449 3. Militär= Wese n. wissenschaftliche Befähigung für den Nachtrags - Verzeichnih derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die rechtigt sind. einjährig freiwilligen Militärdienst be- (Vgl. Bekanntmachung vom 27. Juni 1894, Centr.-Bl. S. 299.) Bemerkungen: 1. Die mit einem versehenen Lehranstalten sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen dispensitten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz- unterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 2. Die mit einem #bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Cannstatt: 1 Realanstalt Heilbronn: PRealanstalt Geffentliche Lehranstalten. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der Befähigung genügt. c. Ober-Realschulen. Königreich Württemberg. bisher unter B. b. l des Hauptverzeichnisses. C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der Befähigung gefordert wird. Bergzabern, Dürkheim, Edenkoben, Frankenthal, Fürth, Günzburg, St. Ingbert, Ingolstadt, Kirchheimbolanden, Kitzingen, Kusel, Lohr, Ludwigshafen a. Rh., Anmerk. a. Progymnasien. Königreich Bayern. Memmingen, Neustadt a. A., Nördlingen, Oettingen, Pirmasens, Rosenheim, Rothenburg a. T., Schäftlarn, Schwabach, Weißenburg a. S., Windsheim, Wunsiedel. Den Anstalten zu Fürth, Ludwigshafen a. Rh. und Schäftlarn ist die Militär- berechtigung mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1893/94 zu- erkannt worden. 78