Muster B. 1. Die Revision übernehmen: 2c. (Unntat. Anmeldung über die Zollnachlaß. Ausfuhr von Mälzereifabrikaten mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheines Die Anmeldung ist vorgelegt am (18. Marz 18994) und unter Nr. 3 des Anmelderegisters ein- getragen. Binnen (r##öl/) Tagen nach bewirkter Revision, den Tag der Redvision nicht mitgerechnet, sind die angemeldeten Fabrikate unter Vorlegung dieser Anmeldung dem (Könhl#chen apt-Sol-)-Amt zu (Emmerich) behufs Ausgangsrevision zu gestellen. (Berl#), den (I##ten (Auac) 18094. Kõonigliches Haupt- Steuer)-Amt ( i. G.). (Stempel.) (Unterschrift.) Der Unterzeichnete meldet hiermit dem (Königlichen Haupt-Steuer-)-Amt (hierselbst) an, daß er beabsichtigt, am (18. Mai d. J.) (Vor)mitttss Uhr die umstehend näher bezeichneten, in seiner Gewerbsanstalt hergestellten Fabrikate (ver Fisenbahn) zu versenden, um dieselben mit dem Anspruch auf Bolinachlaß Ertheilung eines Einfuhrscheines lande auszuführen. (Berln), den (I16) ten (Mac) 18094). )über das (önigliche Haupt-Zoll-)j-Amt zu (Emmerich) nach dem Aus- (Unterschrift.) Vermerke über veränderte Bestimmung der Fabrikate. Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung hier zu er- Genehmigt. lediieenn. , den. ten 18 „den ten 18------ -Amt Eingetragen unter kcr. des Ich beantrage, diese Ausfuhranmeldung zum Zweck der Weiterversendung der Fabrikate 9nnn ................................................... in *2 auf dads. .Amt zu........·.................................................. zu überweisen.“) „den ten 18. Registers und auf das .. Amt zu unter Erstreckung der Gültigkeitsfrist bis zum überwiesen.") Verschlitz n den ten 13 · *) Der Ausstellung einer Annahmeerklärung seitens des Antragftellers (5. 24 des Begleitscheinregulativs) bedarf es nicht. Das überweisende Amt trägt die überwiesene Ausfuhranmeldung, falls bei demselben ein Notizregister nach Muster D gefübrt wird, in dieses Register, und zwar in Spalte 1 bis 6 mit einer entsprechenden Bemerkung in Spalte 18, andernfalls aber nach der Bestimmung im s. 26 des Begleitscheinregulativs in das Begleitschein-Ausfertigungs- register ein und giebt dem Ausstellungsamt von der geschehenen Ueberweisung und der etwaigen Verlängerung der Gestellungsfrist Nachricht. Einer Mittheilung über die Erledigung der Ausfuhranmeldung seitens des Ausstellungsamts an das überweisende Amt bedarf es gleichfalls nicht.