397 Anhang Ur. 38 bes Tentral-Blatts für das Deutsche Brich. Berlin, Freitag, den 14. September 1894. Militär Gesammtuerzeichnib = Wesen. der Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen. Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. I □ Altdamm-Kolberger Eisenbahn. Altenburg--Zeitzer Eisenbahn (für die preußische Strecke). Altona -Kaltenkirchener Eisen. bahn. Braunschweigische Landeseisen- bahn (für die preußische Strecke der Bahn Braunschweig-Derne- burg-Seesen). Breslau-Warschauer Eisenbahn (preußische Abtheilung). Broelthal-Bahn. uCrefelder Eisenbahn. Cronberger Eisenbahn. I. Königreich Preußen. Subaltern- und Unterbeamte. Bahnwärter, Schaffner und sonstige Unterbeamte, mit Ausnahme der einer tech- nischen Vorbildung bedür- fenden. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 2. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 2. 40 Jahre. 35 40 40 Direktion der Altdamm-Kol- berger Eisenbahngesellschaft zu Stettin. Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staatseisen- bahnen zu Dresden. Direktion der Altona-Kalten- kirchener Eisenbahngesell- schaft zu Altona. Direktion der Braunschwei- gischen Landeseisenbahn- gesellschaft zuBraunschweig. Direktion der Breslau-War- schauer Eisenbahngesell- schaft zu Oels. Direktion der Breelthaler Eisenbahn-Aktiengesellschaft zu Hennef a. d. Sieg. Direktion der Crefelder Eisen- bahngesellschaft zu Crefeld. Verwaltungsrath der Cron- berger Eisenbahngesellschaft zu Cronberg. Wie zu Wie zu Wie zu Wie zu Bei der Besetzung sind die für den Staatseisen- bahndienst in dieser Beziehung, insbesondere be- züglich der Er- mittelung der Militäranwärter bestebenden Vor- schriften zur An- wendung zu bringen. — " — "“ 67