— 51 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —— —„—u—m — Bu beziehen durch alle Postanstalten und Bauchhandlungen. XX1II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. Februar 1894. SV#. Inhatt: 1. Konusulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme Ausführung des Vereins- Bollgesebes, sowie des Eisenbahn, von Civilstands -Akten; — Todssfälle — Ercquatur- Zollregulatins- . . Seite 52 Ertheilungen .. Seite 51 3. Polizei-Wesen: Aueweisung von Ausländern aus dem 2. Zoll= und Steuer- Wesen: Ergänzung der Anweisung zur Reichsgebiet 52 1. Kon sulat= Wesen. Dem Kaiserlichen Gesandten, Grafen von Bray-Steinburg in Lissabon ist auf Grund des 5S. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbereich die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Porto, Wilhelm Katzenstein, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Der Kaiserliche Konsul Eduard Katenstein in Porto (Portugal) und der Kaiserliche Vize-Konsul Anton Natvig in Kragerö (Norwegen) sind gestorben. Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: dem zum General-Konsul der Französischen Republik mit dem Amtssitze in Hamburg ernannten Herrn Eugene Marie Jacques Cor, dem zum Konsul der Französischen Republik mit dem Amtssitze in Mannheim ernannten Herrn Julien Renc Emmanuel de Chappedelaine und dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Kehl ernannten Herrn George Keenan. 10