— 413 — 3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Auf Grund des §. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Um- zugskosten der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 249) ist die Einreihung der Reichsbeamten in die unter Nr. III bis VI des §. 1 und unter Nr. II bis VI des §F. 10 dieser Ver- ordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 6. Januar 1876 (Central-Blatt S. 7) veröffentlichten Verzeichnisses festgestellt worden. Letzteres wird bezüglich der nachstehend aufgeführten Kategorien von Reichsbeamten ergänzt bezw. abgeändert, wie folgt: Verzeichniß der Reichsbeamten. 8. 1 8. 10 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugsbosten der Reichs- beamten, vom 21. Juni 1875. Klasse IV. Klasse IV. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. L. Verwaltung der Reichseisenbahnen. Statt des bisherigen Textes ist zu setzen: Geheime expedirende Sekretäre und Kalkulatoren, sowie Geheime Registratoren bei der Centralbehörde. Telegraphen-Oberinspektor. Eisenbahn-Bau= und Betriebs-Inspektoren. Maschinen-Inspektoren. Eisenbahn-Bau= und Betriebs-Inspektoren, sowie Maschinen-Inspektoren, welche als Hülfs- arbeiter der General-Direktion oder in deren Bureaus beschäftigt sind. Verkehrs-Inspektoren. Hauptkassen-Rendant. Hülfsarbeiter der General-Direktion. Königliche Regierungs-Baumeister. Regierungs-Baumeister. Baumeister, Ingenieure und Architekten, soweit sie die Qualifikation zur Anstellung im höheren technischen Reichseisenbahndienst besitzen. Klasse V. Klasse V. Sekretäre der höheren Reichsbehörden. H Sekretäre der höheren Reichsbehörden. L. Verwaltung der Reichseisenbahnen. Es fallen fort: Telegraphen-Kontrolöre. Es treten hinzu: Stationskassen-Rendanten und Güterexpedienten 1. Klasse. Materialien-Verwalter 1. Klasse. Klasse VI. Klasse VI. Subalternen der übrigen Reichsbehörden. Surbalternen der übrigen Reichsbehörden. 69•