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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894.</title>
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            <idno>cbl_1894</idno>
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zweiundzwanzigster  Jahrgang.

1894.

 

         
    

Berlin.
Carl  Heymanns  Verlag.
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        Verlags-Archio  2818
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        Inhalts-Verzeichniß.

 1. Allgemeine  Verwaltungssachen  Seite  13,  81,  395,  413,  476.

 2. Bank-  Wesen  Seite  6,  46,  66,  94,  262,  282,  320,  356,  392,  428,  444,  468.

 3. Eisenbahn-  Wesen  Seite  338,  381.

 4. Finanz-Wesen  Seite  14,  56,  72,  77,  100,  276,  284,  295,  346,  382,  412,  436,  454,  474.

 5. Handels-  und  Gewerbe-  Wesen  Seite  19,  291,  350,  360,  479.

 6. Justiz-Wesen  Seite  388.

 7. Kolonial-Wesen  Seite  61,  71,  115,  261,  316,  322,  326,  471.

 8. Konsulat-  Wesen  Seite  1,  5,  9,  13,  22,  45,  51,  55,  62,  65,  71,  83,  87,  93,  99,  259,  261,  267,  277,  281,  287,  294,
297,  315,  319,  325,  341,  349,  355,  359,  383,  387,  391.  411,  421,  423,  427,  431,  435,  439,  443,  447,  453,  467,  473.
 9. Marine  und  Schiffahrt  Seite  63,  99,  267,  349,  355,  359,  385,  422,  440.

10. Militär-Wesen  Seite  10,  16,  78,  117,  269,  297,  299,  341,  395,  414,  449,  457,  476.

11.  Polizei-Wesen  Seite  2,  8,  10,  17,  43,  48,  52,  59,  63,  69,  73,  78,  83,  88,  96,  101,  118,  259,  264,  270,  275,

279,  285,  289,  296,  298,  317,  322,  339,  347,  353,  358,  378,  383,  385,  395,  418,  422,  425,  430,  432,  437,  440,
446,  451,  455,  463,  466.  471,  476.
12. Statistik  Seite  458.

13.  Versicherungs-Wesen  Seite  481.

14. Zoll-  und  Steuer-  Wesen  Seite  1,  5,  9,  15,  23,  45,  52,  57,  62,  68,  75,  91,  102,  103,  118,  121,  152,  178,  207,
243,  268,  273,  278,  285,  288,  316,  322,  326,  358,  377,  390,  394,  424,  431,  439,  443,  447,  453,  465,  470,  475,  480.
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        Sach-Register.

(Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

Abstempelung  s.  u.  Stempelabgaben.

Aerzte.  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse
für  militärpflichtige  Deutsche  im  Schutzgebiet  von  .Togo  297

Afrika  s.  u.  Schutzgebiete.

Aktien  s.  u.  Stempelabgaben.

Alters  versicherung  s.  u.  Invaliditätsversicherung.

Amtliche  Liste  2c.  s.  u.  Schiffsliste.

Angehörige  des  Deutschen  Reichs  und  Rußlands.  Ueber-

        
einkommen  vom  10. Februar / 29. Januar 1894,  betreffend  die  gegenseitige

Uebernahme  früherer  Angehöriger  der  beiden  Länder  81.
Anstellungsbehörden  s.  u.  Militäranwärter.
Antwerpen  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

Arbeiterstatistik.  Abänderung  des  Regulativs  für  die  Errichtung

  einer  Kommission  für  A.  19.

Ausstellungen  s.  u.  Zölle  und  Steuern.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

Aenderung  des  Verzeichnisses  der  zuständigen  Grenzbehörden

  264.

—  Abraham  43.  Beier  83.
Achtner  440.  Belech  18.
Adamek  2.  Benda  323.

Adamovic  270.
Adolph  264.
Adorian  339.
Adrigän  264.
Aeby  298.

Ben-Nubba  18.
Bergmann  259.
Berk  446.
Berneth  17.
Bicanek  378.

Albert  17.  Bihner  440.
Alberti  78.  Blau  432.
Albl  279.  Blei  437.
Anders,  Anna  63.  Bobeck  285.
—,  Josef  69.  Bochhi  83.

Augustin  385.  Bocquet  264.
Böhm,  Johann  347.
—,  Josef  118.
Bönisch  290.
Bogdanowicz  63.
Bojeinsky  78.
Bornstein  385.

Bondriaux  463.

Balasz,  Anton  455.

—,  Josef  455.

—,  Stephan  455.

Baron  466.

Bartel,  Auguste  Pauline  285.
—,  Franz  437.

Bartsch  260.  Bouska,  Barbara  378.
Bastia  48.  —,  Josef  378.
Batowsky  440.  Brabenec  84.

Bauer  466.  Brammer  63.
Baumgarten  271.  Brandl  275.

Beck  440.  Brosche  118.

Beenen  430.  Brun  59.

Behlendorff  88  Brzoza,  Josef  166.

Brzoza,  Magdalena  166.

—,  Sossinka  466.
Büttner  477.

van  der  Burg  78.
Burtscher  119.
Burzynski  432.

Casper  s.  Kasper.
Cekan  63.
Ceretto  43.
Champoy  471.
Charvin  52.
Chaule  78.
Chlan  296.
Chlupaty  79.
Chonavel  96.
Christensen  43.
Christiansen  279.
Cibulski  59.
Cizek  279.
Colorus  396.
Covac  446.
Cypresse  446.

Czakert  (Czackert)  79.

Czernay  378.
Czerny  69.

Dämmerich  88.
Daems  101.
Damm  8.
Dario  368.
Dautreppe  271.
De  Fré  432.
Demel  275.
Derks  79.
Dielissen  432.
Diesfeld  79.
Dießner  271.
Dittrich,  Franz  463.
—,  Wilhelm  59.
Docker  s.  Tokar.
D'or  88.
Dorner  79.
Dresel  79.
Driscoll  353.
Ducke  463.

van  Dun  2.

Effenberger  381.
Egelbacher  8.
Ehrlich  88.

Eicher  384.
Elfering  378.
Ellinger  88.

Endler  378.
Englert,  Georg  358.
—,  Pauline  358.
Englich  260.

Erben  59.

Erni,  Heinrich  422.
—,  Johann  Ernst  43.
Escher  285.

Fatum  8.

Fehrle  2.

Feidenack  48.

Feist  339.

Felpinski  396.

Fengler  323.

Ferihumer  81.

Fickert  260.

Fiebiger  8.

Fiedler  2.

Firit  52.

Fischer,  Adalbert  88.

,  Adolf  353.

—,  Friedrich  264.

—,  Martin  96.

—,  NRobert  140.

Fischow  378.

Fitzmann  96.

Flaßig  279.

Fleeshauer  84.

Fleischmann  264.

Flieher  323.

Floimayr  425.

Forey  285.

Frankl  378.

Franzoi  48.

Freidanack  s.  Feidenack.

Freitag  73.

Friedl  53.

Friedmann  279.

Friedrich  440.

Fuchs,  Sara  Rifka  Leibkowitsch
  430.

—,  Schmul  Dvaid  430.

Fucke  395.

Fünfrock  440.

Galli  2.
Gallinat  339.
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        Galliste  265.
Gallorotti  383.
Gamauf  425.
Garbini  446.
Gauliard  378.
Gebhardt  425.
Geersen  446.
Geipel  8.
Gerajski  347.
Gérard  8.
Gerletti  43.
Geßwald  339.
Geyer  73.

Glatzl  84.

Glitsch  378.
Glück,  Ignatz  418.
—,  Leopold  119.
Göpfert  418.
Görgl  418.
Goldmann  79.
Golla  10.
Gostinski,  Isaak  463.
—,  Lipmann  463.
Gracias  10.
Greiner  48.
Grieder  353.
Gröbl  63.
Groetzner  59.
Grudzinsky  18.
Grundmann  73.
Grundowsky  323.
Gryczewska  298.
Günthardt  96.
Gugg  271.
Gunzenhauser  18.
Gurtner  451.
Gutwirt  290.

Härtl  10.

Haider  2.

Haisler  275.

Halbhuber,  Anna,  aus  Bierstein
  298.

—,  Anna,  aus  Waelischbirken
425.

Hampel  79.
Hanke  425.
Hannig  43.
Hardegger  10.
Hartl  418.
Haselsteiner  290.
Hasenberger  471.
Hausz  463.
Hauwiller  73.
Havlik  318.
Heimco  437.
Heinerych  84.
Heinz  69.
Heinzel  440.
Hellbock  101.
Hendel  378.
Hengesch  433.

Henke  96,  101.
Herbig  441.
Herings  43.
Herrmann  286.
Heß  48.

Hildburger  18.
Hilke  318.
Hlavaty  48.
Hörnla  2;  Zurücknahme  der
Ausweisung  18.
Hoffmann  471.
Horatschek  279.
Hoyenkamp  2.
Hraus  275.
Hrdniak  101.
Hummer  2.
Hutter  323.

Ihme  69.

Invernissi  63.

Ise  265.

Jacobi  396.

Jahn  396.

Jahnke  446.

Janéczek  96.

Jansen  101.

Janssen  463.

Jeckl  271.

Jejkal  296.

Jelinek,  Josef  Rudolf  8.

Jellmoli  84.

Jencik  358.

Jensen  353.

Jenton  378.

Jezek  119.

Jiricka,  Gustav  430.

—,  Josef  96.

Jirsa  271.

Johmann  396;  Zurücknahme
der  Ausweisung  441.

Joly  463.

Junewitsch  88.

Jungwirth  279.

Kaderle  (Kaderli)  451.
Kahlen  275.
Kaiser  96.
Kaiser  s.  a.  Schönherr.
Kammel  430.
Kannofsky  96.
Karg  53.
Kasper  271.
Katzer  323.
Kellner  84.

Kies  (Kieß)  83.
Kirchebner  353.
Klages  472.
Klamert  386.
Kleindinst  43.
Kleyn  69.
Kliemesch  463.
Klima  265.
Klimo  347.
Klöckl  84.
Klompmaker  260.
Knobloch  260.
Kobielusz  79.
Kocsondy  119.
Kögl  97.

Kohl  323.
Kolárik  79.

Kolgowski  (Kolkowski)  48.

Komac  322.
Konrad  83.
Koopmann  425.
Kosan  10.
Kraft  3.

Kraitl  97.
Krause  285.
Krawczyk  s.  Krawtschik.
Krawtschik  264.
Kreibich  441.
Kreling  63.
Krellenstein  463.
Krenschker  101.
Kresadlo  317.
Kroboth  10.
Kubitschek  378.
Kucera  101.
Kügler  419.
Kühn  119.
Kulowic  101.
Kummerer  396.
Kunz,  Anton  118.
—,  Josef  275.

Labeschinski  358.
Ládiská  79.
Laimböck  73.
Landstein  260.
Lang  279.
Langer  84.
Lars  446.
Laube  396.
Laufer  119.
Lecoeur  53.
Ledolder  88.
Leiba  73.
Leide  88.
Leimegger  271.
Lengyel  339.
Leonhard  79.
Leplayges  265.
Le  Senr  89.
Leukert  10.
Levy  451.
Lieb  433.
Lifschütz  455.
Limberger  446.
Limiti  384.
Lion  437.
Loho  378.
Lohr  318.
Longhi  63.
Lorenz  119.
Loskol  48.
Luchini  279.
Lübbers  101.
Luftig  433.
Lukowski  396.
Lutterini  59.
Luttinger  286.
Lutz  18.

Machuta  451.
Madelaire  419.
Madsen  265.
Mätzler  43.

Maier  358.

Maierhofer  s.  Mayerhofer.

Malivernier  s.  Marievernet.

Malkowska  432.

Malnati  18.

Manny  s.  Many.

Many  433.

Marensic  384.

Marianski  418.

Marievernet  318.

Marthe  384.

Marsola  260.

Martin,  Johann  265.

—,  Karl  August  59.

—,  Peter  265.

—,.  Wilhelm  59.

—  s.  a.  Rieder.

Maruna  18.

Maslowski  73.

Mathe  265.

Mayerhofer  79.

Mehwald  84.

Meier  396.

Meierhofer  s.  Mayerhofer.

Meixner  43.

Melcher  10.

Mendlik  265.

Menkes  96.

von  Merheim  48.

Mériadec  97.

Metz  347.

Michel  463.

Miczak  73.

Missly  358.

Mleziva  88.

Mojzis  48.

Montavon  11.

Mottl  78.

Mühlbacher  466.

Müller,  Johann,  aus  Gertweiler
  119.

—,  Johann,  aus  Königswalde
  318.

—,  Theresia  265.

Mürdel  298.

Murus  386.

van  Muylders  430.

Natali  298.

Natuschil  s.  Netućil.

Navratil  279.

Neiger  318.

Nemecz  84.

Nentwich  466.

Netućil  69.

Neubauer  339.

Neustadtel  298.

Nielsen,  Alwida  Wilhelmine
Marie  53.

—,  Marie  Christine  422.

—,  Niels  Peter  422.

Nievergelt  59.

Nißl  430.

Nödskov  18.

Nooitrust  59.

Nowak,  Johann  441.

—,  Marie  260.
        <pb n="7" />
        Nowakowska  s.  Nowak,
Marie.

Nowotny  271.

Nüßli  260.

Nydegger  101.

Oberhammer  119.
Oberprantacher  419.
Oeschger  101.

Ojala  451.
Ostermann  69.

Paprskar  422.

Pascheck  425.

Paulus  59.

Pavlicek  286.

Peikert  265.

Pek  419.

Pelta  466.

Pendl  425.

Perlmann  298.

Perlmutter  432.

Petera  472.

Petersohn  18.

Pewny  455.

Philipp  119.

Phlayses  s.  Leplayges.

Pietschmann,  Johann  463.

—,  Johann  Paul  3.

Pilz  18.

Pirach  463.

Pitro  73.

Pitschmann  265.

Pittal  3,  265.

Plangger  271;  Zurücknahme
der  Ausweisung  290.

Plompen  323.

Plundrich  386.

Pöschinger  347.

Pohl  43.

Pointner  419.

Poplawsky  97.

van  der  Port  84.

Pospieck  (Pospiech)  88.

Prantner  419.

Prasse  455.

Prechtl  290.

Primi  425.

Pristauer  275.

Prochaska  s.  Prohaska.

Prohaska  48.

Puttler  119.

Quaiser  (Oueisser)  298.

Radebach  323.
Radl  3.
Raimann  384.
Ratowicz  318.
Rauch  119.
Rausch  260.
Rauschmayer  84.
Rauter  260.
Redersdorff  451.
Regazzioni  477.
Reichel  472.
Reichelt  455.

Reif  451.
Reiner  101.
Reitmeier  358.
Remesch  79.
Renger  426.
Reßl  88.

di  Riccio  89.
Richter,  Johann  441.
—,  Rudolf  290.
Rieder  18.
Rietschel  290.
Ritschel  386.
Rösner  69.
Rösselhuber  79.
Rohmann  11.
Romanet  84.
Rosemeyer  48.
Rothbaum  379.
Rotter  296.
Rotzmann  79.
Rousseau  318.
Rubenstein,  Bär  422
—,  Jacob  422.
Rubey  477.
Rudolf  84.
Rüth  43.
Ryschowsky  73.

Sandner  3.

Schachner  339.

Schädeli  323.

Schartel,  Engelbert  441.
—,  Johann  290.
Schauer  84.
Schauschelker  466.
Scheibner  53.
Schellinger  271.
Schermann  477.
Scherrer  43.

Schestak  11.

Schies  119  s.  Schoch  280.
Schimaneck  s.  Schimmek.
Schimmek  463.
Schimuneck  s.  Schimmek.
Schleiffer  384.

Schlitter  286.

Schloegl  395.

Schmied  11.

Schmidt,  Friedrich  Anton  290.

—,  Johann  384.

—,  Josef  aus  Freiwaldau  97.
—,  Josef  aus  Parabuty  430.

Schneider  63.
Schnürmacher  88.
Schoch  280.
Schöbel  69.
Schöberl  451.
Schönborn  52.
Schönherr  97.
Scholze  79.
Schortz  260.



Schouwen  s.  van  der  Tück.

Schrammek  53.
Schrenk  289.
Schturma  73.
Schubert  8.
Schudel  286.

Schulak  422.
Schunckel  318.
Schwarz  318.

Seba  s.  Sebova.
Sebova  296.
Sedlacek  101.
Seehofer  379.

Segert  89.

Seidl,  Dominikus  451
—,  Josef  48.

Seiffert  11.

Seik  79.

Selinger  279.
Selvica  78.

Sendacz  384.

Senn  280.

Sentner  97.

Sferza  379.

Siegler  s.  Beenen.
Siegmund,  Franz  317.

—,  Ernestine  Louise  317.

Silvertant  285.
Simon  437.
Simoni  441.
Simonsen  379.
Simuneck  s.  Schimmek.
Skowronska  43.
Skriwan  44.
Skrzypczak  96.
Sladaschek  280.
Slepicka  80.
Sluka  11.
Smetana  53.
Sojkowska  466.
Sommer  477.
Sommerauer  48.
Soukup  430.
Spalek  455.
Sperlich  18.
Spieß  318.
Spinar  441.
Spitgewitzer  466.
Spörri  44.
Sprenger  353.
Srschenn  (Srsen)  323.
Stadler  97.
Stadlin  477.
Stafinsky  347.
Stary  53.
Steck  279.
Stegmeyer  89.
Stein  419.
Steiner  477.
Stengel  44.
Sternlicht  323.
Stiller  296.
Stingl  430.
Stöckl  463.
Stoecklin  3.
Stöcks  296.
Stoy  119.
Straka  84.
Ström  84.
Strohmaier  59.
Strubel  18.
Strunz  422.
Studeny  426.

VII

Studer  53.

Stumfoll  396.
Suchanek  69.

Suchomel  430.

Suter  384.

Sutton  323.
Svejkowsky  280.
Swetli  89.

Swoboda  119.
Szeikewicz  (Szeykiewicz)  432.
Sztafinsky  s.  Stafinsky.

Tamiozzo  384.
Tarmann  69.
Tausch  53.
Tazl  59.
Teichmann,  Heinrich  85.
—,  Karl  49.
Thamm  339.
Theunißen  286.
Thiele  358.
Thum  353.
Toccolini  477.
Tokar  49.
Tokatsy  446.
Tomann  466.
Totzauer  477.
Treml  49.
Trenk  49.
Trenwurst  379.
Trnka  466.
Trojano  85.
van  der  Tück  466.
Tykać  119.

Ullmann,  Anton  422.
—,  Siegmund  384.
Ullrich,  Moritz  296.
Ulrich,  Franz  466.
Urban,  Johanna  101.
—,  Mathias  97.
Urdlauer  (Urlauer)  358.

van  Vaalsen  280.
Vaes  437.
Varnaß  358.
Vater  396.

Veit  101.

Vesely  s.  Wesely.
Veselz  s.  Wesely.
Vyvadil  80.

Wagner,  Josef  339.
—,  Robert  290.
Waky  472.
Walczak  339.
Waldert  455.
Waldhauser  290.
Walkowski  432.
Walla  53.

van  der  Walle  286.
Waltl  89.

Weber  437.
Weidner  347
Weiner  271.
Welter  88.

Wenzel  85.
Wermeling  422.
        <pb n="8" />
        VIII

Werner,  Alexander  437.                                                                 Zacharias  85.

—,  Karl  419.                                                                                       Zachariasen  275.
—,  Marie  476.                                                                                   Zaunegger  298.
Wesely  426.                                                                                         Zeischka  437.

Wey  271.                                                                                              Zeisel  353.
Wiedermann  18.                                                                                Zender  s.  Sendacz.
Wiennaux  440.                                                                                   Zerio  80.

Wiktora  271.                                                                                       Zentner  78.

Wilhelmsen  455.                                                                                Zgrodny  437.
Wimmer  260.                                                                                      Ziraneck  89.
Windrich  69.                                                                                        Zitthoff  323.
Winter  317.                                                                                          Zotz  430.
Winzens  430.

Witjes  433.

Wlk  440.                                                                                                  Zurücknahme  von  Aus-Wörösch
  80.                                                                                                           weisungen:

Wolf,  Eduard  73.

—,  Franz  80.                                                                                       Jönson  290.

—,  Wilhelm  386.
Wolfsegger  271.
Wulkan  119.
Wundrack  466.

                                                                                                                     Kaiser  97.
                                                                                                                     Ruppert  419.
                                                                                                                     s.  a.  Hörnla,  Johmann  und

                                                                                                                     Plangger.

B.

Belgien  s.  u.  Zolltarifirung.

Berechtigungsscheine  s.  u.  Branntwein.

Branntwein.  Abänderung  des  §.  3  der  B.-Gebühren-Ordnung

  91.

Abänderung  der  Ziffer  II  der  Anlage  C  zu  den  Vorschriften

über  die  Denaturirung  des  B.  hinsichtlich  des  spezifischen

Gewichts  des  Terpentinöls  118.

Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Aufstellung  und

Veröffentlichung  von  Nachweisungen,  betreffend  die  Produktion,

  die  Versteuerung  und  den  Bestand  inländischen

B.  470.

Anrechnung  und  Einlösung  der  Branntweinsteuer-Berechtigungs-

  und  Vergütungsscheine  268.

Herstellung  der  Kontingente  der  landwirthschaftlichen

Kartoffelbrennereien  für  das  laufende  Betriebsjahr  475.

Namhaftmachung  von  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen

  B.-Denaturierungsmittels  ermächtigten  Firmen

439,  465.

—  Vorschriften,  betreffend  die  Veranlagung  der  Brennereien
zum  Kontingente  für  die  Kontingentsperiode  1893/96  23.

Brennereien  s.  u.  Branntwein.

Brieftauben.  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetze
vom  28.  Mai  1894,  betreffend  den  Schutz  der  B.  und  den
Brieftaubenverkehr  im  Kriege  457.

C.

Civilprozeßordnung.  Nachweisung  der  zur  Vertretung
des  Militärfiskus  bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
von  Militärpersonen  berufenen  Militärbehörden  2c.  388.

D.

Denaturierung  s.  u.  Branntwein.
Deutsch-Ostafrika  s.  u.  Schutzgebiete.

E.

Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Gesammt-Verzeichniß
der  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung
berechtigten  Lehranstalten  299;  Nachtrag  449.

 

Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  2c.
Vom  1.  April  1893  bis:  Ende  Dezember  1893  14;
1894:  Januar  56,  Februar  72,  Nachtrag  77;  März  100.  —
Für  das  Etatsjahr  1893/94  284.
Vom  I.  April  1894  bis  Ende:  April  276,  Mai  295,
Juni  346,  Juli  382,  August  412,  September  436,  Oktober
454,  November  474.
Eisenbahnen.  Beförderung  ungesalzener  frischer  Häute  in
Einzelsendungen  auf  den  E.  381.
—  Beitritt  der  Niederlande  zu  den  Vereinbarungen  über  die
zollsichere  Einrichtung  der  Eisenbahnwagen  im  internationalen
  Verkehr  453.
—  Ergänzung  der  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereins-Zollgesetzes,
  sowie  des  E.-Zollregulativs  52.
s.  a.  u.  Leichenpässe,  Militäranwärter.
Erdnüsse.  Bestimmungen  über  die  Gewährung  einer  Zollbegünstigung
  beim  Schälen  von  E.  480.
Ersatzkommissionen.  Berichtigung  des  Verzeichnisses  der
Civilvorsitzenden  117.

F

Feuerwaffen  s.  u.  Handfeuerwaffen.
Forstversorgungsschein  s.  u.  Militäranwärter.

G.

Gartenbau-Anlagen  s.  u.  Reblaus.
Genußscheine  s.  u.  Stempelabgaben.
Gerichtsbarkeit  s.  u.  Schutzgebiete.
Getreide  s.  u.  Privattransitlager.
Grenzbehörden  s.  u.  Ausweisungen.
Guinea-Kompagnie  s.  u.  Schutzgebiete.

H.
Häute  s.  u.  Eisenbahnen.
Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1894.  Erscheinen
  13.  Herausgabe  für  1895  476.
—  für  die  deutsche  Handelsmarine  für  1894.  Erscheinen  349.
Handelsvertrag  mit  Belgien  s.  u.  Zolltarifirung.
Handfeuerwaffen.  Anerkennung  ausländischer  Prüfungszeichen
  für  H.  20,  350.
Havarirte  Waaren  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

J.

Inländische  Werthpapiere.  Versteuerung  358.

Invaliditäts=  und  Altersversicherung  der  Seeleute.  Vorschriften
  über  die  Einziehung  der  von  den  Rhedern  zu
entrichtenden  Beiträge  481.

K.
Kaiser    Wilhelmsland,  Kamerun  s.  u.    Schutzgebiete

Kartoffelbrennereien  s.  u.  Branntwein.

Kolonien  s.  u.  Schutzgebiete.

Konkurs-Statistik.  Bestimmungen,  betreffend  die  Herstellung
  einer  K.  458.

Konsularische  Befugnisse  s.  u.  Schutzgebiete.
        <pb n="9" />
        Konsulate,  deutsche.  Einziehung  des  K.  in  Copiapoó  (Chile)  1
und

anderweite  Zutheilung  des  Amtsbezirks  an  den  des  Konsulats
  in  Valparaiso  1.

Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,
Vize-Konsuln,  Konsular-Agenten).

Ernennungen  bezw.  Bestellungen;  in:

Argentinische  Republik:  Bahia  Blanca  1.

Chile:  Iquique  447,  Pisagua  447.

Costarica:  Punta  Arenas  473.

Däunemark:  Aarhuus  421,  Kopenhagen  383.

Frankreich:  Nizza  277.

Französische  Besitzungen:  Saigon  391.
Großbritannien:  Hartlepool  421,  London  287,  Stornoway

  (Hebriden-Insel)  421.

Britische  Besitzungen:  Calcutta  387,  Kimberley  1.
Griechenland:  Corfu  423.

Italien:  Taranto  431.

Mexiko:  Cindad  Juarez  5,  Ciudad  Porfirio  Diaz  87,
Guadalajara  439,  Monterey  435,  San  Luis  Potosi  45,
Tapachula  9.

Niederlande:  Nymwegen  423.

Peru:  Cuzco  287.

Portugal:  Porto  423.

Rumänien:  Galatz  281.

Schweden  und  Norwegen:  Ahus  359,  Gothenburg  319,
Kragerö  431,  Namsos  439,  Söderhamn  421.

Serbien:  Nisch  55.

Spanien:  Madrid  319.

Spanische  Besitzungen:  Aguadilla  1,  Ponce  1.
Türkei:  Alexandrien  325,  Cairo  87,  325,  Tantah  411.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika:  Boston  423,  New-Orleans

  427,  Portland  (Oregon)  423,  Tacoma

(Staat  Washington)  427.

—  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  in:
Alexandrien  281,  315,  Asuncion  65,  473,  Athen  355,
Barcelona  259,  387,  Beirut  391,  Buenos  Aires  355,
Bukarest  473,  Cairo  315,  Callao  325,  Constantinopel  319,
Corfu  316,  Galatz  315,  Genua  359,  Jaffa  411,  Jassy
319,  Jerusalem  261,  Leon  (Nicaragua)  267,  Lissabon  51,
Madrid  315,  Patras  319,  Porto  51,  Quito  87,  Shanghai
325,  Sofia  62,  383,  Swatow  383,  Varna  297,  Zanzibar
  277.

—  s.  a.  u.  Schutzgebiete.

—  Entlassungen;  in:  Botuschan  443,  Callao  65,  Coruna  341,
Lerwick  287.

—  Todesfälle;  in:  Jaffa  341,  Kragerö  (Norwegen)  51,  Palembang
  (Sumatra)  325,  Porto  (Portugal)  51.

—  ausländische  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
Konsulats  -  Verweser,  Konsular-Agenten,  Handels-Agenten).


Exequatur-Ertheilungen;  in:  Aachen  431,  Berlin  13,
22,  383,  411,  435,  Bonn  55,  Braunschweig  62,  87,  326,
Bremen  45,  355,  359,  Bremerhaven  326,  Cassel  277,

Cöln  277,  391,  Crefeld  13,  391,  Danzig  316,  Düsseldorf

  391,  Emden  383,  Frankfurt  a.  M.  281,  Freiburg
  i./Br.  439,  467,  Hamburg  51,  281,  287,  294,  341,
Hannover  55,  326,  Kehl  51,  349,  Königsberg  99,
Leipzig  71,  93,  99,  Magdeburg  83,  Mainz  421,  Mannheim
  51,  277,  316,  Stettin  453.
—  für  Deutsch-Ostafrika  267.
—  s.  a.  u.  Schutzgebiete.
Konten-Regulativ.  Abänderung  in  Betreff  des  Artikels
„künstliche  Zähne“  92.
Kontingente  s.  u.  Branntwein.

 

 

 

IX

Kriegsleistungen.  Bekanntmachung,  betreffend  die  auf
Grund  des  Gesetzes  über  die  K.  gebildeten  Lieferungsverbände
  und  die  hinsichtlich  der  K.  der  Gemeinden  zuständigen
  Behörden  341.  Berichtigung  426.

L.

Landwehr-Bezirks-Eintheilung.  Aenderungen  16,  269.

Lehranstalten  s.  u.  einjährig-freiwilliger  Militärdienst.

Leichenpässe.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung
  von  L.  zuständigen  Behörden  in  der  Schweiz  338.

Leuchtöl  s.  u.  Mineral-Leuchtöl.

Lieferungsverbände  s.  u.  Kriegsleistungen.

Lübeck  s.  u.  Maschinisten.

M.

Mälzereifabrikate  s.  u.  Mühlenfabrikate.

Marine-Verwaltung  s.  u.  Militäranwärter.

Maschinisten.  Errichtung  einer  Kommission  für  die  Prüfung
der  M.  auf  Seedampfschiffen  in  Lübeck  422.

Medizinisch-hygienische  Ausstellung  in  Rom  s.  u.  Zölle  und
Steuern.

Militäranwärter.  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der
den  Militäranwärtern  im  Reichsdienst  (Marine-Verwaltung)
vorbehaltenen  Stellen  414;  desgl.  in  dem  Verzeichniß  der
Anstellungsbehörden  415.

—  Aenderung  der  in  die  Vorschriften  über  die  Civilversorgung
  der  M.  aufgenommenen  Bedingungen  für  die  Erlangung
  des  Forstversorgungsscheins  78.

—  Berichtigung  des  sechsten  Nachtrags  zu  dem  Gesammtverzeichniß
  der  vorbehaltenen  Stellen  10.

—  Neues  Gesammtverzeichniß  der  zur  Anstellung  verpflichteten
Privat-Eisenbahnen  395,  397.

Militärfiskus,  Militärpersonen  s.  u.
Civilprozeßordnung.

Mineral-Leuchtöl.  Anweisung  für  die  Ermittelung  der
zollpflichtigen  Menge  und  für  die  Berechnung  des  Zolles
bei  der  Zollabfertigung  von  M.  nach  dem  Naumgehalt  327.

Mineralöl.  Ergänzung  des  Bundesrathsbeschlusses  vom
25.  Juni  1891,  betreffend  die  Zollbehandlung  von  M.  zu
Raffinations-  2c.  Zwecken  45.

Moste  s.  u.  Wein.
Mühlenfabrikate.  Zollamtliche  Prüfung  derselben  335.
Mühlen-  oder  Mälzereifabrikate.  Regulativ,  betreffend  die

Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  207.

N.

Naturalverpflegung.  Festsetzung  der  für  das  Jahr  1895
zu  vergütenden  Beträge  476.

Nautisches  Jahrbuch  für  1897.  Erscheinen  355.

Niederlande  s.  u.  Eisenbahnen.

Notenbanken,  deutsche;  Status  derselben.  Ende  Dezember
1893  6.—  1894:  Januar  46,  Februar  66,  März  94,  April
262,  Mai  282,  Juni  320,  Juli  356,  August  392,  September
  428,  Oktober  444,  November  468.

O.
Ostafrika  s.  u.  Schutzgebiete.

P.

Petroleum  s.  u.  Stempelabgaben,  Waarenverzeichniß.
Pflänzlinge  s.  u.  Rebe.
        <pb n="10" />
        X

Privattransitlager.  Regulativ  für  P.  von  den  in  Nr.  9
des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  (Getreide  2c.)  ohne
Mitverschluß  der  Zollbehörde  243.

Produktion  s.  u.  Branntwein.

Prüfung  s.  u.  Mühlenfabrikate.

Prüfungszeichen  s.  u.  Handfeuerwaffen.

Putztücher  s.  u.  Zolltarifirung.

R.

Rebe.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausfuhr  der  zur
Kalegorie  der  R.  nicht  gehörigen  Pflänzlinge  479.

Reblaus.  Neues  Verzeichniß  der  regelmäßigen  Untersuchungen
unterliegenden  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-Konvention
  entsprechend  erklärten  Gartenbau  2c.  Anlagen  360.

Rechtsverhältnisse  s.  u.  Schutzgebiete.

Reichsbeamte.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  R.  zur
Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder  2c.  413.

Reichsstempelgesetz  vom  27.  April  1894.  Ausführungsvorschriften
  A  121.

—  Bestimmungen  B  über  die  Erhebung  und  Verrechnung  der
nach  dem  R.  zu  entrichtenden  Abgaben  152.

—  s.  a  u.  Stempelabgaben.

Reichs-Versicherungsamt.
räume  395.

Reisschälmühlen.
R.  326.

Rom  s.  u.  Zölle  und  Steuern.

Rußland  s.  u.  Angehörige.

Verlegung  der  Geschäfts-Abänderung
  des  Zollregulativs  für

S.

Schiffbau-Regulativ.  Ergänzung  des  Verzeichnisses  l.  der  Anlage
  A  zum  S.  (Zollfreiheit  der  Schiffsbaumaterialien)  288.

Marine  für  1894.
Schrauben.  VBestimmungen
glaubigung  von  S.  291.
Schutzgebiete.  Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  in  den
Schutzgebieten  von  Kamerun,  Togo  und  Deutsch-Ostafrika
angestellten  Landesbeamten  261.
Einrichtung  zweier  Amtsbezirke  im  südwestafrikanischen
Schutzgebiete  für  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster
Instanz  und  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstandsakten
  471.
Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten.  Kamernn
  62.  316:  Neu-Guinea  (Kaiser  Bilhelmsland)  71;
Ostafrika  322;  Südwestafrika  326,  471.
Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Landeshauptmann
  für  das  S.  der  Neu-Guinea-Kompagnie  61.
Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten
  in  Deutsch-  Ostafrika  115.
—  s.  a.  u.  Aerzte.
Schweiz  s.  u.  Leichenpässe.
Seeämter.  Erscheinen  eines  weileren  Heftes  der  Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  S.  99,  359.
—  Erscheinen  des  Registers  zum  X.  Bande  der  Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  S.  385.
Seedampfschiffs-Maschinisten  s.  u.  Maschinisten.
Seeleute  s.  u.  Invaliditätsversicherung.
Spanien.  Spanische  Kolonien  s.  u.  Zollzuschlag.
Spanische  Weine  s.  u.  Wein.
Spezifisches  Gewicht  s.  u.  Branntwein.
Stations-Kontrolöre  s.  u.  Zölle  und  Steuern.
Statistik  s.  u.  Arbeiterstatistik,  Konkurs.

Erscheinen  63.  Nachträge  267,  359,  410.
für  die  Prüfung  und  Be- 



Stempelabgaben.  Ausführungsvorschriften  A  zum  Reichsstempelgesetz
  vom  27.  April  1894  121.

—  Befugniß  zur  stempelfreien  Abstempelung  von  inländischen
Aktien  394.

—  Bestimmungen  B  über  die  Erhebung  und  Verrechnung
der  nach  dem  Reichsstempelgesetz  zu  entrichtenden  Abgaben
  152.

—  Ermächtigung  zur  Abstempelung  von  Genußscheinen  394.

—  Terminpreise  für  raffinirtes  amerikanisches  Petroleum  an
der  Hamburger  Börse  9.

Südwestafrika  s.  u.  Schutzgebiete.

T.

Tagearbeiter  s.  u.  Tagelöhne.

Tagegelder  s.  u.  Reichsbeamte.

Tagelöhne,  ortsübliche,  gewöhnlicher  Tagearbeiter  485.
Tarasätze.  Abänderung  3535.

Terminpreise  s.  u.  Stempelabgaben.

Terpentinöl  s.  u.  Branntwein.

Theilungslager  s.  u.  Wein.

Togo  s.  u.  Aerzte,  Schutzgebiete.

U.

Uebereinkommen  mit  Rußland  s.  u.  Angehörige.

Ursprungszeugnisse.  Abänderung  der  Bestimmungen  über
U.  für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden
Waaren  75.

V.

Vereins-Zollgesetz.  Ergänzung  der  Anweisung  zur  Ausführung
  des  V.  52.

Vergütungsscheine  s.  u.  Branntwein.

Versicherungsamt,  (Reichs-),  Verlegung  der  Geschäftsräume
  395.

Versteuerung  inländischer  Werthpapiere  358.

—  s.  a.  u.  Branntwein.

W.

Waarenverzeichniß.  Ergänzung  des  amtlichen  W.  zum
Zolltarif  in  Bezug  auf  den  Artikel  „Petroleum“  75.

Wehrordnung.  Berichtigung  270.

—  s.  a.  u.  Aerzte,  einjährig-freiwilliger  Militärdienst,  Ersatzkommissionen,
  Landwehr-Bezirks-Eintheilung.

Wein.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung
  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  328.

—  Verschnitt=  und  -Moste.  Zollbehandlung  431.

—  Zollbehandlung  der  in  Theilungslagern  befindlichen
spanischen  W.  334.

Weintheilungslager  s.  u.  Wein.

Werthpapiere  inländische,  Versteuerung  358.

Z.

Zähne,  künstliche  s.  u.  Konten-Regulativ.

Zölle  und  Steuern.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der
Reichsbevollmächtigten  und  Stationskontrolöre  1,  5,  68,
92,  102,  322,  394.

—  Titelverleihung  443.

—  Bestimmungen  über  zollfreien  Einlaß  der  von  der  Welt-Ausstellung
  in  Antwerpen  zurückgelangenden  deutschen
Güter  278.

—  Gewährung  eines  Gewichtsabzugs  bei  der  Verzollung
havarirter  Waaren  118.
        <pb n="11" />
        Zölle  und  Steuern.  (Forts.)

—  Zollfreier  Einlaß  der  von  der  internationalen  medizinischhygienischen
  Ausstellung  in  Rom  zurückgebrachten  deutschen
Güter  62.

—  Zollfreiheit  der  Schiffsbaumaterialien  288.

—  s.  a.  u.  Branntwein,  Konten-Regulativ,  Mineralöl,  Mühlenfabrikate,
  Privattransitlager,  Reichsstempelgesetz,  Reisschälmühlen,
  Stempelabgaben,  Tarasätze,  Ursprungszeugnisse,
Vereins-Zollgesetz,  Waarenverzeichniß,  Wein,  Zollerleichterung,
  Zollregulativ,  Zolltarifgesetz,  Zollzuschlag,  Zucker.

Zollabfertigung  s.  u.  Mineral-Leuchtöl.

Zollamtliche  Prüfung  der  Mühlenfabrikate  335.

Zollbegünstigung  beim  Schälen  von  Erdnüssen  480.

Zollbehandlung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  328.

—  s.  a.  u.  Wein.  

Zollerleichterung.  Regulativ,  betr.  die  Gewährung  einer
Z.  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlen-  oder  Mälzereifabrikaten  207.

 

Xl

Zollgesetz  s.  u.  Vereins-Zollgesetz.
Zollregulativ  für  Reisschälmühlen.
—  (.  a.  U.  Eisenbahnen.
Zolltarifgesetz.  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,
betr.  die  Abänderung  des  Z.  vom  14.  April  1894.  178.

Zolltarifirung  baumwollener  gerauhter  Putztücher  in  Ausführung
  des  Handels=  und  Zollvertrages  mit  Belgien  268.

—  s.  a.  u.  Privattransitlager,  Waarenverzeichniß.

Zoll=  und  Steuerstellen:  Veränderungen  in  dem  Stande  oder
den  Befugnissen  15,  57,  68,  92,  93,  268,  285,  288,  316,
317,  377,  390,  424,  447,  475.

Zollzuschlag.  Erhebung  eines  Z.  für  aus  Spanien  und
den  spanischen  Kolonien  kommende  Waaren  273,  275.
Zucker.  Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zum

Zuckersteuergesetz  57.
Zuckersteuerstellen  im  deutschen  Zollgebiet  103.

Abänderung.  326.
        <pb n="12" />
        Chronologische  Uebersicht

des

XXII.  Jahrgangs  1894.

 

 

 

 

 

Datum
der                                                                                                                                                                                               Nummer
Verordnungen,                                                              Inhalt.                                                                                                      des   Seite.
Bekanntmachungen                                                                                                                                                                Blattes.
              2c.
1894.

17.  Januar  Terminpreise  für  raffinirtes  amerikanisches  Petroleum  an  der  Hamburger  Börse        3               9
22.       "         Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  ...                                                                            4             16

26.       "          Vorschriften,  betreffend  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingente
                          für  die  Kontingentsperiode  1893/96  ......  .  ..                                                                                     5             23

29.        "         Abänderung  des  Regulativs  für  die  Errichtung  einer  Kommission  für  Arbeiter-  
                          statistik  .  ..                                                                                                                                                           5             19
1.  Februar  Anerkennung  ausländischer  Prüfungszeichen  für  Handfeuerwaffen                                        5             20

10.  Februar  Uebereinkommen  zwischen  dem  Reich  und  Rußland,  betreffend  die  gegen—
29.  Januar   seitige  Uebernahme  früherer  Angehöriger  der  beiden  Länder  .  .                                     14             81

13.  Februar  Ergänzung  der  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereins—  Zollgesetzes  ,
                          sowie  des  Eisenbahn-Zollregulativs                                                                                                            7            52
21.         "         Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuer-Gesetz                                8           57

21.         "        Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Landeshauptmann  für
                          das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  .  ..                                                                            9          61

26.         "        Zollfreier  Einlaß  der  von  der  internationalen  medizinisch-  hygienischen
                          Ausstellung  in  Rom  zurückgebrachten  deutschen  Güter                                                             9.          62

19.  März      Ergängzung  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  in  Bezug
                          auf  den  Artikel  „Petroleum“  ..  .  ..  .                                                                                                     12          75

19.        "         Abänderung  der  Bestimmungen  über  Ursprungszeugnisse  für  die  aus
                         meistbegünstigten  Ländern  eingehenden  Waaren  .  ..  .                                                               12          75

19.         "        Aenderung  der  in  die  Vorschriften  über  die  Civilversorgung  der  Militär-                         anwärter

  aufgenommenen  Bedingungen  für  die  Erlangung  des  Forst-                         versorgungsscheins
  .  .  ..  .  .                                                                                                                        13         78
11.  April       Abänderung  des  §.  3  der  Branntwein-Gebühren-Ordnung.  16  91

11.      "           Abänderung  des  Konten-Regulativs  in  Betreff  des  Artikels  „künstliche
                          Zähne“                                                                                                                                                                     16          92

20.       "          Berichtigung  des  Verzeichnisses  der  Civilvorsitzenden    der  im  Deutschen  Reich
                          bestehenden  Ersatzkommissionen                                                                                                             18       117

22.       "          Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  in  Deutsch-                         Ostafrika
                                                                                                                                                                   18       115
24.     "          Gewährung  eines  Gewichtsabzuges  bei  der  Verzollung  havarirter  Waaren                       18      118
        <pb n="13" />
        XIII

 

 

 

 

 

 

 

Datum
der                                                                                                                                                                                            Nummer
Verordnungen,                                                                             Inhalt.                                                                                des          Seite.
Bekanntmächungen                                                                                                                                                              Blattes.
           2c.
24.  April         Abänderung  der  Ziffer  II  der  Anlage  C  zu  den  Vorschriften  über  die  De-                            naturirung
  des  Branntweins  hinsichtlich  des  spezifischen  Gewichts
                            des  Terpentinöls.                                                                                                                                          18              118
·                                                                                                                                                                                                 Nachtrag  zu
27.       "             Ausführungsvorschriften  A  zum  Reichsstempelgesetz  vom  27.  April  1894                 18             121
27.       "             Bestimmungen  B  über  die  Erhebung  und  Verrechnung  der    nach  dem  
                             Reichsstempelgesetz  zu  entrichtenden  Abgaben                                                                           "              152
27.         "           Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,  betreffend  die  Abänderung   des
                            Zolltarifgesetzes,  vom  14.  April  1894                                                                                                   "              178
27.          "          Regulativ,  betreffend  die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Aus-                             fuhr von
  Mühlen-  oder  Mälzereifabrikaten  .                                                                                  "               207
27.          "          Regulativ  für  Privattransitlager  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  auf-                             geführten
  Waaren  (Getreide  2c.)  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde                           "              243
5.    Mai            Aenderung  des  Verzeichnisses  der  in  Bezug  auf  die  Ausweisung  von
                             Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet  zuständigen  Grenzbehörden                                        20            264
6.         "             Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  in  den  Schutzgebieten  von  Kamerun,
                            Togo  und  Deutsch-Ostafrika  angestellten  Landesbeamten                                                     20            261
14.        "            Zolltarifirung  baumwollener  gerauhter  Putztücher  in  Ausführung  des  Handels-                            und
  Zollvertrages  mit  Belgien.                                                                                                               21           268
16.         "            Aenderungen  der  Landwehr--Bezirks-Eintheilung                                                                          21           269
25.         "           Erhebung  eines  Zollzuschlages  für  aus  Spanien  und  den  spanischen  Kolonien
                             kommende  Waaren                                                                                                                                      22  273u.275
26.         "            Bestimmungen  über  zollfreien  Einlaß  der  von  der  Welt-  Ausstellung  in  Ant-                 
                             werpen  zurückgelangenden  deutschen  Güter                                                                                 23          278
  5.      Juni        Bestimmungen  für  die  Prüfung  und  Beglaubigung  von  Schrauben                                 26          291
26.        "             Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche
                              im  Schutzgebiet  von  Togo                                                                                                                       27         297
27.         "            Gesammtverzeichniß  derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehr-                              ordnung
  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den
                              einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind                                                                         27        299
30.         "             Anerkennung  ausländischer  Prüfungszeichen  für  Handfeuerwaffen  im
                              Deutschen  Reich                                                                                                                                             32        350
14.      Juli           Abänderung  des  Zollregulativs  für  Reisschälmühlen.                                                                30        326
14.         "             Abänderung  des  Verzeichnisses  der  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen    zu-                              ständigen
  Behörden  in  der  Schweiz                                                                                                  30         338
16.          "            Anweisung  für  die  Ermittelung  der  zollpflichtigen  Menge  und  für  die  Be-                               rechnung
  des  Zolles  bei  der  Zoll-  Abfertigung  von  Mineral—  Leuchtöl
                               nach  dem  Raumgehalt.                                                                                                                             30        327
16.          "             Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung  der  Verschnitt-                               Weine
  und  -Moste                                                                                                                                       30        328
16.          "              Zollbehandlung  der  in  Theilungslagern  befindlichen  spanischen  Weine                       30        334
17.          "              Abänderung  von  Tarasätzen.                                                                                                                 30        335
18.          "              Zollamtliche  Prüfung  von    Mühlenfabrikaten                                                                             30        335
24.          "             Bekanntmachung,  betreffend  die  auf  Grund  des  Gesetzes  über  die  Kriegs-                                leistungen
  gebildeten  Lieferungsverbände  und  die  hinsichtlich  der
                                Kriegsleistungen  der  Gemeinden  zuständigen  Behörden                                                       31       341
                                Berichtigung                                                                                                                                                     41       426
        <pb n="14" />
        XIV

 

Datum

 

 

 

 

 

der                                                                                                                                                                                                Nummer
Verordnungen,                                                               Inhalt.                                                                                                 des       Seite.
Bekanntmachungen                                                                                                                                                                Blattes.
            2c.
11.  August      Neues  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  
                              den Anforderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten  Garten-                              bau-
  2c.  Anlagen                                                                                                                                          34           360
18.         "            Beförderung  ungesalzener  frischer  Häute  in  Einzelsendungen  auf  den  Eisen-                              bahnen
                                                                                                                                                                35            381
1.  September  Verlegung  der  Geschäftsräume  des  Reichs-  Versicherungsamts                                        38           395
11.           "            Neues  Gesammtverzeichniß  der  zur  Anstellung  von  Militäranwärtern
                                verpflichteten  Privat-Eisenbahnen                                                                                                       38          395
18.           "           Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Reichsbeamten  zur  Verordnung,  betreffend
                               die  Tagegelder  2c.                                                                                                                                        39          413
19.           "            Abänderung  des  Verzeichnisses  der  den  Militäranwärtern  im  Reichs-                               dienst
  (Marine-Verwaltung)  vorbehaltenen  Stellen                                                                      39          414
19.           "            Abänderungen in dem Verzeichniß der Anstellungsbehörden                                                      39          415
16.  Oktober     Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste             43          431
14.  November  Nachtrags-Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Aus-                                stellung
  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den
                               einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind                                                                         47         449
17.            "           Beitritt  der  Niederlande  zu  den  Vereinbarungen  über  die  zollsichere  Ein-                                richtung
  der  Eisenbahnwagen  im  internationalen  Verkehr                                                  48         453
11.  Dezember  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Aufstellung  und  Veröffentlichung
                                von  Nachweisen,  betreffend  die  Produktion,  die  Versteuerung  und  den
                                Bestand  inländischen  Branntweins                                                                                                      51          470
19.          "             Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung  zu  vergütenden  Beträge  für
                                das  Jahr  1895                                                                                                                                                52          476
20.           "             Herstellung  der  Kontingente  der  landwirtschaftlichen  Kartoffelbrennereien  ·
                                 für  das  laufende  Betriebsjahr                                                                                                              52         475
20.         "              Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht
                                 gehörigen  Pflänzlinge                                                                                                                                 53         479
20.          "              Vorschriften  über  die  Einziehung  der  von  den  Rhedern  für  die  In-                                 validitäts-
  und  Altersversicherung  der  Seeleute  zu  ent-                                 richtenden
  Beiträge                                                                                                                                      53        481
25.            "           Bestimmungen  über  die  Gewährung  einer  Zollbegünstigung  beim  Schälen
                                 von  Erdnüssen                                                                                                                                                53       480

 

 

Gedruckt  bet  Jullus  Sittenseld  in  Berlin  W.
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.



 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.    Berlin,  Freitag,  den  5.  Januar  1894.  No 1.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Einziehung
  eines  Konsulats                                     Seite  1          3.  Polizei-Wesen:  Auswelsung  von                                                                                                                                              Ausländern  aus  dem
2.  Zoll-  und  Steuer  ·  Wesen:  Bestellung  zweier                   Reichsgebiet::                                                                             2
Stations-Kontrolöre                                                               1

 

1.  Konsulat  -  Wesen.

 

Seine  Majestät,  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Hermann  Webner  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  Konsuls
Werner  Rolfes  zum  Konsul  in  Kimberley  (Britisch-Südafrika),
den  bisherigen  Konsular-Agenten,  Kaufmann  Dietrich  Meyer  zum  Vize-Konsul  in  Bahia  Blanca
(Argentinien),
den  Kaufmann  Joachim  Werner  Bultmann,  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen
Vize-Konsuls  Küchler,  zum  Vize-Konsul  in  Aguadilla  (Puerto  Rico)
und
den  Kaufmann  H.  C.  Fritze,  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  Vize-Konsuls
Lundt  zum  Vize-Konsul  in  Ponce  (Puerto  Rico)
zu  ernennen  geruht.

Das  Konsulat  in  Copiapó  (Chile)  ist  eingezogen  und  die  den  bisherigen  Amtsbezirk  desselben  bildende
Provinz  Atacama  dem  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Valparaiso    zugetheilt  worden.

 

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen
1.  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Basset  zu  Neustadt  O./Schl.  an  Stelle  des  als
Stations-Kontrolör  nach  Mannheim  versetzten  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Wegener
1
        <pb n="16" />
        —  2  —

den  Königlich  bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Bamberg,  Bayreuth,  Furth  alW.,  Hof  und
Waldsassen,  sowie  dem  Königlich  sächsischen  Uebergangssteueramt  zu  Hof  als  Stations-Kontrolör,
mit  dem  Wohnsitz  in  Hof,

2.  der  Königlich  bayerische  Zoll-Inspektor  Fuchs  in  Neustadt  a/H.    an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
  zurückberufenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Bauer  den  Königlich  preußischen
Hauptämtern  zu  Landsberg  O/Schl.,  Myslowitz,  Neustadt  O/Schl.,  Ratibor,  Breslau,  Gleiwitz,

Oels  und  Oppeln  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Breslau,
vom  1.  Dezember  1893  ab  beigeordnet  worden.

 

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  
Name  und  Stand         Alter  und  Heimath                                                                      Behoͤrde,  welche            Datum
                                                                                                                          Grund                                                                                des
                                                                                                                            der                                                                                                                                                                     die  Ausweisung          Ausweisungs-Laufende Nr:
                  der  Ausgewiesenen.                                                            Bestrafung.                                                                                                                                                                    beschlossen  hat.      beschlusses.
1.  2.    3.  4.    5.  6.
                                                       a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|  Alexis,  Napoleon  geboren  am  14.  August  1842  zu  Casal-infacher  und  schwerer  Kaiserlicher  Bezirks-Prä=16.  Dezember
Galli,  Erdarbeiter,  maggiore,  Provinz  Cremena,  Italien,  Diebstahl  im  wieder=  sident  zu  Colmar,  v.  J.
italienischer  Staatsangehöriger,  holten  Rückfall  [10  i
i  Jahr  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  5.
Juli  1883,
b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Johann  Adamek,  (geboren  im  Juni  1834  zu  Katerinitz,  Landstreichen  und  Ge-Stadtmagistrat  Mem-  13.  Dezember
Tagelöhner,  Bezirk  Wallachisch-Meseritsch,    Mähren  brauch  gefälschter  mingen,  Bayern,  v.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger,  Zeugnisse,
3.  Peter  Karl  Martinus'geberen  am  12.  Oktober  1859  zusBetteln,  Königlich  preußischer  Re.]14.  Dezember
van  Dun,  See  Rotterdam,  Niederland,  ortsangehörig,  gierungs-  Präsident  zu  v.  J.
mann,  ebendaselbst,  Schleswig,
4.  Josef  Fehrle,  geboren  am  19.  März  1875  zu  Hab  Landstreichen,  Betteln,  Könglich  sächsische  Kreis-e22.  November
Fabrikarbeiter,  stein,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  orts  Führung  eines  fal=  bauptmannschaft  v.  J.
angehörig  zu  Klum,  Bezirk  Dauba,  spen  Namens  und  Zwickau,
Böhmen,  gefälschter  Zeugnisse,  DT
5.  Theresia  Fiedler,  geboren  im  August  1836  zu  Ober-Landstreichen  une  Ge  Stadtmagistrat  Mem-  13.  Dezember
ledige  Tagelöhnerin,  Liehwe,  Bezirk  Landekron,  Böhmen,  brauch  gefälschter  mingen,  Bayern,  v.  J.
österreichische  Staatsangehörige,  Zeugnisse,
6.]  Johann  Haider,  geboren  am  18.  Auaust  1872  zu  Enns,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.12.  Dezember
Spängler,  Bezuk  Linz,  Ober-Oesterreich,  ortsange  Betteln,  lizei.  Direktion  MünchenM.  J.
  hörig ebendaielbst,    
7.  Johann  Hoyen-  geboren  am  4.  Februar  1846  zu  Zwolle,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  31.  Oktober
kamp,  Former,  Niederlande,  orisangehörig  ebendaselbst,  gerrange  Präsident  zus  v.  J.
ünster,
8.  Karl  Hörnla,  geboren  am  3.  September  1850  zu  Betteln  und  Haus--Königlich  preußischer  Re.19.  Dezember
Fabrikarbeiter,  Kladern,  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  friedensbruch,  Berrungs  .  Präsident  zu  v.  J.
Breslau,
9.  Franz  Hummer,  geboren  am  29.  März  1869  z.  Betteln,  Königlich  bayerische  Po!3.  Dezember
Gärtner,  Schwannenstadt,  Bezirk  Vecklabruck,  lize-Direktion  München,  v.  J.
Ober  Oesterrrich,  ortsangehörig  zu
Rüstorf,  ebendaselbst,
        <pb n="17" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum

r  –  —  Grund  des

ẽ  der  Bestr  Zusweisung  Ausweisungs-*

  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1W  2.  3  3.  4.  5.  6.
10.Rosina  Kraft,  geboren  am  9.  März  1851  zu  Jmst,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  20.  Dezember
Tagelöhnerin,  Tirol,  gierungs  .  Präsident  zu  v.  J.
Sigmaringen,

11.  Johann  Paul  geboren  am  26.  Juni  1862  zu  Reich-Betteln,  Führun  Herzoglich  sächsisches  Mi-S.  Dezember
Pietschmann,  stadt,  Böhmen,  eines  falschen  Na=  nisterium  zu  Altenburg,  v.  J.
Müllergeselle,  mens  und  Zeugnisses,  6

12.  Johann  Pittal,  geboren  im  Jahre  1848  zu  Strajow,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re-21.  Dezember
Drahtbinder,  Ungarn,  und  Gebrauch  fall  gierungs  =  Präsident  zul  v.  J.

scher  Legitimations=  Hannover,
papiere,  s
13.WilhelmineRadl,geborenam23.Dezember1859zugewerbsmäßigeunsKöniglichpreußischerResllLDezember
geb.  Schreiterer,  Lauterbach,  Bezirk  Zwickau,  Sachsen,  zucht,  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
Tischlersfrau,  durch  Verheirathung  österreichische  Merseburg,
Staatsangebörige  und  ortsangehörig  I
zu  Taus,  Böhmen,
14.  Johamm  Sandner,  sgeboren  am  16.  Juni  (Juli]  1832  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  10.  November
Han  darbeiter,  Ursprung  bei  Kirchberg,  Bezirk  Gras-  hauptmannschaft  v.  J
uib.  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Kirch  Zwickau,
erg,
156.  Leo  Stoecklin,  geboren  am  12.  Januar  1851  zu  Wal.  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  21.  Dezember
Schmeider,  heim,  Oberelsaß,  französischer  Staats.)  dent  zu  Colmar,  v.  J
angehöriger,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei

 

 

 

 

Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—.——  ——

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XXII.  Jahrgang.      

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  12.  Januar  1894.

 

 

 

 

                                                                                                         3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  Seite  5      Dezember  1893  .................................................................................6
2.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:  Bestellung  eines  Reichs-Bevoll-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern                                                                                                                                         aus  dem
                                                                                                       mächtigten  5  Reichsgebiet  ....................................................  ..........................................................8

 

1.  Konsulat-  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Max  Weber  zum  Vize-Konsul
in  Ciudad  Juarez  (Mexiko)  zu  ernennen  geruht.

 

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  badische  Finanzrath  Ballweg  zu  Karlsruhe
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  badischen  Geheimen  Raths  Vierordt
der  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Magdeburg,  der  Herzoglich  anhaltischen  Zolldirektion
  daselbst  und  der  General-  Direktion  des  thüringischen  Zoll-  und  Steuervereins  zu  Erfurt,  sowie
den  Direktivbehörden  für  die  Fürstlich  schwarzburgischen  Unterherrschaften,  die  Großherzoglich  sächsischen
Aemter  Allstedt,  Oldisleben  und  Ostheim  und  die  Herzoglich  sachsen-coburg-gothaischen  Aemter  Königsberg
und  Volkenroda  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Magdeburg  vom
1.  Jannar  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

t
        <pb n="20" />
        3.  Bank,

Status  der  deutschen  Noten

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
   
 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
6  —  —  —  —
Ver-  Even.
7  Soaftige,  bindlich  d#0.
z  i  tägli  .  SummeGegen  en
z  Be  ze  ch  nuung  ———  Gegen  Unge  Gegen  *  Gegen  keiten  Gegen  Sonftige  Gegen  um  g  kit
der  n  Q„  30.  Norv.]  deckte  30.  Nov.  30.  Nev.!mit  30.  Nov.  30.Nor.,der  30.  Ner.weitaze
2  ital.  6  s·  is  .
Banken.  Kapital.  bende.  nmlant.  1398.  Moten.  15393.  bindlich.  1393.Kündi1838.  Paffira.18969.50ffiva.  1893.  güe
3  keiten.  gungs-  distn
frift.  I  sechs-is
I  l  —
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8  ****’J  11.  12  13.q1q  15.  14  .
#  #  I  ·
1  Neichsbank  120  000  30  0ol#n  110  u#8  4.  147  665  —  373  308  -J65  256  —  2  1571  636  606  814  5681
v4
2  Städtische  Bank  zu  Breslaus  3000  600  981  —  2  25/)  33  279  +  6  18—  82  —  7608  —  123
#  6  ..
3  rankfurter  Bank  18000  4500  11  625—  4121  *  4414  +  1154  *  1274  250  —  244  30831  33
l
Bayerische  Notenbank  753001  1607  63984  —  905  28883  267  63  —  1  0%  161121  190
5  Sächfische  Bank  zu  Dresden]  300001  4467]  52  758—  7872  —  38251  9252  170  681  55  108  127  +  393  2
|  1  1  4
6Württembergische  Notenban000  733  23283+  619913  —  625  771  —  1098  *5—  20  2  48  1
,Z  (  1
7  Sadische  Bank-  9  16291  15  19|4.  3751  11  1293%  220  915  7928577.T  -3442
#  l
ssaskfiksiddemschtsuktsw17891537043659819467  ges-;-  —  —  9924  154  33  919  —  519  3
«  l
.  s
#Braunschweigische  Bank.  10  500  3130|  665%2208+—  441  1  5%  176  113  31881  -  58
l  I  l  i  —
Zujammen  369212  +184  856  403  642  .—  69  189  nin

 

 

wen  one  29  00  156  517

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  —

Zu  Spalte  9  Nr.  37:

2

9.  8:

=

S

500  —
1  000  —

Darunter  131  100  K  noch  nicht

"  91787.4.  "

917298  800  A.

 

23  382  —.  *  -  unton

 

24  534  000  K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
353  423  500  M.(.
zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

1,2,  3).

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="21" />
        Wesen.

banken  Ende  Dezember  1893
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1893.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
—

Metal.  Gegen  JsReichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  .
Bezan.  30.  Nor.  kassen.30.  Nov.  anderer  30.  Nov.]  Wechsel.  30.  Nov.  Lombard.30  Nov.Effekten.  0.  Nov.  —m  30.  Nov.  der  30.  Nov.  9
1893.scheine.  193.Banken.  1893.  1893.  1893.  1893.  1893.Aktivra.  1893.
*
188.19  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  21.  28.  29.  30.  81.  32  338.  134.
/M10)  29210.109567]  —  5054%88  4  300  6850  +X  1698  65  534  16  330/1  651  874  84078.
5M1  12  1  —  2  376  326  3953  —  499  2  820  —  10  —  —  74  19  7608  —  253.
402  +  178  18  —  18  150  —  18027704  +  173  200  4896  +  100  29986  —  9352612  +  38241.
32  569  +K  368  40  —  9  48%4  4209  2755  +  521  7—  1  1779  +N  1288S218  19034
19618  —  2684  187  —  1724507|  7860  114  4426  —+  730  2  —  137  5599—  511108  127/+  3932  5.
u  W  +  1r  4%  14  +  272112  183  1  0333  131  9  1  800  J  69%  34  664  94346.
5592  +  254  20  —.  1  64  9  190  1055—  31  711  1#8  2489  191148577  234
8  T  75  13.—  4  320  Tl  2131%  +  636  22811  413  4160%  436  1  70]  2934018|+  619  .
80  17  1  6  1—r  6378  —  842  1427  —  339  1997  105  7927/I  1170  8651  883  19.

—  l

877sæ«-30405  wins!  —534530212474118062784461981777714545151805541118889854169122018879  2490404

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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        <pb n="22" />
        ..  —

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath                                                                      Behörde,  welche  die      Datum

                                                                                                      Grund                                                                                              des

                                                                                                 der  Bestrafung                                    Ausweisung                                                                                                                                                                                                              Ausweisungs-                 der

  Ausgewiesenen.                                                                                                        beschlossen  hat.  

                                                                                                                                                                                                             beschlusses.

I.               2.                                       3.                                          4                                                              5.                                     6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Josef  Rudolf  Jelinek,geboren  am  19.  Januar  1860  zu  Floris-  3  Verbrechen  des  Königlich  bayerisches  Be.  8.  November
Maler  und  An-  dorf.  Bezirk  Korneuburg,  Neder-  Oester!  schweren  Diebstahls  zirksamt  Bamberg  II,  v.  J
streicher,  reich,  ortsangehörig  zu  Mokosin,  Be.  (2  Jahre  Zuchthaus,

zirk  Pardubitz,  Böhmen,  laut  Erkenntniß  vom
24.  November  1891),

2.  Stanislaus  Adolf  geboren  am  19.  September  1861  zu  Diebstahl  (5  Jahre  Königlich  preußischer  Re.  23.  Februar
Schubert,  Gerber-  Kalisch,  Polen,  russischer  Staatsange-Zuchthaus,  laut  Er.  gierungs-  Präsident  zuf  v.  J.
geselle,  höriger,  kenntniß  vom  12.  No-  Bromberg,

vember  1888),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.]Johann  Damm,  geboren  am  21.  August  1839  zu  Mar.  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.)  2  8.  Dezember
Maurer,  kirch,  Elsaß-Lothringen,  seit  1877  in]  Betteln,  dent  zu  Colmar,  v.  J.

Frankreich  wohnbaft,

4.Georg  Egelbacher,  sgeboren  am  22.  April  1853  zu  Himberg,Betteln,  Königlich  preußischer  Re.1.  September
Schneider,  Bezirk  Graz,  Steiermark,  ortsange-  gierungs  =  Präsident  zus.  J.

hörig  ebendaselbst,  Erfurt,

5.  Eckhard  Fatum,  geboren  am  12.  Februar  1847  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-9.  November
Schiffer,  Saasen,  Kreis  Gießen,  Hessen,  fran-  dent  zu  Straßburg,  v.  J

zösischer  Staatsangehöriger,

6.  Gustav  Fiebiger,  geboren  am  4.  Dezember  1858  zu  Lands-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.29.  Dezember
Schuhmacher,  kron,  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda-  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.

selbst,  Breslau,

7.|Lorenz  Geipel,  geboren  am  20.  Februar  1875  zu  Krugs  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-6.  Dezember

Schuhmacher,  reuth,  Gemeinde  Neuberg,  Bezirk  Asch,  Betteln,  lizei-Direktion  München#.  J.
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Grün,  ebendaselbst,


Peter  August  geboren  am  28.  September  1848  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.-28.  Dezember

 

Gérard,  Tagner,

 

Marainviler,  Kreis  Lunéville,  Deparlement
  Meurthe  und  Moselle,  Frankreich,
  französischer  Staatsangehöriger,

 

 

sident  zu  Colmar,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bel  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

v.  J
        <pb n="23" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben  im

Reichsamt  des  Innern.

—.—

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

  
XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Januar  1894.  No  3.

 

 

 

 

 

                                                                                                        3.  Militär-Wesen:  Berichtigung  des  sechsten  Nachtrages  zu

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  dem  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwärtern                                                                                                                                                                                                                                vor-Agenten

  .  .  Seite  9
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Terminpreise  für  raffinirtes                                                  behaltenen  Stellen-  .......    10
amerikanisches  Petroleum  an  der  Hamburger  Börse  9      4.   Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern                                                                                                                                        aus  dem  Reichsgebiet ............................................10

 

1.  Konsulat  -  Wesen.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Tehuantepek  (Mexico)  hat  an  Stelle  des  verstorbenen  Konsular-Agenten
Juan  Witt  den  Kaufmann  Augustin  Rieke  zum  Konsular-Agenten  in  Tapachula  bestellt.

 

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Nach  einer  Mittheilung  des  Senats  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg  werden  an  der  Börse  zu
Hamburg  Terminpreise  für  raffinirtes  amerikanisches  Petroleum*)  vom  1.  d.  Mts.  ab  nicht  mehr  notirt.

Berlin,  den  17.  Januar  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

*)  Central-Blatt  für  1885  Seite  511.
        <pb n="24" />
        In  dem  unterm  16.  November  1893  durch  die  Nr.  48  des  Central-Blatts  veröffentlichten  sechsten
Nachtrage  zu  dem  Gesammtverzeichniß  der  den  Militäranwärtern  in  den  Bundesstaaten  vorbehaltenen
Stellen  wird  der  auf  das  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg  bezügliche  Abschnitt  auf  Seite  335
unter  Ziffer  25:  Zollverwaltung  berichtigt  wie  folgt:
Spalte  2  ist  statt  „alternirend“  zu  setzen:

„zusammengerechnet  mindestens  zur  Hälfte“;

Spalte  3  ist  statt  „Senatskanzlei  zu  Hamburg,  als  Centralstelle  für  die  Meldung  von  Militäranwärtern“
  zu  setzen:

„Generalzolldirektion  zu  Hamburg"“.

 

4.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
32  —  Grund  des
S  der  B  Ausweisung  Ausweisungs-*
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Wilhelm  Golla,  geboren  am  6.  Januar  1862  zu  Katha-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-/6.  Dezember
Tagelöhner,  rein,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Oppeln,
2.Maria  Gracias,  geboren  am  19.  März  1855  zu  Pred.  Landstreichen,  derselbe,  8.  Dezember
unverehelichte.  muesti,  Bezirk  Politschka,  Böhmen,  v.  J.
österreichische  Staatsangehörige,
3.Josef  Härtl,  Maurer,  geboren  am  19.  März  1838  zu  So-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.  23.  Dezember
biesak,  Bezirk  Saaz,  Böhmen,  orts-  Betteln,  zirksamt  Mühldorf,  v.  J.
angehörig  ebendaselbst,
4.  Johann  Hardegger,  geboren  am  12.  April  1856  zu  Gams,  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-  13.  Dezember
Schlofser,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  ortsange-  lizei-Direktion  München,  v.  J.
hörig  ebendaselbst,
5.  Vitus  Kosan,  geboren  am  15.  Juni  1861  zu  Karolinen-  desgleichen,  dieselbe,  12.  Dezember
Schuhmacher,  thal,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Teijnic,  v.  J.
Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,
6.  Benjamin  Kroboth,  geboren  am  17.  Juni  (Juli)  1857  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  29.  Dezember

 

Bürstenmacher,

.Franz  Leukert,

Tagearbeiter,

.Ignaz  Melcher,

Fleischergeselle,

Schreibendorf,  Bezirk  Hohenstadt,
Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  April  1845  zu  Böhmisch-Zwickau,
  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  öster-Betteln

  und  Bedrohung,


 

reichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  31.  Juli  1839  zu  Groß-Kunzendorf,
  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  eben-Betteln

  und  Beleidigung,



 

daselbst,

 

gierungs  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Oppeln,

v.  J.

8.  Dezember
v.  J.

29.  Dezember
v.  J.
        <pb n="25" />
        11

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
.  —  5  "6  Grund  Ausweisung  ugebenge.
7  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
9.  Peter  Josef  Mon-  geboren  am  9.  Juni  1832  zu  Courgenay,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  4.  Januar
tavon,  Uhrmacher,  Kanton  Bern,  Schweiz,  schweizerischer  Betteln,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
Staatsangehöriger,
10.  Heinrich  Rohmann,  geboren  am  23.  Mai  1870  zu  Seebach,  desgleichen,  Königlich  bayerische  Po-19.  Dezember
Färber,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  lizei-Direktion  München,  v.  J.
ebendaselbst,
1I.  Amand  Seiffert,  geboren  am  26.  April  1843  zu  Schroppen--Desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-5.  Dezember
Arbeiter,  grund,  Bezirk  Weidenau,  Oesterreichisch-  gierungs-Präsident  zu  v.  J.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Oppeln,
12.  Richard  Schestak,  geboren  am  3.  April  1855  zu  Leitmeritz,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-18.  Dezember
Bäcker,  fbharen,  öfterreichischer  Staatsange.  zirksamt  Memmingen,  .  J.
öriger,
13.  Karl  Schmied,  geboren  am  30.  Dezember  1873  zu  Betteln  und  Arbeits-Königlich  bayerische  Po-19.  Dezember
Metzger,  Pflach,  Bezirk  Reutte,  Tirol,  ortsan=  scheue,  lizei-Direktion  München,  v.  J.
gehörig  ebendaselbst,
14.|Josef  Sluka,  ohne  geboren  am  5.  März  1881  zu  Jung-Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis=  4.  Dezember
Stand,  bunzlau,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Betteln,  hauptmannschaft  v.  J.
Reischitz,  ebendaselbst,  Zwickau,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="26" />
        <pb n="27" />
        —  13  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

——  ——

 

Zu  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  Januar  1894.  6  S4.

 

 

 

 

 

Inhafst:  1.  Konsulat  -Wesen:  Exequatur-Ertheilungen  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
Seite  13  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  15

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  des  Hand-  5.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirksbuchs
  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1894.  13  Eintheilung...  131

3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1893  bis  Ende  Dezember  18993  14  Reichsgebiet  ..........  17

 

1.  Konsulat-Wesen.

Dem  zum  Konsul  für  Portugal  in  Berlin  ernannten  bisherigen  portugiesischen  Vize-Konsul  Samuel
Felix  Eisenmann  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Crefeld  ernannten  Herrn  Carl  Bailey  Hurst
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Die  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1894  ist  erschienen.
        <pb n="28" />
        14

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1893.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .  .
Einnahme  Differenz
nahme  beträgt  ·
Bezeichnung  Eim  PBeginn  5r0n  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  ben
Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  p
der  und  5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  —  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
4  %  4  4  —
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  269  982  542  177  919  269  804  623  290029  31t6  —  20224  693
Tabacksteuer  .  8147  602  93  449  8  054  153  8  181  502  —  127349
Zuckermaterialsteuer  3  657  1  691  6z16  —  1687  959  —  53  839  766  —+  52151  747
Zuckersteuer.  68  233  097“)  283  450  58  949  647  52924  4290—  60252s18
Salzsteuer  33  507.071  39  889  33  467  182  32  772  815—  694  337
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  15  971  508  7971.496  8  000  012  9976  60J90—  1976  687
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ..  92212  894  99  688  92113  2606  87  230  613+  4  882  593
Brausteuer  .  19  510  380  67749  19  442  631  18  912275  500  356
Uebergangsabgabe  von  Bier  2  706  453  —  2  706  453  2  648  280—  58  173
Summe  510  275  204  19  425  256  490  819  948  448  866  253  +  41  983  695
Spielkartenstempel.  —  —  970  018  979  573  —  9  555
Wechselstempelsteuer  —  —  6  104  765  5917  532  +  187  233
Stempe  Isteuer  für
a)Werthpapiere  —  2  329987  2215  358  —  864  629
5  Haul-  u.  anftige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  5  881  825  6  593  395  —  711570
e)  Loose  zu:  I
Privatlotterien  —  —  1315438  1  586  550  —  271  112
Staatslotterien  .  —  —  4734324  4914  615  —  180  321
Post,  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  192  026  222  185  198  573  +  6827449
Reichs-Eisenbahn  Verwaltung.  —  —  47  450  000  45  125  000*)4  2325  000
»)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  291  A.

**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  377  431  .%%  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Dezember  1893:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  d  enssr  mahme  in  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  I  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  1  —  weniger
4m•  4  4  1  4
1.  2.  3.  l  4.
Zöllell  235  062  184  263  880  933  —  28  818  749
Tabacksteuer  8  823  997  8  882  615  —  58  618
Zuckermaterialsteuer  —  1  680  744  16  450  053  —  18  130  797
Zuckersteuer  56  956  1258)  39  886  713  +  17069  412
Salzsteuuer  30  588  276  29  612  998  +  975  278
Püasschbotiich.  und  Branntweinmaterialsteuer  .  10  656  626  12  755  809  —  2  099  183
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  dechelben.  .  76211  803  71  523  370  +  4  688  433
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  18  819  430  18  346  818  +  4s72  612
Summe  435  437  697  461  339  309  25  901  612
Spielkartenstempel.  ...  893  321  907259  —  13  938
*““)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  —  1  499  865  M
        <pb n="29" />
        —  15  —

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Auf  dem  rheinischen  Bahnhofe  zu  Bochum  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dortmund  ist
eine  Zollabfertigungsstelle  errichtet  worden,  welche  die  Bezeichnung  „Steueramt  l.  zu  Bochum  am
rheinischen  Bahnhofe“  führt.  ·

Dieselbe  hat  folgende  Befugnisse:

1.  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  ll,  sowie  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I  und  II  über  inländisches  Salz  und  inländischen  Zucker;

2.  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen  Taback  und  Branntwein,
bezüglich  des  Branntweins  jedoch  nur  insoweit,  als  derselbe  mit  der  Eisenbahn  zur  Vorführung
  gelangt;

3.  zu  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr  und  zwar:  Waaren-Eingang  und  Ausgang  §§.(63  und
66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes),  Aus-  und  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten
  Güter  (§.  65  des  Vereinszollgesetzes),  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß
eingehenden  Begleitscheingüter;  

4.  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres,  Brannt—
weins  und  Zuckers,  bezüglich  des  Zuckers  jedoch  ohne  Befugniß  zur  Polarisirung;

5.  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.  ·

Das  bisherige  Steueramt  I.  zu  Bochum  führt  die  Bezeichnung
„Steueramt  I.  zu  Bochum  (Stadt).“  —

Zu  Grevenberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Aachen  ist  eine  Abfertigungsstelle  mit  der
Bezeichnung  „Hauptzollamt  Aachen,  Abfertigungsstelle  in  Grevenberg“  errichtet  worden,  welcher
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  die  Sodafabrik  von  Honigmann  in
Grevenberg  bestimmte  inländische  Salz  ertheilt  ist.

Es  ist  beigelegt:

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Neuhaus  a.  Oste  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stade  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  Il,

dem  Steueramt  I.  zu  Bonn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu  Cöln
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Kaffee  und  Thee.  ·

Das  Steueramt  I.  zu  Gräfenhainichen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg  ist  in
ein  Steueramt  ll.  umgewandelt  worden.

Das  Nebenzollamt  II.  zu  Lorenzpolder  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Emden  ist  aufgehoben.

Zu  Mülheim  a.  Rhein  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu  Cöln
ist  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden,  welche  für  die  Zuckerraffinerie  Bredt  &amp;amp;  Co.  zu
Mülheim  a.  Rhein  zuständig  ist.  .

Es  sind  verbunden  worden:  .

die  Zuckersteuerstelle  zu  Northeim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  mit  dem  Steueramt
  I.  zu  Northeim,

die  Zuckersteuerstelle  zu  Lehrte  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Celle  mit  diesem  Hauptamte.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hannover  sind  die  Zuckersteuerstellen  Hannover  l,  Hannover  II
und  Stadthagen  zu  einer  Zuckersteuerstelle  zu  Hannover  vereinigt.  Dieselbe  ist  zuständig  für  die  nachbezeichneten
  Zuckerfabriken:

zu  Gehrden  bei  Hannover,  Linden-Hannover  zu  Ricklingen  (bisher  Linden),  Munzel-Holtensen
zu  Groß-Munzel  (bisher  Munzel-Holtensen),  zu  Rethen  a.  d.  Leine,  zu  Weetzen.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  sind  die  Zuckersteuerstellen  Hildesheim  I  bis  „VI
zu  einer  Zuckersteuerstelle  zu  Hildesheim  vereinigt  worden,  welche  zuständig  ist  für  die  Zurckerfabriken
  zu:

4*
        <pb n="30" />
        —  16  —

Ahstedt-Schellerten  (bisher  Ahstedt),  Algermissen,  Dingelbe,  Dinklar,  Groß-Düngen,  Harsum,
Hasede-Förste  (bisher  Hasede),  Hildesheim,  Nordstemmen,  Sarstedt,  Sehnde.
In  demselben  Hauptamtsbezirk  ist  die  früher  der  Zuckersteuerstelle  zu  Bockenem  zugehörige  Zuckerfabrik
  zu  Baddeckenstedt  der  Zuckersteuerstelle  zu  Hildesheim  unterstellt  worden.

Im  Königreich  Bayern.
Zu  Siebeldingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  i.  Pfalz  ist  eine  Uebergangsstelle
mit  der  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangs-  und  Transportscheinen  über  Wein
errichtet  worden.

Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Untersteueramt  zu  Wilthen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bautzen  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  rohes  eichenes  Nutzholz,  eichene  Faßdauben,  hölzerne  Reifenstäbe
  und  ungeschälte  Flechtweiden,  sämmtlich  zu  Tarifnummer  13c  1  bezw.  2  gehörig,  sowie  über  Bastwaaren
  der  Tarifnummer  35a  2  und  c  ertheilt  worden.

»  Für  die  Zuckerfabrik  Petzold  &amp;amp;  Aulhorn  zu  Dresden  ist  das  Hauptsteueramt  dortselbst  und
für  die  Syrupraffinerie  Leue  &amp;amp;  Weise  zu  Leipzig-Neuschönefeld  das  Hauptzollamt  zu  Leipzig  als
Zuckersteuerstelle  zuständig.

Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuereinnehmerei  zu  Malsch  b.  Wiesloch  im  Bezirk  der  Obereinnehmerei  Schwetzingen
(Hauptsteueramtsbezirk  Heidelberg)  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen
  I  über  Taback,  welcher  aus  bezw.  nach  den  daselbst  befindlichen  Privatlagern  für  unversteuerten
inländischen  Taback  versendet  wird,  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Die  der  Zuckersteuerstelle  zu  Waren  ertheilte  Befugniß  zur  Abfertigung  von Zucker  nach  §.  99b
der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  (zu  vergl.  Central-Blatt  1893  S.  229)  ist  insofern
beschränkt,  als  die  genannte  Stelle  zur  Polarisation  des  mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung  ivon  Zuschüssen
  zur  Ausfuhr  oder  Niederlegung  bestimmten  Zuckers  nicht  befugt  ist.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

Die  der  Zuckersteuerstelle  zu  Woldegk  ertheilte  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Zucker  nach
§.  99b  der  Ausführungsbestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz  (zu  vergl.  Central-Blatt  1893  S.  229)
ist  insofern  beschränkt,  als  die genannte  Stelle  zur  Polarisation  des  mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung
von  Zuschüssen  zur  Ausfuhr  oder  Niederlegung  bestimmten  Zuckers  nicht  befugt  ist.

Im  Gebiet der  freien  und  Hansestadt  Lübeck.

Die  Fabrik  von  J.  L.  F.  Lau  zu  Lübeck  (Central-Blatt  1893  S.  350)  verarbeitet  lediglich
versteuerten  inländischen  Rübenzucker  zu  Kandis,  Farin  und  Syrup  und  ist  daher  nach  §.  7  des  Zuckersteuergesetzes
  vom  31.  Mai  1891  als  eine  Zuckerfabrik  nicht  anzusehen.  Eine  Zuckersteuerstelle  besteht
hiernach  in  Lübeck nicht.

 

5.  Militär-  Wesen.

 

Die  dem  §.  1  der  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
  (Central-Blatt  1889  S.  132)  wird  für  den  Bereich  des  VIII.  Armeekorps  in  den  Spalten
„Infanterie-Brigade“  und  „Landwehrbezirke“  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt,  wie  folgt:
        <pb n="31" />
        Infanterie- 



 

 

 

 

 

Armeekorps.                                             Landwehrbezirke.                       Bemerkungen  
                            Brigade.      
                               29.                                       Aachen.
                                                                            Montjoie.
                                                                              Jülich.
                                                                             Erkelenz.
                              30.  1.  Bezirk*)               Neuß
                                                                            Siegburg.  
                                                                             Bonn.                    *)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  30.                                                                                                                 Infanterie-                                                                                                               Brigade,
  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  15.                                                                                                                 Kavallerie-                                        2.
  Bezirk                    Deutz.                  Brigade  im  Frieden  unterstellt.
                                                                                Cöln.
VIII.
                              31.    1.  Bezirk**)              Neuwied.
                                                                                Andernach.         **“)  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  31.                                                                                                                    Infanterie-                                                                                                                  Brigade,
  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  8.                                                                                                                    Feldartillerie-                                          2.
  Bezirk**)           Coblenz.                   Brigade  im  Frieden  unterstellt.
                                                                               Kreuznach.
                               32.     1.  Bezirk***)        St.  Wendel.
                                                                               St.  Johann.
                                                                               Saarlouis.            ***)    Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  32.                                                                                                                   Infanterie-                                                                                                                 Brigade,

  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  16.                                                                                                                   Kavallerie-                                                                                                                Brigade
  im  Frieden  unterstellt.

 

                                             2.  Bezirk***)       I     Trier.
                                                                               II.  Trier.

Die  Aenderungen  werden  mit  dem  1.  April  d.  J.  in  Kraft  treten.
In  der  Zusammensetzung  der  Landwehrbezirke  tritt  eine  Aenderung  nicht  ein.

Berlin,  den  22.  Januar  1894.

 

 

 

 

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

6.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath                                                                     Behörde,  welche  die       Datum
                                                                                               Grund der                                   Ausweisung                               des                                                                                                                                                                                                            Ausweisungs-
                   der  Ausgewiesenen.                               Bestrafung                                       beschlossen  hat.             beschlusses.
                   2.                                 3.                                      4.                                                                   5.                                       6.

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

                                geboren  am  9.  Februar  1870  zu  Nieder-Diebstahl  und  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-28.  Dezember
grund,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  orts-  "  bauptmannschaft  v.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Leipzig,

2.  Ferdinand  Berneth,  geboren  am  16.  Mai  1870  zu  Gommis-Landstreichm,  Knleuch  preußischer  Re.  8.  Januar

Arbeiter,.  wald,  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  dune  *  Präsident  zul  d.  J.
«  annover,

I

LKarlAlbertKoni
ditorgehilfe,

 

I
        <pb n="32" />
        18

 

 

 

 

Name  und  Stand      Alter  und  Heimath                                                                                     Behörde,  welche  die  Datum

3  –  =  -                                                                                              Grund                                                                                            des

9                                                                                                                                                                    Ausweisung            Ausweisungs-—

                                                                                                     der  Bestrafung.  

9                 der  Ausgewiesenen.                                                                                                        beschlossen  hat.  beschlusses.

1.               2.                                 3.                                                          4.                                                          5 .                             6.

3.  Sluma  Grud—  50  Jahre  alt,  geboren  zu  Dobrzalowo,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-8.  Januar
zinsky,  Schuh-  Gouvernement  Lomza,  Polen,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zusd.  I.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

 

macher,

Camillo  Hildburger,
  Buchbindergehilfe,


Meinrad  Lutz,
Seiler,

Carlo  Malnati,
Maurer  und  Hajner.

Josef  Maruna,
Bäcker,

Niels  Oelstedt
Nödskov,  Kaufmann,


Akonius  Ben-Nubba,
  israelitischer
  Kantor,

Josef  Belech,

Maurer,

Karl  Alexander  Felix,
Petersohn,  Hausdiener,


Eduard  Pilz,
Schlosser,

Adolf  Julius
Rieder,)  Eisengießergeselle,


Josef  Sperlich,
Stellmacher,

Josef  Wilhelm
Strubel,  Handarbeiter.


Johann  Wiedermann,
  Färbergeselle,



geboren  am  18.  Februar  1860  zu  Nehasic,
  Bezirk  Saaz,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Hostau,  Bezirk  Bischofteinip,
  ebendaselbst,

geboren  am  13.  Januar  1870  zu  Sulz.
berg,  Bezirk  Bregenz.  Oesterreich,  orts.
angehörig  ebendaselbst,

geboren  am  1.  April  1868  zu  Moraz.
zone,  Provinz  Como,  Italien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  24.  Juni  1870  zu  Wien,
ortsangehörig  zu  Skrychov,  Bezirk
Tabor,  Böhmen,

geboren  am  22.  April  1832  zu  Holstebro,
  Dänemark,  dänischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  5.  April  1868  zu  Adrianopel,
Türkei,

geboren  am  16.  Februar  1838  zu  Wohrazenitz,
  Bezirk  Turnau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  26.  Mai  1862  zu  Durben,
Rußland  (Kurland),  ortsangehörig  zu
Hasenpoth,  ebendaselbst,

geboren  am  7.  Mai  1873  zu  Währing,
Bezirk  Wien,  ortsangehörig  zu  Lieben.
thal,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  4.  Januar  1874  zu  Birsfeiden
  (Kanton  Basel-Land,  Schweiz),
ortsangehörig  zu  Rothenfluh,  ebendaselbst,
  ·

geboren  am  27.  August  1860  zu  Gurschdorf,
  Bezirk  Freiwaldau,  Böhmen,

geboren  am  6.  Juli  1837  (oder  1839)
zu  Sebastiansberg,  Bezirk  Komotau,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  20.  August  1864  zu  Wien,

ortsangehörig  ebendaselbst,

 

Landstreichen,  Betteln
und  Bruch  des  Aufenthaltsverbotes,.


Landstreichen  und
Betteln,

Diebstahlsversuch  und
Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  und  Bruch

des  Aufenthaltsverb

botes,
Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  von
falschen  Urkunden,
Betteln  und  Bruch
des  Aufenthaltsverbotes,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  und  Bruch
des
botes,

Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

 

 

Aufenthaltsver  b

Breslau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Münchberg,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Polizei-Behörde  zu  Hamurg,


Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Polizei-Behörde  zu  Hamurg,


Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Leipzig,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu

 

Berlin,

v.
18.
v.
11.
d.

29.
v.

—

1.  Dezember

J
Dezember
J.
Januar

Dezember
J.

2.  Januar

d.

16.

J.

Januar

d.  J

13.
v.  J

10.
d.  J

17.

v.  J

29.

v.

12.

Dezember
Januar

Oktober
Dezember
J.

Januar

d.  J

13.

v.  J

Dezember

8.  Dezember

v.  J

 

Die  durch  Beschluß  des  Könglich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Breslau  vom  19.  Dezember  v.  J.  verfügte
Ausweisung  des  Fabrikarbeiters  Karl  Hörnla  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  für  1894,  Seite  2,  Ziffer  8)  ist  zurückgenommen
  worden.
Auf  Seite  340  des  Central-Blatts  für  1893  unter  Ziffer  4  muß  es  anstatt  Geuzenhauser  heißen  Gunzenhauser.

 

*)  Führt  auch  den  Familiennamen  seines  Stiefvaters  Martin.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="33" />
        —  19  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

·————...—  ———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Februar  1894.  No.5.

 

 

 

Inhalt:  1.  Handels,  und  Gewerbe-Wesen:  Abänderung  3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Vorschriften,  betreffend  die  Verdes
  Regulativs  für  die  Errichtung  einer  Kommission  für  anlagung  der  Brennereien  zum  Kontingente  für  die  Kon-Arbeiterstatistik;

  —  Anerkennung  ausländischer  Prüfungs-  tingents.  Periode  1893/96                                 23
zeichen  für  Handfeuerwaffen  Seite  19  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Konsulat  -Wesen:  Exequatur-  Ertheilung  22  Reichsgebiet..  .....  43

 

1.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.
Das  Regulativ  für  die  Errichtung  einer  Kommission  für  Arbeiterstatistik  vom  1.  April  1892  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich,  S.  166)  hat  nach  Abänderung  der  §§  2  und  8  die  folgende  Fassung  erhalten.

Berlin,  den  29.  Januar  1894.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.

Regulativ
für  die  Errichtung  einer  Kommission  für  Arbeiterstatistik.

§.  1.
Zur  Mitwirkung  bei  den  statistischen  Erhebungen,  welche  bei  der  Vorbereitung  und  Ausführung
der  die  Verhältnisse  der  gewerblichen  Arbeiter  (Titel  VII  der  Gewerbeordnung)  betreffenden  Gesetzgebung
erforderlich  werden,  wird  eine  Kommission  für  Arbeiterstatistik  errichtet.

§.  2.
Die  Kommission  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  vierzehn  Mitgliedern.
Der  Vorsitzende  wird  vom  Reichskanzler  ernannt.
Von  den  Mitgliedern  werden  sechs  vom  Bundesrath  und  sieben  vom  Reichstag  gewählt:  ein
Mitglied  ernennt  der  Reichskanzler  aus  den  Beamten  des  Kaiserlichen  Statistischen  Amts.

5
        <pb n="34" />
        —  20  —

§.3.

Die  Ernennungen  erfolgen  für  fünf  Jahre,  die  Wahlen  für  die  Dauer  jeder  Legislaturperiode;
jedoch  verbleiben  am  Schlusse  einer  Legislaturperiode  die  gewählten  Mitglieder  solange  im  Amt,  bis  die
Neuwahlen  vollzogen  sind.

Gewählte  Mitglieder,  welche  während  der  Dauer  der  Legislaturperiode  aus  der  Kommission  ausscheiden,
  werden  durch  Neuwahlen  ersetzt.

§.  4.
Die  Kommission  für  Arbeiterstatistik  hat  die  Aufgabe:
1.  auf  Anordnung  des  Bundesraths  oder  des  Reichskanzlers  die  Vornahme  statistischer  Erhebungen,
  ihre  Durchführung  und  Verarbeitung,  sowie  ihre  Ergebnisse  zu  begutachten;
2.  dem  Reichskanzler  Vorschläge  für  die  Vornahme  oder  Durchführung  solcher  Erhebungen  zu
unterbreiten.

§.  5.

Die  Kommission  ist  befugt,  Arbeitgeber  und  Arbeiter  in  gleicher  Zahl  zu  ihren  Sitzungen  mit  berathender
  Stimme  zuzuziehen,  und  in  Fällen,  in  denen  eine  Ergänzung  des  statistischen  Materials  zur  Aufklärung
  der  Verhältnisse  erforderlich  erscheint,  Auskunftspersonen  zu  vernehmen.  Die  Zuziehung  von  Arbeitgebern
  und  Arbeitern  muß  erfolgen,  wenn  dies  vom  Bundesrath  oder  vom  Reichskanzler  angeordnet  wird.

Die  Kommission  kann  die  Erledigung  einzelner  der  ihr  obliegenden  Aufgaben  und  Befugnisse  einem
aus  ihrer  Mitte  gewählten  Ausschuß  übertragen.  Die  Einberufung  der  zu  den  Sitzungen  zuzuziehenden
Arbeitgeber  und  Arbeiter  und  die  Vorladung  der  Auskunftspersonen  erfolgen  durch  den  Vorsitzenden.

§.  6.
Der  Vorsitzende  und  die  Mitglieder  der  Kommission,  die  zu  den  Sitzungen  zugezogenen  Arbeitgeber
  und  Arbeiter,  sowie  die  Auskunftspersonen  erhalten  nach  im  voraus  durch  den  Reichskanzler  zu  bestimmenden
  Sätzen  Ersatz  ihrer  baaren  Auslagen,  die  Arbeiter  außerdem  für  entgangenen  Arbeitsverdienst.

§.  7.
Die  Einberufung  der  Kommission  erfolgt  auf  Anordnung  oder  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  durch  den  Vorsitzenden.  

§.  8.

Die  Kommission  ist  bei  Anwesenheit  von  mindestens  acht  Mitgliedern  beschlußfähig;  sie  faßt
ihre Beschlüsse  nach  Stimmenmehrheit,  bei  Stimmengleichheit  giebt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  den
Ausschlag.

Im  Uebrigen  wird  die  Geschäftsordnung  der  Kommission  zunächst  vorläufig,  demnächst  nach  Anhörung
  der  Kommission  endgültig  vom  Reichskanzler  erlassen.

§.  9.
Der  Reichskanzler,  sowie  die  Bundesregierungen  sind  befugt,  zu  den  Sitzungen  der  Kommission
und  ihrer  Ausschüsse  Vertreter  zu  entsenden,  welche  jederzeit  gehört  werden  müssen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Anerkennung  ausländischer  Prüfungszeichen  für  Handfeuerwaffen  im  Deutschen  Reich.

Auf  Grund  des  §.  6  Abs.  2  des  Gesetzes  vom  19.  Mai  1891,  betreffend  die  Prüfung  der  Läufe
und  Verschlüsse  der  Handfeuerwaffen  (Reichs-Gesetzbl.  S.  109),  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom
25.  Januar  d.  J.  beschlossen,  die  durch  die  Königlich  belgische  Verordnung  vom  11.  Juli  1893  (Moniteur
belge  No.  203—204)  vorgeschriebenen  Prüfungszeichen  der  Probirbank  für  Handfeuerwaffen  zu  Lüttich
als  den  deutschen  Prüfungszeichen  gleichwerthig  anzuerkennen,  wenn  gestempelt  sind:
        <pb n="35" />
        —  21  —

1.  die  einläufigen  Vorderlader-Jagdflinten

auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:       und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,
auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  
2.  die  einläufigen  Hinterlader-Jagdflinten





auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:        und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,
auf  dem  Verschlußhäkchen  des  Laufes  mit  dem  Zeichen:  

auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  
3.    die  doppelläufigen  Vorderlader-Jagdflinten





auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:        und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,


auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:
4.    die  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten






auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:         und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,


auf  dem  Verschlußhäkchen  des  Laufes  mit  dem  Zeichen:  
auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  



5.  die  einläufigen  und  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten  mit  glatter  Chokebohrung
mit  den  unter  2  beziehungsweise  4  angegebenen  Marken  und  auf  dem  Lauf  mit  der
Bezeichnung  „non  pour  balle“;

6.  die  einläufigen  und  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten  mit  ganz  oder  theilweise
gezogener  Chokebohrung

mit  den  unter  2  beziehungsweise  4  angegebenen  Marken  und  auf  dem  Lauf  mit  der
Bezeichnung  „C  H  B  rayé“;

7.  die  Revolver


auf  der  Trommel  mit  dem  Zeichen:  

8.  die Flobertbüchsen, welche außer dem Hahn eine besondere Verschlußeinrichtung besitzen
müssen,

auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:  

auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  
9.  die  einläufigen  Hinterlader-Pistolen  mit  glatten  Läufen

auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:    und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,
auf  dem  Verschlußhäkchen  des  Laufes  mit  dem  Zeichen:  
auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  

5*
        <pb n="36" />
        —  22  —
10.  die  doppelläufigen  Vorderlader-Pistolen  mit  glatten  Läufen

auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:      und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,
auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  



11.  die  doppelläufigen  Hinterlader-Pistolen  mit  glatten  Läufen

auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:      und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,
auf  dem  Verschlußhäkchen  des  Laufes  mit  dem  Zeichen:  
auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  



12.  die  Taschenpistolen,  Terzerole  und  ähnlichen  Waffen  mit  glatten  Läufen



auf  dem  Lauf  mit  dem  Zeichen:      und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern,
auf  dem  Verschlußhäkchen  des  Laufes  mit  dem  Zeichen:  
auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  

13.  Die  Hinterlader-Pistolen  aus  Gußeisen



auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:      und  der  Kaliberbezeichnung  in  Millimetern

auf  dem  Verschlußhäkchen  des  Laufes  mit  dem  Zeichen:  

auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  
14.  die  Karabiner  (Expreßbüchsen)

auf  dem  Lauf  mit  den  Zeichen:      
auf  dem  Verschluß  mit  dem  Zeichen:  

Berlin,  den  1.  Februar  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

2.  Konsulat  -  Wesen.

 

Dem  zum  Vize-General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin  ernannten  Herrn
Charles  H.  Abbot  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="37" />
        —  23  —

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  d.  Mts.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

1.  Die  Neubemessung  der  Jahresmengen  Branntwein,  welche  die  einzelnen  Brennereien  
während  der  Kontingentsperiode  1893/96  zum  niedrigeren  Satze  der  Verbrauchsabgabe
herstellen  dürfen,  erfolgt  nach  den  in  der  Anlage  enthaltenen  Vorschriften.

Für  diejenigen  Hefebrühe  oder  nichtmehlige  Brauereiabfälle  verarbeitende  Brennereien,
denen  ein  Kontingent  seither  nicht  zugewiesen  gewesen  ist,  wird  die  Frist  zur  Stellung
des  Antrags  auf  Betheiligung  am  Kontingent  bis  zum  1.  März  d.  Js.  erstreckt.  Solchen
Brennereien  ist  für  die  Periode  1893/96  mindestens  ein  Jahreskontingent  von  10  Hektolitern
  zuzuweisen.

2.  Die  Abweichungen  zwischen  den  nach  dem  Bundesrathsbeschluß  vom  20.  Juli  v.  Js.
—  Central-Blatt  für  1893  S.  248  —  für  das  Betriebsjahr  1893/94  vorläufig  vertheilten
  und  den  endgültig  zugewiesenen  Kontingentsmengen  werden  im  Betriebsjahre
1894/95  dergestalt  ausgeglichen,  daß  die  im  ersten  Betriebsjahre  zu  dem  niedrigeren
Verbrauchsabgabesatz  etwa  zu  viel  abgebrannten  Branntweinmengen  von  dem  Jahreskontingent
  in  Abzug  gebracht,  die  zu  wenig  abgebrannten  Mengen  aber  zu  diesem
Kontingent  zum  Zweck  des  nachträglichen  Abbrennens  hinzugeschlagen  oder  durch  Ertheilung
von  Berechtigungsscheinen  ausgeglichen  werden.

Berlin,  den  26.  Januar  1894.

—

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Vorschriften,
betreffend  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingente  für  die  Kontingentsperiode
  1893/96.

  §  1.                                                                                                                                                                 I. Nachweisung  der  für  die

Sämmtliche  Hauptämter  haben  bis  zum  1.  März  1894  der  vorgesetzten  Direktivbehörde   Kontingents-                                                                                                                                                                                                           periode 1890/93 

eine  Nachweisung  der  einzelnen  in  ihrem  Bezirke  vorhandenen  Brennereien  nach  Anlage  1  einzureichen.                                                                                                                                                         in Rechnung kommenden Kontingente.    

Von  der  Aufnahme  in  die  Nachweisung  bleiben  ausgeschlossen:                                              1.

a)  die  bis  zum  30.  September  1893  gänzlich  abgemeldeten  (nicht  blos  ruhenden)  Brennereien;

b)  diejenigen  Brennereien,  welche  nach  dem  30.  September  1890  aus  landwirthschaftlichen
in  gewerbliche  Betriebe  umgewandelt  worden  sind  und  daher  die  Berechtigung,  Branntwein
  zum  niedrigeren  Satz  der  Verbrauchsabgabe  herzustellen,  verloren  haben;

c)  diejenigen  gewerblichen  oder  Melasse,  Rüben  oder  Rübensaft  verarbeitenden  Brennereien,
welche  während  der  Kontingentsperiode  1890/93  Branntwein  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze
  überhaupt  nicht  haben  herstellen  dürfen;

d)  diejenigen  Materialsteuer  oder  statt  dieser  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  entrichtenden
Brennereien,  denen  während  der  Kontingentsperiode  1890/93  ein  besonderes  Kontingent
nicht  zugewiesen  war.

Ueber  die  unter  d  bezeichneten  Brennereien  ist  in  der  Nachweisung  ein  Vermerk  gemäß

Nr.  4  der  Anleitung  zur  Anlage  1  zu  machen.
§.  2.

Für  die  Ausfüllung  der  einzelnen  Spalten  der  Anlage  1  gilt  Folgendes:

a)  Die  durchschnittlich  hergestellte  Alkoholmenge  wird  gefunden,  indem  die  Summe  der
in  den  Betriebsjahren  1890/91  bis  1892/93  insgesammt  hergestellten  Alkoholmenge
durch  3  getheilt  wird.
        <pb n="38" />
        —  24  —

b)  Sind  Brennereien  nur  in  einzelnen  Betriebsjahren  der  letzten  Kontingentsperiode  im





Betrieb  gewesen,  so  hat  die  Theilung  durch  die  Zahl  der  Betriebsjahre  zu  erfolgen.
c)  Hat  eine  Brennerei  in  dem  ersten  Betriebsjahre  geruht,  in  dem  zweiten  dagegen  neben
dem  auf  dieses  entfallenden  Kontingente  den  Betrag,  um  den  das  endgültige  Kontigent
das  vorläufig  festgesetzte  übersteigt,  ganz  oder  theilweise  nachträglich  hergestellt,  so  bleibt
dieser  Betrag  bei  Ausfüllung  der  Spalte  9  der  Nachweisung  außer  Ansatz.

d)  Die  Ausfüllung  der  Spalte  12  hat  nur  in  den  unter  e  bis  i  bezeichneten  Fällen  zu
erfolgen.

e)  Ist  eine  bisher  nicht  Getreide  verarbeitende  Brennerei  im  Laufe  der  letzten  Kontingents-





periode  dauernd  zur  Verarbeitung  von  Getreide  ohne  Hefenbereitung  übergegangen,
so  sind  nur  sieben  Achtel,  ist  sie  dagegen  dauernd  zur  Hefenbereitung  übergegangen,
nur  vier  Achtel,  und  ist  eine  bisher  dickmaischende  Getreidebrennerei  dauernd  zur
Hefenbereitung  übergegangen,  nur  vier  Siebentel  der  bis  zum  Eintritt  des  Betriebswechsels
  durchschnittlich  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellten  Alkoholmenge
  der  Neubemessung  des  Kontingents  zu  Grunde  zu  legen.

f)  Hat  eine  Brennerei  im  Laufe  der  letzten  Kontingentsperiode  für  einen  Theil  ihres
Betriebes  dauernd  eine  der  unter  e  bezeichneten  Aenderungen  der  Betriebsart  eintreten
lassen,  so  ist  für  denjenigen  in  Spalte  14  in  Prozenten  anzugebenden  Theil  ihres
Betriebes,  welcher  als  veränderter  stattgefunden  hat,  eine  den  vorstehenden  Bestimmungen
entsprechend  herabgesetzte  Summe  in  Spalte  12  in  Ansatz  zu  bringen.

g)  Hat  eine  Brennerei  im  Laufe  der  letzten  Kontingentsperiode  zeitweise  eine  der  unter  e
bezeichneten  Aenderungen  der  Betriebsart  eintreten  lassen,  die  nicht  durch  besondere
Umstände,  z.  B.  Mißernte  in  einer  Fruchtart,  gerechtfertigt  erscheint,  oder  durch  eine
besondere  Anordnung  der  Steuerbehörde  ausnahmsweise  genehmigt  war,  so  ist  in
Spalte  12  nur  die  Menge  in  Ansatz  zu  bringen,  die  sich  ergiebt,  wenn  für  diejenigen
Betriebsjahre,  in  denen  der  veränderte  Betrieb  stattgefunden  hat,  und  für  denjenigen  in
Spalte  14  in  Prozenten  anzugebenden  Theil  des  Betriebes,  auf  den  die  Aenderung  sich
in  jedem  einzelnen  Betriebsjahre  erstreckt  hat,  eine  den  vorstehenden  Bestimmungen  entsprechende
  Herabsetzung  der  Summen  in  Spalte  8,  9  oder  10  erfolgt.

 

h)  Hat  eine  Brennerei  bereits  in  der  Kontingentsperiode  1887/90  eine  Aenderung  der



Betriebsart  eintreten  lassen,  die  auf  Grund  der  Bestimmungen  im  §.  2  unter  e  und  f
der  Kontingentirungsvorschriften  für  die  Periode  1890/93  eine  Herbsetzung  der  durchschnittlich
  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellten  Alkoholmenge  zur  Folge
gehabt  hat,  so  findet  die  Vorschrift  unter  g  nur  insoweit  Anwendung,  als  die  Aenderung
der  Betriebsart  bei  der  früheren  Kürzung  nicht  berücksichtigt  worden  ist.

i)  Die  unter  e  bis  g  angeordnete  Herabsetzung  der  durchschnittlich  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze
  hergestellten  Alkoholmenge  hat  auch  dann  zu  erfolgen,  wenn  der
Brennereibesitzer  von  dem  Beginne  der  Kontingentsperiode  1893/96  ab  zu  der  ursprünglichen
  Betriebsweise  zurückgekehrt  ist.

Ist  eine  landwirthschaftliche  oder  Materialsteuer  entrichtende  Brennerei,  welche  als

Getreide-  oder  Hefenbrennerei  am  Kontingente  betheiligt  ist,  während  der  Kontingentsperiode
  1890/93  dauernd  zur  Verarbeitung  von  Kartoffeln  übergegangen  oder  hat  sie
die  Hefenerzeugung  dauernd  aufgegeben,  so  findet  eine  entsprechende  Erhöhung  der  in
Rechnung  zu  stellenden  Alkoholmenge  statt.  Ist  eine  gewerbliche  Brennerei,  deren  Kontingent
  nach  den  Bestimmungen  im  §.  2  unter  d  bis  f  der  Kontingentirungsvorschriften
für  die  Periode  1890/93  gekürzt  worden  ist,  während  dieser  Periode  dauernd  zu  einem
Betriebe  übergegangen,  welcher  eine  geringere  Kürzung  ihres  Kontingents  bedingt  haben
würde,  so  ist  eine  entsprechend  höhere  Alkoholmenge  —  höchstens  jedoch  das  vor  der
Kürzung  ihr  zugewiesene  Kontingent  —  in  Rechnung  zu  stellen.
k)  In  Spalte  14  ist  vom  Hauptamt  für  jede  Eintragung,  die  nach  Maßgabe  der  Vorschriften
  unter  b  bis  i  bewirkt  wird,  vorbehaltlich  sonstiger  der  Nachweisung  beizufügender
  Beläge  ein  die  Eintragung  näher  begründender  und  eine  Prüfung  der  Ziffern
ermöglichender  Vermerk  zu  machen.
        <pb n="39" />
        —  25  —

  § 3.  
Die  von  den  Hauptämtern  eingereichten  Nachweisungen  und  die  darin  gestellten  Anträge
unterliegen  der  Prüfung  und  Entscheidung  der  Direktivbehörde.

§.  4.

Die  Entscheidung,  nach  welcher  für  eine  Brennerei  auf  Grund  der  Bestimmungen  im  §.  2
unter  e  bis  g  ein  geringeres  als  das  bisherige  Kontingent  in  Rechnung  zu  stellen  ist,  ist  dem
Brennereibesitzer  oder  dessen  Vertreter  unter  Angabe  des  in  Rechnung  zu  stellenden  Betrages  mit
einem  der  Vorschrift  des  Absatzes  2  entsprechenden  Hinweise  gegen  Zustellungsurkunde  zu  eröffnen.

Gegen  diese  Entscheidung  der  Direktivbehörde  ist  die  schriftliche  Beschwerde  an  die  oberste
Landesfinanzbehörde  zulässig.  Die  Beschwerde  darf  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  sie  binnen
14  Tagen  von  der  Zustellung  der  vorerwähnten  Entscheidung  an,  den  Tag  der  Zustellung  nicht
mitgerechnet,  bei  der  Direktivbehörde,  in  deren  Bezirk  die  Brennerei  liegt,  eingegangen  ist.  Die
Entscheidung  der  obersten  Landesfinanzbehörde  ist  endgültig.

Auf  schriftlichen  Antrag  des  Brennereibesitzers  ist  ihm  ferner,  falls  der  Antrag  vor  dem
1.  März  1894  bei  der  Steuerbehörde,  in  deren  Bezirk  die  Brennerei  liegt,  eingegangen  ist,  auch
darüber,  ob  eine  Erhöhung  der  in  Rechnung  zu  stellenden  Alkoholmenge  gemäß  §.  2  unter  i
Absatz  2  zu  erfolgen  hat,  ein  den  Erfordernissen  des  Absatzes  1  entsprechender  Bescheid  zu  geben.
Auf  diesen  Bescheid  findet  der  Absatz  2  gleichmäßige  Anwendung.  Ist  ein  Antrag  der  vorbezeichneten
Art  vor  dem  1.  März  1894  bei  der  Steuerbehörde  nicht  eingegangen,  so  ist  die  gemäß  §.  2  unter  i
durch  die  Direktivbehörde  ergehende  Entscheidung  endgültig.

§  5.                                                                                                                                                                               
„                                                                                                                                         II.  Berechnung  des  Verhältnisses  zwischen
Nach  Prüfung  der  Nachweisungen  zu  §.  1  haben  die  Direktivbehörden  bis            der  Gesammterzeugung
1. MAI 1894  der  obersten  Landesfinanzbehörde  eine  Nachweisung  nach  dem                                                              Muster  der  Anlage  2  einzureichen.                                                                           und der zum  niedrigeren Abgabensatze
.  In  diese  Nachweisung  sind  alle  in  den  Nachweisungen  zu  §.1                                                                     enthaltenen  Brennereien                                                                                                                                                      
mit  Ausnahme                                                                                                                                                                     hergestellten
Alkoholmenge  für  die  Kona)

  derjenigen  Brennereien,  über  deren  Beschwerde,  betreffend  die  Ansetzung  eines  abge-  iingentsperiode  1890783.
änderten  Kontingents  (§.  2  unter  e  bis  i),  noch  nicht  endgültig  entschieden  worden  ist  (§.  4),
b)  der  bisher  am  Kontingent  noch  nicht  betheiligten  Brennereien,  die  die  Zuweisung  eines
Kontingents  rechtzeitig  beansprucht  haben,  sowie  der  am  Kontingent  bereits  betheiligten
Brennereien,  die  den  Anspruch  auf  Neueinschätzung  ihrer  Brennerei  rechtzeitig  erhoben
haben,  insofern  diese  Ansprüche  nicht  etwa  bereits  endgültig  zurückgewiesen  worden  sind
(§§.  8  und  9),
c)  der  am  Kontingent  bereits  betheiligten  Brennereien,  deren  Neueinschätzung  von  Amtswegen
  angeordnet  worden  ist  (§.  8  Absatz  4),
aufzunehmen  und  für  jede  der  im  Kopf  der  Spalten  bezeichneten  8  Klassen  in  je  einer  Summe
die  Litermenge  reinen  Alkohols  anzugeben,  welche  die  Gesammtheit  der  zu  der  Klasse  gehörigen
Brennereien  in  der  Kontingentsperiode  1890/93
1.  im  Ganzen  (Anlage  1  Spalte  7),
2.  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  (Anlage  1  Spalte  11)
hergestellt  hat.
Zu  2  ist  jedoch  für  diejenigen  Brennereien,  auf  welche  die  Bestimmungen  des  §.  2  unter
e  bis  i  in  Anwendung  kommen,  nicht  die  in  Spalte  11,  sondern  die  in  Spalte  12  der  Anlage  1
angegebene  Summe  in  Rechnung  zu  stellen.
§.  6.
Die  obersten  Landesfinanzbehörden  theilen  —  vorbehaltlich  der  Bestimmung  des  §.  16  —
die  gemäß  §.  5  ihnen  angezeigten  Summen,  spaltenweise  zu  je  einer  Summe  vereinigt,  mittels  des
gleichen  Musters  dem  Reichsschatzamt  mit.

§.  7.
Das  Reichsschatzamt  zieht  die  ihm  gemäß  §.  6  mitgetheilten  Summen  wiederum  für  jede
Klasse  spaltenweise  zu  je  einer  Summe  zusammen  und  berechnet  hieraus  für  das  ganze  Reichsgebiet
—  mit  Ausnahme  der  im  §.  16  aufgeführten  Bundesstaaten  und  Gebietstheile  —  auf  4  Dezimalstellen
  das  prozentnale  Verhältniß  zwischen  der  in  der  letzten  Kontingentsperiode  hergestellten  Ge-
        <pb n="40" />
        III.  Antrage  auf  Neuveranlagung
  zuin  Kontingent.

IV.  Ausführung  der  Neuveranlagung.


—  26  —

sammtmenge  an  Alkohol  überhaupt  und  der  in  dem  gleichen  Zeitraume  zu  dem.  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze

  hergestellten  oder  als  hergestellt  in  Ansatz  gebrachten  Alkoholmenge,  und  zwar  für

jede  der  in  der  Anlage  2  aufgeführten  8  Klassen  von  Brennereien  in  je  einer  Verhältnißzahl.
Diese  Verhältnißzahlen  werden  von  dem  Reichsschatzamt  den  obersten  Landesfinanzbehörden

mitgetheilt.
§.  8.
Wenn

a)  eine  am  Kontingent  bisher  noch  nicht  betheiligte  landwirthschaftliche  Brennerei,  oder
b)  eine  am  Kontingent  bereits  betheiligte  Brennerei,  die  während  der  ganzen  Dauer  der
abgelaufenen  Kontingentsperiode  geruht  hat,  jedoch  nicht  gänzlich  abgemeldet  worden  ist,
die  Zuweisung  eines  Kontingents,  oder  wenn
c)  eine  am  Kontingent  bereits  betheiligte  Brennerei  wegen  unregelmäßigen  Betriebes  die
Neueinschätzung  zum  Kontingent
beanspruchen  will,  so  ist  ein  hierauf  gerichteter  schriftlicher  Antrag  zu  stellen.

Die  im  Absatz  1  bezeichneten  Anträge  dürfen  nur  dann  berücksichtigt  werden,  wenn  sie  bei
der  Steuerbehörde,  in  deren  Bezirk  die  Brennerei  liegt,  vor  dem  1.  Oktober  1893  eingegangen  sind.

Der  Antrag  auf  Zuweisung  eines  Kontingents  für  die  Kontingentsperiode  1893/96  ist  nur
dann  zulässig,  wenn  die  Brennerei  bis  zum  30.  September  1893  betriebsfähig  hergerichtet  worden  ist.

Ist  das  Hauptamt  der  Ansicht,  daß  Thatsachen  vorliegen,  die  es  rechtfertigen,  eine  Brennerei
wegen  unregelmäßigen  Betriebes  von  Amtswegen  zum  Kontingent  neu  einzuschätzen,  so  hat  es  dies
bei  der  vorgesetzten  Direktivbehörde  bis  zum  1.  März  1894  zu  beantragen.

