— 102 — 5. Zoll= und Steuer-Wesen. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Sczierba zu Berlin an Stelle des verstorbenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Schwarz den Großherzoglich badischen Hauptsteuerämtern zu Freiburg i Br., Lörrach, Säckingen und Stühlingen sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer den in den Bezirken dieser Hauptämter gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Großherzoglich badischen Ober-Einnehmereien als Stations- Kontrolör mit dem Wohnsitz in Basel vom 1. April d. J. ab beigeordnet worden. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.