechseln.
1.  2.  9r-  4.  5.  6.  J.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1|Reichsbank  120  00030  000/  726  -1524361  53  897  221456  384  —  541—  736s1  557  876—  947888
25Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  600|  1867—  92  .  27  219  —  4603360|  500  1981651  275
3Frankfurter  Bank  18000  4500|]|11965—  5931  6279—  0993/  7576“X  2080010  275A  1146  3—  320  52319  2313  2156
4Bayerische  Notenbank  7500%  1629¼63204  +  459  22611  —  3923|  1865  151  2584  412
5Sächsische  Bank  zu  Dresden  30000  446346  352  7871|4762,—  1  833|15248  —  177612  5  r.  579—  08  655%
6&amp;amp;  Württembergische  Notenbank  719  23476|  522  9034—  21  414  45—  169  623|4134960|  808  1207
7|Badische  Bank  9000  1  629  15094  —  501  9527—  3442  1  —  646  518785  9  2026
8Bank  für  Süddeutschland   -  *  6901—  1144  hbpaa  —  2  —  779/  22|  1803  1369
9 Braunschweigische  Bank-  10  500  603  2820  —  385  1906—  32444204X  872  77  85  114  19  0401  402  588
Zusammen  222  675  *  —162728129  712—2251934  358  4  60  8201  26  464  7434+  1087|1  925  532  wow  9  851
l
                                           Bemerkungen.
Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  —  828  033  800  M.,
.  500  —  26  797.000  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
".1000  =  308#□#  0.  l0„OO  OCC  -  1.,2,  3).

Zu  Spalte  9  Nr.  37:
8°:

.  *

9

91  946  M 

Darunter  131  500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="43" />
                                              —-  25 —-                                                                                     Wesen.

banken  Ende  Januar  1893
sichten,  verglichen  mit  demienigen  Ende  Dezember  1892.
auf  tausend  Mark.)

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Metal.  Gegen  KReichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
31.  Dez.kassen.  31.  Dez.  anderer31.  Dez.  Wechsel.  31.  Dez.  Lombard.1.  Dez.Effekten.31.  Dez.  31.  Dez.  der  31.  Dez.
Bestandscheine..  s  Banken.  1802.  1892.  1892.  i802.  s  Aktiva.  1802.  Aktiva.  1802.
—
18.  19.  20.  21.  22.  2.  24.  25.  26.  21.  28.  2.  30.  1.  32.  83.  14.
901  u  +66814  457  105  485  86  1399—  32  758  10  673—  2174  370711/219391  568  1691—  933344
72  23  1  +  13  262  +  145  5113  4  443  3153—  162  —  —  30—  44  ?296  +  4182
4882  +  442  52  J  11  7525—  53  30  370  1  801  8  800  J  306  5522  —  440  3550  +  319  53937—.2386
33  803  .  372  144  +  10  3  618s|—  1  100  43924  +—  4  782  1718—  569  811  16  863  —  927  84151  25844
22  13111.  3130  2288  +  174  91711-  9342  65  859  —  4327  3681  —  993  256  —  131  7269  —  9066108655|—  10  5835
11140  4  100  246  21  2156  403  19  694  J  315  1  060—  40  8—  1  656  +  10  31960—  8086
5495.  —  43  14  —  4  58—  110  19544  J  326  154—  1  72—  50  2056  —  27  28  785—  91
4660  —  166  41—  6  566—  526  16919  —  1  461  1579  —  315  4266—  1  24714  660  30502  1  8038

55  —  103  21.  +  13  173  29  7267—  1909  30344  13  96—  2  8  084  1283  19395  63119

985  044Z674361  ass  +  365447½3  20  974  —  2783  62  050  —  19750%  %7  850  —  8  804

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6*
        <pb n="44" />
                                                      —-  26  —-—

  –

                                   3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Die  der  Chemischen  Fabrik  in  Eisenbüttel  ertheilte  Ermächtigung  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels  gemäß  §.  9  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins
  zu  gewerblichen  etc.  Zwecken  (Central-Blatt  für  1888  S.  2),  ist  auf  die  Firma  Chemische  Fabrik
Eisenbüttel  Dr.  Reuß  &amp;amp;  Comp.  übertragen  worden.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Januar  d.  Js.  beschlossen,

1.  die  steuerfreie  Ablassung  von  Rohzucker  zur  Herstellung  von  Ultramarin  nach  vorgängiger
Denaturirung  durch  Vermischung  von  40  Theilen  Rohzucker  mit  35  Theilen  unterschwefligsaurem
  Natron  (Antichlor)  zu  genehmigen;

2.  die  obersten  Landesfinanzbehörden  zu  ermächtigen,  erforderlichenfalls  die  weiteren  durch  das
Steuerinteresse  gebotenen  Kontrolen  anzuordnen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Ober-Zoll-Rath  Volk  zu  München
an  Stelle  des  verstorbenen  Königlich  bayerischen  Ober-Regierungs  =  Raths  Dr.  Schaller  den  Königlich
preußischen  Provinzial-Steuer-Direktionen  zu  Münster  i.  W.  und  Cöln,  sowie  der  Großherzoglich  luxemburgischen
  Zoll-Direktion  zu  Luxemburg  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern,  mit  dem  Wohnsitz
  in  Cöln,  vom  1.  Februar  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

                                     4.  Polizei  -Wesen.

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  —  Grund  «  «  des
2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs--*
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□

1  2.  4  .  4.  5.  6.

                              Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Pauline  Eva  Buri-sgeboren  zu  Jelin  bei  Oswieeim,  Ga-  Betteln  und  Land-  Königlich  preußischer  Re·  s6.  Januar
anski  geb.  Arbei,  lizien,  österreichische  Staatsange  streichen,  gierungs-Präsident  zu  d.  J.
verehelichte  Zi-  hörige,  Oppeln,
Zigeunerin,

2.  Leopold  Coetsier,  Erdgeboren  am  29.  Juli  1864  zu  Awelg-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä--  23.  Januar
arbeiter,.  hen,  Belgien,  belgischer  Staatsange-  sident  zu  Colmar,  d.  J.

v  höriger,

3.  Richard  Dotzauer,  geboren  am  14.  Juli  1863  zu  Schwader.  Landstreichen,  Betieln,  Königlich  bayerisches  Be-11.  Januar
Perlmutterknopf.  bach,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  öster.  Führung  falscher  Le.  FGirksamt  Koetzting,  d.  J.
dreher,  reichischer  Staatsangehöriger,  gitimationspapiere

"  «  und  falschen  Namens,

4.  Josef  Heinrich  Far-  geboren  am  30.  Juni  1855  zu  Orsières,  Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Neuburg  16.  Januar
quet,  Schneider-  Bezirk  d’'Entremont,  Kanton  Wallis,  und  Führung  falscher  a.  D.,  Bayern,  d.  J.
geselle,  Schweiz,  schweizerischer  Staatsange Legitimationspapiere,  "

höriger,
        <pb n="45" />
                                                      —-  27  —- 



 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

–1  «  Grund  ..  des

·  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

*l  Z  "  beschlossen  hat.

der  Ausgewiesenen  schlossen  h  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.]  Maurice  Louis  geboren  am  9.  Oktober  1870  zu  Paris,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  26.  Januar
Francois,  Schäfer,  Betteln,  gierungs-Präsident  zu  d.  J.

Stralsund,

6.  Franz  Grazeilles,  geboren  am  15.  Oktober  1868  zu  Prades,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks.  Prä-31.  Januar
Steinhauer,  Devartement  des  Pyrenses,  Frankreich,  sident  zu  Metz,  ·  d.  J.

französischer  Staatsangehöriger,

7.  Ignatz  Gründel,  geboren  am  25.  März  1847  zu  Bilin,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  27.  Januar
Arbeiter.  Böhmen,  ·  gierungsstäsidentzud.

Lüneburg,

8.  Johann  Jakob  Anton  geboren  am  17.  Juli  1873  zu  Perpignan,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks  Prä.  28.  Januar
Guisset,  Blech-  Frankreich,  französischer  Staatsange-  sident  zu  Straßburg,  d.  J
schmied,  höriger,

9.  Jakob  Hablützel,  geboren  am  10.  Januar  1870  zu  Thufsis,  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po.  10.  Jannar
Schmied,  Kanton  Graubünden,  Schweiz,  orts.  lizei-Direktion  München,  d.  J.

angehörig  zu  Chur,  ebendaselbst,

10.  Ignatz  Kaszier,  geboren  am  12.  Juli  1874  zu  Budapest,  desgleichen,  dieselbe,.  20.  Jannar
Tapezierer  und  Fa-  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.
brikarbeiter,  ·

11.  Johann  Lackner,  geboren  im  Jahre  1851  zu  St.  Johann,  Landstreichen  und  dieselbe,  19.  Januar

Bezirk  Kitzbühel,  Tirol,  ortsangehörig  Betteln,  d.  J

 

Schweizer,

 

eben daselbst,

 

 

 

I

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="46" />
        <pb n="47" />
                                                —  29  —

                                    Central-Blatt
                                 Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben
                                              im

                                 Reichsamt  des  Innern.

—..—  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XXI.  Jahrgung.  Berlin,  Freitag,  den  17.  Februar  1893.  Nr.    7.

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Bestellung  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
ven  Konsular-Agenten  Seite  29  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  31
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1892  bis  Ende  Januar  1893  30  Reichsgebiet..  .....  31

 

 

 

 

                                                1.  Kon  sulat-Wese  n.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  Dr.  Kriege  zum
Konsul  in  Asuncion  (Paraguay)  zu  ernennen  geruht.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Arcquipa  (Peru)  ist  der  Kaufmann  Oskar  Zollikofer  zum  Konsular-Agenten
  in  Cuzco  bestellt  worden.

Von  dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Tamsui  (Formosa)  ist  Herr  F.  W.  E.  Dülberg
zum  Konsular-Agenten  für  den  Hafen  von  Kilung  bestellt  worden.

 

7
        <pb n="48" />
                                                         —- 30  —-                                          2.

  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten.  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  Apri  1892  bis  zum    Schlusse  des  Monats  danuar  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll.  Ei
.««.  «"-  Einnahme  beträgt  nnahme  Differenz zwischen
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum 4  und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
obengenannten  *
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  weniger
M  M  —  —  M
1.  2.  3.  4.  I  5.  6.
Zölle.  329  336  387  208  738  329127649  347  151263  —  18023  614
Tabacksteuer  9  428  921  103  752  9325  169  9148  189  FT  176  980
Zuckermaterialsteuer  6  115  057  60  990  421  —  54  875  364  7838  047  —  62  713  411
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  59P9  342  7737)  340  553  59  002220  46  84500)  12157  219
Salzsteuer  36  541  054  39214  36  501  810  36  974580—  472  749
Maischbottich=  und  Branntweinmatertalsteuer  22127  716  7  612  769  14514947  12970067|  +  1544  880
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu—
schlag  zu  derselben  .  .  96  226  116  100  089  96  126  027  99255  159  —  3  129  132
Brausteuuer  .  21  455  624  74  690  21  380  934  21292235  88  699
Uebergangsabgabe  von  Bier  2  32  707  —  2932  707  2809  517  123  190
»  Summe  583  506  355  69  470  226  514036  129  584  284  067  —  70247938
Spielkartenstempel.  —  —  «  1  105  014  1  064  272  —  40  742
Wechselstempelsteuer  6  626  714  6  845  6344  —  218  920
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  –  —  2  458  415  3  885  267  1  426  852
¾  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  7  425  013  9  415  34420  —  1990297
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  1  1  596  6  1363  851  +—  232  820
Staatslotterien  —  I  —-  5579  730  5  308  614  271  116

 

*)  Darunter  Zuckersteuer  nach  dem  Gesetz  vom  31.  Mai  1891  =  30  381  483  M

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-  Vergütungen  und  Verwaltungs.
kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Januar  1893:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  “““  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  rj  —  weniger
M  M  M
1.  2.  3.  4.
Zölle  306  238  168  316  214  095  —  9975927
Tabacksteuer  9  659  811  10  188  491  —  528680
Zuckermaterialsteuer  15  414  395  11  647  334  +  3767  061
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  ..  43  637  962  46  207  943  —  25569  981
Salzsteuer  33  655  665  33  S829  146  —  173  481.
Maischbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  .  14  868  080  14  047  893  +  820  187
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  .  .  78  568  026  85  083240  —  6515  214
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  20  660  135  20  478  645  +  181  490
Summe  522  702242  537  696  787  —  14994545
Spielkartenstempel.  1027  211  1  000  581  +  26  630
        <pb n="49" />
                                                         —-  31  —

                                  3.  Zoll  und  Steuer-  Wesen.


Veränderungen“  in.  dem  Stande  ider  den  Befugnissen  der  Zoll=  und.  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.    "

Dem  Steueramt  I.  zu  Haf  elünne  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Nordhorn  ist  neben  der
allgemeinen  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Tarifposition  25 b  und  25 e
die  Ermächtigung  zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnitt-Weine  und  Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als
solche    beigelegt  worden  ,    

                                     Im  Königreich  Bayern.      

Zu  Diedesfeld'  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  i.  Pf.  und  zu  Steinsfeld  im
Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Fürth  sind  Uebergangsstellen,  und  zwar  erstere  mit  der  Befugniß  zur  Ausfertigung
  und  Erledigung  von  Uebergangs=  und  Transportscheinen  über  Weinsendungen,  letztere  mit  der
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Transportscheinen  über  Biersendungen.  errichtet  worden.

                                Im  Königreich  Sachsen.  
Den  Untersteuerämtern  zu  Pegau  und  Borna  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Leipzig  sst  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein  ünd  Wein  beigelegt  worden.

                                   Im  Königreich  Württemberg.  

Zu  Honau  im  Bezirk  des  Kameralamts  Reutlingen  ist  ein  ben  euenn  mit  der  Befugniß
zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein,  Wein  und  beschrotenes  Malz  errichtet  worden.

                                   Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Buchheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Freiburg  it  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  J  über  inländischen  Taback  für  das  dortige  Privatlager
des  A.  Steyert  in  Gottenheim  beigelegt  worden.

                              Im  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.    

Die  dem  Steuer=  und  Rentamt  zu  Schmölln  schon  jetzt  zustchende  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  rohe  Schafwolle  von  Bodenbach,  Voitersreuth  und  Passau  ist  auch  auf  die
Abfertigung  derartiger  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Waaren  ausgedehnt  worden.  Ferner
ist  dem  vorgenannten  Amt  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Beschleitscheinen  I  über  Leder  und  Filz  für
die  Firma  J.  G.  Schaller  und  Söhne  in  Schmölln,  und  zwar  gleichfalls  auch  zur  Abfertigung  dieser
Waaren  beim  Eingang  unter  Eisenbahnwagenverschluß  erlheilt  worden.

 





        

 

                                         4.  Polizei-Wesen.

                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  6  *
Datum des        Ausweisung  Ausweisungs  beschlusses
7  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  1  beschlossen  hat.  Beschlusses
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

                            Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  16.  Februar  1872  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-St.
  Stefano  bei  Trescore,  Provinz  hauptmannschaft  ·
Bergamo,  Italien,  stalienischer  Staats-  Bautzen,

angehöriger,

1.Giacomo  Bono-=18.

  Januar
melli.  Maurer,  d.  J.
        <pb n="50" />
                                                       —-  32  —- 



 

 



 

Franz  Ruß,  Schornsteinfegergeselle,


 

Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  16.  September  1841  zu
Dubenetz,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Kukus,  Bezirk  Königinhof,  ebendaselbst,

Landstreichen,

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Schleswig,

  

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
v.  der  Grund Bestrafung  Ausweisung de Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  hr  Bestrafung=  beschlossen  hat.  beschlusses.
2  .
1.  2.  3.  4.  5.  6.
2.  Anton  Friesel,  Uhr.geboren  am  30.  Juni  1856  zu  Strako-Betteln,  Königlich  preußischer  23.  Dezember
macher,  i  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda-  Polzei  Präsident  zu  v. J.  .
daselbst,  Berlin,  «  J.  
3.  August  Grüger,  geboren  am  6.  September  1862  zul  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re 25.  Januar
Arbeiter,  Brünn,  Mähren,  gierungs-Präsident  zu  d.  J.
Merseburg,
4.  Josef  Hinterholzer,geboren  am  19.  März  1861  zu  Bichel.  Betteln  und  grober  Königlich  bayerisches  Be13.  Jannar.
Maurer,  bach,  Bezirk  Reutte,  Tirol,  öster.  Unfug,    zirksamt ,-Füßen
reichischer  Staatsangehöriger,  «  ·  "--»
5.Anna. Hofmann ,geboren im Jahre 1861 zu Welhartitz, Landstreichen und  Königlich  bayerisches  Be.21.  Januar
Dienstmagd,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  orts.  Betteln,  zirksamt  Regen,  d.  J.
angehörig  zu  Schüttenhofen,
6.  Julius  Holzham  sgeboren  am  9.  Juli  1862  zu  Hall,  Be  ·  Landstreichen,  Königlich  baverisches  Be-18.  Januar
mer,  Tischler,  zur  eben daselbst  Tirol,  ortsangehörig  zirksamt  Erding,  d.  J.
eben daselbst,  «·  I-.-7.Anton Klotz, Berg geboren am 24.Februar 1836 zu Lähn und Landstreichen
  Königlich  bayerisches  Be.  26.  Jannar
arbeiter,  Gemeinde  Bichelbach,  Bezirk  Reutte,Betteln,  zirksamt  Garmisch,  d.  J.
Tirol,  österreichischer  Staatsangehöriger,
  .  .  
8.]  Leopold  Kreutz,  geboren  im  Jahre  1867  zu  Bechin,  Be-desgleichen,  Stadtmagistrat  Passau,  14.  Januar
Binderssohn,  zirk  Mühlhausen,  Böhmen,  öster-  «  Bayern,  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,
9.  Johann  Lammers,  sgeboren  am  10.  Januar  1858  zu  Roer.  Diebstahl,  Land-  Königlich  preußischer  Re.]30.  Jannar
Schlachtergeselle,  mond,  Niederlande,  wohnhaft  zuletzt  in  streichen  und  Ge.gierungs.-  Präsident  zu  d.  3.
Antwerpen,  brauch  falscher  Legi.  Osnabrück,  rè
timations-Papiere,  ""«·  "«  "«"
10.  Karl  Albert  Leh=  geboren  am  14.  Oktober  1866  zu  Strau-Betteln,  Polizei.  Behörde  zu  Ham./6.  Februar
mann,  Bäckergeselle,  benzen  Schweiz,  schweizerischer  Staats.  burg,  d.  J.
angehöriger,  -  -..  .  
Il.Josef Anton Mätzler, geboren am 16.September1854 zu Landstreichen,  Königlich bayerischePo- 10.Januar
Metzger,  Dornbirn.  Bezirk  Feldkirch,  Vorarlberg,  Führung  falscher  Le.  lizei-Direktion  München,  d.  IJ.
ortsangehörig  ebendaselbst,  gitimations  =  Papier!  ·""«·
-  «  und  falsche  Namensangabe,
  «  k.  
l2-Leopold Marzi,  geboren  am  5.  August  1873  zu  Wasch-Landstreichen,  dieselbe,  123.  Januar
Tagelöhner,  bach,  Bezirk  Oderhollabrunn,  Nieder.  d.  J.
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Niederfladnitz,
  ebendaselbst,
13.  Julius  Maschke,  geboren  am  3.  Juli  1842  zu  Schlucke.  Hausfriedensbruch,  Königlich  preußischer  Re1.  November
Schuhmacher,  nau,  Böhmen,  österreichischer  Staats=  Beleidigung,  quali.  Hierungs  =  Präsident  zuäiv.  J.
angehöriger,  «  fizirte  Körperver.  Frankfurt  a.  O.,
letzung  und  Betten
14.  Karl  Pietwalski  geboren  am  4.  November  1850  zu  Teschen,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re14.  Dezember
Getfalski),  Fleischer  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsangehörig  Betteln,  gierungs  .  Präsident  zu’v.  J.—
gehilfe,  zu  Bobrek,  Bezirk  Teschen,  Oppeln,
15.  Josef  Polack,  Schuh.  geboren  am  28.  März  1871  zu  Pirk.  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po  13.  Janudr
macher,  dorf,  Gemeinde  Lastnic,  Bezirk  Rann,  lizei-  Direltion  Munchen,  d.
.  Steiermark,  ortsangehörig  zu  Lastnic,  ·
16.VincentRembatfch,30Jahrealt,geborenzuSzczUrowa,deögleichen,  KönigllchpreußifcherRei6.Januav·
Arbeiter,  Bezirk  Brzésko,  Galizien,  ortsange.  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
hörig  ebendaselbst,  ;  Oppeln.  5
17.  Gustav  Ringgen.  sgeboren  am  18.  Oltober  1872  zu  Leis-  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-18.  Januar
berg,  Schneider,  sigen,  Bezirk  Interlaken,  Kanton  Bern,  Betteln,  lizei-Direktion  München,  d.  J.

3.  Februar
d.  J.
        <pb n="51" />
                                                               —-  33  —- 



 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  I  m  Behörde,  welche  die  *
*  *  Ausweisung  Ausweisungs-  
der  Ausgewiesenen-  der  Bestrafung.  beschlossen  hat. beschlusses
1.  2.  3.  4.  5.  6.

19.  Johann  Schwarzer,  geboren  am  7.  Mai  1855  zu  Frankstadt,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-3.  Februar
Kunstweber,  Bezirk  Schemberg,  Mähren,  Betteln,  zierungs  Präsident  zu  d.  J.

Breslau,

20.Eduard  Sondefj,  LFeboren  am  12.  Februar  1876  zu  Jägern--Desgleichen,  Königlich  bayerische  Po20.  Januar
Eisendreher,  dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsange-  lizei-Direktion  München.  J.

hörig  zu  Mazury,  Bezirk  Kolbuszowa,
Galizien,

21.]  Oktav  Ferdinand  geboren  am  20.  November  1859  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  Prä-31.  Januar
Varoquaux,  ohne  Couvrou,  Bezirk  Crécy  sur  Serre,  sident  zu  Metz,  d.  J.
Stand,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

22.  Karl  Vollhart  geboren  am  15.  Februar  1859  zu  Basel,  Betteln,  Herzoglich  braunschwei.  83.  Februar
(Vollkart),  Zahn-  ortsangehörig  ebendaselbst,  gische  Kreisdirektion  zud.  J.
techniker,  Helmstedt,

23.  Albert  Zech,  Weber,28  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-Landftreichen,  Königlich  bayerische  Po-15.  Januar

hörig  zu  Libau,  Kurland,  russischer  lizei-Direktion  München,  d.  J.
Staatsangehöriger,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        <pb n="53" />
                                                  —  35  —

                                       Central-Blatt

                                          für  das

                                    Deutsche  Reich.

                                     Herausgegeben
                                               im

                                    Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  Februar  1893.  Nr. 8.
Inhalt:  1.  Finanz-  Wesen  :  -    Vorschriften  über  das  Ausspülen  und  Auslaugen  entleerter
        Nachtrag  zur  Nachweisung  über  Branntweingebinde  etc.  36
Januar 1863,  des  Reichs  vom  April  1892  Seite  35  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung  reier
2.  Zoll  und  Steuer-Wesen  Zollfreie  Einfuhr  von  Produkten  Konsular-  Agenten  –  Exequatur.  Ertheilung;    Todes  -
der  deutschen  Hochseefischerei;  —  Neue  Anleitung  zur  Be-  Polizei-Wesen  Ausweisung  von  Ausländern.  
stimmung  des  Extraktgehalts  von  Branntweinen;  —  Neue  4.  Reichsgebieteene    Ausweisung  von  Ausländern  aus  den

 

 

                                             1.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Januar  1893.*)

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme  Ei  ...
Bezeichnung  vom  Beginn  dss  Einnahme  Mithin  im  Etats-Etatsjahres
  bis  Zzum  in  demselben  Zeit-  jahre  1892  /93
der  Schluß  des  raum  des  Vor-:
  vorbezeichneten  jahres  mehr
Einnahmen.  Miane  jah
M  M  M
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  206  856  948  196  854  148  10  002  800
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  49  498  000  48  140  00077)  1  358  000

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  etc.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1893  Seite  30.
*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  543  840  M  höher.
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                                                           —-  36 —-                                                                                                     2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  d.  Mts.  beschlossen,  daß  unter  Beobachtung  der  am,  G.  Mai
1874  beschlossenen  Vorschriften,  betreffend  die  zollfreie  Einfuhr  der  Produkte  der  deutschen  Hochseefischerei,
und  unter  besonderen,  von  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  anzuordnenden  Kontrolen  auch  diejenigen
von  der  Mannschaft  deutscher  Schiffe  auf  dem  Meere  selbst  gefangenen  Fische  auf  gemeinsame  Rechnung
zollfrei  eingelassen  werden  können,  die  in  dem  Zollausschlußgebiet  zu  Bremerhaven  geräuchert  worden  sind,

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  d.  Mts.  beschlossen,

daß  an  Stelle  der  durch  den  Beschluß  vom  2.  Juli  1891  genehmigten  Anleitung  zur
Bestimmung  desExtraktgehalts  von  Branntweinen  (Central-Blatt  für  1891  Seite  201)  die
—  nachstehende  Anleitung  zu  treten  hat.

Berlin,  den  17.  Februar  1893.

                                    Der  Reichskanzler.
                             In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                              Anleitung
                 zur  Bestimmung  des  Extraktgehalts  von  Branntweinen.


               Die  Bestimmung  hat  mit  Hülfe  des  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  dienenden  Destillirapparats
  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  1891  Nr.  51  Seite  341  ff.)  und  einer  von  der  Normal-Aichungs-Kommission
  zu  beziehenden  Sachharimeter-Spindel  nach  Brix  zu  erfolgen.  Man  wägt  in  dem
Kolben  dieses  Destillirapparats,  nachdem  derselbe  gehörig  ausgespült  und  auf  der  Außenfläche  gereinigt
ist,  100  Gramm  der  zu  prüfenden  Flüssigkeit  ab,  indem  man  zu  dem  Gewicht  des  Kolbens  erst  100  Gramm
legt  und  so  lange  von  der  Flüssigkeit,  zuletzt  tropfenweise,  zufügt,  bis  das  Gleichgewicht  an  der  Waage
hergestellt  ist.  Sodann  fügt  man  noch  100  Gramm  Wasser  hinzu,  zu  welchem  Zweck  man  weitere  100  Gramm
zulegt  und  reines  Wasser  in  derselben  Weise  nachfüllt.  Nach  erfolgter  Auswägung  nimmt  man  von  den
Gewichten  die  zuletzt  aufgelegten  100  Gramm  wieder  fort,  die  anderen  Gewichte  läßt  man  auf  der  Schale
stehen.  Nunmehr  dampft  man  die  Mischung  in  dem  Destillirapparat  soweit  ab,  bis  in  das  untergesetzte
Meßglas  M  etwa  150  Kubikcentimeter  übergegangen  sind,  wodurch  dieses  Glas  meist  zum  Ueberlaufen
kommen  wird;  hierauf  kühlt  man  den  Kolben  durch  Ueberlaufenlassen  von  Wasser  ab,  trocknet  und  reinigt
ihn  an  der  Außenfläche,  setzt  ihn  auf  die  Waage  und  fügt  soviel  Wasser,  zuletzt  tropfenweise,  hinzu,  bis
das  Gleichgewicht  an  der  Waage  hergestellt  und  der  Kolben  somit  wieder  mit  100  Gramm  Flüssigkeit
gefüllt  ist.  Nach  gehörigem  Durchschütteln  der  Flüssigkeit  in  dem  Kolben,  wobei  die  Oeffnung  durch  Aufdrücken
  des  Daumens  geschlossen  zu  halten  ist,  gießt  man  die  Flüssigkeit  in  das  vorher  getrocknete  Meßglas  M
und  nimmt  die  Spindelung  mit  dem  Brix'schen  Instrument  vor.  Bei  dieser  Spindelung  ist  zu  verfahren,
wie  bei  der  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  mit  Hülfe  des  Termo-Alkoholometers,  es  ist  also  namentlich
neben  der  Sachharimeterskale  auch  die  Thermometerskale  abzulesen.

Die  an  der  Spindel  abgelesenen  Grade  gelten  nur  für  die  Temperatur  150  C;  um  aus  denselben
die  wahren  Grade  Brix  (bei  17,5 °  C)  zu  erhalten,  dient  nachfolgende  Tabelle:
        <pb n="55" />
                                                       —  37  —

Tafel  zur  Ermittelung  der  wahren  Grade  Briz  (bei  17,5°  C)  aus  den  abgelesenen  scheinbaren  Graden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wärmegrad  *  1  1,  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
Wahre  Grade  Brex  für  obige  abgelesene  scheinbare
+  5  0  0,5  1  1,5  2  2,6  3  3,5  4  4,5
5,5  0  0,.5  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5.
6  0  0,5  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5
6,5  0  0  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5
7  0  0  1  Ls  2  2,5  3  3,5  4  45
7,5  0  0,  1  1,5  2  2,5  3  3,6  4  4,5
8  0  0,5  1  1,5  2  2,6  3  3,5  4  4,5
8,5  0  0,5  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5
9  0  0,5  1  1,5  2  *  3  *  4  4,5
9,5  0  085  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5
10  0  05  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  45
10,,  0  0,  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4,6  5
11  0  0,  1  E  2  2,5  3  3,5  4  45  5
11,5  0  0,5  1  1,5  2  2,6  8  3,5  4  4,5  5
12  0  0,5  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
12,  0  0,5  1  1,5  2  2,6  8  8,5  4  4,5  5
13  0  0,  1  1  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
18.10  0,5  1  1,5  2  26  8  3,6  4  4,5  5
14  0  0%  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
1454  0,5  1  85  2  2,5  8  3,5  4  4,5  5
15  0  0,5  1  15  2  26  3  3.5  4  4,5  5
1506A  0,  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
16  0  0,6  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
16,34  0,5  1  1  2  26  8  3,5  4  4,5  5
17  0  0,5  1  15  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
17,6  10  06  1  15  2  25  3  3,5  4  4,5  5
18  0  0,5  1  1,5  2  2,5  8  3,5  4  4,5  5
18380  0,5  1  1,5  2  26  3  3,5  4  46  5
19  0  0,  1  1,5  2  2,5  8  3,5  4  4,5  5
195  0  1  1,5  2  2,5  8  3,5  4  4,65  5
20  0  0,6  1  15  2  2,5  3  8.5  4  4,5  5
205510  0,5  1  Ls  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
21  0  0,  1  15  2  2,5  8  3,5  4  4,5  5
21015  0,5  1  1,5  2  X  8  8,5  4  45  5
22  0  0,5  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
22,5  0  0,5  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
23  0  0,5  1  1,5  2  2,5  3,5  4  4,5  5
23,5  .0,5  1  1,5  2  2,5  8  3,6  4  4,5  5
24  0,6  1  1,5  2  2,6  8  8,5  4  4,6  5
24,5  0,6  1  1,5  2  2,5  8  8,5  4  4,5  5
25  0,5  1  1,5  2  26  3  3,5  4  4,5  5
26,6  0,5  1  1,5  2  2,6  3  8,6  4  4,5  5
26  0,5  1  Ls  2  26  3  3,5  4  45  5
26  0956  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
27  0,5  1  1,5  2  2,5  3  8,6  4  4,5  5
27,5  0,5  1  1,5  2  2,6  3  3,5  4  4,5  5
28  rs  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
28,5  r  1  1,5  2  2,5  3  8,5  4  4,5  5
29  0,5  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
29,5  0,5  1  1,5  2  2,5  8  8,5  4  4,5  5
80  o6  1  *  2  2,5  3  3,5  4  1  4,5  5
305  rs  1  1,5  2  2,5  3  4  4,5  5
31  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  45  5
31,5  1  1,5  2  2,6  3  3,5  4  45  5
32  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  4,5  5
32,5  1  1,5  2  2,5  8  3,5  4  4,5  5
33  1  1,5  2  2,5  3  3,5  4  45  5
33,5  1  1,5  2  2,5  3  8,5  4  4,5  5
34  1  Ls  2  2,5  3  3,5  4  45  5
34,1  1,5  2  2,5  3  *  4  4,5  5
35  1  1,5  2  2,5  3  8,  4  4,5  5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeigt  die  entgeistete  Flüssigkeit  310  Grad  Brix  oder  mehr,  so  ist  der  Branntwein  als  Likör  zu  behandeln.

 

82*
        <pb n="56" />
                                                             —  38  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  d.  Mts.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

An  Stelle  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  20.  Juni  1890  —  Central-Blatt  für  1890
Seite  232  —  genehmigten  Vorschriften  über  das  Ausspülen  und  Auslaugen  entleerter  Branntweingebinde
  etc.  treten  folgende  Bestimmungen:

1.  Bei  jeder  unter  amtlicher  Aussicht  erfolgenden  Entleerung  von  Gebinden,  Bassinwagen  und
dergleichen,  die  unter  steuerlicher  Kontrole  befindlichen  Branntwein  enthalten,  ist  seitens  der
Abfertigungsbeamten  sorgfältig  darauf  zu  achten,  daß  die  Entleerung  der  betreffenden  Gefäße
eine  vollständige  ist;  nöthigenfalls  kann  ein  Ausspülen  oder  Ausdämpfen  der  entleerten  Gefäße
oder  eine  andere  Sicherungsmaßregel  angeordnet  werden.  Dasselbe  gilt  für  die  zur  Ueberleitung
  des  Branntweins  benutzten  Pumpen,  Schläuche  und  dergleichen.

Das  etwa  gewonnene  Spülwasser  ist  entweder  zu  vernichten  oder  unter  Steuerkontrole
zu  nehmen  oder  zur  Denaturirung  zu  bringen  oder  endlich  gegen  Steuerentrichtung  in  den
freien  Verkehr  zu  setzen.

2.  Wer  gewerbsmäßig  aus  entleerten  Branntweingefäßen  irgend  welcher  Art  den  in  die  Wandungen
  eingedrungenen  Alkohol  durch  Auslaugen  mit  Wasser  oder  durch  längeres  Ausdämpfen
oder  durch  eine  andere  Behandlung,  die  über  ein  kurzes  Ausspülen  oder  Ausdämpfen  hinausgeht,
  gewinnen  will,  hat  vorher  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  hiervon  schriftlich  Anzeige
zu  machen.  Die  zur  amtlichen  Ueberwachung  erforderlichen  Anordnungen  trifft  die  Direktivbehörde.


h  Von  dem  gewonnenen  Spülwasser  ist,  wenn  nicht  nachgewiesen  wird,  daß  der  Branntwein
  verzollt  oder  versteuert  gewesen,  oder  daß  er  einem  anderen  Abgabesatze  unterliege,  die
Verbrauchsabgabe  mit  0.70  Mark  für  das  Liter  reinen  Alkohols  zu  erheben,  soweit  nicht  das
Spülwasser  amtlich  vernichtet  oder  denaturirt  oder  unter  Anschreibung  zu  dem  darauf  ruhenden
Abgabesatze  unter  Steueraussicht  gestellt  wird.

Die  Steuerbeamten  sind  befugt,  durch  Revisionen  bei  den  im  Besitze  entleerter  Branntweingebinde
  befindlichen  Gewerbetreibenden  die  Beachtung  der  gegenwärtigen  Bestimmungen
zu  überwachen.

3.  Wird  unter  amtlicher  Aufsicht  Spülwasser  gewonnen  und  sogleich  vernichtet,  so  darf  von  der
Feststellung  der  darin  enthaltenen  Litermenge  reinen  Alkohols  abgesehen  werden.  Dasselbe
gilt,  vorbehaltlich  näherer  Bestimmung  der  Direktivbehörde,  von  dem  in  Branntwein-Theilungslagern
  oder  Reinigungsanstalten  gewonnenen  Spülwasser,  wenn  es  in  das  Lager  oder  die
Anstalt  ausgenommen  wird.

Berlin,  den  21.  Februar  1893.
                                      Der  Reichskanzler.
                                   In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                          3.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  Robert  Robertson  zum  Konsul  in  Peterhead  (Schottland),
den  Kaufmann  W.  Joost  zum  Konsul  in  Lourenco  Marques  (Delagoa  Bay),
den  bisherigen  Vize-Konsul  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Kopenhagen,  von  Jecklin,  zum
Vize-Konsul  für  den  Hafen  von  London,
den  Kaufmann  William  Corner  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Vize-Konsuls  John
A.  Simpson  zum  Vize-Konsul  in  Inverneß  (Schottland),
den  Schiffsmakler  David  Mc.  Kenzie  zum  Vize-Konsul  in  Arbroath  (Schottland)
und
den  Kaufmann  John  Lowe  zum  Vize-Konsul  in  Perth  (Schottland)
zu  ernennen  geruht.
        <pb n="57" />
                                                               —-  39  —-Von

  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Livorno  ist  für  den  ausgeschiedenen  bisherigen  Konsular-Agenten
Giovanni  Casini  der  Professor  Jens  Weile  zum  Konsular-Agenten  in  Pisa  bestellt  worden.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Gothenburg  ist  der  Kaufmann  Otto  von  Wolffradt  zum  Konsular-Agenten
  in  Warberg  an  Stelle  des  ausgeschiedenen  Schiffsmaklers  Carl  Lundgren  bestellt  worden.

 

Dem  zum  türkischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitz  in  Leipzig  ernannten  Kaufmann  Alphons
Kalischer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  van  Loon  in  Harlingen  (Niederlandeh)  ist  gestorben.

 

                                              4.  Polizei  =  Wesen.
                  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  Grund  des
7  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.=’r
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.
.  gewies  schlossen  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
                          a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Christian  Ferdinand'geboren  am  27.  Juni  1836  zu  Schwa.  Münzverbrechen  Königlich  sächsische  Kreis-12.  Juli  v.  J.
Fischbach  genannt/  derbach,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  (3  Jahre  Zuchthaus  hauptmannschaft
Schneidenbach,  ortsangehörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom  Zwickau,
Tischler  und  Mund-  27.  April  1888),
harmonikamacher,
                        b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.]|  Franz  Bielas,  geboren  am  28.  November  1852  zulLandstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-21.  Januar
Kupferschmied,  Katharein,  Bezirk  Troppau,  Oester-  zirksamt  Miesbach,  d.  J
reichisch  Schlesien,  österreichischer
Staatsangehöriger,
3.  Anton  Bucher,  geboren  am  13.  Februar  1849  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-.  Februar
Tagner,  Nottwyl,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  orts.  Betteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
angehörig  zu  Muntznau,  ebendaselbst,
4.Marco  Forti,  Berggeboren  am  15.  April  1853  zu  Santa  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-31.  Januar
mann,  Lucia,  Gemeinde  Budoja,  Provinz  lizei-Direktion  München,  J.
Udine,  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

5.]  Josef  Fuchs,  Tage-  geboren  am  19.  März  1849  zu  Doglas-Landstreichen  und  un-  Königlich  bayerisches  Be-27.  Januar
löhner,  grün,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,  öster-  berechtigtes  Verab.  zirksamt  Hilpoltstein,  d.  J
reichischer  Staatsangehöriger,  folgen  von  Arzneien,
6.  Otto  Guldener,  sgeboren  am  28.  Juli  1870  zu  Züurich,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-#29.  Januar
Schlosser,  ortsangehörig  ebendaselbst,  lizei-Direktion  München,  d.  J
7.  Niels  Hansen,  geboren  am  11.  Februar  1846  zu  Ra-  Landstreichen  und  dieselbe,  30.  Januar
Maler,  baek,  Gemeinde  Aadum,  Bezirk  Rink.  Betteln,  d.  J.
jöbing,  Dänemark,  ortsangehörig  zu
Aadum,
8.Franz  Hinter-  geboren  am  14.  Mai  1862  zu  Lambach,  Landstreichen,  dieselbe,  20.  Januar
holzer,  Weißgerber,  Bezirk  Wels,  Oberösterreich,  zuletzt  d.  J.

 

 

wohnhaft  zu  Windisch-Garsten  (Bezirk

Kirchdorf),  eben daselbst,
        <pb n="58" />
                                                        —-  40  —- 



 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum
    Ausweisung

Ausweisungs-3
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
□

1.  2.  3.  4.  5.  6.

9.  Johann  Ignaz  geboren  am  28.  Juli  1849  zu  Brünn,  Betteln,  Königlich  bayerische  Po.19.  Januar
Hladik,  Kolporteur,  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  -  lizei-DirektionMünchen,d.«J.
10.Johann Rudolf  geboren am 18.Januar1864 zu Iglau, vorsätzliche Körperver- Stadtmagistrat Nürnberg, 6.Dezember
Köcher,Zimmer-Mähren, ortsangehörig eben daselbst, letzung, Widerstand Bayern,  v.J.

maler,  gegen  die  Staatsgewalt,
  Beleidigung
eines  Beamten,  Betteln,
  Landstreichen
und  grober  Unfug,
11.  Heinrich  Pisk,  Schuh-  geboren  am  1.  Februar  1870  zu  Nikols-Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-25.  Januar
macher,  burge  Mähren,  ortsangehörig  eben-  lizei-Direktion  München,  d.  J.
daselbst,
12.  Alois  Schwarzl,  geboren  am  24.  Mai  1847  zu  Graz,  Landstreichen  und  dieselbe,  26.  Januar
Bäcker,  Steiermark,  ortsangehörig  zu  Stein.  Betteln,  d.  J.
riegl,  Bezirk  Leibnitz,  ebendaseibst,
13.  Georg  Stangl,  geboren  am  23.  Mai  1872  zu  Neuhäusl,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-30.  Januar
Dienstknecht,  Gemeinde  Böhmischdorf,  Bezirk  Tachau,  zirksamt  Wunsiedel,  d.  J.
fürhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,

14.  Josef  Weinlich,  geboren  am  12.  März  1864  zu  Leit-  Betteln,  grober  Unfug,  dasselbe,  24.  Januar
Schuhmacher,  meritz,  Böhmen,  österreichischer  Staats.  Hausfriedensbruch  d.  .
angehöriger,  und  Widerstand  gegen
  die  Staatsgewalt,

15.,  Anton  Zasche,  Uhr.  geboren  am  13.  Juni  1849  zu  Gistei,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.30.  Januar
macher,  Gemeinde  Marschowitz,  Bezirk  Gablonz,  lizei-Direktion  München,  d.  J
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Marschowitz,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="59" />
                                                   —  41  —

                                      Central-Blatt

                                             für  das

                                       Deutsche  Reich.

                                     Herausgegeben

                                               im

                             Reichsamt  des  Innern.

—  ——.  ——  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

    
XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  März  1893.  1  Nr.  9.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigung  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  und  des  statistischen
zur  Vornabme  von  Civilstandsakten;  —  Entlassung;  Waarenverzeichnisess  4
Exequatur.  Ertheiling  ...  41  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Aenderungen  des  amtlichen  Reichsgebiet  ........  ..43

 

                                   1.   Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Georg  Winter  zum  Konsul  in  Carlskrona  (Schweden),
den  Kaufmann  Thomas  Jones  an  Stelle  des  verstorbenen  Vize-Konsuls  R.  W.  Stonehouse
zum  Vize-  Konsul  in  Newport,  Mon.  (England),
und
den  Land-Agenten  James  Welply  zum  Vize-Kousul  in  Limerick  (Irland)
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  von  Bary  in  Tunis  ist  auf  Grund  des  §  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß
der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Antofagasta  (Chile),  Heinrich  Döll,  ist  die  nachgesuchte  Entlassung
aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  schweizerischen  Konsul  in  Königsberg  ernannten  bisherigen  Vize-Konsul  Kaufmann  Oskar
Theodor  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="60" />
                                                  —  42  —

                                2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  d.  Mts.  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten
—  Aenderungen  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  und  des  statistischen  Waarenverzeichnisses
die  Zustimmung  zu  ertheilen.

Berlin,  den  28.  Februar  1893.

                                    Der  Reichskanzler.
                             In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.


                                               Aenderungen

des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  und  des  statistischen  Waarenverzeichnisses.

                       I.  Amtliches  Waarenverzeichniß  zum  Zolltarif.

1.  Dem  Artikel  „Bay-Rum“  ist  folgende  Fassung  zu  geben:
„Bay-Rum  (Lorbeerspiritus,  Destillat  von  Alkohol  über  Lorbeeren,  Nelken  und  andere  Ingredienzien,
  beziehungsweise  Gemisch  von  Alkohol  mit  Lorbeer=  [Bay-]  Oel,  Nelkenöl  etc.)  wie
Branntwein.“
2.  Dem  zweiten  Absatze  des  Artikels  „Essenzen“  ist  folgende  Anmerkung  hinzuzufügen:
„Anmerkung  Als  alkohol=  oder  ätherhaltige  Essenzen  zum  Medizinal=  oder  Gewerbegebrauche  sind  neben
der  alkoholhaltigen  Labessenz  nur  die  mit  geringen  Mengen  von  Alkohol  oder  Aether  versetzten
ätherischen  Oele  zu  behandeln,  welche  unter  der  Bezeichnung  Essenzen  in  den  Handel  kommen,  z.  B.
Bergamott-,  Citronen=  und  Orangen-Essenz.  Dagegen  fallen  alle  alkoholischen  und  ätherischen
Pflanzenauszüge,  sofern  sie  eingedickt  sind  und  dabei  nur  geringe  Mengen  von  Alkohol  oder  Aether
enthalten,  unter  den  Begriff  der  alkohol=  oder  ätherhaltigen  Extrakte,  sofern  sie  aber  diese  Eigenschaften
  nicht  besitzen,  unter  denjenigen  der  alkohol=  oder  ätherhaltigen  Tinkturen."

3.  Hinter  dem  ersten  Absatze  des  Artikels  „Extrakte"“  ist  einzufügen:
„S.  auch  Tinkturen  und  die  Anmerkung  zu  Essenzen."
4.  Der  Artikel  „Spiritus"  erhält  folgende  Fassung:
„Spiritus.
1.  Kartoffel-,  Getreide-,  Rüben=  und  Melassespiritus,  roh  und  raffinirt  (Sprit),  auch  lediglich
  durch  Zusatz  von  Wasser  zu  Trinkbranntwein  verarbeitet:
a)  in  Fässernn.  ppPpPpogal  Nr.  25b2c  125  MAM.
b)  in  Flaschen,  Krügen  oder  anderen  Umschließungen  soos]  Nr.  25b29  180
2.  versetzter:
a)  Liköre,  s.  diese.
b)  anderer:
1.  ausschließlich  zur  Verwendung  als  Heilmittel  bestimmt  und  geeignet,  z.  B.
Kampher-,  Lavendel-,  Löffelkraut-,  Senf-Spiritus  1).2]  Nr.  5  a  20  —7
2.  zu  Genußzwecken  verwendbar,  z.  B.  Ameisen-,  Anis-,  Kalmus-,  Krauseminz-,
Kümmel-,  Lorbeer-,  Melissenspiritus  (Melissengeist),  zusammengesetzter  Melissenspiritus
  (Karmelitergeist),  Muskat-,  Pfefferminz-,  Zimmt=  und  Wachholderspiritus,

  wie  Branntwein
c)  parfümirter  aller  Art  [797]  Nr.  31 e  100 M

5.  Im  Artikel  „Tinkturen“  ist  die  Anmerkung  als  Anmerkung  2  zu  bezeichnen  und  folgende  Bestimmung
als  Anmerkung  1  einzufügen:

1.  Als  alkohol=  oder  ätherhaltige  Tinkturen  zum  Gewerbe=  und  Medizinalgebrauche  im  Sinne  des  Zolltarifs
sind  nur  solche  alkoholische  oder  ätherische  Auszüge  aus  Pflanzentheilen  oder  thierischen  Stoffen  bezieh  ungsweise
  chemische  Präparate  anzusehen,  welche  ausschließlich  zum  Gewerbe=  oder  Medizinalgebrauche  bestimmt
        <pb n="61" />
                                            —   43   —                                                                               und  geeignet  sind,  z.  B.  Akonit-,
ätherische  Chloreisen-,  ätherische  Eisenacetat-,



Arnika-,  Baldrian-,  ätherische  Baldrian-,  Benzoe-,  Bibernell-,  Brechnuß-,
Fingerhut-,  Galläpfel-,  Jod-,  Katechu-,  Koloquinthen-,  Lobelien-,

Meerzwiebel-,  Moschus-,  Myrrhen-,  Nieswurzel-,  benzoesäurehaltige  Opium-,  einfache  Opium-,  saffranhaltige
Opium-,  Ratanhia-,  wässerige  Rhabarber-,  Spanischfliegen-,  Strophantus-,  Zeitlosen-  und  Zittwerwurzel-Tinktur.
  Dagegen  sind  alkoholhaltige  Tinkturen  der  vorbezeichneten  Art,  falls  augenscheinlich  die  Absicht  vorliegt,
  den  Eingangszoll  für  den  darin  enthaltenen  Alkohol  zu  umgehen,  sowie  alle  sonstigen  Alkohol=  oder
ätherhaltigen  Tinkturen,  welche  zu  Genußzwecken  Verwendung  finden  können,  insbesondere:
zusammengesetzte  Aloe-,  aromatische,  bittere,  China-,  zusammengesetzte  China-,  Enzian-,  zusammengesetzte
Enzian-,  Galgant-,  Ingwer-,  starke  Ingwer-,  Kalmus-,  zusammengesetzte  Kalmus-,  Kardamom-,  Krauseminz-,
  Limonen-,  Muskat-,  Nelken-,  Pfefferminz-,  Pomeranzentinktur,  Pomeranzentinktur  aus  unreifen
Früchten,  Sandel-,  Spanischpfeffer-,  Vanille-,  Wermuth=  und  Zimmttinktur,
wie  Branntwein  zu  verzollen.“

streichen.

                                   II.  Statistisches  Waarenverzeichniß.

1.  Bei  Nr.  72  sind  in  der  Bemerkung  in  Spalte  4  die  Artikel  Ameisen=  und  Melissen-Spiritus  (Karmelitergeist,
  Melissengeist)  zu  streichen.
2.  Bei  Nr.  796  sind  in  der  Bemerkung  der  Spalte  4  am  Schlusse  die  Worte  „und  Bay-Rum“  zu

 

                                          3.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
„  —  Grund  *  des
r  der  B  Ausweisung  Ausweisungs.
der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
□  .
1.  -.-.  l  3.  ..  6.
                       a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]|  Ludwig  Baczy-  geboren  am  16.  August  1854  zu  Krakau,Diebstahl  im  wieder-HKöniglich  preußischer  Re-[18.  Februar
lewicz,  (Baery  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfalle  (5gierungs  -  Präsident  zus  d.  J.
lewitz),  Händler,  Jahre  Zuchthaus  laut  Breslau,
Erkenntniß  vom
10.  März  1888),  «
2.  Sally  (genannt  Karl)  geboren  am  15.  Mai  1865  zu  Dobrin,  mehrfacher  schwerer  Königlich  preußischer  Re-Spielmann,


Schneider,

 

Luigi  (Alois)
Diamante,  Tagelöhner,


Abraham  Drucker,
Handelsmann,

Ludwig  Grummich,
Metzger,

Johann  Hanke,
Färbergeselle,

 

Rußland,  und  einfacher  Dieb
stahl  im  wiederholten
Rückfalle  (8  Jahre
Zuchthaus  laut  Er.
kenntniß  vom  24.

 

 

März  1885),

gierungs  =  Präsident  zu
Hannover,

 

               b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  Februar  1858  zu  FossaltasL andstreichen,
di  Piave,  Provinz  Venezia,  Italien,
ortsangehörig  eben daselbst,

geboren  im  Jahre  1866  zu  Lodz,  Russisch-desgleichen,
Polen,  russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  2.  November  1873  zu  Hirsch-Landstreichen  und  Fäl.-berg,
  Bezirk  Dauba,  Böhmen,  orts-  schung  seines  Arbeitsangehörig

  ebendaselbst,  buches,
geboren  am  29.  Mai  1848  zu  Breiten-Landstreichen  und
furt,  Oesterreich,  Betteln,

 

 

Königlich  bayerische  Po-14.

  Februar
d.  J.

 

7.  Februar

lizei--Direktion  München,  d.  J

dieselbe,
dieselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zusd

Aachen,



 

3.  Februar
d.  J.
10.  Februar
d.  J.

18.  Februar
d.  J.                                                                       95
        <pb n="62" />
                                                    —  44  — 

 

 

 

*

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  #  Behörde,  welche  die  Datum

—-  –  Grund  .-  des

42  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungsr

  der  Ausgewiesenen.  6  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

l  .

7.  Karl  Petrowitsch  geboren  am  31.  Dezember  1870  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re- 17.  Februar
Kairewicz,  Zim.  Birsen,  Gouvernement  Kowno,  Ruß-  gierungs  -  Präsident  zus.  J.
mermann,  land,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Schleswig,

8.  Peter  Klepp,  Sattler  geboren  am  17.  Oktober  1872  zu  Uj-Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-1.  Februar
und  Lackirer,  Verbasz,  Komitat  Bacs,  Ungarn,  orts-  lizei-Direktion  München..,d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

9.  Anton  Klinger,  geboren  am  18.  Juni  1865  zu  Tebel,  Betteln,  Großherzoglich  olden-=  31.  Januar
Schlossergeselle,  O  sterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  burgisches  Staatsmini-D.  J.

sterium,  Departement  des
Innern  zu  Oldenburg,

10.  Martin  Kühne-  geboren  am  I4.  April  1850  zu  Eferding,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.  9.  Februar
mann,  Tagelöhner,]  Bezirk  Wels,  Ovderösterreich,  ortsange=  Betteln,  lizei-  Direktion  München,  d.  J.

hörig  ebendaselbst,

11.Friedrich  Kyel-  geboren  am  1.  Juli  1855  zu  Kalmar,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re1  3.  Februar
quiest,  Kellner,  Schweden,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungs=  Präsident  zu  d.  J.

Düsseldorf,

12.  Therese  Lacker-  geboren  am  11.  März  1873  zu  Rans-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-31.  Januar
bauer,  ledige  Dienst=  hofen,  Bezirk  Braunau,  Oberösterreich,  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
magd,  ortsangehörig  ebendaselbst,

13.  Georg  Edmund  geboren  am  26.  November  1867  zu  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po.#.  Februar
Radelet,  Schlosser,  Mezières,  Departement  Ardennes,  lizei-Direktion  München,  d.  J.

Frankreich,  belgischer  Staatsangehöriger
und  ortsangehörig  zu  Mesnil  St.  Blaise,
Belgien,

14.|  Josef  Schenk,  Bäcker-geboren  am  3.  Mai  1851  zu  Apatin,  desgleichen,  dieselbe,  6.  Februar
gehilfe,  Komitat  Bacs,  Ungarn,  ortsangehörig  d.  J.

ebendaselbst,

15.  Josef  Szabonary,  Fgeboren  am  7.  Oktober  1872  zu  Nemet.  Landstreichen  und  dieselbe,  3.  Februar
Glaser,  Lugos,  Komitat  Kraßo.  Szöreny,  Ungarn,  Betteln,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

16.]Waldemar  Werlis,  geboren  am  18.  Mai  1873  zu  Kawärs=  Landstreichen,  dieselbe,

 

Schlosser,

hof,  Kreis  Werro,  Livland,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Hepymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

 

 

4.  Februar
d.  J.
        <pb n="63" />
                                                   —  45  —

                                      Central-Blatt

                                         für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben                                                                                                                            im

 

                                Reichsamt  des  Innern.

  ——  —  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  März  1893.  Nr.  10.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  —  Erscheinen  der  amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen
aur  Vornahme  von  Civilstandsakten;  —  Todesfall;  —  Kriegs=  und  Handels-Marine  für  1893;  —  Erscheinen
Exequatur-Ertheilung  Seite  45  des  achten  Nachtrags  zur  amtlichen  deutschen  Ausgabe  des
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Internationalen  Signalbuchs  89
Februar  1893  46  5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend
3.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen  Branntwein-  Reinigungs-  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen
ordnung  48  Pflänzlinge  90
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Verleihung  eines  Abzeichens  in  6.  Polize-Wesen:  uswesung  von  Ausländern  aus  dem
der  Nationalflagge  an  den  Kaiserlichen  Yachtklub  zu  Kiel;  Reichsgebiet  90

 

 

                                          1.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Karl  Wilhelm  Loehr  zum
Konsul  in  Fridericia  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Josef  von  Loehr  in  Cairo  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Ragnar  Hedlund  in  Torrevieja  (Spanien)  ist  gestorben.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Königlich  schwedisch-norwegischen  Vize-Konsul  in  Bremen  ernannten  Herrn  Hermann
Skröder  Gerdes  junior
und
dem  zum  portugiesischen  Vize-Konsul  in  Bremen  ernannten  Herrn  Friedrich  Weinlig.

 

10
        <pb n="64" />
                                                — 46  — 

2.  Bank-Status

  der  deutschen

Noten

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über

 

 

 

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver  Event.
«  "  er-Bezeichnun
  Sonstige täglich  bindlich-  G  Ge  bindlich-2
  -  e
3  g  Orund.Reserve.)  Noten-  Gegen  Unge  Gegen  tägliche fällige  keiten   Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
der  31.  Jan.]  deckte  31.  Jan.  31.  Jan.  mit 31.  Jan.  31.  Jan.  der 31.  Jan.  iterge-*
  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  Ver-  -  Passiva.  weiterge
Banken.  1893.  Noten.  1898.  bindlich.  1893  Kündi. 1893.  1893.  Passiva. 1893.  gebenen
2  gungs-  län--5
  keiten.  dischen
z  frist.  Wechseln.
S
1  2.  *  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  18.  14.  15.  16.  17.
n  6  ;  [M  -
1Reichsbank......12000030000927941—59785  476  278  4  66  669  —  339—  202|1  554  558—  3318—
2  Städtische  Bank  zu  Breslau 000  600  1760  —  107  —.—————  19Z—  9340  96  70
3Frankfurter  Bank.  os  4500  12  3““  409  9996°l  2  40%9  184.—  1091  676+  678  54  730|+  24111  400
4  Bayerische  Notenbank  7500  1629|  62  74—  459  8  786  4  891—  —  3375—  548  84085-—  116  44
5ächsische  Bank  zu  Dresden 30000  44684287  —  2065  16286  +  10381  12  121  10  374—  205|s107531  112444
Wüirttembergische  Notenbank  719  22253  —  1223  1  461  364  68-  23  511—  112  34012  948  832
1  Badische  Bank.  .  .  ..  9000  1629  14607  -687  2111—  —  —  515—  1312776—  102  2582
8Bank  für  Süddeutschland 567041  95+  1  —  8010  22  30  124—  378  1733
Braunschweigische  Bank.500  63  20  10  4761  4  557  929  1538  668  5260  170+  1130  289
2
Zusammen 22672  591|s1100314½  64  35886  W#  53  519996  +61  63825862—  4  7457-  23s1  922  262  —  3270  10675
.  .  l

 

 

 

 

 

 

 

 

                                       Bemerkungen.

Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  785·777  350  4M

:  500  —  27  073  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
  =  1000  =  285  718  500  M.  *  I,  2,  3).
Zu  Spalte  9  Nr.  37:  Darunter  131  500  1  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
"  9  84  "  9194500  6  "  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="65" />
        Wesen.

banken  Ende  Februar  1893
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1893.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
Metal.  Gegen  Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
31.  Jan.  J  kassen·31.  Jan.  J  anderer  31.  Jan.  s  Wechsel.  31.  Jan.  Lombard.  31.  Jan.  J  Effekten.  31.  Jan.  31.  Jan.  der  31.  Jan.  2
Bestand,  1893.scheine.  1893.  Banken.1893.  1893.  *n  1833.  Aktiva.  1883.  a.  1893.
"
18.  19.  20.  21.  22.  28.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  82.  33.  134
924  350  422860  24584  3  420  9511  106641  4  85946  —  191  8279  2394  35274  —  1797/1565  993  —  2176
|
6911—  32  4  —  11  217  —  45  5551  +  438  2910  —  243  —  —  30  —  403  T  107
4957+—  75  43  —  9  1357  605  28940  —  1430  89011.  182  5628  4  106  6419  2869  56335  F  23988
32335—  1468  160—  16  2  2726—  1342  45  8690  +  1945  173%  14  89—  8  15714.  +.  711  84035—  1164
23067  936  397  109  7353—  1818  65673  —  186  3700  4  19  374  4  118  6967  —  302  107531  —  112415
11  77  4  637  214  —  3  355  —  1801  19  582—  112  1067  7  8  —  1  000  +  353  34012  —  9486
4982.  —  618  10.  —  4  136  768  19  417—  127  1552—  6  741  2  1  591  —  465  27762  —  10237
4231—  429  45—  4  304  —  262  15  826  —  1  091  17906  217  4348  +  822  3572  1  +  1  101  30  124  —  378
7304  10  30  9  307  134  5991  —  1276  2974  —  60  252  J  156  9900  +  1  816  20  184  78919
1007  120  T220765y  +  350)21816  —  6115/  684  8398  —  242490670  —  49  19052  —  1922  66  336  +  4286  935879  —  2  471

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10*
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                                                      —   48   —                                                                                                       3.   Zoll- und Steuer- Wesen

Berlin,  den  9.  März  1893.

II.

III.
IV.

VI.
VII.
VIII.
IX.

XI.
XII.

XIII.
XIV.
XV.

XVI.

XVII.
XVIII.

XIX.

XX.
XXI.

XXII.

Allgemeine  Bestimmungen.  §§.
1.  Arten  von  Branntwein-Reinigungsanstalten
  .1  bis 2.
Allgemeine  Voraussetzungen  für  die  Bewilligung
  der  Vergünstigung  3.
Antrag  auf  Bewilligung  der  Vergünstigung  4.
Anmeldung  der  Räume  und  Geräthe  5.
Herrichtung,  Ausstattung  und  Instandhaltung
  der  Räume  und  Geräthe  6  bis  7.
Geräthevermesings  8.
Geräthebezeichnung...  .  .  ...  9.
Veränderungsanzeigen  10.
Weitere  Behandlung  der  Räume-  und
Gerätheanmeldung  u.  s.  w.,  Inventar!  und
Belagshefte  .  11.
Bestellung  eines  Stellvertretrs  22,
Hülfsleistung  13.
Anmeldung  und  Abfertigung  von  Branntwein
  zur  Reinigungsanstalt:
a)  Anmeldung  ......14.
b) Abfertigung.........15.
Abfertigungszeit  ......16.
Registerführung  17  bis  18.
Haftung  und  Sicherheitsleistung  für  die
Abgabe  19.
Betriebsführung  .  20.
Steueraufsicht  21  bis  24.
Abmeldung  und  Abfertigung  von  Branntwein
  aus  der  Reinigungsanstalt:
a)  Abmeldung.  .  25 bis 28.
b)  Abfertigung  .29.
Abmeldung  und  Abfertigung  von  Nebenerzeugnissen
  aus  der  Reinigungsanstalt  30  bis  31.
Bestandsaufnahmen  .  32  bis  35
Geltung  der  Vorschriften  für  Privattheilungslager.
  .  .
Strafbestimmungen  37.

        

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  heutigen  Sitzung
1.  die  nachstehende  Branntwein-Reinigungsordnung  mit  der  Maßgabe  genehmigt,  daß  dieselbe  am

1.  April  d.  J.  in  Kraft  tritt;

beschlossen,  daß  nach  näherer  Bestimmung  der  Direktivbehörde  in  denjenigen  Branntwein-Reinigungsanstalten,

  welche  seit  der  Geltung  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  3.  Juli  1890
—  Central-Blatt  für  1890  Seite  250  —  in  Kraft  gesetzten  Vorschriften  des  §.  11a  der  Ergänzungen
  zu  dem  bisherigen  Branntwein-Reinigungsregulativ  nur  1  Prozent  Schwund  steuerfrei
haben  erhalten  können,  nachträglich  für  die  seitdem  stattgehabten  Bestandsaufnahmen  der  glaubhaft
  nachgewiesene  Schwundverlust  bis  zur  Höhe  von  2½  Prozent  der  durch  Destillation  verarbeiteten
  Litermenge  reinen  Alkohols  außer  Steueranspruch  gelassen  werden  darf.

                       Der  Reichskanzler.

                         In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                             Branntwein-  Reinigungsordnung.

                Inhalt.

              Erster  Abschnitt.

 

                           Zweiter  Abschnitt.
Reinigungsanstalten,  in  denen  weder  der  Branntwein  unter
dauerndem  Steuerverschlusse  steht,  noch  eine  ständige  amtliche

Ueberwachung  stattfindet.  §§.
I.  Besondere  Vorbedingungen
II.  Anmeldung  und  Abfertigung  von  Branntwein
  zur  Reinigungsanstalt:

3  Anmeldung.  39.
Abfertigung  .240.
III.  Betriebsführung  41  bis  43.
IV.  Steueraufsicht.  .  44.
V.  Abmeldung  und  Abfertigung  von  Branntwein
  aus  der  Reinigungsanstalt
a)  Abmeldung  .  .  45.
b)  Abfertigung.  46.
VI.  Bestandsaufnahmen  .  47.
VII.  Schwundnachlaß  48  bis  b50.
VIII.  Strafbestimmungen  51.

                                Dritter  Abschnitt.
Reinigungsanstalten,  in  denen  der  Branntwein  unter  dauerndem
  Steuerverschlusse  steht,  eine  ständige  amtliche  Ueberwachung

  aber  nicht  stattfindet.  88.

I.  Besondere  Vorbedingungen  .  52.
II. AnmeldungderRaumeundGerathc  53.
III.  Herrichtung,  Ausstattung  und  Instandhaltung

  der  Räume  und  Geräthe  54  bis  55.
IV.  Steueraufsicht  56  bis  58.

V.  Schwundnachlaß  und  Erlaß  für  untergegangenen
  Branntwein  ..  59.
                                  Vierter  Abschnitt.
Reinigungsanstalten,  die  unter  ständiger  amtlicher  Aeberwachung
  stehen.  §§.
I.  Besondere  Vorbedingungen  .  60

II.  Anmeldung  der  Räume  und  Geräthe  61.
III.  Herrichtung,  Ausstattung  und  Instandhaltung
  der  Räume  und  Geräthe  62  bis  64.
IV.  Veränderungsanzeigen  65.
V.  Betriebsführung  66.
VI.  Steueraufsicht  .  67  bis  71
VII.  Abfertigung  von  Branntwein  aus  der
Reinigungsanstalt  72.
VIII.  Schwundnachlaß  und  Erlaß  für  unter-  
gegangenen  Branntwein  .  ..  73.
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                                                   —  49  —

                                   Erster  Abschnitt.
                                 Allgemeine  Bestimmungen.

                                                  §.  1.

Die  Reinigung  von  noch  unter  Steueraufsicht  stehendem  inländischen  Branntwein  kann  von  ##u.  arrten  von
der  Direktivbehörde  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  dieser  Ordnung  in  besonderen  Anstalten  zu=  nigungsanstalten.
gelassen  werden,  und  zwar  entweder

a)  in  der  Weise,  daß  weder  der  Branntwein  unter  dauerndem  Steuerverschlusse,  noch  die
Reinigungsanstalt  unter  ständiger  amtlicher  Ueberwachung  gehalten  wird  (s.  zweiten
Abschnitt),  oder

b)  in  der  Weise,  daß  der  Branntwein  unter  dauernden  Steuerverschluß  genommen  wird,
eine  ständige  amtliche  Ueberwachung  der  Reinigungsanstalt  aber  nicht  stattfindet  (s.  dritten
Abschnitt),  oder

c)  in  der  Weise,  daß  die  Reinigungsanstalt  unter  ständige  amtliche  Ueberwachung  tritt
(s.  vierten  Abschnitt).

                                                 §.  2.

Die  Direktivbehörde  entscheidet  darüber,  ob  die  einzelne  Reinigungsanstalt  nach  den  Bestimmungen
  des  zweiten,  dritten  oder  vierten  Abschnittes  dieser  Ordnung  zu  behandeln  ist,  jedoch  mit
folgenden  Beschränkungen:

a)  Diejenigen  Anstalten,  welche  schon  vor  dem  1.  April  1893  im  Betriebe  gewesen  sind,
dürfen  nach  den  Vorschriften  des  zweiten,  dritten  oder  vierten  Abschnittes  behandelt
werden.  "

b)  Diejenigen  Anstalten,  welche  nicht  vor  dem  1.  April  1893  im  Betriebe  gewesen  sind,
dürfen  nur  nach  den  Vorschriften  des  dritten  oder  vierten  Abschnittes  behandelt  werden.
Das  Gleiche  gilt  von  den  unter  u  bezeichneten  Anstalten,  sobald  sie  verlegt  werden,  falls
nicht  die  oberste  Landes-Finanzbehörde  eine  Ausnahme  gestattet.

e)  Nachdem  eine  Anstalt  einmal  auf  Grund  dieser  Ordnung  den  Vorschriften  des  zweiten,
dritten  oder  vierten  Abschnittes  unterstellt  worden  ist,  darf  sie  den  Bestimmungen  eines
anderen  Abschnittes  nur  mit  der  Beschränkung  unterworfen  werden,  daß  alsdann  der
dritte  oder  vierte,  nicht  aber  der  zweite  Abschnitt  der  weiteren  steuerlichen  Behandlung
der  düinssalt  zu  Grunde  zu  legen  ist,  auch  darf  diese  Veränderung  nur  angeordnet
werden:

1.  auf  Antrag  des  Anstaltsbesitzers,  oder

2.  im  Falle  der  Verlegung  der  Anstalt,  oder

3.  im  Falle  einer  Umänderung  an  den  Geräthen  oder  Baulichkeiten,  der  zufolge  statt
der  bisher  angewandten  andere  Vorschriften,  und  zwar  entweder  die  des  dritten  oder
die  des  vierten  Abschnittes  ohne  besondere  Schwierigkeiten  auf  die  Anstalt  anwendbar
und  für  die  Erfüllung  des  Zwecks  der  Steuerausfsicht  förderlicher  erscheinen,  oder

4.  wenn  Umstände  vorliegen,  die  die  Entziehung  der  Vergünstigung,  unversteuerten
Branntwein  reinigen  zu  dürfen,  rechtfertigen  würden.

                                              §.  3.
Allgemeine  Voraussetzungen  für  die  Bewilligung  sind:  II..    
a)  Die  Anstalt  muß  mindestens  10  000  Hektoliter  reinen  Alkohols  im  Betriebsjahre,  d.  i.  
vom  1.  Oktober  des  einen  bis  einschließlich  zum  30.  September  des  nächsten  Kalender=  nd  der  Vergunjahres,
  verarbeiten.
Bei  Anstalten,  die  bereits  vor  dem  1.  April  1893  im  Betriebe  gewesen  sind,  kann
von  der  Einhaltung  dieser  Bedingung  abgesehen  werden.
b)  Der  Anstaltsbesitzer  muß
1.  ordnungsmäßige  kaufmännische  Bücher  führen,  ·
2.  entweder  selbst  am  Orte,  wo  sich  die  Anstalt  befindet,  wohnen  oder  einen  dort  wohnhaften
  geeigneten  Vertreter  bestellen.
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                                                        —   50   —                                                                             VIII.  Antrag  auf
Bewilligung  der

Vergünstigung.

IV.  Anmeldung
der  Räume  und

Geräthe.

c)  Der  Anstaltsbesitzer  muß  sich  in  einer  besonderen  Verhandlung  für  jeden  Einzelfall,  in
dem  in  seiner  Reinigungsanstalt  gegen  die  Vorschriften  im  §.  20  Absatz  1  oder  gegen
die  auf  Grund  von  §.  20  Absatz  2  von  der  Direktivbehörde  etwa  erlassenen  weiteren
Vorschriften  verstoßen  werden  sollte,  einer  von  der  Steuerbehörde  endgültig  festzusetzenden
und  im  Verwaltungswege  einzuziehenden  Konventionalstrafe  bis  zu  10  000  Mark,  unbeschadet
  des  daneben  etwa  einzguleitenden  Strafverfahrens,  unterwerfen.

                                                      §.  4.

Der  Antrag,  noch  unter  Steueraufsicht  stehenden  inländischen  Branntwein  in  einer  besonderen
Anstalt  reinigen  zu  dürfen  oder  eine  diese  Erlaubniß  besitzende  Anstalt  zu  verlegen  oder  sie  einer
veränderten  steuerlichen  Behandlung  zu  unterwerfen  (s.  §.  2  unter  e),  ist  bei  dem  Hauptamt  des
Bezirks  schriftlich  unter  Beifügung  eines  Planes  der  Anstalt  einzureichen.  In  dem  Antrage  ist
zugleich  anzugeben,  den  Bestimmungen  welches  Abschnittes  der  Besitzer  die  Anstalt  unterworfen  zu
sehen  wünscht.

Soll  die  Reinigungsanstalt  neu  errichtet  oder  verlegt  werden,  so  sind  Antrag  und  Plan  vor
Beginn  der  Ausführung  der  beabsichtigten  Bauten  und  Einrichtungen  vorzulegen.

Antrag  und  Plan  sind  vom  Hauptamt  unter  Einholung  eines  Gutachtens  des  Bezirks-Oberkontrolörs
  eingehend  darauf  zu  prüfen,  ob  das  Steueraufkommen  danach  die  genügende  Sicherung
erfährt  oder  welche  Aenderungen  hinsichtlich  einzelner  Punkte  oder  der  gesammten  steuerlichen  Behandlung
  der  Anstalt  geboten  erscheinen;  demnächst  ist  die  Sache  der  Direktivbehörde  zur  Entscheidung
  vorzulegen.

Die  Direktivbehörde  bestimmt,  soweit  keine  Gründe  zur  Versagung  der  Genehmigung  vorliegen,
der  Lage  des  Falles  gemäß,  nach  welchem  Abschnitte  dieser  Ordnung  die  Anstalt  zu  behandeln  ist
und  welche  Einrichtungen  getroffen  werden  sollen;  nöthigenfalls  bezeichnet  sie  die  Aenderungen  des
eingereichten  Planes,  von  deren  Vornahme  die  Genehmigung  abhängig  zu  machen  ist.

Bevor  diese  Entscheidung  ergangen  und  die  darin  vorgesehenen  Einrichtungen  getroffen  worden
sind,  darf  der  Reinigungsanstalt  kein  unter  Steueraufsicht  stehender  Branntwein  zur  Reinigung  überlassen
  werden.

                                                   §.  5.  .
Dem  Antrage  auf  Bewilligung  der  Vergünstigung  (s.  S.  4  Absatz  1)  müssen  in  doppelter  Ausfertigung
  beigefügt  sein:

a)  eine  Anmeldung  der  Räume  und  Geräthe  nach  Anlage  1,  die  enthalten  muß:

1.  alle  zur  Reinigungsanstalt  gehörigen  und  damit  in  Verbindung  stehenden  oder  unmittelbar
  daran  angrenzenden  Räume  unter  Angabe  ihres  Zweckes;

2.  alle  zur  ständigen  Benutzung  bestimmten  Geräthe,  in  denen  der  zur  Reinigungsanstalt
  abgefertigte  Branntwein  vor,  während  und  nach  der  Reinigung  aufbewahrt
werden  soll;  bei  jedem  Geräthe  ist  anzugeben,  wieviel  es  an  Flüssigkeit  aufzunehmen
vermag;  bei  den  Filtern  ist  sowohl  anzugeben,  wieviel  sie  aufzunehmen  vermögen  für
den  Fall,  daß  sie  mit  Kohlen  befüllt  sind,  als  auch,  wieviel,  wenn  sie  keine  Kohlen
enthalten;

b)  ein  Grundriß  der  Reinigungsanstalt  und  der  mit  ihr  in  Verbindung  stehenden  oder
unmittelbar  angrenzenden  Räume,  in  den  die  Stellung  sämmtlicher  in  der  Räume=  und
Gerätheanmeldung  anzugebenden  Geräthe  und  ihre  Verbindung  durch  Rohrleitungen
eingezeichnet  sein  müssen;

c)  eine  genaue  Zeichnung  und  Beschreibung  der  Filtrir-,  Destillir=  und  Kühlgeräthe.  In
der  Zeichnung  sind  die  Rohrleitungen  für  zu  reinigenden  und  gereinigten  Branntwein,
Alkoholdämpfe  Nebenerzeugnisse,  Wasser  und  Wasserdämpfe  verschiedenfarbig  kenntlich
zu  machen;

d)  eine  Beschreibung  des  technischen  Arbeitsverfahrens,  die  geeignet  ist,  den  Steuerbeamten
einen  Anhalt  für  die  Ueberwachung  des  Betriebes  zu  gewähren.  Sie  muß  die  einzelnen
Hauptabschnitte  des  Arbeitsverfahrens  angeben  und  die  in  jedem  stattfindende  Behandlung
  des  Branntweins  näher  kennzeichnen,  so  daß  sich  ergiebt,  in  welcher  Weise  der

gesammte  Reinigungsbetrieb  verläuft  und  welche  Arten  von  Branntwein  hergestellt  werden.
Wie  nach  Maßgabe  dieser  Grundzüge  die  Beschreibung  im  Einzelnen  einzurichten  ist,  bestimmt
das  Hauptamt.
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                                                        —  51  —

                                                 §.  6.
Dem  Besitzer  der  Reinigungsanstalt  liegen  ferner  die  folgenden  Verpflichtungen  ob:  „

a)  Für  die  Branntweinabfertigungen  ist  nach  näherer  Anweisung  des  Bezirks-Oberkontrolörs
ein  geeigneter,  angemessen  eingerichteter  Abfertigungsraum  zu  stellen  und  für  dessen  Erhellung,
  Erwärmung  und  Reinigung  Sorge  zu  tragen.

b)  Auf  Verlangen  des  Bezirks-Oberkontrolörs  ist  nöthigenfalls  ein  gegen  Witterungseinflüsse
geschützter,  mit  einer  Einrichtung  zur  Fütterung  der  Pferde  versehener  Raum  in  der
Nähe  der  Anstalt  zu  stellen,  um  die  Pferde  oder  Fuhrwerke  der  Beamten  der  Steuerverwaltung
  für  die  Dauer  einer  dienstlichen  Thätigkeit  der  Beamten  in  der  Anstalt
unterzubringen.

c)  In  der  Anstalt  muß  nach  näherer  Bestimmung  des  Bezirks-Oberkontrolörs  eine  geaichte
Waage  von  genügender  Tragfähigkeit  nebst  den  erforderlichen  geaichten  Gewichten  aufgestellt,
  auch  müssen  die  nöthigen  Revisions=  und  Meßgeräthschaften  mit  Einschluß  geaichter
Thermoalkoholometer  und  der  amtlichen  Tafeln  zur  Berechnung  des  Alkoholgehaltes  im
Branntwein  zur  Verfügung  gehalten  werden.

d)  Ist  gemäß  §.  18  Absatz  1  die  Führung  der  Register  in  der  Reinigungsanstalt  gestattet,
so  hat  der  Besitzer  ein  sicherndes  Behältniß  zur  Verfügung  zu  stellen,  in  dem  die  Register
(s.  §.  18)  unter  amtlichem  Verschlusse  aufbewahrt  werden  können.

c)  Alle  zu  Gunsten  der  Steueraufsicht  und  Steuererhebung  in  der  Reinigungsanstalt  gereffeuen
  Einrichtungen  müssen  von  dem  Anstaltsbesitzer  in  gutem  Zustande  erhalten
werden.  ·

                                                  §. 7.  

Die  zur  Aufbewahrung  des  Branntweins  vor  und  nach  der  Reinigung  bestimmten  ständigen
Geräthe  sind  mit  einem  Standglase  und  einer  Skale,  oder  mit  einer  Schwimmervorrichtung  oder
einer  anderweitigen  Einrichtung  zu  versehen,  die  den  Inhalt  der  Gefäße  auch  bei  theilweiser  Be—
füllung  stets  ersehen  läßt.  Diese  Einrichtungen  sind  amtlich  zu  prüfen  und  gegen  Veränderungen
zu  sichern.  Die  in  Anwendung  gebrachten  Sicherungsmaßregeln  sind  in  der  Vermessungsverhandlung
surn  in.  dem  die  Vermessungsverhandlung  ersetzenden  Schriftstück  (s.  §.  8  Absatz  4)  besonders  zu

eschreiben.  ·  «

An  jedem  ständigen  Branntweingefäße  sind  behufs  Entnahme  von  Proben  aus  verschiedenen
Höhenlagen  zur  richtigen  Ermittelung  der  durchschnittlichen  Stärke  des  Branntweins  nach  Anordnung
des  Bezirks-Oberkontrolörs  mehrere  Ablaßhähne  an  verschiedenen  Stellen  des  Gefäßes  anzubringen.

Wo  die  im  Absatz  2  bezeichnete  Einrichtung  sich  nicht  anbringen  läßt,  muß  eine  andere  Maßregel
  getroffen  werden,  die  die  Entnahme  richtiger  Durchschnittsproben  ermöglicht,  z.  B.  kann  das
Hauptamt  anordnen,  daß  ein  an  einer  mit  Centimetereintheilung  versehenen,  bis  auf  den  Boden
des  Branntweingefäßes  reichenden  Stange  verschiebbar  angebrachtes  flaschenförmiges  Gefäß  mit
Verschlußeinrichtung  beschafft  wird,  das  in  geschlossenem  Zustande  in  das  Aufbewahrungsgefäß  bis
zu  derjenigen  Tiefe,  aus  der  die  einzelne  Probe  entnommen  werden  soll,  eingelassen,  alsdann  geöffnet,
  sowie  nach  der  Füllung  herausgehoben  werden  kann,  und  so  die  Entnahme  von  Proben
aus  den  verschiedensten  Höhenlagen  zur  Bildung  einer  Durchschnittsprobe  gestattet.

                                                    §.  8.

Die  zur  Aufbewahrung  des  Branntweins  vor  und  nach  der  Reinigung  bestimmten  ständigen
Geräthe  sind  durch  den  Bezirks-Oberkontrolör  unter  Zuziehung  eines  anderen  Beamten  in  der  Regel
sowohl  auf  trockenem  Wege  als  mit  Wasser  zu  vermessen.  Die  Vermessung  erfolgt  nach  den  für
die  Vermessung  der  amtlichen  Branntweinsammelgefäße  gegebenen  Vorschriften  unter  Anwendung
der  zugehörigen  Muster  zu  Vermessungsverhandlungen.  Der  Anstaltsbesitzer  ist  aufzufordern,  der
Vermessung  beizuwohnen.

Werden  der  vollen  Befüllung  mit  Wasser  durch  die  Größe  des  Geräthes  oder  sonstige  Umstände
  besondere  Schwierigkeiten  bereitet,  so  kann  die  Richtigkeit  der  Skale  durch  theilweise  Befüllung
des  Geräthes  festgestellt  werden,  sofern  hiergegen  keine  Bedenken  sich  ergeben.

Ist  die  nasse  Vermessung  der  Geräthe  wegen  ihrer  Größe,  ihres  Aufstellungsortes  oder  ihrer
sonstigen  Beschaffenheit  nicht  wohl  angängig,  so  kann  nach  dem  Ermessen  des  Hauptamts  die
trockene  Vermessung  als  ausreichend  erachtet,  oder,  wenn  auch  diese  nicht  ausführbar  ist,  von  einer

V.  Herrichtung,

Ausstattung  und

Instandhaltung

der  Räume  und

Geräthe.

VI.  Geräthevermessung.
        <pb n="70" />
        VII.  Geräthebezeichnung.


VIII.  Veränderungsanzeigen.


                                             —  52  —

steueramtlichen  Vermessung  solange  gänzlich  abgesehen  werden,  bis  sie  —  sei  es  trocken  oder  mit
Wasser  —  möglich  wird.  .

In  Fällen,  wo  nach  Absatz  3  weder  eine  trockene  noch  eine  nasse  Vermessung  der  Geräthe
hat  vorgenommen  werden  können,  ist  von  den  Beamten  inFeiner  besonderen  Verhandlung  festzustellen,
auf  welche  Unterlagen  sich  die  in  der  Räume-  und  Gerätheanmeldung  über  den  Rauminhalt  der
fraglichen  Geräthe  gemachten  Angaben  (s.  §.  5  unter  à  2)  stützen  und  ob  der  angegebene  oder  welcher
anderweite  Rauminhalt  etwa  für  diese  Geräthe  als  zutreffend  anzunehmen  ist.  Der  Anstaltsbesitzer
hat  den  hiernach  als  glaubhaft  angenommenen  Rauminhalt  der  fraglichen  Geräthe  auf  der  Verhandlung
  als  maßgebend  anzuerkennen.

Bei  den  während  der  Reinigung  zur  Aufbewahrung  des  Branntweins  dienenden  Geräthen
(Filtern,  Destillir=  und  Kühlgeräthen  und  dergleichen)  kann  von  einer  amtlichen  Nachvermessung
durchweg  abgesehen  und  die  Angabe  des  Anstaltsbesitzers  über  ihren  Rauminhalt  als  richtig  angenommen
  werden.

 

                                                         §.  9.

Der  Anstaltsbesitzer  muß  an  jedem  anmeldungspflichtigen  (s.  §.  5  unter  a 2)  Geräthe  die
Nummer,  die  es  im  Inventar  erhält,  und  den  amtlich  ermittelten  oder  angenommenen  Rauminhalt
in  Litern  an  einer  in  die  Augen  fallenden,  von  dem  Oberkontrolör  näher  zu  bestimmenden  Stelle
in  der  ihm  zu  stellenden  Frist  deutlich  erkennbar  bezeichnen,  sowie  diese  Bezeichnung  gehörig  erhalten
und  im  Bedürfnißfalle  erneuern.  Läßt  sich  die  Bezeichnung  an  dem  Geräthe  selbst  nicht  anbringen,
z.  B.  wegen  seiner  Einmauerung  oder  Einsenkung,  so  ist  sie  auf  einer  in  unmittelbarer  Nähe  des
Geräthes  angebrachten  Tafel  ersichtlich  zu  machen.

Die  Vermessungsbeamten  haben  außerdem,  soweit  thunlich,  alle  amtlich  vermessenen  Geräthe
durch  Einschlagen  oder  Einbrennen  mit  dem  Steuerstempel  zu  versehen.

                                                       §. 10.

Abänderungen  in  dem  Arbeitsverfahren  un  dem  Hauptamt  durch  eine  Ergänzung  oder  Erneuerung
  der  Beschreibung  (s.  §.  5  unter  d)  in  doppelter  Ausfertigung  anzuzeigen,  und  zwar  bevor
die  Aenderung  erstmals  ausgeführt  wird.

Sollen  anmeldungspflichtige  Geräthe  neu  aufgestellt  oder  die  vorhandenen  abgeschafft,  abgeändert
  oder  in  einen  anderen  Raum  gebracht  werden,  so  ist  mindestens  drei  Tage  vor  Eintritt
der  Veränderung  der  Hebestelle  Anzeige  zu  erstatten.  Wird  ein  Geräth  plötzlich  schadhaft,  so  darf
es  gleichzeitig  mit  Erstattung  der  Anzeige  an  die  Hebestelle  aus  der  Anstalt  entfernt  und  zur  Ausbesserung
  gegeben  werden.  Ausbesserungen  von  schadhaften  Geräthen  innerhalb  der  Anstalt  bedürfen
  nur  insoweit  einer  Anmeldung,  als  es  dabei  der  Abnahme  eines  amtlichen  Verschlusses  bedarf
  oder  die  Ausbesserung  eine  Veränderung  des  Rauminhalts  herbeizuführen  geeignet  ist.

Wenn  Betriebsräume  neu  eingerichtet  oder  geändert  werden  sollen,  so  ist  mindestens  fünf  Tage
vor  Beginn  der  Veränderung  der  Hebestelle  eine  Anzeige  zu  erstatten.

Die  nach  Absatz  2  und  3  zu  erstattenden  Anzeigen  sind  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen.
  Die  Hebestelle  hat  die  Anzeigen  sofort  dem  Bezirks-Oberkontrolör  Zzzur  weiteren  Veranlassung
  mitzutheilen.

Der  Oberkontrolör  hat  bei  wichtigeren  Aenderungen  thunlichst  umgehend  eine  Prüfung  der
Sachlage  in  der  Anstalt  vorzunehmen.  Erachtet  er  die  angezeigte  Abänderung  von  Geräthen  oder
Betriebsräumen  oder  die  durch  Neuaufstellung  von  Geräthen  oder  Neueinrichtung  von  Betriebsräumen
  entstehende  Aenderung  für  so  erheblich,  daß  in  Frage  kommen  kann,  ob  nicht,  statt  der
bisher  angewandten,  andere  Vorschriften,  und  zwar  entweder  die  des  dritten  oder  die  des  vierten
Abschnittes  ohne  besondere  Schwierigkeiten  auf  die  Anstalt  anwendbar  und  für  die  Erfüllung  des

Zweckes  der  Steueraussicht  förderlicher  erscheinen  (s.  §.  2  unter  c  e 3),  so  hat  er  über  die  Sachlage

an  das  Hauptamt  zu  berichten,  nöthigenfalls  auch  einen  vom  Anstaltsbesitzer  zu  liefernden  Plan
über  die  in  Aussicht  genommenen  Aenderungen  mit  einzureichen.  Im  Falle  der  Berichterstattung  an
das  Hauptamt  ist  der  Anstaltsbesitzer  hiervon  sogleich  zu  benachrichtigen  und  muß  die  Aenderung  bis
nach  Eingang  der  höheren  Entscheidung  ausgesetzt  bleiben.  —

Das  Hauptamt  prüft  die  Sachlage  und  trägt,  falls  es  die  Unterstellung  der  Anstalt  unter  die
Vorschriften  eines  anderen  Abschnittes  für  geboten  erachtet,  die  Sache  der  Direktivbehörde  vor,  die
nach  Maßgabe  des  §.  4  Absatz  4  weiter  verfährt.
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                                                        —  53  —

  §.  11.

Die  die  Bewilligung  der  Vergünstigung  enthaltende  Entscheidung  der  Direktivbehörde  (s.  §.  4
Absatz  4)  ist  mit  je  einer  Ausfertigung  der  Anmeldung  der  Räume  und  Geräthe,  des  Grundrisses,
der  Zeichnung  und  Beschreibung  der  Filtrir-,  Destillir=  und  Kühlgeräthe  und  der  Beschreibung  des
Arbeitsverfahrens  dem  bei  der  Hebestelle  befindlichen  Belagshefte  in  Urschrift  oder  beglaubigter  Abschrift
  einzuverleiben,  beglaubigte  Abschrift  der  Entscheidung  nebst  den  zweiten  Ausfertigungen  der
vorstehend  genannten  Papiere  aber  dem  in  der  Reinigungsanstalt  anzulegenden  Belagshefte  einzufügen.
  Dieses  Belagsheft  ist  in  der  Anstalt  oder  wenn  diese  keinen  geeigneten  Aufbewahrungsort
  bietet,  in  einem  anderen  passenden  Raume  nach  näherer  Bestimmung  des  Bezirks-Oberkontrolörs
in  einem  Behältnisse  an  einem  hellen  Orte  sorgfältig  und  gegen  Beschmutzung  und  Beschädigung
geschützt  aufzubewahren.  -

Auf  die  weitere  Behandlung  der  Räume=  und  Gerätheanmeldung,  der  Vermessungsverhandlungen
  und  Veränderungsanzeigen,  sowie  auf  die  Führung  des  Inventars  und  der  Belagshbefte
finden  die  entsprechenden  Bestimmungen  für  die  Brennereien  sinngemäße  Anwendung.  In  dem
Brennerei-Inventar  ist  für  die  Branntwein-Reinigungsanstalten  ein  besonderer  Abschnitt  anzulegen.

                                                §.  12.  .

Anstaltsbesitzer,  die  den  Betrieb  nicht  selbst  oder  nicht  in  vollem  Umfange  leiten  wollen,  haben
der  Hebestelle  eine  schriftliche  Anzeige  in  doppelter  Ausfertigung  darüber  einzureichen,  wer  als  Vertreter
  in  ihrem  Namen  zu  handeln  befugt  und  von  welchem  Zeitpunkte  ab  dies  der  Fall  sein  soll.
Die  Anzeige  ist  von  dem  Vertreter  zur  Beurkundung  der  Uebernahme  der  Thätigkeit  als  solcher  mit
zu  unterzeichnen.

Die  eine  Ausfertigung  der  Anzeige  verbleibt  bei  der  Hebestelle,  die  andere  wird  von  den
Steuerbeamten  dem  Belagshefte  der  Reinigungsanstalt  eingefügt.  Tritt  eine  Veränderung  in  der
Vertretung  ein,  so  ist  in  gleicher  Weise  zu  verfahren.

                                                    §.  13.

Der  Anstaltsbesitzer  und  dessen  Gewerbsgehülfen  sind  verpflichtet,  den  zum  Zweck  der  Vornahme
  von  Amtshandlungen  in  der  Reinigungsanstalt  erscheinenden  Beamten  der  Steuerverwaltung
die  zur  ordnungsmäßigen  Vollziehung  der  Amtsgeschäfte  erforderlichen  Hülfsdienste  zu  leisten  oder
leisten  zu  lassen.  Insbesondere  hat  der  Anstaltsbesitzer  auch  für  genügende  Beleuchtung  der  Betriebsräume
  bei  der  Revision  unter  Beachtung  der  hierüber  etwa  bestehenden  Polizeivorschriften  zu  sorgen
und  die  zur  Vornahme  der  Amtshandlungen  der  Steuerbeamten  erforderlichen  Gegenstände,  wie
Papier,  Tinte,  Lack,  Bindfaden,  Flaschen  zur  Aufnahme  von  Proben  u.  s.  w.,  in  geeigneter  Beschaffenheit
  zu  liefern.  Die  zur  Anlegung  der  amtlichen  Bleiverschlüsse  erforderlichen  Gegenstände
liefert  die  Steuerverwaltung.

                                                  §.  14.
  Für  die  einzelnen  Arten  der  Anmeldung  von  Branntwein  zur  Anstalt  gelten  folgende  Vorschriften:


a)  Der  mit  Branntweinversendungsschein  I  in  der  Reinigungsanstalt  eingehende  Branntwein
ist,  sofern  der  Versendungsschein  selbst  nicht  mehr  den  genügenden  Raum  zur  Niederschreibung
  des  von  dem  Anstaltsbesitzer  zu  stellenden  Antrages  und  des  amtlichen  Befundes
  der  Schlußabfertigung  u.  s.  w.  bietet,  mittelst  eines  in  einfacher  Ausfertigung
einzureichenden  Auszuges  aus  dem  Versendungsschein  anzumelden.  Der  Versendungsschein,
  zutreffendenfalls  nebst  Auszug,  wird  nach  vollständiger  Erledigung  Belag  zum
Branntweinversendungsschein-Empfangsregister.

b)  ee  Anmeldung  von  steuerpflichtigem  Branntwein  zur  Ueberführung  in  die  Reinigungsanstalt



1.  aus  einer  Brennerei  oder

2.  aus  einer  Niederlage  oder

3.  aus  einer  anderen  Reinigungsanstalt  desselben  Hebebezirks  kann,  falls  die  hierbei
in  Frage  kommenden  Register  sämmtlich  bei  der  Hebestelle  selbst  oder  bei  derselben
Abfertigungsstelle  geführt  werden,  —  ohne  Ausfertigung  eines  Branntweinversendungsscheines
  1—

11

IX.  Weitere
Behandlung  der
räume=  und  Gerätheanmeldung

u.  s.  w.,  Inventar
und  Belagshefte.

X.  Bestellung
eines  Stellvertreters.


XI.  Hülfsleistung.

XII.  Anmeldung
und  Abfertigung
von  Branntwein
zur  Reinigungsanstalt.


a)  Anmeldung.
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                                                      —  54  —

im  ersten  Falle:  mittelst  einer  Anmeldung  nach  Anlage  H  zu  Nr.  6  I  der  vorläufigen
  Ausführungsbestimmungen  zu  den  Branntweinsteuergesetzen,  und

im  zweiten  oder  dritten  Falle:  mittelst  einer  Abmeldung  nach  Anlage    S. 4  zu
§.  10  des  Branntwein-Niederlageregulativs  erfolgen.

Geschieht  die  Ueberführung  des  Branntweins  in  den  vorstehend  aufgeführten  Fällen  unter
amtlicher  Begleitung,  so  sind  die  bezeichneten  Papiere  nur  in  ein  facher  Ausfertigung  vorzulegen;
nach  erfolgter  Vorabfertigung  sind  die  Papiere  dem  begleitenden  Beamten  auszuhändigen,  der  demnächst
  auf  ihnen  die  ununterbrochen  bis  in  die  Reinigungsanstalt  ausgeführte  Begleitung  des
Branntweins  und  die  wegen  dessen  weiterer  Beaufsichtigung  u.  s.  w.  getroffenen  Maßregeln  zu  bescheinigen
  und  sodann  die  Papiere  der  Hebe=  oder  Abfertigungsstelle  zur  Herbeiführung  der  Schlußabfertigung
  (s.  §.  15  Absatz  1  und  2)  zu  übergeben  hat.

Wird  die  Ueberführung  dagegen  ohne  amtliche  Begleitung  bewirkt,  so  hat  der  Versender  des
Branntweins  die  fraglichen  Papiere  in  zweifacher  Ausfertigung  einzureichen  und  zugleich  auf  ihrer
Titelseite  eine  dem  Vordruck  auf  dem  Branntweinversendungsschein  I  entsprechende  Annahmeerklärung
abzugeben.  Die  Ausfertigung,  die  die  Branntweinsendung  zu  begleiten  hat,  erhält  demnächst  der
Versender  zur  Aushändigung  an  den  Anstaltsbesitzer,  die  zweite  Ausfertigung  ist  von  den  Abfertigungsbeamten
  der  Hebe=  oder  Abfertigungsstelle  zuzustellen.  Im  übrigen  ist  die  Branntweinsendung
  bezüglich  der  Anlegung  eines  steueramtlichen  Verschlusses,  der  Festsetzung  einer  Gestellungsfrist,
  der  nochmaligen  Feststellung  der  Litermenge  reinen  Alkohols  in  der  Reinigungsanstalt,  der
hierbei  etwa  festgestellten  Fehlmenge  u.  s.  w.  ganz  wie  eine  auf  Versendungsschein  I  abgefertigte  Sendung

zu  behandeln.  Für  die  Anfertigung  der  Doppelschriften  kann  die  Anwendung  des  Durchpausverfahrens
  gestattet  werden.

Die  im  Absatz  1  genannten  Papiere  sind  nach  ihrer  vollständigen  Erledigung,  soweit  die
Register,  aus  denen  die  Abfertigungen  entspringen,  nach  Vierteljahrsabschnitten  geführt  werden,  mit
diesen  Registern,  andernfalls  mit  dem  Branntwein-Reinigungsregister:  (Anschreibung)  zur  Nachprüfung
  bei  der  Direktivbehörde  einzusenden.

Im  Falle  des  Bedürfnisses  können  auch  für  den  Verkehr  zwischen  verschiedenen  Abferkligungsstellen
  desselben  Ortes,  die  selbständige  Registerführung  haben,  von  der  Direktivbehörde  entsprechende
Erleichterungen  zugelassen  werden.  —

                                                  §.  15.  
b)  Abfertigung.  Der  zur  Aufnahme  in  die  Reinigungsanstalt  angemeldete  Branntwein  ist  der  amtlichen  Feststellung
  seiner  Litermenge  reinen  Alkohols  zu  unterwerfen.

Diese  Feststellung  kann  auf  den  schriftlichen  Antrag  des  Anstaltsbesitzers  im  Anmeldungspapier
(s.  §.  14  Absatz  1)  unterbleiben,  wenn  der  Branntwein  seit  der  vorangegangenen  Abfertigung  ununterbrochen
  unter  unverletztem  Raumverschlusse  oder  unter  amtlicher  Begleitung  oder  Verwahrung
gestanden  hat,  und  wenn  außerdem  der  Anstaltsbesitzer  in  dem  Anmeldungspapier  sich  damit  einverstanden
  erklärt,  daß  die  Ergebnisse  der  früheren  Ermittelung  der  Anschreibung  im  Branntwein-Reinigungsregister
  zu  Grunde  gelegt  werden.  ·

Nachdem  der  Anstaltsbesitzer  den  Branntwein  übernommen  und  die  Uebernahme  auf  dem  Anmeldungspapier
  anerkannt  hat,  wird  der  Branntwein  in  dem  Reinigungsregister  in  Zugang  angeschrieben.
  Die  Vorschriften  des  §.  6  unter  b  und  c  des  Branntwein-Niederlageregulativs  finden
hierbei  entsprechende  Anwendung.

Im  Falle  des  Absatzes  2  sind  die  Ergebnisse  der  Vorabfertigung  der  Anschreibung  im  Reinigungsregister
  zu  Grunde  zu  legen.

                                                        §.  16.

guuurng.  übserti-  Die  regelmäßigen  Dienststunden  der  Abfertigungsbeamten  in  denjenigen  Reinigungsanstalten,
welche  mit  ständigen  Beamten  besetzt  sind,  sind  den  Geschäftsstunden  des  Anstaltsbesitzers  möglichst
anzupassen.
                                                     §.  17.
XIV.  Registeführung-  Ueber  den  in  die  Reinigungsanstalt  eingehenden  und  den  wieder  ausgehenden  Branntwein  ist
von  der  Hebestelle  ein  Branntwein-Reinigungsregister  nach  Betriebsjahren  in  vierteljährlichen  Zeit-Anlage 2
  abschnitten  nach  Anlage  2  zu  führen.
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                                                          —  55  —

Sind  in  dem  Bezirk  der  Hebestelle  mehrere  Reinigungsanstalten  vorhanden,  für  die  das
Reinigungsregister  gemeinsam  von  der  Hebestelle  geführt  wird,  so  ist  für  jede  einzelne  Reinigungsanstalt
  eine  mit  fortlaufender  römischer  Nummer  zu  versehende  Abtheilung  zu  eröffnen.

Die  An=  und  Abschreibungen  werden  auf  den  beiden  gegenüberliegenden  Seiten  geführt;  die
Spalten  6  bis  15  und  23  bis  32  sind  nach  Maßgabe  des  Bedürfnisses  mit  den  nach  Absatz  4
zutreffenden  Abgabensätzen  zu  überschreiben.  Die  Aufrechnungen  und  Uebertragungen  in  An=  und
Abschreibung  haben  stets  gleichzeitig  zu  erfolgen,  sobald  eine  der  beiden  gegenüberliegenden  Seiten

gefüllt  ist.

  Die  An=  und  Abschreibung  des  Branntweins  erfolgt  nach  der  von  den  Abfertigungsbeamten
bei  der  Abfertigung  zu  oder  aus  der  Reinigungsanstalt  in  dem  Abfertigungspapier  festgestellten
Litermenge  reinen  Alkohols  (s.  §§.  15,  29,  40  und  46),  und  zwar  die  Anschreibung  zu  dem  Abgabensatze
  (Verbrauchsabgaben-  und  Zuschlagssatz),  mit  dem  der  Branntwein  nach  der  Vorabfertigung
  belastet  ist,  die  Abschreibung  zu  dem  im  Abmeldungspapier  bezeichneten  Abgabensatze  (s.  §.  25).

Das  Reinigungsregister  ist  an  demjenigen  Kalendertage  des  dritten  Monats  jedes  Vierteljahres
  abzuschließen,  an  dem  die  Amtsstelle  den  sonstigen  Vorschriften  gemäß  ihre  Register  über
Einnahmen  an  Reichssteuern  abzuschließen  hat.  Am  Schlusse  jedes  Vierteljahres  sind  die  seit  der
letzten  ordentlichen  Bestandsaufnahme  (s.  §.  32  Absatz  1)  in  An=  und  Abschreibung  sich  ergebenden
Schlußsummen  jeder  Abtheilung  in  die  entsprechenden  Spalten  des  Reinigungsregisters  für  das
nächste  Vierteljahr  zu  übertragen;  dort  werden  sie  alsdann  mit  aufgerechnet.  Der  Bezirks-Oberkontrolör
  oder  ein  anderer  Oberbeamter  hat  diese  Uebertragungen  zu  prüfen  und  ihre  Richtigkeit
sowohl  in  dem  Reinigungsregister  des  abgelaufenen,  als  auch  in  dem  des  neuen#Vierteljahres  zu

bescheinigen.
                                                 §.  18.

Soweit  für  die  einzelne  Reinigungsanstalt  ständige  Abfertigungsbeamte  bestellt  sind,  können
die  erforderlichen  Register  anstatt  von  der  Hebestelle  von  der  Abfertigungsstelle  in  der  Anstalt  geführt
  und  dort  unter  amtlichem  Verschlusse  (s.  §.  6  unter  d)  gehalten  werden.  Das  Hauptamt  kann
auch  in  anderen  Fällen,  sofern  ein  Bedürfniß  besteht,  die  Führung  der  Register  in  der  Reinigungsanstalt
  gestatten.  «  «

Das  Hauptamt  bestimmt,  welche  Register  in  der  Anstalt  und  von  welchem  Beamten  sie  zu
führen  sind.

Eine  Heberegister  darf  bei  der  Abfertigungsstelle  in  der  Anstalt  nicht  geführt  werden.

                                                  §.  19.

Der  Besitzer  der  Reinigungsanstalt  haftet  für  die  Abgabe,  die  auf  dem  in  die  Anstalt  aufgenommenen
  Branntwein  ruht,  es  kann  dafür  von  ihm  nach  den  für  die  Bewilligung  von  Abgaben—
stundung  bestehenden  Vorschriften  Sicherheitsbestellung  gefordert  werden,  sofern  nicht  nach  näherer
Bestimmung  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  von  einer  solchen  ganz  oder  theilweise  abzusehen  ist
(s.  ferner  §.  28).

                                                §.  20.

Bei  dem  Betriebe  der  Reinigungsanstalt  sind  die  folgenden  Vorschriften  zu  beachten:

a)  Es  ist  verboten,  im  freien  Verkehr  befindlichen  Branntwein  in  der  Reinigungsanstalt
mit  unversteuertem  Branntwein  zu  vermischen  oder  in  die  unter  steueramtlichem  Verschlusse
stehenden  Geräthe  oder  Räume  zu  bringen.

Ausnahmen  von  dieser  Vorschrift  kann  die  Direktiovbehörde  in  Einzelfällen  zum
Zweck  der  Reinigung  von  im  freien  Verkehr  befindlichen  Branntwein  gestatten.  Alsdann
dürfen  so  viel  Liter  reinen  Alkohols  zum  Ausgange  aus  der  Anstalt  ohne  Abgabenentrichtung
  abgefertigt  werden,  wie  sich  ergeben,  wenn  von  der  aus  dem  freien  Verkehr
eingeführten  vorschriftsmäßig  zur  Anstalt  abgefertigten  und  im  Reinigungsregister
angeschriebenen  Litermenge  reinen  Alkohols  eine  Schwundmenge  in  Abzug  gebracht  wird,
die  dem  bei  der  letzten  ordentlichen  Bestandsaufnahme  (s.  §§.  32  bis  35)  in  der  Anstalt
ermittelten  durchschnittlichen  Schwundsatze  entspricht.

b)  Die  Einführung  von  Fuselöl  in  die  Anstalt  ist  verboten.

e)  Branntwein,  Fuselöl  oder  sonstige  Erzeugnisse  des  Reinigungsverfahrens  dürfen  ohne
Abmeldung  und  amiliche  Abfertigung  aus  der  Anstalt  nicht  entfernt  werden.

11*

XV.  Haftung
und  Sicherhettsleistung
  für  dle  Abgabe.


XVI.  Betriebsführung.
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                                                   —  56  —

d)  Fuselöl,  das  mit  dem  Anspruche  auf  Steuerfreiheit  abgemeldet  werden  soll  (s.  8.  30),
muß  eine  derartige  Bearbeitung  erfahren,  daß  es  einen  Gehalt  von  mindestens  75  Prozent
an  eigentlichem  Dele  besitzt.

e)  Jede  Abänderung  der  anmeldungspflichtigen  Geräthe  (s.  §.  5  unter  a2)  oder  der  an
ihnen  zur  Ersichtlichmachung  ihres  Raumgehalts  oder  Inhalts  an  Flüssigkeit  angebrachten
Zahlenangaben,  Skalen,  Schwimmervorrichtungen  und  dergleichen  in  einer  die  Steuerhiaae
  über  den  wahren  Raumgehalt  oder  Inhalt  zu  täuschen  geeigneten  Weise,  ist
untersagt.

Die  Direktivbehörde  ist  befugt,  erforderlichenfalls  noch  andere  Sicherungsmaßregeln  anzuordnen.

                                              §.  21.
XVII.  Steuer-  Die  Steuerbeamten  sind  befugt,  die  Reinigungsanstalt,  sobald  sie  im  Betriebe  ist,  oder  solange
ausscht  sich  unter  Steueraufsicht  stehender  Branntwein  darin  befindet,  zu  jeder  Zeit,  andernfalls  von
morgens  6  bis  abends  9  Uhr  behufs  der  Revision  zu  besuchen.  Falls  die  Anstalt  verschlossen
sein  sollte,  sind  die  Beamten  auf  Verlangen  sofort  einzulassen.  Die  Revisionsbefugniß  erstreckt  sich
auf  alle  Räume  der  Reinigungsanstalt,  sowie  auf  die  damit  in  Verbindung  stehenden  oder
unmittelbar  daran  angrenzenden  Räume.  Die  Zeitbeschränkung  fällt  fort,  sobald  Gefahr  im
Verzuge  liegt.

Die  Oberbeamten  der  Steuerverwaltung  sind  berechtigt,  die  Einkaufs-,  Lager-,  Fabrikationsund

  Verkaufsbücher  der  Reinigungsanstalt  während  der  Geschäftsstunden  einzusehen.

                                               §.  22.
Jede  Reinigungsanstalt  muß,  solange  sie  im  Betriebe  ist,  oder  solange  unter  Steueraussicht
stehender  Branntwein  sich  darin  befindet,  von  dem  Bezirks-Oberkontrolör  in  der  Regel  viermal
monatlich  besucht  werden.

                                               §.  23.

Bei  der  Revision  ist  darauf  zu  achten,  daß  keine  Verstöße  gegen  die  Vorschriften  dieser  Ordnung
  begangen,  die  auferlegten  Bedingungen  befolgt  werden  und  die  gewährte  Vergünstigung  nicht
gemißbraucht  wird.  "

Die  an  den  Branntweingefäßen  angebrachten  Stempel  sind  von  Zeit  zu  Zeit  zur  Verhütung
einer  Vertauschung  oder  Verfälschung  zu  prüfen.  Ferner  ist  darauf  zu  achten,  daß  die  anmeldungspflichtigen
  Gefäße  der  Gerätheanmeldung  entsprechend  mit  Nummer  und  Inhaltsangabe  nach  §.  9
bezeichnet  sind,  daß  diese  Bezeichnungen  stets  deutlich  erhalten  werden  und  daß  die  vorgeschriebenen
Veränderungsanzeigen  (s.  §.  10  Absatz  2)  rechtzeitig  erstattet  werden.

In  Anstalten,  in  denen  auf  Grund  des  §.  18  amtliche  Register  geführt  werden,  hat  der

Bezirks-Oberkontrolör  mit  der  Revision  eine  Prüfung  und  Zeichnung  dieser  Register  zu  verbinden,
sofern  zur  Zeit  der  Revision  Abfertigungsbeamte  in  der  Anstalt  anwesend  sind.

                                                §.  24.
e3.  In  jeder  Reinigungsanstalt  ist  ein  Revisionsheft  nach  Anlage  3  zu  halten  und  in  derselben
Anlag  »  ·  .  "
Weieiise  wie  das  Belagsheft  aufzubewahren.  In  das  Revisionshest  haben  die  Aussichtsbeamten  Zeit
und  Ergebniß  ihrer  Revision,  sowie  Namen  und  Diensteigenschaft  einzutragen.

                                                 §.  25.

XVII.  abmel-  Bei  der  Abmeldung  von  Branntwein  aus  der  Reinigungsanstalt  hat  der  Anstaltsbesitzer  in
dug  und  Abferti-Brannt-  dem  Abmeldungspapier  (s.  §.  26)  die  Art  der  Versandtgefäße,  und,  sofern  er  dazu  im  Stande  ist,
wein  aus  der-Rei  auch  deren  Zahl,  Zeichen  und  Nummer,  ferner  die  Litermenge  reinen  Alkohols,  die  höchstens

a)  Abmeldung.  abgefertigt  werden  soll,  endlich  den  Abgabensatz  (Verbrauchsabgaben=  und  Zuschlagssatz),  zu  dem

der  abgemeldete  Branntwein  im  Reinigungsregister  abgeschrieben  werden  soll,  anzugeben.  Der
Registerführer  hat  auf  dem  Abmeldungspapier  zu  bescheinigen,  daß  in  dem  Reinigungsregister  noch
so  viel  Liter  reinen  Alkohols  zu  dem  angegebenen  Abgabensatze  angeschrieben  stehen,  als  höchstens
abgefertigt  werden  sollen;  andernfalls  hat  er  den  Anstaltsbesitzer  zu  einer  entsprechenden  Berichtigung
des  Abmeldungspapiers  zu  veranlassen.