§.  9.

Die  Entscheidung  über  die  im  §.  8  bezeichneten  Anträge  und,  im  Falle  der  Genehmigung,
die  Feststellung  desjenigen  Kontingents,  welches  der  Brennerei  für  die  abgelaufene  Kontingentsperiode
  zuzuweisen  gewesen  wäre,  falls  die  Neuveranlagung  für  diese  Geltung  besessen  hätte,  erfolgt
nach  Maßgabe  des  §.  10  durch  die  zuständige  Direktivbehörde.

Auf  die  Entscheidungen,  durch  welche

a)  der  Antrag  auf  Zuweisung  eines  Kontingents  oder  auf  Neueinschätzung  der  Brennerei

zum  Kontingent  zurückgewiesen,  oder

b)  die  Neueinschätzung  einer  Brennerei  von  Amtswegen  angeordnet,  oder

c)  das  Kontingent  festgestellt  wird,  welches  der  Brennerei  für  die  abgelaufene  Kontingentsperiode

  zuzuweisen  gewesen  wäre,  falls  die  Neuveranlagung  schon  für  diese  Geltung
besessen  hätte,
finden  die  Vorschriften  des  §.  4  Absatz  1  und  2  entsprechende  Anwendung.

§.  10.
Soweit  einer  der  im  §.  8  bezeichneten  Anträge  als  rechtzeitig  gestellt  und  sachlich  gerechtfertigt
  anerkannt  wird,  findet  eine  Neuveranlagung  der  Brennerei  nach  folgenden  Bestimmungen  statt:

a)  Zur  Begutachtung  der  bei  den  Neuveranlagungen  zu  gewährenden  Kontingente  sind
bezirksweise  Kommissionen  zu  bilden,  die  aus  dem  Oberinspektor  oder  seinem  Vertreter
und  zwei  von  der  zuständigen  Direktivbehörde  nach  Anhörung  des  Vorstandes  der
Brennereiberufsgenossenschaft  zu  ernennenden  und  als  Sachverständige  zu  vereidigenden
Mitgliedern  der  Brennereiberufsgenossenschaften  bestehen.

Die  Sachverständigen  sind  bei  der  Vereidigung  zur  Verschwiegenheit  hinsichtlich
der  auf  die  wirthschaftlichen  Verhältnisse  der  einzelnen  Brennereien  und  Brennereigüter
bezüglichen  Thatsachen,  die  ihnen  in  ihrer  Eigenschaft  als  Mitglieder  der  Veranlagungskommission
  mitgetheilt  werden,  zu  verpflichten.

b)  Die  Kommission  hat  sich  an  Ort  und  Stelle  über  die  Verhältnisse  der  Brennerei  zu
unterrichten  und  hierauf
1.  sich  gutachtlich  über  den  Gesammtbottichraum  zu  äußern,  dessen  Bemaischung  für  je

ein  Jahr  der  abgelaufenen  Periode  als  angemessen  zu  erachten  ist;
2.  die  aus  diesem  herstellbare  Litermenge  reinen  Alkohols,  unter  Zugrundelegung  des
amtlich  ermittelten  oder  des  nach  den  vorhandenen  Betriebseinrichtungen,  dem  zu
        <pb n="41" />
        verarbeitenden  Material  und  dergleichen  zu  erwartenden  Ausbeuteverhältnisses,  anzugeben;



3.  hieraus  unter  Zugrundelegung  des  von  dem  Reichsschatzamt  gemäß  §.  7  mitgetheilten
Verhältnisses  zwischen  der  in  der  letztvergangenen  Kontingentsperiode  hergestellten
Gesammtmenge  an  Alkohol  überhaupt  und  der  in  dem  gleichen  Zeitraume  zu  dem
niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellten  oder  als  hergestellt  in  Ansatz  gebrachten
Alkoholmenge  das  Kontingent  zu  berechnen,  das  der  Brennerei  für  die  abgelaufene
Kontingentsperiode  zuzuweisen  gewesen  wäre,  falls  die  Neuveranlagung  für  diese
Geltung  besessen  hätte.  Bei  der  Neuveranlagung  von  gewerblichen  oder  Melasse,
Rüben  oder  Rübensaft  verarbeitenden  Brennereien,  die  einen  unregelmäßigen  Betrieb
gehabt  haben,  und  von  solchen  Brennereien,  die  während  der  ganzen  Dauer  der
abgelaufenen  Kontingentsperiode  geruht  haben,  ist  jedoch  niemals  ein  höheres  Kontingent
  in  Ansatz  zu  bringen,  als  die  Brennerei  für  die  abgelaufene  Kontiugentsperiode
  thatsächlich  besessen  hat.

c)  Bei  Erstattung  des  Gutachtens  sind  der  Umfang  der  Betriebsanlagen,  die  Betriebsverhältnisse
  und  bei  landwirthschaftlichen  Brennereien  insbesondere  die  landwirthschaftlichen
  Verhältnisse  zu  berücksichtigen,  auch  sind  der  Betriebsumfang  und  das  Kontingent
gleichartiger,  unter  ähnlichen  Verhältnissen  arbeitender  Brennereien,  die  während  der
letztvergangenen  Kontingentsperiode  regelmäßig  betrieben  worden  sind,  zur  Vergleichung
heranzuziehen.

d)  Die  Direktivbehörde  hat  das  Gutachten  der  Kommission  zu  prüfen,  nöthigenfalls  weitere
Erhebungen  zu  veranlassen  und  hierauf  das  Kontingent  festzustellen,  das  der  Brennerei
für  die  abgelaufene  Kontingentsperiode  zuzuweisen  gewesen  wäre,  falls  die  Neuveranlagung
  für  diese  Geltung  besessen  hätte.

Das  Ergebniß  ist  dem  Brennereibesitzer  mitzutheilen.  Auf  die  getroffene  Entscheidung
finden  die  Vorschriften  im  §.  4  Absatz  1  und  2  Anwendung.

§.  11.

Das  im  §.  10  vorgeschriebene  Verfahren  darf  bei  solchen  kleinen  Brennereien  (§.  13  des
Gesetzes  vom  24.  Juni  1887),  die  bisher  kontingentirt  gewesen  sind,  einen  regelmäßigen  Betrieb
jedoch  nicht  gehabt  haben,  auch  dann  angewendet  werden,  wenn  ein  schriftlicher,  den  Anforderungen
des  §.  8  Absatz  2  entsprechender  Antrag  nicht  eingereicht,  die  Neueinschätzung  der  Brennerei  jedoch
bis  zum  15.  November  1893  bei  der  Steuerbehörde  oder  einem  Steueraufsichtsbeamten  zu  Protokoll
beantragt  worden  ist.  Von  der  Anhörung  vereideter  Sachverständiger  darf  bei  unregelmäßig
betriebenen  und  neu  entstandenen  Brennereien  dieser  Art  abgesehen  werden,  sofern  sie  nicht  vom
Brennereibesitzer  beantragt  wird.

Für  Brennereien,  deren  Betrieb  als  unregelmäßiger  anerkannt  worden  ist,  weil  die  Brennerei
besonderer  Umstände  halber  außer  Stande  war,  ihr  Kontingent  vollständig  herzustellen,  sowie  für
Brennereien,  die  während  der  ganzen  Dauer  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode  geruht  haben,
kann  unter  Zustimmung  des  Brennereibesitzers  von  der  Direktivbehörde  genehmigt  werden,  daß  von
den  im  §.  10  vorgeschriebenen  Ermittelungen  Abstand  genommen  und  das  bisherige  Kontingent
unverkürzt  in  Ansatz  gebracht  wird.

§  12.  
Bis  zum  1.  August  1894  haben  die  Direktivbehörden  der  obersten  Landesfinanzbehörde                                                                                                                                                                                                                   V. Schlußfeststellung  der                                                                                                                                                                                    für die Kontingentsperiode

eine  Nachweisung  nach  dem  Muster  der  Anlage  3  einzureichen.                                                                                                                                                                               1890,93  in  Rechnung  kom-                                                                                                                                                                               menden

  Kontingente.

In  Spalte  1,  2  oder  3  dieser  Nachweisung  sind  in  je  einer  Summe  diejenigen  Mengen     3.   
reinen  Alkohols  aufzunehmen,  welche
a)  als  bisher  durchschnittlich  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellt,  für
diejenigen  Brennereien  in  Ansatz  zu  bringen  sind,  über  deren  Beschwerden,  betreffend  die
Abänderung  des  in  Rechnung  zu  stellenden  Kontingents,  gemäß  §.  2  unter e  bis  i
erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung  zu  §.  5  endgültig  entschieden  worden  ist;
b)  bisher  durchschnittlich  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  von  denjenigen
Brennereien  hergestellt  worden  sind,  bezüglich  deren  erst  nach  Einreichung  der  Nach-6
        <pb n="42" />
        —  28  —

weisung  zu  §.  5  endgültig  entschieden  worden  ist,  daß  ihr  Betrieb  während  der
abgelaufenen  Kontingentsperiode  ein  unregelmäßiger  nicht  gewesen;
c)  als  bisheriges  Kontingent  für  die  neu  veranlagten  Brennereien  gemäß  §§.  10  und  11
in  Rechnung  zu  stellen  sind.
§.  13.
Vl.  Berechnung  des  Ver-  Die  obersten  Landesfinanzbehörden  theilen  —  vorbehaltlich  der  Bestimmung  des  §.  16  —
sättnisses  zwischen  altem  die  nach  der  Vorschrift  des  §.  12  ihnen  angezeigten  Summen,  spaltenweise  zu  je  einer  Gesammtsumme
  vereinigt,  mittelst  des  gleichen  Musters  dem  Reichsschatzamt  mit.

§.  14.
Das  Reichsschatzamt  zieht  sämmtliche
a)  in  den  Spalten  2,  4,  6,  8,  10,  12,  14  und  16  der  Nachweisung  Anlage  2  und
b)  in  den  Spalten  1  bis  3  der  Nachweisung  Anlage  3
angegebenen  Litermengen  reinen  Alkohols  zu  einer  einzigen  Summe  zusammen  und  berechnet
nunmehr  das  Verhältniß  zwischen  dem  alten  und  dem  neuen  Kontingent.
Zu  diesem  Zweck  wird  von  dem  für  das  ganze  Reichsgebiet  für  die  Kontingentsperiode
1893/96  zu  Gebote  stehenden  jährlichen  Gesammtkontingente
a)  der  auf  die  im  §.  16  genannten  Bundesstaaten  und  Gebietstheile  entfallende  gesetzliche
Antheil,  sowie
b)  diejenige  Alkoholmenge,  welche  von  den  Materialsteuer  oder  statt  dieser  Zuschlag  zur
Verbrauchsabgabe  entrichtenden  Brennereien  —  ausgenommen  diejenigen  Hefenbrühe
oder  nichtmehlige  Brauereiabfälle  verarbeitenden  Betriebsanstalten,  welchen  ein  besonderes
Kontingent  zugewiesen  war  —  durchschnittlich  im  Betriebsjahre  hergestellt  worden  ist,
in  Abzug  gebracht.  Der  Rest  wird  sodann  zu  der  nach  Absatz  1  ermittelten  Menge  ins  Verhältniß
gesetzt  und  hieraus  festgestellt,  wieviel  Liter  künftigen  Kontingents,  auf  vier  Dezimalstellen  berechnet,
auf  ein  Liter  der  in  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode  durchschnittlich  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze
  wirklich  hergestellten  oder  der  hiervon  für  die  neue  Kontingentirung  in  Ansatz  gebrachten
oder  der  als  bisheriges  Kontingent  angenommenen  Alkoholmenge  entfallen.

§.  15.
Vu.  Verechnung  des  Die  nach  §.  14  berechnete  Verhältnißzahl  wird  den  obersten  Landesfinanzbehörden  als
neuen  Kontingents.  endgültige  mitgetheilt.

Auf  Grund  derselben  setzen  die  Direktivbehörden  für  jede  einzelne  in  der  neuen  Kontingentsperiode
  am  Kontingent  betheiligte  Brennerei  nach  Maßgabe  der  von  ihr  in  der  abgelaufenen
Kontingentsperiode  durchschniltlich  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  wirklich  hergestellten  oder
der  hiervon  für  die  neue  Kontingentirung  in  Ansatz  gebrachten  oder  der  als  bisheriges  Kontingent
angenommenen  Alkoholmenge  die  Litermenge  reinen  Alkohols  fest,  welche  die  Brennerei  innerhalb
der  neuen  Kontingentsperiode  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  jährlich  herstellen  darf.
Diese  Festsetzung  ist,  soweit  nicht  Rechnungsfehler  untergelaufen  sind,  endgültig.  Dieselbe  ist  dem
Brennereibesitzer  mitzutheilen.

Bei  der  Berechnung  des  künftigen  Kontingents  werden  Bruchtheile  des  Liters,  wenn  sie
unter  einem  halben  Liter  bleiben,  unberücksichtigt  gelassen,  andernfalls  auf  ein  ganzes  Liter  abgerundet.

§.  16.
Für  die  Königreiche  Bayern  und  Württemberg,  das  Großherzogthum  Baden  und  die

Hohenzollernschen  Lande  erfolgt  die  Kontingentsberechnung  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen
  durch  die  oberste  Landesfinanzbehörde.

§.  17.
mun  sis  eerbesttn  Materialsteuer  oder  statt  dieser  Zuschlag  entrichtende  Brennereien  dürfen  .  .
oder  statt  dieter  Zuschlag  a)  wenn  sie  in  einem  Betriebsjahre  insgesammt  nicht  mehr  als  10  Hektoliter  reinen
entrichtende  Brennereien.

 

Alkohols  herstellen,  sämmtlichen  aus  nichtmehligen  Stoffen  mit  Ausschluß  von  Melasse,
Rüben  und  Rübensaft  bereiteten  Branntwein,

b)  wenn  sie  in  einem  Betriebsjahre  insgesammt  mehr  als  10  Hektoliter  reinen  Alkohols
herstellen,  10  Hektoliter  reinen  Alkohols  aus  nichtmehligen  Stoffen  mit  Ausschluß  von
        <pb n="43" />
        —  29  —

Melasse,  Rüben  und  Rübensaft,  sofern  ihnen  aber  ein  besonderes  höheres  Kontingent
zugewiesen  ist,  dieses  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze herstellen.

Wird  dieselbe  Brennvorrichtung  von  mehreren  selbständigen  Brennern  benutzt,  so  kann  die
oberste  Landesfinanzbehörde  genehmigen,  daß  jeder  Einzelbrenner,  für  den  weniger  als  10  Hektoliter
reinen  Alkohols  im  Betriebsjahre  erzeugt  werden,  sein  gesammtes  Erzeugniß  zum  niedrigeren
Abgabensatze  herstellt.

§.  18.

Die  Bemessung  der  Kontingente  für  Hefenbrühe  oder  nichtmehlige  Brauereiabfälle  verarbeitende
  Brennereien  erfolgt  nach  Maßgabe  der  §§.  1  bis  16.

Bei  der  Festsetzung  eines  besonderen  Kontingents  für  die  übrigen  Materialsteuer  oder  statt
dieser  Zuschlag  entrichtenden  Brennereien  finden  die  folgenden  Bestimmungen  Anwendung:











a)  Für  jede  einzelne  Brennerei,  die  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1890  bis  dahin  1893  in
einem  Jahre  durchschnittlich  mehr  als  10  Hektoliter  reinen  Alkohols  hergestellt  hat,  ist
festzustellen,  welcher  Betriebsumfang  für  die  letztvergangenen  drei  Betriebsjahre  als
angemessen  zu  erachten  ist.  Die  Feststellung  des  angemessenen  Betriebsumfanges  erfolgt
durch  die  zuständige  Direktivbehörde  in  Litern  reinen  Alkohols,  und  zwar  in  der  Regel
nach  der  durchschnittlich  in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren  hergestellten  Jahresmenge
  gemäß  §.  2  unter  a  oder  b,  auf  Antrag  des  Brennereibesitzers  aber,  oder  wenn
die  Direktivbehörde  es  aus  besonderen  Gründen  für  erforderlich  erachtet,  nach  gutachtlicher
  Aeußerung  der  im  §.  10  bezeichneten  Kommission.

Sofern  eine  Brennerei,  welche  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1890  bis  dahin  1893
durchschnittlich  in  einem  Jahre  nicht  mehr  als  10  Hektoliter  reinen  Alkohols  hergestellt
hat,  aus  besonderen  Gründen  die  Zuweisung  eines  10  Hektoliter  übersteigenden  Kontingents
  beansprucht,  ist  bis  zum  1.  März  1894  ein  entsprechender  Antrag  zu  stellen.
Rücksichtlich  der  Form  desselben  und  für  das  weitere  Verfahren  kommen  die  Bestimmungen
  des  §.  11  Absatz  1  und  2  zur  Anwendung.

b)  Aus  dem  als  angemessen  zu  erachtenden  Betriebsumfange  ist  nach  dem  allgemeinen  Verhältnisse
  zwischen  der  in  der  Kontingentsperiode  1890/93  von  den  landwirthschaftlichen
dickmaischenden  Getreidebrennereien  hergestellten  Gesammtmenge  reinen  Alkohols  und  der
von  dieser  Art  Betriebsanstalten  in  dem  gleichen  Zeitraume  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze
  hergestellten  oder  als  hergestellt  in  Ansatz  gebrachten  Alkoholmenge
(§.  7)  dasjenige  Kontingent  zu  berechnen  und  von  der  Direktivbehörde  festzusetzen,  welches
der  Brennerei  für  die  abgelaufene  Kontingentsperiode  zuzuweisen  gewesen  wäre,  falls
die  Neuveranlagung  für  diese  Geltung  besessen  hätte.
c)  Auf  die  Entscheidungen,  durch  die

1.  das  vorbezeichnete  Kontingent  festgesetzt  oder

2.  der  Antrag  auf  Zuweisung  eines  10  Hektoliter  übersteigenden  Kontingents  zurückgewiesen

  wird,

finden  die  Bestimmungen  des  §.  4  Absatz  1  und  2  entsprechende  Anwendung.
d)  Die  nach  Vorstehendem  endgültig  als  bisheriges  Kontingent  angenommenen  Litermengen
reinen  Alkohols  sind  in  die  Summe  der  Spalte  3  der  Anlage  3  mit  einzurechnen.

In  Spalte  4  der  Anlage  3  ist  außerdem  nachrichtlich  anzugeben,  wie  hoch  sich  die
Litermenge  reinen  Alkohols  beläuft,  welche  die  zum  Kontingente  veranlagten  Materialsteuer
  oder  statt  dieser  Zuschlag  entrichtenden  Brennereien  in  den  letzten  drei  Betriebsjahren
  durchschnittlich  hergestellt  haben.  Das  Reichsschatzamt  rechnet  diese  Summe  bei
der  gemäß  §.  14  vorzunehmenden  Berechnung  von  derjenigen  Menge  ab,  welche  für  die
nichtmehlige  Stoffe  verarbeitenden  Brennereien  in  Abzug  zu  bringen  ist.

e)  Die  Festsetzung  des  auf  die  einzelnen  Brennereien  entfallenden  Kontingents  erfolgt
gemäß  §.  15,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  jeder  dieser  Brennereien  ein  Kontingent
von  wenigstens  10  Hektoliter  zugewiesen  wird.

f)  Der  §.  16  findet  entsprechende  Anwendung.

6*
        <pb n="44" />
        <pb n="45" />
        Anlage  1.
Haupt.  amtsbezirk.

Nachweisung   zu

§.  1  der  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingente  für
die  Kontingentsperiode  189  3/96.

Anleitung.

1.  In  der  Abtheilung  1  und  V  sind  auch  diejenigen  Brennereien  aufzuführen,  welche  der  Hauptsache  nach  Kartoffeln
und  dergl.,  daneben  aber  auch  Getreide  verarbeiten,  ohne  Hefe  zu  bereiten.

2.  Bei  Ausfüllung  der  Spalten  4  bis  12  werden  Bruchtheile  des  Liters,  wenn  sie  unter  einem  halben  Liter  bleiben,
unberücksichtigt  gelassen,  andernfalls  auf  ein  ganzes  Liter  abgerundet.

3.  Zu  dem  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergestellten  Branntwein  (Spalten  8  bis  11)  ist  auch  derjenige
Branntwein  zu  rechnen,  welcher  unter  Ertheilung  von  Berechtigungsscheinen  zum  höheren  Abgabensatze  zur  Anschreibung
  gelangt  ist.

4.  Die  Gesammterzeugung  der  Materialsteuer  oder  statt  dieser  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  entrichtenden  Brennereien
mit  Ausnahme  derjenigen  Hefenbrühe  oder  nichtmehlige  Brauereiabfälle  verarbeitenden  Betriebsanstalten,  denen
ein  besonderes  Kontingent  zugewiesen  war,  ist  in  Spalten  8  bis  11  nur  nachrichtlich  in  je  einer  Zahl  anzugeben.
        <pb n="46" />
        Bezirk  der  Hebestelle

in:

 

Von  der  Brennerei  sind  im  Ganzen  hergestellt  worden:

 

 

Ort  Name  
in  dem  in  dem  in  dem   hiernach durchschnittlich
der  des  Betriebsjahre  Betriebsjahre  Betriebsjahre   in einem
Brennerei.  Brennereibesitzers1890/91  1891/92  1892|93  Betriebsjahre
Liter
             1.             2.                         3.                      4.                             6.                            7

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Landwirthschaftliche,  nicht  Getreide  verarbeitende  Brennereien.

II.  Landwirthschaftliche,  dickmaischende  Getreidebrennereien.
III.  Landwirthschaftliche  gemischte  (Hefen=  und  dickmaischende)  Brennereien.
IV.  Landwirthschaftliche  Hefenbrennereien.

V.  Gewerbliche,  nicht  Getreide  verarbeitende  Brennereien,  sowie  Melasse,
Rüben  oder  Rübensaft  verarbeitende  Brennereien.

VI.  Gewerbliche  dickmaischende  Getreidebrennereien.
V.II.  Gewerbliche  gemischte  (Hefen-  und  dickmaischende)  Brennereien.

VIII.  Gewerbliche  Hefenbrennereien  und  diejenigen  Hefenbrühe  oder  nichtmehlige
  Brauereiabfälle  verarbeitenden  Brennereien,  denen  ein  besonderes
Kontingent  zugewiesen  ist.
        <pb n="47" />
        —  33  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  der  Brennerei  sind  zum  niedrigeren  Verbrauchs-                                                                                                                          Wegen
  stattgehabter
abgabesatze  hergestellt  worden:                                                    Aenderung  der Betriebsart    Das                                                                          
                                                                                        hiernach                  wird  beantragt,  für  die      bisherige
in  dem  in  dem  in  dem                            durchschnittlich            Neubemessung  des           Kontingent    
Betriebsjahre  Betriebsjahre  Betriebsjahre  in  einem                   Kontingents  statt  der  in   der         Bemerkungen.
1890/91  1891/92  1892/93                                Betriebsjahre      Menge  in  Ansatz  zu  bringen  Brennerei
reinen  Alkohols.                                                                                                                                                       betrug
8.                       9.                10.                                            11.                                   12.                                            13.                   14.


    




  
  


  
    
  

  
  





  
  
      

............  ,  den  18

Das  Haupt-.....................................................................................................................................................  amt.
        <pb n="48" />
        <pb n="49" />
        Direktivbezirk  Anlage  2.
bezw.
Bundesstaat

 

Nachweisung

zu

§§.  5  und  6  der  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingente
für  die  Kontingentsperiode  1893/96.
        <pb n="50" />
        36

 

 

Von  sämmtlichen  Brennereien  —  mit  den  im  §.  1  Absatz  2  und  §.  5  Absatz  2  der  Vorschriften  bezeichneten  Ausnahmen  —
drei  Betriebsjahren  durchschnittlich  hergestellt  worden  beziehungsweise  als  zum  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze

 

I.  von  landwirthschaftlichen,

  nicht

                                    II.  von  landwirthschaft- 



 

 

                                                                       III.  von  landwirthschaft-                                                                       lichen
  gemischten  (Hefen-                                                                                                                      IV.

  von  landwirth-                                                                                                                                                                              V.

  von  gewerblichen
                                                                                                                                                                                  nicht  Getreide  verarbei-                                                                                                                                                                                  tenden
  Brennereien,  so- 



 

 

 

Getreide  verarbeitenden,    lichen  dickmaischenden  und  dickmaischenden)    schaftlichen      wie  von  Melasse,                                                                                                                                                                                                 Rüben
Brennereien  Getreidebrennereien  Brennereien  Hefenbrennereien                                               oder  Rübensaft  verar-                                                                                                                                                                                       beitenden
  Brennereien
————  ——  —  —  —  —
             zum                                 zum                              zum                                              zum                                                    zum
im   niedrigeren              niedrigeren               niedrigeren                                   niedrigeren                                      niedrigeren
             Ver-                    im           Ver-              im            Ver-                   im                        Ver                      im                             Ver-Ganzen.
  brauchs-                 brauchs-                        brauchs-                                      brauchs-                                         brauchs-
                abgabe-  Ganzen.  abgabe-  Ganzen  abgabe                 Ganzen.             abgabe-          Ganzen.               abgabe-                  satze.
                         satze.                            satze.                                                satze.                                               satze.
     1.             2.              3 .               4.                 5.             6.                            7.                        8.                          9.                         10.

 

 

 

 

 

 

 

s
        <pb n="51" />
        37

 

 

sind  die  nachstehenden  Litermengen  reinen  Alkohols  in  den  letztvergangenen
durchschnittlich  hergestellt  in  Ansatz  zu  bringen:

 

VI.  von  gewerblichen

VII.  von  gewerblichen
gemischten  (Hefen-VIII.

  von  gewerblichen
Hefenbrennereien  und  von
denjenigen  Hefenbrühe  oder

 

 

 

 

dickmaischenden  ..  nichtmehlige  Brauereiab—
ch  .  und  dickmaischenden)  fälleverarbeitenden  Brenne-Getreidebrennereien
  Brennereien  reien,  denen  ein  besonderes
Kontingent  zugewiesen  ist
1  zum  zum  zum
.  niedrigeren  niedrigeren  .  niedrigeren
im  Ver-  im  Ver-  im  Ver-Ganzen.
  brauchs-  anzen.  brauchs-  nzen.  brauchs--zen.
  abgabe-  Ganz  abgabe-  Ganzen  abgabejfabe.
  satze.  satze.
—  —  —  ——  —..  —  —
13.  14.  15.  16.
—  1
Ü
.
,  den  18

Nachrichtlich.

Von  den  Maaterialsteuer  oder  statt  dieser
den  Zuschlag  zur  Verbrauchsabgabe  entrichtenden
  Brennereien,  mit  Ausnahme  derjenigen
  Hefenbrühe  oder  nichtmehlige  Brauereiabfälle
  verarbeitenden  Betriebsanstalten,  denen
ein  besonderes  Kontingent  zugewiesen  war,
sind  in  den  letztvergangenen  drei  Betriebsjahren
  durchschnittlich  hergestellt  worden

Liter  reinen  Alkohols.
        <pb n="52" />
        <pb n="53" />
        —  39  —

Direktivbezirk  Anlage  3.
bezw.
Bundesstaat

Nachweisung

zu

88.  12  und  13  der  Vorschriften  für  die  Veranlagung  der  Brennereien  zum  Kontingente
für  die  Kontingentsperiode  1893/96.
        <pb n="54" />
        1.  2.

Für  diejenigen  Brennereien,  über  deren  Be—  Von  denjenigen  Brennereien,  bezüglich  deren
schwerde,  betreffend  die  Abänderung  des  in  Rechnung  erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung  zu  §.  5  endzu
  stellenden  Kontingents,  gemäß  §.  2  unter  e  bis  i  gültig  entschieden  worden  ist,  daß  ihr  Betrieb  während
erst  nach  Einreichung  der  Nachweisung  zu  §.  5  der  abgelaufenen  Kontingentsperiode  ein  unregelendgültig
  entschieden  worden  ist,  sind  als  bisher  mäßiger  nicht  gewesen,  sind  bisher  durchschnittlich
durchschnittlich  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsab=  zu  dem  niedrigeren  Verbrauchsabgabesatze  hergegabesatze
  hergestellt  in  Ansatz  zu  bringen  stellt  worden

Liter  reinen  Alkohols.  Liter  reinen  Alkohols.
        <pb n="55" />
        3.

Als  bisheriges  Kontingent  für  die  neuveran—
lagten  Brennereien  sind  gemäß  88.  10,  11  und  18
in  Rechnung  zu  stellen

Liter  reinen  Alkohols.

 

,  den

18
        <pb n="56" />
        <pb n="57" />
        43

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—  —

der  Aus
2.  l

—.

Alter  und  Heimath

gewiesenen.

3.

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behäörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

10.

11.

12.

13.

14.

.]  Johann  Abraham,

Secondino  Ceretto,

 

ka,  geb.  Windska
Miethsfrau,

Seiler,

Wollstricker,

Hans  Christensen,
Schneider.

Johann  Ernst  Erni,
Schlosser,

Philipp  Gerletti,
Tagelöhner,

Karl  Hannig,
Steinmetzgehülfe,

Wilhelm  Herings,
Handlanger,

Wenzel  Kleindinst,
Weber  und  Tuchmacher,


Franz  Josef  Mätzler,
Steinmetß,

Rudolf  Meixner,

Balbina  Slamronsa)

  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

hörige,

b)  Auf  Grund  des  S.  362

geboren  am  9.  Dezember  1864  zu
Leifers,  Bezirk  Bozen,  Tirol,  ortsangehörig
  zu  Erpan,  ebendaselbst,
geboren  am  29.  Dezember  1866  zu
Trivero,  Distrikt  Biella,  Provinz  Novara,
  Italien,  ortsangehörig  zu  Biella.
geboren  am  14.  August  1867  zu  Kopenhagen,
  Dänemark,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  17.  Dezember  1875  zu
Solothurn,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  im  Mai  1842  zu  Pedevena,
Distrikt  Feltre,  Provinz  Belluno,
talien,

geboren  am  22.  Oktober  1870  zu  Woitzdorf,
  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  4.  Januar  1858  zu  Schünfeld,
  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  8.  Februar  1851  zu  Warnsdorf,
  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Görsdorf,  Bezirk  Reichenberg,
  ebendaselbst,

geboren  am  4.  Oktober  1871  zu  Dornbirn,
  Bezirk  Feldkirch,  Vorarlberg,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  17.  April  1854  zu  Schön-Seidenwirker

  und  berg,  Mähren,  österreichischer  Staats-Schauspieler,

  angehöriger,

Franz  Pohl,  geboren  am  16.  Oktober  1863  zu

Bäckergeselle,  Kukus,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

Johann  Rüth,  geboren  am  30.  September  1862  zu

Schneidergeselle.  Baltimore,  Vereinigte  Staaten  von

Anton  Scherrer,
Schlosser  und  Tagelöhner,


 

Nordamerika,

eboren  am  20.  Juni  1864  zu  Schlierbach,
  Kreis  Mülhausen,  Elsaß,  französischer
  Staatsangehöriger,  ortsangehörig
  zu  Paris,

Erkenniniß  vom  1.  Bromberg,

Dezember  1883),

des  Strafgesetzbuchs:

Betteln,

Landstreichen,

Obdachlosigkeit,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Betteln,

Landstreichen,

Diebstahl  und  Land.

streichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen,

 

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Koöniglich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Re.-gierungs
  -  Präsident  zu
Frankfurt  a.  O.,

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
Hildesheim,

Polizei.Behörde  zu  Hamburg,


Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

 

eboren  am  29.  März  1833  zu  Ruda.  versuchter  Mord  (10/|(Königlich  preußischer  Re.  6.  Juli  (aus-Russisch-Polen,
  russische  Staatsange=  Jahr  Zuchthaus,  laui  gierungs  .  Präsident  zu  geführt  2.  Dezember)

  v.  J.

11.  Januar

4.  Januar

d.  J.

7.  Dezember
v.  J.

13.  Januar
d.  J.

8.  Januar

d.  J

29.  Dezember
v.  J.

14.  Januar
d.  J.

28.  Dezember
v.  J.

3.  Januar

d.  J.

27.  November
v.  J

18.  Januar
d.  J.

16.  Januar
d.  J

9.  Januar
d.  J.
        <pb n="58" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  –  *  Grund  .  des
S  der  S  Ausweisung  Auswelsungs
der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
I.  2.  1  .  4.  ..  6.
15.  Karl  Skriwan,  geboren  am  28.  Januar  1846  zu  Nace-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Ne.2.  Januar
Mälzer,  radec,  Bezirk  Beneschau,  Böhmen,  orts-  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
angehörig  zu  Pollerskirchen,  Bezirk  Oppeln,
Deutsch-Brod,  ebendaselbst,
16.  Jakob  Spörri,  geboren  am  7.  Oktober  1863  zu  Fischen-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-  14.  Januar
Sattler,  thal,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  orts-  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Düsseldorf,
17.  Anton  Stengel,  geboren  am  4.  Mai  1870  zu  Jägern-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-29.  Dezember
gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.

 

Bäckergeselle,

 

hörig  ebendaselbst,

 

dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsange  Betteln,

 

 

Oppeln,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="59" />
        —  45  —

Tentral-Slatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

——

 

Bu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  Februar  1894.  6  OG6.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exeguatur-  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Ertheilnnng  I8  Seite  45  Januar  1894.  ......  46
2.  Zoll.  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  des  Bundesraths—  ·  »
beschlusses  vom  25.  Juni  1891,  betreffend  die  Zollbehand-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
lung  von  Mineralöl  zu  Raffinations-  2c#.  Zwecken  45  Reichsgebttt  48

 

1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  August  Grumbrecht  an  Stelle
des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  früheren  Konsuls  Bahnsen  zum  Konsul  in  San  Luis  Potosi
(Mexiko)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  spanischen  Konsul  in  Bremen  ernannten  bisherigen  spanischen  Vize-Konsul  Eduard
Michaelsen  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  Jannar  d.  J.  beschlossen,  seinem  Beschlusse  vom
25.  Juni  1891,  betreffend  die  Zollbehandlung  von  Mineralöl  zu  Raffinations=  2c.  Zwecken  (Central-Blatt
von  1891  S.  211),  folgende  Bestimmung  hinzuzufügen:
„Entleerte  Umschließungen,  welche  zur  Befüllung  mit  den  aus  dem  Rohöle  gewonnenen
Purodukten  nicht  verwendet  werden,  können  mit  dem  Anspruch  auf  zollfreie  Ablassung  vom
Lager  unter  zollamtlicher  Kontrole  wieder  ausgeführt  werden."“
        <pb n="60" />
        46

3.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passlib#a.
Event.
«  Ver-8
  Ver-Bezeichnun
  E  u  *  —  Gegen  S  6  biwüc.
7  9  Grund.]Reserve.Noten-  egen  Unge-  egen  fänige  egen  keiten  egen  Sonstige  gen  umme  egen  ku.
9  der  31.  Del.  beckte  31.  Dez.er.  31.De)]mit  81.  Dez  31.  Dez)der#1.  Dez.  welterge.
7.  Banken.  Kapttal.Gonde.umlauff.N#sos.Meten.  1899.ndsch.  i808.  sKündi.  1803.  sPassiva.  1803.  Hafira.)  1893.  Hgebenen
.  gungs-  inlän-S
  keiten.  frist.  dischen
Wechseln.
1.  2  3  4  5.  6  7  8  9  10.  11.2.  13.  14.  15.  16.  11.
1  KReichsbanrnk  120  000]  30  000953  172—  156  90  388371/—  245  370  409  058  K+  35  750  —  —  3415+  195s1  515  645.—120961  —
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  600  585  396  2694  49  240  —  391  35644  846  324  2  80214  413  483
3  Frankfurter  Bank  18  000  4500  11  421  204  7076—  309  66047/  6100  10573  183  331|  811  51429  670  3338
4  Bayerische  Notenbank  7500  1  697|  2978—  10062221S8„  +  111  —  —  2779+—  9783  82796—  78  942
b  Sãchsische  Bank  zu  Dresden  30000  44066444  4  95  1178N  2  1  674  40  103  0664  063  1462
6  Württembergische  Notenbank  9000  73322215—  1068|  10  528—  615  1256  +  485  14  39  854—  30  34  072  —  592  2  012
7  Badische  Bnk#  9000  1  6209  1524—  346  9823—  2944212  +  842  —  —  891  7628949+  372  1  803
68Bank  für  Süddeutschland5  672  1  789  13  81—  1558  8  712—  1107  955—  1  —  —  10014  9  32369/—  1550  2858
9  Braunschweigische  Bank.  10  500  632  2794  836  1  896  312  3203  96  1  158+  189  143  —  18  430—  51  425
Zusammen  2226721  46  “  127  oa  —  169  n  118  388—  250  82¼  38  *r  26  687#  3  305%  120|  1  406  775—1266844  13323

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  —  826  629  500  M.
=  500  21  286  500  „K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5!.
1000  277  382  500  M.  (  -  1,2,  3).
Zu  Spalte  9  Nr.  37:  Darunter  131  100  K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
-  -9-8’:  -  91787J6---  -  -Gulden-undThalernoten.

ZudenSpalten26und32":NachdervonderBankfürSüddeutfchlandinzwischenerfolgtenBericxtigungbettugdie
Tagesichvon34·018000,»-4auf33918000Jä
        <pb n="61" />
        Wesen.

banken  Ende  Januar  189  4
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1893.
auf  tausend  Mark.)

47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aeti#a.
Metal.  Gegen  Reichss  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  9
Beftand.  31.  Dez.  kaffen-  31.  Dez.  anderer  31.  Dez.  Wechsel.  31.  Dez.  Lombard.  31.  Dez.Effekten.  31.  Dez.  Aktiva.  31.  Dez.  der  31.  Dez.  *
1893.  J  scheine.  1893.  JBanken.  1893.  1893.  1893.  1893.  1893.  Aktiva.  18933..
7*
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134.
880  0271  482  318  23383+  381613911  2330414  82  244466  914  6310  —  5  40  4491520619  1
316  —  688  —  —  1  —  —  376  4866  9s13  2810  —  10  —  —  20—  45  80214  413|
4168g-  696  52  34  125—  25  29  074  +  1370  12  225J  591  47011  195  30113  27  53  358+  716|3
32  815  256  744  25  1868  2145  44470  +  2977  235I  404  96  26  1  122—  657  82796  784
233311  3713  414  227  7584  6923  62  167—  1621  3288  —  1138  —  —  2  6280  +  68106  5063|5
10  70t  999  57—  8  922—  492  20  638+  1276  892  141  88  1  847  —  443  34072  —  5926
5238—  354  131—  7  173—+  109  20  360  +—  1074  982—  73  60  —  11  2  123  366  28  9190.  3721
4891—  327  36+  23  173  —  147  17  959  —  2360  1  G;  —  229  4365  205  2993+  1286  32  4%  —  1549|8
715—  89  s  +  7  165  58  5548  —  83830  1368  59  1907  90  8915  988  18  636  1519
962  200  +84  544  42%½  L11  08  11  -  69  sso  17417  608  70  237  —  18  7181892566—  126  313

Lombardsumme  am  31.  Dezember  1893  nicht  2  281.000  sondern  2  181  000  X;  demgemäßz  ermäßigt  die  Summe  der  Aktiva  an  dem  genannten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9  *
        <pb n="62" />
        48

4.  Polizei--Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

5r  –  Grund  .  des

2  der  V  Ausweisung  Ausweisungs-7

  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlaffel

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  August  Bastia,  Erd-geboren  am  6.  Januar  1854  zu  Castelno,Landstreichen  und  KKaiserlicher  Bezirks-Prä-.]/22.  Januar
arbeiter,  Italien,  italienischer  Staatsangehöriger,  Betteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J.

2.|Franz  Fritz  Feiden-geboren  am  25.  März  1873  zu  Polislaw,  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis-30.  Dezember
ad  (Freidanack),  Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  hauptmannschaft  v.  J.
Handarbeiter,  Leipzig,

3.Ginseppe  Franzoi,  geboren  am  14.  März  1866  zu  Spor-Landstreichen  und  An-Großherzoglich  badischer  26.  Januar
Steinbrecher,  maggiore,  Bezirk  Trient,  Tirol,  orts.  gabe  eines  falschen  Landeskommissär  zu  d.  J

angehörig  ebendaselbst,  Namens,  Freiburg,

4.Hermann  Greiner,  Fgeboren  am  29.  Dezember  1863  zu  Wien,  Betteln,  Stadtmagistrat  Deggen.  4.  Dezember
Gärtner  und  ortsangehörig  zu  Klosterneuburg,  Be-  dorf,  Bayern,  v.  J.
Kutscher,  zirk  Tulln,  Niederösterreich,

5.Josef  Heß,  Steinmetz,  geboren  am  20.  März  1861  zu  Rosice,  Landstreichen  und  Großherzoglich  mecklen.  20.  Januar

Bezirk  Chrudim,  Böhmen,  Betteln,  burgisches  Ministerium  d.  J.
«  des  Innern  zu  Schwerin,

6.  Franz  Hlavaty,  geboren  am  3.  Dezember  1875  zu  Wien,Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.  13.  Januar
Handschuhmacher,  ortsangehörig  zu  Strakonitz,  Böhmen,  zei-Direktion  München,  d.  J.

7.  Gaimo  Josef  Kol-  geboren  im  Jahre  1876  zu  Radzimin,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  22.  Januar
gowski  (Kol-  Gouvernement  Warschau,  ortsangehörig  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
kowski),  Schneider,  ebendaselbst,

8.]  Wilhelm  Loskol,  gFgeboren  am  9.  Mai  1872  zu  Wien,  orts-  desgleichen,  Königlich  bayerische  Poli.16.  Januar
Tapezierer,  heheris  zu  Radnic,  Bezirk  Pilsen,  zei-Direktion  München,  sd.  J.

öhmen,

9.Hermann  Richardvonsgeboren  am  17.  August  1866  zu  Har-Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  11.  Januar
Merheim,  Kauf.  derwifk,  Niederlande,  hauptmannschaft  d.  J.
mann,  Zwickau,

10.  Ignaz  Mojzis,  geboren  am  2.  Mai  1865  zu  Tulln,  desgleichen,  Königlich  bayerische  Poli.  11.  Januar
Glaser,  Bezirk  Hernals,  Niederösterreich,  orts-  zei-Direktion  München,  d.  J.

angehörig  zu  Wodochod,  Bezirk  Raudnitz,
  Böhmen,

11.  Josef  Prohaska  geboren  am  30.  Januar  1848  zu  Lam-Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Passau,  14.  Oktober
(Prochaska),  Zinn.  bach,  Bezirk  Kötzting,  Bayern,  orts.  Betteln,  Bayern,  v.  J.
gießer,  angehörig  zu  Innergefild,  Bezirk

Schüttenhofen,  Böhmen,

12.  Karl  Rosemeyer,  geboren  am  18.  Januar  1834  zuddessgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  23.  Dezember
Tagelöhner,  S'Gravenhagen,  Niederlande,  orts-  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
angehörig  zu  Schiedam,  ebendaselbst,  Münster,

13.  Josef  Seid'l,  Hut-geboren  am  25.  März  1874  zu  Nou--Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.16.  Januar
macher,  tonic,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,  orts-  zei-Direktion  München,  d.  J.
angehörig  zu  Pasek,  Bezirk  Starkenbach,

  ebendaselbst,

14.  Eduard  Sommer-geboren  am  1.  Januar  1870  zu  Salz.  desgleichen,  dieselbe.  15.  Januar
auer,  Hafner,  burg,  Oesterreich,  ortsangehörig  eben-  d.  J.

 

daselbst,
        <pb n="63" />
        49

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
2  4  —  Grund  des
ẽ  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
-  er  estrafung.
3  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Karl  Teichmann,  geboren  am  9.  September  1873  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po.-C.  Januar
Metzger,  Wien,  ortsangehörig  zu  Hennersdorf,  lizei-Direktion  München,  d.  J.
Sehh  Jägerndorf,  Oesterreichischchlesien,

16.  Moses  Tokar  geboren  im  Jahre  1860  zu  Wissoko-Desgleichen,  Königlich  preußischer  Re14.  März  v.  J.
(Docker),  Handels-]  Litewski,  Gouvernement  Grodno,  Ruß-  gierungs  =  Präsident  zu
mann,  land,  russischer  Staatsangehöriger,  Bromberg,
17.  Anna  Treml,  geboren  am  4.  August  1827  zu  München,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-17.  Januar
Botenschaffnerin,  ortsangehörig  zu  MarktEisenstein,  zirksamt  Regen,
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
18.  Josef  Trenk,  geboren  im  Jahre  1864  zu  Janowitz,  Betteln,  Stadtmagistrat  Deggen-26.  Oktober

 

Tagelöhner,

Bezirk  Klattau,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

 

 

 

dorf,  Bayern,

v.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Jullus  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="64" />
        <pb n="65" />
        —  51  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——  —„—u—m  —

 

Bu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Bauchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX1II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  Februar  1894.  SV#.

Inhatt:  1.  Konusulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  Ausführung  des  Vereins-  Bollgesebes,  sowie  des  Eisenbahn,
von  Civilstands  -Akten;  —  Todssfälle  —  Ercquatur-  Zollregulatins-  .  .  Seite  52
Ertheilungen  ..  Seite  51  3.  Polizei-Wesen:  Aueweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen:  Ergänzung  der  Anweisung  zur  Reichsgebiet  52

 

 

1.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Gesandten,  Grafen  von  Bray-Steinburg  in  Lissabon  ist  auf  Grund  des  5S.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  seinen  Amtsbereich  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Porto,  Wilhelm  Katzenstein,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Eduard  Katenstein  in  Porto  (Portugal)
und
der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Anton  Natvig  in  Kragerö  (Norwegen)

sind  gestorben.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  General-Konsul  der  Französischen  Republik  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten
Herrn  Eugene  Marie  Jacques  Cor,
dem  zum  Konsul  der  Französischen  Republik  mit  dem  Amtssitze  in  Mannheim  ernannten  Herrn
Julien  Renc  Emmanuel  de  Chappedelaine
und
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Kehl  ernannten  Herrn  George  Keenan.

 

10
        <pb n="66" />
        —  52  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  1.  d.  Mts.  das  Folgende  beschlossen:

1.  Die  Ziffer  11a  der  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereinszollgesetzes  (zu  den  88.  41,  47
und  72),  sowie  der  §F.  23  Absatz  3  des  Eisenbahn-Zollregulativs  erhalten  folgenden  Zusatz:
„Wenn  die  eingegangenen  Massengüter  nach  Eisenbahnstationen  ohne  Zollstelle  weiter
geführt  werden  sollen,  so  kann  auf  Antrag  des  Waarendisponenten,  sofern  ein  dem
deklarirten  Gewicht  entsprechender  Abgabebetrag  sichergestellt  wird,  die  Verwiegung  des
leeren  Wagens  am  Entladungsorte  durch  zwei  auf  die  Wahrnehmung  des  Zollinteresses
besonders  verpflichtete  Beamte  der  Bahnverwaltung  vorgenommen  werden,  von  denen
einer  Vorsteher  der  Station  oder  der  Güterabfertigungsstelle  oder  der  Vertreter  eines
solchen  sein  muß.  Ueber  das  Ergebniß  der  Ermittelung  ist  von  dem  Zollpflichtigen
binnen  einer  von  dem  Abfertigungsamte  zu  bestimmenden  Frist  diesem  Amte  eine  durch
die  Beamten,  welche  die  Verwiegung  vorgenommen  haben,  ausgestellte  Wägebescheinigung
vorzulegen.“

2.  In  Nummer  11b  Absatz  1  der  Anweisung  zur  Ausführung  des  Vereinsgollgesetzes  (zu  den
§§.  41,  47  und  72),  sowie  im  §.  23  Absatz  4  des  Eisenbahn-Zollregulativs  werden  die  Worte:
„nicht  mehr  als  zwei  Jahre“
abgeändert  in:
„nicht  mehr  als  drei  Jahre“.
Berlin,  den  13.  Februar  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

3.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Detum

r  ½  B  *  Ausweisung  Ausweisungs.
7  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

 

1.|Robert  Schönborn,geboren  am  30.  Dezember  1868  zusschwerer  Diebstahl  Königlich  sächsische  Kreis  13.  Dezember
Schuhmachergeselle,  Trautenau,  Böhmen,  ortsangehörig!(1  Jahr  6  Monat]  hauptmannschaft  v.  J.
ebendaselbst,  Juchthaus,  laut  Er!  Bautzen,
kenntniß  vom  24.Juni
#  1892),
b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Anselm  Charvin,  (geboren  am  22.  April  1857  zu  Ceyzerien,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-.  Februar
Arbeiter,  Frankreich,  französischer  Staatsange-  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
höriger,  Osnabrück,

3.  Josef  Firit,  Schuh-  geboren  am  20.  März  1852  zu  Radnic,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis=  11.  Januar
macher,  Bezirk  Pilsen,  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  hauptmannschaft  d.  J.

ebendaselbst,  Zwickau,
        <pb n="67" />
        53

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
.•  –  Grund  .  des
7  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs-3
  der  Ausgewiesenen.  er  afung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  1  .  4.  .  6.
4.  Josef  Friedl,  Hut-  geboren  am  29.  September  1864  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-25.  Januar
macher,  Nadkut  (Rohrbrunn)  Komitat  Vas  zei-Direktion  München,D.
(Eisenburg),  Ungarn,  ortsangehörig
ebendaselbst,
5.  Oskar  Alfred  Karg,  geboren  am  8.  November  1873  in  Ham-Landstreichen  und  dieselbe,  24.  Januar
Steinmetz,  burg,  ortsangehörig  zu  Bregenz,  Fälschung  eines  Legi-  d.  J.
Oesterreich,  timationspapiers,
6.  Lucian  Alexander  geboren  am  23.  Februar  1863  in  Rouen,  Landstreichen,  dieselbe,  desgleichen.
Lercoeur,  Schirm-  Departement  Seine  infsrieure,  Frankmacher,
  reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
7.  Alwida  Wilhelmine  geboren  am  22.  September  1868  zulgewerbsmäßige  Un.  Polizei-Behörde  zu  Ham-Desgleichen.
Marie  Nielsen,  Kopenhagen,  Dänemark,  dänische  Staats,  zucht  und  verbots=  burg,
Schneiderin,  angehörige,  widrige  Rückkehr,
8.  Karl  Scheibner,  geboren  am  17.  November  1863  zu  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli-Desgleichen.
Fabrikarbeiter,  Wels,  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Betteln,  zei-Direktion  München,
Goisern,  Bezirk  Gmunden,  ebendaselbst,

9.  Franz  Schrammek,  geboren  am  4.  März  1860  zu  Klein-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-17.  Januar
Arbeiter,  Peterswald,  Bezirk  Neutitschein,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst.  Oppeln,

10.  Johann  Smetana,  geboren  am  8.  August  1865  zu  Wien,  Landstreichen,  Königlich  baverisches  Be-13.  Dezember
Schreiner,  ortsangehörig  zu  Kejnic,  Bezirk  Stra-  zirksamt  Miesbach,  v.  J.

konitz,  Böhmen,
1I.  Kaspar  Stary,  Fa-geboren  im  Jahre  1877  zu  Engelsberg,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.19.  Januar
brikarbeiter,  Bezirk  Traunstein,  Bayern,  ortsange.  zirksamt  Laufen,  d.  J
hörig  zu  Ransko,  Bezirk  Chotiebor,
Böhmen,  #
12.|  Johann  Studer,  geboren  am  2.  August  1855  zu  Lützelflüh,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-30.  Januar
Melker,  Kanton  Bern,  Schweiz,  schweizerischer  Betteln,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
Staatsangehöriger,
13.  Anton  Tausch,  geboren  am  12.  Oktober  1864  zu  Spule,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be28.  Januar
Färber,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig  zirksamt  Mühldorf,  d.  J.
ebendaselbst,
14.  Moritz  Walla,  geboren  am  14.  Dezember  1854  (1855)  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Deggen  18.  Januar
zu  Liliendorf,  Bezirk  Znaim,  Mähren,  Betteln,  dorf,  Bayern,  d.  J

 

Dachdecker,

 

österreichischer  Staatsangehöriger,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Zulius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="68" />
        <pb n="69" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.

———..

 

ZDu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  BGuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Februar  1894.  15

Inhalt:  1.  Konsfulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exegquatur.  bestimmungen  zum  Zuckersteuergesetz;  —  Veränderungen
2.  Ertheilungen  ........  ..Serte55-  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll.  und
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  Steuerstellen  57
vom  1.  April  1893  bis  Ende  Januar  1894  56  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abänderung  der  Ausführungs-  Reichsgebiet..  ....  59

 

1.  Konsulat-Wesen.

 

V  on  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Belgrad  ist  der  Apotheker  Ganczarski  zum  Konsular-Agenten  in  Nisch
bestellt  worden.

Dem  zum  Konsul  für  Griechenland  in  Bonn  ernannten  Kaufmann  Joseph  Zuntz  ist  Namens  des
Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

Dem  zum  mexikanischen  Konsul  in  Hannover  ernannten  Herrn  Hugo  Doormann  ist  Namens  des  Reichs
das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

11
        <pb n="70" />
        56

—

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*.)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  256  140  —.  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Januar  1894:

 

 

 

Die  Soll-  Ei
beträat  innahme  Differenz
Bezeichnung  Js::««g::spthg2spssph»  ssgischlks
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  den  4
zum  Schuffe  des  Vergütungen  des  Vorjahres  .  mehr
·  obengenannten  *  .
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  weniger
-2—  #x  A.  A  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölll  316  028  549  199  448  315  829  101  329  127649  —  13298  548
Tabacksteuer  9.421  045  102  136  9  318  909  9  325  109—  6  260
Zuckermaterialsteuer  3  657  1  691  616—  1687  959  —  54  875  364+  53  187  405
Zuckersteuer.  75  154  1687)  9944  585  65  209  583  59  002  20  6207  363
Salzsteuer  37.526  696  46  198  37  480  498  36  5018340  978  658
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  21  617  189  8  638  517  12  978  672  14  514  941  —  1536275
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  01041  087  113  128  100  927959  96  126  027  4  801  932
Brausteuer  22  091  685  87  013  22  004  672  21  380  9334  14  623  738
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  019  463  —  3019  463  2932707  —  86  756
Summe  585  903  539  20  822  641  565  080  898  514  036  129  51044  769
Spielkartenstempel  —  1  119  578  1  105  014  —  14  564
Wechselstempelsteuer  6  855  950  6  626  714  +J.  229236
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  2914025  2  458  415  455  610
b)  Hauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  6  612  039  7  425  0413  —  8l13004
c)  Loose  zu:
ivatlotterien  —  —  1  414  838  1  596  661  —  f8  843
Staatslottertten  —  —  5  525  234  5579  730  —  54  496
Post=  und  Telegraphen.  „Verwaltung.  —  —  215  406  245  206  856  948  —  8549  297
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  .  —  —  52  017.000  49  498000“)  2519  000
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  —  291  M.

 

Bezeichnung

Ist--Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,

 

 

 

 

 

 

 

der  bis  zum  Schlusse  des  .  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

A  A  —

1.  2.  l  s.  4.
Zölll  282  950  689  306  238  168  —  23287  479
Tabacksteuer  9522  190  9  659  811  —  137621
Zuckermaterialsteuer  —  1  680  744  15  414  395  —  17095  139
Zuckersteuer  62  139  6827“)  43  637  962  +  18501  720
Salzsteuer  34  621  809  33  655  665  +  966  144
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  .  13  120  809  14  868  080  —  17747271

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  delselben.  83  655  680  78  568  026  +  5087  654
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  21261  .425  20  660  135  +  601290
Summe  505  591  540  522  702  242  —  17  110  702
Spielkartenstempel  ...  1  033  698  1  027211  4  6487
*#ro)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  499  865  4
        <pb n="71" />
        57  —

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  d.  Mts.  beschlossen,  die  Ausführungsbestimmungen  zum
Zuckersteuergesetz  vom  31.  Mai  1891  (zu  vergl.  Central-Blatt  1892  S.  185)  wie  folgt  abzuändern:

1.  Im  §.  99  unter  a  sind  die  Worte  „mit  der  Maßgabe“  bis  „vorgenommen  wird“  zu  streichen;
2.  im  §.  99  unter  b  sind  die  Worte  „mit  der  vorstehend  unter  a  angegebenen  Einschränkung:“"
zu  ersetzen  durch  die  Worte:  „mit  der  Maßgabe,  daß  von  den  sogenannten  Krystalls  und
anderen  weißen  harten  durchscheinenden  Zuckern  in  Krystallform  von  mindestens  99½  Prozent
Zuckergehalt  Proben  zu  entnehmen  und  auf  Kosten  des  Anmelders  behufs  der  Feststellung  des
Zuckergehalts  einer  zur  Polarisation  von  Zucker  befugten  Amtsstelle  zu  übersenden  sind:“
3.  im  §F.  103  erhält  der  Absatz  3  folgende  Fassung:
„Die  Zucker  der  Klasse  b  bleiben  von  der  Anwendung  dieser  Vorschrift  ausgeschlossen.“
4.  im  §.  106  Absatz  2  erhält  der  erste  Satz  folgende  Fassung:
„Die  Polarisation  geschieht  durch  eine  der  im  §.  99  unter  a  bezeichneten  Amtsstellen.“

Berlin,  den  21.  Februar  1894.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  l.  zu  Grevenbroich  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neuß  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  lI  über  zollpflichtige  Gegenstände  und  inländisches  Salz;

dem  Steueramt  I.  zu  Höchst  a.  Main  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Phosphor.

Die  dem  Steueramt  I.  zu  Bonn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu
Cöln  allgemein  beigelegte  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I1  über  Kaffee  und  Thee  (Central-Blatt
  S.  15)  ist  auf  die  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Kaffee  und  Thee,  welche  für  das
Kreditlager  der  Firma  A.  Zuntz  sel.  Wittwe  zu  Bonn  eingehen,  beschränkt  worden.

Es  sind  vereinigt:

im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  die  Zuckersteuerstelle  zu  Elze  mit  dem  Steueramt  I.
daselbst  und  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Zuckersteuerstelle  zu  Nörten  mit  der  Zuckersteuerstelle
  zu  Göttingen  in  demselben  Hauptamtsbezirk.

Im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  sind  die  Zuckersteuerstellen  Hameln  I  und
Hameln  II  zu  einer  Zuckersteuerstelle  zu  Hameln  vereinigt  worden,  welche  für  die  Zuckerfabriken  zu
Bennigsen,  Emmerthal  und  Hameln  zuständig  ist.

Die  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Zduny  gehört  nicht  zum  Hauptamtsbezirk  Skalmierzyce
(Central-Blatt  1889  S.  542),  sondern  zum  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lissa.

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Wesel  ist  als  eine  mit  dem  Hauptsteueramt  daselbst  verbundene  Zuckersteuerstelle
  anzusehen.  Dieselbe  ist  zuständig  für  die  beiden  Zuckerfabriken  Westermann  &amp;amp;  Söhne  und
van  Wüllen-Scholten  zu  Wesel.

Es  sind  zuständig:

die  früher  mit  dem  Hauptsteueramt  Stettin  II  verbundene,  jetzt  selbständige  Zuckersteuerstelle
Stettin  für  die  Zuckerfabriken  zu  Bredow,  Scheune  und  Stettin;

die  Zuckersteuerstelle  zu  Culmsee  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Thorn  für  die  Zuckerfabriken
zu  Culmsee  und  zu  Neu-Schönsee  (früher  Schönsee):

die  mit  dem  Steueramt  I.  zu  Münsterberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz
verbundene  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabrik  zu  Münsterberg  (früher  Reindörfel);

die  selbständige  Zuckersteuerstelle  Jernau  (früher  Bauerwitz)  im  Hauptamtsbezirk  Ratibor  für  die
Zuckerfabrik  zu  Jernau  bei  Bauerwitz  (früher  Bauerwitz)

 

117
        <pb n="72" />
        —  568  —

die  mit  dem  Steueramt  I.  zu  Bitterfeld  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg  ver—
bundene  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Kitzendorf  bei  Brehna  (früher  Brehna),  Landsberg
(Regierungsbezirk  Merseburg)  und  Roitzsch;

die  mit  dem  Steueramt  J.  zu  Zörbig  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verbundene  Zuckersteuer—
stelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Brachstedt,  zu  Dölsdorf  bei  Quetz  (früher  Quetz)  und  zu  Zörbig;

die  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Nebra  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Naumburg  a.  Saale
für  die  Zuckerfabriken  zu  Laucha  und  zu  Vitzenburg  (früher  Reinsdorf);
die  mit  dem  Steueramt  I.  zu  Grevenbroich  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neuß  verbundene
  Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Elsen  und  zu  Wevelinghofen  (früher  Gilbach).

Die  Zuckersteuerstelle  zu  Papenteich  bei  Meine  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Celle  ist  aufgehoben
  und  die  Zuckerfabrik  Papenteich  zu  Meine  (früher  Papenteich)  der  Zuckersteuerstelle  zu  Fallersleben
  in  demselben  Hauptamtsbezirk  zugetheilt  worden.

Nachdem  die  Zuckerfabrik  Brockhoff  &amp;amp;  Co.  zu  Duisburg  eingegangen  ist,  bleibt  die  mit  dem
rN  dortselbst  verbundene  Zuckersteuerstelle  nur  für  die  Zuckerfabrik  Rasche  &amp;amp;  Feldmann  ebenda
zuständig.

Es  sind  aufgehoben  worden  die  Zuckersteuerstellen:

zu  Ahrensböck  und  Neustadt  i.  H.  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  i.  Holstein;
zu  Michelwitz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz;
zu  Zottwitz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Breslau  I,
nachdem  eingegangen  sind  die  Zuckerfabriken:
zu  Ahrensböck  und  Neustadt  i.  H.,
zu  Michelwitz  und
zu  Zottwitz.

Es  ist  ertheilt  worden:
der  Aufschlageinnehmerei  zu  Grünstadt  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Ludwigshafen  a.  Rhein
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1  und  IlI  über  inländischen  Branntwein,
der  neu  errichteten  Aufschlageinnehmerei  zu  Tirschenreuth  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Waldsassen
  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  1  über  steuerfreien  undenaturirten  Branntwein
  zu  Heilzwecken.

Im  Königreich  Bayern.

Im  Königreich  Württemberg.

Dem  Kameralamt  zu  Schönthal  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  #l
und  lI  über  inländischen  Branntwein  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.
Es  ist  ertheilt  worden:

der  Steuereinnehmerei  zu  Adelsheim  im  Bezirk  der  Obereinnehmerei  Buchen  (Hauptsteueramtsbezirk
  Heidelberg)  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  über  inländischen
Branntwein,

der  Steuereinnehmerei  zu  Neuershausen  im  Hauptsteueramtsbezirk  Freiburg  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  Taback,  welcher  nach  dem  daselbst  befindlichen  Privatlager
für  unversteuerten  inländischen  Taback  des  A.  Steyert  in  Gottenheim  versendet  wird.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Dem  Steueramt  zu  Waren  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Güstrow  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  für  die  Zuckerfabrik  zu  Waren  eingehende  Säcke,  sowie  zur  Abfertigung
  solcher  Säcke  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifposition  ertheilt  worden.

Die  Befugniß  der  Zuckersteuerstelle  zu  Friedland  i.  Meckl.  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Neubrandenburg  (Central-Blatt  1891  S.  291)  zur  Abfertigung  von  Zucker  nach  §.  99b  der  Ausführungsbestimmungen
  zum  Zuckersteuergesetz  ist  insofern  beschränkt,  als  die  genannte  Stelle  zur  Polarisation  des
mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung  von  Zuschüssen  zur  Ausfuhr  oder  Niederlegung  bestimmten  Zuckers
nicht  befugt  ist.

 

—  —
        <pb n="73" />
        59

4.  Polizei

..-’=-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—  —
-Nö

 

der  Ausgewiesenen.

2.  l

,

Alter  und  Heimath

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

 

Behörde,  welche  die  d#e
7
Ausweisung  Ausweisungs.
beschlossen  hat.  beschlusses.
5.  6

 

—

i

13.

Karl  Groetzner,
Weber,

Emil  Brun,  Ziegler,

Alfred  (Vitalis)  Cibulski,
  Schlossergeselle,


Wilhelm  Dittrich,
Dienstknecht,

Johann  Heinrich
Erben,  ehem.
Schneider,  z.  Z.  Fabrikarbeiter
  (Weber),

Vigilio  Lutterini,
Erdarbeiter,

Karl  August  Martin,
Spinner,

Wilhelm  Martin,
Bäcker,

Heinrich  Nievergelt,
Färbereiarbeiter,

Isidor  Nooitrust,
Gerber,

Albert  Paulus,
Weber,

 

.Katharina  Strohmaier,

  ledige  Tagelöhnerin,


Josef  Tazl,  Steinhauer,


 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.  6

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  29.  März  1873  zu  Schön.
berg,  Mähren,  ortsangehörig  zu  Schönbrunn,
  ebendaselbst,

schwerer  Diebstahl,

Versuch  des  schweren
Diebstahls  und  einfacher
  Diebstahl  in
3  Fällen  (2  Jahr
3  Monate  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
24.  Oktober  und

 

b)  Auf  Grund  des  S.  362

geboren  am  14.  Oktober  1850  zu  Rougemont
  le  Chateau,  Frankreich,  fran.
zösischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  28.  April  1861  zu  Stawiszyn,
  Bezirk  Kalisch,  Polen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  26.  Mai  1871  zu  Wernndorf,
  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  ortsangehörig
  zu  Petersdorf,  ebendaselbst,
geboren  am  7.  März  1869  zu  Petzka,
Böhmen,

 

geboren  am  26.  Juni  1857  zu  Trient,
Tirol,  österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  18.  August  1848  zu  Münster,
Elsaß,  französischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  23.  November  1859  zu
Schluckenau,  Böhmen,

geboren  am  2.  Februar  1857  zu  Oberhelferswyl,
  Bezirk  St.  Gallen,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  5.  November  1864  zu
Maastricht,  Niederlande,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  25.November  1859  zu  Königsberg,
  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Eibenberg,  Bezirk  Graslitz,
  ebendaselbst,

geboren  am  18.  Mai  1876  zu  Kleinstückau,
  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Kaltenbach,  ebendaselbst,


geboren  am  19.  März  1840  zu  Lischnitz,
Bezirk  Budweis.  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  #

 

 

28  November  1891),

Königlich  preußischer  Re./21.  Dezember
gierungs  =  Präsident  zu  v.w  J.
Oppeln,

1

 

des  Strafgesetzbuchs:

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen,
Landstreichen  und

Betteln,
Betteln,

desgleichen,
Landstreichen  und

Betteln,
Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

 

Kaiserlicher  Bezirks-Prä.].  Februar
sident  zu  Colmar,  .J.

Königlich  preußischer  Re.  7.  Februar
gierungs-  Präsident  zu  d.  J.
Hildesheim,

Königlich  preußischer  Re.  8.  Februar
gierungs  Präsident  zu  J.
Breslau,

Königlich  preußischer  Re.

30.  Januar
gierungs  =  Präsident  zusd.  J.
Aurich,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.]7.  Februar

dent  zu  Colmar,  d.  J.
derselbe,  19.  Dezember
v.  J.
Königlich  preußischer  Re-8.  Februar
gierungs=  Präsident  zu  d.  J.
Erfurt,
Königlich  preußischer  3.  Januar
Polizei-Präsident  zu  d.  J.

Berlin,
Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königüch  sächsische  Kreis-22.

  Januar
d.  J.

11.  Januar
hauptmannschaft  d.  J.
Zwickau,
Königlich  bayerisches  Be-3.  Februar
zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
Großherzoglich  badischer  9.  Februar
Landeskommissär  zu  d.  J.

 

 

Freiburg,

—  —  —
        <pb n="74" />
        <pb n="75" />
        —  61  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

XX!II.  Jahrgang.  Berlin,  Reitg,  den  2.  März  1894.  9WM  9.
Inhalt:  1.  Kolonial-Wesen:  Uebertragung  konsularischer  internationalen  medizinisch-  hygienischen  Ausstellun  à5
Besuzuisse  auf  den  Landeshauptmann  gür.  oPi  Schutz-  Rom  zurückgebrachlen  taisch:  tnich  ..  8

gebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie;  —  Ermächtigung  zur
Pornahme  von  Givilstandsakten  im  Schutzgebiete,  von-  4.  Zie  und  uus  n  vun.  di
amerun  .Seite
2.  Konsulat-  Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  für  18999  65636
stands.  Akten;  —  Exequatur-  Ertheilung  !*½  62  5.  Polizei-  Wesen:  Andweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:  Zollfreier  Einlaß  der  von  der  Reichsgebiet  6406

 

 

1.  Kolonial-Wesen.
Verfügung

behufs  Uebertragung  konsularischer  Befugnisse  auf  den  Landeshauptmann  für  das  Schutzgebiet
der  Neu-Guinea-Kompagnie.

Auf  Grund  des  §.  5  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete
(Reichs-Gesetzbl.  1888  S.  75)  wird  für  das  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Folgendes  bestimmt:
S.  1.

Dem  Landeshauptmann  wird  hiermit  die  Ausübung  konsularischer  Befugnisse  in  dem  dem  ehemaligen

  Kaiserlichen  Kommissar  durch  die  Verfügung  vom  23.  Mai  1890  beigelegten  Umfange  (Central--Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  S.  144)  übertragen.

8.  2.
Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Juni  1894  in  Kraft.

Berlin,  den  21.  Februar  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Freiherr  v.  Marschall.
        <pb n="76" />
        —  62  —

Dem  bei  dem  Gouvernement  in  Kamerun  beschäftigten  Regierungs-Assessor  von  Saltzwedel  ist  auf
Grund  des  F.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
1888  S.  75),  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  und  der  Kaiserlichen
Verordnung  vom  21.  April  1886  (Reichs-Gesetzbl.  S.  128)  für  die  Dauer  seiner  amtlichen  Thätigkeit  im
Schutzgebiete  von  Kamerun  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  im  Fall  der  Abwesenheit  oder
sonstigen  Behinderung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  betreffs  aller  Personen,
  welche  nicht  Eingeborene  sind,  vorzunehmen  und  die  Geburten  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

2.  Kon  fsulat  Wesen.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Sofia  beschäftigten  Gerichts-Assessor  Humbert  ist  auf
Grund  des  F.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar
1875  für  den  Amtsbezirk  des  General-Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit
  oder  Behinderung  des  Verwesers  des  Kaiserlichen  General-Konsulats  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  für  die  Argentinische  Republik  in  Braunschweig  ernannten  Herrn  Christian  Sommer
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  d.  M.  Folgendes  beschlossen:

1.  Deutsche  Güter,  welche  aus  dem  deutschen  Zollgebiete  zur  internationalen  medizinisch-hygienischen
Ausstellung  in  Rom  gesendet  worden  sind  und  von  derselben  mit  dem  Anspruch  auf  gollfreien
Einlaß  zurückgebracht  werden,  sind  vor  dem  Abgang  in  Rom  von  dem  zuständigen  Versender
dem  Kaiserlichen  Konsul  daselbst  oder  dem  für  die  Ausstellung  bestellten  Kommissar  des
Kaiserlichen  Gesundheitsamts  unter  Uebergabe  von  Verzeichnissen  über  den  Inhalt  der  zu
versendenden  Kolli  anzumelden.

2.  Der  Kaiserliche  Konsul  oder  der  Kommissar  des  Gesundheitsamts  ertheilt  nach  erfolgter  Prüfung
den  Rücksendungsnachweis  nach  Maßgabe  eines  Formulars,  welches  die  Bezeichnung  des
Empfängers,  an  den  die  Sendung  zurückgeht,  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,  Art  der  Verpackung,
  Gewicht  und  Inhalt  der  Kolli  zu  enthalten  hat.

3.  Von  Anlage  eines  Zollverschlusses  wird  abgesehen,  dagegen  die  Zollfreiheit  der  Güter  davon
abhängig  gemacht,  daß  die  Kolli  mit  von  dem  Kaiserlichen  Konsul  oder  von  dem  Kommissar
des  Gesundheitsamts  zu  liefernden  Zetteln  beklebt  werden,  auf  welchen  der  Name  des  Empfängers
des  wurliggehenden  Ausstellungsgutes,  der  Bestimmungsort  und  die  Ordnungsnummer  anegeben

  ist.

4.  Sbndungen  dieser  Art  können  auf  Grund  des  Rücksendungsnachweises  an  der  Grenze  zollfrei
in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden;  wird  die  Abfertigung  bei  dem  Amte  des  Bestimmungsortes
  beantragt,  oder  ergeben  sich  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  Anstände,  so  sind  die
Güter  unter  Zollkontrole  mit  dem  Rücksendungsnachweise  dem  zuständigen  Amte  zu  überweisen,
welchem  die  schließliche  Abfertigung  obliegt.

Berlin,  den  26.  Februar  1894.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="77" />
        63

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1894“
ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,00  JT  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.  Im  Buchhandel
  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,60  J&amp;amp;¾  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

 

5.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Schlächter,

–

 

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Hermann  Brammersgeboren  am  23.  Dezember  1840  zu  Un-Hehlerei  (4  Jahr  Zucht.]Königlich  preußischer  Re./23.  November

Staatsangehöriger,

niß  vom  12.  November
  1889),

Posen,

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

8  –  —  Grund  Auswei  des

S  der  Bestrafung  uswelsung  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

garisch-Brod,  Oesterreich,  österreichischer  haus,  laut  Erkennt.!  gierungs  =  Präsident  zue  v.  J

 

2a.  Anna  Anders,  geb.geboren  (zu  a  im  Jahre  1831,  zu  b  im  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be-22.  November
Cekan,  Schneiders.  Jahre  1834)  zu  Manowitz,  Bezirk  und  verbotswidrige  zirksamt  Memmingen,  v.  J.
frau,  Prestitz,  Böhmen,  österreichische  Staats.  Rückkehr,

b.  Barbara  Cekan,  angehörige,
Hopfenbrockerin,

3.  Adolf  Bogdano-  geboren  am  30.  August  1863  zu  Tartar-  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  25.  Oktober
wicz,  Kaufmann,  Basarcyk,  Ost-  Rumelien,  türkischer  Betrug,  Fälschung  gierungs  -  Präsident  zueo.  J.
Staatsangehöriger,  von  Legitimations.  Oppeln,

papieren,
4.  Wenzl  Gröbl,  Bäcker=  geboren  am  27.  Dezember  1863  zu  Pilsen,  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis=  1.  Januar
geselle,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  hauptmannschaft  d.  J.
Zwickau,
5.  Cäsar  Tobias  In-geboren  am  29.  August  1847  zu  Vigevano,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  31.  Dezember
vernissi,  Maurer,  Provinz  Pawvia,  Italien,  ortsangehörig  Betteln,  Landeskommissär  zu  v.  J.
6.  Heinrich  Kreli  aoone  Oktober1872  zu  N  B  gtgt
.  Heinri  reling,  geboren  am  19.0ktober  zu  Nymwegen,  Betteln,  öniglich  preußischer  12.
Fabrikarbeiter,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  duusgrch  preutüscer  zu  2.  Februar
»  Z  Düsseldorf,
7.  Albino  Longhi,  geboren  21.  Februar  1861  zu  Pedemonte,  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  30.  Januar
Tagelöhner,  Bezirk  Borgo,  Tirol,  ortsangehörig  Landeskommissär  zu  d.  J.
Z  ebendaselbst,  Freiburg,
8.  Johann  Schneider,  geboren  im  Jahre  1845  zu  Taus,  Landstreichen  und  Koöniglich  bayerisches  19.  Januar
Sägemüller,  dwahen,  österreichischer  Staatsange.  Betteln,  Bezirksamt  Vilsbiburg,
öriger,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="78" />
        <pb n="79" />
        65

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Rei

ch.

erausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

 

—  ——  —

Bu  betziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

XXII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  9.  März  1894.

9  10.

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme
von  Cirilstands-Akten;  —  Entlassung  .  .  Seite  65

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Februar  1999  66

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-—-—



 

——“"“
—  —

Kontrolörs;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den
Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  .  68

4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiet  69

1.  Kon  sulat-Wesen.

Dem  mit  der  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  in  Asuncion  betrauten  Konsul  Mangels  ist  auf
Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer
seiner  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  bisherigen  Konsul  des  Reichs  in  Callao,  Eduard  Ondereyck,  ist  die  nachgesuchte  Dienstentlassung

ertheilt  worden.

 

13
        <pb n="80" />
        66

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  Spalte  9  Nr.  371:
8“:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

 

 

Darunter  131  100  K  noch  nicht
91  770  4

 

 

 

zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Gulden=  und  Thalernoten.

 

 

 

 

Passiva.

Ver-  Grent
.  ;  er-—
  Bezeichnun  6  h  bindlich=  6  bindlich.
5  9  Orund.  Reserve.  Noten-  egen  Unge.  Gegen  14#  GegeneitenGegen  Sonstige  egen  umme  Gegen  kein
der  adltal  d  31  Jun.|  deckte  31.  Jan.]Ver.  31.  Jan]t  31.  Jan.  31.  Jun.]  der  31.  Jan.  weiterge.
2  Banken.  Fvital.Sonds.umlauf.60.aten.1894.  binalich.  1804.Kündi.1894.Lassoo)  1894./Laffivo.  1894.  sthiner
n  nläu-2
  keiten.  gungs  dischen

frift.  Wechselr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7v.  .  K.  10.  11.  2.  13.  14.  15.  16.  1f1

1  Reichsbank  120  Ooos  30000%  72  CO0os  .  38271|501  130  19208111.  —  4065/6350|1  563  776—+  48  1311  —
2Städtische  Bank  zu  Breslau  3000  600  310  22602  4  14  37764  212  s2  —  7972—  40  5
3  rankfurter  Bank  18000  4  500  10  720  %  69  6032—  1044%2%3081  58  215—  116¼  1077/—  352540

4Bayerische  Notenbank  7500  16  S65  S88728  55éO  3445—  6660%849894  219526

5Sähsische  Bank  zu  Dresden!30000|  446J2  22%%

6  Württembergische  Notenbaua00  73323584+  1  360%10  062  —  466542  +  280  13  1  8844  301  3  61  1  U

7|Badische  Bank.  9ooo  1629  14092—  11550  —  52138  240  743—  148HU1

8Bank  für  Süddeutschlandt55672|11419  9  —  —  966-3530361-20082126

gBmuuschweigischeBauk.  10  500  661½L  |  14160  .  95  1001|  1357  660|  519696  1266  262

zusummen  10  48  94%  5|  38  41541  717  —99511  30  -  3641  1  1251|  0  10781
1  I
s
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  782  909  200  (A.
=  500  —  19  761  500  K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
1000  .  =  273  682  500  G  ('l..  "  .  1,  2,  3).
        <pb n="81" />
        Wesen.

bauken  Ende  Februar  1894

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1894.

auf  tausend  Mark.)

67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

——

8
Metall.  Gegen  Reichs  Gezgen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  —
m
Bestand  31.  Jan.  kaffsen·  31.  Jan.  anderer  31.  Jan.  Wechsel.  31.  Jan.  Lombard.  s  31.  Jan.  J  Effekten.  31.  Jan.  31.  Jan.  der  31.  Jan.
estand.  i  ""
1894.  J  scheine.  1894  Banken.  1894.  1894.  1894.  1894.  Attiva.  1894.  Aktiva.  1894.
·  ?
□#
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  2.  28.  29.  30.  31.  82.  33.  134.
913  460+  33  422442  9518—  1873  508916  +  25885  77763—  4481  6  8288  J  518  36  708—  82071579  437—  48136|1
560  244  —  —  —  —  4715  —  1561  2667—  143  —  —  30  1  7972—  4912
133814  170  26  —  26  333  20829130—  569198|—  302U6058  +  1357  40631050%  6  212|3
3256  254  97+  23  22311F  363  46  131  +  15661  2  05+.  154  14444  4  1323  4  201  849894  218314
21  934—  1397  295—  119  3756  —  3828  68  136+  5969  339114.  103  2571.  257  11  510  J  52300109279  6215|5
11  636%  930  89  +J  32  17951  4  873  20  341—  297  962  70  8  —  923  756  ——
4719—  519  20—  7  51—  122  19  193—  1167  996  +—  14  166+  106  2257/1.  134  27402—  15477
43160  —  575  14  22  216+  43  16  437|  —  1522  1939—  13  4144  2!  3295+  302  30  361—  2008|8
603—  22  30  12  94—  71  5974—  4256  1376  8  939—  968  10  600%  1  1685  19706|+  1070|9

wa  228  32010  26  S00  +  2759  1994  4403  86800%x7315  18  5411.  1094  70  700  —+  4721948  018+  55482

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

137
        <pb n="82" />
        3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Hauptamts-Kontrolör,  Steuer-Inspektor
  Geisler  zu  Tilsit  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen
Revisions-Inspektors  Kühl  den  Großherzoglich  badischen  Hauptsteuerämtern  zu  Baden-Baden,  Heidelberg,
Karlsruhe  und  Lahr,  sowie  in  Bezug  auf  die  Tabacksteuer  und  die  Branntweinsteuer  den  in  den  Bezirken
dieser  Hauptämter  gelegenen  Großherzoglich  badischen  Obereinnehmereien  als  Stations-Kontrolör  mit  dem
Wohnsitz  in  Karlsruhe  vom  1.  März  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

 

An  Stelle  des  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Zwickau  belegenen  Königlich  sächsischen  Untersteueramts
zu  Crimmitschau  ist  dem  in  demselben  Hauptamtsbezirk  belegenen  Königlich  sächsischen  Untersteueramte  zu
Werdau  die  Befugniß:
1.  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  und  zur  Abstempelung  von  im  Bundesgebiet  gefertigten
Spielkarten,  sowie  von  Spielkarten,  welche  vom  Auslande  in  das  Bundesgebiet  eingehen,
2.  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Spielkarten
beigelegt  worden.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden:  .
dem  Hauptsteueramt  zu  Prenzlau  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  Begleitschein  I  unter
Eisenbahnwagenverschluß  für  das  Privatkreditlager  des  Tabackfabrikanten  Zachau  daselbst  eingehenden
Tabacksendungen;
dem  Hauptsteueramt  für  inländische  Gegenstände  zu  Berlin  die  Befugniß,  bei  Abfertigungen  aus
den  für  die  Vermischung  von  Fruchtsäften  mit  unversteuertem  inländischen  Branntwein  bewilligten,  unter
amtlichem  Mitverschluß  stehenden  Theilungslagern  den  Alkoholgehalt  der  Fruchtsäfte  mittels  des  hierfür
vorgeschriebenen  Destillirapparats  festzustellen.
Im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  i.  Oberschlesien  ist  die  Zuckerfabrik  zu  Ottmachau
von  der  Zuckersteuerstelle  zu  Bielau  getrennt  und  für  die  bezeichnete  Zuckerfabrik  eine  mit  dem  Steueramt  I.
zu  Neisse  in  demselben  Hauptamtsbezirk  verbundene  besondere  Zuckersteuerstelle  eingerichtet  worden.
Es  sind  zuständig:
die  mit  dem  Steueramt  I.  zu  Nakel  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bromberg  verbundene
Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabrik  zu  Rudtke  bei  Nakel  (früher  Nakel)
die  selbständige  Zuckersteuerstelle  Magdeburg  llI  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Magdeburg  l
für  die  Zuckerfabrik  zu  Magdeburg-Buckau,  Raffinerie  J.  Hennige  (früher  Raffinerie  Baumann  &amp;amp;  Maguch);
die  mit  dem  Steueramt  I.  zu  Elze  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  verbundene
Zuckersteuerstelle  für  die  Zuckerfabriken  zu  Elze  (2  Fabriken),  zu  Gronau  und  zu  Oldendorf  (Bahnhof

Osterwald,  Kreis  Hameln).
Im  Königreich  Bayern.

Der  Aufschlageinnehmerei  zu  Windisch-Eschenbach  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Waldsassen
ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  inländischen  Branntwein  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Dem  Untersteueramt  zu  Weinheim  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mannheim  ist  die  unbeschränkte
  Befugniß  zu  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr  nach  Maßgabe  der  §§.  63  und  66  bis  71,  des
§.  65  und  des  §.  96  des  Vereinszollgesetzes  und  §.  27  des  Eisenbahn-Zollregulativs,  sowie  zur  Abfertigung
  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Oldenburg.  .
Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Nordenham  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Brake  ist  die  Befugniß
zur  Ertheilung  von  Ausgangsbescheinigungen  für  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden
Taback  und  Zucker  beigelegt  worden.
        <pb n="83" />
        69

4.  Polizei

-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

26—  –  —  Grund  *  des

7  B  Uusweisung  Ausweisungs
7  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  I  s.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.)  Josef  Anders,  geboren  am  11.  September  1871  zulschwerer  Diebstahl,  Polizeibehörde  zu  Ham.  16.  Februar
Maurergeselle,  Woborschitz,  Oesterreich,  österreichischer  (2  Jahre  Zuchthaus.,  burg,  d.  J.
Staatsangehöriger,  laut  Erkenntniß  vom
7.  Januar  1892),

2.  Josefa  Rösner,  geboren  am  10.  Mai  1859  zu  Klein-Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußischer  Re12.  Februar
Bressel,  Bezirk  Olbersdorf,  Oester,  holten  Rückfall,  (Igierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
reichisch  =  Schlesien,  ortsangehörig  zus  Jahr  6  Monate  Zucht.  Liegnitz,

Getschdorf,  ebendaselbst,  haus,  laut  Erkenntniß
  vom  9.  September
  1892),
b)  Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.Johann  Czerny,  (geboren  am  17.  März  1879  zu  Niemt.Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.30.  Januar
ohne  Stand,  schitz,  Bezirk  Olmütz,  Mahren,  orts.  gierungs  =  Präsident  zu|  d.  J.
angehörig  zu  Wischau,  Bezirk  Brünn,  Oppeln,
ebendaselbst,
4.  Engelbert  Heinz,  geboren  am  14.  April  1869  zu  Lauter.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.16.  Februar
ehemaliger  Kutscher,  bach,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,  orts.  Betteln,  gierungs-Präsident  zus  d.  J.
jetzt  Arbeiter,  angehörig  ebendaselbst,  Lüneburg,

5.  Franz  Ihme,  Weber  geboren  am  18.  Januar  1850  zu  Krom.  desgleichen,  Königlich  sächsische  Krein27.  Jannar
und  Maurer,  bach,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  ortsan-  hauptmannschaft  d.  J.
gehörig  ebendaselbst,  Bautzen,

6.  Johann  Kleyn,  An.  geboren  am  8.  November  1861  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.16.  Februar
streicher,  Gravenhagen,  Niederlande,  Fieriuge  Präsident  zu  d.  J.

otsdam,

7.  Josef  Netucil  (Na-geboren  am  5.(/9.)  Mai  1869  zu  Chudie,  Kesgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis=  31.  Januar

tuschil),  Tagearbeiter,  Bezirk  Jungbunzlau,  Böhmen,  öster-  hauptmannschaft  d.  J.
"  reichischer  Staatsangehöriger,  Baußen,

8.  Ludwig  Ostermann,  geberen  am  26.  Februar  1838  zu  Haida,  desgleichen,  Königlich  preußischer  19.  Jannar
ehemaliger  Kommis,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  ortsangehörig  Polizei-Präsident  zu  d.  J.
ebendaselbst,  Berlin,

9.  Franz  Schöbel,  geboren  am  4.  August  1871  zu  Gün.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re  17.  Februar
Schuhmacher,  terödorf,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  Betteln,  gierungs  1.  Präsident  zu  d.  J.

Hannover,
10.  Wilhelm  Suchanek,  geberen  am  4.  Juli  1856  zu  Mistek,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.  9.  Februar
Maler,  Mähren,  österreichischer  Staatsange-  zei.  Direktion  München,  d.  J.
höriger,
11.  Jakob  Tarmann,  zeboren  am  24.  Juni  1853  zu  Damt.  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.1  4.  Februar
Bäßckergeselle,  schach,  Bezirk  Villach,  Kärnthen,  orts-,  Betteln,  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
angehörig  zu  Wernberg,  ebendaselbst,
12.  Karl  Windrich,  geboren  am  15.  Dezember  1847  zu  Betteln,  Koniglich  sächsische  Kreis.  10.  Januar
Schuhmachergehilfe,  Merzdorf,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  bauptmannschaft  d.  J.
Eulau,  Bezirk  Tetschen,  Zwickau,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="84" />
        <pb n="85" />
        —  71  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

 

Bu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  16.  März  1894.  3  X  II.

Inhalt:  1.  Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
von  Civilstands-Akten  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-  vom  1.  April  1893  bis  Ende  Februar  1893  72
Kompagnie.  ]  Seite  71  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheiluuung  771  Reichsgett  73

 

 

1.  Kolonial-Wesen.

 

Auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
  1888  S.  75)  und  des  Reichsgesetzes,  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des
Personenstandes  von  Reichsangehörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  ist  dem
im  Dienste  der  Neu-Guinea-Kompagnie  stehenden  Gerichtsreferendar  a.  D.  Krieger  für  seine  Person  und  für
die  Dauer  seiner  Thätigkeit  im  Schutzgebiete  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Kaiser
Wilhelmsland  bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  zu  beurkunden.

 

2.  Kon  fsu  lat-Wesen.

 

Dem  zum  französischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Leipzig  ernannten  Herrn  Julien  Decrais
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

14
        <pb n="86" />
        72  —

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .
Einnahme  Differenz
innahme  beträgt  .
Bezeichnung  Eim  zz  inn  àc  Ausfuhr.  in  demselben  zwuischen  den
der  Etats  *  bis  Bleiben  Zeitraum  pa  ten  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +4  «
Einnahmen  obengenannten  (Spalte  4  mehr
"  Monats  palte  4)  —  weniger
--  1  M  M  MA.  A
1.  2.  3.  4.  I  5.  6.
l
Zölle  339  459  370  231  026  339  228  344  351  560  639  —  12332  295
Tabacksteuer  .  10  774  086  112797  10  661  289  10  549  19.  112  098
Zuckermaterialstener  3657  1  691  616  —  1687  959  —  56  320  754
Zuckersteuer.  82  184  816“)  10  261  636  71  923  180  65  450  9664—  6  472216
Salzsteuer  40  928  307  49590  40  878717  39  958691  920026
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  27165  155  9307583  17  857572  18  7777121—  920140
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ·  ..  108923  456  129  926  108  793  530  104338  683  4  4454847
Brausteuer  .  24  155  429  96  942  24  058  487  23  276  2277  782260
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  321  319  —  3321319  3241  188+  80  131
l
Summe  636  915  595  21  881  116  615  034  479  560  832  541  +  54  201  938
Spielkartenstempel  —  ·  —  1253  906  1241899  —  12  007
Wechselstempelsteuer  —  —  7498  718  7244  039  —  254  679
Stempelsteuer  für  6
a)  Werthpapiere  —  —  3  342  968  3048  122  .  299846
b)  Kauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  7371394  8403  170  —  1031776
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  —  1  436  569  1  707336  —  270  767
Staatslotterien  —  I  —  6  023  626  6  022  545  1  081
*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  —=  291  4+

Anmerkung.  Die  zur  Rei  Hchskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bei  den  nachbezeichneten

innahmen  bis  Ende  Februar  1894:

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  ·  -  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  densptennapme  in  es  palten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  —+  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  1  —  weniger
AC  A  —
1.  2.  3.  4.
Zölle  ..  310  464  479  334  049  118  —  23  584  639
Tabacksteuer  10  282  671  10  711  603  —  428  932
Luckermaterialsteuer  —  1  680  744  14  138  999  —  15  819  743
Zuckersteuer  67  764  4067“7)  47  543  430  +  20  220  976
Salzsteuiieer  39  133  924  38  303  129  +  830  795
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  .  15  611  943  16  889  253  —  1277  310
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  91875  709  87111599  +  4  764  110
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  23  263  573  22  533  088  +  730  485
Summe  556  715  961  571  280  219  —  14564  258
Spielkartenstempel  ..  1  166  258  1  169  219  +  2  961
*.)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  499  865  4
        <pb n="87" />
        73

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum

7  —  Grund  des

der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

*  der  Ausgewiesenen.  "  "  beschlossen  hat.

7  gewief  schlossen  h  beschluffes.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.Johann  Hauwiller,geboren  am  6.  März  1852  zu  Rixheim,  Kuppelei  (9  MonatsKaiserlicher  Bezirks-Präsi-  19.  Februar

Kaffeewirth,  Bezirk  Mülhausen  im  Elsaß,  durch  Gefängniß,  laut  Er-  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
Option  französischer  Staatsangehöriger,  zumin  vom  21.  August
  1893),
2.  Georg  Jakob  Pitro,  geboren  am  20.  Februar  1862  zuwier  Verbrechen  des  Königlich  bayerisches  Be.  8.  Februar
Bäcker,  Smidar,  Bezirk  Neu-Bydschow,  Böhmen,  schweren  Diebstahls,  zirksamt  Kulmbach,  d.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger,  (8  Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
20.  Februar  1886
und  21.  März  1887),

3.  Lippmann  geboren  am  17.  März  1867  zu  Raljin,  Hehlerei  (1  Jahr  Ge.  Königlich  preußischer  Re.  15.  Februar
Ryschowsky,  Uhr=  Serbien,  serbischer  Staatsangehöriger,  fängniß,  laut  Erkennt  gierungs=  Präsident  zu  d.  J.
macher,  niß  vom  19.  Septem  Merseburg,

ber  1892),
4.  Franz  Schturma,  geboren  am  4.  Dezember  1850  zu  Hehlerei  (2  Jahre  Königlich  bayerisches  Be.22.  Dezember
Schneider,  Krems,  Bezirk  Krumau,  Böhmen,  Zuchthaus,  laut  Er.  zirksamt  Bamberg  II,  v.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger.  kenntniß  vom  13.  Mai
1892),
b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

5.  Josef  Freitag,  geboren  am  15.  März  1875  zu  Graz,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli.13.  Februar
Kaminkehrer,  Steiermark,  ortsangehörig  zu  Stein--Betteln,  zei-Direktion  München,  d.  J.

berg,  Bezirk  Voitsberg,  ebendaselbst,

6.  Adolf  Geyer,  geboren  am  7.  Januar  1863  zu  Wado.  Diebstahl,  Land=  Königlich  preußischer  Re.  23.  Februar
Schreiber,  wice,  Galizien,  ortsangehörig  zus  streichen,  Betteln  und  gierungs  =  Präsident  zu#.

Teschen,  Oesterreichisch-Schlesien,  Genußmittelentwen=  Oppeln,
dung,

7.  Eduard  Grund-  geboren  am  12.  Dezember  1875  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  20.  Februar
mann,  Dienstknecht)  Bernsdorf,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  gierungs  =  Präsident  zu|  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,

8.  Franz  Laimböck,  geboren  am  16.  Juni  1858  zu  Patsch,  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußischer  Re.  17.  Februar
Schweizer,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  ortsangehörig  Landstreichen  und  gierungs-Präsident  zul  d.  J.

ebendaselbst,  Betteln,  Trier,

9.  Haim  Itzig  Leiba,  geboren  im  Jahre  1870  zu  Dobrzyn,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  26.  Februar
Vorsänger  und  Kreis  Lipno,  Russisch-Polen,  ortsange  Betteln,  Landeskommissär  zu  d.  J.
Schächter,  hörig  ebendaselbst,  Freiburg,

10.  Valentin  (Valerian)  geboren  am  14.  August  1864  zu  Trze-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.20.  Februar
Maslowski,  Gold-=  binia,  Galizien,  gierungs  -  Präsident  zu  d.  J.
schmied,  Hannover,

11.Peter  Miczak,  30  Jahre  alt,  geboren  zu  Neszlusa,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  13.  Februar
Drahtbinder,  Komitat  Treneftn.  Ungarn,  Herungs  *  Präsident  zud  J.

ppeln,

12.  Eduard  Wolf,  geboren  am  11.  März  1838  zu  Klein.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  20.  Februar
Arbeiter.  Mohrau,  Bezirk  Schönberg,  Böhmen,  gierungs=  Präsident  zu|  d.  I.

 

 

ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

Breslau,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="88" />
        <pb n="89" />
        —  75  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

———.—  ————————

ZDu  beziehen  durch  alle  VPostanstalten  und  hgLuchhandlungen.

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Dienstag,  den  20.  März  1894.  9  .

 

 

Inhalt:  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  zum  Zolltarif  in  Bezug  auf  den  Artikel

„Petroleum“;  —  Abänderung  der  Bestimmungen  über  Ursprungszeugnisse  für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden
  Waaren  ..........  ...........Seite75

Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  d.  Mts.  beschlossen,  daß  dem  Artikel  „Petroleum“  im
amtlichen  Waarenverzeichniß  zum  Zokltarif  als  Anmerkung  6  zu  a  folgende  Bestimmung  hinzugefügt  wird:
„Petroleum  und  andere  æu  Beleuchtungsauweclcen  geeignete  raffinirte  Minerdöle  der  Position  290
scönnen  beim  Einganq  aus  meistbegiinstigten  Lundern  auf  Antrag  aucli  nach  dem  Itaumgelialt
  veræollt  icerden,  icobei  126  Liter  bei  einer  Temperatur  von  (4)  160  C0.  dgieic#h
100  Kilogrumm  netfto  zu  rechnen  sind.  Dent  ermittelton  Nettoqeuicht  sind  etim  Zoecd#r  der-Zollbereclinung

  26  Proæent  Tura  æuægusclilagen.  “

Berlin,  den  19.  März  1894
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Auf  Grund  des  Beschlusses  des  Bundesraths  vom  17.  d.  Mts.  ist  vom  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  des
am  10.  Februar  d.  J.  mit  Rußland  abgeschlossenen  Handels-  und  Schiffahrts-Vertrages  für  die  in
Ziffer  2  und  7  der  Bestimmungen,  betreffend  Ursprungszeugnisse  für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern
eingehenden  Waaren,  )  aufgeführten  Gegenstände  mit  Ausnahme  von  Wein  und  Most  in  Fässern  sowie
von  getrockneten  Mandeln  (Nr.  25e1  und  25h  3  des  Zolltarifs)  von  der  Forderung  eines  besonderen
Nachweises  des  Ursprungs  aus  einem  in  Deutschland  meistbegünstigten  Lande  behufs  Anwendung  der
vertragsmäßigen  Zollsätze  abzusehen.

Berlin,  den  19.  März  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

5)  Central-Blatt  v.  1892  S.  71/73.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        <pb n="91" />
        —  77  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—  —.  ——  —  —

 

Bu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jurug.  Berlin,  Freitag,  den  23.  März  1894.  3#  13.

Inhalt:  1.  Flnanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über  Bedi  di  l  des  t
Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  1893  bis  Ende  schens  9  für  die  Er  angung  Forf  versorgungs,
Februar  1894..  ....  .  ....  Seite  77

2.  Militär-Wesen:  Aenderung  der  in  die  Vorschriften  über  8.  Polizei-#Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
die  Civilversorgung  der  Militäranwärter  aufgenommenen  Reichsgebiet..  ..  78

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Februar  1894.)

 

 

 

 

Einnahme  Ei  ..
Be  ze  i  ch  nung  vom  Beginn  des  innahme  Mithin  im  Etats-Etatsjahres
  bis  zum  in  demselben  Zets  r#  1893/94
der  Schluß  des  raum  des  Vor-  19
:  vorbezeichneten  jahres  1  mehr
Einnahmen.  Manihue  jah
“  .

"

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  233  534  024  224  396  980  9  137  044

Neichs-  Eisenbahm-Verwaltung  ......  56631000«53741000·H)k  2  890  000
.

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1894  Seite  72.
*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  500  930  .4  höher.

 

16
        <pb n="92" />
        –ê[—

2.  Militä

78

r=  Wese

n.

Die  auf  den  Forstversorgungsschein  bezügliche  Anmerkung  zu  8.  10  Ziffer  4  der  Grundsätze  für  die
Besetzung  der  Subaltern-  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  mit  Militär—
anwärtern  Central,  Blatt  von  1882  S.  123)  hat  unter  Ziffer  1  folgende  Fassung  erhalten:

L

nach  Ablauf  der  12  jährigen  Militärdienstzeit,
jährig-Freiwilligen  mit  1  Jahre)  im  aktiven  Dienst,

geleistet  ist.“

Berlin,  den

19.  März  1894.

wenn

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  v.

Rottenburg.

 

3.  Polizei-Mesen.



dieselbe  mit  3  Jahren  (bei  Einim

  übrigen  aber  in  der  Reserve  ab-Ausweisung

  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

„  –  «  Grund  *#  des

r  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs.

7  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Engelbert  Mottl,  sgeboren  am  12.  Februar  1874  zu  BVersuch  des  schweren  Königlich  bayerisches  Be-s5.  Januar
Taglöhner  und  Deschenitz,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  Diebstahls  (1  Jahr  zirksamt  Kulmbach,  d.  J.
Schneider,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Zuchthaus,  laut  Erkenntniß

  vom  24.
Januar  1893),

2.  Franz  Selvica,  geboren  am  3.  Dezember  1853  zu  Versuch  des  Raubes  dasselbe,  13.  Februar
Dienstknecht,  Ostruzno,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böh!  und  Diebstahls  (3  d.  J.

men,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Jahre  Zuchthaus,  laut
Erkenntniß  vom  17.
,  Februar  1891),
3.  Bernhard  Zentner,  geboren  am  9.  März  1839  zu  Hagenau,  Diebstahl  im  wieder-Kaiserlicher  Bezirks-Prä]#.  März  d.  J.
Tagner,  Elsatz,  durch  Option  französischer  holten  Rückfall  (10/  sident  zu  Colmar,
Staatsangehöriger,  Jahre  Zuchthaus,  laut
Erkenntniß  vom  13.
März  1884),
b)  Auf  Grund  des  S5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

4.  Josef  Alberti,  geboren  am  2.  Mai  1851  zu  Tolna,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poll.S.  Februar
Glaser,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  zei.  Direktion  München,  d.  J.

5.  David  Bojeinsky,  geboren  im  Jahre  1843  zu  Linsk,  Gou-  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-28.  Februar
Handelsmann,  vernement  Wowjinsko,  Rußland,  orts.  gierungs  -  Präsident  zud.

angehörig  ebendaselbst,  Düsseldorf,

6.  Johann  van  dersgeboren  am  5.  Februar  1867  zu  Hoerde,  Betteln,  derselbe,  2.  März  d.  J.
Burg,  Gärtner,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,

7.  Franz  Chaule,  34  Jahre  alt,  geboren  und  ortsange-desgleichen,  Großherzoglich  badischer

 

 

Schlosser,

 

 

Bezirk  Krumau,  Böhmen,

hörig  zu  Certyn,  Gemeinde  Opalitz,

 

 

 

 

 

21.  Februar
Landeskommissär  zu  d.  J.
Mannheim,
        <pb n="93" />
        79

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

S  0  —  Grund  .  des

2  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs=7

  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlosen  hat.  beschluffet.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Wenzel  Chlupaty,  geboren  am  4.  September  1872  zu  Prag,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  3.  März  d.  J.
Schuhmacher,  Böhmen,  österreichischer  Staatsange-  ierungs  =  Präsident  zu

höriger,  otsdam,

9.  Heinrich  Czakertsgeboren  am  12.  Januar  1851  zu  Wolfers-  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  12.  Februar
(Czackert),  Zinn  dorf,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  ortsan-  hauptmannschaft  d.  J.
gießer,  gehörig  zu  Tetschen,  Böhmen,  Bautzen,

10.  Peter  Derks,  Tage-geboren  am  7.  April  1872  (8.  März  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-1.  März  d.  J.
löhner,  1872  oder  1869)  zu  Heyen,  Provinz  gierungs  =  Präsident  zu

Limburg,  Niederlande,  ortsangehörig  Düsseldorf,
ebendaselbst,  1

11.  Karl  Diesfeld,  geboren  am  12.  Dezember  1840  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

Gärtner,  denn,  Kiiederlande,  ortsangehörig  eben--
  aselbst,

12.  Gottlieb  Dorner,  geboren  am  2.  Dezember  1874  zu  Knittel-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerische  Poli.9.  Februar

Schlosser,  feld,  Bezirk  Judenburg,  Steiermark,  und  falsche  Namens-  zei-Direktion  München,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Schönweg,  Bezirk'  angabe,
Wolfsberg,  Kärnthen,

13.  Josef  Dresel,  Glas-geboren  am  19.  März  1869  zu  The-HBetteln,  Königlich  preußischer  Re.  28.  Februar
arbeiter,  resienthal,  Bezirk  Schömberg,  Böhmen,  gierungs  *Präsident  zu|  d.  J.

reslau,

14.  Josef  Goldmann,  geboren  am  5.  Mai  1864  zu  Johnsdorf,.  desgleichen,  derselbe,  2.  März  d.  J.
Handweber,  Bezirk  Politz,  Böhmen,  ortsangehörig

ebendaselbst,

15.  Heinrich  Hampel,  (geboren  am  28.  Oktober  1853  zu  Mendis-Widerstand  gegen  die  Königlich  preußischer  Re-  21.  Februar
Arbeitera.  dorf,  Kreis  Gitschin,  Böhmen  (oder  Staatsgewalt,  Be-  gierungs  Präsldent  zu  d.  J.
Mönchsdorf,  Bezirk  Hohenelbe),  orts-  drohung  und  Betteln,  Liegnitz,

angehörig  ebendaselbst,

16.  Josef  Kobielusz,  geboren  im  März  1870  zu  Istebna,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re-31.  Januar
Bäckergeselle,  Bezirk  Teschen,  Oesterreichisch.  Schlesien,  und  Diebstahl,  gierungs-Präsident  zu  d.  J
österreichischer  Staatsangehöriger,  Oppeln,

17.  Johann  Kolärik,  geboren  am  8.  April  1865  zu  Lhota  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-.  8.  Februar
Fabrikarbeiter,  Piskova,  Bezirk  Podsbrod,  Böhmen,  lizei-Direktion  München,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

18.  Anton  Lädiskä,  geboren  am  18.  April  1863  zu  Buda.  Betteln,  Großherzoglich  mecklen.  26.  Februar
Former,  pest,  ungarischer  Staatsangehöriger,  burgische  Landesregie=  d.  J.

rung  zu  Neustrelitz,

19.|  Alfred  Oskar  Leon-geboren  am  5.  Dezember  1839  zu  Kopen-Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  24.  Februar
hard,  Maurer,  hagen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  —“  “3  zuK.  b.  J.

reiburg,

20.  Karl  Mayerhofer  geboren  am  18.  Oktober  1848  zu  Neu-Landstreichen  und  Koniglich  preußischer  Re28.  Februar
(Meierhofer  odermarkt,  Bezirk  Salzburg,  Oesterreich,  Betteln,  gierungs-Präsident  zus  d.  I.
Maierhofer),  Breslau,

Töpfer,

21.]  Johann  (Janos)  geboren  am  6.  Mai  1859  zu  Peters-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re-  31.  Januar

Remesch,  Barbierwald,  Bezirk  Freistadt,  Oesterreichisch,  und  Diebstahl,  gierungs-  Präsident  zu|d
gehülfe,.  Frbelten,  österreichischer  Staatsange-  Oppeln,
öriger,  ç

22.]|  Karl  Rösselhuber,  geboren  am  4.  November  1850  zu  Wien,  Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham.  5.  März  d.  J.
Steindrucker,  österreichischer  Staatsangehöriger,  urg,

23.  Josef  Rotzmann,  geboren  am  1.  Oktober  1863  zu  Przi.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  28.  Februar
Weber,  bram,  Bezirk  Prag,  Böhmen,  Fierungs-Präsident  zu  d.  J.

reslau,

24.  Anton  Scholze,  geboren  am  22.  März  1853  zu  Brims,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.12.  Februar
Weber,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  österreichischer  zirksamt  Aichach,  d.  J.

Staatsangehöriger,
25.  Karl  Seik,  Bräuer,  geboren  am  31.  Januar  1872  zu  Prag,  Diebstahl  und  Land.  Königlich  bayerische  Poli-desgleichen.

 

 

 

 

 

 

Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

streichen,

 

zei-Direktion  München,
        <pb n="94" />
        80

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  —  —  .  Grund  Ausweisung  usehim  6
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusess
G
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
26.  Wenzel  Slepicka,  gehoren  am  28.  September  1868  zu  Landstreichen,  Beiteln  Großberzoglic  badischer  3.  März  d.  J.
Kaufmann,  Milowanitz,  Bezirk  Beneschau,  Böhmen,  und  falsche  Namens=  Landeskommissär  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  angabe,  Freiburg,
27.  Mathias  Vyvadil,  geboren  am  22.  Februar  1867  zu  Put-Landstreichen,  Kiiserlicher  Bezirks-Präsi-:20.  Februar
Sattler,  schadeck,  Kreis  Piegram,  Oesterreich,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
4%  österreichischer  Staatsangehöriger,  .
28.Max  Wörösch,  geboren  am  28.  August  1870  zu  Salz-Betteln,  Königlich  preußischer  Re.24.  Februar
Müller,  burg,  Oesterreich,  ortsangehörig  eben-  gierungs  =  Präsident  zul  d.  I.
daselbst,  6  Breslau,

29.  Franz  Wolf,  Hut.  geboren  am  7.  März  1847  zu  Frei-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-9.  Februar
macher,  waldau,  Oesterreichisch  Schlesien,  orts-=  Betteln,  gierungs=  Präsident  zu|d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  "  Oppeln,

30.  Pietro  Zerio,  Last=  geboren  am  8.  Januar  1858  zu  Vi  ota,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-8.  Februar

d.  J.

träger  und  Ziegelarbeiter,


 

Gemeinde  Chions,  Distrikt  San-Vito,
Provinz  Udine,  Italien,  ortsangehörig
zu  Portogruaro,  Provinz  Venedig,

 

 

 

zei  Direktion  München,
1

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="95" />
        —  81

Central-Glatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—..—-——-———————————

Zu  bezsiehen  durch  alle  Postanstalten  und  HBLuchhandlungen.

 

 

XXII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  30.  März  1894.  W  1.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Uebereinkommen
zwischen  dem  Reich  und  Rußland,  betreffend  die  gegenseitige
Uebernahme  früherer  Angehöriger  der  beiden  Länder  Seite  81

 

2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  .83
.  Polizei-Wesen:  Ausweisuns  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiet.  .  ..  8383

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Le  Gouvernement  lmperial  Allemand  et  le
Gouvernement  Impérial  de  Russie.  animés  du
désir  de  regler  la  question  du  rapatriement  des
ressortissants  G’un  des  deux  pays  dui  se  trouvent
dans  le  territoire  de  l’autre.  Sont  convems  de
ce  qui  suit.

ARTICLE  I.

Chacune  des  deus  parties  contractantes
Fengage  à  recevoir  eeux  de  ses  anciens  ressortissants
  dui.  après  avoir  perdu  leur  hationalité.
sWoit  par  un  sC(jsour  à  D’étranger.  soit  par  un  acte
#epatriation,  soit  par  une  antre  raison  duelcondue.
  men  ont  pas  acquis  une  autte.

I  est  cependant  entendu  que  la  réceptionne
sera  pas  accordée  pour  des  individus  miayant
jamais  possédéd  la  nationalitéc  perdue  par  leurs
Darents.

Anrieln  2.

Lesindividus  devant  atre  lTapatriés  seront

recus  lu  Suite  d’une  correspondanee  directe

(Uebersetzung.)

Die  Kaiserlich  deutsche  Regierung  und  die  Kaiserlich
  russische  Regierung  haben  sich  zur  Regelung  der
Frage,  nach  welchen  Grundsätzen  jeder  Theil  zur
Wieder-Uebernahme  seiner  auf  dem  Gebiete  des
anderen  Theils  lebenden  Angehörigen  verpflichtet
sein  soll,  über  folgende  Punkte  geeinigt.

Artikel  1.

Beide  Theile  verpflichten  sich,  diejenigen  ihrer
früheren  Angehörigen,  welche  ihre  Staatsangehörigkeit
  durch  Abwesenheit  im  Auslande  oder  durch
förmliche  Entlassung  oder  auf  andere  Weise  verloren
haben,  zu  übernehmen,  falls  jene  nicht  eine  andere
Staatsangehörigkeit  erworben  haben.

Diese  Uebernahmepflicht  soll  sich  jedoch  nicht
erstrecken  auf  Personen,  welche  die  von  ihren  Eltern
verlorene  Staatsangehörigkeit  ihrerseits  niemals
besessen  haben.

Artikel  2.

Die  heimzuschaffenden  Personen

nommen  werden  auf  Grund  eines

sollen  überunmittelbaren


1  —
14
        <pb n="96" />
        entre  les  autorités  frontièéres  Allemandes  et
Russes.

Le  renvoi  d'un  individu  sera  annoncé  préalablement
  à  I’autorité  frontière  dans  le  district
dle  laquelle  la  réception  doit  avcir  lieu,  et  celle-ei.
T’après  le  résultat  d’un  examen  des  circonstances
et  des  papiers  de  légitimation.  donnera  son
consentement  à  la  réception  de  cet  individu  à

un  endroit  indiqué.

ARTILCLR  3.

Une  correspondance  préalable  ne  sera  pas
nécessaire  si  Tindividu  à  rapatrier  est  muni  de
papiers  valables  ou  expirés  seulement  depuis
une  année  ou  quil  ny  ait  aucun  doute  qu’il  ne
Dossède  la  nationalité  ou  qu'il  no  l’ait  possédée
auparavant.

Dans  tous  ces  Cas.  les  autorités  frontières
Scront  tenues  de  le  recevoir  Sans  autre  formalit.

AR  TCLE  4.

La  correspondance  par  voie  diplomatique  aura
lieu  dans  le  cas  ou  les  autorités  frontières
nne  parviendront  pas  à  un  accord  sur  le  rabatriement,
  ainsi  due  dans  les  cas  ou  la  décision
des  autorités  frontières  sera  désapprouyée  par
les  autorités  supérieures  du  pays  T’origine.

AuTlOLE  5.
Les  localités  ou  la  réception  des  individus  à
Tapatrier  S’effectuera  exelusivement.  seront  fixées
Dar  les  parties  contractantes.

ARTICLE  G.
Chacune  des  parties  contractantes  désignera
à  autre  les  autorités  frontières  chargées  des
négociations  Sur  le  rapatriement.

ARTICLE  T.

Les  deux  Gouvernements  s’engagent  à  aviser
leurs  autorités  frontières  de  donner  une  solution
aussi  prompte  due  possible  à  toutes  les  demandes
de  rapatriement  qui  leur  seront  adressés.

ARTTCLN  8.

Cet  arrangement  restera  en  vigueur  aussi
longtemps  du’il  nest  pas  dénoncéc  Tune  part  ou
d’autre.  En  ce  cas.,  il  restera  Falable  encore
pendant  trois  mois  à  partir  du  jour  ou  la  dénonciation
  par  une  des  parties  aura  été  Communiquée
à  l'autre.

82

Schriftwechsels  der  deutschen  und  russischen  Grenzbehörden.


Die  Heimschaffung  ist  jedesmal  der  Grenzbehörde
desjenigen  Bezirks,  in  welchem  die  Uebernahme
geschehen  soll,  vorher  anzuzeigen,  worauf  diese  nach
Prüfung  der  Verhältnisse  und  der  Ausweispapiere
ihre  Zustimmung  dazu  zu  geben  hat,  daß  die
betreffende  Person  an  einem  bestimmten  Ort  übernommen
  werde.

Artikel  3.

Ein  vorgängiger  Schriftwechsel  ist  nicht  erforderlich,
  wenn  die  heimzuschaffende  Person  mit  Papieren
versehen  ist,  die  noch  gültig  oder  doch  erst  seit  einem
Jahre  abgelaufen  sind,  oder  wenn  kein  Zweifel
darüber  besteht,  daß  sie  dem  übernehmenden  Staate
angehört  oder  früher  angehört  hat.

In  allen  diesen  Fällen  sollen  die  Grenzbehörden
die  betreffende  Person  ohne  weitere  Förmlichkeit
übernehmen.

Artikel  4.

Eine  diplomatische  Verhandlung  soll  stattfinden
in  den  Fällen,  in  denen  die  Grenzbehörden  sich
über  die  Uebernahmepflicht  nicht  einigen  können,
oder  wenn  die  Entscheidung  der  Grenzbehörden  von
den  höheren  Behörden  des  Heimathsstaats  nicht
gebilligt  wird.

Artikel  5.
Ueber  die  Grenzorte,  wo  die  Uebernahme  der
heimzuschaffenden  Personen  stattzufinden  hat,  werden
sich  die  beiden  Regierungen  verständigen.

Artikel  6.

Die  beiden  Regierungen  werden  einander  die
Grenzbehörden  bezeichnen,  in  deren  Hand  die  Uebernahmeverhandlungen
  gelegt  werden  sollen.

Artikel  7.
Die  beiden  Regierungen  verpflichten  sich,  ihre
Grenzbehörden  anzuweisen,  alle  Uebernahme-Anträge
mit  größtmöglicher  Beschleunigung  zu  erledigen.

Artikel  8.

Dieses  Uebereinkommen  soll  so  lange  in  Kraft
bleiben,  als  es  nicht  von  einer  oder  der  anderen
Seite  gekündigt  wird.  In  diesem  Fall  soll  es  noch
drei  Monate  über  den  Tag  hinaus  bestehen,  an
welchem  die  Kündigung  des  einen  Theils  dem
anderen  Theil  angezeigt  sein  wird.
        <pb n="97" />
        ARTICLRE  9.

