— 316 — Dem mit der einstweiligen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Corfu betrauten Vize-Kousul Spengelin ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu eurkunden. Dem zum belgischen Konsul für die Provinz Westpreußen mit dem Amtssitze in Danzig ernannten Kaufmann E. Patzig ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. Dem zum mexikanischen Konsul in Mannheim ernannten bisherigen mexikanischen Vize-Konsul Carl Leoni ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 2. Kolonial-Wesen. Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs- Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 599) und der Kaiserlichen Verordnung vom 21. April 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 128) ist dem Gerichts-Assessor von Lucke beim Kaiserlichen Gouvernement in Kamerun für seine Person und die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiete von Kamerun die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, im Falle der Abwesenheit oder sonstigen Behinderung des Kaiserlichen Gouverneurs und des zum stellvertretenden Standesbeamten bestellten Regierungs-Assessors von Saltzwedel bürgerlich gültige Eheschließungen betreffs aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und die Geburten und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 3. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Zu Walentinowo und Gurzno im Bezirk des Hauptzollamts zu Inowrazlaw bezw. Strasburg in Westpreußen sind Nebenzollämter lI. errichtet worden. Dem Nebenzollamt ll. zu Laboe im Bezirk des Hauptzollamts zu Kiel und dem Nebenzollamt II. zu Hohwacht im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt in Holstein ist die Befugniß zur Abfertigung von Getreide, welches mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheins zur Ausfuhr angemeldet wird, ertheilt worden. Im Königreich Bayern. Die Befugniß der Aufschlag-Einnehmerei zu Mering im Bezirk des Hauptzollamts zu Augsburg zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen und zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie die Befugniß der Aufschlag = Einnehmerei zu Dachau im Bezirk des Hauptzollamts zu München zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Biersendungen ist zurückgezogen worden. Im Königreich Württemberg. Im Bezirk des Kameralamts zu Großbottwar sind zu Murr, Steinheim, Kleinbottwar, Großbottwar, Hof, Lembach, Oberstenfeld und Beilstein Grenzsteuerämter mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz errichtet worden.