Die  Direktivbehörde  kann  eine  Mindestmenge  von  höchstens  1000  Liter  reinen  Alkohols  für

die  Abmeldungen  vorschreiben.
        <pb n="75" />
                                                      —  57  —

                                               §.  26.

Für  die  einzelnen  Arten  der  Abmeldung  von  Branntwein  aus  der  Anstalt  gelten  folgende

Vorschriften:
a)  Soll  der  Branntwein  versteuert  werden,  so  ist  eine  Abmeldung  nach  Anlage  S 4  zu  §.  10

des  Branntwein-Niederlageregulativs  in  einfacher  Ausfertigung  einzureichen.  Die  Abmeldung
  wird  demnächst  Belag  zum  Reinigungsregister  (Abschreibung).  (Wegen  der
Entnahme  von  Proben  s.  §.  27.)
Soll  der  Branntwein  auf  Branntwein-Versendungsschein  1  oder  II  abgefertigt  werden,
so  hat  die  Abmeldung  hierzu  lediglich  mittelst  des  hierfür  bestimmten,  in  zweifacher
Ausfertigung  einzureichenden  Abfertigungspapiers  nach  Anlage  L  oder  M  der  vorläufigen
Ausführungsbestimmungen  zu  den  Brantweinsteuergesetzen  zu  erfolgen.  Das  weitere
Verfahren  regelt  sich  nach  den  über  die  Branntweinversendung  in  den  genannten  Ausführungsbestimmungen
  enthaltenen  Vorschriften,  auch  bleiben  für  Branntwein,  der  mit
dem  Anspruche  auf  Vergütung  der  Maischbottich=  oder  Branntweinmaterialsteuer  zur
Ausfuhr  gelangen  soll,  die  hierfür  bestehenden  besonderen  Vorschriften  in  Geltung.
Soll  der  Branntwein  aus  der  Reinigungsanstalt  innerhalb  desselben  Hebebezirks,
1.  in  eine  öffentliche  oder  Privatniederlage,  in  der  die  Identität  des  Branntweins
festgehalten  wird,  oder
2.  in  ein  Privattheilungslager  oder  in  eine  andere  Reinigungsanstalt  übergeführt,  oder
3.  zum  Zweck  der  Denaturirung  oder  der  steuerfreien  Verwendung  in  undenaturirtem

Zustande  versandt  werden,
so  kann  dies,  falls  das  Branntwein-Reinigungsregister  und  das  betreffende  Register,  in
dem  der  weitere  Nachweis  des  Branntweins  erfolgt,  bei  der  Hebestelle  selbst  oder  bei
derselben  Abfertigungsstelle  geführt  werden,  ohne  Ausfertigung  eines  Versendungsscheins  l
mittelst  der  unter  a  bezeichneten  Abmeldung  84  geschehen.

Geschieht  die  Fortführung  des  Branntweins  bis  zum  Bestimmungsorte  in  diesen
Fällen  unter  amtlicher  Begleitung,  so  ist  die  Abmeldung  in  einfacher  Ausfertigung
vorzulegen  und  im  übrigen  gemäß  §.  14  unter  b  Absatz  2  zu  verfahren.

Wird  die  Fortführung  dagegen  ohne  amtliche  Begleitung  bewirkt,  so  ist  die  Abmeldung
  in  zweifacher  Ausfertigung  einzureichen  und  im  übrigen  gemäß  §.  14
unter  b  Absatz  3  zu  verfahren.  Für  die  Anfertigung  der  Doppelschriften  kann  die  Anwendung
  des  Durchpausverfahrens  zugelassen  werden.

Die  Abmeldungen  (Absatz  2  und  3)  werden  nach  ihrer  vollständigen  Erledigung
Beläge  zum  Branntwein-Reinigungsregister  (Abschreibung).  Die  zweiten  Ausfertigungen
der  Abmeldungen  sind  bei  der  Hebestelle  aufzubewahren.

Im  Falle  des  Bedürfnisses  können  für  den  Verkehr  zwischen  verschiedenen  Abfertigungsstellen
  eines  Ortes,  die  selbständige  Registerführung  haben,  von  der  Direktiv--behörde
  entsprechende  Erleichterungen  zugelassen  werden.

d)  Soll  der  Branntwein  in  der  Reinigungsanstalt  selbst  denaturirt  werden,  so  ist  neben

der  einfachen  Abmeldung  S  4  noch  eine  Denaturirungsanmeldung  nach  den  abgeänderten
Mustern,  Anlage  R  1  zu§.  6  oder  Anlage  R  5  zu  §.  16  des  Branntwein-Denaturirungsregulativs,
  in  einfacher  Ausfertigung  vorzulegen.  Die  Abmeldung  wird  demnächst  Belag
zum  Reinigungsregister  (Abschreibung),  die  Denaturirungsanmeldung  Belag  zum  Branntwein-Denaturirungsregister.

                                                 §.  27.

Die  Entnahme  und  Ueberführung  kleinerer  Proben  des  gereinigten  Branntweins  in  den  freien
Verkehr  ohne  sofortige  Entrichtung  der  Abgabe  ist  auf  mündlichen  Antrag  des  Anstaltsbesitzers
gelegentlich  der  Anwesenheit  der  Aufsichts-  oder  Abfertigungsbeamten  in  der  Reinigungsanstalt
gestattet.  Zu  diesem  Zweck  ist  ein  Branntweinprobenheft  nach  Anlage  4  in  der  Anstalt  nach  Be—
triebsjahren  in  vierteljährlichen  Zeitabschnitten  zu  führen.  Die  Proben  sind  zum  Nettogewichte  von
genau  0,1  kg  oder  einem  Vielfachen  davon  zu  entnehmen  und  gleichzeitig  von  den  Beamten  die

Spalten  1

bis  5  und  8  des  Probenheftes  auszufüllen.  Am  Schlusse  jedes  Vierteljahres  und

außerdem  unmittelbar  vor  jeder  Bestandsaufnahme  sind  die  im  Probenhefte  angeschriebenen  Nettogewichtsmengen
  aufzurechnen.  Aus  dem  hierdurch  ermittelten  Gesammt-Nettogewichte  ist  unter  Zu-—

  Anlage  1.

—
        <pb n="76" />
        I.)  Abfertigung

XIX.  Abmeldung
  und  Abfertigung
  von  Neben-                                                —

  58  —

grundelegung  derjenigen  wahren  Stärke  in  Gewichtsprozenten,  welche  in  der  Reinigungsanstalt  als
die  höchste  erreicht  zu  werden  pflegt,  die  ohne  Entrichtung  der  Abgabe  aus  der  Anstalt  abgelassene
Litermenge  reinen  Alkohols  festzustellen,  sofern  sie  ein  halbes  Liter  reinen  Alkohols  oder  mehr
beträgt,  auf  Grund  einer  Abmeldung  (s.  §.  26  unter  a)  zur  Versteuerung  zu  bringen  und  hierauf
im  Reinigungsregister  abzuschreiben.  Das  Probenheft  nebst  den  zugehörigen  Abmeldungen  wird
Belag  zum  Reinigungsregister.

                                                     §.  28.

Wenn  der  Anstaltsbesitzer  Branntwein,  der  der  Ausgangsabfertigung  aus  der  Reinigungsanstalt
  noch  nicht  unterlegen  hat,  veräußert  und  der  Abfertigungsstelle  Anzeige  hiervon  entweder
durch  Niederschreibung  folgenden  Vermerks  auf  Seite  1  des  zur  Abmeldung  des  Branntweins  bestimmten
  Papiers:  „Der  Branntwein  ist  an  den  N.  zu  N.  veräußert  (Tag,  Unterschrift)“,  oder
durch  Abgabe  einer  besonderen  Veräußerungsanzeige  nach  Anlage  0  zu  Nr.  6  VI  der  vorläufigen
Ausführungsbestimmungen  zu  den  Branntweinsteuergesetzen  erstattet,  so  geht  die  Haftung  für  die
Abgabe  auf  den  Erwerber  des  Branntweins  über,  sobald  dieser  durch  Einreichung  des  von  ihm
unterzeichneten  Abmeldungspapiers  den  Antrag  auf  Abfertigung  des  Branntweins  stellt  und  dem  Antrage
Folge  gegeben  wird.  ·  .

Für  die  Erfüllung  der  Vorschriften  im  §.  20  Absatz  1  unter  c  sowie  im  §.  41  unter  b  und  c
bleibt  jedoch  der  Anstaltsbesitzer  auch  in  diesem  Falle  verantwortlich.

                                             3.  29.

Auf  Grund  der  vorgelegten  Abmeldungspapiere  (s.  §.  26)  ist  von  den  Abfertigungsbeamten
stets  eine  Feststellung  der  in  dem  abgemeldeten  Branntwein  enthaltenen  Litermenge  reinen  Alkohols
vorzunehmen.

Die  festgestellte  Litermenge  reinen  Alkohols  ist  unter  Hinweis  auf  das  Register,  in  dem  ihr
weiterer  Nachweis  erfolgt,  zu  dem  im  Abmeldungspapier  angegebenen  (s.  §.  25)  Abgabensatze  im
Reinigungsregister  abzuschreiben,  sowie  der  Berechnung  der  Abgabe  oder  zutreffendenfalls  der  Vergütung
  der  Maischbottich=  oder  Branntweinmaterialsteuer  zu  Grunde  zu  legen.

                                                 §.  30.  
Fuselöl  darf  behufs  steuerfreier  Ueberführung  in  den  freien  Verkehr  aus  der  Reinigungsanstalt
  abgemeldet  werden,  falls  es  einen  Gehalt  von  mindestens  75  Prozent  an  eigentlichem  Oele

erzeugnissen  aus  besitzt  (s.  §.  20  Absatz  1  unter  d).

der  Reinigungsanstalt.



Die  Prüfung,  daß  der  Gehalt  des  steuerfrei  zu  lassenden  Fuselöls  an  eigentlichem  Oele
mindestens  75  Prozent  beträgt,  erfolgt  nach  Anlage  5.  Die  Kosten  der  zur  Prüfung  erforderlichen

—  Geräthe  und  Chemikalien  trägt  der  Anstaltsbesitzer.

Anlage  6

Ergiebt  die  Prüfung  Bedenken  gegen  die  vorschriftsmäßige  Beschaffenheit,  so  ist  —  unter
Entnahme  einer  Probe  von  mindestens  1  Liter,  welche  amtlich  und  vom  Anstaltsbesitzer  zu  versiegeln
  ist  —  eine  Untersuchung  durch  einen  von  der  Direktivhehörde  bezeichneten  in  derartigen
Untersuchungen  erfahrenen  Chemiker  herbeizuführen  und  die  Ausgangsabfertigung,  vorbehaltlich  des
etwa  einzuleitenden  Strafverfahrens,  vorläufig  zu  versagen.  Die  Kosten  dieser  Untersuchung  fallen
dem  Anstaltsbesitzer  zur  Last,  wenn  durch  die  Untersuchung  ein  Gehalt  von  weniger  als  75  Prozent
an  eigentlichem  Oele  festgestellt  wird.

Die  Direktivbehörde  kann,  nöchigenfau  unter  Anordnung  der  steueramtlichen  Ueberwachung
der  Verwendung,  gestatten,  daß  auch  andere  zu  Genußzwecken  nicht  verwendbare  Nebenerzeugnisse
des  Reinigungsverfahrens,  aus  denen  Aethylalkohol  nicht  mehr  mit  Vortheil  ausgeschieden  werden
kann,  steuerfrei  aus  der  Reinigungsanstalt  in  den  freien  Verkehr  übergeführt  werden.

                                                §.  31.
1  Die  Abmeldung  von  Nebenerzeugnissen,  für  die  steuerfreie  Ueberführung  in  den  freien  Verkehr
beansprucht  wird,  zur  Abfertigung  aus  der  Reinigungsanstalt  erfolgt  nach  Anlage  6.
Die  Abmeldungen  sind  in  ein  Notizbuch  nach  Anlage  7  einzutragen,  das  nach  Betriebsjahren

Aulage  —  in  vierteljährlichen  Zeitabschnitten  zu  führen  ist.

Die  in  den  steuerfrei  gelassenen  Nebenerzeugnissen  enthaltene  Alkoholmenge  wird  im  Branntwein-Reinigungsregister
  nicht  abgeschrieben.
Auf  Antrag  des  Anstaltsbesitzers  kann  die  Vernichtung  der  Nebenerzeugnisse  ohne  Rücksicht
        <pb n="77" />
                                                          —  59  —

auf  ihren  Alkoholgehalt,  unter  amtlicher  Aufsicht  und  Eintragung  der  vernichteten  Menge  in  das
Notizbuch,  erfolgen.

Das  Hauptamt  kann  ferner  auf  Antrag  des  Anstaltsbesitzers  eine  die  Vernichtung  der  Nebenerzeugnisse
  herbeiführende  unmittelbare  Ableitung  derselben  vom  Destillirgeräth  in  Kanäle  für  Abwässer
  oder  die  Verwendung  der  Nebenerzeugnisse  in  der  Anstalt  selbst  zu  Beleuchtungs-,  Putz=  und
ähnlichen  gewerblichen  Zwecken,  unter  Eintragung  der  verwendeten  Mengen  in  das  Notizbuch  nach
Tagen  oder  Wochen  u.  s.  w.,  gestatten  und  nöthigenfalls  weitere  Sicherungsmaßregeln  anordnen.

                                                 §.  32.

Alljährlich  einmal  findet  an  einem    dem  Hauptamt  mindestens  8  Tage  vorher  zu  bestimmenden
  Tage  die  ordentliche  amtliche  Bestandsaufnahme  des  in  der  Reinigungsanstalt  befindlichen
  Branntweins  statt.  Wenn  nicht  mit  Rücksicht  auf  die  Betriebsverhältnisse  der  Reinigungsanstalt
  von  der  Direktivbehörde  ein  anderer  Termin  zugelassen  wird,  hat  diese  Aufnahme  im  September
oder  Oktober  zu  erfolgen.

Das  Hauptamt  ist  ermächtigt,  im  Bedürfnißfalle  zum  Zweck  der  besseren  Ueberwachung  der
Anstalt  jederzeit  außerordentliche  Bestandsaufnahmen  anzuordnen.

                                               §.  33.
Der  Betrieb  der  Reinigungsanstalt  muß  so  eingerichtet  werden,  daß  an  dem  für  eine  Bestandsaufnahme
  festgesetzten  Tage  möglichst  wenig  stark  fuselhaltiger  Branntwein  (Vor=  und  Nachlauf)
vorhanden  ist.

Der  Anstaltsbesitzer  hat  vor  der  Bestandsaufnahme  eine  Bestandsanmeldung  nach  Anlage  8
abzugeben.

                                                §.  34.

Die  Bestandsaufnahme  hat  an  der  Hand  der  Bestandsanmeldung  durch  zwei  Beamte,  darunter
einen  Oberbeamten,  zu  erfolgen  und  ist  auf  Feststellung  der  vorhandenen  Branntweinbestände  nach
der  Litermenge  reinen  Alkohols  zu  richten.  Der  Anstaltsbesitzer  ist  aufzufordern,  der  Bestandsaufnahme
  beizuwohnen.

Die  Branntweinbestände  sind  thunlichst  der  Verwiegung  zugänglich  zu  machen.

Insoweit  die  Verwiegung,  z.  B.  wegen  der  Größe  der  Vorräthe,  nicht  angängig  erscheint,
erfolgt  die  Feststellung  der  in  den  einzelnen  Branntweingefäßen  u.  s.  w.  vorhandenen  Litermenge
reinen  Alkohols  gemäß  §.  18  der  Anleitung  zur  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  im  Branntwein.
Der  Anstaltsbesitzer  hat  in  diesem  Falle  nach  näherer  Bestimmung  des  die  Abfertigung  leitenden
Beamten  dafür  zu  sorgen,  daß  möglichst  der  gesammte  vorhandene  Branntwein  sich  nur  in  solchen
Betriebsabschnitten  befindet,  die  es  gestatten,  die  Bestände  ohne  unverhältnißmäßige  Schwierigkeiten
mit  der  Wirklichkeit  entsprechender  Genauigkeit  aufzunehmen.  Dazu  gehört  unter  anderem,  daß  die
im  §.  8  Absatz  5  bezeichneten  Geräthe  in  der  Regel  nicht  befüllt  sind,  sich  vielmehr  der  Branntwein
  thunlichst  nur  in  den  nach  Maßgabe  des  §.  8  Absatz  1  und  2  amtlich  vermessenen  Aufbewahrungsgefäßen
  befindet.

Durch  Aufrechnung  der  für  die  einzelnen  Gefäße  nach  Absatz  1  bis  3  ermittelten  Alkoholmengen
  ist  der  Gesammt-Istbestand  nach  Litern  reinen  Alkohols  festzustellen.

                                           §.  35.

Nach  Feststellung  des  Istbestandes  an  Litern  reinen  Alkohols  gemäß  §.  34  ist  in  einem  besonderen
  Abschlusse  nach  Anlage  9  der  buchmäßige  Sollbestand  durch  Abzug  der  seit  der  letzten
Bestandsaufnahme  nach  dem  Reinigungsregister  aus  der  Anstalt  zum  Ausgange  abgefertigten  Litermenge
  reinen  Alkohols  von  der  Summe  des  bei  der  letzten  Bestandsaufnahme  ermittelten  Istbestandes
und.  der-  seitdem  nach  dem  Reinigungsregister  in  die  Anstalt  eingebrachten  Litermenge  reinen  Alkohols
zu  berechnen.

  Bestandsanmeldung  (Anlage  8)  und  Abschluß  (Anlage  9)  werden  Beläge  zum  Reinigungsregister.

                                              §.  36.

Auf  die  An=  und  Abschreibung  des  Branntweins,  sowie  auf  die  Bestandsaufnahme  finden  im
übrigen  die  Vorschriften,  die  hierüber  für  die  Privattheilungslager  im  Branntwein-Niederlageregulativ
  enthalten  sind,  entsprechende  Anwendung.

XX.  Bestandsaufnahmen.


Anlage  8.

.

Anlage  v

XXI.  Geltung

der  Vorschriften  für

Privattheilungslager.
        <pb n="78" />
                                              —  60  —

                                        §.  37.
II.  Strafbe=  Bei  Zuwiderhandlungen  schwerer  Art  gegen  die  Branntweinsteuergesetze  oder  die  zu  ihrer  Ausmmungen.
  führung  erlassenen  Bestimmungen  kann  der  Widerruf  der  im  §.  1  bezeichneten  Vergünstigung  durch
die  oberste  Landes-Finanzbehörde  erfolgen.

Ferner  ist  in  jedem  einzelnen  Falle  einer  Verletzung  der  Vorschriften  des  §.  20  Absatz  1  oder
der  auf  Grund  von  §.  20  Absatz  2  von  der  Direktivbehörde  etwa  erlassenen  weiteren  Vorschriften
über  den  Besitzer  der  Reinigungsanstalt  von  der  Direktivbehörde  eine  Konventionalstrafe  bis  zu
10  000  Mark  gemäß  §.  3  unter  c  zu  verhängen,  unbeschadet  des  daneben  einzuleitenden  Strafverfahrens.
  ·

Die  im  Absatz  1  und  2  bezeichneten  Strafen  treten  nicht  ein,  wenn  nach  dem  Befinden  der
zuständigen  Steuerbehörde  die  Zuwiderhandlung  ohne  Wissen  und  Willen  des  Anstaltsbesitzers
und  seines  etwaigen  Vertreters,  und  ohne  daß  einen  von  diesen  dabei  ein  grobes  Versehen  trifft,
begangen  ist.

Im  übrigen  werden  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Ordnung,  sofern  nicht
die  Strafbestimmungen  wegen  Verbrauchsabgabenhinterziehung  Platz  greifen,  gemäß  §.  26  und
Artikel  II  Ziffer  2  der  Branntweinsteuergesetze  vom  24.  Juni  1887  und  vom  8.  Juni  1891  mit
einer  Ordnungsstrafe  von  einer  Mark  bis  zu  dreihundert  Mark  geahndet.

 

                                            Zweiter  Abschnitt.

Reinigungsanstalten,  in  deuen  weder  der  Branntwein  unter  dauerndem  Steuerverschlusse
steht,  noch  eine  ständige  amtliche  Ueberwachung  stattfindet.  ·

                                              §.  38.
Il  Besonder Vor--  Soll  die  Reinigung  von  noch  unter  Steueraufsicht  stehendem  Branntwein  in  der  Weise  erbedingungen.
  folgen,  daß  weder  der  Branntwein  unter  dauerndem  Steuerverschlusse,  noch  die  Reinigungsanstalt
unter  ständiger  amtlicher  Ueberwachung  gehalten  wird,  so  sind  neben  den  im  §.  3  enthaltenen  allgemeinen

  Voraussetzungen  folgende  besondere  Bedingungen  zu  erfüllen:

à)  Die  Reinigungsanstalt  muß  sich  am  Sitze  einer  mit  wenigstens  zwei  Beamten  besetzten

Zoll=  oder  Steuerstelle  befinden.

Bei  Anstalten,  die  bereits  vor  dem  1.  April  1893  im  Betriebe  gewesen  sind,  kann
von  der  Einhaltung  dieser  Bedingung  abgesehen  werden.
b)  Der  Besitzer  der  Reinigungsanstalt  muß:

1.  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen,

2.  sich  auch  für  jeden  Einzelfall,  in  dem  in  seiner  Reinigungsanstalt  gegen  die  Bestimmungen
  des  §.  41  unter  b  und,  wenn  die  Anwendung  dieser  Bestimmungen  nicht
nach  §.  43  ausgeschlossen  ist,  des  §.  41  unter  a  und  c  verstoßen  oder  eine  den
§§.  39  Absatz  3  und  45  Absatz  3  zuwiderlaufende  falsche  Angabe  gemacht  werden
sollte,  gemäß  §.  3  unter  c  einer  Konventionalstrafe  bis  zu  10  000  Mark  unterwerfen.


                                                 §.  39.

II.  Anmeldun)  Die  Einbringung  von  gereinigtem  Branntwein  in  die  Anstalt  zum  Zweck  der  nochmaligen
und  Abfertigung  Reinigung  bedarf  in  jedem  Einzelfalle  der  Genehmigung  der  Direktivbehörde,  die  nur  ausnahmsvon

  Branntwein
zur anstalt   Branntwein Reinigungs-  weise  und  ohne  Gewährung  einer  Schwundvergütung  (s.  §.  48)  ertheilt  werden  darf.  Die  Eina)
  unmeldung.  bringung  von  filtrirtem  Branntwein  ist  verboten.
Als  „gereinigter“  Branntwein  gilt  nur  solcher,  der  ein  Destillationsverfahren,  als  „filtrirter“
nur  solcher,  der  ein  Filtrationsverfahren  in  einer  Reinigungsanstalt  durchgemacht  hat.
In  dem  Anmeldungspapier  (s.  §.  14)  hat  der  Anstaltsbesitzer  stets  ausdrücklich  anzugeben,

ob  der  angemeldete  Branntwein  „ungereinigter“  oder  „gereinigter“  ist.

                                                §.  40.  
b)Abfertigung.  Bei  der  Abfertigung  des  Branntweins  zur  Aufnahme  in  die  Reinigungsanstalt  haben  die  Abfertigungsbeamten
  außer  der  Litermenge  reinen  Alkohols  gemäß  §.  15  Absatz  1  und  2  stets  auch
die  Art  des  angemeldeten  Branntweins  festzustellen.
        <pb n="79" />
                                                         —  61  —

Die  Feststellung  der  Litermenge  reinen  Mlkohols  kann  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  des  §.  15
Absatz  2  jedoch  auch  dann  unterbleiben,  wenn  der  Branntwein  seit  der  vorangegangenen  Abfertigung
ununterbrochen  unter  unverletztem  Kolloverschlusse  gestanden  hat.

                                                 §.  41.
Neben  den  im  §.  20  enthaltenen  allgemeinen  Vorschriften  gelten  ferner  noch  die  folgenden:

a)  Die  Einführung  von  im  freien  Verkehr  befindlichem  Branntwein  in  den  Bereich  der
Reinigungsanstalt  ist  verboten.  (Wegen  der  Ausnahmen  von  dieser  Vorschrift  s.  §.  20
Absatz  1  unter  à  und  43.)

b)  Aller  Branntwein,  der  als  gereinigt  oder  filtrirt  aus  der  Anstalt  abgemeldet  werden
soll  (s.  §.  45  Absatz  2  und  3),  muß  eine  derartige  Bearbeitung  erfahren,  daß  er  keinen
größeren  Fuselölgehalt  als  zwei  Gewichtsprozent  der  in  dem  Branntwein  enthaltenen
Menge  reinen  Alkohols  besitzt.

e)  Branntwein  und  sonstige  Erzeugnisse  des  Reinigungsverfahrens,  die  bereits  zum  Ausgange
  aus  der  Anstalt  amtlich  abgefertigt  sind,  müssen  entweder  möglichst  bald  nach  der
Abfertigung  noch  unter  den  Augen  der  Abfertigungsbeamten  aus  dem  Bereiche  der
Reinigungsanstalt  entfernt  oder,  sofern  dies  nicht  angängig  ist  und  die  gedachten  Erzeugnisse
  innerhalb  des  Bereichs  der  Reinigungsanstalt  gelagert  werden  sollen,  noch
unter  den  Augen  der  Beamlen  in  besondere  zu  diesem  Zweck  ein=  für  allemal  angemeldete
RNäume  übergeführt  werden.  Diese  Räume  müssen  sich  nach  näherer  Bestimmung  der  Direktivbehörde
  entweder  in  einem  von  den  Anstaltsräumen  möglichst  entlegenen  Gebäude  befinden
  oder,  wo  dies  nicht  angängig  ist,  derart  —  nöthigenfalls  durch  besonderc,  den
örtlichen  Verhältnissen  angepaßte  Vorkehrungen  —  von  den  Räumen  der  Anstalt,  in
denen  Branntwein  gereinigt  oder  Branntwein  oder  andere  Erzeugnisse  des  Reinigungsverfahrens
  vor  oder  nach  der  Reinigung  bis  zur  Ausgangsabferligung  aufbewahrt
werden,  getrennt  sein,  daß  die  heimliche  Ueberführung  von  Branntwein  und  dergleichen
aus  der  cinen  in  die  andere  dieser  beiden  Arten  von  Räumen  nicht  zu  befürchten  steht.

Die  Direktivbehörde  kann  anordnen,  daß  der  Anstaltsbesitzer  über  den  Zu=  und
Abgang  des  Branntweins  in  diesen  Räumen  besonders  Buch  zu  führen  hat.

Branntwein,  der  der  Ausgangsabfertigung  noch  nicht  unterlegen  hat,  darf  in  die
vorbezeichneten  Räume  nicht  gebracht  werden.

Bei  den  auf  Versendungsschein  I  abgefertigten  und  unter  amtlichem  Kolloverschlusse
befindlichen  Branntweinposten  kann  das  Hauptamt,  wenn  dem  nicht  besondere  Bedenken
entgegenstehen,  gestatten,  daß  die  Wegführung  aus  der  Anstalt  nicht  unmittelbar  nach
der  Abfertigung,  sondern  binnen  einer  entsprechend  bemessenen  Frist  zu  erfolgen  hat.

(Wegen  gänzlicher  Abstandnahme  von  der  Vorschrift  unter  c  s.  §.  43.)

                                                  §.  42.

III.
führung.

Die  Bestimmungen  der  §§.  20  Absatz  1,  39  Absatz  3,  41,  45  Absatz  3,  37  und  51,  ferner

die  auf  Grund  des  §.  20  Absatz  2  oder  §.  43  von  der  Dircktiobehörde  ctwa  erlassenen  weiteren
Vorschriften  sind,  soweit  sie  für  die  einzelne  Reinigungsanstalt  Gültigkeit  haben,  durch  dauernden
Aushang  an  einer  oder  mehreren  von  dem  Bezirks-Oberkontrolör  zu  bestimmenden  Stellen  der
Reinigungsanstalt  zur  allgemeinen  Kenntniß  zu  bringen.  Dasselbe  gilt  für  Anstalten,  auf  die  die
Bestimmung  des  §.  45  Absatz  2  Anwendung  findet,  von  dieser  Vorschrift.

                                                    §.  43.

Wenn  eine  Reinigungsanstalt,  die  §.  2  Aiet-  nach  den  Vorschriften  des  gegenwärtigen  Abschnittes
  behandelt  werden  darf,  aus  besonderen  Gründen  den  Vorschriften  des  §.  41  unter  a  oder  c
nicht  zu  entsprechen  vermag,  es  nach  den  obwaltenden  Umständen  aber  auch  nicht  wohl  angängig
erscheint,  sie  den  Vorschristen  des  dritten  oder  vierten  Abschnittes  zu  unterwerfen,  so  kann  ihre
steuerliche  Behandlung  nach  den  Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Abschnittes  von  der  Direktivbehörde
  mit  der  Maßgabe  zugelassen  werden,  daß  für  den  in  der  Anstalt  gercinigten  oder  filtrirten
unversteuerten  Rohbranntwein  ein  Schwundnachlaß  nur  nach  Maßgabe  des  §.  50  gewährt  wird
und  der  Anstaltsbesitzer  sich  den  von  der  Direktivbehörde  nach  Lage  der  Verhältnisse  etwa  für  nothwendig
  erachteten  besonderen  Sicherungsmaßregeln  unterwirft.

                                                                                                             12

Betricbs-
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        IV.  Steueraufsicht.


V.  Abmeldung
und  Abfertigung
von  Branntwein
aus  der  Reinigungsanstalt.


a)Abmeldung.

b)  Abfertigung.

                                                –  62  —

Die  Direktivbehörde  kann  insbesondere  vorschreiben,  daß

a)  der  Anstaltsbesitzer  über  den  Ein=  und  Ausgang  von  versteuertem  Branntwein  besonders
Buch  zu  führen  hat;

b)  der  Ein=  und  Ausgang  von  versteuertem  Branntwein  und  dessen  Bearbeitung  in  der
Anstalt  amtlich  überwacht  wird;

Jc)  der  Anstaltsbesitzer  in  jedem  einzelnen  Falle  oder  auch  für  einen  angemessenen  Zeitabschnitt
  im  voraus  der  Hebestelle  eine  Anzeige  darüber  einzureichen  hat,  an  welchen
Tagen  und  zu  welchen  Tageszeiten  in  der  Anstalt  versteuerter  Branntwein  bearbeitet
werden  soll  und  daß  von  dieser  Anmeldung  ohne  vorherige  Anzeige  an  die  Hebestelle
nicht  abgewichen  werden  darf;

d)  die  gleichzeitige  Reinigung  von  unversteuertem  Branntwein  in  demselben  Raume,  wo
versteuerter  Branntwein  bearbeitet  werden  soll,  nicht  stattfinden  darf;

e)  bestimmte  Geräthe  oder  Geräthetheile  oder  die  vorhandenen  Bestände  an  unversteuertem
Branntwein  während  der  Zeit  der  Bearbeitung  versteuerten  Branntweins  unter  amtlichen
Verschluß  gelegt  werden.

                                                     §.  44.

In  den  den  Vorschriften  dieses  Abschnitds  unterstellten  Anstalten  erstreckt  sich  die  Revisionsbefugniß
  (s.  §.  21  Absatz  1)  der  Steuerbeamten  insbesondere  auch  auf  die  im  §.  41  unter  c  bezeichneten
  Räume.

Jede  dieser  Anstalten  muß,  solange  sie  im  Betriebe  ist,  oder  solange  unter  Steueraussicht
stehender  Branntwein  sich  darin  befindet,  auch  von  Aufsehern  mindestens  viermal  monatlich  besucht
werden.  Sofern  jedoch  die  Anstalt  mit  ständigen  Abfertigungsbeamten  besetzt  ist,  kann  diesen  die
den  Aufsehern  obliegende  Revision  übertragen  werden.

In  Anstalten,  wo  dem  Anstaltsbesitzer  auf  Grund  des  §.  41  unter  c  Absatz  2  die  daselbst
bezeichnete  Buchführung  auferlegt  ist,  hat  der  Bezirks-Oberkontrolör  auch  diese  Bücher  bei  seinen
Revisionen  zu  prüfen  und  zu  zeichnen.

                                                 §.  45.

Die  Abmeldung  von  ungereinigtem  Branntwein  aus  der  Anstalt  bedarf  in  jedem  Einzelfalle
  der  Genehmigung  der  Direktiovbehörde,  die  nur  ausnahmsweise  ertheilt  werden  darf.  Die  Abmeldung
  von  filtrirtem  Branntwein  ist  nur  nach  Maßgabe  des  Absatzes  2  zulässig.

Denjenigen  Reinigungsanstalten,  welche  schon  seither  Branntwein  durch  bloße  Filtration  gereinigt
  haben,  kann  nach  näherer  Bestimmung  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  gestattet  werden,
in  der  Anstalt  durch  bloße  Filtration  gereinigten  Branntwein  ausdrücklich  als  filtrirten  abzumelden,
in  diesem  Falle  findet  die  Vorschrift  des  §.  41  unter  b  Anwendung.

In  dem  Abmeldungspapier  (s.  §.  26)  hat  der  Anstaltsbesitzer  stets  ausdrücklich  anzugeben,  ob
gereinigter  (s.  §.  39  Absatz  2),  filtrirter  (siehe  vorstehenden  Absatz  2)  oder  ungereinigter  Branntwein
abgemeldet  wird,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Branntwein  vom  Anstaltsbesitzer  vor  der  Ausgangsabfertigung
  veräußert  worden  ist  und  die  Haftung  für  die  Verbrauchsabgabe  nach  Maßgabe
des  §.  28  auf  den  Erwerber  des  Branntweins  übergeht.

                                                §.  46.

Bei  der  Abfertigung  des  abgemeldeten  Bönnbeins  zum  Ausgang  aus  der  Reinigungsanstalt
(s.  §.  29)  haben  die  Abfertigungsbeamten  außer  der  Litermenge  reinen  Alkohols  stets  auch  die  Art
des  abgemeldeten  Branntweins  sestzustellen.  Erscheint  es  ihnen  hierbei  zweifelhaft,  ob  der  als
filtrirt  oder  gereinigt  abgemeldete  Branntwein  der  Vorschrift  des  §.  41  unter  b  entspricht,  so  ist  die
Abfertigung  vorläufig  zu  versagen  und  dem  Hauptamt  eine  Probe  von  mindestens  1  Liter  des  betreffenden
  Branntweins  einzureichen,  welche  amtlich  und  vom  Anstaltsbesitzer  zu  versiegeln  ist.  Das
Hauptamt  kann  eine  Untersuchung  durch  einen,  von  der  Direktiobehörde  hierfür  ein=  für  allemal  bezeichneten
  Chemiker  anordnen.  Ergiebt  sich  bei  dieser  Untersuchung  ein  Fuselölgehalt  von  mehr  als
zwei  Prozent,  so  hat  der  Anstaltsbesitzer,  andernfalls  die  Steuerverwaltung  die  Kosten  der  Untersuchung
  zu  tragen.

Soll  hochgradiger,  gereinigter  Branntwein  vor  der  Abfertigung  bis  auf  eine  Stärke  unter
90  Gewichtsprozent  verdünnt  werden,  so  ist  in  dem  Abmeldungspapier  ein  besonderer  Antrag  auf
Zulassung  des  Wasserzugusses  zu  stellen.  Die  Abfertigungsbeamten  haben  alsdann  in  ihrem  Be-
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                                                  —  63  —

funde  zu  bescheinigen,  daß  der  Wasserzuguß  unter  ihrer  Aufsicht  erfolgt  ist.  In  derartigen  Fällen
darf  die  Feststellung  des  Alkoholgehalts  nicht  vor  Ablauf  von  48  Stunden  nach  erfolgtem  Wasserzuguß
  stattfinden.  
                                                             §.  47.
Bei  jeder  Bestandsaufnahme  haben  die  Beamten  die  Feststellung  der  vorhandenen  Branntweinbestände
  (s.  §.  34  Absatz  1)  auch  auf  deren  Art  zu  richten.  In  zweifelhaften  Fällen  kann  hierbei
gemäß  §.  46  Absatz  1  verfahren  werden.

                                                          §. 48.

Ergiebt  der  bei  der  ordentlichen  Besenddaufnahme  (.  §§.  32  Absatz  1  und  33  bis  35)
vorgefundene  Istbestand  eine  Fehlmenge  gegenüber  dem  Sollbestande,  so  ist,  wenn  nicht  festgestellt
wird,  daß  in  der  Anstalt  zweifellos  Steuerhinterziehungen  begangen  sein  müssen,  die  wirklich
ermittelte  Fehlmenge  bis  zur  Höhe  von  3  Prozent  der  seit  der  letzten  ordentlichen  Bestandsaufnahme
  zur  Verarbeitung  durch  Destillation  in  der  Reinigungsanstalt  gelangten  Alkoholmenge
  steuerfrei  abzuschreiben;  soweit  die  Fehlmenge  den  Satz  von  3  Prozent  übersteigt,  hat  der
nuntebester  die  darauf  ruhende  Abgabe  zu  entrichten.  Eine  Stundung  dieser  Abgabe  findet
nicht  statt.

Als  verarbeitete  Menge  ist  hierbei  der  Unterschied  zwischen  dem  bei  der  letzten  ordentlichen
Bestandsaufnahme  vorgefundenen  Istbestande  an  ungereinigtem  und  an  nur  filtrirtem  Branntwein,
zuzüglich  der  seitdem  nach  dem  Reinigungsregister  an  ungereinigtem  Branntwein  in  die  Anstalt
eingebrachten  Litermenge  reinen  Alkohols,  und  dem  bei  der  gegenwärtigen  Bestandsaufnahme
ermittelten  Istbestande  an  ungereinigtem  und  an  nur  filtrirtem  Branntwein  anzusehen  (s.  Anlage  9).

Von  der  so  ermittelten  Summe  sind  jedoch  zutreffendenfalls  diejenigen  Mengen,  welche  aus
der  Reinigungsanstalt  wieder  ausgeführt  sind,  ohne  darin  einem  Destillation  sverfahren  unterworfen
  worden  zu  sein,  in  Abzug  zu  bringen  und  ist  hierauf  erst  die  Berechnung  des  Höchstbetrages
der  steuerfreien  Fehlmenge  vorzunehmen.

Soweit  die  ohne  Vornahme  der  Destillation  aus  der  Reinigungsanstalt  wieder  ausgeführten
Branntweinmengen  einem  Filtrationsverfahren  in  der  Anstalt  unterworfen  und  ausdrücklich  als
solche  mit  Genehmigung  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  abgemeldet  worden  sind  (s.  §.  45
Absatz  2),  ist  der  nach  Absatz  1  bis  3  ermittelte  Höchstbetrag  der  steuerfreien  Fehlmenge  nachträglich
um  1  Prozent  der  Branntweinmenge  zu  erhöhen,  die  zur  Herstellung  des  als  filtrirt  abgemeldeten
Branntweins  verwendet  worden  ist.  Hierbei  wird  angenommen,  daß  zur  Herstellung  einer  Menge
filtrirten  Branntweins  von  99  Liter  reinen  Alkohols  eine  Menge  ungereinigten  Branntweins  von
100  Liter  reinen  Alkohols  erforderlich  ist.

                                                  §.  49.

Bei  Vornahme  einer  außerordentlichen  Bestandsaufnahme  (s.  §.  32  Absatz  2)  findet
bezüglich  der  ermittelten  Fehlmenge  eine  Steuererhebung  nur  dann  statt,  wenn  festgestellt  wird,  daß
in  der  Anstalt  zweifellos  Steuerhinterzichungen  begangen  sein  müssen.  In  jedem  anderen  Falle
bleibt  die  Berechnung  der  etwaigen  steuerpflichtigen  Fehlmenge  der  nächsten  ordentlichen  Bestandsaufnahme
  vorbehalten  (s.  S.  48).

                                                    §.  50.

Für  die  den  besonderen  Vorschriften  des  §.  43  unterstellten  Reinigungsanstalten  setzt  die
Direktivbehörde  nach  ihrem  Ermessen  einen  bestimmten  Schwundsatz  fest,  bis  zu  dessen  Höhe  die
bei  der  Bestandsaufnahme  wirklich  ermittelte  Fehlmenge  steuerfrei  abzuschreiben  ist.

Dieser  Satz  soll  hinsichtlich  des  durch  Destillation  in  der  Anstalt  verarbeiteten  Branntweins
denjenigen  Schwundsatz,  welcher  sich  ergiebt,  wenn  man  die  bei  sämmtlichen  zwischen  dem  1.  Oktober
1887  und  1.  Januar  1893  stattgehabten  Bestandsaufnahmen  ermittelte  Fehlmenge  auf  den  gesammten
während  der  entsprechenden  Zeit  in  der  Anstalt  verarbeiteten  Rohbranntwein  vertheilt,  nicht  übersteigen,
  jedoch  mindestens  1  Prozent  und  höchstens  3  Prozent  der  durch  Destillation  verarbeiteten
Rohbranntweinmenge  betragen.  Der  Schwundsatz  kann  anderweitig  festgestellt  werden,  wenn  Grund
zu  der  Annahme  vorliegt,  daß  die  ursprüngliche  Festsetzung  nicht  mehr  zutrifft,  namentlich  wenn  die
Betriebsverhällnisse  oder  die  Einrichtungen  der  Anstalt  sich  geändert  haben.

Im  Falle  des  §.  45  Absatz  2  ist  der  steuerfreie  Schwundsatz  für  die  nur  durch  Filtration
in  der  Anstalt  verarbeitete  Rohbranntweinmenge  auf  1  Prozent  zu  bemessen.

                                                                                                           12*

VI.  Bestandsaufnahmen.


VII.  Schwundnachlaß.
        <pb n="82" />
        VIII.  Strafbestimmungen.


J.  Besondere  Vorbedingungen.


II.  Anmeldung
der  Räume  und
Geräthe.

III.  Herrichtung,

Ausstattung  und
Instandhaltung
der  Näume  und
Geräthe.

                                                           —  64  —

                                                     3.  51.  ·

Eine  Konventionalstrafe  bis  zu  10  000  Mark  trifft  den  Anstaltsbesitzer  nach  Maßgabe  der
Vorschriften  des  §.  37  Absatz  2  und  3  auch  in  jedem  einzelnen  Falle  einer  Verletzung  der  Vorschriften
  des  §.  41  unter  a  bis  c,  soweit  deren  Anwendung  nicht  nach  §.  43  ausgeschlossen  ist,  oder
einer  den  §§.  39  Absatz  3  und  45  Absatz  3  zuwiderlaufenden  falschen  Angabe  (s.  §.  38  unter  b).

Dritter  Abschnitt.

Reinigungsanstalten,  in  denen  der  Brauutwein  unter  dauerndem  Steuerverschlusse  steht,
eine  ständige  amtliche  Ueberwachung  aber  nicht  stattfindet.

                                                    §. 52.

Soll  die  Reinigung  von  noch  unter  Sielhnnicht  stehendem  Branntwein  in  der  Weise  erfolgen,
  daß  der  Branntwein  unter  dauernden  Stenerverschluß  genommen  wird,  eine  ständige  amtliche
Ueberwachung  der  Reinigungsanstalt  aber  nicht  stattfindet,  so  sind  neben  den  im  §.  3  enthaltenen
allgemeinen  Voraussetzungen  folgende  besondere  Bedingungen  zu  erfüllen:

a)  Die  Vorschriften  des  §.  38  unter  a  finden  Anwendung.

b)  In  der  Reinigungsanstalt  muß  eine  Einrichtung  getroffen  werden,  wonach  der  zur  Anstalt
  abgefertigte  Branntwein  von  dieser  Abfertigung  an  bis  zur  Ausgangsabfertigung
aus  der  Anstalt,  mithin  auch  während  des  gesammten  Reinigungsverfahrens,  ununterbrochen
  unter  einem  gegen  jede  Entnahme  von  Alkoholdämpfen  oder  Branntwein
sichernden  Steuerverschlusse  bleibt.  Die  vorbezeichnete  Einrichtung  ist  nur  dann  zulässig,
wenn  nicht  ein  verwickeltes  Verfahren,  eine  große  Zahl  von  benutzten  Geräthen  oder
dergleichen,  die  leichte  Uebersicht  über  Zustand  und  Wirkung  der  amtlichen  Verschlüsse
Hindert.

                                                  §.  53.

Wird  die  Reinigungsanstalt  neu  errichtet  oder  verlegt,  so  brauchen  die  im  §.  5  unter  a  bis
d)  aufgeführten  Papiere  nicht  schon  dem  Antrage  auf  Bewilligung  der  Vergünstigung  beigefügt  zu
werden,  sondern  sind  spätestens  6  Wochen  vor  der  ersten  Betriebseröffnung  in  doppelter  Ausfertigung
  dem  Hauptamt  einzureichen;  ihrer  Vorlegung  bei  der  Dircktivbehörde  bedarf  es  in  der
Regel  nicht.

                                                  §.  54.

Zur  Verhinderung  der  heimlichen  Entnahme  von  Alkoholdämpfen  oder  Branntwein  (s.  §.  52
unter  b)  sind  die  Destillir=  und  Kühlgeräthe,  Rohrleitungen  u.  s.  w.,  ferner  die  Räume  und  erforderlichenfalls
  auch  die  einzelnen  Geräthe,  in  denen  der  Branntwein  vor  und  nach  der  Reinigung
aufbewahrt  wird,  unter  dauernden  Steuerverschluß  zu  setzen.  Hierbei  dienen  die  zur  Verhinderung
einer  heimlichen  Entnahme  von  Alkohol  für  die  nicht  abgefundenen  Brennereien  vorgeschriebenen
Maßregeln  als  Anhalt.

Die  näheren  Anordnungen  trifft  das  Hauptamt.

                                                     §.  55.

Zur  Entnahme  von  Proben  (s.  §.  27)  des  abfließenden  gereinigten  Branntweins  kann  an  dem
Abzugshahne  eine  geaichte  oder  amtlich  geprüfte  Meßvorrichtung  steuersicher  angebracht  werden,  die
die  Menge  der  entnommenen  Proben  ersichtlich  macht.

In  diesem  Falle  haben  die  in  der  Reinigungsanstalt  zum  Zweck  der  Revision  oder  Branntwesnabfertigung
  anwesenden  Steuerbeamten  in  vom  Hauptamt  zu  bestimmenden  Fristen  festzustellen,
welche  Litermenge  reinen  Alkohols  nach  der  Anzeige  der  Meßvorrichtung  durch  diese  seit  der  letzten
Probenermittelung  geflossen  ist.  Zeigt  die  Meßvorrichtung  nur  die  durchgeflossene  Raummenge  an
Branntwein  an,  so  ist  der  Feststellung  der  Litermenge  reinen  Alkohols  diejenige  wahre  Stärke  zu
Grunde  zu  legen,  welche  in  der  Reinigungsanstalt  als  höchste  erreicht  zu  werden  pflegt.  Die  Litermenge
  reinen  Alkohols  ist  genau  nach  Angabe  der  amtlichen  Rechnungstafeln  ohne  Abrundung  in
das  Branntweinprobenheft  einzutragen.  Bei  den  im  §.  27  vorgeschriebenen  Abschlüssen  sind  die  im
Probenhefte  angeschriebenen  und  ohne  Entrichtung  der  Abgabe  aus  der  Anstalt  abgelassenen  Alkoholmengen
  aufzurechnen,  ihre  Gesammilitermenge  ist  abzurunden  und  im  übrigen  bezüglich  der  Versteuerung,
  Abschreibung  im  Reinigungsregister  u.  s.  w.  gemäß  §.  27  weiter  zu  verfahren.
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                                                         —  65  —

                                                  §. 56.  -

Wenn  die  Reinigungsanstalt  nicht  mit  ständigen  Abfertigungsbeamten  besetzt  ist,  muß  sie,  solange
  sie  im  Betriebe  ist,  oder  solange  unter  Steueraufsicht  stehender  Branntwein  sich  darin  befindet,
auch  von  Aufsehern,  und  zwar  mindestens  zehnmal  monatlich,  besucht  werden.  Länger  als  fünf
Tage  darf  sie  nicht  ohne  Revision  durch  Aufseher  bleiben.  Wenn  die  Anstalt  mit  ständigen  Abfertigungsbeamten
  besetzt  ist,  so  kann  diesen  die  den  Aufsehern  obliegende  Revision  übertragen  werden.

                                               §.  57.

Bei  jeder  Revision  sind  dicejenigen  Geräthe,  Geräthetheile,  Rohrleitungen  u.  s.  w.,  welche  zur
Verhütung  einer  heimlichen  Ableitung  von  Alkoholdämpfen  oder  Branntwein  unter  amtlichen  Verschluß
  gelegt  sind,  darauf  zu  prüfen,  ob  sie  sich  in  unversehrtem,  eine  Ableitung  verhinderndem
Zustand  und  unter  gutem  und  zweckmäßigem  Verschlusse  befinden;  dabei  ist  auch  darauf  zu  achten,
ob  etwa  Versuche  einer  Ableitung  gemacht  worden  sind.  Hierbei  dienen  die  für  die  Revision  in  den
nicht  abgefundenen  Brennereien  geltenden  Vorschriften  als  Anhalt.

                                              §.  58.  ·

Wird  durch  einen  Unfall  oder  dergleichen  ein  Zutritt  zum  Alkohol  geschaffen  oder  eine  Störung
des  regelmäßigen  Betriebes  herbeigeführt,  so  hat  der  Anstaltsbesitzer  sofort  nach  dem  Eintritt  oder
der  Entdeckung  des  Ereignisses  dem  Bezirks-Oberkontrolör  und  der  Hebestelle  telegraphische  oder
schriftliche  Anzeige  zu  machen  und  im  Falle  sich  am  Orte  der  Reinigungsanstalt  nur  der  Wohnsitz
cines  Steucraufsehers  befindet,  auch  diesen  zu  benachrichtigen.  Auf  diese  Anzeige  hin  muß  der
Oberkontrolör  oder,  wenn  dieser  nicht  zur  Stelle  ist,  der  Einnehmer  —  falls  dieser  am  Orte  der
Reinigungsanstalt  wohnt  —  oder  aber  der  Steuerausseher  ohne  Ausschub  sich  in  die  Anstalt  begeben,
durch  Augenschein,  zuverlässige  Zeugen  oder  auf  sonst  geeignetem  Wege  die  Richtigkeit  der  Anzeige
und  die  Frage,  ob  elwa  eine  strasbare  Handlung  vorliegt,  an  Ort  und  Stelle  prüfen,  über  das
Ergebniß  eine  Verhandlung  aufnehmen  und  das  vorläufig  zur  Sicherung  des  Steueraufkommens
Nothwendige  anordnen.  In  Abwesenheit  des  Oberkontrolörs  ist  der  Ortsvorstand  oder  ein  anderer
zuverlässiger  Zeuge  zuzuziehen,  der  die  Verhandlung  mit  zu  vollziehen  hat.  In  diesem  Falle  muß
der  prüfende  Beamte  dem  Oberkontrolör  von  dem  Ereignisse  alsbald  Nachricht  geben,  und  muß
letztgenannter  so  schleunig  als  möglich  die  Verhälltnisse  an  Ort  und  Stelle  nachträglich  prüfen  und  den
Thatbestand  in  der  Verhandlung  bekräftigen.

Die  aufgenommene  Verhandlung  ist  sodann  alsbald  dem  Hauptamt  zur  weiteren  Entscheidung
und  zur  Anordnung  der  nöthigenfalls  zur  Sicherung  des  Steueraufkommens  erforderlichen  Maßnahmen
  vorgzulegen.

                                                 §.  59.

Ergiebt  der  bei  der  Bestandsaufnahme  vorgefundene  Istbestand  eine  Fehlmenge  gegenüber
dem  Sollbestande,  so  ist  die  gesammte  ermittelte  Fehlmenge  im  Reinigungsregister  steuerfrei  abzuschreiben,
  wenn  anzunehmen  ist,  daß  der  Alkoholverlust  lediglich  durch  Schwund  und  natürliche  Einflüsse
  bei  der  Verarbeitung  oder  Lagerung  herbeigeführt  ist,  namentlich  kein  Grund  zu  dem  Verdachte
  vorliegt,  daß  cin  Theil  des  Branntweins  heimlich  entfernt  worden  ist.

Falls  Branntwein,  der  in  amtlich  verschlossenen  Räumen  lagert,  durch  zufällige  Ereignisse  zu
Grunde  gcht,  so  finden  die  Vorschristen  des  §.  25  Absatz  2  und  3  des  Branntwein-Niederlagecregulativs
  entsprechende  Anwendung.

Vierter  Abschnitt.
Reinigungsanstalten,  die  unter  ständiger  amtlicher  Ueberwachung  stehen.

                                                 §.  60.

Soll  die  Reinigung  von  noch  unter  Steucraussicht  stehendem  Branntwein  in  der  Weise  erfolgen,
  daß  die  Reinigungsanstalt  unter  ständige  amtliche  Ueberwachung  tritt,  so  sind  neben  den  im
§.  3  enthaltenen  allgemeinen  Voraussetzungen  folgende  besondere  Bedingungen  zu  ersüllen:

a)  Die  Reinigungsanstalt  muß  baulich  so  eingerichtet  werden,  daß  eine  gegen  die  heimliche
Wegbringung  von  Branntwein  sichernde  amtliche  Bewachung  der  Anstalt  ohne  Schwierigkeit
  stattfinden  kann,  die  aufsichtführenden  Steuerbeamten  auch  den  Gang  des  Arbeitsverfahrens
  und  den  Verbleib  des  gereinigten  Branntweins,  sowie  der  Rebenerzeugnisse

IV.  Steueraufsicht.


V.  Schwundnachlaß
  und  Erlaß
  für  untergegangenen
  Branntwein.


I.  Besondere  Vorbedingungen.
        <pb n="84" />
        II.  Anmeldung
der  Räume  und
Geräthe.

III.  Herrichtung,
Ausstattung  und
Instandhaltung
der  Näume  und
Geräthe.

                                                  —  66  —

innerhalb  der  Anstalt  verfolgen  können.  Es  bedarf  daher  nach  näherer  Anleitung  der

§.  62  bis  64  entweder

1.  der  Abschließung  der  Räume,  in  denen  die  Aufbewahrung  und  die  Bearbeitung
(Reinigung)  von  Branntwein  stattfindet,  sowie  der  Räume,  in  denen  Nebenerzeugnisse
sich  befinden  —  vorbehaltlich  der  Ausnahme  im  §.  66  Absatz    2  —  gegen  die  übrigen
Räume  der  Anstalt  und  nach  außen,  oder

2.  der  Umfriedigung  der  Anstalt.

b)  Ferner  liegt  dem  Anstaltsbesitzer  ob,  auf  Verlangen
die  Geräthe,  in  denen  sich  Branntwein  oder  Nebenerzeugnisse  zu  befinden  pflegen,
mit  einer  besonderen  Schutzvorrichtung  zur  Verhinderung  des  heimlichen  Wegbringens
dieser  Stoffe  zu  versehen;

2.  zur  Erleichterung  der  Ueberwachung  des  Betriebes  und  Verkehrs  der  Anstalt  Wachtstuben
  für  die  Aussichtsbeamten  innerhalb  oder  außerhalb  der  Anstalt  herstellen,  ausstatten,
  in  Stand  halten,  beleuchten  und  erwärmen  zu  lassen;

3.  für  die  dienstlich  in  der  Anstalt  anwesenden  Steuerbeamten  geeignete  und  genügend

ausgestattete  Räume  zum  Aufenthalt  außerhalb  des  Dienstes  und  zur  Uebernachtung
zu  gewä  hren  und  für  deren  Ausstattung,  Instandhaltung,  Beleuchtung  und  Erwärmung
zu  sorgen;

4.  im  Bedürfnißfalle  für  die  zur  Beaufsichtigung  der  Anstalt  ständig  angestellten  Steuerbeamten
  und  deren  Familien  angemessene  Wohnungen  gegen  eine  von  der  Steuerverwaltung
  zu  zahlende  Vergütung  zu  gewähren,  über  deren  Höhe  mangels  einer
Vereinbarung  die  der  Ortsbehörde  vorgesetzte  Verwaltungsbehörde  entscheidet.

                                          §.  61.
Der  §.  53  findet  Anwendung.

                                           §.  62.
Im  Falle  des  §.  60  unter  a  1  gelten  55  folgenden  weiteren  Vorschriften:

a)  Die  Zahl  der  äußeren  Eingänge  zu  den  abzuschließenden  Anstaltsräumen  (Thüröffnungen,
Ladeluken  und  dergleichen),  sowie  die  Zahl  der  inneren  Zugänge  in  der  den  Abschluß
bildenden  Zwischenwand  (Mauerwand,  Holzwand  oder  dergleichen)  ist  so  weit  zu
beschränken,  als  es  mit  den  unabweisbaren  Bedürfnissen  des  Betriebes  und  Verkehrs
vereinbar  ist.  Die  äußeren  Eingänge  und,  soweit  es  die  Direktivbehörde  fordert,  auch
die  inneren  Zugänge  müssen  mit  sichernden  Thüren,  Klappen  oder  dergleichen  versehen
und  diese  zur  Anlegung  eines  steueramtlichen  Verschlusses  eingerichtet  sein.

b)  Die  Fenster  und  ähnlichen  Oeffnungen  der  abzuschließenden  Räume  sind  durch  Gitter
von  starkem  Eisendrahtgeflechte  mit  einer  Maschenweite  von  höchstens  1  Centimcter  zu
versichern.  Die  Gitter  selbst  sind  durch  Haken  oder  dergleichen  mit  den  Fensterwänden
fest  zu  verbinden  und  derartig  zu  befestigen  oder  durch  amtliche  Verschlüsse  zu  sichern,
daß  sie  nicht  ohne  sichtbare  Spuren  angewendeter  Gewalt  oder  ohne  Verletzung  eines
amtlichen  Verschlusses  entfernt  werden  können.

Die  Versicherung  kann  bezüglich  des  zweiten  und  der  höheren  Stockwerke  über
dem  Erdgeschosse  und  bezüglich  der  Bedachung  von  der  Direktivbehörde  theilweise  oder
ganz  erlassen  werden.

                                                    §.  63.
Im  Falle  des  §.  60  unter  à  2  gelten  die  folgenden  Vorschriften:

a)  Die  Umfriedigung  ist  so  anzulegen,  daß  innerhalb  wie  außerhalb  kein  Gebäude  weniger
als  5  Meter  davon  entfernt  liegt.  Dasselbe  Mindestmaaß  der  Entfernung  ist  bei  der.
späteren  Errichtung  von  Gebäuden  innerhalb  oder  außerhalb  der  Umfriedigung  einzuhalten.


b)  In  der  Regel  soll  die  Umfriedigung  mindestens  2⅛  Meter  hoch  sein  und  aus  einer
Steinmauer  bestehen.

c)  In  Bezug  auf  die  Zahl  der  Eingänge  in  der  Umfriedigung  finden  die  Bestimmungen
im  §.  62  unter  a  entsprechende  Anwendung.
        <pb n="85" />
                                                       —  67  —

d)  Es  kann  gestattet  werden,  daß  die  Umfriedigung  auch  durch  Gebäude  gebildet  wird.
Diese  sind  entweder  nach  dem  Hofe  der  Anstalt  zu  oder  nach  außen  in  der  Art  sichernd
einzurichten,  daß  die  vorhandenen  Eingänge  und  Fenster  beseitigt  oder  unter  Steuerverschluß
  genommen  werden.

                                                   §.  64.

Die  näheren  Anordnungen  über  die  im  einzelnen  Falle  hinsichtlich  der  baulichen  Einrichtung
der  Anstalt  zu  stellenden  Anforderungen,  über  eine  spätere  Abänderung  oder  Vervollständigung  der
ursprünglich  getroffenen  Sicherungsmaßregeln,  über  Herrichtung  von  Aufenthaltsräumen  und  von
Wohnungen  für  die  Steuerbeamten  und  über  Feststellung  der  für  die  Wohnungen  zu  zahlenden
Vergütung  (s.  §.  60  unter  b  4)  trifft  die  Direktivbehörde.  Zu  Gunsten  solcher  Anstalten,  welche
schon  vor  dem  1.  April  1893  unter  ständiger  amtlicher  Ueberwachung  gestanden  haben,  kann  die
Direktivbehörde  Ausnahmen  von  den  in  §§.  60,  62  und  63  gegebenen  Vorschriften  zulassen.

                                                   3.  65.

Veränderungen  an  den  zur  Sicherung  des  Steucraufkommens  getroffenen  Einrichtungen  und  aensbscbet.
an  denjenigen  Anstaltsräumen,  welche  in  einer  nach  §.  60  unter  a  1  eingerichteten  Reinigungsanstalt
innerhalb  des  Abschlusses  gelegen  sind,  dürfen  nur  nach  vorheriger  Genehmigung  der  Direktivbehörde
vorgenommen  werden.

Ueber  die  geschehene  Ausführung  der  im  Absatz  1  gedachten  Veränderungen  hat  der  Anstaltsbesitzer
  spätestens  innerhalb  der  nächstfolgenden  drei  Tagc  der  Hebestelle  eine  schriftliche  Anzcige  in
doppelter  Ausfertigung  zu  erstatten.

                                                       §.  66.
Branntwein  und  Nebenerzeugnisse  dürfen  nur  in  den  Anstaltsräumen  aufbewahrt  werden,
deren  Benutzung  zu  diesem  Zweck  dem  Hauptamt  schriftlich  angemeldet  worden  ist.
Nebenerzeugnisse  können  mit  Genehmigung  des  Hauptamts  auch  in  nicht  sichernd  abgeschlossenen
Räumen  gelagert  werden.
                                                       §.  67.
Die  Reinigungsanstalt  unterliegt  der  unausgesetzten  Bewachung  bei  Tag  und  Nacht  durch  sich  Seiterauf=Steuerbeamte,
  solange  ein  Betrieb  stattfindet;  für  Zeiten  ruhenden  Betriebes  bestimmt  die  Direktivbehörde
  die  Art  der  Steueraussicht.

 

                                                       §.  68.

Während  der  ständigen  Bewachung  sind  die  äußeren  Eingänge  der  Anstalt  (einschließlich  der
Umfriedigung)  oder,  wenn  nur  ein  Theil  der  Anstaltsräume  abgeschlossen  ist  (s.  §.  60  unter  a  1),
die  Zugänge  zu  diesem,  und  die  innerhalb  der  Anstalt  vorhandenen  Zugänge,  soweit  sie  nicht  für
den  gewöhnlichen  Gebrauch  dienen,  verschlossen  zu  halten,  nach  Befinden  unter  steueramtlichen  Mitverschluß
  zu  nehmen  und  nur  für  die  Dauer  der  nothwendigen  Benutzung  zu  öffnen.

Welche  Ein=  und  Zugänge  von  dem  Anstaltsbesitzer  in  der  Regel  verschlossen  zu  halten  und
unter  steucramtlichen  Mitverschluß  zu  nehmen  sind,  ebenso  welche  Eingänge  zur  Nachtzeit  unverschlossen
  sein  dürfen,  bestimmt  das  Hauptamt.  Dasselbe  hat  auch  dafür  zu  sorgen,  daß  der  steueramtliche
  Mitverschluß  äußerer  Eingänge  und  innerer  Zugänge  im  Falle  des  Bedürfnisses  ohne
Verzug  abgenommen  werden  kann,  und  daß  während  der  Offenhaltung  die  erforderliche  amtliche
Bewachung  eintritt.

                                                     §.  69.

Wer  die  Anstalt  betreten  oder  verlassen  will,  hat  sich  bei  dem  wachthabenden  Steuerbeamten
zu  melden.  Auch  können  die  Personen,  die  die  Anstalt  verlassen,  nach  Maßgabe  des  §.  127  des
Vereinszollgesetzes  einer  körperlichen  Untersuchung  unterworfen  werden.

                                                     §.  70.

Für  die  Zeit,  während  deren  die  ständige  Bewachung  zurückgezogen  ist,  können  die  Betriebsgeräthe
  unter  amtlichen  Verschluß  gelegt  werden;  die  etwa  in  der  Anstalt  verbleibenden  steuerpflichtigen
  Branntweinbestände  müssen  in  Räumen  aufbewahrt  werden,  die  den  Anforderungen  an
Theilungslager  entsprechen  und  wie  diese,  insbesondere  hinsichtlich  des  amtlichen  Verschlusses,  steuerlich
  zu  behandeln  sind.
        <pb n="86" />
                                                        —  68  —

                                              §.  71.  

Wird  durch  einen  Unfall  oder  dergleichen  eine  Störung  des  regelmäßigen  Betriebes  herbeigeführt,
  so  hat  der  erste  Ueberwachungsbeamte  dem  Bezirks-Oberkontrolör  und  dem  Hauptamt
sofort  eine  Anzeige  von  dem  Geschehenen  zu  erstatten.  Auf  die  Anzeige  hin  hat  sich  der  Oberkontrolör
  alsbald  in  die  Reinigungsanstalt  zu  begeben,  den  Sachverhalt  festzustellen  und  darüber
an  das  Hauptamt  zu  berichten;  dicses  ordnet  nöthigenfalls  die  zur  Sicherung  des  Steucraufkommens
erforderlichen  besonderen  Maßnahmen  an.

                                            §.  72.
VII..  Abfertigung  Branntwein  und  Rebenerzeugnisse  dürfen  aus  der  Reinigungsanstalt  nur  zu  den  von  dem
von  Branmtwein  Anstaltsbesitzer  angemeldeten  und  von  dem  Hauptamt  ein=  für  allemal  genehmigten  Ausgängen  des
gungsanstalt.  abgeschlossenen  Anstaltstheiles  oder  der  Gesammtumfriedigung  ausgeführt  werden.
An  den  Ausgängen  ist  den  Aussichtsbeamten  das  auf  den  Branntwein  bezügliche  Abfertigungspapier
  als  Ausweis  vorzuzcigen.

                                                   §.  73.
VIII.  Schwund=  Der  §.  59  findet  Anwendung.

nachlaß  und  Erlaß
  für  untergegangenen
  Branntwein.
        <pb n="87" />
                                                               —  69   —                                                                Bezirk  der  Steuerhebestelle  in  Anlage  1
Nr.  des  Inventars  (zu  §.  5  der  Branntwein-Reinigungsordnung).
Nr.  der  Beläge.

 

 

Anmeldung

der

Räume  und  Geräthe,
die  zur  Branntwein-Reinigungsanstalt  des  in  .  ........·..........  Straße  Nr.  gehören.

 

                                  Anleitung  zum  Gebrauch.

1.  Der  Besitzer  einer  Betriebsanstalt,  der  für  diese  die  Vergünstigung,  unversteuerten  inländischen  Branntwein  reinigen  zu
dürfen,  beansprucht,  hat  zusammen  mit  dem  an  das  Hauptamt  des  Bezirks  zu  richtenden  Antrage  hierauf  die  vorliegende
  Anmeldung  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen.  Soll  eine  Betriebsanstalt,  für  die  die  bezeichnete  Vergünstigung
  beansprucht  wird,  neu  errichtet,  oder  eine  diese  Vergünstigung  bereits  besitzende  Anstalt  verlegt  werden,  so
braucht  die  Anmeldung  nicht  schon  mit  dem  vorbezeichneten  Antrage,  sondern  spätestens  sechs  Wochen  vor  der  ersten
Betriebseröffnung  vorgelegt  zu  werden.

Eine  gleiche  Anmeldung  in  doppelter  Ausfertigung  ist  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  dann  zu  übergeben,
wenn  die  vorhandene  Anmeldung  undeutlich  geworden  ist,  oder  der  Oberkontrolör  aus  sonstigen  Gründen  die  Neueinreichung
  verlangt.  4

2.  In  die  Anmeldung  sind  aufzunehmen:

a)  auf  Seite  1  und  2  alle  zur  Reinigungsanstalt  gehörigen  und  damit  in  Verbindung  stehenden  oder  unmittelbar
  daran  angrenzenden  Räume,

b)  auf  Seite  3  u.  ff.  alle  zur  Reinigungsanstalt  gehörigen,  zur  ständigen  Benutzung  bestimmten  Geräthe,  in
denen  der  zur  Anstalt  abgefertigte  Branntwein  vor,  während  und  nach  der  Reinigung  aufbewahrt  werden  soll.

3.  Jeder  Raum  und  jedes  anmeldungspflichtige  Geräth  ist  einzeln  zu  verzeichnen.

4.  Der  Anstaltsbesitzer  hat  auf  Seite  3  u.  ff.  die  Spalten  1  bis  3  auszufüllen  und  seine  Eintragung  am  Schlusse  mit
der  Angabe  des  Tages  und  seiner  Namensunterschrift  zu  vollziehen.  Bei  den  Filtern  ist  in  Spalte  3  sowohl  anzugeben,
wieviel  Flüssigkeit  sie  aufzunehmen  vermögen  für  den  Fall,  daß  sie  mit  Kohlen  befüllt  sind,  als  auch  wieviel,  wenn  sie
keine  Kohlen  enthalten.

5.  Die  zurückerhaltene,  amtlich  bescheinigte  Ausfertigung  der  Anmeldung  hat  der  Anstaltsbesitzer  dem  nach  näherer  Anweisung
  des  Oberkontrolörs  anzulegenden  Belagshefte  einzuverleiben.  Dieses  Belagsheft  ist  in  der  Anstalt  oder,  wenn
diese  keinen  geeigneten  Aufbewahrungsort  bietet,  in  einem  anderen  passenden  Raume  nach  näherer  Bestimmung  des
Bezirks-Oberkontrolörs  in  einem  Behältnisse,  an  einem  hellen  Orte  sorgfältig  und  gegen  Beschmutzung  und  Beschädigung
geschützt  aufzubewahren.

6.  Später  eintretende  Veränderungen  in  Betreff  der  Räume  oder  der  anmeldungspflichtigen  Geräthe  (s.  Nr.  2  unter  b)
sind  mittelst  einer  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichenden  Veränderungsanzeige  unter  Benutzung  des  dazu  bestimmten,
von  der  Hebestelle  zu  beziehenden  Formulars  bei  ihr  anzumelden.

 

Angabe  der  Räume  und  ihrer  Lage.

18
        <pb n="88" />
                                                   —  70  —

 

 

 

Der  Geräthe  Zu=  und  Abgang.
Zugang.  Abgang.
Num-  lt
Benennung.  Inhalt.  Bemerkungen:  Bemerkungen;
Mer.  Tag  ·  *ê’:  Tag  Z„
6.  Name  und  Diensteigenschaft  des  g.  Name  und  Diensteigenschaft  des
eintragenden  Beamten.  eintragenden  Beamten.

Liter.

 

1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
        <pb n="89" />
                                             —  71 —                                                                         Hauptamtsbezir:  Anlage  2

(zu  §.  17  der  Branntwein-Reinigungsordnung).

Bezirk  der  Steuerhebestelle  in

Branntwein-Reinigungsregister

des
uaunts  in.  für  die  Branntwein-Reinigungsanstalt
  des  in  Straße  Nr.
für  das

Vierteljahr  des  Betriebsjahres  18.....

Dieses  Register  enthält  Blätter,  die  Geführt  von
mit  einer  mit  dem  Dienstsiegel  hier  angesiegelten
Schnur  durchzogen  sind.

,...  den  ten  18

(Unterschrift.)
        <pb n="90" />
                                                        —  72  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abtheilung  Reinigungsanstalt  des  in
                                     A.  Anschreibung.
Menge  des  Branntweins  in  Litern  reinen  Alkohols  Von  dem  in  den
Des  Vorregisters  a)  Verbrauchsabgabensatze  Spalten  6  bis  15
Lau-  Tag  zu  dem  b)  Zuschlagssatze  von  angeschriebenen
fende  des  -  Branntwein  sind
Zu-  a)  50%)  f50%  )  13)  13)70  54)  70  a)  %  a)  70  LVLiter  reinen
Ar.  gangs.Benen-  b)  —  b)  02  b)  b)  b)  b)  —  b)  02  b)  b)  b)  20  Alkohols
Blatt.  Nr.  »
Ukmgs  «»  »  ·  enge-geret-Pfennig
  für  1  Liter  reinen  Alkohols.  reinigt-)  nigt.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  100.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
Uebertrag2  44.5  325  43  2837050  243|148  792
19..R.62  2  177  .  .  .  2127
193.  »  »  „  63  .  .  was.  .  1966
194.  N.  R.  5  70  .  .  .  10  300  10  00
195.  „  "  "  71  .  8188  .  .  20  000  23  188
I  I
Seite..  466  200  12  000  447  29127842  7  283  245%  0%
l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Der  bei  der  Bestandsaufnahme  vorgefundene  Bestand  an  filtrirtem  Branntwein  ist  in  Spalte  16  mit  vorzutragen  (s.  Anlage
  9  unter  IIIb  und  IVa).
        <pb n="91" />
                                                       —  73  —

 



                                        B.  Abschreibung.

 

Des  Registers,
in  dem  der

Menge  des  Branntweins  in  Litern  reinen  Alkohols

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  dem  in  den
Spalten  23  bis  32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag  Branntwein  weiter  zu  dem  a)  Verbrauchsabgabensatze  von  4  0r
Lau-  nachgewiesen  wird  b)  Zuschlagssatze  abgeschriebenen
fende  des  9  7  Branntwein  sind
3  Ab-  a)  60  a)  50  a)  a)  a)  a)  70  )  70  „t)%)  0)  70  büer  reinen
r.  ohols
angs.  Benen-  b)  —  b)  02  „%  b  b)  b)  —  b)  029  b  b)  b)  20
gang  Blatt.  Tr.  EL
nung.  ge-  fil=  unge-Pfennig
  für  1  Liter  reinen  Alkohols.  reinigt  trirt.  reinigt.
18.  19.  20.  21.  22.  28.  24.  F  25.  26.  27.  2  29.  30.  1.  32.  33.  34.  35.
47  13012  412  014  11  612  20%  6144
221.22./I.92.  4.  M.  24  9205
222.  "  H.  R  2  17  10  120  10  120
227.  „  D.  R.  2  1#  5  112  5  112
224.  „  N.  R  7  61  30  502  30  502
225.  7  62  15.  27515275
226.  H.  R  2  1  2151  3166  3188  2165
EE  —  —  —.  —  ——  —  —
i  .  «
—  —  —  —  —  «  i
i  .
448070120w  242517  —  2688711014402  7
2  –  ——
«
·
I  i  *  I  I
        <pb n="92" />
        <pb n="93" />
                                                            —  75 —                                                                         Anlage  3
(zu  §.  24  der  Branntwein-Reinigungsordnung).

Bezirk  der  Steuerhebestelle  in  .....·........·

 

Revisionsheft

für  die
Branntwein-Reinigungsanstalt  des  in
Straße  Nr.
Dieses  Heft  enthält.  Blätter,  die  mit  einer  mit
dem  Dienstsiegel  hier  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.
,  den  ten  18

(Unterschrift.)
        <pb n="94" />
                                                         —  76  —

 

Laufende

Nummer
der
Eintragung.


Der  Revision

 

 

1.

 

 

Name

und
Stunde  ..  Diensteigenschaft
(Vor-  Revisionsbefund.
mittags—V.:;  Z  es
Nach-  eintragenden

mittags  —N.).  Beamten.

8.  4.  z.
        <pb n="95" />
                                                      —  77 —                                                                   Hauptamtsbezirk:  .  Anlage  4
Bezirk  der  Steuerhebestelle  in  (zu  §.  27  der  Branntwein-Reinigungsordnung).

Branntwein-Probenheft
für
die  Branntwein-Reinigungsanstalt  des  in
Straße  Nr.

für  das

Vierteljahr  des  Betriebsjahres  18.....

 

Dieses  Heft  enthält  Blätter,  die  mit  einer  mit
dem  Dienstsiegel  hier  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.

–[.:  den.....  ten  18

 

(Unterschrift.)


                                Anleitung  zum  Gebrauch.

1.  Werden  die  Branntweinproben  in  der  Reinigungsanstalt  unter  amtlicher  Aufsicht  und  Feststellung
entnommen,  so  sind  bei  den  einzelnen  Abfertigungen  nur  die  Spalten  1  bis  5  und  8  auszufüllen.

2.  Wird  die  Menge  der  entnommenen  Proben  durch  das  Zählwerk  einer  Meßvorrichtung  angezeigt,  so
sind  bei  der  amtlichen  Feststellung  der  durch  die  Meßvorrichtung  geflossenen  Menge  nur  die  Spalten  1,
2  und  6  bis  8  auszufüllen.

Die  letzte  Eintragung  in  Spalte  6  über  den  Stand  des  Zählwerkes  der  Meßvorrichtung  ist  von
dem  den  Abschluß  des  Heftes  bewirkenden  Beamten  in  dem  Probenhefte  für  das  nächste  Vierteljahr  vorzutragen.
  Der  Bezirks-Oberkontrolör  oder  ein  anderer  Oberbeamter  hat  die  Richtigkeit  dieser  Uebertragung
sowohl  in  dem  Probenhefte  des  abgelaufenen,  als  auch  in  dem  des  neuen  Vierteljahres  zu  bescheinigen.

3.  Mit  Ausnahme  des  Falles,  wo  in  der  Reinigungsanstalt  eine  die  Litermenge  reinen  Alkohols  anzeigende
  Meßvorrichtung  benutzt  wird,  ist  bei  jeder  Eintragung  in  Spalte  7  zugleich  in  Spalte  8
diejenige  wahre  Stärke  in  Gewichtsprozenten  zu  vermerken,  welche  in  der  Anstalt  als  die  höchste
erreicht  zu  werden  pflegt  und  deshalb  der  amtlichen  Feststellung  der  in  den  Proben  enthaltenen
Alkoholmenge  zu  Gründe  gelegt  worden  ist.

4.  In  Spalte  8  ist  ferner  bei  den  am  Schlusse  jedes  Vierteljahres  und  außerdem  unmittelbar  vor  jeder
Bestandsaufnahme  zu  bewirkenden  Abschlüssen  des  Heftes  anzugeben,  in  welcher  Abtheilung  und  unter
welcher  Nummer  die  festgestellte  Gesammtlitermenge  reinen  Alkohols  im  Reinigungsregister  abgeschrieben
  worden  ist.

                                                                                                          14
        <pb n="96" />
                                                               —  78  —

 

 

 

 

Tag  der  amtlichen  Des  Gefäßes  Das  In  den
Lau=  Probeentnahme  durch  Zählert  ent-.
  Meß-  #
fende  Fes  der  (amilichen  amtliche  vorii  Meß=  nommenen Bemerkungen;
Nr.  der  g.  Brutto=  Verwie=  Netto-  weist  nach  Proben  ..
.  nach  dem  Zählwerke  ung  er-  .  Name  und  Diensteigen-Eintra-
  der  Meßvorrichtung  gewicht  mitslies  gewicht  Liter  sind  schaft  des  eintragenden
gung.  durch  diese  geflossenen  Eigen-  15  Hrannt-,  enthalten  eamten.
Probenmenge.  gewicht.  reinen  Liter  reinen
kg  kg  gAlkohols').  Alkohols.
1.  2.  3.  4.  .  6.  7.  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Der  nicht  zutreffende  Vordruck  ist  zu  durchstreichen.
        <pb n="97" />
                                                      — 79 —                                                                              Anlage  5
(zu  §.  30  der  Branntwein-Reinigungsordnung).


                                          Anweisung
                                               zur

                                 Prüfung  des  Fuselöls.

In  ein  reines  und  trockenes  Probirglas  wird  bis  zu  einem  dem  Volumen  von  30  ccm  entsprechenden
  Striche  Chlorcalciumlösung  des  spezisischen  Gewichts  1,225  gebracht;  sodann  wird  bis  zu  einem
das  Volumen  von  40  ccm  anzeigenden  Striche  das  zu  untersuchende  Fuselöl  aufgefüllt.  Hierauf  wird
das  Glas  mit  einem  gut  passenden  Korke  verschlossen  und  eine  Minute  lang  kräftig  durchgeschüttelt.  Man
stellt  alsdann  das  Gefäß  senkrecht  auf  und  läßt  die  beiden  Schichten  sich  sondern.  Etwa  an  den  Wänden
sitzende  Oeltröpfchen  entfernt  man  durch  sanftes,  senkrechtes  Klopfen  auf  die  Handfläche  oder  durch  Drehen
der  Röhre  zwischen  den  Fingern.  Haben  sich  nunmehr  die  beiden  Schichten  gesondert,  so  soll  die  obere
Schicht  nach  unten  hin  wenigstens  noch  bis  zu  dem  mit  32,5  ccm  bezeichneten  Striche  reichen,  also
wenigstens  dem  Volumen  von  7,5  ccm  entsprechen.

Demnächst  werden  in  ein  zweites  trockenes  Glas  100  cem  des  zu  untersuchenden  Fuselöls  gefüllt
und  5  ccm  reinen  Wassers  (destillirtes  oder  allenfalls  Regenwasser)  hinzugefügt.  Wiederum  wird  das
Glas  mit  einem  gut  passenden  Korke  verschlossen  und  eine  Minute  lang  kräftig  geschüttelt.  Hierauf  soll
das  Gemisch  trübe  erscheinen.  .

Die  bei  diesem  Verfahren  zu  verwendende  Chlorcalciumlösung  wird  entweder  fertig  aus  Apotheken
bezogen  und  mit  einem  amtlich  beglaubigten  Aräometer  bei  einer  Temperatur  von  nahezu  15°  C.  geprüft
oder  selbst  hergestellt,  indem  man  25  g  wasserfreies  Chlorcalcium  in  100  cem  Wasser  löst  und  die  Lösung,
falls  sie  nicht  klar  sein  sollte,  filtrirt.  Die  einmal  richtig  bereitete  Lösung  kann  in  gut  verschlossenen
Gläsern  beliebig  lange  aufbewahrt  werden,  ohne  Veränderungen  zu  erleiden.

                                                                                              14*
        <pb n="98" />
                                                          —  80 —                                                                           Anlage  6
(zu  3.  31  der  Branntwein-Reinigungsordnung).

Bezirk  der  Steuerhebestelle     in................

 

 

Nr.  des  Notizbuchs.
                                          Abmeldung
                                               von
Nebenerzeugnissen,  die  aus  der  Branntwein-Reinigungsanstalt  des  in
,  ..Straße Nr. steuerfrei in den freien Verkehr übergeführt
  werden  sollen.
Angaben  des  Anstaltsbesitzers.  Amtlicher  Befund.

 

Zahl  und  Zeichen  Zahl  und  Zeichen

 

Brutto-  Bruttokirt
  der  und  Bezeichnung  des  Inhalts.  Art  der  und  Bezeichnung  des  Inhalts.
schließungen.  Nummer,  gewicht.  schliehungen.  Nummer.  gewicht.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8g.

 

Tag  und  Unterschrift  des  Abmelders.  Tag  und  Unterschrift  der  Abfertigungsbeamten.
        <pb n="99" />
                                                   —  81 —                                                                     Anlage  7

(zu  §.  31  der  Branntwein-Reinigungsordnung).
Hauptamtsbezirk:
Bezirk  der  Stenerhebestelle  in

Notizbuch

über

Nebenerzeugnisse,  die  aus  der  Branntwein-Reinigungsanstalt  des

 

in  ,......  Straße  Nr.  steuerfrei  in  den  freien  Verkehr
übergeführt  worden  sind,
für  das
Vierteljahr  des  Betriebsjahres  18...
Dieses  Notizbuch  enthält  Blätter,  die  mit  einer  mit  Geführt  von
dem  Dienstsiegel  hier  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.
„den  ten  18

(Unterschrift.)
        <pb n="100" />
                                                             —  82  —

 

 

—  —

 

Lau=  Zahl  und  Art  Bezeichnung  Brutto-  Za  g
fende  der  des  gewicht  Ausgang  s  Bemerkungen.
Nr.  Umschließungen.  Inhalts.  gewicht.  abfertigung.

1.  2.  3.  4.  .  6.
        <pb n="101" />
                                                      —  83 —                                                                      Anlage  8
Bezirk  der  Steuerhebestelle  in  (zu  §.  33  der  Branntwein-Reinigungsordnung).

Abgegeben,  den  ten  189..

                                          Anmeldung

                Brauntweinbestände  zum  Zweck  der  Bestandsaufnahme

am  ten  189.  .  in  der  Branntwein-Reinigungsanstalt
d...  in  „  Straße  Nr.

 

                                    Anleitung  zum  Gebrauch.

1.  Die  Spalten  1  bis  6  und  16  bis  21  sind  vom  Anmelder,  die  übrigen  von  den  Abfertigungsbeamten
auszufüllen.

2.  In  jeder  der  Abtheilungen  A  und  B  sind  die  Gefäße,  die  bereits  durch  Destillation  in  der  Anstalt
verarbeitete  Bestände  enthalten,  unter  I,  diejenigen,  welche  filtrirte  Bestände  enthalten,  unter  II,  und
diejenigen,  welche  noch  nicht  verarbeitete  Bestände  enthalten,  unter  IlI  gesondert  aufzuführen.

3.  Bei  jeder  Feststellung  des  Brutto=  und  Nettogewichts  eines  Gebindes  sind  Bruchtheile  des  Kilogramms,
wenn  sie  unter  einem  halben  Kilogramm  bleiben,  außer  Betracht  zu  lassen,  wenn  sie  aber  ein  halbes
Kilogramm  oder  mehr  betragen,  als  ein  halbes  Kilogramm  anzunehmen.

4.  Welche  von  den  in  Spalte  8  bezeichneten  beiden  Arten  der  Tara-Ermittelung  zur  Anwendung
gekommen,  ist  von  den  Abfertigungsbeamten  durch  Vorsetzen  des  Buchstabens  a  oder  b  vor  das
ermittelte  Taragewicht  ersichtlich  zu  machen.

5.  Bei  jeder  Festsetzung  einer  Litermenge  sind  in  der  Schlußsumme  sich  ergebende  Bruchtheile  des  Liters,
wenn  sie  unter  einem  halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  zu  lassen,  andernfalls  auf  ein  ganzes
Liter  abzurunden.
        <pb n="102" />
                                                          —  84   —

 

A.  Bestände,  die  durch  Verwiegung  ermittelt  werden  können:

 

Anmeldung.

Amtlicher  Befund.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Gefäße  Des  *
(einzeln  aufzuführen)  Branntweins  Der  Gefäße  Des  Branntweins
s  8  J  S  Nettoge-  Z
E  Stärke  83  S  8  Abzug  der  bare  Stärke  Bemenge
  S  Stärke  ,  menge
S  —.# in  Ge  sHiz  Seo  in  Ge  merkungen.
«  S  Z  reine  in  Ge-.  reinen
Benennung.  wichts-  S  r  --  #6l  wichts-.
  25  Al-  S.  —  S-9V  wichts-  -  ·«  Al-3
  S□DHro-  Se  E  S  S  Spuro-9
  2#  kohols  S  EDPoro:s  kohols
—  zenten  8  zenten  8  zZenten  ko
z  .  K  .  8  ———
KK  kaProzent.  7  kg  kg  kag  kg  sProzent.  Prozent.  7
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  110.  11.  12.  13.  14.  16.
I.  Gefäße,  die  bereits  durch  Destillation  in  der  Anstalt  verarbeitete  Bestände  enthalten.
        <pb n="103" />
                                                            —  85 —                                                                         B.  Bestände,  die  nicht  durch  Verwiegung  ermittelt  werden  können:

7—it-



7#——iO#-- 



Anmeldung.

Amtlicher  Befund.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Gefäße  Die  Litermenge  ####
(einzeln  aufzu-  Inhalt  Des  Branntweins  des  Branntweins  2  —
führen)  in  Spalte  22  von
wahre  schein=  wahre  der  in  Spalte  24
*  z  nen  7
Stärke  vorge=  bare  Stärke  Temperhtur  und  *5  7  Be-Z
  ärke  S.  .  »s—  .
g  B  an  in  Ge-  a#  sundene  ms“  S#  in  Ge-der  in  Spalte  25#2.8  3  merkungen.
—  rannt-  .  reinem  in  Ge-  —  angegebenen  ½
wichts-  Liter  wichts-  gegebenein!
S  WBenennung.  wein  Alkohol  wichts-  vichts  wahren  Stärke  52
2  2  pro-  menge  pro-  Hro-äspricht  einern,
22  zenten  zenten  zenten  Gewichtsmenge
8  von  8ck
7  Prozent.  7  7  Prozent.  Prozent.  kg
16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.

 

 

1.  Gefäße,  die  bereits

 

 

 

 

Tag  und  Unterschrift

des  Anmelders.

 

 

 

 

 

 

durch  Destillation  in  der  Anstalt  verarbeitete  Bestände  enthalten.

Tag  und  Unterschrift
der  Abfertigungsbeamten.

                                             15
        <pb n="104" />
        <pb n="105" />
                                                       —  87 —                                                                              Anlage  9

(zu  §.  35  der  Branntwein-Reinigungsordnung).

Bezirk  der  Steuerhebestelle  in

Abschluß

 

                                                                                                     15*
        <pb n="106" />
                                                               —  88—  

Die  letzte  ordentliche  Bestandsaufnahme  hat  stattgefunden  am

I.  Anschreibung  nach  dem  Reinigungsregister  seit  der  letzten  ordentlichen  Bestandsaufnahme
  einschließlich  des  bei  dieser  ermittelten  Istbestandes
Fla)  an  ungereinigtem  und  an  filtrirtem  Branntwein  (Spalte  16)
b)  an  gereinigtem  Branntwein  (Spalte  17)  ....

zusammen]
ll  Absschreibung  nach  dem  Reinigungsregister  seit  der  letzten  ordentlichen  Bestandsaufnahme

la)  an  gereinigtem  Branntwein  (Spalte  33)
b)  an  filtrirtem  Branntwein  (Spalte  34)
c)  an  ungereinigtem  Branntwein  (Spalte  35)
zusammen]

Bleibt  Sollbestand

III.  Bei  der  heutigen  ordentlichen  Vestandsaufnahme  vorgefundener  Istbestand
la)  an  gereinigtem  Branntwein.  .

b)  an  filtrirtem  Branntwein  30  000)
e)  an  ungereinigtem  Branntwein.  79  000
zusammen!]
Mithin  Fehlmenge

(IV.  Der  steuerfrei  bleibende  Schwund  berechnet  sich  wie  folgt:  Es  sind

a)  nach  dem  Reinigungsregister  (Spalte  16)  als  ungereinigt  und  filtrirt  im  Bestande
  verblieben  und  als  ungereinigt  neu  angeschrieben  (s.  Ia)

b)  nach  dem  Reinigungsregister  (Spalte  34)  als  filtrirt  abgeschrieben  (s.  IIb

c)  ½9  von  der  Summe  zu  b..

d)  nach  dem  Reinigungsregister  (Spalte  35)  als  ungereinigt  abgeschrieben
(s.  II c  .

e)  bei  der  heutigen  Uestandsaufnahme  als  filtrirt  und  ungereiaigt.  vorgefunden
  (s.  III  b  und  c)  .  .......  ...109000

zusammen

s)  also  seit  der  letzten  Bestandsaufnahme  durch  Destillation  verarbeitet
Hiernach  beträgt
g)  der  nach  §.  48  Absatz  1  der  Branntwein-Reinigungsordnung  zulässige  höchste
steuerfreie  Schwund  von  3  Prozent  für  die  in  der  Anstalt  durch  Destillation
verarbeitete  Litermenge  reinen  Alkohols  (s.  IV),

h)  der  nach  §.  48  Absatz  4  der  Branntwein-Reinigungsordnung  zulässige  steuerfreie
Schwund  von  1  Prozent  für  diejenige  in  der  Anstalt  durch  Filtration  verarbeitete
  Rohbranntweinmenge,  welche  der  als  filtrirt  abgemeldeten  Litermenge
reinen  Alkohols  entspricht  (s.  IV  b  und  c)

i)  der  zulässige  höchste  steuerfreie  Schwund  nach  dem  auf  Grund  des  §.  50  der

30  000
303

40  000

Branntwein  =  Reinigungsordnung  für  die  Anstalt  besonders  festgestellten
Schwundsatze
1.  von.  Prozent  für  die  durch  Destillation  verarbeitete  Litermenge  reinen

Alkohols  (s.  IV  f)
2  von  1  Prozent  für  diejenige  durch  Filtration  verarbeitete  Rohbranntweinmenge,

  welche  der  als  filtrirt  obgemeldeten  Litermenge  reinen  Alkohols
entspricht  (s.  IV  b  und  c)  ..  .

 

 

 

Summe  der  steuerfrei  abzuschreibenden  Schwundmenge

 

 

bleibt  zu  versteuernde  Fehlmenge

 

*)  Anmerkung.
zweiten  Abschnittes  der  Branntwein-Reinigungsordnung  unterstellt  sind.

Liter  Liter
reinen  Ako=  reinen  Alkohols.
  hols.

4  072  000

12  700
464084  700

3  780  000

30  000

40  000
5  3  850  000
234  700

3  600

109  000
1412600
122  100

4  072000

179  303

3  892  697

116  781

303
117084
5  0161

Die  l]  eingeklammerten  Stellen  sind  nur  für  Anstalten  auszufüllen,  die  den  Vorschriften  des
        <pb n="107" />
                                                       —  89  —

Die  Fehlmenge  von  117  084  Liter  reinen  Alkohols  ist  bei  demjenigen  nach  dem  Reinigungsregister
in  der  Anstalt  vorhandenen  Branntwein,  auf  welchem  der  höchste  Abgabensatz  ruht,  also  bei  dem

mit  0,7o  M  Verbrauchsabgabe  und  O,20  M  Zuschlag

belasteten  Branntwein  steuerfrei  abzuschreiben,  da  nichts  dagegen  spricht,  daß  der  Alkoholverlust  lediglich
durch  Schwund  und  natürliche  Einflüsse  bei  der  Verarbeitung  oder  Lagerung  herbeigeführt  ist,  namentlich
kein  Grund  zu  dem  Verdachte  vorliegt,  daß  ein  Theil  des  Branntweins  heimlich  entfernt  worden  ist.

 

Die  weitere  Fehlmenge  von  5016  Liter  reinen  Alkohols  ist  bei  demjenigen  nach  dem  Reinigungsregister
  in  der  Anstalt  vorhandenen  Branntwein,  auf  welchem  der  niedrigste  Abgabensatz  ruht,  also  bei
dem  mit  O,50  M  Verbrauchsabgabe  und  —  M  Zuschlag  belasteten  Branntwein  abzuschreiben  und  demgemäß
  mit  2508  M  Verbrauchsabgabe  und  —  M  Zuschlag,  zusammen  2508 M  zu  versteuern.

(Unterschrift  des  Anstaltsbesitzers  oder  dessen  Vertreters.)

(Unterschriften  der  Abfertigungsbeamten.)

Der  Betrag  von  2508  M  ist  eingezahlt  am  Auf  Grund  des  Reinigungsregisters  und  der
ten  18  vorigen  Bestandsaufnahme,  sowie  rechnerisch  nach-Heberegister
  9r.  geprüft  und  richtig  befunden.

Die  Richtigstellung  des  Reinigungsregisters
ist  nach  Maßgabe  des  vorstehenden  Abschlusses
(Name  und  Diensteigenschaft  des  Heberegisterführers.)  bewirkt.

.*...  „den  ten  18....

(Name  und  Diensteigenschaft  des  Reinigungsregisterführers.)


 

                                 4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  27.  Januar  d.  J.  ist  dem  Kaiserlichen  Yachtklub  in  Kiel  ein  in  der
Nationalflagge  zu  führendes  Abzeichen  verliehen  worden.  Zur  Führung  der  mit  diesem  Abzeichen  versehenen
  Nationalflagge  (Klubflagge)  bedarf  es  einer  vom  Reichs-Marine-Amt  ausgestellten,  auf  das
Fahrzeug  und  seinen  Besitzer  lautenden  Legitimation,  die  durch  den  Klubvorstand  einzuholen  ist.  Die
Klubflagge  entspricht  der  Reichs-Dienstflagge  im  Bereiche  der  Kaiserlichen  Marine  (zu  vergl.  die  Bekanntmachung
  vom  20.  Januar  d.  J.  S.  9  dieses  Blattes)  mit  folgenden  Abweichungen:
1.  Das  Medaillon  hat  die  Form  einer  Ellipse  mit  einer  großen  Achse  =  5/  der  Höhe  der  Flagge,
einer  kleinen  Achse  =  ½  der  Höhe  der  Flagge.
2.  Das  Medaillon  ist  von  einem  rechts  geschlagenen  Taukranz  umgeben,  dessen  Dicke  ¼/0°  der
großen  Achse  beträgt.
        <pb n="108" />
                                                     —  90  —

3.  Auf  dem  Schaft  des  Ankers  liegt  ein  gelbes  Schild  mit  dem  preußischen  Adler  (Hohenzollernschild
  auf  der  Brust),  die  Höhe  sowie  die  obere  Breite  dieses  Schildes  beträgt  5/20  der
großen  Achse.  .

4.  Die  Länge  des  Ankerstocks  ist  7/20  der  großen  Achse;  die  Spitzen  des  Bandes  bleiben  um  1/20
der  großen  Achse  vom  einfassenden  Taukranz  ab.

 

Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  Internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen  für  1893“
ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  erschienen.

"  Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,20  M.  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhaudlung  geliefert.  Im  Buchhandel
  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,60  M  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

 

Der  achte  Nachtrag  zur  amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  Internationalen  Signalbuches,  II.  Auflage,  1884,
ist  erschienen.

 

                            5.  Handels=  und  Gewerbe  =  Wesen.

 

                                        Bekanntmachung,

betreffend  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge.
                                        Vom  8.  März  1893.

 

 

In  Ergänzung  der  Bekanntmachungen  vom  18.  März  1884  (Central-Blatt  S.  61),  28.  Mai  1884
(Central-Blatt  S.  191)  und  vom  22.  Mai  1892  (Central-Blatt  S.  389)  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,
daß  die  Einfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen,  aus  Pflanzschulen,  Gärten  oder  Gewächshäusern
  stammenden  Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiet  nach  den
Niederlanden  auf  dem  Landwege  auch  über  die  niederländische  Zollstelle  Wernhout  erfolgen  darf.

Berlin,  den  8.  März  1893.

                                   Der  Reichskanzler.

                                   In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                      6.  Polizei-Wesen.
               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  Grund  -  des

S  Ausweisung  Ausweisungs.
*  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
—

1.  2.  l  3.  4.  ..  6.

 

 

 

 

 

                               a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.Hieronymus  Paw-sgeboren  im  März  1871  zu  Roze,  Polen,  einfacher  Diebstahl  ims  Königlich  preußischer  Re-23.  Februar
lowski,  Arbeiter,  russischer  Staatsangehöriger,  wiederholten  Rück=  gierungs-  Präsident  zul  d.  J.
«  fall(1Jahr6MonatMarienwerder,
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  20.
August  1891),
        <pb n="109" />
                                                            —  91  —

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  *  «  Grund  «.  des
*  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs-3
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
                      b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Johann  Aigner,  geboren  am  16.  Dezember  1867  zul  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-[11.  Februar
Maler,  St.  Laurenz,  Bezirk  Braunau,  Ober=  Betteln,  lizei-Direktion  München,  d.  J.
österreich,  ortsangehörig  zu  Weng,  ebendaselbst,
  zuletzt  wohnhaft  zu  Meran  in
Tirol,
3.]  Eduard  Brix  (Brüx)  geboren  am  29.  Januar  1862  zu  Roth-  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re  13.  Dezember
Drechsler,  wasser,  Mähren,  ortsangehörig  zu  Weiß-  gierungs  =  Präsident  zu v.J  .
wasser,  ebendaselbst,  Frankfurt  a.  O.,
4.  Josef  Goll,  Tage-geboren  am  13.  März  1847  zu  Kattau,  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-12.  Februar
löhner,  Bezirk  Horn,  Niederösterreich,  ortsan-  lizei-Direktion  München,  d.J.
gehörig  ebendaselbst,  zuletzt  wohnhaft
in  Kloster.  Neuburg  (ebendaselbst),
5.  Oktavian  Hilse,  Loh-geboren  am  1.  Januar  1864  zu  Sechs-desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-0.  Februar
gerber,  haus,  Niederösterreich,  ortsangehörig  hauptmannschaft  Leipzig,  d.  J.
ebendaselbst,
6.]Karl  Krause,  geboren  am  7.  November  1857  zu  Ober-Betteln  und  Führung  Herzoglich  sächsisches  24.  Februar
Drechsler,  altstadt  bei  Trautenau,  Böhmen,  falscher  Papiere,  Staatsministerium,  Ab=  d.  J
theilung  des  Innern  zu
Meiningen.
7.  Eduard  Krause,  geboren  am  28.  Februar  1853  zu  Rumburg,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis9.  Februar
Hutmachergeselle,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Zauptmannschaft  d.  J.
wickau,
8.  Maximilian  Krejci,  geboren  am  10.Oktober  1863  zu  Kniepaß,Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-10.  Februar
Mechaniker,  Bezirk  Brunek,  Tirol,  ortsangehörig  lizei-Direktion  München,  d.  J
zu  Krasilau,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,
Hbt  wohnhaft  zu  Salzburg  in  Oesterreich,

9.  Friedrich  August  geboren  am  22.  Januar  1836  zu  Nieder-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreisz13.  Februar
Lange,  Weber,  Ullersdorf,  Bezirk  Friedland,  Böhmen,  Widerstand  gegen  die  hauptmannschaft  d.  J.
Staatsgewalt  und]  Bautzen,
öffentliche  Beleidigung,

10.Franz  Lifka,  Maurer-geboren  am  26.  Juli  1872  zu  Rudig,  Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham.  25.  Februar
geselle,  “*:  österreichischer  Staatsange-  burg,  d.J.
öriger,
11.Stephan  Lin  zmayer,  aus  Liesing  bei  Wien,  geboren  am  desgleichen,  Großherzoglich  hessisches  26.  Februar
Fabrikarbeiter,  26.  Dezember  1874,  ortsangehörig  zu  Kreisamt  Mainz,  d.  J.
Lukawitz-Kuzi,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,
12.  Daniel  Micke,  geboren  am  10.  Dezember  1865  zu  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.5.  Februar
Bäcker,  Gainfarn,  Bezirk  Baden,  Oesterreich,  Betteln,  lizei-Direktion  München.  J.
ortsangehörig  zu  Oberliebich,  Bezirk
Böhmisch-Leipa.

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                                      —  93  —

                                        Central-Blatt

                                             für  das

                                    Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                            im

                             Reichsamt  des  Innern.

——.————  –

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
l

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  März  1893.  Nr.   11.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  .  Seite  93  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
n  .  ·  ,  «  ,  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.  95
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

vom  1.  April  1892  bis  Ende  Februar  1893  94  Reichsgebiet  95

 

 

                                              1.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  in  London,  Freiherrn  von  Humboldt-Dachroeden,  zum  Konsul  in
Moskau,
den  bisherigen  Konsul  in  Moskau,  General-Konsul  Bartels,  zum  Konsul  in  Marseille,
den  bisherigen  Vige-Konsul  in  Nizza,  Freiherrn  von  Brück,  zum  Konsul  in  Kowno,
den  bisherigen  Konsul  in  Montevidco,  Schäffer,  zum  Konsul  in  Kiew,
den  bisherigen  Konsul  in  Basel,  von  Bary,  zum  Kousul  in  Tunis,
den  bisherigen  Konsul  in  Cairo,  Becker,  zum  Konsul  in  Hapre,
den  bisherigen  Konsul  in  Havre,  von  Faber  du  Faur,  zum  Konsul  in  Paris
und
den  Kaufmann  August  Heineken  zum  Konsul  in  Soerabaya  (Java)
zu  ernennen  geruht.

 

                                                                             16
        <pb n="112" />
                                                     —  94  —

                                       2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelarhten  Einnahmen  Einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

 

 

 

 

für  die  Zeit  vom  1.  April  1892  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  -  Die  Soll-  Einnahme  Differenz
Einnahme  beträgt    
Bez  e  ich  nunng.  /om  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
"  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum
der  .  und  5,
zum  Schlusse  des.  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenennten  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  l  5.  6.
l
Zölle  351  788  927  228  288  351  560  639  375  047290  —  23  486  651
Tabacksteuer  ..  10  659  712  110  521  10  540  191  10  438  716—+  110  475
Zuckermaterialsteuer  6  115.057  62  435  811/—  56  320  744  9318  285  —  65639  039
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  66  088  9707)  638  006  65  450  964  50955  392  TM  14.495  572
Salzsteuer  39  998  253  39562  39  958  6491  40347687  —  388  996
Maschbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  27  060  339  8282  627  18777712  17282  304  +  l1  495  408
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  104  445  188  106  505  104  338  683  107  305  993—  2967270
Brausteuer  ......  23  359  306  83  079  23276.227  23  270  662  .  5.565
Uebergangsabgabe  von  Bier  ......  3241188  —  3241  188  3098  868  142  320
Summe  632  756  940  71924  399  560  832  441637065  157  —  76232  616
Spielkartenstempel.  —  —  1241  899  1  200  011  —  41  8  882
Wechselstempelsteuer  7244  039  7  482  201—  238232
Stempe  lsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  3  043  122  4  116  388  1  073  266
b) c)  Kauf und    sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  8  103  170  10  319  676  —  1916  506
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  .  —  —  1  707  336  1  423  3820  +  283  956
Staatslotterien  —  —  6  022  545  6  091912  —  69  367
*)  Darunter  Zuckersteuer  nach  dem  Gesetz  vom  31.  Mai  1891  =  37  126  743  4

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-  Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt.  bei  den  nachbezeichneten  Einnahnen  bis  Ende  Februar  1893:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  .  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres?  Ist  Einahme  in  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  demse  denselben  Zeitraum  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  orj  —  weniger
M  M M   M
1.  3.  4.
—  334  049  118  347  943  021  —  13  893  903
Tabacksteuer  10  711  603  10919  969  –  208  366
Zuckermaterialsteteer  14  138  9909  10  666  920  +  3472  079
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  47  543  430  51  099  408  —  3555  978
Salzsteuer  38  303  129  38  560  125  —  256  996
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  ..  16  889  253  16  211  130  +  6278  123
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  i
zu  derhelben.  .  ..  87  111599  92  401  505  —  6  289  906
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  22  533  088  22  405  783  +  127305
Summe  571280  212  500  207  801  1  —  18927  642
Spielkartenstempel.  1  169  219  1123  620  45  599
        <pb n="113" />
                                                        —  95  —

                                      3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.
Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

                                      Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueraint  I.  zu  Ragnit  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Tilsit  ist  in  ein  Steneramt  II.
gewandelt  worden.
  In  dem  der  deutsch-amerikanischen  Petroleum-Gesellschaft  bewilligten  Privatlager  für  Petroleum
bei  Plötzensee  ist  eine  Zollabfertigungsstelle  unter  der  Bezeichnung:
„Königliches  Hauptsteueramt  für  ausländische  Gegenstände  zu  Berlin,  Bollabfertigungsstelle
  im  Petroleumlager  bei  Plötzensee“
mit  der  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Petroleum  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  1  und  II  über  Petroleum  errichtet  worden.
Die  bisher  selbständigen  Zuckersteuerstellen  zu  Rastenburg  und  Tapiau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
  zu  Friedland  sind  mit  den  an  diesen  Orten  bestehenden  Steuerämtern  vereinigt  worden.

                                      Im  Großherzo  gthum  Baden.

Dem  Untersteueramt  zu  Herbolzheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Freiburg  i.  B  ist
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback  verliehen  worden.“

                                      Im  Großherzogthum  Oldenburg.  "
Der  im  Jahre  1888  errichteten  Abfertigungsstelle  des  Hauptzollamts  zu  Brake,  der  Abfertigungsstelle
  an  der  Neustadtstraße  daselbst,  mit  welcher  eine  Revisionsstelle  am  Pier  verbunden  worden  ist,
ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  II  ertheilt  worden.

 

                                           Im  Herzogthum  Anhalt.

Dem  Steueramt  l.  zu  Bernburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zuckerbegleitscheinen  1  sowie  zur  Abfertigung  von  Zucker  der  Klassen
a  und  c  mit  dem  Anspruche  auf  Ausfuhrzuschuß  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  in  §.  99c  der  Ausführungsbestimmungen
  zum  Gesetze  vom  31.  Mai  1891  beigelegt  worden.

 

                                              4.  Polizei-Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

7  i  6  d  Ausweisung  —
r  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.

3  gewie  schlossen  h  beschlusses.
I.  2.  l  3.  *  4.  .  6.

 

 

 

 

 

                       a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.Wolff  Lewkowitz  (geboren  am  15.  April  1857  zu  Hunds.  2  schwere  Diebstähles  Königlich  preußischer  Re./2.  März  d.  J.
(Bida),  feld,  Kreis  Oels,  Preußen,  ruzssischer  (4  Jahre  Zuchthaus  gierungs=  Präsident  zu
ünterthan,  laut  Erkenntniß  vom|  Posen,

15.  April  1889),
2.  Martin  Pachla,  geboren  im  Jahre  1864  zu  Glinianka,  räuberische  Erpressung  Königlich  preußischer  Re.18.  Juni  v.  J.
Holzflößer,  Kreis  Nisko,  Galizien,  österreichischer  (5  Jahre  Zuchthaus  gierungs  =  Präsident  zu
Staatsangehöriger,  laut  Erkenntniß  vom  Bromberg,
12.  Januar  1888),.

 

 

 

 

 

                                                                                      16*
        <pb n="114" />
                                                        —  96  —

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
l  —  Grund  des
S  der  Bestraf  Ausweilung  Ausweisungs
«··  er  Bestrafung.  -  —-  «
Z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
.  2.  3.  4.  5.  6.
                   b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.]|Wilhelm  Christian  sgeboren  am  27.  Juni  1871  zu  Kopen-[Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-[.  März  d.  J.
Andersen,  Former  hagen,  Dänemaek,  ortsangehörig  eben.  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  ·
..  -  daselbst,  Düsseldorf,
4.  Johann  Chuchel,  geboren  am  28.  Mai  1836  zu  Roth-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.B.  März  d.  J.
Schuhmacher,  reschütz,  Böhmen,  gierungs-Präsident  zu
Breslau,
5.Johann  Dietrich,  geboren  am  24.  April  1875  zu  Graz:.  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-22.  Februar
Anstreicher,  Steiermark,  ortsangehörig  zu  Seggau-  lizei-Direktion  München.  d.  J.
berg,  Bezirk  Leibnitz,  ebendaselbst,  ,  -
6.  Johann  Filz,  geboren  am  18.  Scptember  1863  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-6.  März  d.  J.
Schlossergeselle,  Altenteich  bei  Eger,  Böhmen,  ortsan-  gierungs  =  Präsident  zu
gehörig  ebendaselbst,  Erfurt,
7.  Josef  Flassak,  geboren  am  17.  März  1850  zu  Hart,  Landstreichen,  Königlich  baycrisches  Be18.  Februar
Schweizeiknchht,  Gemeinde  Roagendorf,  Bezirk  Ober-  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
hollabrunn,  Oesterreich,  orlsangehörig
-  ebendaselbst,  ·
8.]  Marie  Gibert,  Tag  geboren  am  20.  März  1809  zu  Cher-gewerbsmäßige  Un-  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  .  März  d.  J.
nerin,  beng,  Frankteich,  ortangchörig  eben-  Zucht,  Ddent  zu  Metz,
daselbst,
9.  Ernst  Jureczek,  gralen  am  12.  Januar  1859  zu  Oder-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  Februar
Bäckerzeselle,  berg,  Bezirk  Teschen,  Oesterreichisch!  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zud.
I·  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Opeln,
10.Emil  Eduard  Köng,geboren  am  18.  Februar  1874  zu  Hot-Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.25.  Februar
Hasner,  Zten  bei  Zürich,  ortSangehörig  zu  lizei-Direltion  München,d.  J.
»  Zürich,
11.  Anten  Koprziwa,  geberen  am  18.  September  1863  zu  Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re.13.  Innuar
Bäckergeselle,  Reichenau  am  Knezna,  Böhmen,  orts.  Betteln,  Diebstahl,  aierungs-Präsident  zu|d.  J.
.  angehörig  ebendaselbst,  Oppeln,
12.Maria  Kühnemann,  geboren  am  11.  März  1855  zu  Kaprun,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po..  Februar
geb.  Maier,  Tage=  Bezirk  Zell  am  See,  Oesterreich,  orts.  Betteln,  lizei-Direktion  München.  d.  J.
löhnersfrau,  angehörig  zu  Eferding,  Bezirk  Wels,
ebendaselbst,
13.]  Michaal  Lehmann,geboren  am  10.  Angust  1859  zu  Gossen-Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-21.  Februar
Webergeselle,  grün,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,  öster-  zirksamt  Tirschenreuth,  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,
14.  Luigi  Munaro,  geboren  im  Jahre  1854  zu  S.  Andrea-  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.]20.  Februar
Slteinbrucharbeitrr,  Cava,  Gemeinde  Vedelago,  Provinz  Betieln,  lizei-Direktion  München,  d.  J.