Làa  pPrésente  convention  sera  exécutoire  n
dater  du  20%e  jour  aprês  sa  promulgation  dans
les  formes  prescrites  par  les  lois  des  deux
Empires.

10  Fevrier  1894.

Berlin,  le  29  Janvier

Bon  de  Marschall.
Comte  Paul  Schonvalofl!.

83

Artikel  9.

Gegenwärtiges  Abkommen  tritt  in  Wirksamkeit
20  Tage,  nachdem  es  in  beiden  Staaten  vorschriftsmäßig
  veröffentlicht  worden  ist.

Berlin,  den

 

10.  Februar
29.  Januar

 

1894.

2.  Konsulat-Wesen.

D

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Magdeburg  ernannten  bisherigen  Vize—

Handels-Agenten  Robert  Weichsel  jun.  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

3.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
„%A  —–  Grund  ,  des

2  der  B  Ausweisung  Ausweisungs.
r  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□

.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetz  buchs:

Händler,

 

2.  Karl  Konrad,
Schlossergeselle,
gehöriger,

1

 

1.  Johann  Kies  (Kieß),  geboren  im  Jahre  1843  zu  Watsch,

Bezirk  Eger,  Böhmen,  ortsangehörig
#  zu  Lubenz,  Bezirk  Luditz,  ebendaselbst,
1

geboren  am  29.  Juli  1862  zu  Graz,
Steiermark,  österreichischer  Staatsanbruar

  1886).

 

1888),

einfacher  und  schwerer
Diebstahl  und  versuchter
  Mord  (8  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  25.  Feeinfacher

  und  schwerer
Diebstahl  im  Rück.
falle  (6  Jahre  Zucht.
haus,  laut  Erkenntniß
  vom  16.  Februar

hauptmannschaft
Dresden,

zirksamt  Kulmbach,

 

b)  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

Königlich  preußischer  Re-  10.  März  d.  J.
gierungs-Präsident  zu

Betteln,

 

3.  Josef  Beier,  Müller.,  geboren  am  14.  Februar  1841  zu  Hotzengeselle,
  plotz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

4.  Fritz  Bocchi,  geboren  am  15.  Juli  1875  zu  Hötting,  Landstreichen,
Metzger,  Tirol,  ortsangehörig  zu  Trient,  ebendaselbst,



Breslau,

Königlich  sächsische  Kreiê.

Königlich  bayerisches  Be-16.

  Februar
d.  J.

12.  Februar
d.  J.

 

(Großherzoglich  badischer  12.  März  d.  J.

Landeskommissär
Freiburg,

zu
        <pb n="98" />
        84

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

—*˙  —  —  —  Grund  des

r  der  Best  Ausweisung  Ausweisungsder

  Ausgewiesenen.  et  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses.

I.  2.  1  3  4.  5.  6.

5.  Thomas  Brabenec,  geboren  am  10.  November  1873  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-20.  Februar
Schieferdecker,  Oemau,  Bezirk  Kaplitz,  Böhmen,  orts-  zei.  Direktion  München,  d.  J.

angehörig  zu  Lipowic,  Bezirk  Prachatitz,
  ebendaselbst,

6.  Peter  Ferihumer,  geboren  am  l.  Januar  1855  zu  Süßen=  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-6.  Februar
Tagelöhner,  berg.  Bezirk  Erlachstein,  Steiermark,  zirksamt  Erding,  d.  J

ortsangehörig  zu  Eferding,  Bezirk  Wels,
Ober-Oesterreich,
7.  Jakob  Fleeshauer,  geboren  am  25.  Dezember  1853  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-8.  März  d.  J.
Erdarbeiter,  Melich,  Provinz  Limburg,  Niederlande,  gierungs-Präsident  zu
«  ortsangehörig  ebendaselbst,  Düsseldorf,

8.  Nikolaus  Glatzl,  geboren  am  30.  Juli  1873  zu  Pradl,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-20.  Februar
Bäcker,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  ortsangehörig  Betteln,  lizei-Direktion  München,  d.  J.
zu  Pfons,  ebendaselbst,  I

9.  Ludwig  Heinerych,  geboren  am  16.  Februar  1860  zu  desgleichen,  dieselbe,  16.  Februar
Maschinenschlosser,  Seegraben,  Gemeinde  Donauwitz,  Be  «  d.  J.

zirk  Leoben,  Steiermark,  ortsangehörig
zu  Pribram,  Böhmen,

10.  Heinrich  Jellmoli,  geboren  am  14.  Juli  1858  zu  Hallein,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-6.  März  d.  J.
Bäcker,  Bezirk  Salzburg,  Oesterreich,  öster-  zirksamt  Traunstein,

reichischer  Staatsangehöriger,

11.  Paulinus  Kellner,  geboren  am  22.  April  1858  zu  Scheibbs,  Landstreichen  und  Keniglich  preußischer  Re-8.  Februar
ehemaliger  Bäcker.  Gemeinde  Retz,  Oesterreich,  Betteln,  gierungs  -  Präsident  zu  d.  J.
geselle,  Arnsberg,

12.  Josef  Klöckl,  Bäcker,  geboren  am  21.  Februar  1865  zu  Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham.  14.  März  d.  J.

Schlögelmühle,  Oesterreich,  öster-  burg,
reichischer  Staatsangehöriger,

13.  Alois  Langer,  geboren  am  14.  Juni  1865  zu  Mar-esgleichen,  Königlich  preußischer  Re.10.  März  d.  IJ.
Sattlergeselle,  kausch,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  ierungs  .  Präsident  zu

ortsangehörig  ebendaselbst,  iegnitz,

14.  Vincenz  Mehwald,  geboren  im  Jahre  1845  zu  Hackelsdorf,  Betteln,  Gebrauch  fal.  Königlich  sächsische  Kreis=  14.  Februar
Schlosser,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ortsange“  schen  Namens  und  hauptmannschaft  d.  J.
hörig  ebendaselbst,  Widerstand  gegen  die  Bautzen,

Staatsgewalt,

15.|  Franz  Nemecz,  geboren  am  20.  Februar  1851  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  7.  März  d.  J.
Schlosser,  Cesticske,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  gierungs  .Präsident  zu

daselbst,  iegnitz,

16.  Johannes  Antonius  geboren  am  23.  Juni  1856  zu  Zutphen,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.  17.  Februar
van  der  Port,  Provinz  Gelderland,  Niederlande,  orts.  zei-Direktion  München,  d.  J.
Schreiner,  angehörig  ebendaselbst,

17.  Anton  Rausch-  geboren  am  11.  April  1864  zu  Totzen-desgleichen,  dieselbe,  desgleichen.
mayer,  Metzger,  bach,  Bezirk  St.  Poelten,  Nieder.

Oesterreich,  ertsangehörig  ebendaselbst,

18.  Peter  Romanet,  #geboren  am  21.  September  1861  zu  desgleichen,  dieselbe,  1.  März  d.  J.
Bäcker,  Paris,  ortsangehörig  ebendaselbst,

19.  Adam  Rudolf,  geboren  am  3.  November  1851  zu  Wer-desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  21.  Februar
Lohnweber,  nersreuth,  Bezirk  Asch,  Böhmen,  öster-  zirksamt  Regen,  d.  J.

reichischer  Staatsangehöriger,

20.N  Ernst  Schauer,  geboren  am  7.  Januar  1846  zu  Peuer=  desgleichen,  dasselbe,  16.  Februar
Schuhmachergeselle,  bach,  Bezirk  Schärding,  Ober-Oesterreich,  d.  J.

österreichischer  Staatsangehöriger,

21.|Franz  Straka,  Tage-  geboren  am  3.  Mai  1864  zu  Mysletine,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.  5.  Dezember
löhner,  Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,  ortsan.  Betteln,  zirksamt  Eschenbach,  v.  J.

gehörig  ebendaselbst,

22.  Susanne  Ström,  geboren  am  13.  Mai  1856  zu  Dbbsitz,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-21.  Februar

Bezirk  Scheibbs,  Oesterreich,  ortsange  falsche  Namensan.  lizei-Direktion  München,  d.  J.

 

 

 

Dienstmagd,

 

 

 

 

hörig  zu  Waldamt,  ebendaselbst,

gabe,
        <pb n="99" />
        85

 

—  Laufende  Nr.

Name  und  Stand

2

—

der  Ausgewiesenen.

2.

#

Alter  und  Heimath

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die  Daum
Ausweisung  uzmellunge
b  .
eschlofsen  hat.
5.  6.

 

1##2
—

24.

26.

 

.Heinrich  Teichmann,

Arbeiter,

Ubaldo  Trojano,
Ziegelarbeiter,

.Anton  Wenzel,

Glaser,

Johann  Zacharias,
Spängler,

geboren  am  9.  Februar  1868  zu  Riga,

Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,

geboren  im  Mai  1870  zu  Tarcento,
Provinz  Udine,  Italien,  ortsangehörig
ebendaselbst,
geboren  am  17.  Auqust  1867  zu  Braunau,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  7.  Juli  1849  zu  Netolitz,
Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

 

 

Landstreichen,
Landstreichen  und

desgleichen,

andstreichen,  Betteln
Jührung  falschen  Namens
  und  gefälschter
Legitimationspapiere,

Betteln,

Königlich  preußischer  Re- 



gierungs=  Präsident  zu
Osnabrück,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Breslau,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

14.  März  d.  J.

22.  Februar
d.  J.
8.  März  d.  J.

27.  Februar

d.  J.
        <pb n="100" />
        <pb n="101" />
        —  87  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——  —————————  ——

Zu  bezxiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Verlin,  Freitag,  den  G.  April  1894.  9  15.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Er.
mächtigung  zur  Vornahme  von  Gioilstands-  Akten:  —  2.  .  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Exequatur-Ertheilnge  ESeite  87  ¾  "  ·'·

 

1.Kousulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  General-Konsul  in  Calcutta,
Legationsrath  Dr.  Freiherrn  von  Heyking  zum  General-Konsul  für  Egypten  in  Cairo  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Johann  Cram  zum  Vize-Konsul
  in  Cindad  Porfirio  Diaz  (Mexiko)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Quito,  Wilhelm  Wickmann  ist  auf  Grund  des  F.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  von  Schweizern,  die  unter  deutschem  Schutze
leben,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Braunschweig  ernannten  Herrn  Edward
W.  S.  Tingle  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="102" />
        88

–—–!

2.  Polizei  -Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
S—  ——  Grund  des
der  Beftrafun  Ausweisung  Ausweisungs-S
  der  Ausgewiesenen.  er  Beftrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
G□
I.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Nathan  Ellinger,  geboren  am  4.  November  1857  zusschwerer  Diebstahl'Königlich  sächsische  Kreis.)  14.  Februar
Agent,  Budapest,  (3  Jahre  6  Monate  hauptmannschaft  d.  J.
Zuchthaus,  laut  Er.  Dresden,
kenntniß  vom  I11.
Oktober  1890),
2.  Josef  Schnür-,  geboren  am  27.Oktober  1857  zu  Waitzen,  desgleichen,  dieselbe,.  desgleichen.
macher,  Geschäfts=  Ungarn,
reisender,
3.  Nikolaus  Welter,  geboren  am  19.  Juli  1870  zu  Uedingen,  schwerer  Diebstahl  Kaiserlicher  Bezirks-Prä.  26.  Februar
Knecht,  Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,  (2  Jahre  Zuchthaus,  sident  zu  Colmar,  d.  J.
laut  Erkenntniß  vom
5.  April  1892),

1I.

12.

13.

14.

 

 

Karl  Joachim  Georg
Behlendorff,
Tuchmacher,“
Theodor  Dämme—
rich,  Bäckergeselle,

Lucian  D'or,  Schrift—
steller,

Anton  Ehrlich,
Weber,

Adalbert  Fischer,
Kellner,

Iwan  Junewitsch,
Arbeiter,

Franz  Ledolder,
Steinmeßtzgehilfe,

Anton  Leide,
Schneidergeselle,

Johann  Wenzel  Mleziva,
  Fabrikweber,

Josef  Pospieck,
(Pospiech),  Schornsteinfeger,


Ottomar  Reßl,
Schafwolldrücker,

 

b)  Auf  Grund  des  5.  362

geboren  am  17.  Juni  1874  zu  Rudkjöbing,
Dänemark,  dänischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  12.  April  1861  zu  Jägerndorf,
  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

34  Jahre  alt,  geboren  zu  Somsthon,
Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  7.  August  1874  zu  Maffersdorf,
  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,
arsesnnhehörig  zu  Jerschmanitz,  ebenaselb


geboren  am  3.  Juni  1868  zu  Planer--Schmelzthal,
  Bezirk  Plan,  Böhmen,

geboren  im  Jahre  1873,  aus  Wolkowyschki,
  Gouvernement  Suwalki,
Polen,

geboren  am  17.  Mai  1839  zu  Rainbach,
  Bezirk  Freistadt,  Ober-Oesterreich,
geboren  am  17.  Januar  1853  zu  Partschendorf,
  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  16.  (18.)  November  1855
zu  Zliv  (Schlief),  Bezirk  Plan,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  19.  März  1859  zu  Tilowist,
Mähren,

Aicha,  Bezirk  Turnau,
angehörig  ebendaselbst,

Böhmen,  orts- 



 

 

 

 

des  Strafgesetzbuchs:
Betteln,  Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-Betteln,
  hauptmannschaft
Zwickau,

Betteln  unter  Drohun-Königlich  preußischer  Re  2

 

gen,  gierungs-  Präsident  zu
Bromberg,
Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis=Betteln,
  #  hauptmannschaft
Bautzen,
1
desgleichen,  Kbniglich  bayerisches  Bezirksamt
  Münchberg,
Landstreichen,  Königlich  preußischer  Regierungs
  -Präsident
Hannover,
Betteln,  Stadtmagistrat  Donauwörth,
  Bayern,
desgleichen,  Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,
versuchte  Nothzucht,  Königlich  sächsische  Kreis-Landstreichen
  und  bauptmannschaft
Betteln,  Zwickau,

Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu

 

geboren  am  5.  Oktober  1841  zu  Böhmisch  Landstreichen,

Breslau,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

 

zu  d

Landstreichen  und  Hböniglich  preußischer  Re.  22

 

20.  März  d.  J.
27.  Januar
d.  J.

20.  März  d.  J

Februar
d.  J.

3.  März  d.  J
3.  Februar
.  J.

6.  März  d.  J

10.  März  d.  J
        <pb n="103" />
        Alter  und  Heimath

 

 

I

 

s  Namee  und  Stand  Grund  Beehöärde,  welche  die  Daum

9  *  der  B  *  Ausweisung  kusweisungs
*r  er  Bestrafung.  "Oc
2  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
.  2.  3.  4.  W  5.  «  6.

15.  Giovanni  di  Riccio,  geboren  am  17.  April  1837  zu  bucca  Betteln  Königlich  preußischer  Re.  15.  März  d.  I

16.

18.

19.
20.

21.

 

 

 

Vincentius  Waltl,
Weber,

Ignaz  Ziraneck,
Hutmacher,

geboren  am  19.  Januar  1837  zu  Neuhaus,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  30.  Juni  1860  zu  Neubydschow,
  Böhmen,  ortsangehörig  eben- 



daselbst,

 

Seifensieder,  talien,

Louis  Segert,  geboren  am  1.  Oltober  1855  zu  Grat  Landstreichen  und

Arbeiter,  Steiermark,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,
.Franz  Le  Senr,  gehoren  am  3.  Januar  1857  zu  St.  Betteln,

Fabrikarbeiter,  Petersburg,  russischer  Staatsangehöriger,



Martin  Stegmeyer,  geboren  am  3.  Januar  1848  im  Haag,  Landstreichen,
Messerschmied  und  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,
Instrumentenmacher,

Georg  Swetly,  geboren  am  4.  Dezember  1862  zu  Alt--  Landstreichen  und
Bergmann,  wasser,  Bezirk  Plan,  Böhmen,  Betteln,

desgleichen,

Betteln,

 

Berlin,  Carl  Hepmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld

 

gierungs-Präsident  zu

Magdeburg,

Königlich  preußischer  Re.  desgleichen.
gierungs-Präsident  zu
Merseburg,

Königlich  preußischer  Re.  22.  März  d.  J
Hierungs.  Präsident  zu

Potsdam,

Königlich  bayerische  Po.  15.  März  d.  J

 

lizei-Direktion  München,

Königlich  bayerisches  Be.  3.  Februar
zirksamt  Amberg,  d.  J.

siniglich  baverisches  Be=  3.  März  d.  I

zirksamt  Mühldorf,

 

Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Erding,

18.  Februar

1
7
l  d.«5

in  Verlin.
        <pb n="104" />
        <pb n="105" />
        —  91  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  bezsiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  April  1894.  6  GW  16.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abändeiung  des  ,
8.  3  der  #..  Bollorund,  Sieuer  eni  —  Abandd  ung  #  2.  Konsulat  Wesen:  Exeguatur-Ertheilung  93
des  Konten-Regulativs  in  betreff  des  Artikels  „künstliche  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Zihne“";  —  Bestellung  eines  Stations  Kontro  örs;  —  März  18444  2924
Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  4.  Palizei  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  den
Zoll,  und  Steuerstellen.  Seite  91  Meichsgeblet  "  96

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  März  d.  J.  beschlossen:
im  §.  3  der  Branntwein-Gebühren-Ordnung  (Central-Blatt  für  1892  S.  423)  unter  h  2  .
vor  dem  Worte  „Eisenbahnstation“  einzuschalten
„erlaubten  Schiffsladestelle  oder“
und  vor  dem  Worte  „Station“  einzuschalten
„Ladestelle  oder“,
sodaß  die  Bestimmung  folgende  Fassung  erhält:
6)  von  Branntweinsendungen,  die  auf  der  am  Orte  des  Betriebes  oder  Lagers  befindlichen

erlaubten  Schiffsladestelle  oder  Eisenbahnstation  ankommen  oder  abgehen  und  unter  amtlicher
Aufsicht  von  oder  nach  dieser  Ladestelle  oder  Station  übergeführt  werden.

Berlin,  den  11.  April  1894

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

19
        <pb n="106" />
        —  92  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  15.  März  d.  J.  beschlossen,
im  Konten-Regulativ  vom  22.  Dezember  1887  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich
S.  585  ff.  —
1.  am  Schlusse  des  ersten  Absatzes  des  §.  2  die  Worte  „künstliche  Zähne"  hinzuzufügen;
2.  im  Absatz  3  daselbst  unter  a  die  Ziffer  6  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

„6.  bei  künstlichen  Zähnen  der  Tarifnummer  20b  1  175  Kilogramm;
7.  bei  den  nicht  unter  die  Gruppen  1  bis  6  gehörigen,  zur  Kontirung  zugelassenen
Waaren  10  000  Kilogramm;“
3.  in  demselben  Absatz  unter  b  die  letzte  Zeile  („zu  a6  2750“")  zu  streichen  und
dafür  zu  setzen:
„zu  46  125  Kilogramm
zu  a7  .  .  .  .  .  ..  2750  Kilogramm“.

Berlin,  den  11.  April  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung
des  Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurück—
getretenen  Stations-Kontrolörs,  Großherzoglich  hessischen  Hauptsteueramts-Revisors  und  Steuer-Assessors
Dr.  Würth  in  Emmerich  der  Großherzoglich  hessische  Steuer  Kontrolör  und  Steuer-Assessor  von  Grolmann
den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Cleve,  Emmerich,  Kaldenkirchen,  Crefeld,  Duisburg,  Neuß  und
Wesel  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Emmerich  vom  1.  April  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Dem  Steueramt  I.  zu  Oberhausen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Duisburg  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1I  über  zollpflichtige  Waaren  und  inländisches  Salz  beigelegt  worden.

Das  Salzsteueramt  II.  zu  Campe  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stade  ist  in  ein  Salzsteueramt
  1.  und  das  Nebenzollamt  l.  zu  Brunshausen  in  demselben  Hauptamtsbezirk  in  ein  Nobenzollamt
  ll.  umgewandelt  worden.  Der  letzteren  Amtsstelle  sind  die  bisherigen  Befugnisse  belassen  worden,
jedoch  mit  Ausnahme  der  Befugniß  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden
  Branntweins,  Tabacks  und  der  ausgehenden,  nicht  unter  stehender  Kontrole  eingesalzenen
Gegenstände,  für  welche  die  Salzabgabe-Vergütung  beansprucht  wird.

Das  Steueramt  l.  zu  Osterburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stendal  ist  in  ein  Steueramt
  ll.  umgewandelt  worden.

Die  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Bahnhof  zu  Itzehoe  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  daselbst
ist  aufgehoben  worden.  Die  Befugnisse  der  Stelle  sind  auf  das  genannte  Hauptsteueramt  übergegangen.

Nachdem  die  Zuckerfabriken  zu  Etgersleben  und  Hakeborn  gänzlich  außer  Betrieb  getreten
sind,  bleibt  die  Zuckersteuerstelle  Egeln  1  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Magdeburg  II  nur  für  die
beiden  Zuckerfabriken  zu  Börnecke  und  Cochstedt  zuständig.

Das  Steueramt  J.  und  die  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Nauen,  welche  bisher  dem  Hauptsteueramt
  zu  Potsdam  unterstellt  waren,  sind  dem  Hauptsteueramt  zu  Brandenburg  a.  Havel  zugetheilt
  worden.
        <pb n="107" />
        —  93

Für  die  früher  dem  Steueramt  l.  zu  Wriezen  im  Hauptamtsbezirk  Eberswalde  enterstellte  Zuckerfabrik
zu  Altranft  ist  das  in  demselben  Hauptamtsbezirk  gelegene  Steueramt  l.  zu  Freienwalde  a.  Oder
als  Zuckersteuerstelle  zuständig.  Die  mit  dem  Steueramt  l.  zu  Wriezen  verbundene  Zuckersteuerstelle  ist
daher  nur  für  die  Zuckerfabrik  zu  Thöringswerder  zuständig.

Im  Hauptamtsbezirk  Frankfurt  a.  Oder  ist  die  Zuckerfabrik  zu  Golzow,  für  welche  bisher  das
Steueramt  I.  zu  Seelow  als  Zuckersteuerstelle  zuständig  war,  der  in  demselben  Hauptamtsbezirk  gelegenen,
mit  dem  Steueramt  J.  zu  Cüstrin  verbundenen  Zuckersteuerstelle  zugetheilt  worden.

Im  Königreich  Bayern.

Der  Aufschlageinnehmerei  zu  Legau  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Memmingen  ist  die  Besugniß
  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Oldenburg.

Dem  Steueramt  zu  Delmenhorst  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oldenburg  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  unter  Wagenverschluß  abgelassenen  Waaren,  sowie  zur
unbeschränkten  Erledigung  von  Begleitzetteln  beigelegt  worden.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  15.  März  d.  J.  beschlossen,  der  Königlich  preußischen  Zollabfertigungsstelle
  auf  dem  Lehrter  Bahnhof  zu  Berlin,  Hamburger  Zollschuppen,  der  Zollexpedition  am
Bahnhof  zu  Luxemburg  und  dem  Hauptsteueramt  zu  Crefeld  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von
Wollengarn  als  hartes  Kammgarn  aus  Glanzwolle  über  20  cm  Länge  zu  den  Zollsätzen  der  Tarifnummer
  41c  2  beizulegen.

 

2.  Kon  sulat  Wesen.

Dem  zum  Königlich  italienischen  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Leipzig  ernannten  Kaufmann  Friedrich
Wilhelm  Max  Krause  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

19“
        <pb n="108" />
        94

3.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu

Zu  Spalte  9  Nr.  37:
9.  87:

 

 

 

Bemerkungen.

100  A.  865  191  700  .X,

500

.  1000

91  7563  +

 

368  727500  A+∆  O

 

 

1

Darunter  131  100  K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

25  735  500  K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
,  2,  3).

 

Gurlden=  und  Thalernoten.

 

Passlüva.

Ver-  GEoent.
S.  ·  er-Bezeichnun
  «  bindt  Gegen  Gegen  bilic
z  g  Erund.  Reserve.Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  fältge  Gegen  keiten  Gegen  onstige  egen  umme  Gegen  keiten
s  der  achug  28.  Gebr.  s  dectte  28.  Gebre28.  Getr]mit  es.  Febr.  28.  Sbebr  der  28.  Sebr.weiterge-Banken.
  apital.  donts.  umlauf.  1804.  sNoten.  1804.1d1s6h.  i804.  Kũndi.  1804.  Passiva.  1804.  Passiva.  1804.  *
7  keiten.  gungs-  dischen

frist.  Wechseln.

1.  2.  3.  4.  .  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.

1  Keichsbank  120  000  30  O00  1  0v  798|A  171  2260189  6951+  189  6959  271  9186  10  919+  6  ssch  650  018/K  86  24—
2Städtische  Bank  zu  Breslaus  3000  600  265—  45  10  102  87  167  3855|—  79  32  —  7839—  133  154

3  Frankfurter  Bank.  18000%  4800|  11  629  —  900|  7084+  1052  6590  40%  1  217  506—  2911  5468  360  2632

4  Bayerische  Notenbank  7500%  1810  63  99/  139N2444  6e  —  2  008—  143783  584  140511

5  Sächsische  Bank  zu  Dresden30000%  44  414□-  10  018818  429  2018  15774  -  13311  13  468  -  1482  595——  234416  894X  7615  3104

6Württembergische  Notenbant000  75923717—  133/10  11  502716  E  1174  41  34  30  5736  4  788  169

7  Badische  Bank.  9000%  1629  13934#—  158%  —  212  2  77835271|  351|96

8Bank  für  Süddeutschland  1567äS59  un.  7194  622·  527  339—  627|  31120—  759  1555

9Brauuschweigische  Bank.  10  500  666½  23%2  165  1581  3903  —  257  888  1113  336—  324  19238  —  468  442

l
Zui.unmen2226724s  261  188  »  273  829  4  193  q  448  951  —  92  706  31  400+  10354  3
        <pb n="109" />
        Wesen.

banken  Ende  März  1894
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1894.
auf  tausend  Mark.)

95

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aoti#a.
Metall.  Gegen  Reichsl  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
28.  Febr.  kassen=  28.  Febr.  anderer  28.  Lebr.  Wechsel.  28.  Frbr.  Lombard.28.  Gebr.Effekten.  28.  Febr.  "  28.  Febr.  der  28.  Febr.
Bestand.,  186.cheine.  1894.  Banken.1394.  1894.  1894.  1804.  Aktiva.  1894.  Attira.  1804.
-
S
18.  19.  20.  21.  22.  23.  21  25.  26.27.  28.  29.  320.  31.  32.  33.  134.
856  6541  01562  9346—  172410  681  +  101765  9969221929  8  012  1184  43531  6  823652010
I
163—397  —  —  —  —  5013—  298  26311=  36  —  —  32  4  2  7839  —  13312
4339—  1  30  +  4  176—  157  32  485  +  3355  9477  2179  5813—  245  *“  —  1206  55177  2031
’
31791  —  770  82  —  15  2874  —  643  44  812  —  1289  2452½  53  16414  23  1379  JT  56  83581
20  50—  1426  469  J  171%S  2  4008  6277  2105  4  1818  5658  —  5852  116894  4  161515
11  42—  209  58  —  31  2118  +  323  21161.—  820  1018  56  8  —  752  —  171  36  544  178816
4717—  2  14  —  6  113—+  612  18  818  —  345  984  12  178+  12  2  107—  60  2705—  3517
4319  33  20  +  6  31114L101  16  673  *  236  1816—  123  3928—  216  4017  —  722  31  120J  75988
756  63  4  26  13  41  5769  *s  205  1  8111.  465  683  256  10067  —  533  10  255  —  451|9
Ü
934  706  —  59522  24  780  —  2026  28  087  +  10  003  826550  +  107577712399  +23  182  20  8911  2350  70  100  —  219  2029  483+  81  435
#
—
        <pb n="110" />
        –

96

4.  Polizei

:=  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
5  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  4  3.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  §F.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Moritz  (Moscheik)  geboren  am  1.  März  1866  zu  Sierbst,  Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußischer  Re22.  März  d.  J.
Fitzmann,  Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall  (2  gierungs  -Präsident  zu
Barbier,  Jahr  6  Monate  Zucht-!  Gumbinnen,
haus,  laut  Erkenntniß
  vom  25.  April
1891),  4
2.  Moses  Menkes,  geboren  am  12.  März  1857  zu  Lem-  Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußischer  Re--  30.  März  d.  J.
Kaufmann,  berg,  Galizien,  österreichischer  Unter!holten  Rückfall,  Ur=  gierungs  =  Präsident  zu
than,  kundenfälschung  und  Posen,
Widerstand  gegen
die  Staatsgewalt
(3  Jahr  3  Monate
Juchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  30.  Oktober
  1890),  «
3.MathiasSkrzyp-geborena11122.JanuarIsstuBiaseinfacherundschwerchöniglichpreußischetResdesgletchem
czak,  Arbeiter,  lobrzeg,  Rußland,  russischer  Staatsange.  Diebstahl  (3  Jahr#gierungs-Präsident  zu
höriger,  6  Monate  Zuchthaus,  Marienwerder,
laut  Erkenntniß  vom
1.  August  1890),
b)  Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  Josef  Chonavel,  geboren  am  16.  November  1848  zus  Landstreichen  und  Keiserlicher  Bezirks-Präsi.27.  März  d.  J.
Weber,  Rupt  de  Fontaine,  Frankreich,  französi.  Betteln,  dent  zu  Colmar,
scher  Staatsangehöriger,
5.  Martin  Fischer,  geboren  am  27.  August  1842  zu  Sen.  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be16.  Februar
Schlosser,  vilkem,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  zirksamt  Viechtach,  d.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger,
6.  Alfred  Günthardt,  geboren  am  8.  Februar  1856  zu  Wetzi-Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  5.  März  d.  D.
Maschinenschlosser,  kon,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsan-  hauptmannschaft
gehörig  ebendaselbst,  Leipzig,
7.  Rudolf  Henke,  geboren  am  11.  April  1871  zu  Deutsch-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  21.  März  d.  J.
Schauspieler  und  Paulowitz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester.  Betteln,  gierungs  Präsident  zu
Kellner,  keichish-  Schleseen,  ortsangehörig  eben-  Oppeln,
aselbst,
8.  Josef  Janeczek,  geboren  am  19.  März  1872  zu  Wolfen.  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.13.  Februar
Schuhmacher,  büttel,  Braunschweig,  ortsangehörig  zu  gierungs-  Präsident  zud.  J.
*  Königinhof,  Böhmen,  Magdeburg,
9.  Josef  Firicka,  Fabrikgeboren  am  17.  Dezember  1867  zu  Betteln,  Widerstand  Königlich  sächsische  Kreis-7.  Oktober
arbeiter,  Pilnikau,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  gegen  die  Staats=  hauptmannschaft  v.  J.
"  ortsangehörig  ebendaselbst,  gewalt,  Zwickau,
10.  Max  Kaiser,  Tage-geboren  am  12.  März  1876  zu  Nieder.  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po.2.  Februar
löhner,  Preschkau,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  Betteln,  lizei-Direktion  München,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Hillemühl  ebendaselbst,
11.  Anton  Kannofsky,  geboren  am  11.  April  1847  zu  Kaaden,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be- 



 

Kürschner,

 

 

 

 

Böhmen,  österreichischer  Staatsange- 



 

 

 

höriger,

 

zirksamt  Viechtach,

16.  Februar
d.  J.
        <pb n="111" />
        97

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  Grund  „  des
der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs-7
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
12.  Adalbert  Kögl,  geboren  am  29.  Juli  1876  zu  Wien,  Landstreichen,  Be-Königlich  bayerische  Poli.  22.  März  d.  IJ.
Buchbinder,  ortsangehörig  zu  Kufstein,  Tirol,  trugsversuch  und  zei-Direktion  München,  1
Führung  falscher  Le-  ·
gitimations-Papiere,
13.  Ludwig  Kraitl,  geboren  am  21.  März  1874  zu  Brix,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re-31.  März  d.  J.
Buchbinder,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Mostokrej,  und  Fälschung  eines  gierungs  -Präsident  zu
Bezirk  Rakonitz,  ebendaseldst.  Arbeitsbuches,  Schleswig,
14.  Peter  Mériadec,  geboren  am  17.  Januar  1848  zu  Blei.  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  29.  März  d.  J.
ohne  Stand,  berchrist,  Kanton  St.  Deyoneck,  De-Betteln,  dent  zu  Straßburg,
partement  Finistère,  Frankreich,  fran-  «
zösischer  Staatsangehöriger,
15.  Martin  Poplawskygeboren  im  Juli  1872  zu  Rudnick,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-31.  Januar
Arbeiter,  Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
Frankfurt  a.  O.,
16.|  Josef  Schmidt,  geboren  am  17.  August  1868  zu  Frei=  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-29.  März  d.  J.
Weber,  waldau,  Oesterreichisch-Schlesien,  gierungs  *  Präsident  zu
Breslau,
17.  Johlun  Schönherr,  geboren  am  1.  Januar  1866  zu  Postel.  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-S.  März  d.  J.
recte  (Kaiser),  bera.  Böhmen,  Bezirk  Saaz,  ortsan  Betteln,  hauptmannschaft
Schuhmachergeselle,  gehörig  zu  Schmiedeberg,  Bezirk  Zwickau,
Kaaden,  ebendaselbst,
18.  Josef  Sentner,  geboren  am  19.  Januar  1851  zu  Endeis-desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis.  2.  März  d.  J.
Former,  dorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch  hauptmannschaft
Schlesien,  Dresden,
19.  Marie  Stadler,  geboren  am  6.  Juni  1864  (1861)  zuldesgleichen,  Königlich  preußischer  Re-31.  März  d.  J.
unverehelichte  Ar=  Tachau,  Böhmen,  österreichische  Staats-  gierungs-Präsident  zu
beiterin,  angehörige,  Osnabrück,
20.  Mathias  Urban,  geboren  im  Juni  (Juli)  1854  zu  Raud  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-21.  Mär)  d.  J.
Steinmetz,  nitz,  Böhmen,  österreichischer  Staats-  gierungs=  Präsident  zu

zu  ermittelnde  andere  Person  als  die  in  dem  vorstehenden  Verzeichniß  unter  Ziffer  10  aufgeführte.

 

 

 

angehöriger,

Frankfurt  a.  O.,

 

 

Der  als  ausgewiesen  im  Central.  Blatt  für  1893  Seite  303  Ziffer  5  aufgeführte  Max  Kaiser  war  eine  nicht  mehr

beschluß  ist  deshalb  zurückgenommen  worden.

 

Der  ältere  Ausweisun  z9

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="112" />
        <pb n="113" />
        99

.—

Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.,

—

Reichsamt  des  Innern.

 

————–————

nZDu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SGZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  April  1894.  6  17.
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Seite  99

2  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes
der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  99

3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
vom  1.  April  1893  bis  Ende  März  1894  100

 

Reichsgebiit..  101
5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-Kontrobhsss
  102
Beilage:  Verzeichniß  der  Zuderjteuerstellen  im  deutschen
Zollgebiet..  ..  103

 

1.  Kon  fu  lat.

Wesen.

Dem  zum  Königlich  niederländischen  Konsul  in  Königsberg  ernannten  Grafen  Heinrich  Theodor  zu  Dohna

it  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Republik  Chile  mit  dem  Amtssitze  in  Leipzig  ernannten  Kaufmann  Karl
Strathmann  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  f  fünfte  Heft  des  zehnten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.
in  Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,46  J  zu  beziehen.

 

20
        <pb n="114" />
        100

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

 

 

 

 

 

 

für  die  Zeit  vom  1.  April  1893  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1894.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  „
Einnahme  Differenz
Einnahme  beträgt  ç
Bezeichnung  *  Beginn  deh.Ausfuhr.  in  denselben,  zwischen  ver
der  Etatsio  ahres  bis  Bleiben  Zeitraum  *
zum  hiusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  —  mehr
engenann
Einnahmen.  o  onats  (Spalte  4)  —  weniger
A  A  x  —  —
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  363  352  699  240  233  363  112  466  375  923  165  —  12  810  699
Tabacksteuer  ..  11817  268  119  433  11697  835  11740  336  —  4  501
Zuckermaterialsteuer  3  657  1  691  616  —  1687  959  —  57  121  811  55  433  852
Zuckersteuer.  89  689  990*)  10  841  813  78  848  177  73  188  128  +  5660  049
Salzsteuer  43  937  505  49590  43  887  915  43  114  27  773  638
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  31  587  570  9781.055  21  806  515  22  089913—  283398
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu—
schlag  zu  derselben  ..  117  865  692  139  072  117  726  620  113  471  992  4254  638
Brausteuer  26  250  320  99  134  26  151  186  25  328  665  —  822  531
üebergangsabgabe  von  Bier  3  633  171  –  3  633  171  3  560  53—  72  658
Summe  688  137  872  22  961  946  665  175926611  295  18  F  53  880  768
Spielkartenstemmel  —  —  1  374  841  1  363  2606  —  11  576
Wechselstempelsteuer  —  8  174  920  7915  600  +  259311
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  4  163  606  3  642  651.  521  025
b)  Lauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  8  167  106  9  305  944—  1  138838
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  1  499  695  1  756  564—  256  869
Staatslotterien  ...  —  —  6774708  6768219  4  6  489
°)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  291  M.

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  März  1894:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  denpse  rinnabne  undes  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vori-  ahres,  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  ri  —  weniger
“  -m—  4
1.  2.  3.  4.
Zölle  ..  335  670  438  358  445  650  —  22  775  212
Tabacksteuer  10  985  546  11  364  662  —  379  116
Zuckermaterialsteuer.  —  1  680  744  13  338  209  —  15  018  953
Zuckersteuer  72  843  8457“)  52  268  607  +  20  575  238
Salzsteuer  43  427  819  42  474  258  +  95561
Masschbottich.  und  Branntweinmaterialsteuer  17  814.  006  18  771  895  —  957889
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlas
zu  berselben.  .  .  100  797  921  96  110  987  +  4686  934
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  25  308  620  24  549  443  +  7959177
Summe  605  167  451  617  323  711  —  12  156  260
Spielkartenstempel.  ...  1  300  078  1  306  922  —  6  844
*.)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1499  865  4
        <pb n="115" />
        101

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

Name  und  Stand

 

 

 

 

 

*  Alter  und  Heimath  Behorde,  welche  die  Datum
*“  +—  —  Grund  des
5  der  Bestrafung  —  Ausweisungsr
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
#  beschlufes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]|  Philipp  Jacobus  geboren  am  29.  April  1840  zu  Ant-Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  3.  April  d.  J.
Daems,  Cigarren=  werpen,  Belgien,  ortsangehörig  eben-  gierungs=  Präsident  zu
arbeiter,  daselbst,  Schleswig,
2.  Josefa  Hellbock,  le-geboren  am  27.  November  1855  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-23.  März  d.  J.
dige  Näherin,  Wolffurt,  Bezirk  Bregenz,  Vorarlberg,  zei-Direktion  München,
ortsangehörig  zu  St.  Martin,  Bezirk
Meran,  Tirol,
3.  Rudolf  Henke,  geboren  am  11.  April  1871  zu  Deutsch-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-21.  März  d.  J.
Schauspieler  und  Paulowitz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester-  Betteln,  gierungs  -  Präsident  zu
Kellner,  keschich-Schleien,  ortsangehörig  eben.  Oppeln,
aselbst,
4.  Josef  Hrdniak,  geboren  am  17.  April  1857  zu  Rakowa,  desgleichen,  derselbe,  27.  März  d.  J.
Arbeiter,  Komitat  Trenczin,  Ungarn,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
5.  Johann  Heinrich  geboren  am  7.  Januar  1858  zu  Zytphen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-3.  April  d.  J.
Jansen,  Anstreicher,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Verunze  ionsent  zu
üffeldorf,
6.  Anton  Krenschker,  geboren  am  23.  Dezember  1832  zulLandstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-21.  März  d.  J.
Arbeiter,.  Hennersdorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
“25  ortsangehörig  eben-  Oppeln,
aselbst,
7.  Anton  Kucera,  geboren  am  20.  Januar  1859  zu  Lodin,  Betteln,  Königlich  preußischer  13.  März  d.  J.
Arbeiter,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,  ortsange-  Polizei-Präsident  zu
hörig  ebendaselbst,  Berlin,
8.]  Franz  Kulowic,  geboren  am  10.  Oktober  1873  zu  Töp.Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  21.  März  d.  J.
Kommis,  litz,  Bezirk  Neustädl,  Krain,  Oesterreich,  Betteln,  gierungs-  Präsident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  Oppeln,
9.  Wilhelm  Lübbers,  geboren  am  15.  April  1859  zu  Adorp,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  3.  April  d.  J.
Tischlergeselle,  Provinz  Groningen,  Niederlande,  ierungs  „Präsident  zu
nabrück,
10.  Konstantin  Oeschger,  geboren  am  24.  Oktober  1866  zu  Basel,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks--Prä=  7.  April  d.  J.
Hutmacher,  Schweiz,  wohnhaft  zuletzt  zu  Belfort,  Betteln,  sident  zu  Straßburg,
Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,

11.  Alois  Reiner,  Metzgeboren  am  2.  Juli  1858  zu  Oster.  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-27.  März  d.  J.
ger  und  Tagelöhner,  miething,  Bezirk  Braunau,  Ober-  lizei-Direktion  München,
Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  «
12.  Josef  Sedlaceck,  geboren  am  18.  Oktober  1857  zu  Betteln,  Stadtmagistrat  Rosen-  /29.  März  d.  J.
Schneidergehilfe,  Zbraslawic,  Bezirk  Kuttenberg,  Böhmen,  heim,  Bayern,
ortsangehörig  ebendaselbst,
13.  Johanna  Urban,  legeboren  am  20.  Mai  1874  zu  Wien,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be--31.  März  d.  J.
dige  Fabrikarbeiterin  ortsangehörig  zu  Alt-Bostechow,  Be.  und  grober  Unfug,  zirksamt  Wasserburg,
zirk  Pilgram,  Böhmen,
14.|Rudolf  Veit,  geboren  am  5.  April  1841  zu  Lobositz,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis.  2.  März  d.  J.
Schneidergeselle,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  Betteln,  s
resden,

 

 

 

 

 

 

 

Der  ausgewiesene  Dienstknecht  Johann  Niedecker  (Central-Blatt  für  1875  Seite  348  Ziffer  13)  heißt  Nydegger
und  ist  nicht  aus  Uettlingen  sondern  aus  Wahlern,  Gemeinde  Schwarzenburg,  Kanton  Bern,  gebürtig.

 

20“
        <pb n="116" />
        —  102  —

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Sczierba  zu
Berlin  an  Stelle  des  verstorbenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Schwarz  den  Großherzoglich
badischen  Hauptsteuerämtern  zu  Freiburg  i  Br.,  Lörrach,  Säckingen  und  Stühlingen  sowie  in  Bezug  auf
die  Tabacksteuer  und  die  Branntweinsteuer  den  in  den  Bezirken  dieser  Hauptämter  gelegenen,  mit  der
Verwaltung  der  gedachten  Abgaben  betrauten  Großherzoglich  badischen  Ober-Einnehmereien  als  Stations-Kontrolör
  mit  dem  Wohnsitz  in  Basel  vom  1.  April  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="117" />
        103

S—

Zeilage
Ur.  II  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

 

Berlin,  Freitag,  den  20.  April  1894.

 

 

Verzeichniß  der  Zuckersteuerstellen  im  deutschen  Zollgebiet.
Stand  vom  1.  April  1894.

 

 

 

Zuckersteuerstellen

 

 

Die  Zurckersteuerstelle  ist

 

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  huständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
11.  2.  3.  4.  b.
I.  Königreich  Preußen.
Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Königsberg  i.  Ostpreußen.
Braunsberg  Hirschfeld  .  ·"  .  Hirschfeld.
Friedland  i.  Ost-  .  Steueramt  J.  Rastenburg  Rastenburg.
preußen
„  Steueramt  J.  Tapiau  Tapiau.
Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Danzig.
Danzig  Hauptzollamt  Danzig  Danzig,  Großzünder,  Praust.
„  Zollabfertigungs=  NeufahrwasserNeufahrwasser.
stelle  (a.  neuen
Hafenbassin)
Elbing  Dirschau  .  Dirschau  (2  Fabr.),  Liessau.
„  Tiegenhof  Neuteich,  Tiegenhof.
„  Hauptsteueramt  Elbing  Altfelde.
„  Steueramt  J.  Marienburg  Sandhof.
„  Steueramt  J.  Marienwerder  Marienwerder.
„  Steueramt  I.  Riesenburg  Riesenburg.
Konitz  Steueramt  I.  Schwetz  Schwetz.
Preußisch-Stargard  Steueramt  I.  Pelplin  Nichtsfelde,  Pelplin.
„  Steueramt  J.  Sobbowitz  Sobbowictz.
Strasburg  i.  West-  Steueramt  J.  Graudenz  Melno.
preußen
Thorn  Culmsee  Culmsee,  Neu-Schönsee.
„  Hauptzollamt  Thorn  Unislaw.
·  Provinzial-Stcncr-DirektiouzuBerlin.
Brandenburg  Nauen  Nauen.

a.  Havel
        <pb n="118" />
        —  104

 

Zuckersteuerstellen

 

 

Die  Zuckersteuerstelle  ist

 

 

 

Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  Kuständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  5.
Eberswalde  Steueramt  I.  Freienwalde  Altranft.
a.  Oder
Eberswalde  Steueramt  I.  Wriezen  Thöringswerder.

Frankfurt  a.  Oder

77

77

77

Potsdam
Prenzlau

77

Stargard  i.  Pommern

Stettin  II  "

Stralsund
Wolgast

77

Bromberg
Inowrazlaw
#
77
77
77
VT
Lissa
77
77

Meseritz
Pogorzelice

77

77
Posen

 

 

 

Hauptsteueramt
S

Steueramt  l.
Steueramt  l.

Hauptsteueramt
Hauptsteueramt
Steueramt  I.

 

 

 

Frankfurt  a.  Oder
Cüstrin

Letschin
Seelow

Potsdam
Prenzlau
Strasburg

 

i.  Uckermark

Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Stettin.

Stettin  "

Hauptsteueramt
Steueramt  I.
Steueramt  l.
Steueramt  I.
Hauptzollamt

Steueramt  I.
Steueramt  l.

 

Nebenzollamt  I.

 

Stargard
i.  Pommern

Pyritz

Fiddichow
Gartz  a.  Oder
Stralsund
Barth

Anklam
Demmin

Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Posen.

Amsee
Kruschwitz
Pakosch
Szymborze
Tuczno
Wierzchoslawice
Görchen

Zduny

Opalenitza

Steueramt  J.

Steueramt  J.
Steueramt  I.

Hauptzollamt
Steueramt  I.
Steueramt  I.
Steueramt  l.

 

 

Nakel

Fraustadt
Kosten

Pogorzelice
Schroda
Wreschen
Gnesen

 

 

Lebus,  Podelzig.

Golzow,  Gorgast,  Sachsendorf.


Voßberg.

Friedrichsaue,  Gusow,
Tucheband.

Potsdam.

Prenzlau.

Strasburg  i.  Uckermark.

Klützow.

Pyritz.

Bredow,  Scheune,  Stettin.
Fiddichow.

Mescherin.

Stralsund.

Barth.

Anklam.

Demmin.

Rudtke  b.  Nakel.
Amsee.

Kruschwitz.

Georgenburg  b.  Pakosch#
Szymborze.
Tuczno.
Wierzchoslawice.
Görchen.
Zduny.
Fraustadt.
Kosten.
Opalenitza.
Komorze.
Schroda.
Wreschen.
Gnesen.
        <pb n="119" />
        105

#——“

 

Zucker  steuerstellen

 

 

Die  Zuckersteuerstelle  ist

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  uständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  g.  4.  5.
Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Breslau.
Breslau  I  Dietzdorf  Dietzdorf.

„  Groß-Mochbern  Groß-Mochbern.

„  Großpeterwitz  Großpeterwitz  (Kreis  Neu—

markt  i.  Schlesien).

„  Klettendorf  Klettendorf  (Kreis  Breslau).

»  Kraika  Kraika.

„  Polnisch-Peter-  Polnisch-Peterwitz,  Schmolz.

witz

„  Puschkowa  Puschkowa  (Kreis  Breslau).

„  Tschauchelwitz  Tschauchelwitz.

»  .  Steucrath  Koberwitz  Koberwitz.

Breslau  II  Hauptsteueramt  Breslau  lI  Rosenthal  (Kreis  Breslau).

»  Steueramt  I.  Hundsfeld  Schottwitz.

»  Steueramt  I.  Trachenberg  Trachenberg  (2  Fabr.).
Gleiwitz  Steueramt  I.  Cosel  Reinschdorf  (Kreis  Cosel).
Glogau  Hauptsteueramwt  Glogau  Glogau.

„  Steueramt  J.  Beuthen  a.  OderNenkersdorf  b.  Beuthen  a.  O.
„  Steueramt  J.  Guhrau  Guhrau.
*„  .  Steueramt  J.  Steinau  a.  Oder  s  Georgendorf  b.  Steinau  a.  O.
Liegnitz  Altjauer  Altjauer.
»  Gutschdorf  "  Gutschdorf.“
»  Nieder-Hert-  Nieder-Hertwigswaldau.
wigswaldau
v  Puschkau  .  .  Puschkau  (Kreis  Schweidnitz).
«  .  Hauptsteueramt  Liegnitz  Neuhof  b.  Liegnitz,  Seifersdorf
  (Kreis  Liegnitz).
»  Steueramt  J.  Haynau  Haynau.
»  Steueramtl.-  Lüben  Lüben.
»  Steueramt  J.  Striegau  Gräben.
Mittelwalde  Steueramt  I.  Glatz  Schredorß  Nieder-Schwedeldorf.

Neustadt  i.  Oberschl.  Bielau  Bielau  b.  Neiße.

 

Polnisch-Neukirch


Fröbeln

Roswadze

Hauptzollamt

Steueramt  l.
Steueramt  I.

Steueramt  J.
Steueramt  l.

Steueramt  l.

 

 

Neustadt  i.  Oberschlesien


Neiße

Oberglogau

Bernstadt
Brieg

Kreuzburg  i.
Oberschlesien

 

Polnisch-Neukirch.

Buchelsdorf  b.  Neustadt  i.
Oberschlesien,  Schönowitz.

Ottmachau.

Oberglogau.

Fröbeln  (Kreis  Brieg).

Bernstadt  i.  Schlesien.

Brieg  (2  Fabr.).

Roswadze.

Kreuzburg  i.  Oberschlesien.

217

4—
        <pb n="120" />
        —  106

—24889

—

Zuckersteuerstellen

 

 

 

Die  Zuckersteuerstelle  ist

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirk.  selbständige  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  s  zuständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  5.
Ratibor  Jernau  .  .  Jernau  b.  Bauerwitz.
„  .  Hauptzollamt  Ratibor  Großpeterwitz  (Kreis  Ratibor),
  Ratibor,  Woinowitz.
Schweidnitz  Heidersdorf  Heidersdorf  (Kreis  Nimptsch),
·  Kurtwitz.
„  Penkendorf  Klettendorf  (Kreis  Schweidnitz),
  Penkendorf.
„  Protschkenhain  Michelsdorf  (Kreis  Schweidnitz),
  Protschkenhain.
»  Weizenrodau  Weizenrodau  (2  Fabr.).
„  Hauptsteueramt  Schweidnitz  Croischwitz,  Säbischdorf.
„  Steueramt  J.  Frankenstein  Zadel  (Kreis  Frankenstein).
„  Steueramt  J.  Münsterberg  Münsterberg.
„  Steueramt  I.  Reichenbach  i.  Faulbrück.
Schlesien
„  Steueramt  I.  Strehlen  Niclasdorf  (Kreis  Strehlen).
Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Magdeburg.
Burg  .  Steueramt  J.  Gommern  Gommern.
Halberstadt  Dedeleben  Aderstedt,  Badersleben,  Dedeleben.

»  Ermsleben  Ermsleben,  Königsaue.
„  Gröningen  Gröningen.
„  Halberstadt  1  Derenburg,  Halberstadt.
„  Halberstadt  II  Hornburg,  Minsleben,
Wasserleben.
«  Halberstadt  III  Wegeleben.
„  Hamersleben  Hamersleben,  Ottleben,  Wulferstedt.

„  Hedersleben  Gatersleben,  Hedersleben.
»  Hötensleben  Hötensleben,  Offleben,
Wackersleben.
»  Schwanebeck  .  .  Eilenstedt,  Schwanebeck.
„  Steueramt  J.  Aschersleben  Aschersleben.
„  Steueramt  l.  Eilsleben  Alleringersleben,  Eilsleben,
Ummendorf.
„  Steueramt  I.  Oschersleben  Oschersleben  (2  Fabr.).
»  Steueramt  J.  Osterwieck  Osterwieck  a.  Harz.
„  Steueramt  J.  Quedlinburg  Quedlinburg.
Halle  a.  Saale  Cönnern  .  .  »Cönnema.Saale,Löbcjün,
Merbitz.
»  Hallel  Halle(Raffineriea.Bahnhof).
»  Hallell  Halle  (Raffinerie  a.  Hospital- 



 

 

platz).
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        —  107  —

 

Zuckersteuerstellen

 

 

—t4:½°

.

Die  Zuckersteuerstelle  ist

 

 

 

 

Hauptamtsbezirk.!6elbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  uständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  5.
Halle  a.  Saale  Halle  III  Benkendorf,  Oppin,  Trotha,
Wallwitz.
«  Halle  IV  Langenbogen,  Salzmünde,
Teutschenthal,  Trebitz.
5  Steueramt  I.  Alsleben  Alsleben  a.  Saale,  Beesedau,
i  Belleben,  Mucrena,  Neu-Beesen.

»  Steueramt  J.  Eisleben  Erdeborn,  Großosterhausen,
«  Helmsdorf,  Schwittersdorf.
Langensalza  Straußfurt  s  .  Straußfurt.
»  .  Steueramt  J.  Artern  Artern,  Roßleben.
Magdeburg  1  Eichenbarleben  Eichenbarleben,  Ochtmersleben,
  Schackensleben.
«  Magdeburgl  Magdeburg-Neustadt  (Raffi-.
  nerie  J.  Hennige,  Melasse-6
  Entzuckerungsanstalt  Höhndorf,
  Becker  &amp;amp;  Co.).
„  Magdeburg  II  Magdeburg-Neustadt  (Raffinerie
  Gebr.  Burchardt).
„  Magdeburg  III  Magdeburg-Buckau  (Raffinerie
  J.  Hennige).
»  Magdeburg  IV  Magdeburg-Sudenburg
(Raffinerie  Fölsche  &amp;amp;  Co.).
„  Magdeburg  V  Magdeburg-Sudenburg
s  (Raffinerie  Gebr.  Dannen-«
  baum).
«  Magdeburg  VI  Magdeburg-Sudenburg
(Raffinerie  A.  C.  Maquet
Nachf.).
„  Magdeburg  VII  Magdeburg-Sudenburg
(Raffinerie  E.  C.  Helle).
»  Magdeburg  VIII  1  Magdeburg-Sudenburg
(Zuckerraffinerie  Magdeburg,
  Aktiengesellschaft).
»  Magdeburglx  Großammensleben,  Meitzendorf,
  Wolmirstedt.
»  Magdeburg  X  Dahlenwarsleben,  Irxleben,
Niederndodeleben.
„  Nordgermers-  Ackendorf,  Nordgermersleben.
eben
«  .  Steueramt  I.  Neuhaldensleben  Neuhaldensleben.
Magdeburg  II  Atzendorf  .  .  Atzendotf,  Biere,  Welsleben.

L

77

 

Calbe  a.  Saale.
Egeln  I

 

 

 

Calbe  a.  Saale  (2  Fabr.),
Großrosenburg.
Börnecke,  Cochstedt.
        <pb n="122" />
        —  108

 

 

 

 

 

Zuckersteuerstellen

 

 

 

Die  Zuckersteuerstelle  ist

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  zZuständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  b.

Magdeburg  II  Egeln  II  Bleckendorf,  Marienstuhl

b.  Egeln,  Wolmirsleben.

„  Hadmersleben  Hadmersleben.

»  Magdeburgl  Domersleben,  Großottersleben,
  Großwanzleben,
Kleinottersleben,  Westerhüsen.


„  Magdeburg  II  Bahrendorf  (Kreis  Wanzleben),
  Langenweddingen
(2  Fabr.),  Schwaneberg,
Sülldorf.

„  Sechausen  (Kreis  Kleinwanzleben,  Seehausen

Wanzleben).  (Kreis  Wanzleben).

„  Steueramt  l.  Barby  Barby.

„  Steueramt  I.  Staßfurt  Athensleben,  Staßfurt.

Mühlberg  a.  Elbe  .  HauptsteueramtMühlbergaElbeBrottewitz.

Naumburg  a.  Saale  Nebra  Laucha,  Vitzenburg  (Kreis
Querfurt).

„  Querfurt  Querfurt(2  Fabr.),  Schafstädt.
„  Hauptsteueramt  Naumburg  a.  Stößen.
Saale
„  Steueramt  J.  Lützen  Lützen.
»  Steueramtl.  Mücheln  Körbisdorf,  Stöbnitz.
„  Steueramt  J.  Weißenfels  Weißenfels.
„  Steueramt  l.  Zeitz  Spora,  Zeitz.

Nordhausen  Nordhausen  .  Aumühle  b.  Görsbach,  Heringen
  a.  Helme,  Roßla  a.
Harz,  Wolkramshausen.

„  Steueramt  J.  Sangerhausen  sOberröblingen  a.  Helme,
Wallhausen.

Stendal  Tangermünde  Tangermünde.

„  Hauptsteueramt  Stendal  Goldbeck  (Kreis  Osterburg),
Stendal.

„  Steueramt  II.  Arneburg  Arneburg.

»  Steueramt  J.  Salzwedel  Salzwedel.

»  Steueramt  J.  Weferlingen  Weferlingen.

Wittenberg  Steueramt  J.  Bitterfeld  Kitzendorf  b.  Brehna,  Landsberg
  (Reg.-Bez.  Merseburg),
  Roitzsch  (Kreis
Bitterfeld).

5/  Steueramt  I.  Delitzsch  Delitzsch.
„  Steueramt  I.  Schkeuditz  Gröbers,  Schwoitsch.
v  Steueramt  I.  Zörbig  Brackstedt,  Dölsdorf  b.  Quetz,

Zörbig.
        <pb n="123" />
        Hauptamtsbezirk.

—  109

 

 

 

—  —  —

Zuckersteuerstellen

 

selbständige.

mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.

 

Ort  derselben.

Art  der  Amssstellen.

Ort  derselben.

Die  Zuckersteuerstelle  ist
zuständig  für  die  Zuckerfabriken
  zu

 

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

Altona
Itzehoe

#

Tönning
Wandsbek

Celle

1
Hannover

Hildesheim

77

Lüneburg
Münden

 

 

Provinzial-Stener-Direktion  zu  Altona.

Schulau
Itzehoe

Sankt  Michaelisdonn


Wesselburen

 

Steueramt  I.

 

Oldesloe

Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Hannover.

Fallersleben

Hannover

Bockenem

Hameln

Hildesheim

Hohenhameln

Uelzen  ·
Göttingen
Münden

I
l

 

Hauptsteueramt

Steueramt  I.

Steueramt  I.
Salgsteueramt  J.

Steueramt  I.

Steueramt  l.
Steueramt  l.

Steneramt  J.

Celle

Elze
Goslar
Liebenhalle

Peine

Duderstadt
Einbeck
Northeim

 

 

 

Schulau.
Itzehoe.
Sankt  Michaelisdonn.

Wesselburen.
Oldesloe.

Fallersleben,  Meine  (Zuckerfabrik
  Papenteich).

Lehrte.

Gehrden  i.  Hannover,  Großmunzel
  (Aktienzuckerfabrik
Munzel-Holtensen),  Rethen
a.  Leine,  Ricklingen  b.
Linden  (Hannover),
Weetzen.

Bockenem.

Bennigsen,  Emmerthal,  Hameln
  (Bremer  Zurckerraffinerie).


Ahstedt-Schellerten,  Algermissen,
  Baddeckenstedt,
Dingelbe,  Dinklar,  Großdüngen,
  Harsum,  Hasede-Förste,
  Hildesheim,  Nordstemmen,
  Sarstedt,  Sehnde.

Clauen,  Equord,  Hohenhameln.


Elze  (2  Fabr.),  Gronau,
Oldendorf  (Bahnhof  Osterwald,
  Kreis  Hameln).

Schladen,  Vienenburg.

Groß-Mahner,  Othfresen,
Ringelheim.

Groß-Lafferde,  Peine.

Uelzen.

Göttingen,  Nörten,  Obernjesa.

Münden.

Duderstadt,  Rittmarshausen.

Einbeck.

Northeim,  Uslar.
        <pb n="124" />
        —  110

 

 

Zuckersteuerstellen

 

 

Die  Zuckersteuerstelle  ist

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.uständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen!  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  5.
Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Münster.
Lemgo  Brakel  .  .  Brakel.
„  Hauptsteueramt  Lemgo  Lage  i.  Lippe.
,,  Steuerath  Warburg  Warburg.
Lippstadt  Steueramt  I.  Soest  Seest.
Minden  Steueramt  l.  Rinteln  Oldendorf  (Hessisch-Oldendorf,
  Kreis  Rinteln).
„  Steueramt  J.  Vlotho  MWlotho  (2  Fabr.).
Provinzial-Stener-Direktion  zu  Cassel.
Biebrich  Steueramt  l.  Höchst  a.  MainHattersheim.
Cassel  Steueramt  l.  Eschwege  Niederhone.
„  Steueramt  J.  Fritzlar  Wabern.
Hanau  Steueramt  I.  Hünfeld  Hünfeld.
Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Cöln.
Cöln,  für  inländische  Cöln  Cöln  (Naffinerie  vom  Rath
Gegenstände  &amp;amp;  Bredt).
„  Cöln  II  Cöln  (Raffinerie  Rheinischer
Aktienverein  für  Zucker-.
  fabrikation).
„  Cöln  III  Cöln  (Raffinerie  J.  J.  Langen
&amp;amp;  Söhne).
„  Cöln-Ossendorf  Ossendorf.
v  Mülheim  am  Mülheim  a.  Rhein.
Rhein
„  ..  Steueramt  J.  Brühl  Brühl.
Crefeld  Uerdingen  I  Uerdingen  (Raffinerie  P.
«  Schwengers  Söhne).
„  Uerdingen  II  Uerdingen  (Raffinerie  Lüps
&amp;amp;  Melcher).
„  Uerdingen  lIllI  Uerdingen  (Raffinerie
Schwengers  Gebrüder).
Düren  Düren  Düren.
„  Jülich  Ameln  (Kreis  Jülich),  Jülich.
„  Steueramt  J.  Euskirchen  Euskirchen.
Duisburg  .  Hauptsteueramt  Duisburg  Duisburg.
Neuß  Elsdorf  .  .  Bedburg,  Elsdorf.
„  Steueramt  l.  Dormagen  Dormagen.
»  Steueramt  J.  Grevenbroich  Elsen,  Wevelinghofen.
Wesel  Haupisteueramt  Wesel  Wesel  (2  Fabr.).
        <pb n="125" />
        —  111  —

7—  vr
—5

Zuckersteuerstellen

 

Die  Zuckersteuerstelle  ist
Hauptamtsbezirk  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  Zuständig  für  die  Zucker-Ort

  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  5.

 

 

 

—  —  —.  —  ———

 

 

 

 

 

——————————.

II.  Königreich  Bayern.
General-Direktion  der  Zölle  und  indirekten  Stenern  zu  München.

 

 

 

 

 

 

 

Bayreuth  .  Hauptzollamt  Bayreuth  Sankt  Georgen  b.  Bayreuth.
Ludwigshafen  am  sOffstein  Offstein.
Rhein
„  Hauptzollamt  Ludwigshafen  JFriedensau  b.  Ludwigshafen
a.  Rhein  a.  Rhein.
„  Nebenzollamt  Frankenthal  Frankenthal.
Schweinfurt  Hauptzollamt  Schweinfurt  Schweinfurt.
III.  Königreich  Sachsen.
Zoll=  und  Steuer-Direktion  zu  Dresden.
Bautzen  Löbau  i.  Sachsen  .  .  Löbau  i.  Sachsen.
Dresden  «  .  HauptsteueramtDresden  Dresden.
Freiberg  Döbeln  Kleinbauchlitz  b.  Döbeln.
Leipzig  Hauptzollamt  Leipzig  Leipzig  (Zuckerraffinerie
Sachsenröder  &amp;amp;  Gottfried),
Leipzig-Neuschönefeld  (Syi
  rupraffinerie  Leue  &amp;amp;  Weise),
Markranstädt.
Meißen  Cölln  b.  Meißen  .  Cölln  b.  Meißen.
IV.  Königreich  Württemberg.
Steuerkollegium  zu  Stuttgart.
Heilbronn  Heilbronn  Heilbronn.
„  Züttlingen  Züttlingen.
Stuttgart  Böblingen  .  l  .  Böblingen.
„  Stuttgart  Stuttgart.
V.  Großherzogthum  Baden.
Zolldirektion  zu  Karlsruhe.
Mannheim  Waghäusel  1  Waghäusel.
„  Hauptzollamt  Mannheim  Mannheim.
VI.  Großherzogthum  Hessen.
Ministerium  der  Finanzen,  Abtheilung  für  Steuerwesen  zu  Darmstadt.
Gießen  Steueramt  Iriedberg  i.  Hess.  Fauerbach  b.  Friedberg  i.  Hess.
»  Steueramt  Stockheim  Stockheim.
Offenbach  Steueramt  Großgerau  Großgerau.
        <pb n="126" />
        —  112  —

Zuckersteuerstellen

 

 

Die  Zuckersteuerstelle  ist
Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  zuständig  für  die  Zucker-Ort

  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  .

 

 

 

 

 

 

 

 

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Steuer=  und  Zolldirektion  zu  Schwerin.

Güstrow  HauptsteueramtGüstrow  Dahmen,  Güstrow,  Malchin,
Stavenhagen,  Teterow.
»  Steueramt  Waren#?)  Waren.
Rostock  Hauptzollamt  Rostock  Rostock.
„  Nebenzollamt  I.]  Wismar  Wismar.

VIII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Steucr=  und  Zolldirektion  zu  Schwerin.

Neubrandenburg  Steueramt  Friedland  in  Friedland  in  Mecklbg.
Mecklbg.
„  Steueramt  Neustrelitz?)  Woldegk.

 

 

 

IX.  Thüringischer  Zoll=  und  Steuerverein.
General-Direktion  zu  Erfurt.
a.  Im  Königreich  Preußen.

Erfurt  Wealschleben  I  .  Walschleben.
b.  Im  Großherzogthum  Sachsen.
Großrudestedt  l  .  Großrudestedt.
c.  Im  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Steueramt  Camburg  Camburg.
Steueramt  Pößneck  Pößneck.

d.  Im  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg  Rositz  I  .  l  .  IRositz.

X.  Großherzogthum  Sachsen,  soweit  dessen  Gebiet  nicht  zum  Thüringischen  Zollund
  Steuerverein  gehört.

Großherzoglich  sächsische  General-Zolldirektion  zu  Erfurt.

Allstedt  .  Allstedt.
Oldisleben  Oldisleben.

—  —

*,  Nicht  befugt  zur  Polarisation  des  mit  dem  Anspruch  auf  Gewährung  von.  Zuschüssen  zur  Ausfuhr  oder
Niederlegung  bestimmten  Zuckers.
        <pb n="127" />
        —  113  —

 

———'

Zuckersteuerstellen  Die  Zuckersteuerstelle  ist

Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  zuständig  für  die  Zucker-Ort

  derselben.  Art  der  Amtsstellen.  Ort  derselben.  fabriken  zu
.  2—  3  4.  .

 

 

 

 

 

 

 

 

XI.  Herzogthum  Braunschweig.
Zoll=  und  Stener-Direktion  zu  Braunschweig.

Braunschweig  Bodenburg  .  .  Oestrum.

»  Braunschweigl  .  .  Braunschweig  (Zuckerraffinerie
  Braunschweig).

„  Braunschweigll  .  .  Braunschweig  (Zuckerraffinerie
  J.  H.  Grassau  &amp;amp;  Sohn).

„  Braunschweig  III  .  .  Braunschweig  (Zuckerraffine-.

  rie  Brunonia).

„  Braunschweig  IV  .  Braunschweig  (Aktienzuckersiederei
  Braunschweig).

„  Braunschweig  V  Braunschweig  (Aktienzuckerfabrik
  Eichthal),  Rautheim.

„  Braunschweig  VI  .  Broitzem,  Wierthe.

„  BraunschweigVII  .  Braunschweig  (Zuckerraffinerie

  Vibrans  &amp;amp;  Gerloff).
»  Gandersheim  Gandersheim,  Seesen.
„  Vechelde  Delsburg,  Vechelde.

Steueramt  Holzminden  Holzminden.

 

 

 

Wolfenbüttel  Barum  Barum,  Burgdorf.
„  Broistedt  Broistedt,  Uefingen.
„  Frellstedt  Frellstedt.
»  Helmstedtl  .  .  Helmstedt.
„  Helmstedt  II  Großtwülpstedt,  Trendelbusch.
„  Hessen  i.  Braun-  Hessen  i.  Braunschweig,
schweig  NMattierzoll.
„  Jerxheim  Jerxheim,  Watenstedt.
„  Königslutter  Königslutter  (2  Fabr.).
»  Schöningen  .  .  Hoiersdorf,  Söllingen.
„  Schöppenstedt  .  .  Schöppenstedt  (2  Fabr.).
»  Thiede  Immendorf,  Thiede.
»  Wolfenbüttell  .  .  Dettum,  Wendessen.
»  Wolfenbüttel  II  .  Hedwigsburg,  Salzdahlum.

 

XII.  Herzogthum  Auhalt.
Herzoglich  anhaltische  Zolldirektion  zu  Magdeburg.

Dessau  Alten  b.  Dessau  Alten  b.  Dessau.
»  Ballenstedt  Hoym,  Reinstedt.
»  Bernburgl  .  Bernburg  (Zuckerfabrik
Cuny  &amp;amp;  Co.),  Dröbel,
Grimschleben.

22*
        <pb n="128" />
        —  114  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuckersteuerstellen  Die  Zuckersteuerstelle  ist
Hauptamtsbezirk.  selbständige.  mit  anderen  Amtsstellen  verbundene.  ständig  für  die  Zucker-Ort
  derselben.  Art  der  Amtsstellen  Ort  derselben.  fabriken  zu
1.  2.  3.  4.  5.  *
Dessau  Bernburg  II  Bernburg  (Parforcehaus,
Zuckerfabrik  C.  Michelmann
  &amp;amp;  Co.),  Ilberstedt,
Plötzkau,  Waldau  b.  Bernb
  burg  (Zuckerfabrik  A.  F.
Brumme).
„  Cöthen  J  Kleinpaschleben,  Wulfen.
„  Cöthen  II  Biendorf,  Edderitz,  Gerlebogk.
„  Cöthen  III  Cöthen  (Zuckerfabrik  Cöthen),
Elsnigk,  Klepzig  i.  Anhalt.
„  Dessau  Dessau.
„  Glauzig  Glauzig.
„  Großalsleben  Großalsleben.
„  Güsten  1  Sandersleben,  Schackenthal,
Warmsdorf.
„  Güsten  II  -  Hecklingen,  Hohenerxleben,
Osmarsleben.
„  Holland  i.  Cöthen  Cöthen  (Zuckerfabrik  Holland
i.  Cöthen).
„  Radegast  i.  Anh.  Prosigk,  Radegast  i.  Anhalt,
Schortewitz.

 

XIII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen,  soweit  dessen  Gebiet  nicht  zum
Thüringischen  Zoll=  und  Stenerverein  gehört.

Fürstlich  schwarzburgisches  Ministerium,  Finanzabtheilung  zu  Sondershausen.
D  Steueramt  Sondershausen  ]  Ebeleben,  Greußen.
XIV.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt,  soweit  dessen  Gebiet  nicht  zum
Thüringischen  Zoll=  und  Steuerverein  gehört.
Jürstlich  schwarzburgisches  Ministerium,  Abtheilung  der  Finanzen  zu  Rudolstadt.
I  .  IRent-u.SteueramtIFrankenhausenIFrankenhausen.

XV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburgische  General-Zolldirektion  zu  Hamburg.

 

Hamakurg  (Enten-  Steueramt  Bergedorf  Bergedorf  (2  Fabr.).
wärder
Hamburg  (Ericus)  Zollabfertigungs=  Hamburg  (Lü-Hamburg  (Candiskocherei
stelle  beckerBahnhof  D.  F.  W.  Helberg).
Hamburg  (Kehr-  Zollabfertigungs=  Hamburg  Hamburg  (andiskochereien
wieder);  stelle  (Sternschanze).  I.  Bruns,  J.  H.  A
Rodewald,  Chr.  Steenfatt.
J.  H.  J.  Steenfatt,  D.  Hel-1
  berg,  Heinr.  Möller).

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="129" />
        —  115  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

––

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  BZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  April  1894.  6  M  I18.

Inhalt:  1.  Kolonial-Wesen:  Verordnung,  betreffend  die  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Gewährung  eines  Gewichts-Rechtsverhältnisse
  der  Landesbeamten  in  Deutsch.Ostafrika  abzugs  bei  der  Verzollung  havarirter  Waaren;  —  Abände-Seite
  115  rung  der  Jisser  Il  der  lage  zu  de  Hershriten  *

e  nsichtli  e-2.

  Militär-Wesen:  Berichtigung  des  Verzeichnisses  der  Civil-  iLw  eng  hess  de-  Tervemenkb  9  ch

zifischen  Gewichts  des  p  ö  .

vorsitzenden  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersag  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  *
kommissimeen  Reichsgebtbttttt  118

 

 

1.  Kolonial  -Wesen.

Verordnung,,
betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  in  Deutsch-Ostafrika.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  2c.
verordnen  im  Namen  des  Reichs  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet,  was  folgt:

Artikel  1.

Das  Gesetz,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  61)  nebst  den  dasselbe  abändernden  und  ergänzenden  Gesetzen  vom  21.  April  1886  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  80)  und  vom  31.  Mai  1887  (Reichs-Gesetzbl.  S.  211),  sowie  das  Gesetz,  betreffend  die
Fürsorge  für  die  Wittwen  und  Waisen  der  Reichsbeamten  der  Civilverwaltung,  vom  20.  April  1881
(Reichs-Gesetzbl.  S.  85)  nebst  dem  Abänderungsgesetze  vom  5.  März  1888  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  und
das  Gesetz,  betreffend  die  Zurückbeförderung  der  Hinterbliebenen  im  Auslande  angestellter  Reichsbeamten
und  Personen  des  Soldatenstandes,  vom  1.  April  1888  (Reichs-Gesetzbl.  S.  131)  finden,  soweit  nicht  in
den  nachfolgenden  Artikeln  ein  Anderes  bestimmt  ist,  auf  die  Rechtsverhältnisse  der  Beamten  des  ostafrikanischen
  Schutzgebiets,  welche  ihr  Diensteinkommen  aus  den  Fonds  dieses  Schutzgebietes  beziehen,
mit  der  Maßgabe  entsprechende  Anwendung,  daß,  wo  in  jenen  Gesetzen  von  dem  Reich,  dem  Reichsdienst,
den  Reichsfonds  oder  anderen  Einrichtungen  des  Reichs  die  Rede  ist,  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  und
dessen  entsprechende  Einrichtungen  zu  verstehen  sind.

23
        <pb n="130" />
        —  116  —

Artikel  2.

Im  Falle  des  8.  66  Absatz  1  des  Gesetzes  vom  31.  März  1873  erfolgt  die  Entscheidung  über
die  Versetzung  eines  Beamten  in  den  Ruhestand  durch  den  Kaiser.

Artikel  3.

Die  Befugnisse,  welche  nach  den  im  Artikel  1  bezeichneten  Gesetzen  der  obersten  Reichsbehörde
zustehen,  werden,  soweit  nicht  durch  diese  Verordnung  ein  Anderes  bestimmt  ist,  durch  den  Reichskanzler
ausgeübt.

Ingleichen  erfolgen  die  in  8.  5  Absatz  1,  88.  18,  39,  52  und  8.  68  Absatz  2  des  Gesetzes  vom
31.  März  1873,  sowie  in  §.  1  des  Gesetzes  vom  31.  Mai  1887  vorgesehenen  Bestimmungen  und  Entscheidungen
  ausschließlich  durch  den  Reichskanzler.

Die  nach  §.  66  Absatz  2  des  Gesetzes  vom  31.  März  1873  von  dem  Reichskanzler  zu  treffende
Entscheidung  ist  endgültig.

Artikel  4.

Der  Gouverneur,  dessen  Stellvertreter,  der  Abtheilungschef  für  die  Finanzverwaltung  und  der
Oberrichter  erhalten  eine  Kaiserliche  Bestallung.  Die  übrigen  Beamten  werden  im  Namen  des
Kaisers  durch  den  Reichskanzler  angestellt,  welcher  diese  Befugniß,  soweit  es  sich  um  mittlere  und  untere
Beamte  handelt,  dem  Gouverneur  übertragen  kann.

Artikel  5.

Die  Vorschriften  über  den  Urlaub  der  Beamten  und  deren  Stellvertretung  werden  vom  Reichskanzler
  erlassen.  Der  Reichskanzler  bestimmt  auch,  inwieweit  bei  längerem  Urlaub,  in  Krankheits=  und
sonstigen  Abwesenheitsfällen  das  Gehalt  ganz  oder  zum  Theil  einzubehalten  ist.

Artikel  6.

Für  die  von  dem  Beamten  erworbenen  Pensions=  und  Reliktenansprüche  bleibt  das  Schutzgebiet
nur  insoweit  verpflichtet,  als  dem  Beamten  nicht  aus  Reichs-,  Staats=  oder  Kommunalfonds  ein  Diensteinkommen
  oder  Pensions=  und  Reliktenansprüche  in  gleichem  oder  höherem  Betrage  zustehen.

Ein  Beamter,  welcher  nicht  mehr  zum  Tropendienst  fähig  iz.  geht  der  im  Dienst  des  Schutzgebiets
  erworbenen  Pensions=  und  Reliktenansprüche  verlustig,  sofern  er  die  Uebernahme  einer  entsprechenden
Stelle  im  Reichs-,  Staats=  oder  Kommunaldienst  ablehnt,  mit  welcher  ein  Diensteinkommen  von  gleichem
oder  höherem  Betrage  verbunden  ist.  Das  Gleiche  gilt,  sofern  er  das  Anerbieten,  ihn  unter  Wahrung
seines  früheren  Ranges  und  Dienstalters  in  den  Reichs-,  Staats=  oder  Kommunaldienst  wieder  aufzunehmen,
  ablehnt.

Artikel  7.

Der  Reichskanzler  bestimmt,  inwieweit  einem  in  den  Ruhestand  oder  in  den  einstweiligen  Ruhestand
  versetzten  Beamten  die  Kosten  des  Umzugs  nach  dem  innerhalb  des  Reichs  von  demselben  gewählten
Wohnorte  zu  gewähren  sind.  ·

Artikel  8.

Die  88.  80  bis  83  des  Gesetzes  vom  31.  März  1873  finden  auf  die  Beamten  mit  folgenden
Maßgaben  Anwendung:

1.  Die  Befugniß,  in  Gemäßheit  des  §.  81  Nr.  1  a.  a.  O.  Geldstrafen  bis  zum  höchsten  zulässigen
  Betrage  zu  verhängen,  steht  auch  dem  Gouverneur  gegenüber  den  ihm  unterstellten
Beamten  zu.  -

2.  Dem  Chef  der  Finanzverwaltung,  dem  Zolldirektor  und  den  Bezirksamtmännern  steht  die
Befugniß  zu,  Geldstrafen  bis  zum  Betrage  von  30  Mark  gegen  die  ihnen  unterstellten  Beamten
zu  verhängen.

3.  Gegen  den  Oberrichter  und  die  Bezirksrichter  können  Ordnungsstrafen  nur  vom  Reichskanzler
verhängt  werden.

Artikel  9.

Die  auf  das  Disziplinarverfahren  bezüglichen  Bestimmungen  in  §§.  84  bis  124  des  Gesetzes
vom  31.  März  1873  bleiben  außer  Anwendung.
        <pb n="131" />
        —  117  —

Die  Entscheidung  über  die  Entfernung  eines  Beamten  aus  dem  Amt  erfolgt,  falls  derselbe  eine
Kaiserliche  Bestallung  erhalten  hat,  durch  den  Kaiser,  andernfalls  durch  den  Gouverneur,  an  dessen  Stelle
bei  den  Bezirksrichtern  der  Oberrichter  tritt.

Vor  der  Entscheidung  ist  der  Beamte  zu  hören  und  der  Thatbestand  unter  Berücksichtigung  der
von  dem  Beamten  geltend  gemachten  Entlastungsgründe  festzustellen.

Gegen  die  Entscheidung  des  Gouverneurs  oder  des  Oberrichters  findet  Beschwerde  an  den  Reichskanzler
  statt.  Dieselbe  ist  bei  dem  Gouverneur  oder  dem  Oberrichter  anzumelden;  die  Frist  zur  Anmeldung
  beträgt  drei  Monate.  Die  Beschwerde  hat  aufschiebende  Wirkung.

Artikel  10.

Die  im  §.  127,  §S.  128  Absatz  2,  §.  131  des  Gesetzes  vom  31.  März  1873  der  obersten  Reichsbehörde
  übertragenen  Befugnisse  werden  gegenüber  den  Beamten,  welche  eine  Kaiserliche  Bestallung
erhalten  haben,  vom  Reichskanzler,  gegenüber  den  übrigen  Beamten  vom  Gouverneur  ausgeübt,  an  dessen
Stelle  bei  den  Bezirksrichtern  der  Oberrichter  tritt.  Gegen  die  Entscheidung  des  Gouverneurs  oder  des
Oberrichters  findet  Beschwerde  an  den  Reichskanzler  statt.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Wartburg,  den  22.  April  1894.
(L.  S.)  Wilhelm.
Graf  v.  Caprivi.

 

2.  Militär  =  Wesen.

 

Das  im  Anhange  zu  Nr.  26  des  Central-Blatts  von  1890  (S.  183  ff.)  veröffentlichte  „Verzeichniß  der  Civilvorsitzenden
  der  im  Deutschen  Reich  bestehenden  Ersatzkommissionen“  wird  an  den  einschlägigen  Stellen
berichtigt,  wie  folgt:

 

 

Sitz  Dienststelle,  mit  welcher  der  Civilvorsitz
Bestandtheile  des  Bezirks  der  Ersatzkommission.  des  Büreaus  des  dauernd  verbunden  ist,  bezw.  Name  und
Civilvorsitzenden.  Amtscharakter  des  Vorsitzenden.

 

 

 

Nummer.

 

A.  Königreich  Preußen.

XI.  provinz  Hessen  -  Nassan.
b)  Regierungsbezirk  Wiesbaden.

18.  bane  Wiesbaden  mit  den  Städten  Biebrich')  und  Wiesbaden.  Landrath  des  Landkreises  Wiesbaden.
ochheim.

G.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

9.  1  Aushebungs-(Landwehr-Kompagnie-Bezirk  Rostock  mitRostock.  Oberst  a.  D.  von  Onuitzow  zu  Warncden
  Städten  Rostock  und  Schwaan.  münde.

Berlin,  den  20.  April  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

*)  Nicht  Biebrich-Mosbach.

 

23*
        <pb n="132" />
        —  118  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  April  d.  Is.  Folgendes  beschlossen:

„Der  nach  der  Bestimmung  im  §.  29  Absatz  5  des  Vereinszollgesetzes  bei  der  Verzollung
havarirter  Waaren  für  eingedrungenes  Wasser  oder  andere  das  Gewicht  vermehrende  fremde
Bestandtheile  zulässige  Gewichtsabzug  ist  dann  nicht  zu  gewähren,  wenn  die  Waaren  bereits
im  Auslande  in  havarirtem  Zustande  verladen  worden  sind.

Diese  Beschränkung  findet  keine  Anwendung  auf  solche  nach  dem  Zollgebiet  bestimmte

Waaren,  welche  während  des  Transports  dorthin  Havarie  erlitten  haben  und  in  einem  nichtdeutschen
  Bergungshafen  umgeladen  sind."“

Berlin,  den  24.  April  1894.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Aschenborn.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  April  d.  Is.  beschlossen,  der  Ziffer  II  der  Anlage  C  zu
den  Vorschriften  über  die  Denaturirung  des  Branntweins  vom  21.  Juni  1888  (Central  -Blatt  S.  227)
unter  1  folgende  Fassung  zu  geben:

„1.  Spezifisches  Gewicht.  Das  spezifische  Gewicht  des  Terpentinöls  soll  zwischen  0,855  und
0,875  bei  15  Grad  liegen.“

Berlin,  den  24.  April  1894.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Aschenborn.

 

4.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  —  —  Grund  des
7  der  V  Ausweisung  Ausweisungs-9
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  1  ¾r  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Anton  Kunz,  Mon  .  geboren  am  26.  Oktober  1841  zu  Brünn,  seinfacher  Diebstahl  im|  Königlich  bayerisches  Be·  24.  März  d.  J.
teur,  Mähren,  österreichischer  Staatsange!  Rückfall  (5  Jahr/  zirksamt  Donauwörth,
höriger,  Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  18.  Februar
  1889),
b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Josef  Böhm,  geboren  am  16.  März  1859  zu  Plan,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.17.  März  d.  J.
Metzger,  Filmen,  österreichischer  Staatsange-  zirksamt  Münchberg,
öriger,
3.  Robert  Brosche,  geboren  am  30.  Mai  1876  zu  Trautenau,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli.6.  April  d.  J.
Schlosser,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Warnsdorf,  Betteln,  zeiDirektion  München,

Bezirk  Rumburg,  ebendaselbst,
        <pb n="133" />
        119

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—-  Grund  des
der  B  Ausweisung  Ausweisungs
er  afung.  «
Z  der  Ausgewiesenen.  estrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
4.  Jakob  Burtscher,  geboren  am  29.  November  1857  zu  Betteln,  Stadtmagistrat  Rosen.  6.  April  d.  J.
Maurergehilfe,  Tschagguns,  Bezirk  Bludenz,  Oester-  heim,  Bayern,
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
5.]Leopold  Glück,  geboren  am  26.  September  1865  zu  Diebstahl  und  Land-Königlich  bayerische  Poli!  2.  April  d.  J.
Glaser,  Lundenburg.  Bezirk  Göding,  Mähren,  streichen,  zei-Direktion  München,
ortsangehörig  ebendaselbst,
6.|Franz  Jezek,  geboren  am  14.  Juli  1842  zu  Keischlitz.  Diebstahl,  Land  Koöniglich  sächsische  Kreis-21.  März  d.  J.
Tischlergehilfe,  Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,  streichen  und  Betteln,  haußtmannschaft
resden,
7.  Karl  Kocsondy,  Kgeboren  am  16.  April  1871  zu  Köszeg  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.7.  April  d.  J.
Uhrmacher,  (Güns)  Komitat  Vas  (Eisenburg)  zei-Direktion  München,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,
8.  Marie  Antonie  Kühn,  geboren  am  24.  August  1859  zu  Neu-gewerbsmäßige  Un.  Polizeibehörde  zu  Ham.  16.  April  d.  J.
geb.  Ehm,  Arbeiterin,  dorf,  Bezirk  Komotau,  Böhmen,  öster-  zucht,  burg,
reichische  Staatsangehörige,
9.  Alois  Laufer,  geboren  am  21.  Juli  1855  zu  Schla-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.21.  März  d.  J.
Fleischer  und  Arbeiter  kau,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch  Betteln,  gierungs  .  Präsident  zu
Schlesien,  ortsangehörig  zu  Weißwasser,  Oppeln,
Bezirk  Freiwaldau,  ebendaselbst,
10.  Heinrich  Lorenz,  geboren  am  15.  Dezember  1869  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-  16.  April  d.  J.
Arbeiter,.  Hohenelbe,  Böhmen,  ortsangehörig  gierungs  =  Präsident  zu
ebendaselbst,  Schleswig,
11.  Johann  Müller,  Lgeboren  am  10.  März  1836  zu  Gertweiler,  Landstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.)  7.  April  d.  J.
Brauknecht,  Kreis  Schlettstadt,  Elsaß-Lothringen,  und  grober  Unfug,  dent  zu  Straßburg,
französischer  Staatsangehöriger,
12.  Peter  Oberhammer,geboren  am  28.  Mai  1862  zu  Bozen,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-10.  April  d.  J.
Metzger,  Tirol,  ortsangehörig  zu  Terenten,  zei--Direktion  München,
Bezirk  Bruneck,  ebendaselbst,
13.  Rudolf  Philipp,  sgeboren  am  12.  April  1872  zu  Wien,  desgleichen,  dieselbe,  9.  April  d.  J.
Schuhmacher,  ortsangehörig  zu  Plan,  Böhmen,
14.  Josef  Puttler,  geboren  im  Jahre  1855  zu  Postelberg,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-28.  März  d.  J.
Tagelöhner,  Bezirk  Saaz,  Böhmen,  Betteln,  hauptmannschaft
resben,
15.  Alfred  Rauch,  Diener  geboren  am  29.  März  1859  zu  Harre  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po  7.  April  d.  J.
und  Gärtner,  de  Grace,  Departement  Seine  inférieure,  lizei  Direktion  München,
Frankreich,  ortsangehörig  zu  Harre,
16.Johann  Schies,  geboren  am  7.  April  1850  zu  Herisau,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-H.  April  d.  J.
Gärtnergehilfe,  Kanton  Appenzell,  Schweiz,  ortsange.  Betteln,  sident  zu  Colmar,
hörig  ebendaselbst,
17.]|Heinrich  Stoy,  Berg#geboren  am  26.  Dezember  1851  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re./17.  Febr.  d.  J.
mann,  Hermsdorf,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  und  Führung  eines  gierungs-Präsident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger.  falschen  Namens,  Frankfurt  a.  O.,
18.  Josef  Swoboda,  #ggeboren  am  19.  Juni  1858  zu  Wien,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-1#6.  April  d.  J.
Kürschnergeselle,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Hrerungs  *  Präsident  zu
erseburg,
19.]  Johann  Tykaé,  Tagegeboren  am  19.  November  1834  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  20.  März  d.  J.
arbeiter.  Kostomlatek,  Bezirk  Karolinenthal,  hauptmannschaft
i’  österreichischer  Staatsange.  Bautzen,
öriger,
20.  Jakob  Wulkan,  geborsn  im  Jahre  1838  zu  Oswiecim,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  26.  Januard.  J.
Schänker,  Galizien,  ortsangehörig  zu  Kruki,  Betteln,  gierungs-  Präsident  zu
Bezirk  Oswieeim,  ebendaselbst,  Oppeln,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="134" />
        <pb n="135" />
        —  121  —

Nachtrag
Ur.  18  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Keich.

Berlin,  Sonnabend,  den  28.  April  1894.

 

–

Inhalt:  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Ausführungsvorschriften  A  zum  Reichsstempelgesetz  vom  27.  April  1894  Seite  121;
—  Bestimmungen  B  über  die  Erhebung  und  Verrechnung  der  nach  dem  Reichsstempelgesetz  zu  entrichtenden  Abgaben
  S.  152;  —  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,  betreffend  die  Abänderung  des  Zolltarifgesetzes,  vom
14.  April  1894  S.  178;  —  Regulativ  betreffend  die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenoder
  Mälzereifabrikaten  S.  207;  —  Regulativ  für  Privattransitlager  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten
Waaren  (Getreide  2c.)  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehördenn..  S.  243

 

Zoll=  und  Steuer--Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  d.  M.  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten
Bestimmungen  seine  Genehmigung  zu  ertheilen,  und  zwar:
1.  den  Ausführungsvorschriften  A  zum  Reichsstempelgesetz  vom  27.  April  1894,
2.  den  Bestimmungen  B  über  die  Erhebung  und  Verrechnung  der  nach  dem  Reichsstempelgesetz
  zu  entrichtenden  Abgaben,
3.  den  Ausführungsbestimmungen,  zu  dem  Gesetz,  betreffend  die  Abänderung  des  Zolltarifgesetzes,
  vom  14.  April  1894,
4.  dem  Regulativ,  betreffend  die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr
von  Mühlen=  oder  Mälzereifabrikaten,
5.  dem  Regulativ  für  Privattransitlager  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten
Waaren  (Getreide  2c.)  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde.

Berlin,  den  27.  April  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

A.
Ausführungsvorschriften

zum

Reichsstempelgesetz  vom  27.  April  1894.

 

1.  Die  Steuerstellen,  welche  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe,  sowie  zur  Abstempelung
von  Aktien,  Renten=  und  Schuldverschreibungen  (Tarifnummer  1  bis  3)  und  von  Lotterieloosen
(Tarifnummer  5)  zuständig  sind,  sowie  die  zur  Erhebung  der  in  der  Tarifnummer  4  angeordneten
Abgabe,  insbesondere  zum  Verkauf  der  Stempelmarken  und  gestempelten  Formulare  befugten  Amtsstellen
  werden  ebenso  wie  die  Beamten  zur  Wahrnehmung  der  im  §.  39  Absatz  2  bezeichneten  Geschäfte
  und  deren  Geschäftsbezirke,  von  den  Landesregierungen  bestimmt  und  öffentlich  bekannt  gemacht.
Soweit  eine  solche  Bestimmung  nach  Maßgabe  der  bestehenden  Stempelgesetze  bereits  erfolgt  ist,
bedarf  es  einer  erneuten  Bekanntmachung  nicht;  etwaige  Veränderungen  bezüglich  der  zur  Abstempelung
  der  Werthpapiere  (Tarifnummern  1  bis  3)  und  der  Lotterieloose  (Tarifnummer  5)  zuständigen
Stellen  werden  dem  Reichskanzler  behufs  Veröffentlichung  im  Reichs-Centralblatt  mitgetheilt.

24
        <pb n="136" />
        —  122  —

Die  Abstempelung  der  Genußscheine  (Anmerkung  zur  Tarifnummer  1  und  2  Absatz  2)
erfolgt  bis  auf  Weiteres  nur  bei  den  Stempelhebestellen  zu  Berlin,  Dresden,  Frankfurt  a.  M.,

Hamburg  und  München.
Zu  §.  2  des  Gesetzes.

lunmsten,  Renten-  2.  Die  zu  versteuernden  Werthpapiere  sind  mit  einer  nach  den  anliegenden  Mustern  a  oder  b
schrelbungen.  doppelt  ausgefertigten,  von  dem  Steuerpflichtigen  unterzeichneten  und  mit  genauer  Angabe  seines
„u.  v.  Standes  und  Wohnortes  versehenen  Anmeldung  einer  zuständigen  Steuerstelle  vorzulegen.  Loose  oder
Muste  vvon  den  Werthpapieren  getrennte  Zinsscheine  2c.  sind  nicht  mit  vorzulegen.  In  der  Anmeldung  sind
die  Werthpapiere  nach  Gattung  (Aktie,  Interimsschein  zu  solcher,  Schuldverschreibung  2c.)  und  Benennung

  sowie  nach  Serie,  Litera  und  Nummer  geordnet  aufzuführen.  #

3.  Nach  Prüfung  der  Anmeldung  setzt  die  Steuerstelle  den  Abgabenbetrag  fest  und  zieht
ihn  ein.  Bei  der  Berechnung  der  Abgabe  von  ausländischen  Werthpapieren,  in  welchen  der  Nennwerth
  in  fremder  und  deutscher  Währung  angegeben  ist,  bildet  die  letztere  die  Grundlage;  bei  Werthpapieren,
  deren  Nennwerth  nicht  in  deutscher  Währung  angegeben  ist,  hat  die  Umrechnung  in  dieselbe
  unter  Zugrundelegung  der  fremden  Währung,  und  falls  mehrere  fremde  Währungen  angegeben
sind,  der  höchstgültigen  fremden  Währung  zu  erfolgen.?)

Die  Abstempelung  der  Werthpapiere  erfolgt  erst,  nachdem  die  festgestellte  Abgabe  gegen  —
endgültige  oder  vorläufige  —  Quittung  eingezahlt  oder  hinterlegt  worden  ist.  Die  Hinterlegung
tritt  ein,  wenn  die  Abstempelung  der  Papiere  am  Tage  der  Einzahlung  der  Steuer  nicht  mehr
bewirkt  oder  beendet  werden  kann.  Jede  Quittung  muß,  um  gültig  zu  sein,  von  zwei  Beamten  vollzogen
  und  in  derselben  der  Tag  der  Buchung  der  Steuer  und  die  Nummer  des  Hebe=  oder  Anmeldungsregisters,
  unter  welcher  die  Buchung  erfolgt  ist,  von  der  Steuerstelle  angegeben  sein.  Die
endgültige  Quittung  ist  auf  eine  Ausfertigung  der  Anmeldung  zu  schreiben.

Kann  die  Abstempelung  nicht  sofort  vorgenommen  werden,  so  ist  dem  Ueberbringer  die  eine
Ausfertigung  der  Anmeldung,  mit  Empfangsbescheinigung  versehen,  zurückzugeben.

Nach  erfolgter  Abstempelung  erhält  der  Steuerpflichtige  die  Werthpapiere  gegen  Rückgabe  der
Empfangsbescheinigung  oder  der  vorläufigen  Quittung,  welche  als  Registerbeläge  bei  der  Steuerstelle
verbleiben,  und  die  mit  endgültiger  Quittung  versehene  Ausfertigung  der  Anmeldung  ausgehändigt.

4.  Die  Abstempelung  erfolgt  ausschließlich  durch  Aufdrücken  des  Reichsstempels  auf  der
Vorderseite  des  Werthpapiers.  Der  mittelst  Maschine  aufzudrückende  Stempel  ist  kreisrund  mit  einem
Durchmesser  von  31  mm  und  trägt  in  der  zwischen  zwei  Linien  laufenden  Umschrift  die  Bezeichnung:
REICHSSTEMPEL-ABGABE.  sowie  in  fetter  Schrift  die  Angabe  des  Steuersatzes:  1  ½  oder  ElNS
VOM  HUNDERT  bezw.  SECHS,  FUENF,  VIER,  ZWElI  oder  ElINS  VOM  TAUSEND  bezw.
FUENF  MARK,  DREI  MARK  oder  FUENFZIG  PFENNIG;  das  Mittelfeld  ist  ausgefüllt  durch  einen

*)  Behufs  Umrechnung  der  in  einer  anderen  als  der  Reichswährung  ausgedrückten  Summen  zum  Zwecke
der  Berechnung  der  Reichsstempelabgabe  sind  gegenwärtig  für  die  nachstehend  bezeichneten  Währungen  die  dabei
bemerkten,  allgemein  zum  Grunde  zu  legenden  Mittelwerthe  bis  auf  Weiteres  festgesetzt:

 

1  süddeutscher  Gulden,  sowie  ein  Gulden  niederländischer  Währung  1,0  M.
1  Mark  Banko..  ...  ...  1,50  -
1  österreichischer  Gulden  olddddddd  2,00  -
1  österreichischer  Gulden  Silber  oder  Paprerr  1#70
1  österreichische  Kroneen0  O,  ss  -
1  Pfund  Sterling...w  .......  20,40
1  Frank,  Lira,  finnische  Mark,  spanische  Peseta  Golldd...  0o
1  spanischer  Piaster  ..  .....  4,00
100  spanische  Rcaalllen  21,00
1  portugiesischer  Milrissss  450
1  türkischer  Piasster  O,  is  -
1  rumänischer  Piaster  ...  ....  0,3o
1  rumänischer  e  z  .....  —-1
  polnischer  GGlenn.  #ss
1  russischer  Silberrueelleee  2,25  —-1
  russischer  Goldrubel..w  ......  3,900
100  schwedische,  norwegische  oder  dänische  Kronen..  ..  ....  112,400
1  dänischer  Riksdaaoaerrrrrr  2,05
1  schwedischer  Riksbdarrrrererererererererernrnrnn::  1125  -
1  Spezies  Riksbdalller  4,50
1  amerikanischer  dbollen:  40%  -
        <pb n="137" />
        —  123  —

nur  in  Umrißlinien  gezeichneten  Reichsadler,  unter  welchem  das  Unterscheidungszeichen  der  be—
treffenden  Abstempelungsstelle  sich  befindet.)

5.  Auf  Antrag  und  auf  Kosten  des  Steuerpflichtigen  kann  der  Aufdruck  des  Reichsstempels
auf  die  Werthpapiere  auch  bei  der  Reichsdruckerei  erfolgen.  Der  Antrag  ist  in  der  Anmeldung
(Ziffer  2)  zu  stellen.  Die  Steuerstelle  zieht  den  Abgabenbetrag  und  einen  die  Kosten  der  Abstempelung
  deckenden  Vorschuß  von  dem  Steuerpflichtigen  ein  und  ersucht  unter  Beifügung  einer
gemäß  den  Vorschriften  unter  Ziffer  3  mit  Quittung  über  Abgabe  und  Vorschuß  versehenen  Ausfertigung
  der  Anmeldung  die  Reichsdruckerei  um  Abstempelung  der  Werthpapiere.  Der  Antragsteller
  hat  für  die  Einsendung  der  Werthpapiere  an  die  Reichsdruckerei  zu  sorgen  und  empfängt  dieselben
  von  dort  unmittelbar  zurück.  Hin=  und  Rücksendung  erfolgen  auf  seine  Gefahr  und  Kosten.

Der  Steuerstelle  theilt  die  Reichsdruckerei  eine  Bescheinigung,  daß  die  Abstempelung  in
Uebereinstimmung  mit  der  zurückzusendenden  Anmeldung  erfolgt  ist,  unter  Benachrichtigung  von  dem
Betrage  der  Kosten  der  Abstempelung  mit.  Die  Steuerstelle  nimmt  diese  Bescheinigung  zu  den  Belägen
  ihres  Registers  und  rechnet  nunmehr  mit  dem  Steuerpflichtigen  über  den  Vorschuß  unter
Rückzahlung  des  etwaigen  Ueberschusses  ab.  Nach  Berichtigung  der  Kosten  erhält  der  Steuerschuldner
  eine  mit  Quittung  (Ziffer  3)  versehene  Ausfertigung  der  Anmeldung  zurück.

Ersieht  die  Reichsdruckerei  aus  der  übersandten  Quittung,  daß  der  Vorschuß  die  Kosten
nicht  deckt,  so  hat  sie  die  Steuerstelle  hiervon  alsbald  und  vor  der  Rücksendung  der  abgestempelten
Werthpapiere  behufs  unverzüglicher  Einziehung  des  fehlenden  Betrages  zu  benachrichtigen.

6.  Nach  jeder  Einzahlung  auf  die  in  den  Tarifnummern  1  bis  3  bezeichneten  Werthpapiere
sind  die  Interimsscheine  nach  den  obigen  Vorschriften  zur  Abstempelung  vorzulegen.  Die  letztere
erfolgt  nach  den  für  die  Abstempelung  der  vollgezahlten  Werthpapiere  getroffenen  Bestimmungen
unter  Aufdruck  desselben  Stempels  (Ziffer  4)  bei  dem  QOuittungsvermerk  über  die  jeweilige  Einzahlung;
  dabei  ist  zugleich  der  Ort  und  die  Zeit  der  Abgabenerhebung  mittelst  eines  Stempels  ersichtlich
  zu  machen.

Der  wiederholten  Vorlegung  und  Abstempelung  der  Interimsscheine  bedarf  es  indessen  nicht,
wenn  bei  der  erstmaligen  Vorlegung  der  Interimsscheine  die  volle  tarismäßige  Abgabe  für  die  vollgezahlten
  Stücke  im  voraus  entrichtet  worden  ist.  In  Fällen  derartiger  Vorauszahlungen  der
Steuer  sind  die  Interimsscheine  über  dem  Reichsstempelabdruck  mit  folgendem  Vermerk  zu  versehen:

 

 

Vollzahlung  ist  vorausbesteuert.

den  ten  18
(Amtsbezeichnung,  Unterschrift  und  Amtsstempel  der  abstempelnden  Steuerstelle.)

 

*)  Die  nach  den  „Ausnahmen"  zur  Tarifnummer  1  und  2  des  Gesetzes  vom  1.  Juli  1881  abgestempelten
ausländischen  Werthpapiere  haben  einen  Stempelaufdruck  erhalten,  welcher  in  einem  von  einem  Kreise  umgebenen
Vierpaß  die  deutsche  Kaiserkrone,  sowie  ein  Band  mit  Angabe  des  Steuersatzes  von  10  Pfennig  oder  50  Pfennig
zeigt  und  dessen  Einfassung  die  Aufschrift  „Reichs-Stempel-Abgabe"“  und  das  Unterscheidungszeichen  der  betreffenden
Abstempelungsstelle  trägt  (Ziffer  269  Abs.  2  der  Ausführungsvorschriften  vom  7.  Juli  1881).
Die  Abstempelung  der  inländischen  Werthpapiere  und  der  nicht  nach  den  „Ausnahmen“  versteuerten  ausländischen
  Werthpapiere  erfolgte  mittelst  eines  Stempels,  welcher  in  einem  verzierten  aufrecht  stehenden  Rechteck
bestand,  auf  welchem  sich  der  Reichsadler,  um  denselben  in  kreisrunder  Einfassung  die  Aufschrift  „Reichs-Stempel=Abgabe“,
  sowie  das  Unterscheidungszeichen  der  betreffenden  Abstempelungsstelle  befand  (Ziffer  22  Abs.  3  der  Ausführungsvorschriften
  vom  7.  Juli  1881).  Durch  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  5.  Januar  1883
(Centralblatt  S.  8).  wurde  ein  neuer  Stempel  eingeführt,  der  außer  den  vorgedachten  Merkmalen  auf  einem
gebogenen  Bande  die  Angabe  des  Steuersatzes  von  Fünf,  Zwei  oder  Eins  vom  Tausend  enthielt.
Der  oben  in  Ziffer  4  bezeichnete  kreisrunde  Stempel  mit  Angabe  der  Steuersätze  von  Fünf,  Zwei  oder
Eins  vom  Tausend  ist  durch  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  11.  Juni  1887  (Centralblatt  S.  159)
eingeführt  worden,  die  Abstempelung  der  Werthpapiere  konnte  indessen  auch  mit  dem  in  der  Bekanntmachung  vom
5.  Januar  1883  bezeichneten  Stempel  vorgenommen  werden.
Gemäß  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  9.  April  1891  (Centralblatt  S.  74)  wird  der  Stempelaufdruck
  auf  die  Stücke
1.  der  4½  prozentigen  inneren  Argentinischen  Anleihe  vom  Jahre  1888,
2.  der  4½  prozentigen  äußeren  Argentinischen  Anleihe  vom  Jahre  1888  und
3.  der  Buenos-Aires-Stadt-Anleihe  vom  Jahre  1888

nicht  mit  rother,  sondern  mit  blauer  Farbe  bewirkt.

24°
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        —  124  —

Zu  8.  2  und  Absatz  2  der  letzten  Spalte  der  Tarifnummern  1  und  2.

7.  Für  die  zur  Versteuerung  angemeldeten  Werthpapiere  ist  der  volle  tarifmäßige  Betrag
der  Stempelabgabe  von  der  Steuerstelle  auch  dann  zu  berechnen  und  festzustellen,  wenn  für  die
ausgegebenen  Interimsscheine  schon  eine  Reichsstempelabgabe  entrichtet  worden  ist.  Behufs  Anrechnung
  des  versteuerten  d.  i.  durch  die  gezahlte  Steuersumme  gedeckten  Betrages  der  Interimsscheine
  auf  den  Betrag  der  endgültigen  Stücke  hat  der  Steuerpflichtige  in  der  Anmeldung  den
Betrag  der  einzelnen  auf  die  Interimsscheine  geleisteten  Einzahlungen  und  der  dafür  entrichteten
Abgaben,  sowie  den  Ort  und  die  Zeit  der  Steuererhebungen  anzugeben  und  die  abgestempelten
Interimsscheine  mit  den  abzustempelnden  Werthpapieren  vorzulegen.  Findet  sich  gegen  die  Zulässigkeit
der  beantragten  Anrechnung  nichts  zu  erinnern,  so  erfolgt  die  Einzahlung  des  für  die  Aktien  2c.
etwa  noch  zu  erlegenden  Abgabenbetrages,  die  Quittungsleistung  und  die  Abstempelung  der  Papiere
nach  den  oben  unter  Ziffer  3  bis  5  gegebenen  Bestimmungen.  Auf  der  Anmeldung  (Ziffer  2)  hat
die  Steuerstelle  den  noch  zu  versteuernden  Betrag  der  einzelnen  Stücke,  sowie  die  dafür  zur  Erhebung
gelangende  Abgabe  ersichtlich  zu  machen.

Auf  den  Interimsscheinen  sind  vor  deren  Rückgabe  die  Stempelzeichen  durch  Ausschneiden
oder  Durchlochen,  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörde  auch  in  anderer  sichernder  Art,  zu  vernichten;
die  Vernichtung  ist  auf  der  Anmeldung  zu  bescheinigen.

Unter  den  von  der  Steuerstelle  vorzuschreibenden  Bedingungen  dürfen  die  abgestempelten
Interimsscheine  behufs  Feststellung  des  anzurechnenden  versteuerten  Betrages  und  Vernichtung
der  Stempelzeichen  auch  vor  der  Vorlegung  der  abzustempelnden  endgültigen  Stücke  vorgelegt  werden.

Insoweit  die  Interimsscheine  nicht  spätestens  gleichzeitig  mit  den  abzustempelnden  Aktien  2c.  vorgelegt
  werden  können,  darf  der  Steuerpflichtige,  unter  Angabe  des  auf  die  Interimsscheine  zur  Einzahlung
  gelangten  Kapitals  und  der  entrichteten  Steuer,  sich  die  Vorlegung  der  abgestempelten  Interimsscheine
  zum  Zweck  der  Anrechnung  des  versteuerten  Betrages  derselben  in  der  Anmeldung  vorbehalten.
Die  Steuer  für  denjenigen  Betrag,  dessen  Anrechnung  in  Anspruch  genommen  wird,  ist  zu  hinterlegen
oder  sicherzustellen.  Die  Sicherstellung  erfolgt  durch  Niederlegung  kurshabender  inländischer  Werthpapiere;
  Schuldverschreibungen  des  Reichs  und  der  Bundesstaaten  werden  zum  Nennwerth,  bei
niedrigerem  Kurse  aber  zum  Kurswerth,  sonstige  Werthpapiere  der  bezeichneten  Art  aber  in  Höhe  des
bei  der  Reichsbank  beleihbaren  Theilbetrages  als  Sicherheit  angenommen.  Den  Papieren  sind  die
Zinsscheine  und  die  Anweisungen  zur  Abhebung  derselben  beizusügen;  es  steht  jedoch  den  Steuerpflichtigen
  frei,  die  innerhalb  des  ersten  Jahres  fälligen  Zinsscheine  zurückzubehalten.  Seitens  der
Steuerstelle  ist  auf  der  dem  Anmeldenden  zurückzugebenden  Ausfertigung  der  Anmeldung  unter
Bezugnahme  auf  den  gemachten  Vorbehalt  die  Hinterlegung  oder  Sicherstellung  zu  bescheinigen  und
ein  entsprechender  Vermerk  im  Anmeldungsregister  zu  machen,  im  Uebrigen  aber  nach  der  Bestimmung
im  ersten  Absatz  dieser  Ziffer  zu  verfahren.  Die  Vorlegung  der  Interimsscheine  hat  innerhalb  eines
Jahres  nach  der  Rückgabe  der  abgestempelten  Aktien  2c.,  den  Tag  der  Rückgabe  nicht  mitgerechnet,
bei  der  Steuerstelle  zu  erfolgen.  Aus  besonderen  Gründen  kann  die  Steuerbehörde  eine  Verlängerung
dieser  Frist  bewilligen.  Bei  der  Vorlegung  der  Interimsscheine  hat  der  Steuerpflichtige  den  Betrag
der  einzelnen  auf  die  letzteren  geleisteten  Einzahlungen  und  der  dafür  entrichteten  Abgaben  sowie
den  Ort  und  die  Zeit  der  Steuererhebungen  anzugeben,  auch  die  obenbezeichnete  Ausfertigung  der
Anmeldung  mit  beizufügen.  Findet  sich  gegen  die  Zulässigkeit  der  Anrechnung  nichts  zu  erinnern,
so  hat  die  Steuerstelle  wegen  der  Vernichtung  der  Stempelzeichen  auf  den  Interimsscheinen  (Absatz  2
dieser  Ziffer)  und  wegen  entsprechender  Rückgabe  des  hinterlegten  Steuerbetrages  oder  der  bestellten
Sicherheit  das  Weitere  zu  veranlassen,  insbesondere  auch  die  zugestandene  Anrechnung  auf  der
mitvorgelegten  und  zurückzugebenden  Ausfertigung  der  Anmeldung,  sowie  auf  der  als  Belag  bei
der  Steuerstelle  verbliebenen  Ausfertigung  und  im  Anmeldungsregister  zu  vermerken.  Nach  Ablauf
der  Friti  ist  der  rückständige,  durch  Anrechnung  nicht  getilgte  Theil  der  Steuer  zur  Erhebung
zu  bringen.

Insoweit  in  Folge  der  früheren  Art  der  Abstempelung  aus  den  auf  den  Interimsscheinen
befindlichen  Steuerstempeln  der  Ort  und  die  Zeit  der  Abgabenerhebung  nicht  ersichtlich  sind,  bedarf
es  einer  bezüglichen  Angabe  seitens  des  Steuerpflichtigen  nicht.  Auf  Verlangen  der  Steuerstelle
sind  indessen  vor  Bewilligung  der  Anrechnung  die  Quiltungen  über  die  gezahlten  Steuerbeträge
beizubringen.
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        —  126  —

Zu  §.  2  und  Tarifnummer  1,  Befreiung.

8.  Diejenigen  inländischen  Aktiengesellschaften,  welche  für  die  von  ihnen  auszugebenden
Werthpapiere  die  Befreiung  vom  Aktienstempel  in  Anspruch  nehmen  wollen,  haben  unter  Beibringung
des  Nachweises,  daß  die  Voraussetzungen  der  Befreiungsvorschrift  zur  Tarifnummer  1  vorliegen,
einen  bezüglichen  Antrag  bei  der  Steuerdirektivbehörde  ihres  Bezirks  einzureichen,  welche  das  Gesuch
mit  ihrem  tachten  versehen  durch  Vermittelung  der  obersten  Landesfinanzbehörde  an  den  Bundesrath
gelangen  läßt.

Auf  Grund  des  Beschlusses  des  Bundesraths,  durch  welchen  die  ausschließliche  Gemein—
nützigkeit  der  Zwecke  der  Gesellschaft  anerkannt  wird,  hat  die  Direktivbehörde  das  Weitere  wegen
der  Abstempelung  der  Aktien  2c.  zu  veranlassen.  Zu  der  letzteren  ist  ein  Stempel  zu  benutzen,
welcher  in  Größe  und  Zeichnung  dem  in  Ziffer  4  beschriebenen  Stempel  entspricht,  jedoch  statt  der
Umschrift:  „REICHSSTEMPEL-ABGABE“  und  des  Abgabensatzes  die  Bezeichnung:  „STEMPEI-FREIL
  trägt.

Zu  §.  4  des  Gesetzes.

9.  Die  im  §F.  4  Absatz  1  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  Anzeigen  sind  nach  dem  anliegenden
Muster  c  zu  erstatten  und  an  diejenige  Steuerstelle  abzugeben,  bei  welcher  die  Versteuerung  der
Werthpapiere  erfolgen  soll.  Es  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  die  Werthpapiere  demnächst  bei  einer
anderen  Steuerstelle  versteuert  werden;  in  diesem  Falle  hat  der  Steuerpflichtige  derjenigen  Steuerstelle,
  bei  welcher  die  vorläufige  Anmeldung  erfolgt  ist,  von  der  bei  der  betreffenden  anderen  Steuerstelle
  erfolgten  Versteuerung  alsbald  nach  Vornahme  der  letzteren  unter  Vorlage  der  erforderlichen
Nachweise  Anzeige  zu  erstatten.

Zu  §.  6  Absatz  1.

10.  Für  die  vor  dem  1.  Mai  1894  ausgegebenen  inländischen  und  mit  dem  Reichsstempel
versehenen  ausländischen  Werthpapiere  gelangt,  falls  die  nach  den  bisherigen  Vorschriften  für  dieselben
  fällige  Steuer  entrichtet  ist,  ein  weiterer  Stempel  nicht  zur  Erhebung.  Für  die  Interimsscheine
  gilt  dies  bezüglich  der  vor  dem  1.  Mai  1894  nach  bisheriger  Vorschrift  versteuerten  oder
steuerfrei  gebliebenen  Beträge.

Wird  beansprucht,  daß  für  nach  dem  30.  April  1894  ausgegebene  inländische  Aktien  2c.,
auf  welche  vor  dem  1.  Mai  1894  Einzahlungen  stattgefunden  haben,  die  Stempelabgabe  nach  dem
Gesetz  vom  27.  April  1894  nur  für  die  von  dem  1.  Mai  1894  ab  geleisteten  Einzahlungen  erhoben
werde,  so  sind  in  der  Anmeldung  der  Aktien  zur  Versteuerung  (Ziffer  2)  außer  dem  Nennwerthe
der  einzelnen  Stücke  auch  der  Betrag  und  die  Zeit  der  auf  dieselben  geleisteten  Einzahlungen  anzugeben
  und  zugleich  die  Beweise  für  diese  Angaben  beizubringen.

