— 450 — Königreich Württemberg. Kornthal: *Gemeinde-Lateinschule (Progymnasial-Abtheilung, Real-Progymnasial-Abtheilung und 1 Real- schul-Abtheilung). Anmerk. Die Anerkennung der 1 Realschul-Abtheilung hat rückwirkende Kraft bis zum Herbsttermin 1893. Die der Real-Progymnasial-Abtheilung eingeräumte Befugniß hat nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich Gültigkeit. d. Höhere Bürgerschulen. Großherzogthum Hessen. Gernsheim: 1 Höhere Bürgerschule. Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch einstweilen nur bis zum Michaelistermin 1896 einschließlich. Privat-Lehranstalten. Großherzogthum Hessen. Mainz: 1 Privat-Lehranstalt von Adolf Schickert (früher Dr. Heinrich Heskamyp). Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch vorläufig nur bis zum Ostertermin 189é6 einschließlich. Herzogthum Sachsen-Meiningen. Salzungen: 1 Privat-Realschule von Heinrich Christian Wehner. Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894, gilt jedoch vorläufig nur bis zum Ostertermin 1896 einschließlich. Fürstenthum Waldeck. Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl Gotthilf Caspari (Progymnasial-Abtheilung und Real- Progymnasial-Abtheilung). Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1894. Berlin, den 14. November 1894. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher. dDie nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung das Reglement von der Aussichts- behörde genehmigt ist.