15.
16.
17.

18.

19

Tagelöhner,

Paul  Olbrich,
Schieferdecker.

Jakob  Olkucki,  Ar.
beiter,

Karl  Peter  sen,  Gelbgießer,


Johann  Philipp,
Strumpfwirker,

Josef  Protzner,
Schubmacher,

 

VKarl  Christian  Raudrup,

  Zimmerzgeselle,

Treviso,  Italien,  ortsangehörig  zu
Piombino=  Dese,  Provinz  Padua,  eben  ·
daselbst,

geboren  am  27.  Mai  1867  zu  Arnau,
Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,

ca.  66  Jahre  alt,  geboren  zu  Stawiszyn
bei  Kalisch,  Polen,  russischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  12.  Februar  1861  zu  Korför,
Dänemark,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  25.  Dezember  1867  zu
Pittarn,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch.
  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  3.  März  1863  zu  Wien,
österreichischer  Staatsangehöriger,

Betteln,
Landstreichen  und

Betieln,
desgleichen,
Betteln,

desgleichen,
desgleichen,

 

geboren  am  27.  Dezember  1861  zu
Holbäck,  Dänemark,

 

 

Königlich  preußischer  Re.
gierungs=  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu

Posen,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Polizeibehörde  zu  Ham.

burg,
Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Gießen,

5.  März  d.  J.
1.  März  d.  J.

11.  Februar
d.  J.

23.  Februar
d.  J

24.  Februar
d.  J.

 

23.  Februar
J.
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                                                       —  97  —

 

Name  und  Stand

Laufende  Nr.

 

 

Alter  und  Heimath

der  Ausgewiesenen.

2.  l  3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des

Ausweisungs  ·
beschlusses.

6.

 

21.  Karl  Roggenmoser,
ohne  Stand,

.  Johann  Schindler,
Kesselschmied,

.Maria  Seltenreich,
ledige  Tagelöhnerin,

.Peter
Szymczyszak),
Zimmergeselle,
.Johann  Sommavilla,
  Erdarbeiter,

 

Semczial

geboren  am  12.  Juni  1875  zu  Alschwyl,
  Schweiz,  schweizerischer  Staats.
angehäöriger,

geboren  am  25  Januar  1860  zu  Fulnek,
Mähren,  ortsangehörig  zu  Troppau,
Oesterreichisch-Schlesien,

geboren  am  1.  Mai  1854  zu  Annathal,
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  orts.
angehörig  zu  Wattetitz,  ebendaselbst,
geboren  am  6.  September  1854  zu  Andrejowka,
  Bezirk  Neu-  Sandez,  Galizien,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  26.  November  1868  zu
Longarone,  Bezirk  Belluno,  Italien,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

Diebstahl  im  wiederholten
  Rückfall,  Genußmittelentwen-

  Landstreichen
und  Betteln,
Betteln,

Anleitung  ihrer  Kinder
zum  Betteln,

Diebstahl  und  Betteln,

Landstreichen,

 

 

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Regierungs

  *Präsident  zu
reslau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Regen,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Osnabrück,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

 

 

28.  Februar
d.  J.

.  Februar

.  J.

4.  Februar
d.  J.

27.  Februar
d.  J.

3.  März  d.  J.
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                                               —  99  —

                                   Central-Blatt

                                          für  das

                                  Deutsche  Reich.

                                        Herausgegeben                                                                                                                          im

                              Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  März  1893.  Nr..  12.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über
Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  1892  bis  Ende

 

3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-  Ertheilungen
I

Februar  1893.  .  .  ....  Seite  99  «  «  »
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  einer  Zoll-  Stelle  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

100  Reichsgebiet  100

 

                                       1.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Februar  1893.)

 

 

 

 

 

 

Einnahme  Einnahme  6  Mithin  im  Etats
:  vom  Beginn  des  **  in  im  Etats-Bezeichnung
  Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1892/93
der  Schluß  des  raum  des  Vor-  1
vorbezeichneten  jahres  mehr
Einnahmen.  Monats  jah  h
M M  4  -2
I
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  224  396  9860  214249  833  10  147  147
Reichs-Eisenbahn-Verwalung  ...  53741000  52  507  0007)  1  234  000

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  etc.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1893  Seite  94.
**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  301  432  M.  höher.

 

                                                                            17
        <pb n="118" />
                                               —  100  —

                                   2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

An  Stelle  des  Königlich  sächsischen  Hauptsteueramts  zu  Zwickau  ist  der  Bahnhofs-Zollexpedition  daselbst
die  Befugniß  zur  Erhebung  der  Reichsstempelabgabe  von  Aktien,  Renten=  und  Schuldverschreibungen,  sowie
von  Lotterieloosen  (Tarifnummer  1  bis  3  und  5  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben,
  Reichs-Ges.-Bl.  für  1885  S.  179)  und  zur  Abstempelung  dieser  Urkunden  beigelegt  worden.

Ferner  ist  die  Königlich  sächsische  Bahnhofs-Zollexpedition  zu  Zwickau  zur  Erhebung  der
Stempelabgabe  und  zur  Abstempelung  von  im  Bundesgebiet  gefertigten  Spielkarten,  sowie  von  Spielkarten,
  welche  vom  Auslande  in  das  Bundesgebiet  eingehen,  ermächtigt  worden.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen

bisherigen  Vize-Konsuls  N.  E.  Häggbom  den  Schiffsmakler  Iwan  Lundstedt  zum  Vize-Konsul  in  Umea
(Schweden)  zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  General-Konsul  für  Portugal  in  Stettin  ernannten  Kaufmann  Franz  Eduard  Gribel

 

 

 

 

 

 

 

 

und
dem  zum  Konsul  der  Republik  Nicaragua  mit  dem  Sitze  in  Mainz  ernannten  Herrn  August
 Saarbach.
                                       4.  Polizei  -Wesen.
                     Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2—  —  —  —  Grund  des
der  Bestrafung  Auswesung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  .  beschlossen  hat.  Beschlusses
EC
1  2.  1  .  4.  ..  6.
                  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Chaskel  Bagno,  geboren  am  20.  September  1861  zu  Landstreichen,  (Großherzoglich  badischer  13.  März  d.  J.
Kaufmann  und  Gostynin,  Gouvernement  Warschau,  Landeskommissär  zu

Schächter,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Z  Freiburg,  #
2.  Alwin  Raimund  geboren  am  16.  Mai  1875  zu  Aussig,  Landstreichen  und  preußischer  Re.7.  März  d.  J.
Branke,  Arbeiter,  gihmen,  österreichischer  Staatsange=  Betteln,  1  iekrungs=  Präsident  zu
riger,  otsdam,  ·

Z.Cölestin Dallasera, geboren am 15.Dezember 1844 zu Rabbi, Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po- 22.  Februar
Bahnarbeiter,  Bezirk  Cles,  Tirol,  ortsangehörig  eben.  lizei-Direktion  München,  d.  J.

daselbst,  1

l
        <pb n="119" />
                                                     —  101  — 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
S  *  —  Grund  A  zu  i  des
der  Bestrafung  b  *  zung  Ausweisungs.
2  der  Ausgewiesenen.  eschlossen  h  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
4.  Josef  Ertl,  Glaser,  geboren  am  18.  April  1851  zu  Saras,Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.  27.  Februar
Bezirk  Brüx,  Böhmen,  ortsangehörig  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
zu  Deutsch-Rust,  Bezirk  Podersam,
ebendaselbst,
5.  Heinrich  Fiedler,  geboren  am  30.  März  1853  zu  Hart-  Betteln,  Königlich  bayerische  Po-4.  Februar
Tagelöhner,  mannsdorf,  Bezirk  Trautenau.  Böhmen,  lizei-Direktion  München,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,
6.  Wilhelm  Korn-  geboren  am  12.  Februar  1872  zu  Jam.  Landstreichen  und  dieselbe,  28.  Februar
streicher,  Kommis,  nitz,  Bezirk  Datschitz,  Mähren,  erts-  Betteln,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,
7.  Karl  Künzel,  geboren  am  28.  Januar  1871  zu  Barz-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-21.  Oktober
Bäckergeselle,  dorf,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  orts-  ierungs  =  Präsident  zuv.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Frankfurt  a.  O.,
8.  Johannes  Franziskus  geboren  am  13.  Oktober  1861  zu  Ant-Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham=  9.  März  d.  J.
Meeus,  Cigarren=  werpen,  belgischer  Staatsangehöriger,  burg,
macher,
9.  Adalbert  Mikes,  geboren  am  1.  April  1870  zu  Brezina,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-27.  Februar
Hufschmied,  Bezirk  Pilgram,  Böhmen,  ortsange-  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
hörig  ebendaselbst,
10.  Viktorie  Valentino  830  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange--Landstreichen  und  Ge-Königlich  preußischer  Re-  4.  März  d.  J.
Rossi,  Diener,  hörig  zu  Pontafiere.  Provinz  Toscana,  werbesteuerkontra-  ierungs  =  Präsident  zu
Italien,  vention,  iesbaden,  
11.  Josef  Paruch,  Ar-  geboren  im  März  1871  zu  Starzenice,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-18.  Februar
beiter,  Bezirk  Wielun,  Polen,  ortsangehörig  Betteln,  gierungs  -  Präsident  zu]  d.  I.
ebendaselbst,  Oppeln,
12.  Josef  Pötzl,  Maler-geboren  am  25.  Juli  1873  zu  Eger,  Betteln,  Betrugsver-  Königlich  sächsische  Kreis1.  Februar
gehülfe,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Absroth,  such,  Beilegung  eines  hauptmannschaft  d.  J.
Bezirk  Eger,  falschen  Namens.  Zwickau,
13.  Konrad  Schepp,  geboren  am  15.  Februar  1847  in  Belfort,Betteln,  Königlich  preußischer  Re-g.  März  d.  J.
(Schebb),  See-  Frankreich,  französischer  Staatsange-  gierungs  =  Präsident  zu
mann,  höriger,  Potsdam,

14.  Anton  Skrabl,  Hut.geboren  am  1.  Januar  1850  zu  Donati-Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-2.  März  d.  J.
macher,  berg,  Bezirk  Pettau,  Steiermark,  orts-  Betteln,  lizei-Direktion  München,

angehörig  ebendaselbst,

15.Josef  Spatenka,  geboren  im  Oktober  1861  zu  Nemschitz,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-15.  Februar

Vergolder,  ie  au,  Böhmen,  ortsangehörig  zirksamt  Regen,  d.  J.
ebendaselbst,

16.  Johann  Stadler,  geboren  am  21.  Dejzember  1860  zut  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-  desgleichen.
Schreiner,  Peuerbach,  Bezirk  Schärding,  Ober-  lizei-Direktion  München,
Z  Z  österreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

17.]  Vincenz  Steiskal,  geboren  am  7.  März  1865  zu  Uater.Betteln,  Königlich  preußischer  Re.9.  März  d.  J.
Fleischergehülfe,  Ksel,  Bezirk  Böhmisch--Brod,  Böhmen,  gierungs-Präsident  zu

ortsangehörig  ebendaselbst,  Düsseldorf,

18.  Orloff  von  Thele=  geboren  am  27.  Februar  1867,  aus  Landstreichen  und  Großherzoglich  hessisches  20.  Februar
äcken,  Sprachlehrer  Riga,  Rußland,  Betteln,  Kreisamt  Mainz,  d.  J.
und  Maler,

19.  Josef  Trnka,  Schnei-geboren  am  10.  März  1850  zu  Tocho-desgleichen,  Königlich  baverisches  Be-2.  Januar
dergeselle,  witz,  Bezirk  Blatna,  Böhmen,  ortsan-  zirksamt  Griesbach,  d.  J.
Z  gehörig  ebendaselbst,

20.|  Wilhelm  Wetzels,  geboren  am  6.  Januar  1858  zu  Uermond,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re6.  Februar
Handlanger,  Niederlande,  gierungs-  Präsident  zu|d.  J.

Aachen,
21.  Laurenz  Winter,  geboren  am  22.  Oktober  1859  zu  Skalka,  !

 

Weber,  Schuhmacher,
Ziegelarbeiter,

 

 

Bezirk  Braunau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

Betteln,

 

 

Königlich  preußischer  Re-Stade,



gierungs  =  Präsident  zu d

25.  Februar
.J.
        <pb n="120" />
                                            —  102  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—des  —  Grund  des
*  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsder.
  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
i
22.  Urban  Zadra,  Bäcker,  geboren  am  2.  Juni  1874  zu  Bruck,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.,18.  Februar
—  Bezirk  Zell  am  See,  Tirol,  ortsange-Betteln,  lizei-Direktion  München,  d.  J.
hörig  zu  Tres,  Bezirk  Cles,  ebendaselbst,
23.  Josef  Zepper,  Ar-  geboren  am  10.  August  1863  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  8.  Februar
beiter,  Ouallisch,  Kreis  Gitschin,  Bezirk  Traute-  gierungs-Präsident  zu  d.  J.

 

 

nau,  Böhmen,  ortsangehörig  eben

daselbst,

 

Magdeburg,

 

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs  =  Präsidenten  zu  Oppeln  vom  13.  Dezember  v.  J.  verfügte
Ausweisung  des  Tagearbeiters  Valis  Felir  Bury  aus  dem  Reichsgebiet,  (Central.  Blatt  für  1893  S.  12  Ziff.  2)  ist  zurückgenommen
  worden,  ebenso  ist  die  durch  Beschluß  des  Herzoglich  sächsischen  Staatsministeriums,  Abtheilung  des  Innern  zu
Meiningen  vom  24.  v.  M.  verfügte  Ausweisung  des  Drechslers  Karl  Krause  aus  dem  Reichsgebiet  (Central.  Blatt  für  1893
S.  91  Ziff.  6)  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="121" />
                                              —  103  —

                                   Central-Blatt

                                        für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben
                                               im

                             Reichsamt  des  Innern.

·(§–—  ———

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
XXI.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  31.  März  1893.  Nr.  13.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  Seite  103  7.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

                                1.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs

den  bisherigen  Konsul  in  Paris,  Martens,  zum  Konsul  in  Alexandrien
und

den  bisherigen  Vize-Konsul  Josef  von  Loehr  zum  Konsul  in  Kairo
zu  ernennen  geruht.

 

                                2.  Polizei  =  Wesen.

 

              Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  –  —  Grund  des
der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
»-  er  ng.  «
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
.  2.  I  3.  1  4.  5.  6.
                  à)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Turgis,  Pranat,  geboren  am  25.  März  1861  zu  Pakallsschwerer  und  einfacherKöniglich  preußischer  Re.]/11.  Oktober

Arbeiter,

nischken  b.  Gilgudischken,  Gouvernemenl  Diebstahl  (1  Jahr gierungs  =  Präsident  zu v.  J.
Suwalki,  Polen,  ortsangehörig  eben)  1  Monat  Zuchthaus  Königsberg,
daselbst,  laut  Erkenntniß  vom

13.  Februar  1892).

                                                                         18
        <pb n="122" />
                                                     —  104  —

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  5  *  d  ·  Ausweisung  #1  —imer
—  er  Bestrafung.  «
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  ..  6.

                  b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.]  Pietro  Dalla  Torre,geboren  am  24.  Mai  1858  zu  Rocca  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-11.



12.

13.
14.
15.
16.
in.

18.

 

Maurer,
Franz  Franke,  ohne
Stand,

Karl  Freund,
Bäcker,

Josef  Klötz  (Klec),
Tagelöhner,

Franz  Kotyza,

Bergarbeiter,

Johann  Krenn,
Mühlgeselle,

Mathias  Lechermaier,
  Bürstenmacher,


Anna  Leobacher,
ledige  Dienstmagd,

Ludwig  Christian
Mamoser,  Schuh.
macher,

Andreas  Nistler,
Bergarbeiter,

Franz  Nowak
(Novak),  Fabrikarbeiter,


Gottlieb  Schneider,
Tagner,

Florian  Taschelmar,
  Eisendreher,
Josef  Voublon,
Fabrikarbeiter,

Leon  Witowsky,
Kalkträger,

Johann  Lambert
Xhönius,  Tagner,

Franz  Zamastil,
Fleischergeselle  und
Handarbeiter,

Pietrore,  Bezirk  Agordo,  Provinz
Belluno,  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  18.  Juni  1879  zu  Krautenwalde,
  Bezirk  Jauernigk,  Oesterreichisch.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  6.  Juli  1852  zu  Stadl-Traun,
  Bezirk  Wels,  Oberösterreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  5.  Juni  1845  zu  Sopotnuitz,
Bezirk  Landskron,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  14.  Februar  1864  zu  Oels,
Bezirk  Jitschin,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Doudleb,  Bezirk  Reichenau,
ebendaselbst,

geboren  am  22.  November  1864  zu

Andorf,  Bezirk  Schärding,  Oesterreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  29.  April  1849  zu  Ried,
Bezirk  Ried,  Oberösterreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1872  zu  Seeham,
Gemeinde  Matsee,  Bezirk  Salzburg,
Oesterreich,  österreichische  Staatsange.
hörige,

geboren  am  28.  März  1872  zu  Bischweiler,
  Kreis  Hagenau,  Elsaß,  fran.
zösischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  13.  Mai  1834  zu  Schnecken,
Bezirk  Eger,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1867  zu  Roth-Oujezd,
Gemeinde  Welechwin,  Bezirk  Budweis,
Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  18.  Februar  1873  zu  Burgdorf,
  Schweiz,  schweizerischer  Staatsangehöriger,
  ·
geboren  am  25.  April  1871  zu  Hernals
bei  Wien,  ortsangehörig  zu  Hosterlitz,
Bezirk  Kronau,  Mähren,

geboren  am  20.  August  1874  zu  Bludesch,
  Bezirk  Bludenz,  Vorarlberg,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  17.  April  1873  zu  Zydow,
Bezirk  Kalisch,  Rußland,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  26.  Mai  1867  zu  Verviers,
Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  4.  Oktober  1842  zu  Hohenmauth,
  Böhmen,  ortsangehörig  eben- 



daselbst,

Betteln,

Diebstahl,  Betrug,
Landstreichen  und  Urkundenfälschung,


Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,
Betteln,

Betrug  und  Landstreichen,


Landstreichen,

Hausfriedensbruch,
Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Diebstahl,

Landstreichen,

Betteln,

 

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

Stadtmagistrat  Straubing,
  Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion

  München,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Tirschenreuth,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  baperische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Hildesheim,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident

  zu  Colmar,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


 

Zwickau,

lizei-Direktion  München,  d

21.  Februar
.  J.
16.  März  d.  J.
9.  März  d.  J.
21.  Februar
d.  J.
27.  Februar
d.  J.
10.  März  d.  J.

5.  März  d.  J.
10.  März  d.  J.
14.  März  d.  J.
23.  Februar
d.  J.
12.  Januar
d.  J.
20.  März  d.  J.
7.  März  d.  J.
4.  März  d.  J.
17.  März  d.  J.
20.  März  d.  J.

18.  Februar
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="123" />
                                           —  105  —

                                   Central-Blatt

                                    für  das

                             Deutsche  Reich.

                             Herausgegeben

                                          im

                                Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

#  .%  .%  I
XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  April  1893.  Nr. 14.
  
Inhalt:  1.  Justiz-Wesen:  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  3.  3  «
—  I  :  „Ae  .  Zoll-  und  Steuer  ·Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
der  zur  Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen  oder  den  Befugnissen  der  Zoll.  und  Steuerstellen  106
Seite  105 «  ,
2.Handels-und-Gwwerbe-Wesen: Abkommen über die  4.  Kousulat-Wesen:  Ernennung  ·····  107
weitere  provisorische  Regelung  der  Handelsbeziehungen  mit  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Spanien  106  Reichsgebiet.  ·  107

 

                                       1.  Justiz  -Wesen.

Das  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem
23.  April  1880  beschlossenen  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind
(Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1885  S.  79  sg.),  wird  in  Folge  der  zum  1.  April  1893  erfolgten
  Errichtung  von  Amtsgerichten  zu  Kontopp,  Tirschtiegel  und  Velbert  dahin  ergänzt,  daß
Seite  104,  130  bezw.  132  hinter  den  die  Amtsgerichte  zu  Konstanz,  Tirschenreuth  bezw.  Veckerhagen
betreffenden  Angaben  einzuschalten  ist:

 

 

Für  den  Bezirk  des  In  Gehört  zum  Betreffende  Kasse  resp.
Amtsgerichts  dem  Staate  Landgericht  Oberlandesgericht  Behörde
Kontopp  Preußen  Glogan  Breslau  Königliche  Gerichtskasse  in
Kontopp.
Tirschtiegel  Preußen  Meseritz  Posen  Königliche  Gerichtskasse  in
Tirschtiegel.
Velbert  Preußen  Elberfeld  Cöln  Königliche  Gerichtskasse  in
Velbert.

 

 

 

 

 

                                                              19
        <pb n="124" />
                                               —  106  —

                            2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Das  durch  Notenaustausch  vom  29./30.  Juni  v.  J.  zwischen  Deutschland  und  Spanien  getroffene,
durch  die  Deklaration  vom  28.  November  v.  J.  verlängerte  Abkommen  wegen  provisorischer  Regelung
  der  gegenseitigen  Handelsbeziehungen  (Central-Blatt  von  1892  S.  565  und  694)  ist  durch
eine  am  24.  d.  M.  von  dem  Kaiserlichen  Botschafter  in  Madrid  und  dem  Königlich  spanischen  Minister
der  auswärtigen  Angelegenheiten  unterzeichnete  Deklaration  weiter  verlängert  worden.  Der  deutsche
Text  dieser  Deklaration  hat  folgenden  Wortlaut:

Die  Unterzeichneten,  der  außerordentliche  und  bevollmächtigte  Botschafter  Seiner  Majestät  des
Deutschen  Kaisers,  Königs  von  Preußen,  und  der  Staatsminister  Seiner  Majestät  des  Königs  von
Spanien,  in  Anbetracht  des  bevorstehenden  Ablaufs  des  durch  Notenaustausch  vom  29./30.  Juni  1892
zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Spanien  über  die  gegenseitigen  Handelsbeziehungen  getroffenen,  durch
die  Deklaration  vom  28.  November  1892  verlängerten  provisorischen  Handelsabkommens  und  in  der
Erwartung  eines  baldigen  und  befriedigenden  Ergebnisses  der  eingeleiteten  Verhandlungen  über  einen
definitiven  Handels=  und  Zollvertrag,  sind,  mit  Genehmigung  ihrer  Regierungen,  dahin  übereingekommen,
daß  die  Geltung  des  vorgedachten,  durch  Notenaustausch  vom  29./30.  Juni  achtzehnhundert  und  zweiundneunzig
  getroffenen  Abkommens  bis  einschließlich  zum  einunddreißigsten  Mai  achtzehnhundert  und
dreiundneunzig  verlängert  sein  soll.

Zu  Urkund  dessen  haben  Beide  die  gegenwärtige  Deklaration  in  zweifacher  Ausfertigung  unterschrieben
  und  ihre  Siegel  beigesetzt.

Madrid,  am  vierundzwanzigsten  März  achtzehnhundert  und  dreiundneunzig.

                                    v.  Radowitz.
                                          (L.  S.)

                         El  Marques  de  la  Vega  de  Armijo.

 

                                    3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

                                    Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  l.  zu  Bergen  bei  Celle  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Celle  ist  aufgehoben
worden.

Die  dem  Steueramt  I.  zu  Moelln  i.  L.  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wandsbek  beigelegte
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  von  Begleitzetteln  über  das  für  den  Mühlenpächter
Lampé  daselbst  eingehende  ausländische  Getreide  ist  zurückgezogen  worden.

"  Es  ist  ertheilt  worden:  "
dem  Steueramt  I.  zu  Schönebeck  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  II  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  II  über  Petroleum,

dem  Steueramt  I.  zu  Rathenow  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Brandenburg  a.  H.  allgemein
  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  im  Schiffsverkehr  eingehende  ausländische
  Getreide  und  **½  #

dem  Steueramt  l.  zu  Ems  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oberlahnstein  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  Waaren  der  Tarifnummer  bm,  über  rohe  Mineralien,  anderweit
  nicht  genannt,  Tarifnummer  7  a,  über  Erzeugnisse  des  Landbaus,  anderweit  nicht  genannt,  Tarifnummer
  9  k,  über  rohe  Bettfedern  Tarifnummer  11a,  über  leinenen  Damast  aller  Art,  Tarifnummer
22 g  3,  und,  sofern  die  Betheiligten  zur  Erledigung  des  höchsten  Zollsatzes  der  betreffenden  Tarifnummern
bereit  sind,  auch  über  die  unter  die  Tarifnummern  22 f  1—4,  22 g  1  und  2  und  41 d  5  fallenden  Waaren.
        <pb n="125" />
                                                     —  107  —

                                   Im  Königreich  Bayern.
 Es  ist  ertheilt  worden:

der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Donnersdorf  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schweinfurt  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  über  inländischen  Branntwein  und  der  Ausschlag-Einnehmerei
  Gemünden  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Würzburg  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
von  dergleichen  Versendungsscheinen  II,  .

der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Regenstauf  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Regensburg  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Weinsendungen  und

der  zu  Meckenheim  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  i.  Pf.  errichteten  Uebergangsstelle

die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangs=  und  Transportscheinen  über  Weinsendungen.
  ·

                                 Im  Großherzogthum  Oldenburg.

Zu  Horumersiel  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Varel  ist  ein  Nebenzollamt  II.  mit  der  Befugniß
  zur  unbeschränkten  Eingangsverzollung  von  Petroleum,  Getreide  und  Holz,  zur  Eingangsverzollung
aller  sonstigen  Gegenstände  eines  Transports  bis  zum  Zollbetrage  von  300  M.  und  zur  Erledigung  von
Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Gegenstände  und  inländisches  Salz.

Das  Nebenzollamtll.  zu  Tettensersiel  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Brake  ist  aufgehoben  worden.

 

                                       4.  Kon  sulat  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Christian  Sandberg  zum
Vize-Konsul  in  Moß  (Norwegen)  zu  ernennen  geruht.

 

                                         5.  Polizei  =  Wesen.

 

                    Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

½"  —  —  Grund  „  des

der  B  Ausweisung  Ausweisungs.
9  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

                    a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  4.  Juni  1870  zu  Wien,  orts-schwerer  Diebstahl  Königlich  bayerisches  Beangehörig

  zu  Rannerdorf,  Bezirk  (1  Jahr  Zuchthaus  zirksamt  Bamberg  II.,

Bruck  a.  d.  Leitha,  Nieder-Oesterreich,  laut  Erkenntniß  vom
I.  März  1892),

1.]  Karl  Breiter,

9.  Februar
Tapezierergehülfe,

d.  J.

 

 

 

 

                b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.]  Gaetano  Castrini,  geboren  am  28.  Dezember  1867  zuf  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.20.  Februar

 

Tischler,  Verona,  Italien,  italienischer  Staats.  Betteln,  gierungs-  Präsident  zu/d.  J.
angehöriger,  Köslin,
3.Frederik  Ferdinand  geboren  am  20.  Juni  1870  zu  Aarhus,  Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham.  23.  März  d.  J.
Just,  Landarbeiter,  Dänemark,  dänischer  Staatsangehöriger,  burg,

                                                                             19*
        <pb n="126" />
                                                      —  108  —

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  .  —  Grund  .  des
S  der  Bestraf  Ausweisung  Ausweisungs
S  -  er  Bestrafung.  -
Z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
S  Ausg  sen  Beschlossen  h  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
4.  Johann  Heßling,  geboren  am  1.  November  1843  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re7.  März  d.  J.
Maurergeselle,  Zütphen,  Niederlande,  ortsangehörigBetteln,  gierungs-Präsident  zu
ebendaselbst,  ·  Münster,
5.  Anton  Patzelt,  Glas-geboren  am  10.  Mai  1827  zu  Meisters-Betteln,  Königlich  preußischer  Re.23.  März  d.  J.
schleifer,  dorf,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  orts-  gierungs  =  Präsident  zu
angehörig  zu  Mildeneichen,  Böhmen,  Breslau,  .
6.  Alexander  Ruppert,  geboren  am  24.  April  1856  zu  Odessa,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re21.  März  d.  J.
Hausdiener,  Gouvernement  Cherson,  Rußland,  orts.  Betteln,  gierungs.  Präsident  zu
angehörig  ebendaselbst,  Hildesheim,
7.  Anna  Scherbaum  geboren  am  1.  Mai  1839  zu  Rattenberg,  Betteln  und  Betrug,  Königlich  bayerisches  Be- 



geborene  Rinder,
verwittwete  Tagelöhnerin,

Giovanni  Tortella,
Maurer,

Teunis  Visser,  Erdarbeiter,


.  Franz  Zoveischka,

Bäckergeselle,

 

Bezirk  Kufstein,  Tirol,  österreichische
Staatsangehörige,

geboren  am  8.  Mai  1869  zu  San
Massimo,  Italien,  italienischer  Staatsangehöriger,



geboren  am  4.  Dezember  1842  zu  Sliedrecht,
  Niederlande,  niederländischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  9.  Mai  1869  zu  Rudig,
Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

desgleichen,

 

 

zirksamt  Traunstein,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Köslin,

Polizei.Behörde  zu  Hamburg,


dieselbe,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

20.  Februar
d.  J.

desgleichen.
24.  März  d.  J.

27.  März  d.  J.
        <pb n="127" />
                                               —  109  —

                                      Central-Blatt

                                            für  das

                                       Deutsche  Reich.

                                        Herausgegeben
                                                  im

                                    Reichsamt  des  Innern.

—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  14.  April  1893.  R  Nr.15.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-    .  ,·
Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vornhme  von  Civil=  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Bestimmungen  über  die  Führung
stands-Akten;  —  Exequatur.  Ertheilung  Seite  109  der  deutschen  Kriegsflagge  und  der  Reichsdienstflagge  der

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Marine.  112
März  1993.  110  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  d

3.  Zoll  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  zweier  Stations,  ·  Polizei-Wesen  »«·  Ausweisung  von  Ausländern aus dem Reichsgebiet 113
kontrolör...  112

 

 

                                        1.  Konsulat-Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Athen  ist  der  Werkmeister  Hubert  Schmidt  an  Stelle  des  Dr.  phil.
Savelsberg  zum  Konsular-Agenten  in  Laurion  bestellt  worden.

 

Dem  mit  der  einstweiligen  Leitung  der  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Asuncion  betrauten
Kaiserlichen  Konsul  Mangels  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk
  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Aachen  ernannten  Herrn  Johnson  Brigham
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

                                                              20
        <pb n="128" />
                                                            —  110  —

2.  Bank-—..

  ——  —

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event
Ver-.

  Ver-Bezeeichnu

  n  G  Snt  bindlic-  N  r  bindlich

5  g  Grund.  Reserve·  Noten  ·  egen  Unge--  Gegen  fälige  Gegen  keiten  egen  Sonstige  egen  umme  egen  keiten
2  der  un  28.  Febr.]  deckte  238.  Febr.  Ver  28.  Febr.  mit  28.  Febr.  28.  Febr,  der  28.  Febr.  weiterge.

2  Banken.  gKapital.,Sonbs,,umlauf,  1690.  Noten.  1599.  bindlich.  1699.  Kündi-.16.  Passiva  1898 .Passiva.  1893.  gebenen

.  keiten.  i  *  dischen
3  frist.  Wechseln.

1.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  1.12.  1.  14.  6.  16.  LN.
1  120  000%  80  ooosi  o7o  4814  142  540  170  4064170  a06  899  654  2  —  2524+  2185|1  622  659.+  68101—
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  soo  94—  811  244—  6044  21—  5|348300  1930  31—  16]  8227—  1113  727
3  Frankfurter  Bank  18  000  4500  12  550  176  7005+M  9888600/—  1396  10  151+  967  430—  246  54231—  499  2223
4  Bayerische  Notenbank  7500  1697|]  63  333|—  588  26  925—  104  370  +  584—  2944—  431184  844  809  843
5 Sächsische  Bank  zu  Dresden #  30000  446  7|  51  789|+  75017  504/  4084  1780|  10753  13  427  538  130  802|232711
6 Württembergische  Notenbank 0  733  23351  10989  9990—  831730  +  269  19—  49  :½  —  269  85075|  1063  912
7  Badische  Bank  9000  162q  14012—  49591—  200  489—  622—  —  5444  2926674  1089  2875
8  Bank  für  Süddeutschland 5670877852665  S5  462  274—  527  0697—  5731  1540
9 Braunschwelgische  Bank.  10  500  63%%  2  20%  325%%  21  —  #.  370  19  936—  234  439
l

Zusmumen 22267246  o47l1  251  Wnh–les  256251  048174  4  459  955  —60  4  5  18  —  615  o  018  145/—+  90  881343

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  37:
8“:

1  7

9

 

=

 

100  M
500 M
1  000 M
Darunter  131  500  1  noch  nicht
91  946  M

Bemerkungen.

858  082  550  M

 

29  790  000  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
I,  2,  3).

361  950  500  M.  (
zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="129" />
                                                         —  111 —                                                                           Wesen.

banken  Ende  März  1893
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1893.
auf  tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
Metal  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  GegenSumme  Gegen  -b
28.  Febr.  kassen-  28.  Febr.  anderer  28.  Febr.]  Wechsel.  28.  Febr.  Lombard.Febr.Effekten.  2.  Febr.  28.  Febr.  der  28.  Febr.
Bestand.  1808.  scheine.  1808.  Banken.  1608.  1893.  1893.  i8o8.  Aktiva.1393.  Akttiva.  i1808.
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  9.  81.  32.  38.  134.
868  9551  —  55  3951  28010  —  1574  8110  —  1401  586  389  4108  292]  97173  4  11226  653—  1740  38  175  +  2901  1  628  301  62  3081
481—  210  Z  6  +  2  218  1  4740  —  811  28811—  79  —  —  31.—+  1  8307—  10962
4563  —  394  35  —  8  941½—  410  29  753  +  818  8  40  587  542—  205  5576—  843  54  701—  16343
32481  4  146  126  —  84  38014  1525  45  468  —  401  1747  15  102  13  1119  —  455  84  844  8094
21  8111—  1256  324  —  73  12  150)  4797  74306  +  8633  4018  3318  485  11  17  708  4107411  130802  232715
11  527—  250  131.—  68011100/  1350¼2  +  460  2or  70  8  6607  —  32486
4  %  —  218  15  +  5  54—  82  18542  —  875  1524  28  64—  10  1  711.  120  26  674  1088
4215.  —  16  21.  —  24  317/  18  16  504/—.  676  1563—  238  4345—  3  3732+  160  30697  5788
4  —  36  11  —  19  57—  250  6443+  452  2973  —  1  1742  4  1490  8039  —  1861  199599—  2259
„
949  40  —  57629  23  6s2  —  18051  27351  4  5538  802  1837  4117  2391  121230  4  10  560  18  708  —  344  76  758  +  10  42%  360  +  3  9
6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20
        <pb n="130" />
                                                        —  112  —

                                     3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen
1.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Tillich  zu  Breslau  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Ober-Revisors  Wechsung  den  Königlich  preußischen
Hauptämtern  zu  Emden,  Leer,  Nordhorn  und  Osnabrück,  sowie  den  Großherzoglich  oldenburgischen
  Hauptämtern  zu  Brake,  Varel  und  Oldenburg  als  Stations  =  Kontrolör,  mit  dem
Wohnsitz  in  Oldenburg,  und
2.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Vorbrodt  zu  Aachen  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Kittel  den  Kaiserlichen  Hauptämtern
  zu  Altkirch,  Münster  i/E.,  Colmar  und  Mülhausen  i/E.  als  Stations-Kontrolör,  mit
dem  Wohnsitz  in  Mülhausen,
vom  1.  April  d.  Is.  ab  beigeordnet  worden.

 

                                          4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  27.  März  d.  J.  haben  die  anliegenden
—  Bestimmungen  über  die  Führung  der  deutschen  Kriegsflagge  und  der  Reichsdienstflagge  der
Marine,
unter  Aufhebung  aller  entgegenstehenden  älteren  Verfügungen  und  Vorschriften  über  die  Führung  der
Kriegsflagge,  die  Kaiserliche  Genehmigung  erhalten.  Zugleich  sind  alle  bisher  geführten,  mit  besonderen
Abzeichen  versehenen  deutschen  Kriegsflaggen  abgeschafft  und  alle  zur  Führung  derartiger  Flaggen  ertheilten
Ermächtigungen  aufgehoben  worden.
Berlin,  den  13.  April  1893.
                                Der  Reichskanzler.
                             In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                             Bestimmungen

über  die  Führung  der  deutschen  Kriegsflagge  und  der  Reichsdienstflagge  der  Marine.

A.  Zur  Führung  der  deutschen  Kriegsflagge  sind  berechtigt:
a)  am  Lande:

1.  Die  Behörden  und  Anstalten  der  Kaiserlichen  Marine  mit  Ausnahme  der  unter  B,  a
aufgeführten,  aber  einschließlich  der  Marine-Signalstationen.

2.  im  unmittelbaren  Reichsdienst  befindlichen  Behörden  und  Anstalten  des  deutschen

Heeres.

3.  Die  Küstenbefestigungen.

b)  auf  dem  Wasser:

1.  Die  Souveräne  der  deutschen  Bundesstaaten,  die  Prinzen  regierender  deutscher  Königlicher
  Häuser  und  die  ersten  Bürgermeister  der  freien  Hansastädte  auf  den  ihnen  eigenthümlich
  gehörenden  Privatfahrzeugen.

2.  Die  Kriegsschiffe  und  Kriegsfahrzeuge  der  Kaiserlichen  Marine  nebst  ihren  Beibooten.

3.  Die  übrigen  Schiffe,  Fahrzeuge  und  Boote  der  Kaiserlichen  Marine,  sobald  auf  ihnen
eine  Standarte  weht  oder  ein  aktiver  oder  zum  aktiven  Dienst  herangezogener  Offizier
dienstlich  eingeschifft  ist,  oder  sobald  sie  militärisch  besetzt  oder  belegt  sind.  (Hulks.)
        <pb n="131" />
                                                          —  113   —

4.  Die  von  der  Kaiserlichen  Marine  ermietheten  oder  ihr  anderweitig  zur  Verfügung  ge—
stellten  Schiffe  und  Fahrzeuge  (nebst  Beibooten),  sofern  sie  von  einem  aktiven  oder  zum
aktiven  Dienst  herangezogenen  Seeoffizier  der  Kaiserlichen  Marine  befehligt  werden.
Nach  jedesmaliger  vorheriger  Einholung  der  Allerhöchsten  Erlaubniß.

B.  Zur  Führung  der  Reichsdienstflagge  der  Marine  sind  berechtigt:

a)  am  Lande:
1.  Die  Leuchtthürme  und  alle  zum  Ressort  des  Lootsen=  und  Seezeichenwesens  gehörigen
Gebäude  und  Anstalten  der  Marine.

2.  Die  Seewarte  mit  ihren  Nebenstellen  und  die  Observatorien  der  Marine.

b)  auf  dem

Wasser:

Die  nicht  zur  Führung  der  Kriegsflagge  berechtigten  Schiffe,  Fahrzeuge  und  Boote  der
Kaiserlichen  Marine.
2.  Die  von  der  Kaiserlichen  Marine  ermietheten  oder  ihr  anderweitig  zur  Verfügung  ge—
stellten  Schiffe  und  Fahrzeuge  (nebst  Beibooten),  sofern  die  Führung  der  Reichsdienstflagge
  von  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Marine-Amts  angeordnet  ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

                                    5.  Polizei=  Wesen.
                  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Datum
5  *  Grund  Behörde,  welche  die  der
r  der  B  Ausweisung  Ausweisungs.=i
  der  Ausgewiesenen.  "r  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
·                a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Adolf  Fäh,  Schreiner-geboren  am  26.  März  1859  zu  Kalt.sschwerer  Diebstahl  und  Stadtmagistrat  Augsburg,  11.  März  d.  J.
geselle,  brunn,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz  Versuch  des  schweren  Bayern,
schweizerischer  Staatsangehöriger,  Diebstahls  (3  Jahre
6  Monate  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
17.  Oktober  1889),
2.  Andreas  Ked-  31  Jahre  alt,  geboren  zu  Krakoski,  Be-schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re-30.  März  d.  J.
zierski,  Arbeiter,  zirk  Czenstochau,  Polen,  russischer  (1  Jahr  Zuchthaus  gierungs-Präsident  zu
Staatsangehöriger,  laut  Erkenntniß  vom  Pofen,

.Karl  Koradi,

.JSohann  Sulawski,

Kellner,

Arbeiter,

 

geboren  am  19.  Februar  1868  zu  Winterthur,
  Schweiz,  schweizerischer  Staatsangehöriger,


geboren  im  Jahre  1840  zu  Wompielsk,

angehöriger,

 

David  Bittauer

(Bilala),  Draht.

binder,

 

Kreis  Rypin,  Polen,  russischer  Staats-  (1

27.  November  1891),
schwerer  Diebstahl  und
Hehlerei  (5  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  29.  Februar
  1888),
schwerer  Diebstahl,
Jahr  6  Monate
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  16.  Sep.
tember  1891),

 

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Kulmbach,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Marienwerder,

 

                  b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

18  Jahre  alt,  geboren  zu  Macko,  Ungarn,  Landstreichen  und

Betteln,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Breslau,

18.  Februar
d.  J.

27.  März  d.  J.

 

28.  März  d. J.
        <pb n="132" />
                                                         —  114  —

 

 

 

Tagelöhner,

 

Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

 

 

 

 

zirksamt  Kößting,

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  *“
2  5  *  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs -beschlusses
—  er  Bestrafung.
Z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.
6.  Joham  Falb,  geboren  am  6.  Januar  1865  zu  Werfen,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.21.  März  d.  J.
Pfannenschmied,  Bezirk  St.  Johann,  (Kronland  Salz.  Betteln,  lizei-Direktion  München,
burg,  österreichischer  Staatsangehöriger,

7.  Alois  Freisinger,  geboren  am  2.  Oktober  1857  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-25.  März  d.  J.
Zuckerbäcker,  ortsangehörig  zu  Wiener.-Neustadt,  zirksamt  Pfarrkirchen,
Niederösterreich,  -  .
8.  August  Grosset,  geboren  am  19.  November  1853  zusdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  29.  März  d.  J.
Tagner,  Sorigny  bei  Tours,  Frankreich,  fran-  dent  zu  Colmar,
zösischer  Staatsangehöriger,
9.  Julius  Haberzettl,  geboren  am  4.  Juni  1859  zu  Ober-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-30.  März  d.  J.
Kaufmann,  leutensdorf,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
Saaz,  ebendaselbst,  Osnabrück,  4
10.  Ferdinand  Holz-:  Lgeboren  am  11.  Oktober  1867  zu  Len-  Betteln,  Stadtmagistrat  Rosen=  24.  Märzd  J.
maier,  Schiefer-  zing  bei  Wien,  ortsangehörig  zu  Lan-  heim,  Bayern,
decker.  genlois,  Bezirk  Krems,  Oesterreich,
11.  Josef  Kattai,  geboren  1873  zu  Zerotin,  Böhmen,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-28.  März  d.  J.
Gärtner,  gierungs=  Präsident  zu
Hannover,
12.  Theodor  Körner,  Fgeboren  am  24.  Januar  1875  zu  Mönchen--Betteln  und  Land.  Königlich  preußischer  Re-14.  März  d.  J.
Knecht,  keir  bei  Basel,  ortsangehörig  ebenda-  streichen,  gierungs-  Präsident  zu
selbst,  Arnsberg,  »
13.Josef Kubicka,  geboren im Jahre 1838 zu Krasilau, Landstreichen,  Königlich bayerisches Be- 20.Marz d. J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="133" />
                                                 —  115  —

                                       Central-Blatt

                                           für  das

                                  Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben

                                               im

                                   Reichsamt  des  Innern.

.—.———..  —  ——

Zu  bezsirhen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  April  1893.  Nr.  16.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —Ermächtigungen  3.  Zoll  und  Steuer-Wesen:  Aenderung  der  Bestimmungen
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Todesfall;  —  über  die  Ursprungsnachweise  für  die  aus  meistbegünstigten
Exegquatur-Ertheilunng  Seite  115  Ländern  eingehenden  Waaren  117
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1892  bis  Ende  März  1893  116  Reichsgebiet:  117

 

                                         1.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Ingenieur  Adolph  Kettler  zum  Vize-Konsul
  in  Cordoba  (Argentinien)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Martens  in  Alexandrien  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß
  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Eiswaldt  in  Shanghai  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des
Kaiserlichen  General-Konsulats  in  Shanghai  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungeen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden
Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Der  Kaiserliche  Konsul  Wilhelm  C.  Munderloh  in  Montreal  ist  gestorben.

Dem  zum  Konsul  der  Republik  Paraguay  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  Kaufmann  Manfred  A.  Hecht
ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="134" />
                                                   —      116  —


                                           2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1892  bis  zum    Schlusse“  des  Monats  März  1893.

 

 

—  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme
  beträgi  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  *  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  pa  en
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  und
Einnahmen  obengenannten  (Spalte  4)  +nehr
"  Monats  #  palte  4)  —  weniger
  M  .14  4  .M.  —
1.  2.  3.  4.  5.  "  6.
I
Zölle..  376  169  42  246  267  375  923  165  404  413  898  —  28  490  733
Tabacksteuer  .  11  861  156  120  820  11  740  336  11  288  755  +  45|  581
Zuckermaterialsteuer  6  116  546  63  238  357  —  57121  811  6511  532  —  63633  343
Verbrauchsabgabe  von  Zucker.  74  229  4327)  1  041  304  1  73  188  128  55  542  6z3  +  17645  495
Salzsteuer  .....  43  154  143  39866  43  114  277  43  231  27—  117.020
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  30  957273  8867360  22  089  913  21  087056  +  1  002  857
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  #
schlag  zu  derselben.  ..  113591850,  119868·l113471982«115956535—2484553
Brausteuer  .  25  418  568  89913  25  328  655  25  376  06  —  47  361
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  560  513  1  3  560  513  3382  134  +  178  379
Summe  685  058  913  73763  755  611295  158  686  789  35655—  75  494698
Spielkartenstempel.  —  —  1  363  265  1  323  188  +  40  077
Wechselstempelsteuer  —  —  7  915  609  8  75  592  —  2359  983
Stempelsteuer  für  1  1
a)  Werthpapiere  —  —  3  642  581  4  585  015  —  942  434
b)  Kauf  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  9  305  944  11  019906  —  1  713  962
e)  Loose  zu:  i
Privatlotterien  —  —  1  756  564  1  452914  +  303  650
Staatslotterien  —  —  6  768  219  6  937  434  1  —  169215

 

*)  Darunter  Zuckersteuer  nach  dem  Gesetz  vom  31.  Mai  1891  =  45  267  193  4

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfubr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  oachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  März  1893:
—  —  .  -
)  -  Ist  ·  Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  demselben  Zeitraum  des  +  mehr
Einnahmeen.  obengenannten  Monats  Veriabres  —  weniger
—————  6  6  M  .  .  —
1.  6  2.  3.  4.
Zölle  ..  338  445  650  376  680  139  —  18234  489
Tabacksteuer  11364  662  11  540  709  —  176047
Zuckermaterialsteuer  13  338  209  9918  852  +  34s9  357
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  52  268  607  55  235  341  —  2  966  734
Salzsteuer  42  474  25S8  42  614  526  —  140  268
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  18  771  895  18271  522  +  500  373
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
u  derselden.  .  ..  96  110  987  99999353  —  3888  366
Brausteuer  und  üebergangsabgabe  von  Bier  24  549  443  24437  479  +  111964
Summe  617  323  711  638  697  921  —  21374210
Spielkartenstempel  1  306  922  1  245  332  +  61  590
        <pb n="135" />
                                                —  117  —

                             3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  v.  Mts.  beschlossen,  daß  in  Ziffer  7  der  durch  den
Bundesrathsbeschluß  vom  30.  Januar  1892  —  Central-Blatt  1892  Seite  71  ff.  —  genehmigten  Bestimmungen,
  betreffend  die  Ursprungsnachweise  für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden  Waaren,

die  Worte

„Bettfedern,  gereinigt  und  zugerichtet  (Nr.  11  f  des  Zolltarifs)“

zu  streichen  sind.

Berlin,  den  19.  April  1893.

                             Der  Reichskanzler.
                   In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                           4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Name  und  Stand

Alter  und  Heimatb

 

 

 

 

 

 

*  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  —  —  Grund  des
5  der  B  Ausweisung  Ausweisungs-9
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  1  2.  1  3.  1.  5.  6.
                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Eduard  Eyer,  geboren  am  18.  März  1869  zu  Deutsch-Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis=  2.  März  d.  J.
Webergeselle,  Brodek,  Bezirk  Littau.  Mähren,  orts=  Betteln,  hauptmannschaft
angehörig  ebendaselbst,  Zwickau,
2.  Otio  Lauritzen,  geboren  am  15.  Mai  1849  zu  Hügum,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  4.  März  d.  J.
Arbeiter,  Kreis  Hadersleben,  Preußen,  ortsange-  gierungs=  Präsident  zu
hörig  zu  Fooling,  Dänemark,  Schleswig,
3.  Johann  Nemec,  geboren  am  20.  Dezember  1866  zu  Her.  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-2.  März  d.  IJ.
Handarbeiter,  manitz,  Bezirk  Hohenmauth,  Böhmen,  Betteln,  hauptmannschaft
ortsangehörig  zu  Wracowitz,  ebenda-  Zwickau,
ebendaselbst,
4  a.  Josef  Nowak,  30  Jahre  alt,  geboren  zu  Lututewa-Arbeiter,.
  Latton)  bei  Wielun,  Gouvernement  .  Königlich  preußischer  Re.  .
4b.  dessen  Ehefrau  Ma.  33  Jahre  alt,  geboren  zu  Lututewa,  Landstreichen,  Pernn  Präsident  zu  5.  April  d.  J.
rianne  geb.  Kolo-  eslau,
dzietzik,
5.  Anton  Panck,  geboren  am  22.  Juni  1858  zu  Ziering,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-24.  Februar
Schneidergeselle,  urziro  K.  Böhmen,  ortsangehörig  Sachbeschädigung,  zirksamt  Mühldorf,  d.  J.
ebendaselbst,
6.  Alexander  Rapf,  geboren  am  6.  Februar  1870  zu  Wüllers-  Landstreichen  und  Großherzoglich  hessisches  27.  März  d.  J.
Kellner,  dorf  bei  Hollabrunn,  Niederösterreich,  Betteln,  Kreisamt  Worms,
7.  Anton  Schotek  geboren  am  1.  Dezember  1870  zu  Wien,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be- 



(Sotek),  Weber,

ortsangehörig  zu  Potasek,  Bezirk  Pilgram,
  Böhmen,

 

 

zirksamt  Kötting,

8.  Februar
d.  J.

 

                                                                                               21*
        <pb n="136" />
                                                      —  118  —

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  -  Grund  des

2  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
S  er  Bestrafung.  ·
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Janos  Skama,  geboren  am  26.  Juni  1859  zu  Karoly/Widerstand  gegen  die  Großhezzoglich  badischer  4.  März  d.  J.

10.

11.

12.

 

Bäckergeselle,

Johann  Stadlau  er,  geboren  am  28.  April  1874  zu  Radmer,

Fabrikarbeiter,

Josef  Tobolla,
Kutscher,

Rudolf  Walder,
Sattlergeselle,

Johann  Friedrich
Wirz,  Ziegler,

in  Banat,  Ungarn,

Bezirk  Leoben,  Steiermark,  ortsange.
hörig  ebendaselbst,

geboren  am  27.  Dezember  1873  zu

Brünn,  Mähren,  ortsangehörig  zu
Koslowitz,  Bezirk  Mistek,  ebendaselbst,

geboren  am  26.  März  1870  zu  Wiopkingen,
  Kanton  Zürich,  Schweiz,

geboren  am  H.  Februar  1871  zu  Dürrenäsch,
  Kanton  Aargau,  Schweiz,  schweizerischer
  Staatsangehöriger,

Landeskommissär  zu

Staatsgewalt,  Be.
Konstanz,

amtenbeleidigung,
Fälschung  von  Legitimations
  .  Papieren
und  Landstreichen,
Landstreichen,  Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,
Landstreichen  und  dieselbe,
Betteln,  1

Landstreichen,  Betteln
und  falsche  Namensangabe,

Landstreichen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Trier,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.
dent  zu  Colmar,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

24.  März  d.  I

—

4#-27.

  März  d.

40

1.  April  d.  J.

desgleichen.
        <pb n="137" />
                                            —  119  —

                                   Central-Blatt

                                          für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                       Herausgegeben                                                                                                                              im

                                      Reichsamt  des  Innern.

———.-———————————  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Verlin,  Freitag,  den  28.  April  1893.  #  Nr.17.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Ermächtigung  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Aufhebung  von  Bestimmungen
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten.  Seite  119  über  die  Zollbehandlung  von  MineralölFässern  120
2.  Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  4
stands  =  Akten  im  Schutzgebiet  der  Neu-  Guinea-  Kom-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
pagnie  *  *    119  Reichsgebiet  .  %  120

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Gerdes  in  Aarhuus  (Dänemarhk)  ist  gestorben.

 

 

Dem  vertretungsweise  mit  der  Leitung  der  Geschäfte  des  Kaiserlichen  General-Konsulats  in  Barcelona
betrauten  Gerichtsassessor  Weber  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk
  des  General-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  gegenwärtigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

                                              2.  Kolonial=  Wesen.

Auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs—
Gesetzbl.  1888  S.  75)  und  des  Reichsgesetzes,  betreffend  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des  Personen—
standes  von  Reichsangehörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  ist  dem  im
Dienste  der  Neu-Guinea-Kompagnie  stehenden  Referendar  Hasse  für  seine  Person  und  die  Dauer  seiner
Thätigkeit  im  Schutzgebiete  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Kaiser-Wilhelmsland  bezüglich
aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  zu  beurkunden.
        <pb n="138" />
                                                       — 120 —                                                                                                            3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  d.  Mts.  über  die  Zollbehandlung  der  gefüllt  mit
Mineralöl  eingehenden  Fässer  beschlossen,

1.  den  zweiten  Absatz  des  §.  7  der  Bestimmungen  über  die  Tara  vom  17.  Mai  1888  (Central-Blatt
  S.  184  ff.),

2.  die  Ziffer  2  des  Bundesrathsbeschlusses  vom  25.  September  1885  (Central-Blatt  S.  473),

3.  den  achten  Absatz  des  §.  23  des  Niederlage-Regulativs  vom  5.  Juli  1888  (Central-Blatt
S.  551  ff.)

vom  1.  Juli  1893  ab  außer  Kraft  zu  setzen.
Berlin,  den  26.  April  1893.

                             Der  Reichskanzler.
                         In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                       4.  Polizei  =  Wesen.

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
7  #  der  B  *  Ausweisung  Ausweisungs.
der  Ausgewiesenen.  et  Bestrafuns.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□C
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                    a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Luigi  Polla,  Schuh-geboren  am  1.  Januar  1861  zu  Co-.Münzverbrechen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-7.  April  d.  J.
macher,  dissago,  Italien,  italienischer  Staats.  (7  Jahr  Zuchthaus  sident  zu  Colmar,
angehöriger,  laut  Erkenntniß  vom

 

 

"  11.  November  1885),  1

                      b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Franz  Beauclerc,  sgeboren  am  11.  August  1869  zu  Paris,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-/26.  März  d.  J.

Uhrmacher,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  lizei-Direktion  München,
3.  Viktor  Breyngert,  geboren  am  10.  November  1856  zu  Landstreichen,  dieselbe,  desgleichen.
Comptorist,  Grammont,  Provinz  Ostflandern,

Belgien,  ortsangehörig  zu  Ougree,
Provinz  Lüttich,  ebendaselbst,
4.  Theodor  Eduard  geboren  am  15.  Januar  1861  zu  An.  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  7.  April  d.  J.

Carlander,  gerums,  Schweden,  schwedischer  Staats.  Diebstahl,  dent  zu  Straßburg,
Tagner,  angehöriger,  -
5.  Karl  Chramosta,  geboren  am  16.  Oktober  1862  zu  Lam-Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-S80.  März  d.  J.
Metzger,  bach,  Bezirk  Wels,  Oberösterreich,  orts-  lizei-Direktion  München,

angehörig  zu  Vcelnic,  Bezirk  Pilgram,
i  Böhmen,
        <pb n="139" />
                                                        —  121  —

 

 

 

SName  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
.—  Grund  .  des
r  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs.
Z  der  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
·
1.  2.  3.  4.  5.  6.
6.  Johann  Dietz,  geboren  am  18.  Juli  1864  zu  Maria-  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po..  April  d.  J.
Metzger,  Kulm,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,  orts-  lizei-Direktion  München,
angehörig  zu  Königsberg,  ebendaselbst,  Z  „
7.  Mathias  Eischen,  geboren  am  27.  Juli  1871  zu  Tonte-desgleichen,  dieselbe.  28.  März  d.  J.
Kiellner  und  Kutscher,  lange,  Provinz  Luxemburg,  Belgien,
ortsangehörig  ebendaselbst,  ·
8.LudwigEnder,  geboren  am  25.  August  1875  zu  Schwaz,  Landstreichen  und  dieselbe,  4.  April  d.  J.
Tagelöhner,  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,
9.  Josef  Fischer,  geboren  am  11.  August  1845  zu  Czschorta,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-d0.  März  d.  J.
Schuhmachergeselle,  Bezirr  2  Ungarn,  ortsangehörig  hauptmannschaft  Leipzig,
ebendaselbst,  Z
10.  Alois  Franek,  geboren  am  19.  Juni  1877  zu  Wollin,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-5.  April  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  österreichi-  zirksamt  Füßen,
scher  Staatsangehöriger,  4%
11.  Anna  Franek  (Fran-geboren  am  16.  Juli  1841  zu  Wlkonic,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-12.



13.

14.



15

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

jek),  geborene  Lawitschka,
  Tagelöh—
nersfrau,

Franz  Franke,
Maurer,

Alois  Goerlich,

 

—

Schneidergeselle,

Josef  Heiß,
Drechsler,

i
s
l

..Andreas  Hoffmann,

Zimmermann,

Anton  Juneck,
Müller,

Josef  Anton  Keller,
Fabrikarbeiter,

Hugo  Mahrla,
Klempner,

 

Ferdinand  Nemecek,
Kürschnergehülfe,

Maria  Peckers,

Dienstmagd,

Vincenz  Pettera,
Schlächtergeselle  und
Arbeiter,

Johann  Porubsky,
Spängler,

Emil  Rößler,  Hausdiener,


 

Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  österreichische
  Staatsangehörige,

geboren  am  19.  März  1864  zu  Ebersdorf,
  Bezirk  Aussig,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Müglitz,  Bezirk  Teplitz,
ebendaselbst,

geboren  am  1.  Dezember  1854  zu
Ransen,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  15.  Juni  1872  zu  Reindorf,
Bezirk  Sechshaus,  Oesterreich,  ortsangehörig
  zu  Mattersdorf,  Komitat  Oedenburg,
  Ungarn,

geboren  am  30.  November  1857  zu
Hohenbruch,  Kreis  Gitschin,  Böhmen,

49  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Rupersdorf,  Bezirk  Starkenbach,
  Böhmen,
geboren  am  23.  Oktober  1873  zu  Bern.
hardszell,  Gemeinde  Waldkirch,  Kanton
St.  Gallen,  Schweiz,  ortsangehörig  zu
Waldkirch,
geboren  am  15.  Februar  1871  zu  Grulich,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Günstersdorf,
  ebendaselbst,
geboren  am  16.  August  1856  zu  Skuc,
Bezirk  Hohenmauth,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  25.  Mai  1876  zu  Rosport,

Luxemburg,  luxemburgische  Staatsangehörige,



geboren  am  3.  Februar  1853  zu  Welhotta
  bei  Trautenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  15.  Februar  1868  zu  Roznau,

  Bezirk  Wallach  =  Meseritsch,

Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

geboren  am  18.  Oktober  1872  zu  Steinschöhnau,
  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

 

Betteln,

Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

Nichtbeschaffung  eines
Unterkommens,

Betteln,

Landstreichen  und
gewerbsmäßige  Unzucht,


Betteln,

Landstreichen,

Betteln,

 

zirksamt  Miesbach,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Erfurt,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs=  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  -  Präsident  zu
Hannover,
Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  .=  Präsident  zu
Schleswig,

Königlich  preußischer  Reierungs
  .  Präsident  zu
Frfurt,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident

  zu  Metz,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Stettin,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Polizei-Behörde  zu  Ham.
burg,

 

22

20.  Dezember
v.  J.
8.  April  d.  J.

7.  April  d.

28.  März  d.

15.  April  d.

14.  April  d.

*

29.  März  d.

10.  April  d.

40

8.  April  d.  J.
I  I.  April  d.  J.
desgleichen.

30.  März  d.  J.

12.  April  d.  J.
        <pb n="140" />
                                                      —  122  —

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

7  *11  d  —Grund  Ausweisung  —’i
Bestrafung.
2  ·  der  Ausgewiesenen.  er  Beftrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

24.  Edmund  Rotter,  geboren  am  11.  November  1866  zu  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerische  Po-24.  März  d.  J.

25.

26.

27.

28.

29.
30.
31.

32.

33.

Kellner,

Alois  Rouscharek,
Handlungsgehülfe,

Franz  Schlucker,
Konditor,

Elise  Streicher,  ledige
  Fabrikarbeiterin,

Anna  Elisabeth
Strupl,  unverehelichte,


Johann  Sucharda,
Seiler,

Franz  Vit  (Wit),
Schneider,

Josef  Wendler,
Dienstknecht,

Josef  Wilim,  Glasmacher,


 

Josef  Winkler,
Schlosser,

I

 

Jägerndorf,  Oesterreichisch  -  Schlesien,
ortsangehörig  zu  Neu-Zechsdorf,  Bezirk
Troppau,  ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1864  zu  Policka,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Lusading,
Bezirk  Tepl,  ebendaselbst,

33  Jahre  alt,  geboren  zu  Feldkirchen  a.  D.,
Bezirk  Wels,  Oesterreich,  ortsangehörig
zu  Aschach,  ebendaselbst,

geboren  am  6.  Dezember  1869  zu  Frankenburg,
  Bezirk  Vöklabruck,  Ober.
Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  6.  Schtember  1868  zu  Borek,
Kreis  Melnik,  Böhmen,

geboren  am  16.Dezember  1855  zu  Nieder-Lomnitz,
  Bezirk  Jitschin,  Böhmen,  ortsan
  ehörig  ebendaselbst,

geboren  am  10.  Oktober  1853  zu  Volesnitz,
  Bezirk  Neustadt,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  18.  April  1853  zu  Georgs-=walde,
  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  19.  März  1854  zu  Lipina,
Oesterreich,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  26.  Februar  1872  zu  Millstadt,
  Kronland  Kärnten,  Oesterreich,

 

Führung  falscher  Legitimationspapiere

und  falschen  Namens,

einfacher  Diebstahl  im
Rückfalle,
grober  Unfug
Führung  falscher  Le-Betteln,



und

gitimationspapiere,

zucht,
Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und

Betteln,

Betteln,

Nichtbeschaffung  eines
Unterkommens,

gewerbsmäßige  Unlizei-Direktion

  München,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  bayerische  Polizei-
  Direktion  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hannover,

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
Liegnitz,

derselbe,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  .  Präsident  zu
Frankfurt  a.  O.,

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


 

18.  April  1892.

18.  April  d.  IJ.
28.  März  d.  J.
10.  April  d.  J.
desgleichen.

18.  April  d.  J.
17.  März  d.  J.
18.  Oktober

v.  J

13.  April  d.  J.

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamtes  Mühldorf  vom  28.  November  1888  gegen  Alois  Rousarek
verfügte  Ausweisung  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  für  1888  S.  1040  Z.  4)  ist  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="141" />
                                                 —  123  —

                                     Central-Blatt

                                          für  das  

                                     Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben
                                                 im

                                   Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  bezriehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Verlin,  Freitag,  den  5.  Mai  1893.  Nr..  18.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exegquatur-=  .  .
Ertheilungen....  Seite  123  3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Prüfung  und  Beglaubi-2.
  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zulassung  gemischter  Privat.  gung  der  Hefnerlampe  124
Transitlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß  für  die  in  Nr.  9  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  in  Berlin;  —  des-  Reichsgebiet  129
gleichen  in  Stuttgart....etc.  123

 

 

                                        1.  Kon  sulat-  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  bei  dem  Kaiserlichen
General-Konsulat  in  New  York,  Marheinecke,  zum  Konsul  in  Montevideo  (Uruguay)  zu  ernennen  geruht.

 

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Barmen  ernannten  Herrn  Rounsevelle
  Wildman
und
dem  zum  Konsul  der  Argentinischen  Republik  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  bisherigen  Vize-Konsul
  Heinrich  Hobrecht.

 

                                    2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  April  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Berlin  gemischte
Privat-Transitlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren
gestattet  werden  dürfen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  April  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Stuttgart,  Ulm  und
Heilbronn  gemischte  Privat-Transitlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs
aufgeführten  Waaren  gestattet  werden  dürfen.

 

23
        <pb n="142" />
        nachstehend.

                                              —  124  —


                           3.  Handels=  und  Gewerbe  -Wesen.

                                            Bekanntmachung

                über  die  Prüfung  und  Beglaubigung  der  Hefnerlampe.

                                     Prüfungsbestimmungen.
Die  zweite  (technische)  Abtheilung  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt  übernimmt  die  Prüfung
und  Beglaubigung  von  Hefnerlampen  nach  Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen,  welche  auf  Grund
von  Vereinbarungen  mit  dem  Deutschen  Verein  von  Gas=  und  Wasserfachmännern  aufgestellt  sind.

                                                     §.  1.

Die  Prüfung  hat  den  Zweck  zu  ermitteln,  ob  die  Lichtstärke  der  Lampe,  wenn  dieselbe  mit  reinem
Amylacetat  gebrannt  wird,  bei  der  durch  die  Marke  des  zugehörigen  Flammenmessers  angezeigten  Flammenhöhe
  und  wenigstens  10  Minuten  nach  dem  Anzünden  dem  durch  die  Normale  der  Reichsanstalt  festgestellten
  Werthe  eines  „Hefnerlicht“  gleichkommt.

                                                           §.  2.
Zur  Prüfung  zugelassen  werden  nur  Hefnerlampen  von  der  in  der  Anlage  angegebenen  Einrichtung,
sofern  ihnen  einer  der  ebenda  beschriebenen  Flammenmesser  und  eine  Kontrollehre  beigegeben  und  der  Name
des  Verfertigers  sowie  eine  Geschäftsnummer  auf  der  Lampe  verzeichnet  ist.

                                                       §.  3.
Die  Prüfung  besteht:
1.  in  der  Kontrole  der  wichtigsten  Abmessungen,

2.  in  der  photometrischen  Vergleichung  mit  den  Normalen  der  Reichsanstalt  unter  Benutzung
der  der  Lampe  beigegebenen  Flammenmesser.  #

                                                     §.  4.
Ergiebt  die  Prüfung,  daß

1.  die  Wandstärke  des  Dochtrohres  um  nicht  mehr  als  0,02  mm  im  Mehr  oder  0,01  mm  im
Minder,  seine  Länge  um  nicht  mehr  als  0,5  mm  im  Mehr  oder  Minder,  sein  innerer
Durchmesser  um  nicht  mehr  als  0,1  mm  im  Mehr  oder  Minder  von  dem  Sollwerth  abweicht,
ferner  bei  aufgesetzter  Lehre  der  Abstand  von  dem  oberen  Dochtrohrrande  bis  zur  Schneide
der  Lehre  um  nicht  mehr  als  0,1  mm  von  seinem  Sollwerth  abweicht,

2.  die Lichtstärke  von  ihrem  Sollwerth  um  nicht  mehr  als  0,02  desselben  abweichend  genden

  ist,
so  findet  die  Beglaubigung  statt.

                 

                                                    §.  5.

Die  Beglaubigung  geschieht,  indem  auf  den  folgenden  Theilen  der  Lampe:

1.  dem  Gefäß,

2.  dem  die  Dochtführung  enthaltenden  Kopf,

3.  dem  Dochtrohr,

4.  dem  Flammenmesser,

5.  der  Lehre
die  gleiche  laufende  Nummer  nebst  einem  Kennzeichen  der  Prüfung  angebracht  wird.  Als  letzteres  dient
der  Reichsadler.  Außerdem  wird  über  den  Befund  der  Prüfung  eine  Bescheinigung  ausgestellt,  welche
die  Fehler  in  der  Angabe  der  Lichtstärke  abgerundet  auf  0,01  ihres  Sollwerthes  angiebt.
        <pb n="143" />
                                                     —  125  —

                                                §.  6.
An  Gebühren  werden  erhoben:
1.  für  die  Prüfung  und  Beglaubigung  einer  Hefnerlampe  mit  einem  Flammenmesser  3,00  M.

2.  für  die  Prüfung  und  Beglaubigung  einer  efnerlampe  mit  Visir  und  optischem
Flammenmesser  .4,50 M

3.  für  die  Prüfung  und  Beglaubigung  einer  er  Hefnerlampe  mit  einem  Ersabdochtrohr
und  einem  Flammenmesser  4,50 M

4.  für  die  Prüfung  und  bellaubigmge  einer  k  befnellan  mit  einem  Ersabdochnrohr
und  beiden  Flammenmessen  5,50 M

Charlottenburg,  den  30.  März  1893.

                          Physikalisch-Technische  Reichsanstalt.
                                               v.  Helmholtz.







 

                               Beschreibung  der  Hefnerlampe.


Eine  Hefnerlampe  mit  Visir  nach  von  Hefner-Alteneck  ist  in  Figur  1  im  Längsschnitt,  in  Figur  2  umstehend.
und  3  im  Grundriß  gezeichnet.  Figur  4  giebt  eine  Ansicht,  Figur  5  einen  Grundriß  des  Flammenmessers..
nach  Krüß.  Ferner  zeigen  Figur  6a,  6b  und  6c  die  beizugebende  Kontrollehre.  Sämmtliche  Figuren
sind  in  natürlicher  Größe  ausgeführt.

Die  eigentliche  Lampe  besteht  aus  dem  Gefäß  A,  dem  die  Dochtführung  enthaltenden  Kopf  B
und  dem  Dochtröhrchen  C.

Das  Gefäß  4  dient  zur  Aufnahme  des  Amnlacetats;  es  ist  aus  Messing  oder  Rothguß  hergestellt
und  im  Innern  verzinnt.

Der  Kopf  B  trägt  in  seinem  Innern  erstens  das  dochtführende  Rohrstück  a  (Figur  1  und  2),
welches  an  seinem  unteren  Theile  zwei  einander  gegenüberliegende  rechtwinklige  Ausschnitte  enthält,  und
zweitens  das  Triebwerk.  Das  letztere  besteht  aus  zwei  Achsen  d  und  d’  (Figur  2),  über  welche  zwei
gezähnte,  in  die  genannten  rechtwinkligen  Ausschnitte  eingreifende  Walzen  V  und  w  (Figur  1  und  2)
geschoben  sind.  Seitlich  von  den  Walzen  und  mit  diesen  fest  verbunden,  sitzen  die  Zahnräder  e  und  e'
diese  können  durch  die  beiden  in  sie  eingreifenden,  auf  ein  und  derselben  Achse  b  sitzenden  Schrauben
ohne  Ende  f  und  1  in  einander  entgegengesetzter  Richtung  gedreht  werden.  Die  Achse  b  endet  in  dem
Knopf  g,  mit  dessen  Hülfe  das  Triebwerk  durch  die  Hand  in  Bewegung  gesetzt  wird.  Um  eine  Verschiebung
der  Achse  b  in  ihrer  Längsrichtung  zu  verhindern,  dient  zunächst  die  in  Figur  23  besonders  gezeichnete
Feder!  und  außerdem  eine  auf  der  Achse  b  mitten  zwischen  den  Schrauben  k  und  f  befindliche  ringförmige
Verstärkung,  welche  in  einer  innen  an  der  Decke  des  Kopfes  B  sitzenden  Metallgabel  m  läuft.  Das
dochtführende  Rohrstück  a  ragt  über  die  obere  Platte  des  Kopfes  B  um  etwa  4  mm  heraus  und  trägt  an
diesem  herausragenden  Ende  außen  ein  Gewinde,  mit  welchem  eine  das  Dochtrohr  schützende  Hülse  D
(Figur  1)  aufgeschraubt  werden  kann.  Dicht  neben  dem  Rohrstück  a  befinden  sich  in  der  oberen  Platte
des  Kopfes  B  zwei  einander  gegenüberliegende  vertikale  Oeffnungen  von  etwa  1  mm  Durchmesser,  welche
zur  Zuführung  der  Luft  an  Stelle  des  verbrauchten  Brennstoffes  dienen.  Dieselben  liegen  so,  daß  sie
bei  aufgeschraubter  Hülse  D  von  letzterer  verdeckt  werden.

Das  Dochtrohr  ist  aus  Neusilber  ohne  Löthnaht  hergestellt;  seine  Länge  soll  35  mm,  sein
innerer  Durchmesser  8  mm,  seine  Wandstärke  0,15  mm  betragen.  Es  wird  von  oben  in  das  Nohrstück  a
bis  an  einen  an  dem  letzteren  befindlichen  vorstehenden  Ansatz  eingeschoben.  Das  herausragende  Dochtrohrende
  soll  dann  25  mm  lang  sein.  Das  Dochtrohr  muß  sich  in  seiner  Hülse  mit  leichter  Reibung
bewegen  lassen,  so  daß  es  leicht  entfernt  werden  kann,  ohne  sich  jedoch  bei  der  Bewegung  des  Dochtes
mit  diesem  hochzuschieben.

                                                                           23*
        <pb n="144" />
                                                   —  126  —

Der  Flammenmesser,  welcher  zur  Feststellung  der  richtigen  Flammenhöhe  (40  mw)  dient,  ist
auf  einem  abnehmbaren,  drehbaren  und  an  jeder  Stelle  festklemmbaren  Ring  h  (Figur  1,  3,  4  und  5)
befestigt,  welcher  auf  die  obere  Platte  des  Kopfes  B  aufgesetzt  wird.  Die  Einrichtung  der  Klemmvorrichtung
  ist  aus  Figur  3a  und  3b  ersichtlich.  Der  Träger  i  (Figur  1  und  4),  welcher  den  Ring  mit
der  eigentlichen  Meßvorrichtung  verbindet,  soll  so  fest  sein,  daß  er  ohne  mechanische  Hülfsmittel  nur
schwer  verbogen  werden  kann.  «

Als  Meßvorrichtung  dient  entweder  ein  Visir  nach  von  Hefner-Alteneck  oder  eine  optische  Vorrichtung
  nach  Dr.  Krüß.  Es  können  einer  Lampe  beide  Flammenmesser  beigegeben  werden,  jedoch  dürfen
dann  nicht  beide  auf  demselben  Ring  befestigt  sein.

Das  Visir  K  besteht  aus  zwei  in  einander  geschobenen  Rohrstücken  mit  horizontaler  durch  die
Achse  des  Dochtröhrchens  hindurch  gehender  Achse.  Das  innere  Rohrstück  ist  der  Länge  nach  durchschnitten
  und  trägt  ein  horizontal  liegendes  blankes  Stahlblättchen  u  (Figur  1  und  3e)  von  0,2  mm
Dicke  mit  einem  rechtwinkligen  Ausschnitt.  Die  untere  Ebene  des  Stahlblättchens  soll  40  mm  über  dem
oberen  Rande  des  Dochtrohres  liegen.

Die  optische  Vorrichtung  r  (Figur  4  und  5)  besteht  aus  einem  etwa  30  mm  langen  Rohrstück,
dessen  Achse  ebenfalls  horizontal  liegt  und  durch  die  Achse  des  Dochtrohres  hindurchgeht.  Das  Rohrstück
ist  auf  der  dem  Dochtrohr  zugewandten  Seite  durch  ein  kleines  Objektiv  von  etwa  15  mm  Brenmweite
geschlossen,  auf  der  entgegengesetzten  Seite  durch  eine  matte  Scheibe,  welche  von  feinem  Korn  sein  und
dem  Objektiv  ihre  matte  Seite  zuwenden  soll.  Die  letztere  trägt  in  ihrer  Mitte  eine  horizontale  schwarze
Marke  von  nicht  mehr  als  0,2  mm  Dicke.  Das  durch  das  Objektiv  entworfene  Bild  der  oberen  Kante
dieser  Marke  soll  genau  40  mm  über  der  Mitte  des  oberen  Dochtrohrrandes  liegen.  .

Kein  Theil  des  Flammenmessers  darf  abschraubbar  oder  drehbar  sein.  Soweit  dabei  Befestigungsschrauben
  zur  Verwendung  kommen,  sollen  ihre  Köpfe  um  die  Schnitttiefe  abgefeilt  sein.  

Die  Lehre  dient  zur  Kontrole  der  richtigen  Stellung  des  oberen  Randes  des  Dochtrohres  sowie
derjenigen  des  Flammenmessers.  Ihre  Einrichtung  ist  aus  den  Figuren  Ga,  b  und  c  ersichtlich.  Wenn
sie  über  das  Dochtrohr  geschoben  ist,  so  daß  sie  auf  der  Decke  des  Kopfes  B  fest  aufsteht,  so  soll  beim
Hindurchblicken  durch  den  in  etwa  halber  Höhe  der  Lehre  befindlichen  Schlitz  s  (Figur  6a  und  b)  zwischen
dem  oberen  Rande  des  Dochtrohres  und  der  horizontalen  Decke  des  inneren  Hohlraumes  der  Lehre  eine
feine,  weniger  als  0,1  mm  breite  Lichtlinie  sichtbar  sein,  außerdem  muß  die  Schneide  oben  an  der  Lehre
bei  Benutzung  des  Visirs  in  der  Ebene  der  unteren  Fläche  des  Stahlblättchens  liegen.  Bei  Benutzung
des  optischen  Flammenmessers  muß  die  Schneide  der  Lehre  in  der  oberen  Kante  der  Marke  des  Flammenmessers
  abgebildet  werden.  Der  Abstand  zwischen  dem  oberen  Dochtrohrrande  und  der  Schneide  der
Lehre  muß  somit  genau  40  mm  betragen.  ·

Der  obere  Theil  der  Lehre  hat  einen  Durchmesser  von  etwas  weniger  als  8  mm.  Er  muß  sich
leicht  in  das  Dochtrohr  hineinschieben  lassen  und  dient  zur  Herausnahme  des  letzteren,  falls  dessen
Reinigung  nöthig  ist.

Die  Lehre  ist  aus  Messing  und  zwar  aus  einem  Stück  herzustellen.  

Sämmtliche  Metalltheile  der  Lampe  außer  dem  Dochtrohr  und  dem  Stahlblättchen  des  Visirs
sind  mattschwarz  zu  beizen.
        <pb n="145" />
        4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

       
 

  
 

 

 

 

 

 

 

.

1
—

Fig.  2.
        <pb n="146" />
                                                   —— 128——

—
—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fig.  6c.
        <pb n="147" />
                                                  —  129  —

—

                                    4.  Polizei  -Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

—  Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—
—.

Alter  und  Heimath



 

der  Ausgewiesenen.

1

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.

6.

 

 

 

10.
11.

12.

.  «  Josef

 

13

.Alexander  Porembski,

  Arbeiter,

Franz  Seibt,  Bäckergeselle,


Robert  Franz  Böhmisch,
  Schneidergeselle,


Ferdinand  Buchta,
Drechsler,

Helene  Charlotte
Hedlund,  Näherin,

Alfred  Maiwirth,

Tuchmacher,

Michelacei,
(Michelacci),  Knecht,

Eduard  Rümmler,
Klempner,

Johann  Schreiber,
Arbeiter,

Josef  Steiner,
Spängler,

Johann  Theodor
Stockmann,  Glasbläser,


Wilhelm  Heinrich
Wiertz,  Gärtner,

Johann  Zinkowsky,
Kaminfeger,

                  a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  16.  März  1860  zu  Rußkowo,
  Kreis  Rypin,  Polen,  russischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  12.  Mai  1856  zu  Mscheno,
Bezirk  Melnik,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

 

schwerer  Diebstahl  in
zwei  Fällen  (2  Jahre
Juchthaus  laut  Er.
kenntniß  voml.  August
1890),

wiederholter  schwerer
Diebstahl  (8  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  8.  Mai
1885),

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Marienwerder,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  Präsident  zu
üneburg,

20.  März  d.  J.

24.  April  d.  J.

 

 

                      b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  22.  September  1852  zu
Hohenelbe,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  20.  (28.)  Mai  1862  zu
Selletitz,  Bezirk  Znaim,  Mähren,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  28.  April  1859  zu  Wester-Stockholm,
  schwedische  Staatsangehörige,


geboren  am  19.  Juni  1873  zu  Heiners.
dorf,  Bezirk  Friedland,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Hirschberg,  Bezirk  Danba,
ebendaselbst,

geboren  am  3.  April  1866  zu  Forli,
Italien,  italienischer  Staatsangehöriger,
gevoren  am  22.  Juni  1846  zu  Grün.
thal,  Bezirk  Brüx,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  19.  Juli  1864  zu  Podoly,
Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  22.  Februar  1870  zu  Rann,
Steiermark,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  6.  August  1862  zu  Cilli,
Steiermark,

geboren  am  7.  März  1871  zu  Nijmegen,
Provinz  Gelderland,  Niederlande,  orts.-angehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  18.  März  1859  zu  Grodno,
Rußland,

 

Betteln,
desgleichen,
gewerbsmäßige  Unzucht,



Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

 

Betteln,

desgleichen,
Landstreichen,
Betteln,

Betteln  und  Landstreichen


Betteln  und  grober
Unfug,

Polizei-Behörde  zu  Hamburg,


dieselbe,

dieselbe,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zuwickau,

Königlich  preußischer  Regierungs.
  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,
Herzoglich  sächsisches  Ministerium,
  Abtheilung
des  Innern  zu  Altenburg,
Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Gr
Kreisamt  Worms,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

22.  April  d.  J.
18.  April  d.  J.
12.  April  d.  J.
15.  April  d.  J.
25.  April  d.  J.
27.  März  d.  J.
28.  März  d.  J.

31.  März  d.  J.
22.  April  d.  J.

G.  April  d.  J.

 

Großherzoglich  hessisches

27.  März  d.  J.
        <pb n="148" />
        <pb n="149" />
                                                —  131  —

                                     Central-Blatt

                                           für  das

                                Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                                im

                               Reichsamt  des  Innern.

·"'  —.——.—.—g———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

i
XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  Mai  1893.  Nr..19.
.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  #  in  den  Weinbaugebieten  des  Reichs  gebildeten  Weinvon
  Civilstands-Akten::  Seite  131  baubezirke......    131
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  1.  Nachtrags  zur  4.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  April  1883.  ...  136
Handels-Marine  für  1893  131  5.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Neues  Verzeichniß  der  Reichsgebiet  .  138

 

                                          1.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Gesandten  von  Gutschmid  in  Tokio  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbereich  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbesälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

 

                                          2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  1.  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungssignalen  für  1893  ist  erschienen.

 

                               3.  Handels=  und  Gewerbe=  Wesen.

                                               Bekanntmachung.

Genmäß  der  Vorschrift  im  §.  4  Absatz  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Abwehr  und  Unterdrückung  der
Reblauskrankheit,  vom  3.  Juli  1883  (Reichs-Gesetzblatt  S.  149)  wird  nachstehend  ein  neues  Verzeichniß
der  in  den  Weinbaugebieten  des  Reichs  gebildeten  Weinbaubezirke  bekannt  gemacht.  Die  früheren  Bekanntmachungen

  treten  hierdurch  außer  Kraft.
                                                24

Umstehend.
        <pb n="150" />
                                                       —  132  —

 

 

Bundesstaat  Lau-  Namen
und  fende  Umfang  des  Weinbaubezirks.  des
Verwaltungsbezirk.Nr.  Weinbaubezirks.

I.  Preußen.
Reg.-Bez.  Posen.  1.Kreise  Bomst,  Buk,  Kosten  und  Meseritz.  Kosten.
-  Liegnitzundd  2.Regierungsbezirk  Liegnitz  mit  den  zur  Provinz  Branden-  Liegnitz-Frankfurt.
  burg  gehörigen  Gemarkungen  Crossen  a.  O.,  Merzdorf,
Berg,  Hundsbelle,  Rußdorf,  Deutsch=  und  Wendisch-Sagar,
  Gersdorf,  Tschausdorf,  Thiemendorf,  Plau,
Grunow,  Logau  und  Tschicherzig.
-  Breslau.  3.  Regierungsbezirk  Breslau.  Breslau.
-  Oppeln.  4.  -  Oppeln.  Oppeln.
-  Merseburg.  5.  Kreise  Querfurt,  Naumburg,  Weißenfels.  Naumburg.
-  -  6.|Kreis  Schweinitz.  Schweinitz.
-  Erfurt  undd  7.Stadtkreis  Erfurt,  Landkreise  Erfurt,  Langensalza,Erfurt.
Merseburg.  Weißensee  und  Eckartsberga.
Potsdam  u8.|  Provinz  Brandenburg  mit  Ausschluß  der  unter  Nr.  2|Brandenburg.
Frankfurt.  genannten  Gemarkungen.
-  Kassel.  9.  IStadt-  und  Landkreis  Hanau  mit  Ausschluß  der  Ge-Hanau.
markung  Langenselbold.
-  -  10.  Kreis  Gelnhausen  und  die  Gemarkung  Langenselbold  Gelnhausen.
(Landkreis  Hanau).
-  Wiesbaden.“11.Stadt=  und  Landkreis  Frankfurt  a.  M.  Frankfurt  a.  11.
OD  -  12.]  Gemarkungen  Neuenhain,  Altenhain,  Cronberg,  (Ober-Neuenhain.
taunuskreis)  und  Soden  (Kreis  Höchst).  «
-  -  13.  Gemarkungen  Hofheim,  Lorsbach,  Marxheim  (Kreis  Diedenbergen.
Höchst)  und  Diedenbergen  (Landkreis  Wiesbaden).
OD  -  14.  Gemarkungen  Weilbach,  Flörsheim,  Wicker  und  Massen-Wicker.
heim  (Landkreis  Wiesbaden).  «  "
-  -  15.GemarkungHochheim.  Hochheim.
-  -  16.]  Gemarkungen  Delkenheim,  Nordenstadt,  Wallau  und  Wallau.
Breckenheim  (Landkreis  Wiesbaden).  ·
-  -  17.GemarkungenJgstadt,Kloppenheim,Erbenheim(Land-Jgstadt
kreis  Wiesbaden).
-  OD  18.Stadtkreis  Wiesbaden.  Wiesbaden.
OD  -  19.  Gemarkungen  Biebrich-Mosbach,  Dotzheim,  Frauenstein,  Frauenstein.
Schierstein  (Landkreis  Wiesbaden).
-  20.Gemarkungen  Niederwalluf,  Oberwalluf,  Neudorf,  Rauenthal,
  Eltville,  Kiedrich  (Kreis  Rheingau).
OD  OD  21.Gemarkungen  Erbach,  Hattenheim,  Hallgarten,  Oestrich  Oestrich.
(Kreis  Rheingau).
OD  OD  22.]  Gemarkungen  Mittelheim,  Winkel,  Johannisberg  (Kreis  Winkel.
Rheingau).
-  -  23.emarkungen  Geisenheim,  Eibingen,  Rüdesheim  (Kreis  Geisenheim.
Rheingau).
-  24.  Gemarkungen  Aulhausen,  Aßmannshausen  (Kreis  Aßmannshausen.
Rheingaug).
-  -  25.Gemarkungen  Lorch,  Lorchhausen,  Preßberg  (Kreis  Lorch.
Rheingau).
-  -  26.  Gemarkungen  Caub,  Dörscheid  (Kreis  St.  Goarshausen).  Caub.
-  -  27.Gemarkungen  Bornich,  Patersberg,  St.  Goarshausen,

 

 

Lierschied,  Nochern,  Wellmich  (Kreis  St.  Goarshausen).

 

St.  Goarshausen.
        <pb n="151" />
                                                        —  133  —

—  —  —  —  —  —  —  —

 

 

Bundesstaat  Lau-  Namen
und  fende  Umfang  des  Weinbaubezirks.  des
Verwaltungsbezirk.Nr.  Weinbaubezirks.

 

Reg.-Bez.  Wiesbaden8.Gemarkungen  Ehrenthal,  Kestert,  Camp,  Filsen,  Osterspais  Camp.
-  (Kreis  St.  Goarshausen).

-b  -  29.  Gemarkungen  Braubach,  Oberlahnstein,  Niederlahnstein  Oberlahnstein.

s  (Kreis  St.  Goarshausen).

-  -  30.  Gemarkungen  Fachbach  (Kreis  St.  Goarshausen),  Ems,  N  Nassau.
Dausenau,  Nassau,  Weinaehr,  Obernhof,  Seelbach
(Unterlahnkreis).
-  -  31.  Gemarkungen  Balduinstein,  Geilnau,  Langenscheid  (Un-  Balduinstein.
terlahnkreis).
-  -  32.  Gemarkungen  Schadeck,  Runkel,  Villmar  (Oberlahnkreis),  sRunkel.
Niederbrechen,  Oberbrechen,  Eisenbach  (Kreis  Limburg).

-  Aachen.  33.  Kreis  Düren.  Düren.
-  Köln.  34.  Stadt--  und  Landkreis  Bonn,  Kreis  Rheinbach  und  Siegkreis.  Bonn.

Reg.-Bez.  Coblenz.  35.  Kreis  Wetzlar.  Wetzlar.
-  -  36.  JKreis  Neuwied  und  die  Bürgermeistereien  Ehrenbreitstein,  Neuwied.
Bendorf  und  Vallendar  (Stadt  und  Land)  des  Landkreises
  Coblenz.
Kreise  Ahrweiler,  Adenau  und  Mayen,  letzterer  mit  Aus=  Ahrweiler.
schluß  der  Bürgermeistereien  Polch  und  Münstermaifeld.
-  -  38.  Kreis  St.  Goar  mit  Ausschluß  der  Bürgermeisterei  St.  Goar.
Brodenbach,  sowie  die  Gemarkungen  Capellen  und
Rhens  des  Landkreises  Coblenz.
Coblenz  und39.Kreise  Zell  und  Cochem,  Bürgermeistereien  Polch  und  Cochem.
Trier.  Münstermaifeld  des  Kreises  Mayen,  Bürgermeisterei
Brodenbach  des  Kreises  St.  Goar,  Bürgermeisterei
Winningen,  sowie  Gemarkungen  Moselweiß  und  Metternich
  des  Landkreises  Coblenz,  Stadtkreis  Coblenz,
ferner  Gemarkungen  Reil,  und  Kövenich  des  Kreises
Wittlich  (Reg.-Bez.  Trier).
Coblenz.  40.Kreise  Kreuznach,  Meisenheim  und  Simmern.  Kreuznach.
Trier.  41.  Kreise  St.  Wendel,  Saarbrücken,  Saarlouis  und  Merzig.  Saarbrücken.
-  42.  Kreise  Bitburg,  Gemarkungen  Perl,  Besch,  Nennig,  Kreuz-Wincheringen.
weiler,  Palzem,  Helsant,  Wehr,  Wincheringen,  Rehlingen
a./Mosel,  Nittel,  Wellen  und  Temmels  des  Kreises  Saarburg,
  Gemarkungen  Oberbillig,  Igel,  Liersberg,  Langsar,
Mesenich,  Grevenich,  Metzdorf,  Wintersdorf,  Ralingen,
Edingen,  Menningen  und  Minden  des  Landkreises  Trier.
-  -  43.  Stadtkreis  Trier,  Gemarkungen  Oberemmel,  Krettnach,  Trier.
Obermennig,  Niedermennig,  Kommlingen,  Merzlich,
Conz,  Filzen,  Hamm,  Cönen,  St.  Mathias,  Medard-Feyen,
  Heiligkreuz,  Olewig,  Kürenz,  Euren,  Sommerau,
  Kernscheid,  Irsch,  Gusterath,  Pluwig,  Corlingen,
Filsch,  Waldrach,  Casel,  Mertesdorf,  Eitelsbach,  Ruwer-Maximin,
  Ruwer-Paulin,  Pfalzel  und  Ehrang  des
Landkreises  Trier,  Gemarkungen  Castel,  Crutweiler,
Serrig,  Irsch,  Beurig,  Saarburg,  Niederlanken,  Okfen,
Schoden,  Ayl,  Bibelhausen,  Wawern,  Wiltingen  und
Canzem  des  Kreises  Saarburg.

U

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□
–

VU

 

u  i½m  ½

##

 

 

 

24*
        <pb n="152" />
                                                  —  134  —

 

Bundesstaat
und
Verwaltungsbezirk.

Laufende

Nr.

Umfang  des  Weinbaubezirks.

Namen
des

Weinbaubezirks.

 

Reg.-Bez.  Trier.

II.  Bayern.
Reg.-Bez.  Pfalz.

—  —
—

-  Unterfranken,
bezw.  Mittelfranken
und  Oberfranken.

Reg.-Bez.  Schwaben.

III.  Königreich  Sachsen.

Kreishauptmannschaft
Dresden.

Kreishauptmannschaft
Leipzig.
IV.  Württemberg.

Donaukreis.
Jagstkreis.

Verschiedene  Kreise.

 

44.

Bezirksamt  Frankenthal  mit  Ausnahme  der  Gemeinde

 

Kreis  Bernkastel,  Kreis  Wittlich  mit  Ausschluß  der  Gemarkungen
  Reil  und  Kövenich,  sowie  die  Gemarkungen
Kenn,  Schweich,  Longuich,  Fastrau,  Fell,  Longen,
Loersch,  Mehring,  Poelich,  Schleich,  Ensch,  Bekond,
Detzem,  Thörnich,  Clüsserath,  Köwerich,  Leiwen  und
Trittenheim  des  Landkreises  Trier.

 

Bezirksämter  Neustadt  a.  H.,  Landau  und  Bergzabern,
ferner  die  Gemeinde  Lambsheim,  Bezirksamts  Frankenthal.


Bezirksämter  Germersheim  und  Speyer.

Lambsheim,  die  Bezirksämter  Kirchheimbolanden
und  Kusel,  ferner  die  Amtsgerichtsbezirke  Otterberg
und  Winnweiler.

Bezirksamt  Zweibrücken.

Sämmtliche  Bezirksämter  und  unmittelbaren  Städte
des  Regierungsbezirks  Unterfranken  und  Aschaffenburg,
  ferner  vom  Regierungsbezirk  Oberfranken:
die  Stadt  Bamberg  und  die  Bezirksämter  Bamberg  l
und  ll,  Forchheim  und  Staffelstein,  endlich  vom

Regierungsbezirk  Mittelfranken:  die  Stadt  Rothen--burg

  a.  T.,  sowie  die  Bezirksämter  Rothenburg  a.  T.,
Scheinfeld  und  Uffenheim.
Bezirksamt  Lindau.

Amtshauptmannschaftliche  Bezirke  Großenhain,  Meißen,
Dresden-Altstadt,  Dresden-Neustadt  und  Pirna,  sowie
Stadtbezirk  Dresden.  1

Amtshauptmannschaftliche  Bezirke  Oschatz  und  Grimma.

Oberamtsbezirke  Ravensburg  und  Tettnang.

Oberamtsbezirk  Mergentheim  mit  Ausschluß  der  Gemeindemarkung
  Rengershausen,  ferner  die  zu  dem
Oberamt  Gerabronn  gehörigen  Gemeindemarkungen
Oberstetten,  Niederstetten  und  Wildenthierbach.

Oberamtsbezirke  Rottenburg,  Tübingen,  Herrenberg,
Reutlingen,  Urach,  Nürtingen,  Kirchheim,  Eßlingen,
Cannstadt,  Waiblingen,  Schorndorf,  Welzheim,  Backnang,
  Marbach,  Ludwigsburg,  Stuttgart  Stadt,
Stuttgart  Amt,  Leonberg,  Calw,  Neuenbürg,  Vaihingen,
  Maulbronn,  Brackenheim,  Besigheim,  Heil- 



bronn,  Neckarsulm,  Weinsberg,  Oehringen,  Hall,
Künzelsau,  sowie  die  Gemeindemarkungen  Bächlingen

Bernkastel.

Neustadt  a.  H.—
Landau—Bergzabern.
  «

Germersheim—
Speyer.

Frankenthal—
Kirchheimbolanden
  —
Kusel.

Zweibrücken.

Unterfranken.

Lindau.
        <pb n="153" />
                                                      —  135  —

 

 

 

Bundesstaat  Lau-  Namen
und  fende  Umfang  des  Weinbaubezirks.  des
Verwaltungsbezirk.Nr.  Weinbaubezirks.
und  Langenburg,  Oberamts  Gerabronn,  und  die
Gemeindemarkung  Rengershausen,  Oberamts  Mergentheim.
  
V.  Baden,  1.Kreis  Mosbach.
2.Kreise  Mannheim,  Heidelberg  und  Karlsruhe.
3.Kreise  Baden  und  Offenburg.
4.Kreise  Freiburg  und  Lörrach.
5.  Kreis  Waldshut.
6.]Kreis  Konstanz.
VI.  Hessen.  1.  Provinz  Rheinhessen  mit  Ausnahme  der  Gemarkungen
Kastel  und  Kostheim.
2.  Provinz  Starkenburg.
3.  Provinz  Oberhessen.
4.  Die  Gemarkungen  Kastel  und  Kostheim  der  Provinz
Rheinhessen.
VII.  Sachsen-Weimar..,Das  ganze  Gebiet  des  Großherzogthums.
VIII.  Oldeuburg.  1.Bürgermeisterei  Herrstein.
(Fürstenthum  Birkenfeld.)
IX.  Sachsen-Meiningen.
Kreis  Saalfeld.  1.Die  Gemeinden  Oberpreilipp  und  Unterpreilipp  im  Amtsgerichtsbezirk
  Saalfeld.
Oh  -  2.  Die  Gemeinden  Tümpling,  Camburg,  Rodameuschel,
Wichmar,  Döbritschen,  Eckelstädt,  Schmiedehausen,
Kaatschen,  Unterneusulza,  Münchengoßerstädt,  Stöben
und  Weichau  im  Amtsgerichtsbezirk  Camburg.
X.  Sachsen-Koburg  1.Die  Ortsfluren  Königsberg  und  Nassach.  Königsberg  in
und  Gotha.  -  Franken.
Xl.  Elsaß-LothringenBezirk  Unter-Elsaß  mit  Ausschluß  der  Gemarkungen  der
Gemeinden  Kinzheim  und  Orschweiler,  sowie  der  am
rechten  Ufer  des  Gießer  gelegenen  Theile  der  Gemarkungen
  der  Gemeinden  Schlettstadt  und  Kestenholz.
2.  Diejenigen  Theile  der  Kreise  Gebweiler,  Colmar  und
Rappoltsweiler,  welche  östlich  von  der  Eisenbahn  von
Straßburg  nach  Basel  liegen,  sowie  der  Bann  der
Gemeinde  Bollweiler.
3.Die  übrigen  Theile  der  Kreise  Gebweiler,  Colmar  und
Rappoltsweiler,  sowie  die  unter  1.  aufgeführten  Gemarkungen
  des  Bezirks  Unter-Elsaß.
4.Die  Kreise  Mülhausen,  Altkirch  und  Thann.
5.F  1  Bezirk  Lothringen.

Berlin,  den  5.  Mai  1893.

 

 

 

                         Der  Reichskanzler.
                       In  Vertretung:  v.  Boetticher.
        <pb n="154" />
                                               —  136  —

4.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Erent
Sonstige  ion  Ver-Bezeichnun
  G  u  —  —  ——————
*  d  38  o (rund.  Reserve.  Noten.  Gegen  nge-  egen  fällige  es  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  me  Gegen  keiten
7  der  31.  März  deckte  31.  März  31.  März  mit  31.  März  31.  März  der  31.  März  -
*  Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  weiterge-25
  Banken.  1893.  Noten.  1893.  bindlich=  1833.  1893.  1893.Passiva.1898.  gebenen
-  s
keiten.  —  ai  en
  frist.  Wechseln.
—
1.  2.  8.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  1.  12.  18.  14.  15.  16.  17.
3  E
1  Reichsbank  120  00  30  Oooll  o12  6641  705  19051  —  758—  1  766|1  702129/+  79  470  —
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  600  96—  13  406%  1621  217  —  3  324  1825  402  205
3  Frankfurter  Bank  18000%  4500  11542  37|—  68  40  816—  4415  4876
4  Bayerische  Notenbank  7500  1697]  64020|  687  30  572F  3647/8599  —  771—  2  63—  311184419/—  395  1675
5  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30000  4467|]  47891  38981  15932—  1572/16  150  11721618638|  7880  430JX  3|s17571  18291  1894
6  Württembergische  Notenbank 00  733  23887—  536  9930—  60  16415  85  13—  6  28  40%  435  687
1Badische  Bank.  .  .  ..  9  000  1629  14288|  276°  9210|  61  2488  4  —  —  23—  311  27638|+—  9644  1957
s  Bank  für  Süddeutschland 4507  3  434211  —  295k2129965-7321290
-
9 Braunschweigische  Bank 10500  63  2745—  451840—  pP8ä  5210  —.  13314  4097  1881—  uo  22  670  212
—*  .——-#.##—#——-.—-..NÜ  l  -
.  ,  .
Zusammen: 22267246  189  842  61  728  197  680—  53.3689579  562  T  32  213|  7  4  5223|—  2491|2  075  559—+  62  “  12  796
l  .

Zu  Spalte  5*;  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  3“:
8*:

9

 

 

91  946

 

 

 

Bemerkungen.

100  M

500
1  000

M

Darunter  131  400  M  noch  nicht

=  836  892  950  M

 

 

 

26  484  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),

324  712  500  M  (
zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

1

2  3).

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="155" />
                                                         —  137 —                                                                       Wesen.

banken  Ende  April  1893
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1893.
auf  tausend  Mark.)

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
Metall.  begen  Reichss  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  —9-Bestand.
  31.  März  kafsen-  31.  März  anderer  31.  Mãrz  Wechsel.  31.  März  Lombard.31.  MärzEffekten.  31.  März  —  31.  März  der  31.  März
1893.  scheine.  1893  Banken.  1893.  1893.  1893.  1893.  1893.  Aktiva.  1893.  z
18.  19.  20.  21.  2.  2.  24.  25.  26.  21.  28.  22.  30.  zl.  322.  33.  4.
863  3121  —  5643  24274  4  71  100837  4  3664  9633  3094  41  036  +  2  861170725  1
338—  99  —  3  14  73  4658  —  82  2690  —  141  —  —  38  7  7916—  3912
4046  —  517  w  —  3  116—  8831  28  667—  1086  9262858  5326—  97  2908  —  2668  50  357—  43443
31  021—  1  160  107  —  19  2320—  1481  46  898  +  130  2262.  515  2224  120  1619  4  500  84419—  3954
23285  +  1474  *  +  34  8316—  383445083  777/  3298—  720  788  298  6  440  —  112551757210
11  60  75  142  8  2  218  +  51½0083  41  896  101  8  —  616—  51  35560  —  4856
4993  +  229  18  —  2  41—  12  18  6388  96  1  4955—  29  100  T  45  2348  +  637  27638  9647
4238  323  23.—  2  180—  12817271  7067  1564  1  46064  261  2074  —  165829965—  7328
699  5  55  44  151  —  94  6371—  69  2423  —  550  2225  483  8  716  1  6277  20  6413  6849
948  578  —  591  15007  +  13255235773-yS  22912.  4204  65  800  10951]  2081  395  4  62  035
        <pb n="156" />
                                                  —  138  —

                                     5.  Polizei  =  Wesen.

                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
3—  4  -  —  Grund  des
S  «  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-*
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
"  2.  I  3.  4.  .  6.
                         à)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafsgesetzbuchs:
1.  Wenzel  Hurka,  (geboren  am  15.  September  1862  zusschwere  Körperver-]Königlich  bayerisches  Be.|2.  März  d.  J.
Flaschnergehilfe,  Taus,  Böhmen,  österreichischer  Staats=  letzung  und  schwerer  zirksamt  Bamberg  ll,
angehöriger,  Diebstahl  (1  Jahr
8  Monate  Zuchthaus
6  laut  Erkenntniß  vom
3.  Juli  1891),
i
                      b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Jakob  Ferdinand  geboren  am  16.  Mai  1870  zu  Gommis=  Betteln,  Königlich  preußischer  28.  März  d.  J.
Bernet,  Gärtner,  wald,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  Polizei-Präsident  zu
Z  .  ortsangehörig  ebendaselbst,  Berlin,
3.  Johann  Engel-  geboren  am  24.  Juni  1872  zu  Nieder-sdesgleichen,  Polizei.  Behörde  zu  Ham.29.  April  d.  J.
mann,  Schlachter-grund,  Böhmen,  österreichischer  Staats.  burg,
geselle,  angehöriger,
4.  Susanna  Fero,  ge-angeblich  44  Jahre  alt,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.18.  April  d.  J.
borene  Pawlowski,  ortsangehörig  zu  Dwory,  Bezirk  gierungs  =  Präsident  zu
Zigeunerin,  Chrzanow,  Galizien,  Oppeln,
5.]Rosalie  Galbiers,  12  Jahre  alt,  geboren  zu  Jelen,  Bezirk  Landstreichen  und  derselbe,  9.  März  d.  J.
ledige  Zigeunerin.  Chrzanow,  Galizien,  Betteln,
6.]  Peter  Carwaldz  geboren  am  17.  Mai  1867  zu  Sax.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  29.  April  d.  J.
Hansen,  Former,  jRöping,  Dänemark,  gierunge  1*  Präsident  zu  
-  Potsdam,
7.  Sofie  Jaiko,  ledigesangeblich  22  Jahre  alt,  geboren  zu  Jelen,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-9.  März  d.  J.
Zigeunerin,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  österreichi.  gierungs=  Präsident  zu
sche  Staatsangehörige,  Oppeln,
8.]  Canjori  Jaiko,  ledigesangeblich  20  Jahre  alt,  geboren  zu  Jelen,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Zigeunerin,  Bezirk  Chrzanow,  österreichische  Staats-Z
  angehörige,
9.  Miecislaus  Jung,  Fgeboren  am  14.  Mai  1858  zu  Czarny.  Betteln,  Polizei.  Behörde  zu  Ham-  28.  April  d.  J.
Maler,  Dunajei,  Galizien,  österreichischer  burg,
Staatsangehöriger,
10.  Johann  Kaminsky,  geboren  am  30.  Januar  1842  zu  Praga  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  26.  April  d.  J.
Bäßckergeselle,  bei  Warschau,  Rußland,  Gebrauch  gefälschter  gierungs:  Präsident  zu
.  Legitimationspapiere,  Erfurt,
11.  Karl  Mayer,  Mechageboren  am  7.  Februar  1873  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-19.  April  d.  J.
niker,  wengebörig  zu  Busau,  Bezirk  Littau,  lizei-Direktion  München,
ren,
12.  Franz  Novak,  geboren  am  12.  Oktober  1873  zu  Korn-Betteln,  Königlich  preußischer  21.  März  d.  J.
Arbeiter,  haus,  Bezirk  Schlan,  Böhmen,  orts-  Polizei-Präsident  zu
angehörig  zu  Laun,  ebendaselbst,  Berlin,
13.  Adolf  Georg  Perl-geboren  am  16.  Oktober  1864  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-18.  April  d.  J.
mann,  Maschinen.  Nyiregyhäza,  Komitat  Szabolcs,  Un  lizei  Direktion  München,
schlosser,  garn,  ortsangehörig  zu  Us-Fehérto,
Bezirk  Kallö,  ebendaselbst,
        <pb n="157" />
                                                     —  139  —

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-.
-  der  Ausgewiesenen.  er  Be    beschlossen  hat.  beschlusses.
—
1.  2.  l  s.  4.  5.  6.
14.  Johann  Pettersch,  geboren  am  20.  November  1846  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.1.  April  d.  J.
Schreiber  und  Fabrik.  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig  hauptmannschaft
arbeiter,  ebendaselbst,  Zwickau,
15.  Die  Zigeunerinnen:  
a)  Warianne  Schom  a)  angeblich  45,
ara,  verwittwet  -..  .  .
.·  «  Königlich preußischer Re-18.April d.J.
b)  Am  Schombara,b)  20,  Landstreichen,  gierungs  Präsident  zu
c)  Valeska  Schom-  c)  12  Jahre  alt,  sämmtlich  geboren  zu  Oppeln,
bara,  Jelona,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,

16.  Leonard  Schweins.
burg,  Arbeiter,

Justus  Siehles,

 

17.
Buchbinder,

18.  Die  Eheleute:

a)  Franz  Six,  Tagelöhner,


b.  Maria  Six,  geborene
Hofmann,

19.  Daniel  Weber,  Tag.

ner,  früherer  Färber,

6
20.  Julius  Weng,  Kaufmann,



ortsangehörig  zu  Lellingen,  ebendaselbst,
geboren  am  15.  Oktober  1859  zu
Vieand,  Niederlande,
ebendaselbst,

geboren  am  16.  August  1864  zu  Riga,
Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,

ortsangehörig

geboren  im  August  1845  zu  Pirstling,
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1860  in  Wien,

geboren  am  13.  Februar  1836  zu
Schönfeld,  Schweiz,  schweizerischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  1.  April  1851  zu  Wien,

 

österreichischer  Staatsangehöriger,

 

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Duldung  des  Bettelns
seiner  Ehefrau,

Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,

 

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Vilsbiburg,


Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

2.  Mai  d.  J.

6.  März  d.  J.

14.  April  d.  J.

28.  April  d.  J.

19,  April  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                            —  141  —

                                     Central-Blatt

                                           für  das

                                       Deutsche  Reich.

                                       Herausgegeben
                                                im

                                      Reichsamt  des  Innern.

.—n—.———————  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Mai  1893.  Nr..  20.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Abänderung  desgl.  des  Zuckerniederlage  Regulativs;  —  Bestimmung
in  Anlage  D  des  Wahlreglements  vom  28.  Mai  1870  des  Mittelwerths  einer  österreichischen  Krone  bei  Be-Seite
  141  rechnung  der  Wechselstempelsteuer  und  der  Reichsstempel-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  abgsggen  143
vom  1.  April  1893  bis  Ende  April  1893  142.  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  143
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  der  Ausführungs-  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
bestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  vom  31.  Mai  1891,  Reichsgebiet:  .  144

 

 

                                 1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                                             Bekanntmachung,


betreffend  eine  Abänderung  in  Anlage  D  des  Wahlreglements  vom  28.  Mai  1870.
Vom  13.  Mai  1893.

In  dem  Verzeichniß  der  in  Gemäßheit  der  bestehenden  Verwaltungs-Organisation  nach  den  §§.  2,  3,  6,
8,  24,  34  und  35  des  Wahlreglements  zuständigen  Behörden,  und  zwar  in  dem  auf  das  Königreich
Preußen  bezüglichen  Abschnitte  I  (Bekanntmachung  vom  9.  Januar  1890  —  Central-Blatt  Seite  10  —)
fallen  zu  §.  35  (Zeile  4  von  unten)  hinter  den  Worten  „die  Regierungs-Präsidenten“  die  Worte

f  „lin  der  Provinz  Posen  die  Regierungen)“
ort.

Berlin,  den  13.  Mai  1893.

                              Der  Reichskanzler.
                            In  Vertretung:  v.  Boetticher.
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                                                     —  142 —                                                                                                                    2.  Finanz- Wesen. 





Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

 

 

 

für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .'
Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
der  Etatsjahres  bis  4  Bleiben  Zeitraum  *  und  5,
zum  Schl  usse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  —+  mehr
Einnahmern.  Monats’  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
M  –[  M  —  —
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  23  633  091  26  289  23  606  802  31  963  7714—  8356  915
Tabacksteuer  603  182  131  603  051  548  769  —+  54  282
Zuckermaterialsteuer  1276  1  469  59906  —  1  468  320  —  7444  1486  +  5975828
Zuckersteuer  6  913  6377)  1  321  481  5592  156  3  832  484  +—  1  759  675
Salzsteuer  2  871  118  —  2871118  2  656  070  —  215  048
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  1179512  494  100  685  412  716  008—  30  596
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  9781  115  8  764  97723351  s  380  615  +  1391  736
Bransteuer  2562  735  10  2562  725  2443  435  +  119290
Uebergangsabgabe  von  Bier  #  264  721  —  264  71  260  38  —  4343
Summe  47  810  387  3  320  371  4  490  O0ls  43  357  325.  +  11326691
Spielkartenstempel  “r3  —  —  85  578  86  436  —  858
Wechselstempelsteuer  ......  677  055  670  579  .  6537
Stempe  lsteuer  für  -
a)  Werthpapiere  —  —  306  594  259  8600  —  46  734
..  Kauf  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  852  335  826795  44  25  540
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  94  385.  113211—  18  826
Staatslotterien  ...  —  —  317  600  623  985—  306  385
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  2  4

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs- 



kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  April  1893:

 

 

 

—.*

 

 

 

 

Bezeichnung  Ist Einnahme vom Beginn des Etatsjahres —Ist Einnahme in demselben Zeitraum des —Differenz zwischen dem Spalten 2 und 3, 
der  bis  zum  Schlusse  des  **  m  —+  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats    —  weniger
.  M  M  M
1.  #  2.  3.  4.
Zölle  7  21266  523  27  092  053  —  5  825  530
Tabacksteuer  .  .....  662  311  687  912  —  25  601
Zuckermaterialsteuer  —  1  462  304  14  360  842  —  15  823  146
Zuckersteuer  6  505  308“  5  027  086  +  1  478222
Salzsteuer  3  487  363  3454  581  F*l7wd  32  782
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  ..  1584  069  1  544  236  +  39833
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  9647  610  9027394  +  620  216
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  2  404  558  2299  349  +  105209
Summe  44  095  438  63  493  453  —  19  398  015
Spielkartenstempel.  ...  109  582  111  481  —  1899
*“)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  404  218  M
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                                              —  148  —

                              3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  d.  Mts.  beschlossen,
1.  dem  §.  104  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  vom  31.  Mai  1891  folgenden
neuen  Absatz  3  hinzuzufügen:

„Nach  den  in  den  Absätzen  1  und  2  für  den  Melassezucker  gegebenen  Vorschriften  ist
auch  bei  Zucker,  der  sich  in  einer  Privatniederlage  ohne  amtlichen  Mitverschluß  befunden
hat,  die  Herstammung  aus  einer  solchen  Privatniederlage  in  den  Abfertigungspapieren  und
Abfertigungsregistern  festzuhalten.“

2.  im  §  7  des  Zuckerniederlage-Regulativs,  Zeile  4,  hinter  dem  Worte  „Melassezuckers“  die
Worte  einzuschalten:

„und  des  aus  einer  Privatniederlage  ohne  amtlichen  Mitverschluß  herstammenden  Zuckers.“
Berlin,  den  18.  Mai  1893.

 

 

                                      Der  Reichskanzler.
                              In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  d.  Mts.  beschlossen,  daß  zum  Zweck  der  Berechnung  der
Wechselstempelstener  und  der  nach  dem  Gesetz  vom  1.Juli.1881 —29.Mai.1885  zu  entrichtenden  Reichsstempelabgaben  der
Mittelwerth  einer  österreichischen  Krone  auf  85  Pf.  zu  bestimmen  sei.  ·
Berlin,  den  18.  Mai  1893.
                           Der  Reichskanzler.

                         In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                         4.  Konsulat-Wesen,

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
an  Stelle  des  auf  feinen  Antrag  entlaffenen  Konsuls  Keller  den  bisherigen  Vize-Konsul  Albert
Hamburger  zum  Konsul  in  Patras  (Griechenland),
den  Kaufmann  August  Thöle  zum  Konsul  in  Kurrachee  (Britisch-Indien),
den  Kaufmannn  Bendix  Hallenstein  zum  Konsul  in  Dunedin  (Neu-Seeland)
und
den  Kaufmann  Alfred  Bucherer  zum  Vize-Konsul  in  Piraeus
zu  ernennen  geruht.
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                                                              —  144  —

                                             5.  Polizei - Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

—

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  –  —  Grund  Ausweisung  Aus
S.  der  Bestrafung.  Ausweisungs.
7  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

                   a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Georg  Petrowski,  sgeboren  am  14.  April  1841  (1839)  zuswiederholter  Diebstahl]Königlich  preußischer  Re./29.  April  d.  J.

10.

 

 

Arbeiter,

Helene  Diedrich,

Alfred  Elfmark,
Schreiber,

Anton  Ferko,
Schmied  (Zigeuner),

Johann  Friedrich
Fiedler,  Buchdrucker,


Stanislaus  Jiasamiesky,

  Arbeiter,

Josef  Fonack,  Schuhmacher,



Josef  Kubicek,
Drechsler,

Karl  Renner,  Porzellanmaler,


Karl  Walter,
Müllergeselle,

Lundack  bei  Konin,  Polen,  ortsange  im  Rückfall  (3  Jahre  gierungs=  Präsident  zu

hörig  ebendaselbst,

Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  3.  April
1890),

Potsdam,

                   b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  2.  April  1874  zu  Schengen,
Luxemburg,  luxemburgische  Staatsangehörige,


geboren  am  31.  Mai  1859  zu  Schönberg,
  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

21  Jahre  alt,  angeblich  geboren  bei
Wischkow,  Mähren,  ortsangehörig  zu
Zabrzeg,  Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  16.  Dezember  1865  zu
Karbitz,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Algersdorf,  Bezirk  Tetschen,
  ebendaselbst,

geboren  am  8.  Mai  1867  zu  Wicklowitz,
Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  9.  April  (März)  1859  zu
Skrdlowitz,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  17.  Januar  1846  zu  Chval--kovic,
  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  8.  Februar  1850  zu  Bärringen
  bei  Carlsbad,  Böhmen,

geboren  am  8.  März  1865  zu  Gaya,
Bezirk  Hradick,  Mähren,

 

 

gewerbsmäßige  Unzucht,


Landstreichen  und
Betteln,

schwerer  Diebstahl,
Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen,

deögleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  =  Präsident  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Reierungs
  -  Präsident  zu
üneburg,  "

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Fürstlich  schwarzburgischer
Landrath  zu  Gehren,
Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu

rier,

 

4.  Mai  d.  J.
desgleichen.

14.  Mai  v.  J.
18.  März  d.  J.

5.  Mai  d.  J.
4.  Mai  d.  J.
26.  April  d.  J.

1.  Mai

d.  J.
3.  Mai  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                                     —  145  —

                                          Central-Blatt

                                                für  das

                                        Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben

                                                   im

                                  Reichsamt  des  Innern.

"“  *  "  —.  ——  ——  —

Zu  bezierhen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

              

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,    den  26.  Mai  1893.  Nr.  21.
Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über  3.  Militär-Wesen:  Berichtigung  des  Verzeichnisses  der  Civil-Einnahmen
  des  Reichs  vom  1.  April  1893  bis  Ende  vorsitzenden  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatz
2  April  1893  und  Gewerbe  -Wesen    »  Beite  145  Kommissionen
I.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Nachtrag  zu  dem  Ver-  
trage  über  die  Einrichtung  und  Unterhaltung  deutscher  4.  Konsulat:  Wesen:  Ernennungen  Exequatur  6.
Post-  Dampfschiffsverbindungen  mit  Ostasien  und  Australien  theilung
vom  3 /  4.  Juli  1885;  —  Prüfung  und  Beglaubigung  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
von  Schraubengewinden  ........  .46  Reichsgebiet—s-sss—«s——«·  152
Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  April  1893.*)

 

 

 

—  —  —

 

Einnahme  ...
Bezeichnung  vom  Beginn  dss  Einnahme  Mithin  im  Etats-Etatsjahres
  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1893/94
der  Schluß  des  raum  des  Vor-;
  vorbezeichneten  jahres  mehr
Einnahmen.  n  jah
-m  -  #
Post-=  und  Telegraphen-Verwaltung  22  042  059  21  107  732  934  327
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  4  995  000  4  903  000  7W  92  000

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  etc.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1893  Seite  142.
*)  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  103  863  M  weniger.
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                                               —  146  —
                        2.  Handels=  und  Gewerbe  =  Wesen.
                                            Nachtrag

 

zu  dem  Vertrage  über  die  Einrichtung  und  Unterhaltung  deutscher  Post-Dampfschiffsverbindungen

mit  Ostasien  und  Australien  vom  3./4.  Juli  1885.

Zwischen  dem  Reichskanzler  Grafen  von  Caprivi,  handelnd  im  Namen  des  Reichs,  einerseits,

und  dem  „Norddeutschen  Lloyd“  in  Bremen,  vertreten  durch  die  Vorstandsmitglieder  Dr.  Wiegand  und

Marquardt,  andererseits,  sind  heute  nachstehende  Aenderungen  des  Postdampfschiffsvertrages  vom  3./4.  Juli
1885  vereinbart  worden.

                                      Zu  Artikel  1.
An  Stelle  der  daselbst  aufgeführten  Postdampferlinien  hat  der  Norddeutsche  Lloyd  vom  10.  April

1893  ab  auf  die  Dauer  des  Hauptvertrages  folgende  Postdampferlinien  zu  unterhalten:

 A.  Für  den  Verkehr  mit  Ostasien:

1.  eine  Linie  zwischen  Bremerhaven  und  China,  und  zwar  über  einen  niederländischen  oder
belgischen  Hafen,  dessen  Wahl  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  unterliegt,  Genua,
Neapel,  Port  Said,  Suez,  Aden,  Colombo,  Singapore,  Hongkong  nach  Schanghai  und  zurück;

2.  eine  Anschlußlinie  zwischen  Hongkong  und  Japan,  und  zwar  über  Yokohama,  Hiogo,
Nagasaki  zurück  nach  Hongkong;

3.  eine  Anschlußlinie  zwischen  Singapore  und  dem  deutschen  Neu-Guinea-Schutzgebiet,  und
zwar  über  Batavia,  sonstige  Häfen  des  Sunda-Archipels,  deren  Wahl  der  Genehmigung
des  Reichskanzlers  unterliegt,  Friedrich-Wilhelmshafen,  Stephansort,  Finschhafen
(beziehungsweise  Langemak-Bucht),  Herbertshöh,  Stephansort,  Friedrich-Wilhelmshafen,
Häfen  des  Sunda-Archipels,  deren  Wahl  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  unterliegt,
  zurück  nach  Singapore.

B.  Für  den  Verkehr  mit  Australien:
eine  Linie  zwischen  Bremerhaven  und  dem  Festlande  von  Australien,  und  zwar  über
einen  niederländischen  oder  belgischen  Hafen,  dessen  Wahl  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  unterliegt,  Genua,  Neapel,  Port  Said,  Suez,  Aden,  Colombo,  Adelaide,
Melbourne  nach  Sydney  und  zurück.

                                             Zu  Artikel  2.
Der  erste  Absatz  erhält  folgende  Fassung:  «
Auf  den  unter  A  1  und  2  sowie  B  genannten  Postdampferlinien  sind  die  Fahrten  in
Zeitabständen  von  je  vier  Wochen  in  jeder  Richtung,  auf  der  Neu-Guinea-Linie  (A  3)  dagegen
in  Zeitabständen  von  je  acht  Wochen  in  jeder  Richtung  auszuführen.

                                               Zu  Artikel  3.
Dieser  Artikel  erhält  folgende  Fassung:

Die  Dampfer  haben  die  Post  an  den  fahrplanmäßig  hierzu  zu  bestimmenden  Häfen
aufzunehmen  und  abzuliefern.  In  Neapel  müssen  die  Dampfer  bei  der  Ausreise  zu  der  fahrplanmäßig
  festgesetzten  Stunde  bereit  liegen,  um  sogleich  nach  Empfang  der  Post  die  Fahrt
antreten  zu  können.  Die  Abfahrt  darf  nicht  früher  erfolgen,  als  bis  die  Post  an  Bord  ist.

                                              Zu  Artikel  4.
An  Stelle  des  bisherigen  Textes  tritt  der  folgende:
Die  Fahrten  sind  auszuführen:
auf  der  ostasiatischen  Hauptlinie  (A  1)  mit  einer  Geschwindigkeit  von  mindestens  12,6  Knoten
aauf  der  Strecke  zwischen  Neapel  und  Colombo,  und  von  mindestens  12  Knoten  auf  den
übrigen  Strecken;
auf  der  australischen  Hauptlinie  (B)  mit  einer  Geschwindigkeit  von  mindestens  12,,  Knoten
auf  der  Strecke  zwischen  Neapel  und  Colombo,  und  von  mindestens  11,5  Knoten  auf
den  übrigen  Strecken;  "

 

*)  s.  Central-Blatt  1885,  S.  276.
        <pb n="165" />
                                                       —  147  —

auf  der  Anschlußlinie  nach  Japan  (A  2)  mit  einer  Geschwindigkeit  von  mindestens  11,

Knoten  und
auf  der  Anschlußlinie  nach  Neu-Guinea  (A  3)  mit  einer  Geschwindigkeit  von  mindestens
9  Knoten.
Bei  Fahrten  gegen  den  Monsun  ist  ein  Abschlag  von  1  Knoten  für  die  Stunde
gestattet.

Hiernach  werden  die  Fristen  für  die  Beförderung  der  Post  zwischen  den  einzelnen
Anlaufhäfen  berechnet;  die  Zeitdauer  der  Reise  wird  dementsprechend  unter  Berücksichtigung
des  Aufenthalts  in  den  Häfen  ermittelt  und  durch  den  Fahrplan  festgesetzt.

Die  Fristen  für  die  Beförderung  der  Post  werden  von  dem  Zeitpunkt  ab,  in  welchem
das  letzte  Poststück  an  Bord  des  Schiffes  gelangt,  bis  dahin  gerechnet,  wo  das  erste  Poststück
von  Bord  an  Land  gebracht  wird.  .

Neu  erbaute  Schiffe,  welche  nach  dem  1.  April  1893  in  die  Hauptlinien  (A  1  und  B)
eingestellt  werden,  müssen  die  Fahrten  auf  den  Strecken  zwischen  Suez  einerseits  und  Schanghai
beziehungsweise  Sydney  andererseits  mit  einer  Geschwindigkeit  von  wenigstens  13,,  Knoten
ausführen.  -

                                               Zu  Artikel  7.

Die  Bestimmung  unter  b  erhält  folgende  Fassung:

·  für  die  Anschlußlinien  nach  Japan  und  Neu-Guinea  je  einen  Dampfer  und  außerdem
für  beide  Linien  einen  Reservedampfer,  welchem  auf  Verlangen  ein  zweiter  Reservedampfer
hinzutreten  wird;

scde  unter  c  aufgeführte  Verpflichtung  bezüglich  der  Dampfer  für  die  Mittelmeerlinie  kommt
in  Wepfall.

                                                    Zu  Artikel  9.
Dieser  Artikel  erhält  folgende  Fassung:
Der  Bruttoraumgehalt  der  zur  dauernden  Verwendung  auf  den  Linien  bestimmten
Dampfer  soll  wenigstens  betragen:
4500  Registertons  für  die  ostasiatische  Hauptlinie  (A  1),
3000  Registertons  für  die  australische  Hauptlinie  (B),
1500  Registertons  für  die  beiden  ostasiatischen  Anschlußlinien.

                                             Zu  Artikel  13.

Die  im  zweiten  Satz  des  letzten  Absatzes  enthaltene  Verpflichtung  des  Norddeutschen  Lloyd  zur
Unterhaltung  kleinerer  Dampfer  in  Suez  und  Alexandrien  für  die.  Ueberladung  kommt  in  Wegfall.

                                              Zu  Artikel  20.

Zwischen  dem  ersten  und  zweiten  Absatz  ist  folgender  neuer  Absatz  einzuschalten:

Eine  gleiche  Tarifermäßigung  für  die  Beförderung  von  Personen  und  Sachen  ist
denjenigen  Vereinen  zu  gewähren,  welche  für  Zwecke  der  Krankenpflege  oder  der  Mission  in
den  deutschen  Schutzgebieten  wirken  und  für  welche  der  Reichskanzler  diese  Vergünstigung  in
Anspruch  nimmt.

 

                                             Zu  Artikel  25.

a)  Die  Bestimmungen  im  ersten  und  zweiten  Absatz  werden  durch  die  folgenden  ersetzt:

Für  die  Erfüllung  der  übernommenen  Verbindlichkeiten  empfängt  der  Norddeutsche
Lloyd  vom  10.  April  1893  ab  aus  der  Reichskasse  eine  Vergütung  von  jährlich  4090  000  Mark,
zahlbar  in  monatlichen  Theilbeträgen  am  letzten  Tage  jedes  Monats.

Diese  Vergütung  wird  insoweit  gekürzt,  als  die  vertragsmäßig  bedungenen  Fahrten
nicht  zur  Ausführung  gekommen  sind.  Die  Kürzung  erfolgt  —  sei  es,  daß  eine  Fahrt  ganz
oder  theilweise  ausgefallen  ist  —  in  der  Weise,  daß  für  jede  gegenüber  dem  Fahrplan  zu
wenig  zurückgelegte  Seemeile  der  Betrag  von  5,55  Mark  von  den  nächstfälligen  Monatsraten
zur  Reichskasse  einbehalten  wird.  Für  die  Berechnung  der  Entfernungen  sind  die  im  Fahrplan
enthaltenen  Festsetzungen  der  Seemeilenzahl  maßgebend.

                                                                         27*
        <pb n="166" />
                                                          — 148  —

b)  Der  letzte  Absatz  erhält  folgende  Fassung:
Wenn  der  Reichskanzler  das  Anlaufen  noch  anderer  als  der  im  Artikel  1  benannten
Häfen  anordnet,  so  soll,  wenn  die  dadurch  entstehende  Verlängerung  oder  Verkürzung  des
Kurses  (die  Hin=  und  Rückreise  zusammengenommen)  gegenüber  dem  gemäß  dem  Nachtragsvertrage
  gültigen  Fahrplan  nicht  mehr  als  250  Seemeilen  beträgt,  eine  Aenderung  in  der
Höhe  der  Vergütung  nicht  eintreten.  Ergiebt  sich  dagegen  aus  Kursänderungen  der  bezeichneten
  Art  eine  Verlängerung  oder  Verkürzung  des  Kurses  (die  Hin=  und  Rückreise  zusammengenommen)
  um  mehr  als  250  Seemeilen  gegenüber  dem  gemäß  dem  Nachtragsvertage  gültigen
Fahrplan,  so  wird  für  jede  im  Vergleich  zu  letzterem  mehr  oder  weniger  zurückzulegende  Seemeile
  die  Vergütung  um  den  Betrag  von  5,55  Mark  erhöht  beziehungsweise  gekürzt.
Urkundlich  ist  gegenwärtiger  Nachtragsvertrag.  zweifach  gleichlautend  ausgefertigt  und  von  beiden
Theilen  unterschrieben  und  untersiegelt  worden.

                                          So  geschehen

 

Berlin,  den  15.  Mai  1893.  Bremen,  den  zehnten  Mai  Eintausend  achthundert
Der  Reichskanzler.  dreiundneunzig.
 (L.  S.)               Graf  v.  Caprivi.  Norddeutscher  Lloyd.

 (L.  S.)                             Marquardt.  Wiegand.

 

                                        Bestimmungen
über  die  Prüfung  und,  Beglaubigung  von  Schraubengewinden.

Die  zweite  (technische)  Abtheilung  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt  übernimmt  die  Prüfung
und  Beglaubigung  von  Schraubengewinden  nach  Maßgabe  folgender  Bestimmungen:

                                                    §.  1.

Die  Prüfung  hat  den  Zweck,  die  Größe  des  Durchmessers,  der  Steighöhe  und  der  Gewindeform
von  Schrauben  oder  Gewindebohrern  zu  ermitteln.  Bezieht  sich  dieselbe  auf  Musterspindeln  oder  Muttergewinde,
  welche  das  in  der  Anlage  beschriebene  Normalgewinde  für  Befestigungsschrauben  nach  metrischem
Maaßsystem  darstellen,  so  kann  sie  mit  einer  Beglaubigung  verbunden  werden.

                                                     §.  2.

Musterspindeln  für  Normalgewinde  nach  metrischem  Maaßsystem,  welche  zur  Beglaubigung  eingereicht

  werden,  sollen  folgenden  Bedingungen  entsprechen:

1.  Die  Spindel  soll  aus  gutem  Gußstahl  hergestellt,  jedoch  nicht  gehärtet  sein.  Sie  besteht  aus
einem  das  Gewinde  darstellenden  Theil  (Bolzen)  und  einem  gewindefreien  Theil  (Stiel).  Bolzen
und  Stiel  müssen  aus  einem  Stück  gearbeitet  sein.

2.  Der  Stiel  soll  im  Allgemeinen  cylindrische  Form  und  einen  Durchmesser  besitzen,  der  dem
äußeren  Durchmesser  des  Bolzens  etwa  gleichkommt,  mindestens  aber  3  mm  beträgt.  Die
Länge  des  Stieles  soll  das  1½  fache  seines  Durchmessers  um  mindestens  15  mm  überschreiten.
Seine  Oberfläche  braucht  nicht  glatt  zu  sein,  sondern  kann  geriffelt,  genarbt  u.  s.  w.  sein.

3.  Die  Anzahl  der  auf  dem  Bolzen  befindlichen,  voll  ausgebildeten  Gewindegänge  soll  mindestens
gleich  derjenigen  Zahl  sein,  welche  man  erhält,  wenn  man  die  Hälfte  der  den  Durchmesser  in
Millimetern  ausdrückenden  Zahl  von  20  abzieht.

4.  Das  Gewinde  soll,  sofern  der  Durchmesser  des  Bolzens  nicht  geringer  ist  als  der  des  Stieles,
von  diesem  durch  eine  Hinterdrehung  getrennt  sein.

5.  Soll  die  Beglaubigung  gleichzeitig  auf  ein  zu  dem  Bolzen  gehöriges  Muttergewinde  erstreckt
werden,  so  muß  die  Spindel  noch  einen  chlindrischen  Fortsatz  von  glatter  Oberfläche  besitzen,
dessen  Durchmesser  gleich  dem  des  Kernes  ist  und  dessen  Länge  die  Höhe  der  Mutter  um
mindestens  1  mm  übertrifft.  Dieser  Fortsatz  kann  sowohl  die  Verlängerung  des  Gewindes
bilden,  als  auch  am  abgewandten  Ende  des  Stieles  sitzen;  er  muß  in  jedem  Falle  mit  dem
übrigen  Körper  aus  einem  Stück  gearbeitet  sein.
        <pb n="167" />
                                                                 —  149 —                                                                    6.  Der  Körper  des  Muttergewindes  soll  ebenfalls  aus  nicht  gehärtetem  Gußstahl  bestehen  und
auf  einer  seiner  Stirnseiten  genügenden  Platz  für  die  Aufbringung  des  Beglaubigungsstempels
darbieten.  «  ·

7.  Die  Höhe  der  Mutter,  d.  h.  die  Dicke  des  das  Muttergewinde  bildenden  Körpers  in  der
Richtung  der  Achse  des  Gewindes,  soll  mindestens  das  1½  fache  vom  Durchmesser  des  Bolzens
betragen.

                                                  §.  3.
Die  Prüfung  des  Bolzengewindes  erfolgt  buch  mikrometrische  Messung  oder  durch  unmittelbare
Vergleichung  mit  den  Normalien  der  Reichsanstalt,  diejenige  eines  Muttergewindes  lediglich  auf  letzterem
Wege.
A.  Zur  Beglaubigung  eines  Bolzengewindes  ist  erforderlich,  daß
1.  sich  eine  geölte  Normalmutter  der  Reichsanstalt,  deren  Höhe  gleich  dem  Durchmesser  ist,
ohne  Zwang  und  ohne  Spiel  aufschrauben  läßt,
2.  die  Flanken  des  Gewindeprofiles  keine  merkliche  Abweichung  von  einer  geraden  Linie
erkennen  lassen,
3.  die  Breite  der  Abflachung  an  der  Spitze  und  am  Boden  des  Profiles  nicht  erheblich  von
einander  verschieden  sind,
4.  die  Steigung  im  Mittel  aus  10  Messungen  an  verschiedenen  Stellen  um  nicht  mehr
als  O,002  mm  im  Mehr  oder  Weniger  von  ihrem  normalen  Werthe  abweicht,
5.  der  äußere  Durchmesser  nicht  größer  und  höchstens  um  0,os  mm  kleiner  ist  als  sein
normaler  Werth,  ·
6.die Gangtiefe nicht kleiner und höchstens um 0,o2 mm größer ist als ihr normaler Werth.
B.  Für  die  gleichzeitige  Beglaubigung  eines  Muttergewindes  wird  erfordert,  daß
1.  der  Durchmesser  des  cylindrischen  Fortsatzes  (§.  2  Nr.  5)  nicht  größer  und  höchstens  um
0,03  mm  kleiner  ist  als  der  normale  Werth  für  den  Kerndurchmesser  des  Gewindes,
2.  das  Muttergewinde  sich  leicht  und  ohne  Spiel
a)  auf  diesen  Fortsatz  aufschieben,
b)  auf  das  Gewinde  desselben  Bolzens,
e)  auf  das  einer  Normalspindel  der  Reichsanstalt
aufschrauben  läßt.
Beglaubigung  von  Muttergewinden  ohne  zugehörigen  Bolzen  ist  nicht  zulässig,  wohl  aber  dürfen
mehrere  Muttergewinde  zu  einem  und  demselben  Bolzen  gehören  und  umgekehrt.

                                                §.  4.

Die  Beglaubigung  erfolgt  durch  Aufprög  eines  Stempels  auf  eine  ebene  Fläche,  welche  bei
den  Spindeln  auf  dem  Stiele  durch  Anfeilen  oder  Anfräsen  seitens  der  Reichsanstalt  hergestellt  wird.
Bei  den  Muttergewinden  dienen  die  ebenen  Stirnflächen  zur  Aufnahme  des  Stempels.

Der  Stempel  besteht  in

1.  einem  M  zur  Kennzeichnung  der  Zugehörigkeit  des  Gewindes  zu  dem  in  §.  1  erwähnten
Gewindesystem,
2.einer  laufenden  Nummer,
3.dem  Reichsadler,
4. den  Buchstaben  a,  b . c.  in  dem  in  §.  6  Absatz  2  erwähnten  Falle.                

                                                                  §.  5.
Ueber  die  Prüfung  jedes  beglaubigten  Gewindes  wird  eine  Bescheinigung  ausgestellt.  Dieselbe
bekundet,  daß  der  Musterkörper  (Spindel  oder  Mutter)  die  im  §.  3  enthaltenen  Bedingungen  erfüllt  und
die  dort  angegebenen  Fehlergrenzen  innehält.

 



                                                            §.  6.

Werden  ganze  Sätze  von  Musterspindeln  in  systematischer  Abstufung  zur  Beglaubigung  eingereicht,
so  erhalten  alle  Spindeln  des  Satzes  gleiche  laufende  Nummer  und  eine  gemeinschaftliche  Prüfungsbescheinigung.
  Soll  in  diesem  Falle  ein  etwa  beschädigtes  oder  in  Verlust  gerathenes  Stück  durch  ein
neues  mit  derselben  Nummer  ersetzt  werden,  so  ist  dem  Gesuch  um  Beglanbigung  entweder  das  schadhafte
Stück  oder  die  Prüfungsbescheinigung  für  den  ganzen  Satz  beizufügen.
        <pb n="168" />
                                                             —  150  —

Jedes  Muttergewinde  erhält  die  Nummer  der  zugehörigen  Spindel;  gehören  mehrere  Muttergewinde
  zu  einer  und  derselben  Spindel,  so  wird  der  allen  diesen  Muttergewinden  gemeinschaftlichen
Nummer  zur  Unterscheidung  noch  ein  Buchstabe  (a,  b....)  hinzugefügt.  Umgekehrt  erhält  ein  Muttergewinde,
  welches  zu  mehreren  Spindeln  gemeinschaftlich  gehört,  die  laufenden  Nummern  aller  dieser
Spindeln,  nöthigenfalls  in  Abkürzung,  z.  B.  261—6.

                                                    §.  7.
An  Gebühren  werden  erhoben:
A.  Für  Prüfung  und  Beglaubigung
1.  einer  einfachen  Musterspindel...  .2,00  M
2.  einer  solchen  mit  Fortsatz  für  Muttergewidmdeeee  3,00  M
3.  eines  jeden  Muttergewindes  0,75 M

4.  jeder  weiteren  Spindel  mit  Fortsatz  für  dasselbe  Muttergewinde  2,50 M

Bei  gleichzeitiger  Einsendung  ganzer  Sätze  von  mindestens  10  Stück  erniedrigen  sich  die  Gebühren
  unter  1  und  2  um  je  15  Prozent,  bei  Sätzen  von  18  Stück  um  je  20  Prozent.

B.  Ergiebt  die  Prüfung,  daß  das  geprüfte  Stück  die  Bedingungen  des  §.  3  nicht  hinreichend
erfüllt  und  deshalb  nicht  beglaubigt  werden  kann,  so  werden  die  unter  A  angegebenen  Gebührensätze,  je
um  0,50  Mark  ermäßigt,  erhoben.  Dabei  wird  eine  spezielle  Angabe  über  die  Größe  der  gefundenen
Abweichungen  nicht  gemacht.  "

C.  Falls  eine  solche  Angabe  gewünscht  wird,  oder  die  Prüfung  sich  auf  Schraubengewinde
anderer  Art  bezieht,  welche  den  Festsetzungen  des  §.  2  nicht  entsprechen,  werden  die  Gebühren  nach  Maßgabe
  eer  darauf  verwendeten  Arbeitszeit  berechnet  und  dabei  für  jede  Stunde  1,50  Mark  in  Anrechnung
gebracht.

Charlottenburg,  den  8.  Mai  1893.

                      Physikalisch  -Technische  Reichsanstalt.
                                                    v.  Helmholtz.

 

 Anlage.
                                           Beschreibung
des  Normalgewindes  für  Befestigungsschrauben  nach  metrischem  Maaßsystem.

 

Das  den  Bestimmungen  der  Bekanntmachung  vom  8.  Mai  1893  zu  Grunde  liegende,  auf  dem
im  Dezember  1892  in  München  zusammengetretenen  Kongreß  angenommene  Gewinde  ist  durch  folgende
Zahlenwerthe  charakterisirt:  ,  ·

a) Gangform: Winkel-=53 ° 8 ; Abflachung :je  1/8 der Ganghöhe innen und außen.

b)  Abmessungen:

 

 

 

 

 

Durchmesser.  Ganghöhe.  Kernstärke.  Durchmesser.  Ganghöhe.  Kernstärke.

mm  mm  mm  mm  mm  mm

10  14  7,  3,5  0,6  2,6
9  1,3  7,05  3  0,5  125
8  1,2  6,  2,6  O,45  ,925
7  141  5,  85  ·  2,3  O“  17
6  1,0  5  2  4  1,4
5,5  O,9  415  "6  1,7  135  1,176
5  0,8  3,8  1/4  "3  0,95
4,5  0,75  3½—5  E  26  0,825
4  0,7  2,95  1  O,26  0,625
        <pb n="169" />
                                                         —  151  —

                                         3.  Militär  -Wesen.

Das  im  Anhange  zu  Nr.  26  des  Central-Blatts  von  1890  veröf-



fentlichte  „Verzeichniß  der  Civil- 



vorsitzenden  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen“  w
berichtigt,  wie  folgt:

ird  an  den  einschlägigen  Stellen

 

 

 

 

 

 

 

8  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
-  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
7#  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
                                   A.  Königreich  Preußen.
                                       VII.  Provinz  Sachsen.
                                  c)  Regierungsbezirk  Erfurt.
6.  Stadtkreis  Mühlhausen  i.  Th.  Mühlhausen  i.Th.]  Oberbürgermeister  zu  Mühlhausen  i.Th.
6a.Landkreis  Mühlhausen  i.  Th.  mit  der  Stadt  Treffurt.  Mühlhausen  i.  Th.  Landegth  des  Landkreises  Mühlhausen
                                    B.  Königreich  Bayern.
                            a)  Regierungsbezirk  Oberbayern.
4.  Stadt  München:  München.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkoma)
  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirkes  Magistrat  mission  des  Aushebungsbezirkes
München  A,  alle  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Magistrat  München  A.
Namen  mit  den  Buchstaben  A  bis  einschließlich  K
eginnen;
b)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirkes  MagistratMünchen.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkom-München
  B,  alle  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  mission  des  Aushebungsbezirkes
Ramen  mit  den  Buchstaben  I  bis  einschließlich  2  Magistrat  München  B.
eginnen.

 

 

Berlin,  den  20.  Mai  1893.

                                 Der  Reichskanzler.
                                In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                      4.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Schanghai,  Maximilian  von  L

 



oehr  zum  Konsul  in  Valparaiso,

den  Kaufmann  Samuel  Polack  zum  Konsul  in  Colon  (Columbien)

und

den  Kaufmann  Arthur  Köhpcke  zum  Konsul  in  Panamä  (Columbien)

zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Kaiserlich  russischen  Konsul  in  Königsberg  i.  Pr.  ernannten  Kollegien-Assessor  Paul  Melnikow

ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="170" />
                                                     —  152 —                                                                                                                     5.  Polizei-Wesen.



         Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
218  –  —  Grund  *  des
7  der  B  «  Ausweisung  Ausweisungs
7  der  Ausgewiesenen.  "r  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  l  3.  4.  .  6.
                          Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetz  buchs:
1.  Alois  Baldermann,  geboren  am  27.  März  1874  zu  Trautenau,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-6.  Mai  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Glasdärfl,  lizei-Direktion  München,
Bezirk  Schönberg,  Mähren,
2.  Julius  Chalupa,  geboren  am  10.  April  1865  zu  Neutra,  desgleichen,  dieselbe,  8.  Mai  d.  J.
Brunnenmacher,  Ungarn,  ortsangehörig  zu  Chlebow,
Bezirk  Tabor,  Böhmen,
3.  Heinrich  Freitag,  geboren  am  27.  Juni  1858  zu  WarschauLandstreichen  und  Königlich  preußischer  Re10.  Mai  d.  J.
Kellner,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  s  Präsident  zu
erseburg,
4.  Stephan  Führlin-geboren  am  22.  September  1868  zu  Linz,  Landstreichen,  Königlich  Freußischer  Re..  Mai  d.  J.
ger,  Müllergeselle,  ortsangehörig  zu  Brunn  am  Wald,  gierungs  -  Präsident  zu
Oesterreich,  Aurich,  Z
5.  Heinrich  Ihmt,  geboren  am  22.  Januar  1873  zu  Jablonitz,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-4.  Mai  d.  J.
Bäcker,  W  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  lizei-Direktion  München,
«  ebendaselbst,
6.  Amalie  Kandl  geb.geboren  .  23.  Januar  1855  zu  Biala,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.15.  April  d.  J.
Gutter,  verw.  ge.Galizien,  ortsangehörig  zu  Kostessow,  gierungs  =  Präsident  zu
wesene  Goldfluß,  Bezirk  Trencsin,  Ungarn,  Oppeln,
7.Josef  Smolka,  geboren  am  11.  März  1846  zu  Gilschwitz,Betteln,  derselbe,  17.  April  d.  J.
Schlossergeselle,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
8.Robert  Tomaschek,  geboren  am  24.  August  1872  zu  München-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-G6.  Mai  d.  J.
Drechsler,  grätz,  Bezirk  Jungbunzlau,  ortsange  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
hörig  zu  Trebnitz,  Böhmen,  Magdeburg,  ·
9.MichaelTschudi,geborenam1.Juni1852zuGlarus,deögleichen,  derselbe,  21.  April  d.  J.
Schlosser,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  .
10.  Peter  Tüchy,  Tischlergeboren  am  29.  Juni  I1871  zu  Hlinsko,  schwerer  Diebstahl  Stadtmagistrat  Nürnberg,  3.  Mai  d.  J.
geselle,  Bezirk  Chrudim,  Böhmen,  ortsan  und  Landstreichen,  Bayern,
gehörig  ebendaselbst,  Z
11.  Ja  Ulbrich  gen.]geboren  am  12.  Juli  1852  zu  Reichenberg,Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-'24.  April  d.  J.
iebeneicher,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  hauptmannschaft
Schieferdecker,  «  Bautzen,
12.]  José  Ruiz  Urbina,  geboren  am  3.  Oktober  1868  zu  Aldea  Landstreichen  und  Königlich  baverische  Po-  6.  Mai  d.  J.
Schreiber,  nueva  de  Ebro,  Provinz  Logroüo,  Betteln,  lizei-Direktion  München,
Spanien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  ·
13.JohannWicki,  geboren  am  5.  August  1848  zu  Wegscheid,Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä=  12.  Mai  d.  J.

 

Tagner,

Ober-Elsaß,  Staatsfranzösischer


angehöriger,

 

 

 

 

sident  zu  Colmar,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="171" />
                                               —  153  —

                                   Central-Blatt

                                       für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                              im

 

                             Reichsamt  des  Innern.

——.-——  —  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Juni  1893.  Nr.  22.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Namhaftmachung  Beschaffenheit  des  zu  Frachtbriefduplikaten  zu  verwendenden
einer  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen  Branntwein-  Papiers  .154
Denaturirungsmittels  ermächtigten  Firma  Seite  153  4.  Polizei-Wesen:  Aenderung  des  Verzeichniff  es  der  Reichs-2.
  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  grenzstationen,  nach  welchen  die  Transporte  ausgewiesener
Civilstands  Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  .  153  Ausländer  zu  leiten  sind;  —  Ausweisung  von  Ausländern
3.  Eisenbahn-Wesen:  Aenderung  der  Bestimmungen  über  die  aus  dem  Reichsgebiet  ......  154

 

 

                                 1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Gemäß  §.  9  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  etc.  Zwecken,
ist  der  Feirn  ätherischer  Oele  und  Essenzen  von  Dr.  Mehrländer  &amp;amp;  Bergmann  zu  Hamburg  die
Ermächtigung  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen  Branntwein-Denaturirungsmittels  ertheilt  worden.

 

                                       2.  Kon  sulat  Wesen.

Dem  mit  der  Führung  der  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Asuncion  (Paraguay)  beauftragten
Kaiserlichen  Vize-Konsul  von  Sanden  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Düsseldorf  ernannten  Herrn  Emil
Hoette  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

                                                                                  28
        <pb n="172" />
                                               —  154  —

                              3.  Eisenbahn  =  Wesen.

                                   Bektanntmachung.

Die  auf  Grund  der  Vorschrift  im  §.  52  Abs.  1  der  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
in  Bezug  auf  die  Beschaffenheit  des  zu  Frachtbriefen  zu  verwendenden  Schreibpapiers  am  13.  Oktober
1892  erlassenen  Bestimmungen  (Central-Blatt  1892  S.  632)  werden  für  das  Papier  zu  Frachtbriefduplikaten
  bis  auf  weiteres  außer  Anwendung  gesetzt.  Für  Duplikate  wird  die  Beschaffenheit  des
Schreibpapiers  freigegeben,  sofern  sie  durch  den  Aufdruck  „Frachtbriefduplikat“  zu  Original-Frachtbriefen
  unbenutzbar  gemacht  sind.  Im  übrigen  müssen  die  als  Frachtbriefduplikate  gekennzeichneten
Formulare  in  Farbe,  Größe  und  Vordruck  den  im  §.  52  der  Verkehrs-Ordnung  für  Frachtbriefe  enthaltenen
Vorschriften  entsprechen,  auch  zur  Bestätigung  dessen  mit  dem  Kontrolstempel  einer  inländischen  Eisenbahn
  versehen  sein.
Berlin,  den  25.  Mai  1893.
               Der  Präsident  des  Reichs-Eisenbahn-Amts.

                                       Schulz.

 

 

                                       .4.  Polizei  =  Wesen.

 

                                             Bekanntmachung,
betreffend  die  Vollziehung  der  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

Das  Verzeichniß  der  Reichsgrenzstationen,  nach  welchen  die  Transporte  ausgewiesener  Ausländer
zu  leiten  sind  (Central-Blatt  1890  S.  381),  ist  zu  ändern  wie  folgt:

                                  I.  Königreich  Preußen.
                          e.  Bei  Ausweisungen  nach  Rußland.
Lfd.  Nr.  18  und  19.  Preuß.  Herby  und  Myslowitz  kommen  in  Wegfall,  an  ihre  Stelle  tritt
Kattowitz.  Zuständige  Grenzpolizeibehörde  ist  die  Polizeiverwaltung  in  Kattowitz.
Berlin,  den  29.  Mai  1893.
                           Der  Reichskanzler.
                         Im  Auftrage:  v.  Rottenburg.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
——  Grund  des
2  Ausweisung  Ausweisungs.
S  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
4
1n  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.August  Frey,  geboren  am  31.  März  1858  zu  Ober.-[Unterschlagung,  ein.  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-/12.  Mai  d.  J.

Tagner,  dorf,  Kanton  Baselland,  Schweiz,  orts  facher  und  schwerer  sident  zu  Colmar,

angehörig  zu  Reipoldswil,  eben daselbst,  Diebstahl  im  Wiederholungsfall
  (5  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  24.  Mai
1888),
        <pb n="173" />
                                                   —  165—

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  ruum  Behörde,  welche  die  den

2  der  *  fung  Ausweisung  Ausweisungs-5
  der  Ausgewiesenen.  asung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□

1.  2.  3.  4.  5.  6.

2.  Samuel  Fuchs,  geboren  am  20.  April  1833  zu  Luto-Kuppelei  (6  Monate  Kaiserlicher  Bezirks--Prä--13.  Mai  d.  J.

10.

L

12.

 

 

(Jacobowicz),

Anton  Nehiba,
Tagearbeiter,

.Petronelle  Smuszkiewicz,

  geb.  Dzwoniarz,
  Arbeiterfrau,

.Albert  Michael

Arendt,  Schneider,

.Bernhard  Barth,

Lumpensammler,

Marie  Heger,
Kellnerin,

Ludwig  Hirsch,  Tagelöhner,


Josef  Later,  Tagelöhner,


Martin  Malina,
Schuhmacher,

Johann  Sakrczewski,

  Arbeiter,

Alexander  Starz,
Buchbinder,

 

miersk,  Kreis  Lask,  Gouvernement
Piotrkow,  Polen,  russischer  Staatsangehöriger,


geboren  im  Jahre  1867  zu  Römerstadt,
Mähren,  ortsangehörig  zu  Tschenkowitz,
Bezirk  Landskron,  Böhmen,

geboren  im  Jahre  1853  zu  Rabin,  Kreis
Wreschen,  Preußen,  ortsangehörig  zu
Slupce,  Polen,

Gefängniß  laut  Erkenntniß
  vom  14.  Dezember
  1892),

wiederholter  schwerer
und  einfacher  Diebstahl
  (4  Jahre  Zuchthaus
  laut  Erkenntniß
vom  13.  Mai  1889),
Diebstahl  in  3  Fällen
(2  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
16.  März  1891),

 

 

 

sident  zu  Straßburg,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Bromberg,

b)  Auf  Grund  des  F§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  14.  Mai  1866  zu  Mersch,
Bezirk  Capellen,  Luxemburg,  ortsangehörig
  zu  Capellen,
geboren  am  5.  August  1839  zu  Köhlendorf,
  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  2.  März  1870  zu  Milsau,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Tschermich,
Bezirk  Komotau,  ebendaselbst,
48  Jahre  alt,  geboren  zu  Oberzwieselau,
Bezirk  Regen,  Bayern,  ortsangehörig
zu  Seewiesen,  Bezirk  Schüttenhofen,
Böhmen,
geboren  im  Jahre  1847  zu  Wieska,  Bezirk
  Reichenau,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,
geboren  am  20.  Dezember  1849  zu
Oulehle,  Gemeinde  Predslavic,  Bezirk
Strakonitz,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

50  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Warschau,

geboren  am  19.  Januar  1855  zu  Enns,
Oesterreich,  österreichischer  Staatsangehöriger,


 

Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

 

Königlich  bayerische  Polizei--Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Cassel,

Königlich  preußischer  Regierungs
  .  Präsident  zu
Minden,

Stadtmagistrat

Deggendorf,
  Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  -  Präsident  zu
Königsberg,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Frankfurt  a.  O.,

 

 

 

20.  Februar
d.  J.

17.  August
v.  J.

1.  Mai  d.  J.
20.  Mai  d.  J.
23.  Mai  d.  J.

8.  Mai  d.  J.

13.  Mai  d.  J.

8.  Mai  d.  J.

18.  Mai  d.  J.

9.  März  d.  J.

Die  auf  Seite  139  des  Central-Blatts  für  1893  unter  Ziffer  16  aufgeführte  Person  heißt  richtig  Zwynenb  urg
(genannt  Schweinsburg).

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="174" />
        <pb n="175" />
                                                  —  167  —

                                              Nachtrag
            Nr.  22  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

                            Berlin,  Montag,  den  5.  Juni  1893.

 

 

—  —

Inhalt:  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  deutschen  Wehrordnung  vom  22.  November  188  Seite  157

 

                                              Militär-Wesen.



Auf  Grund  des  Artikels  II  §.  3  des  Gesetzes  vom  26.  Mai  d.  J.,  betreffend  die  Ersatzvertheilung,  will
Ich  auf  Ihren  Bericht  vom  30.  Mai  d.  J.  die  anliegenden  Aenderungen  der  deutschen  Wehrordnung
vom  22.  November  18887)  hiermit  genehmigen.

–  

Neues  Palais,  den  3.  Juni  1893.

                                                                    Wilhelm.

                                                                        v.  Boetticher.

An  den  Reichskanzler.

*)  Central-Blatt  1889  S.  1.
        <pb n="176" />
                                                      —  158  —

                                          Aenderungen

                                                    der

                deutschen  Wehrordnung  vom  22.  Nonember  1888.
    "·                         in  Ausführung  des  Gesetzes,  «  ·  
               betreffend  die  Ersatzvertheilung,  vom  26.  Mai  1893.

Die  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  wird  geändert  wie  folgt:
Die  §§.  51—55  erhalten  folgende  Fassung.

                                           §.  51.
                             Ermittelung  des  Ersatzbedarfs.

1.  Der  Kaiser  bestimmt  für  jedes  Jahr  die  Zahl  der  in  das  Heer  und  in  die  Marine  einzustellenden

Rekruten.  "  ·
G.  v.  26 . 5. 1893   Art.   Il   §.  1.

2.  Hiernach  wird  bei  allen  Truppen-  und  Marinetheilen  der  Ersatzbedarf  —  unter  Anrechnung  der  zum
drei=  oder  vierjährigen  Dienst  freiwillig  eintretenden  Mannschaften  —  ermittelt.

3.  Der  festgestellte  Ersatzbedarf  der  Truppentheile*)  wird  dem  zuständigen  Kriegsministerium  bis  zum
15.  April  jedes  Jahres  mitgetheilt.  ·  -      

4.  Der  festgestellte  Ersatzbedarf  der  Marinetheile  wird  durch  das  Reichs-Marine-Amt  dem  Königlich
preußischen  Kriegsministerium  bis  zum  15.  April  jedes  Jahres  mitgetheilt;  die  Aufstellung  erfolgt
getrennt  nach  der  Land=  und  der  seemännischen  (halbseemännischen)  Bevölkerung.  .

                                                 §.  52.
                                 Ersatzvertheilung.  Allgemeines.  

1.  Der  Gesammtbedarf  an  Rekruten  wird  für  das  unter  preußischer  Verwaltung  stehende  Reichs-Militärkontingent
  durch  das  Königlich  preußische  Kriegsministerium,  für  die  übrigen  Reichs-Militärkontingente
durch  die  betreffenden  Kriegsministerien  auf  die  Armeekorpsbezirke*)  vertheilt,  und  zwar  nach  dem
Verhältniß  der  im  laufenden  Jahre  in  diesen  Bezirken  vorhandenen,  zur  Einstellung  in  den  aktiven
Diens,  tauglichen  Militärpflichtigen?*)  ausschließlich  derjenigen  der  seemännischen  (halbseemännischen)

Bevölkerung.

2.  Die  vorläufige  Vertheilung  des  Ersatzbedarfs  für  die  Marine  findet  durch  das  Königlich  preußische

Kriegsministerium  nach  Maßgabe  der  vorhandenen  Militärpflichtigen  der  seemännischen  (halbseemännischen)
  Bevölkerung  statt.  Die  endgültige  Vertheilung  erfolgt  durch  das  Königlich  preußische
Kriegsministerium  nach  dem  Bekanntwerden  des  Ergebnisses  der  Schiffermusterungen  (S.  76,,)  nach
Maßgabe  der  Zahl  der  zur  Einstellung  in  den  aktiven  Dienst  tauglichen  Militärpflichtigen.

3.  Beim  Mangel  an  Ersatzmannschaften  der  seemännischen  (halbseemännischen)  Bevölkerung  wird  der
Bedarf  durch  Hinübergreifen  auf  geeignete  Militärpflichtige  der  Landbevölkerung  unter  Zurechnung
zu  den  für  das  Landheer  aufzubringenden  Rekruten  gedeckt.

 

*)  Bei  Berechnung  des  Ersatzbedarfs  bleiben  die  etwa  zur  Einberufung  gelangenden  Volksschullehrer  und  Kandidaten
des  Volksschulamts  (5.  9)  außer  Betracht.
**))  Das  Großherzogthum  Hessen  bildet  in  diesem  Sinne  einen  eigenen  Armeekorpsbezirk  (§.  1,).
**)  Die  in  Berücksichtigung  bürgerlicher  Verhältnisse  zurückgestellten  bezw.  zu  befreienden  Militärpflichtigen  und  die
zu  einer  seirberen  Einübung  mit  den  Waffen  zugelassenen  Volksschullehrer  und  Kandidaten  des  Volksschulamts  bleiben
außer  Ansatz.
        <pb n="177" />
                                                  —  159  —

4.Vermag  ein  Armeekorpsbezirk  seinen  Rekrutenantheil  nicht  aufzubringen,  so  wird  der  Ausfall  auf
die  anderen  Armeekorpsbezirke  desselben  Reichs-Militärkontingents  nach  Maßgabe  der  vorhandenen
Ueberzähligen  vertheilt.  «  ’
5.  Die  unter  selbständiger  Militärverwaltung  stehenden  Armeekorpsbezirke  können  im  Bedarfsfall  im
Frieden  zur  Rekrutengestellung  für  Armeekorps  anderer  Reichs-Militärkontingente  nur  in  dem  Maße
herangezogen  werden,  als  Angehörige  der  betreffenden  Kontingente  bei  ihnen  in  Gemäßheit  des
§.  12  R.M.  G.  in  der  Fassung  des  G.  v.  6.  5.  80.  zur  Aushebung  gelangen.  Den  Ausgleich  regeln
die  Kriegsministerien  unter  einander.
6.Für  die  Zutheilung  der  auszuhebenden  Rekruten  an  die  Truppen  des  Reichsheeres  ist  im  übrigen
das  militärische  Bedürfniß  maßgebend.

G.  v.  26.  5.  93.  Art.  II  §.  1.
7.Eine  Anrechnung  der  freiwillig  eingetretenen  Mannschaften  findet  bei  der  Ersatzvertheilung  nicht  statt.

                                                   §.  53.
                               Ministerial-Ersatzvertheilung.

1.Die  seitens  der  Kriegsministerien  nach  Maßgabe  der  Festsetzungen  des  §.  52  aufzustellende  Ersatzvertheilung
  bildet  die  Ministerial-Ersatzvertheilung.

2.  seitens  des  Königlich  preußischen  Kriegsministeriums  aufgestellte  Ministerial-Ersatzvertheilung
muß  enthalten:

a)  h  Gesammtzahl  der  aus  jedem  Armeekorpsbezirk  zu  stellenden  Rekruten  —  getrennt  nach
Land=  und  seemännischer  (halbseemännischer)  Bevölkerung.  Beim  XIV.  Armeekorps  tritt  ferner
eine  Trennung  der  von  dem  Großherzogthum  Baden  und  dem  elsaß“lothringischen  Antheil

aufzubringenden  Rekruten  ein,

b)  die  Vertheilung  der  aus  jedem  Armeekorpsbezirk  zu  stellenden  Rekruten  nach  Armeekorps,  für
welche  sie  bestimmt  sind,  und  nach  Waffengattungen  getrennt.

In  denjenigen  Armeekorpsbezirken,  in  welchen  Rekruten  für  die  Marine  zu  stellen  sind,

ist  auch  die  Vertheilung  derselben  auf  die  Marinetheile  anzugeben.

3.Die  Ministerial-Ersatzvertheilung  wird  von  dem  Königlich  preußischen  Kriegsmisterium  dem  Großherzoglich
  badischen  Ministerium  des  Innern,  dem  Großherzoglich  hessischen  Ministerium  des  Innern
und  der  Justiz,  dem  Reichs-Marine-Amt,  sämmtlichen  unterstellten  Generalkommandos  und  dem
Kommando  der  Großherzoglich  hessischen  (25.)  Division  übersendet.
4.Tritt  ein  nicht  vorhergesehener  Ersatzbedarf  ein,  nachdem  bereits  die  Ministerial-Ersatzvertheilung
herausgegeben  war,  so  wird  derselbe  nachträglich  angemeldet  und  nach  Maßgabe  der  zur  Einstellung
noch  verfügbaren  Tauglichen  bezw.  Ueberzähligen  auf  die  Armeekorpsbezirke  vertheilt.
5.  Ueber  den  aufzubringenden  Bedarf  an  Ersatzreservisten  siehe  §.  54,.

                                            §.  54.
                                   Korps-Ersatzvertheilung.

 1. Die  Generalkommandos  vertheilen  den  aus  ihrem  Bereiche  aufzubringenden  Ersatzbedarf  auf  die
Brigadebezirke  (Korps-Ersatzvertheilung)  nach  dem  Verhältniß  der  in  diesen  Bezirken  vorhandenen,
zur  Einstellung  in  den  aktiven  Dienst  tauglichen  Militärpflichtigen')  nach  Land=  und  seemännischer
(halbseemännischer)  Bevölkerung  getrennt.

Im  Großherzogthum  Hessen  wird  die  Divisions-Vertheilung  seitens  des  Großherzoglichen  Ministeriums
des  Innern  und  der  Justiz  im  Einverständniß  mit  dem  Divisionskommando  aufgestellt.
2.Die  Korps-Ersatzvertheilung  enthält  die  Vertheilung  der  innerhalb  der  einzelnen  Brigadebezirke  aufzubringenden
  Rekruten  auf  die  Truppentheile  etc.
3. Vermag  ein  Brigadebezirk  die  ihm  auferlegte  Bedarfszahl  nicht  aufzubringen,  so  wird  —  unter
Beachtung  des  im  §.  52,4  enthaltenen  Grundsatzes  —  die  fehlende  Zahl  auf  die  übrigen  Brigadebezirke
  des  Armeekorpsbezirks  nach  Maßgabe  der  in  denselben  vorhandenen  Ueberzähligen  vertheilt.
Kann  ein  Armeekorpsbezirk  die  ihm  auferlegte  Bedarfszahl  nicht  stellen,  so  ist  dem  zuständigen  Kriegsministerium
  hiervon  Mittheilung  zu  machen.

 

 

*)  Siehe  Anmerkung  )  zu  §.  52,1.
                                                                                                                      29*
        <pb n="178" />
                                                        —  160  —

5.  Der  Bedarf  an  Ersatzreservisten  (§.  13,1)  wird  durch  die  Generalkommandos  berechnet  und  auf  ddie
einelnen.  Brigadebezirke  nach  Anhalt  der  für  die  Ersatzreserve  brauchbaren  Militärpflichtigen
vertheilt.  -  .

                                                     §. 55.
                                    Brigade-Ersatzvertheilung.

1.  Nach  Empfang  der  Korps-Ersatzvertheilung  entwerfen  die  Brigadekommandeure  eine  vorläufige  Brigade-Ersatzvertheilung
  auf  die  einzelnen  Aushebungsbezirke,  welche  ihnen  als  Anhalt  für  die  durch  sie  zu
bewirkende  Rekrutenaushebung,  insbesondere  für  die  Auswahl  der  Militärpflichtigen  nach  Waffengattungen,
  dient.

2.  Für  die  Aufstellung  dieser  vorläufigen  Ersatzvertheilung  ist  hinsichtlich  der  Landbevölkerung  die  Zahl

der  im  laufenden  Jahre  in  jedem  Aushebungsbezirk  in  den  Vorstellungslisten  E  enthaltenen  Militärpflichtigen,)
  hinsichtlich  der  seemännischen  (halbseemännischen)  Bevölkerung  die  Zahl  der  in  den  Vorstellungslisten
  F  enthaltenen  Militärpflichtigen  maßgebend.

3.  Ist  ein  Aushebungsbezirk  nicht  im  Stande,  die  ihm  durch  die  vorläufige  Brigade-Ersatzvertheilung
auferlegte  Rekrutenzahl  aufzubringen,  so  werden  die  anderen  Aushebungsbezirke  desselben  Brigadebezirks
  im  Verhältniß  der  in  denselben  vorhandenen  Ueberzähligen  herangezogen.

4.  Die  endgültige  Brigade-Ersatzvertheilung  wird  nach  Beendigung  des  Aushebungsgeschäfts  im  gesammten
Brigadebezirk  nach  dem  Verhältniß  der  in  den  einzelnen  Aushebungsbezirken  vorhandenen,  zur  Einstellung
  in  den  aktiven  Dienst  verfügbaren  tauglichen  Militärpflichtigen  festgestellt.

5.  Die  Brigadekommandeure  entwerfen  als  Grundlage  für  die  Auswahl  der  im  Brigadebezirk,  nach
Berücksichtigung  der  gemäß  §.  40,  am  1.  Februar  des  laufenden  Kalenderjahres  als  überzählig
zur  Ersatzreserve  überwiesenen  Personen  noch  aufzubringenden  Ersatzreservisten  eine  vorläufige  Vertheilung
  nach  Maßgabe  der  im  laufenden  Jahre  in  jedem  Aushebungsbezirk  in  den  Vorstellungslisten
  D  enthaltenen  Militärpflichtigen.  Der  Bedarf  muß  —  wenn  erforderlich  unter  Heranziehung
einzelner  Aushebungsbezirke  zur  Deckung  des  Ausfalls  in  anderen  —  im  Brigadebezirk  endgültig
aufgebracht  werden.

                                              §.  58.

In  Ziffer  4  fällt  der  zweite  Absatz  fort.

Im  dritten  Absatz  lautet  das  Citat  am  Schluß  „(§.  52,2)“.  #

In  dem  Muster  9  fällt  die  Spalte  „Bundesstaaten“  fort;  hinter  der  Spalte  „Heizer“  wird  eine
neue  Spalte  „Segelmacher“  eingeschoben.  «

In  dem  Muster  10  fallen  die  Spalten  „Bundesstaaten“  und  „Außerdem“,  sowie  die  Anmerkungen
  2  und  4  fort.  Die  Anmerkung  3  wird  Anmerkung  2.

In  Ziffer  5  erhält  der  zweite  Absatz  folgende  Fassung:

„Nachdem  diese  Nachweisungen  für  die  Ersatzbezirke  zusammengestellt  sind,  werden  sie
bis  zum  15.  April  an  das  Königlich  preußische  Kriegsministerium  eingereicht."

                                             §.  60.
In  Ziffer  1  tritt  an  den  Schluß  des  ersten  Satzes  die  Bemerkung:
„(siehe  auch  §.  68,3)“.

                                                    §.  68.
In  Ziffer  3  tritt  hinter  den  dritten  Absatz  als  neuer  Absatz  hinzu:

„Der  Brigadekommandeur  meldet  nach  näherer  Anordnung  des  Generalkommandos  an
dieses  summarisch  die  Zahl  der  in  den  unterstellten  Aushebungsbezirken  vorhandenen  tauglichen
  Militärpflichtigen,  ausschließlich  derjenigen,  welche  in  Berücksichtigung  bürgerlicher
Verhältnisse  zurückgestellt  bezw.  zu  befreien  sind  und  ausschließlich  der  zu  einer  kürzeren  Einübung
  mit  den  Waffen  zugelassenen  Volksschullehrer  und  Kandidaten  des  Volksschulamts,

 

*)  In  Württemberg  durch  das  Königlich  württembergische  Kriegsministerium  bezw.  den  Ober-Rekrutirungsrath;
im  Großherzogthum  Hessen  durch  die  Großherzoglich  hessische  (25.)  Division.

**)  Die  zu  einer  kürzeren  Einübung  mit  den  Waffen  zugelassenen  Volksschullehrer  und  Kandidaten  des  Volksschulamts
  werden  nicht  angerechnet.  Gleiches  gilt  für  Ziffer  4.  -
        <pb n="179" />
                                                   —  161  —

getrennt  nach  Land-  und  seemännischer  (halbseemännischer)  Bevölkerung.  Diese  Angaben
werden  für  die  Armeekorpsbezirke  zusammengestellt  und  spätestens  bis  zum  5.  Mai  an  das
zuständige  Kriegsministerium  mitgetheilt.?)“

                                                     §.  73.
In  Ziffer  5  tritt  am  Schuß  als  neuer  Absatz  hinzu:

„Falls  taugliche  Militärpflichtige  der  seemännischen  (halbseemännischen)  Bevölkerung  zur
Vorstellung  gelangen,  ohne  daß  der  Brigadebezirk  Rekruten  für  die  Marine  aufzubringen  hat,
so  sind  dieselben  dennoch  für  die  Marine  auszuheben  und  zunächst  in  die  gemäß  §.  74,  und  3
zu?  erstattenden.  Meldungen  aufzunehmen.“

                                             §.  74.
Ziffer-  erhält  folgende  Fassung:

„  Die  Generalkommandos  und  das  Kommando  der  Großherzoglich  hessischen  (25.)  Division
melden  sobald  als  möglich  —  spätestens  bis  zum  1.  September  —  unter  Benutzung  des
Musters  13  an  das  vorgesetzte  Kriegsministerium  die  Zahl  der  im  Ersatzbezirk  noch  vorhandenen  Muster  13.
Ueberzähligen  —  nach  Waffengattungen  getrennt  —  beziehungsweise,  ob  und  in  welchem  Maße

Nachweisung.–
der nicht aufgebrachten Rekruten, so wie der als überzählig zur Einstellung verfügbaren tauglichen Militärpflichtigen.

dier  Gewährung  von  Aushülfe  erforderlich  ist.“  a

                                                               §.  76.  

Ziffer  4  erhält  folgende  Fassung:   

„Sämmtliche  tauglichen  Militärpflichtigen  der  seemännischen  (halbseemännischen)  Be-  

  völkerung  werden  ausgehoben.  «  
Ziffer  5  fällt  weg.  2  taen.

Ziffer 6  wird  Ziffer  5.
Als  neue  Ziffer  6  wird  eingeschoben:

  „6.  Der  Brigadekommandeur  giebt  die  Meldung  der  Zahl  der  Tauglichen  an  das
Generalkommando,  dieses  an  das  Königlich  preußische  Kriegsministerium  —  unter  Trennung
im  Muster  13  ausgeführten  Kategorien  der  seemännischen  (halbseemännischen)  Bevölkerung  —
sofort  weiter.

Das  Königlich  preußische  Kriegsministerium  regelt  die  Vertheilung  auf  die  verschiedenen

Marinetheile  endgültig.  und  macht  dem  Reichs-Marine-Amt  hiervon  Mittheilung.“
Ziffer  7  fällt  weg  und  die  Ziffern  8,  9,  10  werden  7,  8,  9.

                                                       §  81
In  Ziffer  8  am  Schluß  des  ersten  Absatzes  lautet  das  Citat:  76,  5)“.
Im  zweiten  Absatz  fallen  d  die  Worte  „—  sofern  Prozentmannschaften  vorhanden  —“  weg.

 

Am  Schluß  der  Abkürzungen  tritt  hinzu:
G.  v.  26.  5.  93.  Gesetz,  betreffend  die  Ersatzvertheilung  vom  26.  Mai  1893.
Im  Inhalts-Verzeichniß  treten  folgende  Fassungen  an  Stelle  der  bisherigen:
„§.  52.  Ersatzvertheilung.  Allgemeines.“
,  ,,.Muster  §. 13 zu §. 74 Nachweisung der nicht aufgebrachten Rekruten, so wieder als überzahltig
zur  Einstellung  verfügbaren  tauglichen  Militärpflichtigen."“

 


"  )  Seitens  des  XIV.  rpsArmeekop  sind  die  Angaben  getrennt  für  das  Großherzogthum  Baden  und  Elsaß-Lothringen
  zu  machen.“  –
        <pb n="180" />
                                                               — 162 —                                                                     Bezirk  des  .  Armeekorps.  Muster  13  zu  §.  74.

Nachweisung

der  nicht  aufgebrachten  Rekruten,  sowie  der  als  überzählig  zur  Einstellung  verfügbaren  tauglichen  Militärpflichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Garde  Provinzialwaffen  .  Marine  Oekonomic-  Summe  der
[  Train  8  TralnLandbevölkerung  Seeemänn-,  halbsee  Handwerker  Mannschaften
r*—  ñ
5  i“  "  "  „  für  Bevölkerung  der
..  EIEIEIFE  —  —
□  -**l-  5  7m  —
—  2—  2  2  O  —.—  .  -  5  □!  S  i-  see-  1
5..—  212  25  —  EEEHBEIIIEIE  32  Bemerkungen.
AI—IEIBIIEIEIIHIIEE  AEHIEIIIIIIIEIIIB—IEIIE  AHIIIE  EIEEIEEHEII
EESPS]  EEIEZS  EESEIEENEE/ZEE  3  *  männi-.
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GGSSGREEE|RG  SISESEEEEEEEOETBEIE  OOOOOOO
.  A.  Es  konnten  nicht  aufgebracht  werden:
(Angabe  der
"  6  Handwerker  für
D  ·  .  ·  die  Pioniere,
Eisenbahn-  und
Luftschiffertruppe

und  die  Werft—
divisionen.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J  ·
B. Zur Einstellung noch verfügbar (Nachersatz und Ueberzählig)J:
.  ·

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anmerkung:  Beim  XIV.  Armeekorps  tritt  sowohl  unter  A  wie  unter  B  eine  Trennung  nach  Großherzogthum  Baden  und  Elsaß-Lothringen  ein.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="181" />
                                              —  163  —

                                   Central-Blatt

                                       für  das

                                Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben                                                                                                                         im

                        Reichsamt  des  Innern.

*  *  ——.——  —

 

——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

XXI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  9.  Juni  1893.

Nr.  23.

 

 

 

 

—  —

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme
von  Civilstands  =  Akten;  Exequatur-  Ertheilungen
Seite  163

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Mai  1893  164
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
für  das  Etatsjahr  1892/93  166

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß
derjenigen  Börsen,  an  welchen  Terminpreise  für  gewisse
Waaren  notirt  werden;  —  Bestellung  zweier  Stations.
Kontrolöre;  —  Aufnahme  der  Fischnetzbäume  in  die  Nachweisung
  der  zu  gewöhnlichen  Schiffsutensilien  zu  rechnenden
Inventarienstücke  137

.........................

 

—.  —

5.  Handels  und  Gewerbe-Wesen:  Abkommen  über  die  Verlängerung
  der  provisorischen  Regelung  der  Handels.
beziehungen  mit  Spanien;  —  Zurücknahme  der  Kündigung
des  deutsch-serbischen  Konsular-Vertrages  167

6.  Eisenbahn-Wesen:  Ermächtigung  des  General-Konsulats

in  Stockholm  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  168
7.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiet  .........  168
8.  Militär-Wesen:  Berichtigng  170

Anhang..  Gesammt  Verzeichniß  der  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen

  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten  171

 

                                           1.  Kousulat-Wesen.


Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Rustschuk,  Vize-Konsul  Wever,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der
unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle

von  solchen  zu  beurkunden.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Königlich  großbritannischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Berlin  ernannten
Geheimen  Kommerzienrath  Julius  Leopold  Schwabach,
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Barmen  ernannten  Herrn  Heury

F.  Merritt,

dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Breslau  ernannten  Kaufmann

Max  Loewenthal
und

den  zum  Vize-Konsul  bezw.  zum  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Kehl
ernannten  Herren  Theodor  Krüger  und  Ernst  Therion.

 

                                                                                  30
        <pb n="182" />
                                                   —  164  —  

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passliva.
Event.
Sonstige  Ver-  Ver-B
  3  täglich  bindlich-  bindlichz
  bezeichnung  Grund.  Reserve.  Noten-  Gegen  Unge  Gegen  täg  Gegen  teiten    Gegen  Sonstige  Gegen  Summe!  Gegen  keiten
z  der  30.  April  deckte  30.  April  ge  30.  Aprill  mit  30.  April  30.  April]  der  80.  April  aus  e.
«  Kapital.Fondö.Umlauf.  Ver-  Kündi  Passiva.  weiterg
*  Banken.  18933.  Noten.  1893.  bindlich.  1893  und t  1893.  1893.Passiva 1893.  gebenen
—  .  nlankeiten.
  euns  dischen
“5  frist.  Wechseln.
1.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  18.  14.  15.  16.  17.
3  —
1  120  00%30  000  947  087/  65  922  455/—  92540597979  T59  27  —-  —  972  +—  214s1  696  038—  6091
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3  000  600  988|  52  534+  128  214  33250  +  210  31|—  119083—  258  325
3  Frankfurter  Bank.  .  .  .  180001  45001  11062  5  4844  69444—  4081  55742/—  628  344  248—  121148236—  15800  4064
4Bayerische  Notenbank  7500  169  62  190  —  1  830028585-—  1987  825  3041  —  —  3154X  521  82836—  16131  1867
5 Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  4467/  47198|  —  693/  12574/—  3358  19241  +  3091  18  461—  *  460  301  S22  26%  2159
6  Württembergische  Notenbank  9  *  733  22346  154  44496  39  1526  —  119  12—  1  336M  54|]  33953|—  1607  867
7m  Badische  Bank  xzk  9000  1629  13494—  794856-  6760  24644  2  —  —  283ANJ  5026870—  7681392
8  Bank  für  Süddeutschland.12  1789  11  844  199  7803+  390  109/—  237—  —  350|  5529764  201  2164
9  Braunschweigische  Bank.  10  500  63  2247—  498  1484  3565326  11  1219—  u  160/  —  281  20084  -  522  255
l
Zusammen  222  46  “  118  456  71  *r  98912|—  98768|640  728  +  61  *  31794—  5994/+—  771s|2  065  691|—  9  *5  13  093
                                       Bemerkungen.
Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  797  122  350  M,
:  500  —  26  375  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
=  1000  =  294  208  500  M  (  "  "-1,  2,  3).

Zu  Spalte  9  Nr.  37:  Darunter  131  400  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
·  91946 M

9  .

8*:

I  -

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="183" />
                                                         —  165 —                                                                       Wesen.

banken  Ende  Mai  1893

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1893.
auf  tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

Activa.

Metall-  Gegen  J  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
90.  April  kassen=  30.  April  anderer  80.  April  Wechsel.  30.  Aprill  Lombard..  AprilEffekten.  30.  April  30.  April  der  30.  April
Bestand,  189.scheine..  Banken.  11893.  1893.  1893.  1393.aktiva1893.aktiva.  1393  7
W
18.  19.  20.  A.  22.  28.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  80.  31.  32.  33.  134
885  703  22  399111126  900|  262612029  194444  713  -  38405]  90245  106092  5930—  370)323131  8731702883—  4462
360  —  22  5  2  89.  506  4768  110  2934  2444  —  394  1  8195  2792
3961—  85  43+  10  11—  127091  —  1576  ——  5258  —  68  —.———
30  868-  11  143—  362602+  282  45279  119  2418  156  235  13  1299—  32082  836  —  16134
23  497/  212  410  H  5217117  %%2  3505  +  207  —  596—  486119
111961  359  63#  79  356—  186002  834  8o—  87  8  —G  64%%X%  26  83953—  16076
4662  —  331  2  J  9  246  2044  563  156  61  8is-  28  22881—  110)  26870—  7687
402—  216  18—  10  6M  188  1  1  1459%—  105  4605—  1  2252  .  17829764  201
591  —  108  4—  12  129  —  22  7645  +  1271  —  2213—  12  70414  551

965  617E½1220  %22  1  744

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                           30*
        <pb n="184" />
                                                —  166  —

                                     3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

für  das  Etatsjahr  1892/93.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

»  Die  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Soll-Einnahme  Ausfuhr.  im  zwischen  den
beträgt  Bleiben  vorigen  Spalten  4
der  für  Vergütungen  8  und  5,
das  Etatsjahr  gutung  Etatsjahre  +  mehr
Einnahmen.  1892/93  (Spalte  4)  —  weniger
..  z  M.  M M M . .  M.
1.  2.  3.  4.  l  5.  6.
Zölle  378  172  957  255  829  377  917.128  406  448  44128  531  313
Tabacksteuer  11  926  191  133  902  11  792  289  11  437240  +.  355  049
Zucker-Materialsteuer  .  6116137  63  362  144—  57246  007  6  337007  63  583  014
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  74  882  550“)  921  766  73  960  784  55999  556  —+17961  228
Salzsteuer  43  466  769  60  976  43  405  793  43  582  406—  176  703
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  33  230  464  8932  519  24297945  23611  5113+  686  432
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  ½
schlag  zu  derselben.  Hl401585  1907  120  616  11  898  21  116  021  307/—  2  123016
Brausteuer  .  25  907  466  107  6252579984  25  761  126  +  38715
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  590  350  —  3  590  350  3  411918  178  432
Summe  691311791  73  895  377  617  416  414  692  610  604  —  75  194  190
Spielkartenstempel  —  —  1365  837  1  324  221  41  616
Wechselstempelsteuer  —  —  7915  600  8175  592.—  259  983
Stempelsteuer  für  .
a)  Werthpapiere  —  —  3  650  918  4583  6171/  932699
b)  Kauf-  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  9320267  11  021  162  —  1700  895
e)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  1775  508  1473201  4  302307
Staatslotterien  —  —  7  316  063.  7327267—  11.204
Post-  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —  —  246  5686  441  234  997  962  4  11588  479
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  59  201  480  57  469  525|+  1731s  955

 

*)  Darunter  Zuckersteuer  nach  dem  Gesetz  vom  31.  Mai  1891  =  45  936  690  M
Anmerkung:  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten

beträgt  bei  den  nachkezeichnesen  Einnahmen  für  das  Etatsjahr  1892/93:

 

 

 

 

 

 

 

„  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Ist-Einnahme  Ist-Einnahme  Differenz  zwischen  dem
der  für  das  Etatsjahr  4  mehr
er  1892/93  im  vorigen  Etatsjahre  Un
Einnahmen.  weniger
.  ..  .M
1.  2.  l  3.  4.
Zölle  .  ..  360  015  172  378  470  328  —  18  455  156
Tabacksteuer  11  296  008  11  481°686  —  185  678
Zucker.Materialsteuer  13  237  102  9  805  652  +  3431  450
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  52  226  130  55  139.614  —  2913  484
Salzsteuer  .  42  595  222  4  866  198  —  270  976
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  ..  19  801  506  19  336  321  +  4465  185
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  95  775  656  99  504  868  —  37729212
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  24957256  24  772  015  +  185241
Summe  619  904  052  641  376  682  —  21  472  630
Spielkartenstempel.  1  308229  1245  431  +  62  798
        <pb n="185" />
                                                      —  167 —                                                                                                            4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Nach  der  auf  Grund  der  Ziffer  9  der  Ausführungsvorschriften  zu  dem  Gesetz,  betreffend  die  Erhebung
von  Reichsstempelabgaben  (Central-Blatt  für  1885  S.  417)  von  dem  Senat  der  freien  und  Hansestadt
Hamburg  getroffenen  Feststellung  werden  an  der  Börse  zu  Hamburg  seit  dem  1.  Juli  v.  J.  Terminpreise
notirt  für  nordamerikanische  Baumwolle  Basis  middling,  nichts  unter  low  miaddling.

Berlin,  den  7.  Juni  1893.
                              Der  Reichskanzler.
                              Im  Auftrage:  Aschenborn.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen
1.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Kotalla  zu  Memel  an  Stelle  des  verstorbenen
Königlich  preußischen  Revisions-Inspektors  Haase  den  Großherzoglich  hessischen  Hauptsteuerämtern
  zu  Bingen,  Darmstadt,  Gießen,  Mainz,  Offenbach  und  Worms  als  Stations-Kontrolör,
mit  dem  Wohnsitz  in  Darmstadt,  .-2.der Königlich preußische Steuer-Inspektor Keßler zu Crefeld an Stelle des in den Landes-

  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Mertens  den  Königlich  sächsischen
Hauptämtern  zu  Leipzig,  Grimma,  Plauen  und  Zwickau  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem
Wohnsitz  in  Leipzig,
vom  1.  Juni  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  Mai  d.  J.  beschlossen,  Fischnetzbäume  in  die  Nachweisung
  der  zu  den  gewöhnlichen  Schiffsutensilien  zu  rechnenden  Inventarienstücke  —  Anlage  E  1  zu  den
Normativbestimmungen  für  die  Hafenregulative,  Central-Blatt  1888  S.  761  ff.,  —  und  zwar  als  Bootsmannsgut
  unter  Titel  VII  daselbst  aufzunehmen.

 

                                 5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Die  unter  dem  26.  Mai  d.  J.  von  dem  Kaiserlichen  Botschafter  in  Madrid  und  dem  Königlich  spanischen
Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten  unterzeichnete  Deklaration,  durch  welche  das  zwischen  Deutschland
  und  Spanien  bestehende,  durch  Notenaustausch  vom  29./30.  Juni  v.  J.  getroffene  Abkommen
wegen  provisorischer  Regelung  der  gegenseitigen  Handelsbeziehungen  (ogl.  Central-Blatt
S.  106)  auf  die  Zeit  bis  einschließlich  zum  30.  Juni  d.  J.  weiter  verlängert  worden  ist,  lautet  in  ihrem
deutschen  Texte  folgendermaßen:

Die  Unterzeichneten,  der  außerordentliche  und  bevollmächtigte  Botschafter  Seiner  Majestät
des  Deutschen  Kaisers,  Königs  von  Preußen,  und  der  Staatsminister  Seiner  Majestät  des
Königs  von  Spanien,  sind,  mit  Genehmigung  ihrer  Regierungen,  dahin  übereingekommen,  daß
die  in  Madrid  am  vierundzwanzigsten  März  Achtzehnhundert  und  dreiundneunzig  unterzeichnete
        <pb n="186" />
                                                            —  168 —                                                             Deklaration,  betreffend  die  Verlängerung  des  provisorischen  Abkommens  über  die  Handelsbeziehungen
  zwischen  Deutschland  und  Spanien,  bis  zum  dreißigsten  Juni  Achtzehnhundert  und
dreiundneunzig  einschließlich  in  Kraft  bleiben  soll.

In  doppelter  Ausfertigung  unterzeichnet  zu  Madrid,  am  sechsundzwanzigsten  Mai  Achtzehnhundert
  und  dreiundneunzig.

(L.  S.)  v.  Radowitz.                                         (L.  S.)  S.  Moret.

 

Die  Kündigung  des  Konsular-Vertrages  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Serbien  vom  6.  Januar  1883
(Reichs-Ges.-Bl.  S.  62  ff.)  ist  serbischerseits  zurückgenommen  worden  und  wird  hiernach  seitens  der  beiderseitigen
  Regierungen  als  nicht  geschehen  betrachtet.  -

 

                                              6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Unter  Bezugnahme  auf  §.  42  Ziffer  4  der  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom
15.  November  1892  (Reichs-Ges.-Bl.  S.  923)  wird  bekannt  gemacht,  daß  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen
  für  Leichentransporte,  welche  aus  dem  Auslande  kommen,  auch  das  Kaiserliche  General-Konsulat
in  Stockholm  ermächtigt  worden  ist.

Berlin,  den  3.  Juni  1893.

                     Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers:
                                             v.  Boetticher.

 

                                                 7.  Polizei  =  Wesen.

 

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde  welche  die  Datum
Grund  Ausweisung  des

Z  ·  «  Ausweisungs.
7  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  *  6.

 

1.]  Isidor  Josef

Schimunek,  Maler,  burg,  Ungarn,  österreichischer  Staats=  und  einfacher  Dieb.  zirksamt  Donauwörth,

                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
geboren  am  3.  Mai  1855  zu  Oedenswiederholter  schwerer|Königlich  bayerisches  Be3.  Mai  d.  J.

aangehöriger,

stahl  und  Hehlerei
(10  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
2.  Mai  1883),
        <pb n="187" />
                                                        —  169   —

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  -
2  59  «  *  u  Ausweisung  Ausweisung
S.  der  Bestrafung.
5  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  .  4.  ..  6.
                      b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.|  Karoline  Bonk,  un-geboren  am  30.  Juni  1869  zu  Peters-Sittenpolizei-Ueber=  Königlich  preußischer  10.  April  d.  J
verehelichte,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester-  tretung,  Polizei-Präsident  zu

keschlft-Schlesten,  ortsangehörig  eben-  Berlin,

aselbst,
3.  Christian  Borg,  geboren  am  5.  September  1858  zu  Lu-  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.2  3.  Mai  d.  J.

10.

L

12.

13.

14.

15.

16.

17.

 

ehemaliger  Metzger,
jetzt  Sticker,

Wenzel  Breuer,
Fabrikarbeiter,

Josef  Czörgetz,
Tagelöhner,

Die  Zigeuner:
Marianne  Dirda,
Eva  Dirda,
Magdalena  Dirda,
Karl  Dirda,
Johanna  Dirda,

Josef  Döngi,  Tagelöhner,



Therese  Eigner,  ledige
  Kellnerin,

Josef  Fauta,  Seiler.
geselle,

Jakob  Friedmann,
Schneider,

Franz  Giebel,
Drechslergeselle,

Hermann  Grüne.
berger,  Kellner,

Johann  Matezcek,
Arbeiter,

Ferdinand  Mayer,
Schlossergeselle,

Rudolf  Obornik,
Schreiber,

Johann  Pohanka,
Arbeiter,

Johann  Prucha,
Töpfer,

desch,  Bezirk  Bludenz,  Oesterreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  25.  Juli  1866  zu  Seifersdorf,
  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  orts.
angehörig  ebendaselbst,

geboren  am  12.  März  1855  zu  Pukovar
(Vukovar)  Slavonien,  ortsangehörig  zu
Land-Radstadt,  Bezirk  St.  Johann,
Oesterreich,

angeblich  50  Jahre
"  46

.  24.
-  21.
-  20 salt,sämmtlichgei

boren  und  ortsangehörig  zu  Kotzobendz,
Bezirk  Teschen,  Oesterreichisch-Schlesien,
geboren  am  7.  September  1843  zu  Altnacht,
  Schweiz,  ortsangehörig  zu
Engelsberg,  ebendaselbst,

geboren  am  25.  Dezember  1865  zu
Frankenmarkt,  Bezirk  Vöcklabruck,  Ober.
österreich,  ortsangehorig  ebendaselbst,
geboren  am  3.  März  1873  zu  Liebenau,
Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


25  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  St.  Petersburg,

geboren  am  22.  Februar  1872  zu  Neulerchenfeld,
  Oesterreich,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1875  zu  Rozniat,
Galizien,

geboren  am  2.  September  1827  zu
Liebenthal,  Bezirk  Landskron,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  17.  Oktober  1866  zu  Prerau,
Mähren,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  15.  April  1872  zu  Wien,

ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  21.  August  1871  zu  Arnsdorf,
  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichischebendaselbst,


geboren  am  24.  Dezember  1832  zu  Wodnian,
  Bezirk  Pisek,  Böhmen,  ortsange- 



hörig  ebendaselbst,

Schlesien,  ortsangehörig  zu  Waißack,

Betteln,

Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen,

 

—

Landstreichen  und
Betteln,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen,
Betteln,
desgleichen,
Landstreichen,
Landstreichen  und

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

 

lizei-Direktion  München,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Potsdam,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Polizei.Behörde  zu  Hamburg,


Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

derselbe,

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Königlich  bayerische  Polizei--Direktion
  München,
Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
ppeln,

Königlich  baperisches  Be- 



zirksamt  Erding,

5.  Mai  d.  J.

21.  März  d.  J.

19.  Mai  d.  J.

27.  Mai  d.  J.
28.  März  d.  J.
25.  Mai  d.  J.
30.  Mai  d.  J.
2.  Juni  d.  J.

29.  Mal  d.  J.
26.  Mal  d.  J.
1.  Juni  d.  J.

12.  Mai  d.  J.

15.  April  d.  J.

21.  Mai  d.  J.
        <pb n="188" />
                                                 —  170  —

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  weche  des  Datum
9  3  «  —  Grund  Ausweisung  Ausweisungs  
“  ·  der  Ausgewiesenen.  I  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  ,  beschlusses
»  «  .
1.  2.  3.  4.  5.  6.

18.  Marie  Richter,  geb.  geboren  am  11.  Februar  1862  zu  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-—



20.

21.

22.

Watzlawik,  Eisenbahnarbeiterswittwe,


Maria  Schätz,  ledige

Fabrikarbeiterin,

Anton  Schmiedle,
Bäcker  und  Konditor,

Simon  Turin,
Fabrikarbeiter,

Julius  Vathien
Mechaniker,

 

 

Drasching,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
  österreichische  Staatsangehörige,
geboren  am  26.  Juni  1866  zu  Winterberg,
  Bezirk  Schüttenhofen,  ortsangehörig

  zu  Stadeln,  ebendaselbst,
geboren  am  24.  September  1863  zu
Wien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  15.  Oktober  1870  zu  Höll.
dorf,  Bezirk  Marburg,  Steiermark,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  21.  Juli  1854  zu  St.  Martin

aux  champs,  Frankreich,  französischer
Staatsangehöriger,

gewerbsmäßige  Unzucht,


unterlassene  Be.
schaffung  eines  Unterkommens,


Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

 

                                          8.  Militär-Wesen.

                                                 Berichtigung.

Die  im  Nachtrag  zu  Nr.  22  des  Central-Blatts  auf  S.  159  befindliche  Fußnote  hat  zu  lauten:
*)  Siehe  Anmerkung  )  zu  §.  52, 1.

 

zirksamt  Viechtach,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Schleswig,

Königlich  bayerische  Polizei
  Direktion  München,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

 

 

15.  Februar
d.  J.

4.  Mai  d.  J.
27.  Mai  d.  J.
12.  Mai  d.  J.

31.  Mai  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="189" />
                                                     Anhang
      Nr.  23  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

                            Berlin,  Freitag,  den  9.  Juni  1893.

 

 

 

                                       Militär-Wesen.

 

                                   Gesammtverzeichniß

derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung
von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
                                       berechtigt  sind.


                                            Bemerkungen:

1.  Die  mit  *  bezeichneten  Gymnasien  und  Progymnasien  an  Orten,  an  welchen  sich  keine  der  zur
Ertheilung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse  berechtigten  Anstalten  unter  A.  b,  B.  b  und  e
oder  C.  c  und  d  (Real-Gymnasium,  Realschule,  Real-Progymnasium  oder  höhere  Bürgerschule)
mit  obligatorischem  Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von
dem  Unterricht  im  Griechischen  dispensirten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für
jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens
einjährigem  Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende
Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  +  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

 

                                                                                         31
        <pb n="190" />
                                                  ----  172  --- 

 

                                     A.  a.  Gymnasien.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
                            Darlegung  der  Befähigung  genügt.
                                                 a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Aachen:  Kaiser-Karls-Gymnasium,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Altona,
Anklam,
Arnsberg,

Aschersleben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),



Attendorn,

Aurich,

Barmen,

Bartenstein,

Bedburg:  Ritter-Akademie,

Belgard,

Berlin:  Askanisches  Gymnasium,
Französisches  Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Friedrich-Werdersches  Gymnasium,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Humboldts-Gymnasium,
Joachimsthalsches  Gymnasium,
Gymnasium  zum  grauen  Kloster,
Köllnisches  Gymnasium,
Königstädtisches  Gymnasium,
Leibniz-Gymnasium,
Lessing-Gymnasium,
Luisen-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Gymnasium,
Sophien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Beuthen  i.  O.-Schles.,

Bielefeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Bochum,
Bonn,
Brandenburg:  Gymnasium,
Ritter-Akademie,
Braunsberg,

Breslau:  Elisabeth-Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Johannes-Gymnasium,
König-Wilhelms-Gymnasium,
Magdalenen-Gymnasium,
Matthias-Gymnasium,

Brieg,

Brilon,

Bromberg,

Bunzlau,

 

!)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.

 

Burg  (Provinz  Sachsen),
Burgsteinfurt:  Gymnasium##)  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Cassel:  Friedrichs-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,
Celle,
Charlottenburg,

*  Clausthal,

Cleve,

Coblenz,

Cöln:  Gymnasium  an  der  Apostelkirche,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Gymnasium  an  Marzellen,

Coesfeld,

Cöslin,

Colberg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Conitz,

Culm,

Danzig:  Königliches  Gymnasium,
Städtisches  Gymnasium,

*  Demmin,

Deutsch-Krone,

Dillenburg,

Dortmund,

Dramburg,

Düren,

Düsseldorf:  Königliches  Gymnasium,
Städtisches  Gymnasium  (verbunden  mit

Real-Gymnasium),

Duisburg,

Eberswalde,

Eisleben,

Elberfeld,

Elbing,

Emden,

Emmerich,

Erfurt,

Essen,  «

Flensburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Frankfurt  a.  Main:  Kaiser-Friedrichs-Gymnasium,
Städtisches  Gymnasium,

Frankfurt  a.  d.  Oder,

Fraustadt,

Freienwalde  a.  d.  Oder,

Friedeberg  i.  d.  Neumark,

Fürstenwalde,
        <pb n="191" />
        Fulda,

Garz  a.  d.  Oder,

Glatz,

Gleiwitz,  .

Glogau:  Enangelisches  Gymnasium,

Katholisches  Gymnasium,

Glückstadt,

Gnesen,  -  .

Görlitz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),
  .

Göttingen:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Goslar:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gym—
nasium),

Graudenz,

Greifenberg  i.  Pomm.,

Greifswald:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Groß-Lichterfelde,

Groß-Strehlitz,

Guben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real--Gymnasium),


Gütersloh,

Gumbinnen,  —

Hadamar,

Hadersleben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Hagen:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Halberstadt,

Halle  a.  d.  Saale:  Lateinische  Schule,
Städtisches  Gymnasium,
Hameln:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

*  Hamm,
Hanau,
Hannover:  Lyzeum  I.,
Lyzeum  II.,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Heiligenstadt,
*  Herford,
Hersfeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Hildesheim:  Gymnasium  Andreanum,
Gymnasium  Josephinum  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),
Hirschberg,
Höxter,
Hohenstein,
*  Husum,
Jauer,
Ilfeld:  Klosterschule,
Inowrazlaw,
Insterburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


A.  a.  Gymnasien.

 

 

173

Kattowitz,  -

Kempen  (Rheinprovinz),

Kiel,

Königsberg  i.  d.  Neumark,

Königsberg  i.  Ostpr.:  Altstädtisches  Gymnasium,
Friedrichs-Kollegium,
Kneiphöfisches  Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Königshütte,

Kottbus:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Krefeld,
Kreuzburg,

*  Kreuznach,

Krotoschin,

Küstrin,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Gymnasium  (verbunden
mit  Real--Gymnasium),

Lauban,

Leer:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Leobschütz,

Liegnitz:  W  Ritter-Akademie,
Städtisches  Gymnasium,
Linden  bei  Hannover,

*  Lingen,

Lissa,

Luckau,

Lüneburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Lyck,

Magdeburg:  Pädagogium  des  Klosters  U.  L.

Frauen,

Dom-Gymnasium,
König-Wilhelms-Gymnasium,

Marburg,

Marienburg  i.  Westpr.,

Marienwerder,

Meldorf,

Memel,

Meppen,  .

Merseburg:  Dom-Gymnasium,

Meseritz,

Minden:  Gymnasium.  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Moers,

Montabaur,

Mühlhausen  i.  Thür.:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

Mülheim  a.  d.  Ruhr:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),
München-Gladbach:  Gymnasium  (verbunden  mit

Real-Progymnasium),
Münster  i.  Westf.,

                              31*
        <pb n="192" />
                                                                                                        —— 174 ——

 

Münstereifel,

Nakel,

Naumburg  a.  d.  Saale:  Dom-Gymnasium,

Neisse,

Neuhaldensleben,

Neu-Ruppin,

Neuß,

Neustadt  i.  O.-Schles.,

Neustadt  i.  Westpr.,

*  Neustettin,

Neuwied:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


 

Norden,

Nordhausen  a.  Harz,

Oels,

Ohlau,

Oppeln,

Osnabrück:  Carolinum,

Raths-Gymnasium,

Ostrowo,

Paderborn,

Patschkau,

Pforta“  Landesschule,

Pleß,

Plön,

Posen:  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,

Marien-Gymnasium,

Potsdam,

Prenzlau,

Pr.  Stargardt,

Prüm,

Putbus:  Pädagogium,

Pyritz,

Quedlinburg,

Rastenburg,

Ratibor,

Ratzeburg,

Recklinghausen,

Rendsburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Rheine,

Rinteln,

Rössel,

Rogasen,

Roßleben:  Klosterschule,

Saarbrücken,

Sagan,

Salzwedel,

Sangerhausen,

Schleswig:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Schleusingen,

Schneidemühl,

Schrimm,

Schwedt  a.  d.  Oder,

 

A.  a.  Gymnasien.  ——1

Schweidnitz,

Seehausen  i.  d.  Altmark,
Siegburg,

Sigmaringen,

*  Seest,

Sorau,

Spandau,

Stade:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Stargard  i.  Pomm.,

Steglitz,

Stendal,

Stettin:  König-Wilhelms-Gymnasium,
Marienstifts-Gymnasium,
Stadt-Gymnasium,

Stolp:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Stralsund,

Strasburg  i.  Westpr.,

Strehlen,

Thorn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),



Tilsit,

Torgau,

Trarbach,

Treptow  a.  d.  Rega,

Trier,

*  Verden,

Waldenburg,

Wandsbeck:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real=Progymnasium),


Warburg,

Warendorf,

Wehlau,

Weilburg,

Wernigerode,  -  »

Wesel:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Pro—
gymnasium),

Wetzlar,

Wiesbaden,

Wilhelmshaven,

Wittenberg,

Wittstock,

Wohlau,

Wongrowitz,

Zeitz,

Züllichau:  Pädagogium.

II.  Königreich  Bayern.

Amberg,

Ansbach,

Aschaffenburg,

Augsburg:  St.  Anna-Gymnasium,
Gymnasium  zu  St.  Stephan,
        <pb n="193" />
        Bamberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Bayreuth,

Burghausen,

Dillingen,

Eichstätt,

Erlangen,

Freising,

Hof

Kaiserslautern,

Kempten,

Landau,

Landshut,

Metten,

München:  Ludwigs-Gymnasium,
Luitpold-Gymnasium,
Maximilians-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Münnerstadt,

Neuburg  a.  d.  Donau,

Neustadt  a.  d.  Haardt,

Nürnberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Passau,

Regensburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Schweinfurt,

Speyer,

Straubing,

Würzburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Zweibrücken.

III.  Königreich  Sachsen.
Bautzen,
Chemnitz,
Dresden:  Kreuzschule,
Vitzthumsches  Gymnasium,
Wettiner  Gymnasium,
Dresden-Neustadt,
Freiberg,
Grimma:  Fürsten-  und  Landesschule,
Leipzig:  Gymnasium,
Nikolaischule,
Thomasschule,
Meißen:  Fürsten=  und  Landesschule,
Plauen  i.  Voigtlande,
Schneeberg,
Wurzen,
Zittau,
Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.

Blaubeuren:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Cannstatt,
*  Ehingen,

 

A.  a.  Gymnasien.  ——  175

Heilbronn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),
Maulbronn:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Ravensburg,
*  Reutlingen,
*  Rottweil,
Schönthal:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
Stuttgart:  Eberhard-Ludwigs-Gymnasium,
Karls-Gymnasium,
Tübingen,
Ulm,
Urach:  Evangelisch-theologisches  Seminar.

V.  Großherzogthum  Baden.
Baden:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),
Bruchsal,
Freiburg,
Heidelberg,
Karlsruhe,
Konstanz,
Lahr,
Lörrach:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Mannheim,
Offenburg,
Pforzheim,
Rastatt,
Tauberbischofsheim,
Wertheim.
VI.  Großherzogthum  Hessen.
Bensheim,
Büdingen,
Darmstadt:  Ludwig-Georgs-Gymnasium,
Neues  Gymnasium,
Gießen,

Laubach:  Gymnasium  (Fridericianum),

Mainz,

Offenbach  a.  Main:  Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

Worms:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule).

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Doberan:  Gymnasium  Friderico-Francisceum,
Güstrow:  Domschule,

Parchim:  Friedrich  -Franz-Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),
Rostock,

Schwerin:  Gymnasium  Fridericianum,
Waren,
Wismar:  Große  Stadtschule  (verbunden  mit  Realschule).



VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach,  ·
Jena,

Weimar.
        <pb n="194" />
         — 176  —

 

IX.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

Friedland,
*Neubrandenbug,
Neustrelitz.  «

X.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abheilung),


*Eutin,
Jever:  *Marien-Gymnasium,
Oldenburg,
Vechta.

JX  l.  Gerzogthum  Braunschweig.
Blankenbunrg.  «
Braunschweig:  (Altes)  Gymnasium  Martino-Catharineum,


Neues  Gymnasium,
Helmstedt,
Holzminden,
Wolfenbüttel.

XII.  Herzogthum  Socsen  Meiningen.

Hildburghausen:  Gymnasium  Georgianum,
Meiningen:  Gymnasium  Bernhardinum.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Altenburg:  Friedrichs-  Gymnafium,
Eisenberg:  Christianeim

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Gymnasium  Casimirianum,
Gotha:  Gymnasium  Ernestinum  (verbunden  mit
Realklassen).

.  XV.  Herzogihum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-  Gymnasium,
Cöthen:  Ludwigs-Gymnasium,
Tesfau=  Friedrichs-  Gymnasium,
Zerbst“  Gymnasium  Fraticisceum  (verbunden  mit
MRMaalklassen).

«  XVl  Fürstenthtim  Schwarzburg-Sondershaufen

Arnstadt,
Sondershausen.

X0II.  Fürsteuthum  Schwarzburg-Rudolstadt,
Rudolstadt:  Gymnasium  erbunden  mit  Realklassen).

XVilll.  Firstenthum  Waldeck.
Corbach.

A.  a.  Gymnasien.

 

 

 

 

XIX.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera,

*  Schleiz.
XI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Gymnasium  Adolphinum  (verbunden  mit
Real-Progymnasium).
XXII.  Fürstenthum  Lippe.

Detmold:  Gymnasium  Leopoldinum  (verbunden  mit
Realklassen),
Lemgo.

XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck:  Catharineum  (verbunden  mit  Real-Gymnasium).


XXIV.  Freie  Hausestadt  Bremen.

Bremen,
Bremerhaven:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule
  [Real-Progymnasium)).

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg:  Gelehrtenschule  des  Johanneums,

Wilhelm-Gymnasium.
XXVI.  Elsaß-Lothringen.
Altkirch,  "
Buchsweiler:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real=Abtheilung),



Colmar:  *Lyzeum  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),
Diedenhofen,

Gebweiler,

Hagenau:=  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),


Metz:  *  Lyzeum,

Montigny  bei  Metz:  Bischöfliches  Gymnasium
(Knabenseminar),

*  Mülhausen  i.  Else,

Saarburg,

*  Saargemünd,

Schlettstadt,

Straßburg  i.  Els.:

 

*  Lyzeum,
Bischöfliches  Gymnasium  bei
p  St.  Stephan,

rotestantisches  Gymnasium,
*  Weißenburg,  f  ginnaf
*  Zabern.
        <pb n="195" />
        —  —  A.b.  Real-Gymnasien.     —177  —

b.  Keal-Gymnasien.

1.  Königreich  Preußen.

Vachen,

Altona:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Aschersleben:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Barmen,

Berlin:  Andreas-Real-Gymnasium  (Andreasschule),
Dorotheenstädtisches  Real-Gymnasium,
Falk-Real-Gymnasium,
Friedrichs-Real-Gymnasium,

Königliches  Real-Gymnasium,
Königstädtisches  Real-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Real-Gymnasium,
Sophien-Real-Gymnasium,

Bielefeld:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Brandenburg,

Breslau:  Real-Gymnasium  zum  heiligen  Geist,

Real-Gymnasium  am  Zwinger,

 

Bromberg,

Burgsteinfurt:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Cassel,

Celle,

Charlottenburg,

Coblenzz,

Cöln,

Colberg:  Real--Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Danzig:  Johannisschule,

Petrischule,

Dortmund,

Düsseldorf:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Städtischem  Gymnasium),

Duisburg,

Elberfeld,

Elbing,

Erfurt,

Essen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Flensburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Frankfurt  a.  Main:  Musterschule,
Wöhlerschule,

Frankfurt  a.  d.  Oder,
Görlitz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Göttingen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Goslar:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



 

 

Groß-Lichterfelde:  Haupt-Kadettenanstalt,

Grünberg,

Guben:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gym—-nasium),


Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

  êu14

Hagen:

Halberstadt,

Halle  a.  d.  Saall.

Hannover:  Real-Gymnasium,  -

Leibniz-Real-Gymnasium,

Harburg,

Hildesheim:  Andreas-Real-Gymnasium,

Insterburg:  Real  -Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Iserlohn,
Königsberg  i.  Ostpr.:  Burgschule,
Städtif  ches  Reul-Gymmasiun,
Krefeld,
Landeshut,

Landsberg  a.  d.  Warthe::  Meal-Gymnasium  (verbunden
  mit  Gymnasium),

Leer:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Lippstadt,

Lüneburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit

Gymnasium),
Magdeburg:  Real-Gymnasium.
Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Ober-Real=

  [Guericke-]  Schule),

Minden:  Real-Gymnasium  (nerhunden  mit  Gymnasium),


Mülheim  a.  Rhein,

Münster  i.  Westf.,

Neisse,

Nordhausen  a.  Harz,

Osnabrück,

Osterode  (Hannover),

Osterode  i.  Ostpr.,

Perleberg,

Posen,

Potsdam,

Quakenbrück,

Rawitsch,

Reichenbach  i.  Schles.:  Wilhelmsschule,

 

Rendsburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Ruhrort,  «

Schalke,

Siegen,

Sprottau,

Stettin:  Friedrich-Wilhelmsschule,
Schiller-Real-Gymnasium,

Stralsund,
        <pb n="196" />
        178

 

Tarnomitz,
Thorn:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Tilsit,
Trier,
Wiesbaden,
Witten.
II.  Königreich  Bayern.
Augsburg,
München:  Real-Gymnasium,
Kadettenkorps,
Nürnberg,
Würzburg.
III.  Königreich  Sachsen.
Annaberg,
Borna,
Chemnitz,
Döbeln:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),


Dresden:  Annen-Real-Gymnasium,
Dreikönigsschule  (Real-Gymnasium),
Freiberg,

 

Leipzig,
Zittau:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Handels-Abtheilung),


Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.
Stuttgart,
Ulm.

V.  Großherzogthum  Baden.
Karlsruhe,
Mannheim.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Darmstadt,  ·

Gießen:.Real-Gymnasium(verbundenmitRealschule),
Mainz:Real-Gymnasium(verbundenmitRealfchule).

 

A.  c.  Ober-Realschulen.  —

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Bützow,
Güstrow,)
Ludwigslust,
Malchin,
Rostock,
Schwerin.
VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
Eisenach,
Weimar.
IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig.

 

X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Meiningen,
Saalfeld.
XI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Gotha:  Realklassen  des  Gymnasiums.
XII.  Herzogthum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-Real-Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Real-Gymnasium.
XIII.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera.
XIV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck:  Real-Gymnasium  des  Catharineums.
XV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  Handelsschule  (Real-Gymnasium),
Vegesack.
XVI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg:  Real--Gymnasium  des  Johanneums.

c.  Ober-Kealschulen.

 

I.  Königreich  Preußen.  Frankfurt  a.  Main:  1  Klingerschule,
Aachen:  #Ober-Realschule  mit  Fachklassen,)  +  Gleiwitz,
+Barmen-Wupperfeld,  )  Halberstadt,
Berlin:  1  Friedrichs-Werdersche  Ober-Realschule,  +Halle  a.  d.  Saale,
+  Luisenstädtische  Ober-Realschule,  +  Kiel,  n
+Bochum,  2)  +A  Krefeld.  ·  «
Bonn:-I-Ober-Realschule(verbundenmitReal-MagdebukgkfGUeUckeiSchUlespekbUUdeUUUtReak
Progymnasium),  Gymnasium),  »
Breslau,  Rheydt:  1Ober-Realschule  (verbunden  mit  Pro-+.Cassel,)
  gymnasium)  7,
+  Cöln,  +  Saarbrücken,)
Elberfeld,)  1#  Wiesbaden.

 

 

1)  Der  Unterricht  im  Latein  beginnt  erst  mit  der  Untertertia.
2)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.
        <pb n="197" />
        II.  Königreich  Württemberg.

Reutlingen:  Realanstalt,
Stuttgart:  1  Realanstalt,
Ulm:  + Realanstalt.

B.  a.  Progymnasien.

B.  b.  Realschulen.  179

 

III.  Großherzogthum  Oldenburg.
+ Oldenburg.

IV.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig.

"B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  nöthig  ist.

a.  Drogymnasien.

I.  Königreich  Württemberg.

Eßlingen:  *  Lyzeum,
Ludwigsburg:  WLyzeum,
Oehringen:  Lyzeum.
II.  Großherzogthum  Baden.
Donaueschingen,
Durlach:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).


 

III.  Großherzogthum  Hessen.

Alzey:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule),


Friedberg:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule).


IV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Ohrdruf:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule).


b.  Kealschulen.

I.  Königreich  Württemberg.

Biberach:  Realanstalt,
Cannstatt:  1#  Realanstalt,
Eßlingen:  #  Realanstalt,
Göppingen:.  |  Realanstalt,
Hall:  Realanstalt,
Heidenheim:  A  Realanstalt,
Heilbronn:  /Realanstalt,
Ludwigsburg:  Realanstalt,
Ravensburg:  1  Realanstalt,
Rottweil:  Realanstalt,
Tübingen:  f  Realanstalt.

II.  Großherzogthum  Baden.

+  Freiburg,
+Heidelberg,
+  Karlsruhe,
+Konstanz,
+Mannheim,
Pforzheim.
III.  Großherzogthum  Hessen.
+  Alsfeld,
Alzey:  1  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),
+Bingen,  «
Darmstadt:  Realschule,
Friedberg:  #Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

Gießen:  1  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


 

Groß-Umstadt:  Realschule  (verbunden  mit  Land-«
  wirthschaftsschule),
Mainz:  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gym—

nasium),
Michelstadt,
Offenbach  a.  Main:  Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),
Oppenheim,

+Wimpfen  am  Berg,
Worms:  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium).
IV.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.
Wismar:  +A  Realschule  der  großen  Stadtschule.

V.  Großherzogthum  Meckleuburg-Strelitz.
Neustrelitz.
VI.  Großherzogthum  Oldenburg.
+#Oberstein-Idar.
VII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

Arnstadt:  Realschule  (verbunden  mit  Handelsabtheilung),

Sondershausen.

VIII.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Bremen:  K  Realschule  in  der  Altstadt,
#Realschule  beim  Doventhor.

32
        <pb n="198" />
        180

 

B.  c.  Real-Progymnasien.  C.  a.  Progymnasien.

 

c.  Keal-Drogymnasien.

I.  Königreich  Württemberg.

Calw:  Real-Lyzeum,

Gmünd:  Real-Lyzeum,

Heilbronn:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Nürtingen:  Real-Lyzeum.

II.  Großherzogthum  Baden.
Ettenheim,
Lörrach:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium).

III.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.
Parchim:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Ribnitz.
IV.  Großherzogthum  Meckleuburg-Strelitz.
Schönberg:  Realschule.

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

VI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg.

 

VII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Realschule,
Ohrdruf:  Realschule
nasium).

(verbunden  mit  Progym-=VIII.

  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenhausen.

IX.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

X.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Bückeburg:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium).
XI.  Fürstenthum  Lippe.
Detmold:  Realklassen  des  Gymnasiums.

XII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremerhaven:  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasium).

XIII.  Freie  und  Hausestadt  Hamburg.
Bergedorf:  Hansaschule.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung
der  Befähigung  gefordert  wird.

a.  Drogymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Andernach,

Berent,

Boppard,

Brühl,

Dorsten,

Duderstadt:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eschwege:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eschweiler:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eupen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Raal-Progymnasium),


Euskirchen,

Forst  i.  d.  Lausitz:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

Frankenstein,

Genthin,

Höchst  a.  Main:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

 

Homburg  v.  d.  Höhe:  Progymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),
Jülich,

Kempen  (Posen),

Königsberg  i.  Ostpr.,

Krossen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Lauenburg  i.  Pomm.,

Limburg  a.  d.  Lahn:  Progymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Linz,

Löbau  i.  Westpr..

Lötzen,

Malmedy,  ·
Münden:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasiun),



Neumark  i.  Westpr.,

Neumünster:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Nienburg:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),
        <pb n="199" />
        —  6.b.  Realschulen.  O.  e.  Real-Progymnafien.  —  181

Pr.  Friedland,

Rheinbach,  ·

Rheydt:  Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),
  )

Rietberg,

Saarlouis,

Schlawe,

Schwetz,

Sobernheim,

Striegau,

 

Tremessen,
Weißenfels,
St.  Wendel,
Wipperfürth.

II.  Elsaß-Lothringen.
Bischweiler,

Forbach,
Oberehnheim,
Thann.

b.  Kealschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Altona:-Realschule  verbunden  m.  Real-Gymnasium),
1Bitterfeld,  )

+Bockenheim,
+  Cassel,  »»
Frankfurt  a.  Main:  Realschule  der  israelitischen
Religionsgesellschaft,
1Realschule  der  israelitischen
Gemeinde,
+Adlerflychtschule,

I.  Königreich  Preußen.

Altena,

Biebrich-Mosbach,

Biedenkopf,

Bocholt,

Bonn:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),


Buxtehude,

Culm,

Delitzsch,

Diez,

Dirschau,

Duderstadt:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Dülken,

Düren,

Eilenburg,

Einbeck,

Eisleben,

Ems,

Eschwege:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Eschweiler:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Eupen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Progymnasium),


 

 

 

+  Hanau,
+München-Gladbach,
+Ottensen,

#Potsdam.

II.  Herzogthum  Braunschweig.
+Wolfenbüttel.

c.  Keal-Hrogymnasien.

Forst  i.  d.  Lausitz:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),
Freiburg  i.  Schles,

Fulda,

Gardelegen,

Geisenheim,

Greifswald:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Gumbinnen,

Hadersleben:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Hameln:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Havelberg,

Hersfeld:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Hildesheim:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Höchst  a.  Main:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),

Hofgeismar,

Homburg  v.  d.  Höhe:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Progymnasium),

Jenkau,

Itzehoe,

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.
        <pb n="200" />
        182

Kottbus:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Krossen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Progymnasium),


Langenberg,

Langensalza,

Lauenburg  a.  d.  Elbe:  Albinusschule,

Lennep,

Limburg  a.  d.  Lahn:  Real-Progymnasium  (verbunden

  mit  Progymnasium),

Löwenberg,

Luckenwalde,

Lübben,

Lüdenscheid,

Marburg,

Marne,

Mühlhausen  i.  Thür.:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Gymnasium),
Mülheim  a.  d.  Ruhr:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Gymnasium),
München-Gladbach:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),

Münden:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Nauen,

Naumburg  a.  d.  Saale,
Neumünster:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Progymnasium),

Neuwied:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Nienburg:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Northeim,

Oberhausen,

Oberlahnstein,

Oldesloe,

Otterndorf,

Papenburg,

Pillau,

Rathenow,

(C0.  d.  Höhere  Bürgerschulen.

 

 

Ratibor,

Remscheid,

Riesenburg,

Schleswig:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Gymnasium),

Schmalkalden,

Schönebeck,

Schwelm,

Segeberg,

Solingen,

Sonderburg,

Spremberg,

Stade:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Stargard  i.  Pomm.,

Stolp:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Uelzen,

Viersen,

Wandsbeck.  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Wattenscheid,

Wesel:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Wolgast,

Wollin,

Wriezen.

II.  Herzogthum  Braunschweig.
Gandersheim.

III.  Herzogthum  Anhalt.
Zerbst:  Realklassen  des  Gymnasiums.

IV.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt:  Realklassen  des  Gymnasiums.

V.  Fürstenthum  Waldeck.
Arolsen.

d.  Köhere  Bürgerschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Barmen:-Gewerbeschule  (Realschulemit  Fachklassen),
Berlin:  1  Erste  Realschule,

Zweite  Realschule,

Dritte  Realschule,

+  Vierte  Realschule,

+Fünfte  Realschule,

+Sechste  Realschule,)

Breslau:  1  Erste  evangelische  Realschule,

 

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.

 

Breslau:  #Zweite  evangelische  Realschule,
+Katholische  Realschule,

Charlottenburg:  #Realschule,

Cöln:  1Realschule,

Dortmund:  1  Gewerbeschule  (Realschule),

Düsseldorf:  #Realschule,

Emden:  Kaiser  Friedrichs-Schule,

Erfurt:  |  Realschule,

Essen:  1#  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),
        <pb n="201" />
        —  C.  d.  Höhere  Bürgerschulen.