Die  Direktivbehörde  bestimmt  die  Höhe  der  zu  versteuernden  Einzahlungen  und  der  Abgabe.

Wegen  der  Quittung  über  die  erhobene  Abgabe,  der  Abstempelung  und  der  Rückgabe  der
abgestempelten  Aktien  finden  die  Bestimmungen  unter  Ziffer  3  bis  5  sinngemäße  Anwendung.

Ist  die  Vollzahlung  des  Interimsscheins  bereits  vor  dem  1.  Mai  1894  erfolgt  und  über
einen  Abgabenbetrag  nicht  zu  quittiren,  so  ist  die  zurückzugebende  Ausfertigung  der  Anmeldung  mit
entsprechender  Bescheinigung  zu  versehen.

Als  Tag  der  Ausstellung  gilt  das  auf  den  ausländischen  Werthpapieren  hierfür  angegebene
Datum.  Ist  der  Steuerstelle  bekannt,  daß  die  letztere  Angabe  unrichtig  und  das  zu  versteuernde
Werthpapier  thatsächlich  erst  nach  dem  30.  April  1894  ausgestellt  ist,  so  ist  der  volle  Abgabensatz
des  Gesetzes  vom  27.  April  1894  in  Anwendung  zu  bringen.

Zu  §.  6  Absatz  2.

11.  Wird  für  Werthpapiere  der  in  der  Tarifnummer  1  bis  3  bezeichneten  Art  auf  Grund
des  §.  6  Absatz  2  des  Gesetzes  Befreiung  von  der  Stempelabgabe  beansprucht,  so  ist  in  der  Anmeldung
  (Ziffer  2)  das  Sachverhältniß  anzugeben  und  überdies  der  Beweis  zu  führen,  daß  die
Werthpapiere  in  der  That  nur  zum  Zwecke  des  Umtausches  ohne  Veränderung  des  durch  die  zurückzuziehenden
  Stücke  beurkundeten  Rechtsverhältnisses  ausgestellt  und  die  zurückzuziehenden  Stücke
vorschriftsmäßig  versteuert  oder  steuerfrei  sind.

Die  Befreiung  findet  u.  A.  keine  Anwendung,  wenn  die  neu  auszugebenden  Papiere  auf
andere  Beträge  oder  einen  anderen  Zinssatz  lauten,  als  die  zurückzuziehenden  Papiere,  wenn  sie

—  Muster  e.
        <pb n="140" />
        II.  Kauf-  und
sonstige  Anschaffungs-




—  126  —

von  einem  anderen  Verpflichteten,  allein  oder  mit  dem  bisherigen  Verpflichteten,  ausgestellt  sind,
wenn  sie  auf  den  Inhaber,  statt,  wie  die  aus  dem  Verkehr  tretenden  Stücke,  auf  den  Namen  lauten
oder  umgekehrt  und  dergleichen  mehr.

Ist  der  Beweis  erbracht,  so  verfügt  die  Direktivbehörde  Abstempelung  der  neuen  Stücke
ohne  Abgabenerhebung.  Die  Verfügung  wird  Registerbelag.  Wegen  der  Vorlegung  der  eingezogenen
Stücke  und  der  Vernichtung  der  auf  denselben  etwa  befindlichen  Stempelzeichen  finden  die  Vorschriften
unter  Ziffer  7,  wegen  der  Anmeldung  und  Abstempelung  die  Vorschriften  unter  Ziffer  2  bis  5  sinngemäße
  Anwendung.

Sind  die  einzuziehenden  Stücke  versteuert,  so  ist  die  Quittung  über  die  gezahlte  Abgabe
vorzulegen  und  als  Belag  zum  Register  zu  nehmen.

Zu  §.  10  des  Gesetzes.
12.  Die  Schlußnoten  sind  in  deutscher  Sprache  und,  sofern  es  sich  nicht  um  Geschäfte
über  ausländische  Werthe  handelt,  in  Reichswährung  auszustellen.  Der  Werth  des  Gegenstandes
des  Geschäfts  ist  stets  in  Reichswährung  anzugeben.

Zur  Tarifnummer  4a,  Ermäßigung.

13.  Wer  von  der  Steuerermäßigung  für  Arbitragegeschäfte  Gebrauch  machen  will,  hat
der  Steuerdirektivbehörde  seines  Bezirks  vorher  hiervon  schriftlich  Anzeige  zu  erstatten,  über  die  von
ihm  mit  dem  Anspruche  auf  Steuerermäßigung  abzuschließenden  Arbitragen  nach  den  nachstehend
verzeichneten  näheren  Vorschriften  Buch  zu  führen  und  auf  Erfordern  dieses  Buch,  sowie  alle
darauf  bezüglichen  Schriftstücke  (Schlußnoten,  Briefe,  Depeschen  2c.)  der  Direktivbehörde  einzureichen
oder  den  von  derselben  abzuordnenden  Beamten  zur  Einsicht  vorzulegen.

In  das  Arbitragebuch,  welches  mindestens  die  in  dem  Muster  h  vorgesehenen  Spalten
enthalten  muß,  sind  die  einander  gegenüberstehenden  Geschäfte  unter  derselben  fortlaufenden  Nummer
einzutragen.

Die  für  eine  halbmonatliche  Frist,  d.  h.  von  der  einen  bis  zu  der  anderen  der  mehreren  im
Laufe  eines  Monats  an  der  betreffenden  ausländischen  Börse  stattfindenden  Liquidationen  bewirkten
Prolongationen  von  Arbitragegeschäften  (Absatz  3),  über  welche  eine  Schlußnote  nicht  ausgestellt
wird,  sind  in  der  Spalte  „Bemerkungen“  nachrichtlich  aufzuführen.

Der  Antrag  auf  Erstattung  des  zuviel  verwendeten  Stempels  ist  nach  dem  anliegenden
Muster  g  in  zwei  Ausfertigungen  bei  der  Direktivbehörde  für  je  einen  Kalendermonat  bis  zum
10.  des  auf  die  Ausstellung  der  Schlußnote  folgenden  Monats  einzureichen.  Der  beizufügende  Auszug
  aus  dem  Arbitragebuch  ist  nach  dem  anliegenden  Muster  h  aufzustellen.

Auf  Verlangen  der  Direktiobehörde  ist  ferner  der  Nachweis  zu  führen,  daß  die  den  Gegenstand
  der  Arbitrage  bildenden  Werthpapiere  an  den  in  Betracht  kommenden  Plätzen,  an  welchen  sie
ge=  oder  verkauft  sind,  börsenmäßig  gehandelt  und  notirt  werden.  Soweit  bei  der  Direktiobehörde
Bedenken  gegen  die  Richtigkeit  der  gemachten  Angaben  nicht  bestehen,  ist  der  beanspruchte  Betrag
zur  Zahlung  anzuweisen.  Der  Stempel  für  etwaige,  zu  Unrecht  unversteuert  gebliebene  Prolongationsgeschäfte
  ist  nachzufordern.

In  den  Fällen,  für  welche  das  Vorliegen  einer  Metaverbindung  behauptet  ist,  ist  diese
Thatsache  seitens  des  Arbitrageurs  auf  Erfordern  durch  Vorlegung  des  Vertrages  über  den  Abschluß
der  Verbindung  und  des  Schriftwechsels  über  das  betreffende  einzelne  Geschäft  nachzuweisen.

 

Zur  Tarifnummer  4b.

14.  Für  welche  Waaren  an  den  einzelnen  inländischen  Börsen  Terminpreise  notirt  werden,
wird  von  den  Landesregierungen  nach  Anhörung  der  betreffenden  Handelsvorstände  festgestellt  und
öffentlich  bekannt  gemacht,  sowie  dem  Reichskanzler  behufs  Veröffentlichung  im  Reichs-Centralblatt
  mitgetheilt.

Zu  §.  8  Absatz  1  des  Gesetzes.
15.  Bei  sogenannten  Circa-Geschäften  ist  die  Abgabe  nach  dem  handelsüblichen  Maximum
der  Lieferung  zu  berechnen;  es  bleibt  den  Handelsvorständen  überlassen,  auf  Grund  des  §.  41  Absatz  2
des  Gesetzes  die  betreffenden  Maxima  festzustellen.
        <pb n="141" />
        —  127  —

Zu  88.  10,  11  und  31  des  Gesetzes.

16.  Zur  Entrichtung  der  in  der  Tarifnummer  4  angeordneten  Abgabe  werden  Reichsstempelmarken
  und  gestempelte  Formulare  zu  Schlußnoten  zum  Preise  des  auf  denselben  angegebenen
Steuerbetrages  zum  Verkauf  gestellt.

Die  Reichsstempelmarken  sind  24  mm  hoch  und  61  mm  breit;  dieselben  haben,  insoweit  sie
über  Pfennigbeträge  lauten,  einen  bläulichen,  insoweit  sie  über  Markbeträge  lauten,  einen  gelblichen
Untergrund,  welcher  rechts  und  links  den  Reichsadler  und  in  der  Mitte  ein  Schild  mit  der  Inschrift
„REICHSSTEMPEL-ABGABE“  zeigt;  eine  Lochreihe  macht  die  Marke  in  zwei  gleiche  Theile  zerlegbar,
  von  denen  jeder  auf  dem  oberen  Rande  die  Werthbezeichnung  und  an  den  äußeren  beiden
Ecken  die  Zahl  der  Pfennig  beziehungsweise  Mark,  auf  welche  die  Marke  lautet,  ferner  den  Vordruck
  „den“  für  das  Datum  der  Verwendung  in  rothem  Aufdruck  und  außerdem  die  fortlaufende
Nummer  der  Marke  enthält.  Die  Marken  für  Waarengeschäfte  (Tarifnummer  4b)  tragen  außerdem
in  schwarzem  Aufdruck  den  Buchstaben  „W“.  Die  Marken  lauten  auf  Steuerbeträge  von  10,  20,
30,  40,  50,  60  und  80  Pfennig,  1,  2,  3,  4,  5,  6,  7,  8,  9,  10,  15,  20,  30,  50,  100  und  500  Mark.

Die  gestempelten  Formulare  zu  Schlußnoten  entsprechen  in  Form  und  Vordruck  dem  Muster  d.
Dieselben  sind  entweder

1.  mit  einem  Stempelaufdruck  versehen,  welcher  dem  Muster  der  Reichsstempelmarken  gleicht,

indessen  den  Vordruck  „ceen“  und  die  fortlaufende  Nummer  nicht  enthält,  oder

2.  von  der  Steuerstelle  dadurch  herzustellen,  daß  vorräthig  zu  haltende  ungestempelte  Formulare

  des  Musters  d  durch  Verwendung  von  Reichsstempelmarken  zu  dem  verlangten
Betrage  gestempelt  werden;  die  Marken  sind  hierbei  von  der  Steuerstelle  in  ungetheiltem
Zustande  auf  der  durch  den  Vordruck  bezeichneten  Stelle,  insoweit  diese  aber  ausreichenden
Raum  nicht  darbietet,  auf  einer  freien  Stelle  des  Formulars  in  der  Art  aufzukleben,
daß  bei  der  späteren  Trennung  der  beiden  Theile  der  Schlußnote  je  eine  Hälfte  der
Marke  auf  jedem  dieser  Theile  sich  befindet,  und  sodann  durch  mindestens  je  einen  auf
das  Formular  übergreifenden  Aufdruck  des  Amtsstempels  in  schwarzer  Farbe,  sowie
durch  Eintragung  des  Datums  der  Abstempelung  auf  jeder  Hälfte  der  Marke  zu  entwerthen.


Die  vorstehend  zu  Ziffer  1  bezeichneten  Formulare  tragen  auf  jedem  ihrer  beiden  Theile  die
gleiche  fortlaufende  Nummer.

Mit  Stempelaufdruck  versehene  Formulare  werden  zum  Steuerbetrage  von  20,  40,  60,
80  Pfennig,  1,  2,  3,  4,  5,  6,  7,  8,  9  und  10  Mark  zum  Verkauf  gestellt;  unter  Verwendung  von
Marken  gestempelte  Formulare  können  zu  jedem  Steuerbetrage  von  den  Steuerstellen  hergestellt  und
verabfolgt  werden.

17.  Von  den  Steuerstellen  werden  ferner  ungestempelte  Formulare  des  Musters  d  ausgegeben,
  für  welche  der  Betrag  der  Herstellungskosten  als  Preis  erhoben  werden  darf.  Die  Verwendung
  von  Reichsstempelmarken  auf  denselben  seitens  der  Steuerpflichtigen  ist  in  folgender  Weise
zu  bewirken.

Die  Marken  sind,  soweit  die  durch  den  Vordruck  bezeichnete  Stelle  Raum  darbietet,  auf
dieser,  im  Uebrigen  an  einer  beliebigen  Stelle  in  der  Art  aufzukleben,  daß  je  eine  Hälfte  jeder  Marke
auf  jedem  der  beiden  Theile  des  ausgefüllten  oder  unausgefüllten  Formulars  sich  befindet;  die  auf
dem  einen  dieser  Theile  befindlichen  halben  Marken  müssen  also  die  gleichen  fortlaufenden  Nummern
enthalten,  wie  die  auf  dem  andern  Theile  befindlichen;  die  Marken  dürfen  vor  der  Aufklebung
getheilt  werden.  In  jeder  Markenhälfte  ist  das  Datum  der  Verwendung  der  letzteren  auf  dem
Formular,  und  zwar  der  Tag  und  das  Jahr  mit  arabischen  Ziffern,  der  Monat  mit  Buchstaben  an
der  durch  den  Vordruck  bezeichneten  Stelle  niederzuschreiben.  Allgemein  übliche  und  verständliche
Abkürzungen  der  Monatsbezeichnung  mit  Buchstaben,  sowie  die  Weglassung  der  beiden  ersten  Zahlen
der  Jahresbezeichnung  sind  zulässig  (z.  B.  8.  Oktbr.  95,  7.  Septbr.  97).

Außerdem  ist  die  Firma  oder  der  Name  des  Ausstellers  der  Schlußnote  auf  jeder  Hälfte
der  einzelnen  Marken  niederzuschreiben.  Es  genügt  jedoch,  wenn  nur  ein  Theil  der  Firma  oder
des  Namens  auf  jeder  halben  Marke  zu  stehen  kommt,  der  andere  Theil  aber  auf  das  Formular
oder  auf  andere  halbe  Marken,  welche  sich  auf  demselben  Theile  des  letzteren  befinden,  hinüberreicht.

Das  Datum,  sowie  die  Firma  oder  der  Name  sind  mitteelst  deutlicher  Schriftzeichen,  ohne
jede  Rasur,  Durchstreichung  oder  Ueberschreibung  niederzuschreiben.

 

uler
        <pb n="142" />
        —  128  —

Es  ist  zulässig,  den  vorgeschriebenen  Entwerthungsvermerk  ganz  oder  theilweise  durch
Stempelaufdruck  herzustellen.  In  diesem  Falle  braucht  das  Datum  nicht  an  der  durch  den  Vordruck
bezeichneten  Stelle  zu  stehen;  es  muß  aber  in  seinem  ganzen  Umfang  (Monatsbezeichnung,  Tagesund
  Jahreszahl  mit  den  zulässigen  Abkürzungen)  vollständig  auf  jede  einzelne  halbe  Marke
gesetzt  werden.

Nicht  in  der  vorgeschriebenen  Weise  verwendete  Stempelzeichen  werden  als  nicht  verwendet
angesehen  (F.  32  des  Gesetzes).  Falls  jedoch  Stempelzeichen,  welche  für  Geschäfte  der  Tarifnummer  4a
bestimmt  sind,  für  Geschäfte  der  Tarifnummer  4b  verwendet  sind  oder  umgekehrt,  ist  der  Stempel
nicht  nochmals  einzuziehen,  auch  ein  Strafverfahren  wegen  Stempelhinterziehung  nicht  einzuleiten.

18.  Es  ist  zulässig,  andere  als  die  von  den  Steuerstellen  zum  Verkauf  gestellten  Formulare
(Privatformulare)  zu  Schlußnoten  für  die  Entrichtung  der  Abgabe  zu  benutzen,  vorausgesetzt,  daß
dieselboen  dem  Muster  d  entsprechend  aus  zwei  demnächst  zu  trennenden  gleichen  Theilen  bestehen,
und  daß  jeder  dieser  Theile  einen  Vordruck  mindestens  für  die  Angabe  des  Namens  und  des  Wohnorts
  des  Vermittlers  und  der  Kontrahenten,  des  Gegenstandes  und  der  Bedingungen  des  Geschäfts
insbesondere  des  Preises,  sowie  der  Zeit  der  Lieferung  enthält;  insofern  die  Formulare  nicht  in
der  nachstehend  bezeichneten  Weise  zur  Stempelung  durch  die  Reichsdruckerei  gelangen,  müssen  dieselben
  ferner  an  dem  oberen  Theile  der  Vorderseite  einen  über  beide  Theile  des  Formulars  greifenden
  Vordruck  haben,  durch  den  die  für  die  Aufnahme  der  Marke  bestimmte  Stelle  bezeichnet  wird.
Die  Formulare  können  amtlich  gestempelt  oder  von  dem  Aussteller  der  Schlußnote  mit  Reichsstempelmarken
  versehen  werden.

Die  amtliche  Stempelung  derselben  erfolgt  nach  dem  Antrage  der  Betheiligten  entweder
durch  Aufdruck  des  in  Ziffer  16  Absatz  3  unter  1  bezeichneten  Stempels  und  einer  für  beide  Theile
des  Formulars  gleichen  fortlaufenden  Nummer  durch  die  Reichsdruckerei,  und  zwar  auf  Kosten  des
Antragstellers,  oder  unter  Verwendung  von  Reichsstempelmarken  durch  die  Steuerstellen.

Die  Stempelung  durch  die  Reichsdruckerei  erfolgt  nur,  wenn  mindestens  je  hundert  Formulare
  zu  demselben  Steuerbetrage  gestempelt  werden  sollen;  die  Formulare  sind  in  glattem  Zustande
  (nicht  aufgerollt)  unter  Beifügung  eines  überschüssigen  Stückes  für  je  zwanzig  Stück  (als
Ersatz  für  etwaige  Abgänge  bei  der  Abstempelung)  und,  wenn  dem  Antragsteller  nicht  Stundung
bewilligt  ist,  unter  Hinterlegung  des  Steuerbetrages  mit  einer  doppelt  aufzustellenden  Anmeldung
nach  dem  Muster  e  der  Steuerstelle  vorzulegen.  Die  eine  Ausfertigung  der  Anmeldung  erhält  der
Antragsteller,  nachdem  dieselbe  mit  der  Quittung  über  den  Empfang  der  Formulare  und  des  Steuerbetrages
  versehen  worden,  zurück.  Die  Steuerstelle  veranlaßt  die  Stempelung  der  Formulare  durch
die  Reichsdruckerei,  welche  letztere  die  gestempelten  und  die  nicht  verdorbenen  überschüssigen  Formulare
  unter  Bescheinigung  der  erfolgten  Vernichtung  der  verdorbenen  Stücke  und  unter  Mittheilung
der  entstandenen  Kosten  an  die  erstere  zurücksendet.  Die  Steuerstelle  erstattet  der  Reichsdruckerei
die  Kosten  und  händigt  die  gestempelten  und  die  überschüssigen  ungestempelten  Formulare,  nachdem
sie  sich  auch  ihrerseits  von  der  richtigen  Stempelung  der  ersteren  überzeugt  hat,  dem  Antragsteller
unter  Einziehung  der  verauslagten  Kosten  aus;  über  den  Rückempfang  der  Formulare  läßt  sie  sich
auf  der  bei  ihr  zurückgebliebenen  Ausfertigung  der  Anmeldung  Quittung  geben.  Postsendungen
zwischen  den  Steuerstellen  und  der  Reichsdruckerei,  welche  die  Abstempelung  derartiger  Formulare
durch  die  Reichsdruckerei  betreffen,  sind  mit  dem  Vermerk  „Reichsdienstsache“  zu  versehen  und  portofrei.

Soll  die  Stempelung  der  Formulare  unter  Verwendung  von  Reichsstempelmarken  erfolgen,
so  bedarf  es  einer  besonderen  Anmeldung  nicht;  die  Steuerstelle  hat  nach  der  Bestimmung  unter
Ziffer  16  Absatz  3  zu  2  zu  verfahren;  neben  der  Steuer  werden  Kosten  für  die  Stempelung
nicht  erhoben.

Die  Verwendung  von  Reichsstempelmarken  zu  den  fraglichen  Formularen  seitens  der  Aussteller
  der  Schlußnoten  ist  nach  Maßgabe  der  unter  Ziffer  17  getroffenen  Bestimmungen  zu  bewirken.

19.  Die  Verwendung  von  Reichsstempelmarken  auf  gestempelten  Formularen  zur  Erganzung
  eines  fehlenden  Betrages  ist  zulässig  und  gleichfalls  nach  den  Bestimmungen  unter  Ziffer  17
zu  bewirken.

20.  Wenn  im  Falle  des  §.  11  Absatz  1  und  2  des  Gesetzes  auf  einer  zu  niedrig  versteuerten
  Schlußnote  der  fehlende  Stempelbetrag  nachträglich  zu  verwenden  ist,  so  sind  die  erforderlichen
  Marken  von  dem  zur  Entrichtung  dieses  Betrages  Verpflichteten  in  ungetheiltem  Zustande  an
einer  beliebigen  Stelle  der  Schlußnote  aufzukleben  und  nach  Maßgabe  der  Bestimmung  unter
        <pb n="143" />
        —  129  —

Ziffer  17  zu  entwerthen;  insbesondere  ist  das  Datum  der  Verwendung  der  Marken  auf  jeder
Hälfte  derselben  in  der  vorgeschriebenen  Weise  ersichtlich  zu  machen.

21.  Es  ist  unzulässig,  die  Stempelzeichen  aus  gestempelten  Formularen  abzutrennen  und
anderweit  zur  Entrichtung  der  Abgabe  zu  verwenden.  In  den  Schlußnoten  dürfen  Rasuren  nicht
vorgenommen  werden.

22.  Bei  Geschäften,  für  welche  die  Abgabe  nur  im  halben  Betrage  zu  entrichten  ist  (8.  7
Abs.  2  des  Gesetzes),  bedarf  es  der  Zusendung  der  Hälfte  der  Schlußnote  an  den  ausländischen
Kontrahenten  nicht.  Unterbleibt  die  Zusendung,  so  hat  der  inländische  Kontrahent  das  Doppelformular
  der  Schlußnote  in  der  vorgeschriebenen  Weise  gestempelt  ungetheilt  aufzubewahren.  Die
nicht  beschriebene  Hälfte  der  Schlußnote  ist  zu  durchstreichen.

Zu  §.  11  Absatz  3  des  Gesetzes.

23.  Ueber  die  Erstattung  der  Abgabe  im  Falle  des  §.  11  Absatz  3  des  Gesetzes  entscheidet
die  Direktivbehörde  desjenigen  Bezirks,  in  welchem  der  die  Erstattung  Verlangende  zur  Zeit  der
Entrichtung  der  Abgabe  seinen  Wohnort,  eventuell  aber  seinen  Aufenthaltsort  gehabt  hat.  Die
erfolgte  Erstattung  ist  auf  beiden  Theilen  der  betreffenden  Schlußnote  von  der  Steuerstelle  zu  vermerken.

Zu  §  15  des  Gesetzes.

24.  Die  Abstempelung  der  Vertragsurkunde  erfolgt  seitens  der  Steuerstelle  durch  Verwendung
  von  Reichsstempelmarken.  Die  letzteren  sind  in  ungetheiltem  Zustande  thunlichst  auf  der
ersten  Seite  der  Urkunde  aufzukleben  und  durch  Eintragung  des  Datums  der  Verwendung  und
Aufdruck  des  Amtsstempels  in  der  in  Ziffer  16  Absatz  3  unter  2  vorgeschriebenen  Weise  zu  entwerthen.
  Ist  die  Vertragsurkunde  in  mehreren  Urschriften  ausgestellt,  so  ist  von  der  Steuerstelle
auf  dem  zweiten,  beziehungsweise  auch  auf  den  weiteren  Stücken  mit  Unterschrift  und  unter  Beidrückung
  des  Amtsstempels  zu  vermerken,  welcher  Reichsstempelbetrag  zu  der  ersten  Urschrift
verwendet  ist.

Bei  gerichtlich  oder  notariell  aufgenommenen  Verträgen,  deren  Urschriften  den  Kontrahenten
nicht  ausgehändigt  werden,  sind  der  Steuerstelle  die  Ausfertigungen  vorzulegen.

Zu  §.  16  des  Gesetzes.

25.  Ueber  Geschäfte,  für  welche  eine  rechtzeitige  Berechnung  der  Steuer  nicht  möglich  ist,
weil  der  Werth  des  Gegenstandes  des  Geschäfts  auch  nicht  nach  seinem  höchstmöglichen  Betrage
(§.  8  Abs.  1  des  Gesetzes)  berechnet  werden  kann,  ist  gleichwohl  nach  Maßgabe  der  8§.  10  und  11
des  Gesetzes  eine  Schlußnote  auszustellen,  auf  jedem  der  beiden  Theile  derselben  aber  zu  vermerken,
daß  die  Besteuerung  so  lange  ausgesetzt  bleibt,  bis  die  Steuerberechnung  möglich  wird.  Abschrift
der  Schlußnote  einschließlich  dieses  Vermerks  ist  gleichzeitig  der  Direktivbehörde  zu  übersenden.
Sobald  die  Berechnung  der  Steuer  möglich,  hat  deren  Entrichtung  nach  Maßgabe  der  §§.  10  und
11  des  Gesetzes  unter  Ausstellung  einer  neuen  Schlußnote,  in  welcher  auf  die  erstausgestellte  Schlußnote
  Bezug  zu  nehmen  ist,  zu  erfolgen.  Die  Direktiobehörde  ist  berechtigt,  sich  die  rechtzeitige  Erfüllung
  dieser  Verpflichtung  nachweisen  zu  lassen.

Handelt  es  sich  in  einem  solchen  Falle  um  ein  Geschäft,  das  nach  §.  15  des  Gesetzes  unter
steueramtlicher  Abstempelung  der  beiderseits  unterschriebenen  Vertragsurkunde  zu  versteuern  ist,  so  hat
gleichwohl  die  Vorlegung  der  Vertragsurkunde  bei  der  Steuerstelle  nach  Maßgabe  der  bezeichneten
Vorschrift  zu  erfolgen;  die  Steuerstelle  vermerkt  auf  der  Urkunde  beziehungsweise  auch  auf  den
mehreren  Stücken  derselben  mit  Unterschrift  und  unter  Beidrückung  des  Amtsstempels,  daß  die  Erhebung
  der  Reichsstempelabgabe  wegen  zeitiger  Unmöglichkeit  der  Berechnung  derselben  ausgesetzt
sei,  und  behält  Abschrift  der  Urkunde  oder  mindestens  der  für  die  Steuerfestsetzung  wesentlichen
Theile  derselben  zurück.  Sobald  die  Berechnung  der  Steuer  möglich  wird,  hat  die  anderweite
Vorlegung  der  Vertragsurkunde  zur  Abstempelung  bei  einer  Steuerstelle  nach  der  Vorschrift  im  S.  15
des  Gesetzes  zu  erfolgen;  falls  mehrere  Urschriften  bestehen,  genügt  die  Vorlegung  einer  derselben.
Die  erstbezeichnete  Steuerstelle  überwacht  in  geeigneter  Weise  die  rechtzeitige  Erfüllung  dieser
Verpflichtung.  -

Bezüglich  der  in  den  88.  10  und  11  sowie  im  8.  15  des  Gesetzes  bestimmten  Fristen  gilt
hierbei  der  Tag,  an  welchem  die  Steuerberechnung  ausführbar  geworden  ist,  als  Tag  des  Geschäftsabschlusses.

  26
        <pb n="144" />
        III.  Lotterieloose.

—  130  —

Die  Direktivbehörde  beziehungsweise  im  Falle  des  Absatzes  2  dieser  Ziffer  die  Steuerstelle
kann,  wenn  die  Berechnung  eines  Theils  der  zu  entrichtenden  Abgabe  möglich  ist,  die  Entrichtung
dieses  Theils  anordnen.

26.  Ist  das  Geschäft  zwischen  Kontrahenten,  welche  nicht  an  demselben  Orte  befindlich  sind,
durch  briefliche  oder  telegraphische  Annahmeerklärung  zu  Stande  gekommen,  so  beträgt  die  Frist  zur
Ausstellung  der  Schlußnote

1.  für  den  zur  Entrichtung  der  Abgabe  zunächst  Verpflichteten  (§.  9  Abs.  1  und  8.  10  des

Gesetzes)  zehn  Tage,

2.  für  den  zur  Entrichtung  der  Abgabe  in  zweiter  Reihe  Verpflichteten  drei  Wochen.

Die  Frist  beginnt  für  den  die  Annahmeerklärung  abgebenden  Kontrahenten  am  Tage  nach
der  Abgabe  der  Annahmeerklärung  behufs  der  Absendung  (Art.  321  des  Handelsgesetzbuchs),  für
den  die  Annahmeerklärung  empfangenden  Kontrahenten  am  Tage  nach  dem  Eingange  dieser  Erklärung,
  und  zwar  auch  im  Falle  einer  brieflichen  Bestätigung  der  telegraphischen  Annahmeerklärung
nach  dem  Eingange  der  letzteren.

Bei  Geschäften  über  Werthpapiere,  welche  zum  Liquidationskurse  abgeschlossen  sind,  beträgt
die  Frist  zur  Ausstellung  der  Schlußnote,  auch  abgesehen  von  den  Fällen  des  ersten  Absatzes,  für
den  zur  Entrichtung  der  Abgabe  zunächst  Verpflichteten  zehn  Tage  und  für  den  zur  Entrichtung
der  Abgabe  in  zweiter  Reihe  Verpflichteten  drei  Wochen.  Die  Frist  beginnt  mit  dem  Tage  nach
dem  Geschäftsabschluß.

Bei  Geschäften,  welche  während  eines  zeitweiligen  Aufenthaltes  im  Auslande  dortselbst
abgeschlossen  (6.  7  Abs.  2  und  3  des  Gesetzes)  oder  vermittelt  sind,  beginnt  der  Lauf  der  zur  Entrichtung
  der  Abgabe  festgesetzten  Fristen  für  den  betreffenden  Verpflichteten  erst  mit  dem  Tage  nach
seiner  Rückkehr  in  das  Inland;  die  Frist  für  die  im  Inlande  befindlichen  Steuerpflichtigen  wird
hierdurch  nicht  geändert.

Zu  §.  17  des  Gesetzes.

27.  Nach  Maßgabe  der  von  den  Landesregierungen  zu  treffenden  näheren  Bestimmungen,
insbesondere  auch  rücksichtlich  der  zu  bestellenden  Sicherheit  dürfen  gestempelte  Formulare  (Ziffer  16)
auf  Kredit  verabfolgt  und  eigene  Formulare  der  Steuerpflichtigen  auf  Kredit  amtlich  gestempelt
werden  (Ziffer  18).  Abgabenbeträge  unter  50  Mark  werden  nicht  kreditirt.  Die  kreditirten  Beträge
sind  bis  zum  fünfundzwanzigsten  Tage  des  dritten  auf  den  Monat  der  Anschreibung  folgenden
Monats  einzuzahlen.

Reichsstempelmarken  werden  nicht  auf  Kredit  verabfolgt.

Zur  Tarifnummer  5.

28.  Behufs  Berechnung  der  Abgabe  von  Lotterieloosen  sind  alle  für  den  Erwerb  eines
Looses  an  den  Unternehmer  oder  dessen  Beauftragte  zu  leistenden  Zahlungen  zum  Preise  des  Looses
zu  rechnen,  insbesondere  auch  die  sogenannten  Schreibgebühren,  Kollektionsgebühren  u.  a.  m.

Zu  §§.  22,  23  und  25  des  Gesetzes.

29.  Wer  im  Bundesgebiete  Lotterien  oder  Ausspielungen  veranstalten  will,  bei  welchen
der  Gesammtpreis  der  Loose  die  Summe  von  100  Mark  übersteigt,  hat  der  zuständigen  Steuerbehörde
  Shätestens  am  siebenten  Tage  nach  dem  Empfange  der  obrigkeitlichen  Erlaubniß  schriftlich
anzumelden:

Namen,  Gewerbe  und  Wohnung  des  Unternehmers,  die  planmäßige  Anzahl  (die
Nummern)  und  den  planmäßigen  Preis  der  Loose,

den  Zeitpunkt,  wo  mit  dem  Vertrieb  der  Loose  begomen  werden  soll,

die  Gegenstände,  die  Zeit  und  den  Ort  der  Ausspielung,

die  Namen  und  Wohnungen  der  unmittelbar  von  dem  Unternehmer  mit  dem  Vertrieb
der  Loose  betrauten  Personen.

Der  in  zwei  Ausfertigungen  einzureichenden  Anmeldung  ist  als  Anlage  ein  amtlich
beglaubigtes  Exemplar  des  obrigkeitlich  genehmigten  Plans  der  Lotterie  oder  Ausspielung
anzuschließen.

Mit  der  Anmeldung  ist  die  Abgabe  für  die  gesammte  planmäßige  Anzahl  der  Loose
einzuzahlen.  Wird  Stundung  der  Abgabe  bis  nach  dem  Beginn  des  Vertriebes  der  Loose  gegen
        <pb n="145" />
        —  131  —

Sicherstellung  des  Abgabenbetrags  oder  ohne  solche  beansprucht,  so  ist  der  Antrag  mit  der  Anmeldung
  vorzulegen.

Bei  solchen  Lotterien  oder  Ausspielungen,  bei  welchen  nach  der  obrigkeitlichen  Erlaubniß
nicht  von  vornherein  eine  bestimmte  planmäßige  Anzahl  von  Loosen  festgesetzt,  dem  Unternehmer
vielmehr  nur  gestattet  ist,  Loose  bis  zu  einer  gewissen  Maximalzahl  auszugeben,  darf  die  Versteuerung
der  Loose  nach  Maßgabe  des  Bedarfs  bewirkt  werden.  Für  die  Anmeldung  des  ersten  Theils  der
auszugebenden  Loose  gelten  die  Bestimmungen  im  ersten  und  zweiten  Absatz  dieser  Ziffer.  Die  Vorlegung
  einer  weiteren  Anzahl  von  Loosen  zur  Abstempelung  ist  mittelst  besonderer  Anmeldung  zu
bewirken,  in  welcher  unter  Angabe  der  Zahl  und  der  Nummern  der  zu  versteuernden  Loose  auf  die
erste  Anmeldung  Bezug  zu  nehmen  ist.

Ist  auf  den  Loosen  oder  Spielausweisen  ein  Preis  nicht  angegeben,  sondern  wird  dieser  von
den  Abnehmern  zugleich  mit  der  Vergütung  für  sonstige  Leistungen  in  einem  ungetrennten  Betrage
bezahlt,  so  hat  der  Unternehmer  in  der  bei  der  Steuerbehörde  einzureichenden  Anmeldung  anzugeben,
welcher  Theil  von  jenem  Betrage  auf  die  Loose  oder  Spielausweise  fällt.  Gleiches  gilt  in  den
Fällen,  in  welchen  eine  Aushändigung  besonderer  Loose  oder  Spielausweise  nicht  stattfindet,  sondern
die  Bescheinigung  über  die  geleistete  Vergütung  (Eintrittskarte  2c.)  zugleich  als  Loos  oder  Spielausweis
  dient.  Der  auf  die  Loose  oder  Spielausweise  zu  rechnende  Betrag  darf  nicht  geringer
sein,  als  der  Werth  der  Gewinne.  Wird  die  Abgabe  von  dem  Unternehmer  überzautt  nicht  oder
nicht  in  befriedigender  Weise  gemacht,  so  steht  es  der  Steuerbehörde  frei,  den  auf  die  Loose  oder
Spieleinlagen  zu  rechnenden  Betrag  nach  eigenem  Ermessen  festzusetzen.

30.  Hinsichtlich  der  von  den  Verwaltungen  der  Totalisatoren  auf  den  Rennplätzen  ausgegebenen
  Bescheinigungen  (Totalisatortickets)  über  die  gezahlten  Einsätze  auf  die  am  Rennen  betheiligten
  Pferde  wird  von  der  Vorlegung  eines  bestimmten  Lotterieplanes  (Ziffer  29  Absatz  2)  abgesehen
  und  gestattet,  daß  die  Versteuerung  der  Spielausweise  nach  Maßgabe  des  Bedarfs  bewirkt
werde.  Die  Veranstalter  der  Ausspielungen  dürfen  nur  versteuerte  Ausweise  über  Einsätze  zur  Ausgabe
  bringen  und  nur  solche  auf  den  Rennplätzen  in  Gewahrsam  halten.

Auf  Antrag  der  Totalisatorverwaltung  kann  indessen  die  Abgabe  bis  zum  Schlusse  des
jeweiligen  Rennens  gestundet  werden.  In  diesem  Falle  ist  von  der  Abstempelung  der  Spielausweise
Umgang  zu  nehmen  und  die  Abgabe  von  dem  am  Schlusse  des  Rennens  sich  ergebenden  Gesammtbruttoertrage
  der  Einsätze  zu  entrichten.  Zu  letzterem  Zweck  hat  die  Totalisatorverwaltung  an  dem
auf  den  Schluß  des  Rennens  folgenden  Tage  einen  den  Spielumsatz  ergebenden  Auszug  ihrer  Bücher
der  zuständigen  Steuerstelle  mitzutheilen  und  den  sich  danach  ergebenden  Stempelbetrag  einzuzahlen,
auf  Erfordern  auch  die  bezüglichen  Bücher  und  Listen  der  Steuerstelle  zur  Einsicht  vorzulegen.

Von  Zeit  zu  Zeit  ist  der  Betrieb  des  Totalisators  im  Stempelinteresse  durch  einen  von
der  Landesregierung  zu  bestimmenden  Beamten  einer  Prüfung  zu  unterziehen.

31.  Wird  Befreiung  von  der  Abgabe  in  Anspruch  genommen,  so  ist  mit  der  Anmeldung
der  Nachweis  zu  führen,  daß  der  Erlös  des  Unternehmens  zu  ausschließlich  mildthätigen  Zwecken
Verwendung  finden  wird.  Ueber  die  Anwendbarkeit  der  Befreiung  und  insbesondere  über  die  Frage,
ob  ein  ausschließlich  mildthätiger  Zweck  vorliegt,  entscheidet  die  Direktivbehörde.  Die  obersten  Landesfinanzbehörden
  sind  ermächtigt,  die  Abgabe  in  solchen  Fällen  aus  Billigkeitsrücksichten  zu  erlassen,
in  welchen  die  Befreiung  nicht  rechtzeitig  mit  der  Anmeldung  in  Anspruch  genommen  ist.

Als  mildthätiger  Zweck  ist  lediglich  die  Unterstützung  hülfsbedürftiger  Personen  anzusehen,
gleichviel  ob  der  Erlös  der  Lotterie  oder  Ausspielung  unmittelbar  an  hülfsbedürftige  Personen  vertheilt
  wird  oder  Anstalten  zufließt,  welche  sich  die  Unterstützung  Hülfsbedürftiger  zur  Aufgabe  stellen.
Auf  Verloosungen  zu  gemeinnützigen  oder  zu  religiösen  Zwecken,  z.  B.  zu  Kirchenbauten  oder
Missionszwecken,  erstreckt  sich  die  Befreiung  nicht.  ·

32.  Die  Behörde,  welche  die  obrigkeitliche  Erlaubniß  zur  Veranstaltung  einer  öffentlichen
Lotterie  oder  Ausspielung  ertheilt,  hat  hiervon  ohne  Verzug  der  zur  Erhebung  der  Abgabe  für  die
Loose  zuständigen  Steuerbehörde  unter  Bezeichnung  des  Unternehmens  und  seines  Zweckes,  des
Namens  und  der  Wohnung  des  Unternehmers,  und  des  Zeitpunkts,  an  welchem  dem  letzteren  die
obrigkeitliche  Erlaubniß  behändigt  worden,  schriftlich  Mittheilung  zu  machen.

Auf  Grund  dieser  Mittheilung  hat  die  Steuerbehörde  sogleich  nach  Ablauf  der  unter  Nr.  29
für  die  Anmeldung  vorgeschriebenen  Frist  wegen  Feststellung  und  Beitreibung  der  Abgabe,  sowie

257
        <pb n="146" />
        Muster  4

—  132  —

nach  Umständen  wegen  der  Verhinderung  des  Loosabsatzes  und  Einleitung  des  Strafverfahrens
das  Erforderliche  zu  veranlassen.

33.  Nachdem  der  Abgabenbetrag  festgestellt,  gebucht  und  entweder  eingezahlt  und  gestundet,
beziehentlich  nachdem  die  Stempelfreiheit  der  Loose  von  der  zuständigen  Behörde  anerkannt  worden
ist,  erfolgt  die  Abstempelung  der  Loose  durch  die  zuständige  Steuerstelle  vermittelst  Stempelaufdrucks.
Der  Stempel  ist  von  runder  oder  ovaler  Form  und  führt  den  Reichsadler  und  über  demselben  die
Aufschrift  „Versteuert“  beziehungsweise  „Stempelfrei“,  darunter  das  Unterscheidungszeichen  der
Abstempelungsstelle.  Die  Loose  oder  Spielausweise  sind  in  einer  solchen  Form  und  Beschaffenheit
herzustellen,  daß  sie  sich  zur  Abstempelung  eignen.

Ungestempelte  Loose  dürfen  —  abgesehen  von  den  Ausspielungen  im  Betrage  von  nicht  mehr
als  100  Mark  —  nicht  ausgegeben  werden.

Nach  näherer  Vorschrift  der  Landesregierung  kann  indessen  bei  den  unter  obrigkeitlicher  Aufsicht
  stattfindenden  Waarenverloosungen  von  der  Abstempelung  der  Loose  Umgang  genommen
werden,  wenn  mit  Rücksicht  auf  die  Zahl  und  den  Preis  der  Loose  die  Abstempelung  unverhältnißmäßige
  Mühwaltung  verursachen  würde.

Die  abgestempelten  Loose  werden  gegen  Empfangsbescheinigung  auf  der  einen  Ausfertigung
der  Anmeldung  zurückgegeben.  Die  andere  bleibt  nebst  ihren  Anlagen  (Ziffer  29)  Belag  zum
Register.  Wenn  Stundung  der  Abgabe  bewilligt  ist,  darf  die  Genehmigung  zum  Beginn  des  Loosabsatzes
  vor  Entrichtung  der  Abgabe  erst  nach  Abstempelung  der  Loose  ausgehändigt  werden.

34.  Der  Abgabe  nach  der  Tarifnummer  5  unterliegen  auch  diejenigen  Spielausweise,  welche
bei  den  auf  Jahrmärkten  und  bei  Gelegenheit  von  Volksbelustigungen  üblichen  öffentlichen  Ausspielungen
  geringwerthiger  Gegenstände  ausgegeben  werden.

In  der  Quittung  über  die  für  derartige  Spielausweise  entrichtete  Reichsstempelabgabe  sind
die  versteuerten  Spielausweise  nach  ihren  Nummern  beziehungsweise  auch  nach  ihrer  Serienbezeichnung
anzugeben.  Findet  Stundung  der  Abgabe  statt,  so  ist  hierüber  eine  Bescheinigung  zu  ertheilen,  in
mlser  “  die  Nummern  und  eventuell  die  Serienbezeichnung  der  Spielausweise  ersichtlich  zu
machen  sind.

Mit  Genehmigung  der  zuständigen  Steuerbehörde  dürfen  die  für  unausgeführt  gebliebene
Ausspielungen  bestimmt  gewesenen  Spielausweise  zu  einer  anderen  Zeit,  beziehungsweise  bei  einer
anderen  Gelegenheit  zur  Ausgabe  gelangen,  sofern  bei  der  Steuerbehörde  ein  hierauf  bezüglicher
Antrag  unter  Vorlegung  der  Spielausweise  und  der  Quittung  über  die  für  dieselben  gezahlte  Abgabe,
beziehungsweise  der  Bescheinigung  über  die  erfolgte  Stundung  dieser  Abgabe,  mit  der  neuen  Aniis
  gemäß  der  Ziffer  29  gestellt  wird.  Ueber  die  Genehmigung  ist  eine  schriftliche  Bescheinigung
zu  ertheilen.

Bei  Ausspielungen  der  bezeichneten  Art  können  die  Steuerstellen  auf  die  Abstempelung  des
ersten  und  des  letzten  Looses  jeder  Serie,  oder  jedes  zusammenhängenden  Bogens  sich  beschränken;
dieselben  haben  alsdann  die  Art  der  Abstempelung  in  der  auszustellenden  Quittung  anzugeben.  Die
Veranstalter  der  Ausspielung  sind  in  solchen  Fällen  verpflichtet,  die  Quittung  der  Steuerstelle  während
der  Ausspielung  bei  sich  zu  führen  und  beim  Verkauf  der  Loose  genau  nach  der  Reihenfolge  der
Serien  und  der  einzelnen  Nummern  sich  zu  richten;  auch  dürfen  sie  am  Orte  der  Ausspielung  (in
der  Spielbude  2c.)  keine  anderen  Loose  vorräthig  haben,  als  die  zu  den  abgestempelten  Serien  oder

Bogen  gehörigen.

35.  Nummerlisten,  welche  bei  öffentlich  veranstalteten  Ausspielungen  von  Gegenständen  zur
Beifügung  der  Namen  der  Spieler  unter  Erhebung  des  entsprechenden  Betheiligungsbetrages  vom
Spielunternehmer  in  Umlauf  gesetzt  werden,  sind  zur  Abgabe  nach  der  Tarifnummer  5  des  Reichsstempelgesetzes
  nicht  heranzuziehen.

Zu  §.  23  des  Gesetzes.

36.  Die  Landesregierungen  bestimmen,  in  welchen  Fällen  und  unter  welchen  Bedingungen
die  Genehmigung  zum  Absatz  der  Loose  vor  der  Entrichtung  der  Abgabe  gegen  Sicherstellung  der
letzteren  oder  ohne  solche  ertheilt,  oder  sonst  die  Abgabe  gestundet  werden  kann.

Zu  §§.  24  und  25  des  Gesetzes.

37.  Ausländische  Loose  und  Ausweise  über  Spieleinlagen  sind  der  zuständigen  Steuerstelle
mit  einer  nach  dem  anliegenden  Muster  1  doppelt  auszustellenden  Anmeldung  unter  Einzahlung  des
        <pb n="147" />
        —  133  —

Abgabenbetrags  innerhalb  der  im  8.  24  des  Gesetzes  bezeichneten  Frist  zur  Abstempelung  vorzu—
legen.  Wegen  der  Buchung  der  Abgabe,  der  Beläge  und  wegen  der  Abstempelung  der  Loose  gelten
die  Bestimmungen  unter  Ziffer  33.  Stundung  der  Steuer  findet  nicht  statt.

Zu  §.  27  des  Gesetzes.

38.  Für  unabgesetzt  gebliebene  Loose  2c.  einer  zu  Stande  gekommenen  Ausspielung  wird
die  Reichsstempelabgabe  nicht  erstattet.  Tritt  indessen  eine  Aenderung  des  Lotterieplans  in  der
Art  ein,  daß  die  unabgesetzten  Loose  oder  ein  Theil  derselben  von  der  Verloosung  ausgeschlossen
werden  und  der  Gesammtwerth  der  Gewinne  dementsprechend  ermäßigt  wird,  so  kann  mit  Genehmigung
  der  obersten  Landesfinanzbehörde  die  Steuer  für  die  von  der  Verloosung  ausgeschlossenen
Loose  erstattet  werden.

Zu  §.  28  des  Gesetzes.

39.  Die  Verwaltungen  der  Staatslotterien  haben  spätestens  am  fünfzehnten  Tage  nach
Ablauf  der  Ziehung  jeder  Klasse  dem  Reichsschatzamt  die  Zahl  der  abgesetzten  Loose  und  den
Preis  der  Loose  (Ziffer  28)  anzuzeigen.  Diese  Anzeigen  sind  unter  Benutzung  eines  von  dem
Reichsschatzamt  vorzuschreibenden  Formulars  doppelt  zu  erstatten.  Das  Reichsschatzamt  setzt  die
zu  entrichtende  Steuer  fest.

1

Zu  §.  31  des  Gesetzes.

40.  Für  verdorbene  Reichsstempelmarken  und  für  Reichsstempelzeichen,  mit  welchen  demnächst
  verdorbene  Formulare  oder  Werthpapiere  versehen  sind,  kann  Erstattung  beansprucht  werden,
wenn  von  den  Stempelzeichen,  Formularen  und  Werthpapieren  noch  kein  oder  doch  kein  solcher
Gebrauch  gemacht  worden  ist,  dem  gegenüber  durch  die  Erstattung  das  Steuerinteresse  gefährdet  erscheint.

Der  Erstattungsanspruch  ist  bei  der  Direktivbehörde  des  Bezirks  innerhalb  dreier  Monate,
nachdem  der  Schaden  dem  Berechtigten  bekannt  geworden  ist,  unter  Vorlegung  der  verdorbenen
Marken,  Formulare  und  Werthpapiere  anzumelden;  auf  Erfordern  sind  die  quittirten  Anmeldungen,
welche  den  Betrag  der  für  die  verdorbenen  Werthpapiere  entrichteten  Abgabe  ergeben,  beizufügen.

Eine  baare  Zurückzahlung  der  entrichteten  Reichsstempelabgabe  findet  solchenfalls  nicht  statt.
Bei  Formularen  und  Marken  erfolgt  die  Erstattung  im  Wege  des  Umtausches,  und  zwar  werden
in  der  Regel  für  verdorbene  Formulare  gestempelte  Formulare,  für  verdorbene  Marken  Marken
abgabefrei  verabfolgt.  Der  Verabfolgung  gestempelter  Formulare  steht  die  Abstempelung  von
Privatformularen  gleich.  Den  Wünschen  des  Antragstellers  hinsichtlich  des  Abgabebetrages  der
einzelnen  Stücke  ist  thunlichst  Rechnung  zu  tragen.  Die  Landesregierungen  können  anordnen,  daß
in  solchen  Fällen,  in  denen  gestempelte  Formulare  des  Musters  d  in  größerer  Menge  im  Umtausch
gegen  verdorbene  Formulare  oder  Marken  beansprucht  werden,  die  Herstellungskosten  für  die  erstbezeichneten
  Formulare  zu  erstatten  seien.

An  Stelle  der  verdorbenen  Werthpapiere  hat  die  betreffende  Steuerstelle  nach  näherer  Anweisung
  der  Direktivbehörde  dem  Berechtigten  auf  Grund  vorheriger  Anmeldung  nach  den  Vorschriften
  unter  Ziffer  2  neu  ausgestellte  Werthpapiere  von  demselben  Steuerwerth  abgabefrei  abustempeln.

zustem  Die  etwa  entstehenden  Portokosten  trägt  der  Antragsteller.

Die  verdorbenen  Marken  und  Formulare,  sowie  die  aus  den  Werthpapieren  herausgeschnittenen
  Stempelzeichen  werden  bei  der  Direktivbehörde  in  Gegenwart  zweier  Beamten  vernichtet.

41.  Reichsstempelmarken  und  amtlich  gestempelte  Formulare  des  Musters  d  können,  wenn
sie  unbeschädigt  sind,  bei  den  von  den  Landesregierungen  bestimmten  Steuerstellen  gegen  Marken
oder  Formulare  zu  anderen  Steuerbeträgen  oder  für  andere  Geschäfte  umgetauscht  werden;  indessen
findet  auch  hier  in  der  Regel  der  Umtausch  von  Formularen  nur  gegen  gestempelte  Formulare,  der
Umtausch  von  Marken  nur  gegen  Marken  statt.  Der  Verabfolgung  gestempelter  Formulare  steht  die
Abstempelung  von  Privatformularen  des  Antragstellers  gleich.

Zu  §F.  39  des  Gesetzes.

42.  Die  Beamten  zur  Wahrnehmung  der  im  §.  39  Absatz  2  des  Gesetzes  bezeichneten
Geschäfte  werden  nach  Maßgabe  der  ihnen  ertheilten  näheren  Anweisung  selbständig  davon  Ueber-IV.

  Allgemeine
Bestimmungen.
        <pb n="148" />
        —  134  —

zeugung  nehmen,  ob  den  Vorschriften  des  Gesetzes  gemäß  verfahren  worden  ist.  Die  Vorstände  der
zu  revidirenden  Anstalten,  an  welche  der  revidirende  Beamte  bei  Beginn  der  Revision  sich  wenden
wird,  haben  ihm  die  zu  diesem  Zweck  gewünschten  Werthpapiere,  Schlußnoten,  Beläge  und  sonstige
Schriftstücke,  sowie  Geschäftsbücher  zur  Einsicht  vorlegen  zu  lassen,  Auskunft  zu  ertheilen  und  ihm
einen  angemessenen  Raum  für  die  Erledigung  seiner  Obliegenheiten  zur  Verfügung  zu  stellen.

Zu  8.  41  des  Gesetzes.

43.  Wenn  im  Laufe  eines  Verwaltungsstrafverfahrens  die  kaufmännischen  Geschäftsformen
zu  Zweifeln  in  Betreff  der  Beurtheilung  des  Sachverhältnisses  Anlaß  geben  oder  für  die  Anwendung
der  Tarifnummer  4b  Zweifel  darüber  bestehen,  ob  das  Geschäft  als  ein  solches  anzusehen  ist,  das
unter  Zugrundelegung  der  Usancen  einer  Börse  abgeschlossen  ist,  oder  ob  es  sich  um  börsenmäßig
gehandelte  Waaren  handelt,  so  sind  über  die  zweifelhaften  Fragen  geeignete  Sachverständige  zu
hören.  In  Bezirken,  für  welche  Handelsvorstände  bestehen,  haben  diese  der  Steuerbehörde  für  die
verschiedenen  Geschäftsbranchen  Sachverständige  zu  bezeichnen.

Uebergangsbrstimmung.
44.  Bis  zum  1.  Oktober  1894  dürfen  die  bisher  ausgegebenen  Stempelzeichen  auch  für
Waarengeschäfte  (Tarifnummer  4  b)  verwendet  werden.
        <pb n="149" />
        —  135  —

Muster-2.
Eingegangen  anm  *  18
Nr.  des  Anmeldungsregisters.
Nr............................  des  Heberegisters.
(Schwarzstempel.)

Anmeldung,

betreffend

die  Versteuerung  beziehungsweise  Abstempelung  von  inländischen  Aktien,  Rentenund
  Schuldverschreibungen  nach  dem  Reichsstempelgesetz.

 

Der  Unterzeichnete  beantragt  die  Abstempelung  der  anbei  erfolgenden,  umstehend  näher  bezeichneten
Werthpapiere  und  ist  damit  einverstanden,  daß  dem  Ueberbringer  der  unten  ausgefertigten  Empfangsbescheinigung
  gegen  Aushändigung  derselben  die  abgestempelten  Werthpapiere  zurückgegeben  werden,  sowie
daß  die  Steuerbehörde  zur  Prüfung  der  Legitimation  des  Ueberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung
zwar  berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet  sein  soll.

Vor=  und  Zuname.
Des  Anmeldenden  Wohnort  und  Wohnung.

 

Empfangsbescheinigung.

Die  umstehend  verzeichneten  Werthpapiere  sind  der  unterzeichneten  Steuerstelle  übergeben  und
werden  nach  erfolgter  Abstempelung  dem  Ueberbringer  dieser  Empfangsbescheinigung  ausgehändigt  werden.
Die  Steuerstelle  behält  sich  das  Recht  vor,  die  Legitimation  des  Ueberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung
zu  prüfen,  ist  jedoch  zu  einer  solchen  Prüfung  nicht  verpflichtet.

,  den  ten  18

(Amtsbezeichnung,  Unterschriften  und  Schwarzstempel  der  Steuerstelle.)
        <pb n="150" />
        136

 

 

Der  Werthpapiere

 

 

 

 

8  Name

z

7  und  Gattung  Bezeichnung  nach  Ort  Datum  Nenn-7
  Wohnort  (Benennunoy)  Stück=  Soerien-  fort-  werkh.
2  des  und  zahl.  Nummer  Littera  laufenden  der

5  Anmeldenden.  Emittent.  c  Num-Ausfertigung.

«  mern.
L  2  4.  .  6.  7.  s  9  10.
        <pb n="151" />
        Zu  versteuern

—  137  —

 

 

 

.,  -  EswirdBe-NähereVeist
  für  jedes  Betrag  Auf  Es  sind  noch  Gesammt=  freiung  für  gründung  der
r  der  den  Betrag  zu  erheben  betrag  die  AbgabeAngaben  in
Nennwerth  von  Abgabe  (Sp.  11)  Jan  Abgaben  beansprucht:  den  Spalten
n  ».  .  ...  der  a)  für  wieviel11,  13  und  16
oder  für  jedes  sind  für  jedes  Abgabe  Stück?  sowie
b)  der  Betrag  Stück  anzurechnen  Stück  b)  aus  welchem  sonstige  Bevon
  Grundeemerkungen.
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20
        <pb n="152" />
        <pb n="153" />
        —  139  —

Muster  b.
Eingegangen  den  18
MWMVIVWMM..  .  des  Anmeldungsregisters.
WMWIVWM.  des  Heberegisters.
(Schwarzstempel.)

Anmeldung,

betreffend

die  Versteuerung  beziehungsweise  Abstempelung  von  ausländischen  Aktien,  Rentenund
  Schuldverschreibungen  nach  dem  Reichsstempelgesetzt.

 

Der  Unterzeichnete  beantragt  die  Abstempelung  der  anbei  erfolgenden,  umstehend  näher  bezeichneten
Werthpapiere  und  ist  damit  einverstanden,  daß  dem  Ueberbringer  der  unten  ausgefertigten  Empfangsbescheinigung
  gegen  Aushändigung  derselben  die  abgestempelten  Werthpapiere  zurückgegeben  werden,  sowie
daß  die  Steuerbehörde  zur  Prüfung  der  Legitimation  des  Ueberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung
zwar  berechtigt,  aber  nicht  verpflichtet  sein  soll.

.........................................................  ,  den  GEI»  18

Vor=  und  Zuname.
Des  Anmeldenden  Wohnort  und  Wohnung.

Empfangsbescheinigung.

Die  umstehend  verzeichneten  Werthpapiere  sind  der  unterzeichneten  Steuerstelle  übergeben  und
werden  nach  erfolgter  Abstempelung  dem  Ueberbringer  dieser  Empfangsbescheinigung  ausgehändigt  werden.
Die  Steuerstelle  behält  sich  das  Recht  vor,  die  Legitimation  des  Ueberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung
zu  prüfen,  ist  jedoch  zu  einer  solchen  Prüfung  nicht  verpflichtet.

,  den  ten  18

(Amtsbezeichnung,  Unterschriften  und  Schwarzstempel  der  Steuerstelle.)

26*
        <pb n="154" />
        Der  Werthpapiere
Lau-  Name
fende  Vu  Gattung  Bezeichnung  nach  Ort  Datum
ohnor  »
Num-  dee  Geremung  *  Serien-  fortmer.
  Anmeldenden.  un  zahl.  Nummer  Uittera.  laufenden,  der  Ausfertigung.
Emittent.  ꝛc.  Nummern.
1  2.  9r*  4.  ö.  6.  7.]  8.
        <pb n="155" />
        141  —

 

 

 

 

Nennwerth  Zu  versteuern  ist  Auf  den  Es
der  a)  der  vole  Nennwerth  Abgabe-  Betrag  sind  noch  Gesammt-Stücke
  b)  eine  Einzahlung  voß  betrag  (Spalte  13)  zu  betragBemerür
  #  kommen  erheben
nach  :  nach  nach  nach  für  lebes  in  Anrech-  gerbten  der  kungen.
ausländi=  deutscher  fremder  deutscher  Stück  nun  Stück  Abgabe
Shiern  Währung  Währung.  Währung  g
g.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.
        <pb n="156" />
        Muster  c.

Eingegangen  den
Mr.............................  des  Anmeldungsregisters.

Mc·............................  des  Heberegisters.

(Schwarzstempel.)

18

142

Vorläufige  Anmeldung,
daß  stempelpflichtige  inländische  Werthpapiere  zur  Zeichnung  aufgelegt  werden  oder  zu

(§.  4  des  Reichsstempelgesetzes.)

weiteren  Einzahlungen  auf  solche  aufgefordert  wird.

 

 

Der  Werthpapiere,  auf  welche  sich
die  Anmeldung  in  Spalte  6  bis  9

Es  soll
erfolgen  die

Die  Zeichnung
bezw.  Einzahlung
soll  erfolgen

 

Des  bezieht,
Anmeldenden  —
Gattung  Serie,  Auf--  .  Auf-  bei  Be-Name
  .  forderung  ei
und  Stück  Littera,  Nenn--  #legung  zur  an  vwelchen  merkungen.
und  Be-  und  ur  Ein-  l
werth  3  welchen  deutschen
Wohnort  zeich-  zahl.  Num-  Zeich-  zahlung  Tagen  e
nung.  mern.  nung.  von  Stellen.
Mark.  Mark.
1.  2.  4.  b.  6.  J.  8.  9.  10.
        <pb n="157" />
        Schlußnote.  Nr.  Schlußnote.  W.
,  den  18  maum  —md  ,  den  18—.

Von

für  die  Verwiendung  von

Stemp  elimarken.

An  .....·.....·.·...........·...  ;  An

Gegenstand  des  Geschäfts:  Gegenstand  des  Geschäfts:

Lieferungstermin  per  Lieferungstermin  per

143
ilpojspanq

Preis  oder  Kurs:  Preis  oder  Kurs:
Werth  des  Gegenstandes:  Werth  des  Gegenstandes:

Sonstige  Bemerkungen:  Sonstige  Bemerkungen:

Vermittelt  durch:  Vermittelt  durch:

in  in
000  000  000  000

Muster  d.
        <pb n="158" />
        Muster  e.

Eingegangen  den

—  144

18.

 

 

 

 

Nr.  des  Anmeldungsregisters.
Nr.  des  Heberegisters.
(Schwarzstempel.)
Anmeldung
zur
Abstempelung  von  Formularen  zu  Schlußnoten  durch  die  Reichsdruckerei.
(Tarifnummer  4  zum  Reichsstempelgesetz.)
Es  sollen  abgestempelt
Name  und  Wohnung  werden:
Nr.  des  Stückzahl  zum  Steuerbetrag  Bemerkungen.
Anmeldenden.  der  Abgabent  etrage
Formulare.
Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  .  6.
        <pb n="159" />
        —  145  —

 

Eingegangen  den  18  ..  .

Mc............................  des  Anmeldungsregisters.

Mc...........·.................  des  Heberegisters.
(Schwarzstempel.)

zur

Anmeldung

Wuster  ¶

Versteuerung  für  ausländische  Lotterieloose.

(Tarifnummer  5  zum  Reichsstempelgesetz.)

7—fer-,

 

 

Name  Der  einzelnen  Loose  d  bolteri-  Abgabenbetrag
Tag  Preis  unternehmers  Sitz,  geit  der  »·
un  einschließlich  nähere  Bezeich-  a)  im  Einzelnen
der  Wohnung  An--  Schreibgeld  2c.  in  nung,  auch  Name]  Ziehung  und
Anmeldung.  des  zahl.]  der  n  cher  und  Vehnort  der  Loose.  b)  in  Summe.
Anmeldenden.  fremden  unternehmers
Währung.  "  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  J.  8.
        <pb n="160" />
        <pb n="161" />
        —  147  —
Muster  g.

Exrste  Ausfertigung.

Berlin,  den  6.  J#cnd  1894.

Antrag

des  Bankiers  M.  zu  Her  auf
Erstattungvon  Stempelfür  Arbitragegeschäfte
  für  den  Monat  ##/#o“  1894.

(Der  Erstattungsantrag  ist  in  doppelter,
der  Auszug  aus  dem  Arbitragebuch  in  einfacher
Ausfertigung  für  je  einen  Kalendermonat  bis
zum  10.  des  folgenden  Monats  einzureichen.)

Der  KöniçglEichen  Boumialstetterd#eitton  überreiche  #ch
in  der  Anlage  einen  Auszug  aus  meimem  Arbitragebuch
für  den  Monat  Maz  1894,  indem  rch  die  Richtigkeit  der
darin  enthaltenen  Angaben  bescheinige.

Auf  Grund  dieses  Auszuges  beantrage  2ch  gemäß
Tarifnummer  4a  des  Reichsstempelgesetzes  die  Erstattung
eines  Stempelbetrages  von  Mark

.·............·...........  .Pfennig.

An

die  Königliche  Provinaialsteuerdirelction

zu
Berlin.

27*
        <pb n="162" />
        148  —

Das  Könic#liche  Eazcpfstettcramf  /###  #kcnaische  Gegenstäinde  zu  Bern  wird  angewiesen,  den  umstehend
  bezeichneten  Betrag  an  Reichsstempelabgaben-Ermäßigung  in  Höhe  0v.  Dark
–  Pfennig,  in  Worren...  Mark  HFFFpfrennig,  an  den  Antragsteller
  gegen  Quittung  zu  zahlen.

Ben,  den  189

Der  Provinugtolssceuerdiretor.

4
Vorstehenden  Betrag  0voN:⅜AA+A+ÜAa  Mark  Pfennig,  in  Worten
Mark  Pfennig,  habe  #ch  von  den  Könilchen  Hauptsteueramt  für

Zmldmdesche  Gegenstände  zu  PDerlin  gezahlt  erhalten.

Beriin,  den  189
        <pb n="163" />
        —  149  —

Wuster  n.

Auszug
aus  dem

Arbitragebuch.
        <pb n="164" />
        150

 

 

 

 

 

——  —  —  —  —  —
1.  2.  8.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.7)  12.  18.
Steuer-  Der
Lau-  -.  Rückichtiger
  Werth  des
fendes,  Datu  Ge  enstand  Per  drrt  ne  Nr.  Ver-4Peschäfts.e3
Nr.  des  -  des  des  Ge-  „des  «  Be  (Sdat  3,  stattender  Bedes
  Geschäfts-  des  Nennwerth.  Kurs.  Gegen=  schäfts-  Metisten  der  wendeter  durcdenStempel.
Arbi-  standes  ab-  falls  Schluß-  S  l  Werth  des  betrag  merkungen.
trage-abschlusses.Geschäfts.  esheafts  cch  —  Meta-  note.  sStempe  Gegen,  νν
usses.  «  ge»01  11).
buches.  nicht  über  Geschäft.  Höhe  von  Spalte  1)
Monat.  Tag.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Mark.  f.
1894.
J.  Mai  I  Gekauft
Kallen.=  5%
Kente  Frs.  200  000  70,600%%  Berlin  —  761  24  6  123000  6  115
2.  -  2.  Gekauft
Lombarden  Stũck  1000]  46,501  186  000MWien  —  899180  7  45
Nre.  500  000
3.  10.  Gexauft
Egupter  Frs.  100  000  104  84000  Paris  —  105  40  94  000  4  20
4.  12.Geaut  »
Ungar.  4%
Goldrentee  30000%¾¼  —  Londonzard  –  —  —1  —  —
Brotkhers  I
c  Comp.
5.  -  16.Gexauft
Russ.  Noten
ult.  Juni  Rbl.  90000  218  197  000  Berlin  —  220  “  197  000  ——
6.  117.  Gekauft
Russ.  Woten
ult.  Juni  Ebl.  100  0001  220  220000]  Berlin  —  290  220  000|1
7.  -  19.  TVerkauft
Russ.  Noten
ult.  Juni  Rbl.  100  000]  219  219  000  Berlin  —  270  80900010  95

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Falls  der  Betrag  in  Spalte  4a  nicht  niedriger  ist  als  in  Spalte  1,  ist  Spalte  11  gemäß  Spalte  6  ausgzufüllen,  anderenfalls
  ist  Spalte  11  aus  Spalte  1a  und  5  zu  berechnen.
        <pb n="165" />
        14.  24.  3a.  44.  5a.  6a.  7a.  8a.  Da.  10  a.  11a.  *)  12a.  184.
Steuer-  Der
Lau-  ichtiger  Werth  des  Rück.
fende  Datum  vlchtig  DOrt#Name  4n  Geschäfts  zuer.
gr  des  Gegenstand  des!  des  Ge.es  Nr.  Ver--Spalte  65)  stattender  8
gen-  »  Metiste  d  wird  gedeckt  edeseschäfts-
  des  Nennwerth.  Kurs.  Gegen-  schäfts-  Metisten  er  wendeter  durch  den  Stempel-.
  cschaf-  standes  falls  Schluß-  Werth  des  betra  *
Arbi-  2  ab-  Stemvel  Werth  de  6  merkungen.
abschlussess  Geschäfts.  des  Meta=  note.  tempelGegen-½%  4
trage-  Geschästs  schlusses.  Geschäft  geschäfts  in  Spalte  119)
buches.  nicht  über  Valt.  Höhe  von
Monat.  Tag.  Mark.  Mark.]f.  Mark.  Mark.  Pf.  «
1894.
1.  Mai  I.  Verkauft
Italien.  500
Rente  Frs.  200000  77,151  125  000  Paris  —  5%  %%  76.  rrolonoirt=!0n
  nmecdt10
dis  velzmo
Mai.
2.  -  1.Verkauft
LombardenStück  500  98  000  #Berlin  —  20  5%%%  980600  40
Frs.  250  000
2.]  desgr.  Stack  7200%0#  —  26  s850]  59000  2
Vr.  750  000
3.  -  10.  Versauft
Egypter  2  2000  03⅝  43  060  London  —  45  420243000  2.
(Frs.  50000)
Oü  11.  Frs.  50  00)  42000]  Berlin  —  50  3S0  2  7%
4.  -  15.Verkauft
Ungar.  4%
Goldrente  7  000000  %6  ¼OOFya  nB-  —  210  1093  9656  000  450  25  unc  74.
(+  50  000)  furt  a.  M.  feiertage.
5.  -  17.Gelmuft
Wechsel  aus
London  2  100003  13.  —  Peters-  —  —  —  -  —  —  —
F7.  1  burg.
6.  -118.  Gekauft
Halbimperials
  Stuch  145  —  Peters  —  —  —  —  —  —  —
13  625  *  burg
Stück
7.  OD  21Geaut
Autszahliung
Petersburg
ull.  J##ntiREZ.  700  000  0  —  Paris  —  —  —  —  —  ——%
Vr.  ver
100
Iebl.
Summe
Dazu  Spalle  J  J..
ZEt##sammen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Falls  der  Betrag  in  Spalte  4  nicht  niedriger  ist  als  in  Spalte  4a,  ist  Spalte  11  a  gemäß  Spalte  6  a  auszufüllen,  anderenalls
  ist  Spalte  11a  aus  Spalte  4  und  ba  zu  berechnen.
        <pb n="166" />
        B.
Bestimmungen

über
die  Erhebung  und  Verrechnung  der  nach  dem  Reichsstempelgesetz  zu
entrichtenden  Abgaben.

 

1.  Jede  zur  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben  ermächtigte  Steuerstelle  hat  über  die  bei
ihr  zur  Einzahlung  kommenden  dergleichen  Abgaben  ein  besonderes  Heberegister  zu  führen,  dessen
Einrichtung  die  Landesregierung  bestimmt.  Das  anliegende  Muster  1  dient  dabei  als  Vorbild.
Die  Buchung  der  Steuer  im  Heberegister  findet  erst  statt,  sobald  die  Abstempelung  der  Werthpapiere
und  der  mit  Stempelaufdruck  zu  versehenden  Privatformulare  zu  Schlußnoten  (Ziffer  18  der  Auslührung
  vorschrifer)  beziehungsweise  die  Bedruckung  der  Lotterieloose  mit  dem  Kontrolestempel
erfolgt  ist.

Hebestellen,  welche  nur  mit  dem  Verkauf  von  Formularen  zu  Schlußnoten  und  von  Reichsstempelmarken,
  mit  der  Abstempelung  von  Privatformularen  zu  Schlußnoten  und  von  Vertragsurkunden
  (§.  15  des  Gesetzes)  beauftragt  sind,  können  die  Einnahme  dafür  je  nach  der  Bestimmung
der  Landesregierung  auch  in  anderen  Registern  nachweisen.  Auf  diese  Register  finden  die  nachstehend
  unter  Ziffer  5  Absatz  2  und  3  getroffenen  Anordnungen  keine  Anwendung.

Bezüglich  derjenigen  Werthpapiere,  welche  gemäß  §.  6  Absatz  1  des  Gesetzes  zu  Ausnahmesätzen
  abgestempelt  werden,  ist  in  der  Bemerkungsspalte  ein  entsprechender  Vermerk  zu  machen.

Alle  Anmeldungen  zur  Abstempelung  von  Werthpapieren  sind  zunächst  in  ein  Anmeldungsregister
  nach  dem  anliegenden  Muster  2  einzutragen;  desgleichen  diejenigen  Anmeldungen
über  Formulare  zu  Schlußnoten,  sowie  zur  Versteuerung  von  Lotterieloosen,  welche  nicht  sofort  oder
noch  am  Tage  des  Eingangs  erledigt  werden  können.  Durch  dieses  Register  wird  die  Abgabe  bis
zur  erfolgten  Stempelung  der  Papiere  und  Erhebung  der  Steuer  festgehalten.  Dasselbe  dient  zugleich
  zur  Kontrole  über  die  Stempelung  derjenigen  Werthpapiere  und  Loose,  welche  von  der  Reichsstempelabgabe
  befreit  sind,  jedoch  mit  einem  Reichsstempel  versehen  werden  müssen.

3.  Die  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  für  Aktien,  Renten=  und  Schuldverschreibungen
ermächtigten  Steuerstellen  führen  außerdem  ein  Kontrolebuch  über  diejenigen  Anzeigen,  welche  nach
S.  4  des  Gesetzes  die  Emittenten  von  inländischen  Werthpapieren  zu  erstatten  haben.  Dasselbe  ist
nach  dem  beigeschlossenen  Muster  3  anzulegen.

4.  Von  den  Steuerstellen,  welche  Formulare  zu  Schlußnoten  und  Reichsstempelmarken  zu
verkaufen  haben,  ist  über  die  Einnahme  und  Ausgabe  an  solchen  Stempelzeichen  ein  besonderes
Konto  zu  führen,  dessen  Einrichtung  von  der  Landesregierung  bestimmt  wird.  Dasselbe  erhält  die
aus  dem  Muster  5  (nachstehend  Ziffer  14)  ersichtlichen  Abschnitte  und  dient  zugleich  als  Heberegister
über  die  Herstellungskosten,  welche  nach  Ziffer  17  und  40  der  Ausführungsvorschriften  die  Steuerpflichtigen
  der  Landeskasse  für  ungestempelte  Formulare  zu  Schlußnoten,  sowie  für  die  als  Ersatz
für  verdorbene  Stempelzeichen  verabfolgten  gestempelten  Schlußnotenformulare  zu  erstatten  haben.
Die  für  diese  Formulare  einzuziehenden  Preise  bestimmt  die  Landesregierung.

Ferner  werden  in  dem  Konto  unter  Benennung  der  Empfänger  die  gestempelten  Formulare
zu  Schlußnoten  und  die  Reichsstempelmarken  verausgabt,  für  welche  ein  Werthbetrag  nicht  zu  erheben
  ist.  Der  unter  a  der  Ausgabe  zu  berechnende  Werth  der  verkauften  Stempelzeichen  muß
znn  der  Summe  der  nach  Spalte  13  und  14  des  Heberegisters  dafür  erhobenen  Steuerbeträge  übereinstimmen.


Die  von  Steuerpflichtigen  zum  Umtausch  zurückgegebenen  gestempelten  Formulare  zu  Schlußnoten
  und  Reichsstempelmarken  sind,  bevor  sie  vereinnahmt  werden,  in  Bezug  auf  ihre  Echtheit  und
Unversehrtheit  zu  prüfen.  ·
        <pb n="167" />
        —  153  —

5.  Die  zu  1  und  2  genannten  Register  werden  nach  Ablauf  jedes  Vierteljahres  abgeschlossen
und  mit  den  dazu  gehörigen  Belägen  an  die  Direktivbehörde  zur  Revision  eingereicht.  Auf  die
Erledigung  der  Erinnerungen  finden  die  für  die  Zollverwaltung  in  dieser  Beziehung  ertheilten  Vorschriften
  sinngemäße  Anwendung.

Eine  Vernichtung  der  Hebe=  und  Anmeldungsregister  und  der  dazu  gehörigen  Beläge  darf
burpnslau  von  zehn  Jahren  nach  dem  Etatsjahr,  für  welches  die  Register  geführt  sind,  nicht
tattfinden.

Zur  Herbeiführung  und  Sicherung  der  gleichmäßigen  Ausführung  des  Reichsstempelgesetzes
in  allen  Bundesstaaten  werden  die  Landesregierungen  auf  Ersuchen  des  Reichskanzlers  von  Zeit  zu
Zeit  einige  bei  den  Direktivbehörden  bereits  revidirte  Register  mit  den  Belägen  mittheilen.  Ergeben
sich  bei  deren  Einsicht  Bedenken,  so  trifft  die  Landesregierung  die  zur  Erledigung  erforderlichen  Anordnungen
  und  giebt  zugleich  dem  Reichskanzler  von  dem  Verfügten  Kenntniß.

Das  Kontrolebuch  verbleibt  bei  den  Steuerstellen;  es  ist  dauernd  und  sicher  aufzubewahren.

6.  Die  Herstellung  der  von  den  Steuerstellen  zu  verkaufenden,  mit  Stempelaufdruck  versehenen
  Formulare  zu  Schlußnoten,  sowie  der  umgestempelten  Schlußnotenformulare  und  der  Reichsstempelmarken
  (Ziffer  16  und  17  der  Ausführungsvorschriften)  erfolgt  bei  der  Reichsdruckerei.
Die  Landesregierungen  haben  diese  Stempelzeichen  und  ungestempelten  Formulare  von  der  Reichsdruckerei
  gegen  Erstattung  der  Herstellungskosten  anzukaufen.  Die  nach  Maßgabe  der  Herstellungskosten
  von  der  Reichsdruckerei  zu  berechnenden  Preise  stellt  das  Reichsschatzamt  fest  und  theilt  sie  den
Landesregierungen  mit.

Die  Reichsdruckerei  verabfolgt  nur  denjenigen  Amtsstellen  Reichsstempelzeichen,  welche  ihr  von
den  Regierungen  als  zum  unmittelbaren  Bezuge  derselben  berechtigt  bezeichnet  werden.  Jede  Regierung
erhält  vierteljährlich  von  der  Reichsdruckerei  eine  mit  den  quittirten  Lieferscheinen  belegte  Rechnung
über  die  von  ihr  zu  erstattenden  Herstellungskosten.  Den  Betrag  der  Rechnung  lassen  die  Regierungen
  an  die  Reichsdruckereikasse  entweder  unmittelbar  oder  durch  Vermittelung  der  Reichs-Hauptkasse
  zahlen.

Privatpersonen  erhalten  von  der  Reichsdruckerei  weder  Stempelzeichen  noch  ungestempelte

ormulare.
d  Die  Kosten  der  auf  den  Antrag  von  Steuerpflichtigen  bei  der  Reichsdruckerei  bewirkten
Abstempelung  von  Werthpapieren  und  Formularen  zu  Schlußnoten  werden  von  der  Reichsdruckerei
in  jedem  einzelnen  Falle  bei  derjenigen  Steuerstelle  liquidirt,  welche  die  Abstempelung  bestellt  hat.
Für  die  sofortige  Berichtigung  dieser  Rechnungen  haben  die  Steuerstellen  Sorge  zu  tragen.

7.  Die  von  den  Steuerstellen  zur  Stempelung  von  Werthpapieren,  sowie  zur  Abstempelung
von  Lotterieloosen  zu  verwendenden  Stempel  liefert  für  Rechnung  der  Landesregierungen  die  Reichs—
druckerei.  Die  Stempel  jeder  Steuerstelle  erhalten  als  Unterscheidungszeichen  eine  besondere  Nummer,
welche  nicht  veröffentlicht  wird.  Die  Unterscheidungsnummern  werden  den  Landesregierungen  von
dem  Reichsschatzamt  mitgetheilt.

Die  Abstempelung  der  Werthpapiere  rc.  bei  den  Steuerstellen  ist  unter  Aufsicht  der  Kassenbeamten
  zu  bewirken,  welche  die  Stempel,  solange  dieselben  nicht  benutzt  werden,  unter  amtlichem
Verschluß  zu  halten  haben.

8.  Alle  bei  den  Steuerstellen  zur  Abgabe  gelangenden  Anmeldungen  zur  Entrichtung  der
Reichsstempelabgabe  2c.  sind  auf  dem  Titelblatte  mit  dem  Datum  des  Eingangs,  der  Nummer  des
Anmeldungs=  beziehungsweise  Heberegisters  und  einem  deutlichen  Abdruck  des  gewöhnlichen  Schwarzstempels
  der  Hebestelle  zu  versehen.  Anmeldungen,  auf  Grund  deren  eine  Reichsstempelabgabe  nicht
zu  erheben  ist,  verbleiben  als  Beläge  bei  dem  Anmeldungsregister;  die  übrigen  werden  Beläge  zum
Heberegister  und  sind  nach  den  Nummern  dieses  Registers  zu  ordnen.

Ueber  die  Einlieferung  von  Werthpapieren,  deren  Stempelung  nicht  sofort  bewirkt  werden
kann,  ist  dem  Steuerpflichtigen  einstweilen  ein  mit  der  Nummer  des  Anmeldungsregisters  und  dem
gewöhnlichen  Amtsstempel  der  Hebestelle  versehener  Empfangsschein  zu  geben.  Nur  gegen  Rückgabe
desselben  empfängt  der  Steuerpflichtige  die  gestempelten  Papiere  zurück.

.  Die  nach  §.  17  des  Gesetzes  und  Ziffer  27  der  Ausführungsvorschriften  zulässige
Stundung  der  Reichsstempelabgaben  für  Formulare  zu  Schlußnoten  erfolgt  für  Rechnung  des  Reichs
unter  Haftung  der  Landesregierungen.  Die  gestundeten  Beträge  sind,  sobald  sie  eingezahlt  worden,
spätestens  aber  nach  Ablauf  der  Stundungsfrist  der  Reichskasse  zu  überweisen.

28
        <pb n="168" />
        —  154  —

Die  Genehmigung  zum  Beginn  des  Absatzes  von  Lotterieloosen  vor  der  Entrichtung  der
Abgabe  (8.  23  des  Gesetzes)  und  sonstige  Stundungen  der  Abgabe  von  Lotterieloosen  erfolgen  auf
Gefahr  und  Rechnung  der  Landesregierung  (Ziffer  36  der  Ausführungsvorschriften).

10.  Werden  zum  Ersatz  für  verdorbene  Werthpapiere  von  den  Steuerstellen  neu  auszugebende
  dergleichen  Papiere  abgestempelt  (Ziffer  40  der  Ausführungsvorschriften),  so  ist  diese
Stempelung  nur  durch  das  Anmeldungsregister  nachzuweisen  (siehe  oben  Ziffer  2).

Die  als  Ersatz  für  verdorbene  gestempelte  Formulare  zu  Schlußnoten  und  Reichsstempelmarken
  zu  verabfolgenden  Stempelzeichen  können,  da  eine  Einnahme  dafür  nicht  zu  verrechnen  ist,
nur  im  Stempelzeichen-Konto  abgeschrieben  werden  (siehe  oben  Ziffer  4).

11.  Die  für  Arbitragegeschäfte  (Ziffer  13  der  Ausführungsvorschriften)  zurückgezahlten
Beträge  sind  gesondert  von  den  Erstattungen  für  unrichtige  Erhebungen  rc.  in  den  Kassenbüchern
nachzuweisen.

12.  Ueber  den  nach  §.  45  des  Gesetzes  von  den  Bundesregierungen  an  die  Reichskasse
abzuliefernden  Reinertrag  der  Reichsstempelabgabe  haben  die  Landeskassen  mit  der  Reichs-Hauptkasse
nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  vom  3.  April  1878  monatlich  abzurechnen.  Die  näheren  Anordnungen
  über  die  Feststellung  der  monatlich  abzuliefernden  Einnahmen  treffen  die  Landesregierungen.
Die  Haupt=  und  Unterämter  haben  die  von  ihnen  erhobenen  Reichsstempelabgaben  in  den  monatlich
und  vierteljährlich  aufzustellenden  Reichssteuerübersichten  mit  nachzuweisen.

Vierteljährlich  werden  von  dem  Reichsschatzamt  Hauptübersichten  des  Reinertrags  der
Reichsstempelabgabe  aufgestellt  und  die  Antheile  der  einzelnen  Regierungen  an  der  Gesammteinnahme
berechnet.  Auf  Grund  dieser  Hauptübersichten  und  Berechnungen,  welche  das  Reichsschatzamt  den
Bundesregierungen  in  einer  entsprechenden  Zahl  von  Abzügen  mittheilt,  erfolgt  die  vierteljährliche
Abrechnung  zwischen  den  Landeskassen  und  der  Reichs-Hauptkasse.

Die  Vergütung  von  zwei  vom  Hundert  für  Erhebung  und  Verwaltung  der  Reichsstempelabgabe
  (§.  44  des  Gesetzes)  ist  von  den  Staaten,  welche  die  Abgaben  erheben,  bei  der  Ablieferung
des  Ertrages  an  die  Reichskasse  einzubehalten.

13.  Zur  Aufstellung  der  Hauptübersichten  über  den  Ertrag  der  Reichsstempelabgaben  haben
die  Direktivbehörden  zum  15.  Juli,  15.  Oktober,  15.  Januar  und  15.  Mai  vorläufige  Uebersichten
der  in  ihrem  Verwaltungsbezirke  aufgekommenen  derartigen  Abgaben  und  zum  1.  November  jedes
Jahres  eine  endgültige  Uebersicht  derselben  für  das  abgelaufene  Etatsjahr  nach  dem  anliegenden

astrr  4.  Muster  4  an  das  Reichsschatzamt  einzusenden.  Für  die  Richtigkeit  dieser  Uebersichten  ist  die  Direktiv-—
  beehärde  verantwortlich.

Die  Einsendung  endgültiger  Uebersichten  kann  unterbleiben,  wenn  die  vorläufigen  Uebersichten
  für  das  1.  bis  4.  Quartal  jedes  Etatsjahres  keiner  Vervollständigung  oder  Berichtigung
bedürfen.  In  solchen  Fällen  genügt  die  von  der  Landesregierung  dem  Reichsschatzamt  zu  machende
Mittheilung,  daß  die  vorläufigen  Uebersichten  auch  der  endgültigen  Einnahmefeststellung  zu  Grunde
gelegt  werden  können.

Die  Stempelsteuer  für  Loose  der  Staatslotterien  wird  von  dem  Reichsschatzamt  bei  der
Aufstellung  der  vierteljährlichen  Hauptübersichten  über  den  Ertrag  der  Reichsstempelabgaben  mit
berücksichtigt.  Das  Ergebniß  der  auf  Grund  der  Anzeigen  der  Lotterieverwaltungen  (Ziffer  39  der
Ausführungsvorschriften)  erfolgenden  Feststellungen  theilt  das  Reichsschatzamt  in  jedem  einzelnen
Falle  der  betreffenden  Landesregierung  unter  Beifügung  eines  Exemplars  der  Anzeige  der  Lotterieverwaltung
  behufs  der  Berücksichtigung  bei  der  Feststellung  der  monatlich  an  die  Reichskasse  abzuliefernden
  Einnahmen  mit.

14.  Als  Beilage  zur  vorläufigen  Uebersicht  der  für  das  1.  bis  4.  Quartal  des  Etatsjahres
aufgekommenen  Reichsstempelabgaben  ist  von  jeder  Direktivbehörde  eine  nach  dem  anliegenden

muster  b.  —  Muster  5  aufzustellende  Nachweisung  der  Einnahme  und  Ausgabe  von  Reichstempelmaterialien  im
—  abgelaufenen  Etatsjahre  zu  fertigen  und  an  das  Reichsschatzamt  einzusenden.

15.  Formulare  zu  den  nach  den  Mustern  4  und  5  aufzustellenden  Uebersichten  und  Nachweisungen
  wird  das  Zoll=  und  Steuer-Rechnungsbüreau  des  Reichsschatzamts  den  Diretiobehörden
nach  Maßgabe  des  Bedarfs  zustellen.

"  16.  Die  im  §.  39  Absatz  2  des  Gesetzes  bezeichneten  Anstalten  sind  regelmäßig  mindestens
einmal  im  Laufe  von  drei  Jahren  der  Revision  zu  unterwerfen;  bezüglich  solcher  Anstallen,  bei
        <pb n="169" />
        —  155  —

welchen  erfahrungsmäßig  abgabepflichtige  Schriftstücke  oder  Geschäfte  nur  vereinzelt  vorkommen,  sind
die  obersten  Landesfinanzbehörden  Ausnahmen  von  dieser  Vorschrift  zuzulassen  befugt.

Die  Revisionen  sind  in  thunlichst  ungleichmäßigen  Zwischenräumen  und  ohne  Anmeldung
vorzunehmen.

Die  revidirenden  Beamten  haben  sich  aus  den  veröffentlichten  Geschäftsberichten  und
Bilanzen,  aus  Statuten  und  ähnlichen  Hülfsmitteln  vorher  eine  möglichst  sichere  und  eingehende
Kenntniß  der  Art  und  des  Umfangs  der  Geschäfte  der  einzelnen  Anstalten  zu  verschaffen.  Dem
pflichtmäßigen  Ermessen  der  revidirenden  Beamten  bleibt  überlassen,  wieweit  die  Revision  auszudehnen
  und  insbesondere  ob  und  inwieweit  behufs  sachgemäßer  Ausführung  derselben  neben  der
Einsicht  der  Werthpapiere  und  Schlußnoten  auch  die  Einsicht  des  Schriftwechsels,  der  Beläge  und
sonstigen  Schriftstücke,  sowie  namentlich  auch  der  Geschäftsbücher  erforderlich  ist.

Ueber  den  Verlauf  der  Revision  ist  eine  von  dem  Revidirten  nicht  zu  unterzeichnende  Verhandlung
  aufzunehmen,  in  welcher  die  gezogenen  Erinnerungen  unter  genauer  Bezeichnung  der  nicht
vorschriftsmäßig  besteuerten  Schriftstücke  und  Geschäfte  zusammenzustellen  sind.  Darauf  ist  das
Erforderliche  wegen  Einziehung  der  fehlenden  Stempel  oder  Nachstempelung  und  je  nach  den
Umständen  wegen  Einleitung  eines  etwaigen  Strafverfahrens  zu  veranlassen.

Am  Schlusse  des  Geschäftsjahres  erstattet  der  revidirende  Beamte  der  Direktivbehörde  einen
Bericht  über  seine  Thätigkeit  während  desselben,  die  dabei  gemachten  Wahrnehmungen  über  das
Reichsstempelgesetz  und  dessen  Ausführung,  etwaige  Vorschläge  zu  Verbesserungen  der  bestehenden
Vorschriften,  über  entdeckte  Umgehungen  u.  s.  w.  —.  Eine  Uebersicht  der  nach  §.  39  Absatz  2  a.  a.  O.
der  Revision  unterliegenden  Anstalten,  der  Anzahl  der  bei  denselben  ausgeführten  Revisionen  und
der  dabei  gezogenen  Erinnerungen,  des  Betrages  der  in  Folge  der  letzteren  eingezogenen  Stempelabgaben
  und  der  auf  Grund  der  Erinnerungen  gestellten  Strafanträge  ist  beizufügen.

Diese  Jahresberichte  sowie  auf  jedesmaliges  Ersuchen  die  Verhandlungen  über  die  abgehaltenen
  Revisionen  und  die  darauf  getroffenen  Entscheidungen  theilen  die  Landesregierungen  dem
Reichs  kanzler  zur  Kenntnißnahme  mit.

Die  Reichsbank  und  ihre  Stellen  unterliegen  der  Revision  der  Landesbeamten  nicht.  Die
genaue  Beachtung  des  Stempelgesetzes  bei  denselben  wird  durch  Bankbeamte  nach  näherer  Anordnung
des  Reichsbankdirektoriums  überwacht.

Uebergangsbestimmungen.

17.  Für  das  Etatsjahr  1894/95  sind  von  den  Direktiobehörden  zwei  Uebersichten  des
Ertrages  der  Reichsstempelabgaben,  und  zwar  die  eine  (A)  über  die  auf  Grund  des  Gesetzes

vom  fN38  erhobenen  Steuerbeträge  nach  dem  bisherigen  Muster  (Ziffer  12  der  Bestimmungen

vom  15.  September  1885),  die  andere  (B)  über  die  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  27.  April  1894
erhobenen  Steuerbeträge  nach  dem  neuen  Muster  (oben  Ziffer  13)  aufzustellen  und  an  das  Reichsschatzamt
  einzusenden.

In  der  Uebersicht  A  sind  alle  aufgekommenen  Reichsstempelabgaben,  welche  noch  auf  Grund

der  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  1.  Juli  1881  erhoben  worden  sind,  sowie  die  Registerdefekte  und

»  29.  Mai  1885
Erstattungen  nachzuweisen.
Zur  Aufstellung  der  Uebersichten  haben  die  Steuerstellen  für  das  erste  Vierteljahr  1894/95

zwei  Heberegister  zu  führen.  Vom  1.  Mai  1894  ab  kommt  das  neue  Formular  (oben  Ziffer  1)

zur  Anwendung.

18.  Der  Uebersicht  A  für  das  erste  bis  vierte  Vierteljahr  1894/95  ist  noch  eine  Nachweisung
  der  Einnahme  und  Ausgabe  von  Reichsstempelmarken  und  Formularen  zu  Schlußnoten
nach  dem  bisherigen  Muster  beizufügen.
        <pb n="170" />
        <pb n="171" />
        —  157  —

 

Muster  1.
Heberegister
des
Amts  zu
über
die  Reichs-Stempelabgaben
für  das
ie  Quartal  des  Etatsjahres  18
Dieses  Register  enthält.  Blätter,  welche
von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten  belegten  Geführt  von
Schnur  durchzogen  sind.
„den  en  18  Name:
Namennn  -  Dienststellung:
Dienststellunz

*st

Vorschriften  für  den  Gebrauch.

.  Das  Heberegister  umfaßt  den  Zeitraum  eines  Vierteljahres;  für  das  4.  Ouartal  des  Etatsjahres  ist  dasselbe  jedoch

im  Monat  April  noch  offen  zu  halten,  um  die  Einzahlungen  auf  die  gestundete  Stempelsteuer  für  Lotterieloose  2c.
darin  anschreiben  zu  können.  Die  Eintragungen  erfolgen  das  ganze  Vierteljahr  hindurch  unter  fortlaufender  Nummer.

u.  Zu  den  Spalten  6  bis  11.  Ist  für  Werthpapiere  nicht  die  volle  tarifmäßige  Steuer  zu  erheben,  so  wird  dieselbe

in  der  Spalte  5  vermerkt  und  zugleich  angegeben,  welcher  Betrag  davon  in  Abgang  kommt.

u.  In  den  Spalten  13  und  14  wird  auch  der  Werthbetrag  gebucht  für  die  nach  Ziffer  18  der  Ausführungsvorschriften

von  der  Reichsdruckerei  mit  Stempelaufdruck  versehenen  Privatformulare  zu  Schlußnoten,  sowie  für  diejenigen
Reichsstempelmarken,  welche  von  der  Stenerstelle  auf  Antrag  von  Stenerpflichtigen  zur  Herstellung  gestempelter
Formulare  zu  Schlußnoten,  und  zur  Abstempelung  von  Vertragsurkunden  verwendet  werden.

Die  Spalten  6  bis  19  sind  fortlaufend  bis  zum  Schlusse  jedes  Rechnungsmonats  zu  summiren  und  die  Monatssummen

  bei  dem  Abschlusse  des  Registers  zur  Bildung  der  Onuartalsumme  zu  rekapituliren.  Die  Einnahmen  aus  der
Spalte  16  werden  am  Schlusse  jedes  Tages  mit  den  übrigen  Einnahmen  der  Steuerstelle  in  die  Kassenbücher  übernommen.


.Nach  dem  Abschlusse  ist  das  Heberegister  mit  den  dazugehörigen  Belägen  an  die  Direktiobehörde  zur  Revision  einzusenden.
Der  QOuartalssumme  sind  von  den  Hauptämtern  behufs  der  Feststellung  der  an  die  Reichskasse  abzuliefernden  Einnahme

  die  im  Laufe  des  Onartals  zur  Erhebung  gekommenen  Registerdefekte  zu-,  dagegen  die  Erstattungen  für
unrichtige  Erhebungen,  sowie  die  zurückgezahlten  Beträge  für  Arbitragegeschäfte  abzusetzen.
        <pb n="172" />
        158  —

 

 

Die

 

I.  Für  Werthpapiere  (Tarif

 

 

 

 

Nummer  Des  Nähere  Bezeichnung
des  Anmeldenden  des
In-  Aus-Datum.
  Anmel-Name,  Stand  Gegenstandes  In=  Aus=  ländische  J  ländische
Renten-Renten—
dungs-  und  der  ländische  ländische  ein  znd-.
  .  .  u-  Uregisters.
  Wohnort.  Besteuerung.  Aktien  Aktien  verschrei=  verschreibungen,bungen,

und  und  sowie  sowie
ims-#nterims=  Juterims-Interims-Interims-Interims
  scheinenachscheinenach
scheine  scheine  Nr.2a  Nr.  2b
des  Tarifsldes  Tarifs
—  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1.  3.  4.  5.  6—  7.  8.  9.
1894.
2.  Tuli.  J.  Deutsche  BaR#N  eæu  100  Stiick  Alctien  der  umn-Berlin.
  meldenden  Banlt  iiber
Je  1000  M.  Abgabe.  je
——  1000  —  —  —
        <pb n="173" />
        —  —  —

159

 

 

 

 

 

 

 

 

Reichsstempelabgabe  beträgt:  Davon  sind
II.  für  gestempelte
Formulare  zu
nummer  1  bis  3).  Schlußnoten  und  ..  Gu
Stempelmarken  Ul.  für  Summe  auf  Spalt  18
(Tarifnummer  4)otterie=  de  privative  10
r
R  —
Inländische  Ren-  loose  2c.  baar  schnung!nge.  Bemer
ten=  und  Schul  1.  2.  Spalten  gestundet  ·
en-  und  Schuld=  »  nach  ein-  reditiride.  schrieben  kungen.
verschreibungen,  zu  Geschäf4  6  bis  15  der  im
sowie  Interims—  Genuß-  ten  über  Waaren-eNr.  5  gezahlt  sonst  rück—  Manual
scheine  Werth-geschäften  ständig!ana
scheine  papiere  2csnach  des  geblieben  unter
nach  nach  nach  Nr.  44  Tarifs  2•
Ar.  3  Nr  zb  Nr.  4a  des  des
Tarifs  Tarifs  Tarifs.  Tarifs.
Mark!  Mark.  Mark.Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
10.  11.  12.  18.  14.  16.  16.  17.  18.  19.  20.  21.
————  —  —  —Ioooiooc)—  —  —
        <pb n="174" />
        <pb n="175" />
        —  161  —
Muster  2.

Anmeldungsregister

des

Amts  21.  *-1
über
die  zu  versteuernden  bezw.  mit  dem  Reichsstempel  zu  bedruckenden  Werthpapiere  2c.
für
das  te  Quartal  des  Etatsjahres  18

 

Dieses  Register  enthält..  Blätter,  welche  von
einer  mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten  belegten  »
Schnur  durchzogen  sind.  Geführt  von
/  den  ten  18.  .  Name:
Name:  Dienststellung:
Dienststelungne

 

Vorschriften  für  den  Gebrauch.

1.  Dieses  Register  umfaßt  den  Zeitraum  eines  Vierteljahres  und  ist  am  Schlusse  der  ersten  drei  Ouartale  des  Etatsjahres
  gleichzeitig  mit  dem  Heberegister,  für  das  4.  Onartal  jedoch  am  31.  März  abzuschließen.  Die  Eintragungen
erfolgen  das  ganze  Vierteljahr  hindurch  unter  fortlaufender  Nummer.

2.  Alle  bei  dem  Schlusse  des  Registers  noch  nicht  erledigten  Anmeldungen  sind  unter  Beibehaltung  der  Nummern,
welche  sie  im  alten  Register  erhalten  haben,  in  das  Anmeldungsregister  für  das  folgende  Quartal  zu  übertragen.
Die  Richtigkeit  der  Uebertragung  hat  der  Revisor  (Kurator)  der  Stenerstelle  zu  bescheinigen.  —  Ist  bei  der  Abgabe
einer  Anmeldung  vorauszusehen,  daß  die  Abstempelung  der  dazu  gehörigen  Werthpapiere  rc.  bis  zum  Abschlusse
des  Registers  nicht  beendet  werden  kann,  so  steht  es  der  Steuerstelle  frei,  die  Uebertragung  der  Anmeldung  in  das
Anmeldungsregister  für  das  folgende  Ouartal  sofort  zu  bewirken.  In  diesem  Falle  genügt  in  Spalte  4  des  alten
Registers  der  Hinweis  auf  die  Eintragung  im  Register  für  das  folgende  Quartal.

3.  In  der  Spalte  13  sind  diejenigen  Papiere  nach  Gattung,  Nenn=  und  Beleihungswerth  näher  zu  bezeichnen,  welche
zur  Sicherstellung  der  Steuer  (Spalte  7)  angenommen  werden.

4.  Nach  dem  Abschlusse  wird  das  Anmeldungsregister  mit  dem  Heberegister  an  die  Direktivbehörde  zur  Revision  eingesandt.
  Als  Beläge  gehören  zu  demselben  alle  Anmeldungen,  auf  Grund  deren  eine  Reichsstempelabgabe  nicht
erhoben  ist.

29
        <pb n="176" />
        —  162  —

 

 

 

 

Die
Des  Anmeldenden  Mit  der  ;  ;
Tag  lCLau—  Gegenstand  Reichsdruckerei
Name,  Stand  ·  Abstempelung  ist  um
der  fende  der  ·
und  ist  begonnen  Stempelung
Anmeldung.  J  Nr.  Wohnort.  Besteuerung.  am  der  Papiere
ersucht  am
1.  2.  3.  4.  b.  6.
1894  ·
2.J«le·.  I  DeutscheBMlc  WertbpwpäeøseZaectdvmezclwny.L.J2c32·18.94.  —

 

 

»Das-list
        <pb n="177" />
        163

 

 

 

 

 

 

Derselbe  ist  Tag  An  Reichssteuer
Betrag  gebucht  im  der  Beendigung  der  sind  definitiv
der  Depositen=  Abstempelung  oder  des  Die  gestempelten  erhoben
sichergestelltenmanual  Eintreffens  der  Papiere  sind  denn
*  n  aeze  Formre  Steuerpflichtigen  N.  Bemerkungen.
es  hinterlegten  Z  »  5  ».  '
Kosten-  «  der  Bescheinigung  über  ausgehändigt  Betrag  des  Hebe-Seite.
  Nr.  die  Abstempelung  der  am  „
vorschusses  Werthpapiere  von  der  registers.
Reichsdruckerei.
Mark.  6  Mark.
J  8.  9.  10.  11.  12.  13.
—  —  —  2.  Juli  1894.  2.  TMili  18094.  1000  1

 

 

 

 

 

 

 

29*
        <pb n="178" />
        <pb n="179" />
        —  165  —

Muster  3.

Kontrolebuch

des

die  nach  §.  4  des  Reichsstempelgesetzes  zu  erstattenden  Anzeigen.

Dieses  Kontrolebuch  enthält  Blätter,
welche  von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten
  belegten  Schnur  durchzogen  sind.

Name:
Dienststellung:

Nachrichtlich.

Dieses  Kontrolebuch  wird  fortlaufend  geführt  und  verbleibt  mit  den  dazugehörigen  Anzeigen  bei  der  Steuerstelle.
Die  Nummer  der  Eintragungen  beginnt  in  jedem  neuen  Etatsjahre  mit  Eins.
        <pb n="180" />
        –  166

 

 

 

 

 

Lau-  Tag  Name  und  Wohnort  Bezeichnung  der  Werthpapiere,
ende
se  der  des  deren  Emission  beabsichtigt  wird,  oder  auf  welche
mer.  Anzeige  Emittenten  der  Werthpapiere.  eine  weitere  Einzahlung  erfolgen  soll.

1.  2.  3.  4.
        <pb n="181" />
        —  167  —

 

 

Nennwerth
der  Stücke  bezo.]  Die  Anmeldung  Nummer  Bemerkungen,
Stüchzahl.  Betrag  der  Verhpapiere  zur  des  insbesondere  bezüglich  etwa  unterder
  zu  leistenden  Versteuerung  Anmeldungs-⅝  bliebener  Ausgabe  der  Werth-Einzahlung
  ist  erfolgt  am  Registers.  papiere.
Mark.

 

b.  6.  7.  8.  9.
        <pb n="182" />
        <pb n="183" />
        —  169  —

Muster  4.
Bundesstaat:  Eiun  —
Verwaltungsbezire:  nreichmnetermine:

–+  —  S  —

15.  Oktober,
15.  Januar,
15.  Mai.

Uebersicht

der

Einnahme  an  Reichsstempelabgaben
für

das  1.  bts  Quartal  des  Etatsjahres  18.

Vorschriften  für  den  Gebrauch.

Die  in  dieser  Uebersicht  anzusetzenden  Beträge  umfassen  den  jedesmal  abgelaufenen  Theil  des  Etatsjahres,  also  z.  B.

für  das  1.  bis  3.  Quartal  die  Solleinnahme  für  April  bis  einschließlich  Dezember.

In  der  Spalte  ist  auch  die  Steuer  für  die  in  der  Reichsdruckerei  mit  Stempelaufdruck  versehenen  Privatformulare

zu  Schlußnoten,  sowie  der  Werth  der  von  den  Steuerstellen  zur  Abstempelung  von  Vertragsurkunden  (C.  15  des
Gesetzes)  und  Formularen  zu  Schlußnoten  verwendeten  Marken  anzusetzen.

uIn  der  Spalte  9  sind  die  entweder  sofort  oder  nach  vorheriger  Kreditirung  baar  eingezahlten  Steuerbeträge  anzusetzen.

  Denselben  treten  hinzu:
a)  die  fällig  gewordenen,  aber  noch  nicht  eingezahlten  Kredite  des  laufenden  Etatsjahres,
b)  die  am  Schlusse  des  Ouartals  noch  gestundete  Stempelsteuer  für  Privatlotterien  und  sonstige  Rückstände,
Tc)  die  eingezogenen  Register=  2c.  Defekte,  soweit  sie  nicht  zum  Ankauf  von  Stempelmarken  verwendet,  oder  aus
anderer  Veranlassung  in  den  Heberegistern  bereits  zur  Vereinnahmung  gekommen  sind,
dagegen  sind  die  Erstattungen  für  unrichtige  Erhebungen  ꝛc.  davon  abzusetzen.

u.  In  der  Spalte  10  kommen  die  ausstehenden  noch  nicht  fälligen  Kredite  zum  Ansatz.

Die  Spalte  11  dient  zur  Abwickelung  der  aus  dem  vorigen  Etatsjahr  übernommenen  Kredite.

.  Die  Spalten  13  und  14  werden  nur  in  den  Schlußsummen  ausgefüllt.

In  Spalte  15  ist  ein  Vermerk  über  die  Höhe  des  Steuerbetrages  für  die  zu  Ausnahmesätzen  (Ziffer  1  Absatz  3

der  Bestimmungen)  abgestempelten  Werthpapiere  zu  machen.
30
        <pb n="184" />
        ———
1!

1

170

Für  das  1.  bis

—–—

Quartal  des  Etatsjahres  18——  :

 

Soll-Einnahme  nach  den  Heberegistern  einschließlich  der  Registerdefekte

 

 

und  abzüglich  der  Rückerstattungen  für  unrichtige  Erhebungen.  Abr
hanptamts-  II.  Für  Kauf=  und
»  sonstige  III.  Für  LoosSumme  Zurükgezahlte
Bezirke  I.  Für  nschaffungsgeschäfte  u  Privat—  Beträge
Werthpapiere  (Tarifnummer  4).  zu  PPri  der  für
z  20.  Werth  der  verkauften  lotterien
S  (Tarifnummer  gestempelten  Formulare  Tarif-  Spalten  3,  4  Arbitragern
  .  zu  Schlußnoten  und  arif-2
  1  bis  3)  Stempelmarkennummer  5  und  5  geschäfte
*W  *)  außerdem  sind  als  Ersatz  für
—  verdorbene  Formulare  und
S  Marken  frei  verabfolgt
K  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1  2.  3.  4.  5.  6.  7.

 

 

Daß  in  den  vorstehend  nachgewiesenen  Einnahmen  die  zur  Einzahlung  gekommenen  Register-Rechnungsdefekte,
  sowie  alle  sonstigen  Nacherhebungen  mit  enthalten  sind,  und  daß  die  Revision  der  Hebe-Anmelderegister
  vorschriftsmäßig  stattgehabt  hat,  wird  bescheinigt.

 

 

 

 

 

 

 

6

 

1

 

 

und
und

(Datum,  Amtsbezeichnung,  Unterschrift  der  Direktivbehörde).
        <pb n="185" />
        —  171  —

 

 

 

Von  dem  Soll  in  Spalte  8
sind  Die
Die  fällig  2  Prozent  Nach  Abzug
gewordenen  Erhebungs-,derselben  von
kreditirt  Kredite  Summe  nnd  Verwal-  der  Einnahme
Bleibt  und  im.für  das  tungskosten  Spalte  12  Bemerder
  Spalten  berechnen  in  Spalte
..  «  4.  Quartal
berichtigtes  eingezahlt  Quartal  sich  nach  der  sind  an  die  kungen.
des  vorigen9  und  11  Soll-18
  «  .  Reichskasse
Soll  *)  außerdem  rückständig  Z„  Etatsjahres  Einnahme  e
vatnn  sur  woildo,lllig  betragen  in  Spalte  6%abzuliefern
stundet
zu
Mark.  Mark.  Mark  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Richtigkeit  dieser  Uebersicht  und  die  Uebereinstimmung  derselben  mit  den  hauptamtlichen  Uebersichten
  bescheinigt.
(Kalkulatur  der  Direktiobehörde).

30“
        <pb n="186" />
        172  —

Zerlegung

auf  Seite  170  in  den  Spalten  3  und  4  nachgewiesenen  Soll-Einnahme  für  Werthpapiere,

sowie  für  Kauf=  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte.

 

 

 

I.  Für  Werthpapiere.

II.  Für  gestempelte

Formulare  zu  Schlußnoten
  und  Stempelmarken

 

 

 

Inländische  Ausländischee  Inländische
Bauptamts-  In-  Aus=  Nenten--  und  Renten=  und  Renten=  und  zu  zu
.  Bezirke  ländische  ländische  Schuldver-  Schuldver.  Schuldverschrei.  Geschäften  Waaren-=2
  AktienAktien  schreibungen,  schreibungen,  bungen,  sowie  Genußüber  Werth.  Heschäften
"  rc.  und  und  sowie  sowie  Interimsscheine
ẽ  In-  In-  Interims  Interims-  scheine  papiere  2c.nach  Nr.  4b
terims=  terims-  scheine  scheine  Kach  hach,  nach  Nr.  4  des
#  scheine  scheine  nach  Nr.  2anach  Nr.  2b  Ses  a  *  des  Tarifs  Tarifs
2  des  Tarifs  des  Tarifs  Tarifs  Tarifs
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  IMark.  Mark.  Mark
1.  2.  8.  4.  .  6.  7.,  8.  9.  10.  1I
        <pb n="187" />
        —  173  —

Staat:  Muster  5.
Verwaltungsbezir:  Einsendungstermin:
15.  Mai.

Nachweisung

der

Einnahme  und  Ausgabe  von  Formularen  zu  Schlußnoten  und
von  Reichsstempelmarken.

im

Etatsjahre  18.  .
        <pb n="188" />
        —  174  —

 

 

—  —  —  —  — 

I.  Stückzahl  der  gestempelten

 

Zu  Geschäften  über  Werthpapiere  2c.  nach  Nr.  4

 

 

 

Bezeichnung.  des  Tarifs  Werthbetrag
4a
zu  zu  zu  zu  zu  zu  2c.
20  Pf.
Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  J.  8—15.  16.

 

1.  Bestand  am  Schlusse  des  Etatsjahres
  18.

2.  Neue  Einnahme  im  tatsjahre
  18.:

à)  Von  der  Reichsdruckerei  sind
bezogen  laut  Lieferschein.

 

vomlttten.

vom.  ten

vomitteeen
2c.

 

Summe  a

b)  Von  Steuerpflichtigen  sind  zum
Umtausch  zurückgegeben

 

Zusammen  1  und  2

3.  Ausgabe:

a)  Von  den  Steuerstellen  sind  verkauft
  (summarisch)  .

b)  Für  die  zum  Umtausch  zurückgegebenen
  Stempelzeichen  find
verabfolgt.

)  Als  Ersatz  für  verdorbene  und
unbrauchbar  gewordene  Stempelzeichen
  sind  frei  verabfolgt

d)

 

Zusammen  3

 

Hiernach  gehen  als  Bestand  in
das  nächste  Etatsjahr  über

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Datum,  Amtsbezeichnung  und  Unterschrift  der  Direktivbehörde.)
        <pb n="189" />
        175

 

 

Formulare  zu  Schlußnoten:

 

Zu  Geschäften  über  Waaren  nach  Nr.  4b  des  Tarifs

 

 

 

Werthbetrag
———  —  4b
zu  zu  zu  zu  zu  zu  2c.
20  Pf.
Mark.
17.  18.  19.  20.  21.  22.  23—30.  31.
        <pb n="190" />
        —  176  —

 

 

II.  Stückzahl  der  Reichsstempelmarken  zu  Geschäften  über  Werthpapiere  2c.

 

 

Stückzahl  nach  Nr.  4a  des  Tarifs
der  Werthungestempelten
  betrag
Formulare  I.  44
zu  zu  zu  zu  zu  zu  zu  zu  2c.
Schlußnoten.  10  Pf.
Mark.
32.  33.  34.  36.  36.  37.  38.  39.  40—55.  66.
        <pb n="191" />
        —  177  —

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Stückzahl  der  Reichsstempelmarken  zu  Geschäften  über  Waaren

 

 

 

Summe
nach  Nr.  4b  des  Tarifs  Werth-  der
betrag  Spalten
II.  16,  31,  Bemerkungen.
4b  56und  80
zu  zu  zu  zu  zu  zu  zu  2.
20  Pf.
Mark.  Mark.
57.  58.  ö9.  60.  61.  62.  63.  64—79.  80.  L  82.
Nachrichtlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Abschnitt  I  werden
  auch  die  von
der  Reichsdruckerei
mit  Stempelaufdruck
  versehenen
Privatformulare  zu
Schlußnoten  und
im  Abschnitt  II  die
von  den  Steuerstellen
  verwendeten
Stempelmarkenzur
Abstempelung  der
Schlußnotenformulare
  nachgewiesen.

Zu  c.  z1  Verhandlungen

  über  die
Vernichtung  der
verdorbenen  gestempelten
  Formulare
  zu  Schlußnoten
  und  Stempel-=marken
  sind  beigefügt.



Die  Richtigkeit  dieser  Nachweisung  und  die  Uebereinstimmung  derselben  mit  den  hauptamtlichen  Nachweisungen

  bescheinigt.

 

(Kalkulatur  der  Direktiobehörde.)

31
        <pb n="192" />
        —  178  —

Ausführungs-Bestimmungen

zu

dem  Gesetz,  betreffend  die  Abänderung  des  Zolltarifgesetzes  vom  14.  April  1894.

1.  Bei  der  Ausfuhr  von  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchten,  Gerste,  Raps  und  Rübsaat  aus
dem  freien  Verkehr  des  Zollinlands  werden  auf  Antrag  des  Waarenführers  Einfuhrscheine  (Ziffer  5  und  8)
ertheilt,  wenn  die  ausgeführte  Menge  jeder  einzelnen  Waarengattung  wenigstens  500  kg  beträgt.

Die  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  an  Inhaber  von  Mühlen  oder  Mälzereien  erfolgt  auf  Antrag
auch  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlen=  oder  Mäalzereifabrikaten  nach  Maßgabe  der  zu  denselben  verwendeten
Rohstoffmenge,  wenn  die  letztere  mindestens  500  kg  beträgt.  Zum  Zweck  der  Berechnung  wird  das  Ausbeuteverhältniß


für  gebeuteltes  Mehl  aus  Weizen  auf  75  Prozent,

für  gebeuteltes  Mehl  aus  Roggen  auf  65  Prozent,

für  Malz  aus  Gerste  auf  75  Prozent,

für  Malz  aus  Weizen  auf  78  Prozent
angenommen.

Wird  Mehl  aus  anderen  Getreidearten  als  Weizen  oder  Roggen  oder  wird  Malz  aus  anderem
Getreide  als  Gerste  oder  Weizen  oder  werden  andere  Mühlen=  2c.  Fabrikate  als  gebeuteltes  Mehl  beziehungsweise
  Malz  aus  einer  der  im  Absatz  1  bezeichneten  Getreidearten  zur  Ausfuhr  mit  dem  Anspruch
auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  angemeldet,  so  erfolgt  die  Umrechnung  auf  Grund  des  in  jedem
einzelnen  Falle  von  der  Direktivbehörde  festzusetzenden  Ausbeuteverhältnisses.

