— 342 — Beilage B. Verzeichniß der Lieferungsverbände (5. 17). * I. III. * Bundesstaat. Bezeichnung der Lieferungsverbände. 1. Preußen. Die Kreise und die eigene Kreisverbände bildenden Städte. 2. Bayern. Die Bezirke der Distriktsverwaltungsbehörden (Bezirks- ämter und unmittelbare Magistrate). 3. Sachsen (Königreich). Die amtshauptmannschaftlichen Bezirke und die eigene Bezirke bildenden Städte. 4. Württemberg. Die Oberamtsbezirke und der Stadtdirektionsbezirk o Stuttgart. 5. Baden. Die Amtsbezirke. 6. Hessen. Die Kreise. 7. Mecklenburg-Schwerin. Besondere Verbände sind nicht gebildet. 8. Sachsen (Großherzogthum). Die Verwaltungsbezirke. 9. Mecklenburg-Strelitz. Besondere Verbände sind nicht gebildet. 10. Oldenburg. Im Herzogthum Oldenburg: « die Amtsverbände, im Fürstenthum Birkenfeld: die Bürgermeistereien, im Fürstenthum Lübeck: die Gesammtheit der Gemeinden des Fürsten- thums. 11. Braunschweig. Die Kreiskommunalverbände. 12. Sachsen-Meiningen. Die Kreise. 13. Sachsen-Altenburg. Die Losungsbezirke Altenburg, Schmölln und Roda. 14. Sachsen-Coburg und Gotha.] Die Kreise. 15. Anhalt. Die Kreise. 16.Schwarzburg-Sondershausen. Der unterherrschaftliche Landestheil und der ober- herrschaftliche Landestheil. 17. Schwarzburg-Rudolstadt.Besondere Verbände sind nicht gebildet. 18. Waldeck. Die Kreise. 19. Reuß älterer Linie. Die Stadt Greiz, die Stadt Zeulenroda, das platte Land. 20. Reuß jüngerer Linie. Die Landrathsamtsbezirke. 21. Schaumburg-Lippe. Besondere Verbände sind nicht gebildet. 22. Lippe. Desgleichen. 23. Lübeck. Desgleichen. 24. Bremen. Desgleichen. 25. Hamburg. Desgleichen. 26. Elsaß-Lothringen. Die Kreise.