Frankfurt  a.  Main:  1Selektenschule,

Geestemünde:  Realschule,

Görlitz:  #Realschule,

Graudenz:  Realschule,

Hagen:  +#  Gewerbeschule  (Realschule),

Hannover:  X  Erste  Realschule,
+Zweite  Realschule,

Hechingen:  1  Realschule,

Königsberg  i.  Ostpr.:

Liegnitz:  1  Wilhelmsschule,

Strausberg:  Real-Progymnasium.

II.  Königreich  Bayern.

Ansbach:  1  Realschule,
Aschaffenburg:  |Realschule,
Augsburg:  Kreisrealschule,

Bamberg:  fRealschule,
Bayreuth:  Kreisrealschule,
Erlangen:  1  Realschule,
Freising:  Realschule,
Fürth:  Realschule,

Hof:  1  Realschule,
Ingolstadt:  #  Realschule,
Kaiserslautern:  1  Kreisrealschule,
Kaufbeuren:  1  Realschule,

Kempten:  aalschule,
Kissingen:  —  Realschule,
Kitzingen:  [Realschule,
Landau:  #Realschule,
Landshut:  MRealschule,
Lindau:  +Realschule,

Ludwigshafen  a.  Rhein:  X  Realschule,
Memmingen:  Realschule,

München:  Ludwigs-Kreisrealschule,

+Luitpold-Kreisrealschule,

Neustadt  a.  d.  Haardt:  #  Realschule,
Nördlingen:  1  Realschule,

Nürnberg:  Kreisrealschule,

Passau:  +  Kreisrealschule,
Regensburg:  Kreisrealschule,
Rothenburg  a.  d.  Tauber:  Realschule,
Schweinfurt:  1  Realschule,

Speyer:  +Realschule,
Straubing:  Realschule,
Traunstein:  Realschule,
Würzburg:  freisrealschule,
Wunsiedel:  Realschule,

Zweibrücken:  Realschule.

 

Realschule  im  Löbenicht,

 

188

 

III.  Königreich  Sachsen.
Bautzen:  +  Realschule,
Crimmitschau:  +  Realschule,
Dresden-Friedrichstadt:  + Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  für  Knaben  (Realschule),  )
Frankenberg:  Realschule,  1)
Glauchau:  fealschule,  )
Grimma:  Realschule,  )
Großenhain:  MRealschule,  y)

Leipzig:  +1.  Realschule,
+2.  Realschule,
3.  Realschule,)
Leisnig:  +Realschule,!  )
Löbau:  #Realschule,
Meerane:  +Realschule,  1)
Meißen:  Realschule,  1)
Mittweida:  H  Realschule,
Pirna:  Realschule,  )

Plauen  i.  Voigtlande:  Realschule,
Reichenbach  i.  Voigtlande:  tRealschule,  )
Rochlitz:  Realschule,  )

Stollberg:  Realschule,).

Werdau:  1  Realschule.

IV.  Großherzogthum  Baden.

Baden:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Durlach  Weal-Abtheilung  des  Progymnasiums,
Kenzingen,))
Ladenburg,)

Müllheim,

+Schopfheim,
Sinsheim,

Ueberlingen,
Villingen,

Waldshut.

V.  Großherzagihum  Hessen.
wach
+Heppenheim  a.  d.  Bergstraße.
VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Grabow:  Real-Progymnasium,
+#  Rostock.
VII.  Großherzogthum  Sachsen.

Apolda:  1  Wilhelm  und  Louis  Zimmermanns
Realschule,
Neustadt  a.  d.  Orla:  1  Realschule.

1)  Mit  diesen  Schulen  sind  Progymnasialklassen  verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta,  Quinta  und  Quarta  der  Gymnasien

  entsprechen.

:)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.

*)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Schlusse  des  Schuljahres  1891/92.  —  Die  Anstalt  ertheilt  nur  an  den  drel

oberen  Klassen  obligarorischen  Unterricht  im  Latein.

*)  Die  Anstalt  ertheilt  nur  noch  an  der  obersten  Klasse  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="202" />
        184

VIII.  Herzogthum  Süchsen=  Meiningen.
Sonneberg:  Realschule
IX.  Herzogthum  Sachsen-  Coburg  und  Gotha.
Gohar  #  Realschle
X.  Hetzogthu-  Anhalt.
Cöthen.

XI.  Freie  und  bwt  Lübeck.
Lübeck:  1  Realschule,

XII.  Freie  und  Hanfsstat  Hamburg.

Hamburg:  Realschule  vor'dem  Holstenthore,
Hamburg:  Realschule,  vor  dem  Lübeckerthore.

——  C.
I.  Königreich  Preußen.
Bitburg:  +  Landwirchschaftsschul,
Brieg:  +  Landwithschaftsschule,
Cleve:  (v  ILandwithsche  iftsschule,
Dahme:  +  Landwirthschaftsschule,
Eldena:  +Landwirthschaftsschule,
Flensburg:  +Landwirthschaftsschule
mit Handelsschule),
+    Öffentliche Handelsschule  verbunden
Huii  mit  ·Landwirthschaftsschule),
Heiligenbeil:  Landwirthschaftsschule,
Herford:  Landwirthschaftsschule,
Hildesheim:  +Landwirthschaftsschule,
Liegnitz:  ##Landwirthschaftsschule,
Lüdinghausen:  1Landwirthschaftsschule,
Marggrabowa  i.  Ostpr.:  +Landwirthschaftsschule,
Marienburg  i.  Westpr.:  Landwirthschaftsschule,
Samter:  +#  Landwirthschaftsschule,
Schivelbein  i.  Pomm.:  1  Landwirthschaftsschule,
Weilburg:  1Landwirhhschaftss  schule.

I.  Königreich  Bayern.
Augsburg:  1Industrieschule“  5  fisschul
Lichtenho  eislan  wirth  aftsschule
Bchfuahel  s  ertslandun  «

fdndustræschulh
Nürnberg:  ch

Weihensteihen  tsnNnn——]i  be2  Centralschule.

(verbunden

 




                                I.  Königreich  Preußen.

           zu  Berlin:  +  Handelsschule  von  Paul  Lach  (früher

                                          Dr.  Th.  Lange),

 

—  O.e.  Landwirthschaftliche,  Handels=  u.  andere  öffentliche  Lehranstalten.  C.  f.  Privat-Lehranstalten.

 

 

 

XIII.  Elsaß-Lothringen.

Barr:  + Realschule,

Buchsweiler:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,

Colmar:  +Real-Abtheilung  des  Lyzeums,

Hagenau:  +Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,

Markirch:  +  Realschule,

Metz:  +  Realschule,

Mülhausen  i.  Els.:  1#  Gewerbeschule,

Münster:  +Realschule,

Rappoltsweiler:  + Realschule,

Straßburg  i.  Els.:  +Neue  Realschule,
Realschule  bei  + St.  Johann.

Andere  öffentliche  Lekrranstalken.

III.  Königreich  Sachsen.

Chemnitz:  + effentliche  Handels-Lehranstalt,
Döbeln:  +  Landwirthschaftsschule  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),

Dresden:  + Oeffentliche  Handels-Lehranstalt  der
Dresdener  + Kaufmannschaft  (höhere
Handelsschule),

Leipzig:  LOeffentliche  Handels-Lehranstalt,

Zittau  +  Handels-Abtheilung  des  Real-Gymnasiums.

IV.  Königreich  Württemberg.

Kornthal:  Gemeinde-Lateinschule.

V.  Großherzogthum  Hessen.
Groß-Umstadt:  + Landwirthschaftsschule  (verbunden
mit  Realschule).
VI.  Großherzogthum  Oldenburg.
Varel:  +  Landwirthschaftsschule.

VII.  Herzogthum  Braunschweig.

Marienberg  bei  Helmstedt:  1Landwirthschaftliche
Schule.

VIII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

Arnstadt:  + Handelsabtheilung  der  Realschule.
                        IX.  Elsaß-Lothringen.

 Rusach:  + Landwirthschaftsschule.

                                f.  Privat-Lehranstalten.)

Biebrich  a.  Rhein:  Knaben-Erziehungs  =  Anstalt
des  Dr.  Heinrich  Künkler  (früher
Dr.  Künkler  und  Dr.  Burkart),

*  :„)  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Besähigungsgeugnse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars

  abgehaltenen  Entlafs  ungsprüfung  ausste
genehmigt  ist.

en,  sofern  für  diese  Prüfung  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde
        <pb n="203" />
        —C0.  f.  Privat-Lehranstalten.  ——  185

Cosel  i.  O.-Schles.:  Höhere  Privat-Knabenschule
unter  Leitung  des  Vorstehers  G.
Schwarzkopf,

Danzig:  + Handels-Akademie  unter  Leitung  des
Dr.  Otto  Völkel,

Erfurt:  +  Handelsfachschule  von  Albin  Körner
(früher  Dr.  Wahl),

Falkenberg  i.  d.  Mark:  Viktoria-Institut  von
Albert  Siebert  (früher  Dr.  Schmidt),

Frankfurt  a.  Main:  IRuoff-Hassel'sches  Erziehungs-Institut
  von  Karl  Schwarz  (früher
W.  Brötz),

Friedrichsdorf  bei  Homburg  v.  d.  Höhe:  J  Lehrund
  Erziehungs  -Anstalt  des  Dr.
Ludwig  Pröscholdt  (früher  Dr.  Koch),

Gnadenfrei!  Höhere  Privat-Bürgerschule  unter
Leitung  des  Diakonus  G.  Lentz,

St.  Goarshausen:  +  Erziehungs-Institut  von  Karl
Harrach,  —

Groß-Lichterfelde:  Erziehungs  =  Anstalt  des  Dr.
Christian  Deter,

Kemperhof  bei  Coblenz:  +  Katholische  Knaben-Unterrichts=
  und  Erziehungs-Anstalt  des
Dr.  Christian  Joseph  Jonas  (früher
Gerhard  Loben),

Lauterberg  a.  Harz:  fHöhere  Privat-Knabenschule
des  Real-Gymnasial-Oberlehrers
a.  D.  Dr.  F.  H.  Ahn,

Niesky:  Pädagogium  unter  Leitung  des  Vorstehers
Hermann  Bauer,  y

Obercassel  bei  Bonn:  +  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Ernst  Kalkuhl,

Osnabrück:  +  Handelsschule  des  Dr.  L.  Lindemann
(früher  Nölle),

Ostrau  (früher  Ostrowo)  bei  Filehne:  Progymnasiale
und  realprogymnasiale  Abtheilung
des  Pädagogiums  des  Dr.  Max
Beheim-Schwarzbach,

Telgte:  Progymnasiale  und  Thöhere  Bürgerschul-Abtheilung
  des  Erziehungs-Instituts
des  Dr.  Franz  Knickenberg  (früher
J.  Knickenberg  sen.).

II.  Königreich  Bayern.
Augsburg:  1  Allgemeine  Handels-Lehranstalt  von
Johann  Stahlmann,
Donnersberg  bei  Marnheim  (Pfalz):  1Real=  und
Erziehungs-Anstalt  unter  Leitung  des
Dr.  Ernst  Goebel,

 

 

Frankenthal  (Pfalz)“  Real--Lehr-Institut  von
—  Valentin  Trautmann  und
Eugen  Wehrle,

Fürth:  Israelitische  Bürgerschule  des  Dr.
Samuel  Dessau,'

Marktbreit  a.  Main:  A  Handelsschule  von  Joseph
Damm,

Nürnberg:  Real-  und  Handels-Lehranstalt  (Institut

  M.  Gombrich),

III.  Königreich  Sachsen.

Dresden:  Real-Abtheilung  der  Lehr--  und  Erziehungs-Anstalt

  von  Ernst  Böhme,
Real-Institut  von·  G.  ·Müller--Gelinek
und  P.  Th.  Schumann  (früher  Gelinek-Körner'sches
  Real-Institut),
+ Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler
  (früher  Dr.  R.  Albani),
Leipzig:  +  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth,
D—HPrivatschule  des  Dr.  Friedrich  Thomas
Roth  (früher  Teichmann),
Privat-Realschule  von  Otto  Albert  Toller.

IV.  Königreich  Württemberg.

Stuttgart:  +  Höhere  Handelsschule  des  Professors
Martin  Schecckk.
Realistische  Abtheilung  der  Privat-Lehranstalt
  des  Professors  Karl
Widmann  (früher  Rauscher).

V.  Großherzogthum  Baden.
Waldkirch:  I  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Rudolph
Plähn  (früher  Eduard  Müller),
Weinheim:  Privatanstalt  des  Dr.  D.  W.  Bender
(verbunden  mit  höherer  Bürgerschule)h.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Mainz:  +  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Heinrich
Heskamp  (früher  Dr.  Klein),
Offenbach  a.  Main:  +  Privat-Handelsschule  des
Dr.  Konrad  Tolle  (früher  Dr.
Naegler).

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

Jena:  + Lehr-  ae  biehungs-Austalt  von  Ernst
eiffer,
+ Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Heinrich  Stoy.

1)  Die  Anstalt  ist  befugt,  das  wissenschaftliche  Befähigungszeugniß  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  auf
Grund  des.  Bestehens  der  Abschlußprüfung  nach  dem  sechsten  Jahrgange  unter  Anwendung  der  preußischen  Prüfungsordnung

vom  6.  Januar  1892  zu  ertheilen.

2)  Auf  diesen  Anstalten  ist  der  obligatorische  Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.
        <pb n="204" />
        186  (C.  f.  Privat-Lehranstalten.

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig:  +  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Hermann
  Jahn  (früher  Dr.  Günther),
Seesen  a.  Harz:  +  Jakobson-Schule  unter  Leitung
des  Dr.  Emil  Philippson,
Wolfenbüttel:  Samson-Schule  unter  Leitung  des
Dr.  Ludwig  Tachau.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Pößneck:  +  Höhere  Bürgerschule  unter  Leitung  des
Direktors  Straubel.])

X.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Gumperda  bei  Kahla:  +  Lateinlose  Abtheilung  der
Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des
Dr.  Siegfried  Schaffner.

XI.  Herzogthum  Sachsen-  Coburg  und  Gotha.

Gotha:  +  Höhere  Handelsschule  der  kaufmännischen
Innungshalle  unter  Leitung  des
Dr.  Paul  Regel  (früher  Dr.  Ludwig

Goldschmidtz.

XII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

feilhan-  + Erziehungs-  Anstalt  des  Dr.  Johannes

Barop.

D.  Lehranstalten  mit  besonderen  Bedingungen.

 

 

XIII.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera:  1Amthor'sche  höhere  Privat-Handelsschule
(Handels-Akademie)  unter  Leitung
von  Friedrich  Claußen.

XIV.  Freie  und  Hanusestadt  Lübeck.

Lübeck:  +  Privat-Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann
  (früher  von  Großheim).

XV.  Freie  Hausestadt  Bremen.
Bremen:  + (  Privat-Realschule  von  C.  W.  Debbe.

XVI.  Freie  und  Hanusestadt  Hamburg.

Hamburg:  +  Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber,
+Schule  der  Gebrüder  F.  und  W.  Glitza,
+Schule  des  Dr.  A.  Wichard  Lange,
+Schule  von  F.  L.  Nirrnheim,
+Schule  des  Dr.  Th.  Wahnschaff,

L  Realschule  der  reformirten  Gemeinde

unter  Leitung  des  Dr.  P.  Reinmüller,

+  Realschule  der  Talmud-Tora  unter

Leitung  des  Dr.  Joseph  Goldschmidt,

Horn  bei  Hamburg:  Das  unter  Leitung  des  Direktors

J.  Wichern  und  des  Pastors  a.  D.

A.  Röhricht  stehende  Paulinum,  Pensionat

  des  Rauhen  Hauses.  (Progymnasiale

  und  Real-Abtheilung
[(Realschule).2

D.  Lehranstalten,  für  welche  besondere  Bedingungen  festgestellt  sind.
Königreich  Sachsen.
Chemnitz:  +  Höhere  )Gewerbeschule. 3

Berlin,  den  31.  Mai  1893.

                           Der  Reichskanzler.
                             In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

1)  Mit  rückwirkender,  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1892.

2)  An  der  progymnasialen  Abtheilung  wird  die  zum  einjährigfreiwilligen  Militärdienst  befähigende  Prüfung  bereits  nach

Zurücklegung  des  Lehrgangs  der  Untersekunda  abgehalten.

3)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse  ertheilen,  welche  den  ersten  (1½  jährigen)  und
zweiten  (1  jährigen)  Kursus  der  Anstalt  durchgemacht  und  in  einer  von  einem  Regierungs.  Kommissar  abgehaltenen  Schlußprüfung
dargethan  gabers  daß  sie  sich  das  Lehrpensum  genügend  angeeignet  haben.

1

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="205" />
                                             —  187  —

                                  Central-Blatt

                                       für  das

                                Deutsche  Reich.

 

                                 Herausgegeben

                                        im

                        Reichsamt  des  Innern.

.————.————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XXlI.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  16.  Juni  1893.

II  Nr.. 24.

 

 

 

Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Abänderung  der  Bestimmungen
  über  die  Verladung  und  Beförderung  von  lebenden

Thieren  auf  Eisenbanen  Seite  187
2.  Konsulat-Wesen:  Todesfall  187
3.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilinngagagg
  188

A.Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande

oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  192

A  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Reichsgebiet  193

 

                                    1.  Eisenbahn  =  Wesen.

 

                                             Bekanntmachung,

betreffend  die  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Verladung  und  Beförderung  von  lebenden
Thieren  auf  Eisenbahnen.

Der  Bundesrath  hat  beschlossen,  daß  für  die  zur  Beförderung  nach  den  Nordseehäfen  bestimmten
Wiederkäuer  und  Schweine  von  der  durch  die  Bekanntmachung  vom  28.  November  1887  (Central-Blatt
S.  557)  unter  Nr.  2  verlangten  Bescheinigung  des  Gesundheitszustandes  der  Thiere  vor  der  Verladung

fernerhin  abgesehen  werden  soll.
Berlin,  den  13.  Juni  1893.

                           Der  Reichskanzler.
                        In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                          2.  Kon  sulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  J.  F.  Schöning  in  Söderhamn  (Schweden)  ist  gestorben.

 

                                                                                                      33
        <pb n="206" />
                                                         —  188  —


                                              3.  Militär-Wesen.

Die  dem  §.  1  der  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
(Central-Blatt  1889  S.  132)  wird  gemäß  §.  1  Ziffer  6  a.  a.  O.  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt

wie  folgt:

 

 

 

Armeekorps


Infanterie-Brigade


Landwehrbezirke

 

Verwaltungs-(bez.
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat

(im  Königreich  Preußen
und  Bayern  auch  Provinz,
bezw.  Regierungsbezirk)

Bemerkungen.

 

III.

Landsberg  a.  W.

Stadt  Landsberg.
Landkreis  Landsberg.

Unverändert  wie  bisher.

 

IV.

Mühlhausen  i.  Th.

Stadt  Mühlhausen.

Landkreis  Mühlhausen.

Kreis  Worbis.
-Heiligenstadt.
.Langensalza.

Unverändert  wie  bisher.

 

VI.

Neisse.

Kreis  Neisse.
.  Gurottkau.

 

 

Beuthen.

Kreis  Tarnowitz.
Stadt  Beuthen.
Landkreis  Beuthen.

 

Kattowitz.

Kreis  Kattowitz.

 

Kreuzburg.

Kreis  Rosenberg.
-Lublinitz.
Kreuzburg.

 

Oppeln.

Kreis  Oppeln.
Falkenberg.

Königreich  Preußen.

R.-B.  Oppeln.

 

VII.

25.

 

Bezirk.


Paderborn.

Kreis  Paderborn.
-Wearburg.
-Hoöxter.
Bäüren.

R.-B.  Minden.

 

Soest.

Verwaltungsbezirk:
Lipperode-Kappel

Kreis  Soest.
Lippstadt.
:Hamm.

Fürstenthum  Lippe.

 

 

Dortmund.

Stadt  Dortmund.

Landkreis  Dortmund.
Kreis  Hörde.

 

2

Bezirk.

I.  Bochum.

Stadt  Bochum.
Landkreis  Bochum.

 

II  Bochum.

Kreis  Gelsenkirchen.
-Hattingen.

 

Hagen.

Sladt  Hagen.

Landkreis  Hagen.

Kreis  Schwelm.
=  JIserlohn.

Königreich  Preußen.

R.-B.  Arnsberg.

 

 

 

26.

 

Bezirk.


Minden.

Kreis  Minden.

Lübbecke.

Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.


R.-B.  Minden.

Der  1.  Bezirk  ist  dem
Kommandeur  der  25.
Infanterie-Brigade,
der  2.  Bezirk  dem
Kommandeiur  der  7.
Feldartillerie-Brigade
  im  Frieden  unterstellt.


 

 

 

 

Detmold.

 

Aushebungsbezirk:
Detmold.

Aushebungsbezirk:
Lemgo.

 

Fürstenthum  Schaumbourg-Lippe.



Fürstenthum  Lippe.

 

 

Der  1.  Bezirk  ist  dem
Kommandeur  der  26.
Infanterie  -Brigade,
der  2.  Bezirk  dem
Kommandeur  der  13.

Kavallerie-Brigade
im  Frieden  unterstellt.
        <pb n="207" />
        Armeekorps


Infanterie-Brigade



 

Landwehrbezirke

 

—  189  —

Verwaltungs-(bez.
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat

(im  Königreich  Preußen
und  Bayern  auch  Provinz,
bezw.  Regierungsbezirk)

 

Bemerkungen.

 

VII.

Bezirk.



Detmold.

 

Bielefeld.

Kreis  Herford.
Stadt  Bielefeld.
Landkreis  Bielefeld.
Kreis  Halle.

-Wiedenbrück.

 

26.

 

Bezirk.

I.  Münster.

Stadt  Münster.

Landkreis  Münster.

Kreis  Steinfurt.
-Coesfeld.

 

II.  Münster.

Kreis  Warendorf.
Beckum.
Lüdinghausen.
Tecklenburg.

  



 

Recklinghausen.

Kreis  Recklinghausen.
.  Borken.
.Ahaus.

Königreich  Preußen.

R.-B.  Minden.

R.-B.  Münster.

 

 

1
—1

Barmen.

Stadt  Elberfeld.
2  Barmen.
Kreis  Mettman.

 

Solingen.

Kreis  Solingen.

 

Lennep.

Stadt  Remscheid.
Kreis  Lennep.

 

 

Bezirk.



Düsseldorf.

Stadt  Düsseldorf.
Landkreis  Düsseldorf.

 

Crefeld.

Stadt  Crefeld.
Landkreis  Crefeld.

 

Geldern.

Kreis  Cleve.
4  Maoers.
Gelderm.

 

28.

 

Bezirk.



Essen.

Stadt  Essen.
Landkreis  Essen.

 

Mülheim
a.  d.  Ruhr.

Stadt  Duisburg.
Kreis  Mülheim
a.  d.  Ruhr.

 

Wesel.

Kreis  Rees.
-Ruhrort.

R.-B.  Düsseldorf

 

Der  1.  Bezirk  ist  dem
Kommandeur  der  28.
Infanterie-Brigade,
der  2.  Bezirk  dem
Kommandeur  der  14.
Kavallerie-Brigade
im  Frieden  unterstellt.

 

VIll.

 

32.

St.  Wendel.

Fürstenthum  Birkenfeld.

Grohherzogihum  Oldenurg.



 

Kreis  St.  Wendel.
:  Ottiweiler.

 

 

Saarlouis.

Kreis  Saarlouis.
.  Merzig.

 

St.  Johann.

I.  T

Trier.

Kreis  Saarbrücken.
Stadt  Trier.
Landkreis  Trier.
Kreis  Saarburg.
Berrtastel.

 

II.  Trier.

 

Kreis  Bitburg.
:=  Prüm.
-Daun.
Wittlich.

 

Königreich  Preußen.

R.-B.  Trier.

 

 

33*
        <pb n="208" />
                                                  —  190  —

 

 

 

Armeekorps


 

—  —

Infanterie-Brigade


Landwehrbezirke

Verwaltungs-(bez.
  Aushebungs-)
bezirke

Bundesstaat
(im  Königreich  Preußen
und  Bayern  auch  Provinz,
bezw.  Regierungsbezirk)

Bemerkungen.

 

Bezirk.

33.

Bezirk.


 

Hamburg.

Aushebungsbezirk:
Hamburg.
Ritzebüttel.
Bergedorf.

Freie  und  Hansestadt
Hamburg.

 

Lübeck.

Freie  und  Hansestadt
Lübeck.

Kreis  Herzogthum
Lauenburg.

Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

Königreich  Preußen.
Provinz  Schleswig
Holstein.

 

 

1.  Bremen.

Aushebungsbezirk:
Bremen.

 

1I.  Bremen.

Aushebungsbezirk:
Bremerhaven.
Kreis  Lehe.
Geestemünde.
Osterholz.
Blumenthal.
Verden.
Achim.
Rotenburg.
Zeven.

=  =  =  =  =  =

 

 

34.
(Großherzoglich
  Meckleuburgische.)



Stade.

Kreis  Jork.
Stade.
Kehdingen.
Neuhaus  a.  d.  O.
Hadeln.

Bremervörde.

E□—

#u  uu  u#U  U

Freie  und  Hansestadt
Bremen.

 

Königreich  Preußen.

RN.-B.  Stade.

 

Schwerin.

Aushebungsbezirk:
Schwerin.
Hagenow.
Ludwigslust.
Parchim.

Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.


 

Neustrelitz.

Aushebungsbezirk:
Neustrelitz.
Neubrandenburg.
Schönberg.

Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.


 

Wismar.

Aushebungsbezirk:
Wismar.
Grevismühlen.
Doberan.

 

Rostock.

Aushebungsbezirk:
Rostock.
Ribnitz.
Güstrow.

Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.


 

Waren.

Aushebungsbezirk:
Malchin.
Waren.

Der  1.  Bezirk  ist  dem
Kommandeur  der  33.
Infanterie-Brigade,
der  2.  Bezirk  dem
Kommandeur  der  9.
Feldartillerie-Brigade
im  Frieden  unterstellt.


 

 

 

Schleswig.

Kreis  Eckernförde.
Schleswig.
:  Husum.
Eiderstedt.

 

 

Flensburg.

Stadt  Flensburg.
Landkreis  Flensburg.
Kreis  Hadersleben.
Sonderburg.
Apenrade.
Tondern.

u  un

 

Königreich  Preußen.

Provinz  Schleswig-Holstein.
        <pb n="209" />
                                              —  191  —

 

 

 

 

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infanterie  Verwaltungs-  6  Wnnn–e  ß
rmee-  nfanterie-  im  Königrei  reußen
korps  Brigade  Landwehrbezirke  (ber-  Aushebungs.)  und  Bayern  auch  Provinz,  Bemerkungen.
bezirke  bezw.  Regierungsbezirk)
Stadt  Kiel.  Königreich  Preußen.  2  1.  aer  4  vPn
«  ·  s’  ·-  2  ommandeur  der  .
.  Landkreis  Kiel.  Provinz  Schleswig-Hol  Infanteri“,  Brigade,
Kiel  Kreis  Plön.  stein.  .
lel.  DOldenburg  der  2.  Bezirk  dem
«  Kommandeur  der  18.
1.  Fürstenthum  Lübeck.  Großherzogthum  Olden-  soraie  Eon-Be-
  urg.  im  ieden  unterzirk.
  Kreis  Rendsburg.  Königreich  Preußen.  stellt.
IX.  36.  .  Norderdithmar-Rendsburg.
  en.
Sütüderdithmarschen.
Steinburg.  Provinz  Schleswig-Hol-I.
  Altona.  Stadt  Altona.  stein.
Et.  Kreis  Pinneberg.
irk.  II.  Altona.  -Stormarn.
ölrk.  *.  Secgeberg.
46.  Großenhain  Amtshauptmannschaft
(2.  Königlich  (früher  II.  Dres-  Großenhain.
Sachsische.)  den).
48.  Leipzig  (früher  I.Stadt  Leipzig.
(4.  Königlich  Leipzig  und  II..Amtshauptmannschaft
Sachsische.)  Leipzig).  Leipzig.
Meißen  (früher  Amtshauptmannschaft
Meißen).  Meißen.
Dresden  =  AltstadtDer  links  der  Elbe  gele-(früher
  I.  Dres-  gene  Theil  der  Stadt
genun  ch  den).  A  *  (elcdt
..  mtshauptmannschaft  Königreich  Sachsen.
Sachsi-  Dresden-Altstadt.  önigreich  Sachsen
sches.)  64  Der  links  der  Elbe  gele-(6
  Königli  ch  gene  Theil  der  Amts—
Sächsische  hauptmannschaft  Dres-·
  den-Neustadt.
Dresden=  Neustadt  Der  rechts  der  Elbe  ge-(früher
  I.  Dres-  legene  Theil  der  Stadt
den).  Dresden  (Neustadt).
Der  rechts  der  Elbe  gelegene
  Theil  der  Amtshauptmannschaft
  Dresden-Neustadt.

Bezirksamt  Tauberbischofsheim.

Bezirksamt  Wertheim.
Mosbach.  -  Buchen.
Adelsheim.
Mosbach.
-  Eberbach.
;  Bezirksamt  Mannheim.
XIV.  55.  Mannheim.  6“  Oü  Sannbe.  Großherzogthum  Baden.
Bezirksamt  Heidelberg.
Heidelberg.  -  Wiesloch.
Weinheim.
Bezirksamt  Sinsheim.
-  Eppingen.
3
Bruchsal.  Bretten.
O  Bruchsal.

 

 

 

 

 

 

Berlin,  den  9.  Juni  1893.

In

                             Der  Reichskanzler.

Vertretung:  v.  Boetticher.
        <pb n="210" />
                                                   —  192  —

                               4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

                                   Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  l.  zu  Cochem  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Coblenz  ist  in  ein  Steueramt  ll.
und  das  Steueramt  II.  zu  Brühl  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu  Cöln
in  ein  Steueramt  I.  umgewandelt  worden.

Die  Zollabfertigungsstelle  am  Hamburger  Bahnhof  zu  Berlin  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für
ausländische  Gegenstände  zu  Berlin  ist  nach  dem  Lehrter  Güterbahnhof  daselbst  verlegt  worden  und  führt
fortan  die  Amtsfirma  „Königliches  Haupt-Steuer-Amt  für  ausländische  Gegenstände,  Zollabfertigungsstelle
  auf  dem  Lehrter  Bahnhofe,  Hamburger  Zollschuppen".

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Lauenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stolp  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Nummer  25  des  Zolltarifs  und  über  inländisches
  Salz,

dem  Steueramt  l.  zu  Lüdenscheid  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Iserlohn  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  die  für  den  Fabrikanten  Friedrich  Oettershagen  in  Lüdenscheid
  eingegangenen  und  nach  erfolgter  Reparatur  wieder  auszuführenden  Metallwaaren  und

der  Poststeuerexpedition  zu  Magdeburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Magdeburg  l  die
Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  41 d  5  und  41  d 46  des  Zolltarifs  zu  anderen  als
den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern.

Das  Salzsteueramt  l.  zu  Rodenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  ist  unter  Zuweisung
  seines  Hebebezirks  an  das  Steueramt  1.  zu  Rinteln  in  demselben  Hauptamtsbezirk  aufgehoben  worden.

Die  Zuckersteuerstellen  zu  Brühl  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu
Cöln,  zu  Euskirchen  im  Bezirk  des  Haupisteueramts  zu  Düren,  zu  Wriezen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
  zu  Eberswalde,  zu  Seelow  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Frankfurt  a/O.  sind  mit  den
an  diesen  Orten  bestehenden  Steuerämtern  vereinigt  worden.

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Kurtwitz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz  ist  mit  derjenigen
  zu  Heidersdorf  in  demselben  Hauptamtsbezirk  vereinigt  worden.  Die  Zuckersteuerstelle  zu  Heidersdorf
  ist  künftig  für  die  Zuckerfabriken  zu  Kurtwitz  und  Heidersdorf  zuständig.

Die  Zuckersteuerstellen  Brieg  1  und  Brieg  II  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oels  sind  mit
dem  Steueramt  1  zu  Brieg  verbunden  worden.

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Mücheln  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg  a/S.  ist  mit
dem  Steueramt!  zu  Mücheln  verbunden  worden.  Letzteres  ist  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken
zu  Stöbnitz  und  Körbisdorf  zuständig.

Im  Königreich  Bayern.
In  Karlsbad  in  Böhmen  ist  für  die  Dauer  der  Badesaison  eine  dem  Hauptzollamt  zu  Waldsassen
unterstellte  Königlich  bayerische  Zollexpositur  errichtet  und  derselben  die  Befugniß  ertheilt  worden,  Begleitscheine
  1  über  als  Eilgut  beförderte  Reisceffekten  auszufertigen.

Im  Königreich  Sachsen.  ·

Dem  Hauptsteueramt  zu  Bautzen  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß
  eingehenden  Begleitscheingüter,  sowie  des  Waaren-Eingangs  und  -Ausgangs  im  Eisenbahn—
verkehr  nach  §§.  63,  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes  beigelegt  worden.

Die  Brausteuerreceptur  zu  Zitzschewig  im  Bezirk  des  Hauptsteneramts  zu  Dresden  ist  nach
Kötzschenbroda  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.  »

Es  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungscheinen  l  über  inländischen  Taback  ertheilt
worden:

der  Steuereinnehmerei  zu  Denzlingen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Freiburg  für  das
dortige  Privatlager  der  Firma  Anton  Wehrle's  Nachfolger  zu  Freiburg-Denzlingen  (Inhaber  L.  Rohr  zu
Freiburg)  und

der  Steuereinnehmerei  zu  Walldorf  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Heidelberg  für  das
dortige  Privatlager  der  Firma  J.  L.  Scherer  III.
        <pb n="211" />
                                                      —  193  —

Der  Steuereinnehmerei  zu  Staufen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Freiburg,  welche  bisher
ausschließlich  zur  Erledigung  von  Versendungscheinen  I  über  nicht  denaturirten  steuerfreien  Branntwein
zu  Heilzwecken  berechtigt  war,  ist  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erledigung  von  Branntwein-Versendungscheinen

  1I  ertheilt  worden.
                                           In  Elsaß-Lothringen.

Dem  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Mülhausen  gelegenen  Nebenzollamt  I.  zu  Hüningen,
welches  bisher  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Wein,  sowie  über  Bau=  und  Nutzholz  im
Verkehr  zwischen  Frankreich  und  der  Schweiz,  und  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Wein  und
die  auf  dem  Zweigkanal  zwischen  Mülhausen  und  dem  Rhein  nach  der  Schweiz  ausgehenden  Güter,
ferner  über  Bau=  und  Nutzholz  im  Verkehr  zwischen  Frankreich  und  der  Schweiz  berechtigt  war,  ist  die
unbeschränkte  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  ertheilt  worden.

 

                                          5.  Polizei  =  Wesen.

                  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

9  —  d  Fun  Ausweisung  Ausweisungs-.
i  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluses.
□

.  2.  I  3.  4.  5.  6.

 

 

1.  Josef  Koscielniak,geboren  im  Jahre  1854  zu  Karmierz,  Diebstahl
Kreis  Slupcy,  Gouvernement  Kalisch,  Zuchthaus  laut  Ervom
  11.

Arbeiter,

 

2.]  Adam  Braun,  8Siegel-geboren  am  24.  April  1868  zu  Rons-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.27.  Mai  d.  J.
arbeiter,  berg,  Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,  Betteln,  zirksamt  Hilpoltstein,
österreichischer  Staatsangehöriger,  «
3.SamuelGrnneI-,geborenimJahre1875zuPottkamien,Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  2.  Juni  d.  J.
Schneiderlehrling,  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zierungs  Präsident  zu
reslau,
4.  Magnus  Kunze,  geboren  am  27.  August  1876  zu  Wien,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Kempten,24.  Mai  d.  J.
Kellner,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Bayern,
5.]  Valentin  Leu,  Regen-geboren  am  20.  Februar  1861  zu  Mitte-Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.5.  Mai  d.  J.
schirmmacher,  wald,  Bezirk  Brixen,  Oesterreich,  orls=  Betteln,  lizei-Direktion  München,
angehörig  zu  Pettneu,  Bezirk  Landeck,
ebendaselbst,  "
6.Eduard  Poßelt,  geboren  am  18.  März  1855  zu  Gistei,Landstreichen,  Königlich  preußischer  22.  März  d.  J.
Bäckergeselle,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,  ortsange-  Regierungs-Präsident  zu
hörig  zu  Marschowitz,  ebendaselbst,  Frankfurt  a.  O.,
7.  Josef  Prei,  Tage-geboren  am  3.  Februar  1869  zu  Kloster-Hesgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  19.  Mai  d.  J.
löhner,  mühle,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  zirksamt  Mühldorf,
ortsangehörig  zu  Kaltenbach,  Bezirk
Prachatitz,  ebendaselbst,
8.  Alois  Pschürer,  geboren  am  7.  Februar  1840  zu  Pilsen,  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-26.  Mai  d.  J.
Bürstenmacher,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  lizei.  Direktion  München,
9.  Cäcilie  Radowan,  geboren  im  Jahre  1846  zu  Groß-Paw-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.  27.  Mai  d.  J.
ledige  Tagelöhnerin,  lowitz,  Bezirk  Auspitz,  Oesterreich,  Betteln,  zirksamt  Schongau,
österreichische  Staatsangehörige,
10.  Johann  Stenzel,  geboren  am  5.  August  1857  zu  Dobrei,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis=  18.  Mai  d.  J.
Weber,  Bezirk  Neustadt  a.  M.,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft
angehörig  ebendaselbst,  Bautzen,

a)  Auf  Grund  des  S5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,

(1

kenntniß
April  1892),

Jahr

 

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident


Bromberg,

                      b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

zu

 

 

24.  August
v.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="212" />
        <pb n="213" />
                                                —  195  —

                                    Central-Blatt

                                      für  das

                              Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben
                                             im

                                 Reichsamt  des  Innern.

**“..—————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX  .  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Juni  1893.  Nr.  25.
eines  Konsular-Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  Schutzgebiete:  197
von  Civilstands-Aktern  Seite  195  4.  Post.  und  Telegraphen-Wesen:  Anlegung  von  Kautions-2.

  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  waffen  für  den  Bereich  der  Reichs-Post,  und  Telegraphen-41
  .  .  Verwaltung....

vom 1. April 1893 bis Ende Mai 1893...  196  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Reichsgebiete.  197

 

 

                                     1.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Roß  zum  Konsul  in  Mahsé
(Seychellen)  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  Tischer  in  Cap  Haiti  ist  der  Kaufmann  Hugo  Gissel  zum  Konsular-Agenten
  in  Port  de  Paix  an  Stelle  des  von  dort  verzogenen  Kaufmanns  Behrmann  bestellt  worden.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Amoy,  Assessor  Dr.  Grunenwald,  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

 

                                                                 34
        <pb n="214" />
                                               —  196  —

                                      2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme
  beträgt  Einnahme  Differenz
B  e  z  e  i  ch  nun  g  vom  dar  inn  r  Ausfuhr-  in  demselben  zwis  en  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  S  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  n
·  obengenannten  mehr
Einnahmen.  M  48  (Spalte  4)  —  weniger
.M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  48  892  243  44  485  48  847  758  62  124  1454—  13276  387
Tabacksteuer  1  345  115  10  836  1  334279  1  297  366  36  923
Zuckermaterialsteuer  1276  1  604  542  —  1  603  266  —  17  764  6424  F  16  161  376
Zuckersteuer.  14  140  8627)  3217  662  10  923  200  8162989  2  760  211
Salzsteuer  ..........  5  955  698  3021  5  952  677  5  670  188  —  282  489
Maischbottich-=  und  Branntweinmaterialsteuer  3  756  182  1  330  412  2  425  770  3142  538  —  716  768
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu—
schlag  zu  derselben.  19  424  945  22  865  19  402080  16  866  1800  K  2535  900
Brausteuer  4772249  2  798  4  769  451  4  457  57v4  J+J  311  877
Uebergangsabgabe  von  Bier  582  842  —  582  842  535  6ä79—  4  163
Summe  98  871  412  6  236  621  92  634  791  84  492  00)]  .  8142  784
Spielkartenstempel:.  167  934  173731—  5  797
Wechselstempelsteuer  —  1  351  628  1  315  398—  36  230
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  636  576  558519  —  78.057
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  1612817  1651270  —  38  453
e)  Loose  zu:  ·
Privatlotterien-  —  —  339  025  289  376  T  439649
Staatslotterien.  .  —  —  412  199  710  842  —  298443
Post-=  und  Telegraphen-  Verwaltung  —  —  41379  433  39  427526  +  1951  907
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  10  085  000  9750  000%]335  000
»)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  2  M

**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  2  379  M  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs.-kosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Mai  1893:

—.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  demse  acien  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorfahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
M M.  —  M
1.  2.  3.  l  M.
Zölle  43  678  457  ö5  911  020  —  12  232  563
Tabacksteuer  .  1259  774  1342612  —  82  838
Zuckermaterialsteuer  —  197250  26  645  420  —  28242670
Zuckersteuer  14231365**)  10  072  398  +  41158  967
Salzsteuer  6  804  910  6  672  720  +  132  190
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  3  804  760  4075  511  —  2070  751
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  deuselben.  18  297  969  17051  883  +  1246  086
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  4553  467  4246  165  +  307  302
Summe  91  033  452  126  017  729  —  34  984277
Spielkartenstempel.  ...  223232  224  943  —  1711
1  439  604  4

**““)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887—
        <pb n="215" />
                                                  —  197  —

                             3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  d.  Mts.  beschlossen,  daß  auf  die  Erzeugnisse  der  deutschen
Kolonien  und  Schutzgebiete  die  vertragsmäßigen  Zollsätze  in  Anwendung  zu  bringen  sind.

Berlin,  den  16.  Juni  1893.

 

                              Der  Reichskanzler.
                   In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                4.  Post=  und  Telegraphen  =  Wesen.

 

                                               Bekanntmachung,

betreffend  die  Anlegung  von  Kautionsmassen  für  den  Bereich  der  Reichs-Post=  und
                                Telegraphen-Verwaltung.  «

Zu Ausführung von §.5 des Reichsgesetzes vom 22 März. 1893, wegen Ergänzung des Kautionsgesetzes
  vom  2.  Juni  1869  (Reichs-Gesetzbl.  von  1893  Seite  131),  wird  Folgendes  bestimmt.

                                                    §.  1.
Für  den  Bereich  der  Reichs-Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  sind  Kautionsmassen  anzulegen:
a)  mit  den  Schuldverschreibungen  der  Reichsanleihen,

b)  mit  den  Schuldverschreibungen  der  Königlich  preußischen  konsolidirten  Staatsanleihen.
                                                   §.  2.
  Die  Verwaltung  dieser  Kautionsmassen  liegt  den  Ober-Postdirektionen,  einer  jeden  hinsichtlich  des
in  ihrem  Besitz  befindlichen  Theils,  ob.  Zu  Anträgen  auf  Eintragungen  oder  Löschungen  in  den  Schuldbüchern,
  sowie  zum  Empfang  der  Zinsen  ist  ausschließlich  die  Ober-Postdirektion  in  Berlin  befugt.
Berlin,  den  15.  Juni  1893.

                  Der  Reichskanzler.
                 In  Vertretung:  v.  Stephan.

 

                                       5.  Polizei  =  Wesen.

            Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
%  Sl.  —  —  Grund  des

9  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs
S.  a  .  "
7l  der  Ausgewiesenen.  g  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  .  4.  .  6.

 

 

 

                   a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Marie  Anna  Boano,angeblich  geboren  im  Jahre  1857  zusschwerer  Diebstahl  Kaiserlicher  Bezirks-Prä--3.  Juni  d.  J.
Händlerin,  Asti,  Italien,  italienische  Staatsan.  (6  Jahre  Zuchthaus  sident  zu  Straßburg,
gehörige,  laut  Erkenntniß  vom
(alias  Josephine  Bacofaus  Barcelona),  29.  Juni  1887,

 

 

 

  
                                34*
        <pb n="216" />
                                                          —  198  —

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  —  Grund  des
der  S  Ausweisung  Ausweisungs
der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

                 b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.|  Leopold  Anzen-  geboren  am  15.  November  1860  zu  Ziers--Betteln,  Königlich  preußischer  Re.7.  Juni  d.  J.

10.

11.

12.

13.

14.

16.

 

berger,  Glasergehilfe,

Eduard  Feller,
Weber,

Otto  Hämiker,
Sattler,

Josef  Jansen,  Tagelöhner,



.Eduard  Kluger,

Tischlergeselle,

Anna  Antonie  Koid,
uUnverehelichtea.

Josef  Kostokryz,
Drechsler,

Hannah  Maranowitsch,
  geb.  Peretz
(Perec),  Gerberswittwe,


Johann  Rossini,
Schreiner,

Anna  Schmitek,
ledige  Dienstmagd,

Rudolf  Schwarz,
Gürtler,

Wenzel  Tollar,
Bäcker,

Friedrich  Triebrsky,
Schuhmacher,

Wilhelm  Vingerhut,
  Korb.  und
Schirmflicker,

Karl  Wunderlich,
Zimmermann,

dorft  Niederösterreich,  ortsangehörig  zu
ien,

geboren  am  11.  Januar  1852  zu  Bautsch,
Bezirk  Sternberg,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  19.  November  1874  zu
Wiedikon,  Kanton  Zürich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  27.  Januar  1857  zu  Mecheln,
Belgien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  18.  April  1848  zu  Stachlowitz,
  Bezirk  Weidenau,  Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Rothwasser,  Bezirk
Weidenau,
geboren  am  28.  April  1870  zu  Teplitz,
Böhmen,

geboren  im  Jahre  1839  zu  Kozäly,  Bezirk
ginn  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaelbst,


ca.  36  Jahre  alt,  aus  Bierzun,  Kreis
Sierpc,  Gouvernement  Plotzk,  Polen,
russische  Staatsangehörige,

geboren  am  11.  April  1868  zu  Meran,
Tirol,  ortsangehörig  zu  Oltresarca,
Bezirk  Riva,  ebendaselbst,

geboren  am  4.  März  1868  zu  Tramles,
Bezirk  Neuhaus,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Humpoletz,  Bezirk  Deutsch-Brod,
  ebendaselbst,

geboren  am  31.  Dezember  1864  zu  Wien,
ortsangehörig  zu  Schönthal,  Bezirk
Plan,  Böhmen,

geboren  am  25.  Mai  1868  zu  Bukowa,
Bezirk  Prestitz,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  11.  Januar  1876  zu  Prag,
ortsangehörig  zu  Renczow,  Bezirk
Schlan,  Böhmen,

geboren  am  25.  März  1863  zu  Verviers,
Belgien,

geboren  am  22.  September  1846  zu  Asch,
Böhmen,  österreichischer  Staatsange- 



 

höriger,

Landstreichen  und

Betteln,
desgleichen,
Betteln,

desgleichen,

gewerbsmäßige  Unzucht,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

Betteln,

gierungs  *  Präsident  zu

reslau,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu

reslau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hannover,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zu
HPosen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Hilpoltstein,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Neuburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mühldorf,

dasselbe,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  -  Präsident  zu
Arnsberg,

Stadtmagistrat  Amberg,
Bayern,

 

30.  Mai  d.  J.
desgleichen.
11.  Juni  d.  J.

9.  Juni  d.  J.

7.  Juni  d.  J.
28.  Mai  d.  J.

6.  Juni  d.  J.

2.  Juni  d.  J.

desgleichen.

18.  Mai  d.  J.
desgleichen.

30.  Mai  d.  J.
20.  Mai  d.  J.

16.  Mai  d.  J.

 

Der  im  Central-Blatt  für  1892  Seite  36  Ziffer  1  unter  dem  Namen  Malquist  aufgeführte  schwedische  Staatsangehörige
  heißt  mit  richtigem  Namen  Erich  Svenson.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="217" />
                                        —  199  —

                              Central-Blatt

                                   für  das

                              Deutsche  Reich.

                            Herausgegeben
                                      im

                          Reichsamt  des  Innern.

—

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XX  I.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  Juni  1893.  Nr.  26.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  trags  zum  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das
von  Civilstands-Akten  Seite  199  Jahr  1993  199
..  .  8.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  eines  Nach-  Reichsgebiet  .  200

 

 

                                    1.  Kon  sulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Geißler  in  Apia  ist  für  Fälle  der  Abwesenheit  oder  Behinderung  des
Konsuls  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem
Schutze  sebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
eurkunden.

 

                                2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Ein  Nachtrag  zum  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1893,  enthaltend  das  Verzeichniß
der  Mitglieder  des  neu  gewählten  Reichstags,  wird  Mitte  Juli  d.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung
„Carl  Heymanns  Verlag“  zu  Berlin  erscheinen  und  im  Buchhandel  zum  Ladenpreise  von  30  Pfennig
zu  beziehen  sein.
        <pb n="218" />
                                            —  200  —

                                 3.  Polizei-Wesen.

              Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
ie  —  —  *  Grund  des

z  B  Ausweisung  Ausweisungs=7
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

10.

11.

12.

 

 

(Lehnen),  Bäcker,

Karl  Augustin
Andreux,  Fabrikarbeiter
  und  Weber,

Rudolf  Dörre,
Sattler,

Franz  Duval,
Tagner,

Michaly  Horniak,
Dienstknecht,

Franz  Hraby,
Kürschnergehilfe,

Jakob  Kolleroß,
Arbeiter,

Anton  Martjak,
Drahtbinder,

Karl  Nielgender,
Kaufmann,

Karl  Paida

(Pajday),  Bäckergeselle,


Johann  Paulitzsch,
Schneidergehilfe,

Johann  Pelzel,
Kellner,

            a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

.Peter  Arnold  Leenengeboren  am  16.  September  1867  zu
Walbeck,  Kreis  Geldern,  Preußen,  ortsangehörig

  zu  Venlo,  Niederlande,

wiederholten  Rück.
falle  und  Urkundenfälschung
  (2  Jahre
6  Monate  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
18.  November  1890),

 

schwerer  Diebstahl  im

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

 

          b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  23.  März  1862  zu  St.  Ams,
Bezirk  Remiremont,  Departement  des
Vosges,  Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  24.  August  1856  zu  Dresden,
ortsangehörig  zu  Crischnitz,  Bezirk
Tetschen,  Böhmen,

geboren  am  20.  Mai  1864  zu  Virton,
Bezirk  Arlon,  Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,


geboren  im  Jahre  1866  zu  Lelesz,  Bezirk
  Bodrogköz,  Komitat  Zemplen,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst.

geboren  am  28.  Januar  1853  zu  Schüttenhofen,
  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  25.  Juli  1855  zu  Odenburg,
  Oesterreich,  ortsangehörig  zu
Gesen,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,

20  Jahre  alt,  geboren  zu  Neszlusa,  Komitat
  Trencsin,  Ungarn,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  3.  Juni  1851  zu  Bernau
bei  Reval,  Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  24.  Januar  1864  zu  Mistek,
Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  16.  Dezember  1865  zu  Graz,
Steiermark,  ortsangehörig  zu  Steinriegl,
  Bezirk  Leibnitz,  ebendaselbst,
geboren  am  4  November  1873  zu  Graz,
Steiermark,  ortsangehörig  zu  Kerschbach,
  Bezirk  Luttenberg,  ebendaselbst,

 

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
desgleichen,
Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen  und
Betteln,
Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  verbotenes
  Waffentragen,


Landstreichen,

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
Kosen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Magdeburg,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Stadtmagistrat  Neu-Ulm,
Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungs
  .  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

17.  Juni  d.  J.

 

13.  Juni  d.  J.

20.  Juni  d.  J.

17.  Juni  d.  J.

6.  Juni  d.  J.

7.  Juni  d.  J.

16.  Juni  d.  J.

25.  Mai  d.  J.

2.  Juni  d.  J.

26.  Mai  d.  J.

7.  Juni  d.  J.

10.  Juni  d.  J.
        <pb n="219" />
                                                —  201  —

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  Datum
7  der  B  *  fu  Ausweisung  weisungs
der  Bestrafung.  «
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
13.|  Jakobus  Heinrich  geboren  am  8.  August  1856  zu  Zwolle,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-16.  Juni  d.  J.
Pompe,  Schlosser,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungs  5  Präsident  zu
Düsseldorf,
14.|  Georg  Reidl,  geboren  am  12.  Dezember  1873  zu  Utten-Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.19.  Mai  d.  J.
Metzger,  dorf,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  orts-  lizei-Direktion  München,
angehörig  zu  Burgkirchen,  ebendaselbst,
15.  Julius  Schiller,  geboren  am  4.  Januar  1864  zu  Hotzen-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-/13.  Juni  d.  J.
Arbeiter,  plotz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch.)  Betteln,  gierungs  -  Präsident  zu
Schlesien,  Magdeburg,
16.  Moritz  Zumann,  23  Jahre  alt,  geboren  zu  Prag,  orts-Betteln,  Großherzoglich  badischer/19.  Juni  d.  J.

 

Lackirer,

angehörig  zu  Weißwasser,  Bezirk

Münchengräß,  Böhmen,

 

 

 

Landeskommissär  zu
Mannheim,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="220" />
        <pb n="221" />
                                            —  203  —

                                Central-Blatt

                                  für  das

                              Deutsche  Reich.

                              Herausgegeben
                                         im

                            Reichsamt  des  Innern.

———.—  —  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Juli  1893.  Nr.  27.
Inhalt:  1.  "  "  :  Be-  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren
handlung  1.  Zoll  und  SteuerWesen:  Zollamtliche  Be  heftes  der  Entscheidungen  des  Ober.  Seeamts  und  der
Seeämter  204
2.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  4.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
stands-Akten  .............  203  Reichsgebiet  .  .....  204

 

                                   1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  Juni  d.  Js.  beschlossen,

daß  zollpflichtige  Gegenstände,  welche  als  Muster  dienen  und  von  französischen  oder  niederländischen
  Handlungsreisenden  in  das  Zollgebiet  eingeführt  werden  —  unter  der  Voraussetzung
  der  Fortdauer  der  von  Frankreich  und  den  Niederlanden  thatsächlich  gewährten  Gegenseitigkeit
  —,  vom  Eingangszoll  frei  zu  lassen  sind,  sofern  dieselben  binnen  einer  im  voraus
zu  bestimmenden  Frist  unverkauft  wieder  ausgeführt  werden  und  die  Identität  der  ein=  und
wieder  ausgeführten  Gegenstände  außer  Zweifel  ist.

Berlin,  den  4.  Juli  1893.

 

                                Der  Reichskanzler.
                            In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                      2.  Kon  sulat  Wesen.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Jassy,  Dragoman  Bojinca,  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

 

                                       36
        <pb n="222" />
                                                     —  204  —

                                3.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  dritte  Heft  des  zehnten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,50  M.  zu  beziehen.

 

                                    4.  Polizei  =  Wesen.

                Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.]Johann  Karl  Ackermann,
  Tischlergeselle,



3.  Franz  Aaver  Hügi,

ohne  Stand,

4.  Josef  Jentsch,
Fleischhauer,

.Johann  Schurgast,
Weber,

5

 

1892,

 

 

                 b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  12.  Februar  1854  zu
Straubenzell,  Schweiz,  schweizerischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  2.  Dezember  1835  zu  Kestenholz,
  Elsaß,  ortsangehörig  zu  St.  Dis,
Frankreich,

64  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Lobositz,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,

geboren  am  24.  April  1854  zu  Hotzenplotz,
  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Betteln,

 

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,
Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Koöniglich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Leipzig,

 

Sl  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behäörde,  welche  die  Datum
—.  —  Grund  des
5  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
S.  der  Bestrafung.  g
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
"  g  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Valentin  Szcze=  geboren  im  Jahre  1853  zu  Mialaczew,  Diebstahl  (1  JahrsKöniglich  preußischer  Re.  24.  August

ankiewicz,  Ar-  Kreis  Slupce,  Gouvernement  Kalisch,  Zuchthaus  laut  Er.  gierungs=  Präsident  zu  v.  J.

eiter,  Rußland,  kenntniß  vom!1  1.  April]  Bromberg,

23.  Juni  d.  J.
24.  Juni  d.  J.
26.  Juni  d.  J.

2.  Juni  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="223" />
                                            —  205  —

                                   Central-Blatt

                                       für  das

                                Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben
                                             im

                         Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zn  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Verlin,  Freitag,  den  14.  Juli  1893.  Nr. 28.
Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Ermächtigung  zur  Ertheilung  Bank- Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken    Ende
von  Zeugnissen  an  militärpflichtige  Deutsche  im  Staate 205  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  Segelhandbuchs
Mexiko  .............  *  des  Englischen  Kanals  J.  Theil..  .  .  ..  208
2.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  5.  Polizel-Wesen:  Ausweilsung  von  Ausländern  aus  dem
stands-Akn:  205  Reichsgebiet::  ....  208

 

                                    1.  Militär.-  Wesen.

 

Dem  Arzt  Dr.  Paul  Fichtner  zu  Mexiko  ist  auf  Grund  des  §.  42  Ziffer  2  der  Wehrordnung  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  Zeugnisse  der  im  8.  42  Ziffer  1a  und  b  a.  a.  O.  bezeichneten  Art  über  die
Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren
dauernden  Aufenthalt  im  Staate  Mexiko  haben.
Berlin,  den  5.  Juli  1893.
                              Der  Reichskanzler.
                          In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                      2.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Dem  Herzoglich  sächsischen  Gerichtsassessor  Freiherrn  von  Wangenheim  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  die  Dauer
seiner  Thätigkeit  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Sofia  und  für  den  Amtsbezirk  dieser  Behörde
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  Behinderung  des  Konsuls  von  Voigts-Rhetz
  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der
unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

 

                       37
        <pb n="224" />
                                                  —  206  —

3.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
39  Bezeichnung  Gegen Unge.Gegen  —  Gegen  Ver  Gegen  Gegen  Summe  Gegen  Verbindlichkeiten
t  der  Grund.  Reserve.  Noten.  31.  Unge-  31.  Mai  fällige  31.  Mai  zu  31.  *  Sonstige  31.  Mai  der  31.  Mai  keiten aus weitergegebenen
Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1893.  s  Noten.  1808  Verbindlichkeiten  1893.Kündigungs frist1893.  Passiva.  1893.  Passiva.  /  180.  gegebenen
inländischen Wechseln7  keiten.  frist.  ll
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  16.  16.  17.
1  Reichsbank  120000  30  0001  099976/+  152  889  252  789/X+  230  334499  142  98  8377—  —  16351  besh.  750  753—54  715  —
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  600  —  3  525—  9  218  4  2740  —  510  31—  7580—  503  751
3Frankfurter  Bank  18000  4500  11214|+—  152  6286—  658  5442%  —  132  10004/+  1152  908  e  50  068+  1832  669
4  Bayerische  Notenbank  7500  1  6963255|  1065  30367-  1782  8031—  26—  —  1  973—  11811  82  456—  3080  667
5  Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  4467]  1949++  47517998I+  5  424  19  182  59  17869  —  592  466  6  123  933|-+  4106  2245
6Württembergische  Notenbank  9000  738  28140|—  794410000|  3111499—  27  17.  5  384—  48  84773|+  3820  1  422
7  Badische  Bank  9000  1629  13200—  294  86374  78381  2478  14  —  —  335+  52|26642  228  1  317
6Bank  für  Süddeutschland5672  1789  11698—  146  7599—  204  106—  381  —  —  435/  4  85  29700  —  64  1  332
9Braunschweigische  Bum.10  500%  63286  89  18%4  1  SN  O44
Zusammen  222  *l  46  0471277  75#.  159  303|  335  839|/+  236  927541  629  —  99099  81  478—  316  6323+—  329s2125  908—+  60  217  8850
.

Zu  Spalte  9  Nr.  37:

9.n  8*).:

 

 

500

1000

91  903.M

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  5*)  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  867  073  350  M

 

 

27  344  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),

381  594  500  M.  (
Darunter  131  400  M.  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Gulden=  und  Thalernoten.

1,  2,  3).
        <pb n="225" />
                                                   —  207 —                                                                             Wesen.

banken  Ende  Juni  189  3
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1893.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

————

Gegen  Reichs.Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Summe Gegen  77
Metall.  Sonstige  5
B  b  31.  Mai  kassen-  31.  Mai aderer  31.  Mai  Wechsel.  31.  Mai  Lombard.  31.  MaiEffekten.  31.  Mai  tii  31.  Mai  der  31.  Mai  2
Bestand..  scheine.  1893.Banken.1893  1893.  1893.  1893.  Attiva.  1893.  Aktiva.  1893.  5
"
7“*
C-18.
  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  80.  31.  32.  33.  134.
818  7211  —-  71982  243381  —  2562  9128—  2901721  565  F  71  852  45813  55  568  5779—  151  37268  +  495517576|12  49
351—  9  2—  3  113.  24  4033—  7935  3173  239  —  —  39  —  7711—  4842
3950—  11  15—  27  963  +  848  26  655—  436  9939+  482  5500  +  242  3684  774  50  766  +  1872
29  7841——  1076  4—  95  3056+  454  45  810  —  531  2210—  208  242  7  1306  7  82  456—  3804
21  88—  1610  221—  189  1843+  1126  79  310  4435  3953  +  448  575—  285  6  144%  181133933+  4106ô
11  1386—  825  27—  36  1977+  1624  20  157  H  40  85111  42  8  —  617  —  25  34773-+  8206
4508—  154  15—  7  40—  206  18  2922  T  217  1515—  31  108  27  2164—  74  26  641—  2287
39960  —  256  10  —  8  93—  87  171790—  228  1  7411.  282  4597—  8  20844—  168  29700  —  648
610  +—  19  2—  41  86—  48  7295—  350  2526  +  96  2255  +  42  7261  220  20  035—  579

889  943—  75674  216781  —  2963  27299—  10131940296|  +  75326171721156  918  190644  16  60  567+  5870  60  364

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                 37*
        <pb n="226" />
                                                      —  208  —

                                      4.  Marine  und  Schiffahrt.

m  Kommissionsverlage  der  Land=  und  Seekartenhandlung  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg

ist  soeben  erschienen:

                     Segelhandbuch  des  Englischen  Kanals

                                                I.  Theil.

                                       Die  Englische  Küste.

       Herausgegeben  von  der  Direktion  der  Deutschen  Seewarte.

                                          8°.  440  Seiten

                                             und  2  Tafeln.

Preis  des  gebundenen  Exemplars  für  Reichs=  und  Landesbehörden,  sowie  Navigationsschulen
bei  direktem  Bezug  von  der  Verlagshandlung  3,00  M  im  Buchhandel  4  M.

 

                                       5.  Polizei  -Wesen.

                Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  -  Grund  des
7  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□
1  2.  1  .  4.  .  6.
                    Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.|  Felician  Aubry,  geboren  am  14.  Dezember  1856  zu  La  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  28.  Juni  d.  J.
Erdarbeiter,.  canternt  Frankreich,  ortsangehörig!  Betteln,  dent  zu  Colmar,
ebendaselbst,
2.|  Franz  Nicolas,  geboren  am  19.  August  1867  zu  Fla-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi--30.  Juni  d.  J.
Knecht,  vigny,  Departement  Meurthe  und  Mo-  dent  zu  Straßburg,
selle,  Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,
  ·  ·
3.JosefTauchmann,gebotenums-Apri11858zuLautersBetteln,  Königlich  bayerisches  Be.2.  Juni  d.  J.
Eisenbahnarbeiter,  wasser,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  zirksamt  Neustadt  a.  S.,
österreichischer  Staatsangehöriger,  Z
4.Marie  Melanie  geboren  am  24.  März  1858  zu  Moyen-Landstreichen  und  Aus.  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-0.  Juni  d.  J.
Trouer,  Dienst-  montier,  Departement  des  Vosyes,  schicken  ihrer  Kinder  sident  zu  Straßburg,
magd,  Frreh.,  französische  Staatsange=  zum  Betteln,
örige,  Z„
5.  Heinrich  Velek,  geboren  am  5.  September  1862  zu  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Neu-Ulm  19.  Juni  d.  J.
Ziegler,  Boresnic,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,  öster=  Betteln,  Bayern,
reichischer  Staatsangehöriger,  Z„  .
6.  Anton  Zaschka,  geboren  am  29.  August  1856  zu  Scher.  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.7.  Juni  d.  J.
Tagearbeiter,  lowitz,  Bezirk  Mies,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft
angehörig  ebendaselbst,  Zwickau,  ·  ç
7.  Josef  Zumr,  Perl-  geboren  am  9.  März  1859  zu  LitolLandstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-15.  Mai  d.  J.
mutterdrechsler,  (Litoly),  Bezirk  Jungbunzlau,  Böhmen,  Betteln,  hauptmannschaft
ortsangehörig  zu  Jiritz,  ebendaselbst,  Bautzen,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="227" />
                                                —  209  —

                                   Central-Blatt

                                        für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                              im

                                   Reichsamt  des  Innern.

[—————.—.————  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

              

Berlin,  Freitag,  den

21.  Juli  1893.  Nr.  29.

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme
von  Civilstands-Akten;  —  Todesfall  Seite  209

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Neues  Verzeichniß  der
regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den  Anforderungen
  der  Reblaus-  Konvention  entsprechend  erklärten
Gartenbau=  2c.  Anlagoggeen  210

 

3.
4.
5.

Militär-Wesen:  Aenderung  des  Verzeichnisses  der  Civilvorsitzenden
  der  Ersatz-Kommissionen  227

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  228
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiet  232

 

                                     1.  Kon  su  lat-  Wesen



Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Gesandten  in  Tanger  betrauten  Ersten  Sekretär
bei  der  Kaiserlichen  Botschaft  in  Madrid,  Legationsrath  Grafen  Henckel  von  Donnersmarck  ist  auf
Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar
1875  für  den  das  Sultanat  Marokko  umfassenden  Amtsbezirk  des  General-Konsulats  in  Tanger  und  für
die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen

zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Carl  J.  Thode  in  Trinidad  de  Cuba  ist  gestorben.

 

38
        <pb n="228" />
                                                           —  210   —                                                                                                     2.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

    

 

                                       Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  §.7  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1883  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  149)  wird  das  in  der  Bekanntmachung  vom  1.  Juli  1892  (Central-Blatt  Seite  490)  enthaltene
Verzeichniß  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,  welche  regelmäßigen  Untersuchungen
  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der  internationalen
Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  durch  das  nachfolgende  Verzeichniß  ersetzt.

 

 

 

S  Name  des  Besitzers

Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.

S  Art  des  Grundstücks.

1.  Aalen,  Württemberg.  Schmid,  Alois,  Handelsgärtnerei.

2.  Abtnaundorf  bei  Leipzig,  König-v.  Frege,  Dr.  Richard  Woldemar,  Gärtnerei.

reich  Sachsen.
3.,.Achbrücke,  Gemeinde  Reutin,  Haug,  Georg,  Handelsgärtnerei.
Bayern.

4.Aeschach,  Bayern.  Brög,  Ludwig,  Handelsgärtnerei.

5.  »  Buchner,  August,  Handelsgärtnerei.

6.  „  Flachs,  Johann  Georg,  Handelsgärtnerei.

7.  Alfter,  Preußen,  Rheinprovinz.  Roeder  &amp;amp;  Langen,  Gärtnerei.

8.  Algind,  Gemeinde  Hoyern,  Schmid,  Martin,  Handelsgärtnerei.

ayern.

9.  Alsenz,  Bayern.  Lichtenberger,  Benjamin,  Handelsgärtnerei.

10.|Altenburg,  Sachsen-Altenburg.  Bretschneider,  Fr.  Gustav,  Handelsgärtnerei.

11.  „  „  Dietrich,  Julius,  Handelsgärtnerei.

12.  „  »  Düsterhöft,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

13.  „  „  Fasold,  H.,  Handelsgärtnerei.

14.  „  „  Fischer,  Franz  Julius,  Handelsgärtnerei.

15.  „  „  Fischer,  Gottfried,  Handelsgärtnerei.

16.  „  „  Fischer,  Richard  Karl,  Handelsgärtnerei.

17.  „  „  Gerbig,  Friedrich  Gustav,  Handelsgärtnerei.

18.  „  „  Gerbig,  Otto,  Handelsgärtnerei.

19.  „  «  Günther,  Abraham,  Handelsgärtnerei.

20.  „  „  Kunze,  Franz,  in  Firma  J.  J.  Kunze,  Handelsgärtnerei.


21.  „  „  Kunze,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

22.  „  v  Kunze,  Robert,  in  Firma  Kunze  und  Sohn,
Handelsgärtnerei.

23.  „  „  Muͤller,  Louis,  Pachtgärtnerei.

24.  „  v  Raubold,  Karl  Theodor,  Handelsgärtnerei.

25.  „  „  Rauschenbach,  Hermann,  Handelsgärtnerei.

26.  „  „  Rinnebach,  Berthold  und  Rudolf,  Gebrüder,
Gärtnerei.

27.  Rothe,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
        <pb n="229" />
                                                   —  211  —

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
-Onrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
5  Art  des  Grundstücks.
28.  Altenburg,  Sachsen-Altenburg.  Schmieder,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
29.  »  «  Tillich,  Friedrich  Hermann,  Handelsgärtnerei.
30.  „  v  Wassermann,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
31.  Anshach  ü„  Bezirksamt  Lindau,  Sündermann,  Franz,  Gärtnerei.
Bayern.
32.|Auchébei  Corny,  Elsaß-Lothringen.Dausse.
33.|  Augsburg,  Bayern.  Schramm,  Richard,  Handelsgärtnerei.  Zimmerstraße  16.
34.]  Aulnois,  Elsaß-Lothringen.  Maxjérus.
35.Baden-Baden,  Baden.  Großherzogliche  Hofgärtnerei  (Hofgärtner  Fießer).
36.  „  „  Leichtlin,  Max,  Gartenanlage.
37.  „  „  Meier,  Herrmann,  Nachfolger  des  Franz  Sales
Meier,  Gärtnerei.
38.  »  »  Vogel-Hartweg,  Gärtnerei.  Leopoldstraße  11.
39.|  Barmbeck,  Hamburg.  Jessen  &amp;amp;  Wagner,  Handelsgärtnerei.
40.  »  »  Meyer,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
41.  »  »  Kunst-undHandelsgärtnereivormalsFARiechers
&amp;amp;  Söhne,  Aktiengesellschaft.
42.  Barmen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Broegelmann,  H.,  Gartenanlage.
43.  „  „  Dinslake,  H.,  Gartenanlage.
44.  ,,  »  Heß,  W.,  Gartenanlage.
45.|  Bayreuth,  Bayern.  Freiberger,  Martin,  Handelsgärtnerei.
46.  „  „  Herold,  Karl,  Handelsgärtnerei.
47.  »  »  Seeser,  Peter,  Kunstgärtnerei.
48.  Beiderwiese  (Bezirksamt  Passau),  Sterk,  Hieronymus,  Handelsgärtnerei.
ayern.
49.  Benrath,  Preußen,  Rheinprovinz.]  Kuchenberg,  Baumschule.
50.Berlin,  Preußen.  Bauch,  H.,  Gärtnerei.  Boxhagenerstraße.
511  »  Choné,  C.  F.,  Gärtnerei.  Frankfurter  Allee.
52.  «  Lorberg,  Baumschule.  Oderbergerstraße.
533  àq  ,,  Schultz,  Gustav  A.,  Gärtnerei.  Eckertsberg.
54.|  Bernstadt,  Preußen,  Provinz-Barth,  Lehrer,  Baumschule.
Schlesien.
55.mBerthelsdorf  bei  Döbeln,  König-Hermsdorf,  Kurt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
56.  Biehingen,  Bezirksamt  Konstanz,  Zolg,  Kajetan,  Obstbaum-Anlage.
aden.
57.  Jehen  bei  Leipzig,  Königreich  Richter,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
58.]  Böhlitz-Ehrenberg  bei  Leipzig,  Fischer,  J.  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Königreich  Sachsen.
59.  „  „  Tillich,  B.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
60.  Boll,  Oberamt  Göppingen,  Blumhardt,  Chr.,  Erben,  Baumschule  und  Ge-Württemberg.
  müsezucht-Anstalt.
61.Bollweiler,  Elsaß-Lothringen.  Baumann.
62.  „  „  Gay.
63.  „  „  Hérissé.

 

 

 

                                                                                              38*
        <pb n="230" />
                                                        —  212  —

 

 

 

 

S.  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S.  Art  des  Grundstücks.
64.  Bonn,  Preußen,  Rheinprovinz.  Block,  R.,  Gärtnerei.
65.  »  ,,  ,,  Emmel,  Karl,  Gärtnerei.
66  „  „  Schmitz,  Peter,  Gärtnerei.
67.|  Brandenburg,  Preußen,  Provinz  Mangeot,  A.,  Baumschule.
Brandenburg.
68.  „  „  Riemschneider,  Baumschule.
69.|  Braunschweig.  Herzogliche  Landesbaumschule.
70.Bremen.  Hellemann,  Heinrich  Carl  August,  Handelsgärtnerei
  und  Baumschurle.
71.  „  Hunholt,  Friedrich  August,  Handelsgärtnerei
und  Baunschule.
72.  „  Karich,  Christian  Ludwig,  Handelsgärtnerei  und
Baumschule.
73.  *  Preußen,  Provinz  Dammann,  H.,  jun.,  Baumschule.  Katharinstraße.
Schlesien.
74.  „  »  Laqua,Paul,Baumschule.  Ohlauer  Chaussee  und
Wolfswinkel.
75.  „  „  Laqua,  Reinhold,  Baumschule.  Maxstraße.
76.Caaschwitz.  Patzer,  G.,  Handelsgärtnerei.
77.  „  Rittergutsgärtnerei  (F.  Pätzold).
78.  Cannstatt,  Württemberg.  Binter  und  Eblen,  Baumschulen.  Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
79.  „  „  Gaucher,  Nikolaus,  Baumschulen.  Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
80.  Cassel  Preuße,  Provinz  Hessen=  Hördemann,  Joh.,  Gärtnerei.
Passau.
81.  „  Müller  &amp;amp;  Sauber,  Gärtnerei.
82.  „  Peter,  Ferdinand,  Gärtnerei.
83.  v  Schade,  Ernst,  Gärtnerei.
84.  „  Wissenbach,  Gartenanlage.
85.  Charlottenburg,  Preußen,  Provinz  Schultze,  B.,  Gärtnerei.
Brandenburg.
86.  »  «  Schmidt,J.C.,Gärtnerei.
87.Colditz,KönigreichSachsen.  Hegewald,  Gärtnerei.
88.  „  „  Michler,  Robert,  Gärtnerei.
89.  Colmar,  Elsaß-Lothringen.  Koenig,  Carl.
90.  «  »  Kürßner.  «
91.Connewitz  bei  Leipzig,  Königreich  Rischer,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
92.  Corny,  Elsaß-Lothringen.  Thill.
93.  Crefeld,  Preußen,  Rheinprovinz.  Dähne,  Eugen,  Baumschule.
94.  „  „  Empting,  Gebrüder,  Gärtnerei  und  Baumschule.
95.  »  »  Laurentius,  H.,  Wittwe,  Gärtnerei  und  Baumschule.

96.  »  ,,  Laurentius  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
97.  v  v  Pannenbecker,  H.,  Baumschule.
        <pb n="231" />
                                                   —  213  —

 

 

Lauf.  Nr.

Ort  der  Gartenbau-Anlage.

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

98.
99.
100.
101.

102.
103.
104.
105.
106.
107.
108.

109.
110.

111.
112.

113.
114.
115.
116.
117.
118.

119.
120.

122.
123.

124.
125.

126.
128.
129.

130.
131.

 

Crefeld,  Preußen,  Rheinprovinz.

'T  77

Cronberg,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

77  77

Darmstadt,  Hessen.
Debschwitz,  Reuß  j.  L.

Degelstein,  Gemeinde  Hoyern,
Bayern.

Delitzsch,  Preußen,  Provinz
Sachsen.

Ditzingen,  Oberamt  Leonberg,
Württemberg.

Dölitzbei  Leipzig,  Königr.  Sachsen.

7  77

77  77
Donzdorf,  Oberamt  Geislingen,
Württemberg.

Dresden,  Königreich  Sachsen.

77  77

77  77

77  77

77  77

77  77

1  77

77  1
7y  1
77  77
7y  77

„  -Strehlen,  „

77  77F

1  77
77  77

7T
„  Striesen,  „

 

Renard,  R.,  Gärtnerei.

Schröder,  Baumschule.

Wiest,  Baumschule.

Eichenauer,  Christian,  Rosenpflanzung.

Huttenlehner,  Joh.,  Rosen=  und  Ziersträucherpflanzung.
  .

Krick,  Konrad,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

Lucas,  Albert,  Gärtnerei.

Wesser,  Reinhold,  Gärtnerei.

Brög,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.

Sorhagen,  Baumschule.
Brecht,  Julius,  Baumschule.

Fischer,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schumann,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Wolf,  Fr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schmid,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Beyer,  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Herschel,  Moritz,  Handelsgärtnerei.

Knösel,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Lehmann,  verw.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Liebmann,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Meurer,  Gottlieb  Reinhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Mietzsch,  C.  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei
und  Baumschulen.

Nätzsch,  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schneider,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Schreiber,  B.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Thomas,  Johanne  Caroline,  verw.,  Handelsgärtnerei.


Hähnel,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Just,  Josef,  Landschafts-,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Köhler,  Adolf,  Handelsgärtnerei.

Müller,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Raue,  Hermann  Christian,  Rosengärtnerei.

Richter,  Heinrich  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Ruschpler,  Paul,  Rosengärtnerei.

Barteldes,  Louis  Max,  Gärtnerei.

 

Blumenstraße  Nr.  115.
        <pb n="232" />
                                              —  214  —

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
132.  e  *  Striesen,  Königreich  Berg,  Ferdinand  August  Gustav,  Gärtnerei.
Sachsen.
133.  »  »  Beyer,  Oskar,  Gärtnerei.
134.  „  „  Engelhardt,  Gustav,  Gärtnerei.
136.  2  »  Freudenberg,  Carl  Hermann,  Gärtnerei.
136.  „  „  Geißler,  Johannes  Guido,  Gärtnerei.
137.  „  „  Geyer,  Felix  Bruno  Curt,  Gärtnerei.
138.  »  »  Hartl,  Carl  Oskar,  Gärtnerei.
139.  „  »  Liebig,  Emil  Gerhard,  Gärtnerei.
140.  „  „  Manewaldt,  Carl  Friedrich,  Gärtnerei.
141.  »  »  Müller,  Richard  Heinrich,  Gärtnerei.
142.  »  »  Olberg,  Friedrich  Otto,  Gärtnerei.
143.  „  »  Richter,  Ludwig  Richard,  Gärtnerei.
144.  „  „  Richter,  Arwed  Alwin,  Gärtnerei.
145.  „  „  Seidel,  Traugott  Jakob  Hermann,  Gärtnerei.
146.  „  „  Voigt  Anders,  Gärtmerei.
147.  7,  /  Weißbach,  Robert,  Gärtnerei.
148.  »  »  Wirth  &amp;amp;  Ziegenbalg,  Gärtnerei.
149.  Ebingen,  Oberamt  Balingen,Jedele,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
Württemberg.
150.Eilbeck,  Hamburg.  Schmidt,  I.,  Handelsgärtnerei.
1511  »  Stange,F.F  Handelsgärtnerei
1521  „  Tümler,  C.  H.  T.,  Handelsgärtnerei.
153.  Eisenach,  Großherzogthum  Schwabe,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
154.Elberfeld,  Preußen,  Rheinprovinz.  Petry,  H.,  Wärtnerer.
155.  „  „  „  Scholten,  W.,  Gärtnerei.
156.  Elster,  Bad,  bei  Oelsnitz,  König=  Fleißner,  Atin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
157.  „  „  Königliche  Anstaltsgärtnerei  (Gärtner  Paul
Schindel).
168.  „  „  Nabel,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
159.  Scharf,  Otio,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
160.  Eltpil  Preußen,  Provinz  Hessen=  Schmitt,  Karl,  Rosenpflanzung.
Nassau.
161.Ems,  Preußen,  Provinz  Hessen=  Bars,  A.,  Gärtnerei  und  Baunschule.
Nassau.
162.  „  „  Barth,  Joh.,  Gärtnerei.
163.  »  «  Eisenbeis,  Heinrich,  Gärlnerei.
164.  „  Eisenbeis,  J..  Wwe.,  Gärtnerei.
166.  »  »  Hoffrichter,  Paul,  Gärtnerei.
166.  „  „  Lefèbre,  Chr.,  Gärtnerei.
167.  „  „  Wichtrich,  Rudolph,  Gärtnerei.
168.  „  0„  Wurm,  Franz,  Gärtuerei.
169.Endenich,  Preußen,  Rheinprovinz.  Bouché,  I.,  Gärtnerei.
170.Eningen,  Oberamt  Reutlingen,Rall,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei  und  Baum- 



Württemberg.

 

schule.
        <pb n="233" />
                                                  —  215  —

 

 

 

1  77

 

 

S  Name  des  Besitzers
—.  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.

171.Eppendorf,  Hamburg.  Böttcher,  F.  W.,  Handelsgärtnerei.

172.  »  »  Dencker,  J.  D.,  Handelsgärtnerei.

173.  „  „  Harms,  Fr.,  Handelsgärtnerei.

174.  „  „  Heuer,  G.  C.  H.,  und  Stark,  H.  F.,  Handelsgärtnerei.



175.  „  „  Schirmer,  H.,  Handelsgärtnerei.

176.Erfurt,  Preußen,  Provinz  Sachsen.  Benary,  E.,  Gärtnerei.

177.!  „  Chrestensen,  N.  L.,  Gärtnerei.

178  51K  „  Döppleb,  V.,  Gärtnerei.

179!½  „  Haage  &amp;amp;  Schmidt,  Gärtnerei.

1800.  „  Haage,  Fr.  Ad.  jun.,  Gärtnerei.

181  „  Haage,  Fr.  Ant.,  Gärtnerei.

182%  „  Halt,  Carl,  Gärtnerei.

183.  1,  „  Heinemann,  F.  C.,  Gärtnerei.

184.  „  Jühlke,  F.,  Nachfolger,  Inhaber  Putz  &amp;amp;  Röse,

Gärtnerei.

18  54  „  Knopff,  O.  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.

186.!  „  Kropp,  C.,  Gärtnerei.

187.4  „  Lorenz,  Chrn.,  Gärtnerei.

188.,  „  Neumann,  R.,  Baumschule.

1891  „  Pabst,  Carl  Albert,  Gärtnerei.

19014  „  Petersein,  M.,  Gärtnerei.

191u11,  „  Platz  &amp;amp;  Sohn,  C.,  Gärtnerei.

192..  „  Schmidt,  J.  C.,  Gärtnerei.

193.  „  „  Sturm,  Jacob,  Gärtnerei.

194.Eßlingen,  Württemberg.  von  Palmsche  Gärtnerei,  Rosen=  und  Baumschule.  Hohenkreuz.

195.Ettenkirch,  Oberamt  Tettnang,  Sauter,  Joseph,  Baumschule.

Württemberg.
196.|  Feldkirch,  Elsaß-Lothringen.  Holder.
197.|Fellen  (Bezirksamt  Lohr),  Bayern.  Fischer,  Johann,  Handelsgärtnerei.
198.|Feuerbach,  Oberamt  Stuttgart,  Gädertz,  G.  W.,  Baunschule.
Württemberg.

199.]  Flensburg,  Preußen,  Provinz  Seehusen,  Gärtnerei.  Etablissement  Friedrichs-Schleswig-Holstein.
  höh.

200.  Frankfurt  a.  M.,  Preußen,  Pro--Döllstaedt  &amp;amp;  Richter,  Gärtnerei.  Röderberg.
vinz  Hessen-Nassau.

201.  „  „  „  Fleisch-Daum,  Gärtnerei.  Gutleutstraße.

202.  „  „  „  Heydecker,  Ernst,  Gärtnerei.  HMainzer  Landstraße  u.
Bockenheimer  Landstraße.


203.  „  -Bornheim  „  Hoß,  Gärtnerei.

204.  v  „  Kropff,  Julius  (Petersen  Nachfolger),  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.

205.  „  „  Meyer,  Joh.  Philipp,  Gärtnerei.  Gutleutstraße.

206.  „  „  Neder,  J.  A.,  Baumschulen.  Hanauer  Landstraße.

207.  „  „  Rühl,  Philipp  Fr.,  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.

208.  Stock,  Peter,  Gärtnerei.  Sachsenhauser

Landwehr.
  ·
        <pb n="234" />
                                                        —  216  —

—

 

 

 

 

 

Name  des  Besitzers
—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des.  Grundstücks.
209.  Frankfurt  a.  M.-Bornheim,  Wenzel,  Johannes,  Gärtnmerei.
Preußen,  Prov.  Hessen-Nassau.
210.  „  „  Witzel,  A.,  Gärtnerei.  Hellerhofweg.
211.Frauendorf,  Bayern.  Fürst,  Gebrüder,  Inhaberin  Anna  Fürst,  Handelsgärtnerei.
  ·
212.Freiberg,KönigreichSachsen.Bezirksobstbauverein(Obstbaumschule).
213.  „  «  ,,  Meyer,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

214.  v  »  Pietzner,  August,  Gärtnerei.
215.|  Friedrichshafen,  Oberamt  Tett=  Brechenmacher,  I.,  Handelsgärtnerei.
nang,  Württemberg.  ·
216.  »  »  Heim,  Gottlieb,  Baumschule.
217.  »  »  Reck,  Karl,  Handelsgärtnerei.
218.  t„  „  Stemmer,  Joseph,  Baumschule.
219.  Gebweiler,  Elsaß-Lothringen.  Biehler,  Joseph.
220.  Gelnhausen,  Preußen,  Provinz  Hohm,  Franz,  Baunschule.
Hessen-Nassau.  «  «
221.  „  Hohm,  Franz,  und  L.  W.  Schöffer,  Baumschule.
222.  Gera,  Reuß  j.  L.  Aehnlich,  Julius  Robert,  Gärtnerei.
22333,  „  Bräunlich,  August,  Gärtnerei.
2241  „  Burkhardt,  Franz  Eduard,  Gärtnerei.
225  „  Fiedler,  Hermann,  Gärtnerei.
226  „  Fontaine,  Curt,  Gärtnerei.
227  „  Geinitz,  Karl  Heinrich,  Gärtnerei.
228.  „  „  Hempel,  Ernst  Wilhelm,  Gärtnerei.
229925b  „  Lehmann,  Gustav  Albin,  Gärtnerei.
230  v  Scheibe,  Wilhelm,  Gärtnerei.
2311,  v  Scheibe,  Richard,  Gärtnerei.
232.  „  Schmalfuß,  Friedrich,  Gärtnerei.
233  „  Schmalfuß,  Karl,  Gärtnerei.
23414  „  Schmalfuß,  Rudolf,  Gärtnerei.
2355  »  Seidel,  Gustav  Paul,  Gärtnerei.
2366  „  Sieckmann,  Julius,  Gärtnerei.
23714  „  Uhlmann,  Julius,  Gärtnerei.
238  v„  Wagner,  Richard,  Gärtnerei.
2399  „  Wetzel,  Walther,  Gärtnerei.
240.Gmünd,  Württemberg.  Denzel,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
241.|  Godesberg,  Preußen,  Rhein-Kleinsorge,  Emil,  Gärtnerei  und  Baumschule.
rovinz.
242.  "5  »  „  Kurth,  Joh.  (Besitzer  L.  Wagner),  Gärtnerei.
243.  Göppingen,  Württemberg.  Mauch,  Karl,  Handelsgärtnerei.
244.]  Göttingen,  Preußen,  Provinz  Starke,  H.,  Gärtnerei.
Hannover.
245.Grimma,  Königreich  Sachsen.  Günther,  Edgar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
246.  «  ,,  Hartig,  Karl  Adolph,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
247.  »  »

Klemm,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
        <pb n="235" />
                                            —  217  —

 

 

 

 

 

 

*  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
248.|Grimma,  Königreich  Sachsen.  Kupfer,  Wilhelmine  Auguste,  Wittwe,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
249.  „  „  Ruggaber,  Gottlob  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

250.Gundelfingen,  Bayern.  Schmid,  Franz,  Kunstgärtnerei.
251.|Halberstadt,  Preußen,  Provinz,Balzer,  Gärtnerei.
Sachsen.
252.  »  «  Bürger,  Gärtnerei.
253.  »  »  Weber,  Gärtnerei.
254.  Hamburg.  HBotanischer  Garten.
255.  banan.  Preußen,  Provinz  Hessen=  Gunkel,  H.,  Gärtnerei.
Nassau.
256.  »  »  Schulz,  Carl  (Inhaber  Fr.  Jaenecke),  Gärtnerei.
257.  »  »  Rohde,  Carl,  Gärtnerei.
258.|  Heilbronn,  Württemberg.  Kübler,  Christoph,  Rosenschulen.
259.|  Heimersreutin,  Gemeinde  Aesch=  Wilhalm,  Daniel,  Handelsgärtnerei.
bach,  Bayern.
260.|  Hilden,  Prcußen,  Rheinprovinz.  von  der  Heiden,  Baumschule.
261.|Hildesheim,  Preußen,  Provinz  Westenius,  E.,  Baumschule.
Hannover.
262.|Hirschberg,  Preußen,  Provinz'  Loewenthal  &amp;amp;  Co.  (Verwalter  A.  Arens),  bota-Schlesien.
  nischer  Garten.
263.  Lochbuch,  Gemeinde  Aeschbach,  Mayer,  Gottfried,  Baumzüchterei.
Bayern.
264.Hohenfelde,  Hamburg.  Seyderhelm,  Herm.,  Handelsgärtnerei.
265.|Holben,  Bayern.  Rupflin,  Georg,  Handelsgärtnerei.
266.|  Holzheim,  Elsaß-Lothringen.  Hodel.
267.Homburg  v.  d.  H.,  Preußen,Fischer,  L.,  Gärtnerei.
Provinz  Hessen-Nassau.
268.  „  „  Wegner,  Emil,  Gärtnerei.
269.  „  „  Zeininger,  Gärtnerei.
270.  Honnef,  Preußen,  Rheinprovinz.  Kirstein,  Fr.  Leopold,  Gärtnerei.
271.  „  „  Zimmermann,  Joh.,  Gärtnerei.
272.]  Jena,  Großherzogthum  Sachsen.  Maurer,  Garteninspektor,  Handelsgärtnerei.
273.]  Jüngsfeld,  Preußen,  Rheinprovinz  Dahs,  Reuter  &amp;amp;  Co.,  Baunschule.
274.|Kaiserslautern,  Bayern.  Helfert,  Josef,  Handelsgärtnerei.
275.  Kamenz,  Königreich  Sachsen.  Weiße,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
276.|Kempen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Trimborn,  Everhard,  Baumschule.
277.  Kersch,  Preußen,  Rheinprovinz.  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Obst=  und  Rosenschule.
278.Kieritzsch  bei  Borna,  Königreich  Oehme,  Eduard,  Gärtnerei.
Sachsen.
279.|Kirchditmold  -Cassel,  Preußen,  Schade,  D.  Söhne,  Gärtnerei.
Provinz  Hessen-Nassau.
280.|  Kirchheimbolanden,  Bayern.  Schiller,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
281.]Kleinheubach  (Bezirksamt  Milten-ter  Mcer,  Abraham,  Handelsgärtnerei.

 

berg),  Bayern.

 

 

39
        <pb n="236" />
                                           —  218  —

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
282.]Köln-Ehrenfeld,  Preußen,  Rhein=  Strauß,  H.,  Gärtnerei.
provinz.
283.  Komn-Melaten,  „  „  Best,  Gebrüder,  Gärtnerei.
284.  Königstein,  Preußen,  ProvinzsBecker,  Hauptmann  z.  D.,  Rosenzucht.
Hessen-Nassau.  ·
285.Köstritz,Reußj.L.  Böhnert,  R.,  Handelsgärtnerei.
286.  »  »  Deegen,  Franz,  jun.,  Rosen=  und  Zierbaum-Exportgärtnerei.

287.  „  u  Deegen,  Max,  Gärtnerei.
288.  „  „  Fürstliche  Hofgärtnerei.
289.  „  „  Hergers,  E.,  Nachfolger  (Conrad  von  Burgsdorff),
  Gärtnerei.
290.  »  »  Müller,  G.,  Handelsgärtnerei.
291.  „  »  Settegast,  Dr.,  Gartenbauschule.
292.  „  „  Sieckmann,  J.,  Nachfolger,  Gärinerei.  s
293.  „  „  Zersch,  Rudolf,  Gärtnerei.  —-294.Konstanz,Badcn.
  Beller,  Anton,  Gärtnerei.
295.  »  »  Eble,  Heinrich,  Gärtnerei.
296.  „  «  Lohrer,  Johann,  Gärtnerei.
297.  „  »  Winterer,  Heinrich,  Gärtnerei.
298.|  Krotzel,  Preußen,  Provinz  Scholz,  Baumschule.  .
Schlesien.
299.|Landsberg  bei  Halle,  Preußen,Glück,  Pflanzung.  6
Provinz  Sachsen.
300.]  Langenzell  bei  Heidelberg,  Baden.]  Prinzlich  Löwensteinsches  Hofgut,  Obstbaumanlage.

301.  Langsur,  Preußen,  Rheinprovinz.  Mäller!  Baumschule.
302.  Lannesdorf,  Preußen,  Rhein=  Gräve,  L.,  Baumschule.
rovinz.
303.  gelbeig,  Königreich  Sachsen.  Ehrlich,  F.  E.,  Gärtnerei.
304.  „  »  Mönch,  Fr.,  Gärtnerei.
305.  „  „  Mönch,  jun.,  Th.,  Gärtnerei.
306.  „  „  Peters,  W.  (Inhaber:  Otto  Schneider),  Gärtnerei.
307.  »  »  Rischer,  W.,  Gärtnerei.
308.  Ziegler,  E.  G,  Gärtnerei.
309.  Leipzig-  Anger-  Crottendorf,  Köhler,  H.,  Gärtnerei.
Königreich  Sachsen.
310.Leipzig  -Eutritzsch,  Königreich  Mam,  O.,  Gärtnerei.
Sachsen.
311.Leipzig  =  Gohlis,  Königreich  Jähnig,  G.,  Gärtnerei.
Sachsen.
312.  »  «  Thalacker,  O.,  Gärtnerei.
313.  »  »  Wag11e1,C  Gärtnerei.
314.  »  »  Wagner,  A.,  Gärtnerei.
315.|  Leisnig,  Königreich  Sachsen.  Bochmann,  Ernst  Bruno,  Kunst=  und  Handels- 



 

gärtnerei.
        <pb n="237" />
                                                     —  219  —

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
316.|  Leisnig,  Königreich  Sachsen.  Heintze,  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
317.  „  „  Keuffel,  Walther,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
318.  „  „  Mierisch,  Woldemar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

319.  „  „  Dr.  Mirussche  Kunst-  und  Handelsgärtnerei,
eshãftsfũ  hrer  Carl  Richard  Franz  Schellhorn).

320.  „  „  Vogelsang,  Ernst,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
321.|Leutkirch,  Württemberg.  Leutkirch,  Stadtgemeinde,  Pflanzschulen.
322.  „  „  Leutkirch,  Stiftungspflege,  Pflanzschulen.
323.|  Lichtenrade,  Preußen,  Provinz  Schwartz,  E.,  Gärtnerei.
Brandenburg.
324.|Lichtenthal,  Amt  Baden,  Baden.  Uhink,  Handelsgärtnerei.
325.|  Lindau,  Bayern.  Rupflin,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
326.]|  Lindenau  bei  Leipzig,  Königreich  Böhne,  W.,  Gärtnerei.
Sachsen.
327.  »  «  Herzog,  O.,  Gärtner.
328.  „  „  Jähnich,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
329.  „  „  Kersten,  Wilhelm  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

330.  „  „  Langkopf,  Friedrich,  Kunst=  u.  Handelsgärtnerei.
331.  «  »  Merker,  Friedrich  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

332.  „  „  Uhde,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
333.  Lbtan  (6  Dresden,  Königreich  Kirsch,  Franz  August  Theodor,  Gärtnerei.
Sachsen.
334.  „  »  Richter,  Karl  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

335.Lucka,  Sachsen-Altenburg.  Franke,  Ernst  Arno,  Handelsgärtnerei.
336.Ludwigsburg,  Württemberg.  Hartmann,  Karl,  Baumschule.  .«
337.Lübeck.  Behrens,  C.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  133.
338.  „  Böckmann,  J.  H.  H.,  Kunst=  und  Handels=  Arnimstraße  53.
gärtnerei.  ·
339.,,  Buthmann,  O.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Marlistraße  34.
340.  „  Crull,  W.  C.  F.  Nachfolger,  Kunst-  und  Handels-Seitenstraße  6.
gärtnerei.
341.  „  Elster,  Alfred,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  JSchwartauer  Allee  44.
342.  „  Hasselmann,  C.  J.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  61.
343.  „  Hedlund,  W.,  Kunst-  und  Handelsgärinerei.  Bangsweg  5.
344.  „  Heidmann,  Carl,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  93.
345.  „  Jebens,  C.  A.  J.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  171.
346.  „  John,  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Roeckstraße  20.
347.  „  Laue,  W.  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schönbökener  Weg  9.
348.  „  Lindberg,  Alb.,  vorm.  Christian  von  Brocken,  Ratzeburger  Allec  8.
306  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

 

 

Marx,  G.  L.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

Trappenstraße  9.

39*
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                                                         —  220  —

 

 

 

 

77  77

 

 

S  Name  des  Besitzers
—  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
350.|  Lübeck.  Million,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  67.
351.  „  Nevermann,  Ferd.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Ratzeburger  Allee  11.
352.  „  Paulig,  Ph.,  Kunst=  und  Handelsgärmerei.  .Fackenburger  Allee  16.
353.  „  Piehl,  Th.,  Spalkhaver  Nachfolger,  Kunst=  und  Schwartauer  Allee  51.
Handelsgärtnerei.
354.  „  Potlitz,  J.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Arnimstraße  63.
355.  „  Rastedt,  C.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  32a.
356.  »  Rose,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Israelsdorfer  Allee.
357.  „  Schunck,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.Kirchenstraße  6.
358.  „  Schwickert,  O.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  106.
359.  „  Sperling,  Fr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schönbökener  Weg  11.
360.  „  Theile,  B.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  49.
361.  „  Versuchsfeld  des  Gartenbauvereins.  Bei  der  Lohmühle  12.
362.  „  Vollert,  H.  F.,  Baumschulenbesitzer.  Wakenitzstraße  21.
363.  „  Vollert,  J.  C.,  Baum=  und  Rosenschule.  Ratzeburger  Allee  28.
364.  „  Wendt,  B.,  Handelsgärtuerei.  Fackenburger  Allee  46e.
365.  „  Wiese,  C.  H.  H.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Finkenstraße  1.
366.|  Lüneburg,  Preußen,  Provinz  Han=  Wrede,  H.,  Gärtnerei.
nover.
367.Maar  bei  Trier,  Preußen,  Rhein=  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Rosen=  und  Baumschule.
provinz.
368.  Markkleeberg  bei  Leipzig,  König-Hoppe,  Fr.  Joh.  scn.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
369.  „  „  Hoppe,  Fr.  Joh.  jun.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
370.  „  „  Pladeck,  Bernh.  jun.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
371.  „  „  Schmidt,  Gustav,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
372.  „  »  Wolf,  J.  H.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
373.]Markranstädt,  Königreich  Sachsen.  Raab,  O.,  in  Firma  E.  Schmalfuß,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.
374.|Mehlem,  Preußen,  Rheinprovinz.|Rieck,  Peter,  Gärtnerei.
375.  „  „  Glanner,  Theodor,  Gärtnerei.
376.|  Meißen,  Königreich  Sachsen.  Born,  Louis,  Gärtnerei.
377.  „  „  Dietrich,  Otto,  Gärtnerei.
378.  »  »  Gappisch,  Hermann,  Gärtnerei.
379.  „  v  Pinkert,  Friedrich  Otto,  Gärtnerei.  ·
380.  »  »  Walther,  Ernst,  Gärtnerei.
381.  Miltenberg,  Bayern,  Regierungs-Koschwancz,  Wenzel  Joseph,  Handelsgärtnerei.
bezirk  Unterfranken  und
Aschaffenburg.
382.  Mülhausen,  Elsaß-Lothringen.  Barthel.
383.  v  »  Becker,  J.,  Gärtnerei.
384.  „  «  Geiger.
385.  „  „  Strub.
386.  München,  Bayern.  Buchner,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
387.  „  „  Führmann,  Anton,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
388.  Koch,  Josef,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
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                                                          —  221  —

 

 

Name  des  Besitzers

 

S
—  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
389.]  München,  Bayern.  Sendtner,  Theodor,  Bankdirektor.
390.Münchhof,  Gemeinde  Reutin,  Renner,  Georg,  Handelsgärtnerei.
Bayern.
391.Münden,  Preußen,  Provrinz  Forstakademie  (der  preuß.  Staat),  Forstgärten.
Hannover.
392.]Nauslitz  bei  Dresden,  König=  Erdner,  Friedrich,  Gärtnereibesitzer.
reich  Sachsen.
393.  Neusalz  a.  O.,  Preußen,  Provinz  Krause,  F.  W.,  Gärtnerei.
Schlesien.
394.Neuß,  Preußen,  Rheinprovinz.Klaphake,  August,  Baumschule.
395.|Neuulm,  Bayern.  Neubronner,  D.,  Handelsgärtnerei.

396.
397.
398.
399.

400.
401.
402.
403.
404.
405.
406.
407.
408.
409.

410.
411.
412.
413.
414.
415.

416.
417.
418.

419.
420.
421.

42.

 

Niedergorbitz  bei  Dresden,  Königreich
  Sachsen.

Nieder-Höchstadt,  Preußen,  Provinz
  Hessen-Nassau.

Niedersedlitz  bei  Dresden,  Königreich
  Sachsen.

77  77

Niendorf,  Lübeck.

77  77

77  77
Nürnberg,  Bayern.
77  77
77  L
77  77
77  L
IT  1

77  77

77  77

77  77

Nürtingen,  Württemberg.

Obergohlis.

Obergorbitz  bei  Dresden,  Königreich
  Sachsen.

Obermoschel,  Bayern.

Ober-Sulz,  Elsaß-Lothringen.

Oberursel,  Preußen,  Provinz
Hessen-Nassau.

Oelsnitz  l.  V.,  Königreich  Sachsen.

77  77

77  1

 

Müller,  Johann  Hermann,  Gärtnerei.
Hofmann,  R.,  Pflanzung.

Glieme,  Carl  August,  Landschafts-,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.

Lorenz,  Christian  Friedrich,  Landschafts-,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.

Gottsch,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Scheel,  Hofgärtner.

Wischhöfer,  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Adam,  A.,  Kunstgärtnerei.

Appold,  Conrad,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Bänsch,  Karl,  Gärtnerei.

Dietrich,  Simon,  Samenhandlung  und  Gärtnerei.

Emmel,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hirschmann,  Johann,  Kunstgärtnerei.

Hofmann,  Sebastian,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


Hutzler,  Eberhardt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Michel,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

Schmid,  Emil,  Handelsgärtnerei.

Otto,  Emanuel,  Baumschule.

Maurer,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Baumschule  des  Rettungshauses  mit  Diakonenbildungsanstalt.


Rannßweiler,  Jakob,  Handelsgärtnerei.

Biehler,  Adolph.

Lüttich,  Ernst,  Baumschule.

Rinz,  S.  und  I.,  Baunschule.

Thümmler,  Gottlieb,  Baumschule.

Tischner,  Johanne  Christiane,  Wittwe,  geb.
Hunger,  Gärtnerei.

Wohlfarth,  Christian  Wilhelm,  Gärtnerei.

 

Kleinreuther  Weg  93.

Siebenkeesstraße  32.
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                                                  —  222  —

 

 

 

S  Name  des  Besitzers

S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.

J  Art  des  Grundstücks.

423.|  Passau,  Bayern.  Leuthe,  Johann,  Handelsgärtnerei.

424.  Pegau,  Königreich  Sachsen.  Eichler,  Franz,  Gärtnerei.

426.  „  „  Festner,  Friedrich  Ernst  Reinhold,  Handelsgärtnerei.


426.  v  „  Hellriegel,  Arthur,  Gärtnerei.

47.  „  „  Valter,  Curt,  Gärtnerei,  (Pächter  Friedrich
Mosenthin).

428.  „  „  Vester,  Gustav,  Gärinerei.

49.  wechn  bei  Zittau,  Königreich  Baumert,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Sachsen.

430.  „  „  Buttig,  Otto,  Gemüsegärtnerei.

431.  „  „  Donner,  Wilhelm,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

432.  „  „  Frenzel,  Ernst  Moritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


433.  „  „  Höhne,  Carl  Wilhelm,  Gemüsegärtnerei.

434.  „  „  Lange,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

435.  »  «  Zobel,  Wilhelm,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

436.  Pirna,  Königreich  Sachsen.  Anders,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.

4370  „  Bauer,  B.,  Handelsgärtnerei.

438.4  »  Böttcher,  Ed.,  Handelsgärmerei.

439.  »  »  Gregor,  Adolf,  Handelsgärtnerei.

440%  »  Gregor,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

441.  »  Gregor,  Richard,  Handelsgärtnerei.

442.  „  »  Günther,  C.  W.,  Handelsgärtnerei.

443.  „  „  Hebold,  Otto,  Handelsgärtnerei.

444.  „  Jäger,  Georg,  Handelsgärtnerei.

445  „  Münch,  Max,  Handelsgärtnerei.

446    „  Peppisch,  Theodor,  Handelsgärtnerei.

447.  „  Philipp,  A.,  Handelsgärtnerei.

448  „  Plotz,  Emil,  Handelsgärtnerei.

449.  »  Plotz  jun.,  Handelsgärtnerei.

450.  1,  „  Sperling,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.

451.  „  Stohn,  Georg,  Handelsgärtnerei.

452.  à½  Wagner,  Max,  Handelsgärtnerei.

453.  Plantiäres  bei  Metz,  Elsaß-Simon.

Lothringen.

454.|Plauen  i.  V.,  Königreich  Sachsen.  Gescheidt,  Carl  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
  s

455.  „  „  Knorre,  Friedrich  Richard,  Kunst-  und  Handels-.
gärtnerei.

456.  „  n  Kühn,  Gustav  Adolf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

457.  »  »  Westphal,  Theodor,  Kunst  und  Handelsgärtnerei.

468.  Pohlitz,  Reuß  j.  L.  Eckardt,  Ernst,  Gärtnerei.

459.  ,,  «  Gräbs,  Alb.,  Handelsgärtnerei.

460.  „  »  Grübe,  H.,  Handelsgärtnerei.

461  „  Hilbert,  Alb.,  Handelsgärtnerei.
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                                                  —  223  —

 

 

 

*  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau--Anlage.  und  Bemerkungen.
s  Art  des  Grundstücks.
462.  Pohlitz,  Reuß  j.  L.  Prüfer,  H.,  Handelsgärtnerei.  6
463.|  Prohlis  bei  Dresden,  Königreich  Hessel,  Gustav  Alexander  Richard,  Kunst-Sachsen.
  gärtnerei.
464.  Hu#nburt,  Preußen,  Provinz  Dippe,  Gebrüder,  Pflanzung  im  Felde.
Sachsen.
465.  „  „  Feuerstake,  F.,  Gärtnerei.
466.  „  »  Gebhardt,  A.,  Gärtnerei.
467.  „  „  Graßhoff,  M.,  Gärtnerei.
468.  „  „  Grube,  Inhaber  Schiele,  Gärtnerei.
469.  »  »  Keilholz,  A.,  Gärtnerei.
470.  »  »  Kettenbeil,  Gebrüder,  Gärtnerei.
471.  „  „  Pape  &amp;amp;  Bergmann,  Gärtnerei.
472.  „  »  Roemer,  Gärtnerei.
473.  „  „  Sattler  &amp;amp;  Bethge,  Gärtnerei.
474.  »  ,,  Sachs,  D.,  Gärtnerei.
475.  „  „  Teupel,  A.,  Gärtnerei.  .-476.
  „  „  Vieweg,  L.,  Gärtnerei.
477.  „  „  Wehrenpfennig,  Gärtnerei.
478.|Radeberg,  Königreich  Sachsen.  Freund,  Ernst  Karl  Alfred,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

479.—  „  „  Hetschold,  Eduard,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
480.  Radolfzell,  Amt  Konstanz,  Baden.  Mattern  &amp;amp;  Keßler,  Gärtnerei.
481.  Ravensburg,  Württemberg.  Binter,  Rudolph,  Handelsgärtnerei.
482.  „  „  Eckers,  Matthias,  Handelsgärtnerei.
483.  Regensburg,  Bayern.  Frede,  Theodor.
484.  Reutlingen,  Württemberg.  Dietterlein,  Kunstgärtnerei  und  Samenhandlung.
485.  „  „  Lucas,  Frit,  pomologisches  Institut,  Baum-Filiale  in  Unterlenninschule
  u.  s.  w.  gen,  Oberamt  Kirchheim,
  Württemberg.
486.  „  „  Schlegel,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.
487.  „  „  Sommer,  Ernst,  Handelsgärtnerei.
488.  „  »  Wenz,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
489.  Riesa,  Königreich  Sachsen.  Korf,  Richard,  Gärtnerei.
490.  »  Müller,  Bernhard,  Kaufmann.
491  «  Pinkert,  Hermann,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
492..  »  Seifert,  Friedrich  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

493.|  Roda,  Sachsen-Altenburg.  Heine,  Andreas,  Baumschule  und  Rosenzüchterei.
494.|  Ronneburg,  Sachsen-Altenburg.Fischer,  Louis,  Handelsgärtnerei.
495.  „  „  Schellenberg,  Otto,  Handelsgärtnerei.
496.  «  ,,  Steinbach,  Karl,  Handelsgärtnerei.
497.Rüngsdorf,  Preußen,  Rhein-Rennenberg,  Gärtnerei.
provinz.
498.  Saarbrücken,  Preußen,  Rhein=  Köllner  &amp;amp;  L'Huillier,  Gärtnerei  und  Baumschule.
provinz.
499.  Mendel,  Gärtnerei  und  Baunschule.