Jür  Mühlen  und  Mälzereien,  welche  auf  den  Antrag  ihrer  Inhaber  unter  stehende  steuerliche
Kontrole  gestellt  sind,  kann  das  effektive  Ausbeuteverhältniß  in  Rechnung  gestellt  werden.

Bei  der  Ausfuhr  von  Gemischen  von  Mühlenfabrikaten  aus  verschiedenen  Getreidearten  findet
eine  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  nicht  statt.

Im  Sinne  dieser  Bestimmungen  steht  die  Aufnahme  in  eine  öffentliche  Niederlage  oder  in  ein
Privattransitlager  unter  amtlichem  Mitverschluß  der  Ausfuhr  gleich.

Eine  Bestimmung  darüber,  ob  und  bis  zu  welcher  Grenze  eine  Mindestqualität  des  vorgeführten
Getreides  und  der  vorgeführten  Mühlen=  und  Mälzereifabrikate  zu  fordern  ist,  bleibt  bis  auf  Weiteres
der  obersten  Landesfinanzbehörde  überlassen.

2.  Anmeldungen  zur  Ausfuhr  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  sind  zulässig:
a)  bei  den  Hauptzollämtern  und  Nebenzollämtern  1  an  der  Grenze,
b)  bei  den  Aemtern  mit  öffentlichen  Niederlagen,
)  bei  den  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  besonders  ermächtigten  Aemtern.

3.  Ueber  die  Mengen,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  ausgeführt
oder  niedergelegt  werden  sollen,  hat  der  Versender  oder  Niederleger  der  Amtsstelle  (Ziffer  2)  eine  Anmeldung
  nach  Muster  a  in  zwei  Exemplaren  zu  übergeben.  Zugleich  ist  das  Getreide  2c.  zur  Revision
vorzuführen.  In  den  Anmeldungen  ist  das  Bruttogewicht  der  einzelnen  Kolli  und  für  den  Fall,  daß  der
Transport  in  unverpacktem  Zustande  erfolgt,  das  Nettogewicht  der  Menge  zu  deklariren,  bei  Mühlenfabrikaten
  auch  die  handelsübliche  Benennung  des  Fabrikats  anzugeben.

Das  Amt  trägt  die  Anmeldungen,  von  welchen  das  eine  Exemplar  mit  „Unikat“  und  das  zweite
—  Exemplar  mit  „Duplikat“  zu  bezeichnen  ist,  in  ein  nach  Muster  b  zu  führendes  Abfertigungsregister  ein

und  nimmt  die  Revision  vor.

Mit  Genehmigung  des  Amtsvorstandes  kann  die  Revision  2c.  außerhalb  der  Amtsstelle  vorgenommen
  werden.  Die  hierdurch  erwachsenden  Kosten  hat  der  Versender  zu  erstatten.

Ist  das  Amt,  bei  welchem  die  Anmeldung  erfolgt,  gleichzeitig  das  Ausgangs=  oder  Niederlageamt,
so  bewirkt  dasselbe  zugleich  die  Abfertigung  zum  Ausgange  beziehungsweise  zur  Niederlage;  andernfalls

—
        <pb n="193" />
        —  179  —

übergiebt  es  nach  stattgehabter  Revision  und  geeigneten  Falles  nach  Anlegung  des  amtlichen  Verschlusses

das  Unikat  der  Anmeldung  dem  Versender  behufs  Vorführung  der  Waare  bei  dem  Amt,  über  welches

die  Ausfuhr  beziehungsweise  bei  welchem  die  Niederlegung  erfolgt.  Das  Letztere  trägt  die  eingehende
Anmeldung  mit  entsprechender  Bezeichnung  in  das  Empfangsregister  über  Getreide-Ausfuhranmeldungen
(Muster  e)  ein  und  nimmt  die  Ausgangsabfertigung  beziehungsweise  die  Abfertigung  zur  Niederlage  vor.  —e
Sodann  erfolgt  in  beiden  Fällen  die  Revision  nach  den  im  Begleitschein-Regulativ  gegebenen  allgemeinen
Bestimmungen.  Die  amtliche  Feststellung  des  Nettogewichts  kann  unter  Anwendung  der  zum  Zolltarif
vorgeschriebenen  Tarasätze  durch  Berechnung  aus  dem  Bruttogewicht  erfolgen.  Die  mit  Erledigungsbescheinigungen
  versehenen  Unikate  der  Anmeldungen  sind  durch  das  Erledigungsamt  dem  Anmeldeamt
zurückzusenden.  Der  Tag  der  Zurücksendung  ist  in  dem  Empfangsregister  anzumerken.

Zu  den  Niederlageanmeldungen  dienen  Auszüge  aus  den  Anmeldungen  nach  Muster  a,  für  welche
die  Formulare  zu  den  Auszügen  aus  den  Zollbegleitscheinen  unter  entsprechender  Aenderung  des  Vordrucks
benutzt  werden  können.

4.  Die  unteren  Amtsstellen  haben  halbmonatlich  eine  Nachweisung  über  die  zu  ertheilenden  Einfuhrscheine
  nach  Maßgabe  des  Musters  d  in  zwei  Exemplaren  und  unter  Beifügung  der  Unikate  der  Ab-—.
fertigungspapiere  dem  vorgesetzten  Hauptamt  einzureichen.  Eine  gleiche  Nachweisung  hat  die  Spezialabfertigungsstelle
  des  Hauptamts  zu  fertigen.

Bei  dem  Hauptamt  wird  die  festgestellte  Summe  jeder  Nachweisung  in  eine  für  den  Hauptamtsbezirk
  und  den  gleichen  halbmonatlichen  Zeitraum  nach  dem  Muster  e  aufzustellende  Nachweisung  .
übernommen.  —

Letztere  Nachweisung,  welcher  je  ein  mit  den  Abfertigungspapieren  belegtes  Exemplar  der  Nachweisungen
  der  unteren  Amtsstellen  beizufügen  ist,  wird  an  die  Direktivbehörde  eingereicht.

5.  Die  Ertheilung  der  Einfuhrscheine  erfolgt  nach  Muster  f  seitens  der  Direktiobehörde.

6.  Bei  der  Direktivbehörde  werden  die  eingegangenen  Nachweisungen  der  Prüfung  unterzogen.
Ueber  die  Ausfertigung  und  Anrechnung  der  Einfuhrscheine  ist  für  jedes  Etatsjahr  ein  Register  nach  dem
anliegenden  Muster  g  zu  führen.  Die  fortlaufende  Nummer  des  Registers,  unter  welcher  die  Ausfertigung
des  betreffenden  Einfuhrscheins  eingetragen  ist,  wird  auf  dem  Schein  vermerkt.  Außerdem  ist  diese  Nummer
und  das  Datum  des  Einfuhrscheins  unter  Beidrückung  des  Amtsstempels  der  Direktivbehörde  auf  der
Titelseite  des  bezüglichen  Abfertigungspapieres  mit  rother  Schrift  anzugeben.

Mit  der  Ausfertigung  der  Einfuhrscheine  sind  zwei  einander  überwachende  Beamte  zu  beauftragen,
welche  zugleich  für  die  richtige  Ausfüllung  der  Spalten  1  bis  11  des  Ausfertigungsregisters  einzustehen
haben.  Die  Spalte  9  des  Registers  wird  halbmonatlich  aufgerechnet  und  die  Gesammtsumme  vierteljährlich
  für  den  abgelaufenen  Theil  des  Etatsjahres  festgestellt.  Die  Spalten  12  bis  14  dürfen  nur  von
einem  Beamten  ausgefüllt  werden,  welcher  bei  der  Ausfertigung  der  Einfuhrscheine  nicht  mitgewirkt  hat.

Bevor  die  Einfuhrscheine  die  Unterschrift  oder  das  Facsimile  des  Vorstandes  der  Direktivbehörde
erhalten,  ist  auf  der  Vorderseite,  unten  rechts,  der  Vermerk  „Ausgefertigt“  von  einem  der  bei  der  Ausfertigung
  betheiligten  Beamten  der  Direktivbehörde,  welcher  dadurch  die  Verantwortung  für  die  Richtigkeit
der  ausgefertigten  Scheine  übernimmt,  zu  unterschreiben.

7.  Demnächst  gelangen  die  Abfertigungspapiere  mit  den  ausgefertigten  Einfuhrscheinen  an  das
Hauptamt  behufs  der  Zufertigung  an  die  betreffenden  Hebestellen.  Letztere  händigen  die  eingegangenen
Scheine  den  Versendern  gegen  Bescheinigung  aus  und  nehmen  die  zurückempfangenen  Abfertigungspapiere
wieder  zu  den  Registerbelägen.

8.  Jeder  Inhaber  des  Einfuhrscheins  ist  berechtigt,  entweder  innerhalb  sechs  Monate,  vom  Tage
der  Ausstellung  an  gerechnet,  bei  jeder  zur  Vornahme  der  betreffenden  Eingangsabfertigung  befugten
Zollstelle  die  gleiche  Menge  der  in  dem  Einfuhrscheine  bezeichneten  Getreidegattung  vom  Auslande  ohne
Zollentrichtung  in  das  Zollgebiet  einzuführen  oder  den  Schein  nach  Ablauf  einer  Frist  von  4  Monaten,
vom  Tage  der  Ausstellung  an  gerechnet,  innerhalb  eines  darauffolgenden  sechsmonatlichen  Zeitraums  bei
jeder  Zollstelle  eines  deutschen  Bundesstaats  auf  Zollgefälle  für  Waaren  der  in  der  Anlage  bezeichneten
Art  statt  baarer  Zahlung  in  Anrechnung  zu  bringen,  sofern  nicht  die  Anrechnungsfähigkeit  dieser  Art  durch
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  zeitweilig  für  ausgeschlossen  erklärt  ist.

Eine  baare  Herauszahlung  auf  die  Einfuhrscheine  wird  nicht  geleistet.

Die  Anrechnung  hat  der  Inhaber  des  Scheins  durch  Ausfüllung  und  Vollziehung  des  auf  dem
letzteren  befindlichen  Vordrucks  zu  bescheinigen.  Diese  Bescheinigung  dient  als  Kassenquittung.  Unter  der
        <pb n="194" />
        —  180  —

Bescheinigung  wird  von  der  Amtsstelle  vermerkt,  wo  der  angerechnete  Betrag  in  Einnahme  und  Ausgabe
gebucht  worden  ist.

Zollpflichtige,  welche  mehrere  fällige  Einfuhrscheine  gleichzeitig  in  Anrechnung  bringen  wollen,
haben  diese  Scheine  der  betreffenden  Amtsstelle  mittelst  Verzeichnisses  vorzulegen.  Das  Muster
zu  dem  letzteren  wird  von  der  Landesregierung  vorgeschrieben.  Es  genügt  alsdann  eine  Bescheinigung
des  Zollpflichtigen  über  den  Gesammtbetrag  der  in  Zahlung  gegebenen  Einfuhrscheine,  welche  auf  der
letzten  Seite  des  Verzeichnisses  auszustellen  ist.  Der  Vordruck  auf  der  Rückseite  der  einzelnen  Einfuhrscheine
  bleibt  in  diesem  Falle  unausgefüllt.

Unmittelbar  nach  erfolgter  Bescheinigung  des  Verzeichnisses  durch  den  Zollpflichtigen  sind  die  zu
dem  ersteren  gehörenden  Einfuhrscheine  von  den  Kassenbeamten  auf  der  Vorderseite  mit  schwarzer  Tinte
jaesss  durchstreichen.  Sodann  erfolgt  die  Abgabe  des  Buchungsvermerks  auf  der  letzten  Seite  des
Verzeichnisses.  .

9.  Spätestens  bis  zum  achten  Tage  nach  Ablauf  jedes  Rechnungsmonats  haben  die  Hauptämter
  über  die  bei  ihnen  selbst  oder  bei  den  Unterstellen  ihres  Bezirks  in  Anrechnung  genommenen  Einfuhrscheine
  eine  nach  dem  Muster  h  aufgestellte  Nachweisung  an  die  vorgesetzte  Direktivbehörde  einzureichen.

Wenn  die  angenommenen  Scheine  von  verschiedenen  Direktivbehörden  ausgefertigt  sind,  so  ist  für
jede  dieser  Behörden  eine  besondere  Nachweisung  aufzustellen.  Die  Nachweisung  über  die  von  der  vorgesetzten
  Direktivbehörde  ertheilten  Scheine  ist  mit  dem  Buchstaben  A  zu  bezeichnen,  die  übrigen  Nachweisungen
  erhalten  die  Buchstaben  B,  C  u.  s.  w.  In  jeder  Nachweisung  sind  die  angenommenen  Scheine
nach  dem  Etatsjahre  der  Ausfertigung  und  der  Reihenfolge  der  Ausfertigungsnummern  aufzuführen  und
zu  summiren;  demnächst  werden  die  betreffenden  Schlußsummen  in  der  Nachweisung  A  zusammengestellt
und  dort  aufgerechnet.  Die  Uebereinstimmung  der  Nachweisung  mit  den  Kassenbüchern  des  Hauptamts
und  mit  der  Reichssteuerübersicht  ist  von  dem  mit  der  Kassenaufsicht  beauftragten  Beamten  zu  bescheinigen.

10.  Die  Direktivbehörde  hat  die  richtige  Summirung  der  Anrechnungsnachweisungen  prüfen  und
auch  davon  Ueberzeugung  nehmen  zu  lassen,  daß  die  Schlußsumme  der  Nachweisung  A  mit  der  Reichssteuerübersicht
  des  Hauptamts  übereinstimmt.  Nachdem  die  Anrechnungsnachweisungen  für  den  betreffenden
Rechnungsmonat  von  sämmtlichen  Hauptämtern  eingegangen  und  geprüft  sind,  werden  die  Nachweisungen
B,  C  u.  s.  w.  nach  den  Direktivbehörden,  von  welchen  die  Einfuhrscheine  ausgefertigt  worden  sind,
geordnet  und  diesen  behufs  der  Löschung  der  erledigten  Einfuhrscheine  in  den  Ausfertigungsregistern
übersandt.  Gleichzeitig  werden  die  in  der  Nachweisung  A  verzeichneten  Einfuhrscheine  in  dem  eigenen
Ausfertigungsregister  der  Direktivbehörde  gelöscht.

11.  Bezüglich  derjenigen  Bundesstaaten,  in  welchen  die  Einrichtung  der  Hauptämter  nicht
besteht,  bleibt  es  den  obersten  Landesfinanzbehörden  überlassen,  die  den  vorstehenden  Bestimmungen
entsprechenden  Anordnungen  auf  Grund  der  vorhandenen  Organisationsverhältnisse  zu  treffen.

12.  Die  Vereinnahmung  und  Verausgabung  des  Betrages  der  von  den  Amtsstellen  angenommenen
  Einfuhrscheine  erfolgt  in  derselben  Weise  wie  die  Vereinnahmung  und  Verausgabung  der  Steuervergütungsscheine
  und  zwar  auch  dann,  wenn  die  Scheine  nicht  auf  zu  entrichtende  Zollgefälle  in
Anrechnung  gebracht,  sondern  zur  Einfuhr  von  Getreide  ohne  Zollentrichtung  verwendet  worden  sind.

13.  In  den  von  den  Direktivbehörden  vom  1.  Ouartal  des  Etatsjahres  1894/95  ab  an  den
Ausschuß  des  Bundesraths  für  Rechnungswesen  einzusendenden  Uebersichten  der  Einnahme  an  Zöllen
sind  in  der  Spalte  4  unter  a  die  gezahlten  Ausfuhrvergütungen  (für  Taback  2c.)  und  unter  b  die  Beträge
der  in  Anrechnung  gekommenen  Einfuhrscheine  nachzuweisen.  Außerdem  ist  in  der  Spalte  16  der  Betrag
der  von  der  Direktiobehörde  ausgestellten  Einfuhrscheine  in  einer  Summe  anzugeben.

14.  Dem  Reichskanzler  wird  überlassen,  die  durch  die  Vorschriften  zur  Regelung  der  Abrechnungen
  2c.  vom  3.  April  1878  angeordneten  Formulare  III  bis  VIII  entsprechend  abzuändern.
        <pb n="195" />
        —  181  —

Muster  a
Bundesstat.  .  Abgegeben  den  ten  18
Haunt.  amtsbezrk  Nrr.  (des  Abfertigungsregisters).

Unikat.

Anmeldung

zur

Getreide,  ..  ...
fAktsthr  von  *  8  Getreide,  für  welches  ein  Einfuhrschein  in  Anspruch  ge-Niederlegung
  Malz  nommen  wird.

 

D  Uneerzeichnete  erklär.  hiermit,  die  nachstehend  verzeichneten  Mengen  an

 

ch  dem  Auslande  über  das  -MAt  -  g  vn  4
der  Niederlageg  ,  versen  en  zu  wollen,  unden  für
dieselben  einen  Einfuhrschein  in  Anspruch.
........................................................  ,den12-"18

 

Die  nachstehend  aufgeführten  Kolli  mit  Getreide  (Mehl,  Malz)  sind,  sofern  nicht  der  Anspruch
auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  verloren  gehen  soll,den  -  -Amt  zu
Ausgangs-Abfertigung

biszum......-....................  mit  unverletztem  Verschlusse  zur  Aufnahme  in  die  Niederlage  vorzuführen.

.  drdd..  a  18
        <pb n="196" />
        Anmeldung  des  Versenders.

182

—.

T

 

Zahl  Art

des  Getreides  (Mehls,  Malzes)

 

 

 

Nummer
der  Bezeichnung  Bezeichnung
einzelnen  der  Brutto-  Netto-  der
Positio-)olli  der  Art.  gewicht.  gewicht.  Kolli.
nen.  Kolli.
kg  kg
1.  2.  3.4  5.  6.  7.  8.
        <pb n="197" />
        —  183  —

Revisionsbefund  und  Abfertigung.

 

des  Getreides  (Mehls,  Malzes)

 

 

Der  Berech- 



=  Nettogewicht,  nung  des  ris.
Sar  durch  durch  Eingangse
und  Art  Brutto-durch  Taraabzug  vollstän=  probe=  zolls  zu  Verschluß
der  Art  .  .  Grunde  zu  sangelegt  ist,
·  rt.  gewicht  ermittelt.  dige  Ver=  weise  Ver-Kolli.
  wiegung  wiegung  legendes  Zahl  der
Tarasatz  ermittelt.  ermittelt.  Gewicht.  Bleie  rc.
kg  II  kg.  kg  kg
9.  10.  11.  12.  18.  14.  16.  16.  17.

 

 

 

 

 

 

Die  Revisionsbeamten.
        <pb n="198" />
        —  184  —

Erledigungsbescheinigungen.

1.  Die  Anmeldung  ist  abgegeben
awd  18—

 

2.  Dieselbe  ist  eingetragen  im
Empfangsregister  unter  kr.

3.  Revisionsbefund:
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:

b)  in  Bezug  auf  Gattung  und

Menge  der  Waaren:

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben
bescheinigen:

 

4.  Das  Getreide  (Mehl,  Malz)  ist  weiter  nachgewiesen  im
Niederlageregister  Seite  ..  Konto  Nr.

5.  Nachweis  des  Ausgangs  über  die  Grenze:

A.  Obengenaunte  Waaren  wurden  nach  Abnahme  des  unverletzt
  befundenen  Verschlusses:

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Erledigung  der  Anmeldung  bescheinigt

 

a)  in  den  Eisenbahngüterwagen  Nr.  der
Eisenbahn
verladen  und  nach  Verschließung  des  Wagens  mit
Schlössern  der  Serie  dem
-Amt  in
überwiesen.
.........................................  ,dent:—n  18.....
Komgliches.»»»»......·.......  -Amt.
b)aufd.............·...................................  dees
verladen  und  dem  Ansagepostenin.
unter  Degleitung  durch  d.  Grenzaufseher
Verschluß  mittelst  í  ,,
überwiesen.
..........................................  ,den?LI  18.·...
Komgliches.....................··....·...·..........  -Amt
J)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  geführt.
–.  den  r  ..  -  18.
Königlichss..  -Amt.
B.  D.  oben  bezeichnnte  wurde
nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen  Verschlusses:
a)  d.  —.  Grenzaufseher  zur
Begleitung  über  die  Grenze  übergeben.
den  ten.  18—
b)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  geführt.
...........................................  ,den«-"18........
,  den  ten  18...
a.  -Amt.
        <pb n="199" />
        —  185  —
Muster  b.

Haupt  .......·.  amtsbezirk  Steuerhebebezirk  .

Abfertigungsregister

Getreide  (Mehl  aus  Getreide,  Malz),  für  welches  ein  Einfuhrschein  in  Anspruch
genommen  wird,

für  das  Quartal  des  Etatsjahres  18  .

Enthält  Blätter.  Geführt  von
Der
(L.  8.)
        <pb n="200" />
        —  186

 

 

 

 

 

 

 

Art
Des  Versenders  ahl  Art  des  Getreides  Der
Lau=  Tag  Zah  (Mehls,  Berechnung
fende  der  —  Lag  Malzes),  des  Eingangs-Num
  der  fir  0  ols  zu
umefln-  s  .  .Grundejzu
-..»,E  .  visi  Einfuhrschein
mer.  smeldung.  Name.  Stand.  Wohnort.  Revision.  der  Koll.  in  Anspruch  legende
1  genommen  Getreidemenge
wird.  n
#ô  K  g
1.  2.  3  4.  I  5  6.  7  8.  9.  10.
        <pb n="201" />
        187  —

 

 

Im

 

 

Tag  Tag  Der  Einfuhrschein
der  Ausfuhr  Niederlage-  Amt,  der  Rückkurft  z
aus  dem  register  auf  welches  die  der  mit  beantragt
Zollgebiet  ch—  Erledigungs-  Bemerkungen.
im  Falle  der  ach-  Abfertigung  bescheinigung
«  ewiesen  «
unmittelbaren  gewies  beantragt  ist.  versehenen  im  unter
Ausfuhr.  Anmeldung.
Konto./  Nr.  Monat.  Nr.
11.  12.  13.  14.  16.  16.  17.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

32
        <pb n="202" />
        <pb n="203" />
        Hanpt

Enthält

Der

(L.  S.)

—  189  —

amtsbezirk  -Amt

Empfangsregister

Getreide=  2c.  Ausfuhranmeldungen
für

das  Quartal  des  Etatsjahres  18

 

Blätter.  Geführt  von

Muster  c.
        <pb n="204" />
        —  190  —

 

 

Der  Ausfuhranmeldung

 

Ausstellungsort.

 

Tag  der  Js  Lau—
Ein-  fende
tragung.Nr.
1.  2.

 

3.

 

Bemerkungen.

 

Tag  des  JDas  zur  Niederlage  T  d
Ausgangs  verbrachte  Getreide  *  ßd  .
des  aus  dem  (Mehl,  Malz)  ist  onat  er

Tag  Zollgebietweiter  nachgewiesen  Zurück-Num-
  und  ausgeführten  im  Niederlage-  sendung  der
mer.  Getreides  register  erledigten
Monat.  (Qebl-  Anmeldung.

Malzes).  Konto.  Nummer.
4.  5.  6.  7.  8.  9.

10.
        <pb n="205" />
        —  191  —

 

 

Der  Ausfuhranmeldung

 

 

 

 

Tag  des  sDas  zur  Niederlage  T  d
Ausgangs  verbrachte  Getreide  M  ag  un
Tag  derauL  des  aus  dem  Mehl,  Malz)  ist  onat  der
Ein=  fende  Tag  Zollgebiet  weiter  nachgewiesen  Zurück-Ausstellungsort
  Num-  und  ausgeführten)  im  Niederlage-  sendung  der
tragung.  Nr.Ausstellungsort.  mer.  Getreides  register  erledigten
Monat.  (Mehls,  Anmeldung.
Malzes).  Konto.  Nummer.
1.  2.  3  4.  5  6.  7.  8.  9.

Bemerkungen.
        <pb n="206" />
        <pb n="207" />
        die  für  die

—  193  —.

Nachweisung
des
Amts  zu  „
betreffend
Hälfte  des  Monats  18

zu  ertheilenden  Einfuhrscheine.
        <pb n="208" />
        Des  Getreides  (Mehls,
Des  Anmelders  Malzes)  Zollsatz
Laufende  für
Nummer.
Namc.  Wohnort.  Art.  Menge.  100  kg
—  kg  Mark.
l.  2.  3.  4.  5.  6.
l  !  f
;  i
-
i
i
.
i
I
!  .
s  g
i  l
        <pb n="209" />
        —  195  —

 

 

Die  Ausfuhr  bezw.

 

 

 

Niederlegung  ist  erfolgt  Nummer  Bezeichnung  Btnns
—  des  es
über  das  Enpfangs  der  berechneten  Bemerkungen.
bezw.  bei  den  am  egisters.  beigefügten  Beläge.Eingangszolls.
Amt.
—  Mark.
7v  8.  9.  10.  II.  12.
        <pb n="210" />
        <pb n="211" />
        Hauptdie

  für  die

—  197  —

Nachweisung
des
.Amts  zu  ,
betreffend
Hälfte  des  Monats  18

auszufertigenden  Einfuhrscheine.
        <pb n="212" />
        —  198  —

 

 

Anzahl  Summarischer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3Bezeichnung  Ort  Betrag
.
2
S  der  Steuerstelle,
welche  die  Ausfertigung  der  Einfuhr-=  der  beantragten  Einfuhrscheine.  Bemerkungen.
scheine  beantragt  hat.
z
*
——  2O7&amp;amp;  Mark.  D  Pf.
1.  2.  3.  1  d.  6.
7.  AHauptamt  als  Die  anliegenden  .-..
Speczalebe-  Nachweisungen  der  Steuer-Stelle.
  stellen,  sowie  die  Beläge
derselben  sind  geprüft  und
2.Webenzollamt  richtig  befunden.
J.  A.  .  (Unterschrift.)
3  O  .  (Dienstkarakter  des  be-"
  «  tressendenHauptamtsbeamten.)

«  i
Summe.....»......................................
in

,den  W  18
Haupt-  -Amt.

(Unterschriften.)
        <pb n="213" />
        —  199  —

GBundesstaat.  Landeswappen.



ssss--s

Am  15  ten  K#z  1894  sind  von  dem  Kaufmann  A.  Schule  zu  Dans-i  nach  Nr.  5  des
Empfanos-Registers  des  Webenzollamts  7  zu  MWena#riosser  über  Gekfreide-  pp.  4½8/4  ran#meldengen
Mehl  ausgeführt
Malz  niedergelegt
einem  Zollsatze  von  5,50  für  100  kg  der  Eingangszoll  21,00  MA.,  in  Worten:  Ein  und  2scana#  Mark.

Jeder  Inhaber  dieses  Einfuhrscheins  ist  berechtigt,  entweder  innerhalb  sechs  Monate  vom
10  ten  F  1894  ab,  die  gleiche  Menge  Weien  vom  Auslande  ohne  Zollentrichtung  bei  jeder  zur
Vornahme  der  betreffenden  Eingangsabfertigung  befugten  Zoll=  oder  Steuerstelle  eines  deutschen  Bundesstaates
  gegen  Rückgabe  dieses  Scheins  einzuführen  oder  den  Letzteren  innerhalb  sechs  Monate,  vom
10  ten  Woremöe  1894  ab,  bei  jeder  Zoll=  oder  Steuerstelle  eines  deutschen  Bundesstaates  auf  Zollgefälle
für  die  umseitig  bezeichneten  Waaren  statt  baarer  Zahlung  in  Anrechnung  zu  bringen,  sofern  nicht  die
Anrechnungsfähigkeit  dieser  Art  durch  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  zeitweilig  für  ausgeschlossen
erklärt  ist.

 

 

 

Sechs  Hundert  kg  Werzen  (in  Form  von  worden.  Für  diese  Menge  beträgt  bei

Dan#,  den  10  ten  J##  1894.
Der  —““——2“

(Stempelabdruck.)  (Name.)

Ausgefertigt:
Miülller.

Die
        <pb n="214" />
        —  200  —

Die  Anrechnung  ist  auf  Zollgefälle  für  folgende  Waaren  zulässig:  Erdnüsse  und  frische  Erd—
mandeln;  Nutzholz  von  Buchsbaum,  Cedern,  Kokos,  Ebenholz,  Mahagoni;  Früchte  (Südfrüchte);
Gewürze  aller  Art,  nicht  besonders  genannt;  Heringe,  gesalzen;  Kaffee,  roher;  Kakao  in  Bohnen;  Kakao—
schalen;  Kaviar  und  Kaviarsurrogate;  Oliven,  frische  und  getrocknete  Schalen  von  Südfrüchten,  unreife
Pomeranzen,  auch  in  Salzwasser  eingelegt,  Johannisbrot;  Muscheln  oder  Schaalthiere  aus  der  See,;
Austern,  Hummern  und  Schildkröten;  Reis,  geschälter  und  ungeschälter;  Thee;  Olivenöl  in  Fässern;
Baumwollensamenöl  in  Fässern;  Fischspeck,  Fischthran;  Petroleum;  mineralische  Schmieröle.

 

Gescheinigung  über  die  erfolgte  Anrechnung.

Umseitiger  Betrag  von  A.  Pf.,  in  Worten:
ist  mir  (uns)  von  dem  -Amt  zu
auf  Zollgefälle  für  am..........·.............·................  18.........

angerechnet  worden.

„den  18

Guchungsvermerke.

Der  angerechnete  Betrag  ist  gebucht  in

Einnahme.  Ausgabe.

Di.  Kassenbeamte  D.  Kassenbeamte
        <pb n="215" />
        —  201  —

Muster  g.

Register,

betreffend
die  Ausfertigung  und  Anrechnung  der  von  der  (Provinzial-Steuerdirektion)

zu

im  Etatsjahre  18.

ertheilten  Einfuhrscheine.
        <pb n="216" />
        —  202  —

 

 

 

 

 

 

 

Der  Einfuhrschein  Des  Anmelders  Die  Ertheilung  des  Einfuhrscheins
ist  ausgefertigt  ist  beantragt
Name.  Wohnort.  von  dem  2—
laulen.  am  Hauptamt  der  für  die  unter
Ar.  zu  Steuerstele  geit  Nr.
7  2.  6  3  J  IJÄv(Ü7  .  6.  7.  8.
        <pb n="217" />
        —  203  —

 

Die  Anrechnung  des  Einfuhrscheins

 

 

 

unter
Nr.

Frist,

Betrag,  ist  angezeigt
über  welchen  a.  b.

;  «  bis  zu  welcher  innerhalb  ;  ;

der  Einfuhrschein  dot  gleiche  welcher  die  *  von  dem  in  der  Nachweisung
ctreide  rechnung  au
lautet  menge  zollfrei  Zollgefälle  fr  Hauptamt  für  den
eingeführt  andere  Waaren  zu
werden  darf.  stattfinden  darf.  Monat
Mark.  Pff.
9.  10.  11.  12.  13.

14.

 

Bemerkungen.

 

16.

 

 

 

 

 

 

 

 

34*
        <pb n="218" />
        <pb n="219" />
        —  205  —

Muster  h.

Nachweisung  A
derjenigen  bei  dem  Haupt-(Zoll-Amt  zu  (Dan##)  und  bei  den  Amtsstellen  im  Bezirk  desselben

im  Rechnungsmonat  .  18  auf  Zölle  in  Zahlung  genommenen  Einfuhrscheine,

welche  von

den#  Königlichen  Provinæial-Steuerdirektion)  zu  (Danæiq)  ertheilt  worden  sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Einfuhrschein  ist  ertheilt  Betrag,
Lau-  über  welchen  Tag
onde  unter  dem  Versender
"  Nummer  der  der  An-  Bemerkungen.
Num-  am  des  Einfuhrschein
mer.  Ausferti-  bantet,  rechnung.
gungs-  (Name).  (zu)
registers.
gisters  Mark.  f.  I
1.  2.  3.  4.  5  6.  7.  8.
2c.
Summe+
Hierzu  die  Summe  der  anliegenden  Nachweisung  B..  .  .  .  .  .  .
-  -  -  -  -  -  □  ö
2c.
Ueberhaunut  .  .  ..

 

 

 

 

 

Dan###d),  den  (10.  Olctober)  1894.

(Königliches)  Haupt-(Zols-)  Amt.

(Unterschriften  der  Kassenbeamten.)

Die  Uebereinstimmung  dieser  Nachweisung  mit  den  Kassenbüchern  des  Haupt-(Zoll)Amts  und
mit  der  bezüglichen  Angabe  in  der  Reichssteuerübersicht  bescheinige  ich  hiermit.
(Danaig),  den  (10.  Osctober)  1894.

Der  Kassenkurator.
(Unterschrift.)
        <pb n="220" />
        Anlage.

206  —

Verzeichniß

derjenigen

Waaren,  für  welche  der  Eingangszoll  durch  Einfuhrscheine  beglichen  werden  kann.

Nr.

9da  des  Zolltarifs  .
AnmerkungzuNszclundeesZ

tarifs

25  i

.2564
25  m  1

Nr.  25  m  3

*  rt“

—

*ßE  *

25  mM  4
25  n

25  P  1
25  P  2

25  r  1
26r2
25  s
25  w
26  b
26  0
26  k
29  a

29  b

—
—

u

U

W

1#

V

N

##

Nr.  25  h  des  Zolltarifs
Nr.
Nr
Nr

—

Erdnüsse  und  frische  Erdmandeln.

Nutzholz  von  Buchsbaum,  Cedern,  Kokos,  Ebenholz,
  Mahagoni.

Früchte  (Südfrüchte).

Gewürze  aller  Art,  nicht  besonders  genannt.

Heringe,  gesalzene.

Kaffee,  roher.

Kakao  in  Bohnen.

Kakaoschalen.

Kaviar  und  Kaviarsurrogate.

Oliven.

frische  und  getrocknete  Schalen  von  Südfrüchten;
unreife  Pomeranzen,  auch  in  Salzwasser  eingelegt;
  Johannisbrot.

Muscheln  oder  Schaalthiere  aus  der  See.

Austern,  Hummern  und  Schildkröten.

Reis,  geschälter  und  ungeschälter.

Thee.

Olivenöl  in  Fässern.

Baumwollensamenöl  in  Fässern.

Fischspeck,  Fischthran.

Petroleum.

mineralische  Schmieröle.
        <pb n="221" />
        —  207  —

Regulativ,

betreffend

die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlen=  oder
Mälizereifabrikaten.

In  Gemähheit  der  Ziffern  3  und  4  des  Gesetzes  vom  14.  April  1894,  betreffend  die  Abänderung
des  Zolltarifgesetzes  vom  15.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzbl.  S.  335),  werden  bezüglich  der  Gewährung  einer
Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlen=  und  Mälzereifabrikaten  folgende  Bestimmungen  gegeben.

.  1.

Inhaber  von  Mühlen  oder  Mälzereien,  Belhe  ausländisches  Getreide  mit  dem  Anspruch  auf
Zollnachlaß  bei  der  Ausfuhr  einer  entsprechenden  Menge  von  ihnen  hergestellter  Fabrikate  verarbeiten
wollen,  haben  die  Bewilligung  eines  Zollkontos  für  das  zu  verarbeitende  ausländische  Getreide  bei  dem
Hauptamt  zu  beantragen,  wobei  genaue  Angaben  über  die  zu  verarbeitenden  Getreidearten,  die  herzustellenden
  Fabrikate,  die  Lagerräume  für  Getreide  und  für  Fabrikate,  die  Fabrikationsanlagen  und  die  Art  des
Betriebes  zu  machen  sind.  Nach  Bewilligung  des  Antrages  sind  Aenderungen  nur  nach  zuvoriger
Anzeige  zulässig.

Der  Ausfuhr  der  Fabrikate  steht  die  Niederlegung  der  letzteren  in  einer  Zollniederlage  unter
amtlichem  Mitverschluß  gleich.

.  2.

Die  Genehmigung  des  Antrages,  welche  Fmpe  widerruflich  ist,  erfolgt  seitens  der  Direktivbehörde.
  Dieselbe  wird  nur  Gewerbetreibenden  ertheilt,  welche  kaufmännische  Bücher  ordnungsmäßig
führen,  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen  und  entweder  selbst  am  Orte  der  Fabrikationsanstalt
wohnen  oder  einen  dort  wohnhaften  geeigneten  Vertreter  bestellen.  Inwieweit  in  einzelnen  Fällen  Erleichterungen
  hinsichtlich  der  Anforderung  kaufmännischer  Buchführung  eintreten  können,  bestimmt  die  Direktivbehörde.
  Rücksichtlich  der  zu  leistenden  Sicherheit  gelten  die  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde
getroffenen  Bestimmungen.

Der  Zollbehörde  ist  das  Recht  einzuräumen,  durch  Einsicht  in  die  ordnungsmäßig  zu  führenden
Handels=  und  Fabrikationsbücher  und  durch  sonstige  Kontrole  des  Betriebes  von  der  Beachtung  der
gegebenen  Vorschriften  Ueberzeugung  zu  nehmen.

S.  3.  «
Das  auf  Zollkonto  angeschriebene,  sowie  das  im  freien  Verkehr  bezogene  Getreide  gleicher  Gattung
darf  nur  in  den  angemeldeten  Räumen  (8.  1)  gelagert  werden.  In  der  Regel  dürfen  diese  Räume  nicht
in  beträchtlicher  Entfernung  von  der  Gewerbsanstalt,  oder  an  einem  anderen  Orte  als  letztere  liegen.

.  4.

Das  auf  Zollkonto  angeschriebene  ausläddihe  Getreide,  sowie  auch  sonstiges  Getreide,  welches
in  die  nach  8.  3  angemeldeten  Räume  eingebracht  ist,  darf  in  unverarbeitetem  Zustande  zur  Vermeidung  der
in  Ziffer  3  Absatz  1  des  Gesetzes  vom  14.  April  1894  angedrohten  Geldstrafe  bis  zu  Eintausend  Mark  nur
mit  hauptamtlicher  Genehmigung  veräußert  werden.  Diese  Genehmigung  darf  nur  ausnahmsweise  und
aus  besonderer  Veranlassung,  z.  B.  im  Falle  einer  nothwendig  gewordenen  längeren  Betriebseinstellung,
der  Aufgabe  des  Zollkontos,  ertheilt  werden.

Die  Buchführung  ist  so  einzurichten,  daß  jederzeit  festgestellt  werden  kann,  wieviel  Getreide  jeder
Art  und  zu  welchem  Zollsatze  in  den  bezeichneten  Räumen  vorhanden  sein  soll.
        <pb n="222" />
        —  208  —

8.  5.
ansn  In  dem  bei  der  Amtsstelle  nach  Muster  A  bezw.  A  1  zu  führenden  Konto  gelangen  das  zum
Lager  der  Fabrikationsanlage  abgefertigte  ausländische  Getreide  zur  Anschreibung  und  die  zur  Ausfuhr
gebrachten  Fabrikate  zur  Abschreibung,  und  zwar  erstere  nach  dem  Brutto-,  letztere  nach  dem  Nettogewicht.
Gelreidemengen  derselben  Gattung,  welche  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen,  sind  im  Konto  in
besonderen  Unterabtheilungen  anzuschreiben.
6

g.  6.  .

Außer  vom  Auslande  darf  auch  aus  Zollniederlagen  unter  amtlichem  Verschluß  und  aus
gemischten  Privattransitlägern  ohne  amtlichen  Mitverschluß,  sowie  ausnahmsweise  mit  hauptamtlicher
Genehmigung  (§.  4)  aus  anderen  Mühlen=  oder  Mälzereilagern  ausländisches  Getreide  zum  Lager  der
bezüglichen  Gewerbsanstalt  abgefertigt  werden.  Die  Abfertigung  erfolgt  nach  den  für  die  Abfertigung
von  Waaren  zu  den  Privattransitlägern  ohne  amtlichen  Mitverschluß  bestehenden  allgemeinen  Bestimmungen.
Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs  genehmigen,  daß  die  Repvision
des  Getreides  durch  eine  Bescheinigung  eines  öffentlich  angestellten  Wiegemeisters  oder  einer  ähnlichen
Person  ersetzt  werde.  Solche  Personen  müssen  jedoch  zuvor  auf  das  Interesse  der  Zollverwaltung  ein  für
allemal  vereidigt  sein.  Eine  derartige  Genehmigung  darf  insbesondere  nur  unter  der  Voraussetzung
ertheilt  werden,  daß  die  kaufmännischen  Bücher  des  Lagerinhabers  über  Zu=  und  Abgang  zum  und  vom
Lager  zuverlässigen  Aufschluß  geben.  Desgleichen  ist  beim  Eisenbahntransport  die  Verwiegung  der
Wagenladungen  auf  der  Geleis-(Centesimal-,  Waage  zulässig;  dabei  ist  es  statthaft,  unter  Beachtung  der
in  dieser  Beziehung  etwa  erlassenen  allgemeinen  Bestimmungen  das  von  der  Eisenbahnverwaltung  festgestellte
  Gewicht  des  Wagens  von  dem  ermittelten  Bruttogewicht  in  Abzug  zu  bringen.  Dem  Ermessen
der  Direktivbehörde  bleibt  ferner  die  Bestimmung  darüber  überlassen,  inwieweit  bei  einzelnen  Arten  des
Verkehrs  auch  Gewichtsangaben  in  den  aiernoseer  s  Schiffskonnossementen  und  anderen
Ladungspapieren  ohne  Gefährdung  des  Zollinteresses  als  Ersatz  der  zollamtlichen  Gewichtsfeststellung
zugelassen  werden  können.

S.  7.
Es  dürfen  nur  in  der  betreffenden  Mühle  oder  Mälzerei  hergestellte  Fabrikate  zur  Ausgangsabfertigung
  gestellt  werden.  Die  Direktivbehörde  kann  anordnen,  daß  Abfertigungen  über  Mengen  unter
2000  Kilogramm  und,  wenn  sich  am  Orte  der  Gewerbsanstalt  eine  Hebestelle  nicht  befindet,  über  Mengen
unter  10  000  Kilogramm  nicht  vorgenommen  werden.
Muhes.  Die  Ausfuhranmeldung  ist  der  Hebestelle  nach  Muster  B  bezw.  B  1  in  2  Exemplaren  einzureichen.

U.

*“  Die  Anmeldung  muß  insbesondere  die  handelsübliche  Benennung  des  Fabrikats  enthalten.  Die  Hebestelle
n  trägt  die  Anmeldung  in  das  nach  Muster  C  bezw.  C1  zu  führende  Anmelderegister  ein  und  veranlaßt
die  spezielle  Revision  nach  den  im  Begleitscheinregulativ  gegebenen  allgemeinen  Bestimmungen.  Behufs
Feststellung  des  Nettogewichts  kann  diejenige  Tara  in  Abrechnung  gebracht  werden,  welche  zum  Zolltarif
für  die  betreffende  Waare  und  Verpackungsart  vorgesehen  ist.  Die  im  §.  6  zugelassenen  Erleichterungen
dürfen  auch  hier  und  zwar  mit  der  Ausdehnung  stattfinden,  daß  auch  die  zollamtliche  Bescheinigung  über
die  Verladung  auf  die  Transportmittel  (Eisenbahnwagen,  Schiff)  durch  eine  Bescheinigung  des  Wiegemeisters
  u.  s.  w.  ersetzt  werden  darf.  Von  einer  Verschlußanlage  kann  abgesehen  werden.

Nach  näherer  Bestimmung  der  Direktivbehörde  kann  von  der  Revision  seitens  der  Hebestelle,
insoweit  letztere  nicht  zugleich  Ausgangsamt  ist,  gänzlich  abgesehen  und  die  Revision  lediglich  dem  letztbezeichneten
  Amte  überlassen  werden.  Diese  Erleichterung  ist  indessen  nur  bei  nachgewiesenem  dringenden
Bedürfniß  und  unter  der  Voraussetzung  zuzulassen,  daß  die  kaufmännischen  Bücher  des  Lagerinhabers
über  den  Geschäftsverkehr  desselben  zuverlässigen  Aufschluß  geben,  auch  rücksichtlich  der  Zollsicherheit
Bedenken  nicht  bestehen.

Bezüglich  der  Behandlung  der  Sendungen  während  des  Transports  finden  die  8§.5  23  bis  30
des  Begleitscheinregulativs  analoge  Anwendung.

Binnen  der  von  der  Hebestelle  zu  bestimmenden  Frist  sind  die  auszuführenden  Fabrikate  unter
Vorlegung  des  dem  Anmelder  zu  diesem  Zweck  von  dem  Anmeldeamt  auszuhängenden  Unikats  der
Anmeldung  dem  Ausgangsamte  zu  gestellen.  Hat  seitens  der  Hebestelle  eine  Revision  nicht  stattgefunden,
so  sind  dem  Ausgangsamt  zugleich  die  Transportpapiere  vorzulegen.  Dieses  Amt  hat  die  Revision  nach
den  Bestimmungen  des  Begleitscheinregulativs  vorzunehmen  und  die  Anmeldung  mit  der  Ausgangsbescheinigung
  dem  Anmeldeamt  zurückzusenden,  auch  dem  Anmelder  bezw.  Waarenführer  auf  Wunsch  eine
Bescheinigung  über  die  Abgabe  der  Anmeldung  und  die  bewirkte  Ausfuhr  der  ihrer  Menge  nach  anzu-
        <pb n="223" />
        —  209  —

gebenden  Fabrikate  zu  ertheilen.  Ist  die  Gestellungsfrist  überschritten,  so  hat  das  Ausgangsamt  die  Abfertigung
  gleichwohl  vorzunehmen;  indessen  bleibt  es  der  Entscheidung  des  Anmeldeamts  beziehungsweise,
falls  dieses  kein  Hauptamt  ist,  des  demselben  vorgesetzten  Hauptamts  vorbehalten,  ob  die  Abschreibung  im
Zollkonto  zu  erfolgen  hat.

Das  Ausgangsamt  hat  über  die  Erledigung  der  bei  anderen  Aemtern  vorgelegten  Ausfuhranmeldungen
  ein  Notizregister  nach  Muster  D  beziehungsweise  D  1  zu  führen.

§.  8.

Die  Abrechnung  findet  vierteljährlich  in  der  Art  statt,  daß  am  zwanzigsten  Tage,  falls  dieser
aber  auf  einen  Sonn=  oder  Feiertag  fällt,  am  nächsten  Werktage  des  vierten  Monats  nach  Ablauf  des
Abrechnungsquartals  von  der  in  diesem  Quartal  angeschriebenen  Menge  ausländischen  Getreides  diejenige
Getreidemenge,  welche  nach  dem  Ausbeuteverhältniß  (§.  9)  der  Menge  der  in  dem  bezeichneten  und  in
dem  folgenden  Quartal  thatsächlich  zur  Ausfuhr  gelangten  Fabrikate  entspricht,  in  Abzug  gebracht  wird,
soweit  dieselbe  nicht  etwa  schon  bei  der  Abrechnung  für  das  Vorquartal  zum  Abzug  gebracht  ist.  Es  ist
dabei  für  jede  Getreideart  besonders  abzurechnen.  Falls  bei  der  Abrechnung  die  in  Abzug  zu  bringende
Getreidemenge  die  im  Abrechnungsquartal  stattgefundenen  Anschreibungen  der  betreffenden  Getreideart  nicht
erreicht,  so  ist  der  Zollbetrag  von  dem  zu  verzollenden  Quantum  unter  Zugrundelegung  des  Verhältnisses
der  im  Abrechnungsquartal  angeschriebenen,  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegenden  Getreidemengen  der  in
Betracht  kommenden  Gattung  zu  berechnen.  Der  Konteninhaber  hat  binnen  längstens  acht  Tagen  nach
Zustellung  der  Abrechnung  den  sich  ergebenden  Zollbetrag  einzuzahlen.  Ein  weiterer  Geldkredit  ist
unzulässig.  Es  ist  jedoch  statthaft,  bei  den  auf  Grund  der  Abrechnung  erfolgenden  Verzollungen  Einfuhrscheine,
  welche  über  die  nämliche  Getreidegattung,  wie  die  zu  tilgende  Post  lauten,  in  Zahlung  zu  geben,
vorausgesetzt,  daß  der  im  Einfuhrscheine  angegebene  Tag  der  Ausfuhr  vor  den  Tag  der  Kontirung  der
zu  tilgenden  Post  fällt.

8.  9.

Das  Ausbeuteverhältniß  wird  für  gebeuteltes  Mehl  aus  Weizen  auf  75  Prozent  und  für
gebeuteltes  Mehl  aus  Roggen  auf  65  Prozent,  für  Malz  aus  Gerste  auf  75  Prozent  und  für  Malz  aus
Weizen  auf  78  Prozent  festgesetzt.

Bei  Gemischen  von  Weizen=  und  Roggenmehl,  sowie  bei  Weizen=  oder  Roggenmehl,  welches  aus
Weizen=  oder  Roggenmengen  hergestellt  ist,  die  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen,  ist  das  Verhältniß  der
zur  Mischung  verwendeten  Getreidearten,  bezw.  der  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegenden  Getreidemengen
derselben  Gattung  anzumelden  und  gelangen  diese  Gemische  bei  nachgewiesener  Ausfuhr  dementsprechend
zur  Abschreibung.  Ist  das  Mischungsverhältniß  nicht  bekannt,  so  ist  die  Abschreibung  und  Abrechnung  nach
Maßgabe  der  Vorschriften  zu  bewirken,  welche  die  obersten  Landesfinanzbehörden  für  diesen  Fall  ertheilen
werden.

Bei  der  Ausfuhr  derartiger  Gemische  findet  die  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  (§.  11)  nicht  statt.

Wird  Mehl  oder  Malz  aus  anderen  Getreidearten  (Hafer,  Gerste,  Mais,  Buchweizen  beziehungsweise
Hafer,  Roggen),  oder  werden  aus  Getreide  andere  Mühlenfabrikate  (Schrot,  Graupe,  Gries,  Grütze  2c.)
hergestellt,  so  erfolgt  die  Festsetzung  des  Ausbeuteverhältnisses  für  jede  einzelne  Fabrikationsanstalt  auf
Grund  spezieller  Ermittelungen  seitens  der  Direktivbehörde.

Für  Mühlen  und  Mälzereien,  welche  auf  den  Antrag  ihrer  Inhaber  unter  stehende  steuerliche  Kontrole
geseet  sind,  kann  mit  Zustimmung  der  Direktiobehörde  das  effektive  Ausbeuteverhältniß  in  Rechnung
gestellt  werden.

Bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten,  welche  aus  einer  Mischung  von  verschiedenen  Tarifsätzen
unterworfenen  Getreidearten  hergestellt  sind,  findet,  abgesehen  von  der  im  zweiten  Absatz  dieses  Paragraphen
vorgesehenen  Ausnahme,  ein  Zollnachlaß  überhaupt  nicht  statt.

S.  10.

Die  Entziehung  des  Zollkontos  hat  zu  erfolgen,  wenn  dasselbe  ohne  die  Unterlage  einer
angemessenen  Ausfuhr  wesentlich  zur  Gewinnung  einer  verlängerten  Gefällestundung  mißbraucht  wird,  oder
wenn  Fabrikate  der  Müllerei  oder  Mälzerei,  welche  nicht  in  der  betreffenden  Gewerbsanstalt  hergestellt
sind,  zur  Absertigung  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  gestellt  werden,  oder  wenn  in  sonstiger  Weise

eine  Hinterziehung  des  Zolls  seitens  des  Gewerbtreibenden  oder  seiner  Angestellten  unternommen  wird.

Dieselbe  hat  ferner  in  der  Regel  dann  zu  erfolgen,  wenn  von  dem  Gewerbtreibenden  oder  seinen  Angestellten
86

ust  cs

W
        <pb n="224" />
        —  210  —

gegen  die  Bestimmung  im  ersten  Absatz  des  8.  4  verstoßen  oder  aber  wiederholt  Ordnungswidrigkeiten
begangen  werden.

 

8.  11.

Inhabern  von  Mühlen  oder  Mälzereien,  welchen  die  in  den  vorstehenden  88.  1  bis  10  behandelte
Erleichterung  gewährt  ist,  werden  bei  der  Ausfuhr  oder  Niederlegung  (8.  1  Absatz  2)  ihrer  Fabrikate
Einfuhrscheine  gemäß  Ziffer  1  des  Gesetzes  vom  14.  April  1894,  betreffend  die  Abänderung  des  Zolltarifgesetzes
  vom  15.  Juli  1879,  über  eine  den  festgesetzten  Ausbeutesätzen  entsprechende  Getreidemenge
ertheilt,  sofern  sie  diese  Vergünstigung  an  Stelle  des  im  §.  8  vorgesehenen  Erlasses  des  Eingangszolls
für  eine  der  Ausfuhr  entsprechende  Menge  zur  Mühle  oder  Mälzerei  gebrachten  ausländischen  Getreides
beantragen.  Dieser  Antrag  ist  in  Spalte  7  der  Ausfuhranmeldung  (Muster  B  bezw.  B  1)  zu  stellen.  Zur
Abfertigung  ist  die  Hebestelle  befugt.  Im  Uebrigen  regelt  sich  das  Verfahren  und  die  Behandlung
der  Einfuhrscheine  nach  den  hierüber  erlassenen  allgemeinen  Bestimmungen.

Bei  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  für  ausgeführte  Fabrikate  ist  der  Zollberechnung  der  niedrigste
Zollsatz,  zu  welchem  Getreide  der  betreffenden  Art  im  Konto  angeschrieben  steht,  zu  Grunde  zu  legen.

Bei  den  nach  §.  8  vorzunehmenden  vierteljährlichen  Abrechnungen  sind  diejenigen  Getreidemengen,
für  welche  Einfuhrscheine  ertheilt  sind,  von  der  Anschreibung  nicht  mit  in  Abzug  zu  bringen.

S.  12.
Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  in  §§.  1  bis  9  werden,  soweit  nicht  die  im  §.  4
bezeichnete  Strafe  oder  die  Strafen  der  §§.  134  bis  151  des  Vereinszollgesetzes  Anwendung  finden,  in
Gemäßheit  des  §.  152  daselbst  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  zu  einhundert  und  fünfzig  Mark  geahndet.

S.  13.
Das  gegenwärtige  Regulativ  tritt  am  1.  Mai  1894  an  Stelle  des  Regulativs  vom  27.  Juni  1882,
betreffend  die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten.
        <pb n="225" />
        —  211  —

Muster  A.

Kontenregister,

betreffend

den  Zollnachlaß  bezw.  die  Ertheilung  eines  Einfuhrscheines  bei  der  Ausfuhr
von  Mühlenfabrikaten.

 

Dieses  Register  enthält  Blätter,  welche  Geführt  von
mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur
durchgogen  sind.

,  den.  ten  18

(Unterschrift.)

35“
        <pb n="226" />
        —  212  —

Nr.  1.  Konto  des  Mühlenbesitzers

 

 

Anschreibung.

 

 

 

 

Zeit  der  Anschreibung  Bezeichnung  Des  Getreides
Lau-  und
fende  Nummer  Bemerkungen.
Nr.  Tag.  Monat.  Jahr.  des  Art.  Menge.
Vorregisters.  us  (rotte)  00
1.  2.  3.  49  ..  6.  7v,  8.  F

 

 

 

 

 

 

 

1.  Weizen.

J.  10.  Nuli  1894  B.  ZE.  E.  WWerzen  29%  0O00  —
Vo.  20

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Roggen.
        <pb n="227" />
        Abschreibung.

 

 

Zeit  der  Abschreibung

 

Nummer

Der  ausgeführten  Mühlen—

 

Die  Menge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  des  us  fabrikate  zu  Spalte  16
fende  Ausfuhr-  Ausfuhr  entorcht  einer  Bemerkungen.
Nr.  Tag.  Monat.  Jahr.  Anmelde-  Art.  Menge.  etreidemenge
;  2c.  von
registers.
kg  (netto)  1/100  kg  1/100
9.  10.  11.  12.  18.  14.  15.  16.  17.  18.
I.  Weizen  (Ausbeuteverhũültniss  76  Prozent).
J.  120.  IJuli  1894  1  26./7.  Me  7500  —  10  000  —
N.  .  20.
12.  6.  August  1894  20  5.  /8.  „  3700  —  4953  —  Zu  12.  Nach  cker
u.  &amp;amp;.  10  Anmeldung  ge-««·
  spendete-ways
Weszen  und  5/
Roggen.
15.%  ,  „  25  9./8.  —  —  —  —  —  „zu.  Eimhrschein
  No.  5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Noggen  (Ausbeuteverhültniss  66  Prozent.

 

 

 

 

 

 

 

 

vom  5.  September
1892.
        <pb n="228" />
        Abrecknung  fuir  das  II.  Quartal  des  Etatgalivres

J.  Weizen.
I.  Ansclireibung  pro  II.  Quartal  1894/95

 

 

9.  Absclireibung  pro  II.  Quartal  1894,956  100000  Kkg
pro  1777.  Ouartal  1894/95  150  000
Zesammen
Zu  veraollen
Zollbetrag
II.  Kosgen.
1.  Anvcehreibung  pro  II.  Quartal  1894  /95  ......
2.-47-ss«l««eibu-»Fpø«oILQZWMZISFWFZ  80  000  %
pro  777.  (Meartal  1094/95  190  000  =
EZusammen.

Zu  vorgollen.
1750  Marlt.

Zusammen  Sollbefrag  æu  T  und  II

 

Abrecknung  rur  das  III.  Quartal  1894095.

1.  Weizen.

J.  Anschreibunq  pro  717.  Ouartal  1894/05

2.  Abschreibunꝗg  pro  ILII.  Quartal  1894/95  (  siehe  vorige  Abrechnung)
Nichts.

700  000  kꝗ

S„samen

pro  IV.  Quartal  1894/95

 

458hreibeeno  Prösser

Als  Gemisch  vonz  Weizen  und  Kogoen  sick  ausge/hert

 

am  8§./I.  10  000  #,  dauvon  /5  Kogpen  =  4  000  7½%/
am  10./(I.  50  000  %,  darvom  ½  Koggen  =  25  000  -
æeusammen..

acelche  bei  Roggen  verreclinet  sind.

Zu  veræollen.

II.  Roggen.

I.  Anschreibumg  pro  LII.  Quartal  1894/95  ..
9.  Abschreibung  pro  III.  Quartal  1894  /96  (sSiehe  vorige  Abrechnuny-  1
Dro  7  F.  Geartal  18994/95  155  000  20

 

189495.

300  000  kg

250  000

 

50  000  %

1750  Marz.

200  oo  k0

200  000  -

 

Niclhts.

500  000  xkꝗ

700  000  -- 



200  000  %

29  000  =

 

77°1  000  0
Niclhts.

400  000  xgꝗ

EZusammen  155  000  710
Daæu  aus  Gemisch  von  Weieen  und  Roggen  (verql.  U1.  20  000

 

Zrusammen  46080/reibteng

Zu  veraæollen
Zollbetrag
Zusammen  Zokl’betrag  eiu  I  und  II

000

 

7  500  Jf.

216  000  k  0

5  560  Mark.
        <pb n="229" />
        —  215  —

Muster  A.  1.

 

Kontenregister,

betreffend

den  Zollnachlaß  bezw.  die  Ertheilung  eines  Einfuhrscheines  bei  der  Ausfuhr
von  Mälzereifabrikaten.

Dieses  Register  enthält  Blätter,  welche  Geführt  von
mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur
durchzogen  sind.

.,  den.  ken  18

(Unterschrift.)
        <pb n="230" />
        —  216  —

Nr.  1.  Konto  des  Mälzereibesitzers

 

 

Anunschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Zeit  der  Anschreibung  Bezeichnung  Des  Getreides
«  d
fende  Aarnne-  Bemerkungen.
Nr..  Tag.  Monat.  Jahr.  »  Art.  Menge.
des  Vorregisters
kg  (brntto)  1/100
1.  2.  3.  14.  5.  6.  J.  8.
7.  Weizen.
i
«  i
-  !
«  i
z  i
.
II.  Cerste.
7  8.  Mai  1694  Beqloeitaettel-  Gerste  10  000  —

Empfangsreqister
W.
        <pb n="231" />
        Abschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

 

.  «  «.  Der  ausgeführten  ·
Lau-Ze-tdkxAbschxckbung  Nummer  Tag  der  Mälzereifabrikate  s7-fende
  Ausfuhr-  Ausfuhr  Menge  hüren  ener  Bemerkungen.
Nr.  Tag.  Monat.  Jahr.  Anmelde-  2c.  Art.  g  von
registers.
gis  kg  (noetto)  !/100  ———--.
9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.
i

I  18.  IIIZZHISF4  l  24.-5.  —  —  —  —  —Zu  1.  LBinfuhrsclæin  Nr.  5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vom  6.  Juni  1694.

36
        <pb n="232" />
        9

r

d  —

—  218  —

Abrecknung  Jur  das  II.  Quartal  des  Ftatgalires  189495.

1.  Weizen.

Anschreibung  pro  II.  Quartal  1894/95.
Abschreibung  pro  II.  Quartal  1894/95.
pro  III.  Quartal  1894/96.

100  000  1#9

150  000
Zeesammen.

Zu  veraæollen

 

SolbetT#a
II.  Cerste.
Anschreibung  pro  77.  Quartal  1894/95.  .....
.-4l)scl»ez«lmøeyz)wII.Q«m«taZlF.94-.95.  .80000lcy
ponILQMHaZIFF4-.95.  .1260W-Zusammen.


 

ZU  wwoZZM  .

ZwammeøzZozzløetmgewlemdll.  1750  Marx.

 

Abrecknung  fur  das  III.  Quartal  1809495.
I.  Weizen.

.Anschreibunqg  pro  LII.  Quartal  7894/995
Abschreibung  pro  III.  Quartal  189496  (siehe  vorige  Abr  erhmeng)

 

Nicstts.
pro  IV.  Quartal  189495  .700  000  %
eusammen.
Abschreibung  grösser.
«  Zawrsollen.

lLGersta

.Anscl»«ezlnmypwlll  Quartal  194/95
.Abschreibunq  pro  LII.  Quartal  150405  (  *-  vorige  Abreclnung  *

 

Hro  IV.  Quartal  1894/95.  155  000  10
Zusammen.
Zu  veraollen
Zollbetrag.
Zusammen  Sollbefrag  2½  T  und  77  4900  Marn.

 

300  000  %

2550  000  -= 



50  000  #c

.  1750  Marge.

200  000%

200  000

 

MNichts.

500  000  ½

700  000  -- 



W—————
Nichts.

400  000  10

166  000  -- 



246  000  4%

4900  Marlt.
        <pb n="233" />
        Muster  B.

Die  Revision  übernehmen:

(Unhhkat.  “
Anmeldung

über  die

Ausfuhr  von  Mählenfabrikaten  mit  dem  Auspruch  afSeiesnne  Einfuhtscheines.

Die  Anmeldung  ist  vorgelegt  am  (95.  Iili  1894)  und  unter  Nr.  (20)  des  Anmelderegisters
eingetragen.  Binnen  (viereehn)  Tagen  nach  bewirkter  Revision,  den  Tag  der  Revision  nicht  mitgerechnet,
sind  die  angemeldeten  Fabrikate  unter  Vorlegung  dieser  Anmeldung  dem  (Haupt-Zoll)-Amt  zu  (Hamburg)
behufs  Ausgangsrevision  zu  gestellen.

Magdeburg),  den  (26)ten  (Juli)  18(90).

Koõonigliches  Haupt-  Steuer)-Amt.
(Stempel.)  (Unterschrift.)

Der  Unterzeichnete  meldet  hiermit  dem  (Röniglichen  Haupt-Steuer)-Amte  (hierselbst)  an,  daß  er
beabsichtigt,  am  (95.  J###  k  J.)  (Vonmittags  ..  Uhr  die  umstehend  näher  bezeichneten,  in  seiner  Mühle
hergestellten  Mühlenfabrikate  (mettels  ces  Kal#s  Klse)  zu  versenden,  um  dieselben  mit  dem  Anspruch  auf
Zollnachlaß  ..
iErth  eilung  eines  Einfuhrschein  über  das  (Haupt-Zoll)-Amt  zu  (Hamburg)  nach  dem  Auslande  auszuführen.


(Magckebe#r),  den  (9#ten  (Jc#)  18194).

(Unterschrift.)
Hermerke
über  veränderte  Bestimmung  der  Mühlenfabrikate.

Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  hier  zu  er-  Genehmigt.
leden.  ,  den..  teen  18.
.................................................  ,denke—7118.....-  ...·......-AmL

Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  zum  Zweck  Eingetragen  unter  Nr.  des.  ..·.··.....·.......·...........  *
der  Weiterversendung  der  Mühlenfabrikate  a.  ,  Registers  und  auf  dass.  8ÖÖ)  Amt  zu
........................................................  in  ,unterErftrcck1mgdchültigkcitsfrist
aufdas............................................·.................................-.....  -Amt  bis  zu  "  "’!r."!".,  äW7•  „m  überwiesen.“)
zu................................·........  .....  zu  überweisen.)  Verschlu  .
.................................................  ,den.......L18».»».  ,  den  ten

Amt.

 

*)  Ter  Ausstellung  einer  Annahmeerklärung  seltens  des  Antragstellers  (F.  24  des  Begleltscheinregulatlos)  bedarf  es  nicht.  Das  überweisende
Amt  trägt  die  überwlesene  Ausfuhranmeldung,  falls  bet  demselben  ein  Notizregister  nach  Muster  D  geführt  wird,  in  dieses  Register  und  zwar  in  Spalte
1  bis  6,  mit  einer  entsprechenden  Bemerkung  in  Spalte  18,  andernfalls  aber  nach  der  Besitmmung  im  §.  26  des  Begleltscheinregulatios  in  das  Begleitschein-Ausfertigungsreglster
  ein  und  giebt  dem  Ausstellungsamt  von  der  geschehenen  Ueberwelsung  und  der  etwalgen  Verlängerung  der  Gestellungsfrist  Nachricht.
Einer  Mittheilung  über  die  Erledigung  der  Ausfuhranmeldung  seitens  des  Ausstellungsamts  an  das  überwelsende  Amt  bedarf  es  gleichfalls  nicht.

367
        <pb n="234" />
        —  220  —

 

 

Anmeldung.

 

 

 

 

 

 

 

Lau-  Der  auszuführenden  Mühlenfabrikate  Angabe  Anträge
fende  Verpackung.  Menge  des  und  Bemerkungen
Num-  Art  (Zahl  und  Art,  sowie  ¾  Bestimmungs-  des
mer.  "  Zeichen  und  Nummer  brutto  netto  landes.  Anmelders.

der  Kolll.)  10.  16
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
J.  Weizen-  1224  37  HSäckke,  3737  50700  Woycegen.  Ich  beantage  4  ½s-Koggenmen!
  sign.  A.  B.  fuhr  unter  Ergemischt
  1  bes  87.

Cer#ca  5  We:cn,
3/5  Koggen).

 

 

 

 

 

tlieilumg  eines  Einfruhrscheines.
        <pb n="235" />
        —  221

 

 

Revisionsbefund.

 

Der  auszuführenden  Mühlenfabrikate

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angabe
Verpackung.  ·  Menge  über  Bemerkungen.
Art  (Zahl  und  Art,  sowie  angelegten
1½  Zeichen  und  Nummer  brutto  netto  Verschluß.
der  Kolli.)  u#r  I#-6
  8.  d.  *  11.  12.  13.
wie  Malte  .  37  HSäclce,  57%%  3700  Ieden  Sack  mit
Mischungsverhltniss  sign.  A.  B.  (Tara  einem  Blei  verangenommen.
  7  bes  37.  7  rorcnlu.  schlossen.
,  den  ten  18

(Unterschrift.)
        <pb n="236" />
        —  222  —

Erledigungs-Bescheinigungen.

1.  Die  Ausfuhranmeldung  ist  abge-  4.  Nachweis  des  Ausganges  über  die  Grenze.
geben  am  (5.  4  ½%#%s4)  18(94).  Obengenannte  Waaren  wurden  nach  Abnahme
V.  J.  des  unverletzt  befundenen  Verschlusses  unter  unseren

Augen  in  das  Ausland  geführt.
2.  Dieselbe  ist  eingetragen  im  Notizregister
  unter  Wr.  (3).

W.  J.  (Nauptf-Soll)-Amt  (Entenecürdez).

(Namburg),  den  (Outen  (Augiest)  18(94).

3.  Revisionsbefund:  (Stempel.)  (Unterschrift.)
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:
((GLur  und  abgenommen,
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge
der  Waaren:
(“  Sóche  met  rechteger  Beeeichnung).


Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  be—
scheinigen.

 

Die  Erledigung  der  Ausfuhranmeldung  bescheinigt.

“  „  ben  ten  18.

(Unterschrift.)
        <pb n="237" />
        Muster  B.  1.

 

Die  Revision  übernehmen:
2c.

(Unntat.
Anmeldung

über  die

Zollnachlaß.

Ausfuhr  von  Mälzereifabrikaten  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheines

Die  Anmeldung  ist  vorgelegt  am  (18.  Marz  18994)  und  unter  Nr.  3  des  Anmelderegisters  eingetragen.
  Binnen  (r##öl/)  Tagen  nach  bewirkter  Revision,  den  Tag  der  Redvision  nicht  mitgerechnet,  sind
die  angemeldeten  Fabrikate  unter  Vorlegung  dieser  Anmeldung  dem  (Könhl#chen  apt-Sol-)-Amt  zu

(Emmerich)  behufs  Ausgangsrevision  zu  gestellen.
(Berl#),  den  (I##ten  (Auac)  18094.

Kõonigliches  Haupt-  Steuer)-Amt  (  i.  G.).

(Stempel.)

(Unterschrift.)

Der  Unterzeichnete  meldet  hiermit  dem  (Königlichen  Haupt-Steuer-)-Amt  (hierselbst)  an,  daß  er

beabsichtigt,  am  (18.  Mai  d.  J.)  (Vor)mitttss

Uhr  die  umstehend  näher  bezeichneten,  in  seiner

Gewerbsanstalt  hergestellten  Fabrikate  (ver  Fisenbahn)  zu  versenden,  um  dieselben  mit  dem  Anspruch  auf

Bolinachlaß
Ertheilung  eines  Einfuhrscheines
lande  auszuführen.

(Berln),  den  (I16)  ten  (Mac)  18094).

)über  das  (önigliche  Haupt-Zoll-)j-Amt  zu  (Emmerich)  nach  dem  Aus-(Unterschrift.)


Vermerke
über  veränderte  Bestimmung  der  Fabrikate.
Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  hier  zu  er-  Genehmigt.
lediieenn.  ,  den.  ten  18
„den  ten  18------  -Amt
Eingetragen  unter  kcr.  des

Ich  beantrage,  diese  Ausfuhranmeldung  zum  Zweck
der  Weiterversendung  der  Fabrikate  9nnn
...................................................  in  *2
auf  dads.  .Amt
zu........·..................................................  zu  überweisen.“)

„den  ten  18.

 

 

Registers  und  auf  das  ..  Amt  zu

unter  Erstreckung  der  Gültigkeitsfrist  bis  zum
überwiesen.")

Verschlitz

n  den  ten  13

·  *)  Der  Ausstellung  einer  Annahmeerklärung  seitens  des  Antragftellers  (5.  24  des  Begleitscheinregulativs)  bedarf  es  nicht.  Das  überweisende  Amt
trägt  die  überwiesene  Ausfuhranmeldung,  falls  bei  demselben  ein  Notizregister  nach  Muster  D  gefübrt  wird,  in  dieses  Register,  und  zwar  in  Spalte  1  bis  6  mit
einer  entsprechenden  Bemerkung  in  Spalte  18,  andernfalls  aber  nach  der  Bestimmung  im  s.  26  des  Begleitscheinregulativs  in  das  Begleitschein-Ausfertigungsregister
  ein  und  giebt  dem  Ausstellungsamt  von  der  geschehenen  Ueberweisung  und  der  etwaigen  Verlängerung  der  Gestellungsfrist  Nachricht.  Einer  Mittheilung
über  die  Erledigung  der  Ausfuhranmeldung  seitens  des  Ausstellungsamts  an  das  überweisende  Amt  bedarf  es  gleichfalls  nicht.
        <pb n="238" />
        224  —

 

 

Anmeldung.

 

 

 

 

 

 

4  Der  auszuführenden  Mälzereifabrikate  5
ba-  zufüh  zereif  Angabe  *
fende  Verpackung.  Menge.  des  Bemerkungen
Num-  Art.  (Zahl  und  Art,  sowie  Besin  mngs.  des
mer.  Zeichen  und  Nummerbrutto  netto  andes.
der  Koll.  6  ¾  Anmelders.
1.  2.  l  8.  4.  5.  6.  741
I  l
i
J.  Gerskenmale.  —  Holland.  Ich  beantrage  Aus- 



 

 

 

sign.  M.  N.
1  bes  35.

 

 

 

 

72  535  3  500

I

 

 

 

 

Achsemthp
theilung  eines  Pinfuhrscheines.
        <pb n="239" />
        —  225  —

 

 

Revisionsbefund.

 

Der  auszuführenden  Mälzereifabrikate

 

 

 

 

 

 

 

 

Angabe
Verpackung.  Menge.  über  Bemerkungen.

Art  (Zahl  und  Art,  sowie  angelegten

«  ZeichenundNummerbrutto  netto  Verschluß.

der  Kolli.)  k  ka
8.  9.  10.  11.  12.  138.
M##  Spalie  2/5.  3566  3600  Visenbahngiiter-I


 

 

 

 

den  ten

 

(Unterschriften.)

thagen  Magckeb.  5%4
mt  Z2oen  Schlössern:
Serie  189
versclilossen.

 

 

18

37
        <pb n="240" />
        —  226  —

Erledigungs-Bescheinigungen.

1.  Die  Ausfuhranmeldung  ist  abge-  4.  Nachweis  des  Ausganges  über  die  Grenze.
geben  am  (294.  Mai)  18(94.  Der  (nebebezeichnete  (Zsenbahmngeiter#cagen)
N  N.  wurde  nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen
Verschlusses  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland
2.  Dieselbe  ist  eingetragen  im  Notiz-  geführt.
register  unter  Nr.  (1).
rnl  (Emmerich),  den  (94)tn  (Maz)  18194).
(Rönigliches  Haupl-Zoll)--Amt.
3.  Revisionsbefund:
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:  (Unterschriften.)
(Ger),
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge
der  Waaren:

Ein  Esenbahnozkertcacen  mat
richtiger  Beæeichnung).

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  be—
scheinigen.

N.  N.  N.  N.

 

Die  Erledigung  der  Ausfuhranmeldung  bescheinigt.
Emmerich),  den  (24)ten  (Mai)  18(94).
(Kõnigliches  Houpl-  Zoll)-Amt.

(Unterschrift.)
        <pb n="241" />
        227  —

Musfter  C.

Anmelderegister,.

betreffend

die  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß

oder

Ertheilung  eines  Einfuhrscheines.

 

Bemerkung  zu  Spalte  7.

Die  Eintragungen  zu  Spalte  4  bis  6  gelten  auch  dann  als  auf  dem  Revisionsbefund  beruhend,  wenn  ihnen
Bescheinigungen  von  Wiegemeistern  und  dergl.  G.  7  des  Regulativs)  zu  Grunde  liegen.
377
        <pb n="242" />
        —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

Ta  Bezeichnung  Der  auszuführenden  2c.  Angabe,
*  des  Möhlenfabrikate  ob  die  Ein-Laufende
  der  Anmelders.  tragungen  zu  4
—  —  —  bis  6  auf  der
Nr  An-«
  “  l  Menge  Anmeldung  oder
meldung.  Name.  Wohnort.  Art.  dem  Revisionsbrutto
  netto  befund  beruhen.
kg  kg
1.  2.  3.  4.  5.  6.  J.
J.  24.6.  W.  JN.  N.  Weizenmene  7575  7500  4½%  dem
I  S.  70.  Kevriszonsbeftend
I
20.  26.17.  X.  .  .  Veieen-  und  8767  50700  desqgl.
.  8.  70.  Kogqgenmen?

JJemescht
(ek2ba  2/5  Weisen,
35  Koqggen)

25.  29.17.  N.  N.  J.  eienmet  8080  8000  desgl.
        <pb n="243" />
        —  229  —

 

 

 

 

 

Behufs  Zollabschreibung  in

 

 

 

 

 

Die  Anmeldung  ist  Die  Rechnung  zu  stellende  Mühlenüberwiesen
  fabrikate
Gestellungs-Ausfuhr  2c.
»  «  ein-  Bemerkungen.
dem  frist.  ist  erfolgt  Menge  getragen
am  JAusgangsamt  am  Art.  (netto)  im
zu  Konten-1g
  register.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
255%6ä  Nlameheerg  1./8.  28./7.  Weszcenmch!  ?500  7  unter
Wr.  1.
26.17.  desgl.  8.  /8.  5./6.  We:zenme!  3700  4  unterZu  20.  Much  der  An-N
  meideing  çgemischt  aus
Weizen-  und  Roggenei
  (et2on  5/  Weizen,
35  Roggen).
59/  .  desql.  12./6.  9.  /8.  —  —  —  Zu  25.  Einfuhrschein  Nr.

vom  5.  Septemder  1894.
        <pb n="244" />
        <pb n="245" />
        —  231  —

Muster  C  1.

 

Anmelderegister,

betreffend

die  Ausfuhr  von  Mälzereifabrikaten  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß

oder

Ertheilung  eines  Einfuhrscheines.

 

Bemerkung  zu  Spalte  7.

Die  Eintragungen  in  Spalte  4  bis  6  gelten  auch  dann  als  auf  dem  Revisionsbefund  beruhend,  wenn  ihnen
Bescheinigungen  von  Wiegemeistern  und  dergleichen  (F.  7  des  Regulativs)  zu  Grunde  liegen.
        <pb n="246" />
        232  —

 

 

 

—  —

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Der  auszuführenden  2c.  Angabe,
Tag  ...  ob  die  Ein—
des  Mälzereifabrikate  tragungen  zu  4
Laufende  der
fent  Anmelders.  bis  6  auf  der
Nr.  An-  Menge  Anmeldung  oder
meldung.  .  Art.  dem  Revisionsw
  Name.  Wohnor  brutto.  netto.  Jbefund  beruhen.
1.  2.  *  8.  4.  5.  6.  7v,
i
J.  18.  /5.  N.  N.  M.  Gerstenmale  3656  35600  Auf  dem
—“'m  Kersonsbesbend.
        <pb n="247" />
        ——
.

Die  Anmeldung  ist

 

233  —

Behufs  Zollabschreibung  in

 

 

 

 

Die  Rechnung  zu  stellende  Mälzereiüberwiesen
  fabrikate
Gestellungs=  Ausfuhr  2c.
.  .  ein-  Bemerkungen.
dem  frist.  ist  erfolgt  Menge  getragen
am  Ausgangsamt  Art.  im
u  am  (netto)  Konten-3
  register
8.  9.  10.  11.  12.  18.  14.  15.
18./5.  Emmerich  30./6.  24.  /5.  —  —  —  Zu  J.  Ein/urschein  Wr.  3

 

 

 

 

 

 

 

 

vom  6C.  Juni  1894.
        <pb n="248" />
        <pb n="249" />
        Notizregister,
betreffend

die  Erledigung  der  von  anderen  Aemtern  überwiesenen  Ausfuhranmeldungen  über
Mühlenfabrikate,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  bezw.  Ertheilung  eines
Einfuhrscheines  auszuführen  sind.

 

Dieses  Register  enthält.  Blätter,  welche  Geführt  von
mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur
durchzogen  sind.

,  den  ten  18.

(Unterschrift.)

887
        <pb n="250" />
        236

7—!““"“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

35  Weszen,  /
Koggen)

 

 

 

 

 

 

Tag  Lau-  Der  Ausfuhranmeldung  Name  Der  ausgeführten  2c.  Mühlenfabrikate
d
der  fende  un
·  Aus-  Tag  Wohnort  Verpackung  Menge
Eintra--Num-  (Zahl  und  Art,
stellungs=  Nummer.  und  des  Art  sowie  Zeichen  brutto  netto
gung.  J  mer.  amt.  Monat.  JAnmelders.  und  Tummer
er  Kolli).  kg  *
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.
u.  S.
5./5.  HNMagclcburg  20  25.  /7.  INM.  N.  Zu  N.  ]  Weieen-  und  37  Säcke,  7707  7700
Roggenmelt  ge.Kin.  4.  B.
mischt  (etua  1  bes  77.
        <pb n="251" />
        237

 

 

 

 

 

1  ades  Die  nicht  in  das  Tag  Ist  dem
Angabe,  ob  burng  Lans  Ausland  gegangenender  Rücksen=  Anmelder  bezw.  Angabe  über
hier  spezielle  Acfnahme  Mühlenfabrikate  dung  derßs  dem  Waaren-  »
Revision  vor  in  ein  sind  weiter  nachge  Ausfuhr=  führer  eine  Be-  statistische  9
nommen  Hgollnieberlage  wiesen  anmeldung  scheinigung  über  An-  cemerkungen.
e  „  unter  amt-  BVenennung  sdessen  an  das  Hie  Vorlegung  der  chreibun
ist  oder  nicht.  *  1  Ausstellungs-Ausfuhranmel--cchreibungen.
lichem  Mit-  des  Num-  —"  da  lt2
verschluß.  Registers.  mer.  amt.  ung  2c.  ertheilt!
11.  12.  13.  14.  16.  16.  17.  18.
nein  5./8.  —  —  6.18.  nein  —
        <pb n="252" />
        <pb n="253" />
        —  239  —

Muster  D  1.

 

Notizregister,
betreffend

die  Erledigung  der  von  anderen  Aemtern  überwiesenen  Ausfuhranmeldungen  über
Mälzereifabrikate,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  bezw.  Ertheilung  eines
Einfuhrscheines  auszuführen  sind.

Dieses  Register  enthält..  Blätter,  welche  Geführt  v0oo.  P2  ’P7  ·
mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur
durchzogen  sind.

(Unterschrift.)
        <pb n="254" />
        —  240

 

 

Der  Ausfuhranmeldung

 

Der  ausgeführten  2c.  Mälzereifabrikate

 

 

 

 

Tag  Lau-  6  Name
und  Verpackun  Menge
der  ende  Aus—  Tag  Bohrort  Gahr  *
Ein=  Num-  Num-  g  Art,  sowie
tellungs-  und  .  eichen
tragung.  mer.  stellung  mer.  des  Art  Sent  brutto  netto
amt.  Monat.  Anmelders.  Nummer
der  Kolli).
ka  kg
1.  2.  3.  4.  5.  6.  J.  8.  9.  10.
24.  /6.  1Berlin  83  16.5.  N.  N.  æu  N.  Gerstenmula  35  Sãckc,  —
1894  siꝗn.  M.  N.
n  S.  10.  1/86
        <pb n="255" />
        241

 

 

 

 

 

Tag  Die  nicht  in  das  F  Ist  dem  An-Angabe,
  ob  des  Ausland  gegangenen  ag  melder  bezw.  Angabe
angade,  50%  usgangs  Melzereifabrikate  der  Rücdem  Waarenhier
  spezielle  bezw.  der  LKind  weiter  nachge-  sendung  der  führer  eine  Be-sber
Revision  wiesen  ini  ..
Aufnahme  !  Ausfuhranmel--  scheinigung  statistssche  Bemerkungen.
vorge=  in  eine  Zoll-  über  die  Vornommen
  ist  niederlage  Benennung  dessen  dung  an  das  legung  der  Alschreioder
  nicht.  unter  amt-  des  Num=  Ausstellungs=  Ausfuhranmel-  bungen.
lichem  Mit-  „  amt  dung  2c.  er-  .
verschluß.RegIstekV-mek  «  theilt?
11.  12.  18.  14.  15.  16.  17.  18.
nein  24./6.  —  —  256./5.  nein  —
        <pb n="256" />
        <pb n="257" />
        —  248  —

Regulativ

für

Privattransitlager  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  (Getreide  2c.)
ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde.

In  Gemäßheit  der  Ziffer  1  Absätze  2  bis  5  und  Ziffer  4  des  Gesetzes  vom  14.  April  1894,
betreffend  die  Abänderung  des  Zolltarifgesetzes  vom  15.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzbl.  S.  335),  werden
für  Privattransitlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren
(Getreide  2c.)  nachstehende  Bestimmungen  ertheilt:

I.  Arten  der  Privattransitlager.

8.  1.
Die  Privattransitlager  für  Getreide  ohne  amtlichen  Mitverschluß  sind  entweder:
a)  reine  Tranfillager  wenn  das  Getreide  ausschließlich  zum  Absatz  in  das  Zollausland  bestimmt
ist,  oder
b)  gemischte  Transitlager,  wenn  neben  der  Wiederausfuhr  in  das  Ausland  auch  der  Absatz  des
gelagerten  Getreides  im  Zollgebiete  gestattet  ist.

II.  Allgemeine  Bestimmungen.

S.  2.
Auf  diese  Privattransitlager  finden  die  Vorschriften  des  Privatlager-Regulativs,  soweit  nicht  nachstehend
  Anderes  verfügt  ist,  Anwendung.
.  3.

Lagerräume.

Die  Lagerung  des  Getreides  ist  in  der  Regel  nur  in  geschlossenen  Räumen  gestattet.  Ausnahmsweise
  kann  jedoch  da,  wo  die  Verhältnisse  eine  Lagerung  im  Freien  erforderlich  machen,  eine  solche  auch
in  nicht  abgeschlossenen  Räumen  durch  die  Direktivbehörde  unter  der  Bedingung  bewilligt  werden,  daß
die  Räume  deutlich  abgegrenzt  und  durch  die  Firma  des  Inhabers  kenntlich  bezeichnet  werden.

S.  4.
Kontoführung.
Für  die  Transitlager  ist  bei  der  Amtsstelle  ein  besonderes  Niederlageregister  nach  dem  Muster  A.  22
zu  führen,  in  welchem  für  jedes  Lager  ein  Konto  eröffnet  wird.

S.  5.
Zugang  zum  Lager.  "n
Die  Einbringung  inländischen  Getreides  auf  das  Lager  ist  zulässig,  zuvor  jedoch  nach  Muster  B.  Je#-anzumelden.

Die  Anmeldung  ist  in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren  der  Amtsstelle  einzureichen.  Letztere
prüft  dieselbe  und  stellt  das  eine  Exemplar,  mit  Genehmigungsvermerk  versehen,  dem  Anmeldenden  zurück.
Vor  der  Aushändigung  dieses  Exemplars  darf  mit  der  Einbringung  nicht  begonnen  werden.

S.  6.
Behandlung  während  der  Lagerung.
Die  Behandlung  und  Umpackung  des  gelagerten  Getreides  ist  uneingeschränkt  und  ohne  Anmeldung
  zulässig.
89-=
        <pb n="258" />
        —  244.  —

8.  7.

Seitens  des  Hauptamts  kann  widerruflich  gestattet  werden,  gelagertes  Getreide  zum  Zweck  der
Mischung  (88.  12,  18  und  19)  oder  zum  Trocknen  oder  Darren  zeitweise  aus  dem  Lager  zu  entnehmen.
Vor  der  Wegbringung  ist  der  Amtsstelle  eine  Anzeige  einzureichen,  aus  welcher  der  Zweck  der  Entnahme,
die  Gewichtsmenge,  der  Lagerraum  und  der  zeitweise  Bestimmungsort  des  Getreides,  sowie  die  Zeit  des
Beginnes  der  Wegschaffung  desselben  ersichtlich  sind.  Desgleichen  ist  von  der  Zeit  der  Zurückschaffung
zum  Lager  zuvor  Anzeige  zu  erstatten.  Die  Anzeige  ist  von  der  Amtsstelle  den  Aufsichtsbeamten  zuzustellen,
welche  durch  Gewichtsermittelungen,  Entnahme  von  Proben  oder  in  sonst  geeigneter  Weise  die  Zurückbringung
  des  entnommenen  Getreides  auf  das  Lager  zu  überwachen  und  die  Anzeige  mit  ihrem  Revisionsvermerk
  der  Amtsstelle  zurückzureichen  haben.

.  8.

Abgang  vom  Lager.

Der  Ausfuhr  des  gelagerten  Getreides  steht  die  Aufnahme  in  eine  öffentliche  Niederlage  oder  in
ein  Transitlager  unter  amtlichem  Mitverschluß  gleich.  ,  ,,

Bei  der  Versendung  von  Getreide  in  ein  anderes  Transitlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß  ist
das  Getreide  in  dem  Konto  des  neuen  Lagers  in  derselben  Weise  als  inländisches  oder  ausländisches
anzuschreiben,  wie  es  in  dem  Konto  des  alten  Lagers  zur  Abschreibung  gelangt  ist.  Die  Begleitpapiere
sind  hierüber  mit  den  entsprechenden  Angaben  zu  versehen.

Das  zur  Ausfuhr  oder  Versendung  nach  einer  anderen  Niederlage  bestimmte  Getreide  ist  nach
den  Vorschriften  des  Begleitschein-  und  des  Niederlageregulativs,  sowie  der  etwa  erlassenen  besonderen
Bestimmungen  unter  Zollkontrole  zur  weiteren  Versendung  abzufertigen.  Dabei  kann  von  einer  Verschlußanlage
  abgesehen  werden;  solchenfalls  sind  indessen  nach  erfolgter  Verladung  des  Getreides  die  darüber
ausgestellten  Frachtpapiere  (Frachtbriefe,  Konnossemente  2c.)  dem  Begleitschein-Ausfertigungsamt  vorzulegen.
  Letzteres  hat  dieselben  mit  den  Angaben  des  Begleitscheins  zu  vergleichen,  in  diesem  die  Uebereinstimmung
  mit  dem  Frachtpapier  zu  bescheinigen  und  demnächst  die  Frachtpapiere  mit  der  Nummer  des
Begleitscheins  und  mit  dem  Amtsstempel  zu  versehen.

In  den  Begleitscheinen,  welche  die  Sendung  jederzeit  zu  begleiten  haben,  ist  das  Transportmittel
und  die  besondere  Art  der  Niederlage,  von  welcher  das  Getreide  abgemeldet  worden,  genau  zu  bezeichnen.
Findet  auf  dem  Transport  eine  Umladung  statt,  so  ist  diese  von  dem  Transportführer  unter  genauer
Bezeichnung  des  Transportmittels  in  den  Frachtpapieren  zu  vermerken.

Beim  Begleitschein-Empfangsamt  sind  die  Frachtpapiere  vorzulegen  und  auf  ihre  Uebereinstimmung
mit  den  Begleitscheinen  zu  prüfen.  .  ,

Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs  genehmigen,  daß  die
Revision  des  Getreides  bei  der  Aufnahme  ins  Lager  und  bei  der  Entnahme  aus  demselben,  sowie  die
zollamtliche  Bescheinigung  über  die  Verladung  auf  die  Transportmittel  (Eisenbahnwagen,  Schiff)  durch
eine  Bescheinigung  eines  öffentlich  angestellten  Wiegemeisters  oder  einer  ähnlichen  Person  ersetzt  werde.
Solche  Personen  müssen  jedoch  zuvor  auf  das  Interesse  der  Steuerverwaltung  ein=  für  allemal  vereidigt
sein.  Eine  derartige  Genehmigung  darf  insbesondere  nur  unter  der  Voraussetzung  ertheilt  werden,  daß
die  kaufmännischen  Bücher  des  Lagerinhabers  über  Zu=  und  Abgang  zum  und  vom  Lager  zuverlässigen
Aufschluß  geben.

Dem  Ermessen  der  Direktivbehörde  bleibt  die  Bestimmung  darüber  überlassen,  inwieweit  bei
einzelnen  Arten  des  Verkehrs  auch  Gewichtsangaben  in  den  Eisenbahnfrachtbriefen,  Schiffskonnossementen

und  anderen  Ladungspapieren  ohne  Gefährdung  des  Zollinteresses  als  Ersatz  der  zollamtlichen  Gewichtsfeststellung
  zugelassen  werden  können.
9

S.  9.

Säcke  und  andere  zollpflichtige  Umschließungen,  in  welchen  unverzolltes  ausländisches  Getreide
auf  das  Lager  gelangt,  dürfen  in  leerem  Zustande  nur  nach  zuvoriger  besonderer  Abmeldung  und,
soweit  sie  in  den  freien  Verkehr  treten  sollen,  unter  tarifmäßiger  Verzollung  entfernt  werden.  Ueber  den
Zu=  und  Abgang  zum  bezw.  vom  Lager  werden  in  einem  Anhange  zum  Niederlageregister  fortlaufende
senschreiungen  geührt.  wobei  die  der  Tarifnummer  22  angehörigen  Säcke  lediglich  nach  ihrer  Stückzahl
estzuhalten  sind.

Als  inländisch  nachgewiesene  Säcke  unterliegen  bei  der  Entfernung  vom  Lager  in  leerem  Zustande
der  Verzollung  nicht.
        <pb n="259" />
        —  246  —

8.  10.
Aufhebung  des  Lagers.
Die  Bewilligung  des  Lagers  kann  seitens  der  Direktivbehörde  zurückgenommen  werden,  wenn  der
durchschnittliche  Zugang  zum  Lager  an  ausländischem  Getreide  in  den  beiden  letzten  Kalenderjahren  die
Jahresmenge  von  200  000  Kilogramm  nicht  überschritten  hat.

III.  Besondere  Bestimmungen.

A.  Reine  Transitlager.

8.  11.
Zugang  zum  Lager.
»  Werden  Getreidemengen  derselben  Art  gelagert,  welche  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen,  so
findet  auf  den  gesammten  Bestand  dieser  Getreideart  der  höchste  der  in  Betracht  kommenden  Zollsätze
nwendung.  -  «
Die  Einlagerung  des  Getreides  erfolgt  nach  Nettogewicht.
Die  auf  das  Lager  gebrachten  Mengen  von  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchten,  Gerste,
Raps  und  Rübsaat  inländischen  Ursprungs  behalten  mit  der  im  8.  13  Absatz  2  bezeichneten  Maßgabe  die
Eigenschaft  einer  inländischen  Waare.  Auf  das  Lager  gebrachtes  inländisches  Getreide  anderer  Art  nimmt
die  Eigenschaft  einer  unverzollten  ausländischen  Waare  an.
8.  12.
Behandlung  während  der  Lagerung.

Außer  der  Behandlung  und  Umpackung  ist  auch  die  Mischung  des  gelagerten  Getreides,  soweit
sie  innerhalb  der  Lagerräume  erfolgt,  uneingeschränkt  und  ohne  Anmeldung  zulässig.

 

S§.  13.
Abgang  vom  Lager.

Das  gelagerte  Getreide  darf  nur  nach  anderen  reinen  Transitlagern  oder  nach  dem  Zollauslande
versandt  werden.

Die  zur  Ausfuhr  abgefertigten  Mengen  von  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchten,  Gerste,
Raps  oder  Rübsaat  sind,  soweit  sie  den  jeweiligen  Lagerbestand  an  ausländischer  Waare  nicht  überschreiten,
  von  diesem  Bestande  abzuschreiben,  im  Uebrigen  aber  als  inländische  Waaren  zu  behandeln,
auf  welche  die  Bestimmungen  in  Ziffer  1  Absatz  1  des  Gesetzes  vom  14.  April  1894  bezüglich  der
Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  Anwendung  finden.  Ausgelagertes  Getreide  anderer  als  der  vorbezeichneten
  Art  ist  ohne  Rücksicht  auf  den  etwaigen  inländischen  Ursprung  eines  Theils  desselben  als  ausländisches
  Getreide  abzuschreiben.

 

S.  14.
Bestandsrevision.

Halbjährlich  ist  eine  Bestandsrevision  auf  Grund  einer  von  dem  Lagerinhaber  einzureichenden
miestandeseklaration  vorzunehmen.  Dieselbe  kann  probeweise  geschehen,  wenn  die  Umstände  Bedenken
nicht  ergeben.  .

Die  Termine  für  diese  Revisionen  sind  von  der  Direktivbehörde  nach  den  örtlichen  Verhältnissen
zu  bestimmen.  Die  Direktivbehörde  ist  ermächtigt,  ausnahmsweise  die  Zahl  der  jährlich  vorzunehmenden
Bestandsrevisionen  auf  eine  zu  beschränken.

Ein  sich  ergebendes  Mindergewicht  ist,  soweit  dasselbe  lediglich  auf  Eintrocknen,  Verstauben  oder
dergleichen  zurückzuführen  ist,  von  dem  inländischen  und  ausländischen  Getreide  nach  Verhältniß  des  buchmäßigen
  Sollbestandes  beider  Arten  zollfrei  abzuschreiben.  Die  Entscheidung  darüber,  ob  ein  vorgefundenes
  Manko  auf  solchen  Ursachen  beruht,  steht  bis  zu  einer  Fehlmenge  von  5  Prozent  dem  Hauptamt,
bei  größeren  Fehlmengen  der  Direktiobehörde  zu.

x  Nach  jeder  Bestandsrevision  ist  das  Niederlagekonto  durch  An=  und  Abschreibung  der  vorgesundenen
  Differenzen  mit  dem  Lagerbestande  in  Uebereinstimmung  zu  bringen.
        <pb n="260" />
        —  246

8.  15.
Aufhebung  des  Lagers.

Die  Zurücknahme  der  Bewilligung  eines  Lagers  kann  seitens  der  Direktiobehörde  insbesondere
auch  dann  erfolgen,  wenn  sich  bei  einer  Bestandsrevision  eine  Fehlmenge  ergeben  hat,  deren  Abschreibung
nach  Maßgabe  des  8.  14  unzulässig  erscheint.

In  allen  Fällen  des  Aufhörens  eines  reinen  Transitlagers  für  Getreide  ist  der  Lagerbestand
innerhalb  einer  von  der  Direktivbehörde  zu  bestimmenden  Frist  seitens  des  bisherigen  Lagerinhabers  oder
seiner  Rechtsnachfolger  (Erben,  Konkursmasse  2c.)  unter  Zollkontrole  entweder  in  das  Zollausland  auszuführen
  beziehungsweise  eine  öffentliche  Niederlage  oder  ein  Transitlager  unter  amtlichem  Mitverschluß
zu  verbringen  oder  zur  Versendung  auf  ein  anderes  reines  Transitlager  zu  deklariren.  Ausnahmsweise
kann  die  Direktivbehörde  den  Uebergang  des  Bestandes  auf  ein  gemischtes  Transitlager  oder  in  den  freien
Verkehr  gestatten.  Im  Falle  des  Uebergangs  in  den  freien  Verkehr  sind  bei  Weizen,  Roggen,  Hafer,
Hülsenfrüchten,  Gerste,  Raps  und  Rübsaat  die  Zollgefälle  für  den  buchmäßigen  Bestand  an  ausländischer
Waare  der  betreffenden  Gattung,  bei  anderen  Getreidearten  die  Zollgefälle  für  den  gesammten  Bestand
unter  Beachtung  der  Vorschrift  im  S.  11  Absatz  1  zu  entrichten.

B.  Gemischte  Transitlager.

8.  16.
Bewilligung  des  Lagers.

An  welchen  Orten  gemischte  Lager  gestattet  werden  dürfen,  bestimmt  der  Bundesrath.

Das  Bedürfniß  eines  gemischten  Transitlagers  an  solchen  Orten  ist  von  der  Direktivbehörde  in
der  Regel  nur  dann  anzuerkennen,  wenn  nach  den  Büchern  des  Gewerbetreibenden  der  Umfang  des  von
ihm  betriebenen  Getreidetransitgeschäfts  ohne  den  Besitz  eines  solchen  Lagers  voraussichtlich  eine  wesentliche
Einschränkung  selbst  unter  der  Voraussetzung  erfahren  würde,  daß  ihm  ein  reines  Transitlager  bewilligt
wäre.  In  anderen  Fällen  entscheidet  die  oberste  Landesfinanzbehörde  über  die  Bedürfnißfrage.

Demselben  Gewerbetreibenden  darf  ein  reines  und  ein  gemischtes  Privatlager  für  Getreide  an
einem  Orte  oder  in  benachbarten  Ortschaften  nicht  bewilligt  werden.

Unter  benachbarten  Orten  sind  nur  solche  zu  verstehen,  welche  mit  einander  in  unmittelbarem  Zusammenhang
  stehen.

§.  17.
Zugang  zum  Lager.  .

Die  Einlagerung  des  in  Umschließungen  eingehenden  Getreides  geschieht  nach  Bruttogewicht.

Ausländische  Getreidemengen  derselben  Art,  welche  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen,  sind  im
Niederlageregister  getrennt  zu  buchen.  In  letzterem,  sowie  in  den  Anmeldungen  ist  der  Zollsatz,  dem  sie
unterliegen,  ersichtlich  zu  machen.  Das  auf  das  Lager  gebrachte  inländische  Getreide  behält  mit  der  im
§.  21  Absatz  2  bezeichneten  Maßgabe  die  Eigenschaft  einer  inländischen  Waare.

Von  anderem  Getreide  als  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchten,  Gerste,  Raps  und  Rübsaat
müssen,  abgesehen  von  dem  Falle  der  im  §.  19  gestatteten  Mischungen,  ausländische  Getreidemengen  derselben
  Art,  welche  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegen,  gesondert  in  von  einander  getrennten  Räumen,
welche  mit  dem  für  die  lagernden  Waaren  maßgebenden  Zollsatze  deutlich  bezeichnet  sind,  gelagert  werden;
desgleichen  muß  inländisches  Getreide  dieser  Art  abgesondert  vom  zollpflichtigen  Getreide  lagern.

In  der  Anmeldung  ausländischen  oder  inländischen  Getreides  dieser  Art  zum  Lager  und  in  der
Abmeldung  desselben  vom  Lager  ist  der  Lagerraum  genau  zu  bezeichnen.  Soll  das  Getreide  von  dem
angemeldeten  in  einen  anderen  Lagerraum  innerhalb  des  Lagers  übergeführt  werden,  so  ist  davon  spätestens
bei  Beginn  der  Ueberführung  Anzeige  zu  machen.

S.  18.
Behandlung  während  der  Lagerung.
Außer  der  Behandlung  und  Umpackung  ist  bei  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchten,  Gerste,
Raps  und  Rübsaat  auch  die  Mischung  innerhalb  der  Lagerräume  uneingeschränkt  und  ohne  Anmeldung
  zulässig.
        <pb n="261" />
        —  247  —

8.  19.
Mischungen  von  Getreide  anderer  als  der  im  §.  18  bezeichneten  Art  unterliegen  ber  Anmeldung  #
nach  Muster  C.  Die  Vorschrift  im  zweiten  Absatz  des  §.  5  findet  dabei  ebenfalls  Anwendung.  ½“

§.  20.

Großhändler,  welche  jährlich  mindestens  250  000  Kilogramm  ausländisches  Getreide  aller  Art  in
das  Lager  bringen,  können  von  der  Direktivbehörde  von  der  Befolgung  der  Vorschriften  des  §.  17  Absatz  4  a,
und  des  8.  19  ausnahmsweise  und  widerruflich  entbunden  werden,  wenn  sie  ein  Lagerregister  nach  Muster  D  U#-führen
  und  sich  nachstehenden  Bestimmungen  unterwerfen:  —

1.  Es  ist  für  jedes  Lager  ein  besonderes  Register  zu  führen.

2.  Das  Register  ist  in  dem  Lager  an  einer  von  dem  Bezirks-Oberkontrolör  zu  bestimmenden
Stelle  in  einem  verschließbaren  Behältniß  aufzubewahren  und,  während  im  Lager  gearbeitet
wird,  den  revidirenden  Beamten  zugänglich  zu  halten.  Den  Oberbeamten  ist  dasselbe  auf
Erfordern  jederzeit  vorzulegen.

3.  Die  Buchungen  in  dem  Register  haben  zu  geschehen,  sobald  die  Aufnahme,  Mischung  oder
Entnahme  des  Getreides  beginnt.  Sind  bei  dem  Beginn  dieser  Handlungen  die  Getreidemengen,
  auf  welche  die  Buchungen  sich  erstrecken,  noch  nicht  genau  bekannt,  so  kann  die  Angabe
  der  Mengen  einstweilen  ausgesetzt  bleiben,  muß  aber  unmittelbar  nach  Beendigung  der
Handlung  nachgeholt  werden.

4.  Leim  Absatz  von  Getreide  in  das  Inland  ist  der  Name  und  Wohnort  des  Käufers  2c.  anzugeben.


5.  Aenderungen  der  Eintragungen  durch  Korrekturen  und  Rasuren  sind  unstatthaft.  Etwaige
Irrthümer  sind  durch  Vermerke  in  der  Bemerkungsspalte  richtig  zu  stellen.

6.  Bei  Bestandsrevisionen  ist  das  Register  abzuschließen  und  der  Amtsstelle  vorzulegen.  Auch
8  auf  Erfordern  der  revidirenden  Oberbeamten  jederzeit  ein  Abschluß  desselben  vorzunehmen.


7.  Der  Lagerinhaber  ist  für  die  Richtigkeit  der  Registerführung  auch  für  den  Fall  verantwortlich,
daß  dasselbe  von  einem  Dritten  geführt  wird.

Ob,  inwieweit  und  unter  welchen  besonderen  Kontrolen  mit  Rücksicht  auf  die  lokale  Gestaltung
des  Getreidehandels  den  Lagerinhabern  bei  Führung  eines  Lagerregisters  auch  die  Anmeldung  des  aus
dem  freien  Verkehr  zum  Lager  zu  bringenden  Getreides  der  hier  in  Rede  stehenden  Arten  erlassen  werden
kann,  bestimmt  die  oberste  Landesfinanzbehörde.

§.  21.
Abmeldung.

Aus  einem  gemischten  Lager  kann  Getreide  auch  in  andere  reine  oder  gemischte  Lager  übertragen
  werden.

Auf  die  zur  Ausfuhr  abgefertigten  Mengen  von  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchten,  Gerste,
Raps  und  Rübsaat  finden  die  Vorschriften  des  §.  13  Absatz  2  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die
als  ausländische  Waare  abzuschreibende  Menge,  sofern  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegende  Sendungen
derselben  Getreideart  zur  Lagerung  gelangt  sind,  bis  zur  Höhe  des  jeweiligen  Lagerbestandes  an  der  dem
niedrigeren  Zollsatze  unterliegenden  ausländischen  Waarengattung  von  dieser,  die  etwa  verbleibende  Menge
aber  von  der  dem  höheren  Zollsatze  unterliegenden  Waarengattung  abzuschreiben  ist.

Die  ausgeführten  Mengen  von  Getreide  anderer  als  der  vorbezeichneten  Art  sind,  sofern  eine
Mischung  nicht  stattgefunden  hat,  je  nach  ihrer  Anschreibung  als  ausländische  oder  inländische  abzuschreiben;
  sofern  aber  eine  Mischung  stattgefunden  hat  ist  die  Abschreibung  nach  Maßgabe  des  Mischungsverhältnisses
  zu  bewirken.  Sind  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegende  Sendungen  derselben  Gattung  zur
Anschreibung  gelangt,  so  hat  die  Abschreibung  in  der  im  Absatz  2  vorgeschriebenen  Weise  zu  erfolgen.

Für  die  Berechnung  und  Entrichtung  der  Zollgefälle  von  dem  in  den  freien  Verkehr  getretenen
ausländischen  Getreide  und  für  die  Bestandsrevisionen  des  Lagers  greifen  die  Vorschriften  des  §.  16  des
Privatlager-Regulativs  Platz,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  eine  vorläufige  Berechnung  und  Entrichtung
der  Zollgefälle  außer  am  1.  Juli  auch  am  1.  April  und  1.  Oktober,  also  vierteljährlich,  zu  erfolgen  hat.

Bei  der  Bestandsrevision  ist  das  Gewicht  der  im  leeren  Zustande  lagernden  Umschließungen  mit
zu  berücksichtigen.
        <pb n="262" />
        —  248  —

Etwaige  Fehlmengen  sind  zur  Verzollung  zu  ziehen.

Die  in  den  freien  Verkehr  des  Zollinlandes  getretenen  Mengen  von  Weizen,  Roggen,  Hafer,
Hülsenfrüchten,  Gerste,  Raps  und  Rübsaat  sind,  soweit  sie  den  jeweiligen  Lagerbestand  an  inländischer
Waare  nicht  übersteigen,  von  diesem  Bestande  zollfrei  abzuschreiben,  im  Uebrigen  aber  als  ausländische
Waaren  zu  behandeln.  Kommen  hierbei  Getreidemengen  derselben  Art,  welche  verschiedenen  Zollsätzen
unterliegen,  in  Frage,  so  ist  bis  zur  Erschöpfung  des  jeweiligen  Lagerbestandes  an  höher  tarifirter  Waare
der  höhere  Zollsatz,  für  den  hiernach  etwa  noch  verbleibenden  Rest  der  niedrigere  Zollsatz  bei  der  Abfertigung
  zu  erheben.

Bei  anderen  als  den  vorbezeichneten  Getreidearten  findet  auf  die  in  freien  Verkehr  getretenen
Mengen  die  Vorschrift  des  Absatzes  3  Anwendung.

IV.  Strafbestimmungen.

§.  22.
Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieses  Regulativs  werden,  soweit  nicht  die  Strafen
der  §§.  134  bis  151  des  Vereinszollgesetzes  Anwendung  finden,  in  Gemäßheit  des  §.  152  daselbst  mit
einer  Ordnungsstrafe  bis  zu  einhundertfünfzig  Mark  geahndet.

V.  Uebergangs=  und  Schlußbestimmungen.

S.  23.
Dieses  Regulativ  tritt  am  1.  Mai  1894  in  Geltung.

S.  24.  .

Die  Bestände  an  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchten,  Gerste,  Raps  und  Rübsaat  der  am
1.  Mai  1894  bereits  bestehenden  reinen  Privattransitlager  für  Getreide  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde
sind  an  diesem  Tage  im  Niederlageregister  ohne  Rücksicht  auf  den  inländischen  Ursprung  eines  Theils
derselben  als  ausländische  Waare,  und  zwar,  wenn  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegende  Mengen  derselben
Waarengattung  gelagert  sind,  als  solche,  welche  dem  höchsten  dieser  Zollsätze  unterliegt,  anzuschreiben.

Für  gemischte  Privattransitlager  sind  am  1.  Mai  1894  die  Bestände  an  den  vorgenannten  Getreidearten
  getrennt  nach  ihrer  Eigenschaft  als  ausländische  oder  inländische  Waare  und  im  Falle  der
Lagerung  von  verschiedenen  Zollsätzen  unterliegenden  Mengen  derselben  ausländischen  Waarengattung  getrennt
  nach  den  Zollsätzen  im  Niederlageregister  festzustellen.
        <pb n="263" />
        Muster  A
(zu  §.  4  des  Regulativs).

Niederlageregister
für  die

Privattransitlager  von  Getreide  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde.

 

Anleitung  für  den  Gebrauch.

Für  jedes  Lager  ist  anzugeben,  ob  es  ein  reines  oder  gemischtes  Transitlager  ist.

Die  Spalten  7,  9,  11,  12,  13,  20,  22  und  24  kommen  nur  bei  den  Konten  für  anderes  Getreide,  als  Weizen,  Roggen,
Hafer,  Hülsenfrüchte,  Gerste,  Raps  und  Rübsaat  der  gemischten  Privattransitlager  in  Gebrauch.

In  den  Konten  für  Weizen,  Roggen,  Hafer,  Hülsenfrüchte,  Gerste,  Raps  und  Rübsaat  erfolgt  die  An=  und  Abschreibung
  fortlaufend.  Vor  jeder  Abschreibung  ist  in  den  für  die  Anschreibung  bestimmten  Spalten  der  Bestand
am  Tage  der  Abschreibung  behufs  der  Beurtheilung,  in  welchen  Spalten  die  Abschreibung  zu  erfolgen  hat,
sestzustellen.

Für  andere  als  die  vorgenannten  Getreidearten  sind  bei  gemischten  Privattransitlagern  die  Abschreibungen  der

in  das  Ausland  oder  in  andere  Niederlagen  übergeführten  Mengen  den  betreffenden  Anschreibungen  gegenüberzustellen,
  während  bei  reinen  Privattransitlagern  die  An=  und  Abschreibung  fortlaufend  ohne  Bestandsfeststellung
erfolgt.
Die  Eintragung  gemischten  Getreides  erfolgt  unter  Trennung  der  in  demselben  enthaltenen  Mengen  ausländischen
und  inländischen  Getreides.  Bei  der  Abschreibung  gemischten  Getreides  ist  in  der  Spalte  28  eine  entsprechende
Bemerkung  einzutragen.  Wird  ein  Lagerregister  nach  §.  20  des  Regulativs  geführt,  so  bleiben  die  Spalten  7,  9,  11,
12,  13,  20,  22  und  24  unausgefüllt.

40
        <pb n="264" />
        250

 

 

Anschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  .  ausländi  ,,·,  »
Lau  Zeit  Bezeichnung  ich  b)  inländisch)  Mischung
fende  und  1)  zum  Zoll=  2)  zum  Zoll-Nr.
  Nummer  #  sab  von  #  sat  von  Herlkunft.  Bemerkungen.
des  für  100  kg  für  100  kg  Menge  Lager!TMenge  Lager-Tag.
  Monat.  Jahr.  ·
Vorkegmek9«MengeLagersMengeLagerskgIMM-  kngML
kgraumkgraum
1.2.3.4.  5.  6.l7.8.9.10.11.  12.  18.  14.  16.
I.  Reines  Privattrausitlager
I.  Wei
l  5  4  3,50  4+
J.  3.  Mai  1894  B.  E.  R.  —  —  120000  —  —  —  —  —  Russland  —
Nr.  4
2.70.  "  —  —  10oo  —  —  —  —  —
eusammen  —  —  20000—00000  —  —
45gang  bis  12.  Mai  1594  –  —  L10  000  —  —  —  —  —
Bestand  am  12.  Mai  1894  —  —  10000  —.  5%  —  —  —  —  —
LI.  Mais
1,  60.M
J.  5.  Mai  1894  D.  R.  A4.  —  —  3000  —  –  —  —  —  Vereinigte  —
Nr.  147  Staaten  von
Ameorika
2.7  4  -  —  —  —  ——  145000  —  —  —  —  —
2.  Cemischtes  Privattransitlager
7.  Rog
3,50.4
.  5.  Mai  1894  D.  R.  B.  —  —  30%  —  —  —  —  —  Russland  —
Wr.  86
2.  9.0  -  —  ————45000—  —  —  —  —
3.  -  -  B.  E.  R.  —  —  5000.—  –  —  —  —  Russland  —
Nr.  114
zusammen  —  —  136  000  —  146  000l  —  —  —  —  —
77.  Meais.
1,600  +
J.  2.  Mai  1894  B.  E.  R.  —  —  40000  —  —  —  —  Vereinigte  10000  kgꝗ
Wr.  2  Staaten  von  nach  Nr.  3
Ameorika  überkragen.
2.  4.  -  *  —  —  —  —  —  110000  I1I  —  —  —  nach  Nr.  8
übertragen.
3.  —  -  —  —  —  —  —  —  —  se.2)  10000  —
5b.  10000  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  20000
        <pb n="265" />
        Abschreibung.
ausländi  Weiterer  Nachweis
Zeit  ¾7  sch  v)  inländisch  ch
zum  Zollsatz  zum  Zollsatz  ·
von  vnon  AMA  des  Registers  Bemerkungen.
für  100  kg  für  100  kg  Menge  Lager-Tag.Monat.
  Jahr.  Blatt
Menge  Lager-Menge  Lager--llug  raum.  ]Benennung.  (Konto)  Nr.
kg  raum.  kg  raum.  «
16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  28.  24.  26.  26.  27.  28.
des  Anton  Weiss  in  Danzig.
⁊*  t.
15.  350  4
6.  Mai  1894  —  —  10  06000—  —  —  N.  L.  R.  Konto  3  2
12.  Mai  1994  —  10  000  —  5  000  —  B.  4.  R  4  41
1,60  4
77.  Mai  1894  —  —  20  000  —  —  –  B.  4.  R  6  75
des  Siegfried  Müller  in  Danzig.  Blatt  7.
8  7.
J,50  4
19.  Mai  1894  —  —  5  000  —  20  000  –  B.  4.  R  8  126
1,60  4
8.  Mai  1894  —  —  30  000  1  —  —  N.  L.  R  Konko  6  5
15.  Mai  1894  —  —  7500  77  7500  711  B.  4.  R  5  60

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10“
        <pb n="266" />
        <pb n="267" />
        —  253  —

Muster  B
(zu  8.  5  des  Regulativs).

Anmeldung

Zweck  der  Einbringung  von  inländischem  Getreide  in  das  zemischte

zum

des

Brivattransitlager

semisht

4nton  Weiss  zu  Danzis.

Niederlagekonto  Blatt  1  Nr.  1.

Abgegeben,  den  10.  Maz  1894.
Die  Beaussichtigung  übernehmen:  M.  N.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es  sollen  eingelagert  werden:  Es  ist  eingelagert  worden  Nummer
nach  amtlicher  Feststellung
Z  der
Zeit  ·  Bemerkungen.
Gattung.  Menge  Gattung  Menge  Anschrei-Monat.
  Tag.  "  bung.
kg  kg
1.  2.  8.  4.  5.  .  J.  8.
6  3
Mat  10.  Weiaen  10000  Weiaen  10  000  2
.
«  Ii
H
H  Z.
is
«
Datum.  Dalum.

Unterschrift.

 

Unterschrift.
        <pb n="268" />
        Anmeldung

zum

Muster  0C
(zu  §.  19  des  Regulativs).

Zweck  der  Mischung  von  Getreide  des  gemischten  Privattransitlagers  des  Sietzfriea  Müller

Niederlagekonto  Blatt  Nr.  2.

zu  Danzis.

