— 165 — Muster 3. Kontrolebuch des die nach §. 4 des Reichsstempelgesetzes zu erstattenden Anzeigen. Dieses Kontrolebuch enthält Blätter, welche von einer mit dem Siegel des Unterzeich- neten belegten Schnur durchzogen sind. Name: Dienststellung: Nachrichtlich. Dieses Kontrolebuch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazugehörigen Anzeigen bei der Steuerstelle. Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Etatsjahre mit Eins.