 

77  '7
        <pb n="242" />
                                                      —  224   —

 

 

Name  des  Besitzers

 

 

 

 

*
S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
500.  Saarbrücken,  Preußen,  Rhein-Rosenkränzer,  Gärtnerei  und  Baumschule.
provinz.
501.  „  ,  Weber,  Baumschule.
502.Sachsenhausen,  Preußen,  Provinz  Straßheim,  Gärtnerei.  Hedrichstraße.
Hessen-Nassau.
503.  Salzwedel,  Preußen,  Provinz  Schröter,  Gärtmerei.
Sachsen.
504.Schedewitz  bei  Zwickau,  König=  Lorenz,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
505.Schmalhof,  Bayern.  Fürst,  Albert,  Handelsgärtnerei.
506.  Schnetzenhausen,  Ober-Amt  Tett-Buchmiller,  J.,  Baumschule.
nang,  Württemberg.
507.Schönberg,  Preußen,  Provinz  Rumpf,  A.,  Pflanzung.
Hessen-Nassau.
508.  Schöneberg  bei  Berlin,  Preußen,  Janicke,  A.,  Gärtnerei.
Provinz  Brandenburg.
509.  Schwabing,  Bayern.  Hörmann,  Michael,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
510.Schweinsburg  bei  Zwickau,  Mehlhorn,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei.
511.Schweta  (Rittergut)  bei  Döbeln,  Göhlich,  Ernst  Julius,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei.
512.  Segeberg,  Preußen,  Provinz  Stämmler,  Carl,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
513.  »  »  Witter,W.F.CCo.,Gärtnerei.
514.  Seen  Preußen,  Provinz  Hessen=  Scheffler,  Konrad,  Gärtnerei.
assau.
515.  »  »  Schneider,  Wilhelm,  Gärtnerei.
516.Speyer,  Bayern.  Velten,  C.  F.
517.teglitz,  Preußen,  Provinz  Bran-Lackner,  Gärtnerei.
denburg.
518.  „  „  van  der  Smissen,  C.,  Gärtnerei.
519.  Stendal,  Preußen,  Provinz  Bertram  &amp;amp;  Mohrenweiser,  in  Firma  Chrn.
Sachsen.  Bertram,  Baumschulen.
520.  Straßburg,  Elsaß-Lothringen.  Müller,  Martin  (Vater).
521.  „  „  Weick.
522.  Stuttgart,  Stadt,  Württemberg.  Bofinger,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
523.  »  »  Gumpper,  Ph.  G.,  Handels=  und  Kunstgärtnerei.
524.  „  „  Merz,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
525.  »  »  Pfitzer,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
526.  „  »  Schickler,  Carl,  Handelsgärtnerei.
527.  „  »  Schneider,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
528.Tharandt,  Königreich  Sachsen.  JForstgarten  im  Staatsforstrevier.
529.  Tinz,  Reuß  j.  L.  Weber,  Alfred,  Gärtnerei.
530.  Trier,  Preußen,  Rheinprovinz.  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Obst=  und  Rosenschule.
531  „  „  Reiter,  Johann,  jun.,  Rosenschulen.
532.  Tübingen,  Württemberg.  Königl.  Universität,  botanischer  Garten.
        <pb n="243" />
                                                     —  225   —

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
533.  Uerdingen,  Preußen,  Rhein-Fettweiß,  Peter,  Gartenanlage.
provinz.
534.  Uhlenhorst,  Hamburg.  Stueben,  F.  L.,  Handelsgärtnerei.
535.  Ulm,  Württemberg.  Banzenmacher  &amp;amp;  Straub,  Handelsgärtnerei.
536.  „  Hößle,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
53714  „  Lopp,  Paul,  Handelsgärtnerei.
538    „  Schmied,  Philipp,  Handelsgärtnerei.
539.  Viersen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Wassenhoven,  Hubert,  Gartenanlage.
540.|  Vieselbach,  Großherzogth.  Sachsen  Wallroth,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
541.|  Voigtsberg,  Königreich  Sachsen.  Timm,  Carl  Theodor  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

542.]Wahren  bei  Leipzig,  Königreich  Schmidt,  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
543.  ch  „  „  Theile,  Julius,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
544.  „  „  ,,  Theile,  Richard,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
545.  Vadt  bei  Löbau,  Königreich  Hans,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
546.  Waldenburg,  Königreich  Sachsen.  Fürstlich  Schönburgsche  Hofgärtnerei.
547.Wandsbek,  Preußen,  Provinz  Becker,  Joh.,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
548.  „  „  „  Böning,  M.,  Gärtnerei.
549.—  „  „  „  Burau,  G.,  Gärtnerei.
550.  „  „  „  Goepel,  Friedrich,  Gärtnerei.
551.  „  „  „  Grosch,  H.,  Gärtnerei.
552.  „  „  „  Herbst,  A.,  Gärtnerei.
553.  „  „  „  Jank,  Fr.,  Gärtnerei.
554.  „  „  „  Koch,  L.,  Gärtnerei.
555.  »  »  »  Neubert,  E.,  Gärtnerei.
556.  „  „  „  Oehlckers,  Gebrüder,  Gärtnerei.
557.  „  „  „  Riecken,  E.  M.,  Gärtnerei.
558.  »  ,,  »  Runde,  W.,  Gärtnerei.
559.  „  „  v  Seemann,  Albert,  Gärtnerei.
560.  „  „  „  Stoldt,  C.,  Gärtnerei.
561.  v  „  „  Teiefenthal,  O.,  Gärtnerei.
562.]Weener,  Preußen,  Provinz  Han-Hesse,  H.,  Baumschule.
nover.
563.|  Wehlheiden  bei  Cassel,  Preußen,  Peters,  Joh.  B.  C.,  Gärtnerei.
Provinz  Hessen-Nassau.
564.]  Weilheim,  Bayern.  Ferchl,  Sebastian,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
565.  Weimar,  Großherzogth.  Sachsen.  Hofmann,  Otto,  Handelsgärtnerei.
566.  „  „  „  Rabe,  Karl,  Handelsgärtnerei.
567.Wiesbaden,  Preußen,  Provinz  Herbeck,  Joseph,  Gärtnerei.  Sonnenberg.
Hessen-Nassau.
568.  „  „  Möller-Möller,  Gärtnerei.
569.  „  „  Weber,  A.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.  Parkstraße.
570.]  Winterhude,  Hamburg.  Müller,  G.,  Handelsgärtnerei.

 

 

 

40
        <pb n="244" />
                                              —  226  —

 

 

 

 

 

 

S.  Name  des  Besitzers
—  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
571.  Wittenbera  Preußen,  Provinz  Grob,  Gebr.,  Gärtnerei.
Sachsen.
572.  Woln  bei  Dresden,  Königreich  Claus,  Bruno  Wilhelm,  Baumschulbesitzer.
Sachsen.
573.  Würzburg,  Bayern.  Semper  Dr.,  Universitätsprofessor,  botanischer
Garten.  -
574.  »  «  Wahler,  Wilhelm,  Kunstgärtnerei,  (Obergärtner
Emil  Orns).
575.  Iean  Preußen,  Provinz  Schle-Lindner,  Baumschule.
ten.
576.|Zittau,  Königreich  Sachsen.  Berge,  Gustav,  Gärtnerei.
577.  1.,  „  Berger,  Heinrich,  Gärtnerei.
578.  „  Bergmann,  Wilhelm,  Gärtnerei.
5704  „  Bießlich,  Ernst  Gustav,  Gärtnerei.
580.  „  Brendler,  Robert,  Gärtnerei.
—  „  Buttig,  Ernst,  Gärtnerei.
582.„  „  Eichler,  Wittwe,  Gärtnerei.
583  5  „  Fännrich,  Gustav,  Gärtnerei.
—  „  Gäbler,  Ernst,  Gärmerei.
585..  „  Großmann,  Ernst,  Gärtnerei.
586.  »  »  Gutsche,  Robert,  genannt  Trautmann,  Gärtnerei.
587.  „  Hänsch,  Friedrich  Ernst,  Gärtnerei.
588.  H,  „  Hammer,  F.  Emil,  Gärtnerei.
5693  »  Hoffmann,  August,  Gärtnerei.
590  !Z  »  Kirsche,  Oswald,  Gärtnerei.
J—  «  Kirsche,  Otto,  Gärtnerei.
592.l  „  Kleich,  August,  Gärtnerei.
593.  ,„  „  Klügel,  Carl,  Gärtnerei.
594  ,„  »  Krüger,  F.  Ernst,  Gärtnerei.
5955  »  Lehns,  Wittwe,  Gärtnerei.
5966.  „  Lehns,  Wilhelm,  Gärtnerei.
5971  „  Leidhold,  Max,  Gärtnerei.
598  .4  „  Leidhold,  Adolf,  Gärtnerei.
5995  „  Michel,  Hermann,  Gärtnerei.
600.,„  v  Mühle,  Adolf,  Gärtnerei.
60114  „  Peuckert,  Ernst,  Gärtnerei.
602.,  „  Pfennig,  Oswald,  Gärtnerei.
603.  ,„  „  Renner,  Gustav,  Gärtnerei.
604t.,.  „  Schmidt,  Karl,  Gärtnerei.
605.,  „  Schubert,  August,  Gärtnerei.
606.  „  Stecher,  Hermann,  Gärtnerei.
607.  »  Trepte,  Heinrich,  Gärtnerei.
6ö08.  v  Ullrich,  Julius,  Gärtnerei.
609.!  „  v  Zeidler,  C.  August,  Gärtnerei.
610.,  „  Zeisig,  Julius  Reinhold,  Gärtnerei.
611.  Ziegler,  Johann  Jacob,  Gärtnerei.
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                                                  —  227  —

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Ek  Art  des  Grundstücks.
612.Zöschen,  Preußen,  Provinz  Sachsen.Dr.  Dieck,  Baumschulen.  ·
613.ZschertuitzbeiDresden,König-Trümpler,Friedrich,Handelsgärtnerec.
reich  Sachsen.
614.  Zweibrücken,  Bayern.  Guth,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
615.|  Zwickau,  Königreich  Sachsen.  Lorenz,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
616.  „  „  Mehlhorn,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handels- 



gärtnerei.

 

Berlin,  den  1.  Juli  1893.

                      Der  Reichskanzler.
                         Im  Auftrage:  Rothe.

 

                                 3.  Militär-  Wesen.

 

Das  im  Anhange  zu  Nr.  26  des  Central-Blatts  von  1890  veröffentlichte  „Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden
  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen“  wird  an  den  einschlägigen  Stellen
berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

:  Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
"  Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
7  -  Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.
A.  Königreich  Preußen.
III.  provinz  Brandenburg.
a)  Regierungsbezirk  Potsdam.
3.  Hauptstadt  Berlin:
a)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  1,Berlin.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkomalle
  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  mission  des  Aushebungsbezirks
A  bis  einschließlich  E  beginnen;  Berlin  1.
b)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  2,Berlin.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkomalle
  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  mission  des  Aushebungsbezirks
Fbis  einschließlich  H  beginnen;  Berlin  2.
J)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  3,Berlin.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkomalle
  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  mission  des  Aushebungsbezirks
J  bis  einschließlich  L  beginnen;  Berlin  3.
4)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  4,Berlin.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkomalle
  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  mission  des  Aushebungsbezirks
NKbis  einschließlich  O,  0  und  R  beginnen;  Berlin  4.
e.)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  5,  Berlin.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkomalle
  Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  mit  mission  des  Aushebungsbezirks
8  beginnen:  Berlin  b.
!)  Ersatzkommission  des  Aushebungsbezirks  Berlin  6,  Berlin.  Der  Civilvorsitzende  der  Ersatzkomalle
  Wehrpflichtigen  umsassend,  deren  Namen  mit  mission  des  Aushebungsbezirks
P,  I  bis  einschließlich  2  beginnen.  Berlin  6.

 

 

 

                                 40*
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                                           —  228  —

 

 

Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz

Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

Nummer.

 

 

 

 

VI.  Provinz  Schlesien.
a)  Regierungsbezirk  Breslau.
1.  Stadt  Breslau:

a)  Königliche  Stadtkreis-Ersatzkommission  I,  alle  Wehr-  Breslau.  Polizeipräsident  Dr.  Bienko  zu  Brespflichtigen
  umfassend,  deren  Namen  von  4  bis  lau.  «
einschließlich  K  beginnen;

b)  Königliche  Stadtkreis=  Ersatzkommission  II,  alle  Breslau.  Regierungsrath  Zacher  zu  Breslau.

Wehrpflichtigen  umfassend,  deren  Namen  von  lbis
  einschließlich  2  beginnen.

Berlin,  den  19.  Juli  1893.

 

 

 

                            Der  Reichskanzler.
                           In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Bönigreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden:  

der  Zollabfertigungsstelle  auf  der  Post  zu  Breslau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Breslau  l
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  sowie  zur  Abfertigung  der  unter
die  Tarifnummern  22f,  228  I  und  2  und  die  Anmerkung  zu  22k  und  g  fallenden  Waaren  zu  anderen
als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Tarifnummern,

dem  Steueramt  l.  zu  Oranienburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Potsdam  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  kondensirtes  Rüböl,

dem  Steueramt  I.  zu  Cöpenick  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Eberswalde  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  inländiges  Salz,  welches  für  die  chemische  Fabrik  Grünau  der
Firma  Landshoff  &amp;amp;  Meyer  zu  Grünau  eingeht,

dem  Steueramt  I.  zu  Northeim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur
Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres,

dem  Hauptzollamt  zu  Emmerich  die  Befugniß  zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnittweine
und  Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche,

dem  Steueramt  l.  zu  Guben  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Cottbus  die  Befugniß  zur  zollamtlichen
  Schlußabfertigung  von  Biertransporten  im  Begleitzettelverkehr,  "

dem  Steueramt  II.  zu  Rentrisch  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Saarbrücken  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier.

In  Neersen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  ist  eine  Abfertigungsstelle  unter  der
Bezeichnung  „Abfertigungsstelle  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  in  der  rheinischen  Velvetfabrik  zu  Neersen“
errichtet  worden.  Dieselbe  hat  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  die  für  die  Fabrik
eingehenden  rohen  baumwollenen  Sammetgewebe,  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  die
aus  der]  Fabrik  auszuführenden  baumwollenen  Sammete.

Die  Uebergangsabgaben-Hebestelle  zu  Wellesweiler  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Saarbrücken
  ist  in  ein  Steueramt  II.  umgewandelt  worden.

Die  dem  Steueramt  I.  zu  Bevensen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lüneburg  ertheilte
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  vom  Auslande  für  den  Mühlenbesitzer  Hintze  zu
Medingen  eingehende  Getreide  ist  zurückgenommen  worden.
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                                                  —  229  —

Das  Steueramt  J.  zu  Wevelinghoven  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neuß  ist  nach
Grevenbroich  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt  worden.
Die  Zuckersteuerstelle  zu  Elsen  in  demselben  Hauptamtsbezirk  ist  mit  dem  Steueramt  I.  zu

Grevenbroich  vereinigt  worden.
Die  selbständigen  Zuckersteuerstellen  zu  Stargard  i.  P.,  Demmin,  Pyritz  und  Anklam

sind  mit  den  an  diesen  Orten  befindlichen  Steuerstellen,  nämlich  dem  Hauptsteueramt  zu  Stargard  i.  P.,
dem  Steueramt  l.  zu  Demmin  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Wolgast,  dem  Steueramt  l.  zu  Pyritz  im
Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stargard  i.  P.  und  dem  Steueramt  l.  zu  Anklam  im  Bezirk  des  Hauptzollamts

  zu  Wolgast  verbunden  worden.

                                 Im  Königreich  Bayern.
 Es  ist  ertheilt  worden:

der  während  der  Badesaison  in  Kissingen  bestehenden,  dem  Hauptzollamt  zu  Schweinfurt  unterstellten
  Zollexpositur  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1,  sowie  zur  Ausfertigung  von

Begleitscheinen  1  über  Reiseeffekten,
dem  Hauptzollamt  zu  Bayreuth  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  aus  versteuertem  inländischen

Rübenzucker  hergestellten,  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  angemeldeten  zuckerhaltigen  Fabrikaten
(Caramellen  aus  reinem  Rübenzucker).

                             Im  Großherzogthum  Baden.

Zu  Weinheim  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mannheim  ist  unter  Aufhebung  der  Steuereinnehmerei
  daselbst  ein  Untersteueramt  mit  folgenden  Befugnissen  errichtet  worden:
1.  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II,
2.  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgaben  für  Wein  und  Bier,
3.zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Wein  und  Bier,
4.zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  ll  über  unversteuerten  inländischen  Taback,
5.zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  I  und  l  sowie  von

Branntwein-Uebergangsscheinen,
6.zur  Abfertigung  von  Branntwein  und  Branntweinfabrikaten  mit  Ausfuhranmeldung,
7.zur  Abfertigung  von  Wollenwaaren  der  Nummern  414  5  und  6  des  Zolltarifs  zu  anderen

als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern.
In  Gaienhofen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Konstanz  ist  ein  Nebenzollamt  II.  errichtet
worden.



                                  Im  Großherzogthum  Hessen.
Die  Ortseinnehmereien  König,  Langen  und  Wolfskehlen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
zuzedlenbach  und  die  Ortseinnehmerei  Assenheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gießen  sind  aufgehoben.


                         Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Für  die  zu  Waren  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Güstrow  neu  errichtete  Zuckerfabrik  ist
das  Steueramt  zu  Waren  mit  der  Befugniß  zu  allen  Abfertigungen  nach  den  §§.  36  bis  39  des  Zuckersteuergesetzes
  vom  31.  Mai  1891  sowie  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung  von
Ausfuhrzuschüssen  zur  Niederlage  oder  zur  Ausfuhr  angemeldeten  Zuckers,  jedoch  nur  nach  Maßgabe  der
Bestimmung  im  §.  99  unter  b  der  bezüglichen  Ausführungsvorschriften,  bestellt  worden.

                         Im  Großherzogthum  Mechlenburg-Strelitz.

Für  die  zu  Woldegk  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neubrandenburg  neu  errichtete  Rübenzuckerfabrik
  ist  das  Steueramt  zu  Neustrelitz  mit  der  Befugniß  zu  allen  Abfertigungen  nach  den  §§.  36
bis  39  des  Zuckersteuergesetzes  vom  31.  Mai  1891,  sowie  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf
Gewährung  von  Ausfuhr-Zuschüssen  zur  Niederlage  oder  zur  Ausfuhr  angemeldeten  Zuckers,  jedoch  nur
nach  Maßgabe  der  Bestimmung  im  §.  99  unter  b  der  bezüglichen  Ausführungsvorschriften  bestellt  worden.
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                                           —  230  —

                Im  Berzogthum  Sachsen-Altenburg.

Dem  Steuer=  und  Rentamt  zu  Schmölln  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Altenburg  ist  die
unbeschränkte  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  einschließlich  der  Abfertigung  der  unter
Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter  ertheilt  worden.

                       Im  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Der  besondere  bisher  von  dem  Fürstlich  schwarzburg-sondershausen'schen  Steueramt  zu  Arnstadt
verwaltete  Steuerbezirk  des  Steueramts  zu  Ichtershausen  ist  mit  dem  des  Steueramts  zu  Gotha  vereinigt
  worden.  Die  dem  Steueramt  zu  Annstadt  für  den  Bezirk  Ichtershausen  ertheilte  Befugniß  zur
Abfertigung  versetzter  Branntweine  (Central-Blatt  1888  S.  886)  ist  zurückgezogen.  Diese  Befugniß  steht
dem  Steueramt  zu  Gotha  nunmehr  für  seinen  ganzen  Bezirk  zu.

                    Im  Fürstenthum  Schwarzhurg-Sondershausen.

Dem  Steueramt  zu  Arnstadt  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  versetzter  Branntweine  (Central-Blatt
  1888  S.  886)  entzogen.

                             Im  Berzogthum  Braunschweig.

Dem  Steueramt  zu  Harzburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wolfenbüttel  ist  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  ertheilt  worden.

                                   In  Elsaß-Lothringen.
            Nachweisung  der  Steuerämter  und  Salzsteuerämter.

1.  Hauptzollamt  Diedenhofen.

Steuerämter  l.  Klasse.
Bolchen.
Busendorf.
Hayingen.

Steuerämter  lI.  Klasse.
Kattenhofen.
Mazières  bei  Metz.
Sierck.

2.  Hauptzollamt  Metz.
Steueramt  I.  Klasse.
Ars  a.  d.  Mosel.  #

Steueramt  II.  Klasse.
Sécourt  (mit  dem  Nebenzollamt  II.  Klasse  daselbst  verbunden).

3.  Hauptzollamt  Saarburg.
Steueramt  I.  Klasse.
Dienze.
Steuerämter  II.  Klasse.
Albesdorf.
Lörchingen.
Pfalzburg.
Vic  (mit  dem  Nebenzollamt  2.  Klasse  daselbst  verbunden).
Salzsteueramt  l.  Klasse.
Chambrey  (mit  dem  Nebenzollamt  J.  Klasse  daselbst  verbunden).

Salzsteuerämter  ll.  Klasse.
Ley.
Moyenvic.
        <pb n="249" />
                                                  —  231  —

4.  Hauptzollamt  Schirmeck.
Steuerämter  I.  Klasse.
Molsheim.
Wasselnheim.
Zabern.
Steueramt  ll.  Klasse.
Weiler.

5.  Hauptzollamt  Münster.
Steuerämter  I.  Klasse.
Gebweiler.
Rufach.
6.  Hauptzollamt  Altkirch.
Steuerämter  II.  Klasse.
Dammerkirch.

Pfirt.
7.  Hauptsteueramt  Mülhausen.

Steueramt  l.  Klasse.
Thann.
8.  Hauptsteueramt  Colmar.
Steuerämter  lI.  Klasse.
Barr.
Benfeld.
Erstein.
Kaysersberg.
Neubreisach.
Oberehnheim.
Rappoltsweiler.
Schlettstadt.
Steueramt  II.  Klasse.
Markolsheim.
9.  Hauptsteueramt  Straßburg.
Steueramt  l.  Klasse.
Illkirch-Grafenstaden.
10.  Hauptsteueramt  Hagenau.
Steuerämter  lI.  Klassec.
Bischweiler.
Brumath.
Buchsweiler.
Hochfelden.
Weißenburg.
Steuerämter  ll.  Klasse.
Niederbronn.
Selz.
Sulz  unterm  Wald.
Wörth  a.  Sauer.

11.  Hauptsteueramt  Saargemünd.
»  Steuerämter  l.  Klasse.
Bitsch.

Forbach.
Saarunion.
St.  Avold.
        <pb n="250" />
                                                —  232   —

                         II.  Klasse.

                       Steuerämter

Falkenberg.
Mörchingen.

                   Salzsteuerämter  I.  Klasse.
Saaralben.
Salzbronn.

                    Salzsteueramt  ll.  Klasse.
Haras.

 

                              5.  Polizei  =  Wesen.

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
4  —  —  Grund  «  des
—  B  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
S
.  2.  I  3.  4.  5.  6.

                    a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Heinrich  Waniczek,geboren  am  4.  Oktober  1864  zu  Vicenza,  zwei  schwere  DiebstählesKöniglich  bayerisches  Be-  14.  Juni  d.  J.

 

Schlosser,

Marie  Josefine  Hermine
  Billieux,
ohne  Stand,

Johann  Kalasch
(Kalas),  Tagelöhner,

Josef  Kaufer,
Arbeiter,

Anton  Norittniy,
Handschuhmacher,

Karl  Privik,
Schlossergeselle,

Alois  Winterer,
Kellner,

Italien,  ortsangehörig  zu  Schärding(2  Jahre  6  Monate/  zirksamt  Bamberg  II,

Oberösterreich,

Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  13.
Januar  1891),

                   b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  18.  September  1856  zu
Fridlinsdorf  bei  Pruntrut,  Kanton
Bern,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  im  Jahre  1849  zu  bbosin,
Bezirk  Beneschau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  20.  August  1863  zu  Deiewina,
  Kreis  Bochnia,  Galizien,  österreichischer
  Unterthan,

geboren  am  26.  November  1857  zu
Sertinovoy,  Komitat  Tolna,  Ungarn,

geboren  am  23./24.  November  1856  zu
Moldauthein,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Chelicz,  Bezirk  Pisek,  ebendaselbst,
geboren  am  25.  Januar  1844  zu  Loosdorf,
  Bezirk  St.  Pölten,  Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Matzleinsdorf,  eben- 



daselbst,

 

Landstreichen,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen  und
Gebrauch  gefälschter
Legitimationspapiere,

Landstreichen,  Betteln
und  Führung  falscher
Legitimationspapiere,

Landstreichen  und
Betteln,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zu

osen,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Konstanz,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

 

7.  Juli  d.  J.

8.  Juni  d.  J.
3.  Juli  d.  J.
26.  Juni  d.  J.
23.  Juni  d.  J.

22.  Juni  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="251" />
                                                         —  233  —                                                                                                                Central-Blatt

                                       für  das

 

                                 Deutsche  Reich.

                                Herausgegeben

                                          im

                          Reichsamt  des  Innern.

—

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XXI..  Jahrgang.



 

Inhalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Abänderung  der  für  die

2.
8.

Invaliditäts-  und  Altersversicherung  zu  verwendenden
Quittungskarten  Seite  233
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
vom  1.  April  1893  bis  Ende  Juni  1893.  234
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befreiung  des  zu  landwirth--schaftlichen
  und  gewerblichen  Zwecken  bestimmten  Salzes
von  der  Salzabgabe;  —  Verlegung  der  Wohnsitze  zweier
zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen  Branntwein-Denaturirungsmittels
  ermächtigten  Firmen.  235

 

Berlin,  Freitag,  den  28.  Juli  1893.

4.

n

Nr. 30.

 

Militär-Wesen:  Ermächtigung  zur  Ertheilung  von  Zeugnissen
  an  militärpflichtige  Deutsche  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Ameriikccaa  3235
Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Abänderung  der  Statuten
  für  das  Kaiserlich  deutsche  archäologische  Institut  235
Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  für
die  deutsche  Handelsmarine  für  1993  2536
Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  236
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiet  236

 

siehe  unten

                                 1.  Versich  erung  -Wesen.

                                        Bekanntmauachung,
betreffend  die  für  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  zu  verwendenden  Qnittungskarten.

Auf  Grund  des  §.  101  Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,
vom  22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzbl.  S.  97)  hat  der  Bundesrath  in  der  Sitzung  vom  6.  Juli  d.  J.  beschlossen,
daß  die  Quittungskarten  für  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  unbeschadet  des  Verbrauchs
vorhandener  Vorräthe  fortan  zwar  in  dem  durch  Bekanntmachung  vom  14.  Juni  1890
(Central-Blatt  S.  175)  vorgeschriebenen  Format  und  der  bisherigen  Farbe,  aber  in  der  aus

der  Anlage  sich  ergebenden  abgeänderten  Einrichtung  und  aus  einem  Stoff  hergestellt  werden
sollen,  welcher  aus  50  Prozent  Cellulose,  25  bis  30  Prozent  Leinen  und  20  bis  25  Prozent

Baumwolle  besteht,  eine  mittlere  Reißlänge  von  4500  m,  eine  mittlere  Dehnung  von  4  Prozent
hat,  bei  der  Verbrennung  einen  Aschengehalt  von  nicht  mehr  als  4  Prozent  zurückläßt  und
im  Quadratmeter  ein  Gewicht  von  277  bis  283,  im  Durchschnitt  280  g  aufweist.

Berlin,  den  13.  Juli  1893.

                            Der  Reichskanzler.
                           In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

 

*)  Die  Quittungskarte  wird  mit  der  nächsten  Nummer  des  Central-Blatts  zur  Versendung  gelangen.

41
        <pb n="252" />
                                                 —  234   —

                                  2.  Finan-z-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  leinschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  eit  vom  I.  April  1893  bis  zum  Schluse  des  Monats  Juni  1893.

 

 

Die  Soll- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  Differenz
;  Einnahme  beträgt  binnahne
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  #  Bleiben  Zeitraum  Res  5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  o  Monar  en  (Spalte  4)  —  weniger
“  44  .  M  m  M
1.  2.  I  3.  4.  J  5.  6.
Zölle  73  621  507  56  732  73564  775  889  034  230  —  15  469  455
Tabacksteuer  2221  103  18  883  2202220  2  038  06011—  164  139
Zuckermaterialsteuer  3262  1  666  516  —  1  663  254  —27016  392K  25  353  138
Zuckersteuer.  21  017  692“)  4  497  865  16  519  8271  12  845  3“"-.  —  3674  516
Salzsteuer  9123  322  3  021  9120  321  8  602  457  517  854
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  4  924  34t3  2258544  2  665  799  3917  114  1251  315
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  l
schlag  zu  derselben  28109281  33  198  28  076  083  24  955  689  +—  3  120  394
Brausteuer  .  6  956  234  4958  6  951276  6  540  883  +  410  443
Uebergangsabgabe  von  Bier  872  094  —  872  094  819  663—  52441
Summe  146  848  858  8  539  717  138  309  14121  736  986  M  16  572  155
Spielkartenstempel  —  —  236  429  241  162  4  733
Wechselstempelsteuer  —  i  —  2  007  538  1  950  244  —  57294
Stempe  sseuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  885  714  8222929  63  42
3  Kauk  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  1  2229  803  2  496  232—  266  449
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  —  582  804  607  800  —  25  001
Staatslotterien  833  056  1  007  81t2  —  174  786
Post-  und  Telegraphen-  Verwaltung  —  —  61007  206  57997575  4  3009631
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  15  159  000  14  554  000]  —  605  000
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  15  4

*“)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  282  745  —4.  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juni  1893:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  :  .  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  rj  —  weniger
I  4  4  4
1.  2.  3.  l  4.
Zölle  66  055  697  82  141  165  —  16  085  468
Tabacksteuer  1948  538  1  999  693  —  51  155
Zuckermaterialsteuer  —  1  656  131  32  355  938  —  34  012  069
Zuckersteuer  19  926  248)  14  404  088  +  5522  10
Salzsteuer  10  092  842  9752  639  +  340  203
Maischbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  5247  106  5  815597  —  568  491
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben  .  25  805  239  24  743  611  +  1  01  628
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  6  650  135  6  256  907  +  393228
·  Summe  134  069  674  177  469  638  —  43  399  964
Spielkartenstempel.  ...  324  649  335  467  —  0  818
½½)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  376  023  M 
        <pb n="253" />
                                                  —  235  —

                                3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  Juli  d.  Js.  beschlossen,  den  Bestimmungen,  betreffend
die  Befreiung  des  zu  landwirthschaftlichen  und  gewerblichen  Zwecken  bestimmten  Salzes  von  der  Salzabgabe,
  vom  Jahre  1888  (Central-Blatt  Seite  642)  unter  Ziffer  II  Absatz  2  folgenden  Satz  hinzuzufügen:
·  „Des  Weiteren  ist  die  steuerfreie  Verabfolgung  von  denaturirtem  Handelssalz  zum  Aufthauen
von  Eis  und  Schnee  auf  Straßen,  Reitbahnen,  Straßen-  und  Bahnsteigen,  in  Abfall-  und
Abortröhren,  Dolen  (Abzugskanälen)  und  Wasserleitungsschachten,  zur  Vertilgung  des  Hausschwamms
  und  des  Graswuchses  insbesondere  auch  an  Private,  Anstalten  und  Gemeindeverwaltungen,
  welche  weder  Gewerbe  noch  Landwirthschaft  betreiben,  zulässig."

 

 

Es  wird  zur  Kenntniß  gebracht,  daß  die  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen  Branntwein-Denaturirungsmittels
  ermächtigten  Firmen  und  zwar:
1.  C.  A.  F.  Kahlbaum  ihre  Fabrik  von  Berlin  nach  Adlershof  bei  Cöpenick,  Hauptamtsbezirk
  Eberswalde,  und
2.  Hugo  Blank  ihren  Wohnsitz  von  Charlottenburg  nach  Berlin  und  ihre  Fabrik  von  Charlottenburg
  nach  Hoherlöhme,  Hauptamtsbezirk  Eberswalde,  verlegt  haben.

 

                                           4.  Militär---Wesen.

Dem  praktischen  Arzte  Dr.  Paul  Richard  Welcker  zu  Chicago  ist  auf  Grund  des  §.  42  Ziffer  2  der
Wehrordnung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  Zeugnisse  der  im  §.  42  Ziffer  13  und  b  a.  a.  O.
bezeichneten  Art  über  die  Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen
auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  haben.

Berlin,  den  23.  Juli  1893.

 

                           Der  Reichskanzler.
                           In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                              5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Das  Statut  für  das  Kaiserlich  deutsche  archäologische  Institut  vom  9.  April  1887  (Central-Blatt  S.  172)
hat  mit  Zustimmung  des  Bundesraths  durch  Kaiserlichen  Erlaß  vom  17.  Mai  1893  folgenden  Zusatz  erhalten:

                                                    §.  24a.

Bis  auf  Weiteres  kann  jährlich  eines  der  vier  Reisestipendien  für  klassische  Archäologie
mit  Wegfall  der  im  §.  20  gesetzten  Präklusivfrist  an  Gymnasiallehrer  vergeben  werden,  welche
an  einem  öffentlichen  Gymnasium  innerhalb  des  Deutschen  Reiches  festangestellt  und  in  Lehre
und  Wissenschaft  besonders  bewährt  sind.  Das  Stipendium  kann  zu  diesem  Zwecke  in  zwei
halbjährige  —  jedes  zu  1500  Mark  —  zerlegt  werden  behufs  einer  im  Wintersemester,
spätestens  am  1.  Dezember  anzutretenden  halbjährigen  Studienreise.

Anstatt  der  in  §  21  geforderten  Zeugnisse  von  Universitäten  oder  Professoren  hat  der
Bewerber  ein  Zeugniß  seiner  vorgesetzten  Behörde,  sowohl  über  seine  bisherige  Amtswirksamkeit,
  als  auch  darüber  beizubringen,  daß  im  Falle  der  Stipendien-Verleihung  auf  die  Ertheilung
des  erforderlichen  Urlaubs  gerechnet  werden  könne.

Ein  derartiges  Stipendium  kann  an  ein  und  dieselbe  Person  nur  einmal  verliehen  werden.

 

                                                                     41*
        <pb n="254" />
                                                      —  236   —

                                6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine
  auf  das  Jahr  1893“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  soeben  erschienen

und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  7  M  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Das  Buch  wird

den  Reichsund

  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern  zum  Preise  von  5,25  M  für

das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.

 



                                      7.  Konusulat-Wesen.

Dem  zum  Königlich  italienischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitz  in  Hamburg  ernannten  Commendatore
  Michelangelo  Pinto  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

                                       8.  Polizei  =  Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
·  –  -  Grund  des
2  der  V  Ausweisung  Ausweisungsrl
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  sbeschluses.
□#
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                      Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Ignaz  Adlmanns-  geboren  am  1.  Januar  1866  zu  Schil-Landstreichen  und  Königlich  baperische  Po-10.  Juli  d.  J.
eder,  Metzger,  dorn,  Bezirk  Ried,  Oberösterreich,  orts.  Betteln,  lizei-Direktion  München,
angehörig  ebendaselbst,
2.  Josef  Davids,  geboren  am  2.  März  1858  zu  Heeren-Betteln  und  Führung  Königlich  preußischer  Re14.  Juli  d.  J.
Färber,  veen,  Niederlande,  niederländischer  eines  falschen  Na=  Pierungs=  Präsident  zu
Staatsangehöriger,  mens,  ·  Minden,
3.  Franz  Hlinomaz,  geboren  am  13.  Februar  1834  zu  SchönBetteln,  Stadimazistrat  Donau-6.  Juli  d.  J.
Schmiedgeselle,  berg,  Bezirk  Grafenau,  Bayern,  orts-  wörth,  Bayern,
angehörig  zu  Pribram,  Böhmen,
4.  Josef  Kliesch,  geboren  am  20.  Mai  1873  zu  Grembin,Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  15.  Juli  d.  J.
Arbeiter,  Kreis  Wielun,  Gouvernement  Warschau,  gierungs  .  Präsident  zu
Breslau,
5.  Josef  Köhler,  geboren  am  5.  Oktober  1868  zu  Reichen-Unterlassene  Be=  Polizeibehörde  zu  Ham  17.  Juli  d.  J.
Schneidergeselle,  berg,  Böhmen,  österreichischer  Staats=  schaffung  eines  Unter-  burg,
angehöriger,  kommens,
6.  Karl  Krapacek,  geboren  am  7.  März  1859  zu  Stodulka,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re10.  Februar
Fleischergeselle,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,  ortsange-  gierungs-  Präsident  zuld.  J.
hörig  zu  Popovicky,  Bezirk  Rican,  eben.  Oppeln,
daselbst,
        <pb n="255" />
                                                      —  237   —

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
S—  —  «  Grund  des
der  Bestraf  Ausweisung  Ausweisungs
S.  er  Bestrafung.  "
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  l  s.  4.  5.  6.
7.  Karl  Ledwina,  geboren  am  5.  Oktober  1875  zu  Linz,Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-11.  Juli  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Oesterreich,  österreichischer  Staatsan-  lizei-  Direktion  München,
gehöriger,
8.  Amand  Olbrich  (ge-geboren  am  29.  April  1857  zu  Schwarz-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.12.  Juli  d.  J.
nannt  Adam  Lieda),  wasser  bei  Friedberg,  Böhmen,  russischer  gierungs  =  Präsident  zu
Arbeiter,  Staatsangehöriger,  Marienwerder,
9.  Ignaz  Pracher,  geboren  am  4.  Mai  1844  zu  Kirchberg,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-28.  Juni  d.  J.

 

Buchbinder,

.Die  Zigeuner:
.Martin  Stepaniak,

dessen  Ehefrau  Marianne,
  geborene  Galazka,



Thomas  Stepaniak,

Bezirk  Krems,  Oesterreich,  ortsangehörig
  zu  Mitterstockstall,  ebendaselbst,

83  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Lubraniec,  Kreis  Wloclawec,
Gouvernement  Warschau,

60  Jahre  alt,  geboren  zu  Drzozno,  Kreis
Wloclawec,

27  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Lubraniec,  Kreis  Wloclawec,

 

 

Landstreichen  und
Betteln,

 

lizei-Direktion  München,

dieselbea.  8.  Mail  d.  J.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.—  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="256" />
        <pb n="257" />
                                              —  239  —

                                       Nachtrag

               Nr.  30  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

 

                       Berlin,  Montag,  den  31.  Juli  1893.

 

 

 

Inhalt:  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ausführungsbestimmungen  zur  Kaiserlichen  Verordnung  vom  29.  Juli  d.  Js.,  betreffend
  die  Erhebung  eines  Zollzuschlags  für  aus  Rußland  kommende  Warten  Seite  239

 

                               Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  29.  Juli  d.  Js.,  betreffend  die
Erhebung  eines  Zollzuschlags  für  aus  Rußland  kommende  Waaren,  folgendes  beschlossen:

I.  Für  die  nachstehend  bezeichneten  Waaren,  nämlich:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 

15.
16.

17.

Weizen,  Nr.  9  des  Tarifs,

Roggen,  Nr.  Dba  des  Tarifs,

Hafer,  Nr.  9b4  des  Tarifs,

Buchweizen,  Nr.  9by  des  Tarifs,

Hülsenfrüchte,  Nr.  9boͤ  des  Tarifs,

Rohe  Hirse,  aus  Nr.  9be  des  Tarifs,

Gerste,  Nr.  9e  des  Tarifs,

Raps,  Rübsaat,  Mohn  und  anderweit  nicht  genannte  Oelfrüchte  mit  Ausnahme  von  Sesam
und  Erdnüssen,  aus  Nr.  9##  des  Tarifs,

Mais  und  Dari,  Nr.  ge  des  Tarifs,

Malz  (gemalzte  Gerste  und  gemalzter  Hafer),  Nr.  91  des  Tarifs,
Anis,  Koriander,  Fenchel  und  Kümmel,  Nr.  9g  des  Tarifs,  ·
.Schrcibfede1·n,gezogen;Bettfedern,gereinigtundzugerichtet,Nr.11fdesTarcfs-,

Holzborke  und  Gerberlohe,  Nr.  13  b  des  Tarifs,

Bau=  und  Nutzholz:

1.  roh  oder  krdshich  in  der  Querrichtung  mit  der  Axt  oder  Säge  bearbeitet  oder  bewaldrechtet,
  mit  oder  ohne  Rinde;  eichene  Faßdauben,  Nr.  136  des  Tarifs,

2.  in  der  Richtung  der  Längsachse  beschlagen  oder  auf  anderem  Wege  als  durch  Bewaldrechtung
  vorgearbeitet  oder  zerkleinert;  Faßdauben,  welche  nicht  unter  1  fallen;  ungeschälte
  Korbweiden  und  Reifenstäbe;  Naben:  Felgen  und  Speichen,  Nr.  1362  des  Tarifs,

3.  in  der  Richtung  der  Längsachse  gesägt;  nicht  gehobelte  Bretter:  gesägte  Kanthölzer
und  andere  Säge=  und  Schnittwaaren,  Nr.  132s  des  Tarifs,

Hopfen,  Nr.  14  des  Tarifs,

feine  Waaren  aus  weichem  Kautschuck,  lackirt,  gefärbt,  bedruckt,  oder  mit  eingepreßten  Dessins,
alle  diese  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  des  Tarifs  fallen,  Nr.  17d  des  Tarifs,

Waaren,  ganz  oder  theilweise  aus  edlen  Metallen  gefertigt,  aus  Nr.  20a  des  Tarifs,

42
        <pb n="258" />
                                                            

18.
19.

                                       —  240  —

Garn  aus  Flachs  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen,  mit  Ausnahme  von  Baumwolle,
  ungefärbt,  unbedruckt,  ungebleicht,  bis  Nr.  8  englisch,  aus  Nr.  22  à 1  des  Tarifs,
Seilerwaaren  aus  Flachs  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen,  mit  Ausnahme  von
Baumwolle:

1.  Seile,  Taue,  Stricke,  auch  gebleicht  oder  getheert,  Nr.  22e1  des  Tarifs,

2.  aller  Art,  mit  Ausnahme  der  unter  1  genannten,  Nr.  22e2  des  Tarifs,
Leinwand,  Zwillich,  Drillich,  ungefärbt,  unbedruckl,  ungebleicht,  bis  40  Fäden  in  der
Kette  und  dem  Schuß  zusammen  auf  eine  gquadratische  Gewebefläche  von  4  gem,  aus
Nr.  22f1  des  Tarifs,

.  Butter,  auch  künstliche,  Nr.  25f  des  Tarifs,
Fleisch,  ausgeschlachtetes,  frisches  und  zubereitetes,  aus  Nr.  25g1  des  Tarifs,
Fische,  gesalzene  (mit  Ausnahme  der  Heringe),  in  Fässern  eingehend:  getrocknete,  geräucherte,

geröstete,  blos  abgekochte  (abgesottene),  Nr.  25g 2 ß  des  Tarifs,

.-Geflügel,  Wild  aller  Art,  nicht  lebend,  Nr.  25g 3  des  Tarifs,

Kaviar  und  Kaviarsurrogate,  Nr.  25  n  des  Tarifs,

Käse  aller  Art,  Nr.  25 0  des  Tarifs,

Obst  und  Beeren,  getrocknet,  gebacken,  gepulvert  oder  blos  eingekocht,  soweit  sie  nicht  unter

anderen  Nummern  des  Tarifs  begriffen  sind;  trockene  Nüsse,  aus  Nr.  25p 2  des  Tarifs,

.  Mühlenfabrikate  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten,  nämlich  geschrotene  oder  geschälte  Körner,

Graupe,  Gries,  Grütze,  Mehl;  gewöhnliches  Backwerk  (Bäckerwaare),  Nr.  25q2  des  Tarifs,

Tabackblätter,  unbearbeitete,  und  Stengel,  aus  Nr.  25  v1  des  Tarifs,

Cigaretten,  aus  Nr.  25v2 a  des  Tarifs,

Thee,  Nr.  25w  des  Tarifs,

mOelsäure,  aus  Nr.  26c  des  Tarifs,

Schmalz  von  Schweinen  und  Gänsen,  sowie  andere  schmalzartige  Fette,  als:  Oleomargarin,

Sparfett  (Gemisch  von  talgartigen  Fetten  mit  Oel),  Rindsmark  (beek  warrow),  Nr.  26  h
des  Tarifs,  ·

Talg  von  Rindern  und  Schafen,  Knochenfett  und  sonstiges  Thierfett,  anderweit  nicht  genannt,

  Nr.  26  1  des  Tarifs,

fertige,  nicht  überzogene  Schafpelze,  desgleichen  weiß  gemachte  und  gefärbte,  nicht  gefütterte

Angora=  oder  Schaffelle,  ungefütterte  Decken,  Pelzfutter  und  Besätze.  Nr.  28b  des  Tarifs,

Petroleum  (Erdöl)  und  andere  Mineralöle,  anderweit  nicht  genannt,  roh  und  gereinigt,

ausgenommen  mineralische  Schmieröle,  Nr.  29  a  des  Tarifs,

mineralische  Schmieröle,  Nr.  29b  des  Tarifs,
grobe  Matten  und  Fußdecken  aus  Bast,  Stroh,  Schilf,  Gras,  Wurzeln,  Binsen  und  dergleichen,

  ordinäre,  gefärbt  oder  ungefärbt,  Nr.  35au  des  Tarifs,

Eier  von  Geflügel,  Nr.  37b  des  Tarifs,

u.  Pferde,  Nr.  39a  des  Tarifs,

Schweine,  Nr.  39f  des  Tarifs,  ,
.Grobe unbedruckte, ungefärbte Filze aus Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten

Thierfhaare  auch  in  Verbindung  mit  Baummolle,  Leinen  oder  Metallfäden,  Nr.  41d2  des
Tarifs,

finden  die  Zollsätze  des  geltenden  allgemeinen  Zolltarifs  beziehungsweise  die  Zollsätze  der  Vertragstarife
  nur  insoweit  Anwendung,  als  die  Abstammung  dieser  Waaren  aus  anderen  Ländern
als  Rußland  mit  Ausschluß  von  Finland  glaubhaft  nachgewiesen  wird.

Dieser  Nachweis  ist  für  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchte,  Gerste  und  Mais  nach  Maßgabe
der  Vorschriften  in  Ziffer  2  bis  einschließlich  6  der  Bestimmungen,  betreffend  Ursprungszeugnisse
für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden  Waaren,  vom  30.  Januar  1892  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich  Seite  71)  durch  konsularische  Ursprungszeugnisse  und  im  übrigen  durch
behördliche,  eventuell  in  beglaubigter  Uebersetzung  beizubringende  Atteste  des  Heimathlandes,  oder
in  anderer  Weise  (Vorlegung  von  Schiffspapieren,  Fakturen,  Original-Frachtbriefen,  kaufmännischen
Korrespondenzen  etc.)  zu  erbringen.

Der  Erbringung  dieses  Nachweises  bedarf  es  nicht,  wenn  die  in  Frage  kommenden  Waaren

als  Passagiergut  von  Reisenden  eingehen.
        <pb n="259" />
        III.

IV.

VI.

                                     —  241  —

In  Fällen,  wo  über  den  Ursprung  der  vorbezeichneten  Waaren  aus  anderen  Ländern  als  Rußland
ausschließtich  Finlands  Zweifel  nicht  bestehen,  kann  mit  Genehmigung  des  Amtsvorstandes  von
der  Weibringung  eines  besonderen  Nachweises  über  den  Ursprung  der  Waare  Abstand  genommen
werden.

Die  Vorschriften  unter  Ziffer  11  und  12  der  Bestimmungen,  betreffend  Ursprungszeugnisse  für
die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden  Waaren,  vom  30.  Januar  1892  (Central-Blatt  für
das  Deutsche  Reich  Seite  71)  finden  auch  hier  Anwendung.

Bezüglich  der  zur  Zeit  der  Verkündigung  der  Verordnung  vom  29.  Juli  d.  Js.  im  Zollinlande
in  eine  öffentliche  Niederlage  oder  in  ein  Privatlager  mit  oder  ohne  amtlichen  Mitverschluß  aufgenommenen
  oder  in  einem  Zollkonto  angeschriebenen  Waaren  russischen  Ursprungs  bewendet  es
bei  der  Erhebung  der  Sätze  des  allgemeinen  Zolltarifs.

Im  übrigen  sind  auf  Waaren,  welche  die  russische  Grenze  vor  dem  31.  Juli  d.  J.  überschritten
  haben,  die  Sätze  des  allgemeinen  Zolltarifs  nur  dann  zur  Anwendung  zu  bringen,  wenn
dieser  Umstand  glaubhaft  nachgewiesen  wird,  und  zugleich  die  betreffenden  Waaren  vor  dem
1.  Oktober  dieses  Jahres  zur  Verzollung,  zur  Abfertigung  auf  Begleitschein  II  oder  zur  Anschreibung
  auf  Privat-Kreditlager  angemeldet  und  zur  Abfertigung  gestellt  werden.

Für  folgende  Waaren,  für  welche  in  Folge  des  Zuschlags  der  Zoll  den  Betrag  von  6  Mark  von
100  kg  übersteigt,  werden  gemäß  §.  2  des  Zolltarifgesetzes  vorläufig  die  nachverzeichneten  Tarasätze
  festgesetzt:
1.  Weizen  (Nr.  9  a  des  Tarifs),  1  %  in  Säcken.
Roggen  (Nr.  9  ba  des  Tarifs),  1  %  in  Säcken.
Schreibfedern,  gezogen  (Nr.  11e  des  Tarifs),  20  %  in  Kisten.
Bettfedern,  gereinigt  und  zugerichtet  (Nr.  11e  des  Tarifs),  1  %  in  Säcken.
Garn  aus  Flachs  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen,  mit  Ausnahme  von  Baumwolle,
  ungefärbt,  unbedruckt,  ungebleicht,  bis  Nr.  8  englisch  (aus  Nr.  22  al  des  Tarifs),
13  %  in  Kisten,  2  %  in  Ballen.
5.  Fertige,  nicht  überzogene  Schafpelze,  desgleichen  weißgemachte  und  gefärbte,  nicht  gefütterte
Angora=  oder  Schaffelle,  ungefütterte  Decken,  Pelzfutter  und  Besätze  (Nr.  28  b  des  Tarifs),
20  %  in  Kisten,  16  %  in  Fässern,  6  0%  in  Ballen.

Berlin,  den  31.  Juli  1893.

#

*

                                          Der  Reichskanzler.
                  In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

 

Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="260" />
        <pb n="261" />
                                               —  243  —

                                Central-Blatt

                                    für  das

                                Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben

                                           im

                           Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.
XXi.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  August  1893.  6  Nr.  31.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme
von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  243  4.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Kolonial-  Wesen:  Ernächtigung  zur  Vornahme  von  Civiltands-Akten
  im  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln  243  Z„  **

3.  Zoll=  und  Steuer-  ein  Erzänzung  n  aiiben  Beilage:  Quittungskarte  zur  Invaliditäts=  und  Altersverüber
  die  Tarra  244  sicherung.

 

 

 

 

 

 

 

 

                                    1.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  mit  der  einstweiligen  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Athen  beauftragten  Dragomanatseleven
  Brinck  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung
  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und
unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Cöln  ernannten  Herrn  Fritz  Schroeder
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

                                             2.  Kolonial-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Kommissar  für  das  Schutzgebiet  der  Marschall-Inseln,  Dr.  Schmidt  in  Jalnuit,  ist
auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
S.  75),  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  13.  September  1886  und  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  für  die  Dauer  seiner  amtlichen  Thätigkeit  im  Schutzgebiete  der  Marschall-Inseln  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  bezüglich  aller  Personen  vorzunehmen,  welche  nicht
Eingeborene  sind,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  bekunden.

 

                                                                              43
        <pb n="262" />
                                                       —  244   —

                                    3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Juli  d.  J.  beschlossen,  dem  §.  2  der  Bestimmungen  über
die  Tara  (vergl.  Bekanntmachung  vom  30.  Mai  1888,  Central-Blatt  S.  184)  als  letzten  Absatz  folgendes

hinzuzufügen:

„Bei  der  Einfuhr  von  Tafel-(Fenster-)  und  Spiegelglas  der  Tarifnummer  10  in  unverpacktem
  Zustande  oder  in  anderer  als  handelsüblicher  Verpackung  ist  das  zollpflichtige  Gewicht
in  der  Weise  zu  ermitteln,  daß  zu  dem  Eigengewicht  des  Glases  67  Prozent  dieses  Gewichts
zugeschlagen  werden.  Als  handelsübliche  Verpackung  im  Sinne  dieser  Bestimmung  sind  nur
Kisten  und  Bretterverschläge  nebst  dem  dazu  gehörigen  Stroh  oder  sonstigem  weichen  Packmaterial
  zu  verstehen,  welche  geeignet  sind,  auch  bei  längerer  Dauer  des  Transports  und  bei
Benutzung  jedes  gebräuchlichen  Transportmittels  das  Glas  vor  Zerbrechen  zu  schützen.“

Berlin,  den  31.  Juli  1893.
                             Der  Reichskanzler.

                             In  Vertretung:  v.  Maltzahn.

 

                                4.  Polizei  =  Wesen.

                     Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  «  Grund  .  des
—  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
.  .  er  Bestrafung.  6
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
"  g  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Louis  Borrmann,  sgeboren  am  1.  Juni  1854  zu  Memel,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.|15.  Juni  d.  J.
Kommis,  Preußen,  niederländischer  Staatsange-  gierungs  .  Präsident  zu
höriger,  -  Bromberg,
2.  Bruno  Dörnerl,  geboren  am  8.  Juni  1874  zu  Brod,Unterschlagung  und  Königlich  preußischer  Re17.  Juli  d.  J.
Malergehülfe,  Kroatien,  österreichischer  Staatsange  Landstreichen,  geungz-  Präskdent  zu
höriger,  osen,
3.  Eduard  Küng,  geboren  am  27.  Februar  1868  zu  Gebens--Betteln,  Großherzoglich  badischer  20.  Juli  d.  J.
Schuhmacher,  dorf,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  orts-  Landeskommissär  z
angehörig  ebendaselbst,  Karlsruhe,
4.]Ottmar  Leitner,  geboren  am  29.  Februar  1868  zu  Deutsch-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-15.  Juli  d.  J.
Kellner,  hause,  Bezirk  Sternberg,  Mähren,  Betteln,  zirksamt  Garmisch,
ortsangehörig  zu  Lichten.  Bezirk
Freudenthal,  Oesterreichisch-Schlesien,
5.|  Karl  Lucke,  Arbeiter,  geboren  am  15.  Februar  1854  zu  Röch-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.1  7.  Juli  d.  J.
litz  bei  Reichenberg,  Böhmen,  gierungs=  Präsident  zu
Erfurt,
6.  Johanna  Schütt,  geboren  am  26.  September  1871  zufgewerbsmäßige  Un.  Koöniglich  preußischer  Re  24.  Juli  d.  J.

 

ohne  Stand,

 

Arnheim,  Niederlande,  ortsangehörig

 

ebendaselbst,

zucht,

 

 

gierungs  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="263" />
                                               —  245  —

                                  Central-Blatt

                                      für  das

                                Deutsche  Reich.

                                Herausgegeben
                                          im

                                Reichsamt  des  Innern.

—–.—  [([

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Verlin,  Freitng,  den  11.  Auguft  1893.  Nr..32.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  3.  Zoll  und  Steuer  Wesen  Bestimmungen  über  die  Kontin-53
  «  v  entirung  der  Branntweinbrennereien
von  Civilstands  =  Akten;  —  Exeguatur  Ertheilungen  4.  Justiz-  Wesen  Erscheinen  des  sechsten  Jahrgangs  der

.  ,,Deutschen Justiz-Statistik........
2.  Bank-Wesen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  5.  Polizei-Wesen  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Juli  1893..  Reichsgebiet...  ..  249

 

 

                                 1.  Kon  su  lat-Wesen.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  General-Konsulats  in  Sofia,  Konsul  von  Voigts-Rhetz  ist  auf.  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  den  Amtsbezirk  des  General-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß
  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Leitung  der  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Canton  beauftragten  Kaiserlichen
Konsul  von  Loeper  in  Hongkong  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung
mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  in  Canton  und  für  die
Dauer  seiner  dortigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

 

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:

dem  zum  Königlich  rumänischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Stettin  ernannten  Geheimen
Kommerzienrath  Albert  Heinrich  Wilhelm  Schlutow,

dem  zum  General-Konsul  der  Republik  Costa  Rica  mit  dem  Amtssitz  in  Hamburg  ernannten
Herrn  O.  J.  Hübbe,

dem  zum  Königlich  spanischen  Konsul  in  Cöln  ernannten  Kaufmann  Heinrich  Schmitz,

dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg  ernannten  Herrn  William
H.  Robertson,

dem  zum  lamesischen  Konsul  in  Berlin  ernannten  Banquier  Paul  Merling

un

dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Solingen  ernannten  Herrn

Richard  E.  Jahn.

 

44
        <pb n="264" />
                                             —  246  —

3.  Bank-—-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiiva.
Event.
z  Sonstige  Ver  „Ver-Bezeichnun
  #  u  tãglich  bindlich.  —.——
7  6  ewd  Reserve.,  Noten-  Gegen  Unge.Gegen täglich fällige  Gegen,keiten  GegenSonsiige  BesmSumme,  Gegen  keiten aus
der  Kapital  d  30.  Juni  J  deckte  30.  Juni  Ver  30.  Juni  mit  30.  Juni  30.  Juni]  der  30.  Juni  weiterge·
Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1803.  Noten.  1808.  bindlich.  1893.  Kũndi.  1893.  Passiva.  1893.  Bassiva.  1893.  gebenen
keiten.  gungs.  inländischen
frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  J.  8.  9.  10.  11.22.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank.  120000  ooo  98  785  —110  191  144  839107950|  27  n  —  —  851—  78411612  425—138328
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  G6000  994—.  J541.16  4211—  7  3050—  310  r-Po  7886  +  306  76
3  Frankfurter  Bank4  s00o  4500  10  102—  919140  20  2  1  190  34  2081  2330
4  Bayerische  Notenbank000o!s  169]  63483|228126182—  418578834—  197—  —  2101.  128882615.  159  572
6Sächsische  Bank  zu  Dresden#  30  OOos  4467|]  45435—  651446875—  1623|173944  1  ###.  16  141—  1  3  515—  49|113952/—  9981  1805
6Württembergische  Notenbank 0o  7881  24884  124410060|  60|135  364  16—  1  442  5835  10|+  93  1819
7  Badische  Bank.  90093-1144199942  n  —  —  40728  3  3
8  Bank  für  Süddeutschland.211910151  5  —  495.  60%9  1441.
9Braunschweigische  Bank.0  50o  632  2287—  49  1620—  18  3229—  2  u  889  40  148—  8  17684—  2319  909

 

 

 

 

 

Zusammen  222  672  46047  113  751  —  31|1976  882

 

 

 

 

 

 

 

1161  355.—116  65  222  088

 

 

509  903  —  31  *  30  118—  1360  6292

 

 

10  384

                       Bemerkungen.

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  828  208  250  M
500  26  347  000  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
1000  .  —  305  041500  M(-  15,2,  3).
Zu  Spalte  9  Nr.  3*:  Darunter  131400  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
-  9  8*:  "  91  90060  M  «  Gulden0 und Thalernoten.
        <pb n="265" />
                                                       —  247  —                                                                           Wesen.

banken  Ende  Juli  1893
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1893.
auf  tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

Activa.
Metal-  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
30.  Junikassen=  30.  Juni  J  anderer  30.  Juni  sWechsel.  30.  Juni  JLombard.  s30.  Juni  Effekten.  30.  Juni  30.  Juni  der  30.  Juni
Bestand.  1803.  scheine.  1808.  Banken.  1808.  1808.  1803.  1893 1893 
18.  19.  20.  21.  22.  23.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134.
809  774Z—  3944444  1%!  44SO  RB2  93733—52080  45101—  1269  35431  —  1837/1619  253—138359
358  7  4—  2  91  —  22  4735  702  2793—  380  —  —  417  8  80284  31712
3467—  483  39  +  24  24—  72028395  +  1740  10  199.  200  5353  —  147  2930  —  745  50  575—  13113
31  468+  1684  76  28  5757  2701  41  100—  4701  26114  401  823  —  1060  1512  206  82  615—  1594
22  1300  243  284  63  6646—  5  19  76  005  —  3215  3720  —  2333  283  —  292  4794—  1350113  92  —  99815
11  550%  414  37  10  2737  760  19  401  —  1756  1  205  352  8  —  7744  157  35710  +—  937
4518  10  25  +  10  70  4  30  18  1121—  1445  1521  6  100  1  2169  4  5  26  559  88  7
4036  40  18—  3  100  7  17201  □—  22  156717“  4597  —  2172  4  88  29686—  148
5902—  18  144  611  25  5514—  1781  1  81—  684  2233—  17  7510  +  249  177711  22649
887893  20600024  osa  +  256  26435—  8644451230|  89066  119  129—52592  17180  —–  1884  57348—  32191984  149  —149419

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

44*
        <pb n="266" />
                                                —  248  —

                               3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  Mts.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

1.  Die  Jahresmenge  Branntwein,  welche  die  einzelnen  Brennereien  zum  niedrigeren  Abgabensatze
  herstellen  dürfen,  ist  für  das  Betriebsjahr  1893/94  provisorisch  in  der  Weise  festzusetzen,  daß

a)  für  die  bestehenden  Brennereien  die  seitherigen  Kontingentsmengen  in  Kraft  bleiben,

b)  für  die  neu  entstandenen  landwirthschaftlichen  Brennereien  auf  Antrag  nach  Maßgabe
von  §.  10  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  18.  Juni  1890  —  Central-Blatt
für  1890  S.  216  —  genehmigten  Vorschriften  und  unter  Zugrundelegung  der  für  die
Kontingentirung  auf  die  Betriebsjahre  1890/91  bis  1892/93  festgestellten  Verhältnißzahlen
entsprechende  Kontingentsmengen  zu  ermitteln  sind.  Von  der  Zuziehung  von  Sachverständigen
  der  Brennereiberufsgenossenschaft  zur  Vornahme  der  örtlichen  Ermittelungen
kann  abgesehen  werden.

2.  Wenn  eine  bisher  am  Kontingent  noch  nicht  betheiligte  landwirthschaftliche  Brennerei  oder  eine
am  Kontingent  bereits  betheiligte  Brennerei,  welche  während  der  ganzen  Dauer  der  Kontingentsperiode
  geruht  hat,  jedoch  nicht  gänzlich  abgemeldet  worden  ist,  die  definitive  Zuweisung
eines  Kontingents  für  die  nächste  Kontingentsperiode  beanspruchen,  oder  eine  am  Kontingent
bereits  betheiligte  Brennerei  den  Anspruch  erheben  will,  daß  ihr  Betrieb  für  die  abgelaufene
Kontingentsperiode  als  ein  unregelmäßiger  behandelt  werde,  so  ist  ein  bezüglicher  schriftlicher
Antrag  zu  stellen.  Derartige  Anträge  dürfen  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  sie  bei  der
Steuerbehörde,  in  deren  Bezirk  die  Brennerei  gelegen  ist,  vor  dem  1.  Oktober  1893  eingegangen
sind.  Für  die  der  Abfindung  unterliegenden  Brennereien  kann  diese  Frist  von  den  Direktivbehörden
  bis  zum  15.  November  1893  verlängert  werden.

Für  Brennereien,  welche  bis  zum  30.  September  1893  noch  nicht  betriebsfähig  hergestellt
worden  sind,  ist  der  Antrag  auf  Zuweisung  eines  Kontingents  für  die  nächste  Kontingentsperiode
  unzulässig.

Berlin,  den  6.  August  1893.

                              Der  Reichskanzler.
                        In  Vertretung:  Freiherr  v.  Maltzahn.

 

                                                4.  Justiz-Wesen.

 

Im  Verlage  von  Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  Buchhandlung  für  Staats=  und  Rechtswissenschaft  hierselbst
  N.W.,  Unter  den  Linden  Nr.  64),  ist  ein  sechster  Jahrgang  der  im  Reichs  -Justizamt  bearbeiteten:

„Deutschen  Justiz-Statistik“
erschienen  und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  8  M  zu  beziehen.
Berlin,  den  3.  August  1893.

                   Der  Staatssekretär  des  Reichs-Justizamts.
                                   Rieberding.
        <pb n="267" />
                                                —  249   —

                                     5.  Polizei-Wesen.

            Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
7  6  1#  #  der  Grund  ns  .  Ausweisungs-*
  der  Ausgewiesenen.  strasung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□#
1.  2.  4  .  4.  5.  6.

                a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Therese  Schturma,

10.

11.

13.

14.

 

geb.  Nelitschka,
Schneidersfrau,

Lina  Adolf,
Arber,  Ehefrau,

geb.

Josef  Bily,
mann,

Berg-Veronika

  Brand,
Sängerin,

Franziska  Brand,
Sängerin,

Gustav  Hanel,  Tuchmacher,


Johann  Fandoureck,
Schneidergeselle,

Otto  Jaschik
(Jasik),  Kellner,

Mathilde  Jönson,
Korsettnäherin,

Franz  Pgolicek,
Maurer,

Johann  Rücker,
Bäckergeselle  und
Handarbeiter,

Josef  Schröter,
Feilenhauer,

Johann  Stoi,
Schlosser,

Johann  Tokasky,
Erdarbeiter,

 

 

geboren  am  16.  Mai  1850  zu  Barau,  Hehlerei  (1  Jahr  Zucht-:Königlich  baperisches  Be-'28.  Juni  d.  J.
Bezirk  Pisek,  Böhmen,  österreichische  haus  laut  Erkenntniß  zirksamt  Wasserburg,

Staatsangehörige,

vom  8.  Juni  1892),

b)  Auf  Grund  des  65.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  19.  März  1865  zu  Oftringen,
  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ortsangehörig
  zu  Langenthal,  Kanton  Bern,
ebendaselbst,

geboren  am  19.  April  1862  zu  Kojcice,
Bezirk  Pilgram,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1879  zu  Bründl,  Bezirk
  Graz,  Steiermark,  ortsangehörig
zu  Hostic,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen
geboren  im  Jahre  1876  zu  Seewiesen
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Hostic,  Bezirk  Strakonitz,
Böhmen,

geboren  am  8.  März  1870  zu  Bransdorf,
  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch=Schlesien,
  ortsangehörig  zu  Gr.  Raaden,
ebendaselbst,

geboren  am  9.  Mai  1857  zu  Jicin,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Betteln,

desgleichen,

geboren  am  14.  Februar  1875  zu  Wien,
ortsangehörig  zu  Lukow,  Bezirk  Holleschau,
  Mähren,

geboren  am  4.  November  1871  zu  Kopenhagen,
  dänische  Staatsangehörige,
geboren  am  11.  Juni  1864  zu  Chrzin,
Bezirk  Schlan,  Böhmen,  orltsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  21.  Juni  1873  zu  Ottakring
  bei  Wien,  Bezirk  Hernals,  orts.
angehörig  zu  Kladern,  Böhmen,
geboren  am  l4.  Februar  1873  zu
Marschendorf,  Bezirk  Trautenau,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Mohren,
Bezirk  Hohenelbe,  ebendaselbst,
geboren  am  28.  November  1869  zu
Wien,  ortsangehörig  zu  Gabel,  Böhmen,
geboren  am  24.  Juni  1839  zu  Saletz,
Gouvernement  Radom,  Rußland,  russischer
  Staatsangehöriger,

Landstreichen,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Dingolfing,

dasselbe,.

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Polizeibehörde  zu  Hamurg,


Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Homburg,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  bayerische  Polizei-
  Direktion  München,

dieselbe,

Stadtmagistrat  Neu-Ulm,
Bayern,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

26.  Juli  d.  J.

desgleichen,
26.  Juni  d.  J.

desgleichen,

12.  Juni  d.  J.

17.  Juni  d.  J.
27.  Juli  d.  J.

28.  Juli  d.  J.
27.  Juli  d.  J.

30.  Juni  d.  J.

18.  Juli  d.  J.

20.  Juli  d.  J.
19.  Juni  d.  J.
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
                                         —  261  —

                             Central-Blatt

                                   für  das

                                Deutsche  Reich.

                             Herausgegeben

                                       im

                      Reichsamt  des  Innern.

—

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

             

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  18.  August  1893.  Nr..  33.
Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Ermächtigung  des  General=  3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  eines  Nach-Konsulats
  in  London  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  trags  zum  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das
Seite  251  Jahr  11935  264
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Verwendung  neuer  Rechnungs-  )4  Konsulat-  Wesen:  Ernennng  264
tafeln  bei  der  Ermittelung  des  Alkoholgehalts  von  Likören,  .  Polizei-Wesen:  Auswelsung  von  Ausländern  aus  dem
Fruchtsäften,  Essenzen,  Extrakten  u.  dergl.  .  .  .  251  Reichsgebiet  .  ..  ......  264

 

 

                                       1.  Eisenbahn-Wesen.

Unter  Bezugnahme  auf  §.  42  Ziffer  4  der  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom
15.  November  1892  (Reichs-Gesetzbl.  S.  923)  wird  bekannt  gemacht,  daß  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen
  für  Leichentransporte,  welche  aus  dem  Auslande  kommen,  auch  der  Kaiserliche  General-Konsul  in
London  ermächtigt  worden  ist.
Berlin,  den  1.  August  1893.
                      Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.

                                    v.  Boetticher.

 

                                     2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  v.  Mts.  folgenden  Beschluß  gefsaßt:
Vom  1.  Oktober  1893  ab  sind  bei  den  nach  Maßgabe  des  Bundesrathsbeschlusses  vom
26.  November  1891  —  Central-Blatt  für  1891  S.  341  —  stattfindenden  Ermittelungen  des
Alkoholgehalts  von  Likören,  Fruchtsäften,  Essenzen,  Extrakten  und  dergl.  für  die  Bestimmung
der  scheinbaren  Alkoholstärken  bis  zu  10  Gewichtsprozenten  nach  halben  Graden  eingetheilte
Alkoholometer  und  die  anliegenden  Zusatztafeln  zu  der  Anleitung  für  die  steueramtliche  Ermittelung
  des  Alkoholgehalls  im  Branntwein  in  Gebrauch  zu  nehmen.

Berlin,  den  7.  August  1893.

 



                             Der  Reichskanzler.
                                   Im  Auftrage:  Henle.

 

45
        <pb n="270" />
                                                      —  252   —

                                          Tafel  4a

zur  Ermittelung  der  wahren  Stärke  geringhaltiger  Branntweine.

                            Gewichtsprozente  0,5—10.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l
s  0-511-522-533,544,55  8  5,  6  1  6,,7  78  8,599
-  *7
35  —–
Wahre  für  obige  scheinbare  Stärke  3  Wahre  für  obige  scheinbare  Stärke
00SHS„  2  25  335  4  45,  5  6%  7%  8  8  %  10  101
+—  10153  2  2,  3  3,  4  4,5  5,5  11166=  9  10  1041
2053¼B115  22  3  3,  4  4,5  5,  2  6  6,5  77,58  8,5  10  0
305  11,22,53  3,,4  4,  5,  366  6,57758  8,5  100
40%1%  2!  25  3B3  4  4,5  5,  44  6%%%  S  90  0  5
501  22  25  33,,  4  4,  5,5  586  6,ä5  77,58  8,,910  10  51
+  60%%%  3  3,5  4  4,5  5,5  66  6,572p  8  8,.5  9  9,510,11
+  7105  115  22,5  335  44  5,  7  6  6,77  58  89  9  9  10  5  11
8  06C¼  11  22,53  ,5  4  4,5,5  86  6,57  M,5  8  8,59  9510  10
90  1%  22,  33,4  465  5  96  6,577,58  85  9  10  10,
100  1  166  25  3  3  4  45  5,.0006  6,½  S,  9  10  1
111051  12253  3,,,  4  4%  11  %%  SSDER2  10  10
+12½0%  4  512  66  7%%SH  9jH199  1
+13O0S  2  25  3  35  4  456  513  %  7%%  8  885  9  9  10
140%1%  2  25  3  3656  4  4%  5  N  S  S  9  9  10
1505%  1  15  2  25  3  35  4  4%%  5  1  6%  7%  S  8%  9  910
166%%  1  2  25  335  4  4%  %  8  9  10
170511  2  2  3  3,,  4  45  5  1755  6  6,,7  7588,58,  9  10
+18%  2  25  3  3,,44  518  éS  N%„"  S  8,,  S,,  9  1
+1990SOS  11115  3  3,,  4  4,5  %  5  5,  6  6,  %  8  8,,  9  95
20050%  116  2  26565  3  36  4  450  5  .  U|  666  776  8  8  9  986
2110  053  11522  25  3  3,  4  45½  2  15  6,  7  7  88  9  98
220%  ¼  1  25  3  356  445  7  %  S  D
23000  1  152  25  3  3,  4  423|  5  5,  6  655  7  8  86  9
+2444%%  4  5  5  6  6,  7  758  856  9
+25  |0  1  2  25  3364  %  S  S
        <pb n="271" />
                                            —  253  —

                                     Tafel  54
zur  Ermittelung  des  Alkoholgehaltes  geringhaltiger  Branntweine.
                     Gewichtsprozente  0,5  —2,5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto-  Wahre  Stärke  Netto-  Wahre  Stärke
gewicht  0,5  1  1,5  2  2,5  gewicht  O,5  1  1,5  2  2,5
Kilogranm  Gehalt  an  reinem  Alkohol  gil  egranm  Gehalt  an  reinem  Alkohol
in  Liter  in  Liter

0,5  O,0  O,0  0,o  0,o  O,0  30  0,2  0,4  0,6  0,8  0,0
1  0,0  0,0  0,0  O,0  O,  31  0,2  0,4  06  0,8  1,0
2  0,0  0,0  0,0  0/n  0½  32  0,n  0“  0%  0,s  1,0
3  0,0  0,0  O,1  0,1  O,  33  0,n  0  0,6  0,s  1,0
4  0,0  O,1  0,  0,1  0,1  34  0,  0,  0,6  0,  1,
5  0,0  0,1  0,1  0,1  0,  35  0,  0,4  0,r  0,  1,1
6  O,o  O,:  O,r  0,  0,  36  0,  0,  0,7  0,  1,1
7  Oroa  O,n  O,#“  0,  0,  37  0,2  0,5  0,  O,  1,2
8  0,1  #  0,  0,  0,3  38  0,  0,5  0,  1,0  1,2
9  #  O,1  0,2  0,  0,8  39  0,  0,5  0,  1,0  1,2
10  O,1  0,1,  0,2  0,3  0,3  40  0,3  0,5  0,8  1,0  1,3
11  0,t  0,1  0,  0,  0,  41  0,#  —  1,0  1,3
12  0,1  0,2  0,2  0,3  0,4  42  0,3  0,5  0,s  1,  1,
13  0,,  0,2  0,5  0,  0,4  43  0,  0,  0,3  1,1  1,4
14  O,  0,  0,3  0,4  0,  44  0,3  0,6  0,8  1,1  1,4
15  0,r  0,  0,“  6  0,5  45  0,  %  0,  1,1  1,4
16  0,1  0,  0,  0“  0,5  46  0,3  0,6  0%  1,2  1,5
17  O,  —  0,  0%  0,5  47  0,  Oc  0,  1,2  1,5
18  0,  0,  0,3  0,5  0,6  48  0,3  0,0  0,#  1,2  1,5
19  0,  0,  0,4  0,5  0,6  49  0,3  0,6  0%%  1,5  1,
20  0,1  0,s  0,  0,  O.  50  0,3  0,6  O,  1,3  1,6
21  0,1  0,3  04  0,5  0,t  51  0,3  0,6  1,0  1,3  1,6
22  O,1  0,  0#  0,6  0,1  52  0,#  0,7  1,0  1,3  1,6
23  0,  0,  0“  On#  0,r  6  53  0,  0.  1,0  1,8  1,7
24  0,  0,3  0,5  0,6  0,s  54  0,  07  ,  1,4  1,
25  0%  0—  *  0%  s  GK5  0  0)  10  14  15
26  0,2  0,#  0,5  0,7  0,s  56  0,  0,7  1,1  1,4  1,8
27  0,2  0,#  0,5  0.  O,  57  0,“  0.  1,1  1,4  1,3
28  0,2  A  0,5  0,7  0,o  58  0,4  0,7  1,1  1,5  1,8
29  0,2  0,4  0,5  0,7  0,o  59  0,  0,7  1,1  1,5  1,8

 

 

 

 

 

 

 

 

                            45*
        <pb n="272" />
                                                   —  254    —


                           Gewichtsprozente  005—2).

 

Wahre  Stärke

 

 

 

 

Wahre  Stärke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto-  Nettogewicht
  0,5  1  1,5  2  2,5  gewicht  0,5  1  1,5  2  2,5
—n--t  Gehalt  an  reinem  Alkohol  Kilogramm  Gehalt  an  reinem  Alkohol
in  Liter  in  Liter

60  0,  0,8  #  1,1  1,5  1,9  90  O,6  1,1  1,7  2,8  2,8
61  0,/  Os  1,2  1,5  1,9  91  0,6  1,1  1,7  2,3  2,9
62  0,4  0,8  152  1,6  2,0  92  0,6  1,2  1,7  2,3  2,9
63  0,  0,  1,  1,6  2,0  93  0,6  1,2  1,8  2,3  2,9
64  0,4  0O,  8  1,2  1,6  2,0  94  0,6  1,2  1,8  2,4  3,0
65  0,  s  10,2  1,6  2,1  95  O,e  1,2  1,8  2,4  3,0
66  0,4  0,8  1,2  1,7  2,1  96  0,6  1,2  1,8  2,4  3,0
67  O“  0Os  1,,3  1,7  2,1  97  O,6  1,  1,8  2,4  3,1
68  0,4  0,9  1,3  1,7  2,1  98  0,6  1,2  1,9  2,5  3,1
69  0,  O,  1  1,3  1,7  2,2  99  0,6  1,2  1,  2,5  3,1
70  0%  0%  18  1,8  2,2  100  0,6  *  1,  2,5  3,2
71  0,/  %  1,3  1,8  2,2  200  1,3  2,5  3,8  5,0  6,3
72  0,5  O,9  1,  1,8  2,3  300  1,9  3,8  5,7  7,6  9,5
73  0,5  0,o  Z  1,4  1,8  2,3  400  2,5  5,o  7,6  10,1  12,6
74  0,5  1o0  1,4  ,  2,3  500  3,2  6.3  9,5  12,6  15,8
75  0,  O,  1,  1,9  2,4  600  3,8  7,6  11,  15,1  18,
76  0,5  1,0  1,4  1,  2,4  700  4,4  8,8  13,  17,7  22,1
77  0,3  1,0  1,5  1,  2,4  800  —  15,1  20,2  25,2
78  0  1,  1,6  2,0  2,5  900  5  11,  17%“  22,  28,4
79  0,5  1,0  1,5  2,0  2,5
80  0,5  1,0  1,5  2,0  2,5  1000  6  13  19  25  32
81  0,5  1,0  1,5  2,0  2,6  2  000  13  25  38  50  63
82  0,5  1,0  1,6  2,1  2,6  3  000  19  38  57  76  95
83  0,5  1,0  1,6  2,1  2,6  4  000  25  50  76  101  126
84  0,5  1,1  1,6  2,1  2,7  5  000  32  63  95  126  158
85  0,5  1,1  1,6  2,1  2,7  6  000  38  76  114  151  189
86  0,5  1,1  1,6  2,2  2,7  7  000  44  88  133  177  221
87  0,5  1,1  1,6  2,2  2,7  8  000  50  101  151  202  252
88  0,6  1,1  ,7  2,2  2,8  9  000  57  114  170  227  284
89  O4  1,1  1,7  2,2  2,8  10  000  63  126  189  252  316
        <pb n="273" />
                                                —   255  —

                             Gewichtsprozente  3—5.

 

 

Wahre  Stärke

 

 

 

1

Wahre  Stärke

 

 

 

Netto-  Nettogewicht
  3  3,5  4  4,5  5  gewicht  3  3,5  4  4,5  5
Kilog  ramm  Gehalt  an  reinem  Alkohol  Kilo  gramm  Gehalt  an  reinem  Alkohol
in  Liter  in  Liter
0,5  O,0  O,o  Oo  O,  00  30  1,1  1,3  1,5  1,7  1,9
1  0,0  0,0  0,  0,.°  O#  31  1,2  14  1,6  1,8  2,0
2  0,  O,1  O,:  O,1  Oi.  32  1,2  E  1,6  1,8  2,0
3  O,1  0,1  0,2  0,  0,2  33  1,2  1,5  1,7  1,9  2,1
4  0%  0%  0½  0,  0  34  1,3  *  1,  *  *
5  0,  0,  0,3  0,3  0,3  35  1,3  1,5  1,8  2,0  2,2
6  0,  0,3  0,3  0,3  0,##  36  1,4  1,6  1,8  2,0  2,3
7  0,  O,  0.1  0,4  04  37  1,/  1,6  1,9  2,1  2,3
8  0,3  0,4  0,4  0,5  0,5  38  14  1,7  1,9  2,2  2,4
9  0,  0  0,5  0,5  0,6  39  1,5  1,7  2,0  2,2  2,5
10  0,  0,  r0  0006  0,6  40  1,5  1,8  2,0  2,3  2,5
11  O,  0,5  Os  00  0,7  41  ½8|2  2,1  2,3  2,6
12  0,a  0,5  0,)  0,3  42  1,6  1,9  2,1  2,4  2,7
13  0,#  Oe  0,  0,t  0,8  43  1,6  1,9  2,2  2,4  2,7
14  0,  0,6  0,t  0,s  O,  44  1,  1,  2,2  2,5  2,8
15  Oc  0,7  0,8  O,  O,  45  1,7  2,0  2,3  2,6  2,8
16  0#%  C  O,s  O,  1,0  46  1,  2,0  2,  2%  2,)
17  O,  O,s  0,  1,0  1,1  47  1,8  2,1  2,4  2,7  3,0
18  0,7  0,8  0,  1,0  1,t  48  1,8  2,1  2,4  2,7  3,0
19  0,7  0,s  1,0  1,1  1,2  49  1,9  2,2  2,5  2,8  3,1
20  0,8  O,9  L,0  1,1  1,3  50  1,9  2,2  2,5  2,8  3,2
21  0,s  0,9  1,  1,2  1,3  51  ,  2,3  2,6  2,9  3,2
22  0,8  1,o  1,1  1,2  1,1  52  2,0  2,3  2,6  3,o  3,3
23  0,o  1,0  1,2  1,3  1,5  53  2,0  2,3  2,7  3,0  3,8
24  O,  1,1  1,2  1,  1,5  54  2,0  2,4  2,7  3,1  3,4
25  O,  1,1  1,3  1,4  1,6  55  2,1  2,4  2,8  3,1  3,5
26  1,0  1,1  1,3  1,5  1,6  56  2,1  2,5  2,8  3,2  3,
27  1,0  1,2  1,4  1,5  1.7  1  57  2,2  2,5  2,9  3,2  3,6
28  1,1  1,2  1,4  1,6  186  58  2,2  2,6  2,9  3,3  3,v7
29  1,1  1,2  1,5  1,6  1,8  59  2,2  2,6  3,0  3,4  3,7
        <pb n="274" />
                                              —  256  —

                            Gewichtsprozente  3—5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto-  Wahre  Stärke  Netto=  Wahre  Stärke
gewicht  3  3,5  4  4,5  5  gewicht  3  3,5  4  4,5  5
in  Z  in  «
Kilogramm  Gehalt  en  reinen  Alkohol  Kilogramm  Gehalt  en  reinen  Alkohol
I
60  2,3  2,7  3,0  3,4  3,8  90  3,4  4,0  4,5  5,1  5,r
61  2,3  2,7  3,1  3,5  39  91  3,4  4,0  4,6  5,2  5,7
62  2,3  2,7  3,1  3,5  3)  92  3,5  4,1  4,6  5,2  5,8
63  24  2,8  8,2  30  4%  93  3,5  4,1  45  58  5,
64  2,4  2,8  3,2  3,6  4%  94  3,6  4,2  4,7  5,3  5,9
65  2,5  2,9  3,8  3,7  4,1  95  3,6  4,2  4,8  5,4  6,0
66  2,5  2,9  3,3  3,7  4,2  96  3,6  4,2  4,8  5,5  6,1
67  2,5  3,0  3.24  3,8  4.  97  3,  4,  4,9  5,5  6,1
68  X  X  3,  3/  48  98  3,h  46  4%  50  6°
69  2,6  3,0  3,5  3,9  4,  99  -*  *  5,  B,s  6,2
l
70  2,7  3,1  3,5  4,0  4,4  100  3,8  4,4  5,0  5,7  6,3
71  2,7  3,1  3,6  4,0  4,5  200  7,6  8,8  10,1  11,  12,6
72  2,  3,2  3,6  4,1  45  300  114  13,  15,1  17,0  18,
73  2,8  3,h  3,  4,1  45  400  15120  22,1  25,3
74  2,8  3,3  3,1  4,2  4,  500  18)  22,1  25,  28,4  31,6
75  28  3,3  3,8  4,8  474  221,  26F  303  34,11379
76  2  3%  38  44  4,8  72002656  308  35,,  398  443,
77  2,9  3,4  3,9  4,4  4,9  800  30,8  35,3  40,  45,4  50.5
78  3,0  3,  3,  4,4  48  900  34,1  39,8  45,4  51,1  56,8
79  30  3,5  4,0  4,6  50
.  i
80  3,0  3,5  4,0  4,5  50%%  10,00  38  44  50  57  63
81  3,1  3,6  4,1  4,6  571110  76  88  101  114  126
82  3,1  8,6  4,r  4,  5230001  133  151  170  189
83  3,1  X  4,2  4,7  5,2  4000  151  177  202  227  252
84  3,2  3,7  4,2  4,8  5,3  5  000  189  221  252  284  316
85  3,2  3,8  4,3  4,8  5,4  6  000  227  265  303  341  379
86  3,8  3,8  4,8  4,9  5,4  7  000  265  309  353  398  442
87  3,8  3,8  4,4  4,9  5,5  8.000  303  353  404  454  505
88  3,8  3,  44  50  56  9000  41  398  454  511  568
89  3,4  3,9  4,5  5,1  5,0  10  000  379  42  505  568  631
        <pb n="275" />
                                           —  257  —

                  Gewichtsprozente  5,5—7,5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto-  Wahre  Stärke  Netto-  Wahre  Stärke
gewicht  5  6  6,5  7  7  ewicht5  6  6,5  7  7,5
Kilogrann  Gehalt  an  reinem  Alkohol  Kilogranm  Gehalt  an  reinem  Alkohol
in  Liter  -  in  Liter
0,5  0,o  0,o  O,o  0,0  O,o  30  2,1  2,3  2,5  2,7  2,8
1  O,  0,1  O,  0,#1-  O,  31  2,2  2,3  2,5  2,7  2,
2  0,1  0,  0,2  0,2  ————.  2,2  2,4  2,6  2,8  3,0
3  0,2  0,2  0,  0,3  0,3  33  2,3  2,5  2,7  2,9  3,
4  0,3  0,  0,3  0,  0,4  34  2,4  2,6  2,8  3,0  3,
5  0,3  0%n  0,4  O,  0,5  35  2,4  2,7  2,0  3,1  3,3
6  0,4  0,è  0,5  0,5  0,6  36  2,5  2,7  3,0  3,2  3,
7  0,5  0,5  O4  0,6  0,  37  2,6  2,8  3,0  3,3  3,5
8  0,6  0,6  0,  0,t  O,s  38  2,6  2,9  3,1  3,4  36
9  0,6  0,  0,  0,8  O,  39  2,7  3,0  3,2  3,4  3h7
10  0,7  0,8  0,8  0,o  0,o  40  2,8  3,0  3,3  3,5  3,8
11  O,s  08  00  1,0  1,0  41  2,8  3,1  3,4  3,6  3,9
12  0,8  —  6  1,0  1,1  1,1  42  2,9  3,2  3,4  3,7  4,0
13  0,9  1,0  1,1  1,1  15,2  43  3,0  3,3  3,N“  3,8  4,1
14  1,0  1,1  1,1  1.)  183  44  3,1  3,3  3,6  3,9  4,2
15  1,0  1,1  1,2  1,3  1,4  45  3,1  3,4  3,7  4,0  4,3
16  1,,4  1)92  1,3  1,4  1,5  46  3,2  3%  3Z,s  41  4  ,  1
17  1,2  1,  L  1,5  1,6  47  3,3  Z,6  3,  4:  1½
18  1,2  1  1,5  1,6  1,  48  3,8  3,6  3,9  4%  4,5
19  1,3  1,  1,6  1,7  1,8  49  3,  3,1  4,0  43  1456
I
20  14  1,5  1,  *  1,  50  3,5  Z,s  4,  44  4)
21  1,5  16  1,.  1,  2,0  51  3,5  3,9  4,2  4,,  4,  8
22  1,5  1,7  1,8  1,9  2,1  52  3,6  3,9  4,3  4,6  4,9
23  1,6  1,7  1,9  2,0  2,2  53  3,7  4,0  4,3  4,7  5,0
24  1,7  1,8  2,0  2,1  2,3  54  3h7  4,  4,4  4,8  5,1
31  "

25  *  11%  „  2  255  348  1  15  ,  5%
26  1,8  2,0  2,1  #  2,3  2  56  3,)  4,2  4%  4,9  5,3
27  1  22  22  2  2%  57  460%  1%  14„  56  5,
28  1,  2,1  2,8  2,5  2,  58  4,0  —  5,1  5,5
29  2,0  2,2  2,4  2,6  2,7  59  4,1  4,5  4,  5,2  5,6
        <pb n="276" />
                                            —  258  —

                           Gewichtsprozente  5,5—7,6.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto—  Wahre  Stärke  Netto—  Wahre  Stärke

gewicht  5,5  6  6,5  7  7,5  JJ  gewicht  5,5  6  6,  7  7,5
in  in  —

Kilo  Gehalt  an  reinem  Alkohol  .·  Gehalt  an  reinem  Alkohol
Kilogramm  ..  Kilogramm  ..
in  Liter  in  Liter

60  4,2  4,5  4,  5,3  5,7  90  6,  6,8  7,4  8,0  8,5
61  4,2  4,6  5,0  5,4  5,8  91  6,3  6,o  7,5  8,0  8,6
62  4,3  4,7  5,  5,5  5,  92  6,“  7,0  7,5  8,1  8.
63  4,4  4,8  5,2  5,6  6,0  93  6,5  7,0  7,6  8,2  8,8
64  4,4  4,8  5,3  501  6,1  94  6,5  7,1  7,  8,3  8,
65  4,5  4,9  5,3  50!1  6,  95  6,6  7,2  7,8  8,4  9,0
66  4,6  5,0  5,4  5,,  6,  2  96  6,  7,3  7,9  8,5  9,1
67  4,7  5,1  5,5  5,  6,3  97  6,7  7,3  8,0  8,6  9,
68  4,7  5,2  5,6  6,o  6,4  98  b,s  7,4  8,0  8,7  9,3
69  4,8  5,2  5,7  6,1  6,5  99  G,9  7,5  8,1  8,7  9,4
70  4,9  5,3  5,7  6,  6,6  100  6,  7,6  8,2  8,8  9,5
71  4,9  5,4  5,8  6,3  6,7  200  13,,  156,1  16,  17,  18,9
72  5,0  5,5  5,  6,4  6,s  300  20,8  22,7  24,6  26,5  28,4
73  5,1  5,5  6,  6“  6/  400  27,8  30,3  32,8  35,3  37,9
74  5,1  X  6,  66  2%  500  341  37),410  44,  47,3
75  5,n  507  2  6°  7,1  600  41,  454  49  530  568
76  53  5,8  6,hn  6,:  7,2  700  48,,6  5BZ3,o  57/  61,  66,5
77  5,3  5,8  6,3  6,8  7.3  800  55,5  60,6  656  70,  75,7
78  5,4  50  6,4  6,  7,4  900  62,5  68,  73,  79,5  85,n
79  5,5  6,0  6,5  7,0  7,5
80  B,s  6,,r  b,s  7,  1  16  1000  69  76  82  88  95
81  5,6  6,,r  6,6  7,  7,  2  000  139  151  164  177  189
82  5,  6,h  6.  7,2  75  3000  208  227  246  265  284
83  B,s  6=  b,s  7,3  7,  4000  278  303  328  353  379
84  B,s  6,  G,9  7,4  8,0  5  000  347  379  410  442  473
85  5,0  6.4  *  7,5  8,0  6  000  417  454  492  530  568
86  6%  65  7,1  7%  8,r  7  000  486  530  574  619  663
87  6,0  6,6  7,1  7,7  8,2  8  000  555  606  656  707  757
88  6,,  6.  7,5  7,  883  9  000  625  682  739  795  852
89  6,n  6,  786  7  8o10000  94  757  821  884  947
        <pb n="277" />
                                                         —  259 —                                                                                                             Gewichtsprozente  8—10.

 

Wahre  Stärke

  

 

 

Wahre  Stärke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

i
Netto-  Nettogewicht
  8  8,  9  9,5  10  gewicht  8  8,5  9  9,5  10
Kilogranm  Gehalt  an  reinem  Alkohol  kilogranm  Gehalt  an  reinem  Alkohol
in  Liter  in  Liter
0,  O,1  O,i  0,°  O,  O,  30  3,0  3,2  3,1  3,6  3,8
1  #  ODO,n  O,  0,1  0,1.  31  3,1  3,3  3,5  3,7  3,
2  0,2  0,  0,  0,2  0,3  32  3,2  3,“4  3,6  3,8  4,0
3  0,3  0,  0,3  0,#  0,4  33  3,8  3,5  3,7  4,0  4,2
4  0,#  0,4  0,5  0,5  0,  34  3,4  3,6  3,9  4,1  4,3
5  0,5  0,5  0,6  0,6  0,6  35  3,5  3,8  4,0  4,2  4,4
6  On  O0,0  0,7  0,r  0,8  36  3,6  3,9—  4,1  4,3  4,5
7  0,7  0,  0,s  0,8  O,  37  3,7  4,0  4,2  4,4  4,7
8  0,s  O,9  0,  1,0  1,0  38  3,8  4,1  4,3  4,6  4,8
9  0,  1,0  1,0  1,1  1,1  39  3/  4,2  4,4  4  4,0
10  1,0  1,1  1,1  1,2  1340  4,0  4,8  4,5  4,8  B,o
11  Li  !  *r  1,  1½H41  *  4%  4/  *vê  5
12  1,2  1,3  1,4  1,4  1,  42  4,2  4,5  4,8  5,0  H,s
13  1,3  1,4  1,5  1,6  10%0  43  4,  4,6  4,9  5,2  5,4
14  1,4  1,5  1,6  1,  1,8  44  4,4  4,7  5,0  5,3  5,0
15  1,5  1,6  1,7  1,8  1.  45  4,5  4,8  5,1  5,4  5,7
16  1%  1,7  1,8  1,  2,0  46  4,6  4,  5,  5,5  5,8
17  1,7  1,8  1,9  2,0  2,1  47  4,7  5,0  5,3  5,0  5,
18  1,8  1,9  2,0  2,2  2,3  48  4,8  5,  5,#  5,8  6,1
19  1,  2,0  2,2  2,3  2,4  49  4,9  5,3  5,  5,9  6,2
20  2,0  2,1  2,3  2,4  2,5  50  5,0  5,  5,7  6,0  6,
21  2,1  2,3  X  2,5  2,  51  5,2  5,5  5,8  6,,n  6,1
22  2,2  24  2,5  2,6  2,8  52  5,3  5,0  50  62,2  6,6
23  2,3  2,6  2,6  2,8  2,9  53  5,4  5,7  6,0  6,  6,7
24  2,4  2,6  2,7  2,  3,0  54  5,5  5,8  6,,  6,5  6,8
25  2,5  2,7  2,8  3,0  3:;  55  5,0  5,  6,2  6,6  6,
26  2,6  2,8  3,0  3,1  3,3  56  5,7  6,0  6,  6,  7,1
27  2,7  2,9  3,1  3,2  3½  57  5,8  6.  6,,  6,8  7,2
28  26  30  *  *  3t  58  5  69  6°  70  7,
29  2,  3,1  R  3,5  3,7  59  6,0  6,3  6,7  7,1  7,
|.

 

 

 

 

 

 

 

46
        <pb n="278" />
                                             —  260  —

                         Gewichtsprozente  8—10.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto-  Wahre  Stärke  Netto  Wahre  Stärke

gewicht  8  8,5  9  9,5  10  gewicht  8  8,5  9  9,5  10

·  in  Gehalt  an  reinem  Alkohol  in  Gehalt  an  reinem  Alkohol

Kilogramm  ..  Kilogramm  ...
in  Liter  in  Liter
60  6,/  6,4  6,8  #  7,2  7,6  90  9,1  9,7  10,2  10,8  11,
61  6,2  6,5  6,  7,3  7,7  91  9,2  9,8  10,3  0,  11,5
62  6,3  6,7  7,0  7,4  7,8  92  9,3  9,  10,5  11,0  11,6
63  6,  6,8  7,2  7,6  8,0  93  9,4  10,0  10,6  11,2  11,7
64  6,5  6,  7,3  7,7  8,1  94  9,5  10,1  10,  11,3  11,9
65  6,6  7,0  7,4  7,8  8,2  95  9,6  10,2  10,8  11,24  12,0
66  6,7  7,1  7,5  7,9  8,3  96  9,  10,3  10,h  11,5  12,1
67  G,s  7,2  7,0  8,0  85  97  9,s  10,,  11,°  11,  12,2
68  6,  7,3  7,7  8,2  8,6  98  9,  10,5  11,1  11,8  12,
69  7,0  74  7,8  8,3  8!7  99  10,0  10,6  11,2  11,9  12,5
70  7,1  7,5  8,0  8,4  8,8  100  10,1  10,  11,  12,0  12,6
71  7,2  7,6  8,1  8,5  9,0  20  1120,  21,5  22),7  24,0  25,2
72  7,3  7,7  8,2  8,6  9,  300  30,3  32,2  34,1  36,0  37,9
73  7,a  75,s  8,3  8,8  9  400  40,4  42,9  45,4  48,0  50,5
74  8"  8°  96  500  50%  53)]  56660%  63)
75  7,6  8,0  8,5  9,0  9,5  600  60,6  64,4  68,2  72,0  75,.7
76  7,7  8,2  8,6  9,1  9,6  700  70,  75,1  79,5  84,0  88,
77  7,8  8.#  8.7  9,n  9,  800  80,8  85,8  90,  95,)  101,0
78  7,  8,  8,  94  9,8  900  90,  96,  102,,107,)1
79  8,0  8,5  9,0  9,5  10,0
80  8,1  8,6  9,1  9,6  10,1  1000  101  107  114  120  126
81  8,2  8,7  9,  9,  10,2  2  000  202  215  227  240  252
82  8,3  8,8  9,3  9,8  10,#  3  000  303  322  341  360  379
83  8,  8,9  9,4  10,0  10,5  4  000  404  429  454  480  505
84  8,5  9,o  9,5  10,1  10,6  5  000  505  537  568  600  631
85  8,6  9,1  9,  10,  10,  6  000  606  644  682  720  757
86  8,7  9,  9,s  10,3  10,  7  000  707  751  795  840  884
87  8,8  9,s  9,  10,4  11,0  8  000  808  858  909  9599  1  010
88  8  9"  1060  108  111%½¼%%00  909  966  1023  1079  1186
89  9,o  9,6  10,1  10,7  11,2  10  0001010  1073  1136  1  199  162
l
        <pb n="279" />
                                                   —  261  —

                                             Tafel  6a
zur  Ermittelung  der  Litermenge  Branutweins  aus  dem  Nettogewicht  und  der  wahren  Stärke.

                                 Gewichtsprozente  0  —  10.

 

Gewicht  in  Kilogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahre
1  2  3  4  5  6  7  8  9
Stärke  -  -  —
Liter
0  ,00  2,0039  3,0050  4,0078  5,  ooos  6,  ol11  7,oi37  8,0156  9,#o176
0,5  ,002  2,0058  3,0087  4,0116  5,014  6,0174  7,,0203  8,0232  9,020
1  1,00  2,0077  3,0115  4,0154  5,0192  6,0230  7,0209  8,o307  9,0346
1,5  1,  00  2,0006  3,0143  4,0191  5,02  6,  o286  7,0334  8,0381  9,020
2  1,0057  2,0114  3,0170  4,0227  5,0284  6,o341  7,  ozos  8,0451  9,0011
2,5  1,0006  2,,0132  3,0197  ,o263  5,0320  6,0395  7,0000  8,0526  9,o502
3  1,0076  W  3,0224  4,020  5,0374  —  7,0523  8,o608  9,o672
3,5  1,00853  W  3,0250  4,0331  5,0417  6,  o500  7,0581  8,0667  -O
4  1,0002  2,0184  3,0276  4,0368  5,  oa6o  6,0552  7,0644  8,0736  9,  os2s
4,5  1,  100  2,0201  3,0301  4,0401  5,0502  G,  o6oꝛ  7,0702  8,  oson  9,  ooot
5  ,0100  2,0217  3,0326  4,0435  5,0641  6,0652  7,0n61  8,  os7o  9,xoous
5,5  1,011  2,0231  3,0351  4,0468  5,05  G,oroi  7,osis  8,0035  9,  1051
6  1,0125  2,0350  3,0375  4,0500  5,0625  6,071  7,0870  8,0%  9,  1124
6,5  ,0133  2,0206  3,039  4,0531  5,0661  6,0796  7,09209  8,  1061  9,  1195
7  1,0140  2,0281  3,0421  4,0562  5,o702  6,o842  7,o983  8,1128  9,  1264
7,5  1,olas  2,0296  3,0444  4,0592  5,o740  6,  osss  7,  1036  8,  1184  9,  1332
8  1,0155  2,0311  3,0466  4,0622  5,o  6,0932  7,  1088  8,1213  9,  1399
8,5  1,0163  2,0325  3,0188  4,0651  X  6,0  75  7,  1138  8,  1301  9,144
9  *i!s  2,0339  3,0500  4,  067  5,o819  6G,  iois  7,  Ulss  8,  1358  9,  1528
9,5  1,01  2,0354  3,030  4,0707  5,  ossa  6,  1061  7,,  1238  8,  1414  9,  1591
10  1,0i81  2,o368  3,0551  4,0745  5,0919  6,  1103  7,,/287  8,  1470  9,  1654

 

 

 

 

 

 

 

 

46
        <pb n="280" />
                                                                —  262  —                                                                                                                                                                                                                                   Tafel  7a  zur Ermittlung des Gewichtes von 1 Liter Branntwein                                                     Gewichtsprozente   0 - 4,5
esss“O

698670
188670
0690“/0
768670
f080/0
0090/0

1696“0
6696“0
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1000“/0
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7066“/0

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6006“0
9066“0
10660
1000
2066“0

20660
r066“0
2060
2000“0
2006“0
9006/0

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  0

 

 

2686“0

7686“/0
9020“0
8680“0
0006
2006“0
066

066
2066  0
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166“0
9166/0
9166“0

9766/0
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1346“0
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2866/0
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6860“0
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1.06“0
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1966  0
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99607/0

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6906“0
6950“0
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8900/0
1966“0

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89660
09660
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1200/0
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9400/0
9160/0
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6266“0
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7900“/0

99000
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9106/0

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9800/0
9900/0
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8806/0
6866/0
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98060

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76
66
66
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97
41
91
81
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en

 

Gewicht   für obige Stärke in Kilogramm
        <pb n="281" />
                                                   —  263  —

                                 Gewichtsprozente  5—9,.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wärme  59  55  6  65  !*  ½“#  8  85  9  9.
Grad  .  »  .  ...  .  **7  D
Gewicht  für  obige  wahre  Stärke  in  Kilogramm
0  O,  osos  O,  ↄ80i  O,  o884  O,  ↄ877  O,  os7i  O,  o864  O,ↄ858  O,  o852  O,  0846  O,o840
+  1  O,  o899  O,  ↄso  0,  o885  O,  0878  O,  os7i  O,  as65  O,  o859  O,ↄ853  O,o846  O,  ↄ841
2  O,  ↄ899  O,  ↄ892  O,  9885  O,  o878  O,  osn2  O,  ↄ865  O,985  O,9853  0,  9846  O,  S#11
3  O,000  0  O,0892  O,  9885  O,  o87s  O,  o872  O,9865  O,  9859  O,  ↄ852  0,  o846  O,  040
4  O,0900  O,0892  O,  ↄs85  O,  o878  O,8#  O,  %65  O,  5  O,  ↄ852  O,  ↄ846  O,  o840
5  0,  oooo  O,o802  O,  ↄ885  O,  ↄ878  O,  o871  O,  864  O,  9856  0,331  O,9845  O,  osgo
+  6  rei  O,  ↄs92  O,  ↄs85  O,  osss  O,  os7i  O,864  O,-ss  O,  851  O,  0845  O,  oso
+  7  0,  9900  O,  oso2  O,  9885  O,  o8s8  O,os71  O,  9864  O,  os57  O,0s0  0D0,8844  O,  0S
8  0,  o809  O,  ↄs0  O,  o881  O,  o877  O,  os70  O,  ↄ863  O,9857  O,  9850  1  O,9843  O,9837
9  O,  aso9  O,  ↄ801  O,  ↄ88  O,9876  0,  ↄ860  O,  ↄ862  O,  o856  0O,9840  O,9842  0,  ↄsa6
10  O,  osos  O,  osoo  O,  oss  O,o876  O,  ↄs6o  O,ↄ862  O,  5  O,  %  .  O,#s41  O,  9835
11  O,  osos  O,  o890  O,  882  O,9875  0,  ↄ868  O,  os6i  —  O,9847  0,  9840  O,  ↄs84
+  12  O,0  -  O),9  e#  1  O,  us7  O,  o867  O,  o8509  O,  os2  O,0845  O,  o839  O,  oss
4  13  O,ↄsos  O,  osss  O,  osso  O,  9872  O,  965  O,  o858  O,  8851  O,  9s44  O,  98#7  O,  ↄsgo
14  O,  ↄ5s94  O,ↄs86  O,  o870  O,  o871  O,  ↄs6  O,  ↄ857  O,o850  O,  813  O,  osso  O,  osꝛo
15  O,  osos  O,  as85  O,  7S  O,  0820  Osz0O0/)6855  O,  ogus  O,  o841  0,  o834  O,r
16  O,  0892  O,  öss4  O,0  7  O,#ses  O,ose#  O,  o858  O,846  O,  oso  O,  asa2  O,ose
17  O,  osoi  O,  ↄss3  O,  9875  O,  ↄs67  O,  assho  0)w90872  0,  u845  O,  o8u8  O,830  O,ↄs2s
1  O,  osso  O,  osst  O,o873  O,  9865  O,  s#es  O,  95  O,os.13  O,oszo  O,  9s28  O,  ↄ82i
+  19  O,  ns  O,  o879  O,  o871  O,  o8a  O,  0850  O,048  O,  841  r  202  r
20  O,  0883  O,  0  O,  ↄs60  O,  os6i  O,  98#%4  O,  o846  O,  Os30  O,9881  O,  o824  O,  agi
21  O,  o884  O,  o875  O,  o867  O,  0850  O,  0852  O,9814  O,  o837  O,  829  O,  os2  O,  o815
22  O,  ↄss2  O,  ↄ873  O,  o865  O,0%  O,9850  O,  081  O,  s31  O,  r  O,9s1  O,9  e12
23  O,  0870  O,  os7i  O,  os63  O,  o855  O,  ↄs47  O,  ↄ840  O,2  O,  o824  O,  s1  O,10
+  24  O,  0877  O,  0800  O,  S0e1  O,  9853  O,984  K  O,020  O,0822  O,14  O,  sor
#
+  25  O,  5  O,  sc6  O,  osss  O,  ↄs50  0,0#1  O,  o835  O,0827  O,10  O,osiꝰ  O,  ↄ804
        <pb n="282" />
                                               —  264   —

                             3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Der  Nachtrag  zum  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1893,  enthaltend  das  Verzeichniß
der  Mitglieder  des  neu  gewählten  Reichstags,  ist  erschienen.

 

                                     4.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Oscar  Schmidt-Ernsthausen
zum  Konsul  in  Calcutta  zu  ernennen  geruht.

 

                                     5.  Polizei= Wesen



                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
7  der  B  strafan  Ausweisung  Ausweisungs-Sl
  der  Ausgewiesenen.  er  Be  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□#

I.  2.  5  3.  4.  5.  6.

 

 

1.|  Josef  Gloor,  Tagner,

                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  17.  April  1871  zu  Bischweiler,
  Kreis  Hagenau,  Elsaß  Lothrin-Diebstahl

  im  wieder.  Kaiserlicher  Bezirks-Prä--29.  Juli  d.  J.
holten  Rückfall  ([Sahr  sident  zu  Straßburg,

 

gen,  schweizerischer  Staatsangehöriger,  6  Monate  Zuchthaus
kut  Erkenntniß  vom

18.  Februar  1892),

2.]  Josef  Albert,  Kaufmann,


 

                      b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

34  Jahre  alt,  geboren  zu  Mauer,  Bezirk
Wien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

Landstreichen  und
Betteln,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

3.  August  d.  J.

3.  Johann  Hubert  Gün-geboren  am  27.  Mai  1864  zu  Maaßniel,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re18.  Juli  d.  J.

nen,  Tagelöhner,  Niederland,  niederländischer  Staatsan-  gierungs  =  Präsident  zu
gehöriger,  Aachen,  ç

4.  Gottlieb  Kalten-geboren  am  6.  Mai  1873  zu  Ruprechts-desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis.27.  Juni  d.  J.
brunner,  Schuh-  hofen,  Bezirk  Scheibbs,  Niederösterreich,  hauptmannschaft
macher,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Leipzig,  Z

5.  Julianna  Kawka,  angeblich  44  Jahre  alt,  ortsangehörig  Landstreichen  und  nt  preußischer  Re24.  Juni  d.  J.
verehelichte  Zigeune“  zu  Jelén,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
rin,  Oppeln,

6.  Andreas  Kawka,  etwa  14  Jahre  alt,  ortsangehörig  zuldesgleichen,  derselbe,  desgleichen,
Zigeunerknabe,  Velén,

7.  Wendelin  Kolb,  geboren  am  10.  Mai  1871  zu  Benisch,  desgleichen,  derselbe,  15.  Juli  d.  J.
Webergeselle,  Bezirk  Freudenthal,  Oesterreichisch- 



Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
        <pb n="283" />
                                                  —  265  —

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Daum
2  *  6  d  Hrun  Ausweisung  zuewosunge.
5  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
8.  Wenzel  Konralinka,  geboren  am  14.  Oktober  1866  zu  Do-Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham.  9.  August  d.  J.
Arbeiter,  brovic,  österreichischer  Staatsange-  burg,
höriger,
9.  Alois  (Louis)  Larcher,  geboren  am  1.  Februar  1874  zu  Pitz-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.  31.  Juli  d.  J.
Eisendreher,  thal,  Bezirk  Imst,  Tirol,  österreichischer  zirksamt  Garmisch,
Staatsangehöriger,
10.  Jankel  Roll,  Kauf.geboren  im  Jahre  1862  zu  Jerusalem,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re21.  Juli  d.  J.
mann,  Palästina,  Verungs  Präsident  zu
Oppeln,
11.  Josef  Jost  Schaff.  geboren  am  9.  Dezember  1843  zu  Pfeffi.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re7.  August  d.  J.
hauser,  Hutmacher,  kon,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  ortsan-  ierungs  .=  Präsident  zu
gehörig  ebendaselbst,  ·  Potsdan,
12.  Moritz  Levy  Schoen-geboren  am  19.  August  1854  zu  Wilna,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.9.  August  d.  J.
feld,  Hausirer,  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Verunze  ö1  Präsident  zu
Düsseldorf,
13.  August  Strobach,  geboren  am  13.  März  1845  zu  Wald.  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-30.  Juli  d.  J.
ecker,  dörfel,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  orts=  Betteln,  lizei-Direktion  München,
angehörig  zu  Markersdorf,  ebendaselbst,
14.  Pauline  Wallach,  angeblich  44  Jahre  alt,  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-24.  Juni  d.  J.
Zigeunerwittwe,  zu  Jelén,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  i

 

 

 

 

Herungs  Präsident  zu
Oppeln.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="284" />
        <pb n="285" />
                                                —  267  —

                                        Nachtrag
                   Nr.  33  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

 

 

 

Inhalt:  Zoll,  und  Steuer-Wesen:  Ausführungsbestimmungen  zur  Kaiserlichen  Verordnung  vom  17.  August  d.  J.,
betreffend  die  Erhebung  eines  Zollzuschlags  für  aus  Finland  kommende  Warten  Seite  267

 

                                 Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  17.  August  d.  J.,  betreffend
die  Erhebung  eines  Zollzuschlags  für  aus  Finland  kommende  Waaren,  beschlossen:

Die  zur  Ausführung  der  Verordnung  vom  29.  Juli  d.  J.,  betreffend  die  Erhebung  eines
Zollzuschlags  für  aus  Rußland  kommende  Waaren,  beschlossenen  Bestimmungen  —  Central-Blatt
  Seite  239  —  finden  auf  die  Verordnung  vom  17.  August  d.  J.,  betreffend  die  Erhebung
  eines  Zollzuschlags  für  aus  Finland  kommende  Waaren,  mit  der  Maßgabe  sinngemäße
  Anwendung,  daß  als  äußerster  Zeitpunkt  für  die  Anwendung  der  Sätze  des  allgemeinen
Zolltarifs  auf  Waaren,  welche  die  finnische  Grenze  vor  dem  18.  August  d.  J.  überschritten
haben  und  nicht  zur  Zeit  der  Vertündigung  der  Verordnung  vom  17.  August  d.  J.  im
Zollinlande  in  eine  öffentliche  Niederlage  oder  in  ein  Privatlager  mit  oder  ohne  amtlichen
Mitverschluß  aufgenommen  oder  in  einem  Zollkonto  angeschrieben  waren,  der  16.  Oktober  d.  J.
festgesetzt  wird.

Berlin,  den  18.  August  1893.

                              Der  Reichskanzler.
                                    Graf  v.  Caprinvi.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="286" />
        <pb n="287" />
                                               —  268  —

                                   Central-Blatt

                                       für  das

                                Deutsche  Reich.

                                Herausgegeben

                             Reichsamt  des  Innern.

—.

 

Zu beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

–§....  "  –  —  -
XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  August  1893.  Nr..34.
—  —  —  —  E  —  *V  .  l  —  .

Inhalt:  1.Konsulat-Wesen  -  -  -  il  ;  —  -..  .
Todesfall  Konsulat.  Wesen  :  Exequatur  Erthellung;  Z.  Finanz-Wesen  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
8.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Nautischen  Jahr-  vom  1.  April  1893  bis  Ende  Juli  1893  270
buchs  für  das  Jahr  1896;  —  Erscheinen  des  II.  Nach-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
ttags  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs.  Reichsgbiet  271
und  Handelsmarine  für  1893  269  !—“——

 

 

                                     1.  Kon  sulat=  Wese  n.

Dem  zum  Konsul  der  Republik  Chile  in  Wiesbaden  ernannten  Herrn  Friedrich  Flindt  ist  Nainens  des
Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Nicold  Cotatb  in  Täkanko  (Italien)  ist  gestbrben.

 

                                       2.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1896  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Büchhäfidlung  „Cärl  Hehmänfs  Verläg“  in  Beklif  söebem  erschießèn.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiedervekkäufern
  zum  Preise  von  1,25  M  für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von
1,50  M  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

 

Der  II.  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Häsibelsmarifte  mit  ihren
Unterscheidungssignalen  für  1893  ist  erschienen.