Abgegeben,  den  6.  Ma:  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Beaufsichtigung  übernehmen:  W.  M.
gung
Es  sollen  gemischt  werden:  Nach  amtlicher  Feststellung
#  Gattung  und  VBisheriger  sind  gemischt:  «  Nummer
Der  Mischung  nähere  Nummerager-  Künf-  ist  das  der  neuen
l  Bezeichnung  der  raum,  Bisherigere-  Einß
  tiger  in-Lau-des
  Getreides  ursprüng-bezw.  9  Gattung  und  Lager-  misch  Bemer-#
  inländisch  —  «  ,aer-  »  raum,  »  agung
8  Zeit  fen-  (inländisch  Menge.  lichen  Angabe  «  g  nähere  bezw.  einge—  kungen.
ausländisch,  Ein=  daß  dasraum  Bezei  Angabe,  im
1  desetzteres  mit  tragungGetreide  bes  czeichnung  Menge.  daß  das  agert1
Ort.  Nr.  Unter-  im  aus  demne-  des  Getreides  Getreide  san  Nieder-Mo-
  scheidung  Nieder-reien  —  (inländisch  —  aus  dem  Lager-  slagekonto.
Tag.  lagek  Verkehr  misches.  ».  freien
nat.  nach  agekonto.  Verkehr  ausländisch).  Verkehrraum.
ä  k  1.
Zollsätzen)  18.  omm  kg  kommt.
J.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
Mat  6.  im  Lager  1Mais  inlãn-  Mais  enlän-1594.
  Lang-  disch.  10000  5  II  disch.  10000  UM
gasse  Wr.  12.  Mais  auslũn-  Mais  auslän-AMahch
  aum  EEII  uus
Sate  von  1!  Satee  ron
1,60  A.  10000  3  1.  1600  4  (C0%  1
*#  20  000
Datum.  Datum.
Unterschrift.  Unterschrift.
        <pb n="269" />
        Muster  D
(zu  8.  20  des  Regulativs)

Lagerregister

das  gemischte  Privattransitlager  für  Getreide  2c.  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde

der

Handlung  Friedrich  Maier  zu  Könissbers

im  Ja.———

Speicher
Lager

Straße:  Langstrasse  WVo.  70
für  das  Jahr  189.

 

Dieses  Register  enthält  80  Blätter,  welche  Das  Register  ist  in  dem  Schranke  vermit
  einer  von  dem  Unterzeichneten  amtlich  an-  schlossen  aufzubewahren.
gesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.  Der  Oberbeamte.
Köniosberg  2.  P-.,  den  90.  4  189.  Peter
Der  Oberbeamte.  Oberkonttolör.
Peter,
Oberkontrolör.

Das  Register  wird  geführt  von  dem  Lagerverwalter
M.  Sack  unter  Garantie  der  Handlung  Friedrich
Maier  zu  Königsbergꝗ  i.  Pr.
        <pb n="270" />
        I.  Konto
Zugang.
Zeit  Num  a)  aus  ländisch  b)  inlän  disch)  Mischung
2  mer  1.  zum  Zollsatze  von2.  zum  Zollsatze  von
7  derr  für  100  ktg1,60  X  für  100  Ug  Be-  von  Be-  1
2  zeichnung  zeichuung  Bemerkungen.
Monat.  Tag.  An-  Be—  Be-  Menge.  des  a  zu  b  des
7“  mel-  Menge.  zeichnung  Menge.  zeichnung  Lager-  Menge.  Lagerr
  dung.  Lager-  Lager-  raums.  raums.
S.  ug  raums.  ug  raums.  *  1g  —
l.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.
J.  Mai  2.  50  —  —  4000  1  —  —  —  —  2000  kgꝗg  nach  Nr.  38
überkragen.
2  000  T#'  desgl.  nach
Wr.  5.
2.  -  3.  51  —  —  —  —  2000  II  —  —  1000  kg  nach  Nr.  8
überkragen.
1  000  #/  desgl.  nach
Wr.  5.
3.  -  4.  —  —  —  —  —  —  —  4.  2)2000
5)  1000  n  7
4.  Oü  6.  54  —  —  1000  7  —  —  —  —  nach  Nr.  5  uber-·
  tragen.
5.  -  6.  —  —  —  —  —  —  —  a.  2)8000  1
5)  1000  1
6.  -  7.  5#  —  —  1000  II  —  —  —  —  am  8.  Mai  nach  Langgasse
  1  zum  Trocknen
  entnommen.
am  10.  Mai  Vormettags
  zurüchgeschasft.


 

 

 

 

 

 

Anleitung  für  den  Gebrauch.

1.  Aenderungen  der  Zahlen  sind  in  den  Bemerkungsspalten  mit  Buchstaben  zu  schreiben.

2.  Bei  dem  Abgange  gemischten  Getreides  vom  Lager  ist  in  Spalte  26  eine  bezügliche  Bemerkung  zu  machen,  außerdem  aber  das
Gewicht  des  ausländischen  und  inländischen  Getreides  in  die  Spalten  18  bezw.  21  und  24  zu  setzen.

3.  Die  Lagerräume  sind  nach  Stockwerken  oder  Nummern  zu  bezeichnen.

 

 

 

 

 

II.  Konto  für
        <pb n="271" />
        257

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für  Mais.
Abgang.
Zeit  a)  ausländisch  b)  inländisch
zum  Zollsatze  von  2  M  zum  30.llabe  on  1,60  4A  Be-2
  ür  100  k  ür  g  .  Namen
;  zeich-  des  in-  Bemerkungen.
-  Be-  nun  MWenge.
Monat.  Tag.e  Nummereeichn  Nummer  ge.  ländischen
2  zeichnung  Menge  zeichnung  Menge  des  zufer
S  des  ge.  der  Ab—-  gdes  der  Ab-  Lager-  Käufers
Lager-  meldung.  ager--  meldung.  .  24.
S.  1  raums.
raums.  kg  raums.  l  kg
14.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  28.  24.  26.  26.
.  Mas  —  —  —  1  2  000  46  1  1  000  –  emische  am  4.  Jla
892.
2.  ·  7.  —  —  —  J  3  000  —  J  1000  Posselt  gemiseht  am  6.  Mai
üch  Co.,  1894.
Danzig
.
3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BZuchweizen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="272" />
        <pb n="273" />
        —  259  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—..  —  —  —  —

Bu  beriehen  durch  alle  DVostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Mai  1894.  SW19.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vor.  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
nahme  von  Civilstands-Akten  eite  259  Reichsgeett:  259

 

1.  Kon  sulat=  Westsen.

 

Dem  vertretungsweise  mit  der  Leitung  der  Geschäfte  des  Kaiserlichen  General-Konsulats  in  Barcelona
betrauten  Vize-Konsul  Weber  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk
  des  General-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  gegenwärtigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

2.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Detum

7  *rt-  der  B  Ausweisung  Ausweisungs-9
  der  Ausgewiesenen.  er  Beftrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses.
1.  2.  4  ¾  4.  .  6.

 

 

 

 

à)  Auf  Grund  des  S§.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.Emma  Klara  Berg-  geboren  am  13.  Oktober  1869  zu  Ernst.  Betrug  und  Diebstahl  Königlich  sächsische  Kreis.  27.  März  d.  J.
mann,  Dienstmagd,  thal,  Königreich  Sachsen,  ortsangehörig,  im  Rückfall  (1  Jahr  hauptmannschaft
zu  Neuberg,  Bezirk  Asch,  Böhmen,  6  Monate  Zuchthaus,  Zwickau,
laut  Erkenntniß  vom
1.  Oktober  1892),  #

42
        <pb n="274" />
        260

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
„D  .  „  '

3  —  Faan  Ausweisung  rsen
er  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  eisungs-Z
  der  Ausgewiesenen.  5  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
2.]Peter  Rauter,  geboren  am  5.  Mai  1865  zu  Sankt  Versuch  schweren  Dieb-Königlich  bayerisches  Be-80.  März  d.  J.

10.

11.

12.

13.

14.

 

Schuhmachergehilfe,

 

Johann  Bartsch,
Schuhmacher,

Albert  Englich,
Schuhmacher,

Josef  Fickert,  Handarbeiter,


Sipke  Klompmaker,
Kanalarbeiter,

.Raimund  Knobloch,

Kommis,

Burghard  Landstein,
  Bandwirkergeselle,


Arturo  Marsola,

Tagelöhner,

Marie  Nowak  (Nowakowska),
  verehelichte
  Sroka,

Hans  Rudolf  Nüßli,
Weber,

Josef  Rausch,
Kupferschmied,

Apollonius  Schortz,
Arbeiter,.

Andreas  Wimmer,
Bahnarbeiter  und

 

Schweizer,

 

Martin,  Bezirk  Villach,  Kärnthen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

stahls  (1  Jahr  Zuchthaus,
  laut  Erkenntniß
vom  4.  April  1893),
Betteln,  falsche  Namensangabe
  und  Gebrauch
  falscher  Ur- 



kunden,

zirksamt  Bamberg  II,

b)  Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  8.  Mai  1861  zu  Wien,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  1.  März  1852  zu  Kotzendorf,
  Bezirk  Römerstadt,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaseldst,

geboren  am  19.  März  1848  zu  Sauersack,
  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  1.  Mai  1845  zu  Oudehaske,
  Niederlande,  niederländischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  31.  August  1852  zu  Kirchberg

  bei  Wien,  angeblich  ortsangehörig
zu  Ritonic,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,
geboren  am  1.  Juni  1866  zu  Kampen,
Niederlande,

geboren  am  10.  März  1875  zu  Venedig,
ortsangehörig  zu  Fontana  Fredda,
Provinz  Udine,  Italien,

geboren  am  2.  Februar  1874  zu  Marczicuw,
Gemeinde  Poremba,  Preußen,  ortsangehörig
  zu  Ogrodzieniec,  Bezirk
Olkusz,  Gouvernement  Radom,  Russisch.
Polen,

geboren  am  25.  Oktober  1837  zu
Gutensweil,  Kanton  Zürich,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  14.  Januar  1850  zu  Wobitz,
Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1872  zu  Pajenczno,
Bezirk  Noworadomsk,  Gouvernement
Petrikau,  Russisch-Polen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  im  Jahre  1865  zu  Fieberbrunn,
Bezirk  Kitzbühel,  Tirol,  österreichischer

 

Staatsangehöriger,

 

Betteln,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Widerstand  gegen
die  Staatsgewalt,

Landstreichen,

Landstreichen  und  gewerbsmäßige
  Unzucht,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,
Landstreichen,  Beleidigung
  und  Bedrohung

mit  einem  Verbrechen,

Landstreichen,

 

 

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bruck,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Leipzig,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Osnabrück,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zu
Arnsberg,
Königlich  bayerische  Polizei-Direktion

  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Garmisch,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  München  II,

 

 

5.  April  d.  J.
18.  April  d.  J.

24.  März  d.  J.
24.  April  d.  J.
20.  April  d.  IJ.
25.  März  d.  J.
12.  April  d.  J.

6.  Oktober

v.  J

J.

23.  April  d.  J.
14.  April  d.  J.

6.  Oktober  v.  J.

12.  April  d.  J.

 

 

Bernn.  Carl  Heomanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="275" />
        261

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

——————-—  22

 

Zu  beztehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  Mai  1894.  M  20.

 

 

Inhalt:  1.  Kolonlal-Wesen:  Doppelrechnung  der  Dienstzeit
der  in  den  Schutzgebieten  von  Kamerun,  Togo  und
Deutsch-Ostafrika  angestellten  Landesbeamten.  Seite  261  zug  auf  die  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichs-2.

  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil—  gebiet  zuständigen  Grenzbehörden;  —  Ausweisung  von
stands-Akten  261  Ausländern  aus  dem  Reichsgebtt  264

April  199999999.  26e2

3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
4.  Polizei-Wesen:  Aenderung  des  Verzeichnisses  der,  in  Be-1.

  Kolonial-Wesen.

Verfügung
des  Reichskanzlers,  betreffend  Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  in  den  Schutzgebieten  von
Kamerun,  Togo  und  Deutsch-Ostafrika  augestellten  Landesbeamten.

 

 

Auf  Grund  des  Artikels  3  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  3.  August  1888,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten  in  den  Schutzgebieten  von  Kamerun  und  Togo  (Central-Blatt  für
das  Deutsche  Reich  S.  753)  und  vom  22.  April  1894,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Landesbeamten
in  Deutsch-Ostafrika  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  115)  bestimme  ich,  daß  den  im  Dienst  der
Schutzgebiete  von  Kamerun,  Togo  und  Deutsch-Ostafrika  stehenden  Landesbeamten,  welche  daselbst  eine
längere  als  einjährige  Verwendung  gefunden  haben,  die  dort  zugebrachte  Dienstzeit  bei  der  Pensionirung
doppelt  in  Anrechnung  zu  bringen  ist.

Berlin,  den  6.  Mai  1894.

Der  Reichskanzler.
(L.  S.)  Graf  v.  Caprinvi.

 

2.  Kon  su  lat  Wesen.

Dem  vertretungsweise  mit  der  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Kanzler-Dragomans  bei#  dem  Kaiserlichen
Konsulat  in  Jerusalem  beauftragten  Dragomanats-Eleven  Padel  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
des  Kaiserlichen  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem
Schuße  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
eurkunden.

 

 

43
        <pb n="276" />
        262

3.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Grert.
1n  ·  »  erzẽ
  -  80und.  Reserve.Noten.  Gegen  Unge.  Gegen  füün  Gegen  teiten  Gegen  Sonstige  tgen  umme  egen  feite
*7  der  31.  März,deckte  31.  März  31.  März  mit  Sl.  März  31.  Närz  der  31.  März  weiterge-Kapital.]
  Ponds.Umlauf.  Ver-  -  Kündl-  Passiva.  B9
r  Banken.  1894.  oten.  1894.  bindlich.  1894.  1894.  1894.Lastva.  1394.  .gebenen
7  teiten.  uns-“-  dischen
T  frist.  Wechseln
2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  KReichsbank  120  0030,00011  0O05  858—–  73940  0  93693—  96.00235577  +26  zos  —  —  13  452  2  öone  604  56(  45  1311  —
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3  000  600  195—  7  —  —  102  94  —  7  3799—  Po  32  —  7720  —  119  170
3  Frankfurter  Bank-  18  000  4800)  11  582—  47  6579—  505  6937/+  338  13345+  197  550  44455214-4  532  878
4  Banerische  Notenbank  7500  1  8100  64146—  14927491—  1  7599  8973  +  7044—  2366—+  358  84  795  +  1211  549
5  Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  4643  46  135—  6279  17083/—  13466  9308  —  6466  4023□555  610  —  #  15|104  719/—  12  175  1963
6Wüörttembergische  Notenbanl!30  759  23892—  175  9941—  1712941  +  225  76+  29  3411-  86  37  0094  4651  1190
7  Badische  Bank  900os  1659482#.  488  60  4302395  +  685I  —  2739  5052  991
8Bank  für  Süddeutschland  5  n  1789  12877#  179  7  *“  —  267  512—  110  —  —  360|—  2111210|—  90  1387
9  Braunschweigische  Bank.  10  500  661  2598—  352  1  r  *  4089  +  186  1566—  678  193—  1  19  607  369  504
Zusammen  222  672  46  181  905  79  *  173  815—  100  014  470  826  +21  *  32  809+  1  4  18  177+  2  *  973  170—  53  6  7656
1

 

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  4  =  833  737  600  M.

=  500  —  22  124  000  A  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  51,
.  1000  3224  361  500  K  (-  I,  2.  3).
Zu  Spalte  9  Nr.  37:  Darunter  131  100  A  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
"  9  :  "  91  7223  —  "  Gurlden=  und  Thalernoten.
        <pb n="277" />
        Wesen.

banken  Ende  April  1894
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1894.
auf  tausend  Mark.)

 

—  268

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
z
Metall-  Gegen  J  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Vegen  7
31.  März'kassen,.  31.  März  anderer  31.  März  Wechsel.  31.  März,  Lombard.1.  MärzEffekten.  31.  März  Z  31.  März  der  31.  März
Bestand.  1894.  scheine.  1894.  Baufen.  1894.  1894.  1894.  1894.  Attiva.  1894.  Aktivra.  1394.  7
E#
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  80.  31.  32.  33.  134.
875  38L  18  7326109+  2006%  10669  +  132565  137/—  45  544  81  379—  18  313  5075—  2937  41  042  —  24891604798  —  47221
—o—  —  —  —  4919  —  9442554  .  —  3zs  67720  —  11912
4479.  +  140  3  +  13  4811  305  32209  —  276  9564  87  57433—  70  324433  55  7633—  58683
32  429  638  n  —  9  4153+  1279  44041  801  217442  1899—  25  1786  +  407  84795  +  1211|4
21  805,  +  1297  52  +  203  6575—  6483  65261  —  5817  3751  317  1  0338  1067  5611—  4104719  —  12  175/5
11693  4  264  8  2192—  74  21  0606  —  155  106  43  8  —  983  291  370099  465|6
5015+  298  29  15  1184  5  19  385  487  8311—  153  177  1  2504%  307  28  0000  J  9587
4442  4  93  —  4  666  349  15974—  699  1  840  24  4010  J  82  4254  237  312104  908
*  —  94  28  24  145—  10  5339  —  430  2356  +  515  530  —  133  10567  500  19627—  ast
l
i  A  "
956  +21  414524  4  2264  24  999  —-  3088  773  221  -  53329  105  510  18  469  16½0  —  4171  70  035  —  455  —
·  s

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

43’
        <pb n="278" />
        zu  leiten  sind  (Central-Blatt  für  1890  S

264

4.  Polizei-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend  die  Vollziehung  der  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

Das  Verzeichniß  der  Reichsgrenzstationen,  nach  welchen  die  Transporte  ausgewiesener  Ausländer
381),  ist  zu  ändern,  wie  folgt:

An  die  Stell

X.  Elsaß-Lothringen.

a)  Bei  Ausweisungen  nach  Luxemburg.

e  von  Sierck  tritt  Diedenhofen.

kommissar  in  Diedenhofen.
Berlin,  den  5.  Mai  1894.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Rottenburg.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

Zuständige  Grenzpolizeibehörde  ist  der  Polizei- 



 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
5—  —  -  Grund  «  des
7  B  Ausweisung  Ausweisungs-=7
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Josefa  Petrowna  geboren  am  10.  Januar  1867  zu  Przy  schwerer  und  einfacher  Königlich  sächsische  Kreis-  28.  März  d.  J.
Krawtschik  stan,  Gouvernement  Petrikau,  Polen,  Diebstahl  (2  Jahr  hauptmannschaft
(Krawczykl),  ohne  ortsangehörig  zu  Preshestani,  Kreisc6  Monat  2  Tage  Dresden,
Stand,  Czenstochow,  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Er.
kenntniß  vom  18.  November
  1891),
b)  Auf  Grund  des  F§S.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Josef  Adolph,  Hand-geboren  am  23.  April  1868  zu  Hohen-  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis-[desgleichen.
arbeiter,  elbe,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Pom  bauptmannschaft
merndorf,  Bezirk  Hohenelbe,  Leipzig
3.  Mathias  Adrigän,  geboren  am  21.  Januar  1862  zu  Ans-  Landstreichen  und  Könk  1150  bayerische  Poli.21.  April  d.  J.
Bäcker,  bach,  Gemeinde  Neulengbach,  Bezirk  Betteln,  zei-Direktion  München,
St.  Pölten,  Nieder-Oesterreich,  ortsange.
hörig  zu  Somfalva  (Schattendorf),
Komitat  Sopron,  Ungarn,  Z
4.  Jean  Baptiste  Eduard'geboren  am  16.  Januar  1868  zu  Isson-  desgleichen,  Großherzoglich  badischer]!.  Mai  d.  J.
Bocquet,  Mecha.  dun,  Departement  Indre,  Frankreich,  Landeskommissär  zu
niker,  Konstanz,
5.  Friedrich  Fischer,  geboren  am  1.  September  1830  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  25.  April  d.  J.
Bandwirker,  Seengen,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  gierungs-Präsident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  Düsseldorf,
6.  Bela  Fleischmann,  geboren  am  11.  Februar  1863  zu  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Po-18.  April  d.  J.
Handlungsgehilfe,  Györsziget,  Kanton  Raab.  Györ,  Un=  Betteln,  lizei-Direktion  München,

 

garn,  ortsangehörig  ebendaselbst,
        <pb n="279" />
        265

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimatb  Behörde,  welche  die  Datum
2  *  «  Ausweisung  uuzwellun
S.  der  Bestrafung.  "
7  der  Ausgewiesenen.  strafung  beschlossen  hat.  bsschlusen'
1.  2.  :-  4.  5.  6.
1
7.  Johann  Galliste,  geboren  am  11.  April  1874  zu  Schoi-hetteln  und  Diebstahl,  Königlich  preußischer  Ne.  24.  April  d.  J.
Schuhmacher,  schutz,  Bezirk  Grummau,  Böhmen,  gierungs  =  Präsident  zu
ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
8.|  Antonina  Ise,  49  Jahre  alt,  geboren  zu  Tyn,  BezirkLandstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  desgleichen.
Maurer,  Trebitsch,  Mähren,  ortsangehörig  eben=  Betteln,  gierungs-  Präsident  zu
daselbst,  Wiesbaden,
9.  Franz  Klima,  geboren  am  9.  April  1858  zu  Eipel,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  20.  April  d.  J.
Bäcker,  1  Böhmen,  orlsangehörig  ebendaselbst,  gierungs=  Präsident  zu
Magdeburg,
10.  Kachel  Isral  Lep=  geboren  am  1.  Mai  1867  angeblich  in  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks.  Prä-.  15.  März  d.  J.
layges  (Phlay=  Asien,  Geburtsort  unbekannt,  Betteln,  sident  zu  Straßburg,
ses),  Bäcker,
11.  Peter  Madsen,  geboren  am  20.  August  1831  zu  Kopen.  Betteln,  Polizei-Behörde  zu  Ham.  30.  April  d.  J.
Cigarrenmacher,  Loen  Dänemark,  dänischer  Staatsan-  burg,
gehöriger,
12.  Johann  Martin,  geboren  am  14.  September  1873  zu  dezgleichen.  Königlich  sächsische  Kreis=  22.  März  d.  J
Färber  und  -*ies  Wernersreuth,  Bezirk  Asch,  Böhmen,  bauptmannschaft
arbeiter.  ortsangehörig  ebendaselbst.  Zwickau,
13.  Peter  Martin,  geboren  am  6.  März  1869  zu  Lyon,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  2.  Mai  d.  J
Schlosser,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Landeskommissär  zu
Freiburg,
14.  Franz  Mathe,  geboren  am  29.  März  1877  zu  Brau-  Landstreichen,  Betteln,  Abnigliche  bayerische  Poli.  13.  April  d.  J.
Schlosser,  nau,  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig  zuf  Widerstand  gegen  die  zei-Direktion  München,
s  Brentenberg,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  Staatsgewalt  und
#  Beamtenbeleidiqung,
15.  Franz  Mendlik,  geboren  im  Jahre  1842  zu  Rowensko,  Betteln  und  Wider-  Königlich  sächsische  Kreis  8.  März  d.  J
Schneider  und  Hand-Bezi#k  Turnau,  Böhmen,  ortsange,  stand  gegen  die"  hauptmannschaft
arbeiter,  hörig  ebendaselbst,  Staatsgewalt,  Bautzen,
16.  Theresia  Müller,  gegeboren  am  15.  Oktober  1864  zu  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  27.  April  d.  J
borene  Kleiner,  ver-Nusplingen,  Württemberg,  schweizerische  Betteln,  Landeskommissär  zu
wittwete  Dienst-  Staatsangehörige,  Konstanz,
magd,
17.  Franz  Peikert,  eboren  am  12.  September  1851  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  30.  April  d.  J
Farbergeselle,  Schönau,  Bezuk  Braunau,  Böhmen,  Kierungs.  Präsident  zu
Breslau,  1  März  d.  J
18.  Anton  Pitschmann,  geborten  am  11.  (I.)  September  gai  Benen  Königlich  sächsische  Krei
Webergeselle,  zu  Langenbruck,  Bezirk  Reichenberg,  hauptmannschaft
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Zwickau.
19.  Johann  Pittal,  geboren  am  1.  Jannar  1848  zu  Strajow,  desgleichen,  Herzoglich  braunschwei=  21.  April  d.  J.
Drahtbinder,  Ungarn,  gische  Kreisdirektion  zu
Wolfenbüttel,
Berlin.  *-  Gevmanns  Nerlaa.  Gedruck  bei  Juliug  Sitienfeld  in  Berlin.
        <pb n="280" />
        <pb n="281" />
        XXII.  Jahrgang.

267

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

ZBu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Zuchhandlungen.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  18.  Mai  1894.

6  21.

 

 

 

Inhalt:
2.

1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme
von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  267
Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  I.  Nachtrags  zur
Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und
Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1894

267
Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Zolltarifirung  baumwollener
gerauhter  Putztücher  in  Ausführung  des  Handels=  und
Zollvertrags  mit  Belgien;  —  Anrechnung  und  Einlösung

 

der  Branntweinsteuer-Berechtigungs=  und  Vergütungs.
scheine;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen
  der  Zoll-  und  Steuerstellen  .  2068

.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks.  Eintheilung;

  —  Berichtigung  der  Aenderungen  der  deutschen
Wehrordnug  .  ....269

.Polizeiseleu:AusweiiungvonAusländernausdem
Reichsgebiet  ........  .270

 

1.  Konsulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Heyden  in  Leon  (Nicaragua)  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizern  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Königlich  großbritannischen  General-Konsul  für  Deutsch-Ostafrika  ernannten  Herrn  Arthur
Henry  Hardinge  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  erste  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1894  ist  erschienen.

 

44
        <pb n="282" />
        —  268  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  Mai  d.  J.  beschlossen,  daß  auf  baumwollene  Putztücher,
welche  im  Uebrigen  den  Bestimmungen  der  Anmerkung  2  zu  Nr.  24  des  Tarifs  B  zum  deutsch-belgischen
Handels=  und  Zollvertrage  vom  6.  Dezember  1891  entsprechen,  der  vertragsmäßige  Zollsatz  von  7,50  M.
für  100  kg  auch  dann  Anwendung  zu  finden  hat,  wenn  dieselben  gerauht  sind.
Berlin,  den  14.  Mai  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  Mai  d.  J.  beschlossen:

„Die  am  25.  Monatstage  fälligen  Branntweinsteuer-Vergütungsscheine  können,  wenn
dieser  Tag  ein  Sonn=  oder  Feiertag  ist,  schon  am  vorhergehenden  Werktage  durch  Baarzahlung
eingelöst  oder  auf  gestundete,  zu  demselben  Zeitpunkte  fällig  werdende  Branntweinsteuer  aller  Art  in
Anrechnung  genommen  werden.

Die  Anrechnung  der  fälligen  Branntweinsteuer-Berechtigungsscheine  kann  in  gleicher
Weise  stattfinden."

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  l.  zu  Goldap  ist  von  dem  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Eydtkuhnen  abgezweigt
und  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gumbinnen  zugetheilt,

das  Steueramt  II.  zu  Saalfeld  ist  von  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Braunsberg
abgezweigt  und  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  in  Osterode  zugetheilt,

das  Steueramt  II.  zu  Heilsberg  ist  von  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Osterode  abgezweigt
und  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Braunsberg  zugetheilt  worden,

das  Steueramt  I.  zu  Wusterhausen  a.  D.,  bisher  zum  Hauptsteueramt  zu  Brandenburg  a.  H.
gehörig,  ist  dem  Hauptsteueramt  zu  Neu-Ruppin  und  das  Steueramt  1.  zu  Lieben  walde,  bisher  zum
Hauptsteueramt  zu  Eberswalde  gehörig,  dem  Hauptsteueramt  zu  Potsdam  zugetheilt  worden,

die  Steuerämter  I.  zu  Drebkau  und  Senftenberg,  bisher  zum  Hauptsteueramt  zu  Lübben
gehörig,  sind  dem  Hauptsteueramt  zu  Cottbus  zugetheilt  worden,

die  Steuerämter  I.  zu  Nauen  und  zu  Dahme  sind  von  dem  Hauptsteueramt  zu  Potsdam
abgezweigt  und  ersteres  dem  Hauptsteueramt  zu  Brandenburg  a.  H.,  letzteres  dem  Hauptsteueramt  zu
Lübben  zugetheilt  worden.

In  Alt-Landsberg  ist  ein  Steueramt  lII.  errichtet  und  dem  Hauptsteueramt  zu  Eberswalde
unterstellt  worden.

Das  Steueramt  l.  zu  Garnsee  ist  von  dem  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Strasburg  i.  Westpr.
abgezweigt  und  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Elbing  zugetheilt  worden.

Das  Salzsteueramt  I.  zu  Aschersleben  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halberstadt  ist  aufgehoben
  worden.

Das  Steueramt  l.  zu  Neuhaldensleben  ist  von  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  II
abgezweigt  und  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  l  zugetheilt  worden.

Die  Steuerämter  I.  zu  Festenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oels,  zu  Niederhartmannsdorf
  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Sagan,  zu  Bartin  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu
Rügenwalde,  zu  Worbis  und  Weißensee  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Langensalza,  sind  in
Steuerämter  II.  umgewandelt  worden.

Das  Salzsteueramt  J.  zu  Salzdetfurth  im  Bezirk  sdes  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  ist  in
ein  solches  zweiter  Klasse  umgewandelt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Steueramt  l.  zu  Goldap  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Gumbinnen  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  l  über  Getreide  für  die  Mühle  des  Dr.  Rothe  daselbst,
        <pb n="283" />
        —  269  —

dem  Steueramt  I.  zu  Hamm  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dortmund  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  mit  Begleitschein  I  und  mit  Uebergangsschein  eingehenden
Biersendungen,  ·  »»  »

dem  Steueramt  J.  zu  Siegburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Neuwied  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Waaren  und  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und

dem  Steueramt  I.  zu  Solingen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Düsseldorf  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  II  über  zollpflichtige
Waaren  und  inländisches  Salz,  zur  Abfertigung  von  Wollenwaaren  der  Nummern  41  d  5  und  41  d’  6
des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern,  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben
  sowie  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

Im  Königreich  Bayern.
Zu  Schachen  (Bad)  ist  eine  Expositur  des  Hauptzollamts  zu  Lindau  mit  den  Abfertigungsbefugnissen
  des  genannten  Hauptamts  für  den  Grenzverkehr  errichtet  worden.

In  Elsaß-Lothringen.
Dem  Steueramt  l.  zu  Benfeld  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Colmar  ist  die  Ermächtigung
zur  Erledigung  und  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  Rohtaback  bezw.  entrippte  Tabackblätter

ertheilt  worden.  —
Zu  Habsheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Mülhausen  ist  ein  Steueramt  II.  errichtet  worden.

 

Die  dem  §.  1  der  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
(Central-Blatt  1889  S.  132)  wird  für  den  Bereich  des  IV.  Armeekorps,  des  VI.  Armeekorps  (21.  Infanterie-Brigade),
  sowie  des  XI.  Armeekorps  (ausschl.  der  Großherzoglich  hessischen  —  25.  —  Division)
in  der  Spalten  „Infanterie-Brigade“  und  „Landwehrbezirke“  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt
wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Armee-  enfanteriekorps
  penn  Landwehrbezirke  Bemerkungen.
Burg.  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  13.  Infanterie-1.
  Bezirk.]  Magdeburg.  Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  7.  Ka-13.
  Aschersleben.  vallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
*  Stendal.
5.  2  Bezirk.  Neuhaldensleben.
Halberstadt.  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  14.  Infanterie-1.
  Bezirk]Dessau.  Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  4.  Feld-14.
  Bernbutg.  artillerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
W’  Halle  a.  S.
IV.  2.  Bezirk.  Bitterfeld.
Mühlhausen  i.  Th.  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  15.  Iufanteric-1.
  BezirkErfurt.  Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  8.  Ka-15
  Sondershausen.  vallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
"  Sangerhausen.
2.  Bezirk.!  Weißenfels.
Naumburg  a.  S.
Torgau.
16.  Altenburg.
Gera.

 

 

 

 

 

44*
        <pb n="284" />
        —  270  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Armee-  nfanterie-Is
  „  Landwehrbezirke  Bemerkungen.
korps  Brigade
1.  Bezir..  Breslau.  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  21.  Infanterie-Beöirt.
  Striegau.  Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  6.  Feld-VI.
  21.  II  Breslau.  artillerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
2.  Bezirkels.
Wohlau.  *.z
*  1.  Bezirk.]  Oberlahnstein.  Der  l.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  41.  Infanterieczirk.)iesbaden.
  Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  21.  Ka-41.
  2.  Berinr  Weplar.  vallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
Beöirt.  Limburg  a.  L.
Marburg.  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  42.  Infanterie-1.
  Bezirk.Fulda.  Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  11.  Feld-4.
  JFrankfurt  a.  M.  artillerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
Bair—  Meschde.
XI.  2.  Bezirk.  Siegen.  *3
Arolsen.  Der  1.  Bezirk  ist  dem  Kommandeur  der  43.  Iufanterie-1.
  Bezirk  Cassel.  Brigade,  der  2.  Bezirk  dem  Kommandeur  der  22.  Ka-43.
  Gotha.  vallerie-Brigade  im  Frieden  unterstellt.
s.  llCasseL
9
2.  Bezirk.  Hersfeld.
Meiningen.
44.  Weimar.
Eisenach.

 

 

 

 

 

Die  Aenderungen  sind  mit  dem  1.  April  d.  J.  in  Kraft  getreten.
In  der  Zusammensetzung  der  Landwehrbezirke  tritt  eine  Aenderung  nicht  ein.

Berlin,  den  16.  Mai  1894.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

Lerichtigung.
In  der  abgeänderten  Fassung  des  §.  128  der  Wehrordnung  (Central-Blatt  1893  S.  323)  ist

in  Zeile  5  statt  des  15.  Juni  zu  lesen:  15.  Juli.

—

 

5.  Polizei  =  Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Daum
2  *-  der  B  fu  Ausweisung  —i’e7
er  Bestrafung.  "
7  der  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
à)  Auf  Grund  des  F§.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]|  Franz  Adamovic,  sgeboren  am  6.  Januar  1870  zu  Ans.  öschwere  Diebstähle  und  Königlich  bayerisches  Be./3.  April  d.  J.
Metalldreher,  bach,  Bezirk  St.  Pölten,  Nieder-Oester-  2  versuchte  schwere  zirksamt  Donauwörth,
reich,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Diebstähle  (2  Jahre

 

6  Monate  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
9.  Oktober  1891),
        <pb n="285" />
        271

—

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  –  —  Grund  Aust  des

*  usweisung  Ausweisungs
l-  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes
C

1.  2.  2.  4.  5.  6.

2.  Marius  Christian  geboren  am  1.  April  1849  zu  Odense,  Dieostahl  im  Frucksall  Großterzogich  mecklen.4.  Mai  d.  J.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

Baumgarten,
Knecht  (Sattler),

Jakob  Leimegger,
Müller,

 

 

Edmund  Louis  Maria
Dautreppe,
Cigarrenarbeiter,

Ignaz  Dießner,
Fleischer  und  Tagearbeiter,


Franz  Gugg,
Fleischer,

Wenzel  Jeckl,
Tischlergehilfe,

Josef  Jirsa,  Messerschmied,


Josef  Kasper  (Casper),
  Arbeiter,

Anton  Julius  Nowotuy,
  Fleischer,

Johann  Plangger,
Meßger,  68

 

Christian  Schellinger,
  Klempnergeselle,


Josef  Weiner,
Arbeiter,

Robert  Wey,  Gärtner,


Johann  Wiktora,
Sattler  und  Korbflechter,



Franziska  Wolfs.
egger,  Koöchin,

 

Dänemark,

dänischer
höriger,

Staatsange.

geboren  am  21.  Dezember  1857  zu

Mühlen,  Gemeinde  St.  Lorenzen,  Bezirk
  Bruneck,  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,


 

und  Betrug  (2  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  9.  März

1892),
schwerer  Diebstahl  im
Rückfall  (2  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  11.  Mai
1892),

 

burgische  Landesregierung
  zu  Neustrelitz,

Königlich  württembergische
Regierung  des  Jagst- 



kreises,

b)  Auf  Grund  des  §5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  8.  Oktober  1845  zu  Antwerpen,
  Belgien,  belgischer  Staatsan.
gehöriger,

geboren  am  24.  Mai  1866  zu  Wiesenthal,
  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  16.  Februar  1874  zu
Mondsee,  Bezirk  Vöcklabruck,  Ober-Oesterreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  19.  April  1873  zu  Schlan,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  2.  April  1852  zu  Lokot-Lipowka,
  Bezirk  Reichenau,  Böhmen,

geboren  am  1.  Juli  1874  zu  Czerniwice,
  Bezirk  Rawa,  Polen,

geboren  am  11.  April  1857  zu  Kriklic,
Bezirk  Vlohy,  Gouvernement  Warschau,
  Polen,

geboren  am  10.  Juni  1874  zu  Graun,
Bezirk  Landeck,  Tirol,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  9.  Januar  1847  zu  Hirschberg,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


65  Jahre  alt,  geboren  zu  Polangen,
Gouvernement  Kurland,  Rußland,
russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  2.  Mai  1866  zu  Will.
mergen,  Bezirk  Bremgarten,  Kanton
Aargau,  Schweiz,  schweizerischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  12.  Dezember  1867  zu
Unterliesing  bei  Wien,  ortsangehörig
zu  Dobrowa,  Bezirk  Bischofteinitz,
Böhmen,

geboren  am  14.  Mai  1865  zu  Kufstein,

 

Betteln,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betrug,

Betteln,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  Fälschung  eines
Legitimationspapieres,


Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln,
falsche  Namensangabe
  und  Führung
falscher  Legitimationspapiere,

gewerbsmäßige  Un- 



Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,

zucht,

 

Polizei-Behörde  zu  Hamurg,


Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer
Polizei-Präsident  zu
Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Trier,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hildesheim,

Königlich  preußischer  Regierungs
  .  Präsident  zu
Königsberg,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Magdeburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

21.  April  d.  J.

7.  Mai  d.  J.
14.  April  d.  J.
25.  April  d.  J.
27  März  d.  J.
4.  Mai  d.  J.
1.  Mai  d.  J.
20.  April  d.  J.
17.  April  d.  J.

23.  April  d.  J.

24.  April  d.  J.

30.  April  d.  J.

20.  April  d.  J.

23.  April  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="286" />
        <pb n="287" />
        —  273  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—..—————

 

Bu  betiehen  durch  alle  Postanstalten  und  SZVuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  Mai  1894.  6  9  22.
Inzalt:  1l  gon,  und  Steuer-Welen  Grbebung  7  Zoll.  2.  Kel#e  Wees:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
zuschlags  für  aus  Spanien  und  den  spanischen  Kolonien  3  Finanz  ,"·«.'««·.··—««  .

.»  .  z-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
kommende  Waarnrnen  Seite  278  vom  1.  April  1894  bis  Ende  April  1899  2756

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Laut  Beschluß  vom  24.  d.  M.  hat  der  Bundesrath  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
25.  Mai  d.  J.,  betreffend  die  Erhebung  eines  Zollzuschlags  für  aus  Spanien  und  den  spanischen  Kolonien
kommende  Waaren,  Folgendes  bestimmt:

I.  Für  die  nachstehend  bezeichneten  Waaren,  nämlich:

Roheisen  aller  Art,  aus  Nr.  6a  des  Tarifs,
Roggen,  Nr.  9b  4  des  Tarifs,
Weinbeeren,  frische,  Nr.  h  des  Tarifs,
Nutzholz  von  Buchsbaum,  Cedern,  Kokos,  Ebenholz,  Mahagoni,  Anmerkung  zu  Nr.  136
1  und  2  des  Tarifs,
Grobe  Korkwaaren  (Streifen,  Würfel=  und  Rindenspunde),  aus  Nr.  13f  des  Tarifs,
Korkstopfen,  Korksohlen,  Korkschnitzereien,  aus  Nr.  139  des  Tarifs,
Halbgare,  sowie  bereits  gegerbte,  noch  nicht  gefärbte,  oder  weiter  zugerichtete  Ziegen=  und
Schaffelle,  Anmerkung  zu  Nr.  21b  des  Tarifs,
Branntwein  aller  Art,  auch  Arrak,  Rum,  Franzbranntwein  und  versetzte  Branntweine,
mit  Ausnahme  der  Liköre:
a)  in  Fässern,  Nr.  25  b  24  des  Tarifs,
b)  in  Flaschen,  Krügen  und  anderen  Umschließungen,  Nr.  25  b  2/  des  Tarifs,
9.  Wein  und  Most:

a)  in  Fässern  eingehend,  aus  Nr.  256  1  des  Tarifs,

b)  in  Flaschen  eingehend,  mit  Ausnahme  der  Schaumweine,  aus  Nr.  25e  26  des  Tarifs,
10.  Fische,  zubereitete,  andere  (als  in  Nr.  259  24,  “  und  F  des  Tarifs  genannt);  Fische

aller  Art  in  hermetisch  verschlossenen  Gefäßen  eingehend,  Nr.  259  24  des  Tarifs,

11.  Frische  Apfelsinen,  Citronen,  Limonen,  Pomeranzen,  Granaten  und  dergleichen  Südfrüchte,
Nr.  25  h  1  des  Tarifs,

S  PS

8

45
        <pb n="288" />
        —  274  —

12.  Feigen,  Korinthen,  Rosinen,  Nr.  25h  2  des  Tarifs,
13.  Getrocknete  Datteln,  Mandeln,  Pomeranzen  und  dergl.,  Nr.  25h  3  des  Tarifs,
14.  Saffran;  rother,  spanischer  Pfeffer,  aus  Nr.  25  i  des  Tarifs,
15.  Honig,  Nr.  251  des  Tarifs,
16.  Kaffee,  roher,  aus  Nr.  25m  1  des  Tarifs,
17.  Kakao  in  Bohnen,  roher,  Nr.  25m  Za  des  Tarifs,  ·
18.  Frische  und  getrocknete  Schalen  von  Südfrüchten;  unreife  Pomeranzen,  auch  in  Salzwasser
ngat:  trockene  Nüsse,  Kastanien,  Johannisbrot,  Pinienkerne,  aus  Nr.  25  p  2  des
Tarifs,  "
19.  Salz  (Koch-,  Siede-,  Stein=  und  Seesalz),  aus  Nr.  25t  des  Tarifs,
Salz,  seewärts  eingehend,  Anmerkung  zu  Nr.  25t#  des  Tarifs,
20.  Tabackblätter,  unbearbeitet,  und  Stengel,  auch  Tabacksaucen,  Nr.  25  v  1  des  Tarifs,
21.  Cigarren  und  Cigaretten,  Nr.  25  v  2  a  des  Tarifs,
22.  Fester  und  flüssiger  Zucker  jeder  Art,  Nr.  25  x  des  Tarifs,
23.  Olivenöl  in  Fässern,  aus  Nr.  26b  des  Tarifs,
24.  Olivenöl  in  Fässern,  amtlich  denaturirt,  aus  Nr.  264  des  Tarifs,
25.  Palm=  und  Kokosnußöl,  Nr.  26e  des  Tarifs,
26.  Fischspeck,  Fischthran,  Nr.  26k  des  Tarifs,
27.  Bienenwachs,  einschließlich  sonstigen  Insektenwachses,  aus  Nr.  26  m  des  Tarifs,
finden  die  Zollsätze  des  geltenden  allgemeinen  Zolltarifs  beziehungsweise  die  Zollsätze  der  Vertragstarife  nur
insoweit  Anwendung,  als  die  Abstammung  dieser  Waaren  aus  anderen  Ländern  als  aus  Spanien  (das
Festland,  die  Balearen,  die  Canarischen  Inseln  und  die  Presidios)  oder  den  spanischen  überseeischen  Besitzungen
  (Cuba,  Portorico,  Philippinen,  Guinea-Inseln  u.  s.  w.)  glaubhaft  nachgewiesen  wird.

II.  Dieser  Nachweis  ist  durch  behördliche,  eventuell  in  beglaubigter  Uebersetzung  beizubringende
Atteste  des  Heimathlandes  oder  in  anderer  Weise  (Vorlegung  von  Schiffspapieren,  Fakturen,  Original-Frachtbriefen,
  kaufmännischen  Korrespondenzen  2c.)  zu  erbringen.

Der  Erbringung  dieses  Nachweises  bedarf  es  nicht,  wenn  die  in  Frage  kommenden  Waaren  als
Passagiergut  von  Reisenden  eingehen.

III.  Wenn  über  den  Ursprung  der  vorbezeichneten  Waaren  aus  anderen  Ländern  als  Spanien
oder  den  spanischen  überseeischen  Besitzungen  Zweifel  nicht  bestehen,  so  kann  mit  Genehmigung  des  Amtsvorstandes
  von  der  Beibringung  eines  besonderen  Nachweises  über  den  Ursprung  der  Waare  Abstand
genommen  werden.

IV.  Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt,  das  Nähere  über  den  Inhalt  der  Ursprungsnachweise  zu
bestimmen  und  vorzuschreiben,  in  welchen  Fällen  nach  Maßgabe  der  bestehenden  Verträge  von  der  Forderung
  von  Ursprungsnachweisen  Abstand  zu  nehmen  ist.

V.  Für  den  kleinen  Grenzverkehr  können  von  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  Erleichterungen
hinsichtlich  der  Beibringung  von  Ursprungsnachweisen  gewährt  werden.

VI.  Diejenigen  am  Tage  des  Inkrafttretens  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  25.  Mai  d.  J.  in
den  deutschen  Zollausschlüssen  vorhandenen  spanischen  Waaren  der  unter  I  genannten  Art,  für  welche  die
Befreiung  von  den  Zollzuschlägen  in  Anspruch  genommen  wird,  sind  spätestens  am  3.  Tage  nach  Verkündigung
  der  Kaiserlichen  Verordnung  nach  Gattung,  Menge  und  Verpackung  unter  Angabe  des  Aufbewahrungsortes
  und  des  Eigenthümers  oder  Waarendisponenten  bei  den  seitens  der  Landesregierung
bezeichneten  Behörden  anzumelden.  Diesen  Behörden  liegt  auch  die  demnächstige  amtliche  Feststellung  der
fraglichen  Waarenbestände  ob.

Der  Eigenthümer  bezw.  der  Waarendisponent  oder  ein  Vertreter  desselben  hat  der  Feststellung
beizuwohnen  und  die  dazu  erforderlichen  Vorkehrungen  nach  amtlicher  Anweisung  zu  treffen  sowie  auch
die  nöthigen  Handleistungen  auf  eigene  Kosten  und  Gefahr  verrichten  zu  lassen.

Berlin,  den  25.  Mai  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="289" />
        –  275  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  d.  M.  zu  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  25.  Mai
d.  J.,  betreffend  die  Erhebung  eines  Zollzuschlags  für  aus  Spanien  und  den  spanischen  Kolonien
kommende  Waaren,  folgenden  Beschluß  gefaßt:

Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  sind  ermächtigt,  die  Sätze  des  allgemeinen  Zolltarifs  auf
Waaren,  welche  aus  Spanien  oder  den  spanischen  überseeischen  Besitzungen  nach  dem  Tage  der
Verkündigung  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  deutsche  Zollgrenze  eingeführt  werden,
aus  Billigkeitsgründen  anwenden  zu  lassen,  wenn  die  Einfuhr  nachgewiesenermaßen  für  deutsche
Rechnung  auf  Grund  von  Verträgen  erfolgt,  welche  vor  Verkündigung  der  Verordnung  im
guten  Glauben  abgeschlossen  sind.

Berlin,  den  25.  Mai  1894.
«  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

2.  Polizei  -Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
"  —  —  —  Grund  "  des
2  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs--#
  der  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlufses.
—
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Alois  Hraus,  Tage-  geboren  am  22.  April  1868  zu  Switawka,  schwerer  Diebstahl  undsKöniglich  bayerisches  Be-  7.  März  d.  J.
löhner,  Bezirk  Boskowitz,  Mähren,  öster-  Versuch  desselben  zirksamt  Donauwörth,  "
reichischer  Staatsangehöriger,  (2  Jahre  6  Monate
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  9.  Ok.
tober  1891),
b)  Auf  Grund  des  F§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.|Johann  Brandl,  (geboren  am  7.  Mai  1866  zu  Graz,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-2.  Mai  d.  J.
Bäcker,  Steiermark,  ortsangehörig  zu  Fischbach,  zirksamt  Berchtesgaden,
Bezirk  Weitz,  ebendaselbst,
3.Franz  Demel,  geboren  am  4.  Oktober  1833  zu  Odrau,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re9.  Mai  d.  J.
Schlossergeselle,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-  gierungs=  Präsident  zu
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
4.  Alois  Haisler,  geboren  im  Jahre  1875  zu  Groß-Hasel-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re12.  Mai  d.  J.
Knecht,  bach,  Bezirk  Zwettl,  Nieder-Oesterreich,  ierungs  -  Präsident  zu
österreichischer  Staatsangehöriger,  Poteden,
5.|  Hugo  Kahlen,  geboren  am  13.  Juli  1875  zu  Carano,  andstreichen  und  Königlich  bapyerische  Po-26.  April  d.  J.
Schmied,  Bezirk  Cavalese,  Tirol,  ortsangehörig  Betteln,  lizei-Direktion  München,
zu  Graz,  Steiermark,
6.  Josef  Kunz,  Bäcker-geboren  am  20.  Januar  1872  zu  Palitz,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.l.  Mal  d.  J.
gehilfe,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  österreichischer  zirksamt  Regen,
Staatsangehöriger,
7.Josef  Pristauer,  geboren  am  17.  November  1875  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.  25.  April  d.  J.
Kaminkehrer,  Unterwolanig,  Gemeinde  Steindorf,  zei-Direktion  München,
Bezirk  Klagenfurt,  Kärnten,  ortsangehörig
  zu  Steindorf,  ebendaselbst,
8.  Andreas  Zacha-  geboren  am  29.  August  1861  zu  Gim.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.15.  Mai  d.  J.
riasen,  Färber,  sing,  Dänemark,  dänischer  Staatsange-  gierungs-  Präsident  zu
höriger,  Potsdam,
        <pb n="290" />
        276

3.  Finanz--  Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1894.

 

 

Die  Soll- 



 

 

 

 

 

 

 

Einnahme  beträgt  Einnahme  Differenz
B  e  ze  i  ch  n  uen  9  vom  ze  drn  Ausfuhr-.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  »  Bleiben  Zeitraum  en,
zum  Olusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  Maonarg“  en  (Spalte  4)  —  weniger
A  A.  AC  A  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  27377  094  243  27  376  851  23  606  82  ++  3770  049
Tabacksteuer  629  125  693  628  432  603  051  25  381
Zuckermaterialsteuer  —  —  —  —  1  468  320s  1  468  320
Zuckersteuer  6  566  574  1  563  992  5  002  582  5592  16  —  589  574
Salzsteuer  2  863  687  23  2  863  664  2  871  1180—  7  454
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  1  411.296  486  903  924  393  685  412  +—  238  981

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu#
schlag  zu  derselben  ..  9922459  8568  9913891  9772351  4  141  540
Brausteuer  .  2  658  459  303  2  658  156  2562  72725—  95  431
Uebergangsabgabe  von  Bier  258  101  —  258  101  264721  —  6  620
Summe  51  686  795  2  060  725  59  626  070  44  490  06  +  5  136  054
Spielkartenstempel  .  —  —  91  080  85  578  —  5  502
Wechselstempelsteuer  —  —  704  767  677  055  4  27712

Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  807  698  306  504  501  104
b)  Haun-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  760  715  852  35—  91  620
e)  Loose  zu:

Privatlotterien  —  —  144  269  94385  49  884
Staatslotterien  .  —  —  179000  317600——138600
PostiundTelegraphen  Verwaltung  —  —  23  632  291  22  042059  +  1590232
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  5044000  4995  000]  #.  49000

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  175  545  „.  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  April  1894:

 

 

 

 

 

.  Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  densst  emahme  ir  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
“  A  A
1.  2.  3.  I  4.
Zölel  25  008  559  21  266  523  +  3742  036
Tabacksteuer  .  756  562  662  311  4  94251
Juckermaterialsteuer  –  —  14462  304  +  142  304
Zuckersteuer  7  454  293  6  505  308  +  948  985
Salzsteuer  3  806  585  3  487  363  +  319222
Meischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  1  546  118  1  584  069  —  37951
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derselben.  9384  490  9  647  610  —  263  120
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  .  2  479  939  2  404  558  +  75  381
Summe  50  436  546  44  095  438  +  634s  108
Spielkartenstempel.  112  004  109  582  +  2422.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="291" />
        —  277  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

K—————————

 

nZu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XIXI..  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  Juni  1894.  M  23.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  Einlaß  der  von  der  Welt-Ausstellung  in  Antwerpen  zurück.
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur.  gelangenden  deutschen  Güuer  278
Ertheilugen  Seite  277  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestimmungen  über  zollfreien  Reichsgeettttttt:  279

 

1.  Kon  fulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Verweser  des  Konsulats  in
Nizza,  Freiherrn  von  Redwitz,  zum  Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Zanzibar  beauftragten  Vize-Konsul
von  Buri  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  in  Zanzibar  und  für  die  Dauer  seiner  Vertretung
  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und
Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,
  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  italienischen  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Cöln  ernannten  Freiherrn  Emil  von
Oppenheim,
dem  zum  italienischen  Konsul  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Otto  Bornhausen,
und
dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Cassel  ernannten  Herrn
Gustav  C.  Kothe.

 

46
        <pb n="292" />
        —  278  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  Mai  d.  J.  Folgendes  beschlossen:

1.

Deutsche  Güter,  welche  aus  dem  deutschen  Zollgebiet  zur  Weltausstellung  in  Antwerpen
gesendet  worden  sind  und  von  derselben  mit  dem  Anspruch  auf  zollfreien  Einlaß  zurückgebracht
werden,  sind  vor  dem  Abgang  in  Antwerpen  von  dem  zuständigen  Versender  dem  Kaiserlichen
General-Konsul  daselbst  unter  Uebergabe  von  Verzeichnissen  über  den  Inhalt  der  zu  versendenden
  Kolli  anzumelden.

Deutsche  Güter,  welche  von  der  Weltausstellung  in  Chicago  direkt  auf  die  Antwerpener  Ausstellung

  gelangt  sind,  um  erst  nach  Schluß  der  letzteren  mit  dem  Anspruch  auf  zollfreien  Einlaß
in  das  Reichsgebiet  zurückgeführt  zu  werden,  unterliegen  demselben  Verfahren,  sofern  der
Nachweis  der  Identität  dieser  Güter  mit  den  in  Chicago  ausgestellt  gewesenen  durch  Vorlage
des  von  dem  Reichskommissar  in  Chicago  ausgestellten  Rücksendungsnachweises  geführt  ist.

Der  Kaiserliche  General-Konsul  ertheilt  nach  erfolgter  Prüfung  den  Rücksendungsnachweis
nach  Maßgabe  eines  Formulars,  welches  die  Bezeichnung  des  Empfängers,  an  den  die
Sendung  zurückgeht,  Zeichen  und  Nummer,  Anzahl,  Art  der  Verpackung,  Gewicht  und  Inhalt
der  Kolli  zu  enthalten  hat.  Die  Gewichtsangabe  kann  unterbleiben,  wenn  sich  das  Gewicht
der  Kolli  wegen  unzureichender  Tragfähigkeit  der  in  den  Ausstellungsräumen  vorhandenen
Waagen  nicht  feststellen  läßt.  In  diesem  Falle  ist  von  dem  General-Konsul  eine  bezügliche

Bescheinigung  in  dem  Formular  abzugeben.

Von  Anlage  eines  Zollverschlusses  wird  abgesehen,  dagegen  die  Zollfreiheit  der  Güter  davon
abhängig  gemacht,  daß  die  Kolli  mit  von  dem  Kaiserlichen  General-Konsul  zu  liefernden
Zetteln  beklebt  werden,  auf  welchen  der  Name  des  Empfängers  des  zurückgehenden  Ausstellungsgutes,
  der  Bestimmungsort  und  die  Ordnungsnummer  angegeben  ist.

 

Sendungen  dieser  Art  können  auf  Grund  des  Rücksendungsnachweises  an  der  Grenze  zollfrei

in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden;  wird  die  Abfertigung  bei  dem  Amt  des  Bestimmungsortes
  beantragt,  oder  ergeben  sich  bei  der  Abfertigung  an  der  Grenze  Anstände,  so  sind  die
Güter  unter  Zollkontrole  mit  dem  Rücksendungsnachweise  dem  zuständigen  Amt  zu  überweisen,
welchem  die  schließliche  Abfertigung  obliegt.

Sovweit  der  nach  Ziffer  3  ertheilte  Rücksendungsnachweis  Menge  und  Gattung  der  Güter  nicht

so  genau  bezeichnet,  daß  hiernach  die  Einreihung  der  Waaren  unter  eine  statistische  Nummer
erfolgen  kann,  auch  der  Grenzeingangsdeklarant  nicht  zur  sofortigen  Ergänzung  der  erforderlichen
  Daten  im  Stande  ist,  kann  die  Ablassung  der  Güter  in  den  freien  Verkehr  dennoch
gemäß  Ziffer  5  erfolgen.  Das  Abfertigungsamt  hat  alsdann  die  Ergänzung  der  statistischen
Daten  nachträglich  durch  Befragen  der  Waarenempfänger  herbeizuführen.  Hierzu  kann  das
Abfertigungsamt  die  Vermittelung  derjenigen  Steuerämter,  in  deren  Bezirk  die  Waarenempfänger
ihren  Wohnsitz  haben,  in  Anspruch  nehmen.

Berlin,  den  26.  Mai  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="293" />
        279

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

"*#

der  Ausgewiesenen.

2.  l

Æ

Alter  und  Heimath

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

10.

11.

12.
13.

 

Friedrich  Steck,
Weber,

Ludwig  Albl,
Schlosser,

Christian  Christi.
ansen,  Färber,

Franz  Cizek,  Vergolder,


Albert  Flaßig,
Müller,

Gustav  Friedmann,
Handlungsgehilfe
und  Schauspieler,

Franz  Horatschek,
Drechsler  und  Bildhauer,


Maria  Jelinek,
ledige  Modistin,

Josef  Jungwirth,
Tagelöhner,

Johann  Lang,
Schlosser,

Franzesko  Luchini,
Tagner,

Josef  Navratil,
Weißgerber,

Josef  Selinger,
Weber  und

aurer.

a)  Auf  Grund  des  §S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  2.  April  1842  zu  Walk.Münzverbrechen
ringen,  Kanton  Bern,  schweizerischer  (5  Jahre  Zuchthaus,  dent  zu  Colmar,

Staatsangehöriger,

laut  Erkenntniß  vom

1.  Mai  1889),

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  20.  Mai  d.  J.

b)  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  im  Jahre  1844  zu  Rudig,  Bezirk
  Podersam,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  27.  März  1856  zu  Ebelshorst,
  dänischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  4.  Februar  1874  zu  Gutwasser,
  Bezirk  Budweis,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  10.  November  1860  zu  Setzdorf,
  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  1.  Juni  1864  zu  Wien,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  9.  November  1840  zu  Schildberg,
  Bezirk  Hohenstadt,  Mähren,  österreichischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  14.  Dezember  1866  zu
Skrdlovic,  Bezirk  Chotebor,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  15.  August  1852  zu  Schönberg,
  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
geboren  am  6.  Oktober  1871  zu  Azgersdorf,
  Bezirk  Sechshaus,  Nieder-Oesterreich,
  ortsangehörig  zu  Langendorf,
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
geboren  am  25.  Juni  1849  zu  Oltrona
  al  Lago,  Provinz  Como,  Italien,
italienischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  18.  August  1838  zu  Turnau,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  28.  November  1853  zu
Schanzendorf,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,

 

 

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,
desgleichen,
Betteln,
desgleichen,
desgleichen,
gewerbsmäßige  Unzucht,


Betteln  und  Betrug,

Landstreichen,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,
Betteln,

 

Stadtmagistrat  Deggendorf,
  Bayern,

Königlich  preußischer  Reierungs
  .  Präsident  zu
otsdam,
Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Hildesheim,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion

  München,  d

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

 

6.  Mai  d.  J.
22.  Mai  d.  J.
10.  Mai  d.  J.
22.  Mai  d.  J.
18.  Mai  d.  J.
2.  Mai  d.  J.
23.  Februar
.  J.
22.  Mai  d.  J.

28.  April  d.  J.

23.  Mai  d.

30.  April  d.
28.  April  d.

—
        <pb n="294" />
        S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
ẽ  der  Bestrafung  beschloff  g6z.  Ausweisungs.
e  en
z  der  Ausgewiesenen.  beschlufses.
1.  2.  8.  4.  5.  6.
14.  Arnold  Senn,  geboren  am  9.  April  1864  zu  UAster,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-S.  Mai  d.  J.
Spängler,  Kunton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  zei-Direktion  München,
«  in  Zürich,
15.  Adolf  Sladaschek,  geboren  am  9.  Juni  1868  zu  Sandl,  Landstreichen  und  dieselbe,  7.  Mai  d.  J.
Kommis,  Bezirk  Freistadt,  Ober-Oesterreich,  orts']Betteln,
angehörig  in  Freistadt,
16.  Franz  Svejkowsky,  geboren  am  16.  August  1872  zu  Jabl-Landstreichen,  dieselbe,  desgleichen.
Schlosser,  beno.  Bezirk  Horovic,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Prischednitz,  ebendaselbst,
17.  Karl  van  Vaalsen,  geboren  am  1.  Juli  1861  zu  Külpen,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-19.  Mai  d.  J.

Konditor,

 

Provinz  Limburg,  Niederlande,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

 

 

Betteln,

gierungs=  Präsident  zu
Düsseldorf,

 

 

Der  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  vom  9.  April  d.  J.  aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesene
  Gärtnergehilfe  Johann  Schies  (Central-Blatt  für  1894  S.  119  Z.  16)  heißt  nach  neuerer  Feststellung:  Herrmann
Schoch,  ist  geboren  am  6.  April  1850  zu  Herisau  und  ortsangehörig  zu  Schwellbrunn  (Kanton  Appenzell,  Schweiz).

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="295" />
        —  281  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

E—.  ÁÊ  A

Bu  berziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  Juni  1894.  M  24.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  3.  Finanz.Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Er-  für  das  Etatsjahr  1893/90909....42  284
theilungeen  Seite  281  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  einer  Zollstelle  285

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Mai  19900  282  Reichsgebiettt:::  285

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Cairo,  Joseph  von  Loehr,
zum  Konsul  in  Galatz  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Alexandrien  beschäftigten  Vize-Konsul  Baerecke  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für
den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  Behinderung
  des  Kaiserlichen  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  serbischen  General-Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  Fabrikbesitzer  Ferdinand  Leuchs-Mack
  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

Dem  zum  General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Mexiko  für  Deutschland  mit  dem  Amtssitze  in
Hamburg  ernannten  bisherigen  mexikanischen  Konsul  Othon  M.  Velez  ist  das  Exequatur  Namens  des
Reichs  ertheilt  worden.

 

17
        <pb n="296" />
        282

2.  Banuk-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
#  (Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passia.
Event
.  Ver-4q
  «  Ver-Be-
  zeichnun  Gegen  nse  bindlich.  r“  e  r“  bindlich.
S  -  z  ".
—  9  Grund-  Reserve--  Noten-  egen  Unge  Gegen  fünige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  egen  umme  egen  keiten
S  der  30.  April  deckte  30.  April  30.  Apri  mit  J30.  April  30.  Apri  der  30.  April
—  Kapital.  Fonds.Umlauf.  Ver-  -  Passiva  weiterge-—
  Banken.  1894.  Noten.  1894.  eindlich  1894.Kündil.1894.  1804.  Passiva.  1894.6ebenen
Z  keiten.  gunss  dischen
frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  J.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  000%30  002  S9  72  96000  93  41535011  —  —  1191—  1  503|1  683  925/  7903—
2  Städtische  Bank  zu  Breslaus  3000  600  180  —  1—  —  32  —  621  4305|  5606  109  78226+  506  143
3  Grankfurter  Bank.  18000%  4  800/  10  711—  865584/—  732  6051—  886¼  13620  275  224—  326  53  412—  1802  1590
4  Bayerische  Notenbank  7500%1  810  6882/—  31930693+—  3  20  896491  —  z.-0-I-854"8532H-526  793
b  Sãchsische  Bank  zu  Dresdess  30000  4643  4  36116065—  101813486  +  41781190  2121  618  8106  423□—  1  70  1432
6&amp;amp;  Württembergische  Notenbanl00  75yö23022|—  870/10  015J  74%„  —  12  28  22  375  J  34¼  36183—  8261503
7  Badische  Bank.  9000%  1659  13976—  706  -  600%  2897  50—  —  312—  3927844  105  589
&amp;amp;ank  für  Süddeutschland672  vo  12503—  284  780316  681  i122,  68001  39  340570—  6400  1234
Braunschweigische  Bank.  10  500  661  2110—  488  1499—  2064Z4  4422  33J4%%  62  30128  313
Zusammen220746721|1  105  00  6  8664551  40—  1380/17363—  814|2  051203□  78093)  7597
l
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  A  —  792  866  300  M.
=  500  —  20  874  000  K  (bei  den  Banken  Nr.  l,  3,  5),
1000  .  —  289611500  A(.  1,23).

Zu  Spalte  9  Nr.  3*:
9  2

87:

Darunter  131  100  K  noch  nicht

91  676  4

zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gurlden=  und  Thalernoten.
        <pb n="297" />
        283

Wesen.

banken  Ende  Mai  1894

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1894.
auf  tausend  Mark.)
Aocti#a.
Metall.  Gegen  Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
30.  April  kassen.30.  Aprilliunderer  30.  AprilWechsel.  30.  April  Lombard.  30.  April  30.  April  kii  30.  April  der  30.  April
Vestand..  scheine1  Sanken.1394.  1894.  1894.  1804.  Attiva.  1894.  JAlttiva.  1804.
CGe
18.  10.  20.  21.  22.  23.  21.  25.  26.  27.  28.  20.  30.  31.  32.  33.
035  428  460041]  2880514  2786]  12188  4  1519  5668204  16831  82786  4  14071  6824  4  17401  N
.

523  3144  —  —  —  5088  —  1600%2575  21  —  —  40  21  8226  4  6506
3900  480  z  6  83144  35  1  3244  —  2631  6864  4  121  3  00—  18143%  1  70
31  1104  1314  *)  1514-  200|  61  1782  —  4  5321  526
22527|.  722  341.  —  328  6838  203  66  185  JL.  224  4001  310  1031  71  3437  —  1801  106423  4  1704
1171004  117  83  1  P8  2400  .  493  1002  1  8  co!  37536183  —  820
495—  63  27  2  7/—  41%  619  7c0  —  71  155  22  1919—  585678444
4381  61  2594  5  380  —  280332  +  358  16070—  160  8  30  64

541  121  20  —  8  f50|—  95  57908+  4350  23602#.  6  475%  584  4203

1
17%  +  50554L%SOD!  74552051  800  +.78240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

177
        <pb n="298" />
        3.  Finan  z.

284

We

sen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

für  das  Etatsjahr  1893/94.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Ei  Differenz
«  Soll-Einnahme  innahme  zwischen  den
Bezeichnung  beträgt  Ausfuhr-  Bleib  im  Spalten  4
der  fir  »  eiben  vorigen  und  5,
das  Etatsjahr  Vergütungen  Etatsjahre  +  mehr
Einnahmen.  1893/94  (Spalte  4)  —  weniger
.  /4  Al.  AM.  At.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölll  364  688  240  257  887  364  430  353  377917128—  13  486  775
Tabacksteuer  11  918  334  129  684  11  788  650  11  792289—  3  639
Zuchr  Materiatener  3  658  1  6491  616  —  1687  958  —  57246  007  55  558  049
Juckerstener.  90  428  726“10  861  034  79  567  692  73  960  784  +  5  606  908
Salzsteuer  44  366  482  60  693  44  305  789  43  405  793  899996
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  34  537  109  9886  340  24  650  769  24297945  352  824
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  117942  890  132  032  117  810  858  113  898  291  +  3912567
Brausteuer  .  26  766  938  118  873  26  648  065  25  799  811  ++  848224
Uebergangsabgabe  von  Bier  3  678  434  —  3  678  434  3590  350  88  084
Summe  694  330  811  23  138  159  671  192  652  617  416  414  53  776  238
Spielkartenstempel  —  —  1  377  094  1  365  837  —  11257
Wechselstempelsteuer  —  —  8174920  7915  600—  259  311
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  4  166  208  3  650  9181  515290
b)  Haf-  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  8  164  790  9320267/  —  1  155  477
e)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  1  479  417  1775  507/—  296  090
Staatslotterien.  —  —  7856613  7316063  4  540550
Post-  und  Telegraphen-  Verwaltung.  —  —  256  466  748  246  586  441  +  9  880  307
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  62  352  578  59201  480  +  3151  098

 

*)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  292  4

Anmerkung:

beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  für  das  Etatsjahr  1893/94:

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Ist-Einnahme  Ist.Einnahme  Disereng  zischen  den
der  für  das  Etatsjahr  4  %  .  palken  2  und  3,
1893/94  im  vorigen  Etatsjahre  +mmehr
Einnahmen.  —  weniger
.  .
1.  l  3.  4.
Zölle  .  336  627  292  360  015  172  —  23  387  880
Tabacksteuier  10  918  425  11  296  008  —  377  583
Zucker.  Materialsteuer  —  1680  744  13  237  102  —  14917  846
Zuckersteuer  72  745  8567°5)  52226  130  +  20  519  726
Salzsteuer  43  672  045  42  595222  +  1  076  823
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  19207  292  19  801  506  —  594  214
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlas
zu  berselben  .  100  128  206  95  775  656  +  4352550
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe“  von  Bier  25  751  498  24  957256  +  794242
Summe  607  369  870  619  904  052  —  12  534  182
Spielkartenstempel.  .....  1301223  1  308  229  —  ⁊  006
*%)  Darunter  Verbrauchsabgabe  nach  dem  Gesetz  vom  9.  Juli  1887  =  1  499  585  M.
        <pb n="299" />
        —  —  —

„  „

285

4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  -  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Mai  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  bayerischen  Hauptzollamt

  zu

1

dwigshafen  a.  Rhein  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Wollengarn  als  hartes  Kammgarn

  aus  Glanzwolle  über  20.  Centimeter  Länge  zu  den  Zollsätzen  der  Tarifnummer  41  c  2  beizulegen.

 

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·-  --  sI
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
8—  —  Grund  **  des
#  B  Ausweisung  Ausweisunge-72
  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  dat.  teschlufel
S  .
l.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Auguste  Pauline  geboren  am  13.  Mai  1861  zu  Gr.  Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußischer  Re./22.  Mai  d.  J.
Bartel,  geborene]  Kretki,  Russisch-Polen,  russische  Staats  holten  Rückfall  (11  gierungs-Präsident  zu
Drawert,  Wittwe,  angehörige,  Jahr  3  Monate  Gumbinnen,
Zuchthaus,  laut  Er.
kenntniß  vom  23.No-.
  vember  1892),
2.  Amand  Escher,  geboren  am  12.  Juli  1856  zu  Olbers-  schwerer  und  einfacher  Königlich  preußischer  Re13.  Mai  d.  J.
Bäckergeselle,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch.  Diebstahl  im  Rück.  Fierungs-  Präsident  zu
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  fall  (11  Jahre  9  Mo.]Breslau,
nate  Zuchthaus,  laut
Erkenntniß  vom
4.  September  1882
und  Beschluß  vom
9.  März  1886),
3.  Josef  Krause,  geboren  am  23.  August  1840  zu  Franzen-gewerbsmäßige  Hehle-  Königlich  sächsische  Kreis-16.  April  d.  J.
Tischler,  dorf,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  rei  (2  Jahre  Zucht.  hauptmannschaft
ortsangehörig  ebendaselbst,  haus,  laut  Erkennt=  Leigpzig,
niß  vom  16.  Mai
1892),
4.Hermann  Josef  geboren  am  27.  März  1871  zu  Henry-  schwere  Urkunden.  Königlich  preußischer  Re31.  März  d.  J.
Silvertant,  Kam.]  Chapelle,  Provinz  Lüttich,  Belgien,  sälschung  (3  Jahre  gierungs  Präsident  zu
merdiener,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Er=  Lüneburg,
kenntniß  vom  1.  Juni
1891),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
5.|Georg  Bobeck,  geboren  im  Jahre  1842  zu  Liebeznic,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  22.  Mai  d.  J.
Weber,  Bezirk  Karolinenthal,  Böhmen,  öster=  Betteln,  gierungs=  Präsident  zu
Z  reichischer  Staatsangehöriger,  Potsdam,
6.Emil  August  Hiero-  geboren  am  30.  Oktober  1859  zu  Ensis=  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä=  24.  Mai  d.  J.

nymus  Forcy,  heim,  Ober.  Elsaß,  durch  Oprion  französident

  zu  Colmar,
sischer  Staatsangehöriger,  6
        <pb n="300" />
        286

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimat  Behörde,  welche  die  ¶Datum
2  –  —  Grund  «  des
*  Ausweisung  Ausweisungs
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
-S
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
7.  Franz  Herrmann,geboren  am  30.  Juni  1867  zu  Garsten,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-3.  Mai  d.  J.
Schneider,  Bezirk  Steyr,  Ober-Oesterreich,  Betteln,  zirksamt  Ochsenfurt,  Z
8.  Anton  Luttinger,  geboren  am  25.  Juni  1828  zu  Forchach,  Betteln,  Großherzoglich  badischer]21.  Mai  d.  J.
Steinhauer,  Tirol,  Landeskommissär  zu
Konstanz,
9.Franz  Pavlicek,  geboren  am  11.  Juni  1864  zu  Chrzin,  desgleichen,  Polizei-Behörde  zu  Ham-24.  Mai  d.  J.
Maurer,  Böhmen,  österreichischer  Staatsange-  burg,
höriger,
10.]Franz  Schlitter,  geboren  im  Jahre  1866  zu  Jawornic,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-8S.  Mai  d.  J.
Fleischer,  Bezirk  Turnau,  Böhmen,  österreichischer  Betteln,  hauptmannschaft
Staatsangehöriger,  Bautzen,  4  Z
11.  Margaretha  Schugeboren  am  7.  Juli  1866  zu  Beggingen,gewerbsmäßige  Un-  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.26.  Mai  d.  J.
del,  Dienstmagd,  Kanton  Schaffhausen,  Schweiz,  orts-ucht,  dent  zu  Straßburg,
angehörig  ebendaselbst,  ç
12.  Wilhelm  Theu-geboren  am  10.  Juni  1836  zu  Venray,Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  24.  Mai  d.  J.
nißen,  Lobgerber,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  3  Prasident  zu
üsseldorf,
13.  Louis  van  dersgeboren  am  2.  Oktober  1857  zu  Destel-Landstreichen,  Polizeikommission  des  26.  Mai  d.  J.

Walle,  Arbeiter,

 

bergen,  Nie  derlande,

 

 

 

Senats  in  Bremen,

 

 

Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="301" />
        —  287  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.

m————.————  ————9  —  —  ——

BZu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

              

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  16.  Juni  1894.  M  25.
der  Anlage  A  zum  Schiffbau-Regulativ  (Zollfreiheit  der
Inhatt:  *“  Gruesitren  —  ieheclung  Schiffsbaumaterialien);  —  Veränderungen  in  dem  Stande
Ertheilung  Seite  287  der  den  elugniseen  der  Zoll-  und  Stenerstellen  268
1  "  .  ei-Wese  von  Ausl#
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  des  Verzeichnisses  J  Koiihei  Wesen  ·  »u  weisung  on  lu  ·  m·  ern  aus

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vize-Konsul  Lange  zum  Vize-Konsul  für
den  Hafen  von  London  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Arequipa  (Peru)  ist  der  Kaufmann  Friedrich  Kraemer  an  Stelle  des
nach  Europa  übergesiedelten  Kaufmanns  Oskar  Zollikofer  zum  Konsular-Agenten  in  Cuzco  bestellt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  William  Irvine  in  Lerwick  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste
  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  columbischen  General-Konsul  in  Hamburg  ernannten  Herrn  Dr.  Alexander  Pizarro  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

48
        <pb n="302" />
        —  288  —

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  1.  Juni  d.  J.  beschlossen,  Stahlrohre  (rohe  Röhren  aus
schmiedbarem  Stahl)  und  rohe  unpolirte  Röhren  aus  Kupfer,  ferner  Bleiröhren,  welche  bei  der  Ausrüstung
von  Seeschiffen  behufs  Leitung  des  Dampfes  nach  den  Kajüten  verwendet  werden,  den  in  dem  Ver—
zeichniß  1  der  Anlage  A  zu  dem  Schiffsbau-Regulativ  vom  17.  Juli  1889  —  Central-Blatt  1889
S.  431  —  aufgeführten,  speziell  nachweisbaren  metallenen  Gegenständen  gleichzustellen.

 

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  bisher  dem  Hauptsteueramt  zu  Schivelbein  unterstellte  Steueramt  l.  zu  Belgard  ist  dem
Hauptzollamt  zu  Kolberg,  und  das  bisher  dem  letzteren  unterstellte  Steueramt  Il.  zu  Treptow  a.  Rega
dem  Hauptzollamt  zu  Swinemünde  zugewiesen  worden.

Zu  Karthaus  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Trier  ist  ein  Steueramt  II.  errichtet  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  I.  zu  Peine  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  !  über  zu  Strängen  zusammengedrehte,  für  den  Seilerwaarenfabrikanten
F.  H.  Hummel  in  Peine  eingehende  Kokosfasern  (Kokosgarn),

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Dlottowen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Johannisburg  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  des  Hauptsteueramts  Stettin  I  über  Heringe,

dem  Steueramt  I.  zu  Finsterwalde  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lübben  die  Befsugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz  für  den  Seifenfabrikanten  Thierack  in
Finsterwalde,

dem  Steueramt  J.  zu  Aken  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Magdeburg  lIl  die  Befugniß  zur
Ausfuhr-Abfertigung  derjenigen  Branntweinfabrikate,  deren  Alkoholgehalt  nicht  unter  Anwendung  des
Thermoalkoholometers  ermittelt  werden  kann,

dem  Steueramt  lI.  zu  Pasewalk  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Wolgast  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  unbearbeiteten  ausländischen  Taback  und

dem  Steueramt  I.  zu  Sigmaringen  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  l.

Im  Königreich  Sachsen.
Dem  Untersteueramt  zu  Leisnig  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma  ist  die  Befugniß
ertheilt  worden,  Begleitscheine  1  des  Hauptzollamts  Leipzig  auch  über  diejenigen  Sendungen  künstliches
Kratzenleder  zu  erledigen,  welche  für  die  Kratzenfabriken  von  Gebrüder  Otto  und  von  Max  Otto  in

Leisnig  eingehen.
In  Elsaß-Lothringen.
Das  Steueramt  1.  zu  Schlettstadt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Colmar  ist  zur  Untersuchung
  der  Verschnitt-Weine  und  Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche  ermächtigt  worden.

 

Anmeldungen  zur  Ausfuhr  von  Getreide  2c.  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen
  sind  außer  bei  den  generell  ermächtigten  Aemtern  (vergl.  Central-Blatt  1894  S.  178)  bei  folgenden
besonders  ermächtigten  Amtsstellen  zulässig:

Im  Königreich  Preußen.
Im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Danzig  bei  den  Zollabfertigungsstellen  am  Hafenkanal-und-am-Hafenbassin
  zu  Neufahrwasser;
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  ausländische  Gegenstände  zu  Berlin  bei  den  Zollabfertigungsstellen
  auf  dem  Lehrter  Bahnhof  (Hamburger  Zollschuppen),  dem  Anhaltischen  und  Schlesischen  Bahnhof
zu  Berlin;  bei  dem  Hauptsteueramt  zu  Neuruppin  und  dem  im  Bezirk  desselben  gelegenen  Steueramt  1.
zu  Wittenberge;
        <pb n="303" />
        —  289  —

den  Zollabfertigungsstellen  an  den  Bahnhöfen  zu  Myslowitz,  Ratibor  und  Görlitz,  am  Oberschlesischen
  und  Niederschlesisch-Märkischen  Bahnhof  zu  Breslau:  .  .

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Lemkenhafen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  in  Holstein;

im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Harburg  bei  der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof  und  der
Zoll=  und  Steuerabfertigungsstelle  am  Kanalplatz  daselbst:

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Rütenbrock  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Nordhorn;

dem  Hauptsteueramt  zu  Stade;  .
den  Zollabfertigungsstellen  am  Bahnhof  Templerbend  zu  Aachen,  an  den  Bahnhöfen  zu  Cleve,
Kaldenkirchen  und  Emmerich;  den  Dampfschiff-Steuerexpeditionen  I  und  ll  und  der  Steuerexpedition  am

Hafenkopf  zu  Emmerich;
der  Zoll=  und  Steuerabfertigungsstelle  auf  dem  Güterbahnhof  vor  St.  Gereon  zu  Cöln;  dem

Hauptsteueramt  zu  Düren;  der  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Güterbahnhof  zu  Düsseldorf;
den  Steuerämtern  I.  zu  Caub  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  und  zu  Carlshafen

im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Cassel.

Im  Königreich  Sachsen.
Bei  den  Untersteuerämtern  zu  Riesa  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Meißen  und  zu  Wurzen
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Grimma.

Im  Großherzogthum  Baden.
Bei  der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof  zu  Waldshut  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Säckingen.
Im  Großherzogthum  Oldenburg.
Bei  dem  Nebenzollamt  II.  zu  Horumersiel  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Varel.

Im  Herzogthum  Braunschweig.
Bei  der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof  zu  Braunschweig.

Im  Herzogthum  Anhalt.
Bei  der  Zollabfertigungsstelle  am  Wallwitzhafen  bei  Dessau  und  dem  Steueramt  l.  zu  Bernburg
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau.

Im  Gebiet  der  freien  Hansestadt  Bremen.
Bei  den  Zollabfertigungsstellen  Freibezirk  und  Sicherheitshafen  zu  Bremen.

 

3Z.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

NRame  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*2  —  —  Grund  «  des
2  der  B  Ausweisung  Ausweisungs
der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  8.  38  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Wenzel  Schrenk,  geboren  am  1.  Oktober  1871  zu  Zuck-Diebstahl  im  Rückfall  Königlich  sächsische  Kreis'.  Mai  d.  J.

hauptmannschaft

(2  Jahre  Zuchthaus,
Dresden,

laut  Erkenntniß  vom
28.  April  1892),

mantel,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Jenickau,  Bezirk  Ledes

Glasmacher,
·  ebendaselbst,
        <pb n="304" />
        Name  und  Stand

—
—

 

—  Laufende  Nr.

 

1.

Wenzel  Bönisch,

Tischlergeselle,

3.  Leo  Gutwirt,  Kauf.
mann,

4.  Paul  Haselsteiner,
Bäcker,

5.  Kreszenz  Prechtl,
ledige  Tagelöhnerin,

6.  Rudolf  Richter,
Bierbrauer,

7.  Josef  Rietschel,

och,

8.  Johann  Schartel,

'  Maurer,

9.  Friedrich  Anton
Schmidt,  Schlossergeselle,


10.  Robert  Wagner,
Arbeiter,

11.  Leopold  Wald.
hauser,  Erdarbeiter,

 

der  Ausgewiesenen.
2.  l

Alter  und  Heimath

4

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlofsen  hat.

 

5.

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  2.  August  1855  zu  Trautenau
  in  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Kolbendorf,  ebendaselbst,

geboren  am  1.  Juli  1875  zu  Bochnia,
Bezirk  Tarnow,  Galizien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  18.  Januar  1871  zu  Mattighofen,
  BezirkBraunau,  Ober-Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Maxglan,  Bezirk
Salzburg,  Oesterreich,

geboren  am  7.  September  1873  zu
Reinhausen,  Bezirk  Stadtamdhof,
Bayern,  österreichische  Staatsangehörige,
  ortsangehörig  zu  Rothenbaum,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,

geboren  am  20.  April  1861  zu  Wien,

 

geboren  am  10.  April  1874  zu  Haida,
Bezirk  Böhmisch-Leipa,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  19.  September  1836  zu
Zöptau,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,
österreichischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  14.  Juni  1863  zu  Winzer,
Luxemburg,  luxemburgischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  10.  Oktober  1869  zu  Biela,
Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  15.  November  1863  zu
Silberberg,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,

 

 

Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Gebrauch  eines  gefälschten

  Legitimations-Papieres,

Betteln,

Betteln  und  Widerstand
  gegen
Staatsgewalt,
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

die

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Frankfurt  a.  O.,

[Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Stadtmagistrat  zu  Regensburg,
  Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungs
  .  Präsident  zu
Hannover,

Königlich  preußischer
Polizei  -Präsident  zu
Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Potsdam,

Herzoglich  sächsisches
Landrathsamt  zu  Coburg,

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
üneburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bruck,

Datum
des
Ausweisungebeschlufses.


6.

24.  März  d.  J.

*#r*1

25.  Mai  d.

18.  Mai  d.

4.  Mai  d.

zo

31.  Mai  d.

z4°

16.  Mai  d.  J

1.  Juni  d.  J.

-

2.  Juni  d.

1.  Juni  d.

25.  Mai  d.  J.

 

 

Die  durch  Beschluß  der  Polizeibehörde  zu  Hamburg  vom  28.  Juli  v.  J.  verfügte  Ausweisung  der  Korsettnäherin
Mathilde  Jönson  (Central-Blatt  f.  1893  S.  249  Z.  9)  und  die  durch  Verfügung  der  Königlich  bayerischen  Polizei-  Direktion

zu  München  vom  17.  Apr
sind  zurückgenommen  word

il  d.  J.
en.

 

verfügte  Ausweisung  des  Metzgers  Johann  Plangger  (Central-Blatt  für  1894  S.  271  Z.  11)

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="305" />
        —  291  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

——————.————....—

Bu  beziehen  durm  alle  Vostanstalten  und  SBSuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

.  "l¾∆ß  "  v
XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Juni  1894.  9  26.
Inhalt:  1.  Haudels=  und  Gewerbe-Wesen:  Bestimmungen  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
für  die  Prüfung  und  Beglaubigung  von  Schrauben  vom  1.  April  1894  bis  Ende  Mai  18994  295
.  Seite  291  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur.  Ertheiluung  294  Reichsgeeiiittttt  ......  296

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bestimmungen
für  die  Prüfung  und  Beglaubigung  von  Schrauben.

Die  Physikalisch-Technische  Reichsanstalt  —  Abtheilung  II  —  übernimmt  die  Prüfung  und  Beglaubigung
  von  Schraubenspindeln  nach  Maßgabe  folgender  Bestimmungen:

S.  1.

Die  Prüfung  hat  den  Zweck,  die  Größen  des  Durchmessers,  der  Ganghöhe  und  der  Gewindeform
von  Schrauben,  Gewindebohrern  u.  dergl.  zu  ermitteln.  Bezieht  sich  dieselbe  auf  Musterspindeln,  welche
das  in  der  Anlage  beschriebene  Normalgewinde  für  Befestigungsschrauben  nach  metrischem  Maße  darstellen,
so  kann  sie  mit  einer  Beglaubigung  verbunden  werden.

Mutterkörper  sind  von  der  Beglaubigung  ausgeschlossen.

S.  2.
chenusterspindeln,  welche  zur  Beglaubigung  eingereicht  werden,  müssen  folgenden  Bedingungen  ent—
prechen:
1.  Die  Spindel  soll  aus  gutem  Stahl  angefertigt,  jedoch  nicht  gehärtet  sein.  Sie  muß  aus  einem
Stiel,  einem  das  Gewinde  darstellenden  Theil  (Bolzen)  und  einem  cylindrischen  glatten  Fort—
satze  bestehen,  dessen  Durchmesser  gleich  dem  des  Gewindekerns  ist.  Hierzu  kann  noch  ein  zweiter
cylindrischer  glatter  Fortsatz  vom  Durchmesser  des  Gewindes  treten.  Das  Ganze  muß  aus
einem  Stück  gearbeitet  sein.
49
        <pb n="306" />
        —  282  —

2.  Der  Stiel  soll  im  Allgemeinen  cylindrische  Form  haben,  er  kann  geriffelt,  genarbt  u.  s.  w.  sein
und  muß  eine  freie  ebene  Fläche  für  die  Aufnahme  des  Beglaubigungsstempels  besitzen,  deren
Abmessungen  mindestens  betragen:

 

 

 

 

Bei  einem  Balkendurh=  parallel  zur  Axe  senkrecht  zur  Axe
1  bis  3  mm  12  mm  2,,  mm
35  =  5  15  4%

6  10  "  17  „  565  „
12  =  24=  20  —  !7
26  =  40=  30  10  H

 

Durch  diese  Fläche  darf  der  Stiel  höchstens  um  ein  Achtel  seines  Durchmessers  geschwächt  werden.

3.  Der  Bolzen  muß  mindestens  8  vollständig  ausgebildete  Gänge  aufweisen.

4.  Das  Gewinde  soll,  sofern  der  Durchmesser  des  Bolzens  nicht  geringer  ist  als  der  des  Stiels,
von  diesem  durch  eine  Eindrehung  getrennt  sein.  #

5.  Die  Fortsätze  müssen  auf  eine  Länge  von  mindestens  3  mm  genau  cylindrisch  sein;  derjenige
für  den  Gewindedurchmesser  darf  sich  nicht  unmittelbar  an  das  Gewinde  anschließen,  sondern
muß  durch  eine  Eindrehung,  deren  Breite  ein  bis  zwei  Ganghöhen  beträgt,  von  demselben
getrennt  sein.

§.  3

Die  Prüfung  erfolgt  durch  mikrometrische  Messung  oder  durch  Vergleichung  mit  den  Normalien  der
Reichsanstalt.

Zur  Beglaubigung  ist  Folgendes  erforderlich:

1.  Die  Flanken  des  Gewindeprofils  dürfen  keine  merkliche  Abweichung  von  einer  geraden  Linie
zeigen.  1

2.  Die  Breite  der  Abflachung  an  der  Spitze  und  am  Boden  des  Profils  sollen  nicht  erheblich
von  einander  verschieden  sein.  ·

3.  Die  Ganghöhe  darf  im  Mittel  aus  10  Messungen  an  verschiedenen  Stellen  von  ihrem  Sollwerth
  höchstens  um  0,002  mm  abweichen.

4.  Der  Durchmesser  des  Bolzens,  sowie  der  cylindrischen  Fortsätze  darf  nicht  größer  und  höchstens
um  0O,08  mm  kleiner  sein  als  der  Sollwerth;  bei  Schrauben  von  weniger  als  2  mm  Durchmesser
  beträgt  diese  Fehlergrenze  nur  15%  des  Sollwerthes.

5.  Die  Gangtiefe  darf  nicht  kleiner  und  höchstens  um  O,0?  mm  größer  sein  als  der  Sollwerth.

S.  4.
Die  Beglaubigung  erfolgt  durch  Aufprägung  eines  Stempels,  bestehend  aus:
1.  einem  M  zur  Kennzeichnung  des  Gewindesystems  (s.  §.  1),
2.  einer  laufenden  Nummer,
3.  dem  Reichsadler.

§.  5

Für  jede  beglaubigte  Musterspindel  wird  ein  „Beglaubigungsschein“  ausgestellt,  welcher  bekundet,
daß  sie  die  im  8.  2  und  3  enthaltenen  Bedingungen  erfüllt.

S.  6.  ——

Werden  Spindeln  in  Sätzen  von  mindestens  10  Stück  mit  systematisch  abgestuften  Durchmessern

beglaubigt,  so  erhalten  sie  gleiche  laufende  Nummer  und  ein  gemeinschaftlichen  Beglaubigungsschein.  Soll

in  diesem  Falle  ein  etwa  beschädigtes  oder  in  Verlust  gerathenes  Stück  durch  ein  neues  mit  derselben

Nummer  ersetzt  werden,  so  ist  dem  Gesuch  um  Beglaubigung  entweder  das  schadhafte  Stück  oder  der
Beglaubigungsschein  für  den  ganzen  Satz  beizufügen.
        <pb n="307" />
        —  293  —

g.  J.

An  Gebühren  werden  erhoben:
A.  für  Prüfung  und  Beglaubigung
1.  einer  Spindel  mit  einem  Fortsatz  3,00  M.
2.  =  -  -zwei  Fortsätzen  3,50  M

B.  Ergiebt  die  Prüfung,  daß  das  betreffende  Stück  die  Bedingungen  des  F.  3  nicht  hinreichend
erfüllt  und  deshalb  nicht  beglaubigt  werden  kann,  so  werden  die  unter  A  angegebenen  Ge—
bühren  je  um  0,50  M.  ermäßigt  erhoben.  Dabei  wird  eine  spezielle  Angabe  über  die  Größe
der  gefundenen  Abweichungen  nicht  gemacht.  «

C.  Bei  gleichzeitiger  Einsendung  ganzer  Sätze  von  mindestens  10  Stück  erniedrigen  sich  die  Gebühren
um  je  15%,  bei  Sätzen  von  mindestens  18  Stück  um  je  20%⅝%;  die  letztere  Ermäßigung
tritt  auch  ein,  wenn  10  Gewinde  von  gleichen  Abmessungen  eingereicht  werden.

D.  Wenn  die  unter  B  erwähnte  Angabe  über  die  Größe  der  gefundenen  Abweichungen  gewünscht
wird,  oder  die  Prüfung  sich  auf  Schraubengewinde  bezieht,  bei  welchen  eine  Beglaubigung

von  vornherein  ausgeschlossen  ist,  werden  die  Gebühren  nach  Maßgabe  der  darauf  verwendeten
Arbeitszeit  berechnet.
S.  8.

Vorstehende  Bestimmungen  treten  an  Stelle  derjenigen  vom  8.  Mai  1893  (Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich  S.  148)  am  1.  Juli  1894  in  Kraft.

In  der  Zeit  bis  zum  1.  Oktober  1894  dürfen  jedoch  auch  noch  solche  Gewindekörper  beglaubigt
werden,  die  den  Bestimmungen  vom  8.  Mai  1893  entsprechen;  auf  dem  zugehörigen  Beglaubigungsscheine
wird  alsdann  vermerkt,  daß  die  Beglaubigung  auf  Grund  des  Absatzes  2  dieses  Paragraphen  erfolgt  ist.

Charlottenburg,  den  b.  Juni  1894.

Physikalisch-Technische  Reichsanstalt.
v.  Helmholtz.

 

Anlage.

Beschreibung  des  Normalgewindes  für  Befestigungsschrauben  nach  metrischem  Maße.

 

erif  desordehende  Bestimmungen  beziehen  sich  auf  Gewinde,  welche  durch  folgende  Zahlenwerthe  charakerisirt
  sind:

49
        <pb n="308" />
        —  294  —

a)  Gangform:  Winkel  =  53°  8“;
Abflachung:  je  ½  der  Ganghöhe  innen  r  und  außen.

b)  Abmessungen:

 

 

—  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchmesser  Ganghöhe  Kernstärke  1  Durchmeseer  Ganghöhe  Kernstärke
mm  mm  mm  mm.  «  kom-1
  0-25  0-625  9  1,3  7,05
1,2  0,26  0,825  10  14  7,t
14  0,  0,95  12  1,6  9,6
1,7  0,35  1,175  14  1,8  11,8

O,  74  16  2,0  13,0
2,8  04  1,7  18  2,2  14,T
64  04  1,326  „  20  2,4  164
0,5  2,26  H  22  2,8  17,,
3,5  0,6  /6  24  2,8  *8
4  0,r  795  s  26  3,2  21,
4,5  !75  7375  28  3,2  23,2
5  /8  3,8  30  3,6  24,6
5,5  79  415  „  32  3,6  /6
6  "7/0  4,5  36  4,0  0
7  1,1  5,35  40  4,4  4
8  1,2  b,2  I
Anmerkung.

Die  Gewinde  von  1  bis  10  mm  Durchmesser  sind  auf  dem  Kongreß  in  München  im  Dezember  1892  vereinbart,  die
Gewinde  von  6  bis  40  mm  Durchmesser  sind  vom  Verein  deutscher  Ingenieure  #lnach  Beschluß  seiner  Generalversammlung
zu  Breslau  im  Jahre  1888  aufgestellt  worden.

 

2.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  zum  General-Konsul  von  Uruguay  für  Deutschland  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten
Herrn  Artur  R.  Brown#ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="309" />
        3.  Finanz=295



Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  ·
.  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  inahme  beirigt  Ausfuhr-  .  in  demselben  Gaichen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  und  5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  4  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
/4  44  .#  .  A  A
1.  2.  3.  1  4.  1  5.  6.
·
Zölle.  ..  55  796  844  30  097  55  766  747  48  847  758  +  69s8  989
Tabacksteuer  1  328  489  7  609  1  320  880  1  334270  –  13  390
Zuckersteuer  13941  153  3  593  112  10  348  041  9319  93455)  +  1  028  107
Salzstener  5  899  022  2  468  5  896554  5  902  677  —  56  123
Maischbottich-  und  Branniweinmaterialstener  4  615  026  1  357  888  72257138  2425770  —  831  368
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  #
schlag  zu  derselben  .  ...  19  639  528  18  849  19  620  679  19  102  080  +W  2s18599
Brausteuer  .  4865  062  2410  4  862  6562  4769  451  4  93201
Uebergangsabgabe  von  Bier  566  317  –  566  317  582  S12  —  16525
Summe  106  651  441  5  012  433  101  639  008  92  631  79)  +  9004  217
Spielkartenstempel  —-  —  179  138  167931  —  11204
Wechselstempelsteuer  —  —  1  376  325  1351  628  4  24  697
Stempelsteuer  für  1
a)  Werthpapiere  —  —  1121799  636  576  +  485  223
b)  Kauf-  u.  Vonftige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  1906068  1612817  —  2233251
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  393019  339  020  H  53  9941
Staatslotterien  —  —  505  856  412  199  93  657
Post-  und  Telegraphen=  Verwaltung.  —  —  436612833  41379  433  4  2281850
Reichs.  nhn  Verwaltung.  —  —  10  102  000  10  085  0005“)  .  317  000

 

 

 

 

*)  Einschließlich  der  im  vorigen  Jahre  noch  zum  Nachweis  gelangten  Zuckermaterialsteuer.

**)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  344  849  ..  höher.
Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist=  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs-Anmerkung.



kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Mai  1894:

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  m  zünaee  uome  Ist-Einnahme  in  ih  zen
der  9  zum  Schlusse  des  demselben  Zeitraum  des  pꝛ  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger
—*  4  -*
1.  2.  1  3.  4.
ölle  9125  5  6  012  797
Zöll  49  691  254  43  678  457  ·  +
Tabacksteuer  1  497  626  1259  774  +  237  852
Zuckersteuer  15  973  371  12  634  115“““)  +  39  339  256
Salzsteuer  7014  276  6804  910  +  239366
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  4  006  786  3  804  760  202  026
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derhelben.  .  .  17  483  875  «  18297  969  —  814  094
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  4  616  613  1  4553  167  ++  63  176
Summe  100  313  831  91  033452  +  9280  379
Spielkartenstempel.  219  512  223232  —  3720

 

*7  FT)  Einschließlich  der  im  vorigen  Jahre  noch  zum  Nachweis  gelangten  Zuckermaterialsteuer.
        <pb n="310" />
        296

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiel.

 

 

 

 

 

 

17

Datum

 

NHName  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die
2  —  5*5  —  Grund  Ausweisung  —“#e
5  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
□#
1.  2.  1  3.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Josef  Jejkal,  Glas-geboren  am  3.  März  1863  zu  Milaufversuchter  schwerersKöniglich  sächsische  Kreis-17.  Mai  d.  J.
macher,  bei  Neustadt,  Mähren,  ortsangehörig  Diebstahl  (1  Jahr]  hauptmannschaft
·  zu  Vognov-Mestec,  Bezirk  Chotebor,  3  Monate  Zuchthaus,  Dresden,
Böhmen,  laut  Erkenntniß  vom
27.  Jannar  1893),
b)  Auf  Grund  des  8§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.]  Johann  Chlan,  geboren  am  1.  November  1850  zus  Betteln  und  Gebrauch  /Königlich  sächsische  Kreie  8.  Mai  d.  J.

 

Schlosser,

.Karl  Rotter,

Schreiber,

Maria  Sebova
(Seba),  ledige
Dienstmagd,

Johann  Stiller,
Fleischer,

Thowald  Isebrand
Severin  Stöcks,
Cigarrenmacher,

Moritz  Ullrich,
Schuhmacher,

Brezan,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendajelbst,

geboren  am  31.  Oktober  1857  zu  Tyr.
nau  (Nagy--Szombat),  Komitat  Preßburg
  (Pozsony),  Ungarn,  ortsangehörig
zu  Idria,  Bezirk  Loitsch,  Krain,  Oesten
reich,

geboren  im  Jahre  1852  zu  Heraletz,
Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  19.  (21.)  September  1861
zu  Arnau,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  21.  November  1855  zu
Toornby,  Dänemark,

geboren  am  1.  November  1864  zu  Zöll.
nai,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

falscher  Legitimations-Papiere,

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Gebrauch  eines  gefälschten
  Arbeitsbuches,

Landstreichen,

Betteln,

 

 

hauptmannschaft
Zwickau,
Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,.

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Bautzen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hannover,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Zwickau,

 

26.  Mai  d.  J.

22.  Mai  d.  J.

12.  Mai  d.  J.

8.  Juni  d.  J.

8.  Mai  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="311" />
        —  297  —

CTentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—..—-—.——  ———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SGuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  Juni  1894.  Ns  27.
nhalt:  1.  -  z  Anhang.  Gesammt-Verzeichniß  derjenigen  Lehranstalten,

baa  Crilssoonlulat  Wesen-  Ermaͤchtigung  zur  A—  welche  gemäß  *  00  der  Wehrordnung  r  Ausstellung

2.  Militär.  Wesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  bon  Fueissen  küer  die  lelesicgun,  mü  .  n  ane
Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  im  Schutzgebiet  3.  Polnei.Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
von  Too  ·---—·-—  297  Reichsgebttt  298

 

 

1.  Kon  sulat-Wesen.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsulats-Verwesers  in  Varna  beauftragten
Gerichts-Assessor  Humbert  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit
§.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der
Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

2.  Militär  -Wesen.

 

Dem  Regierungsarzt  von  Togo,  Stabsarzt  Wicke  und  dessen  Vertreter,  Assistenzarzt  II.  Klasse  Dr.  Doering,
beide  à  la  suite  des  Sanitätskorps  und  kommandirt  zum  Auswärtigen  Amt,  ist  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  Zeugnisse  der  im  §.  42  Ziffer  1  a  und  1b  der  Wehrordnung  bezeichneten  Art  über  die  Untauglichkeit
  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren
dauernden  Aufenthalt  im  Schutzgebiet  von  Togo  haben.
Berlin,  den  26.  Juni  1894.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

50
        <pb n="312" />
        —  298

—
i#

3.  Polizei  -Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  –  —  Grund  «  des
der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs-“
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
à)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Johann  Baptist  geboren  am  13.  März  1839  zu  Baden,  Versuch  eines  schweren  Großherzoglich  badischer  l5.  Juni  d.  J.
Aeby,  Bildhauer,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ortsange.!  Diebstahls  im  wieder  Landeskommissär  zu
hörig  ebendaselbst,  holten  Rückfalle  Karlsruhe,
(1  Jahr  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
13.  Juni  1893),
2.  Franziska  Gry.  geboren  am  17.  September  1860  zusschwerer  und  einfacher  Königlich  preußischer  Re.  B.  Juni  d.  J.
czewska,  geborene  Domkowa  parowa,  Kreis  Wroclawek)  Diebstahl  (1  Jahr  gierungs-Präsident  zu
Januszewska,  Gouvernement  Warschau,  Rußland,  Monat  Zuchthaus,  Bromberg,
Arbeiterfrau,  ortsangehörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom
2.  November  1892),
b)  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.Anna  Halbhuber,geboren  am  10.  Februar  1877  in  Wien,  Landstreichen  und|Königlich  bayerisches  Be.]  4.  Juni  d.  J.
unverehelichte  Fabrik  ortsangehörig  zu  Bierstein,  Bezirk  Führung  falscher  Le“  zirksamt  Wasserburg,
arbeiterin,  Kaaden,  Böhmen,  gitimations-Papiere,
4.  Heinrich  Joseph  geboren  am  26.  Oktober  1863  zu  Warns=  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis.  21.  Mai  d.  J.
Mürdel,  Schuh,=  dorf,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  orts.  hauptmannschaft
macher,  jetzt  Tage  angehörig  zu  Lämberg,  Bezirk  Gabel,  Bautzen,
arbeiter,  Böhmen,
5.|Carl  Natali,  Metallgeboren  am  19.  September  1856  zu  Landstreichen  und  Herzoglich  sächsisches  Land.14.  Juni  d.  J.
arbeiter,  Simmering  bei  Wien,  österreichischer  Betteln,  rathsamt  zu  Coburg,
Staatsangehöriger,  ·
6.LebelNeustadtel,geborenam15.Januar1822zuMogisdeögleichen,  KöniglichpreußifcherResl2.Junid.J.
Handelsmann,  lany  in  Galizien,  gierungs  Präsident  zu
rier,
7.]  Nathan  Perlmann,  geboren  am  15.  Mai  1848  zu  Riga,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli.  30.  Mai  d.  J.
Monteur  und  Gouvernement  Livland,  Rußland,  orts-  zei-Direktion  München,
Mechaniker,  angehörig  ebendaselbst,
8.]  Josef  (Queisser)  (sgeboren  am  27.  Februar  1864  (65)  zu  Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-24.  Mai  d.  J.
Quaiser,  Fabrik.]  Görsdorf,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  hauptmannschaft
und  Bergarbeiter,  ortsangehörig  zu  Ringelshain,  Bezirk  Bautzen,
Gabel,  Böhmen,
9.Karoline  Zaun--geboren  am  1.  Mai  1855  zu  Würdinggewerbsmäßige  Un=  Königlich  bayerische  Poli.]B.  Juni  d.  J.
egger,  geborene  Amtsgericht  Rotthalmünster,  Bayern.  Zucht,  Arbeitsscheuf  zei-Direktion  München,
Jodelsberger,  Brunn=  österreichische  Staatsangehörige  und  und  Beleidigung,
macherswittwe,  rrtsangehörig  zu  Obernberg,  Bezirk
Ried,  Nieder-Oesterreich,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="313" />
        Anhang
Ur.  27  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Nrich.

Berlin,  Freitag,  den  29.  Juni  1894.

 

 

 

Militär---Wesen.

 

Gesammtverzeichniß

derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung
von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
berechtigt  sind.

Bemerkungen:

1.  Die  mit  “  bezeichneten  Gymnasien  und  Progymnasien  an  Orten,  an  welchen  sich  keine  der  zur
Ertheilung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse  berechtigten  Anstalten  unter  A.  b,  B.  b  und
oder  C.  c  (Real-Gymnasium,  Realschule,  Real-Progymnasium)  mit  obligatorischem  Unterricht  im
Latein  befindet,  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem  Unterricht  im  Griechischen
dispensirten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten
Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  der  Sekunda
auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden
Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  1  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

 

51
        <pb n="314" />
        300

—  —  ODeffentliche  Lehranstalten.  —  A.  a.  Gymnasien.

 

Geffentliche  Lehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.

a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Aachen:  Kaiser-Karls-Gymnasium,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Altona,
Anklam,
Arnsberg,
Aschersleben:  Gymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Real-Attendorn,



Aurich,

Barmen,

Bartenstein,

Bedburg:  Ritter-Akademie,

Belgard,

Berlin:  Askanisches  Gymnasium,
Französisches  Gymnasium,
Friedrichs-Gumnasium,
Friedrich-Werdersches  Gymnasium,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Humboldts-Gymnasium,
Joachimsthalsches  Gymnasium,
Gymnasium  zum  grauen  Kloster,
Köllnisches  Gymnasium,
Königstädtisches  Gymnasium,
Leibniz-Gymnasium,
Lessing-Gymnasium,
Luisen-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Gymnasium,
Sophien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Beuthen  i.  Ober-Schlesien,

Bielefeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),



Bochum,

Bonn,

Brandenburg:  Gymnasium,

Ritter-Akademie,

Braunsberg,

Breslau:  Elisabeth-Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Johannes-Gymnasium,
König-Wilhelms-Gymnasium,
Magdalenen-Gymnasium,
Matthias-Gymnasium,

Brieg,

Brilon,

Bromberg,

Bunzlau,

 

 

 

 

 

Burg  i.  d.  Provinz  Sachsen,
Burgsteinfurt:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Cassel:  Friedrichs-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,
Celle,
Charlottenburg,

Clausthal,

Cleve,

Coblenz,

Cöln:  Gymnasium  an  der  Apostelkirche,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Gymnasium  an  Marzellen,

Coesfeld,

Conitz,

Culm,

Danzig:  Königliches  Gymnasium,

Städtisches  Gymnasium,

*  Demmin,

Deutsch-Krone,
Dillenburg,
Dortmund,
Dramburg,
Düren,
Düsseldorf:  Königliches  Gymnasium,
Städtisches  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
Duisburg,
Eberswalde,
Eisleben,
Elberfeld,
Elbing,
Emden,
Emmerich,
Erfurt,
Essen,
Flensburg:  Gymnasium  (verbunden
Gymnasium),
Frankfurt  a.  Main:  Kaiser-Friedrichs-Gymnasium,
Städtisches  Gymnasium,
Frankfurt  a.  d.  Oder,
Fraustadt,
Freienwalde  a.  d.  Oder,
Friedeberg  i.  d.  Neumark,
Fürstenwalde,
Fulda,
Garz  a.  d.  Oder,
Glatz,

mit  Real-
        <pb n="315" />
        Gleiwitz,
Glogau:  Evangelisches  Gymnasium,
Katholisches  Gymnasium,

Glückstadt,

Gnesen,

Görlitz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gym—
nasium),

Göttingen:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gym—
nasium),

Goslar:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gym—
nasium),

Graudenz,

Greifenberg  i.  Pommern,  6
Greifswald:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Groß-Lichterfelde,

Groß-Strehlitz,  6

Guben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real--Gymnasium),


Gütersloh,

Gumbinnen,

Hadamar,  .

Hadersleben:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real—
Progymnasium),

Hagen  i.  Westfalen:  Gymnasium  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),
Halberstadt,
Halle  a.  d.  Saale:  Lateinische  Hauptschule  der
Franckeschen  Stiftungen,
Städtisches  Gymnasium,
Hameln:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Hamm,
Hanau,
Hannover:  Lyzeum  I.,
Lyzeum  ll.,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,

Heiligenstadt,
*  Herford,
Hersfeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Hildesheim:  Guymnasium  Andreanum,
Gymnasium  Josephinum,
Hirschberg,
Hoöxter,
Hohenstein,
Husum,
Jauer,
Ilfeld:  Klosterschule,
Inowrazlaw,
Insterburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Kattowitz,
Kempen  i.  d.  Rheinprovinz,
Kiel,

A.  a.  Gymnasien.

 

 

301

HKoönigsberg  i.  d.  Neumark,

Königsberg  i.  Ostpreußen:  Altstädtisches  Gymnasium,
Friedrichs-Kollegium,
Kneiphöfisches  Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,
Königshütte,
Köslin,  .
Kolberg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gym—
nasium),
Kottbus:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Pro—
gymnasium),
Krefeld,
Kreuzburg,

*  Kreuznach,

Krotoschin,

Küstrin,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Gymnasium),

Lauban,

Leer:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gym—
nasium),

Leobschütz,

Liegnitz:  *Ritter-Akademie,
Städtisches  Gymnasium,
Linden  bei  Hannover,

*  Lingen

Lissa,

Luckau,

Lüneburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gym—
nasium),

Lyck,

Magdeburg:  Pädagogium  des  Klosters  U.  L.

Frauen,

Dom-Gymnasium,
König-Wilhelms-Gymnasium,

Marburg,

Marienburg  i.  Westpreußen,

Marienwerder,

Meldorf,

Memel,

Meppen,

Merseburg:  Dom-Gymnasium,

Meseritz,

Minden:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Moers,

Montabaur,

Mühlhausen  i.  Thüringen:  Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Mülheim  a.  d.  Ruhr:  Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

München-Gladbach:  Gymnasium  (verbunden  mit

Real-Progymnasium),
Münster  i.  Westfalen,
Münstereifel.

 

51°
        <pb n="316" />
        302

Nakel,

Naumburg  a.  d.  Saale:  Dom-Gymnasium,
Neisse,

Neuhaldensleben,

Neu-Ruppin,

Neuß,

Neustadt  i.  Ober-Schlesien,

Neustadt  i.  Westpreußen,

*  Neustettin,
Neuwied:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Norden,

Nordhausen  a.  Harz:  Gymnasium  (verbunden  mit
O  Real-Gymnasium),
els,

Ohlau,

Oppeln,

Osnabrück:  Carolinum,

Raths-Gymnasium,

Ostrowo,

Paderborn,

Patschkau,

Pfortai  Landesschule,

Pleß,

Plön,

Posen:  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Marien-Gymnasium,

Potsdam,

Prenzlau,

Prüm,

Putbus:  Pädagogium,

Pyritz,

Quedlinburg,

Rastenburg,

Ratibor,

Ratzeburg,

Recklinghausen,

Rendsburg:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Rheine,

Rinteln,

Rössel,

Rogasen,

Roßleben:  Klosterschule,

Saarbrücken,

Sagan,

Salzwedel,

Sangerhausen,

Schleswig:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Schleusingen,

Schneidemühl,

Schöneberg  bei  Berlin,“)

Schrimm,

 

4.  a.  Gymnasien.

 

 

Schwedt  a.  d.  Oder,
Schweidnitz,

Seehausen  i.  d.  Altmark,
Siegburg,

Sigmaringen,

*  Seest,

Sorau,
Spandau,

*  Stade,

Stargard  i.  Pommern,

Stargard,  Preußisch-Steglitz,



Stendal,

Stettin:  König-Wilhelms-Gymnasium,
Marienstifts-Gymnasium,
Stadt-Gymnasium,

Stolp:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),



Stralsund,

Strasburg  i.  Westpreußen,

Strehlen,

Thorn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),



Tilsit,

Torgau,

Trarbach,

Treptow  a.  d.  Rega,

Trier,

*  Verden,

Waldenburg,

Wandsbeck:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Warburg,

Warendorf,

Wehlau,

Weilburg,

Wernigerode,

Wesel:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Wetzlar,

Wiesbaden,

Wilhelmshaven,

Wittenberg,

Wittstock,

Wohlau,

Wongrowitz,

Zeitz,

Züllichau:  Pädagogium.

II.  Königreich  Bayern.

Amberg,
Ansbach,
Aschaffenburg,

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1894.
        <pb n="317" />
        4A.  a.  Gymnasien.

Augsburg:  St.  Anna-Gymnasium,
Gymnasium  zu  St.  Stephan,
Bamberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Bayreuth,

Burghausen,

Dillingen,

Eichstätt,

Erlangen,

Freising,

Hof,

Kaiserslautern,

Kempten,

Landau,

Landshut,

Metten,

München:  Ludwigs-Gymnasium,
Luitpold-Gymnasium,
Maximilians-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,

Münnerstadt,

Neuburg  a.  d.  Donau,

Neustadt  a.  d.  Haardt,

Nürnberg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Passau,

Regensburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium

Schweinfurt,

Speyer,

Straubing,

Würzburg:  Altes  Gymnasium,
Neues  Gymnasium,

Zweibrücken.

III.  Königreich  Sachsen.

Bautzen,

Chemnitz,

Dresden:  Kreuzschule,
Vitzthumsches  Gymnasium,
Wettiner  Gymnasium,

Dresden-Neustadt,

Freiberg,

Grimma:  Fürsten-  und  Landesschule,

Leipzig:  Königliches  Gymnasium,
Nikolaischule,
Thomasschule,

Meißen:  Fürsten-  und  Landesschule,

Plauen  i.  Voigtlande,

Schneeberg,

Wurzen,

Zittau,

Zwickau.

 

 

 

303

IV.  Königreich  Württemberg.
Blaubeuren:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Cannstatt,
*  Ehingen,
Ellwangen,
*  Hall,
Heilbronn:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),
Maulbronn:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
*  Ravensburg,
*  Reutlingen,
*  Rottweil,
Schönthal:  Evangelisch-theologisches  Seminar,
Stuttgart:  Eberhard-Ludwigs-Gymnasium,
Karls-Gymnasium,

NTübingen,

Ulm,
Urach:  Evangelisch-theologisches  Seminar.
V.  Großherzogthum  Baden.
Baden:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realklassen),
Bruchsal,
Freiburg,
Heidelberg,
Karlsruhe,
Konstanz,
Lahr,
Lörrach:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),

Mannheim,
Offenburg,
Pforzheim,
Rastatt,
Tauberbischofsheim,
Wertheim.
VI.  Großherzogthum  Hessen.
Bensheim,
Büdingen,
Darmstadt:  Ludwig-Georgs-Gymnasium,
Neues  Gymnasium,
Gießen,

Laubach:  Gymnasium  (Fridericianum),

Mainz,

Offenbach  a.  Main:  Gymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

Worms:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule).

