— 322 — 3. Kolonial-Wesen. Auf Grund der Bestimmungen der 88. 2 und 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes 2c. (Bundes-Gesetzbl. S. 599) und der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Januar 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 1) ist dem Gouvernements-Sekretär Dr. Neuhaus zu Dar-es-Saläm in Vertretung des Gerichts-Assessors Rönnenkamp für seine Person und die Dauer dieser Vertretung die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, die Gerichtsbarkeit erster Instanz auszuüben, sowie bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 4. Zoll= und Steuer-Wesen. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich württembergische Zollinspektor Haller zu Stuttgart an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich württembergischen Ober-Revisors Späth dem Königlich preußischen Haupt-Zoll-Amt zu Vreden, den Königlich preußischen Haupt-Steuer- Aemtern zu Dortmund, Iserlohn, Lippstadt, Minden, Münster und Rheine in Westfalen, sowie dem Haupt- Steuer-Amt zu Lemgo als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz zu Münster vom 1. Juli d. J. ab bei- geordnet worden. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor von Kathen zu Berlin an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Ober-Revisors Junghans den Königlich sächsischen Haupt-Zoll-Aemtern zu Schandau und Zittau und dem Königlich sächsischen Haupt-Steueramt zu Bautzen als Stationskontrolör mit dem Wohnsitz zu Zittau vom 1. Juli d. J. ab beigeordnet worden. « 5. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. S 6 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, welche die Daun 7 *s-ws' der Bestrafun — Ausweisungs. 7 der Ausgewiesenen. ". beschlofsen hat. beschlusses. □ 1. 2. 3. 4. 5. 6. a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 1. schwerer Diebstahl Königlich bayerisches Be-125. Mai d. J. (2 Jahre Zuchthaus, laut Erkenntniß vom 17. Juni 1892), Andreas Komac, sgeboren am 27. November 1856 zu zirksamt Bamberg ll, Breth, Bezirk Tolmein (österreichisches Holzarbeiter, » Kronland Görz und Gradiska),