                                                                                                47
        <pb n="288" />
                                                  —  270  —

                                       3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .  .
Differenz
Einnahme  beträgt  Einnahme  D
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  *
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  4  mehr
Einnahmen.  o  engenanntten  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  l  5.  6.
Zölle  111  705  955  67  012  111  638  943  140  143  029  —  28  504  086
Tabacksteuer  ..  3  076  398  28  216  3  048  182  2  635  632  H  412  550
Zuckermaterialsteuer  3262  1  666  56  —  1  6663  254  —  31  711  738  —  30  048  484
Zuckersteuer.  27  707  956“7)  5  419  044  22  288  912  17763  49093+—  4525  419
Salzsteuer  12  301  543  17947  12  283  596  11758760  524  836
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  5147  693  3  179.717  1967  976  3  546  471  —  1578  495
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  3721059  40  325  37  169  267  33  323  3  +  3345  941
Brausteuer  9714  .445  21  726  9  692  719  9  082  166  □  610  613
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  158  137  —  1  158  137  1  092231  65  906
Summe  208  025  981  10  441  5034440  187  633  310  9  951  168
Spielkartenstempel  —  —  309  033  3075609  1  464
Wechselstempelsteuer  —  2723  327  2  619  400  —+  103  927
Stempelsteuer  für
à)  Werthpapiere  —  1  180  997  1  073  795  +  107202
3  Kauf  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  2  903  847  3  132  72  —  228  855
c)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  856  415  762391  94  024
Staatslotterien  —  —  1550  116  2014553  —  464437
Post-  und  Telegraphen.  Verwaltung.  —  —  83  098  903  78  909  09  +  4189  844
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  20  368  000  19  638000°'„)]  730  000
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  15  M

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  400  169  M.  höher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juli  1893:
Ist--Einnahme  vom  Ist-  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  d  enehe  es  palten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorfahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  w  —  weniger

M  M M   .4

1.  2.  3.  l  4.
Zölle  101  098  377  132  805  577  —  31  707  200
Tabacksteuer  .  2  652  554  2687  721  —  35  167
Zuckermaterialsteuer  —  1  56  131  34  080  938  —  35  737069
Zuckersteuer  25  098  996““")  18  292  886  +  6  806  110
Salzsteuer  13  057  403  12  524  365  +  6533038
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  .  6  106  060  7  049  047  —  942  987

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  ·
derselben  .  33  795  508  32  459  375  +  1336  133.
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  9222  357  8  652  529  +  569  828
Summe  189  375  124  248  552  438  59  177  314
Spielkartenstempel  ...  405093  415  349  —  10  256

*  )  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  376  023  M
        <pb n="289" />
                                                     —  271  —

                               4.  Polizei  -Wesen.

                Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Name  und  Stand

—
5*

—  Laufende  Nr.

 

2.  l

—

der  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath

 

Grund

der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

1.|Henri  Chansigaud,
Pastetenbäcker,

1%

Emil  Cherpillod,
Tagner,

3.  Wilhelm  Hartig,
Bäckergeselle,

4.|  Albert  Jenton,  Kom.
missionär,

5.  Josef  Constanz  Lam.
boley,  Schuhmacher,


6.  Andreas  Prazak,
Schlosser,

7.  Itzig  Raport,
Bäcker,
8.]  Karl  Wilke,  Bäcker,

 

Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:

St.  Julien,  Departement  Charente,  ortsangehörig
  zu  St.  Jean  d'Angély,  Departement
  Charente,

bres,  Kanton  Waadt,  schweizerischer
Staatsangehöriger,

rochlitz,  Bezirk  Starkenbach,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Rochlitz  ebendaselbst,

französischer  Staatsangehöriger,

drupt,  Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,


DThomasroith,  Bezirk  Vöcklabruck,  Oberösterreich,
  ortsangehörig  zu  Klabava,
Bezirk  Pilsen,  Böhmen,

schau,  russischer  Staatsangehöriger,

litz,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


 

 

geboren  am  12.  September  1870  zu  Landstreichen,

geboren  am  19.  Oktober  1853  zu  Chex-  Betteln  und  Landstreichen,



geboren  am  6.  Februar  1842  zu  Ober-desgleichen,

geboren  am  19.  Juli  1870  zu  Paris,  Landstreichen,
geboren  am  28.  April  1849  zu  Fer-Landstreichen  und

Betteln,

geboren  am  27.  September  1872  zu  Landstreichen,

geboren  am  10.  August  1869  zu  War.  Betteln,
geboren  am  16.  November  1855  zu  Tep-  Landstreichen  und

Betteln,

 

dent  zu  Colmar,
hauptmannschaft
Bautzen,

sident  zu  Colmar,
derselbe,

reisamt  Gießen,

Landeskommissär  zu
Freiburg,

 

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-Königlich
  sächsische  Kreis-Kaiserlicher
  Bezirks-Prä-Königlich
  bayerische  Polizei-Direktion

  München,

Großherzoglich  hessisches
Großherzoglich  badischer

31.  Juli  d.  J.

4.  August
d.  J.

11.  Februar
d.  J.

9.  August
d.  J.

12.  August
d.  J.

3.  August
d.  3

14.  Auguft
d.  J.

15.  August
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="290" />
        <pb n="291" />
                                                —  273  —

                                     Central-Blatt

                                           für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                              im

                                Reichsamt  des  Innern.

"—...——————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  September  1893.  Nr.  35.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen;  —  Deutschland  und  Italien  einerseits  und  der  Schweiz
Bestellung  eines  Konsular-Agenten  .  Seite  273  andrerseits  am  25.  Juli  1873  zur  Ausführung  des  Aus-2.
  Kolonial-Wesen:  Dienstflaggen  in  den  Schutzgebieten  273  lieferungsvertrages  zwischen  dem  Reich  und  Italien  vom
3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Kündigung  des  zwischen  31.  Oktober  1871  getroffenen  Abkommens  274

 

                                            1.  Kon  sulat  Wesen.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hannover  ernannten  Herrn  Edward
P.  Crane
»  und
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Düsseldorf  ernannten  Herrn  Peter  Lieber.

 

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Mordtmann  in  Salonik  hat  den  Kaufmann  Adolf  Wix  zum  Konsular-Agenten  in
Cavalla  bestellt.

 

                                     2.  Kolonial-Wesen.

Ich  bestimme,  daß  in  den  Deutschen  Schutzgebieten  die  Regierungsfahrzeuge  und  die  Regierungsgebäude
einzelner  Verwaltungen  in  der  Reichs-Dienstflagge  des  Auswärtigen  Amts  die  nachstehend  aufgeführten
besonderen  Abzeichen  in  der  dem  Flaggenstocke  zugekehrten  Ecke  des  schwarzen  Streifens  zu  führen  haben:
1.  Bereiche  der  Lootsenverwaltung  einen  gelben  unklaren  Anker  zwischen  den  rothen  Buchstaben
  LV .
2.  im  Bereiche  der  Zollverwaltung  denselben  Anker  zwischen  den  rothen  Buchstaben  ZV.  —

Gegeben  an  Bord  M.  w.  Hohenzollern,  Kiel,  den  13.  August  1893.
Wilhelm.  lI.  R.

                      An  den  Reichskanzler.  (Auswärtiges  Amt.)

 

                                                       Graf  von  Caprivi.

 

48
        <pb n="292" />
                                               —  274  —

                  3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                                       Bekanntmuchung,

betreffend  die  Kündigung  des  zwischen  Deutschlaund  und  Italien  einerseits  und  der  Schweiz
andrerseits  am  25.  Juli  1873  zur  Ausführung  des  Auslieferungsvertrages  zwischen  dem  Reich
und  Italien  vom  31.  Oktober  1871  getroffenen  Abkommens.  Vom  22.  August  1893.

Nachdem  die  Schweizerische  Regierung  mit  einer  Note  vom  21.  Juli  d.  J.,  die  dem  Kaiserlichen
Gesandten  in  Bern  am  23.  dess.  Mts.  zugegangen  ist,  das  zwischen  Deutschland  und  Italien  einerseits
und  der  Schweiz  andrerseits  zur  Ausführung  des  Auslieferungsvertrages  zwischen  dem  Reich  und  Italien
vom  31.  Oktober  1871  (Reichs-Gesetzbl.  S.  446)  getroffene  Abkommen  vom  25.  Juli  1873  (Central-Blatt
S.  271)  aufgekündigt  hat,  tritt  dieses  Abkommen  gemäß  der  Bestimmung  in  seinem  Schlußabsatze,  wonach
es  einen  Monat  nach  erfolgter  Aufkündigung  seitens  eines  der  erklärenden  Theile  wieder  außer  Wirksamkeit
  treten  soll,  mit  dem  23.  d.  Mts.  außer  Kraft.

Berlin,  den  22.  August  1893.

                                  Der  Reichskanzler.
                                 Im  Auftrage:  Rotenhan.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                                      —  275  —

                                         Central-Blatt

                                             für  das

                                      Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben
                                                    im

                             Reichsamt  des  Innern.

 

 

Zu  bezierhen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

             

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  8.  September  1893.  Nr.  36.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Seite  275  August  1193  276
2.  Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
stands  Akten  im  Schutzgebiete  von  Kamerun;  —  Be-  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  278
stimmung,  über  die  Führung  der  deutschen  Kriegsflagge  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
bei  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  275  Reichsgebiet::  279

 

 

                                                 1.  Kon  sulat-Wesen.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Konful  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Breslau  ernannten  Herrn  Frederick  Opp,
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Magdeburg  ernannten  Herrn  Julius  Muth
und
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Sonneberg  (Herzogihum  Sachsen-Meiningen)
  ernannten  Herrn  D.  J.  Partello.

 

 

                                      2.  Kolonial  =  Wesen.

Auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
  1888  S.  75),  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  und  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  April  1886  (Reichs-Gesetzbl.  S.  128)  ist  dem  Gerichts-Assessor  Riebow
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Kamerun  für  seine  Person  und  die  Dauer  seiner  amtlichen  Thätigkeit
im  Schutzgebiete  von  Kamerun  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  im  Falle  der  Abwesenheit
oder  sonstigen  Behinderung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  betreffs  aller
Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  vorzunehmen  und  die  Geburten  und  Sterbefälle  derselben  zu
eurkunden.

Durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  21.  August  d.  J.  sind  die  Bestimmungen  über  die  Führung  der  deutschen
Kriegsflagge  und  der  Reichsdienstfllagge  der  Marine  vom  27.  März  d.  J.  (Central-Blatt  S.  112)  dahin
erweitert  worden,  daß  bis  auf  weiteres  die  deutsche  Kriegsflagge  auch  von  den  Behörden  und  Anstalten
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Deutsch-  Ostafrika  geführt  wird.

 

 

 

                                                                                         49
        <pb n="294" />
                                                        —  276   —

3.  Bank-- 



Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
—
Event.
8  Ver-O
  1  #4  Ver-Be
  zeichnun  #  St  bindlicb.  Gegen  S  —
r  9  Grund-  Reserve.]Noten-  can  unge.  ege  fällige  GegenJ4eten  egen  Sonstige  ben  —ihe  teuc
*  der  ttal  31.  Juli  deckte  31.  Juli  Ver  31.  Juli mit  31.  Juli  31.  Juli]  der  31.  Juli  weiterge-3
  Banken.  Kapital.  ]  Fonds.  umlauf.  1893.  Noten.  1893.  indlich.  1893.  aen.05  Passiva.  1898.  Passiva.  1808.  gegebenen
keiten.  uns  dischen
frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank120000|  30  000  950  437—  39  348  110  985|—  33  8541460  286  —  11  50  —  —  745—  106s1  561  468—  50  957/  110  985
2  Stãdtische  Bank  zu  Breslau  Z3000  GCoos  u978—  156  44  899  2  3200|  150  31.—  80274  i1411  281
3  Frankfurter  Bank  18.000  4500  9499  —  803  5491—  1062  5844%  106  7877—  2146  1  647—  345  47367—  2498  2  409
4  Bayerische  Notenbank  7500%  169SOT  1976  x758  9  —  —  28094  2081  8179—  8234434
5  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30000  443467  42857—  2578  15  412—  963  12497/  162824  522  7  106  575—  7377  2  039
6  Württembergische  Notenbank  9  000  733  22734—  1650  8  87—  11(H  456—  6279  14—  2  ns  .  51  33430  —  2280  787
7  Badische  Bank.  9000  1  62hö9  12259—  792  7371—  10672248—  224  —  460—  53  155960|—  968  1380
8Bank  für  Süddeutschland.15672  1789  10293  —  1336  6  6  —  1378  98—  3  —  —  539/—  44%  28391  1295  1232
9Braunschweigische  Bank  10  500%  632089—  198185—  1352700  —  5209897  4UN13
Zusammen  222  *  46  112  658  —  48  181  594—  40  494  493  126  -  167771  28220  -  1  6  893—  601|1  909  611—  66  7711  119  860

Zu  Spalte  55:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M.

Zu  Spalke  9  Nr.  3“:
8*):

9

500

.  1000

91  886““M

 

 

Bemerkungen.

805  631  250  M

 

 

 

 

 

21  057  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
"1,  2,  3).

284  217  500  M
Darunter  131  400  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="295" />
                                                   —  277 —                                                                            Wesen.

banken  Ende  August  1893
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1893.
auf  tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —
#  .
Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  ..  Gegen  Summe Gegen  9
Metall-  4  Sonstige  -
31.  Juli  kassen-31.  Juli  anderer  31.  Juli  Wechsel.  31.  Juli Lombard.  31  Juli  Effekten.  31.  Juli  Ativa  31.  Juli  der  31.  Juli  5
Bestand.  1808.  scheine.  1808.  Banken.  18093.  1893.  1893.  1893.Aktiva.  Aktiva.  1893.
·  i
J
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  4.
803  722—  6052  6  25  672  +  12300  008  672  "  614  148  —  26  485  80  041—  1686  2986  —  1524  33830—  1601  1%  163.—  48  7001
35——  5  .  +  2  167—  76  4842  +  107  27744  19  —  —  17  —  8  1890  +  161
3577—-  110  zo  —  9  401  +  158  23  504—  4891  11  11  97  5237  T  116  4312  +  1373  48  178  —  2397
31  41—  506  64  —  12  4607  —  1  150  41  162  —  53  27144  10  85—  3  1718  +  236  81  702  —  823  4
22  200  T+  79  414  130  4822  —  1824  70348  —  57T7  3759  +  39  1418—  135  4875  811605–3
11  608  +  58  50  +  18  22044  533  17  454—  1947  n  1  241  38  91  1  8644  900  33430  —  22806
47544  236  21  4  113—+—  43  16  950—  1197  1  4600%—  61  111  2  2187  4  18  25506—  9637
3911—  125  31J  18  210  +  149  14600  —  2601  1782  215  4597  —  3221114  1049  28  39—  12958
D.
5334—  59  21  7  50  11  56164  102  1777  65  —  6918—  592  17002  —  6790
6  1  ».
882079»—5814263094137522671—3764808624—42606106671—12458  15  350  —  1830  58002.  6544919  706  —64  43
I  .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                49*
        <pb n="296" />
                                              —  278  —

                             4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und         Steuerstellen.

                                 Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden:  .  -  .»
dem  Steueramt  J.  zu  Neiße  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  in  Oberschlesien  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  !  über  Waaren  der  Nummer  9  da  des  Zolltarifs,

dem  Steueramt  J.  zu  Demmin  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Wolgast  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Reisegeräth  und  die  mit  demselben  eingehenden  zollpflichtigen

aaren,

dem  Steueramt  I.  zu  Goldberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Liegnitz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II,

der  Zollabfertigungsstelle  am  Holzhafen  zu  Altona  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Altona
die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  zur  Gewährung  der  Abgabenvergütung  angemeldeten  zuckerhaltigen
Fabrikate  nach  Maßgabe  des  §.  5  der  Bestimmungen  zur  Ausführung  des  §.  6  des  Zuckersteuergesetzes
vom  31.  Mai  1891.

Das  Steueramt  II.  zu  Riesenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Elbing  ist  in  ein  Steueramt
  I.  umgewandelt  worden.  -

Die  dem  Steueramt  I.  zu  Melle  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Osnabrück  beigelegte  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  des  Salzsteueramts  I.  zu  Rothenfelde  über  inländisches  Salz
ist  zurückgenommen  worden.

Das  Steueramt  ll.  zu  Ellrich  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  ist  aufgehoben.

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Osterwieck  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halberstadt  ist  mit  dem
Steueramt  I.  zu  Osterwieck  verbunden  worden.  Von  den  dieser  Zuckersteuerstelle  bisher  zugehörigen  beiden
Zuckerfabriken  zu  Osterwieck  und  Hornburg  bleibt  die  erstere  dem  Steueramt  I.  zu  Osterwieck  unterstellt,
während  für  die  Zuckerfabrik  zu  Hornburg  die  Zuckersteuerstelle  Halberstadt  II.  zuständig  ist.

                                          Im  Königreich  Bayern.

Am  Südbahnhof  zu  München  ist  eine  dem  Hauptzollamt  dortselbst  unterstellte  Zollexpositur  mit
folgenden  Befugnissen  errichtet  worden:  .  ·
1.zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II,
2.zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  über  inländisches  Salz,
3.zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback,
4.zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  1  und  I,
5.zu  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr  nach  Maßgabe  der  §§.  63  und  66  bis  71,  des  §.  65
und  des  §.  96  des  Vereinszollgesetzes  und  §.  27  des  Eisenbahn-Zollregulatios,  sowie  zur
Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter,

6.  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres,  Branntweins

  (mit  Ausschluß  der  Liköre  und  Fruchtsäfte)  und  Tabacks,

7.  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

  -

Der  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Lindau  neu  errichteten  Zollexpositur  zu  Weiler  ist  für
den  Transitverkehr  mit  dem  bezeichneten  Hauptzollamt  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Begleitscheinen  l,  und  zwar  auch  für  die  unter  Eisenbahnwagenverschluß  abzufertigenden  Begleitscheingüter,
  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitzetteln  nach  Maßgabe  der  §§.  40  und  41  des
Eisenbahn-Zollregulativs  ertheilt  worden.

In  Zeiskam  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Ludwigshafen  a.  Rhein  ist  eine  Uebergangsstelle
mit  der  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangs=  und  Transportscheinen  über  Weinsendungen
  errichtet  worden.

Den  Aufschlag-Einnehmereien  zu  Pasing  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  München  und  zu
Allersberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Nürnberg  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Branntweinversendungsscheinen
  I  ertheilt  worden.  ·
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                                                  —  279  —

                             Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Untersteueramt  zu  Oschatz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Meißen  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Waaren  der  Nummern  9  k  und  25  h  1  des  Zolltarifs  ertheilt
  worden.  #

Das  Untersteueramt  zu  Waldheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Freiberg  ist  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  II  über  Taback  und  Tabackfabrikate  bezw.  über  Tabackblätter  und  Tabackstengel  befugt.

Den  Zollexpeditionen  an  dem  Berliner  bezw.  Böhmischen  Bahnhof  zu  Dresden  ist  an  Stelle
der  jetzigen  Bezeichnung  fortab  die  amtliche  Bezeichnung  „Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhofe  Dresden-Friedrichstadt"
  bezw.  „Zollabfertigungsstelle  am  Güterbahnhofe  Dresden-Altstadt“  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Hessen.
Die  Orts-Einnehmerei  zu  Gedern  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gießen  ist  aufgehoben

 

 

 

 

 

 

 

 

worden.
                                        5.  Polizei  =  Wesen.
                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
·  –  *  Grund  I  des
7  8  Ausweisung  Auswelsungs-5
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□#
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                   Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Ignaz  Bruckner,  sgeboren  im  August  1867  in  Stratzing,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.8.  Auguft
Metzger,  Bezirk  Krems,  Niederösterreich,  öster-  lizei-Direktion  München,  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,
2.  Moriz  Jakob,  geboren  am  1.  April  1845  zu  Groß-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.13.  August
Schriftsetzer,  wardein,  Ungarn,  ungarischer  Staats-  Betteln,  zirksamt  Lichtenfels,  d.  J.
angehöriger,

3.  Josef  Klikorka,  geboren  am  15.  Oktober  1848  zu  Jirkov,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis=  12.  August
Uhrmachergehilfe,  Bezirk  Semil,  Böhmen,  ortsangehörig  hauptmannschaft  d.  J.
ebendaselbst,  Bautzen,
4.|Franz  Eduard  geboren  am  7.  April  1875  zu  Dresden,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-22.  August
Knersch,  auch  österreichischer  Staatsangehöriger,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.

Kner,  Laufbursche,  Magdeburg,
5.]  Wilhelm  Kowarsch,  geboren  am  20.  August  1875  zu  Liebenau,  Betteln,  Polizeibehörde  in  Ham.  Hdesgleichen.
Schlossergeselle,  Oesterreich,  österreichischer  Staatsange-  burg,
böriger,
6.]  Franz  Kudler,  Tagegeboren  im  Jahre  1849  in  Kropfschlag,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-20.  August
löhner,  Bezirk  Kaplitz,  Böhmen,  österreichischer  zirksamt  Regen,  d.  J.
ç„  »  Staatsangehöriger,
7.]Ferdinand  Pietsch,  geboren  am  21.  August  1874  zu  Graz,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-  24.  August
Zahntechniker,  Steiermark,  ortsangehörig  ebendaselbst,  lizei-  Direktion  Muͤnchen,  d.  J.
8.  Johann  Preuß,  geboren  am  30.  März  1843  zu  Kreibitz,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  7.  August
Webergehilfe,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  hauptmannschaft  d.  J.
autzen,
9.  Johann  Stolz,  geboren  am  6.  Juni  1848  zu  Böhmischfbesgleichen,  Großherzoglich  hessisches)  18.  August
Barbier,  Brod  bei  Prag,  Böhmen,  österreichischer  Kreisamt  Gießen,  d.  J.
Staatsangehöriger,
10.  Adolf  Weber,  vor-geboren  am  12.  Mai  1862  zu  Czaslau,  Betteln  und  Land.  Königlich  preußischer  Re.  21.  Augusft
mals  Lehrer,  Böhmen,  streichen,  gierungs  "*Präsident  zuf  d.  J.
v  Breslau,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="298" />
        <pb n="299" />
                                              —  281  —

                                   Central-Blatt

                                     für  das

                              Deutsche  Reich.

                              Herausgegeben

 

                                         im

                                Reichsamt  des  Innern.

———.———-.———.———————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX  I.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  September  1893.  3  Nr.  37.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  28!  Reichsgebiet  ..........  282

 

 

                                    1.  Kon  sulat  Wesen.

 

Dem  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  General-Konsuls  in  Smyrna  mit  der  Leitung  des
dortigen  Kaiserlichen  Konsulats  betrauten  Dragoman,  von  Eckardt,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des
Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden
Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Max  Goldfinger
  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

50
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                                                —  282  —

                                2.  Polizei-Wesen.

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

reichischer  Staatsangehöriger,

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
J.  —  —  Grund  des
S  der  B  Ausweisung  Ausweisungs-5
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□C
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
                       Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Joseph  von  Bargens,geboren  am  24.  Dezember  1862  zu  Baden  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-14.  August
Kaufmann,  bei  Wien,  Oesterreich,  gierungs  Präsident  zuh  d.  J.
Köslin,
2.  Anton  Bullenda,  l(ngeblich  24  Jahre  alt,  geboren  zu  Mo-esgleichen,  Königlich  preußischer  Re.20.  Juli  d.  J.
Tagearbeiter,  darka,  Bezirk  Krakau,  Galizien,  öster-  gierungs  =  Präsident  zu
reichischer  Staatsangehöriger,  Oppeln,
3.  Ludwig  Kajak,  geboren  am  23.  März  1871  zu  Bolda,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-25.  August
Kohlenzieher,  Livland,  russischer  Staatsangehöriger,  Lierungs=  Präsident  zud.  J.
Stade,
4.Sipke  Klomp,  geboren  am  21.  Mai  1845  zu  Aude-Betteln,  Königlich  preußischer  Re.20.  Juni  d.  I.
Arbeiter,  Hacke,  Holland,  ortsangehörig  ebenda-  gierungs=  Präsident  zu
selbst,  Münster,
5.  Lorenz  Krotochwil,  geboren  am  10.  August  1848  zu  Schwarz-Desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-15.  August
Maurer,  thal,  Bezirk  Kaplitz,  Böhmen,  öster-  zirksamt  Miesbach,  d.  J.
reichischer  Staatsangehöriger,
6.  Maria  Senden,  geboren  am  6.  Mai  1870  zu  Bruch-gewerbsmäßige  Un.-  Königlich  preußischer  Re-  1.  August
Dienstmagd,  hausen,  Holland,  zucht,  leruns  Präsident  zu  d.  I.
Aachen,
7.Jakob  Weiß,  Bäcker,  geboren  am  2.  September  1835  zu  Neu-Betteln  und  Land.  Köhniglich  bayerisches  Be-31.  August
gedein,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  öster-treichen,  zirksamt  Mühldorf,  d.  J.

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Potsdam  vom  7.  März  d.  Is.  verfügte

 

Ausweisung  des  Arbeiters  Alwin  Branke  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  Seite  100,  Ziffer  2)  ist  zurückgenommen  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                                     —  283  —

                                        Central-Blatt

                                              für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                        Herausgegeben

 im

                                 Reichsamt  des  Innern.

"*——————————.———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  September  1893.  Nr.  38.
Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Beförderung  ungesalzener  3.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilfrischer
  Häute  in  Einzelsendungen  auf  den  Eisenbahnen  stands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilungen  2385
Seite  28  Z  .
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1893  bis  Ende  August  1893  2384  Reichsgebiet  -—---·-  285

 

                                    1.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                          Bekanntmachung,
betreffend  die  Beförderung  ungesalzener  frischer  Häute  in  Einzelsendungen  auf  den  Eisenbahnen.

Auf  Grund  einer  dem  Reichs-Eisenbahn-Amt  vom  Bundesrath  ertheilten  Ermächtigung  wird  gestattet,
  daß  in  Abweichung  von  den  Festsetzungen  unter  XXXII  Ziffer  3  der  Anlage  B  zur  Verkehrs-Ordnung
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  ungesalzene  frische  Häute  bei  Aufgabe  in  Einzelsendungen
im  bevorstehenden  Winter,  während  der  Monate  November,  Dezember,  Januar  und  Februar  versuchsweise
  unter  folgenden  Bedingungen  zur  Beförderung  zugelassen  werden:

„Einzelsendungen  ungesalzener  frischer  Häute  müssen  in  gut  verschlossene,  nicht  schadhafte
Säcke  aus  dichtem  starkem  Gewebe  verpackt  und  diese  derart  mit  Karbolsäure  angefeuchtet  sein,
daß  der  üble  Geruch  des  Inhalts  nicht  wahrnehmbar  wird.“

Die  Bestimmungen  unter  XXXII  Ziffer  1,  Ziffer  3  letzter  Satz,  Ziffer  6,  7  und  8  der  Anlage  B
zur  Verkehrs-Ordnung  finden  auf  ungesalzene  frische  Häute  in  Einzelsendungen  auch  bei  Beachtung  obiger
Verpackungsvorschriften  nach  wie  vor  Anwendung.

Berlin,  den  15.  September  1893.

                        Das  Reichs-Eisenbahn-Amt.
                                   In  Vertretung:  Kraefft.

 

                                                                                                  51
        <pb n="302" />
                                                  —  284  —

                                       2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  „
·  Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Einr  Be  unn  *  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  nd's,
zum  schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  —  mehr
Einnahmen.  o  Monate  en  (Spalte  4)  —  weniger
A.  .  M4.  4  M  M
1.  2.  3.  4.  l  5.  6.
Zölle  139  319  730  118  253  139  201  477  166  7350453—  27  533  571
Tabacksteuer  3  879  786  54  030  3  825  756  3  661  604  +J  1  152
Zuckermaterialsteuer  3  288  1  691  616  1688  328  —  53  082  085  51  393  757
Zuckersteuer.  33  235.2727)  6  402  240  26  833  032  22277975—  4555  057
Salzsteuer  15  977  815  19  431  15  958  384  15  320  488.8  —  637  906
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  5  325  179  4349  949  975230  2  878  554  —  1903324
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  «
Zuschlag zu derselben  ..  47  866  495  51  663  47  814  882  43  113  612  4701220
Brausteuer  .  11  778  891  28  289  11  750  602  11  066  717/  683  855
Uebergangsabgabe  von  Bier  1468  797  +  1468  797  1  393  900  +.  7489P7
Summe.58  855  253  12  715  471446  139782  213  365  833—  32  773949
Spielkartenstempel:.  404  559  394  708  .  9  851
Wechselstempelsteuer  —  3  386  119  3254979  —  131  140
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  1  298  236  1281172  14  17  064
Kauf  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  3529  501  3  833  794  —  304293
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  958  806  898  264  60  542
Staatslotterien  —  —  2  418  630  2579  82  —  161  262
Post=  und  Telegraphen.  „Verwaltung.  —1  —  102  053  844  97206  199—  4847  705
Reichs-Eisenbahn--Verwaltung.  —  —  25  919  000  24  974000°%))]  T  945  000
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  291  M

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  535  229  M  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  August  1893:

 

 

 

 

 

 

 

 

  Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeich  nung  Beginn  des  Etatsjahres  demse  blennahme  in  5  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  Monats  -  —  weniger
—  M  —
1  2.  3.  4.
Zölle  125  156  382  158  058  729  —  32  902  347
Tabacksteuer  3  358  964  3  386  184  —  27220
Zuckermaterialsteuer  —  1681206  16  808  974  —  18  490  180
Zuckersteuer  31  081  8157)  21  821  286  +  9260  529
Salzsteuuer  16  209  607  15  530  660  +  678  947
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  .  6  387  003  7  873  116  —  1  486  113
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  ·
zu  derselben.  .  42020488  40221667  +  1798821
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  11  235  895  10  595  105  +  440  790
Summe  233  768  948  274  295  721  —  40  526  773
Spielkartenstempel.  484  110  499  794  —  15  684
*  )  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  7.  Juli  1887  —  1376  288  M
        <pb n="303" />
                                               —  285  —

                                 3.  Kon  sulat-Wesen.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Zanzibar  beschäftigten  Referendar  Rößler  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Fällen  der  Behinderung  oder  Abwesenheit  des  Kaiserlichen  Konsuls
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

Dem  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Generalkonsuls  in  Barcelona  mit  der  Leitung  des
dortigen  Generalkonsulats  beauftragten  Gerichtsassessor  Weber  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Generalkonsulats  und  für  die  Zeit  der  Vertretung  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  bie  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
ist  dem  Kaiserlichen  Gesandten  in  Peking,  Freiherrn  Schenck  zu  Schweinsberg,  für  China  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Die  gleiche  Ermächtigung  ist  für  die  Fälle  der  Abwesenheit  oder  Behinderung  des  Gesandten
dem  mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Legationssekretärs  beauftragten  Freiherrn  Speck  von
Sternburg  in  Peking  ertheilt  worden.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  ernannten  Herrn  Frederick
W.  Kickbusch
und
dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Cassel  ernannten  Herrn
Sigmund  B.  Schloß.

 

                                        4.  Polizei  =  Wesen.

 

                         Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
„  –  -  Grund  *ns  des

der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
er  Bestrafung.  "
3  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
.  2.  l  3.  4.  .  .

 

 

 

 

 

                   Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1Anton  Drahos  geboren  am  7.  August  1865  zu  Smirice,  Diebstahl  und  Betteln,Königlich  preußischer  Re-/11.  September
(Drahosch),  Bezirk  Königindof,  Böhmen,  ortsan-  gierungs  -  Präsident  zu|d.  J.
Fleischer,  gehörig  ebendaselbst,  Breslau,

2.Richard  Drechsel,  geboren  am  24.  Februar  1877  zu  Rosen-Diebstahl,  Land=  Koöniglich  preußischer  Re-22.  August
Arbeiter  und  Tischler,  thal,  Böhmen,  österreichischer  Staats-  streichen  und  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.

angehöriger,  Stade,

—.



                                          51*
        <pb n="304" />
                                                     —  286  —

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2.  4  —  Grund  .  des

*  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs

2  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses,

I.  2.  6  .  4.  5.  6.

3.  Hirsch  Fürstenberg,  geboren  im  Mai  1838  zu  Piotrkow,  Betteln,  Großherzoglich  hessisches  0.  September
Vorbeter  und  Rab-  Polen,  russischer  Staatsangehöriger,  Kreisamt  Gießen,  d.  J.
biner-Assessor,

4.  Wenzel  Hayna,  geboren  am  24.  März  1855  zu  Jirkow,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re26.  August
Tagearbeiter,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  österreichischer  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zus  d.  IJ.

Staatsangehöriger,  Oppeln,

5.|  Albert  Heidrich,  geboren  am  6.  Juli  1877  zu  Lodz,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  8  September
Arbeitsbursche,  Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Heer#uter  1.  Präsident  zu|d.  J.

otsdam

6.  Heinrich  Scharoch,  geboren  am  21.  Dezember  1868  zu  Prag,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re- 



Glaser,

Richard  Theinl,
Handlungskommis,

Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  12.  April  1866  zu  Tepl,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

Betteln,
Landstreichen,

 

 

Lüneburg
Königlichs  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

gierungs-  Präsident  zusd

12.  September
.  J.

31.  August
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="305" />
                                              —  287  —

                                    Central·Blatt                                                                                                                             für  das 
                                Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben                                                                                                                          im

                                 Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  September  1893.  Nr..39.
Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Ernennung  eines  Kontrolörs  lungen  en-  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civil
des  Reichskriegsschatzses  Seite  287  stands-Akten    .«·«·
l2. Konsulat-Wesen: Ernennungen;;—Exequatur -Erthei-lung 

3. Polizei- Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichgebiet 288...   

 

                                             1.  Finanz-Wesen.

 

  Auf  Grund  des  §.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Verwaltung  des  Reichskriegsschatzes,
vom  22.  Januar  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  9)  sind  die  Geschäfte  des  Kontrolörs  bei  der  Rendantur  des
Reichskriegsschatzes,  nachdem  der  bisherige  Kontrolör  verstorben  ist,  dem  Buchhalter  bei  der  Reichshauptkasse,
  Kalkulator  der  Reichs-Hauptbank  Fenzlau,  übertragen  worden.

 

                                          2.  Kon  sulat-Wesen.

Seine:  Majestät  der  Kaifer  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  C.  M.  Egerton  zum  Vize-Konsul  in  Rouen,
den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Lugano,  Dr.  Heinrich  Klose  zum  Konsul  in  Zürich,
und
den  Kaufmann  Jacob  Blankart  zum  Vize-Konsul  in  Lugano
zu  ernennen  geruht.

 

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Vize-  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Barmen  ernannten
Herrn  Charles  H.  Day,
dem  zum  General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Berlin  ernannten  Herrn
Eduard  Hahn-Echenagucia
und
dem  zum  Kaiserlich  russischen  Konsul  in  Memel  ernannten  Staatsrath  Andre  Petkowitsch.

 

                                                                                          52
        <pb n="306" />
                                                —  288  —

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Canton  betrauten  Dolmetscher
Schrameier  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Canton  und  für  die
Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  in  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Galatz  mit  der  Leitung  des  dortigen
Kaiserlichen  Konsulats  beauftragten  Dragoman  Struve  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

                                       3.  Polizei  =  Wesen.
                 Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2  —  —  —  Grund  A  -  des

z  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  der  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  4.  6.  6.

                    a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:  .
 1.Michael Malecki, 23 Jahre alt, geboten zu Radziejewo, schwerer Diebstahl Königiich preußischer Res-9. November
Knecht,  Polen,  russischer  Unterthan,  (1  Jahr  Zuchthaus  gierungs=  Präsident  zu  v.  J.

laut  Erkenntniß  vom  Bromberg,
13.  Juli  1892),
                       b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.]  Fiorenzo  Ferrua  5  Sahre  alt,  aus  Clavesana,  italienischer  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks.  Prä-7.



10.

 

(auch  Anton  Joly).
Jiegler,

Abraham  Goldstein,
Händler,

Franz  Foula,  Bäckerund
  Müllergeselle,

Johann  Kwiat,
Arbeiter,

Aron  Leiwinzon,
Händler,

Marie  Luffe,  Fabrik.
arbeiterin,

Karl  Meyer,  Lohgerber,


Anton  Przybylok,
Arbeiter,

Johann  Wyß,
Kürschnergeselle,

Staatsangehöriger,

74  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Graevo,  Polen,

geboren  am  20.  März  1873  zu  Budikowa,
  Ungarn,

geboren  im  August  1858  zu  Bielitz,
Oesterreichisch-Schlesien,  österreichischer
Unterthan,

52  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Graevo,  Polen,

geboren  am  1.  August  1868  zu  Harlowitz,
  Kreis  Neustadt,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  8.  Januar  1861  zu  Arlon,
Provinz  Luxemburg,  Belgien,

20  Jahre  alt,  geboren  zu  Grojec,  Bezirk
Wadowice,  Galizien,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  30.  Juni  1850  zu  Lotzwyl,
Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig

 

 

ebendaselbst,

Betteln,
Landstreichen,
Landstreichen  und  Gebrauch

  gefälschter  Legitimationspapiere,


Landstreichen  und

Betteln,
Landstreichen,
Landstreichen  und  gewerbsmäßige
  Unzucht,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Betteln,

 

sident  zu  Straßburg,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zusd

Aurich,
Königlich  preußischer  Reierungs
  .=  Präsident  zu

osen,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  preußischer  Re.

gierungs  -  Präsident  zud

Hildesheim,
Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zu  d

üneburg,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

 

17.  September
d.  J.

15.  September
d.  J.

14.  September
.  J.

desgleichen.

15.  September
d.  J.

12.  September
.  J.

19.  September

1.  September
d.  J.

20.  September
d.  J.
        <pb n="307" />
                                             —  289  —

                                   Central-Blatt

                                        für  das

                                Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben
                                          im

                             Reichsamt  des  Innern.

·  —.—————- 



Zu  berziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  Oktober  1893.  Nr.40.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Ertheilung..  ...  ..  Seite  289  Reichsgebieit..  ......  290

 

 

                                      1.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  General-Konsul  z.  D.  Dr.  jur.  Focke  zum  General-Konsul  in  Odessa,
den  bisherigen  vortragenden  Rath  im  Auswärtigen  Amt,  Wirklichen  Legationsrath  Pritsch
zum  Konsul  in  Triest  unter  gleichzeitiger  Beilegung  des  Karakters  als  General-Konsul,
den  Dr.  Rhynvis  Feith  zum  Konsul  in  Groningen,
den  Rechtsanwalt  Heinrich  von  Haast  zum  Konsul  in  Christchurch  (Neu-Seeland)
un
den  Kaufmann  S.  Hannema  zum  Vize-Konsul  in  Harlingen
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  türkischen  Konsul  mit  dem  Amtssitz  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  Kaufmann  Louis  Krebs
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

                                                                  53
        <pb n="308" />
                                                    —  290   —

                                     2.  Polizei-Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Name  und  Stand

 

 

 

 

 

 

S*  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  *  6  d  "  een  Ausweisung  —’
der  Bestrafung.  -

der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
  der  Ausgewiesenen  schlossen  h  beschlusses.
.  2.  I  3.  4.  5.  6.

                  a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Josef  Deleuil,  geboren  am  10.  April  1836  zu  Voison'  Münzverbrechen,

10.

 

Bergmann,

William  van  Broock,
Schneider,

Franz  Donahl,
Schuhmacher,

Jensik,  Fa-Finzenz

  B¾!
eiter,

brikar

Wilhelm  Löwy,
Schlosser,

August  Nießlein,
Hammerschmied,
Johann  Pichler,
Müller  und  Bäscker,

Rosa  Maria  Pohöcälec,
  Dienstmagd,

Franz  Pros,  Schneidergeselle,


Verehelichte  Thberese
Welker  geb.  Nowotuny,


 

höriger,

9.  Oktober  1885),

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-]!  8S.  September
sous  Gray,  Departement  Haute-Saöne,  (8  Jahre  Zuchthaus  dent  zu  Colmar,  d.  J.
Frankreich,  französischer  Staatsange  laut  Erkenntniß  vom

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  17.  Januar  1855  zu  Viessé,
Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,

64  Jahre  alt,  geboren  zu  Babitz,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  26.  Juli  1862  zu  Linz,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Cetoraz,
Bezirk  Pilgram,  Böhmen,

geboren  am  24.  November  1862  zu
Tscheraditz,  Bezirk  Saaz,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  4.  September  1853  zu  Ried,

Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst

geboren  am  26.  Juli  1862  zu  Tasstrupp,
Dänemark,  dänischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  29.  August  1858  zu  Tabor,
Böhmen,  österreichische  Staatsangehörige,


geboren  am  12.  Oktober  1852  zu  Bukowina,
  Kreis  Königgrätz,  Böhmen,
österreichischer  Unterthan,

geboren  am  23.  August  1866  zu  Wien,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

Unfug  und  Landstreichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Diebstahl  und  Landtreichen,

Landstreichen  und
Betteln,  sowie  Ge.
brauch  gefälschter  Legitimationspapiere,

Diebstahl  und  Landstreichen,


Landstreichen  und
Betteln,

Sittenpolizei-Uebertretung,


 

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

Königlich  preußischer  Reierunge
  Präsident  zu
agdeburg,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,
Herzoglich  sächsisches  Landrathsamt
  Coburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Königlich  preußischer  Reierungs
  .  Präsident  zu

osen,
Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu

Berlin,

 

21.  September
6.  September
d.  J.

11.  Februar
d.  J.

26.  September
d.  J.

4.  September
d.  J.

2.  September
9.  September
d.  J.

26.  September

d.  J
24.  August
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="309" />
                                          —  291  —

                                Central-Blatt
                            Deutsche  Reich.

                               Herausgegeben
                                        im

                           Reichsamt  des  Innern.



 

——.

 

Zu  bezsirhen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  Oktober  1893.  Nr..41.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächti-  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freigung
  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Todesfall  willigen  Militärdienst  berechtigt  sind  .  .  .  ..  294
Seite  291  4.  Eisenbahn-Wesen:  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  zur
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Ausstellung  von  Leichenpässen  zuständigen  Behörden  und
September  1893  292  Dienststellen  in  der  Schweizz..  .  ...  295
3.  Militär--Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  derjenigen  höheren  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  Reichsgebiet..  ...  295

 

 

                                       1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  Lütticke  zum  Konsul  in  Damascus,
den  Kaufmann  Theodor  Meyer  zum  Konsul  in  Suez
un
den  Kaufmann  James  Sandström  zum  Vize-Konsul  in  Skellefteä  (Schweden)
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Varna,  Gerichtsassessor  Freiherrn  von  Wangenheim
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  General-Konsul,  Wirkliche  Legationsrath  Dr.  Rettich  in  Kopenhagen  ist  gestorben.
        <pb n="310" />
                                                   —  292  —

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
«  Event.
8  Verẽ
  Sonstige  bindlich-  ite
.  .  -  bindlich-Bezeichnung
  Grund.  Reserve,)  Noten.  Gegen  Unge  Gegen  täglicg fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegenkeiten
2  der  Kapital Fonds Umlauff  d31.  Aug.    deckte  31.  Aug.,  Ver-    31.  Aug.  mit  31.  Aug.  31.  Aug.  der  31.  Aug.,
Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1893.  Noten.  1893.  bindlich.  139.  Kündi.  1893.  Passiva1893.  Passiva.15893.  gegebenen
keiten.  ung frist-  dischen
frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4—  5.  6.  7  8.  d.  160  1.  12.  14  155  16.17.
1  Reichsbank  120  O00)  30  Oo0  101  095F150a  330  6354-219  650/372  471  —9781586n°  —  7191.-  34|1  624  315/  62  877"/  —
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  G00995|  11S166421  —  2800—  400  l  7643  3844
3  Frankfurter  Bank  18000%  4500  10  828-1  329  68434|/  9431  4567/—  1277|  7148—  *  4  *-  308919774+  240  183
4  Bayerische  Notenbank  7500  169  65  366  —  385930  3610—  493  7820  —  959  —  2304  584687  2  89  619
55.Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  44650  839+  798220  894  5482  10  131—  236614952  1290  550—  281110  939-+  436443
6Württembergische  Notenbank  9000  7881  24  4764  121  1826232  15  1  588—  95|  35594—  2164268
1Badische  Bank.  ...  9ooos  1629132  122898  765|13944051—  19—  —  552—.  9226  714|+  111811551
s8Lank  für  Süddeutschlandß45671  14  —  6581.  11919  660|12694
9Braunschweigische  Bank.  10  5ö00%  632  2435  3461  17074  2221  2507  —  1831  798  —  148  I1  170204  559
Zusammen62  46  280  961  4168  30  417  4284288  884  a00  642  92  “  25  708-  25121  10  3464  8  986  376  "6  76  766151

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M.

Zu  Spalte  9  Nr.  3°:
87:

-

 

9.

 

3

=

500

1  000

91  856  M

 

Bemerkungen.

895  934  650  M

 

 

 

25  308  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),

357  969  500  M  
Darunter  131  300  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

1,  2,  3).

 

Gurlden=  und  Thalernoten.
        <pb n="311" />
                                                  —  293 —                                                                               Wesen.

banken  Ende  September  1893
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1893.
auf  tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

8

Metall-  Gegen  Reichss  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe'  Gegen  s
31.  Aug.  kassen.31.  Aug.  anderer  31.  Aug.  Wechsel.  31.  Aug.  Lombard.31  Aug.Effekten.1.  Aug.  »  31.  Aug.  der  31.  Aug.

Bestand,  1.  scheine.1.  Banken.  1893.  1893.  1893.  1893.Aktiav.1893.  Ativa.183  "

7

2

18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  1.  32.  33.  134.
738  6044  18  2Z331  9349  —  709678  708  —  64555  130  920  +  50  873  455864  1572  51286  +  17  456  16  927  465  464  1
346—  7  2—  4  1314  36  4204—  638  3099  325  —  —  46—  1  7830  —  35912
401444  26—  4  354  47  24  581+  1077  135534.2436  5930%½  693  2242—  2070  50  700  2522  3
30  7900—  622  60—  4  4155—  452  45253+  4091  2682—  32  77—  8  1670  —  78  84  667/T  28954
20  765—  1444  354  —  60  8  8260  +  4004  69  883—  465  49344  1175  1571—  9  6020  +  1  14%%41  43645
11  290—  326  52—  2  2444  4  240  199014  2447  10744  8—  1  833—  31  35594  216444
4624  1·  11—  10  82.—  31  17998  +  1  048  1499—  39  69—  42  24311I..  244  26  714  1  1187
393+  25  199—  12  72  177  15  142  +  542  ———  45906—  1  3735  4  314  29660  1269  8
625  92  3—  18  100  50  5696  —  80  127—  505  2199  22  72421  324  17  137—  450

814  986  —  6709323  o34  —  327525513  2842881361  +  7273761  193+54522  17594  2244407+150531999  188  +79  482

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                   54*
        <pb n="312" />
                                                —  294  —
                                       3.  Militär  Wesen.

                                   Nachtrags  -  Verzeichniß
derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einzjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
  sind.
(Vgl.  Bekanntmachung  vom  31.  Mai  1893,  Centr.-Bl.  S.  171.)

 

 

                                           Bemerkung:
Die  mit  einem  **  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der
Befähigung  gefordert  wird.

                                             a.  Progymnasien.

                                             Königreich  Preußen.

Hofgeismar:  *  Progymnasium  (früher:  Real-Progymnasium,  unter  C.  c.  I.  des  Hauptverzeichnisses).
Anmerk.  Lehranstalt,  welche  befugt  ist,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem  Unterricht
  im  Griechischen  dispensirten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für
jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach
mindestens  einjährigem  Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß
über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

                                                 b.  Realschulen.
 +     Cuxhaven  Freie  und  Hansestadt  Hauiburg.


Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.

                            1.  Privat-Lehranstalten.  x)

                                           I.  Königreich  Preußen.

Paderborn:  1  Unterrichts-Anstalt  (Privat-Realschule)  von  Heinr.  Reismann.  «
Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.

                                  II.  Großherzogthum  Hessen.

Offenbach  a.  Main:  4  Goetheschule  des  Dr.  Pius  Sack.
Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.  Die  Verleihung
  der  Berechtigung  hat  nur  bis  zum  Michaelistermin  1895  einschließlich
Geltung.
«                                       III.  Herzogthum  Anhalt.
Ballenstedt:  Progymnasiale  Abtheilung  (Privat-Progymnasium)  des  Instituts  des  Dr.  Otto  Wolterstorff.
Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1893.  Die  Verleihung
  der  Berechtigung  hat  nur  bis  zum  Michaelistermin  1895  einschließlich
Geltung.

 

2.(Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  im  Beisein  eines
Regierungs-Kommisars    abgehaltenen  Entlassungs--Prüfung  absstellen.  sofern  für  diese  Prüfung  das  Reglement  von  der  Aufsichts-Behörde
  genehmigt  ist.
        <pb n="313" />
                                                        —  295  —

                            IV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Hamburg:  1  Stiftungsschule  von  1815  unter  Leitung  des  Dr.  Oskar  Dränert  (früher  Dr.  A.  Rée).

Anmerk.  Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  nur  bis  zum  Ostertermin  1895
einschließlich  Geltung.

Berlin,  den  11.  Oktober  1893.

                            Der  Reichskanzler.
                         In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                       4.  Eisenbahn  =  Wesen.

 

Unter  Bezugnahme  auf  §.  42  Ziffer  4  der  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom
15.  November  1892  (Reichs-Gesetzblatt  S.  923)  und  auf  die  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der
Schweiz  abgeschlossene  Vereinbarung  wegen  wechselseitiger  Anerkennung  der  Leichenpässe  (Bekanntmachung
vom  12.  Februar  1889,  Central-Blatt  S.  204)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß
zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  für  Leichentransporte,  welche  aus  der  schweizerischen  Irrenanstalt
Königsfelden  kommen,  auch  das  Bezirksamt  Brugg  in  der  Schweiz  (Kanton  Aargau)  ermächtigt  worden  ist.

Berlin,  den  7.  Oktober  1893.

                   Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
                                       v.  Boetticher.

 

                                   5.  Polizei  =  Wesen.

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

7  "3  **r.“t—  #  ¾  *  Ausweisung  —i
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
J0

1.  2.  I  Is.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

                a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

43  Jahre  alt,  ortsangehörig  zu  Badia  Großherzoglich  badischer
Calavena,  Provinz  Verona,  Italien,  Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

1.  Luigi  Garbato,

Münzwverbrechen,
Erdarbeiter,

(3  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
15.  Januar  1891),

23.  September
d.  J.
        <pb n="314" />
                                                 —  298  — 

 

 

 

 

 

Nanme  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2*½*  *  Grund  des

der  Bestraf  Ausweisung  Ausweisungs

er  Bestrafung.  «

der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  1  3.  4.  ..  6.

                   b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Josef  König,  Bau-geboren  am  24.  Februar  1850  (1856)  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-24.  September
arbeiter,  zu  Jauernig,  Bezirk  Freiwaldau,  Oester  Betteln,  gierungs  *  Präsident  zu|  d.  IJ.
reichisch.  Schlesien,  ortsangehörig  eben-  Breslau,
daselbst,  ·
3.JofefPelda,Kupfer-4lJahrealt,geborenzuNeichenberg,Betteln,  Großherzoglich  badischer  25.  September
schmied,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Jungbunz-  Landeskommissär  zu  d.  J.
lau,  ebendaselbst,  Mannheim,

4.  Wederen  August  27  Jahre  alt,  geboren  zu  Village  laf  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-á.  Oktober
Pichard,  ohne  Herveèere,  Departementla  Manche,  Frank-  sident  zu  Colmar,  d.  J.
Beruf,  reich,  französischer  Staatsangehöriger,

5.  Johann  Stockmann,  geboren  am  6.  August  1862  zu  Cilli,  Landstreichen  und  Herzoglich  sächsisches  Land.  16.  September
Glasbläser,  Steiermark,  österreichischer  Staatsange-Betteln,  rathsamt  Coburg,  d  J.

höriger,

6.  Max  Weitzmann,  geboren  am  4.  Mai  1869  zu  Schadow,  desgleichen,  Polizei.  Amt  Lübeck,

 

Schneider,

(Sadow),  Gouvernement  Kowno,  Rußland,
  russischer  Staatsangehöriger,

 

 

 

 

23.  August
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="315" />
                                         —  297  —

                            Central-Blatt

                                für  das

                         Deutsche  Reich.

                          Herausgegeben
                                      im

                           Reichsamt  des  Innern.

—–—  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXI.  Johrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  Oktober  1893.  Nr.  42.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-  4
Ertheilung  Seite  297  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  Reichsgebiet...  300

oder  den  Befugnissen  der  Zoll,  und  Steuerstellen.  298

 

                                       1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Carl  Frank  zum  Vize-Konsul
in  Saffi  (Marocco)  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Christiansen  in  Christiansand  hat  den  Kaufmann  Siegward  J.  Gundersen  zum
Konsular-Agenten  in  Farsund  an  Stelle  des  verstorbenen  Herrn  A.  S.  Ohlsen  ernannt.

 

Dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Geestemünde  ernannten  Herrn
William  B.  Murphy  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
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                                               —  298  —

                                2.  Zoll  und  Steuer-Wesen.


Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Stenerstellen.

                                    Im  Königreich  Preußen.

In  Berlin  ist  unter  der  Bezeichnung  „Königliche  Post-Zollabfertigungsstelle  IV“  eine
weitere  Post-Zollabfertigungsstelle  errichtet  worden.  Derselben  sind  die  gleichen  Abfertigungsbefugnisse
beigelegt  wie  den  zu  Berlin  bereits  bestehenden  drei  Post-Zollabfertigungsstellen.

In  Dauborn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oberlahnstein  ist  ein  Steueramt  l.  errichtet
worden.  Das  in  demselben  Bezirk  belegene  Steueramt  l.  zu  Hadamar  ist  in  ein  Steueramt  ll.  umgewandelt
  und  demselben  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  beim  Ausfertigungsamte
bereits  speziell  revidirtes  Kokosgarn  ertheilt.

Das  Steueramt  l.  zu  Möckern  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Burg  ist  in  ein  Steueramt  II.
und  die  Steuerämter  II.  zu  Koberwitz  im  Hauptsteueramtsbezirk  Breslau  1  und  zu  Strasburg  U.  M.
im  Hauptsteueramtsbezirk  Prenzlau  sind  in  Steuerämter  lI.  umgewandelt  worden.

Dem  Steueramt  l.  zu  Rawitsch  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lissa  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Wein,  sowie  zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnitt-Weine  und
Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche  beigelegt.

Das  Steueramt  I.  zu  Erxleben  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halberstadt  ist  nach  Eilsleben
  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt  worden.

Das  Steueramt  I.  zu  Altona  (Rainweg  6)  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Altona  und  das
Steueramt  ll.  zu  Beelen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Rheine  sind  aufgehoben.

Es  sind  verbunden  worden  die  bisher  selbständigen  Zuckersteuerstellen:

zu  Prenzlau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Prenzlau  mit  diesem  Hauptsteueramt,

zu  Eckersdorf  und  Nieder-Schwedeldorf  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mittelwalde  mit
dem  Steueramt  I.  zu  Glatz  in  demselben  Hauptamtsbezirk,

zu  Peine  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  mit  dem  Steueramt  l.  zu  Peine  in  demselben
  Hauptamtsbezirk,  —

zu  Ringelheim  im  gleichen  Hauptamtsbezirk  mit  dem  Steueramt  I.  zu  Liebenhalle  in  demselben
Hauptamtsbezirk,

zu  Vlotho  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  mit  dem  Steueramt  l.  zu  Vlotho  in  demselben
  Hauptamtsbezirk,

zu  Duisburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Duisburg  mit  diesem  Hauptsteueramt.

Ferner  sind  verbunden:
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halberstadt  die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Eilsleben
mit  dem  Steueramt  l.  daselbst;
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Langensalza  die  Zuckersteuerstelle  zu  Roßleben  mit  dem  Steueramt
  l.  zu  Artern;
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg  die  Zuckersteuerstelle  zu  Brehna  mit  dem  Steueramt  I.
zu  Bitterfeld.
Danach  sind  zuständig:
das  Steueramt  l.  zu  Eilsleben  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Alleringersleben,
Eilsleben  und  Ummendorf;
das  Steueramt  l.  zu  Artern  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Artern  und  Roßleben;
das  Steueramt  I.  zu  Bitterfeld  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Brehna,  Landsberg
und  Roitzsch.
Es  sind  vereinigt  worden:
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halle  die  Zuckersteuerstellen  zu  Alsleben  I  und  IlI  und  zu
Eisleben,
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Magdeburg  ll  die  Zuckersteuerstelle  zu  Staß  furt,
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  die  Zuckersteuerstelle  zu  Sangerhausen,
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg  die  Zuckersteuerstelle  zu  Zörbig
mit  den  Steuerämtern  1.  zu  bezw.  Alsleben,  Eisleben,  Staßfurt,  Sangerhausen,  Zörbig.
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                                                  —  299  —

Danach  sind  zuständig:  .  

das  Steueramt  I.  zu  Alsleben  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Alsleben,  Belleben,
Besedau,  Mucrena  und  Neubeesen;  .

das  Steueramt  J.  zu  Eisleben  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Erdeborn,  Helmsdorf,
Gr.  Osterhausen  und  Schwittersdorf;  ·.

das Steueramt I  zu Staßfurt als Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken zu Athensleben und
Staßfurt;

das  Steueramt  l.  zu  Sangerhausen  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Oberröblingen  a.  H.
und  Wallhausen;

das  Steueramt  l.  zu  Zörbig  als  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Brachstedt,  Quetz
und  Zörbig.  «

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Lebus  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Frankfurt  a.  Oder  ist  nach
Frankfurt  a.  Oder  verlegt  und  mit  dem  Hauptsteueramt  daselbst  verbunden  worden.

Die  Zuckersteuerstelle  Magdeburg  XI  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Magdeburg  lI  ist  nach
Eichenbarleben  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt.

Es  sind  vereinigt:

im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Magdeburg  lI  die  Zuckersteuerstellen  Magdeburg  1  bis  IV  zu
zwei  Zuckersteuerstellen,  von  denen  die  Zuckersteuerstelle  Magdeburg  1  für  die  Zuckerfabriken
zu  Domersleben,  Gr.  Ottersleben,  Kl.  Ottersleben,  Gr.  Wanzleben  und  Westerhüsen,  die
Zuckersteuerstelle  Magdeburg  lI  für  die  Zuckerfabriken  zu  Barendorf,  Langenweddingen  (Aktienzuckerfabrik
  und  Zuckerfabrik  von  Gebr.  Reckleben),  Schwaneberg  und  Sülldorf  zuständig  ist;

im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  die  Zuckersteuerstellen  zu  Nordhausen  1  und  ll  zu
einer  dem  genannten  Hauptsteueramt  beigegebenen  Zuckersteuerstelle,  welche  für  die  Zuckerfabriken
  zu  Aumühle,  Heringen,  Roßla  und  Wolkramshausen  zuständig  ist;

im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stendal  die  Zuckersteuerstellen  zu  Tangermünde  1  und  lIl  zu
einer  Zuckersteuerstelle  zu  Tangermünde,  welche  für  die  Zuckerraffinerie  von  Fr.  Meyer's  Sohn
daselbst  zuständig  ist.

Es  sind  aufgehoben:

im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Frankfurt  a.  Oder  die  selbständigen  Zuckersteuerstellen  zu
Sachsendorf,  Zechin  und  Küstrin  unter  Zuweisung  der  Zuckerfabrik  zu  Voßberg  an  das
Steueramt  l.  zu  Letschin,  der  Zuckerfabriken  zu  Golzow  und  Friedrichsaue  an  das  Steueramt
  l.  zu  Seelow,  der  Zuckerfabriken  zu  Gorgast  und  Sachsendorf  an  das  Steueramt  l.  zu  Küstrin;

im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halle  die  Zuckersteuerstelle  zu  Halle  V  unter  Zuweisung  der
Zuckerfabrik  zu  Beekendorf  an  die  Zuckersteuerstelle  zu  Halle  III  und  der  Zuckerfabriken  zu

»  Teutschenthal  und  Langenbogen  an  die  Zuckersteuerstelle  zu  Halle  IV;  -

im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg die Zuckersteuerstelle zu Schackensleben unter
Zutheilung  der  Zuckerfabrik  zu  Ackendorf  an  die  Zuckersteuerstelle  zu  Nordgermersleben  und
der  Zuckerfabrik  zu  Schackensleben  an  die  Zuckersteuerstelle  zu  Eichenbarleben.  Die  Zuckersteuerstelle
  zu  Nordgermersleben  ist  daher  für  die  Zuckerfabriken  zu  Nordgermersleben  und  zu
Ackendorf,  die  Zuckersteuerstelle  zu  Eichenbarleben  für  die  Zuckerfabriken  zu  Eichenbarleben,
Ochtmersleben  und  Schackensleben  zuständig.

Im  Königreich  Bayern.

Der  Ausfschlag-Einnehmerei  zu  Weismain  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Bamberg  ist  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  steuerfreien  undenaturirten  Branntwein  zu  Heilzwecken
  ertheilt  worden.

Im  Königreich  Sachsen.
Dem  Untersteueramt  zu  Wurzen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma  ist  die  unbeschränkte

Besugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  ertheilt  worden.  Die  Zollreceptur  zu  Rosenthal  im  Bezirk
des  Hauptzollamts  zu  Schandau  ist  in  ein  Nebenzollamt  ll.  umgewandelt  worden.

Im  Großherzogthum  Hessen.
Dem  Steueramt  zu  Friedberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gießen  ist  das  Niederlagerecht
  bewilligt  und  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1
über  zollpflichtige  Waaren  sowie  über  inländisches  Salz  ertheilt  worden.
                                                                                     55*
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                                                —  300  —

                   Im  Großherzogthum  Meckleu  burg-Strelitz.

Dem  Steuceramt  zu  Neustrelitz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neubrandenburg  ist  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  für  die  Zuckerfabrik  zu  Woldegk  eingehende  Säcke,
sowie  zur  Abfertigung  solcher  Säcke  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifposition
ertheilt  worden.

                            Im  Herzogthum  Braunschweig.

Dem  Hauptsteueramte  zu  Wolfenbüttel  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von

Versendungsscheinen  1  und  ll  über  Taback  ertheilt  worden.
Im  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

Dem  Hauptsteueramt  zu  Gera  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern
2c  und  22  a,  b,  f,  g  1,  92  und  die  Anmerkung  zu  f  und  g  fallenden  Waaren  zu  anderen  als  den
höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  ertheilt  worden.

 

                                       3.  Polizei  =  Wesen.

                    Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
——  —  —  —  Grund  des
7  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
—
1  2.  l  Z.  4.  s.  6.
                   Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Vincenz  Galle,  geboren  am  15.  Mai  1857  zu  Kerndorf,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-7.  Oktober
Arkbeiter,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,  ortsan.  Betteln,  gierungs  .  Präsident  zul  d.  J.
gehörig  ebendaselbst,  Breslau,
2.  Josef  Gebetsreitergeboren  am  7.  Juli  1840  zu  Gallneu-  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be--27.  September
Bäcker,  kirchen,  Bezirk  Linz,  Oesterreich,  orts-  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,
3.  Theodor  Hrstka,  geboren  am  11.  Oktober  1872  zu  Wien,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-26.  September
Kommis,  ortsangehörig  zu  Zwikowetz,  Bezirk!  Betteln,  lizei-Direktion  München—.  J.
Horovic,  Böhmen,
4.  Moses  Kersch,  Kauf=  geboren  im  Jahre  1824  zu  Czechanowo,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.29.  September
mann,  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierungs  Präsident  zu  d.  J.
Stettin,
5.  Josef  Marschner,  geboren  am  17.  August  1849  zu  Kaisers-Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-7.  September
Tagearbeiter,  walde,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  Betteln,  hauptmannschaft  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Bautzen,

6.  Karl  Heinrich  Mat.
they,  Handelsmann,
7.  Georg  Josef  Philipp,
  Färber,

8.  Moritz  Ringelhahn,
Tuchmacher,

9.  Gasten  Rouly,
Reisender,

 

geboren  am  1.  November  1837  zu  Wien,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  24.  Apiil  1846  zu  Eger,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  1.  Dezember  1854  zu  Leit.
meritz,  Böhmen,  österreichischer  Staats.
angehöriger,

geboren  am  14.  Juni  1865  zu  Chalus,
Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,


 

Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

 

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,
Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zu'd

Cassel,

Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident  zu
Potsdam,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

 

12.  September
d.  J.
23.  September

4.  Oktober
d.  J.

30.  September
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                               —  301  —

                                     Central-Blatt

 

 

 

 

 

 

 

 

                                             für  das
                                          Deutsche  Reich
    
                                       Herausgegeben
                                                im
                              Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  Oktober  1893.  Nr.43.
Inhalt:  1.  Kousulat-Wesen:  Exegquatur=  Ertheilung  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  vom  1.  April  1899  bis  Ende  September  1893  302

der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
301  Reichsgebiet.  ,........  303

 

 

                                          1.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Aachen  ernannten  Herrn  William  C.  Emmet
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

                                             2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  vierte  Heft  des  zehnten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,25  M,  zu  beziehen.

 

                                                                      56
        <pb n="320" />
                                              —  302  —

                                    3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  291  +
**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  393  122  M  höher.  »
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist- Einnahme abzüglich der Ausfuhr-Vergütungen und Verwaltungs- 



kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  September  1893:

 

 

 

 

Die  Soll-  .
-  Einnahme  Differenz
n  beträ  .
Bezeichnung  iun  e  gt  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  bahen  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  engenannten  (Spalte  4)  —  weniger
2  M.  M  #  —
J.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  168  511  383  122  938  168  388  44  11  825  900  —  23  437  460
Tabacksteuer  4  636  017  66  556  4  569  461  4  439  374  130  087
Zuckermaterialsteuer  3  316  1  691  616—  1688  300  —  53  381  842  —+  51  693  542
Zuckersteuer.  38  632  63470  7285  953  31  346  681  27  015  44%  4  331  236
Salzsteuer  19  908  797  19  430  19  889  367  19  120  724.  768  655
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  5697  423  5297  185  400  238  2  380  678—  1980440
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben.  59  165  058  63  117  59  101  941  53  814  802  +  5287  139
Brausteuer  ....  13  485  314  37  738  13  447  576  12  752515—+  695  061
Uebergangsabgabe  von  Bier  1771  856  —  1771866  1  690  399  —  81  497
Summe  311  811  798  14  584  533  297227265  259  657  948  +  37  569  317
Spielkartenstempel  —  536  885  521  048—  15  837
Wechselstempelsteuer  —  4  058  150  3  901  591  136559
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapier  —  1  489  302  1  443  604  ——  45  698
5  Kauf  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  4  104  501  4  507  666  —  403  164
e)  Loose  zu:  .
Privatlotterien  —  —  1  099  750  1052  618  47  132
Staatslotterien  ..  —  —  2974275  3  318  18—  343  863
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  122  264  402  116  480  847  +  5  783  615
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  31  627000H  30  426u000“")  J  1201  000

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  denselben  Ist-Einnahme  n.n  Differenz  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
M  —  —
1  2.  3.  4.
Zölle  ..  149  597  016  180  952  640  —  31  355  624
Tabacksteuer  .  3925975  4  027  379  —  101404
Zuckermaterialsteuer  —  1681070  16  695  992  —  18377  062
Zuckersteuer  37  683  235  ***)  25  721  626  +  11  961  609
Salzsteuer  19  307  133  18  533  019  +  774114
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  6  772  799  8  495  449  —  1722650
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  M
zu  derselben  50  825  690  48  080  199  +  2745  491
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  932  828  12  273  926  +  658  902
Summe  279  363  606  314  780  230  —  35  416  624
Spielkartenstempel.  ...  559  171  570  397  —  11226

 

*7  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  371  919  M
        <pb n="321" />
                                              —  303   —

                                4.  Polizei-Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—.

—

der  Ausgewiesenen.

2.  l

Alter  und  Heimath

—

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

10.

L

12.

13.

14.

15.

 

 

Heinrich  Bitterer,
Schlossergeselle,
Markus  Blumen—
feld,  Handelsmann,

Pietro  Da  Ros,
Tagelöhner,

Karl  Dum,  Bäcker,

Max  Kaiser,  Tagelöhner,


Karl  Liebert,
Komtorist,

.Franz  Mircelli,

Sattler,

Adolf  Pieèdallu,
Tagner,

Karl  Thomas  Radl,
Tischler,

Marie  Roppert,
Fabrikarbeiterin,

Leopold  Rosenthal,
Schächter  und  Vorbeter,


Ferdinand  Schossig,
Kaufmann,

Franziska  Sobiecka,
(oder  Marianna
Wlodarskay),  un.
verehelichte,

Michael  Steinhof,
Schlosser,

Stephan  Stelzig,
Schmiedegeselle,

                   Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  24.  Dezember  1860  zu  Neudorf,
  Ungarn,

geboren  im  Jahre  1856  zu  Saloschütz,
Gouvernement  Kielze,  Polen,  russischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  29.  September  1864  zu  Fregona,
  Bezirk  Vittorio,  Provinz  Treviso,
  Italien,  ortsangehörig
daselbst.

geboren  am  25  Oktober  1865  zu  Stein,
Bezirk  Krems,  Nieder-Oesterreich,  orts.
angehörig  zu  Langenlois,  ebendaselbst,
geboren  am  12.  Juni  1876  zu  Nieder-=Preschkau,
  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Hillemühl,  ebendaselbst,


geboren  am  23.  Oktober  1873  zu  Fünf.
haus  bei  Wien,  ortsangehörig  zu  Wien,
geboren  am  9.  September  1873  zu
Pollain,  Gemeinde  Praevali,  Bezirk
Völkermarkt,  Kärnten,  ortsangehörig
zu  Resia,  Provinz  Udine,  Italien,
geboren  im  Oktober  1872  zu  Paris,
französischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  23.  Dezember  1855  zu  Taus,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  4.  Dezember  1873  zu  Pfraum.
berg,  bei  Eger  in  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1833  zu  Temesvar,
Ungarn,  ungarischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  1.  Juli  1864  zu  Liebenau,
Bezirk  Reichenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
geboren  am  22.  April  1865  zu  Obosa,
Gouvernement  Plocz,  Polen,  russische
Staatsangehörige,

geboren  am  28.  März  1874  zu  Strozna,
Galizien,

32  Jahre  alt,

geboren  zu  Postrum,
Böhmen,

 

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

eben-Diebstahl,

  Landstreichen
  und  Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

Betteln  und  Erregung
ruhestörenden  Lärms,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Sittenpolizei-Uebertretung,


Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  und  Sachbeschädigung,


 

Polizei-Behörde  zu  Hamurg,


Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu

Posen,
Königlich  bayerische  Po-Königlich

  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,
dieselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
Königlich  preußischer  Re-Merseburg,



Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Re-Marienwerder,


Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu

Hannover,
Großherzoglicher  Direktor
des  III.  Verwaltungsbezirks
  zu  Eisenach,

lizei-Direktion  München,  d

gierungs  -  Präsident  zusd

16  Oktober

13.  Oktober
d.  J.

5.  Oktober

ri  1

14.  Oktober
d.  J.

5.  Oktober
d.  J.

6.  Oktober
d.  J

.  Oktober
d.  J.

12.  Oktober
d.  J.
11.  Oktober

gierungs  ·  Präsident  zu  d.  J

8.  August
d.  J.

14.  Oktober
d.  J.

28.  September
d.  J.

19.  September
.  J.

7.  Oktober

d.  J.

5.  Oktober
d.  J.

 

 

Der  als  ausgewiesen  im  Central-Blatt  für  1885  Seite  211  Ziffer  2  aufgeführte  Jakob  Bayer  heißt  mit  richtigem
Namen  „Poier“  und  ist  auch  schon  unter  dem  Namen  „Bopyer“  vorbestraft.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="322" />
        <pb n="323" />
                                             —  305  —

                                 Central-Blatt

                                      für  das

                              Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben
                                           im

                             Reichsamt  des  Innern.

—.——

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX  I.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  November  1893.  Nr.44.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen.  Seite  305  2.  Polizei-Wesen-  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

 

 

                                          1.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Gustav  Kreuger  zum  Konsul
in  Kalmar  (Schweden)  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsular-Agenten  Thore  Linnell
zum  Vize-Konsul  in  Oscarshamn  (Schweden)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Arvid  Hedqvist  zum  Vize-Konsul
  in  Piteä  (Schweden)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Heury  G.  B.  Langdon  an

Stelle  des  ausgeschiedenen  Konsuls  Visger  Miller  zum  Konsul  in  San  Vicente  (Cap  Verdische  Insel)  zu
ernennen  geruht.

 

                                                                       57
        <pb n="324" />
                                               —  306  —

                                 2.  Polizei-Wesen.

 

             Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
;  d  Ausweisung  —ie
"„  er  Bestrafung.  «
Z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetz  buchs:
1.  Albert  Janyga,  geboren  am  23.  März  1871  zu  Libiaz,schwerer  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re/21.  Juli  d.  J.

10.

11.

12.

13.

 

Schlepper,

Johann  Lauritz
Andersen,
Cigarrenarbeiter,

Maria  Brand,
ledige  Zigeunerin
und  Komödiantin,

Jakobus  Hendrikus
Delsing  (Delsink),
Tagelöhner,

Franz  Kriegel,
Papiermacher,

Giovanni  Mattesich,
  Erdarbeiter,

Gottlieb  Paplasek,
Möbelschreiner,

Bartolo  Tomassini,
Bergmann,

Nicolaus  Engen
Tumschewitz,
Schlosser,

Josef  Ulbricht,
Weber,

Johann  Volkmar,
Müllergeselle,

Lorenz  Christian
Weiler,  Sattler,

Heinrich  Wimmer,
Schneider,

Alois  Woik,  Eisenbahnarbeiter,


Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  ortsange-Rückfall

hörig  ebendaselbst,

(2  Jahre  gierungs  =  Präsident  zu

Zuchthaus  laut  Er=  Oppeln,

kenntniß  vom  12.  Ok.

tober  1891),

                    b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  12.  März  1866  zu  Roberenge,
  Norwegen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


45  Jahre  alt,  geboren  zu  Borschau,  Bezirk
  Budweis,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Hostic,  Bezirk  Strakonitz,  ebendaselbst,

geboren  am  16.  Juni  1863  zu  Zuitphen,
Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  7.  August  1843  zu  Brettgrund,
  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,  "#

32  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
  auf  Sansego,  Insel  im  adrialischen
  Meer,  Bezirk  Lussin,  Kronland
Istrien  in  Oesterreich,

geboren  am  24.  April  1863  zu  Hertin,
Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  25.  März  1856  zu  Valfloriana,
  Bezirk  Cavalese,  Tirol,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  25.  März  1866  zu  Riga,
Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  30.  Mai  1875  zu  Georgenthal,
  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  16.  Mai  1857  zu  Nieder-Mohrau,
  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  24.  Dezember  1860  zu  Kolding,
  Amt  Ripen,  Dänemark,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  15.  Juli  1875  zu  Ostermiething,
  Bezirk  Braunau,  Oberösterreich,
  ortsangehörig  zu  Haigermoos,
Oesterreich,

geboren  am  30.  Juni  1871  zu  Emmelhofen,
  Württemberg,  österreichischer
Staatsangehöriger,  ortsangehörig  zu
Kec,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,

 

 

Betteln,

Landstreichen,

Betteln,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Führung  eines  falschen
  Namens,

Betteln,

desgleichen,
Landstreichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
grober  Unfug,

Landstreichen,

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  .  Präsident  zu
Schleswig,

Königiich  bayerisches  Bezirköamt
  Grafenau,

6.  Oktober.
d.  J.
16.  Oktober
d.  J.
Königlich  preußischer  Regierungs=

  Präsident  zu
Düsseldorf,

25.  Oktober
d.  J.

Königlich  preußischer  Re.18.  Oktober
gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Liegnitz,

Großherzoglich  badischer  24.  Oltober
Landeskommissär  zu  d.  J.

Mannheim,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Polizei-Behörde  zu  Hamburg,


Königlich  preußischer  Re.  22.  August
gierungs-  Präsident  zu|d.  J.

Frankfurt  a.  O.,
29.  September
.  J.

19.  Oktober
d.  J.

6.  Oktober
d.  J.

24.  August
d.  J.

3.  Oktober
d.  J.

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  Münchend

dieselbea,  22.  September
d.  J.

 

Königlich  bayerisches  Be.  30.  September
zirksamt  Erding,  d.  J.
        <pb n="325" />
                                         —  307  —

                                   Central-Blatt

                                         für  das

                              Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben

                                        im

                        Reichsamt  des  Innern.

 

Bu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  November  1893.  Nr.  45.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  3.  Militär  =  Wesen:  Abänderung  der  Ausführungsbestimvon
  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  307  ungen  zum  Kriegsleistungs-Gesetz  in  Bezug  auf  den
Fouragesatz  für  schwere  Pferde  kaltolütigen  Schlages  310
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  4.  Polizel-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Oktober  193  308  Reichsgebiiet:  310

 

                                    1.  Kon  sulat-Wesen:

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Vize-Konsuls  in  Jaffa  betrauten  Georg  J.  Murad
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  in  Jaffa  und  für  die  Dauer  seiner  Vertretung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Winter  in  Cadiz  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für
seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Guben  ernannten  Herrn  William
C.  Dreher  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

                                                                        58
        <pb n="326" />
                                                         —  308  —

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
-0  *#  *
Bezeichnung  Gegen  Unge.  Gegen  -  Gegen  bindich  #  Gegen  Gegen  Summe  Gegen  bindlich
der  Grund.  Reserve,Noten  30.  Sept.  deckte  30.  Sept.  fällige  30.  Sept.  mit  30.Sept.  Sonstige  30.  Sept.  der  80.  Sept.  aus  ge.
7l  Banken.  Kapital.]  Fonds.Umlauf.1893.  Noten.  1893.  bindlich.  1893.  Künd  1893.Passiva1893.  Passiva.  1893.  en
keiten.  gungs. frist  dischen
Wechseln.
1.  3.  4.  5.—  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  120  00030  000|1  O32  742—  68  353226  241—  104  394382  636  —10  165  —  90112216  279—  58  ves  —
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  600  97  —  23  461—  55  213—  4414  340  32  19V□  314  148
3Frankfurter  Bank  18000  6  18  S  165  4  6%  8  119  46142  1562  6056
4  Bayerische  Notenbank  7500  1697]  66286|J—  9200  1680  +—  1267TNTTNTÖDÖ  T  4  31494  845%86  403  +  171663070
5  Sächsische  Bank  zu  Dresden300000  44673846992  15  407  548717113  +  6982  9833  5  ½  568——  18|105828—  5111  1365
6Württembergische  Notenbank  9  000  733  24659|+—  183  10017  #  —  681  1785  +  1003  5  —  10  676  88/36  858J  1264  1771
7  Badische  Bank  9000%  16299  14979  1  499  716—  951  1975—  7176  —  659/+—  107|  28242  +  1  "  1  407
8Bank  für  Süddeutschland5672179  4687+  3242  i.  1  804  966  —  7600  102  33004|  +  3344
9  Braunschweigische  Bank  10  500  63  2402—  33  1740·—  4n  3240  H.  *  1281  483  142—  61  181974  1177|1
Zusammen  222  67  6  “  212996.—  6797  312  522—104  90620  008  4  19  3662257  3451  7006—  3340s|1  930  980—  55  *  16  610
s

Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  3“:
8:

9.

100
500
1  000

Darunter  131  100  noch  nicht

91  866  M

M.

Bemer  kungen.

878  508  650  M..

 

21  431  000  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
"I,  2.  3!].

3

311  304  500  M
zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="327" />
                                                  —  309 —                                                                              Wesen.

banken  Ende  Oktober  189  3

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1893.

auf  tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aectiva.
Metall  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  b
Bestand  30.  Sept.kassen-  80.  Sept.  anderer  30.  Sept.  s  Wechsel.  30.  Sept.  Lombard.  30.  Sept.  Effekten.  30.  Sept.  Akti  30.  Sept.  der  30.  Sept..
Bestand.  1893.  scheine.  /  1808  Banken.1893.  1893.  1898.  1893.  Aktiva.  isos.  attiva.  1803.
*
S
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31  32.  83.  134.
772  816L  34  2143  344  837  103414  9921  612558  -  66145]  104277  26  643  5188+—  625  —  6031579  202—56725
376  J  30  5—  3  130—  1  4695  +  491  2908  —  191  —  —  55—  7  8160  .  3392
4188  124  o  +  26  138  —  216  23845  —  7664  4853  2915  J  673  49254
30  919  129  68  8  366090  —  48663387+  2134  2643—  39  811  4  1636  —  3446403+  17164
1.
2222  1457  502  +  146½6  31100  20  3995  —  339  225  —  68  5300  —  111  51115
l  .
I  l
10978—304  5  33617  1103202  4  375  1075  4  1  8  —  57/  244  6
5188  564  14  —+.  3  611½  211  "  1068  1356  —  143  69  —  2488  571  282424  152817
5056+  1120  +  12  378  +J  306  4  2634  2000  —  160  4590  —  3167  -  56833004  3344
1  s
I
615—  10  —  1  4—  55  "156  14.  1460  2077T  805  2135—  64  *-  95944  1½%
852  30837322  2  10311  24095  1418820  618  60  7433641  2754  73398  —  2100  1945278  53910
l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Y-O

,
        <pb n="328" />
                                                  —  310 —                                                                                 Berlin,        

                                         3.    Militär-  Wesen

                                          Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  Art.  1  §.  1e  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  April  1888  (Reichs-Gesetzbl.
S.  142),  betreffend  die  Abänderung  und  Ergänzung  der  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetze  über
die  Kriegsleistungen,  und  mit  Bezug  auf  die  Kaiserliche  Verordnung  vom  27.  Juni  1890  (Reichs-Gesetzbl.
S.  75),  betreffend  die  Ergänzung  der  vorgedachten  Verordnung,  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht,  daß  für  die  im  Falle  eines  Krieges  zur  Verwendung  kommenden  schweren  Pferde  kaltblütigen
Schlages  der  Tagesfouragesatz  an  Heu  von  3000  auf  7500  Gramm  erhöht  worden  ist.

 Berlin, den  3. November.  1893                   Der  Reichskanzler.

                                                                In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                          4.  Polizei  =  Wesen.
                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  -  Behörde,  welche  die  Datum

8—  –  –  Grund  .  des

B  Ausweisung  Ausweisungs-J

  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  bes  chlusses

"56  .

t.  2.  l  3.  4.  ..  6.

                   Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Domenico  Cimolin,/geboren  am  23.  Dezember  1867  zu  Mon-Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-[17.  Oktober

Maurer,  tereale-  Cellina,  Bezirk  Pordenone,  Tragen  verbotener  lizei-Direktion  Münchend.  J.
Provinz  Udine,  Italien,  ortsangehörig  Waffen,
ebendaselbst,

2.  Karl  Demuth,  geboren  im  Januar  1861  zu  Gabel,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.16.  Oktober
Weber,  bühmen,  österreichischer  Staatsange  Betteln,  zirksamt  Zusmarshausen,  .

öriger,

3.  Nicolai  Gula,  Hafen-geboren  im  Jahre  1869  zu  Soboljef,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-28.  Oktober
arbeiter,.  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Hitrungem  Präsident  zud

.  ildesheim,

4.  Ludwig  Alfred  geboren  am  11.  Januar  1861  zu  Landstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-24.  Oltober
Junod,  Buchhalter)  St.  Aubin,  Kanton  Neuchatel,  Schweiz  und  Gebrauch  eines  sdent  zu  Colmar,  d.  J.

schweizerischer  Staatsangehöriger,  falschen  Namens,

5.|  Augustin  Kreidler,  geboren  am  29.  Oktober  1868  zu  Wiesen,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-16.  Oktober
Fabrikarbeiter,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  öster-  lizei-Direktion  München,,  b.  J.

reichischer  Staatsangehöriger,

6.  Jakob  Locnikar  (auch  geboren  am  28.  April  1865  zu  Ladja,  desgleichen,  dieselbe,  19.  Oktober
Locniskar),  Hut.Bezirk  Laibach,  Krain,  ortsangehörig  d.  J.
macher,  zu  Medvode,  ebendaselbst,

7.  Luigi  Maniotti,  #geboren  am  8.  Januar  1866  zu  Borgo,  Landstreichen  und  dieselbe.  23.  Oktober
Erdarbeiter.  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,  falsche  Namens-  d.  J.

angabe,  Z

8.  Leopold  Niedl,  geboren  am  30.  September  1871  zu  Betteln  und  Obdach-  Königlich  preußischer  Re-5.  September

Schlossergeselle,  Dittersdorf.  Bezirk  Tulln,  Oesterreich,  losigkeit,  ierungs  .=  Präsident  zud.  J
ertsenehörte  zu  Katzelsdorf,  eben-  tade,
daselbst,  ç

9.  Franz  Pichler,  geboren  am  5.  Juni  1834  zu  Linz,  Ober-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be--23.  Oktober

Bäcker  und  Müller,  österreich,  ortsangehörig  zu  Lambach,  zirköamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
Bezirk  Wels,  ebendaselbst,  7m  "

10.  Franz  Wottawa  geboren  am  II1.  Oktober  1868  zu  Kefer-  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-18.  Oktober

(Votava),  Metzger!markt,  Bezirk  Freistadt,  Oberösterreich,  lizei-Direktion  München..  J.
ortsangehörig  zu  Mahous,  Bezirk
Prachatitz,  Böhmen,  Z

11.|  Carlo  Zucchelli,  geboren  am  15.  August  1854  zu  Via-Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-l.  Oktober
Stuckateur,  dana,  Provinz  Mantua,  Italien,  orts-  hauptmannschaft  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,  Leipzig,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="329" />
                                           —  311  —

                                 Central-Blatt

                                     für  das

                                Deutsche  Reich.

                                Herausgegeben
                                            im

                                 Reichsamt  des  Innern.

—

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  November  1893.  Nr.46.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen.  Seite  311  4.  Zoll  und  Steuer  Wesen  Änderungen    Tarasätzen
%  .  —  Bestellung  eines  Stations-Kontrolörs;  —  Verände-2.
  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  III.  Nachtrags  rungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zollzur
  amtlichen  Schiffsliste  311  und  Steuerstellen  313
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1893  bis  Ende  Oktober  1893.  312  Reichsgebiet  98  315

 

 

                                   1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Konsul  in  Tiflis,  Legationsrath  von  Saldern,  zum  Konsul  in  Basel,
den  Kaufmann  Hermann  Luce  zum  Vize-Konsul  in  Retalhuleu
und
den  Kaufmann  Friedrich  Heinrich  Koch  zum  Vize-Konsul  in  Quezaltenango  (Guatemala)
zu  ernennen  geruht.

 

                                       2.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  dritte  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1893  ist  erschienen.

 

                                                                           59
        <pb n="330" />
                                                             —  312 —                                                                                         



                            3.   Finanz  -Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .  .
.  .  Einnahme  Differenz
 Einnahme  beträgt
Bezeichnung  Ein  Beginn  der  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten!"
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  mehr
Einnahmen  obengenannten  (Spalte  4);  —  weniger
·  '  Monats  9
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  203  556  107  140  115  203  415  992  225  613738  —  22  197  746
Tabacksteuer  5  499  445  74  452  5  424  993  5  470  3271—  45  334
Zuckermaterialsteuer  3  316  1  691  616—  1688  300  —  53  708  323  +  52  020  023
Zuckersteuer.  48  048  348  )  8  082  193  39  966  155  34  848  899797/y  5  117258
Salzsteuer  23961  356  27  829  23  933  527  23195971  +  737556
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  7125  805  6  137240  988  565  3374295  —  2  385  730
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ..  70971601  78  646  70  892  955  65  552  747/+  5340  208
Brausteuer  16  022  920  54  087  15  968  833  15  342  361  626  472
Uebergangsabgabe  von  Bier  2  086  173  —  2  086  173  2  005  123—  8s1  050
Summe  377275  071  16  286  178  360  988  893  821  695  136  K  39  293  757
Spielkartenstempel.  —  —  684  077  666  427  —  17.650
Wechselstempelsteuer  —  4  804  545  4  608  3606  +—  196  189
Stempelsteuer  für  1
a  Werthpapiere  —  —  1718  556  1  694  774  +  23782
b)  Kauf  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  4704  286  5259  087  —  5564  80s
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  1224  998  1  309  087  —  84089
Staatslotterien  —  —  3  749  150  4040  612  —  291  462
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  —  291  M

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Oktober  1893:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  .  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  palten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  demselben  Zeitraum  des  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  ri  —  weniger
M  M  M  M   #
1.  2.  3.  4.
Zölle  176  921  198  209  645  742  —  32  724  544
Tabacksteuer  .  7290  511  7•357  723  —  67212
Zuckermaterialsteuer  —  1681071  16  579  477  —  18  260  548
Zuckersteuer  43  749  232“")  30  365  471  +  13  383  761
Salzsteuer  22  619  891  21  835  630  +  784  261
Maischbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  .  7443637  9  615  956  —  2172319
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  ·
zu  derselben.  .  .  60  096  830  56  113716  +  3  983  114
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  15  341  746  14  742  129  +  599617
»  Summe  331  781  974  366  255  844  —  34  473  870
Spielkartenstempel.  ·...  657  089  651  802  +  5  287
*7)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  371  919  M
        <pb n="331" />
                                              —  313  —

                                4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  d.  Mts.  beschlossen,  daß  vom  1.  Januar  k.  Js.  ab  in
den  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätzen  die  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlichen  Aenderungen
einzutreten  haben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau=  Nummer  «  *  --  Tarasätze.
Benennung  Art  Prozente  des  Bruttofende
  des  d  gewichts
er  r  .
Num  (hol-  Gegenständ  u  u
.  egenstände.  mschließung.
mer.  tarifs.  Bisher.  Künftig.
I.  2.  3.  4.  ·  5.  6.
1.  10e  Polirtes  und  geätztes  Glas.  Fässer  und  Kisten.  —  40
2.  -  Desgleichen.  Körbe.  —  13
3.  2681  Einfach  zubereitetes  Fleisch  Kisten  aus  weichem  Holz  im  16  14
von  Vieh  in  hermetisch  Bruttogewicht  unter  45  kg.
verschlossenen  Bilechgefäßen.

4.  -  Desgleichen.  Desgleichen  im  Bruttogewicht  16  18
von  45  kg  und  darüber.
5.  -  Fleischexztrakt  in  Flaschen,  Kisten.  24  31
Gläsern  oder  Kruken.
6.  -  Fleischextrakt  in  Blechum=  Kisten  im  Bruttogewicht  von  24  18
schließungen.  60  kg  und  darunter.
7  -  Desgleichen.  Kisten  im  Bruttogewicht  über  24  11
60  kg.
8.  -  Ungeräucherter,  gesalzener  Kisten.  16  13
bezw.  boracirter  Schweineschinken.

9.  25n  Kanuiarund  Kaviarsurrogate.  Fässer  im  Bruttogewicht  über  20  16
5  kg.
10.  26h  Oleomargarin.  Fässer  aus  Eichenholz  mit  min-  13  17
destens  2  Eisenreifen  und
12  Holzreifen  im  Bruttogewicht
  von  180  kg  und
darüber.

 

Berlin,  den  15.  November  1893.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Rauschning.

 

59
        <pb n="332" />
                                                     —  314  —

Der  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Wegener  zu  Hof  ist  vom  1.  November  d.  J.
ab  von  seinen  bisherigen  Funktionen  bei  den  Königlich  bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Bamberg,
Bayreuth,  Furth  a.  W.,  Hof  und  Waldsaßen,  sowie  bei  dem  Königlich  sächsischen  Uebergangssteueramt
zu  Hof  entbunden  und  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Revisions-Inspektors
  Schultz  densomile  bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Landau  und  Ludwigshafen  a.  Rh.,
dem  Großherzoglich  badischen  Hauptzollamt  zu  Mannheim,  sowie  in  Bezug  auf  die  Tabacksteuer  und  die
Branntweinsteuer  den  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mannheim  gelegenen,  mit  der  Verwaltung  der
gedachten  Abgaben  betrauten  Großherzoglich  badischen  Ober-Einnehmereien  als  Stations-Kontrolör  mit
dem  Wohnsitz  in  Mannheim  beigeordnet  worden.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Steueramt  l.  zu  Wittstock  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neu-Ruppin  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II,  auch  über  inländisches  Salz,  sowie  von  Versendungsscheinen  II
über  inländischen  Taback;
dem  Salzsteueramt  l.  zu  Salzkotten  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lippstadt  die  Befugniß
zur  Abfertigung  der  mit  Begleitschein  1  unter  Eisenbahnwagenverschluß  für  die  Saline  zu  Salzkotten  eingehenden
  Steinsalzsendungen.
Das  auf  österreichischem  Gebiet  belegene  Nebenzollamt  II.  zu  Barzdorf  im  Bezirk  des  Hauptzollamts
  zu  Neustadt  O.-S.  ist  nach  Bahnhof  Heinersdorf  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt,  worden.
Die  bisher  selbständigen  Zuckersteuerstellen  zu  Danzig,  Thorn  und  Neufahrwasser  sind  mit
den  Hauptzollämtern  zu  Danzig  bezw.  Thorn  bezw.  mit  der  Zollabfertigungsstelle  am  neuen  Hafenbassin
zu  Neufahrwasser  vereinigt  worden.  Ferner  sind  vereinigt  die  bisher  selbständigen  Zuckersteuerstellen:
zu  Gartz  a.  Oder  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stettin  II,
zu  Schroda  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Pogorzelice,
zu  Nakel  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bromberg,
zu  Fraustadt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lissa,
mit  den  Steuerämtern  I.  zu  bezw.  Gartz  a.  Oder,  Schroda,  Nakel,  Fraustadt.

                                       Im  Königreich  Bayern.

Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Selb  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Hof  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  weißes  Porzellan  der  Nummer  38  k  1  des  Zolltarifs  beigelegt.

                                    Im  Königreich  Württemberg.

In  Kleinengstingen,  Kohlstetten,  Gomadingen,  Marbach  a.  d.  Lauter  und  Münsingen
sind  Grenzsteuerämter  errichtet  und  es  ist  denselben  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
über  Bier,  Branntwein,  Wein  und  geschrotenes  Malz  ertheilt  worden.  Das  Grenzsteueramt  zu  Kleinengstingen
  ist  dem  Kameralamt  zu  Reutlingen,  die  übrigen  Grenzsteuerämter  sind  dem  Kameralamt  zu
Münsingen  unterstellt.

                                         Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Rappenau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Heidelberg  ist  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  lI  über  inländischen  Branntwein,  sowie  zur
Abfertigung  von  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehendem  Branntwein  und  dergleichen
ianntweimfabrikaten  auch  in  Fällen  ertheilt  worden,  in  welchen  zugleich  ein  Versendungsschein  1  auszustellen
  ist.
        <pb n="333" />
                                                                 — 315 —                                                   Uebergangsscheinen  über  Branntwein,  sowie  zur  Abfertigung  von  mit  dem  Anspruch  auf
ausgehendem  Branntwein  und  dergleichen  Branntweinfabrikaten  beigelegt  worden.



Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Rust  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lahr  ist  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  1  und  ll  über  inländischen  Branntwein  und  von

Dem  Steueramt  zu  Zeulenroda  ist  die  Bef
Retourwaaren  ertheilt  worden.

Im  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.

In  Elsaß-Lothringen.

Die  dem  Hauptzollamt  zu  Altkirch  ertheilte  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  dem  Anspruch
auf  Abgabenvergütung  angemeldeten  Kakaowaaren  ist  zurückgenommen.

 



                                                    5.  Polizei-  Wesen  



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

  

ugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  7  7½•'  "3  d  *  Ausweisung  Ausweisungsrl
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
G□#
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                       a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.)  Theodor  Gutzwiller,  geboren  am  4.  November  1851  zu  Ober.  Münzverbrechen  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  30.  Oktober
Maurer,  wyl,  Bezirk  Arlesheim,  Kanton  Basel.(4  Jahre  Gefängniß,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
Land,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  Ther  laut  Erkenntniß  vom
wil,  ebendaselbst,  23.  November  1889),
2.  Lorenz  Kurek,  Ziegel#geboren  am  10.  September  1868  zu  einfacher  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re.  24.  Juli  d.  J.
streicher,  Myslachowice,  Bezirk  Chrzanow,  Ga]  Rückfall  (1  Jahr  Herungs  Präsident  zu
lizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Er!)  Oppeln,
kenntniß  vom  19.  Ok.
tober  1892),
b)  Auf  Grund  des  K.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.,.ohann  Bauer,  (geboren  im  Jahre  1868  zu  Linz,  Ober-Landstreichen,  Ge-Königlich  baverisches  Be-18.  Oktober
Tagelöhner  und  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Thalheim,brauch  gefälschter  zirksamt  Wasserburg,  d.  J.
Hilfsmatrose,  Bezirk  Wels,  ebendaselbst,  Zeugnisse  und  verbotenes
  Waffentragen,

4.  Josef  Loeb,  Drechs-sgeboren  am  23.  September  1854  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-24.  Juni  d.  J.
ler,  Färber,  Konsko-Wola,  Gouvernement  Ljublin,  Betteln,  gierungs-Präsident  zu
-  Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,  Frankfurt  a.  O.,
5.  Tosei  Gazik,  Draht.-geboren  am  24.  Dezember  1862  zu  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-4.  Oktober
binder,  Viszoka,  Ungarn,  ·  Ruhestörung,Beleidishauptmannichaft  d.  J.
gung  und  Wider-  Bautzen,
stand  gegen  die
Staatsgewalt,
6.Eduard  Hiebel,  geboren  am  27.  Oktober  1874  zu  Neu-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.31.  Oktober
d.  J.

 

 

Weber,

 

 

 

harzdorf  bei  Reichenberg,
ortsangehörig  ebendaselbst,

Böhmen,

 

 

 

gierungs=  Präsident  zu
Potsdam,
        <pb n="334" />
                                                  —  316  —



 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimnt  Behörde,  welche  die  Datum
5  —  –  .  Grund  Ausweisung  des
S.  der  Bestrafung.  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

7.]  Josef  Marx,  Kellner,  geboren  am  2.  Mai  1858  zu  Kobers-Betteln,  Großherzoglich  mecklen.28.  Oktober

dorf,  Komitat  Oedenburg,  Ungarn,  burgisches  Ministerium!  d.  J.
des  Innern  zu  Schwerin,

8.  Franziska  Neu-geboren  am  25.  März  1876  zu  Alt-gewerbsmäßige  Un.  Königlich  bayerische  Po-11.  Oktober
mann,  ledige  Dienst.  ötting,  Oberbayern,  ortsangehörig  zu  Pucht,  lizei--Direktion  München  J.
magd,  Iglau,  Böhmen,

9.  Eduard  Pilz,  geboren  am  7.  Mai  1873  zu  Währing,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.

10.

11.

12.

13.

14.

 

Schlosser,

Liborius  Stummer,

Hufschmied,

Johann  Thamm,
Müller,

Martin  Vlcek,
Spängler,

Franz  Wagner,
Bürstenmacher,

Ludwig  Wondrak
(Vondrak),  Gärtner,

Bezirk  Wien,  ortsangehörig  zu  Lieben.
thal,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  21.  Juli  1861  zu  Grünau,
Bezirk  Gmunden,  Ober-Oesterreich,  or#lsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  22.  Mai  1854  zu  Ketzelsdorf.
  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  9.  November  1853  zu
Ochodnitz,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,
ungarischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  31.  März  1858  zu  Schönau,
Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  12.  Juli  1856  zu  Tabor,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

Betteln,
Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

Oppeln,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Miesbach,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Schleswig,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion

  München,  d

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julilts  Slttenfetd  in  Berlin.

17.  Oktober

Uerungs  Präfident  zu  d.  J

23.  Oktober
d.  J.

24.  Oktober
d.  J.

15.  August
d.  J.

d.  J
26.  Oklober
.  J.

 

 

 

4.  November
        <pb n="335" />
                                               —  317  —                                                                                                                           Deutsches Reich

                                           Central-Blatt

                                                für  das

                                       Herausgegeben
                                                            im

                              Reichsamt  des  Innern.

——————.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XXI.  Jahrgang.

 

 

Nr.  47

 

 

Berlin,  Freitag,  den  24.  November  1893.

 

 

 

 

 

Inhalt:

Oktober  1193
2.  Militär  =  Wesen:

ordnung  ....

1.  Finanz-  Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über
Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  1893  bis  Ende

Seite  317

 

3.  Kousulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigungen  zur
Vornahme  von  Civilstands-Akten  325

4.  Polizei-Wesen:
Reichsgebiet

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

325...

 

                                                1.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Oktober  1893.*)

 

 

 

Einnahme  Ei  ...
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Einnahme  Mithin  im  Etats-Etatsjahres
  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1893/94
der  Schluß  des  raum  des  Vor-Ei
  ·  vorbezeichneten  jahres  mehr
innahmen  Monats  jah
M M  M.  M
Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  146  436  268  139  378  360  7  057  908
Reichseisenbahn-Verwaltng  37234  000  35  845  0007)  1  389  000

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  etc.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1893  Seite  312.
*5)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  260  948  M  höher.

 

                                                                               60
        <pb n="336" />
                                                —  318  —

                                      2.  Militär-Wesen.

 

—  Auf  Ihren  Bericht  vom  11.  November  d.  J.  will  Ich  die  anliegenden  Aenderungen  der  Deutschen
Wehrordnung  vom  22.  November  1888  hierdurch  genehmigen.

Neues  Palais,  den  20.  November  1893.
                                              Wilhelm.

                             Graf  v.  Caprivi.
  An  den  Reichskanzler.

                                           Aenderungen

                                                     der

                      Deutschen  Wehrordnung  vom  22.  November  1888

in  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  August  1893  (Reichs-Gesetzbl.  S.  233),  betreffend  die
Friedenspräsenzstärke  des  Deutschen  Heeres.

Die  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  wird  geändert,  wie  folgt:

                                                    §.  2.
Ziffer  21  lautet:  ·

„für  Sachsen-Coburg  und  Gotha  der  Vorstand  der  Abtheilung  B  des  Herzoglich  sächsischen  Staatsministeriums
  zu  Gotha“,
Ziffer  31  lautet:

„Für  Sachsen-Coburg  und  Gotha  der  Chef  des  Departements  I  des  Herzoglich  sächsischen
Staatsministeriums  zu  Gotha“.
                                                    §.  6

An  die  Stelle  der  Ziffern  3  und  4  treten  folgende  Bestimmungen:

„3.  Während  der  Dauer  der  Dienstpflicht  im  stehenden  Heere  sind  die  Mannschaften  der  Kavallerie  und
der  reitenden  Feldartillerie  die  ersten  drei,  alle  übrigen  Mannschaften  die  ersten  zwei  Jahre  zum
ununterbrochenen  Dienst  bei  den  Fahnen  verpflichtet.

Insoweit  Mannschaften,  welche  nach  zweijährigem  aktiven  Dienst  im  Herbst  1893  hätten  zur
Entlassung  kommen  müssen,  für  das  dritte  Dienstjahr  zurückbehalten,  oder  während  desselben  einberufen

  worden  sind,  zählt  diese  Zurückbehaltung  oder  Einberufung  für  eine  Uebung.
G.  v.  3.  8.  93.  Art.  Ill.

4.  Im  Falle  nothwendiger  Verstärkungen  können  auf  Anordnung  des  Kaisers  die  nach  den  Bestimmungen
der  Ziffer  3  zu  entlassenden  Mannschaften  im  aktiven  Dienst  zurückbehalten  werden.  Eine  solche
Zurückbehaltung  zählt  für  eine  Uebung.

G.  v.  3.  8.  98.  Art.  II.  §.  1.
5.  Nach  abgeleistetem  aktiven  Dienst  werden  die  Mannschaften  zur  Reserve  beurlaubt.“

                                              §.  12.
Ziffer  2  lautet:

„2.  Die  Verpflichtung  zum  Dienst  in  der  Landwehr  ersten  Aufgebots  ist  von  fünfjähriger  Dauer.
v.  11.  2.  88  Art.  II.  §.  2.  ç
Mannschaften  der  Kavallerie  und  der  reitenden  Feldartillerie,  welche  im  stehenden  Heere  drei
Jahre  aktiv  gedient  haben  und  nach  dem  1.  Oktober  1893  zur  Entlassung  gekommen  sind,  dienen  in
der  Landwehr  ersten  Aufgebots  nur  drei  Jahre.
G.  v.  3.  8.  93.  Art.  II.  §.  3.  »  «
Die  Bestimmung  des  zweiten  Absatzes  gilt  auch  für  Mannschaften  der  Kavallerie,  welche  sich
freiwillig  zu  einer  vierjährigen  aktiven  Dienstzeit  verpflichtet  und  diese  Verpflichtung  erfüllt  haben.
G.  v.  11.  2.  88.  Art.  II.  §.  2.“
        <pb n="337" />
                                             —  319  —

Ziffer  6  lautet:

„6.  Für  Mannschaften,  welche  vor  Beginn  des  militärpflichtigen  Alters  (§.  22,2)  in  das  Heer  eingetreten
sind,  endigt  diese  Verpflichtung  jedoch  schon  am  31.  März  desjenigen  Kalenderjahres,  in  welchem  sie
neunzehn  Jahre  dem  Heere  angehört  haben.“

                                               §.  18.
Der  zweite  Absatz  der  Ziffer  1  lautet:

„Derselben  werden  sämmtliche  in  Betracht  kommenden  (§.  41)  Mannschaften  der  seemännischen
und  halbseemännischen  Bevölkerung  (§.  23)  überwiesen.“

                                                    §.  23.
Ziffer  2  und  3  lauten:
„2.  Zur  seemännischen  Bevölkerung—+)  des  Reichs  sind  zu  rechnen:

a)  Seeleute  von  Beruf,  d.  h.  Leute,  welche  mindestens  ein  Jahr  auf  deutschen  See-,  Küsten=  oder
Hafffahrzeugen  gefahren  sind;

b)  Sec-,  Küsten=  und  Hafffischer,  welche  die  Fischerei  mindestens  ein  Jahr  gewerbsmäßig  betrieben  haben;

J)  Schiffszimmerleute  und  Segelmacher,  welche  zur  See  gefahren  sind;

d)  Maschinisten,  Maschinistengehülfen  und  Heizer  von  See=  und  Flußdampfern;

e)  Schiffsköche  und  Kellner  (Stewards).

3.  Zur  halbseemännischen  Bevölkerung  #)  sind  zu  rechnen:

a)  8  ade  als  solche  auf  deutschen  oder  außerdeutschen  Fahrzeugen  mindestens  zwölf  Wochen
gefahren  sind;

b)  7  Küsten=  und  Hafffischer,  welche  die  Fischerei  zwar  weniger  als  ein  Jahr,  aber  gewerbsmäßig,
sei  es  als  Hauptgewerbe  (Berufsfischer),  sei  es  als  Nebengewerbe  (Gelegenheitsfischer)  betreiben  oder
betrieben  haben.“

                                                     §.  24.

Ziffer  2  lautet:
„Wehrpflichtige  der  seemännischen  und  halbseemännischen  Bevölkerung  dürfen  nur  in  die
Marine  freiwillig  eintreten.“
                                                     §.  31.

Ziffer  2  lautet:

„2.  Das  geringste  Maß  der  Körperlänge  für  den  Dienst  mit  der  Waffe  beträgt,  soweit  die  Aushebung
(§.  43)  und  der  freiwillige  Eintritt  im  Frieden  sowie  die  Ersatzreserve  in  Betracht  kommt,  1  m  54  cm.
Für  den  Dienst  ohne  Waffe  (Militärapotheker,  Krankenwärter,  Oekonomiehandwerker)  sowie  für  die
der  seemännischen  und  halbseemännischen  Bevölkerung  angehörigen  Mannschaften  und  Marinehandwerker,
  für  die  Ersatzreserve  zum  Dienst  ohne  Waffe,  für  Marine-Ersatzreserve  und  für  den  Landsturm
  ist  ein  geringstes  Körpermaß  nicht  vorgeschrieben.“


                                                    §.  33.

 

Der  zweite  Absatz  der  Ziffer  9  lautet:
„Die  Zurückstellung  der  unter  b  und  c  genannten  Militärpflichtigen  darf  bis  zu  dem  während
ihres  vierten  Militärpflichtjahres  stattfindenden  Aushebungsgeschäft  ausgedehnt  werden."

                                                         §.  39.
In  der  Ueberschrift  tritt  zu  dem  Wort  „Aufgebots“  ein  „*)“  und  an  den  Schluß  der  Seite
folgende  Anmerkung:
„*)  Eine  Ueberweisung  von  Militärpflichtigen  der  seemännischen  und  halbseemännischen  Bevölkerung

  zum  Landsturm  ersten  Aufgebots  findet  nicht  statt  (S.  18,1).“

Es  werden  gestrichen:
in  Ziffer  1
unter  a  die  Worte  „und  in  der  stehenden  Marine“  bezw.  „.und  Marine-Ersatzreserve"
unter  b  und  c,  sowie
in  Ziffer  2  das  Wort  „(Marine-Ersatzreserve)".

 

+)  Zur  seemännischen  oder  halbseemännischen  Bevölkerung  gehören  auch  solche  Militärpflichtige,  welche  früher
den  Bedingungen  entsprochen  haben,  aber  zur  Zeit  der  Aufstellung  der  Rekrutirungsstammrolle  oder  der  Aushebung  einen
anderen  Beruf  haben.

60*
        <pb n="338" />
                                                   —  320  —

                                               §.  41.
Ziffer  1  und  2  lauten:  .
„1.  Der  Marine-Ersatzreserve  sind  sämmtliche  Personen  der  seemännischen  und  halbseemännischen  Bevölkerung
  (§.  23)  zu  überweisen,  welche  nicht  zum  aktiven  Dienst  ausgehoben  werden  können,  aber
im  Kriegsfalle  zum  Waffendienst  oder  zum  Dienst  ohne  Waffe  tauglich  sind.
2.  Hierzu  gehören  die  im  §.  39,1  und  §.  40,2  und  bezeichneten  Gruppen  der  seemännischen  und  halbseemännischen
  Bevölkerung  (§.  23).“
Ziffer  3  fällt  weg,  die  Ziffern  4  bezw.  5  werden  3  bezw.  4.

                                                §.  42.
Der  erste  Absatz  der  Ziffer  4  lautet:
„Militärpflichtige  und  Freiwillige  dürfen  im  Auslande  durch  die  Kommandanten  deutscher
Kriegsschiffe  und  Fahrzeuge  zum  aktiven  Dienst  in  der  Marine  eingestellt  werden."

                                               §.  46.
In  dem  ersten  Absatz  der  Ziffer  6  tritt  zu  dem  Wort  „kann“  ein  „*)“  und  an  den  Schluß
der  Seite  folgende  Anmerkung:
—  ,,** ») In den Küsten-Aushebungsbezirken ist schon bei Aufstellung der Rekrutirungsstammrollen
festzustellen,  ob  der  Militärpflichtige  zur  seemännischen  oder  halbseemännischen  Bevölkerung  (§.  23)
gehört  oder  früher  gehört  hat  und  somit  zum  Dienst  in  der  Marine  verpflichtet  ist.“

                                                  §.  50.
Die  Anmerkung  *)  zu  Ziffer  2  kommt  in  Fortfall.  Unter  „Vorstellungsliste  F“  kommt  Absatze
in  Fortfall,  d  wird  e,  e  wird  d.
Der  zweite  Absatz  der  Ziffer  3  kommt  in  Fortfall.

                                                   §.  54.
Im  ersten  Absatz  der  Ziffer  1  tritt  zu  dem  Wort  „(Korps-Ersatzvertheilung)“  ein  „*)“  und  an  den
Schluß  der  Seite  folgende  Anmerkung:

„1)  In  Sachsen  erfolgt  die  Korps-Ersatzvertheilung  durch  das  Kriegsministerium,  in  Württemberg
durch  den  Ober-Rekrutirungsrath."

Der  zweite  Absatz  der  Ziffer  1  lautet:

„Beim  XIV.  Armeekorps  wird  die  Korps-Ersatzvertheilung,  soweit  sie  auf  die  von  dem
Großherzogthum  Baden  aufzubringenden  Rekruten  (§.  53,/2)  sich  bezieht,  von  dem  Großherzoglichen
Ministerium  des  Innern  im  Einverständniß  mit  dem  Generalkommando  des  XIV.  Armeekorps  aufgestellt.
  Im  Großherzogthum  Hessen  wird  die  Divisions-Ersatzvertheilung  seitens  des  Ministeriums
des  Innern  und  der  Justiz  im  Einverständniß  mit  dem  Divisionskommando  aufgestellt.“

In  Ziffer  2  tritt  zu  dem  Wort  „Truppentheile  etc.“  ein  „++)“,  und  an  den  Schluß  der  Seite

folgende  Anmerkung:  »
,,++·) Falls aus dem Korpsbezirk Rekruten für die Marine zustellen sind, über sendet das

Generalkommando ect. Abschrift oder Auszug der Ersatzvertheilung an das Reichs-Marine-Amt.«

                                           §.  57.
In  Ziffer  2  tritt  zu  dem  Wort  „Papiere“  ein  „*)“  und  an  den  Schluß  der  Seite  folgende
Anmerkung:  1
„+)  Die  Vorschrift  der  Anmerkung  ***“)  zu  §.  46,6  ist  auch  hier  zu  beachten.“
                                                          §.  62.