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Doberan:  Gymnasium  Friderico-Francisceum,

Güstrow:  Domschule,

Parchim:  Friedrich-Franz-Gymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Rostock,

Schwerin:  Gymnasium  Fridericianum,

Waren,  «

Wismar:  Große  Stadtschule  (verbunden  mit  Realschule).
        <pb n="318" />
        304

 

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

Eisenach,
Jena,
Weimar.

IX.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Friedland,
*  Neubrandenburg,
Neustrelitz.
X.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),


X  Eutin,
Jever:  Marien-Gymnasium,
Oldenburg,
Vechta.
XI.  Herzogthum  Braunschweig.
Blankenburg,
Braunschweig:  (Altes)  Gymnasium  Martino-Catharineum,

Neues  Gymnasium,
Helmstedt,
Holzminden,
Wolfenbüttel.

XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiniugen.

Hildburghausen:  Gymnasium  Georgianum,
Meiningen:  Gymnasium  Bernhardinum.

XllI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg:  Friedrichs-Gymnasium,
Eisenberg:  Christianeum.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Gymnasium  Casimirianum,
Gotha:  Gymnasium  Ernestinum  (verbunden  mit
Realklassen).

XV.  Herzogthum  Auhalt.
Bernburg:  Karls-Gymnasium,
hathen-  Ludwigs-Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Gymnasium,
Zerbst:  Gymnasium  Francisceum  (verbunden  mit
Realklassen).

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Arnstadt,
Sondershausen.

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt:  Gymnasium  (verbunden  mit  Nealklassen).

A.  a.  Gymnasien.

 

XVIII.  Fürsteuthum  Waldeck.
Corbach.

XIX.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

Gera,
*  Schleiz.

XXI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Bückeburg:  Gymnasium  Adolphinum  (verbunden  mit
Real-Progymnasium).

XXlII.  Fürstenthum  Lippe.
Detmold:  Gymnasium  Leopoldinum  (verbunden  mit

Realklassen),
Lemgo.

XXlll.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

Lübeck:  Catharineum  (verbunden  mit  Real-Gymnasium).


XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen,
Bremerhaven:  Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule
  [Real-Progymnasium).

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Hamburg:  Gelehrtenschule  des  Johanneums,
Wilhelm-Gymnasium.

XXVI.  Elsaß-Lothringen.
Altkirch,
Buchsweiler:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

Colmar:  *  Lyzeum  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),
Diedenhofen,
*  Gebweiler,
Hagenau:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung),

Metz:  Lyzeum,
Montigny  bei  Metz:  Bischöfliches  Gymnasium
(Knabenseminar),
*  Mülhausen  i.  Elsaß,
Saarburg,
*  Saargemünd,
Schlettstadt,
Straßburg  i.  Elsaß:  FLyzeum,
Bischöfliches  Gymnasium  bei
St.  Stephan,
Protestantisches  Gymnasium,
*  Weißenburg,
*  Zabern.
        <pb n="319" />
        A.  b.  Real-Gymnasien.  305

b.  Keal-Gymnasten.

I.  Königreich  Preußen.

Aachen,

Altona:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Barmen,

Berlin:  Andreas-Real-Gymnasium  (Andreasschule),
Dorotheenstädtisches  Real-Gymnasium,
Falk-Real-Gymnasium,
Friedrichs-Real-Gymnasium,

Königliches  Real-Gymnasium,
Königstädtisches  Real-Gymnasium,
Luisenstädtisches  Real-Gymnasium,
Sophien-Real-Gymnasium,

Bielefeld:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Brandenburg,

Breslau:  Real-Gymnasium  zum  heiligen  Geist,

Real-Gymnasium  am  Zwinger,

Bromberg,

Burgsteinfurt:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit

Gymnasium),

Cassel,

Celle,

Charlottenburg,

Coblenz,

Cöln,

Danzig:  Johannisschule,

Petrischule,
Dortmund,
Düsseldorf:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Städtischem  Gymnasium),

Duisburg,

Elberfeld,

Elbing,

Erfurt,

Essen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule),

Flensburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Frankfurt  a.  Main:  Musterschule,
Wöhlerschule,

Frankfurt  a.  d.  Oder,
Görlitz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Göttingen:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Goslar:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Groß-Lichterfelde:  Haupt-Kadettenanstalt,

Grünberg,

Guben:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


 

Hagen  i.  Westfalen:  Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),
Halberstadt,

Halle  a.  d.  Saale:  Real-Gymnasium  der  Franckeschen
Stiftungen,
Hannover:  Real-Gymnasium,
Leibniz-Real-Gymnasium,
Harburg,  ·
Hildesheim:  Andreas-Real-Gymnasium,
Insterburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),
Iserlohn,
Königsberg  i.  Ostpreußen:  Burgschule,
Städtisches  Real-Gymnasium,


Kolberg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Krefeld,
Landeshut,

Landsberg  a.  d.  Warthe:  Real-Gymnasium  (verbunden
  mit  Gymnasium),

Leer:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Lippstadt,

Lüneburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit

Gymnasium),
Magdeburg:  Real-Gymnasium,
Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule

  —  Guericke-Schule  —),

Minden:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Mülheim  a.  Rhein,

Münster  i.  Westfalen,

Neisse,

Nordhausen  a.  Harz:  Real-Gymnasium  (verbunden
mit  Gymnasium),

Osnabrück,

Osterode  i.  Hannover,

Osterode  i.  Ostpreußen,

Perleberg,

Posen,

Potsdam,

OQuakenbrück,

Rawitsch,

Reichenbach  i.  Schlesien:  Wilhelmsschule,

Rendsburg:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit
Guymnasium),

Ruhrort,

Schalke,

Siegen,

Sprottau,

Stettin:  Friedrich-Wilhelmsschule,
Schiller-Real-Gymnasium,
        <pb n="320" />
        306

Stralsund,
Tarnowitz,  »
Thorn:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),

Tilsit,
Trier,
Wicsbaden,
Witten.
II.  Königreich  Bayern.
Augsburg,
München:  Real-Gymnasium,
Kadettenkorps,
Nürnberg,
Würzburg.
III.  Königreich  Sachsen.
Annaberg,
Borna,
Chemnitz,
Döbeln:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),


Dresden:  Annen-Real-Gymnasium,
Dreikönigsschule  (Real-Gymnasium),

Freiberg,
Leipzig,
Zittau:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Handels-Abtheilung),


Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.
Stuttgart,
Ulm.

V.  Großherzogthum  Baden.

Karlsruhe,
Mannheim.

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Darmstadt,  «

Gießen:Real-Gymnasium(verbundenmitRealschule),  «

Mainz:  Real-Gymnasium  (verbunden  mit  Realschule)h.

A.  c.  Ober-Realschulen.

 

 

 

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Bützow,
Güstrow,))
Ludwigslust,
Malchin,
Rostock,
Schwerin.

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

Eisenach,
Weimar.

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Braunschweig.

X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Meiningen,
Saalfeld.

XI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Altenburg.  ·

XII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Gotha:  Realklassen  des  Gymnasiums.

XIII.  Herzogthum  Anhalt.
Bernburg:  Karls-Real-Gymnasium,
Dessau:  Friedrichs-Real-Gymnasium.

XIV.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.
Gera.

XV.  Freie  und  Hanusestadt  Lübeck.
Lübeck:  Real-Gymnasium  des  Catharineums.

XVI.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  Handelsschule  (Real-Gymnasium),
Vegesack.

XVII.  Freic  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg:  Real-Gymnasium  des  Johanneums.

c.  Ober-Kealschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Aachen:  TOber-Realschule.  mit  Fachklassen,
Barmen-Wupperfeld,

Berlin:  #  Friedrichs-Werdersche  Ober-Realschule,

+Luisenstädtische  Ober-Realschule,

+Bochum.  »

Bonn:fOber-Realschule(v»erbundenmitReal-Progymnasium),



Breslau,
+  Cassel,
+Cöln,
+Elberfeld,

 

 

Frankfurt  a.  Main:  Klingerschule,

BGleiwitz,
+Halberstadt,
+Halle  a.  d.  Saale,
+Kiel,
+Krefeld,
Magdeburg:  1  Grericke-Schule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Rheydt:  LOber-Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),

+Saarbrücken,
Wiesbaden.

1)  Der  Unterricht  im  Latein  beginnt  erst  mit  der  Untertertia.
        <pb n="321" />
        B.  a.  Progymnasien.

II.  Königreich  Württemberg.

Reutlingen:  #Realanstalt,
Stuttgart:  #Realanstalt,
Ulm:  Realanstalt.

III.  Großherzogthum  Baden.
+Karlsruhe.

IV.  Großherzogthum  Oldenburg.
+Oldenburg.

 

i

lZ.b.Rcalschulen-———  307
V.  Herzogthum  Brauuschweig.
+Braunschweig.
VI.  Elsaß-Lothringen.
#Metz,
Mülhausen  i.  Elsaß:  #Ober-Realschule  (Gewerbeschulo),


+Straßburg  i.  Elsaß.

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  nöthig  ist.

a.  Progymnalien.

I.  Königreich  Württemberg.

Eßlingen:  *  Lyzeum,
Ludwigsburg:  Lyzeum,
Oehringen:  Lyzeum.
II.  Großherzogthum  Baden.
Donaueschingen,
Durlach:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Abtheilung).


 

 

III.  Großherzogthum  Hessen.

Alzey:  Progymnasium  (verbunden  mit  Nealschule),


Friedberg:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realchule).


IV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Ohrdruf:  Progymnasium  (verbunden  mit  Realschule).


b.  Kealschulen.

I.  Königreich  Württemberg.
Biberach:  Realanstalt,
Cannstatt:  1  Realanstalt,
Eßlingen:  Realanstalt,
Göppingen:  (  Realanstalt,
Hall:  Realanstalt,
Heidenheim:  Realanstalt,
Heilbronn:  A#  Realanstalt,
Ludwigsburg:  Realanstalt,
Ravensburg:  Realanstalt,
Rottweil:  Realanstalt,
Tübingen:  Realanstalt.

II.  Großherzogthum  Baden.
+Freiburg,
+  Heidelberg,
+Konstanz,
+Mannheim,

+  Pforzheim.

III.  Großherzogthum  Hessen.

+Alsfeld,

Alzey:  1  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),
+pBingen,  —
4  Butzbach,
n+Darmstadt,

Friedberg:  ##  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium),



 

 

Gießen:  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Groß-Umstadt:  L  Realschule  (verbunden  mit  Landwirthschaftsschule),

+Heppenheim  a.  d.  Bergstraße,
Mainz:  1/  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Michelstadt,
Offenbach  a.  Main:  Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),
+  Oppenheim,

Wimpfen  am  Berg,
Worms:  Realschule  (verbunden  mit  Gymnasiun).

IV.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Neustrelitz.

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
+Oberstein-Idar.

VI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.

Arnstadt:  Realschule  (verbunden  mit  Handels-Abtheilung),

Sondershausen.

VII.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Bremen:  Realschule  in  der  Altstadt,
1##Realschule  beim  Doventhor.

52
        <pb n="322" />
        308  —  B.  c.  Real-Progymnasien.  C.  a.  Progymnasien.

c.  Keal-Drogymnasien.

I.  Königreich  Württemberg.

Calw:  Real-Lyzeum,

Geislingen:  Real-Lyzeum,

Gmünd:  Real-Lyzeum,

Heilbronn:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Nürtingen:  Real-Lyzeum.

II.  Großherzogthum  Baden.

Ettenheim,
Lörrach:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium).


III.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.
Nibnitz.

IV.  Großherzogthum  Meckleuburg-Strelitz.
Schönberg:  Realschule.

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Birkenfeld:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

 

VI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Coburg:  Realschule,
Ohrdruf:  Realschule  (verbunden  mit  Progymnasium).

VII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Frankenhausen.

VIII.  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie.
Greiz:  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums.

IX.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Bückeburg:  Real-Progymnasium  (verbunden  mitl
Gymnasium).

X.  Fürstenthum  Lippe.
Detmold:  Rcealklassen  des  Gymnasiums.

Xl.  Freie  Hausestadt  Bremen.

Bremerhaven:  Rcalschule  (verbunden  mit  Gymnasium).


XlII.  Freic  und  Hansestadt  Hamburg.
Bergedorf:  Hansaschule.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung
der  Befähigung  gefordert  wird.

a.  Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.

Andernach,

Berent,

Boppard,

Brühl,

Dorsten,

Duderstadt:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eschwege:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eschweiler:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Eupen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Reaal-Progymnasium),


Euskirchen,

Forst  i.  d.  Lausitz:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

Frankenstein,

Genthin,

Höchst  a.  Main:  Progymnasium  (verbunden  mit
Real-Progymnasium),

*Hofgeismar,

 

Homburg  v.  d.  Höhe:  Progymnasium  (verbunden
mit  Real--Progymnasium),
Jülich,

Kempen  i.  Posen,

Königsberg  i.  Ostpreußen,

Krossen:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Lauenburg  i.  Pommern,

Limburg  a.  d.  Lahn:  Progymnasium  (verbunden
mit  Real-Progymnasium),

Linz,

Löbau  i.  Westpreußen,

Lötzen,

Malmedy,

Münden:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-=Progymnasium),



Neumark  i.  Westpreußen,

Neumünster:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),


Nienburg:  Progymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium),
        <pb n="323" />
        —  O.b.  Realschulen.

Pr.  Friedland,

Rheinbach,

Rheydt:  Progymnasium  (verbunden  mit
Realschule),

Rietberg,

Saarlouis,
Schlawe,
Schwetz,
Sobernheim,
Striegau,
Tremessen,
Viersen,  )

Ober- 



309

Watreenscheid,)
Weißenfels,
St.  Wendel,
Wipperfürth.
II.  Königreich  Württemberg.
Kornthal:  Gemeinde-Lateinschule.
III.  Elsaß-Lothriugen.
Bischweiler,
Forbach,
Oberehnheim,
Thann.

b.  Kealschulen.

I.  Königreich  Preußen.
Altona:  LRealschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),

Barmen:  Gewerbeschule  (Realschulemit  Fachklassen),
Berlin:  1  Erste  Realschule,
+BZweite  Realschule,
1Dritte  Realschule,
Vierte  Realschule,
+  Fünfte  Realschule,
+Sechste  Realschule,
+Siebente  Realschule,)
TAchte  Raalschule,  )
Bitterfeld,
+  Bockenheim,
Breslau:  1  Erste  evangelische  Realschule,
+.Zweite  evangelische  Realschule,
+  Katholische  Realschule,
+  Cassel,

+Charlottenburg,
+  Cöln,
Danzig:  Realschule  zu  St.  Petri,!)
Dortmund:  1  Gewerbeschule  (Realschule),
Düsseldorf,
Emden:  Kaiser  Friedrichs-Schule,
+1  Erfurt,

Essen:  L  Realschule  (verbunden  mit  Real-Gymnasium),


Flensburg:  #Realschule  (mit  wahlfreiem  Unterricht
in  der  Handelswissenschaft  —  verbunden
  mit  Ländwirthschaftsschule),)

Frankfurt  a.  Main:  Raalschule  der  israelitischen

Religionsgesellschaft,
#Realschule  der  israelitischen

Gemeinde,
AAdlerfluchtschule,
Selektenschule,
+BGeestemünde,

+1  Görlitz,

 

 

l

Graudenz,
Hagen  i.  Westfalen:  4Gewerbeschule  (Realschule),
+  Hanau,
Hannover:  1  Erste  Realschule,
Zweite  Realschule,
Hechingen,
Königsberg  i.  Ostpreußen:  1  Realschule  im  Löbenicht,
Liegnitz:  L  Wilhelmsschule,
Mülheim  a.  d.  Ruhr:  1Realschule  (verbunden  mit
Gymnasium),
München-Gladbach,
+Ottensen,
+Potsdam.

II.  Königreich  Bayern.
+Ansbach,
+Aschaffenburg,
Augsburg:  J  Kreisrealschule,
+Bamberg,
Bayreuth:  Kreisrealschule,
+Erlangen,
+Freising,
+  Fürth,
#Hof.
+Ingolstadt,
Kaiserslautern:  Kreisrealschule,
+  Kaufbeuren,
+  Kempten,
+Kissingen,
Kitzingen,
Landau,
+  Landshut,
+  Lindau,
+Ludwigshafen  a.  Nhein,
Memmingen,
München:  +F  Ludwigs-Kreisrealschule,
+  Luitpold-Kreisrealschule,

+Neuburg  a.  d.  Donau,

!)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  18941.
*!)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Michaelistermin  1893.
        <pb n="324" />
        310

+dNeustadt  a.  d.  Haardt,
+Nördlingen,

Nürnberg:  JA  Kreisrealschule,

Passau:  J  Kreisrealschule,
+Pirmasens,

Regensburg:  1  Kreisrealschule,
Rothenburg  a.  d.  Tauber,
+Schweinfurt,
+Speyer,

Straubing,
Traunstein,

Würzburg:  Kreisrealschule,
Wunsiedel,

Zweibrücken.

III.  Königreich  Sachsen.
Bautzen,
Chemnitz,  ))
+Crimmitschau,
Dresden-Friedrichstadt:  L  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  für  Knaben  (Realschule),
Dresden-Johannstadt,))
+Frankenberg,  )
+  Glauchau,  )
+Grimma,  )
Großenhain,
Leipzig:  Erste  Realschule,
+Zweite  Realschule,
+#  Dritte  Realschule,
+  Leisnig,)
+Löbau,
+Meerane,
+Meißen,
Mittweida,
1  Pirna,
+Plauen  i.  Voigtlande,
+Reichenbach  i.  Voigtlande,)
Rochlitz,)
+  tollberg,
+  Werdau.

(I.  c.  Real-Progymnasien.

 

IV.  Großherzogthum  Baden.
#  Bruchsal,)
+  L#denburg,
Müllheim,
+Schopfheim,
Ueberlingen,
Waldshut.

V.  Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.

Wismar:  Realschule  der  großen  Stadtschule.
VI.  Großherzogthum  Sachsen.
Apolda:  1  Wilhelm  und  Louis  Zimmermanns
Realschule,

+Neustadt  a.  d.  Orla.
VII.  Herzogthum  Braunschweig.
Wolfenbüttel.
VIII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
++Sonneberg.
IX.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
+Gotha.
X.  Herzogthum  Anhalt.
Cöthen:  Friedrichs-Realschule.
XI.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
+  übeck.
XII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Hamburg:  Realschule  vor  dem  Holstenthore,
#Realschule  vor  dem  Lübeckerthore,
+SCuxhaven.

XIII.  Elsaß-Lothringen.
+  Barr,
Buchsweiler:  L  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
Colmar:  LReal-Abtheilung  des  Lyzeums,

Hagenau:  1  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums,
Markirch,
1  Münster,
#  Rappoltsweiler,

Straßburg  i.  Elsaß:  Reaschule  bei  St.  Johann.

c.  Keal-Hrogymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Altena,
Aschersleben:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Gymnasium),
Biebrich,

Biedenkopf,

Bocholt,

Bonn:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Ober-Realschule),


 

I

Buxtehude,

Culm,

Delitzsch,

Diez,

Dirschau,

Duderstadt:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Dülken,

Düren,

!)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1891.
:)  Mit  diesen  Schulen  sind  Progymnasialklassen  verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta,  OQuinta  und  Quarta  der  Gymnasien

  entsprechen.

!)  Mit  rückwirkender  Krast  bis  zum  Schlusse  des  Schuljsahres  1892/93.
        <pb n="325" />
        —  —  C.e.  Real-Progymnasien.

Eilenburg,

Einbeck,

Eisleben,

Ems,

Eschwege:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Eschweiler:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Eupen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Progymnasium),


Forst  i.  d.  Lausitz:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),
Freiburg  i.  Schlesien,

Fulda,

Gardelegen,

Geisenheim,

Greifswald:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Gumbinnen,

Hadersleben:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Hameln:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasinm),

Havelberg,

Hersfeld:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Höchst  a.  Main:  Real-Progymnasium  (verbunden
mit  Progymnasium),

Homburg  v.  d.  Höhe:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Progymnasium),

Jenkau,

Itzehoe,

Kottbus:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Krossen:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Progymnasium),


Langenberg,

Langensalza,

Lauenburg  a.  d.  Elbe:  Albinusschule,

Lennep,

Limburg  a.  d.  Lahn:  Real-Progymnasium  (verbunden
  mit  Progymnasium),

Löwenberg,

Luckenwalde,

Lübben,

Lüdenscheid,

Marburg,

Marne,

Mühlhausen  i.  Thüringen:  Real-Progymnasium

.  (verbunden  mit  Gymnasium),

München-Gladbach:  Real-Progymnasium  (verbunden

mit  Gymnasium),

 

 

 

311

Münden:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),

Nauen,

Naumburg  a.  d.  Saale,

Neumünster:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Progymnasium),
Real-Progymnasium
Gymnasium),
Real-Progymnasium  (verbunden  mit

Progymnasium),

Neuwied:  (verbunden  mit

Nienburg:

Northeim,

Oberhausen,

Oberlahnstein,

Oldesloe,

Otterndorf,

Papenburg,

Pillau,

Rathenow,

Ratibor,

Remscheid,

Riesenburg,

Schleswig:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Schmalkalden,

Schönebeck,

Schwelm,

Segeberg,

Solingen,

Sonderburg,

Spremberg,

Stargard  i.  Pommern,

Stolp:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),



Strausberg,

Uelzen,

Wandsbeck:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit
Gymnasium),

Wesel:  Real-Progymnasium  (verbunden  mit  Gymnasium),


Wolgast,

Wollin,

Wriezen.

II.  Großherzogthum  Baden.

Baden:  Realklassen  des  Gymnasiums,
Durlach:  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums,
Kenzingen,  1)
Sinsheim,  )
Villingen.2)

III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Grabow,
Parchim:  Real-Progymnasium

Gymnasium).

(verbunden  mit

1)  Die  Anstait  ertheilt  nur  an  den  zwei  eberen  Klassen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
3  "  s  ·  -  s  s  o  2
Die  Anstalt  ertheilt  nur  an  den  drei  oberen  Klassen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="326" />
        312  —  —  C.d.  Höhere  Bürgerschulen.  C.  e.  Andere  öffentliche  Lehranstalten.  —  Privat-Lehranstalten.

IV.  Herzogthum  Braunschweig.
Gandersheim.

V.  Herzogthum  Auhalt.
Zerbst:  Realklassen  des  Gymnasiums.

 

VI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Rudolstadt:  Realklassen  des  Gymnasiums.

VII.  Fürstenthum  Waldeck.
Arolsen.

d.  Bödtere  Bürgerschulen.
Großherzogthum  Meckleuburg-Schwerin.

Rostock.

e.  Anlere  öffentliche  Lebranstalten.

I.  Königreich  Preußen.

Bitburg:  1  Landwirthschaftsschule,
Brieg:  1Landwirthschaftsschule,
Cleve:  1f  Landwirthschaftsschule,
Dahme:  JLandwirthschaftsschule,
Eldena:  #  Landwirthschaftsschule,
Flensburg:  1  Landwirthschaftsschule

mit  Realschule),
Heiligenbeil:  PLandwirthschaftsschule,
Herford:  1#  Landwirthschaftsschule,
Hildesheim:  #  Landwirthschaftsschule,
Liegnitz:  I  Landwirthschaftsschule,
Lüdinghausen:  #Landwirthschaftsschule,
Marggrabowa  9  Ostpreußen:  Landwirthschaftshule,


Marienburg  i.  Westpreußen:-#  Landwirthschaftsschule,
Samter:  Landwirthschaftsschule,
Schivelbein  i.  Pommern:  Landwirthschaftsschule,
Weilburg:  #Landwirthschaftsschule.

II.  Königreich  Bayern.
Augsburg:  JIndustrieschule,
Lichtenhof:  Kreislandwirthschaftsschule,
München:  Handelsschule,
+OIndustrieschule,
Nürnberg:  1  Handelsschule,
1Industrieschule,

(verbunden

Weihenstephan:  #Landwirthschaftliche  Centralschule.

 

III.  Königreich  Sachsen.

Chemnitz:  #Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,
Döbeln:  #Landwirthschaftsschule  (verbunden  mit
Real-Gymnasium),

Dresden:  1#Oeffentliche  Handels-Lehranstalt  der
Dresdener  Kaufmannschaft  (höhere
Handelsschule),

Leipzig:  #Oeffentliche  Handels-Lehranstalt,

Zittau:  TL  Handels-Abtheilung  des  Real-Gymnasiums.

IV.  Großherzogthum  Hessen.
Groß-Umstadt:  P  Landwirthschaftsschule  (verbunden
mit  Realschule)h.
V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Varel:  Landwirthschaftsschule.

VI.  Herzogthum  Braunschweig.

Marienberg  bei  Helmstedt:  #Landwirthschaftliche
Schule.

VII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.
Arnstadt:  T  Handels-Abtheilung  der  Realschule.

VIII.  Elsaß-Lothringen.
Rufach:  #Landwirthschaftsschule.

Urivat-Lehrunstalten.

I.  Königreich  Preußen.

Berlin:  1  Handelsschule  von  Paul  Lach  (früher

Dr.  Th.  Lange),

 

Cosel  i.  Ober-Schlesien:  Höhere  Privat-Knabenschule
unter  Leitung  des  Vorstehers  G.
Schwarzkopf,

X)  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Vestehens  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars
  abgehaltenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüfung  das  Reglement  von  der  Aussichtsbehörde

genehmigt  ist.
        <pb n="327" />
        Privat-Lehranstalten.

Danzig:  1  Handels-Akademie  unter  Leitung  des
Dr.  Otto  Völkel,

Erfurt:  1  Handels-Fachschule  von  Albin  Körner
(srüher  Dr.  Wahlh,

Falkenberg  i.  d.  Mark:  Viktoria-Institut  von
Albert  Siebert  (früher  Dr.  Schmidt),

Frankfurt  a.  Main:  Ruoff-Hassel'sches  Erziehungs-Institut
  von  Karl  Schwarz  (früher
W.  Brötz),

Friedrichsdorf  bei  Homburg  v.  d.  Höhe:  Lehr—
und  Erziehungs  =  Anstalt  des  Dr.
Ludwig  Pröscholdt  (früher  Dr.  Koch),

Gnadenfrei:  T  Höhere  Privat-Bürgerschule  unter
Leitung  des  Diakonus  G.  Lentz,

St.  Goarshausen:  I  Erziehungs-Institut  von  Karl
Harrach,

Groß-Lichterfelde:  Erziehungs  =  Anstalt  des  Dr.
Christian  Deter,

Kemperhof  bei  Coblenz:  #Katholische  Knaben-Unterrichts=
  und  Erziehungs-Anstalt  des
Dr.  Christian  Joseph  Jonas  (früher
Gerhard  Loben),

Niesky:  Pädagogium  unter  Leitung  des  Vorstehers
Hermann  Bauer,)

Obercassel  bei  Bonn:  A#  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Ernst  Kalkuhl,

Osnabrück:  Handelsschule  des  Dr.  L.  Lindemann
(früher  Nölle),

Ostrau  (srüher  Ostrowo)  bei  Filehne:  Progymnasiale
und  realprogymnasiale  Abtheilung
des  Pädagogiums  des  Professors
Dr.  Max  Beheim-Schwarzbach,

Paderborn:  Unterrichts-Anstalt  Privat-Realschule)
von  Heinrich  Reismann,

Sachsa  a.  Harz:  1  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
(Privat-Realschule)  von  Wilbrand
Rhotert,)

Telgte:  Progymnasiale  und  khöhere  Bürgerschul-Abtheilung
  des  Erziehungs-Instituts
des  Dr.  Franz  Knickenberg  (früher
J.  Knickenberg  sen.).

II.  Königreich  Bayern.

Augsburg:  FAllgemeine  Handels-Lehranstalt  von
Johann  Stahlmann,

Donnersberg  bei  Marnheim  (Pfalz):  #Real=  und

Erziehungs-Anstalt  unter  Leitung  des-Dr.

  Ernst  Goebel,

 

 

313

Frankenthal  (Pfalz):  PReal-Lehr-Instilut  von
Valentin  Trautmann  und
Eugen  Wehrle,

+  Israelitische  Bürgerschule

Samuel  Dessau,

Marktbreit  a.  Main:  J  Handelsschule  von  Joseph

Damm,

Nürnberg:  1  Real=  und  Handels-Lehranstalt  (Institut

  M.  Gombrich).

III.  Königreich  Sachsen.

Dresden:  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Erust  Böhme,
n  Real-Institut  von  G.  Müller-Gelinek
und  P.  Th.  Schumann  (früher  Gelinek-Körner'sches
  Real-Institut),)
#Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler
  (früher  Dr.  R.  Albani),))
Leipzig:  1#.  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth,
Privatschule  des  Ir.  Friedrich  Thomas
Roth  (früher  Teichmann),
Privat-Realschule  von  Otto  Albert  Toller.

IV.  Königreich  Württemberg.
Stuttgart:  T  Höhere  Handelsschule  des  Professors
Martin  Scheck,
Realistische  Abtheilung  der  Privat-Lehranstalt
  des  Professors  Karl
Widmann  (früher  Rauscher).

V.  Großherzogthum  Baden.
Waldkirch:  TErziehungs-Anstalt  des  Dr.  Rudolph
Plähn  (früher  Eduard  Müller),
Weinheim:  Privatanstalt  des  Dr.  D.  W.  Bender
(verbunden  mit  höherer  Bürgerschule).

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Offenbach  a.  Main:  1  Goetheschule  des  Dr.  Pius
Sack,

Fürth:  des  Dr.

ack,
Privat-Handelsschule  des  Dr.
Konrad  Tolle  (früher  Dr.  Naegler).

VII.  Großherzogthum  Sachsen.
Jena:  #  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  von  Ernst

Pfeiffer,  ·
#Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Heinrich  Stoy.

1)  Die  Anstalt  ist  befugt,  das  wissenschaftliche  Befähigungszeugniß  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  auf

Grund  des  Bestehens  der  Abschlußprüfung  nach  dem  sechsten  Jahrgange  unter  Anwendung  der  preußischen  Prüfungsordnung
vom  6.  Januar  1892  zu  ertheilen.

*!)  Mit  rückwirkender  Kraft  für  die  im  Februar  1894  mit  Erfolg  geprüften  Schüler.
3)  Auf  diesen  Anstalten  ist  der  obligatorische  Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.
1)  Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michgelistermin  1895  einschließlich  Geltung.
        <pb n="328" />
        314

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.

Braunschweig:  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Hermann
  Jahn  (früher  Dr.  Günther),

Scesen  a.  Harz:  Jacobson-Schule  unter  Leitung
des  Dr.  Emil  Philippson,

Wolfenbüttel:  T  Samson-Schule  unter  Leitung  des
Dr.  Ludwig  Tachau.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

Pößneck:  P  Höhere  Bürgerschule  unter  Leitung  des
Direktors  Straubel.

X.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

Gumperda  bei  Kahla:  1  Lateinlose  Abtheilung  der
Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des
Dr.  Siegfried  Schaffner.

Xl.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

Gotha:  #  Höhere  Handelsschule  der  kaufmännischen
Innungshalle  unter  Leitung  des
Dr.  Paul  Regel  (früher  Dr.  Ludwig
Goldschmidt).

XII.  Herzogthum  Auhalt.

Ballenstedt:  Progymnasiale  Abtheilung  (Privat-Progymnasium)
  des  Instituts  des
Dr.  Otto  Wolterstorff.))

Xlll.  Fürsteuthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Keilhau:  TErziehungs-Anstalt  des  Dr.  Johannes
Barop.

Berlin,  den  27.  Juni  1894.

—  Privak-Lehranstalten.

 

XIV.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

Gera:  f#Amthor'sche  höhere  Privat-Handelsschule
(Handels-Akademie)  unter  Leitung
von  Friedrich  Claußen.

XV.  Freie  und  Hausestadt  Lübeck.

Lübeck:  Privat-Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann
  (früher  von  Großheim).

XVI.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Bremen:  1  Privat-Realschule  von  C.  W.  Debbe.

XVII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Hamburg:  1  Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber,
+Stiftungsschule  von  1815  unter  Leitung
des  Dr.  Oskar  Dränert,?
Schule  von  Friedrich  Glitza,)
+Schule  des  Dr.  A.  Wichard  Lange,
Schule  von  F.  L.  Nirrnheim,
+Schule  des  Dr.  Th.  Wahnschaff,
Realschule  der  reformirten  Gemeinde
unter  Leitung  des  Dr.  P.  Reinmüller,
P  Realschule  der  Talmud-Tora  unter
Leitung  des  Dr.  Joseph  Goldschmidt,
Horn  bei  Hamburg:  PRealschule  des  unter  Leitung
des  Direktors  J.  Wichern  und  des
Pastors  a.  D.  Dr.  A.  Röhricht
stehenden  Paulinums,  Pensionat  des
Rauhen  Hauses.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boctticher.

 

1)  Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1895  einschließlich  Geltung.
:)  Die  Verleihung  der  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Östertermin  1895  einschließlich  Geltung.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="329" />
        —  315  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Bu  be2tehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Guchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  Juli  1894.  28.

Inhalt:  1.  Konsulat.  Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vor-  3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
nahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilungen  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  316

·  eite  *

2.  Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
stands.  Akten  im  Schutzgebiet  von  Kamernn.  316  Reichsgebttt  317

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  von  Jecklin  in  Madrid  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  von  Loehr  in  Galatz  ist  auf  Grund  des  §F.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  von  Wichert  in  Cairo  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß
  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  von  Hartmann  in  Alexandrien  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,
  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,
Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.
        <pb n="330" />
        —  316  —

Dem  mit  der  einstweiligen  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Corfu  betrauten  Vize-Kousul
Spengelin  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats
und  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
eurkunden.

Dem  zum  belgischen  Konsul  für  die  Provinz  Westpreußen  mit  dem  Amtssitze  in  Danzig  ernannten
Kaufmann  E.  Patzig  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

Dem  zum  mexikanischen  Konsul  in  Mannheim  ernannten  bisherigen  mexikanischen  Vize-Konsul  Carl  Leoni
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Kolonial-Wesen.

 

Auf  Grund  des  §.  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.
  1888  S.  75),  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  und  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  21.  April  1886  (Reichs-Gesetzbl.  S.  128)  ist  dem  Gerichts-Assessor  von  Lucke
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  in  Kamerun  für  seine  Person  und  die  Dauer  seiner  amtlichen  Thätigkeit
im  Schutzgebiete  von  Kamerun  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  im  Falle  der  Abwesenheit
oder  sonstigen  Behinderung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  und  des  zum  stellvertretenden  Standesbeamten
bestellten  Regierungs-Assessors  von  Saltzwedel  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  betreffs  aller  Personen,
welche  nicht  Eingeborene  sind,  vorzunehmen  und  die  Geburten  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Zu  Walentinowo  und  Gurzno  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Inowrazlaw  bezw.  Strasburg
in  Westpreußen  sind  Nebenzollämter  lI.  errichtet  worden.

Dem  Nebenzollamt  ll.  zu  Laboe  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Kiel  und  dem  Nebenzollamt  II.
zu  Hohwacht  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  in  Holstein  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung
von  Getreide,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  zur  Ausfuhr  angemeldet
wird,  ertheilt  worden.

Im  Königreich  Bayern.

Die  Befugniß  der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Mering  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Augsburg
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  und  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,
sowie  die  Befugniß  der  Aufschlag  =  Einnehmerei  zu  Dachau  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  München
zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  Biersendungen  ist  zurückgezogen  worden.

Im  Königreich  Württemberg.
Im  Bezirk  des  Kameralamts  zu  Großbottwar  sind  zu  Murr,  Steinheim,  Kleinbottwar,
Großbottwar,  Hof,  Lembach,  Oberstenfeld  und  Beilstein  Grenzsteuerämter  mit  der  Befugniß  zur
Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein,  Wein  und  geschrotenes  Malz  errichtet  worden.
        <pb n="331" />
        ——

317

Im  Großherzogthum  Hessen.

Dem  Hauptsteueramt  zu  Mainz  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  sogenannten  Plattstichgewebe
  aus  Baumwolle  (Nr.  24  5  des  Zolltarifs)  zu  den  ermäßigten  Zollsätzen  ertheilt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.

Z  Auf  einer  neu  errichteten  Saline  bei  Chäteau-Salins  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Saarburg
ist  ein  Salzsteueramt  II.  Chäteau-Salins  errichtet  worden.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Juni  d.  J.  beschlossen,  der  Zuckersteuerstelle  zu  Tangermünde
  im  Bezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptsteueramts  zu  Stendal  und  der  Zuckersteuerstelle  zu
Alten  im  Bezirk  des  Herzoglich  anhaltischen  Hauptsteueramts  zu  Dessau  die  unbeschränkte  Befugniß  zur
Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Ausfuhrzuschuß  ausgehenden  oder  niederzulegenden  Zuckers  aller

Art  zu  ertheilen.

 

4.  Polizei

=  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  —F  —  *  Ausweisung  ueepne
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlusses.
□
1.  2.  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]|Johann  Kresadlo,  geboren  am  13.  April  1857  zu  Cerkochgewerbemäßige  Hehle.

Schneider,

2a.  Franz  Siegmund,
Arbeiter,

und  dessen  Ehefrau
Ernestine  Louise  geborene

  Gleißberg,

.Wenzel  Winter,
Tagearbeiter,

 

witz,  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


a)  geboren  am  15.  August  1850  zu
Wünschendorf,  Bezirk  Friedland,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
b)  geboren  am  27.  August  1853  zu
Ebersbach,  Kreis  Görlitz,  Preußen,

geboren  am  2.  Mai  1851  zu  Nachod,
Böhmen,

 

rei  (1  Jahr  3  Monate
Zuchtbaus,  laut  Er
kenntniß  vom  27.  März
1893),
a)  wiederholte  Hehle—
rei  (1  Jahr  Gefängnißl,



b)  Heblerei  (9  Monate
Gesängniß),  laut  Er.
kenntniß  vom  8.  März
1893,.

schwerer  Diebstahl  in
2  Fällen  (1  Jahr
1  Monat  Zuchthaus.
laut  Erkenmniß  vom
20.  Juni  1893),

 

Königlich  preußischer  Re.10.  Februar
gierungs  =  Präsident  zus  J.
Posen,

Königlich  preußischer
Regierungs-Präsident

20.  Juni  d.  I.
zu  Liegnig,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  =  Präsident  zu
Breslau,

18.  Juni  d.  J.

 

 

53“
        <pb n="332" />
        318

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
222—  –  *  Grund  "  des
z  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses
E  .
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.]  Karl  Havlik,  geboren  am  9.  Sep'ember  1874  zusBetteln,  Königlich  preußischer  Re-26.  Juni  d.  J.
Schlossergeselle,  Pasek,  Gemeinde  Svetlä,  Bezirk  Tur.  gierungs  =  Präsident  zu
nau,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  Lüneburg,
daselbst,
5.  Josef  Hilke,  Webersgeboren  am  19.  März  1843  zu  Heiden-desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreiè.  28.  Mai  d.  J.
und  Handarbeiter,  stein,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  6  hauptmannscheft
resden,
6.  Franz  Lohr,  Schnei-geboren  am  8.  November  1855  zu  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-1.  Juni  d.  J.
der  und  Arbeiter,  Waltersdorf,  Bezirk  Böhmisch--Leipa,  Betteln,  hauptmannschaft
österreichischer  Staatsangehöriger,  Baupen,

10.
11.

12.

13.

14.

 

Emil  Marievernet
(Malivernier),
Tagelöhner,

Johann  Müller,
Schuhmacher  und
Tagearbeiter,

Jakob  Neiger,
Schuhmacher,

Chil  Sie  Ratowicz,
Schuhmacher,

Peter  Josef
Rousseau,
Schreiner,

Otto  Schunckel,
Schlossergeselle,

Josef  Schwarz,
Weber,

Karl  Spieß,
Tischlergeselle,

angeblich  geboren  am  4.  Dezrember  1848
zu  St.  Vite,  Departement  Lot  et  Garonne,
  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  im  Jahre  1851  zu  Königswalde.
Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1845  zu  Siepraw,
Bezirk  Wieliczka,  Galizien,

ca.  50  Jahre  alt,  geboren  zu  Sniadow,
  Bezirk  Lomza,  Russisch-Polen,
geboren  am  31.  Mai  1854  zu  Vern,
Departement  Maine  et  Loire,  Frank
reich,  französischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  10.  Oktober  1872  zu  R.chenberg,
  Böhmen,  ortsanghörig  zu
Gablonz  a.  d.  Neiße,  ebendaselbst,
geboren  am  22.  Juli  1872  zu  Neurettendorf,
  Oesterreich,

24  Jahre  alt,  geboren  zu  Wilna,  Rußland,


 

desgleichen,

desgleichen,
Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

Betteln,
Landstreichen  und

Betteln,
Landstreichen,

 

 

 

Königlich  bayerisches  Be- 



zirksamt  Beilngries,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Bautzen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsl.
dent  zu  Straßburg,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Oppeln,

Koniglich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Koniglich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zu
Potöden,

 

 

25.  Mai  d.  J.

24.  Mai  d.  J.
24.  Juni  d.  J.

26.  Juni  d.  J.
21.  Juni  d.  J.

23.  Mai  d.  J.
24.  Juni  d.  J.

30.  April  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Hepymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="333" />
        —  319  —

Tentral-Slatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

d###

 

 

—Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  13.  Juli  1894.  9  29.
Fr  —  .  n  —uu5
Agenten;  —  Ermächtigungen  zur  Vornahme  s  «
vonCivilstandssAkten  ,.......  Seite  319  4.  Zoll,  und  Steuer-Wesent  Bestellung  zweier  Stations-2.
  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Juni  190044222  320  Reichsgebtkttiii  322

 

 

1.  Kon  fsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  für  den  Hafen  von
London,  von  Jecklin,  zum  Konsul  in  Madrid  zu  ernennen  geruht.

 

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Gothenburg  (Schweden)  ist  der  Kaufmann  John  Alfred  Peterson  zum
Konsular-Agenten  in  Uddevalla  bestellt  worden.

 

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Igen  in  Constantinopel  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des
dortigen  Kaiserlichen  General-Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Jassy,  Dragoman  Bojinca,  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Vertretung
  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.  «

 

Dem  Vertreter  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsuls  in  Patras,  Karl  Müller  ist  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung
die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbesälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

54
        <pb n="334" />
        320

2.  Bank

Status  der  deutschen  Noten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten
Passiwva.
Event.
.  Sonstige  Ler-  Ver-5
  Bezeichnun  täglich  binnlich-  Gegen  Summe  bingsic--
  9  Grund-  Reserve.Noten-  Gegen  unsge.  ¶  Gegen  fallige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  4  ç  mm  egen  teiten
*  der  31.  Mai  dectte  31.  Mai  a1.  Mais  mit  S1.Mai  31.  Mai  der  31.  Mai  weiterge-.
S  Banken.  Koital.,Gonde,  Umlauff.!#18o4.  Koten.  1894.  lich.  1694.,Kündi.  804  Passiva.  18094.  Passiva.  1894.  gehenen
"5  keiten.  eund  dischen
feist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  000|  30  000|1  109  188  176  200  173397—+  173397|  477  466  —11161—  —  13  045  +  1  ooch  749  699+  65  74O
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3  000  600  125#  55  —  —  126  4  94  3  830—  475  32—  77  7713—  513  624
3  Frankfurter  Bank  18  000  48000  11220  T  503  7135+  1288  6348°“  297|  14035+  415  288  6444691|+1279  1  799
4mBayerische  Notenbank  7500  1  8100  65  019#—  1192  28309—  2384  8509—  455  —  —  2978—  242  85  816  +  495  1327
5  Sachsische  Bank  zu  Dresden30000  46431  53590-  7816  109171  +  3  106  810  +  332444  90  703|—  85  117738/T  11  315  2007
6Württembergische  Notenbanl  9  000  759  23  983—  961|10  053|—  38  2567  362  85—  13  410|—  35  6  804  +  621  1  300
7  Badische  Bank  9  000  1  6599  14056—  80  8956  361  2748  —  149  —  —  344  3227807—  37  615
8  Bank  für  Süddeutschland.  15672  1789  12487—  106  78481—  45  106“—  16  —  —  446—  52  30500—  70  1195
9  Braunschweigische  Bank.  10  500  661  2375+  265  1  651—  152  3339—  1083  1  028  —  476  157—  5  18060|—  1299  2318
Zusammen  222  67  46  292  —  186  256  520—+  175  518  019  —  30  970.—  459  18  403+  1040|2  128  828-#  77  *l  11  185

 

 

 

 

Bemer  kungen.)

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  —  882  050  000  A.
500  25  729  500  &amp;amp;  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
-  1000  382  519  500  M4  CO  "  é-  1,  2,  3).
Darunter  131  100  K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
8“:  O  91  6569K  Gulden=  und  Thalernoten.

Zu  Spalte  9  Nr.  37:
9  r□i
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        Wesen.

banken  Ende  Juni  189  4
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1894.

auf  tausend  Mark.)

321

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.

Metall.  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
B  d  31.  Mai  J  kafsen-31.  Mai  anderer  31.  Mai  J  Wechsel.  31.  Mai  J  Lombard.  31.  Mai  JEffekten.31.  Mai  Ati  31.  Mai  der  31.  Mas
estand.  Scheine.  1394.  Vancen.1894.  1894.  1894.  1894.  wa.  1804.  attiva.  1804.  3
5
Ce
18.  19.  20.  21.  22.  23.  21  25.  26.  27.  28.  29.  80.  zi.  32.  33.134
899  366%-  36  062  25534  3361  10  891  1297  619  686  +  52  866  110  1010..27315  7733+  909  76  310  +  25  31111749621  65  681
228—  295  —  —  —  —  4690  —  398  2756  181  —  —  40  —  7714  —  31212
3941—  52  30  —  7  109—  726  33  178+  2293  9063—  248  6082  kK  218  2902—  161  55  310+  1317|3
31  405—  290  60  2  5245—  3284  44  863  —  30418  241114  117  205  5  1  627D—  155  85  816+  4954
20  45—  2076  33—  12  13636|  +  67098  71  74111#.  5556  46014  6540  1017—  14  596ö0  52317738  +  11  315|  5
11  866+  146  74—  9  2000  1586  21019—  4600  11191  4  57  8  —  728—+  121  36  8064  621s|6
4800  —  152  18—  9  282  +—  205  19439—  515  773  13  142  13  2353  +  434  27807—  37  7
4306—  75  13—  16  320—  60  16  377—  45  19413—+  264  4362.129  3  1790  —  357  30  500  —  7018
636  95  17—  3  711.  21  4047—  1751  2440u  87  492—  20  10  366+—  209  18  068  —  132279

976  2%%  —  38·181  26  07—  341582553  90111  835  040  4  54568135216  +28326  20  0414  1254103  465  40  25  925  2  129  3784  11  488

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

54
        <pb n="336" />
        —  322  —

3.  Kolonial-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmungen  der  88.  2  und  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der
deutschen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.  1888  S.  75),  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870,  betreffend
die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des  Personenstandes  2c.  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  und  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  1.  Januar  1891  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1)  ist  dem  Gouvernements-Sekretär
Dr.  Neuhaus  zu  Dar-es-Saläm  in  Vertretung  des  Gerichts-Assessors  Rönnenkamp  für  seine  Person  und
die  Dauer  dieser  Vertretung  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  die  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz
auszuüben,  sowie  bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
vorzunehmen  und  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

 

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  württembergische  Zollinspektor  Haller  zu
Stuttgart  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  württembergischen  Ober-Revisors
Späth  dem  Königlich  preußischen  Haupt-Zoll-Amt  zu  Vreden,  den  Königlich  preußischen  Haupt-Steuer-Aemtern
  zu  Dortmund,  Iserlohn,  Lippstadt,  Minden,  Münster  und  Rheine  in  Westfalen,  sowie  dem  Haupt-Steuer-Amt
  zu  Lemgo  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  zu  Münster  vom  1.  Juli  d.  J.  ab  beigeordnet
  worden.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  von  Kathen  zu
Berlin  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Ober-Revisors  Junghans
den  Königlich  sächsischen  Haupt-Zoll-Aemtern  zu  Schandau  und  Zittau  und  dem  Königlich  sächsischen
Haupt-Steueramt  zu  Bautzen  als  Stationskontrolör  mit  dem  Wohnsitz  zu  Zittau  vom  1.  Juli  d.  J.  ab
beigeordnet  worden.  «

 

5.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

S  6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Daun
7  *s-ws'  der  Bestrafun  —  Ausweisungs.
7  der  Ausgewiesenen.  ".  beschlofsen  hat.  beschlusses.
□
1.  2.  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  schwerer  Diebstahl  Königlich  bayerisches  Be-125.  Mai  d.  J.

(2  Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
17.  Juni  1892),

Andreas  Komac,  sgeboren  am  27.  November  1856  zu
zirksamt  Bamberg  ll,

Breth,  Bezirk  Tolmein  (österreichisches

Holzarbeiter,  »
Kronland  Görz  und  Gradiska),
        <pb n="337" />
        2  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2½  –  Grund  "#  des
S  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
-  er  Bestrafung.  beschlofssen  hat.  *
5  der  Ausgewiesenen.  sschlossen  ha  beschlufses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.]|  Johann  Benda,  geboren  im  Jahre  1834  zu  Bergstadtl,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-18.  Juni  d.  J.
Tagelöhner,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  öster-  zirksamt  Traunstein,
reichischer  Staatsangehöriger,
3.  Ignaz  Fengler,  geboren  am  15.  Februar  1865  zu  Lem-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-29.  Juni  d.  J.
Ausrufer,  berg,  Galizien,  ortsangehörig  eben-  Betteln,  gierungs-Präsident  zu
daselbst,  Hildesheim,
4.  Franz  Flieher,  geboren  am  2.  April  1875  zu  Aschbach,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-  19.  Juni  d.  J.
Bäcker  und  Müller,,  Bezirk  Braunau,  Ober.Oesterreich,  orts.  zirksamt  Mühldorf,
angehörig  zu  St.  Florian,  Bezirk
Schaerding,  ebendaselbst,
5.  Abraham  Grun-  etwa  54  Jahre  alt,  geboren  zu  Lomza,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  29.  Juni  d.  J.
dowsky,  Arbeiter,  Polen,  Betteln,  gierungs  .  Präsident  zu  "
Breslau,

Josef  Hutter,  Dienstknecht,


7.  Augustin  Katzer,
Formergeselle,

8.  Johann  Kohl,
Schuhmacher,

9.  Johann  Nicolaus
Plompen,  Gerber.
geselle.

10.  Josef  Radebach,
Maurergeselle,

11.  Johann  Gottlieb
Schädeli,  Erdarbeiter,


12.  Johann  Srschenn
(Srsen),  Arbeiter,

13.|  Isidor  Sternlicht,
Getreidehändler,

14.Hain  Sutton,  ehemaliger
  Handelsmann,


15.Heinrich  Zitthoff,

Arbeiter,.

 

geboren  am  2.  November  1849  zu
Diepoldsau,  Bezirk  Unter-Rhein-Thal,
Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  schweizerischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  28.  Februar  1867  zu  Peters.
dorf,  Böhmen,  österreichischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  19.  Februar  1860  zu  Lampersdorf,
  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Radowenz,  ebendaselbst.


geboren  am  13.  August  1862  zu  Herve,
Belgien,

geboren  am  11.  November  1863  zu
Böhmisch-Leipa,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  16.  Dezember  1851  zu
Kirchlindach,  Kanton  Bern,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  25.  (27.)  Mai  1871  zu
Zhor,  Bezirk  Leitomischl,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  26.  August  1875  zu  Toeke-Terebes,
  Komitat  Zemplin,  Ungarn,  ortsangehörig
  zu  Galszecs,  ebendaselbst,
55  Jahre  alt,  geboren  zu  Aleppo,
türkisches  Syrien,

geboren  am  1.  Mai  1868  zu  Venlo,
Niederlande,

 

 

Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,
Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und  falsche

  Namensangabe,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

 

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Garmisch,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungs
  .PPräsident  zu
reslau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  württembergische
  Regierung  zu  Ulm,

Königlich  preußischer
Regierungs-Präsident  zu
Breslau,

Königlich  bayerische  Poli.
zei-Direktion  München,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Hannover,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

 

23.  Juni  d.  J.

5.  Mai  d.  J.

29.  Juni  d.  J.

13.  Juni  d.  J.

29.  Mai  d.  J.

23.  Juni  d.  J.

2.  Juli  d.  J.

11.  Juni  d.  S.

30.  Juni  d.  J.

29.  Juni  d.  J.
        <pb n="338" />
        <pb n="339" />
        —  325  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——————

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Luchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  20.  Juli  1894.  SW  30.
Inhalt:  W  :  nen  :  —  .  dem  Raumgehalt;  —  Abänderung  der  Bestimmungen
halt#  1.  Koufulat  Wesen  5E  engen  n  Er  über  die  Zollbehandlung  der  Verschnitt-Weine  und  Moste;
Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilungen.  Seite  325  —  Zollbehandlung  der  in  Theilungslagern  befindlichen
2.  Kolonial-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil—  shaischin,  Weien  —  anbanderund  #nn  karassihen:2.
stands-Akten  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  326  4.  Eisenbahn-Wesen:  Abänderung  des  Lerzeichnisses  der  zur
3.  Zoll,  und  Steurr-Wesen:  Abänderung  des  Jollregulativs  Ausstellung  von  Leichenpässen  zuständigen  Behörden  in
für  Reisschälmühlen;  —  Anweisung  für  die  Ermitteluna  der  Schweieittz  338
der  zollpflichtigen  Menge  und  für  die  Berechnung  des  5.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Jolles  bei  der  Zollabfertigung  von  Mineral-Leuchtöl  nach  Reichsgebiet  339

 

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Madrid,  von  Hartmann,
zum  Konsul  in  Alexandrien  und  den  bisherigen  ersten  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulat  in
Constantinopel,  von  Wichert,  zum  Konsul  in  Cairo  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Callao,  Rodewaldt,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des
Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizern  vorzunehmen
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Shanghai  beschäftigten  Gerichts-Assessor  Dr.  Grunenwald
  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes
vom  6.  Februar  1875  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Vorstandes  des  General-Konsulats
  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der
unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
von  solchen  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Carl  Weber  in  Palembany  (Sumatra)  ist  gestorben.
        <pb n="340" />
        —  326  —

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  belgischen  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Bremerhaven  ernannten  bisherigen  belgischen
Konsular-Agenten  C.  H.  J.  Garrelts,
dem  zum  belgischen  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hannover  ernannten  Rentier  Georg  Houget
un

dem  zum  Konsul  für  die  Republik  Salvador  in  Braunschweig  ernannten  Herrn  Friedrich
ittmeyer.

 

2.  Kolonial-Weesen.

Auf  Grund  der  Bestimmungen  der  §58.  2  und  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  den
deutschen  Schutzgebieten  (Reichs-Gesetzbl.  1888  S.  75),  des  §.  3  der  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  (Reichs-Gesetzbl.  S.  171)  sowie  des  §.  1  des  Gesetzes,
betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des  Personenstandes  2c.  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.
  S.  599)  und  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  8.  November  1892  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1037)
ist  dem  Königlich  preußischen  Regierungs-Assessor  von  Lindequist  für  seine  Person  und  die  Dauer  seiner
amtlichen  Thätigkeit  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt,  innerhalb
dieses  Schutzgebietes  die  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  auszuüben,  sowie  bezüglich  aller  Personen,  welche
nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  vorzunehmen  und  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  v.  M.  beschlossen,  das  Zollregulativ  für  Reisschälmühlen
  (Central-Blatt  für  1888  S.  832)  wie  folgt  abzuändern:

1.  In  Ziffer  1  erhält  die  lit.  e  nachstehende  Fassung:
„#e)  bei  geschältem,  zum  Poliren  bestimmten  Res  92  Prozent.“

2.  An  Stelle  des  letzten  Absatzes  der  Ziffer  1  tritt  folgende  Bestimmung:
„Sollte  nach  Ausweis  der  Geschäftsbücher  und  nach  den  Erhebungen  der  mit  der  Ueberwachung
  der  betreffenden  Mühlen  betrauten  Beamten  die  wirkliche  Ausbeute  an  polirtem
Reis  in  Fällen  der  lit.  b,  c,  d  oder  e  weniger  als  82  beziehungsweise  85,  88  oder  92  Prozent
  des  Gesammtgewichts  betragen,  so  kann  von  der  Direktivbehörde  ein  Zollnachlaß  über
den  Satz  von  18  beziehungsweise  15,  12  oder  8  Prozent  hinaus  bis  höchstens  23  beziehungsweise
  18,  15  oder  11  Prozent  bewilligt  werden.“

3.  An  Stelle  des  ersten  Absatzes  der  Ziffer  3  tritt  folgende  Bestimmung:
„Die  endgültige  Berechnung  und  Entrichtung  des  Eingangszolles  erfolgt  nach  näherer  Anordnung
  der  Direktivbehörde  jährlich  zweimal;  auch  ist  jährlich  eine  amtliche  Bestandesrevision
  vorzunehmen.  Die  Direktiobehörde  ist  ermächtigt,  die  Bestandesrevision  ausnahmsweise
  auf  eine  zweijährige  zu  beschränken.  Nach  jeder  Bestandesrevision  ist  das  Mühlenkonto
  durch  An=  oder  Abschreibung  der  vorgefundenen  Differenzen  mit  dem  Lagerbestande
in  Uebereinstimmung  zu  bringen.  Die  Fehlmengen  sind  zu  verzollen.  Für  die  Zollabrechnung
  und  die  Bestandesrevision  finden  die  bezüglichen  Vorschriften  des  §S.  16  des
Privatlager-Regulativs  sinngemäße  Anwendung.

Eine  Freischreibung  vom  Eingangszoll  findet  nur  insoweit  statt,  als  entsprechende  Mengen

von  dem  in  der  betreffenden  Reismühle  enthülsten  und  polirten  Reis  nach  Gestellung  bei
        <pb n="341" />
        —  327  —

demselben  Amt,  bei  welchem  die  Abfertigung  zur  Mühle  und  die  Anschreibung  des  Ein—
gangszolles  stattgefunden  hat,  auf  eine  öffentliche  oder  private  Niederlage  unverzollter
Waaren  gebracht,  beziehungsweise  unter  zollamtlicher  Kontrole  nach  dem  Auslande  ausgeführt
oder  mit  Begleitschein  versendet  werden.“

Berlin,  den  14.  Juli  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  v.  M.  beschlossen,  der  anliegenden  Anweisung  für  die
Ermittelung  der  zollpflichtigen  Menge  und  für  die  Berechnung  des  Zolles  bei  der  Zollabfertigung  von
Mineral-Leuchtöl  nach  dem  Raumgehalt  die  Genehmigung  zu  ertheilen.

Berlin,  den  16.  Juli  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Anmeisung

für  die  Ermittelung  der  zollpflichtigen  Menge  und  für  die  Berechnung  des  Zolles  bei  der  Zollabfertigung
  von  Miueral-Leuchtöl  nach  dem  Raumgehalt.

 

I.  Wenn  gemäß  der  Anmerkung  6  zu  a  beim  Artikel  „Petroleum“  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses
zum  Zolltarif  die  Verzollung  von  Petroleum  und  anderen  zu  Beleuchtungszwecken  geeigneten
raffinirten  Mineralölen  nach  dem  Raumgehalt  beantragt  wird,  so  kann  die  Ermittelung  der  Literzahl
  erfolgen:

1.  durch  Berechnung  aus  dem  Nettogewicht  und  der  Dichte,
oder

2.  durch  Vermessung,
oder

3.  auf  Grund  einer  amtlichen  Aiche.

Zu  1.  Das  Nettogewicht  von  Mineral-Leuchtöl  wird  beim  Eingang  desselben  in  Fässern
durch  Abzug  von  20  Prozent  des  ermittelten  Bruttogewichts  oder  durch  Abzug  der  amtlich
festgestellten  Faßtara,  beim  Eingang  in  Eisenbahn-Tankwagen  nach  Vorschrift  des  §.  23
Absatz  3  und  ff.  des  Eisenbahn-Zollregulativs  ermittelt.  Demnächst  ist  mittelst  des  geaichten
Thermoaräometers  die  scheinbare  Dichte  und  die  Temperatur  festzustellen  und  hierauf  aus
der  Tasel  1  der  Anleitung?)  zur  steueramtlichen  Ermittelung  der  Dichte  und  des  Gewichts
von  amerikanischem  und  russischem  Petroleum  und  dessen  Produkten  mittelst  des  Thermoaräometers
  (Beschluß  des  Bundesraths  vom  3.  Februar  1893)  beziehungsweise  aus  der
Ergänzungstafel  zur  bezeichneten  Tafel  1  die  der  scheinbaren  Dichte  und  der  Temperatur  des
zu  verzollenden  Mineral-Leuchtöls  entsprechende  wahre  Dichte  zu  entnehmen,  wobei  die  vierte
Dezimalstelle  in  Wegfall  kommt,  dagegen  die  dritte  Dezimalstelle  um  eine  Einheit  zu  erhöhen
ist,  wenn  an  vierter  Stelle  eine  5  steht.  Die  Tafel  3  der  Zusatztafel  zu  der  vorerwähnten
Anleitung  ergiebt  sodann  die  der  wahren  Dichte  und  dem  Nettogewicht  entsprechende  Literzahl
bei  der  Temperatur  von  +  15°  C.

Das  für  die  Verzollung  von  Petroleum  nach  dem  Raumgehalt  erforderliche  Tafelwerk  ist  im  Verlage  von
Julius  Springer  hierselbst  erschienen.

55*
        <pb n="342" />
        —  328  —

Zu  2.  Nach  erfolgter  Vermessung  des  abzufertigenden  Mineral-Leuchtöls  wird  mittelst
des  geaichten  Thermoaräometers  die  Temperatur  in  ganzen  Graden  nach  Maßgabe  der  unter  1
bezeichneten  Anleitung  bestimmt  und  demnächst  aus  der  Tafel  4  der  Zusatztafel  zu  dieser
Anleitung  die  Literzahl  bei  der  Temperatur  von  +  15°9  C.  abgelesen,  welche  den  durch  Vermessung
ermittelten  Litern  und  der  Temperatur  des  Mineralöls  entspricht.

Zu  3.  Nachdem  die  Literzahl  auf  Grund  der  amtlichen  Aiche  festgestellt  ist,  wird  nach
Maßgabe  der  Bestimmung  unter  2  verfahren.

II.  Behufs  Berechnung  des  Zolles  von  der  ermittelten  Literzahl  zur  Temperatur  von  +  15°9  C.  ist,
falls  es  sich  um  Mineral-Leuchtöl  in  Fässern  handelt,  deren  Tara  amtlich  festgestellt  ist,  die  Literzahl
durch  Multiplikation  mit  0,z  (oder  auch  durch  Division  der  durch  Anhängen  von  zwei  Nullen  vermehrten
  Zahl  mit  125)  in  Netto-Kilogramm  umzuwandeln;  den  letzteren  wird  die  amtlich  ermittelte
Faßtara  zugeschlagen,  wodurch  sich  das  zum  Satz  von  6  —  gollpflichtige  Bruttogewicht  ergiebt.
In  allen  anderen  Fällen  sind  100  Liter  bei  der  Temperatur  von  +  15°  C.  gleich  100  Kilogramm
brutto  zum  Zollsatz  von  6  zu  rechnen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Juli  d.  J.  beschlossen:

1.  Vom  1.  August  d.  J.  ab  treten  an  Stelle  der  durch  Beschluß  vom  4.  Februar  18927)
genehmigten  vorläufigen  Bestimmungen  über  die  Zollbehandlung  der  Verschnitt-Weine  und
Moste  die  in  der  Anlage  enthaltenen  Bestimmungen;  .

2.  die  bei  der  zollamtlichen  Untersuchung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  nach  Maßgabe  der
den  Bestimmungen  beigegebenen  Anleitung  zu  benutzenden  Geräthe  (Alkoholometer,
Saccharometer,  Meßcylinder,  Meßkolben,  Büretten  2c)  sind  von  der  Normal-Aichungs-Kommission
  zu  beziehen.

Berlin,  den  16.  Juli  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Bestimmungen
über  die  Zollbehandlung  der  Verschuitt-Weine  nuud  -Moste.

 

1.  Die  Einfuhr  von  Wein  und  Most,  welcher  unter  Inanspruchnahme  des  ermäßigten  Zollsatzes  von
10  ¼¾  für  100  kg  im  deutschen  Zollgebiet  zum  Verschneiden  verwendet  werden  soll,  muß  unmittelbar
aus  dem  Ursprungslande  erfolgen,  d.  h.  es  darf  keine  zwischenzeitige  Lagerung  in  einem  dritten  Lande
stattgefunden  haben.  Die  beabsichtigte  Verwendung  als  Verschnitt-Wein  und  -Most  ist  bei  der  speziellen
Deklaration  des  Weines  und  Mostes  anzugeben.

Falls  das  Grenzeingangsamt  zur  Untersuchung  von  Verschnitt-Wein  und  -Most  (Ziffer  2)  nicht
zuständig  ist,  so  sind  die  eingehenden  Verschnitt-Weine  und  -Moste  auf  eine  zuständige  Zoll=  oder  Steuerstelle
  abzufertigen.  Ebenso  ist  zu  verfahren,  wenn  das  Grenzeingangsamt  zwar  die  Befugniß  besitzt,  die
Untersuchung  aber  bei  einer  anderen  befugten  Zoll=  oder  Steuerstelle  beantragt  wird.

2.  Zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnitt-Weine  und  -Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche
sind  nur  die  von  den  obersten  Landesfinanzbehörden  dazu  ermächtigten  Zoll=  oder  Steuerstellen  befugt.

3.  Die  deklarirten  Verschnitt-Weine  und  --Moste  sind  bis  zur  Untersuchung  in  einer  öffentlichen
Niederlage  oder  in  einem  unter  amtlichem  Mitverschluß  stehenden  Privatlager  und,  in  Ermangelung
solcher  Lager,  in  einem  anderen  geeigneten,  vom  Antragsteller  zu  beschaffenden  und  unter  amtlichen  Mitverschluß
  zu  nehmenden  Raume  aufzubewahren.  Die  Behandlung,  Umfüllung  und  Theilung  der  deklarirten
Verschnitt-Weine  und  -Moste  ist  vor  der  Untersuchung  derselben  auf  den  Alkohol=  beziehungsweise  Fruchtzuckergehalt
  und  Extraktgehalt  (Ziffer  4)  unzulässig.

 

 

—....

*)  Central-Blatt  für  1892  S.  86/89.
        <pb n="343" />
        —  329  —

4.  Die  Untersuchung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  auf  den  Alkohol=  beziehungsweise  Fruchtzuckergehalt
  und  Ertraktgehalt  erfolgt  nach  Maßgabe  der  beigefügten  Anleitung  durch  die  vorstehend  in
Ziffer  2  bezeichneten  Zoll=  und  Steuerstellen.  Falls  die  zollamtliche  Untersuchung  ergiebt,  daß  die  Sendung
  oder  ein  Theil  derselben  den  vertragsmäßig  festgesetzten  Mindestgehalt  an  Alkohol  beziehungsweise
Fruchtzucker  und  trockenem  Extrakt  nicht  besitzt,  so  ist  eine  Untersuchung  der  beanstandeten  Waarenpost
durch  Chemiker  herbeizuführen,  welche  von  der  Direktivbehörde  zu  bestellen  und  auf  das  Zollinteresse  zu
vereidigen  sind.  Zu  dem  Zweck  werden  unter  Beachtung  der  Vorschrift  in  Ziffer  1  Absatz  1  der  Anleitung
nochmals  Proben  entnommen  und  unter  amtlichem  Verschluß  dem  Chemiker  übersandt.  Für  die  chemische,
auf  jede  einzelne  Probe  für  sich  zu  erstreckende  Untersuchung  sind,  mit  den  durch  das  Gesetz,  betreffend
den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen  und  weinähnlichen  Getränken,  vom  20.  April  1892  (Reichs-Gesetzbl.
S.  597/600)  bedingten  Aenderungen,  die  Beschlüsse  maßgebend,  welche  von  der  im  Jahre  1884  im  Kaiserlichen
  Gesundheitsamt  zur  Berathung  einheitlicher  Methoden  für  die  Analyse  des  Weines  versammelt  gewesenen
  Kommission  vereinbart  und  in  der  Nummer  152  des  Reichs-Anzeigers  von  1884  veröffentlicht
sind.  Wenn  durch  ein  seitens  der  zuständigen  Kaiserlichen  Konsularbehörde  beglaubigtes  Attest  eines
staatlich  angestellten  önotechnischen  Beamten  oder  einer  staatlichen  önotechnischen  Anstalt  des  Produktionslandes
  dargethan  ist,  daß  der  zur  Abfertigung  vorgeführte  Wein  und  Most  die  vorschriftsmäßigen  Eigenschaften
  eines  Verschnitt-WMeines  oder  -Mostes  besitzt,  so  kann  nach  dem  Ermessen  der  Zoll=  oder  Steuerstelle
  die  Untersuchung  auf  eine  probeweise  beschränkt  oder  auch  von  einer  Untersuchung  ganz  abgesehen
werden.  Dabei  wird  aber  vorausgesetzt,  daß  die  ausländischen  Chemiker  die  Untersuchung  nicht  auf
Durchschnitts=  (Misch-)  Proben  beschränkt,  sondern  Proben  aus  jedem  einzelnen  zur  Sendung  gehörigen
Gefäß  für  sich  untersucht  haben,  und  daß  im  Attest  das  Ergebniß  der  Untersuchung  für  jedes  einzelne
Gefäß  unter  Beifügung  von  Bruttogewicht,  Zeichen  und  Nummer  angegeben,  daß  ferner  unmittelbar  nach
der  Probeentnahme  jedes  Gefäß  mit  einem  amtlichen  Verschluß  versehen  und  hierüber  im  Attest  das  Geeignete
  vermerkt  ist.  Auch  muß  den  in  fremder  Sprache  ausgestellten  Attesten  eine  von  der  zuständigen
Kaiserlichen  Konsularbehörde  beglaubigte  deutsche  Uebersetzung  beigefügt  sein.

Muß  nach  dem  Ergebniß  der  Untersuchung  die  Zulassung  als  Verschnitt-Wein  und  -Most  zum
begünstigten  Zollsatz  auch  nur  für  ein  einziges  Gebinde  versagt  werden,  so  sind  sämmtliche  Gebinde  auf
den  Alkohol=  beziehungsweise  Fruchtzucker=  und  Extraktgehalt  zu  untersuchen.  »

Die  Zoll-  oder  Steuerstelle  hat  sich  zu  überzeugen,  daß  der  deklarirte  Verschnitt-Wein  in  rothem
Naturwein  und  der  deklarirte  Verschnitt-Most  in  Most  zu  rothem  Wein  besteht.  Ist  dies  zweifelhaft,  so
ist  auf  Kosten  des  Antragstellers  das  Gutachten  eines  geeigneten  Sachverständigen,  welcher  entweder  von
Fall  zu  Fall  durch  Handgelübde  auf  das  Zollinteresse  verpflichtet  werden  oder  ein=  für  allemal  auf  das
Zollinteresse  vereidigt  sein  muß,  einzuholen.

Zum  Nachweis  der  unmittelbaren  Einfuhr  des  Verschnitt-Weines  und  -Mostes  aus  dem  Ursprungslande
  sind  vom  Antragsteller  die  Originalfrachtbriefe  und  auf  Verlangen  auch  die  bezüglichen  Geschäftsbriefe
  vorzulegen.

5.  Als  Verschnitt-Weine  und  -Moste,  welche  im  Fall  der  vorschriftsmäßigen  Verwendung  zum
Verschneiden  Anspruch  auf  Verzollung  zum  Satz  von  10  —N/  für  100  kg  haben,  sind  nur  solche  rothe
Naturweine  und  Moste  zu  rothem  Wein  anzuerkennen,  welche  nach  dem  Ergebniß  der  Untersuchung  oder
nach  dem  vorgelegten  önotechnischen  Atteste  mindestens  12  Volumenprozente  Alkohol,  beziehentlich  im  Most
das  entsprechende  Acquivalent  von  Fruchtzucker,  sowie  im  Liter  bei  100  Grad  Celsius  mindestens  28  g
trockenen  Extrakt  enthalten  und  bei  denen  die  Eigenschaft  als  rothe  Naturweine  und  Moste  zu  rothem
Wein,  sowie  der  unmittelbare  Eingang  aus  dem  Ursprungslande  nicht  zweifelhaft  ist.  Falls  nur  ein  Theil
der  Gebinde  auf  den  Alkohol=  beziehungsweise  Zucker=  und  Extraktgehalt  untersucht  worden  ist,  so  ist  für
die  nicht  untersuchten  Gebinde  das  Ergebniß  der  Untersuchung  anzunehmen.

Die  Kosten  der  Untersuchung  einschließlich  der  Versendung  der  Proben  sind  vom  Antragsteller
zu  tragen.

6.  Ueber  das  Ergebniß  der  Untersuchung  hat  die  Zoll=  oder  Steuerstelle  beziehungsweise  der
amtliche  Chemiker  ein  schriftliches  Zeugniß  auszustellen,  in  welchem  für  jedes  untersuchte  Gefäß  der
Alkohol=  beziehungsweise  Fruchtzucker=  und  Extraktgehalt  anzuführen  ist.  Das  Zeugniß  ist  den  zollamtlichen
  Abfertigungspapieren,  erforderlichenfalls  in  amtlich  beglaubigten  Abschriften  oder  Auszügen  beizusügen.
  Ebenso  ist  mit  den  vorgelegten  önotechnischen  Attesten,  wenn  und  insoweit  wegen  derselben  von
einer  Untersuchung  des  Verschnitt-Weines  und  -Mostes  abgesehen  wurde,  und  mit  den  etwaigen  Gutachten
über  die  Eigenschaft  des  Verschnitt-Weines  und  -Mostes  als  rother  Naturwein  und  Most  zu.  rothem  Wein
        <pb n="344" />
        —  330  —

zu  verfahren.  Amtsseits  ist  die  in  letzterer  Beziehung  gewonnene  Ueberzeugung  und  der  Befund  über  die
unmittelbare  Einfuhr  des  Verschnitt-Weines  und  -Mostes  aus  dem  Ursprungslande  in  den  Abfertigungspapieren
  schriftlich  niederzulegen.

7.  Erfolgt  die  Verwendung  zum  Verschneiden  oder  die  Versendung  der  Verschnitt-Weine  und
Moste  nicht  sofort  nach  der  Untersuchung,  so  sind  dieselben  getrennt  von  noch  nicht  untersuchten  Verschnitt-Weinen
  und  -Mosten  unter  amtlicher  Kontrole  zu  halten.

8.  Die  Verwendung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  zum  Verschneiden  von  Wein  hat  unter
amtlicher  Aufssicht  zu  erfolgen.  Die  Verwendung  kann  bei  den  mit  der  Untersuchung  der  Weine  und
Moste  beauftragten  Zoll=  und  Steuerstellen,  ferner  bei  allen  mit  Niederlagebefugniß  versehenen  Zoll=  und
Steuerstellen  und  außerdem  in  Weinbau  treibenden  Bezirken  auch  bei  anderen,  von  den  obersten  Landesfinanzbehörden
  dazu  ermächtigten  Zoll=  und  Steuerstellen  auf  Antrag  vorgenommen  werden.  Die  amtliche
Ueberwachung  des  Verschneidens  kann  auf  Antrag  auch  außerhalb  der  zuständigen  Amssstelle  stattfinden.
Hierfür  werden  vom  Antragsteller  Gebühren  nach  Maßgabe  der  für  den  Zollverkehr  bestehenden  allgemeinen
Bestimmungen  erhoben.  Die  Anmeldung  zum  Verschneiden  hat  außer  den  sonstigen  deklarationsmäßigen
Angaben  zu  enthalten:

a)  Menge  des  zu  verwendenden  Verschnitt-Weines  und  -Mostes  in  Litern,  und
b)  Art  (Weiß=  oder  Rothwein),  Abstammung  (inländisch  oder  ausländisch)  und  Menge  (Zahl
und  Art  der  Gefäße  sowie  Litermenge)  des  zu  verschneidenden  Weines.

9.  Ausländischer  Verschnitt-Wein  und  -Most  darf  mit  dem  Anspruch  auf  den  begünstigten  Zollsatz
  nur  zum  Verschneiden  von  Wein,  nicht  aber  auch  von  Most  verwendet  werden.

Die  Vermischung  gleicher  oder  gleichartiger  Weine  ist  nicht  als  Verschnitt  im  Sinne  der  vertragsmäßigen
  Abmachungen  zu  erachten;  der  zur  Herstellung  eines  solchen  Gemisches  verwendete  Verschnitt-Wein
  hat  keinen  Anspruch  auf  Zulassung  zum  begünstigten  Zollsatz  von  10  J„  Behufs  Verhinderung
einer  derartigen  mißbräuchlichen  Ausnützung  der  Begünstigung  sind  die  zu  verschneidenden  Rothweine,
insbesondere  wenn  es  sich  um  ausländische  Rothweine  handelt,  auf  ihre  Beschaffenheit  einer  allgemeinen
Prüfung  und  in  Zweifelsfällen  einer  Untersuchung  durch  Sachverständige  beziehungsweise  Chemiker  auf
Kosten  der  Antragsteller  zu  unterwerfen.

Der  zu  verschneidende  Rothwein  ist  als  ein  gleichartiger  Wein  schon  dann  zu  erachten,  wenn
derselbe  aig  Alkohol=  und  Extraktgehalt  besitzt,  welcher  den  für  Verschnitt-Wein  vorgeschriebenen  Mindestehalt

  erreicht.

*  Die  im  §F.  4  Absatz  1  des  Gesetzes,  betreffend  den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen  und  weinähnlichen
  Getränken,  vom  20.  April  1892  (Reichs-Gesetzbl.  S.  597/600)  genannten  weinhaltigen  und
weinähnlichen  Getränke  (Tresterwein,  Hesenwein,  Rosinenwein,  Kunstwein  2c.)  sind  zum  Verschneiden  mit
zollbegünstigtem  Verschnitt-Wein  und  -Most  nicht  zuzulassen;  der  zu  verschneidende  weiße  und  rothe  Wein
muß  vielmehr  Naturwein,  und  zwar  solcher  von  Trauben  sein.  In  Zweifelsfällen  sind  über  die  Beschaffenheit
  der  zum  Verschneiden  vorgeführten  Weine  auf  Kosten  der  Antragsteller  Gutachten  von  Sachverständigen
beziehungsweise  Chemikern  einzuholen.

10.  Die  mindeste,  auf  einmal  zum  Verschneiden  zu  verwendende  Menge  von  ausländischem
Verschnitt-Wein  und  -Most  wird  auf  100  7I  festgesetzt.

Der  Zusatz  von  Verschnitt-Wein  und  -Most  darf  beim  Verschnitt  von  Weißwein  nicht  mehr  als
das  1½  fache  Volumen  des  zu  verschneidenden  Weines  (60  Prozent  des  ganzen  Gemisches)  und  beim
Verschnitt  von  Rothwein  nicht  mehr  als  die  Hälfte  des  Volumens  des  zu  verschneidenden  Weines
(33⅛  Prozent  des  ganzen  Gemisches)  betragen.  Unbeschadet  der  Bestimmung  über  die  auf  einmal  zu
verwendende  Mindestmenge  wird  eine  untere  Grenze  für  den  Zusatz  von  Verschnitt-Wein=  und  -Most
zu  dem  zu  verschneidenden  Wein  nicht  gezogen.

Abgesehen  von  den  Vorschriften  in  Ziffer  9  ist  beim  Verschnitt  von  Weißwein  lediglich  die  Menge
desselben  festzusetzen  behufs  Berechnung  der  Maximalzusatzmenge  von  Verschnitt-Wein  und  -Most.  Beim
Verschnitt  von  Rothwein  bedarf  es  außer  der  Festsetzung  der  Menge,  sowie  der  nach  Ziffer  9  vorzunehmenden
  Prüfung  des  zum  Verschneiden  vorgeführten  Weines  auch  der  Prüfung,  daß  der  Wein  im
Inlande  noch  nicht  verschnitten  worden  ist.  Zu  dem  Zweck  muß  das  Verschneiden  ausländischen  Rothweines
  bewirkt  werden,  bevor  derselbe  aus  der  Zollkontrole  tritt.  Weine,  welche  unter  zollamtlichem
Verschluß  lagern,  dürfen  wiederholt  verschnitten  werden,  sofern  der  Gesammtzusatz  von  Verschnitt-Wein  die
zulässige  Höchstmenge  nicht  überschreitet.
        <pb n="345" />
        —  331  —

Bei  der  Vorführung  von  inländischem  Rothwein  zum  Verschnitt  ist  der  Nachweis  zu  erbringen,
daß  der  Wein  aus  dem  Inlande  stammt  und  daß  mit  demselben,  abgesehen  von  der  am  Schluß  des
vorigen  Absatzes  bezeichneten  Ausnahme,  ein  Verschnitt  noch  nicht  vorgenommen  worden  ist.

Der  aus  ausländischen  Trauben  im  Inlande  hergestellte  Wein  ist  dem  inländischen  Wein
gleichzuachten.

11.  Die  amtliche  Feststellung  der  Litermenge  des  Verschnitt-Weines  und  -Mostes  sowie  des  zu
verschneidenden  Weines  hat  in  der  Regel  durch  Vermessung  mittelst  geaichter  Gefäße  zu  erfolgen.  Soweit
sich  die  Flüssigkeit  in  vollen  Fässern  der  gewöhnlich  zum  Transport  von  Wein  benutzten  Art  befindet,
kann  die  Litermenge  aus  dem  Bruttogewicht  in  der  Weise  berechnet  werden,  daß  für  1  kg  brutto  0,8547#
in  Ansatz  gebracht  werden.  Ebenso  kann  dieselbe  bei  nicht  vollgefüllten  Fässern  durch  Reduktion  aus
dem  Eigengewicht  des  Weines  nach  Maßgabe  des  §.  4  A  2b  des  Weinlager-Regulativs  ermittelt  werden.

Bleibt  gegenüber  der  Menge  des  zu  verschneidenden  Weines  die  Menge  des  Verschnitt-Weines
und  -Mostes  offenbar  beträchtlich  hinter  der  zulässigen  Maximalgrenze  zurück,  so  kann  von  der  Ermittelung
der  Litermenge  des  zu  verschneidenden  Weines  abgesehen  werden.

12.  Für  Verschnitt-Wein  und  -Most  entsteht  der  Anspruch  auf  Verzollung  zum  vertragsmäßigen
Satz  von  10  J  für  100  kg  erst  nach  erfolgter  vorschriftsmäßiger  Verwendung  zum  Verschneiden.  Tritt
für  Verschnitt-Wein  und  -Most  aus  irgend  einem  Grunde  vor  diesem  Zeitpunkt  die  Verpflichtung  zur
Zollentrichtung  ein,  so  hat  letztere  nach  dem  Satz  von  20  Mc  für  100  kg  zu  erfolgen.

13.  Die  zum  Verschnitt  in  öffentliche  Niederlagen  oder  in  Privatlager  unter  amtlichem  Mitverschluß
  eingebrachten  inländischen  Weine  behalten  ihre  Eigenschaft  als  Güter  des  freien  Verkehrs  bei.
Dieselben  sind  jedoch  abgesondert  zu  lagern.

Innerhalb  desselben  Theilungslagers  können  Verschnitt-Weine  und  andere  Faßweine  gelagert
werden,  ohne  daß  dadurch  der  höhere  Zollsatz  der  letzteren  für  den  ganzen  Lagerbestand  begründet  wird,
wenn  die  Verschnitt-Weine  von  den  anderen  Faßweinen  räumlich  getrennt  gehalten  werden.

Das  durch  Verschneiden  von  ausländischem  Wein  erhaltene  Gemisch  ist,  wenn  es  nicht  sofort  in
den  freien  Verkehr  gesetzt  wird,  bis  dahin  in  einem  abgegrenzten  Raume  der  öffentlichen  Niederlage  oder
eines  unter  amtlichem  Mitverschluß  stehenden  Privatlagers  und,  in  Ermangelung  solcher  Räume,  auf
Kosten  des  Antragstellers  in  einem  anderweiten  geeigneten,  unter  amtlichen  Mitverschluß  zu  nehmenden
Raume  aufzubewahren.

Das  durch  Verschneiden  von  ausländischem  Wein  erhaltene  Gemisch  bleibt  auch  bei  Versendung
auf  Begleitschein  I,  sowie  im  Fall  seiner  Belassung  in  der  öffentlichen  Niederlage  oder  in  einem  unter
amtlichem  Mitverschluß  stehenden  Privatlager  nach  dem  antheiligen  Verhältniß  des  darin  enthaltenen
ausländischen  Verschnitt-Weines  und  -Mostes  und  anderen  ausländischen  Faßweines  zollpflichtig.  Das
Gemisch  ist  im  Niederlageregister  unter  Anschreibung  des  Zollbetrages,  welcher  nach  Maßgabe  des
Mischungsverhältnisses  auf  dem  Gemisch  lastet,  als  „verschnittener  Wein“  festzuhalten.

14.  Für  die  am  1.  Februar  1892  in  öffentlichen  Zollniederlagen  oder  in  Privatlagern  unter
amtlichem  Mitverschluß  vorhandenen  Verschnitt-Weine  bedarf  es  des  Nachweises  des  unmittelbaren  Eingangs
aus  dem  Ursprungslande  nicht  (Gesetz,  betreffend  die  Anwendung  der  vertragsmäßigen  Zollsätze  auf
Getreide,  Holz  und  Wein,  vom  30.  Januar  1892  —  Reichs-Gesetzbl.  S.  299  —).

15.  Die  obersten  Landesfinanzbehörden  sind  ermächtigt,  weitere  im  Interesse  der  Zollsicherheit
erforderliche  Bestimmungen  für  die  zollamtliche  Behandlung  des  verschnittenen  Weines  auf  den  öffentlichen
Niederlagen  sowie  den  unter  amtlichem  Mitverschluß  stehenden  Privatlagern  zu  erlassen,  sowie  auch  die
erforderlichen  Ergänzungen  bezüglich  der  Registerführung  u.  s.  w.  vorzuschreiben.

16.  Die  obersten  Landesfinanzbehörden  sind  ferner  ermächtigt,  für  diejenigen  Weinbauern,  welche
nicht  mehr  als  1  ha  Weinland  besitzen,  nur  selbstgewonnenen  Wein  verschneiden  und  nicht  zugleich  Weinhändler
  sind,  Erleichterungen  bezüglich  der  Kontrole  der  Verwendung  von  Verschnitt-Weinen  eintreten  zu
lassen.  Die  Vornahme  des  Verschnitts  darf  jedoch  nur  unter  steueramtlicher  Aufsicht  stattfinden.
        <pb n="346" />
        —  332  —

Anleitung

für  die  zollamtliche  Untersuchung  von  Verschnitt-Wein  und  -Most  auf  den  Alkoholbeziehuugsweise
  Fruchtzuckergehalt  und  Extraktgehalt.

 

Die  Untersuchung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  hat  sich  auf  die  Ermittelung  des  Gehalts  an
Alkohol,  Extrakt  und  Zucker  zu  erstrecken.  Bei  fertigem  Wein  (reinem  vergohrenen  Traubensaft)  kann  von
der  Bestimmung  des  Zuckergehalts  abgesehen  werden.

I.  Entnahme  und  Vorbereitung  der  Proben.

Die  Proben  für  die  Untersuchung  sind,  soweit  nicht  nach  den  bestehenden  Bestimmungen
Erleichterungen  zulässig  sind,  aus  jedem  Kesselwagen  beziehungsweise  aus  mindestens  der  Hälfte  der
Gebinde  einer  zur  Abfertigung  gestellten  Sendung  zu  entnehmen,  und  zwar  mittelst  Stechhebers  in  einer
Menge  von  je  etwa  1/10  Liter.  Eine  Vermischung  der  Proben  mit  einander  ist  nicht  zulässig,  es  muß  vielmehr
jede  einzelne  Probe  für  sich  untersucht  werden.  »

Die  Proben  sind  von  ihrem  etwaigen  Kohlensäuregehalt  durch  wiederholtes  kräftiges  Schütteln
möglichst  zu  befreien  und,  wenn  sie  nicht  klar  erscheinen,  demnächst  durch  ein  doppeltes  Faltenfilter  von
Papier  zu  filtriren.  Bei  Mosten  geht  dem  Filtriren  ein  Durchseihen  durch  ein  reines  trockenes  Tuch
voraus.  An  diese  Vorbereitung  der  Proben  muß  die  eigentliche  Untersuchung  unmittelbar  angeschlossen
werden.

II.  Ausführung  der  Untersuchung.

Soweit  bei  der  Untersuchung  Spindelungen  stattfinden,  sind  die  in  der  „Tafel  zur  zollamtlichen
Abfertigung  von  Verschnitt-Weinen  und  -Mosten“  enthaltenen  Vorschriften  maßgebend.

Die  Untersuchung  umfaßt

1.  die  Spindelung  der  Probe;
2.  die  Destillation  der  Probe  und  die  Spindelung  des  Destillats;
3.  die  Titrirung  der  Probe  mit  Fehlingscher  Lösung.
Die  Titrirung  (Ziffer  3)  erfolgt  nur  dann,  wenn  der  Zuckergehalt  der  Flüssigkeit  bestimmt
werden  soll.
1.  Spindelung  der  Probe.
Nachdem  die  Probe  nach  Ziffer  I  vorbereitet  ist,  wird  zunächst  die  Spindelung  derselben  nach
daßgabe  von  §.  1  der  der  Tafel  vorgedruckten  Einleitung  vorgenommen.  ·

Als  Spindeln  dienen  Alkoholometer  beziehungsweise  Saccharometer,  je  nachdem  die  Probe  eine
geringere  oder  größere  Dichte  hat  als  Wasser.  Als  Standglas  benutzt  man  das  dem  Destillirapparat
zur  Untersuchung  der  Liköre,  Essenzen  u.  s.  w.  beigegebene  Meßglas.

2.  Destillation  der  Probe  und  Spindelung  des  Destillats.

Demnächst  erfolgt  die  Destillation  eines  Theils  der  Probe  nach  Maßgabe  der  Vorschriften,
belreffend  die  Abfertigung  von  Likören,  Fruchtsäften,  Essenzen,  Extrakten  und  dergleichen.  Dabei  kommen
jedoch  der  Zusatz  von  Salz,  die  starke  Verdünnung  und  das  Durchschütteln  in  der  hierzu  dienenden
Bürette  vor  der  Destillation  in  Wegfall.  Vielmehr  wird  in  folgender  Weise  verfahren.  Man  mißt  von
der  Probe  in  dem  Meßglas  100  cem  ab,  gießt  diese  in  den  Siedekolben,  füllt  etwa  die  Hälfte  des  Meßglases
  mit  Wasser  nach,  fügt  eine  Messerspitze  Tannin  hinzu  und  destillirt.  Nachdem  das  Destillat
nahezu  die  Marke  des  als  Vorlage  dienenden  Meßglases  erreicht  hat  und  genau  bis  zu  dieser  Marke
mit  Wasser  aufgefüllt  ist,  wird  gehörig  umgeschüttelt  und  die  Spindelung  mittelst  der  Alkoholometer  vorgenommen
  (6.  1  der  der  Tafel  vorgedruckten  Einleitung).

3.  Titrirung  mit  Fehlingscher  Lösung.
Nach  erfolgter  Destillation  und  Spindelung  des  Destillats  wird  bei  Mosten  stets,  bei  Weinen
nur,  wenn  es  aus  besonderen  Gründen  nothwendig  erscheint  (z.  B.  wenn  es  zweifelhaft  ist,  ob  der  Wein
        <pb n="347" />
        —  333  —

vollständig  vergohren  ist),  zur  Bestimmung  des  Zuckergehalts  durch  Titrirung  der  Probe  mit  Fehlingscher
Lösung  geschritten.  Hierzu  wird  der  bei  der  Destillation  nicht  verwendete  Theil  der  Probe  benutzt.  Da
nur  dann  ein  hinreichend  genaues  Ergebniß  erzielt  werden  kann,  wenn  die  Flüssigkeit  nicht  mehr  als
1  Prozent  Zucker  enthält,  so  ist  nöthigenfalls  der  zur  Titrirung  bestimmte  Theil  der  Probe  vorher  zu
verdünnen.  Einen  Anhalt  für  den  Grad  der  vorzunehmenden  Verdünnung  liefert  die  Menge  des  Gesammtextraktes
  (einschließlich  allen  Zuckers).  Diese  Menge  ist  nach  Ziffer  III  3  zu  berechnen.  Diese  Berechnung
  muß  daher  vor  der  Bestimmung  des  Zuckergehalts  vorgenommen  werden.  Die  Verhältnißzahl
für  die  Verdünnung,  d.  h.  die  Zahl,  welche  angiebt,  wie  weit  die  Verdünnung  vorgenommen  werden  muß,
ergiebt  sich,  wenn  man  von  der  berechneten  und  nach  oben  auf  ganze  Einheiten  abgerundeten  Zahl  für
den  Gesammtextrakt  3  abzieht.  Enthält  die  Probe  z.  B.  10,8  Prozent,  also  abgerundet  11  Prozent  Gesammtextrakt,
  so  ist  dieselbe  11  —  3,  also  8  Mal  zu  verdünnen.

Die  Verdünnung  wird  in  Verbindung  mit  dem  Eindampfen  (zum  Zweck  der  Entfernung  des
Alkohols)  und  Entfärben  vorgenommen.  Man  füllt  von  der  Probe  in  eine  gehörig  gereinigte  und
getrocknete,  oder  mit  der  zu  untersuchenden  Flüssigkeit  ausgespülte  Bürette  so  viel,  daß  die  Flüssigkeit
einige  Centimeter  über  der  obersten  mit  0  bezeichneten  Marke  steht,  und  läßt  durch  den  Hahn  in  das
ursprüngliche  Gefäß  wieder  so  viel  ab,  bis  der  untere  Rand  der  Flüssigkeitsoberfläche  diese  Marke  0
genau  erreicht.  Aus  der  Bürette  läßt  man  dann  so  viel  cem  in  eine  Porzellanschale  fließen,  als  die

Division  von  100  durch  die  Verhältnißzahl  für  die  Verdünnung  angiebt,  in  obigem  Beispiel  5*"  das  ist

12,,  cem.  Faßt  die  Bürette  von  der  O-Marke  ab  nicht  die  hiernach  erforderliche  Menge  Flüssigkeit,  so
wird  sie  so  oft  in  der  vorbeschriebenen  Weise  befüllt  und  entleert,  als  nöthig  ist,  um  die  erforderliche
Anzahl  cem  in  die  Schale  zu  bringen.

Beträgt  die  Verhältnißzahl  mehr  als  2,  so  ist  in  die  Schale  so  viel  Wasser  nachzufüllen,  bis  die
Gesammtmenge  der  Flüssigkeit  nahezu  50  cem  erreicht  hat,  in  obigem  Beispiel  also  37,5  cem.

Nun  stellt  man  die  Schale  auf  ein  Wasserbad,  d.  h.  eine  Schale  mit  Wasser,  welches  zum  Sieden
gebracht  wird,  und  fügt,  je  nach  der  Menge  und  Färbung  der  Flüssigkeit,  eine  oder  mehrere  Messerspitzen
gepulverte,  möglichst  kalkfreie  Thierkohle  hinzu,  um  die  rothe  Farbe  der  Flüssigkeit  vollständig  zu  beseitigen.
  Dann  wird  bis  auf  etwa  eingedampft  unter  häufigem  vorsichtigen  Umrühren  mit  einem
Glasstab,  welcher  während  des  Eindampfens  in  der  Schale  verbleiben  muß.  Hierauf  setzt  man  etwa
10  cem  heißes  Wasser  hinzu,  rührt  um  und  filtrirt,  indem  man  die  Flüssigkeit  den  Glasstab  entlang  auf
das  Filter  gießt,  in  ein  100  cem  fassendes  Kölbchen.  Dann  spült  man  die  Schale  zur  Gewinnung  des
Restes  und  zum  Auslaugen  der  Thierkohle  mehrmals  mit  geringen  Mengen  kochend  heißen  Wassers  aus
und  gießt  dieses  an  dem  Glasstab  jedesmal  auf  das  Filter,  so  lange  fortfahrend,  bis  das  untergestellte
Kölbchen  nahezu  bis  zur  Marke  gefüllt  ist.  Nachdem  die  Flüssigkeit  erkaltet  ist,  füllt  man  noch  mit  Wasser
genau  bis  zur  Marke  auf,  schüttelt  durch  und  beschickt  mit  der  Flüssigkeit  die  inzwischen  gereinigte  und
getrocknete  Bürette  in  der  vorher  beschriebenen  Weise.  Hierauf  giebt  man  aus  einer  mit  Seignettesalz-Natronlauge
  und  einer  anderen  mit  Kupfervitriollösung  (den  beiden  Theilen  der  nach  Soxhlet  hergestellten
Fehlingschen  Lösung)  gefüllten  Bürette  je  5  cem  in  einen  Kochkolben  von  etwa  ½  7  Inhalt.  Nach  Zusatz
von  etwa  40  ccm  Wasser  erhitzt  man  zum  Sieden  und  läßt  die  verdünnte  Zuckerlösung  aus  der  Bürette
in  die  heiße  Mischung  in  der  Weise  fließen,  daß  Anfangs  einige  cem  auf  einmal  hineingelangen,  später
der  Zufluß  nur  in  einzelnen  Tropfen  erfolgt.  Der  Zusatz  in  Tropfen  beginnt,  sobald  die  ursprünglich
dunkelblaue  Farbe  der  Mischung  beim  Kochen  in  ein  halbes  Blau  übergeht.  Sollte  die  erstmalige
Füllung  der  Bürette  hierzu  nicht  hinreichen,  so  sind  weitere  Füllungen  vorzunehmen.  Nach  dem  Zusatz
eines  jeden  Tropfens  wird  bis  zum  Aufkochen  erhitzt  und  die  Farbe  der  Mischung  durch  Betrachten
gegen  einen  weißen  Untergrund  beobachtet.  Ist  die  blaue  Farbe  eben  nicht  mehr  erkennbar,  so  liest  man
an  der  Theilung  der  Bürette  die  Anzahl  der  verbrauchten  cem  Zuckerlösung  bis  auf  ein  Zehntel  cem
genau  ab.

III.  Berechnung  der  Ergebnisse.
Die  Berechnung  der  Ergebnisse  erfolgt  mit  Hülfe  der  „Tafel  zur  zollamtlichen  Abfertigung  von
Verschnitt-Weinen  und  -Mosten“  nach  Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen:

1.  Die  wahren  Alkoholometer=  beziehungsweise  Saccharometerprozente  der  unveränderten  Probe
werden  aus  der  Tafel  1  beziehungsweise  der  Bemerkung  in  der  Einleitung  §.  2  Ziffer  2

56
        <pb n="348" />
        —  334  –

entnommen,  je  nachdem  die  Spindelung  dieser  Probe  mit  einem  Alkoholometer  oder  einem
Sachharometer  erfolgt  ist.

2.  Der  wahre  Alkoholgehalt  des  Destillats  in  Volumprozenten  wird  aus  der  Tafel  1
entnommen.

3.  Aus  der  Tafel  2  beziehungsweise  3  entnimmt  man  mit  Hülfe  der  wahren  Alkoholometerbeziehungsweise
  Saccharometerprozente  der  unveränderten  Probe  (Ziffer  1)  und  des  wahren
Alkoholgehalts  des  Destillats  (Ziffer  2)  den  Gesammtextrakt  (einschließlich  allen  Zuckers).

4.  Der  Zuckergehalt  ist  aus  der  Verhältnißzahl  für  die  vorgenommene  Verdünnung  und  der
Zahl  der  bei  der  Titrirung  verbrauchten  cem  Zuckerlösung  aus  Tafel  4  zu  entnehmen.

Beträgt  die  nach  Ziffer  4  ermittelte  Zahl  für  den  Zuckergehalt  nicht  mehr  als  2,5  g  im  Liter,  so
geben  die  nach  Ziffer  2  und  3  ermittelten  Zahlen  bereits  den  ganzen  Alkoholgehalt  beziehungsweise  den
eigentlichen  Extraktgehalt.  Beträgt  diese  Zahl  für  den  Zuckergehalt  mehr  als  2,,  so  zieht  man  zunächst
2,5  davon  ab.  Der  so  verbleibende  Ueberschuß  wird  von  der  nach  Ziffer  3  ermittelten  Zahl  für  den
Gesammtextrakt  in  Abzug  gebracht;  man  bekommt  dadurch  den  eigentlichen  Extraktgehalt,  d.  h.  den  Gehalt
an  Extrakt  ausschließlich  des  Zuckers.  Ferner  entnimmt  man  mit  demselben  Ueberschuß  aus  der  Tafel  5
den  entsprechenden  Alkoholgehalt  und  zählt  diesen  zu  dem  unter  Ziffer  2  ermittelten  Alkoholgehalt  des
Destillats  hinzu:  man  erhält  dadurch  den  ganzen  Alkoholgehalt  des  dem  untersuchten  Moste  oder  unvollständig
  vergohrenen  Weine  entsprechenden  fertigen  Weines.

Der  ermäßigte  Zollsatz  tritt  ein,  sobald  der  ganze  Alkoholgehalt  mindestens  12  Volumprozente
und  der  eigentliche  Extraktgehalt  mindestens  28  g  im  Liter  beträgt.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Juli  d.  J.  beschlossen:

Auf  Weintheilungslager,  auf  welchen  sich  am  16.  Mai  1894  auch  Faßweine  spanischen
Ursprungs  befunden  haben,  die  nicht  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Anwendung  der
vertragsmäßigen  Zollsätze  u.  s.  w,  vom  30.  Januar  1892  oder  auf  Grund  des  §.  3  Ziffer  I
Absatz  4  des  Weinlager-Regulativs  als  meistbegünstigt  zu  behandeln  sind,  findet  die  Bestimmung
im  Absatz  1  Ziffer  1  des  angezogenen  Paragraphen  keine  Anwendung,  sofern  die  an  dem
genannten  Tage  vorhandenen  Bestände  an  solchen  Weinen  vor  dem  1.  Januar  1895  von  dem
Lager  abgemeldet  sind,  oder  sofern  für  dieselben  bis  dahin  der  Unterschied  zwischen  den  Zollsätzen
  nach  der  Vorschrift  des  §.  3  Ziffer  1  Absatz  4  des  Weinlager-Regulativs  nachträglich
entrichtet  wird.  Die  Bestände  sind  nach  Maßgabe  der  Ein=  und  Auslagerungen  und  der
Geschäftsbücher  zu  ermitteln.

Berlin,  den  16.  Juli  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="349" />
        —  335  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  d.  M.  beschlossen,  daß  vom  1.  September  d.  J.  ab  in
den  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätzen  die  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlichen  Aenderungen
einzutreten  haben:

 

 

 

 

 

Lau=  Nummer  Tarasätze.
Benennung  Art  Prozente  des  Bruttofende
  des  .
der  der  gewichts.
Num--  Zoll-  Gegenständ  Umschließ
egenstände.  mschließung.
mer.  tarifs.  Bisher.  Künftig.
1.  2.  3.  4.  5.  l  6.
1.  25024Schaumweina  Körbe  im  Bruttogewicht  von  13  15
40  kg  und  darunter.  l
2.  -  Desgleichen.  Körbe  im  Bruttogewicht  von  13  141
mehr  als  40  kg.
3.  26p  1In  Blechgefäßen  eingemachte  Kisten.  20  13
2c.  Gemüse  und  Früchte,
einschließlich  Obst.
4.  -  In  Blechgefäßen  eingemachte  Kisten.  20  15
2c.  Austern  und  Hummern.  «
5.  26iParaffin.  Fässer.  13  9

 

 

 

 

 

Berlin,  den  17.  Juli  1894.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  d.  M.  beschlossen,  daß  bis  auf  Weiteres
1.  bezüglich  der  zollamtlichen  Prüfung  von  Mühlenfabrikaten  nach  der  nebst  zwei  Anlagen
nachstehend  abgedruckten  Anweisung  zu  verfahren  ist;
2.  de-  Reichskanzler  die  Feststellung,  Vertheilung  und  Erneuerung  der  Mustertypen  überlassen
  wird.

Berlin,  den  18.  Juli  1894.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Anmeisung
zur  zollamtlichen  Prüfung  von  Mühlenfabrikaten.

 

Bei  der  Eingangsabfertigung  von  Kleie,  sowie  bei  der  zollamtlichen  Abfertigung  von  Mehl,
welches  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  oder  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheines  zur  Ausfuhr  angemeldet
  wird,  findet  bis  auf  Weiteres  das  Typenverfahren  Anwendung.

Zu  diesem  Zweck  wird  den  betheiligten  Zollstellen  eine  entsprechende  Anzahl  von  Mustertypen
—  Naturtypen  und  Typenbilder  —  überwiesen.

Die  Typen  sind  der  zollamtlichen  Abfertigung  dergestalt  zu  Grunde  zu  legen,  daß

1.  Roggen=  und  Weizenmehl  von  geringerer  Beschaffenheit  als  die  betreffenden  Typen  zur
Entlastung  eines  Zollkontos  oder  zur  Ertheilung  eines  Einfuhrscheines  fernerhin  nicht  zuzulassen,
  beim  Eingange  jedoch  als  Mehl  zur  Verzollung  zu  ziehen  ist;

56
        <pb n="350" />
        —  336  —

2.  Kleie  von  derselben  oder  von  geringerer  Beschaffenheit  als  die  betreffenden  Typen  beim
Eingange  ohne  Denaturirung  zollfrei  abgelassen  werden  darf;

3.  Kleie,  welche  einen  höheren  Mehlgehalt  aufweist,  als  die  zu  2  gedachten  Typen,  bei  der
es  aber  gleichwohl  zweifelhaft  erscheint,  ob  sie  als  Mehl  anzusprechen  ist,  nur  nach  vorschriftsmäßiger
  Denaturirung  zollfrei  abgelassen  werden  darf.

—  Die  Benutzung  der  Typen  seitens  der  Amtsstellen  hat  nach  Maßgabe  der  anliegenden  „Anleitung
zur  Prüfung  von  Mehl  und  Kleie  auf  trockenem  und  nassem  Wege  (Pekarisiren)“  zu  erfolgen.  Sollte  die
Vergleichung  mit  den  Typen  nicht  zu  einem  unzweifelhaften  Ergebniß  führen,  so  sind  die  betreffenden
Mahlprodukte  einem  vereidigten  Chemiker  behufs  Feststellung  des  Aschengehalts  zu  übergeben.  Die

anliegenden  „Bemerkungen  bezüglich  der  Ermittelung  des  Aschengehalts  von  Mehl  und  Kleie“  sind  vorkommendenfalls
  den  Chemikern  zur  Berücksichtigung  mitzutheilen.  Nach  Maßgabe  dieser  Bemerkungen  ist
bis  auf  Weiteres  Mehl  zur  Abschreibung  vom  Zollkonto  oder  zur  Ertheilung  eines  Einfuhrscheines  zuzulassen,
  sofern  der  Aschengehalt  bei  Weizenmehl  höchstens  2,p/31  Prozent,  bei  Roggenmehl  höchstens
1,856  Prozent  beträgt,  und  ist  Kleie  ohne  vorgängige  Denaturirung  zollfrei  abzulassen,  wenn  der  Aschengehalt
  bei  grober  Weizenkleie  mindestens  6,936  Prozent,  bei  feiner  Weizenkleie  mindestens  5,231  Prozent  und
bei  Roggenkleie  mindestens  4,99  Prozent  beträgt.

Bei  der  Abfertigung  von  Mehl  aus  Hartweizen  sind  die  Typen  nicht  in  Anwendung  zu  bringen.
Derartige  Fabrikate  sind  vielmehr  stets  für  sich  zu  prüfen,  in.  Zweifelsfällen  ist  ein  technisches  Gutachten  einzuholen.

 

Anleitung
zur  Prüfung  von  Mehl  und  Kleie  auf  trockenem  und  nassem  Wege  (Pekarisiren).

 

Das  von  dem  Ungarn  Pekär  erfundene  Verfahren  der  Mehlprüfung  (das  sogenannte  Pekarisiren)
beruht  darauf,  daß  bezfeane  Unterschiede  der  Mehle  am  besten  hervortreten,  wenn  man  die  Proben
naß  macht.  .

In  vereinfachter  Weise  läßt  sich  das  Verfahren  folgendermaßen  ausführen:

Man  läßt  sich  ein  oder  einige  Brettchen  aus  Rothbuchen=  beziehungsweise
einem  anderen  harten  Holze  machen  von  etwa  22  cm  Länge,  10  cm  Breite  und
7  mm  Dicke.  An  dem  einen  Ende  kann  das  Brett  der  Bequemlichkeit  wegen  in
einen  Handgriff  auslaufen,  wie  beifolgende  Figur  zeigt;  doch  ist  das  nicht  unbedingt
erforderlich.  Das  Holz  tränkt  man  zweckmäßig  durch  Ueberpinseln  mit  etwas  Leinölfirniß,
  und  damit  dieser  besser  einzieht,  erwärmt  man  das  Holz  ein  wenig:  Ist  es
¾¼  natürlicherrocken,  so  kann  es  benutzt  werden.

Größe.  Man  lege  von  der  zu  untersuchenden  Probe  ein  Häufchen,  etwa  2  Theelöffel
  voll,  auf  das  Brett,  bilde  daraus  ein  kleines  Rechteck,  lege  ein  Blatt  starken,

glatten  Papiers  (am  besten  starkes  Schreibpapier,  Velinpapier  oder  glatter  Karton)
darauf,  drücke  mit  einem  flachen  Lineal  auf  das  Papier,  entferne  dann  das  letztere
und  beschneide  mit  einem  größeren  Messer  oder  einem  Falzbeine  die  Kanten,  so  daß
man  ein  scharf  umschriebenes  Rechteck  von  etwa  5  cm  Länge,  3  cm  Breite  und  3  mm

Höhe  erhält.
Hat  man  eine  Type  Mehl  zur  Hand,  so  entnimmt  man  derselben  eine  gleiche

 

 

 

Menge,  verfährt  ebenso  und  schiebt  das  aus  ihr  gebildete  Rechteck  auf  dem  Brette
vorsichtig  an  das  erste.  Sind  mehrere  Proben  zu  untersuchen,  so  wird  mit  den
anderen  ebenso  verfahren.

Wenn  alle  Rechtecke  nebeneinander  liegen,  legt  man  ein  Stück  mehrfach  zusammengefaltetes,
  glattes  Papier  oder  ein  Stück  glatten  Karton  auf  und  drückt  mit
dem  Lineal  auf  alle  zugleich,  damit  alle  Rechtecke  gleich  hoch  werden.  Erforderlichenfalls
  muß  man,  wenn  dadurch  die  äußeren  Ränder  etwas  undeutlich  oder  schräge
geworden  sein  sollten,  sie  noch  einmal  beschneiden.

Hat  man  als  Type  kein  wirkliches  Mehl,  sondern  nur  eine  lithographirte  Abbildung  (eventuell

eine  solche  Abbildung  auf  Karton  geklebt),  so  legt  man  diese  wie  etwa  einen  Dominostein  neben  die  Rechtecke
  aus  Mehl.  «
        <pb n="351" />
        —  337  —

Man  wird  nun  schon  bei  einiger  Uebung  selbst  in  diesem  trockenen  Zustande  Unterschiede  in
der  Farbe  des  Mehles  erkennen  können.  Ganz  besonders  sieht  man  auf  der  ebenen  Oberfläche  gut  die
kleinen,  schwarzen  Stückchen  der  Radenschale,  falls  solche  vorhanden  sind,  ebenso  die  gelben  oder  gelb—
braunen  Kleietheilchen,  und  kann  somit  beurtheilen,  ob  ein  Mehl  kleiereicher  ist  als  die  Type.

Das  Alles  tritt  indessen  noch  viel  besser  hervor,  wenn  die  Proben  naß  gemacht  (pekarisirt)  werden.

Zu  diesem  Zweck  steckt  man  das  Brett  mit  den  darauf  liegenden  Proben  vorsichtig  schräge  in  ein
Gefäß  mit  Wasser  (jeder  Eimer  genügt)  und  hält  die  Proben  so  lange  unter  Wasser,  bis  das  Aufsteigen
von  Luftblasen,  welche  zuerst  aus  dem  Mehle  hervortreten,  aufhört,  was  gewöhnlich  schon  nach  einer  Minute
geschieht.  Alsdann  zieht  man  das  Brett  wieder  heraus  und  wird  nun  die  etwaigen  Unterschiede  zwischen
einer  Mehlsorte  und  der  Type  noch  viel  leichter  erkennen  können.  Hat  man  nur  eine  Abbildung  der  Type
in  nassem  Zustande,  so  legt  man  diese  ebenfalls  daneben,  nachdem  man  das  Brett  an  der  betreffenden
Stelle  trocken  abgewischt  hat,  damit  das  Bild  nicht  leidet.  Z

Wünschenswerth  ist,  daß  die  Bilder  der  Mehltypen,  sowohl  der  trockenen  wie  der  nassen,  in
derselben  Höhe  liegen,  wie  die  Oberfläche  der  Mehlproben,  sie  müssen  deshalb  auf  circa  3  mm  starken
Karton  oder  eventuell  auf  3  mm  dickes  Eisenblech  aufgezogen  werden.  "

Am  besten  ist  es,  man  läßt  sich  in  einer  Mühle  das  Pekarisiren  zeigen,  es  ist  das  Verfahren  in
jeder  größeren  Mühle  üblich  und  wird  darum  leicht  zu  sehen  sein.  «  «

Stimmt  übrigens  das  Mehl  schon  im  trockenen  Zustande  mit  der  Type  überein,  oder  ist  es  gar
besser,  so  ist  ein  Naßmachen  nicht  nothwendig.  »

Bei  Kleie  wird  ebenso  wie  bei  Mehl  verfahren,  doch  genügt  es  für  gewöhnlich,  die  Rechtecke
trocken  zu  vergleichen.  Das  Eintauchen  in  Wasser  erfordert  große  Uebung,  da  die  Kleie  leicht  abrutscht,
besonders,  wenn  sie  nicht  gut  festgedrückt  ist.

Es  ist  bei  der  Kleie  weniger  darauf  zu  sehen,  ob  sie  grob  oder  fein  gemahlen  ist,  als  darauf,
ob  mehr  Mehltheile  in  ihr  sind  als  in  der  Type.  Man  darf  sich  in  dieser  Hinsicht  nicht  täuschen,  da
fein  gemahlene  Schale  auch  staubförmig  erscheint.  Da  die  Kleie  sehr  verschieden  und  oft  in  einer  Sendung
—  7½“  ist,  so  muß  man  stets  Durchschnittsproben  nehmen.  Eine  völlige  Uebereinstimmung  wird  man
elten  finden.

Im  Uebrigen  hat  sich  bei  Vergleichung  der  durch  Malen  der  Typen  von  Roggen=  und  Weizenmehl
  in  trockenem  und  nassem  Zustande  hergestellten  Typenbilder  mit  den  Mehltypen  ergeben,  daß  ein
gewisser  Unterschied  zwischen  den  Mehlen  und  den  Bildern  insofern  bestehen  bleibt,  als  das  Mehl,  selbst
wenn  es  geglättet  ist,  eine  etwas  rauhe,  der  Karton  aber  eine  glatte  Oberfläche  zeigt.

Ebenso  entsprechen  die  Bilder,  welche  die  Mehle  in  nassem  Zustande  darstellen,  nicht  genau  der
Wirklichkeit,  weil  ihnen  der  Glanz  des  Wassers  fehlt.

Für  den  Gebrauch  der  Typen  und  Typenbilder  ist  außerdem  noch  Folgendes  zu  beachten:

*  Beim  Vergleichen  zweier  Mehle  darf  das  Auge  nicht  weiter  als  40  cm  von  denselben  entfernt
sein,  ebenso  beim  Vergleichen  eines  Typenbildes  in  dem  Zinkkästchen  mit  einer  Mehlprobe;  in  letzterem
Falle  ist  dies  ganz  besonders  wichtig.  Man  stellt  sich  zweckmäßig  mitten  vor  ein  Fenster,  damit  von
beiden  Seiten  gleichmäßiges  Licht  auf  die  Probe  fällt,  denn  es  kommt  sehr  auf  die  Beleuchtungsverhältnisse
  an.  Legt  man  z.  B.  zwei  Proben  von  einem  und  demselben  Mehle  in  Gestalt  von  Rechtecken
  nebeneinander,  so  kann  bei  ungünstiger  Beleuchtung  oft  das  eine  Rechteck  dunkler  als  das  andere
erscheinen.  Vertauscht  man  die  beiden  Rechtecke,  so  daß  das  früher  dunkler  erscheinende  Rechteck  die  Stelle
des  früher  heller  erscheinenden  einnimmt,  so  erscheint  nunmehr  das  früher  dunkle  als  heller  und  das  früher
helle  als  dunkel.

Genau  so  ist  es  auch  beim  Vergleichen  eines  Typenbildes  mit  einer  Naturtype.  Aus  weiterer
Entfernung,  etwa  80  cm  und  mehr  gesehen,  erscheinen  die  Mehltypen  viel  grauer  als  die  Typenbilder.
Dies  kommt  von  der  größeren  Rauhigkeit  der  Oberfläche  bei  den  Mehltypen.  Je  glatter  man  die  Oberfläche
  macht,  desto  heller  erscheint  das  Mehl.

