— 462 — 9. Massekosterrn... „ darunter Kosten des Konkursverfohrens *2*W2P , und zwar a) Gebühren des Gerichts . , Auslagen des Gerichts M. b) Vergütung des Verwalters###. , , Auslagen des Verwalters ½% ............................ , c)VergutungderMItglcederdes Glaubtgerausschusses AM. „Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusss K1 10. Masseschuldern ,..·.......··............·...... . 11.SchuldenmasseJa.......·.........·..........·..·......·............·... davon a) bevorrechtigte Konkursforberungen W nnn. ...., b) nicht bevorrechtigte Konkursforderungen M. Zahl der Konkursgläubiger » (Maßgebend ist der Stand zur Zeit der Beendigung des Konkursverfahrens. Die Angabe der Schuldenmasse erfolgt beispielsweise im Falle der Beendigung durch Schlußvertheilung nach der Schlußrechnung, im Falle der Beendigung durch Zwangsvergleich nach der Gesammtsumme der bevorrechtigten und aller zum Stimmen berechtigten Forderungen.) 12. Theilungsmase 4.. . (Maßgebend ist der Stand zur Zeit der Veendigung des Konkursverfahrens. Gegenstände, welche zur abge- sonderten Befriedigung dienen, werden nur in Höhe des für diese nicht erforderlichen Betrages angesetzt.) 13. Ergebniß der Vertheilung: (Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beendigung des Konkursverfahrens.) Es entfielen a) auf die Masseschulden # — 5%, b) auf die Massekosten M. . ............. -....·..·....·........ Wo, c)aufdiebevoxrechtigtenKonkursforderungen»f- -......·...................... 0-0, d) auf die nicht bevorrechtigten Konkursforderungen A. ............................ -...·......................... 0X0. Bemerkungen,auchbetreffsderAngabenaufdererstenSeite............................................... Datum:..............................................·..·.....·............... Name des ausfüllenden Beamten