Der  zweite  Absatz  der  Ziffer  3  lautet:

„Entbindungen  von  der  Gestellungspflicht  dürfen  nur  durch  den  Civilvorsitzenden  der  Ersatz-Kommission
  und  zu  Gunsten  von  schiffahrttreibenden  Militärpflichtigen  der  Land-,  der  seemännischen
und  halbseemännischen  Bevölkerung  nur  insoweit  verfügt  werden,  als  diese  Militärpflichtigen  durch
das  zweimalige  Erscheinen  vor  den  Ersatzbehörden  in  der  Ausübung  ihres  Berufs  erheblich  beeinträchtigt

  werden.“
                                                  §.  63.

In  Ziffer  6  tritt  hinter  das  Wort  „befragt“  ein  „)“  und  an  den  Schluß  der  Seite  folgende
Anmerkung:
        <pb n="339" />
                                                             —  321  —

„*)  In  den  Küsten-Aushebungsbezirken  ist  festzustellen,  ob  der  Militärpflichtige  zur  seemännischen
  oder  halbseemännischen  Bevölkerung  (§.  23)  gehört  oder  früher  gehört  hat  und  somit  zum

Dienst  in  der  Marine  verpflichtet  ist.“
                                                §.  64.

Im  ersten  Absatz  der  Ziffer  2  fallen  die  Worte  „sowie  im  Bedarfsfall  zur  Auswahl  als  Marine-Ersatzreservisten
  (S.  18,1)“  fort.
Dem  ersten  Absatz  der  Ziffer  3  wird  hinzugefügt:
„(Siehe  auch  Anmerkung  zu  §.  63,6.)“

                                                          §.  66.
In  Ziffer  7  wird  als  „5“  eingeschoben:
„5.  bis  auf  weiteres  die  Militärpflichtigen  der  seemännischen  und  halbseemännischen  Bevölkerung
(§.  76,4).“
§  Der  Ziffer  11  tritt  als  dritter  Absatz  hinzu:

„Ist  in  einem  der  Aushebungsbezirke  eine  Abschlußnummer  nicht  vorhanden,  so  sind  die
Ueberzähligen  nach  dem  Werthe,  welchen  ihre  Loosnummer  im  früheren  Aushebungsbezirke  hatte,
in  die  Ueberzähligen  des  neuen  Aushebungsbezirks  einzurangiren  F).“

An  den  Schluß  der  Seite  tritt  folgende  Anmerkung:

„)  Beispiel:  Ein  Ueberzähliger  mit  der  Loosnummer  400  verzieht  aus  dem  Aushebungsbezirk
  A,  woselbst  die  höchste  Loosnummer  520,  eine  Abschlußnummer  aber  nicht  vorhanden  ist,  in
den  Aushebungsbezirk  B,  in  welchem  die  höchste  Loosnummer  auf  384,  die  Abschlußnummer  auf  74
festgestellt  worden  ist  und  wo  mithin  310  Ueberzählige  vorhanden  sind.  Derselbe  wird  sodann  —
nach  dem  Verhältniß  520:  400  =  310:  X  —  der  2381“e  Ueberzählige,  also  hinter  der  Loosnummer
(74  +  238  -)  312  einzurangiren  sein."“

                                             §.  69.
In  Ziffer  4°  fallen  die  Worte  „und  möglichst  vor  dem  allgemeinen  Beginn  der  Uebungen  der
Ersatzreserve  und  Marine-Ersatzreserve“  fort.
                                               §.  71.
Im  ersten  Absatz  der  Ziffer  2  kommen  die  Worte:  „Betreffs  der  Marine-Ersatzreservisten  siehe
§.  41,8  zweiter  Absatz“  in  Fortfall.
                                                 §.  72.

Im  zweiten  Absatz  der  Ziffer  1  wird  statt  „und  E“  gesetzt:  „E  und  F“  der  vierte  Absatz  lautet:

„Von  den  in  der  Vorstellungsliste  F  Enthaltenen  werden  nur  diejenigen  nicht  beordert,  welche

von  dem  Civilvorsitzenden  der  Ersatzkommission  auch  von  der  Gestellungspflicht  beim  Aushebungsgeschäft
  ausdrücklich  entbunden  sind  (§§.  62,z  und  75,2).“

                                                  §.  73.
Die  Worte:
in  Ziffer  4  „und  Marine-Ersatzreservepässe",
in  Ziffer  7  und  in  der  dazu  gehörigen  Anmerkung  )  „bezw.  Marine-Ersatzreserve“,
in  Ziffer  9  „und  Marine-Ersatzreservisten“,  sowie  „(Marine-Ersatzreserve)“
werden  gestrichen.
                                                     §.  74.
Der  zweite  Absatz  der  Ziffer  2  kommt  in  Fortfall.

                                                   §.  75.
Ziffer  1  lautet:  .

„Durch  die  Schiffermusterungen  soll,  insoweit  dies  mit  den  militärischen  Bedürfnissen  vereinbar
ist,  den  schiffahrttreibenden  Militärpflichtigen  der  Land-,  der  seemännischen  und  halbseemännischen
Bevölkerung  ohne  erhebliche  Störung  in  der  Ausübung  ihres  Berufs  die  Gestellung  vor  den  Ersatzbehörden
  ermöglicht  werden.“

Der  erste  Absatz  der  Ziffer  2  lautet:
„2.  Es  dürfen  daher  diejenigen  schiffahrttreibenden  Militärpflichtigen,  welche  durch  die  Gestellung  beim
Aushebungsgeschäft  in  der  Ausübung  ihres  Berufs  erhebliche  Nachtheile  erleiden  würden,  auf  ihren
Wunsch  (§.  26),6)  durch  die  Civilvorsitzenden  der  Ersatzkommissionen  auch  von  der  Gestellungspflicht
        <pb n="340" />
                                                  —  322  —

beim  Aushebungsgeschäft  (§.  62,3)  entbunden  und  bis  zu  den  in  den  Monaten  Dezember  oder
Januar  jedes  Jahres  stattfindenden  Schiffermusterungen  zurückgestellt  werden.)“

                                                      §.  76.
In  Ziffer  2  werden  hinter  den  Worten  „schiffahrttreibenden  Militärpflichtigen“  die  Worte  eingeschoben:
  „der  Landbevölkerung“.
Ziffer  9  (früher  Ziffer  10)  kommt  in  Fortfall.

                                                       §.  78.
In  Ziffer  3  fallen  der  zweite  und  dritte  Absatz,  sowie  im  ersten  Absatz  die  Worte  „in  der  regelmäßigen
  Reihenfolge  zum  Dienst  heranzuziehen  sind  oder“  fort.

Abschnitt  XIII.
Die  Ueberschrift  lautet:
„Freiwilliger  Eintritt  zum  zwei-,  drei=  oder  vierjährigen  aktiven  Dienst."

                                                          §.  84.
In  Ziffer  1  wird  vor  „drei-“  eingeschaltet  „zwei-“,  und  am  Schluß  folgender  Absatz  hinzugefügt:
„Der  Civilvorsitzende  hat  vor  Ertheilung  der  Erlaubniß  festzustellen,  ob  der  Gesuchsteller  zur
seemännischen  oder  halbseemännischen  Bevölkerung  (§.  23)  gehört,  und  darf  zutreffendenfalls  die
Erlaubniß  zum  freiwilligen  Diensteintritt  nur  für  die  Marine  ertheilen  (§.  24,-“
In  Ziffer  6  wird  vor  „dreijährig-“:  „zweijährig-",  und  in  Ziffer  7  vor  „dreijährigem“:  „zweijährigem,“
  eingeschaltet.
·                                                          §. 85.
Der  zweite  Absatz  der  Ziffer  2  lautet:
„Die  Einstellung  von  Freiwilligen  findet  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  31.  März,  in  der
Regel  am  Rekruten-Einstellungstermin  und  nur  insoweit  statt,  als  Stellen  verfügbar  sind.“

                                                            §.  86.
In  Ziffer  2  und  5  wird  vor  „drei--“:  „zwei-“,  eingeschaltet.

"                                                         §.  89.
In  Ziffer  2  tritt  am  Schluß  hinzu:
„„sofern  er  bereits  das  militärpflichtige  Alter  erreicht  hätte.“

                                                          §.  90.
In  Ziffer  7  tritt  zu  dem  Wort  „ermächtigt“  ein  „*)".
Als  Ziffer  8  wird  eingeschoben:

„8.  Der  Reichskanzler  ist  ermächtigt +),  in  besonderen  Fällen  ausnahmsweise  dem  Zeugniß  über  die
bestandene  Abschlußprüfung  an  einer  deutschen  Lehranstalt,  bei  welcher  nach  dem  sechsten  Jahrgange
eine  solche  Prüfung  stattfindet,  die  Bedeutung  eines  gültigen  Zeugnisses  der  wissenschaftlichen  Befähigung
  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst  auch  dann  beizulegen,  wenn  der  Inhaber  des  Zeugnisses
die  zweite  Klasse  der  Lehranstalt  nicht  ein  volles  Jahr  hindurch  besucht  hat.“

An  den  Schluß  der  Seite  tritt  folgende  Anmerkung:

„)Bezügliche  Gesuche  sind  an  den  Ciovilvorsitzenden  derjenigen  Ersatzkommission  zu  richten,
in  deren  Bezirke  der  Betreffende  gestellungspflichtig  sein  würde  (§8.  25  und  26),  sofern  er  bereits
das  militärpflichtige  Alter  erreicht  hätte.  Die  Ersatzkommission  befördert  nach  Feststellung  der  in
Betracht  kommenden  Verhältnisse  die  Gesuche  mit  einer  gutachtlichen  Aeußerung  auf  dem  Dienstwege
weiter.“

                                                   3.  93.
In  Ziffer  9  tritt  folgender  Absatz  hinzu:

„Die  Ersatzbehörde  dritter  Instanz  ist  befugt,  selbst  wenn  eine  Verurtheilung  wegen  straf—
barer  Handlungen  nicht  stattgefunden  hat,  den  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  Berechtigten,  welche
die  nöthige  moralische  Qualifikation  für  den  freiwilligen  Eintritt  nicht  mehr  besitzen  (W.  G.  8.  10),
die  Berechtigung  zu  entziehen.“

                                                          §.  94.
Im  dritten  Absatz  der  Ziffer  9  wird  vor  „dreijährigen“  eingeschoben:  „zwei-  bezw.“.
        <pb n="341" />
                                                  —  323  —

                                              §.  97.    
In  Ziffer  7  treten  an  Stelle  der  Worte  „des  Oberkommandos  der  Marine“  die  Worte:  „des
  Reichs-Marine-Amts“.                                                                                                                                                   §.  106.

Ziffer  7  lautet:  .  **“
„Die  Konsuln,  die  Seemannsämter  *),  die  Vorstände  der  öffentlichen  Navigationsschulen  und

die  Reichs-Prüfungs-Inspektoren  haben  gleichfalls  innerhalb  ihres  Geschäftskreises  bei  der  Kontrole
mitzuwirken.“

  

                                              §.  111.
In  Ziffer  7  wird  als  zweiter  Absatz  eingeschoben:  ,  ·  «  «
,,Auch  kann  denjenigen  Mannschaften  der  Reserve,  welche  nach  zweijähriger  aktiver  Dienstzeit
entlassen  sind  (S.  6,a),  im  ersten  Jahre  nach  ihrer  Entlassung  die  Erlaubniß  zur  Auswanderung  auch
in  der  Zeit  verweigert  werden,  in  welcher  sie  zum  aktiven  Dienst  nicht  einberufen  sind  (vergl.
Ziffer  16  ).
                    G.  v.  3.  8.  93  Art.  II.  §.  2.“
Der  Ziffer  14  tritt  als  zweiter  Absatz  hinzu:  »  ,
„Falls  die  angemusterten  Mannschaften  dem  Beurlaubtenstande  des  Heeres  angehören,  sind
dieselben  in  den  der  Marine  überzuführen.“
In  Ziffer  16.4  wird  hinter  den  Gesetzescitaten  als  neuer  Absatz  eingeschoben:
„(Ausnahme  siehe  Ziffer  7  zweiter  Absatz).“

                                             §.  116.
Der  dritte  Absatz  der  Ziffer  1  lautet:
„Als  Uebung  ist  auch  jede  Dienstleistung  im  Heere  oder  in  der  Marine  aus  Anlaß  nothwendiger
  Verstärkungen  oder  einer  Mobilmachung  anzusehen.“
Im  vierten  Absatz  fallen  die  Worte  „in  der  Reserve“  fort.

                                             §.  117.
In  der  Ueberschrift  fallen  die  Worte  und  Marine-Ersatzreserve“  fort;  zu  dem  Wort  „Ersatzreserve“
  tritt  ein  „*)“  und  an  den  Schluß  der  Seite  folgende  Anmerkung:  ·
„*)  Uebungen  mit  der  Waffe  finden  nicht  statt.  Marine-Ersatzreservisten  werden  zu  Uebungen
überhaupt  nicht  herangezogen.“
Ziffer  11  kommt  in  Fortfall.                                                                                                                                             §.  125.

Der  erste  Absatz  der  Ziffer  3  lautet:
„3.  Vom  Waffendienst  werden  zurückgestellt:  «  ,
a)  dauernd  die  zu  einem  geordneten  und  gesicherten  Betriebe  der  Eisenbahnen  unbedingt  nothwendigen
Beamten  und  ständigen  Arbeiter;

b)  vorläufig  (§.  128,8)  die  übrigen  im  Eisenbahndienst  angestellten  Beamten  und  ständigen  Arbeiter.“

                                              §.  128.
In  Ziffer  38  wird  hinter  „Gesammtliste“  eingeschoben:
—  getrennt  nach  den  Gruppen  a  und  b  des  §.  125,3  —“
und  am  Schluß  folgender  Absatz  hinzugefügt:  «
„Veränderungsnachweisungen  zu  dieser  Liste,  enthaltend  Zugänge  und  Versetzungen,  sind  unter
Beifügung  der  Anstellungsbescheinigungen  zum  15.  April,  15.  Juni  und  15.  Oktober  jedes  Jahres
von  den  Bahnverwaltungen  den  Bezirkskommandos  einzusenden.“
Ziffer  6  erhält  folgenden  Zusatz:  Z  «
,,Zugänge, welche durch dieV eränderungsnachweisungen (Ziffer3-) zur Kenntniß des- Bezirkskommandos
  gelangen,  gelten  als  terminmäßige  Gesuche.“
Ziffer  8  lautet:  »
„Ueber  die  spätere  Verwendung  mit  der  Waffe  des  von  dem  Chef  des  Generalstabes  für
Feldeisenbahnformationen  nicht  beanspruchten  und  bei  Eintritt  einer  Mobilmachung  den  Eisenbahnen
vorläufig  belassenen,  später  aber  entbehrlichen  dienstpflichtigen  2c.  Personals  (§.  125,  16)  das  Weitere
zu  veranlassen,  bleibt  dem  Königlich  preußischen  Kriegsministerium  vorbehalten."
        <pb n="342" />
                                                     —  324  —

                                             Muster  6.
Als  4.  Anmerkung  tritt  hinzu:
„4.  In  den  Küsten-Aushebungsbezirken  ist  festzustellen,  ob  der  Betreffende  zur  seemännischen
oder  halbseemännischen  Bevölkerung  gehört  (§.  23)  und  somit  der  Aushebung  für  die  Marine  unterworfen

  ist.“
                                           Muster  9.
Hinter  der  Spalte  „Segelmacher“  wird  die  Spalte  „Schiffsköche  und  Kellner  (Stewards)“  eingeschoben.

                                           Muster  10.
Hinter  der  Spalte  „Einjährig“  wird  die  Spalte  „Zweijährig“  eingeschoben.

                                            Muster  11.
Die  bisherige  Anmerkung  erhält  Nr.  1.  Als  Anmerkung  2  wird  hinzugefügt:
„2.  Im  Loosungsschein  der  Militärpflichtigen  der  seemännischen  und  halbseemännischen  Bevölkerung
ist  der  im  Muster  für  die  Loosnummer  vorgesehene  Raum  zu  durchstreichen  und  die  Zugehörigkeit
zur  seemännischen  oder  halbseemännischen  Bevölkerung  in  Spalte  „Bemerkungen“  ersichtlich  zu  machen.“

                                            Muster  14.
Die  Zweitheilung  der  Spalte  15,  sowie  die  Ueberschriften  der  Unterabtheilungen  kommen  in  Fortfall.
Spalte  18  wird  in  zwei  Unterabtheilungen  wie  Spalte  24  getheilt.

                                             Muster  15.
Vor  „drei“  wird  „zwei,“  eingeschoben.  Als  Anmerkung  3  tritt  hinzu:
„3.  Bei  Militärpflichtigen  der  seemännischen  oder  halbseemännischen  Bevölkerung  hat  der  Meldeschein  zu
lauten:  „zum  freiwilligen  Eintritt  in  die  Marine“.

                                               Muster  16.
Im  ersten  Absatz  wird  vor  „drei-“:  „zwei“,  eingeschoben.

                                             Anlage  4.
Ziffer  6  lautet:

„6.  Die  Seemannsämter  im  Inlande  haben  außerdem  von  jeder  Anmusterung  eines  dem  Beurlaubtenstande
  der  Kaiserlichen  Marine  oder  des  Heeres  angehörenden  Schiffsführers,  Steuermannes  mit
Schiffsführerexamen  oder  Seedampfschiffs-Maschinisten  nach  dem  beigefügten  Muster  a  dem  zuständigen
Kommando  der  Matrosendivision,  Torpedoabtheilung  oder  Werftdivision  Mittheilung  zu  machen.
Gehören  die  Betreffenden  dem  Beurlaubtenstande  des  Heeres  an,  so  ist  die  Mittheilung  direkt  an
das  Reichs-Marine-Amt  zu  richten“

Im  dritten  Absatz  der  Ziffer  8  werden  hinter  den  Worten:
„Ziffer  5“  die  Worte:  „und  6“

eingeschoben.
Die  Aufschrift  der  Postkarte  —  Muster  a  —  lautet:
An
den  Staatssekretär  des  Reichs-Marine-Amts
oder  »

ten  Matrosendivision
das  Kaiserliche  Kommando  der  ten  Torpedoabtheilung
ten  Werftdivision

Marinesache.  zu
        <pb n="343" />
                                                   —  325  —

Am  Schluß  der  Abkürzungen  tritt  hinzu:  G.  v.  3.  8.  93.  Gesetz,  betreffend  die  Friedenspräsenzstärke
  des  deutschen  Heeres  (vom  3.  August  1893).
Im  Inhaltsverzeichniß  lautet:
Abschnitt  XIII.  Freiwilliger  Eintritt  zum  zwei-,  drei=  oder  vierjährigen  aktiven  Dieust.
§.  117.  Uebungen  der  Ersatzreserve.

 

                                    3.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Friedrich  Rechsteiner  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Fiers
zum  Konsul  in  Venedig,
den  Kaufmann  Carl  Christiansen  zum  Konsul  in  Christiansand  (Norwegen),
den  Kaufmann  Emil  Winter  zum  Konsul  in  Cadiz  (Spanien),
den  bisherigen  Konsular-Agenten  Pierre  Aslan  zum  Vize-Konsul  in  Rodosto  (Türkei),
und
den  bisherigen  Konsular-Agenten  August  Schwend  zum  Vize-Konsul  in  Candia
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Gesandten  Grafen  von  Wallwitz  in  Teheran  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  das  Gebiet
Persiens  umfassenden  Amtsbereich  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Madrid  beauftragten  Gerichtsassessor
Weber  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  in
Madrid  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

 

                                        4.  Polizei  =  Wesen.

 

             Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  –  –  Grund  **n  des

9  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
S  er  Bestrafung.  «
Z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

                       a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Salomon  Eisen,  geboren  im  November  1873  zu  Czchow,  schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  °Ne7.  November
Arbeiter  und  Han.  Bezirk  Brzesko,  Galizien,  ortsangehörig  (1  Jahr  Zuchthaus,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
delsmann,  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom.  Posen,

1  2.  September  1892),

i  l

61
        <pb n="344" />
                                                  —    326   — 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  2  –  Grund  des
"  der  Bestraf  Ausweisung  Ausweisungs
—  er  estrafung.  ·
der  beschlossen  hat.
r  Ausgewiesenen  schlossen  h  beschlusses.
I.  2.  3  z.  4.  .  6.
                 b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.|  Karl  Aigner,  Bäcker.geboren  am  26.  November  1875  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-/2.  November
Mehrnbach,  Bezirk  Ried,  Ober-Oester-  lizei-Direktion  München,  d.  J.
reich,  ortsangehörig  zu  Neuhofen,  ebendaselbst,
  D
3.  Heinrich  Bevers,  geboren  am  16.  November  1854  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-15.  November
Tuchmacherzeselle,  Enschede,  Niederlande,  ortsangehörig  grober  Unfug,  gierungs-Präsident  zul  d.  J.
ebendaselbst,  Hildesheim,
4.|  Willibald  Görner,  43  Jahre  alt,  geboren  zu  Lichtenberg,  Betteln,  Großherzoglich  badischer  9.  November
Glasschleifer,  Bezirk  Reichenbach,  ortsangehörig  zu  Landeskommissär  zu  d.  J.
Antoniewald,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,  Mannheim,
5.  Franz  Höhl,  ehe-geboren  im  Jahre  1845  zu  Neudorf,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re=  desgleichen.
maliger  Schuhmacher,  Bezirk  Landeskron,  Böhmen,  ortsange  Betteln,  gierungs-Präsident  zu
jetzt  Weber,  hörig  zu  Grulich,  Bezirk  Senftenberg,  Breslau,
ebendaselbst,  #
6.  Alcide  Maurice,  geboren  am  24.  Juni  1859  zu  Oel-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi=  desgleichen.
Tagner,  ville  bei  Mirecourt,  Frankreich,  fran-  dent  zu  Colmar,
zösischer  Staatsangehöriger,
7.Otto  Zuberbühler,  geboren  am  8.  Januar  1861  zu  Olten,  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-2.  November

 

Seribent,

 

Kanton  Solothurn,  Schweiz,  ortsangehörig
  zu  Trogen,  Kanton  Appenzell,
ebendaselbst,

 

Polizei-Direktion  München,  d.  J.

 

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauplmannschaft  Zwickau  vom  24.  Mai  1884  verfügte  Ausweisung
des  Bäckergesellen  Josef  Alber  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-  Blatt  für  1884  S.  187  Ziffer  11)  ist  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="345" />
                                                 —  327  —

                                       Central-Blatt

                                          für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben
                                             im

                           Reichsamt  des  Innern.

—————  ————

Zu  beziehen  durch alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX  lI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  Dezember  1893.  Nr.  48.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer  ·  Wesen:  Ergänzung  der  Be-  stellung  von  Militäranwärtern  verpflichteten  Privat.  328..
stimmungen  dber  die  Tara  Bestellung  eines  Stations  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Todesfälle  .  338
4.  Versicherungs-Wesen:  Prämientarif  für  die  Versicherungs-2.
  Militär  =  Wesen:  Sechster  Nachtrag  zu  dem  Gesammt-  anstalt  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaftt  338
verzeichniß  der  den  Militäranwärtern  vorbehaltenen  Stellen;  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  ron  Ausländern  aus  dem
—  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichniß  der  zur  An-  Reichsgebiet  .  340

 

                                1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  d.  Mts.  beschlossen,  daß  die  Bestimmungen  über
die  Tara  (vergl.  Bekanntmachung  vom  30.  Mai  1888,  Central-Blatt  Seite  184)  zu  §.  1  folgenden
Zusatz  erhalten:

„D.  Das  zur  Konservirung  von  Fleisch  dienende  Salz  ist,  sofern  es  unter  amtlicher  Kontrole
denaturirt  oder  vernichtet  wird,  nicht  zum  Nettogewicht  des  Fleisches  zu  rechnen,  sondern  beim
Eingang  seewärts  zollfrei  zu  lassen,  beim  Eingang  auf  anderen  Wegen  gegen  Entrichtung
eines  Zolls  von  0,80  Mark  für  je  100  Kilogramm  netto  zu  verabfolgen.  Hierbei  kommen  die
Bestimmungen  des  Gesetzes  wegen  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz  sowie  die  dazu

erlassenen  Ausführungsvorschriften  in  Anwendung.“

Berlin,  den  25.  November  1893.
                                Der  Reichskanzler.
                          In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.


Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  mecklenburgische  Hauptamts-Kontrolör
Schmidt  in  Neubrandenburg  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  mecklenburgischen
  Zoll-Inspektors  Mantow  den  Königlich  preußischen  Hauptstenerämtern  zu  Halle  a.  S.,  Langensalza,
  Mühlberg  a.  E.,  Nordhausen  und  Wittenberg,  dem  Herzoglich  sachsen-coburg=  und  gothaischen  Amte
Volkenroda,  sowie  den  Fürstlich  schwarzburgischen  Steuerämtern  zu  Frankenhausen  und  Sondershausen
als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Halle  a.  S.,  vom  1.  November  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

                                                                                        62
        <pb n="346" />
                                                       —  328  —

                                       2.  Militär-  Wesen.

                                       Bekanntmachung.

□
m  Verfolg  der  Bekanntmachungen  vom  1.  September  und  9.  November  v.  J.  (Central-Blatt  1892
S.  606  und  649)  werden  hierunter  diejenigen  Abänderungen  veröffentlicht,  welche  inzwischen  in  dem  Gesammtverzeichniß

  der  den  Militäranwärtern  vorbehaltenen  Stellen  (Bekanntmachung  vom  24.  Juni  1887,
Central-Blatt  Anhang  S.  217)  eingetreten  sind.

 

                                      Sechster  Nachtrag

dem  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwürtern  in  den  Bundesstaaten
                                 vorbehaltenen  Stellen.

Anmerkungen:  1.  Die  in  den  Verzeichnissen  aufgeführten  Stellen  sind  den  Militäranwärtern  ausschließlich  vorbehalten;  sofern
  bei  den  einzelnen  etwas  anderes  nicht  ausdrücklich  bemerkt  ist.

2.  Diejenigen  Stellen,  welche  den  Militäranwärtern  vorbehalten,  aber  denselben  nur  im  Wege  des  Aufrückens
oder  der  Beförderung  zugängig  sind,  sind  mit  einem  bezeichnet.

 

 

 

Angabe  Bezeichnung
bei  den  für  Militär.  der  Behörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmtenrichten  sind,  wenn  es  nicht
Stellen,  in  welchem  die  Behörde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

 

 

 

                                    I.  Königreich  Preußen.
                                   II.  Staatsministerium.

Anstatt  der  Nr.  2  des  durch  Bekanntmachung  vom  9.  August  1888  —  Central-Blatt  S.  802  —  veröffentlichten  Nachtrags  ist  zu  setzen:
2.  Verwaltung  des  Deutschen  Reichs-  und  Königlich
Preußischen  Staats-Anzeigers:

Expedienten,  -  z  —
Büreau.Assistenten.  mindestens  zur  Hälfte.

                                    III.  Finanzministerinm.

Unter  Nr.  7  „Kreiskasse  zu  Frankfurt  a.  M.“  —  Gesammtverzeichniß  vom  24.  Juni  1887,  Central-Blatt  S.  220  —  ist  anstatt
„Steuererheber,  Vollziehungsbeamte“  zu  setzen:
Steuererheber  und  Vollziehungsbeamte,  I  —  I  —  I

Ebendaselbst  ist  unter  Nr.  8  „Kreis=  und  Stenerkassen“  hinzuzusetzen:
Steuererheber  und  Vollziehungsbeamte  in  den

Städten  Hannover  und  Linden.
Die  Nr.  10  „Allgemeine  Wittwen-Verpflegungsanstalt  zu  Berlin“  —  Gesammtverzeichniß  bezw.  vierter  Nachtrag  zu  demselben,
Central.  Blatt  S.  221  von  1887  und  S.  232  von  1891  —  ist  zu  streichen.
        <pb n="347" />
                                                —  329  —

 

 

Angabe  Bezeichnung
bei  den  für  Militär-der  Behörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Be  zeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  richten  sind,  wenn  es  nicht  Bemerkungen.

Stellen,  in  welchem  die  Behärde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.

 

 

 

 

                    IV.  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten.

Unter  Nr.  1  „Eisenbahnverwaltung“  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  222  von  1887,  vierter  Nachtrag,  Central-Blatt
S.  232  von  1891  —  ist  für  den  Abschnitt  „“  Zugführer,“  Packmeister,  Schaffner,  Bremser“  zu  setzen:
*  Zugführer,  Packmeister,  Schaffner,  Bremser
(ausschließlich  der  Stellen  für  Wagenwärter),  —  wie  bisher.

                              VII.  Ministerium  des  Innern.

Unter  Nr.  2  „Polizei-Präsidium  zu  Berlin  und  Polizei-Direktion  zu  Charlottenburg“  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt
S.  225  von  1887  —  ist  hinzuzusetzen:

Obertelegraphisten,  Telegraphisten,  Leitungsrevisoren
  und  Hülfstelegraphisten  bei  der  Central=Telegraphen.
  Station  des  Polizei-Präsidiums  zu
Berlin.  —  Polizei  Prasident  zu
Berlin.

                                        X.  Kriegsministerium.

Unter  Nr.  1  „Verwaltung  des  Zeughauses  zu  Berlin“"  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  228  von  1887  —  ist  anstatt
„Zeugwart“  zu  setzen:

*  Zeugwart.  1  —  I  —  I

                               Il. Königreich Bayern

         A. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.

                                          3.  Verkehrsanstalten.

Bei  a)  Staatseisenbahn-Verwaltung,  Bodenseedampfschiffahrt  und  Ludwig-Donau-Main-Kanal  —  Gesammtverzeichniß,
  Central.Blatt  S.  230  von  1887  —  sind  als  neue  Stellen  hinter  den  „Wechsel-Wärtern“  einzuschalten:

Vorarbeiter  im  Bahnunterhaltungsdienst,  —  Generaldirektion  der  Kö-Nachtwächter,
  –  niglichen  Staatseisen-Meßgehülfen.
  —  bahnen.

Bei  b)  Post=  und  Telegraphen  Verwaltung  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  230  und  231  von  1887,  Nachtrag,
Central-Blatt  S.  804  von  1888  —  lautet  das  Verzeichniß,  wie  folgt:

*  Oberexpeditoren,

*  Expeditoren,  zur  Hälfte.  D
Adjunkten,

*Oberkondukteure,  zu  drei  Vierteln.

*  Oberpacker,  I

*  Oberbriefträger,  zu  zwei  Dritteln.

*  Obertelegraphenwärter,  1

*  Hausmeister,

*  Postdirektionsdiener,
Centralkassadiener,
Postbezirkskassadiener,  —

*  Statusmäßige  Bauzeichner.  zur  Hälfte.

Kondukteure,  zu  drei  Vierteln.

*  Packer,

Briefträger,  zu  zwei  Dritteln.

Telegraphenwärter,  |

*  Büreaudiener,  —

*  Depeschenboten—Obmänner,  zu  zwei  Dritteln.  .

Büreaudienergehülfen,  —

Direktion  der  König-1
  lichen  Posten  und  Telegraphen.


 

 

 

 

                                                       62*
        <pb n="348" />
                                               —  330  —

 

 

 

Angabe  Bezeichnung

bei  den  für  Militär=  der  Behörden,  an  welche
·  anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmtenrichten  sind,  wenn  es  nicht  Bemerkungen.

tellen,  in  welchem  die  Behörde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.

 

Briefträgergehülfen,

 

 

 

Telegraphenwärtergehülfen,  zu  zwei  Drittln.

Heizer,  #  zur  Hälfte.

Posterpeditionengeschäft),   auf  Dienstvertrag  (ohne  Neben-  zu  einem  Drittel  Direktion  der  König.

Kassa=  und  Rechnungsgehülfen,  zu  drei  Vierteln.  lien  Posten  und  Te-Kanzleigehülfen,
  Kopisten,  —  graphen.

Zähler  des  Markenverlagsamtes,  —

Packetboten,  Depeschenboten,  Briefeinsammler,  zu  zwei  Dritteln.

Postboten.  —

 

                                      P.  Kriegsministerium.
                                          1.  Ministerium.
Anstatt  „Druckereigehülfen“  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  240  von  1887  —  ist  zu  setzen:
Drucker  (Oberdrucker).  1|  —  Kriegsministerin.

                                   3.  Militär-Intendanturen.

Noch  „Büreaudiätarien  für  den  Sekretariatsdienst"  —  Gesammtverzeichniß,  erster  und  vierter  Nachtrag,  Central-Blatt  S.  241
von  1887,  S.  804  von  1888  und  S.  234  von  1891  —  ist  einzuschalten:

Büreaudiätar  für  den  Registraturdienst.  1|  —  Kriegsministerium.  I

                        12.  Militär-Erziehungs=  und  Bildungswesen.
                                Inspektion  der  Militär-Bildungsanstalten.

Als  neue  Stellen  treten  hinter  „Maschinisten  und  Heizer“  —  Gesammtderzeichniß,  erster,  vierter  und  fünfter  Nachtrag,  Central=Blatt
  S.  242  von  1887,  S.  805  von  1888,  S.  235  von  1891,  S.  609  von  1892  —  hinzu:

Hausdiener,  —  Inspektion  der  Militär-Büreaudiener.
  Bildungsanstalten.

                                      III.  Königreich  Sachsen.
V.  Ministerium  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts.

Die  Nr.  6  „Polytechnikum  zu  Dresden“  —  Gesammtverzeichniß,  Central.  Blatt  S.  247  von  1887  —  lautet,  wie  folgt:
6.  Technische  Hochschule  zu  Dresden:
Bürearbeamte.  zur  Hälfte.

 

Rektor  der  T
Hochschule.

                             VII.=  Finanzministerium.

Die  Nr.  10  „Eisenbahnverwaltung",  —  zweiter  und  vierter  Nachtrag  zu  dem  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  462  und
463  von  1889  und  S.  235  von  1891  —  lautet,  wie  folgt:

10.  Eisenhahnverwaltung:
*  Aufseher  I.  und  II.  Klasse,

*  Bahnhofs-Inspektoren  I.  und?  II.  Klasse,  Königliche  Generaldirek-*
  Bahn.  und  Haltestellenwärter,  zur  Hälfte.  tion  der  sächsischen
*  Betriebs-  Sekretäre,  Staatseisenbahnen  zu

 

 

*  Billeteure,  Dresden.
*  Büreau-Assistenten,
        <pb n="349" />
                                            —  331  —

 

 

 

 

Angabe  Bezeichnung
bei  den  für  Militär.  der  Behörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  richten  sind,  wenn  cs  nicht  Bemerkungen.
Stellen,  in  welchem,  de  Behörde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.

 

#

*  Eisenbahn-Sekretäre,
* Expeditions-Hülfsarbeiter,
*  Güterexpeditions-Kassirer,
*  Güterverwalter  I.  und  II.  Klasse,
*  Hauptkassen-Kontroleur,
* Kassen-Assistenten,
* Kassirer,
Packer,  zugleich  für  den  Expeditionsdienst,  zur  Hälfte.
Stations-Assistenten  I.  Klasse,
Stations  Afsistenten  II.  Klasse  für  den  Expeditions.
dienst,
*  Weichenwärter  l.  Klasse  für  den  Central-Weichenund
  Signaldienst,
Weichenwärter  II.  Klasse,  zugleich  zur  Hülfeleistung  Königliche  Genreralfür
  den  Expeditionsdienst,  C#  direktion  der  sächsischen
*  Werkstatts--Ausseher,  «  Staatseisenbahnen  zu
Bahnwärter,  Dresden.
*Bodenmeister,
Büreaudiener,
*  Kassendiener,
Materialausgeber,
*  Oberschaffner,
Packer  für  den  mechanischen  Güterdienst,
Portiers,
Schaffner,
*  Schirrmeister,
Stations-Assistenten  II.  Klasse  für  den  äußeren,
sowie  für  den  Betriebstelegraphendienst,
Wächter,
Weichenwärter  II.  Klasse  für  den  äußeren  Dienst.

 

1111111111

 

 

 

 

                                IV.  Königreich  Württemberg.

                III.  Im  Departement  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

                      B.  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten.
                   b)  Eisenbahn=  und  Dampfschiffahrts-Verwaltung.
Bei  „a)  Eisenbahnbau  und  -Betrieb"  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  250  von  1887  —  lautet  Ziffer  4:
a)  *  Kanzlei-Assistenten,  zur  Hälfte.  Die  Besetzung  erfolgt  im

Wege  des  Vorrückens  aus

önigli  eneraldirek.  der  Zahl  der  Stations-5
  Königl  iche  General-  meister,  Stationskassiere

tion  der  Staatseisen.  u  Exvedienten.

bahnen.

b)  Kanzlisten.  —  In  der  Regel  im  Wege  des

Vorrückens.
c)  Post=  und  Telegraphen--Verwaltung.

Ziffer  41  „Telegraphen-Büreauassistenten“  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  251  von  1887  —  lautet:

*  i.  As  i  Dri  önigli  rrek-  der  Regel  im  Wege  des
Kanzlei-Assistenten.  zu  zwei  Dritteln.  Känigliche  **  In  ie
Telegraphen.
        <pb n="350" />
                                                 —  332  —

 

 

Angabe  Bezeichnung
bei  den  für  Militär,.,  der  Behörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  richten  sind,  wenn  es  nicht  Bemerkungen.

Stellen,  in  welchem  die  Behörde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.

 

 

 

 

                            IV.  Im  Departement  des  Innern.
Ziffer  22:  „Gestütsthierarzt  beim  Gestütshof  in  St.  Johann“  —  Gesammtoerzeichniß,  Central-Blatt  S.  253  von  1887  —  lautet:
Gutsverwalter  in  St.  Johann.  —  Landgestütskommission  in  1T
Stuttgart.
Ziffer  32  —  ebendaselbst  —  lautet:

a)  Büreau-Assistent  bei  dem  hydrographischen  Ministerial  =  Abtheilung
Büreau  und  Walzmeister.  für  den  Straßen,  und
b)  Straßenwärter.  Wasserbau  in  Stuttgart.

                            VI.  Grohherzogthum  Hessen.

                   III.  Ressort  des  Ministeriums  der  Finanzen.
Der  Nr.  24  „Brückenwärter'“'  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  263  von  1887  —  ist  hinzuzusetzen:
24  a.  Kanzleigehülfen  bei  den  Eisenbahndirektionen,
  bei  den  Oberbeamten  und  den  Bauund
  Betriebs-  Iuspektoren  der  Eisenbahnen  und
bei  den  Eisenbahn-  Baumeistern.  —  Ministerium  der  Finanzen.

 

 

 

                    VII.  Grohherzogthum  meckhlenburg-Schwerin.
                                        1.  Staatsministerium.
Anstatt  „Portier'"  —  Gesammtverzeichniß,  Central-Blatt  S.  264  von  1887  —  ist  zu  setzen:
Portiers.  —  Großherzogliches Militär-Department zu Schwerin

Geistige Befähigung:  Bestehen der gewöhnlichen wissenschaftlichen  Prü-
  fung.

 

 

                           XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Der  Nr.  16  „Straßenwärter“  —  Gesammtoverzeichniß,  Central.Blatt  S.  277  von  1887  —  ist  hinzuzusetzen:
16  a.  Die  Schreiber  bei  der  Landes-Frrenheil-  Herzogliches  Staatsund
  Pflege-Anstalt.  ministerium,  Abtheilung
  des  Innern.

23.  —  ebendaselbst.  —  Die  Stellen  der  Schreiber  bei  den  Landbaumeistern  werden  überhaupt  nicht  mehr  besetzt.

XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.

Die  Stellen  der  Kreisschreiber  bei  den  Kreisämtern  —  -  Central-Blatt  S.  285  von  1887  —  kommen  in
Wegfall.

                          XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Der  auf  das  Gebiet  der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg  bezügliche  Abschnitt  —  Gesammtverzeichniß,  zweiter  und  vierter  Nachtrag,
Central-Blatt  S.  290—292  von  1887,  S.  465  von  1889  und  S.  238  von  1891  —  wird  durch  folgende  Zusammenstellung  ersetzt:
1.  Senatskanzlei  —  Senatskanzlei  zu  Ham-

  burg,  als  Centralstelle

.  für  die  Meldung  von
2.  Archiv:  Militäranwärtern.
Bote.  .-
        <pb n="351" />
                                                  —  383  —

 

 

 

Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe

bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich

  bestimmten

Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche
die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  wenn  es  nicht
die  Behörde  selbst  ist,  bei
welcher  die  Anstellung
gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

3.  Rathhausberwaltung:
Rathhausschließergehülfe.
Verwaltungsgebäude:
Kastellane.

4.  Seeamt:
*  Kanzlisten,
Schreiber  und  Bote.
5.  Münz-Kommission:
Kassenbote.

6.  Gewerbegericht:
Hülfsarbeiter,
Bote.

7.  Militär--Ersatz-Behörden:
*  Kanzlisten,
Schreiber,
Schreiber  und  Boten.

8.  Iusitiz-Verwaltung:
Kastellane,
Hausknechte,

Bote.

9.  Hanseatisches  Oberlandesgericht  nach  den  Beschlüssen

der  drei  Senate:

*  Kanzlisten,
Büreaudiätarien,
Gerichtsdiener,
Portier.

10.  Hamburgische  Gerichte  und  Vormundschaftsbehörde:

Kanzlisten,
Büreaudiätarien,
Hülfsschreiber,
Gerichtsdiener,
Boten.

11.  Staatsanwaltschaft:
*  Büreau=  Assistenten  1.  und  II.  Klasse,
Kanzlisten,
Büreaudiätarien,
Hülfsschreiber,
Boten.

12.  Gerichtsvollzieheramt:

Kassengehülfen,

*  Pfändungsbeamte,

Schreiber,
Kontroleur,

Gerichtsvollzieher,
Kassirer,
Büreaudiätarien,
Boten.

 

alternirend.

alternirend.

I  alternirend.

1  alternirend.

alternirend.

alternirend.

Senatskanzlei  zu  Ham.
burg,  als  Centralstelle
für  die  Meldung  von
Militäranwärtern.
        <pb n="352" />
                                                     —  334  —

 

 

Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehallen  sind.

Bezeichnung

der  Behörden,  an  welche

die  Bewerbungen  zu

richten  sind,  wenn  es  nicht
die  Behörde  selbst  ist,  bei

welcher  die  Anstellung
gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

13.  Erbschaftsamt:
Hülfsschreiber,
Bote.

14.  Hypothekenamt:
Büreaudiätarien.

15.  Polizei-Behörde:
*  Polizei-Assistenten  I.  und  II.  Klasse,
Polizeischreiber,
Schutzmänner.

16.  Baupolizei-Behörde:
*  Büreau-Assistenten,
*  Baupolizeischreiber,
Kanzlisten,
Schreiber,
Bote.

17.  Aufsichts-Behörde  für  die  Standesämter:

Schreiber,
Schreiber  und  Bote.

Standesamt  1  und  2:

Schreiber,
Bote.

Standesamt  3:
Schreiber  und  Bote.

Standesamt  20:
Schreiber,
Bote.

Standesamt  21:
Schreiber.

Standesamt  22:
Schreiber.

Standesamt  23:
Schreiber.

18.  Medizinal-Kollegium:
Schreiber,
Schreiber,
Schreiber  und  Bote.

19.  Landherrenschaften:
Büreau-Assistenten  1.  und  II.  Klasse,
Schreiber.

a)  Verwaltungs-Büreau:
Boten.

b)  Geestlande:
Polizei-Offizianten.

Jc)  Marschlande:
Polizei-Offizianten.

 

alternirend.

1  alternirend.

alternirend.

alternirend.

alternirend.

(

 

 

Senatskanzlei  zu  Hamburg,
  als  Centralstelle
für  die  Meldung  von
Militäranwärtern.
        <pb n="353" />
                                              —  385  —

 

—

 

Bezeichnung  der  Stellen.

 

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche
die  Bewerbungen  zu
richten  sind,  wenn  es  nicht
die  Behörde  selbst  ist,  bei
welcher  die  Anstellung
gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

d)  Ritzebüttel:
Amtsbote,
Gerichtsbote,
Gefangenwärter,
Schutzmänner,
Polizeigefreiter,.
Polizeisergeanten.

e)  Bergedorf:
Polizei-Offiztanten,
Gefängnißschließer.

20.  Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt:

Assistenten  am  Städtischen  Krahn,  auf  dem  Wachtschiff
  am  Jonas,  auf  dem  Ponton  in  St.  Pauli,
am  Grasbrook  und  an  der  Niederbaumbrücke.

21.  Sektion  für  den  Strom=  und  Hafenban:

Magazinausseher,  ’
Lagermeister,

Schleusenwärter  in  Hamburg,
Magazinwärter,
Wasserstandsbeobachter  in  Cuxhaven.

22.  Gefängniß.  Deputation:

Auf  Lohnkonto  angestellte  unverheirathete  Unterbeamte
  am  Centralgefängniß,  im  Kurhaus  und
in  den  Städtischen  Gefängnissen,  sowie  im
Untersuchungsgefängniß.

23.  Krankenhaus-Kollegium:

*  Büreau-Assistenten  I.  und  II.  Klasse,
*  Kanzlisten,

Schreiber,

Hülfsschreiber.

24.  Deputation  für  indirekte  Steuern  und  Abgaben,
Sektion  für  Waarendeklaration:

*  Büreaubeamte,
Hülfsarbeiter.

25.  Zollverwaltung:

Ausseher,
Kassendiener  und  Amtsdiener,
Maschinisten  und  Heizer  auf  Barkassen,
Bootsleute,
*  Kanzlisten  bei  der  General-Zolldirektion,
Büreaudiener,
*  Zollamts  Assistenten  und  Einnehmer  I.  und
II.  Klasse.

l
l

l

 

l  ll  -llllll

lllll

alternirend.

alternirend.

alternirend.

 

Senatskanzlei  zu  Hamburg,
  als  Centralstelle

für  die  Meldung  von
Militäranwärtern.

 

 

63
        <pb n="354" />
                                              —  336  —

 

 

 

Angabe  Bezeichnung

 

bei  den  für  Militär.  der  Behörden,  an  welche
anwärter  nicht  aus-  die  Bewerbungen  zu
Bezeichnung  der  Stellen.  schließlich  bestimmten  richten  sind,  wenn  es  nicht  Bemerkungen.
Stellen,  in  welchem  die  Behärde  selbst  ist,  bei
Umfange  dieselben  welcher  die  Anstellung
vorbehalten  sind.  gewünscht  wird.
26.  Schlachthof.Deputation:
Wäger,
Schreiber,  —
Stallaufseher,  —  Senatskanzlei  zu  Ham-Billeteure,
  —  burg,  als  Centralstelle
Pförtner,  —  für  die  Meldung  von
Boten.  —  Militäranwärtern.
27.  Behörde  für  Zwangserziehung:
Vogt  und  Bote.  —

 

 

 

 

Berlin,  den  16.  November  1893.

                      Der  Reichskanzler.
                         In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

                                          Bekanntmachung.


Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  9.  November  v.  J.  (Central-Blatt  1892  S.  649)  werden  hierunter
diejenigen  Abänderungen  veröffentlicht,  welche  inzwischen  in  dem  Gesammtverzeichniß  der  bei  Besetzung
von  Beamtenstellen  zur  vorzugsweisen  Berücksichtigung  von  Militäranwärtern  verpflichteten  Privat-Eisenbahnen
  und  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen  eingetreten  sind.

 

                                                Nachtrag
zu  dem  Gesammtverzeichniß  der  Privat-Eisenbahnen  und  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen,
denen  die  Verpflichtung  auferlegt  ist,  bei  Besetzung  von  Beamtenstellen  Militäranwärter  vorzugsweise

  zu  berücksichtigen.

 

 

 

 

Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnun  Bezeichnung  is  zu  welcher  un  welche  die  Bewerbungen
zeich  9  der  Stellen,  welche  vorzugs.  Militär-  zu  richten  sind,  soweit  nicht

der  anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen Bemerkungen.

 

 

 

 

 

.  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
Eisen  bahrn.  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichner
müssen.  werden.
*7
                                      I.  Königreich  Preußen.

Blankensee  Woldegk  -  StrasburgerSubalterne  und  untere  Kate.37  Jahre.  Vorstand  der  Blankensee-Wol.  Bei  der  Anstellung
Eisenbahn  (für  die  im  preußischenHorien  des  Bahnpersonals.  degk  -  Strasburger  Eisen.  #iende  für  die
Gebiete  belegene  Strecke).  bahn-Gesellschaft  zu  Wesen-  Subalten#  und

berg.  Unterbeamtenstellen

  mit  Milltäranwärtern
  jeweilig
  geltenden
Grundsätze  An.
wendung.
        <pb n="355" />
                                                   —  337  —

 

  

 

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

                                IV.  Großherzogthum  Baden.

Bregthalbahn  (Furtwangen  -  Hüfingen).


 

Subaltern-  und  Unterbeamte.

 

40  Jahre.

 

Bau=  und  Betriebsverwaltung
Hermann  Bachstein  zu
Darmstadt.

VIII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

Blankensee  -  Woldegk  -  Strasburger
Eisenbahn.

 

Subaltern=  und  Unterbeamte.

 

Berlin,  den  16.  November  1893.

37  Jahre.

 

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

Vorstand  der  Blankensee-Woldegk
  -  Strasburger  Eisenbahn-Gesellschaft
  zu  Wesenberg.


637

 

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbahndienst
  in
dieser  Beziehung
und  insbesondere
bezitlich  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter
bestehenden  und
noch  zu  erlassenden
  Vorschriften
zur  Anwendung
zu  bringen.  Daei

  soll  Stellenanwärtern
  badlscher
  StaatsSangehörigkeit
  vor
allen  übrigen  der
Vorzus  gegeben
werden.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatsdienst  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter,
  bestehenden
und  noch  zu  erlassenden
  Vorschriften
  in  Anwendung
  zu
bringen  (vergleiche
  Publikandum
  vom
22.  September
1882,  Offizieller
Anzeiger  von
1882  Nr.  32  S.
199  und  Publikandum
  vom
17.  September
1885,  Offizieller
Anzeiger  von
1885  Nr.  33  S.
179).
        <pb n="356" />
                                              —  338  —

                                3.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Christen  Breinholt  zum  Konsul  in  Esbierg  (Dänemark),
den  Kaufmann  Pelayo  Montoya  zum  Konsul  in  Tarragona  (Spanien),
den  Kaufmann  Friedrich  Lorent  an  Stelle  des  auf  seinen  Antras  ausgeschiedenen  bisherigen
Konsuls  Sundheim  zum  Konsul  in  Huelva  (Spanien),
un
den  Kaufmann  Theodor  Köhncke  zum  Konsul  in  Amapala  (Honduras)
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Budler  in  Canton
und

der  Kaiserliche  Vize-Konsul  E.  F.  Bird  in  Gloucester  (England)
sind  gestorben.

 

                               4.  Versicherungs-Wesen.

 

                                             Prämientarif

für  die  Versicherungsanstalt  der  Tiefbau-Berufsgenossenschaft.
                         Gültig  für  das  Jahr  1894  und  folgende.

 

 

 

Lohn-  Betrag  der  für
prozente,  jede  angefangene
Laufende  weche  als    des halbe  Mark  „
Betracht Betriebsarten.  Prämie  es  in  
Nr.  zu  entrichten  Lohnes  zu  entrichsind.

tenden  Prämie.
Prozent.  Pfennig.
Erste  Gruppe.
Bau  und  Unterhaltung  von  Straßen  und  Wegen.
1.  Reinigung  und  Unterhaltung  von  Straßen  und  Wegen,  einschließlich
einfacher  Uferunterhaltung,  ohne  Gewinnung  und  Herstellung
der  Materialien,  in  ländlichen  Gemeinden,  Landstädten
und  größeren  Kommunalverbänden  10  0,
2.  Wievor,  mit  Gewinnung  im  Bruch  und  Hersellng  von  Kleinschlag  2,0  10
33.]Wie  laufende  Nr.  1  mit  Kiesgewinnung  2,2  1,1
4.  Reinigung  und  Unterhaltung  von  Straßen  in  Städten  ahe
Gewinnung  und  Herstellung  der  Materiallin  2,0  1,0
5.  Neubauten  von  Wegen  und  Chausseen,  ohne  Anwendung  von
Schienengeleisen,  einschließlich  der  Herstellung  kleinerer  Bauwerke
und  Durchlässe  2,0  1,0
        <pb n="357" />
                                              —  339  —

 

 

 

 

 

Betrag  der  für

 

Lohnprozente ,jede angefangene halbe Mark

Laufende  welche  als  des  in  Betracht
Betriebsarten.  zu  P  kommenden
nes  zu  entrich-Nr.
  sind.  Lohnes tenden  zu entricht= Prämie
Prozent.  Pfennig.
6.Wie  vor,  mit  Anwendung  von  Schienengeleisen  und  einschließlich
der  Herstellung  aller  Bauwerke,  aber  ohne  maschinelle  Einrichtungen
  .  ...  2,6  1,3
7.  Wie  vor,  mit  Lokomotiv=  und  Maschinenbetrieb  3,  1,6
Zweite  Gruppe.
                                  Sonstige  Bauarbeiten.
8.Erd=  und  Planirungsarbeiten,  Unterhaltung  von  Be=  und  Entwässerungsgräben
  mit  Wurf  und  mit  nur  theilweiser  Verwendung
von  Karren,  soweit  diese  Arbeiten  nicht  über  1,1  m  Tiefe  hinausgehen
  und  sonstige  erschwerende  Umstände  (Absteifungen,
Rüstungen  2c.)  nicht  hinzutreten.  1,0  0,5
9.Wie  vor,  jedoch  mit  regelmäßiger  Benutzung  von  Fordergeräthen
(Karren  2c.),  aber  ohne  Schienengeleise  2,0  1,0
10.  JErdarbeiten  mit  gerbofne  oder  bei  mehr  als  1,5  m  i  Tiefe  2,8  1,4
11.  Erdarbeiten  mit  theilweiser  Anwendung  von  Schienengeleisen,  ohne
gleichzeitige  maschinelle  Einrichtungen  im  Betriebe,  größere  Einebnungen,
  Deichverstärkungen  und  Deichwiederherstellungen  2,2  1,1
12.Erdarbeiten  wie  vor,  mit  nicht  erheblichem  Lokomotiobetrieb  2,6  1,3
13.Gas=  und  Waseerleitungsarbeiten  1,t  0
14.Kanalisationsarbeiten,  Reinigung  und  Untechaltun  von  siädtiche
Kanälen  .  .  2,8  1-4
15.Uferschutzbauten.  .  2,4  1,2
16.  Betrieb  von  Pumpwerken  für  Ent=  und  Bewässerungen.  2,0  1,0
17.  tollen=  und  Schachtbau..  .  ·4,4  2-2
18.Mauier - und Zimmer-Arbeiten  zur  Herstellung  von  Brücken,
Durchlässen,  Stütz-  und  Kaimauern,  sowie  ähnlichen  Bauwerken
für  Tiefbauten  ....  .....  2,2  141
19.  Maurerarbeiten  für  Hochbauten.  2,0  1,0
20.  Zimmerarbeiten  für  Hochbauten.  ..  24  1.n
21.,  Abbruchsarbeiten  (ausschließlich  derienigen  bei  ei  Hochbauten  8,0  1,5
22.Wie  vor,  bei  Hochbauten  .  7-0  3,5
23.Brunnenbau..  3,0  1,5
24  Pflasterarbeiten  1,2  0,6
                                Dritte  Gruppe.
                                   Nebenbetriebe.
25.  Steinschlag  für  sich  allein  5,0  2,5
26.Kies=  und  Sandgewinnung  X  1,5
27.  Steinbruchsarbeiten  ohne  Sprengung  4,0  2,0
28. Steinbruchsarbeiten  mit  Sprengung  5,0  2,5
        <pb n="358" />
                                                 —  340  —

—  —

                       Sonstige  Bestimmungen  und  Erläuterungen.

1.  Für  Arbeiten,  welche  vorstehend  nicht  aufgeführt  sind,  wird  der  Prämiensatz  nach  Maßgabe  des
für  die  Genossenschaft  geltenden  Tarifs  vom  Vorstande  festgesetzt.

2.Wenn  dieselben  Arbeiter  mit  mehreren  Arten  von  Arbeiten  beschäftigt  werden  (z.  B.  mit

Straßenreinigung  und  Steinschlagen),  so  sind  in  der  monatlichen  Nachweisung  für  jede  Art  die
verwendeten  Arbeitstage  und  die  verdienten  Löhne  getrennt  aufzuführen  (vergleiche  Anleitung
des  Reichs-Versicherungsamts,  betreffend  die  Nachweisungen  von  Regiebauarbeiten,  vom  12.  Dezember

  1887).

höchste  in  Betracht  kommende  Gefahrenklasse  zur  Anwendung  gebracht.

 

Erfolgt  eine  solche  Trennung  nicht,  so  wird  bei  der  Berechnung  der  Prämie  die

Festgesetzt  gemäß  §.  24  des  Gesetzes,  betreffend  die  Unfallversicherung  der  bei  Bauten  beschäftigten
  Personen,  vom  11.  Juli  1887  (Reichs-Gesetzbl.  S.  287).

Berlin,  den  25.  November  1893.
                         Das  Reichs-Versicherungsamt.
                                   Dr.  Bödiker.

 

Vergl.  Central-Blatt  1889  S.  275.

 

                                   5.  Polizei  =  Wesen.

 

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum des
•—  Grund  Ausweisung
—  der  Bestrafung.  beschl  hat  Auswelsungs-3
  der  Ausgewiesenen.  eschlosen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
                   Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Felicien  Aubry,  37  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig[Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  19.  November
Arbeiter,  zu  Armonts,  Departement  Haute-Saöône,  Betteln,  Landeskommissär  zu  d.  J.
Frankreich,  Mannheim,
2.  Theodor  Dufek,  geboren  am  11.  Dezember  1871  zussechs  vollendete  schwere  Polizei.  Behörde  zu  Ham./13.  November
Maurerzgeselle.  Perutz,  Böhmen,  österreichischer  Staats!  Diebstähle  und  Ver-  burg,
angehöriger,  such  des  schweren
Diebstahls,  Z
3.  Viktor  Enhuber,  sgeboren  am  13.  August  1848  zu  Linz,  Betteln,  Königlich  bayerische  Po-9.  November
Tagelöhner,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Radegund,  lizei-Direktion  München,,  d.  J
Bezirk  Braunau,  ebendaselbst,  ·  ·
4.  Karl  Genzen-  geboren  am  17.  Januar  1860  zu  esgleichen,  Großherzoglich  badischer  21.  November
hauser,  Schreiner,  Sissach,  Kanton  Basel.Land,  Schweiz,  Landeskommissär  zu  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Freiburg.
5.  Johann  Grosseg,  geboren  am  20.  Februar  1853  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.6.  November
Schlosser  und  Agent  Cadrandorf,  Bezirk  Marburg,  Steier-  lizei.  Direktion  München,  d.  J.
worb  sertsngeherin  zu  Stanosko,  ebenaselbst,

6.  Karl  Hanka,  geboren  am  9.  März  1871  zu  Weiß  desgleichen,  dieselbe,  9.  November
Schreiner,  wasser,  Bezirk  Münchengrätz,  Böhmen,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  »
7.  Anton  Kluger,  geboren  am  9.  Juni  1859  zu  Enders.  Landstreichen  und  Füh-  Königlich  bayerisches  Be-  12.  November
Schmiedegeseil,  dorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch=  rung  falscher  Zeug.  Zirksamt  Mühldorf,  d.  J.

 

Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

nisse,
        <pb n="359" />
                                                  —  341 —

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  –.  —  Grund  des
2  der  Best  ·  Ausweisung  Ausweisungs.
der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Beschlusses
G
1.  2.  3.  4.  5.  6.
8.  Johann  Baptist  Mol-geboren  am  12.  Juni  1860  zu  Tailhac,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-18.  November
herat,  ohne  Stand,  Departement  Haute--Loire,  Frankreich,  Betteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J
französischer  Staatsangehöriger,
9.  Daniel  Scheidegger,geboren  am  30.  August  1851  zu  Watt-  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Melker,  wyl,  Schweiz,  schweizerischer  Staatsangehöriger,

10.]  Franz  Starker,  geboren  am  7.  August  1872  zu  Laubs-Betteln  und  Obdach-  Königlich  preußischer  Re.  28.  September
Knecht,  dorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch  losigkeit,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
1I.  Ignaz  Wurmfeld,  geboren  am  23.  Oktober  1875  zu  Räba.  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-6.  November
Golzarbeiter,  Szent-Mihäly  bei  Toöth,  Komitat  lizei-Direktion  München  d.  J.
Raab,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,

12.  geboren  am  21.  November  1872  zuddesgleichen,  dieselbe,.

 

Franz  Zugsberger,
Bäcker,

 

Schardenberg,  Bezirk  Schärding,  Oesterreich,
  ortsangehörig  zu  Freinberg,

 

ebendaselbst,

 

 

2.  November
d.  J.

Die  durch  Beschluß  der  Polizei-Behörde  in  Hamburg  vom  13.  März  1891  verfügte  Ausweisung  des  Konditors  Karl
Gustav  Pohl  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  f.  1891  S.  85  3.  7)  ist  zmückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="360" />
        <pb n="361" />
                                                 —  343  —

                                      Central-Blatt

                                         für  das

                                  Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben
                                           im

                              Reichsamt  des  Innern.



Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  Dezember  1893.  Nr..49.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermäch-  .
halte  zur  Konsulat-  Wesen.  Civilstanstalten  —.  Ein  3.  Militär  -  Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirksziehung

  eines  Konsulats;  —  Exequatur-Ertheilungen.  Ertheiling  346

Seite  343  und  347  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Reichsgebiet  .  347
November  1893  344

 

 

                                 1.  Kon  sulat-  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Carl  Heyden  zum  Konsul  in  Leon-Managua  (Nicaragua),
den  Kaufmann  Gustav  Krumsieck  zum  Konsul  in  Antofagasta  (Chile),
un
den  Kaufmann  John  Reinhardt  Möller  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  bisherigen
Vize-Konsuls  Bülle  zum  Vize-Konsul  in  Guaymas  (Mexiko)
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Minister-Residenten  Lührsen  in  Bogotá  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbereich  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Kiliani  in  Bukarest  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Fortsetzung  siehe  Seite  347.

 

                                                                                                   64
        <pb n="362" />
                                                —  344  —

2.  Bank—

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
.  Event.
8  Ver-  6
Bezei  chnung  i  *  etai,
z  8  Grund-  Reserve-Noten  ·  Gegen  Unge.  Gegen  fällige  Gegenheiten  Gegen  Sonstige  GegenSumme  Gegen  *
v  der  Kapital  31.   Oct.deckte  31.  Okt.31.Okt  31.06t.  31.  Okt.ber  31.Okt. auf weiteres
F9  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  3.  ——.———  1893.  i  1893.  Passiva1893.  Passiva.  1893.  weiter gegebenen inländ-S
  keiten.  *  ischen
Wechseln.
1  2  3  4  5.  6  7  8  9  10.  11.  12.  18.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank...  120000|  30000|962  413/—  70  “  99  182  -  127  o59  a88  5664  4  55  828,  —  1063|162|1  552  040—  14239—
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  600  *  11  558-  971  215  4  12  22800-  340  30—  2V628—  329%  882
3  Frankfurter  Bank-18000  4500120441  z  6944  114440  339  9116  1118  6  11  546  493
4•Bayerische  Notenbank..55001397]  30042  15881  7118  —  653.—  3417/  268  84621/  178  1918
5Sächsische  Bank  zu  Dresden90000%  44|61089  15585|1784841  —  227942—  411  579——  11104195—  1633  222
6Württembergische  Notenbank00  7388  23222—  1437/  10  53  5211860K.  84  33+  298  7500)  744  356607/—  1251  124
7  Badische  Bank.-4t2000  129  15“418|  439  9988—  2721560  —  415—  —  736  77  28348|—  1014  2845
8  Bank  für  Süddeutschland15675|3189752  530  69  —  —  83814  8  3400  396  1618
9  Braunschweigische  Bank.1000  632  2465  63  1767—  27  3728  —  "“  1  14—  136  146—  4  18616  419  1  353
1
Zusammen10  4  22  506  52  4  22  516—  *r  7565|  "“  912  116—  18864416  25
I

 

 

 

 

 

 

 

 

                                      Bemerkungen.

Zu Spalte 5*: Davon in Abschnitten zu 100 M -837 52 4300.M
-» 500---21 036 000 M beiden Banken Nr.1,3,5),
- 1000 -- 280 381 500  M-   (--·-1,2.3).

Zu  Spalte  9  Nr.  3*:  Darunter  131  100  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

"  9  8:  "  91821  M..  Grulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="363" />
                                                 —  345 —                                                                                 Wesen.

banken  Ende  November  1893

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1893.

auf  tausend  Mark.)

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva.
Metall.  Gegen    Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  0
31.  Okt.kassen=  31.  Okt.nderer  31.  Okt.  Wechsel.  31.  Okt.  Lombard.  31  Okt.Effekten.  31.  Okt.  ·  31.  Okt.  der  31.  Okt.
Bestand.  1808.  scheine.  1893  Banken.  1893.  1893.  *  1893.  Aktiva.  1893.  aktiva.  1893.
18.  19.  20.  21.  22.  28.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  80.  31.  32.  33.  134
826  919  +  54  105460  11688  +  144768  97858  6419  5152—  31  49  195  1  4881566  8966—  12  366
372  —  4  8  —  2  50  —  80  4452—  243  2929—  21  —  55  —  7861—  308  2
3894  —  244  86  —  16  330  4  1821  25966  +—  2121  2  5096  4796  57  3079  —  1644  4  818  –—  4863
32  1911  1272  139.  +—  71  25111  1152  16  2234  40  71C  10  1767—  1311184621—  17824
S—  359  —  143  6640  +  924  64  929  —  2930  36906  —  299  159—  66  6  110  +  80%  168
11  276  —  298  9  19  1341—  2275  21  192  916  902  —  173  8  –  821  686  835  607—  126106
5338  +  150  io  +  5  73  129476  410  1086  —  270  53—  156  2299—  190  28343—  1017
5143—  87  o  —  22  101  —  2771  19683  4  1907  1868  —  1382  4596  —  2000  —  11674  3
633+  18  Wr  +  3  J  15  7220  —  64  1966—  111  2102—  33  6748  +J  460  18734+—  4160
1
908  068+  55  7606  n0  +  119522801  —  129460  080  60  53883256  10  388  169371213  72073  —  132519284751

 

 

 

64*
        <pb n="364" />
                                                     –  346  —

                                   3.  Militär  =  Wesen.

Die  dem  §.  1  der  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
waenteal=  uutr  1889  S.  132)  wird  gemäß  E.  1  Ziffer  6  a.  a.  O.  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt
wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

s
Armee-  Infanterie-  L-  Verwaltung  Bundesstaat  (Provinz
andwehrbezirke.  (bezw.  Aushebungs=  Z  .
korps.  Brigade.  bezw.  Regierungsbezirk).
bezirke.
Königreich  Preußen.
I.  lin.
Berlin  Hauptstadt  Berlin.
Berlin  II.  Berlin.
III.  (Landwehr-  III.  Berlin  Kreis  ·
..  -  reis  Oberbarnim.
inspektion)*)j  Erüher  Bernau).  .Niederbarnim.
—  —  R.-B.  Potsdam.
IV.  Berlin!  Sreul  Chlar  sttenburg
.,  rlottenburg.
(früher  Teltow).  Hauptstadt  Berlin.  —
V.  17.  *  Unverändert  wie  bisher.  Unverändert  wie  bisher.
Arolsen.
43.1.  Cassee.
Gotha.
II.  Cassel.
XI.  Hersfeld  —  —  Undvoerändert  wie  bisher.  Unverändert  wie  bisher.
Meiningen.
44.  Weimar.
Eisenach.

 

 

 

 

Die  Aenderungen  hinsichtlich  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  beim  III.  Armeekorps  sind  mit
dem  1.  Dezember  1893  in  Kraft  getreten;  die  auf  die  Eintheilung  beim  V.  Armeekorps  bezüglichen  Aenderungen
  werden  mit  dem  1.  April  1894  Gültigkeit  erlangen.

Berlin,  den  1.  Dezember  1893.

                             Der  Reichskanzler.
                              In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

*)  Die  militärische  Kontrole  ist  innerhalb  der  vier  Landwehrbezirke  Berlin  unter  Wegfall  einer  räumlichen  Abgrenzung
  nach  Waffengattungen  etc.  organisirt.  "
*“)  Das  Bezirkskommando  IV  Berlin  befindet  sich  vorläufig  in  Steglitz.
        <pb n="365" />
                                                   —  347  —

 

                             Konsulat  -  Wesen.  (Fortsetzung.)


Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Cairo  beschäftigten  Gerichtsassessor  Baerecke  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  der
Behinderung  des  Kaiserlichen  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und
Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Die  Konsular-Agentur  in  Rudkjöbing  (Insel  Langeland)  ist  nach  dem  Ausscheiden  des  bisherigen
Konsular-Agenten  Barfoed  vorläufig  zur  Einziehung  gelangt.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in
Hamburg  ernannten  Dr.  Albert  von  Stephani,

dem  zum  Kaiserlich  russischen  Konsul  in  Breslau  ernannten  Staatsrath  Petkowitch  und  dem  in

aleichet  Eigenschaft  für  Memel  ernannten  Kollegienrath  Ostrowsky,

owie

dem  zum  Konsul  für  Griechenland  in  Bremen  ernannten  Herrn  Carl  S.  Marwede.

 

                                      4.  Polizei  =  Wesen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2—2  –  —  Grund  „  des
2  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs-.
7  der  Ausgewiesenen.  e  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
.  2.  I  Z.  4.  5.  6.
                    Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Friedrich  Flütsch,  geboren  am  8.  Juli  1868  zu  Chur,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Polé.  November
Fabrikarbeiter,  Kanton  Graubünden,  Schweiz,  orts-  lizei-Direktion  München.  d.  J.
#  angehörig  zu  Grüsch,  ebendaselbst,
2.Rudolf  Heidenfel=  geboren  am  2.  November  1874  zu  Preß-Landstreichen  und  dieselbe,  11.  November
der,  Friseur,  burg,  Ungarn,  ortsangehörig  zu  Német=  Fälschung  von  Legi-  d.  J.
searhi#  Komitat  Torontal,  eben-  timations--Papieren,
aselbst,
3.  Josef  Kaiser,  Weber,geboren  im  Jahre  1826  zu  Vorlov,  Betteln,  Stadtmagistrat  Deggen28.  Oktober
ortsangebörig  zu  Testebnice,  Bezirk  dorf,  Bayern,  d.  J.
Tabor,  Böhmen,  «
4.Ferdinand  Knorr,  geboren  am  10.  März  1862  zu  Kreibitz,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Passau,  4.  November
Weber,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  ortsange-Betteln,  Bayern,  d.  J
hörig  ebendaselbst,
5.  Josef  Anton  Mendl,8  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  Betteln,  Großherzoglich  badischer  23.  November
Schneider,  zu  Heinzendorf,  Bezirk  Troppau,  Landeskommissär  zu  d.  J.
Oesterreichisch  Schlesien,  Mannheim,
6.Otto  Ohneberg,  geboren  am  19.  November  1874  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.  20.  November
Dachdecker,  7——V  ortsangehörig  lizei-Direktion  München,  d.  J.
ebendaselbst,
7.  Karl  Heinrich  34  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  Betteln,  Großherzoglich  badischer  23.  November
Volkart,  Zahn-  zu  Basel,  Schweiz,  Landeskommissär  zu  d.  J.
techniker,  Mannheim,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="366" />
        <pb n="367" />
                                           —  349  —

                                Central-Blatt

                                      für  das

                                Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben                                                                                                                        im

                            Reichsamt  des  Innern.

—.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchbandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  Dezember  1893.  Nr..50.
Inhalt:  1.  Kousulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigungen
  zur  Vornahme  von  Civilstandsakten  349  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  Reichsgebiet:  351
oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  350

 

                                   1.  Kon  sulat-  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Rentier  J.  N.  A.  M.  von  Harbou  an
Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  bisherigen  Konsuls  Kjellberg  zum  Konsul  in  Gothenburg
(Schweden)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  Gerdes  zum
Konsul  in  Aux  Cayes  (Haiti)  zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  a.  i.  Kallen  in  Yokohama  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des
dortigen  Kaiserlichen  General-Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit
oder  Behinderung  des  Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Canton,  Dolmetscher  Schrameier,  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

 

                                                                        65
        <pb n="368" />
                                                      —  350  — 


                               2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

                                 Im  Königreich  Preußen.

Dem  Steueramt  l.  zu  Lingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Nordhorn  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  untersuchte  Verschnitt-Weine  und  Moste  beigelegt  worden.

Das  Steueramt  l.  zu  Naumburg  a.  Bober  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Sagan  ist  in
ein  Steueramt  II.  umgewandelt.

In  Salzwedel  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stendal  ist  eine  mit  dem  Steueramt  l.  zu
Falzwent  verbundene  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden,  welche  für  die  neue  Zuckerfabrik  daselbst  zutändig
  ist.  -

Die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Vienenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Hildesheim  ist  mit  dem  Steueramt  J.  zu  Goslar  in  demselben  Hauptamtsbezirk  vereinigt  worden.

                                          Im  Königreich  Bayern.
Es  ist  ertheilt  worden:

dem  auf  österreichischem  Gebiet  gelegenen  Nebenzollamt  l.  am  Bahnhof  zu  Eisenstein  (Böhmen)
im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Zwiesel  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern  221,
22g  1  und  2,  und  die  Anmerkung  zu  22i  und  g  fallenden  Waaren  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen
  dieser  Tarifnummern;

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Kleinphilippsreuth  in  demselben  Hauptamtsbezirk  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  im  Transitverkehr  mit  dem  Hauptzollamt  zu  Passau
und  dem  Nebenzollamt  I.  zu  Schärding  a.  Thurm  im  Bezirk  dieses  Hauptamts.

Für  die  Zuckerfabrik  zu  Friedensau  bei  Ludwigshafen  a.  Rhein  (Central-Blatt  1892  S.  670)
als  Zuckersteuerstelle  eine  besondere  Geschäftsabtheilung  des  Hauptzollamts  zu  Ludwigshafen  a.  Rhein
zuständig.

                                   Im  Großherzogthum  Sachsen.

Der  Steuerreceptur  zur  Gerstungen  (Central-Blatt  1889  S.  175/6)  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung

  des  auf  dem  Bahnhofe  daselbst  in  Kesselwagen  ankommenden  Branntweins  ertheilt  worden.

Im  Herzogthum  Braunschweig.
Nachdem  die  Aktienzuckerfabrik  Braunschweig  eingegangen  ist,  bleibt  die  Zuckersteuerstelle  Braunschweig
  II  nur  für  die  Zuckerraffinerie  I.  H.  Grassau  und  Sohn  in  Braunschweig  zuständig.

                                     Im  Herzogthum  Anhalt.
Die  bisherige  Zuckersteuerstelle  zu  Hoym  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau  ist  nach
Ballenstedt  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt  worden.  -
Nachdem  die  Zuckerfabrik  zu  Klepzig  mit  der  Kampagne  1889/90  ihren  Betrieb  wieder  aufgenommen
  hat,  ist  die  Zuckersteuerstelle  Cöthen  III  auch  für  diese  Fabrik  zuständig.
Nachdem  die  Zuckerfabrik  zu  Großpaschleben  eingegangen  ist,  bleibt  die  Zuckersteuerstelle  Cöthen  1
nur  für  die  Zuckerfabriken  zu  Kleinpaschleben  und  Wulfen  zuständig.

Im  Gekbiet  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg.
Es  sind  zuständig:  .
die  Zollabfertigungsstelle  am  Lübecker  Bahnhof  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Hamburg
(Erikus)  für  die  Kandiskocherei  D.  F.  W.  Helberg  zu  Hamburg;
die  Zollabfertigungsstelle  Stern  schanze  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Hamburg  (Kehrwieder)
für  die  Kandiskochereien  H.  J.  Bruns,  J.  H.  A.  Rodewald,  Chr.  Steenfatt,  J.  H.  J.  Steenfatt,
D.  Helberg,  Heinr.  Möller,  sämmtlich  zu  Hamburg.

Im  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck.
-  Für  die  Kandis-,  Farin-  und  Syrupfabrik  J.  L.  F.  Lau  zu  Lübeck  ist  als  Zuckersteuerstelle  das
Hauptzollamt  dortselbst  zuständig.
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                                                 —  351  —

                              3.  Polizei  =  Wesen.

                 Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  -
5  Grund  Ausweisung  Ausweisungs
der  Bestrafung.  beschlossen  hat  u  weisung
2  der  Ausgewiesenen.  #  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  .  6.
                    a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|  Peter  Cierpitz  (Ciergeboren  im  Jahre  1854  zu  Wloszyca,  schwerer  Diebstahl  in]|Königlich  preußischer  Re./13.  März  d.  J.
pisz),  Arbeiter,  Polen,  russischer  Unterthan,  2  Fällen  und  ver.  gierungs-Präsident  zu
suchte  Nöthigung/  Bromberg,
(10  Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
25.  Oktober  1883),
2.  Anton  Maaßen,  geboren  am  5.  Dezember  1859  zusschwerer  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re.4.  Dezember
Bergmann,  Maastricht,  Niederlande,  ortsangehörig  Rückfall,  versuchte  gierungs-Präsident  zu|d.  J.
zu  Simpelfeld,  ebendaselbst,  Nothzucht  und  Ver.  Düsseldorf,
brechen  gegen  die
Sittlichkeit  (8  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  10.  Dezember
  1885),
3.Albert  Moskalla,  geboren  am  24.  April  1832  zu  Zarki,einfacher  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re.21.  November
Arbeiter,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  ortsange!  Rückfall  und  Obdach  gierungs  =  Präsident  zu|.  I.
hörig  ebendaselbst,  losigkeit  (1  Jahr]  Breslau,
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  16.  November
  1892),
4.|  Rosalie  Suszka,  geboren  im  Jahre  1845  zu  Konin,  Polen,  Diebstahl  (3  Jahre  Königlich  preußischer  Re  17.  Juni  d.  J.
eb.  Switalskasrussische  Unterthanin,  Zuchthaus,  laut  Er-gierungs  =  Präsident  zu
rbeiterfrau,  kenntniß  vom  4.  De.  Bromberg,
zember  1890),
b)  Auf  Grund  des  S5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
5.|]  Pierre  Bohley,  geboren  am  3.  August  1872  zu  Cuisery,Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-/24.  November
Tagelöhner,  Bezirk  Louhans,  Departement  Saöne  lizei-Direktion  München,  d.  J.
et  Loire,  Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,

6.]  Tohann  Franz,  geboren  am  27.  Dezember  1855  zu  Iglau,  Landstreichen,  Betteln  ieselbe,  18.  November
Bergmann,  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  und  Fälschung  von  Legitimationspapieren,

7.]  Johann  Furthner,  geboren  am  16.  Januar  1855  zu  An.  Landstreichen  und  Füh-Königlich  bayerisches  Be.24.  November
Stricker,  dorf,  Bezirk  Schärding,  Oberösterreich,  rung  eines  gefälsch=  zirksamt  Mühldorf,  d.  J
ortsangehörig  ebendaselbst,  ten  Legitimationspapiers,

8.  Johann  Holecek,  geboren  am  25.  Dezember  1848  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-29.  November
Schneidergeselle,  Habrina,  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  Hierungs  *  Präsident  zusd
reslau,
9.  Arel  Waldemar  Karl'geboren  am  4.  Februar  1871  zu  Svend-Hdesgleichen,  Polizei-Behörde  zu  Ham.  6.  Dezember
Kragh,  Färber,  narg  Dänemark,  dänischer  Staatsan-  burg,  d.  J.
gehöriger,
10.]  Philippine  Kroker,  geboren  am  7.  Oktober  1872  zu  Ober-gewerbsmäßige  Un.  Koöniglich  preußischer  Re.11.  November

unverehelicht.

 

Lindewiese,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch.
  Schlesien,  ortsangehörig  zu
Weidenau,  ebendaselbst,

 

zucht,

 

gierungs  =  Präsident  zu
Oppeln,

 

d.  J

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                               —  353  —

                                        Central-Blatt                                                                                                                             für das 

                                      Deutsche   Reich.                                                                                                       Herausgegeben                                                                                                                                   im 

                                   Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XX1l.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Dezember  1893.  Nr.51.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermäch-  4.  Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung
tigung  zur  Vornahme  von  CEivilstands  Akten;—  zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1894;  —  Ab-Exequatur-Ertheilunge
  Seite  353  änderungen  der  für  Preußen  zu  den  Anstellungsgrund-2.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  fätzen  für  Militär-Anwärter  ergangenen  Zusatbestime
.  .  ,  ungen...............  5
rom  1.  April  1595  bis  Ende  November  13886.  354  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachungen,  betr.  die  An-  Reichsgebiet  356
wendung  der  Sätze  des  allgemeinen  Zolltarifs  auf  russische  6.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Herausgabe  des  Handund
  finländische  Waaren  355  buchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1894.  357

 

 

                                        1.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Vize-Konsul  Kiliani  zum  Konsul  in  Bukarest,
den  Kaufmann  Carl  Nieckele  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  bisherigen
Konsuls  Graeb  zum  Konsul  in  Rio  Grande  do  Sul  (Brasilien)
und
den  Kaufmann  Guido  von  Schröter  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  bisherigen
Konsuls  Wahle  zum  Konsul  in  San  José  (Costa-Rica)
zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Nieckele  in  Rio  Grande  do  Sul  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden

dem  zum  Deputy-General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin  ernannten
Herrn  John  Mattes,

dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hannover  ernannten
Banquier  Alegander  Moritz  Simon,

dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Essen  ernannten  Herrn
Herman  Wrecking

und

dem  zum  Handels-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Freiburg  (Baden)  ernannten

Herrn  Elwood  Osborne  Roeßle.

66
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                                                  —  354  —

                                       2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .
Einnahme  Differenz
Einnahme  beträgt
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  *  ,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
e
Einnahmen.  o  Monat  n  (Spalte  4)  —  weniger
z  AC  4  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  239  107542  171  454  238  936  088F  261  591  3935—  22  655  267
Tabacksteuer  .  .  6  613  810  83  893  6529917  6  939988  —  410  071
Zuckermaterialsteuer  3  316  1  691  616  —  1688  300  —  53  850  246+  52  161  946
Zuckersteuer.  59  711  902)  8  754  611  50  957  291  45  735  364—  5221  927
Salzsteuer  28  858  297  33  172  28  825  125  28  356  7r84—  468  341
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  10  881  128  7169  185  3711943  6  013  9395--  2301  992
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ..  82957270  91901  82  865  369  77  880  27|  4985  092
Brausteuer  17  781  603  64  787  17  716  816  17187143  529673
Uebergangsabgabe  von  Bier  2  389  836  —  2  389  836  2333  218—  56  618
Summe  448  304  704  18  060  619  430  244  085  392  187  818|+  38  056  267
Spielkartenstempel  —  —  830  538  824  8387  5  701
Wechselstempelsteuer  —  —  5  466  183  5  262  4990—  203684
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  1949799  1914981  4  34  818
"0  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  5  348  829  5944  6ö77—  595848
e)  Loose  zu:
Privatlotterien.  —  —  1245  504  1481394  —  2235  890
Staatslotterien  —  —  4294  436  4236  069  58  367
Post.  und  Telegraphen.  Verwaltung.  —  —  166  813  173159294737+  7  518  436
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  42  449  000  40  559000“))  1890  000
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  291  J+

*#  ))  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  349  589  .  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist=  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  November  1893:

 

Bezeichnung

Ist-Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,

 

 

 

der  bis  zum  Schlusse  des  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

4  M  M

1.  2.  3.  4.
Zölle  .  ..  206  202  355  238  623  369  —  32421014
Tabacksteuer  .  8  072  323  8  153  786  —  81  463
Zuckermaterialsteuer  —  168  071  16  437  554  —  18  118  625
Zuckersteuer  50  610  527  **2)  35  056  185  +  15  554  342
Salzsteuer  26  551  976  25  765  070  +  786  906
Maischbotiich.  und  Branntweinmaterialsteuer  .  8  753  153  10  982  903  —  2229  750

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag

zu  derseiben.  .  69  074770  64  781  136  +  4293  634
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  17  085  096  16  588  590  +  49396506
Summe  384  669  129  416  388  593  31719  464
Spielkartenstempel  765  645  766  296  —  651

 

 

 

***)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  371  919  M
        <pb n="373" />
                                                —  355  —

                             3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  14.  Dezember  d.  J.  beschlossen,

daß  die  obersten  Landesfinanzbehörden  ermächtigt  werden,  die  Sätze  des  allgemeinen  Zolltarifs
  in  geeigneten  Fällen  auch  dann,  und  zwar  mit  rückwirkender  Kraft  in  Anwendung
bringen  zu  lassen,  wenn  russische  und  finländische  Waaren,  welche  nachgewiesenermaßen  die
russische  Grenze  vor  dem  31.  Juli  d.  J.  beziehungsweise  die  finländische  Grenze  vor  dem

18.  August  d.  J.  überschritten  haben,  nicht  vor  dem  1.  beziehungsweise  17.  Oktober  d.  J.

zur  Verzollung,  zur  Abfertigung  auf  Begleitschein  II  oder  zur  Anschreibung  auf  Privatkreditlager
angemeldet  und  zur  Abfertigung  gestellt  worden  sind.  1

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Dezember  d.  J.  beschlossen,

daß  die  obersten  Landesfinanzbehörden  ermächtigt  werden,  auf  die  seit  dem  Inkrafttreten  der
Kaiserlichen  Verordnungen  vom  29.  Juli  und  17.  August  d.  J.  eingegangenen  oder  künftig
noch  eingehenden  und  dem  Zollzuschlag  unterliegenden  russischen  und  finländischen  Waaren  die
Sätze  des  allgemeinen  Zolltarifs  aus  Billigkeitsgründen  in  Anwendung  bringen  zu  lassen,
wenn  die  Einfuhr  nachgewiesenermaßen  für  deutsche  Rechnung  auf  Grund  von  Verträgen
erfolgt  ist  beziehungsweise  erfolgt,  welche  vor  dem  Zeitpunkt  der  Bekanntmachung  der  Kaiserlichen
  Verordnung  vom  29.  Juli  d.  J.  in  gutem  Glauben  abgeschlossen  worden  sind.

 

                                      4.  Militär=  Wesen.

 

                                             Bekunntmuchung.


Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Ziffer  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1894  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung
für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskost  80  Pf.,  65  Pf.
b)  für  die  Mittagskost  40  -  35  —-c)
  für  die  Abendkost  od25  =  20  =
d)  für  die  Morgenkost  15  —--  10

Berlin,  den  18.  Dezember  1893.

                                        Der  Reichskanzler.
                                     In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

Die  in  Preußen  zu  den  Anstellungsgrundsätzen  für  Militär-Anwärter  vom  7./21.  März  1882  ergangenen
Zusatzbestimmungen  (Ausgabe  Berlin  1882,  R.  v.  Decker's  Verlag)  sind  zu  berichtigen  wie  folgt:


.


1.Seite  8  und  9.  Die  Ziffern  2  bis  einschließlich  6  zu  8.  2  sind  zu  streichen,  desgl.

2.Seite  21  und  22  die  Ziffer  1  zu  §.  21;

3. Seite  24  kommen  in  Ziffer  2  zu  §.  24  die  Worte  „bezüglich  der  städtischen  rc.“  bis  einschließlich
  „Ober-Präsidien“  in  Wegfall;  dagegen  ist  hinter  dem  Worte  „Privateisenbahn-Verwaltungen“
  das  Wort  „liegt“  einzuschalten.

 

——  —  ,  ——

66*
        <pb n="374" />
                                                     —  356  —


                                   5.  Polizei  =  Wesen.

              Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—

der  Ausgewiesenen.

2.  l

Alter und Heimäth

Æ

3.

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

 

Gustav  Adolf,
Arbeiter,

Robert  Gerl,
Spengler,

Anton  Hollerwöger,
  Metzger,

Johann  Josef
Juretzki,  Arbeiter,

Louise  Lang,  Dienstmagd,


Markus  Lewy
(Levy),  Schneider.
Ambros  Linke,  Fabrikarbeiter,


Jakob  Loebl,  Buch
drucker,

Ferdinand  Martin,
Arbeiter,

Karl  Nentwig,
Tagearbeiter,

Samuel  Petyan,
Posamentier,

Franz  Schindler,
Fabrikarbeiter,

Franz  Schmid,
Bäcker  und  Waldarbeiter,


Josef  Seemann,
Böttcher,

Johann  Jakob
Seyser,  Schlosser,

Eduard  Tietze,
Bäckergeselle,

                    Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  29.  Juni  (Juli)  1872  zu
Jauernig,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch.
  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst.


geboren  am  8.  April  1863  zu  St.  Ulrich,
Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  29.  September  1844  zu

Unterach,  Bezirk  Vöcklabruck,  Ober-Oesterreich,
  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  12.  März  1852  zu  Giesen,
Gouvernement  Kalisch,  Polen,

geboren  am  1.  September  1860  zu
Krugsreuth,  Bezirk  Asch,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  20.  Januar  1829  zu  Kalisch,
Polen,

geboren  am  10.  September  1837  zu
Finkendoif,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Ringelshain,  ebendaselbst,


geboren  am  15.  März  1877  zu  Neusetz.
Bezirk  Radkersburg,  Steiermark,  öster.
reichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  30.  September  1848  zu
Lüttich,  Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,


geboren  im  Jahre  1834  zu  Debrec,  Bezirk
  Leitbna,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Nesselfleck,  ebendaselbst,

geboren  am  15.  Oktober  1875  zu  Ipoli-Jetschenke
  bei  Budapest,  österreichischungarischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  26.  Mai  1869  zu  Waldhof.
  Bezirk  Deutsch-  Brod,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangeböriger,
geboren  am  4.  Oktober  1827  zu  Stadeln,
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geberen  am  26.  Juli  1849  zu  Tetschen,
Böhmen,

geboren  am  6.  Juni  1846  zu  Basel,
Schweiz,  ortsangehörig  zu  Klein-Hüningen,
  Kanton  Basel,

geboren  am  15.  Oktober  1871  zu  Aussig,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Schindelwald,
  Bezirk  Graslitz,  ebendaselbst,

 

 

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

desgleichen,
Landstreichen  und  gewerbsmäßige
  Unzucht.
Landstreichen  und

Betteln,
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,
Landstreichen,
Landstreichen,  Betteln

und  grober  Unfug,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen,

 

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zu
oblenz,

Königlich  bayerische  Po-28.

  November
d.  J.

desgleichen.

22.  November

lizei-Direktion  München,  d.  J

Königlich  preußischer  Re-7.

  Dezember

gierungs  =  Präsident  zu  d.  J

Hannover,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

dieselbe,.

Königlich  sächsische  Kreisbauptmannschaft

Bautzen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Aachen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident
Potsdam,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

dasselbe,

Königlich  preußischer  Re.

gierungs-Präsdent  zus  d

reslau,
Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

17.  Oktober
d.  J.

17.  November
d.  J.

24.  November
d.  J.

5.  Dezember
d.  J.

14.  November
d.  J

2.  Dezember
d.  J.

6.  Dezember
.J.

zu  d

28.  November
22.  November
d.  J.
2.  Dezember

.  J.
20.  November

d.  J

21.  September
d.  J.
        <pb n="375" />
                                                        — 357  —

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2..  **  —  Grund  des

z  der  Best  Ausweisung  Ausweisungs.
7  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

17.  Robert  Vogel,  geboren  am  12.  November  1864  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-18.



19.
20.

Weber  und  Arbeiter,

Ludwig  Wahle,
Buchbinder,

Karl  Walter,
Kellner,

Albrecht  Wittwer,
ohne  Stand,

 

Alexandrowo,  Rußland,

geboren  am  8.  April  1853  zu  Prag,
Boͤhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  14.  Juli  1870  zu  Währing
bei  Wien,  ortsangehörig  zu  Wien,
54  Jahre  alt,  geboren  zu  Schangnau,
Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

Betteln,
Betteln,

Landstreichen,

Sachbeschädigung,
Landstreichen,  Betteln
und  Schmähung

öffentlicher  Diener,

 

 

Stade,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Königlich  bayerische  Po-Großhezzoglich

  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

gierungs  =  Präsident  zus

3.  Dezember
.  J.

2.  November
d.  J

20.  November

lizei  Direktion  München,  d.  I

5.  Dezember

 

 



                                    6.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Von  dem  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  wird  für  das  Jahr  1894  eine  neue  Ausgabe  veranstaltet.
Das  Werk  erscheint  im  Laufe  des  Monats  Januar  k.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns
Verlag“  zu  Berlin  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von
4  M  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  5  M  zu  beziehen.

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="376" />
        <pb n="377" />
                                              —  359  —

                                     Central-Blatt

                                        für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben
                                          im

                         Reichsamt  des  Innern.

—.....  —-.  —

 

Du  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXlI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  Dezember  1893.  Nr.  52.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Todesfall;  4.  Versicherungs-Wesen:  Anderweite  Festsetzung  des  Be.
—  Exequatur-Ertheilung  Seite  359  zirks  der  Invaliditäts-  und  Altersversicherungs-Anstalt  in
2.  Kolonial-Wesen:  Führung  der  deutschen  Kriegeflagge  von  Schleswig  Holstein;  —  Veränderungs-  Nachweisung,  be-Seiten
  der  Behörden  und  Anstalten  der  Kaiserlichen  treffend  Feststellung  der  ortsüblichen  Tagelöhne  gewöhn.
Schutztruppe  für  Deutsch Ostafrika  359  licher  Tagelöhner  *  360
3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Abänderung  der  Ausführungs—  ·  .
bestimmungen  zum  Branntweinsteuergesetz  in  Bezug  auf  5.  Polizei=  Wesen:  Answeisung  von  Ausländern  aus  dem
die  Stundung  der  Verbrauchsabgabe  360  Reichsgebiet  365

 

 

                                       1.  Kon  sulat  =  Wesen.)

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Karl  Johannes  von  Ewald
zum  Konsul  in  Taltal  (Chile)  zu  ernennen  geruht.

 

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Havig  in  Namsos  (Norwegen)  ist  gestorben.

 

Dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Braunschweig  ernannten
Herrn  Inlius  Seckel  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

In  Betreff  der  Führung  der  deutschen  Kriegsflagge  von  Seiten  der  Behörden  und  Anstalten  der  Kaiserlichen
  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  ist  in  Ausführung  des  Allerhöchsten  Erlasses  vom  21.  August  d.  J.
(Central-Blatt  S.  275)  das  Folgende  bestimmt  worden:
Die  Kriegsflagge  wird  bis  auf  weiteres  geführt:
                                       A.  In  den  Küstenplätzen:
1.  Auf  allen  Befestigungen,  soweit  sie  von  der  Schutztruppe  besetzt  sind.

2.  Auf  den  von  der  Schutztruppe  bewohnten  Kasernen.  »
3.  Auf  dem  Kommandogebäude  der  Schutztruppenbehörde  in  Daressalaam.
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                                                  —  360  —

                                     B.  Im  Innern:

Auf  sämmtlichen  Stationen,  die  von  einer  Abtheilung  der  Schutztruppe  unter  Führung  eines
deutschen  Offiziers  oder  Unteroffiziers  besetzt  sind.

 

                                   3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  14.  d.  Mts.  beschlossen,
daß  mit  dem  1.  Januar  1894  an  die  Stelle  der  Nr.  1  der  Ausführungsvorschriften  zum  Branntweinsteuergesetz
  vom  24.  Juni  1887  folgende  Bestimmungen  zu  treten  haben:

Stundung  der
Verbrauchsabgabe.










I.Die  Branntweinverbrauchsabgabe  sowie  der  Zuschlag  zu  derselben  wird  den  zu  ihrer  Entrichtung
  Verpflichteten  gegen  Bestellung  voller  Sicherheit  auf  6  Monate  gestundet.

Wird  nur  eine  dreimonatliche  Stundung  beansprucht,  so  kann  von  der  Sicherheitsbestellung
  ganz  oder  zum  Theil  abgesehen  werden,  wenn  der  Abgabepflichtige  als  zuverlässig
und  hinreichend  sicher  bekannt  ist.

Die  obersten  Landesfinanzbehörden  bestimmen,  in  welcher  Weise  Sicherheit  zu  leisten
ist  und  unter  welchen  Voraussetzungen  die  gestundeten  Abgabebeträge  vor  Ablauf  der
Stundungsfrist  eingezogen  werden  können.

Sämmtliche  Stundungen  erfolgen  auf  Gefahr  und  Rechnung  des  die  Stundung
gewährenden  Bundesstaates.

II. Eine  Stundung  von  Abgabebeträgen  unter  50  Mark  findet,  abgesehen  von  dem  unter
Nr.  III  Absatz  2  gedachten  Falle,  nicht  statt.

Derjenige,  welchem  Branntweinverbrauchsabgabe  sowie  der  Zuschlag  zu  derselben  gestundet
wird,  hat  über  jeden  einzelnen,  im  Heberegister  anzuschreibenden  Betrag  der  Hebestelle  ein
Stundungsanerkenntniß  zu  übergeben.  "

Zuverlässigen  Abgabepflichtigen  kann  vom  Hauptamt  gestattet  werden,  über  sämmtliche

im  Laufe  eines  Tages  zur  Anschreibung  kommende  Einzelbeträge  am  Schlusse  der  Dienststunden
  nur  ein  Anerkenntniß  abzugeben.  In  diesem  Falle  genügt  es,  daß  der  Gesammtbetrag
  der  im  Laufe  des  Tages  angeschriebenen  Abgabe  mindestens  50  Mark  beträgt.  In
dem  Anerkenntnisse  sind  die  Einzelbeträge  aufzuführen.
IV. Die  Stundungsfrist  beginnt  mit  dem  Tage  der  Fälligkeit  des  Abgabebetrages.  Die
gestundeten  Beträge  sind  spätestens  am  25.  Tage  des  Monats,  in  dem  die  Stundungsfrist
abläuft,  und  wenn  dieser  Tag  auf  einen  Sonn=  oder  Festtag  fällt,  am  vorhergehenden
Werktage  einzuzahlen.

Wer  es  einmal  versäumt,  die  Zahlung  der  gestundeten  Abgabe  pünktlich  zu  leisten,
hat  auf  fernere  Stundungsbewilligung  keinen  Anspruch.

 

 

Berlin,  den  27.  Dezember  1893.

                                   Der  Reichskanzler.
                                In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

                                    4.  Versich  erung  -Wesen.

 

Auf  Grund  des  §.  66  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,  vom  22.  Juni  1889
(Reichs-Gesetzbl.  S.  97)  hat  der  Bundesrath,  unter  Ergänzung  des  Beschlusses  vom  8.  März  1890  wegen
Errichtung  der  Versicherungsanstalten  (Central-Blatt  S.  53)  beschlossen,  zu  genehmigen,  daß  der  Bezirk
der  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsanstalt  Schleswig-Holstein  „die  weiteren  Kommunalverbände  der
Provinz  Schleswig-Holstein  und  des  Kreises  Herzogthum  Lauenburg,  die  Gemeinde  Helgoland  und  das
Fürstenthum  Lübeck“  umfaßt.

Berlin,  den  21.  Dezember  1893.

                                        Der  Reichskanzler.
                                          Im  Auftrage:  Rothe.

—  —
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                                                  —  361  —

Ortsübliche  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  auf  Grund  des  §.  8  des  Gesetzes,  betreffend  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter
(Reichs-Gesetzblatt  1892  S.  385).


                                           Veränderungs-Nachweis

zu  der  Veröffentlichung  im  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  1892  Beilage  zu  Nr.  53.

Nach  den  Mittheilungen  der  Landesregierungen  zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amt.

 

Abgeschlossen  am  29.  Dezember  1893.  Im  Folgenden  sind  die  Lohnsätze  für  alle  Theile  eines  Bezirks  nachgewiesen,
  auch  wenn  die  Veränderung  nur  für  einen  Theil  desselben  stattgefunden  hat.

 

 

 

 

—  ——  —  —.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Be  zirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weiblichemännliche  weibliche
M Pf. M Pf. M Pf. M Pf.
Königreich  Preußen.
Regierungsbezirk  Königsberg.
Kreis  Gerdauen1  20  —  80—  504
Stadtkreis  Königsberg  ——  1  —  1  25—  40
Regierungsbezirk  Danzig.  "  3
Stadtkreis  Danzig  1  800  1  25—  65—  55
Regierungsbezirk  Marienwerder.
Kreis  Rosenberg:
a)  Stadt  Bischofswerder.  1  50  —  80|  50  —  40
b)  -Dt.  Eylau.  1  25—  60—  50  —  40
c)  Riesenburg.  1  30  —  90  60  —  60
d)  Rosenberg  .  1  —  —  60%  50  —  40
e)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  20  —  755—  60  —  60
l  «
Regiernugsbezirk  Liegnitz.
Kreis  Bunzlau:  1  s
a) Stadt Bunzlau.  ...  ..1.30  —  90  —  60  —  50
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ...  ..l«10«z—70—55;;—45
Regierungsbezirk  Magdeburg.
Kreis  Jerichow  l:
a)  Stadt  Buleg  2  1.—  120  —  80
b)  =  Gommen  .1225  1  —1—  —  80

67*
        <pb n="380" />
                                             —  362  —

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
sestgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
4 M Pf. M Pf. M Pf.  —

6  s  »

c) Stadt Loburg.............150—75—75  —  60

d)  =  Möckern.  75  1—A1  —  —  75

e)  Ziesar  1  50—  80  80  60

f)  Amtsbezirke  Biederitz,  Krakau,  Parchau,  Pietzpuhl,

Ziegelsdorf,
sowie  die  Gemeinden  Dannigkow,  Ploetzky,  Pretzien  ——  1———1  —  —  75

g)  Amtsbezirke  Detershagen,  Dörnitz,  Königsborn,  Körbelitz,
  Leitzkau,  Nedlitz,  Randau..  .  .  80  —  9oaqo—  910  —60

h)  Amtsbezirke  Dahlen,  Gehrden,  Görzke,  Grünewalde
(mit  Ausschluß  von  Ploetzky  und  Pretzien),  Hohenziatz,
  Isterbies,  Kalitz,  Loburg,  Gr.  Lübars,  Magde-  Hi
burgerforth,  Möckern,  Niegripp,  Pöthen  (ausschließlich
Dannigkow),  Schweinitz,  Theeßen,  Walternienburg,
Wollin,  Burg-Ziesar,  Vor-Ziesers  —  755  –  50

                                Regierungsbezirk  Erfurt.  .
Kreis  Langensalza:

a)  Stadt  Langensaltaa  1  60  —  90  —  70  —  70

b)  -  Tennstedt  .  .  .  ..  1  50  —  980  —  70  —  70

c)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  90—  70  60

Regierungsbezirk  Schleswig.
Kreis  Hadersleben  ...  175115—80—75
     Kreis  Schleswig:
a)  Städte  Friedrichstadt,  Schleswig  1  85%  20  900..
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .11801151  —  90  —  70
Kreis  Süderdithmarschen:  «  -

a)  Stadt  Meldorf,  Geestkirchspiele  Albersdorf,  Burg,
Hemmingstedt,  Nordhastedt,  1  Süderhastedt,  Südermel-  1
dorf-Geest,  1  1

sowie  Gutsbezirke  Christianslust,Kudensee  —  1  2000  —  —  60
b)  Stadt  Marne,  Marschkirchspiele  Barlt,  Brunsbüttel,  6
Christianskoog,  Eddelak,  Frederik  VII  Koog,  Kaiser  «
Wilhelmskoog,  Kronprinzenkoog,  Marne,  Nordermeldorf,
  Südermeldorf-Marsch,  Süderwöhrden  und  die  3
fiskalischen  Vorlanddee2  20  1  4%  —  80
Tc)  Gemeinde  Helgolnd  3  25  #  1  75  40  1  90
I  !
                          Regierungsbezirk  Minden.  «  «
Kreis  Höxter:  "  «

a)  Stadt  Beverungen  150  1  10  |—  90  —  70

b)  =  Brakel  1  50  1  +—  —  80

c)  -„  Driburg  1  25  1  ——  70  —  50

d)  Höxter  1  60  1  1010—  90  —  70
        <pb n="381" />
                                                       —  363  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weiblichemännliche  weibliche
4—242466828
e)  Stadt  Lügde  1  751110  10|—  80
f)  --  Nieheim..  1501  10  —  80  —  6860
g)  -Steinheim  160U  112208
h)  Amt  Beverungen  1  5%%%S
-Harzberg  1  50011%00½  —  650
k)  =  Höxter  175  10  [O0  0
1)  =  Vörden  .  1301———80-—80
m)  Aemter  Brakel,  Driburg,  Nieheim-Steinheim  .  1501————80—70
Königreich  Württemberg.
Oberamtsbezirk  Reutlingen.  2  10  1  6601110  —
Großherzogthum  Baden.
Amtsbezirke.
Emmendingen.  1  70  1  2  11Z  J
..  ·l  -—50—5ws)
Sinsheim  1  70  1  20  —  80
                            Großherzogthum  Bessen.  I
                            Provinz  Rheinhessen.
Kreis  Worms:
a)  Gemeinde  Worms  2.  —  1  11  ——  70
b)  Gemeinden  Herrnsheim,  Hochheim,  Leiselheim,  Rhein-Dürkheim,
  Weinsheim,  Wies-Oppenheim  1  —D
Z)  Gemeinden  Gundersheim,  Hamm,  Heppenheim,  Horch-  6  I
heim,  Ibersheim,  Neuhausen,  Pfeddersheim,  Pfifflig=  s
hetm..  ........1701—1—,-——70
d)  der  übrige  Theil  des  Kreises  111  0½  ——  1  —  70
                         Großherzogthum  Sachsen-Weimar.
V.  Verwaltungsbezirk  1  60  1  —  1  —  —  50
Berzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.])
Herzogthum  Cobuts.
Stadtbezirk  Coburg  .  .......1601--1-——70
Stadtbezirke  Neustadt,  Rodach  .  1  40  —  90  —  90  —  60
Der  übrige  Theil  des  Herzogthums  1110  80  1—  80  —  50

 

 

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren;  diese  Sätze  gelten  vom  1.  April  1894  an.

Diese  Feststellungen  sind  bereits  in  Nr.  2  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich,  Jahrgang  1893,  veröffentlicht
  worden.
        <pb n="382" />
                                                —  364  —

Ortsũblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  agearbeiler,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  I  unter  16  Jahren
«  «  männliche weibliche männliche  weibliche
4  1  !  4  M Pf. M Pf.
i
Herzogthum  Gotha.  «
Stadt Gotha..  1  60—  90—  90  —  70
Der  übrige  Theil  des  Herzogthums.  1  50—  80—  80—  60

                            Herzogthum  Anhalt.
 Kreis  Dessau
a)  Stadt  Dessau  mit  Schloß=  und  Forstbezirk

b)  Gemeinden  Alten,  Jonitz,  Kleinkühnau,  Kochstedt,
Naundorf,  Ziebigk,
sowie  Domänenbezirk  Kühnau

c)  Schloßbezirk  Georgium,

Gemeinden  Dellnau,  (Kleutsch,  Mosigkau,  Pötnitz,

Scholitz,  Törten,
Gutsbezirk  Saidebura-  jedoch  ohne  Forstrevier
vor  der  Haide,
Gemeinde=  und  Schloßbezirk  Großkühnau,
Forstbezirk  Kühnau,
sowie  Gutsbezirke  Kleutsch,  Pötnitz

d)  der  übrige  Theil  des  Kreises

Reichsland  Elsaß-Lothringen.

Bezirk  Ober-Elsaß.

a)  Gemeinden  Bergholz,  Bergholzzell,  Bilzheim,  Bühl,  Colmar,
Geberschweier,  Gebweiler,  Hartmannsweiler,  Hattstatt,  Isenheim,
  Jungholz,  Markirch,  Merxheim,  Mülhausen,  Münster,
Munweiler,  Murbach,  Niederenzen,  Orschweier,  Osenbach,
Pfaffenheim,  Rappoltsweiler,  Rimbachzell,  Sulz,  Wünheim

b)  Gemeinden  Altkirch,  Ammerschweier,  Bebelnheim,  Berrweiler,
Blodelsheim,  Dammerkirch,  Dornach,  Dürrenenzen,  Egisheim,
  Ensisheim,  Feldkirch,  Fessenheim,  Geiswasser,  Griesbach,
  Grussenheim,  Gundolsheim,  Habsheim,  Häusern,
Hirzfelden,  Hohrod,  Hüningen,  Hunaweier,  Ingersheim,
Kaysersberg,  Kienzheim,  Lautenbach,  Lautenbachzell,  Linthal,
Luttenbach,  Lutterbach,  Masmünster,  Neubreisach,  Neudorf,
Niederhergheim,  Oberhergheim,  Pfastatt,  Rädersheim,
Reichenweier,  Rimbach  Kreis  az  ala  Rixheim,  Roggen- 



*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.

 

 

 

 

 

 

1  —  75  —  559
i
22512512511--—75;—75«)

I
I
1801-—1——70
—50—5w)
15011——1———70.
—  50  —  509
        <pb n="383" />
        ..........-...-....--—.  ....

                                       —  365   —

Bezirke.

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von,

über  16  Jahren  unter  16  Jahren

männliche  weibliche  männlicheweibliche
##  4  M Pf.  M Pf.  4

 

 

 

 

hausen,  Rumersheim,  St.  Amarin,  St.  Ludwig,  Sausheim,

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sennheim,  Sierenz,  Sigolsheim,  Sondernach,  Stoßweier,
Sulzmatt,  Sundhofen,  Thann,  Türkheim,  Ungersheim,  l  -
Vöklinshofen,  Vogelsheim,  Wasserburg,  Westhalten,  Wettolsheim,
  Weier  im  Thal,  Winzenheim,  Zimmerbach  2  —  1  611100
c)  der  übrige  Theil  des  Bezirkksss  1800  1  0051  —  —  80

                                       5.  Polizei  =  Wesen.

                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
ie  –  —  —  Grund  "  des
9  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□
1.  2.  I  3.  4.  ..  6.
                     Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.|[Johann  Bichler,  (eboren  am  16.  Oktober  1854  zu  Hollen-Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.13.  Dezember
Arbeiter,.  feltz,  Luxemburg,  luxemburzischer  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
Staatsangehöriger,
2.  Lambert  Dobbelger,  geboren  am  7.  Februar  1874  zu  Bree,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  16.  Dezember
Töpfer,  Belgien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Ladeskammissir  zu  d.  J.
Freiburg,
3.  Johann  Herma,  geboren  am  2.  Juli  1853  zu  Alexander-esgleichen,  Kniglichs  reußischer  Re-5. Josef

  Politzer,

Kellner,

Marie  Elisabeth

Marti,  unverehelichte,


Arbeiter,

[Stefan  Schlager,

Gärtner  und

agelöhner,


.Hermann  Schuler,

Bräuer,

 

#geboren  am  12.  Februar  1869  zu  Pofelde,

  Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  7.  November  1866  zu  Neuchatel,
  Schweiz,  ortsangehörig  zu
Ruppoldsried,  Kanton  Bern,  ebendaselbst,


liczka,  Bezirk  Chrudim,  Böhmen,

geboren  am  15.  Juni  1873  zu  Ruhpolding,
  Bezirk  Traunstein,  Bayern,
ortsangehörig  zu  Kuchl,  Bezirk  Salzburg,
  Oesterreich,

geboren  am  7.  April  1874  zu  Latsch,
Bezirk  Meran,  Tirol,  ortsangehörig  zu
Kastelbeil,  ebendaselbst,

 

 

5.  Dezember
gierungs  =  Präsident  zud.  J.
Oppeln,

Königlich  preußischer

Sittenpolizei-Kontra-  13.  November
d.  J.

vention,  Polizei-Präsident  zu
Berlin,
Betteln,  Großherzoglich  mecklen12.  Dezember
burgisches  Ministerium  d.  J.
des  Innern  in  Schwerin,
Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-4.  Dezember
lizei-Direktion  München,  d.  J.
desgleichen,  dieselbea,  desgleichen.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="384" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