 

 

Aufbewahrung:  Die  Typen  werden  am  besten  in  mit  schwarzem  Papier  lichtdicht  beklebten
Gläsern  mit  eingeriebenem  Stöpsel,  jedenfalls  aber  an  einem  dunklen,  nicht  feuchten  Orte  aufbewahrt
werden.  Um  die  Würmer  abzuhalten,  lege  man  in  jede  Probe  ein  Papierbeutelchen  mit  Naphthalin.

Die  Bilder  der  Mehltypen  sind  gleichfalls  an  einem  dunklen  Orte,  am  besten  in  einer  schwarzen  Mappe,
aufzubewahren.
        <pb n="352" />
        —  338  —

Bemerkungen
bezüglich  der  Ermittelung  des  Aschengehalts  von  Mehl  und  Kleie.

 

1.  Es  empfiehlt  sich,  etwa  2  g  Substanz  zur  Veraschung  anzuwenden,  welche  selbstverständlich
genau  gewogen  werden  muß.

.  Man  leite  die  Veraschung  so,  daß  die  #sche  nicht  schmilzt  oder  zusammensintert,  was  zuerst
an  den  Spitzen  der  verkohlten  Masse  sich  bemerkbar  zu  machen  pflegt,  da  etwaige  zurückbleibende  Kohletheilchen
  in  der  verglasten  Masse  schwer  zu  veraschen  sind  und  auch  eine  theilweise  Verflüchtigung  beziehungsweise
  Umsetzung  der  Salze  zu  befürchten  ist.  Man  nehme  deswegen  keine  zu  starke  Flamme.

Die  Asche  muß  vollkommen  weiß  sein,  was  oft  sehr  lange  Zeit  erfordert,  wenn  man  nicht
etwa  die  Verbrennung  im  Sauerstoffstrome  vornimmt.  Zur  Beschleunigung  des  Weißwerdens  sind,  wie
bei  vielen  Veraschungen  üblich,  einige  Tropfen  chemisch  reiner  Ammonnitratlösung  hinzuzufügen.  Im
asn  sei  auf  König:  „Untersuchung  landwirthschaftlich  und  gewerblich  wichtiger  Stoffe“  S.  203
verwiesen.

4.  Die  Asche  ist  wegen  ihrer  Hygroskopizität  unter  den  üblichen  Vorsichtsmaßregeln  zu  wägen.
5.  Mehl  und  Kleie  der  1893  er  Ernte  haben  folgenden  Wasser=  und  Aschengehalt:

Asche
Asche  Wasser  :

in  1dn  lufttrockenen  Shaster,  —n-1.
  Weizenmbhel  2618  Prozent,  10,240  Prozent,  2,911  Prozent,
2.  Roggenmel  .1e,652  -  10,o22  -  1,886  -

3.  Grobe  Weizenkleie  ..  6,748  =  9%  „  7,6  4

4.  Feine  Weizenklie  5/  118  =  9%  =  5)/  —

5.  Roggenkleie  4,205  -  10,  5  -  4)  109090

Bei  Mehlen  muß  ein  Spielraum  von  O2  Prozent  Asche  mehr,  bei  Kleien  ein  solcher  von
0,,  Prozent  weniger  zulässig  sein;  daher  stellen  sich  die  äußersten  Grenzzahlen  der  Asche  für  Mehl  und
Kleie  wie  folgt:
Aeußerste  Grenzzahlen
des  Aschengehalts  der  Trockensubstanz.

Weizenmbhhel  22½  1  Prozent,
Roggenmeel  18850  -
Grobe  Weizenkleie  066,630  -
Feine  Weizenkleie  .  ..  .  ..  .  .  H,jzesi  -
Roggenkleie.  .  .  ..  442499  -

 

4.  Eisenbahn-Wesen.

Unter  Bezugnahme  auf  §.  42  Ziffer  4  der  Verkehrs-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  vom
15.  November  1892  (Reichs-Gesetzbl.  S.  923)  und  auf  die  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  der
Schweiz  abgeschlossene  Vereinbarung  wegen  wechselseitiger  Anerkennung  der  Leichenpässe  (Bekanntmachungen
vom  12.  Februar  1889,  Central-Blatt  S.  204,  und  vom  7.  Oktober  1893,  Central-Blatt  S.  295)  wird
hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  zur  Ausstellung  von  Leichenpässen  im  schweizerischen
Kanton  Nargau  für  die  Zukunft  ausschließlich  die  Bezirksämter  befugt  sind.

Berlin,  den  14.  Juli  1894.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers:
v.  Boetticher.
        <pb n="353" />
        339

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
5  —  Grund  1  des
S  der  Bestrafung  Usweisung  Ausweisungs-Z
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
—
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Karl  Neubauer,  (geboren  am  3.  Februar  1859  zu  Grau-sschwerer  Diebstahl  im  Polizeibehörde  zu  Ham.13.  Juli  d.  J.

10.

 

.Michael  Adorian,

.  Malie  Feist,  ledige

.Johann  Gallinat,
.  Julius  Geßwald,
.  Alexander  Sandor

Josef  Thamm,  Weber

 

Handlungskommis,

.August  Schachner,

Konditor,

.Marianne  Walczak

geborene  Wawrzyniak,
  Arbeiterwittwe,

Bäcker,

Kellnerin,

Arbeiter,
Gärtner,
Lengyel,  Buchbinder,


und  Fabrikarbeiter,

Josef  Wagner,
Fleischergeselle,

pen,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  7.  April  1867  zu  Hallein,
Bezirk  Salzburg,  Oesterreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  8.  Dezember  1843  zu
Skalmierzyce,  Kreis  Ostrowo,  Preußen,
russische  Staatsangehörige,

wiederholten
falle  und  Betrug
(4  Jahre  6  Monate
Juchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  1.  November
  1889),
Diebstahl  im  Rückfalle
(2  Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
27.  Juni  1892),
Diebstahl  im  wiederholten
  Rückfalle

(1  Jahr  6  Monate
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  17.  Februar
  1893),

Rückb

urg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bamberg  II,

Königlich  preußischer  Reierungs

  -  Präsident  zu
Hesen,

 

 

 

 

b)  Auf  Grund  des  56.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  15.  März  1865  zu  Oberschützen,

  Bezirk  Oberwart,  Komitat
Eisenburg,  Ungarn,  ortsangehörig
ebendaselbst,

29  Jahre  alt,  geboren  zu  Bregenz,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Rieden,
Bezirk  Bregenz,

geboren  im  Jahre  1842  zu  Kodszew,
Rußland,  russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  18.  Dezember  1850  zu
Leitmeritz,  Böhmen,

geboren  am  30.  April  1833  zu  Neu-Arad,
  Komitat  Temes,  Ungarn,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  7.  April  1848  zu  Ketzelsdorf
  (Kesselsdorf),  Bezirk  Königinhof,

öhmen,

geboren  am  5.  März  1873  zu  Bernsdorf,
  Begirk  Trautenau,  Böhmen,

Landstreichen,  Führung
falscher  Legitimations
  --  Papiere  und
verbotenes  Waffentragen,


Diebstahl,  Betrugsversuch,
  Unterschlagung
  und  Landstreichen,

Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen  und  Verübung
  groben  Unfugs,


 

 

 

 

Königlich  bayerisches  Be—
zirksamt  Wasserburg,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Gumbinnen,

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zu
Potedchn,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion

  München,

Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident  zu
Breslau,

derselbe,

 

7.  Juni  d.  J.

6.  Juli  d.  J.

18.  Juni  d.  J.

9.  Juli  d.  J.

11.  Juli  d.  J.

10.  Juli  d.  J.

27.  Juni  d.  J.

2.  Juli  d.  J.

10.  Juli  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="354" />
        <pb n="355" />
        —  341  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

*““—  —  ——

Zu  be;ziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  SBuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  Juli  1894.  v  O  31.

Znhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Todesfall;  #„  „  „  .
—Exequ«mk.Ekkheleng«»«·»  Seite  341  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs

2.  Militär.  Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  auf  Grund  vom  1.  April  1894  bis  Ende  Juni  186994  346
des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  gebildeten  Lieferungs-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
verbände  und  die  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Ge-  Reichsgebtbktktt  347
meinden  zuständigen  Behördden  34s

 

 

1.  Kon  fsulat  =  Wesen.

Denr  Kaiserlichen  Konsul  Barriéy  Pastor  in  Corußa  (Spanien)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus
dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Murad  in  Jaffa  ist  gestorben.

 

Dem  zum  griechischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn  Johannes  Kothe,
Direktor  der  Deutschen  Levante-Linie  in  Hamburg,  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Militär  =  Wesen.

Bekanntmuachung,
betreffend  die  auf  Grund  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  gebildeten  Lieferungsverbände
und  die  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Gemeinden  zuständigen  Behörden.

Die  der  Verordnung,  betreffend  die  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen,  vom
1.  April  1876  (Reichs-Gesetzbl.  S.  137)  als  Beilagen  B.  und  C.  beigefügten  Verzeichnisse  der  Lieferungsverbände
  und  der  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Gemeinden  zuständigen  Behörden  werden  unter
Berücksichtigung  der  inzwischen  eingetretenen  Organisationsänderungen  in  berichtigter  Fassung  hierneben
von  Neuem  veröffentlicht.
Berlin,  den  24.  Juli  1894.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.
—  —  57
        <pb n="356" />
        —  342  —

 

 

 

Beilage  B.
Verzeichniß
der
Lieferungsverbände  (5.  17).
*  I.  III.
*  Bundesstaat.  Bezeichnung  der  Lieferungsverbände.
1.  Preußen.  Die  Kreise  und  die  eigene  Kreisverbände  bildenden
Städte.
2.  Bayern.  Die  Bezirke  der  Distriktsverwaltungsbehörden  (Bezirksämter
  und  unmittelbare  Magistrate).
3.  Sachsen  (Königreich).  Die  amtshauptmannschaftlichen  Bezirke  und  die  eigene
Bezirke  bildenden  Städte.
4.  Württemberg.  Die  Oberamtsbezirke  und  der  Stadtdirektionsbezirk
o  Stuttgart.
5.  Baden.  Die  Amtsbezirke.
6.  Hessen.  Die  Kreise.
7.  Mecklenburg-Schwerin.  Besondere  Verbände  sind  nicht  gebildet.
8.  Sachsen  (Großherzogthum).  Die  Verwaltungsbezirke.
9.  Mecklenburg-Strelitz.  Besondere  Verbände  sind  nicht  gebildet.
10.  Oldenburg.  Im  Herzogthum  Oldenburg:  «
die  Amtsverbände,
im  Fürstenthum  Birkenfeld:
die  Bürgermeistereien,
im  Fürstenthum  Lübeck:
die  Gesammtheit  der  Gemeinden  des  Fürstenthums.

11.  Braunschweig.  Die  Kreiskommunalverbände.
12.  Sachsen-Meiningen.  Die  Kreise.
13.  Sachsen-Altenburg.  Die  Losungsbezirke  Altenburg,  Schmölln  und  Roda.
14.  Sachsen-Coburg  und  Gotha.]  Die  Kreise.
15.  Anhalt.  Die  Kreise.
16.Schwarzburg-Sondershausen.  Der  unterherrschaftliche  Landestheil  und  der  oberherrschaftliche
  Landestheil.
17.  Schwarzburg-Rudolstadt.Besondere  Verbände  sind  nicht  gebildet.
18.  Waldeck.  Die  Kreise.
19.  Reuß  älterer  Linie.  Die  Stadt  Greiz,  die  Stadt  Zeulenroda,  das  platte
Land.
20.  Reuß  jüngerer  Linie.  Die  Landrathsamtsbezirke.
21.  Schaumburg-Lippe.  Besondere  Verbände  sind  nicht  gebildet.
22.  Lippe.  Desgleichen.
23.  Lübeck.  Desgleichen.
24.  Bremen.  Desgleichen.
25.  Hamburg.  Desgleichen.
26.  Elsaß-Lothringen.  Die  Kreise.
        <pb n="357" />
        Verze

—  343  —

de

ichniß

Beilage  C.

 

in  den  einzelnen  Bundesstaaten  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Gemeinden  (§§.  3—  15)
zuständigen  Behörden  für:  die  Entgegennahme  der  Anmeldung  von  Vergütungsansprüchen
(88.  20,  22),  die  Feststellung  der  zu  gewährenden  Vergütungen  (§.  33),  die  Entscheidung
über  Beschwerden  gegen  die  Feststellungsverfügungen  (§.  33)  und  die  Ausstellung  von
Anerkenntnissen  (§.  20).

..  ——  —

 

II.

-
"“

Bundesstaat.

Laufende  Nummer.

III.

Die  Anmeldung  der
Ansprüche  und  die  zu
deren  Begründung  beizubringenden
  Beweisstücke
  haben  entgegenzunehmen



IV.

Die  Prüfung  und

Feststellung  der

Ansprüche  erfolgt
durch

V.

Ueber  etwaige
Beschwerden  gegen
die  Feststellungsverfügungen
  wird
entschieden  durch

VI.

Die
Anerkenntnisse
werden  ausgestellt
durch

 

Preußen.

—

2.  Bayern.

3.  Sachsen
(Königreich).

 

 

Auf  dem  Lande  die
Landräthe,

in  der  Provinz  Westfalen
  die  Amtmänner,

in  der  Rheinprovinz
die  Landbürgermeister.

In  den  Städten  die
Magistrate  bezw.  Bürgermeister
  (in  der  Provinz
Hannover  nur  soweit
es  sich  um  selbständige
Städte  handelt).

In  der  Provinz  Westfalen
  die  Bürgermeister
in  den  Städten,  die
Amtmänner  auf  dem
platten  Lande.

In  der  Rheinprovinz
die  Bürgermeister.

In  den  Hohenzollernschen
  Landen  die  Ortsbehörden.


Im  Herzogthum
Lauenburg  die  Landvögte.


Die  Distrikts-Verwaltungsbehörden
  (Bezirksämter
  und  unmittelbare
Magistrate).

Die  Amtshauptmannschaften,
  in  den  Städten
Dresden,  Leipzig  und
Chemnitz  besondere
Kommissare.

 

Die  Regierungs-Präsidenten.


Die  Kreisregierungen
bezw.  bei  denselben  zu
bildende  besondere  Kommissionen.


Die  Kreishauptmannschaften
  unter  Hinzutritt
besonderer  Kommissare.

 

Die  Königlichen  Ministerien
  des  Innern  und
des  Krieges.

Das  Königliche
Staatsministerium  des
Innern  und  das  Königliche
  Kriegsministerium.

Das  Königliche
Kriegsministerium.

 

Die  Regierungs-Präsidenten.


Die  Kreisregierungen
bezw.  bei  denselben  zu
bildende  besondere  Kommissionen.


Die  Kreishauptleute.
        <pb n="358" />
        1.  II.  III.  IV.  V.  VI.

8  Die  Anmeldung  der  ·

S  As-·  Die  Prüfung  und  Ueber  etwaige  Die

—  nsprüche  und  die  zu  Beschwerden  gegen

S  deren  Begründung  bei-  Feststellung  der  Z„  Anerkenntnisse

Bundesstaat.  .  .  »  die  Feststellungs-2

  zubringenden  Beweis-  Ansprüche  erfolgt  ..  .  werden  ausgestellt

3  *  verfügungen  wird

"  stücke  haben  entgegen-  durch  =  durch

z  zunehmen  entschieden  durch

G

4.  Württemberg.  Die  Oberämter  und  Die  Kreisregierungen.  Das  Königliche  Mi-.  Die  Kreisregierungen.

die  Stadtdirektion  Stutt-  nisterium  des  Innern.
gart.

5.  Baden.  Die  Bezirksämter.  Eine  besondere  Kom=  Das  Großherzoglichine  besondere  Kommission
  des  Großherzog-Ministerium  des  Innern.  mission  des  Großherzoglichen
  Ministeriums  des  lichen  Ministeriums  des
Innern.  Innern.

6.  Hessen.  Die  Kreisämter.  Die  Großherzoglichen!  Das  GroßherzoglichekDie  Großherzoglichen
Provinzialdirektionen.  Ministerium  des  Innern  Provinzialdirektionen.

und  der  Justiz.

7.Mecklenburg-Schwerin.  Die  Kommissare  der  Das  Großherzoglichei  Das  Großherzoglichei  Das  Großherzogliche

12  Aushebungsbezirke.  Ministerium  des  Innern.  Staatsministerium.  Ministerium  des  Innern.

8.Sachsen  (Großherzog-  Die  Bezirksdirektoren.]  Die  Bezirksdirektoren,]  Das  Großherzoglichee  Das  Großhergogliche
thum).  Staatsministerium,  De-Staatsministerium,  Departement

  des  Innern.  partement  des  Innern.

9.  Mecklenburg-Strelitz.  Die  Kreiskommis=  Die  Großherzogliche  Das  Großherzogliche  Die  Grohhergogliche

sariate.  Landesregierung.  Staatsministerium.  Landesregierung.

10.  Oldenburg.  Im  Herzogthum  Ol--Das  Großherzogliche  Das  Großherzogliche  Das  Großherzogliche

denburg:  Staatsministerium,  De=  Staatsministerium.  Staatsministerium,  Dedie
  Aemter  und  die  partement  der  Justiz;  partement  der  Justiz,
Magistrate  der  Städte  in  den  Fürstenthümern  bezw.  die  Regierungen  zu
I.  Klasse,  Z  Lübeck  und  Birkenfeld  Eutin  und  Birkenfeld.
im  Fürstenthum  Lübeck:  die  Regierungen  zu
die  Regierung,  bezw.Eutin  und  Birkenfeld.
für  die  Stadtgemeinde
Eutin:  der  Stadtmagistrat,

im  Fürstenthum  Birkenfeld:


die  Bürgermeister.

11.  Braunschweig.  Die  Kreisdirektionen,.,  Das  Herzogliche  Daas  Herzogliche  Das  Herzogliche  Fi-Finanzkollegium.
  Staatsministerium.  nanzkollegium.

12.  Sachsen-Meiningen.  Die  Landräthe.  Das  Herzogliche  Das  Herzogliche  Das  Herzgogliche
Staatsministerium,  Ab--Staatsministerium.  Staatsministerium,  Abtheilung
  des  Innern.  theilung  des  Innern.

i3.  Sachsen-Altenburg.  Die  Landrathsämter.]  Das  Herzogliche  Minil!  Das  Herzogliche  MinilDas  Herzogliche  Misterium,
  Abtheilung  des  sterium.  nisterium,  Abtheilung
Innern.  des  Innern.

14.  Sachsen-Coburg  und  Die  Landrathsämteréine  besondere  Kom-  Das  Herzogliches  Das  Hergogliche

Gotha.  mission.  Staatsministerium.  Staatsministerium.

16.  Anhalt.  Die  Kreisdirektionen.)  Die  Herzogliche  Re-Das  Herzogliches  Die  Herzogliche  Regierung,
  Abtheilung  des  Staatsministerium.  gierung,  Abtheilung  des
Innern.  Innern.
        <pb n="359" />
        345

 

 

 

l.  II  III.  IV.  V.  VI.
8  Die  Anmeldung  der  elwa:
is  d  Die  Prüfung  und  Ueber  etwaige  Die
z  Ansprüche  und  die  zu  Beschwerden  gegen  .
-  deren  Begründung  bei-  Feststellung  der  ·  Anerkenntnisse
s  Bundesstaat.  .  .  »  .  dkeFeststeIIungs-  .
»  zubringenden  Beweis-  Ansprüche  erfolgt  ..  ·.  werden  ausgestellt
S  ..  verfügungen  wird
*  stücke  haben  entgegen-  durch  3  durch
*  zunehmen  entschieden  durch
Ei  *
16.Schwarzburg-Sonders-  Die  Landräthe.  Die  Landräthe.  Das  Fürstliche  Mini-Das  Fürstliche  Mihausen.
  sterium,  Abtheilung  des  nisterium,  Abtheilung  des
Innern.  Innern.
17.%Schwarzburg-Rudol-  Die  Landrathsämter,  Die  Landrathsämter.  Das  Fürstliche  Mini--'!  Das  Fürstliche  Mistadt.
  sterium.  misterium.
18.  Waldeck.  Die  Kreisamtmänner.  Die  Kreisamtmänner.]  Den  Landesdirektor.  Den  Landesdirektor.
19.  Reuß  äzlterer  Linie.  Das  Fürstliche  Land-Das  Fürstliche  Land--Die  Fürstliche  LandessDie  Fürstliche  Landesrathsamt.
  rathsamt.  regierung.  regierung.
20.Reuß  jüngerer  Linie.  Die  Landrathsämter.  Das  Fürstliche  Mini.-  Das  Fürstliche  Minil4Das  Fürstliche  Misterium,
  Abtheilung  für  sterium.  nisterium.
das  Innere.
21.  Schaumburg-Lippe.  Die  Landrathsämter  Die  Landrathsämter  Das  Fürstliche  MiniDas  Fürstliche  Miund
  Magistrate.  und  Magistrate.  sterium.  nisterium.
22.  Lippe.  Die  Verwaltungsämter  Die  Fürstliche  Regie=  Das  Fürstliche  Ka-  Die  Fürstliche  Reund
  Magistrate.  rung.  binetsministerium.  gierung.
23.  Lübeck.  Die  Militärkommise  Die  Militärkommise,  Den  Spenat.  Den  Senat.
sion  des  Senats.  sion  des  Senats.
24.  Bremen.  Die  Central-Ouartier-Die  Central-Quartier-Den  Senuat.  Die  Militärkommission
deputation.  deputation.  des  Senats.
26.  Hamburg.  Die  Finanzdeputa--  Die  Finanzdeputa-]  Den  Senat.  Die  Finanzdeputation.
tion;  in  der  Landherr-  tion.
schaft  Ritzebüttel  der
Amtsverwalter.
26.  Elsaß-Lothringen.  Die  Kreisdirektoren  Die  Bezirkspräsil  Das  Ministerium.  Die  Bezirkspräsidenten.
bezw.  die  Polizeidirek=  denten.

 

 

toren.
        <pb n="360" />
        3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .
.  .  Einnahme  Differenz
Einnahme  beträgt  ·  .
der  Etatzjahes  bis  Bleiben  Zeitraum  nr  -
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +mehr
Einnahmen.  bengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
#  #  A  A  A.
1.  2.  3.  4.  l  5.  6.
Zölle  82  756  332  206  834  82  549  498  73  564  775  +  8984  723
Tabacksteuer  2250  954  13  881  2237  073  2202  220  —  34  853
Zuckersteuer  21  474  175  5228  286  16  245  889  14  856  573  +  13389  316
Salzstener  9244  746  2  468  9242.278  9120  321  +  121  957
Masschbottch.  und  Branntweinmaterialsteuer  5899  928  2  292  497  3  607  431  2  665  799  —+  941  632
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu—
schlag  zu  derselben  .  28  787  561  25  874  28  761  667  28  076  o83  685  604
Brausteuer  .  6  911  463  2  410  6  909  053  6  951276  —  42  223
Uebergangsabgabe  von  Bier  863  940  —  863  940  872  004—  8  154
Summe  158  189  099  7772250  150  416  849  138  309  141  +  12  107  708
Spielkartenstemnpel.  —  —  253  646  236  429  17217
Wechselstempelsteuer  —  —  2  049  177  2:007  538  41  639
Stempe  ssteuer  für
a)  Werthpapiere  —  2026012  885  714  +  1  140  298
B¾  Haul  u.  Fwersftige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  2909  930  2229  803+  680  127
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  719  157  582  804  —  136  353
Staatslotterien  —  —  809  456  833  066  —  23  600
Post-  und  Telegraphen.  „Verwaltung  —  —  63  972  e600  61  007  2606  4  208965394
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  1571100015159000«)-I-552000

 

")DiedesinitiveEinnahmestelltesichimVorjahreum370425»z-höher

 

 

AnmerkungDIezurRetchskassegelangteöstEmnahmeabzugltchderAusfuhrBekgutungenundBerwaltungss
kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juni  1894:

 

 

 

 

 

;  Ist-Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  d  ensrenhe  i  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlufse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  ri  —  weniger
—  AM.  A
1.  2.  3.  4.
Zölll  72  828  725  66  055  697  +  6  773  028
Tabacksteuer  2274.260  1948  538  +  325  722
Zuckersteuer  22  124  337  18270  117  +  3854220
Salzsteuier  10  129  192  10  092  842  *  36  350
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  .  5  674  069  5247  106  +—  426  963
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  dechelben.  .  24464301  25  805  239  —  1340  938
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  6  607  690  6  650  135  —  42  445
Summe  144  102  574  134  069  674  +  10  032  900
Spielkartenstempel.  ...  327  189  324  649  +  2540
        <pb n="361" />
        347

4.  Polizei

=  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Damm
2  —  »  Grund  des
2  B  Ausweisung  Ausweisunge
r  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
#
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Johann  Böhm,  geboren  am  26.  Februar  1840  zu  Münzverbrechen  Königlich  sächsische  Kreis.  11.  Mai  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Schlaggenwald  bei  Eger,  Böhmen,  (2  Jahre  6  Monate/hauptmannschaft
Zuchthaus,  laut  Er.  Zwickau,
kenntniß  vom  5.  Februar
  1892),
2.  Johann  Gottlieb  geboren  am  5.  August  1857  zu  Kuklena  schwere  Urkunden=  Königlich  preußischer  Re-28.  Mai  d.  J.
Weidner,  Kauf-  bei  Königgrätz,  Böhmen,  ortsangehörig  fälschung  r2c.  (3  Jahre  gierungs  =  Präsident  zu
mann,  ebendaselbst,  Zuchthaus,  laut  Er.]  Lüneburg,
kenntniß  vom  1.  Juni
1891),
b)  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  [Alexander  Gerajski,  geboren  am  12.  Februar  1865  zu  War.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.|30.  Juni  d.  J.
Tischlergeselle,  schau,  Polen,  ortsangehörig  eben.]  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
daselbst,  Oppeln,
4.  Andreas  Klimo,  38  Jahre  alt,  geboren  zu  Mährisch--desgleichen,  derselbe,  21.  Juni  d.  J.
Arbeiter,.  Ostrau,  Oesterreich,  österreichischer
Staatsangehöriger,
5.  Florenz  Metz,  geboren  am  8.  März  1846  zu  Dinsheim,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-10.  Juli  d.  J.
Arbeiter,  Kreis  Molsheim,  Eljaß-Lothringen,  sident  zu  Straßburg,
französischer  Staatsangehöriger,
6.  Johann  Pöschinger,  geboren  am  14.  April  1857  zu  Schwechat]Landstreichen,  AngabeKöniglich  bayerisches  Be-4.  Juli  d.  V.
Metzger,  bei  Wien,  ortsangehörig  zu  Mettmach,  falschen  Namens  und  zirksamt  Wasserburg,
Bezirk  Ried,  Ober-Oesterreich,  Führen  falscher  Legitimations-Papiere,

7.  Johann  Kantinus  geboren  am  14.  August  1857  zu  Bujakow,  Betteln  unter  Dro-Königlich  preußischer  Re-3.  Juli  d.  J.

Stafinsky  (Sztafinsky),
  Schneidergeselle,


 

Kreis  Biala,  Galizien,  ortsangehörig
ebendaselbst,

 

hungen  und  Führen
falschen  Namens,

 

 

gierungs  -  Präsident  zu
Liegniy,

 

 

 

Berlin,  Carl  Hepymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="362" />
        <pb n="363" />
        —  349  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

—

 

Reichsamt  des  Innern.

——————————————

Zu  beitehen  durch  alle  Postanstalten  und  guchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  August  1894.  32.
alt:  1.  ".  .  «  3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Anerkennung  ausländischer

#  1.  Konstlot  Wesen:  Exezuatur  Shelstng  Prüfungszeichen  für  Handfeuerwaffen  im  Deutschen

2  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  für  4.  Velhe,  siesen  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
die  deutsche  Handelsmarine  für  1994  349  Reichsgebbkhkhett:  353

 

 

1.  Kon  fu  lat  =  Wesen.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Kehl  ernannten  Herrn  Edward  J.  Prickett
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine
  auf  das  Jahr  1894“"  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  soeben  erschienen
und  im  Buchhandel  zum  Preise  von  7  J¼“  für  das  Exemplar  zu  beziehen.  Das  Buch  wird  den  Reichsund
  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern  zum  Preise  von  5,,5  JN  für  das
Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.

 

58
        <pb n="364" />
        —  350  —

3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Anerkennung  ausländischer  Prüfungszeichen  für  Handfeuerwaffen  im  Deutschen  Reich.

 

Nachdem  der  Bundesrath  auf  Grund  des  §.  6  Absatz  2  des  Gesetzes  vom  19.  Mai  1891  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  109)  beschlossen  hat,  die  Prüfungszeichen  der  „Cunmakers  Company“  in  London  sowie  des
„Proof  House“  in  Birmingham  für  Handfeuerwaffen  als  den  inländischen  gleichwerthig  anzuerkennen,
werden  die  Zeichen  der  von  diesen  englischen  Anstalten  geprüften,  in  Deutschland  zugelassenen  Handfeuerwaffen
  nachstehend  bekannt  gemacht.

Es  tragen  Handfeuerwaffen,  welche  geprüft  sind

I.  von  der  Gunmakers  Company  in  London,  folgende  Zeichen:
1.  die  einläufigen  Vorderlader-Jagdflinten  mit  glatter  Bohrung
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  #  12  ##0,  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  12,
auf  einläufigen  Jagdflinten  von  großem  Kaliber  die  Zeichen  e####  —#  Oc,
auf  den  Schwanzschrauben  einläufiger  gezogener  Flinten  noch  die  Zeichen  —##
2.  die  einläufigen  Hinterlader-Jagdflinten
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  ##  #2  -—8  D  O—  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  12,
und  die  Patronen-Nummer  in  einem  Rhombus  wie  O,
auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  —8#;
3.  die  doppelläufigen  Vorderlader-Jagdflinten
auf  den  Läufen  die  Zeichen  ##—#  2  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  12,
auf  den  Schwanzschrauben  das  Zeichen  —6#
4.  die  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten
auf  den  Läufen  die  Zeichen  #  #2  —  S  ,  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  #,
und  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  —
5.  die  einläufigen  und  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten  mit  glatter  Chokebohrung

die  unter  Nr.  2  beziehungsweise  Nr.  4  angegebenen  Marken  und  auf  den  Läufen  die
Bezeichnung  „cnokt“;

6.  die  einläufigen  und  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten  mit  ganz  oder  theilweise  gezogener
Chokebohrung
die  unter  Nr.  2  beziehungsweise  Nr.  4  angegebenen  Marken  auf  den  Läufen  und  dazu  die
Bezeichnung  „8  cho#“
7.  die  Revolver
auf  der  Trommel  (Kammer)  und  auf  dem  Lauf  die  Zeichen  —S  S##;

8.  die  einläufigen  Hinterlader-Pistolen  mit  glatter  Bohrung

auf  dem  Lauf  die  Zeichen  —  O  und  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  —9;
9.  die  doppelläufigen  Vorderlader-Pistolen  mit  glatter  Bohrung

auf  den  Läufen  die  Zeichen  G#  #  und  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  —9
        <pb n="365" />
        —  351  —

10.  die  doppelläufigen  Hinterlader-Pistolen  mit  glatter  Bohrung
auf  den  Läufen  die  Zeichen  —  zund  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  —8

11.  die  Taschenpistolen,  Terzerole  und  ähnlichen  Waffen  mit  glatter  Bohrung
auf  den  Läufen  die  Zeichen  —  #äund  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  —#

12.  die  Hinterlader-Pistolen  aus  Gußeisen
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  —  O&amp;amp;  und  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  -—#

13.  die  Karabiner  (Expreßbüchsen)
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  e##e  —##  #  577  el,  das  Kaliber  in  Zollen  mit  den  Zeichen

57)  et  und  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  —9

14.  Vorderlader-Flinten  jeder  Art,  welche  auf  Verlangen  nur  der  ersten  oder  schweren  Prüfung  im
fertigen  Zustande  unterworfen  werden,

auf  dem  Lauf  das  Zeichen  ?  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  12.

II.  vom  Proof  House  in  Birmingham,  folgende  Zeichen:

1.  die  einläufigen  Vorderlader-Jagdflinten  mit  glatter  Bohrung
«  w
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  W  n  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  u#,
L  □
«  w
auf  einläufigen  Jagdflinten  von  großem  Kaliber  die  Zeichen  -  2  4  *#
9  —
auf  den  Schwanzschrauben  einläufiger  gezogener  Flinten  noch  die  Zeichen  ½5

2.  die  einläufigen  Hinterlader-Jagdflinten

.,  ⁊
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  S#S#.  12  2#  *  O.  das  Kaliber  in  Zahlen
—

wie  12,  und  die  Patronen-Nummer  in  einem  Rhombus  wie  S,

auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  E#
3.  die  doppelläufigen  Vorderlader-Jagdflinten
auf  den  Läufen  die  Zeichen  #  2#  12.  *  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  12,
V  —□
auf  den  Schwanzschrauben  das  Zeichen  □
4.  die  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten

"„  3  3  2—  2  —  6
auf  den  Läufen  die  Zeichen  #t  12  W  *  O,  das  Kaliber  in  Zahlen
·□D

wie  12,  und  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  2#

58“
        <pb n="366" />
        10.

11.

12.

13.

—  352  —

die  einläufigen  und  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten  mit  glatter  Chokebohrung

die  unter  Nr.  2  beziehungsweise  Nr.  4  angegebenen  Marken  und  auf  den  Läufen  die  Bezeichnung
  „###

die  einläufigen  und  doppelläufigen  Hinterlader-Jagdflinten  mit  ganz  oder  theilweise  gezogener
Chokebohrung
die  unter  Nr.  2  und  Nr.  4  angeführten  Marken  und  dazu  die  Bezeichnung  ###  choe“;

.  die  Revolver

s
auf  der  Trommel  (Kammer)  die  Zeichen  5##  0W
□

.  die  einläufigen  Hinterlader-Pistolen  mit  glatter  Bohrung

□#
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  2  42  *  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  42,  und  auf
V  □

dem  Verschluß  das  Zeichen  r*r

die  doppelläufigen  Vorderlader-Pistolen  mit  glatter  Bohrung
«  w
auf  den  Läufen  die  Zeichen  W  42  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  42,  und  auf
.
der  Schwanzschraube  das  Zeichen  a
die  doppelläufigen  Hinterlader-Pistolen  mit  glatter  Bohrung
auf  den  Läufen  die  Zeichen  27#  50  *  ,  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  50,  und  auf
—
dem  Verschluß  das  Zeichen  #

die  Taschenpistolen,  Terzerole  und  ähnlichen  Waffen  mit  glatter  Bohrung
□#
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  ä55o  *  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  50,  und  auf

dem  Verschluß  das  Zeichen  “

die  Hinterlader-Pistolen  aus  Gußeisen
auf  dem  Lauf  die  Zeichen  —  a50  *  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  50,  und  auf
—
dem  Verschluß  das  Zeichen  (##
die  Karabiner  (Expreßbüchsen)

auf  dem  Lauf  die  Zeichen  -  3##  *  500  Kl,  das  Kaliber  in  Zollen  mit
□

Zeichen  wie  soo  ex,  und  auf  dem  Verschluß  das  Zeichen  W
        <pb n="367" />
        353

14.  Vorderlader-Flinten  jeder  Art,  welche  auf  Verlangen  nur  der  ersten  oder  schweren  Prüfung
im  fertigen  Zustande  unterworfen  sind,

auf  dem  Lauf  das  Zeichen  12  Se  das  Kaliber  in  Zahlen  wie  12.

Berlin,  den  30.  Juni  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  —  Grund  des
2  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungsr
  der  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
·□
1.  2.  I  Z.  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  John  Driscoll,  geboren  am  9.  Januar  1859  zu  London,  schwerer  Diebstahl  Polizeibehörde  zu  Ham.]16.  Juli  d.  J.
Heizer,  englischer  Staatsangehöriger,  (1  Jahr  Zuchthaus,  burg,
·  laut  Erkenntniß  vom
10.  Juli  1893),
2.  Adolf  Fischer,  geboren  am  1.  April  1857  zu  Men,  wiederholter  Versuch  Königlich  preußischer  Re-14.  März  d.  J.
Kaufmann,  doczydza,  Gouvernement  Czedlitz,  Polen,  des  Bandendiebstahls  gierungs  =  Präsident  zu
nordamerikanischer  Staatsangehörigerr,!  Jahr  3  Monate]  Posen,
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  1.  Mai
1893),
b)  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Karl  Heinrich  Grie-geboren  am  28.  November  1867  zu  Betteln,  Polizeibehörde  zu  Ham-  17.  Juli  d.  J.
der,  Schlächterge.  Basel,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  Dieg-  urg,
selle,  -  ten,  Kanton  Baselland,
4.  Peler  Christian  Jen-geboren  am  28.  Oktober  1872  zu  Struer,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi=  20.  Juli  d.  J.
sen,  Bäckergeselle,  Kreis  Jütland,  Dänemark,  dänischer  dent  zu  Straßburg,
Staatsangehöriger,
5.|  Alois  Kirchebner,  sgeboren  im  April  1864  zu  Mühlau,  Landstreichen,  Betteln,  Stadtmagistrat  Kempten,  28.  Juni  d.  J.
Zimmermann,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  ortsangehörig  falsche  Namensan=  Bayern,
zu  Götzens,  ebendaselbst,  gabe  und  Führung  falscher
  Legitimationspapiere
  u.  s.  w.,
6.  Mathias  Sprenger,  geboren  am  13.  September  1843  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  30.  Juni  d.  J.
Viehwärter,  Kapfing,  Tirol,  slene  Präsident  zu
achen,
7.]  Rudolf  (Josef)  Thum,  geboren  im  Jahre  1871  zu  Reichenberg,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re-19.  Juli  d.  I.
Fleischer,  Böhmen,  und  Betrug,  gierungs  .Präsident  zu
reslau,
8.]  Samuel  Zeisel,  geboren  am  4.  Juli  1856  zu  Lomnitz,  Landstreichen  und  Ge-  Großherzoglich  badischer23.  Juli  d.  J.
Handelsmann,  Bezirk  Brünn,  Mähren,  ortsangehörig  brauch  falscher  Legi  Landeskommissär  zu

 

 

 

ebendaselbst,

 

 

timationspapiere,

 

 

 

Freiburg,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="368" />
        <pb n="369" />
        —  355  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

—

Reichsamt  des  Innern.

——

 

 

Zu  bezsiehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchbandlunnen.

 

               

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  10.  August  1894.  R  33.
Inhalt:  1.  Kousulat-Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vor-  3  en-  *  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ene
..  Q„  (K  n„  «  Juli  ..  —
nahme  von  Civilstands-Akten;  Exequatur  Ertbeilung  4.  Vol-  und  Steuer  F  Wesen:  Verseuerung  imändischer
Werthpapiere  358
2.  Marine,  und  Schiffahrt  Erscheinen  de  des  Nautischen  Fah  5.  Polizei-Wesen:  asweisung  von  Ausländern  aus  dem
uchs  für  das  Jahr1  -  -  Reichsgebiet....  ........358

 

 

l.Konsulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Gesandten  Freiherrn  von  Plessen  in  Athen  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  für  die  Dauer  der  gegenwärtigen  Beurlaubung  des  dortigen  Kaiserlichen  Konsuls  die  Er—
mächtigung  ertheilt  worden,  innerhalb  seines  Amtsbereichs  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichs—
angehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Buenos  Aires  beschäftigten  Vize-Konsul  Mertens  ist  auf  Grund
des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  Behinderung  des  Kaiserlichen  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen
zu  beurkunden.

Dem  zum  Peruanischen  Vize-Konsul  in  Bremen  ernannten  Herrn  Ferdinand  Westhoff  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.
Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1897  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“"  in  Berlin  soeben  erschienen.
Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung,  sowie  den  Wiederverkäufern
  zum  Preise  von  1,.5  Mark  für  das  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum
Preise  von  1,50  Mark  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

 

59
        <pb n="370" />
        356

3.  Banuk-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
·  Ver-·
  ·  Verl
  Bezeichnun  n  “  Senln  bindllch-  reen  %  bindlich.
.  z  Grund-  Reserve-  Noten-  egen  nge.  %  fällige  hegen,  beiten  Gegen  Sonstige  gen  Summe  Gegen  tein
der  Kapital  ds  30.  Juni  J  deckte  30.  Juni  Ver  30.  Junismit  30.  Juni  30.  Juni  der  30.  Juni  welterge.
2  Banken.  apital.  Bonde,  umlauf,  1894.  Mete.180.  nd14h.  18694.  Kündi.  1804.  sVassiva.  1894.  Laffta.  1894.|62benen
—  gungs-  inlän-2
  keiten.  fri  dischen
rist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  0001  30000  998  004  -  1111841  33  300  -  140  097  517  052  +  39  586  —  12  582/—  463s1  677  638.—  72061  —
2Städtische  Bank  zu  Breslauns  3000  600%  1100—  1——  —  129  3405—  425  32  —  7  7  –  437  134
3  Frankfurter  Bank-  18  000  48001  11947  -  7271  6185  —  9501  7932*  4  15841  14762  +  727  427—  139  57868  +  3  177  954
4  Bayerische  Notenbank  7500  1  8163294—  172527842  —  467  8  970|M  47—  2  131—  84483714—  2102  894
5.Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  4  *  45  140  —  8  4500  14  *  —  487444150  2651  4  405  2503  665—  38  109  102  —  8636  1  810
6  Württembergische  Notenbank  9000  759924512  529  9957.—  961  3283  +—  716  18—  67  447—  38  019+  1215  1  021
7  Badische  Bank  9000  1  6599  14185+  129  8  %  %  2875  +  127  —  390|  46  28109—+—  302  938
8  Bank  für  Süddeutschland  15672  1  789  12477—  10  07387  —  461  99.|—  7  507—  61  30544—+—  44  1364
.
9Braunschweigische  Bank.  10  500  661  2  655—  280  1  894  u  2690  649  1285+  257  156—  11947  —  113  1  016
1  l  l
«
Zusammen  222  6746721|1  172  323  —  119  719  109  494—147  026557  198  +39  4  33  965/+  29955  17337—  1066|2  050  217—  78  r  8  151
c  !

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

100  A∆  =  839  765  500  K.

500  20  443  500  K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
1000  .  —  310756  500  M(.  -  1,  2,  3).

Zu  Spalte  9  Nr.  3*:  Darunter  131000  AM  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

9  8:  "  91  69  4  Gulden=  und  Thalernoten.

Zu  Spalte  5"7:  Davon  in  Abschnitten  zu
        <pb n="371" />
        Wesen.

banken  Ende  Juli  1894

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1894.
auf  tausend  Mark.)

357

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aeti#a.
.  Z
Metag.  Gegen,Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  z
30.  Juni  J  kafsen-  30.  Juni  anderer  30.  Juni  Wechsel.  30.  Juni  Lombard.  30.  Juni  s  Effekten.  30.  Juni  tii  30.  Juni  der  30.  Juni
Bestand,  1894.  scheine.  1804.  Banten.  1804.  1894.  1894.  1894.iioa189.Afl  1894.
-
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134.
926  589  +27223  26  043+—  509  12  072  +  1181  565  171  54515  80  367—29  734  6  980  —  753  60  218—  16  09021677440  —–  72181|11
l
406  178  —  —  —  —  4444  246  2379  —  3177  —  47  4  7  7276  —  438|2
4500  554  27  3  1  23444  1126  34  650  8  1  472  8  811—  251  5856—  226  3416+  514  58  4966  +  3186  3
31  9  +  6504  52  —  8  3491  —  1754  43  880  —  9174  2406  +  85  1511  34  1726  99  83  714—  21024
20  798.  347  475  143  9570  4066  67847—  3894  3943  —  658  428—  589  6041  4  81  109  102  —  863615
11461  —  395  kvy  +  3  3017|#  1  017  21  671.  652  1  124  5  8  —  661  —  67  38  01090+  1215|
5  +  539  16—  2  198  —  84  19078  —  361  782  9  177—½  35  2519  166  28  100—.  3027
4552.  +  246  25  4  12  513  +  193  16  001  286  1570  —  373  4451  4  89  3  34+—  163  30  544  4418
en  +  36  46—  29  413.—  28  4654  607  19100—  509  408  ·  6  10  2774  79  18  130—  6219
i
1006227  4209232  26  761.  +  683  30  1388  —  24155  777495  —  57545  103  413  —  31  803  18  510  —  1492  88  241/  —  15208  2050  830  –  7854

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

597
        <pb n="372" />
        358  —
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Juli  d.  J.  beschlossen,

daß  inländische,  vor  dem  1.  Mai  1894  vorschriftsmäßig  versteuerte  Werthpapiere  einer  weiteren
Abgabe  nicht  unterliegen.  «

 

5.Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stank  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  —  —  Grund  „  des
7  der  Bestrafu  Uusweisung  Ausweisungs
S  er  Bestrafung.  «
der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
gewies  beschlufses.
1.  2.  .  4.  .  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Amadeus  Dario,  (eboren  am  8.  Juni  1850  zu  Brescello,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-27.  Juli  d.  J.
Tagner,  Provinz  Reggio  d'Emilla,  Italien,  sident  zu  Colmar,
italienischer  Staatsangehöriger,
2  a.  Georg  Englert,  geboren  am  22.  Juli  1856  zu  Lieben-Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-6.  Juni  d.  J.
Schuhmacher  und  stein,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  ortsan  Beleidigung,  hauptmannschaft  zu
Handarbeiter  und  gehörig  ebendaselbst,  Zwickau,
b.  dessen  Ehefrau  geboren  am  27.  November  1859  zu  Oels.  Landstreichen  und
Pauline  geborene  nitz  im  Voigtlande,  Sachsen,  ortsange.  Betteln,
Georgi,  hörig  zu  Liebenst  in,  Bö'men,
3.  Josefa  Jencik  geb.  geboren  am  18.  März  1864  zu  Iglau,  gewerbsmäßige  Un-  Königlich  bayerische  Poli-5.  Juli  d.  J.
Höfer,  Obersteigers.  Mähren,  ortsangehörig  zu  Krupa,  Be-ucht,  zei-Direktion  zu  München,
Ehefrau,  zirk  Böhmisch-Brod,
4.]  Moses  Labeschinski,geboren  am  2.  März  1876  zu  Grze=  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.16.  Juli  d.  J.
Bügler,  gorzew  bei  Kollo,  Polen,  russischer  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
Staatsangehöriger,  Potsdam,
5.  Julie  Maier,  Cigeboren  am  18.  Dezember  1866  zulgewerbsmäßige  Un=  Königlich  bayerische  Poli-  8.  Juli  d.  J.
garrenmacherin,  Schwaz,  Tirol,  ortsangehörig  zu  Steyr,  zucht,  zei-Direktion  zu  München,
ledig,  Ober-Oesterreich,
6.  Stefan  Missly,  geboren  am  20.  Dezember  1829  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  25.  Juli  d.  IJ.
Tagner,  Blodelsheim,  Ober-Elsaß,  französischer  Betteln,  dent  zu  Colmar,
Staatsangehöriger,
7.  Johann  Reitmeier,  geboren  im  Jahre  1845  zu  Neu-Prenneth.  desgleichen,  Stadtmagistrat  Kempten,  20.  Juli  d.  J.
Tischler  und  Tage  Bezirk  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig  Bayern,
löhner,  ebendaselbst,
8.  Josef  Thiele,  geboren  am  4.  Oktober  1848  zu  Schön-Betteln,  Großherzoglich  mecklen=  18.  Juli  d.  J.
Strumpfwirker,  linde,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  burgisches  Ministerium
des  Innern  zu  Schwerin,
9.  Stefan  Urdlauer  geboren  am  16.  März  1872  zu  Po=  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi=  25.  Juli  d.  J.
(Urlauer),  Tagner,  lischka,  Mähren,  österreichischer  Staats-  dent  zu  Straßburg,
angeböriger,
10.  Anton  Varnaß,  20  Jahre  alt,  geboren  zu  Zubert  bei  Landstreichen  und  derselbe,  25.  Juli  d.  J.
Rokis  zki,  Gouvernement  Kowno,  Ruß-  Betteln,
land,  russischer  Staatsangehöriger,

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="373" />
        —  359  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

i

Reichsamt  des  Innern.

1  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  August  1894.  S34.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Neues  Verzeichniß  der
Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civil-  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den  Anstands.
  Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  359  forderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten

2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  II.  Nachtrags  Gartenbau=  2c.  Anlagen  3060
zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
Handelemarine  mit  ihren  Unterscheidungs-  Signalen  für  1894;  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.  377
—  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  der  Entscheidungen  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  359  Reichsgebiet  ........  .  378

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Karlshamn  ist  der  Kammerschreiber  Karl  J.  Rydberg  zum
Konsular-Agenten  in  Ahus  bestellt  worden.

 

Dem  bei  dem  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  Genua  beschäftigten  Vize-Konsul  Kuntzen  ist  auf  Grund
des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  General-Konsulats  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  in  Fällen  der  Abwesenheit  oder  Behinderung  des  Kaiserlichen  General-Konsuls  bürgerlich
gültge  reheschließungen  zwischen  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Heirathen  von  solchen  zu
eurkunden.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  dem  Sitz  in  Bremen  ernannten  Herrn
George  Keenan  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  zweite  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1894  ist  erschienen.

 

Das  erste  Heft  des  XI.  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  2,50  Jx  zu  beziehen.  ·

 

60
        <pb n="374" />
        2.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

—  360  —

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  §.7  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1883  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  149)  wird  das  in  der  Bekanntmachung  vom  1.  Juli  1893  (Central-Blatt  Seite  210)  enthaltene
Verzeichniß  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,  welche  regelmäßigen  Untersuchungen
  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der  internationalen
Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  durch  das  nachfolgende  Verzeichniß  ersetzt.

 

 

 

12.Alsenz,  Bayern.
13.  Altenburg,  Sachsen-Altenburg.

 

14.  77  77
16.  „  „
16.  77  77
17.  77  77
18.  J77  77
19.  „  „
20.  77  77
21.  „  „
22.  77  77
23.  77  77
24.—  77  77
25.  1  77
26.  »  »
27.  11  77
28.  77  77

 

Lichtenberger,  Benjamin,  Handelsgärtnerei.

Bretschneider,  Fr.  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Düsterhöft,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.

Fasold,  H.,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Franz  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Franz  Julius,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Gottfried,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Richard  Karl,  Handelsgärtnerei.

Gerbig,  Friedrich  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Gerbig,  Otto,  Handelsgärtnerei.

Günther,  Abraham,  Handelsgärtnerei.

Kunze,  Franz,  in  Firma  J.  J.  Kunze,  Handelsgärtnerei.


Kunze,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Kunze,  Robert,  in  Firma  Kunze  und  Sohn,
Handelsgärtnerei.

Müller,  Louis,  Pachtgärtnerei.

Raubold,  Karl  Theodor,  Handelsgärtnerei.

Rinnebach,  Berthold  und  Rudolf,  Gebrüder,
Gärtnerei.

 

S  Name  des  Besitzers

.  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.

Art  des  Grundstücks.

1.  Aachen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Janssen,  Math.,  Hausgarten.

2.  „  „  Kohnemann,  Joh.,  Gärtnerei.

3.  „  „  Piedboeuf,  E.,  Hausgarten.

4.  „  „  Schurig,  W.,  Gärtnerei.

5.  Aalen,  Württemberg.  Schmid,  Alois,  Handelsgärtnerei.

6.  Achbrücke,  Gemeinde  Reutin,  Haug,  Georg,  Handelsgärtnerei.
Bayern.

7.]Aeschach,  Bezirksamt  Lindau,  Brög,  Ludwig,  Handelsgärtnerei.
Bayern.

8.  ah  „  Buchner,  August,  Handelsgärtnerei.

9.  „  Flachs,  Johann  Georg,  Handelsgärtnerei.

10.  „  Sündermann,  Franz,  Gärtnerei.

11.  Allwind,  Gemeinde  Hoyern,  Schmid,  Martin,  Handelsgärtnerei.
Bayern.  «
        <pb n="375" />
        361

 

 

 

S  Name  des  Besitzers

—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.

29.  Altenburg,  Sachsen-Altenburg.  Rothe,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.

30.  „  „  Tillich,  Friedrich  Hermann,  Handelsgärtnerei.

31.  v„  „  Wassermann,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.

32.  AuchébeiCorny,  Elsaß-Lothringen.  Dausse.

.  Bayreuth,  Bayern.

 

Augsburg,  Bayern.

Aulnois,  Elsaß-Lothringen.
Baden-Baden,  Baden.

7y  ##

.  Barmbeck,  Hamburg.

77  77

Barmen,  Preußen,  Rheinprovinz.

77  77

77

77  77

.  Beiderwiese  (Bezirksamt  Passau),

Bayern.
Benrath,  Preußen,  Rheinprovinz.

Berlin,  Preußen.

7y  77

.  Bernsaadt,  Preußen,  Provinz

Schlesien.

Berthelsdorf  bei  Döbeln,  Königreich

  Sachsen.

Biethingen,  Bezirksamt  Konstanz,

Baden.
Böhlen  bei  Leipzig,  Königreich
Sachsen.

.Böhlitz-Ehrenberg  bei  Leipzig,

Königreich  Sachsen.

Boll  ,  Oberamt  Göppingen,
Württemberg.
.Bollweiler,  Elsaß-Lothringen.

77  #

77  77
Bonn,  Preußen,  Rheinprovinz.

77  77  #

Bornstedt  bei  Potsdam,  Preußen.

 

Schramm,  Richard,  Handelsgärtnerei.
Majérus.

Großherzogliche  Hofgärtnerei.

Leichtlin,  Max,  Gartenanlage.

Meier,  Herrmann,  Nachfolger  des  Franz  Sales
Meier,  Gärtnerei.

Vogel-Hartweg,  Gärtnerei.

Jessen  &amp;amp;  Wagner,  Handelsgärtnerei.

Kunst-und  Handelsgärtnereivormals  F.A.Riechers
&amp;amp;  Söhne,  Aktiengesellschaft.

Broegelmann,  H.,  Gartenanlage.

Dinslake,  H.,  Gartenanlage.

Heß,  W.,  Gartenanlage.

Freiberger,  Martin,  Handelsgärtnerei.

Herold,  Karl,  Handelsgärtnerei.

Seeser,  Peter,  Kunstgärtnerei.

Sterk,  Hieronymus,  Handelsgärtnerei.

Kuchenberg,  Baumschule.
Bauch,  H.,  Gärtnerei.
Lorberg,  Baumschule.

Schultz,  Gustav  A.,  Gärtnerei.
Barth,  Lehrer,  Baumschule.

Hermsdorf,  Kurt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Zolg,  Kajetan,  Obstbaumschule.

Richter,  Oskar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Fischer,  J.  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Tillich,  B.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Blumhardt,  Chr.,  Erben,  Baumschule  und  Gemüsezucht-Anstalt.


Baumann.

Gay.

Hérissé.

Block,  R.,  Gärtnerei.

Emmel,  Karl,  Gärtnerei.

Schmitz,  Peter,  Gärtnerei.

Zeimer,  Gärtnerei.

Zimmerstraße  16.

Leopoldstraße  11.

Boxhagenerstraße.
Oderbergerstraße.
Eckartsberg.

 

60“
        <pb n="376" />
        362

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
66.|  Brandenburg,  Preußen,  Provinz  Mangeot,  A.,  Baumschule.
Brandenburg.
67.  „  „  Riemschneider,  Baumschule.
68.|  Braunschweig.  Herzogliche  Landesbaumschule.
69.  Bremen.  Hellemann,  Heinrich  Carl  August,  Handelsgärtnerei
  und  Baumschule.
70.  v  Hunholt,  Friedrich  August,  Handelsgärtnerei
und  Baumschule.
71.  „  Karich,  Christian  Ludwig,  Handelsgärtnerei  und
Baumschule.
72.  Breslau,  Preußen,  Provinz  Dammann,  Wittwe,  Marie  geb.  Baum,  Baum-Katharinstraße.
Schlesien.  schule.
73.  „  „  Laqua,  Paul,  Baumschule.  Ohlauer  Chaussee  und
Wolfswinkel.
74.  „  „  Scholz  &amp;amp;  Schnabel,  Zwiebelkultur.  Altbüsterstraße.
75.|Breslau-Scheitnig,  Preußen,  Pro=  Laqua,  Reinhold,  Baumschule.
vinz  Schlesien.
76.  Caaschwitz,  Reuß  j.  L.  Patzer,  G.,  Handelsgärtnerei.
77.  „  Rittergutsgärtnerei  (F.  Pätzold).
78.  Cannstatt,  Württemberg.  Binter  und  Eblen,  Baumschulen.  Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
79.  „  «  Gaucher,  Nikolaus,  Baumschulen.  Ludwigsburgerstraße,
auf  der  Prag.
80.  nihes  Provinz  Hessen=  Hördemann,  Joh.,  Gärtnerei.
Nassau.  ·
81.«  «  Müller  &amp;amp;  Sauber,  Gärtnerei.
s  »  Wissenbach,  Gartenanlage.
83.  Charlottenburg,  Preußen,  ProvinzSchultze,  B.,  Gärtnerei.
Brandenburg.
84.Colditz,  Königreich  Sachsen.  Hegewald,  Gärtnerei.
85.  «  «  Michler,Robert,Gärtnerei.
86.Colmar,Elsaß-Lothringen.  Koenig,  Carl.
87.  «  »  Kürßner.
88.  Corny,  Elsaß-Lothringen.  Thill.
89.  Crefeld,  Preußen,  Rheinprovinz.  Dähne,  Eugen,  Gärtnerei.
90.  »  »  Empting,  Gebrüder,  Gärtnerei  und  Baumschule.
91.  »  »  Laurentius,  H.,  Wittwe,  Gärtnerei  und  Baumschule.

92.  »  »  Laurentius  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
93.  »  «  Moll,  Peter,  Gärtnerei  und  Baumschule.
94.  «  «  Pannenbecker,  H.,  Gärtnerei.
95.  „  »  Renard,  R.,  Gärinerei.
96.  „  «  Schröder,  Gärtnerei.
97.  „  «  Wiest,GärtnereiundBaumschule.
98.Cronberg,Preußen,Provinz  Eichenauer,  Christian,  Rosenpflanzung.

 

Hessen-Nassau.
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        —  363  —

 

S.  Name  des  Besitzers
--DOrut  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
99.  Cronberg,  Preußen,  Provinz  Huttenlehner,  Joh.,  Rosen=  und  Ziersträucher-Hessen-Nassau.
  pflanzung.
100.  Darmstadt,  Hessen.  Krick,  Konrad,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Blumenstraße  Nr.  115.
101.|Debschwitz,  Reuß  j.  L.  Lucas,  Albert,  Gärtnerei.
102.  »  »  Wesser,  Reinhold,  Gärtnerei.
103.|Degelstein,  Gemeinde  Hoyern,  Brög,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.
Bayern.
104.  Delitzsch,  Preußen,  Provinz  Sorhagen,  Baumschule.
Sachsen.
105.  Ditzingen,  Oberamt  Leonberg,  HBrecht,  Julius,  Baumschule.
Württemberg.
106.|  Dölitz  bei  Leipzig,  Königr.  Sachsen.  Fischer,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
107.  „  „  Schumann,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

108.  „  „  Wolf,  Fr.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
109.  Donzdorf,  Oberamt  Geislingen,  Schmid,  Paul,  Handelsgärtnerei.
Württemberg.
110.Dresden,  Königreich  Sachsen.  Beyer,  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
111.  „  „  Knöfel,  Gebrüder,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
112.  „  „  Lehmann,  verw.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
113.  »  »  Meurer,GottliebReinhard,Kunst-undHandelsgärtnerei.

114.  „  „  Mietzsch,  C.  W.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
115.  «  ,,  Nätzsch,  F.  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
116.  »  »  Thomas,  Johanne  Caroline,  verw.,  Handelsgärtnerei.

117.  „  »  Vetters,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
118.  „  S-Strehlen,  „  Hähnel,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
119.  „  „  Just,  Josef,  Landschafts-,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

120.  „  „  Köhler,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
121.  „  «  Müller,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
122.  „  »  Müller,  Rob.  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
123.  »  «  Raue,  Hermann  Christian,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

124.  »  »  Richter,  Heinrich  Albert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

125.  «  »  Ruschpler,  Paul,  Rosengärtnerei.
126.  «  »  Simmgen,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
127.  „  „  Wilke,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
128.  „  S-Striesen,  „  Barteldes,  Louis  Max,  Gärtnerei.
129.  »  «  Berg,  Ferdinand  August  Gustav,  Gärtnerei.
130.  »  »  Beyer,  Oskar,  Gärtnerei.
131.  „  „  Bley,  Ludwig  Philipp  F.,  Gärtnerei.
132.  „  „  Engelhardt,  Gustav  Adolf,  Gärtnerei.
133.  „  »  Fischer,  Gustav  Adolf,  Gärtnerei.
134.  „  »  Freudenberg,  Carl  Hermann,  Gärtnerei.  ·
        <pb n="378" />
        —  364  —

 

Name  des  Besitzers

 

 

 

 

-
2  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
135.  de  *  Striesen,  Königreich  Geißler,  Johannes  Guido,  Gärtnerei.
achsen.
136.  „  »  Geyer,  Felix  Curt  Benno,  Gärtnerei.
137.  »  »  Hartl,  Carl  Oskar,  Gärtnerei.
138.  „  „  Härtelt,  J.  C.  E.,  Gärtnerei.
139.  «  »  Hennicke,  Hermann,  Gärtnerei.
140.  «  »  Hofmann,  Herm  Ludwig  Robert,  Gärinerei.
141.  „  „  Kernert,  J.  C.  A.,  Gärinerei.
142.  »  »  Kuntze,  K.  J.,  Gärtnerei.
143.  „  »  Liebig,  Emil  Gerhard,  Gärtnerei.
144.  „  »  Manewald,  Carl  Friedrich,  Gärtnerei.
145.  »  »  Müller,  Richard  Heinrich,  Gärtnerei.
146.  »  «  Nagel,  Gust.  Max,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
147.  „  »  Olberg,  Friedrich  Otto,  Gärtnerei.
148.  „  „  Poscharsky,  Oskar  W.,  Baumschule.
149.  »  »  Renschka,  O.  Gottlieb  E.  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

150.  „  Richter,  Ludwig  Richard,  Gärtnerei.
151.  «  »  Richter,  Arwed  Albin,  Gärtnerei.
152.  »  »  Richter,  Eduard  Herm.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

153.  „  „  Seidel,  Traugott  Jakob  Hermann,  Gärtnerei.
154.  »  «  Stöckert,  Gottlob  H.,  Baumschule.
155.  »  »  Trauwitz,  Anna  Wlme.,  Handelsgärtnerei.
156.  »  «  Weißbach,  Robert,  Gärtnerei.
157.  „  „  Wirth  &amp;amp;  Ziegenbalg,  Gärtnerei.
158.  5  „  Zschau,  F.  Herm.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
159.  Ebingen,  Oberamt  Balingen,  ZJedele,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
Württemberg.
160.Eilbeck,  Hamburg.  Stange,  F.  JF.,  Dandelsgärtnerei.
„  „  Tümler,  C.  H.  T.,  Handelsgärtnerei.
161.  **  Großherzogthum  Schwabe,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
162.  Elberfeld,  Preußen,  Rheinprovinz.  Petry,  H.,  Gärtnerei.
163.  „  „  „  Scholten,  W.,  Gärtnerei.
164.Elster,  Bad,  bei  Oelsnitz,  König-Fleißner,  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
165.  „  «  Königliche  Anstaltsgärtnerei.
166.  5%  „  Nabel,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
167.  „  „  Scharf,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
168.  Eunil  Preußen,  Provinz  Hessen=  Schmitt,  Karl,  Rosenpflanzung.
Nassau.
169.  Ems,  Preußen,  Provinz  Hessen-Bars,  A.,  Gärtnerei  und  Baumschule.
Nassau.
170.  »  »  Barth,  Joh.,  Gärtnerei.
171.  „  „  Eisenbeis,  Heinrich,  Gärtnerei.
172.  »  »  Eisenbeis,  Joseph,  Söhne,  Gärtnerei.
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        365

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—.  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
173.Ems,  santußen,  Provinz  Hessen-Hoffrichter,  Paul,  Gärtnerei.
Nassau.
174.  „  „  Lefebre,  Chr.,  Gärtnerei.
175.  v  „  Schulz,  Christian,  Gartenanlage.
176.  „  „  Weiß,  Heinrich,  Gartenanlage.
177.  „  „  Wichtrich,  Rudolph,  Gärtnerei.
178.  „  „  Wurm,  Franz,  Gärtnerei.
179.  Eningen,  Oberamt  Reutlingen,  Rall,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei  und  Baum-Württemberg.
  schule.
180.  Eppendorf,  Hamburg.  Böttcher,  F.  W.,  Handelsgärtnerei.
181.  v  „  Dencker,  J.  D.,  Handelsgärtnerei.
182.  „  „  Harms,  Fr.,  Handelsgärtnerei.
183.  „  „  Heuer,  G.  C.  H.,  und  Stark,  H.  F.,  Handelsgärtnerei.

184.  „  „  Schirmer,  H.,  Handelsgärtnerei.
185.Erfurt,  Preußen,  Provinz  Sachsen.  Benary,  E.,  Gärtnerei.
186.  „  Chrestensen,  N.  L.,  Gärtnerei.
187.  „  Döppleb,  J.,  Gärtnerei.
188.  1,  „  Haage  &amp;amp;  Schmidt,  Gärtnerei.
18  „  Haage,  Fr.  Ad.  jun.,  Gärtnerei.
190.  „  Haage,  Fr.  Ant.,  Gärtnerei.
1911,  „  Halt,  C.,  Inhaber  H.  Godemann,  Baunschulen.
199.9  „  Heinemann,  F.  C.,  Gärtnerei.
1  %  „  Jühlke,  F.,  Nachfolger,  Inhaber  C.  Putz,
«  Gärtnerei.  «
194.»  »  Knopff,  O.  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
195  „  Kropp,  C.,  Gärtnerei.
16  »  Lorenz,  Chrn.,  Gärtnerei.
197.4  »  Neumann,R.,Baumschule.
198.,,  ,,  Pabst,CarlAlbert,Gärtnerei.
199.»  »  Petersein,  M.,  Gärtnerei.
200.„  „  Platz  &amp;amp;  Sohn,  C.,  Gärtnerei.
201.  „  Schmidt,  J.  C.,  Gärtnerei.
2020  „  Sturm,  Jacob,  Gärtnerei.
203.Eßlingen,  Württemberg.  von  Palmsche  Gärtnerei,  Rosen=  und  Baumschule.  Hohenkreuz.
204.|  Feldkirch,  Elsaß-Lothringen.  Holder.
205.|Fellen  (Bezirksamt  Lohr),  Bayern.Fischer,  Johann,  Handelsgärtnerei.
206.]  Feuerbach,  Oberamt  Stuttgart,  Gädertz,  G.  W.,  Baumschule.
Württemberg.
207.  „  „  „  Aldinger,  Wilhelm,  Baumschulen.
208.  Flensburg,  Preußen,  Provinz  Durby,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
209.  „  „  „  Möller,  Chr.,  Gärtnerei.
210.]  Frankfurt  a.  M.,  Preußen,  Pro=  Döllstaedt  &amp;amp;  Richter,  Gärtnerei.  Röderberg.
vinz  Hessen-Nassau.
211.  „  »  »  Fleisch-Daum,  Gärtnerei.  Gutleutstraße.
        <pb n="380" />
        366

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
.  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
212.|Frankfurt  a.  M.,  Preußen,  Pro=  Heydecker,  Ernst,  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße  u.
vinz  Hessen-Nassau.  Bockenheimer  Landstraße.

213.  „-Bornheim,  „  Hoß,  Gärtnerei.
214.  „  „  Kropff,  Julius  (Petersen  Nachfolger),  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.
215.  „  ,  Meyer,  Joh.  Philipp,  Gärtnerei.  Gutleutstraße.
216.  „  „  Neder,  Lorenz,  Baumschulen.  Hanauer  Landstraße.
217.  „  „  Rühl,  Philipp  Fr.,  Gärtnerei.  Mainzer  Landstraße.
218.  „  „  Stock,  Peter,  Gärtnerei.  Sachsehauser  Landwehr.

219.  „  „  Vogel,  C.  A.,  Gärtnerei.
220.  „  „  Wenzel,  Johannes,  Gärtnerei.
221.  „  ,,  Witzel,  A.,  Gärtnerei.  Halersosweg
222.  „-Sachsenhausen,  „  Steuerwaldt  &amp;amp;  Wilhelm,  Gärtnerei.  Darmstädter  Landstraße.
223.  b  „  Straßheim,  Gärtnerei.  Hedrichstraße.
224.|  Frauendorf,  Bayern.  Fürst,  Willibald,  Handelsgärtnerei.
225.|  Freiberg,  Königreich  Sachsen.  Bezirksobstbauverein  (Obstbaumschule).
226.  „  „  Meyer,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

227.  „  „  Schneider,  Friedrich  August,  Gärtnerei.
228.|  Friedrichsberg  b.  Berlin,  Preußen.  Clotofski,  A.,  Gärtnerei.
229.|  Friedrichshafen,  Oberamt  Tett-]Brechenmacher,  I.,  Handelsgärtnerei.
nang,  Württemberg.
230.  »  »  Busse,  A.,  Baumschule,  Gemüse-  und  Blumen—
gärtnerei.
231.  ,,  »  Reck,  Karl,  Handelsgärtnerei.
232.  „  „  Stemmer,  Joseph,  Baumschule.
233.  Gebweiler,  Elsaß-Lothringen.  Biehler,  Joseph.
234.|Gelnhausen,  Preußen,  Provinz  Hohm,  Franz,  Baunschule.
Hessen-Nassau.  ·
235.  „  „  vohn  Franz,  und  L.  W.  Schöffer,  Baumschule.

236.|Gera,  Reuß  j.  L.  Aehnlich,  Julius  Robert,  Gärtnerei.
23714  „  Bräunlich,  August,  Gärtnerei.
238  5,  »  Burkhardt,  Franz  Eduard,  Gärtnerei.
239  „  Fiedler,  Hermann,  Gärtnerei.
240  5  „  Fontaine,  Curt,  Gärtnerei.
241.11  „  Geinitz,  Karl  Heinrich,  Gärtnerei.
2422%  „  Hempel,  Ernst  Wilhelm,  Gärtnerei.
2433  „  Lehmann,  Gustav  Albin,  Gärtnerei.
244  »  Scheibe,  Wilhelm,  Gärtnerei.
245.ö  »  Scheibe,  Richard,  Gärtnerei.
2466“  „  Schmalfuß,  Friedrich,  Gärtnerei.
247.  »  Schmalfuß,  Karl,  Gärtnerei.
248  „  Schmalfuß,  Rudolf,  Gärtnerei.
249.  Seidel,  Gustav  Paul,  Gärtnerei.
        <pb n="381" />
        —  367  —

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers  —
spxOrtderGartenbamAnlage  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
250.Gera,  Reuß  j.  L.  Sieckmann,  Julius,  Gärtnerei.
25111  „  Uhlmann,  Julius,  Gärtnerei.
2525%  „  Wetzel,  Walther,  Gärtnerei.
253.Gmünd,  Württemberg.  Denzel,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
254.|  Godesberg,  Preußen,  Rhein-Kleinsorge,  Emil,  Gärtnerei  und  Baumschule.
provinz.
255.  „  „  Kurth,  Joh.  (Besitzer  L.  Wagner),  Gärtnerei.
256.|  Göppingen,  Württemberg.  Mauch,  Karl,  Handelsgärtnerei.
257.]  Göttingen,  Preußen,  Provinz  Köwing,  Gärtnerei  mit  Baumschule.
Hannover.
258.  „  „  Starke,  H.,  Gärtnerei  mit  Baumschule.
259.  as,  brr  Dresden,  Königreich  Maurer,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
260.Grimma,  Königreich  Sachsen.  Günther,  Edgar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
261.  „  „  Hartig,  Karl  Adolph,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
262.  „  „  Klemm,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
263.  »  »  Kupfer,  Wilhelmine  Auguste,  Wittwe,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
264.  „  „  Ruggaber,  Gottlob  Heinrich,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

265.Gundelfingen,  Bayern.  Schmid,  Franz,  Kunstgärtnerei.
266.  Halberstadt,  Preußen,  ProvinzBürger,  Gärtnerei.
Sachsen.
267.Hamburg.  Botanischer  Garten.
268.  dana.  Preußen,  Provinz  Hessen=  Gunkel,  H.,  Gärtnerei.
assau.
269.|  Hartha  bei  Waldheim,  König=  Schwarzbach,  Ernst  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
270.|Heilbronn,  Württemberg.  Kübler,  Christoph,  Rosenschulen.
271.|Heimersreutin,  Gemeinde  Aeschach,  Wilhalm,  Daniel,  Handelsgärtnerei.
Bayern.
272.  Oerruhut  bei  Löbau,  Königreich  Hans,  W.,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
273.|  Hilden,  Preußen,  Rheinprovinz.  von  der  Heiden,  Baumschule.
274.|Hildesheim,  Preußen,  Provinz]  Palandt,  Gebrüder,  (E.  Westenius  Nachfolger)
Hannover.  Baunschule.
275.|Hirschberg,  Preußen,  Provinz'  Loewenthal  &amp;amp;  Co.  (Verwalter  A.  Arens),  bota-Schlesien.
  nischer  Garten.
276.  Lochbuch,  Gemeinde  Aeschach,  Mayer,  Gottfried,  Baumzüchterei.
ayern.
277.Hohenfelde,  Hamburg.  Seyderhelm,  Herm.,  Handelsgärtnerei.
278.]  Holben,  Bayern.  Rupflin,  Georg,  Handelsgärtnerei.
279.Holzheim,  Elsaß-Lothringen.  Hodel.
280.  Homburg  v.  d.  H.,  Preußen,Fischer,  L.,  Gärtnerei.
Provinz  Hessen-  Nassau.
281.  Wagner,  Emil,  Gärtnerei.

 

7?7  77

 

 

61
        <pb n="382" />
        —  368  —

 

 

S  Name  des  Besitzers
—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
282.Homburg  v.  d.  H.,  Preußen,  Zeininger,  Gärtnerei.
Provinz  Hessen-Nassau.
283.|Honnef,  Preußen,  Rheinprovinz.|Kirstein,  Fr.  Leopold,  Gärtnerei.
284.  Zimmermann,  Joh.,  Gärtnerei.
285.|  Jena,  Großherzogthum  Sachsen.  Maurer,  Garteninspektor,  Handelsgärtnerei.
286.|  Jüngsfeld,  Preußen,  Rheinprovinz  Dahs,  Reuter  &amp;amp;  Co.,  Baumschule.
287.Kaiserslautern,  Bayern.  Helfert,  Josef,  Handelsgärtnerei.
288.  Kamenz,  Königreich  Sachsen.  Weiße,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
289.  Kempen,  Preußen,  Rheinprovinz.  Trimborn,  Everhard,  Baumschule.
290.]  Kersch,  Preußen,  Rheinprovinz.  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Obst=  und  Rosenschule.
291.  Kieritzsch  bei  Borna,  Königreich  Oehme,  Eduard,  Gärtnerei.
Sachsen.
292.|Kirchheimbolanden,  Bayern.  Schiller,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
293.]|Kittlitz  bei  Löbau,  Königreich  Jubisch,  Max  Alfred,  Baumschule.
Sachsen.
294.—  Kleinheubach  (Bezirksamt  Milten-  ter  Meer,  Abraham,  Handelsgärtnerei.
berg),  Bayern.
295.]Köln,  Preußen,  Rheinprovinz.Winkelmann,  Wilhelm,  Gärtnerei.
296.  -Ehrenfeld,  „  Strauß,  H.,  Gärtnerei.
297|,  -Melaten,  „  Best,  Gebrüder,  Gärtnerei.
298.  „  Hochkirchen,  Christian,  Gärtnerei.
299.Köstritz,  Reuß  j.  L.  Böhnert,  R.,  Handelsgärtnerei.
300.  »  ,,  Deegen,  Franz,  jun.,  Rosen=  und  Zierbaum-Exportgärtnerei.

301.  „  »  Deegen,  Max,  Gärtnerei.
302.  „  „  Fürstliche  Hofgärtnerei.
303.  „  „  Hergers,  E.,  Nachfolger  (Conrad  von  Burgsdorff),
  Gärtnerei.
304.  „  „  Müller,  G.,  Handelsgärtnerei.
305.  „  «  Settegast,  Dr.,  Gartenbauschule.
306.  »  »  Sieckmann,J.,Nachfolger,Gärtnerei.
307.  »  »  Zersch,  Rudolf,  Gärtnerei.
308.  Konstanz,  Baden.  Beller,  Anton,  Gärtnerei.
309.  „  „  Eble,  Heinrich,  Gärtnerei.
310.  „  „  Lohrer,  Johann,  Gärtnerei.
311.  „  „  Winterer,  Heinrich,  Gärtnerei.
312.  Krotzel,  Preußen,  Provinz  Scholz,  Baumschule.
Schlesien.
313.  Kürenz  bei  Trier,  Preußen,  Müller  in  Langsur,  Baumschule.
Rheinprovinz.
314.  „  „  Müller,  Martin,  in  Straßburg,  Baum=  und
Rosenschule.
315.  Landsberg  bei  Halle,  Preußen,  Glück,  Pflanzung.
Provinz  Sachsen.
316.  Langenzell  bei  Heidelberg,  Baden.  sPrinzlich  Löwensteinsches  Hofgut,  Obstbaum—
anlage.
317.)  Langsur,  Preußen,  Rheinprovinz.  Müller,  Baumschule.
        <pb n="383" />
        —  369  —

 

 

 

S  Name  des  Besitzers

—  Olt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.

Art  des  Grundstücks.

318.  Lannesdorf,  Preußen,  Rhein=  Gräve,  L.,  Baunschucle.

provinz.

319.  Leipzig,  Königreich  Sachsen.  Ehrlich,  E.  F.,  Gärtnerei.

320.  „  „  Mönch,  Fr.,  Gärtnerei.

321.  „  „  Mönch,  jun.,  Th.,  Gärtnerei.

322.  „  „  Peters,  W.  Inhaber:  Otto  Schneider),
Gärtnerei.  "

323.  „  „  Ziegler,  E.  G.,  Gärtnerei.

324.  „  =  Anger-Crottendorf,  „  Hanisch,  J.  G.,  Gärtnerei.

325.  „  „  „  Köhler,  H.,  Gärtnerei.

326.  „  -Connewitz,  „  ischer,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

327.  „  -Eutritzsch,  „  Mann,  O.,  Gärtnerei.

328.  „  --Gohlis,  „  Jähnig,  G.,  Gärtnerei.

329.  »  »  ,,Thalacker,O.,Gärtnerei.

330.  „  „  „  Wagner,  C.,  Gärtnerei.

331.  „  „  „  Wagner,  A.,  Gärtnerei.

332.  „  Lindenau,  „  Böhne,  W.,  Gärtnerei.

333.  „  „  „  Herzog,  O.,  Gärtnerei.

334.  „  „  „  Jähnig,  Dito,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

335.  „  „  „Kersten,  Wilhelm  Albert,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.


336.  „  „  „  Langkopf,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


337.  „  „  „  Merker,  Friedrich  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


338.  „  „  „  Richter,  Louis,  Gärtnerei.

339.  „  »  ,,Uhde,  Bernhard  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

340.]  Leisnig,  Königreich  Sachsen.  Bochmann,  Ernst  Bruno,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.


341.  „  „  Heintze,  Robert,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

342.  „  »  Keuffel,  Walther,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

343.  »  »  Mierisch,  Auguste  Franziska,  Wittwe,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.

344.  „  „  Dr.  Mirussche  Kunst-  und  Handelsgärtnerei,
(Geschäftsführer  Carl  Richard  Franz  Schellhorn).


345.  „  „  Vogelsang,  Ernst,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei..

346.|  Leubnitz  bei  Dresden,  Königreich  Schneider,  Heinr.  Aug.,  Kunst=  und  Handels-Sachsen.

  gärtnerei.
347.  Leutkirch,  Württemberg.  Leutkirch,  Stadtgemeinde,  Pflanzschulen.
348.  „  „  Leutkirch,  Stiftungspflege,  Pflanzschulen.
349.  degh  bei  Leipzig,  Königreich  Tasche,  Richard,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.

350.Lichtenrade,  Preußen,  Provinz  Schwartz,  E.,  Gärtnerei,  wohnhaftin  Marienfelde.
Brandenburg.

351.  Lichtenthal,  Amt  Baden,  Baden.  Uhink,  Handelsgärtnerei.

 

 

 

61“
        <pb n="384" />
        370

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.  "
352.Lindau,Bayern.  Rupflin,Friedrich,Kunst-undHandelsgärmerei.
353.  bobln  bei  Dresden,  Königreich  Kirsch,  Franz  August  Theodor,  Gärtnerei.
Sachsen.
354.  „  „  Richter,  Karl  Friedrich,  Kunst-  und  Handels-355.
  gärtnerei.
356.  Lucka,  Sachsen-Altenburg.  Franke,  Ernst  Arno,  Handelsgärtnerei.
357.Ludwigsburg,  Württemberg.  Hartmann,  Karl,  Baumschule.
358.Lübeck.  Behrens,  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  133.
359.  „  Böckmann,  J.  H.  H.,  Kunst=  und  Handels=  Arnimstraße  563.
gärtnerei.
360.  „  Buthmann,  O.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Marlistraße  34.
361.  „  Crull,  W.  C.  F.  Nachfolger,  Kunst=  und  Handels-Seitenstraße  5.
gärtnerei.
362.  „  Elster,  Alfred,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schwartauer  Allee  44.
363.  „  Hedlund,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.Bangsweg  5.
364.  „  Heidmann,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  93.
365.  „  John,  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Roeckstraße  20.
366.  „  Laue,  W.  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schönbökener  Weg  9.
367.  „  Lindberg,  Alb.,  vorm.  Christian  von  Brocken,Ratzeburger  Allee  8.
Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
368.  „  Luckmann,  J.  H.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  49.
369.  „  Mielentz,  G.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Cronsforder  Allee  33.
370.  „  Million,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  67.
371.  „  Nevermann,  Ferd.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.Ratzeburger  Allee  11.
372.  „  Paulig,  Ph.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  16.
373.  „  Piehl,  Th.,  Spalkhaver  Nachfolger,  Kunst=  und  Schwartauer  Allee  51.
Handelsgärtnerei.
374.  „  Plathe,  Heinr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Trappenstraße  9.
375.  „  Potlitz,  Henry,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Arnimstraße  63.
376.  „  Rastedt,  C.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  32  2.
377.  »  Rose,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Israelsdorfer  Allee.
378.  „  Rudloff,  Fritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Moislinger  Allee  61.
379.  „  Schunck,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Kirchenstraße  6.
380.  „  Sperling,  Fr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schönbökener  Weg  11.
381.  „  Versuchsfeld  des  Gartenbauvereins.  Bei  der  Lohmühle  12.
382.  „  Vollert,  H.  F.,  Baumschulenbesitzer.  Wakenitzstraße  21.
383.  »  Vollert,  J.  C.,  Baum=  und  Rosenschule.  Ratzeburger  Allee  28.
384.  »  Vollert,Ludwig,Kunst-undHandelsgärtnerei.Geninerstraße6.
385.  »  Wendt,  B.,  Handelsgärtnerei.  Fackenburger  Allee  46e.
386.  »  Wiese,  C.  H.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Finkenstraße  1  u.  Moislinger
  Allee  106.
387.  „  Wittern,  W.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schwartauer  Allee  49b.
388.|  Lüneburg,  Preußen,  Provinz  Han=  Wrede,  H.,  Gäktnerei.
nover.
389.  Maar  bei  Trier,  Preußen,  Rhein- 



provinz.

 

 

Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Rosen=  und  Baumschule.
        <pb n="385" />
        371

 

 

 

 

1  7y

 

 

 

8  Name  des  Besitzers
—  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
390.  Markkleeberg  bei  Leipzig,  König=  Hoppe,  Fr.  Joh.  Ssen.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.
391.  „  »  Hoppe,  Fr.  Joh.  jun.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
392.  „  „  Pladeck,  Bernh.  jun.,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
393.  „  „  Schmidt,  Gustav,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
394.  „  „  Wolf,  J.  H.  F.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
395.]Markranstädt,  Königreich  Sachsen.  Raab,  O.,  in  Firma  E.  Schmalfuß,  Kunst=  und
Handelsgärtnerei.
396.|]Meißen,  Königreich  Sachsen.  Born,  Franz,  Gärtnerei.
397.  „  „  Dietrich,  Otto,  Gärtnerei.
398.  „  „  Gappisch,  Hermann,  Gärtnerei.
399.  „  „  Pinkert,  Friedrich  Otto,  Gärtnerei,
400.  „  «  Walther,  Ernst,  Gärtnerei.
401.|Miltenberg,  Bayern,  Regierungs-Koschwancz,  Wenzel  Joseph,  Handelsgärtnerei.
bezirk  Unterfranken  und
Aschaffenburg.
402.  Mittelherwigsdorf  bei  Zittau,  Währmann,  Georg,  Handelsgärtnerei.
Königreich  Sachsen.
403.]  Mülhausen,  Elsaß-Lothringen.  Barthel.
404.—  „  „  Becker,  J.,  Gärtnerei.
405.  „  „  Geiger.
406.  „  „  Strub.
407.München,  Bayern.  Buchner,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
408.—  „  „  Führmann,  Anton,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
409.  »  «  Koch,  Josef,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
410.  „  „  Sendtner,  Theodor,  Bankdirektor.
411.  Münchbof,  Gemeinde  Reutin,  sRenner,  Georg,  Handelsgärtnerei.
ayern.
412.  Münden,  Preußen,  Provinz  Forstakademie  (der  preuß.  Staat),  Forstgärten.
Hannover.
413.|Nauslitz  bei  Dresden,  König=  Edner,  Friedrich  Christian,  Gärtnereibesitzer.
reich  Sachsen.  .
414.Neusalza.O.,Preußen,ProvinzKrause,F.W.,Gärtnerei.
Schlesien.
415.|  Neuß,  Preußen,  Rheinprovinz.  Klaphake,  August,  Baumschule.
416.  Neuulm,  Bayern.  Neubronner,  D.,  Handelsgärtnerei.
417.|Nieder-Höchstadt,  Preußen,  Pro-Hofmann,  R.,  Baumschule.
vinz  Hessen-Nassau.
418.|Niedersedlitz  bei  Dresden,  König-Glieme,  Carl  August,  Landschafts-,  Kunst=  und
reich  Sachsen.  Handelsgärtnerei.
419.  «  «  Lorenz,  Christian  Friedrich,  Landschafts-,  Kunstund
  Handelsgärtnerei.
420.  Niendorf,  Lübeck.  Gottsch,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
41.  v  „  Scheel,  Hofgärtner.
42.  »  »  Wischhöfer,  C.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
423.  Nürnberg,  Bayern.  Adam,  A.,  Kunstgärtnerei.  Kleinreuther  Weg  93.
44.  Appold,  Conrad,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
        <pb n="386" />
        372

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—DOlrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
425.|Nürnberg,  Bayern.  Bänsch,  Karl,  Gärtnerei.  ·
426.  »  »  Dietrich,  Simon,  Samenhandlung  und  Gärtnerei.
427.  „  «  Emmel,Theodor,Kunst-undHandelsgärtnere1.«
428.  »  »  Hirschmann,  Johann,  Kunstgärtnerei.  Siebenkeesstraße  32.
49.  »  »  Hofmann,  Sebastian,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
  ·
430.  »  »  Hutzler,  Eberhardt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
431.  „  „  Michel,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
432.  „  „  Schmid,  Emil,  Handelsgärtnerei.
433.  Nürtingen,  Württemberg.  Otto,  Emanuel,  Baumschule.
434.  Obereßlingen,  Oberamt  Eßlingen,  Schneider,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei,
Württemberg.  Rosenschulen.
435.  Obermoschel,  Bayern.  Rannßweiler,  Jakob,  Handelsgärtnerei.
436.  Ober-Sulz,  Elsaß-Lothringen.  Biehler,  Adolph.
437.  Oberursel,  Preußen,  ProvinzLüttich,  Ernst,  Baumschule.
Hessen-Nassau.
438.  „  »  Rinz,S.undJ.,Baumschule.
439.  Oelsnitz  i.  V.,  Königreich  Sachsen.  Thümmler,  Gottlieb,  Baumschule.
440.  „  „  Tischner,  K.,  Gärtnerei.
441.  „  „  Wohlfarth,  Christian  Wilhelm,  Gärtnerei.
442.  Passau,  Bayern.  Leuthe,  Johann,  Handelsgärtnerei.
443.|  Pegau,  Königreich  Sachsen.  Eichler,  Franz,  Gärtnerei.
444.  „  „  Festner,  Friedrich  Ernst  Reinhold,  Handelsgärtnerei.

445.  „  „  Hellriegel,  Arthur,  Gärtnerei.
446.  „  „  Valter,  Curt,  Gärtnerei,  (Pächter  Friedrich
Mosenthin).
447.  „  „  Vester,  Gustav,  Gärtnerei.
448.|  Pethau  bei  Zittau,  Königreich  Baumert,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
449.  (  „  „  Buttig,  Otto,  Gemüsegärtnerei.
450.  „  „  Donner,  Wilselm  Handelsgärtnerei.
451.  „  „  Frenzel,  Ernst  Moritz,  Handelsgärtnerei.
452.  „  „  Hiller,  Martin,  Handelsgärtnerei.
453.  „  „  Höhne,  Carl  Wilhelm,  Gemüsegärtnerei.
454.  „  „  Krusche,  Hermann,  Handelsgärtnerei.
455.  „  „  Lange,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
456.  „  „  Zobel,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
457.|Pirna,  Königreich  Sachsen.  Anders,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
46.  „  Bauer,  B.,  Handelsgärtnerei.
459  „  Böttcher,  Ed.,  Handelsgärtnerei.
460.  „  Gregor,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
4661u11,  „  Gregor,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.
462  „  Gregor,  Richard,  Handelsgärtnerei.
463,  „  Hennig,  Handelsgärtnerei.
4644  „  Hebold,  Otto,  Handelsgärtnerei.
465.  Jäger,  Georg,  Handelsgärtnerei.

'y  77
        <pb n="387" />
        —  373  —

 

 

 

 

 

S.  Name  des  Besitzers
—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
466.  Pirna,  Königreich  Sachsen.  Peppisch,  Theodor,  Handelsgärtnerei.
467.  „  Philipp,  A.,  Handelsgärtnerei.
468.  „  Plotz,  Emil  sen.,  Handelsgärtnerei.
469.  „  Plotz  jun.,  Handelsgärtnerei.
4705  »  Schneider,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
—  „  Sperling,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.
472.  „  Stohn,  Georg,  Handelsgärtnerei.
173.  „  Wagner,  Max,  Handelsgärtnerei.
474.|  Plantieres  bei  Metz,  Elsaß=  Simon.
Lothringen.  .
475.|Plauen  i.  V.,  Königreich  Sachsen.  Westphal,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
476.|  Pohlitz,  Reuß  j.  L.  Gorschboth,  Thilo,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
477.  »  »  Gräbs,  Alb.,  Handelsgärtnerei.
478.  «  »  Grübe,H.,Handelsgärtnerei.
479.  „  „  Hilbert,  Alb.,  Handelsgärtnerei.
480.  „  »  Prüfer,  H.,  Handelsgärtnerei.
481.  Potsdam,  Preußen,  Provinz  Gerntz,  Gärtnerei.
Brandenburg.
482.  Quedlinburg,  Preußen,  Provinz  Dippe,  Gebrüder,  Pflanzung  im  Felde.
Sachsen.
483.  „  „  Dube,  Gärtnerei.
484.  „  „  Feuerstake,  F.,  Gärtnerei.
485.  „  „  Gebhardt,  A.,  Gärtnerei.
486.  „  „  Graßhoff,  Albert,  Pflanzung  im  Felde.
487.  »  »  Graßhoff,  M.,  Gärtnerei.
488.  »  »  Grube,  Inhaber  Schiele,  Gärtnerei.
489.  «  »  Keilholz,  A.,  Gärtnerei.
490.  »  «  Kettenbeil,  Gebrüder,  Gärtnerei.
491.  „  »  Pape  &amp;amp;  Bergmann,  Gärtnerei.
492.  „  „  Roemer,  Gärtnerei.
493.  „  »  Sattler  &amp;amp;  Bethge,  Gärtnerei.
494.  5%  /  Sachs,  D.,  Gärtnerei.
495.  „  „  Teupel,  A.,  Gärtnerei.
496.  »  »  Vieweg,  L.,  Gärtnerei.
497.  »  »  Wehrenpfennig,  Gärtnerei.
498.  Quenstedt,  Klein-,  Preußen,  Pro--Knippel,  Gärtnerei.
vinz  Sachsen.
499.  Radeberg,  Königreich  Sachsen.  JFreund,  Ernst  Karl  Alfred,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.

500.  „  „  Hetschold,  Eduard,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
501.  Radolfzell,  Amt  Konstanz,  Baden.  Mattern  &amp;amp;  Keßler,  Gärtnerei.
502.  Rathenow,  Preußen,  Provinz  Bölcke,  Baumschule  und  Pflanzung  im  Felde.
Brandenburg.
503.  Ravensburg,  Württemberg.  Binter,  Rudolph,  Handelsgärtnerei.
504.  »  »  Eckers,  Matthias,  Handelsgärtnerei.
505.Regensburg,  Bayern.  Frede,  Theodor.
        <pb n="388" />
        —  3174

—

 

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
S  Ort  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
506.|  Reick  a  Dresden,  Königreich  Heym,  Clemens,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
507.|Reutlingen,  Württemberg.  Lucas,  Fritz,  pomologisches  Institut,  Baum-Filiale  in  Unterlenninschule
  u.  s.  w.  ·  gen,  Oberamt  Kirchheim,
  Württemberg.
508.  „  „  Schlegel,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.
509.  »  »  Sommer,  Ernst,  Handelsgärtnerei.
510.  „  »  Wenz,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
511.  Riesa,  Königreich  Sachsen.  Korf,  Richard,  Gärtnerei.
51.01  „  Müller,  Bernhard,  Kaufmann.
513  «  Pinkert,  Hermann,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
514%  »  Seifert,  Friedrich  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

515.|Roda,  Sachsen-Altenburg.  Heine,  Andreas,  Baumschule  und  Rosenzüchterei.
516.  Ronneburg,  Sachsen-Altenburg.  Fischer,  Louis,  Handelsgärtnerei.
517.  „  „  Schellenberg,  Otto,  Handelsgärtnerei.
518.  „  „  Steinbach,  Karl,  Handelsgärtnerei.
519.|  Saarbrücken,  Preußen,  Rhein=  Köllner  &amp;amp;  L  Huillier,  Gärtnerei  und  Baumschule.
provinz.
520.  „  „  Mendel,  Gärtnerei  und  Baumschule.
521.  „  „  Rosenkränzer,  Gärtnerei  und  Baumschule.
522.  „  „  Weber,  Baumschule.
523.  Salzwedel,  Preußen,  ProvinzSchröter,  Gärtnerei.
Sachsen.
524.Schedewitz  bei  Zwickau,  König=  Lorenz,  Paul,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
reich  Sachsen.  ·
525.Schmalhof,Bayern.  Jürst,  Albert,  Handelsgärtnerei.
526.Schnetzenhausen,  Oberamt  Tett-Buchmiller,  J.,  Baumschule.
nang,  Württemberg.
527.  Schönberg,  Preußen,  Provinz|  Rumpf,  A.,  Pflanzung.
Hessen-Nassau.
528.  Schöneberg  bei  Berlin,  Preußen,  Kohlmannslehner  &amp;amp;  Schwenke,  Gärtnerei.
Provinz  Brandenburg.
529.  Schwabing,  Bayern.  Hörmann,  Michael,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
530.|  Schweinsburg  bei  Zwickau,  Mehlhorn,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei.
531.Schweta  (Rittergut)  bei  Döbeln,  Göhlich,  Ernst  Julius,  Kunst=  und  Handels-Königreich
  Sachsen.  gärtnerei  (Pächter).
532.  Segeberg,  Preußen,  Provinz  Stämmler,  Carl,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
533.  „  v  Witter,  W.  F.  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.
534.  Seden  Preußen,  Provinz  Hessen=  Scheffler,  Konrad,  Gärtnerei.
Nassau.
535.  „  „  Schneider,  Wilhelm,  Gärtnerei.
536.]  Speyer,  Bayern.  Velten,  C.  F.
537.Steglitz,  Preußen,  Provinz  Bran=  Lackner,  Gärtnerei.

denburg.
        <pb n="389" />
        —  375  —

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
538.Steglitz,  Preußen,  Provinz  Bran=  Schmidt,  J.  C.,  Hoflieferant,  Gärtnerei.
denburg.
539.  6  „  van  der  Smissen,  C.,  Gärtnerei.
540.  Stendal,  Preußen,  Provinz'  Bertram,  Otto,  in  Firma  Chr.  Bertram,
Sachsen.  Gärtnerei  und  Baumschulen.
541.Straßburg,  Elsaß-Lothringen.  Müller,  Martin  (Vater).
542.  „  „  Weick.
543.|  Stuttgart,  Stadt,  Württemberg.  Bofinger,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
544.  „  »  Gumpper,  Ph.  G.,  Handels=  und  Kunstgärtnerei.
545.  »  »  Merz,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
546.  »  »  Pfitzer,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
547.  „  „  Schickler,  Carl,  Handelsgärtnerei.
548.  «  »  Schneider,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
549.  Tuucha  bei  Leipzig,  Königreich  Schröter,  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
550.  Tharandt,  Königreich  Sachsen.  Forstgarten  im  Staatsforstrevier.
55  1.  Tinz,  Reuß  j.  L.  Weber,  Alfred,  Gärtnerei.
552.|  Trier,  Preußen,  Rheinprovinz.  Lambert  &amp;amp;  Reiter,  Obst=  und  Rosenschule.
55635  »  »  Reiter,  Johann,  jun.,  Rosenschulen.
554.  -St.  Marien,  „  Lambert,  Peter,  Rosenschule.
555..  PPallien,  „  Welter  &amp;amp;  Rath,  Rosenschulen.
556.  Tübingen,  Württemberg.  Königl.  Universität,  botanischer  Garten.
557.|Uerdingen,  Preußen,  Rhein=  Fettweiß,  Peter,  Gartenanlage.
provinz.
558.  Uhlenhorst,  Hamburg.  Stueben,  F.  L.,  Handelsgärtnerei.
559.  Ulm,  Württemberg.  Banzenmacher  &amp;amp;  Straub,  Handelsgärtnerei.
560  „  Hößle,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
561.4ç  »  Kölle,  Carl,  Kunstgärtnerei.
56223%  »  Lopp,  Paul,  Handelsgärtnerei.
563  5  »  Schmied,  Philipp,  Handelsgärtnerei.
564.  Viersen,  Preußen,  Rheinprovinz.sWassenhoven,  Hubert,  Gartenanlage.
565.|Vieselbach,  Großherzogth.  Sachsen  Wallroth,  Bernhard,  Handelsgärtnerei.
566.]  Wahren  bei  Leipzig,  Königreich  Schmidt,  Hermann,  Kunst-und  Handelsgärtnerei.
Sachsen.
567.  „  »  »  Theile,  Julius,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
568.  „  »  «  Theile,  Richard,  Kunst-  und  Handelsgärinerei.
569.  Vadd  bei  Löbau,  Königreich  Neumann,  Reinhard,  Handelsgärtnerei.
Sachsen.  .
570.Wandsbck,Preußen,ProvinzBecker,Joh.-Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
571.  „  „  „  Böning,  M.,  Gärtnerei.
572.  ,  »  ,,  Burau,  G.,  Gärtnerei.
573.  „  „  „  Goepel,  Friedrich,  Gärtnerci.
574.  »  »  »  Grosch,  H.,  Gärtnerei.
575.  »  »  »  Herbst,  A.,  Gärtnerei.
576.  „  „  „  Jank,  Fr.,  Gärtnerei.
577.  „  »  «  Koch,L.,Gärtnerei.

 

 

 

62
        <pb n="390" />
        376

—  —

 

 

 

Name  des  Besitzers
—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.
578.]Wandsbek,  Preußen,  Provinz|Neubert,  E.,  Gärtnerei.
Schleswig-Holstein.
579.  „  „  „  Oehlckers,  Gebrüder,  Gärtnerei.
580.  „  „  »  Riecken,  E.  M.,  Gärtnerei.
581.  „  „  „  Runde,  W.,  Gärtnerei.
582.  „  „  „  Seemann,  Albert,  Gärtnerei.
583.  „  „  „  Stoldt,  C.,  Gärtnerei.
584.  „  „  „  Tiefenthal,  O.,  Gärtnerei.
585.]  Weener,  Preußen,  Provinz  Han-Hesse,  H.,  Baumschule.
nover.
586.]  Weimar,  Großherzogth.  Sachsen.Rabe,  Karl,  Handelsgärtnerei.
587.Wiesbaden,  Preußen,  Provinz  Klein  Nachfolger  (Inhaber  Gottlieb  Möller  Schiersteinerstraße.
Hessen-Nassau.  &amp;amp;  Co.),  Gärtnerei.
588.—  „  „  Möller,  Christian,  Baumschule.  Biebricherstraße.
589.  „  „  Möller,  Gottlieb,  Baumschulen.  Biebricherstraße.
590.  „  „  Weber,  A.,  &amp;amp;  Co.,  Gärtnerei.  Parkstraße.
591.]Wittenberg,  Preußen,  ProvinzGrob,  Gebr.,  Gärtnerei.
Sachsen.
592.Wölfnitz  bei  Dresden,  Königreich  Franz,  Gustav,  Baumschulenbesitzer.
Sachsen.
593.]  Würzburg,  Bayern.  Rosenthal,  Hugo,  botanischer  Garten.
594.  „  »  Wahler,  Wilhelm,  Kunstgärtnerei,  (Obergärtner
Emil  Ornst).
595.|  Zirlau,  Preußen,  Provinz  Schle=  Lindner,  Baunschurle.
sien.
596.|Zittau,  Königreich  Sachsen.  Berge,  Gustav,  Gärtnerei.
597.  „  „  Berger,  Heinrich,  Gärtnerei.
——-  »  Bießlich,  Ernst  Gustav,  Gärtnerei.
599.  „  „  Brendler,  Robert,  Gärtnerei.
600.,  „  Buttig,  Ernst,  Gärtnerei.
601.  „  „  Jännrich,  Gustav,  Gärtnerei.
6022,  „  Franze,  Jul.  Hermann,  Gärtnerei.
603.  „  »  Gäbler,  Ernst,  Gärtnerei.
6044¼%  „  Großmann,  Ernst,  Gärtnerei.
605.  «  »  Gutsche,  C.  Robert,  genannt  Trautmann,
Gärtnerei.
606..,  „  Hammer,  F.  Emil,  Gärtnerei.
607.  ,„  „  Hoffmann,  August,  Gärtnerei.
608„  »  Kleich,  Gustav,  Gärtnerei.
609.  »  »  Krüger,  F.  Ernst,  Gärtnerei.
610.  »  «  Leithold,  Max,  Gärtnerei.
611.  „  Leithold,  Adolf,  Gärtnerei.
612.%  „  Michel,  Hermann,  Gärtnerei.
613.  v  v  Mühle,  Adolf,  Gärtnerei.
614.  4  »  Peuckert,  Ernst,  Gärtnerei.
615.  Renner,  Gustav,  Gärtnerei.
        <pb n="391" />
        —  377  —

 

 

 

 

 

S.  Name  des  Besitzers
—  Olrt  der  Gartenbau-Anlage.  und  Bemerkungen.
2  Art  des  Grundstücks.
616.]  Zittau,  Königreich  Sachsen.  Schmitt,  Karl,  Gärtnerei.

617.  #  „  Schubert,  August,  Gärtnerei.

618  „  Stecher,  Hermann,  Gärtnerei.
6190°  „  Trepte,  Heinrich,  Gärtnerei.

620  „  Ullrich,  Julius,  Gärtnerei.

621  „  Zeidler,  C.  August,  Gärtnerei.

622.  „  „  Zeisig,  Julius  Reinhold,  Gärtnerei.
623.  „  Ziegler,  J.  F.  Gärtnerei.

624.  Zöschen,  Preußen,  ProvinzSachsen.  /Dr.  Dieck,  Baumschulen.

625.  Zweibrücken,  Bayern.  Guth,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.

 

 

Berlin,  den  11.  August  1894.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Hopf.

 

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Dem  Steueramt  I.  zu  Nauen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Brandenburg  a.  Havel  ist  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  unbearbeitete  ausländische  Tabackblätter  beigelegt
  worden.

Zu  Elmpt  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Kaldenkirchen  ist  ein  Nebenzollamt  II.  errichtet  worden.

Das  Steueramt  l.  zu  Rheinbach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände  zu

Cöln  ist  in  ein  Steueramt  II.  umgewandelt  und  das  Steueramt  lII.  zu  Wegberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts
  zu  Kaldenkirchen  aufgehoben  worden.

Dem  Nebenzollamt  II.  zu  Bunde  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Leer  ist  die  Befugniß  zur

Abfertigung  von  Getreide,  welches  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  eines  Einfuhrscheins  zur  Ausfuhr
angemeldet  wird,  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Die  Steuer-Einnehmerei  zu  Leimen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Heidelberg  besitzt  nicht  die
allgemeine  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  inländischen  Taback.
Dagegen  ist  der  gedachten  Steuerstelle  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen
  1  über  inländischen  Taback  ertheilt  worden,  welcher  aus  bezw.  nach  dem  in  Leimen  befindlichen
Privatlager  für  unversteuerten  inländischen  Taback  der  Firma  Friedrich  Erhard  daselbst  verbracht  wird.

Im  Gebiet  der  freien  Hansestadt  Bremen.

Mit  der  Zollabfertigungsstelle  um  Weserbahnhof  zu  Bremen  im  Bezirk  des  dortigen  Hauptzollamts
  ist  eine  öffentliche  Niederlage  verbunden.

 

627
        <pb n="392" />
        378

5.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

S  Grund  des

S  Ausweisung  Ausweisungs-7

  der  Ausgewiesenen.  der  Beftrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Wilhelm  Glitsch,  geboren  am  8.  Mai  1857  zu  Wien,  versuchter  einfacher  Königlich  bayerisches  Be-  19.  Juni  d.  J.
Bildhauer,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Diebstahl  im  Rück.!  zirksamt  Bamberg  II,

fall  (1  Jahr  3  Mo.
nate  Zuchthaus,  laut
Erkenntniß  vom  14.
April  1893),

2.  Johann  Kubitschek,  geboren  am  3.  oder  8.  August  1878  zuischwerer  Diebstahl  im  Königlich  bayerisches  Be-  17.  Juli  d.  J.
Sägemüller,  Fürstenhut,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  Rückfall  (2  Jahre)  zirksamt  Kulmbach,

ortsangehörig  zu  Kuschwarda,  ebenda=  Zuchthaus,  laut
selbst,  Erkenntniß  vom
6.  August  1892),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.Lorenz  Bicanek,  (geboren  am  9.  August  1838  zu  Pfaffen-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  BeiG.  April  d.  J.
Drechsler,  dorf,  Bezirk  Budweis,  Böhmen,  öster!  Betteln,  zirksamt  Bruck,
reichischer  Staatsangehöriger,
4a.  Nosef  okeke  geboren  im  i  1841  zu  Pisek,  Böh-  Sandstreichen.  Fülagelöhner,
  un  men,  ortsangehörig  ebendaselbst,  rung  falscher  Zeugerl  ç

b.  dessen  Ehefrau  Bar-  geboren  im  Jahre  1848  und  ortsange-  nises  und  Nichtab-  Königüich  ershe  Be-a.  Juli  d.  J.
bara,  geb.  Schuster,  hörig  ebendaselbst,  haltung  ihrer  Kin-  "  V
Tagelöhnerin,  der  vom  Betteln,  Z  Z

5.  Franz  Czernay,  geboren  am  4.  Juli  1846  zu  Neulen-Betteln,  Königlich  sächsische  Kreis-7.  Juli  d.  J.
Bergmann,  zel,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  hauptmannschaft

resben,
6.  Heinrich  Elfering,  geboren  am  12.  November  1848  zu  En.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  4.  Juli  d.  J.
Tagelöhner,  schede,  Niederlande,  ortsangehörig  eben.  gierungs-Präsident  zu
daselbst,  Münster,

7.Stefan  Endler,  geboren  am  14.  Oktober  1851  zu  Tann-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re./1.  August
Tuchmacher,  wald,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,  orts.  Betteln,  gierungs-  Präsident  zu|d.  J.

angehörig  ebendaselbst,  Königsberg,

8.  Channe  Rahel  20  Jahre  alt,  geboren  zu  Tomaszow,  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  4.  August
Fischow,  ohne  Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Landeskommissär  zu  d.  J.
Stand,  Freiburg,  "

9.  Josef  Frankl,  geboren  am  6.  Juni  1837  zu  Duby,  Landstreichen  und  Füh.  Königlich  bayerisches  Be.  21.  Juli  d.  J.
Kommis,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,  ortsange  rung  falscher  Zeug=  Zirksamt  Mühldorf,

hörig  ebendaselbst,  nisse,  Z„

10.  Marius  Gauliard,  geboren  am  19.  September  1868  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-16.  Juli  d.  J.
Maschinist,  Grenoble,  Departement  Isere,  Frank.  zei-Direktion  München,

.  reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  »  »

Il.Mindelhendel,geb.20Jahrealt.geborenundoktsangesLandstreichenund  Großherzoglich  badischer  4.  August
Rothbaum,  hörig  zu  Krakau,  Galizien,  Betteln,  Landeskommisser  zu  d.  J.

reiburg,

12.  Albert  Jenton,  geboren  am  19.  Juli  1870  zu  Paris,Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  11.  Juli  d.  J.
Kommis,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Hierungs  Präsident  zu

oblenz,
13.  Johann  Loho,  geboren  am  10.  Juni  1839  zu  Unter.  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  28.  Juli  d.  J.

 

 

Schiffer,

 

 

Tannowitz,  Mähren,  ortsangehörig  eben.
daselbst,

 

 

 

 

 

ierungs  .  Präsident  zu
agdeburg,.
        <pb n="393" />
        379

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

.  FW.—  —  Grund  des

z  «  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs

er  Bestrafung.  eisungs.

5  der  Ausgewiesenen.  8  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

14.  Scheindla  Roth-  geboren  im  Jahre  1839  zu  Krakau,  Ga-Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer4.  August

baum,  geb.  Canter,  lizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Landeskommissär  zu  d.  J.
Freiburg,

15.  Siegmund  See-  geboren  am  29.  Januar  1877  zu  Mark.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-7.  August

hofer,  Schlosser,  rafneusiedel,  Bezirk  Groß.  Engersdorf  ierungs  Präsident  zu|dd.  I.
Rirder  "*  Oesterreich,  österreichischer  Potsdem,
Staatsangehöriger,

16.Giusto  Sferza,  geboren  im  Jahre  1873  zu  Triest,  erts.  Diebstahl  und  Land-Königlich  bayerische  Poli.28.  Juli  d.  J.
Maurer,  angehörig  ebendaselbst,  streichen,  zei-Direltion  München,

17.  Ludwig  Georg  Frie-geboren  am  12.  April  1866  zu  Kopen-Betteln,  Königlich  preußischer  Re--30.  Juli  d.  J.
drich  Simonsen,  hagen,  Dänemark,  ortsangehörig  eben-  gierungs=  Präsident  zu
Klempnergeselle,  daselbst,  Schleswig,

18.  Franz  Trenwurst,  geboren  am  14.  März  1846  zu  Jägern=  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

 

Tuchmacher  und
Färber,

 

dorf,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="394" />
        <pb n="395" />
        —  381  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamt  des  Innern.

****  2  —2  ————

Zu  beziehen  durch  alle  VPostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jabrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  August  1894.  #  9  35.
Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Beförderung  ungesalzener  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung:  —  Ermächtigungen  zur
frischer  Häute  in  Einzelsendungen  auf  den  Eisenbahnen  Vornahme  von  Civilstands  -Akten;  —  Exequatur-Er-Seite
  381  theilunggen  3383
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1894  bis  Ende  Juli  18942  382  Reichsgeeitttt  ..  383

 

1.  Eisenbahn  =  Wesen.

Bekanntmachung,

betreffeud  die  Beförderung  ungesalzener  frischer  Häute  in  Einzelsendungen  auf  den  Eisenbahnen.
Vom  18.  August  1894.

 

Auf  Grund  einer  dem  Reichs-Eisenbahn-Amt  vom  Bundesrath  ertheilten  Ermächtigung  wird
gestattet,  daß  in  Abweichung  von  den  Festsetzungen  unter  XXXII  Ziffer  3  der  Anlage  B  zur  Verkehrs-Ordnung
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  ungesalzene  frische  Häute  bei  Aufgabe  in  Einzelsendungen
im  bevorstehenden  Winter  während  der  Monate  November,  Dezember,  Januar  und  Februar  versuchsweise
  unter  folgenden  Bedingungen  zur  Beförderung  zugelassen  werden:

„Einzelsendungen  ungesalzener  frischer  Häute  müssen  in  gut  verschlossene,  nicht  schadhafte
Säcke  aus  dichtem,  starkem  Gewebe  verpackt  und  diese  derart  mit  Karbolsäure  angefeuchtet
sein,  daß  der  üble  Geruch  des  Inhalts  nicht  wahrnehmbar  wird."“

Die  Bestimmungen  unter  XXXII  Ziffer  1,  Ziffer  3  letzter  Satz,  Ziffer  6,  7  und  8  der  Anlage  B
zur  Verkehrs-Ordnung  finden  auf  ungesalzene  frische  Häute  in  Einzelsendungen  auch  bei  Beachtung  obiger
Verpackungsvorschriften  nach  wie  vor  Anwendung.

Berlin,  den  18.  August  1894.

Das  Reichs=  Eisenbahn  =  Amt.
In  Vertretung:  Kraefft.
        <pb n="396" />
        382  —

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1894.

 

 

Die  Soll- 



 

 

 

 

 

 

 

ifferenz
Einnahme  beträgt  Eimehne  D
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  ·  Bleiben  Zeitraum
zun  Schlufse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  5„Minano  en  (Spalte  0)  —  weniger
A  A  A  —  #
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle.  ..  127  368  730  592  358  126  776  372  111  638  943  +  15  137  429
Tabacksteuer  3  145  611  20  658  3  124  953  3  048  182  +  76  771
Zuckersteuer  30  495  360  5  933  550  24  561  810  20  625  658  +  3  936  152
Salzsteuer  12  525  049  15  910  12  509  139  12  283  596  +  225  543
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  6  058  639  3  236  127  2  822  512  1967976  +—  854  536
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
  zu  derselben  ...  38  180  572  42  394  38  138  178  37  169  2607/  968  911
Brausteuer  .  9627041  13  839  9  613  202  9  692  79—  79  517
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  163  959  —  1  163  959  1  158  137—  5  822
Summe  228  564  961  9  854  836  218  710  125197  ö84  478  +  21  125  647
Spielkartenstempel  —  320  600  309  033  +  11  567
Wechselstempelsteuer  —  —  2741120  2723327  14  17793
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —-  2  546  134  1  180  997  +  1365  137
b)  Lauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  3  857  743  2  903  81t7/—  953896
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  976  076  856  415  +  119661
Staatslotterien.  .  —  —  1875  442  1  550  116—+—  325  326
Post=  und  Telegraphen-  „Verwaltung.  —  —  86  855  798  83098  903  4  3756  895
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  –  21  201  OC00|  20  368  000)  833  000

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  489  309  ..  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juli  1894:  6

 

 

 

Bezeichn  ung

Ist-Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,

 

 

 

der  bis  zum  Schlusse  des  .  +  mehr
Einnahmen  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

AC  2

1.  3.  s  4.
Zölle  .  ..  115  106  892  101  098  377  +  14  008  515
Tabacksteuer  3  005  177  2  652  554  +  352  623
Zuckerstener  28  055  325  23  442  865  +  4612  460
Salzstener  13  122  696  13  057  403  +  65  293
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  6  600  559  6  106  060  +  494  499

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag

zu  derselben  .  32742064  33  795  508  —  1  053444
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  9  160  706  9222  357  —  61651
Summe  207  793  419  189  375  124  +  18  418  295
Spielkartenstempel.  ..  413  004  405  093  7911
        <pb n="397" />
        —  383  —

3.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Alexandrien,  Martens,
unter  Verleihung  des  Karakters  als  General-Konsul,  zum  Konsul  in  Kopenhagen  für  Dänemark  zu  ernennen
  geruht.

 

Dem  mit  der  einstweiligen  Leitung  der  Geschäfte  des  Kaiserlichen  General-Konsulats  in  Sofia  beauftragten
Gerichts-Assessor  Freiherrn  von  Wangenheim  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  General-Konsulats
und  für  die  Dauer  seiner  gegenwärtigen  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich
gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem
Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu
beurkunden.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Vize-Konsuls  in  Swatow  betrauten  Dolmetscher-Eleven
  Lange  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Vize-Konsulats  in  Swatow  und  für  die  Dauer
der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  belgischen  Konsul  in  Emden  ernannten  Kaufmann  K.  Valk
und
dem  zum  Vize-General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin  ernannten  Herrn
Frank  C.  Zimmermann.

 

4.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Erund  Behörde,  welche  die  Detum

d  vein  fu  Ausweisung  nswerisunze
—.  er  estrafung.  "
3  der  Ausgewiesenen.  8  beschlossen  bat.  beschlufses.

1.  2.  4  .  4.  ..  6.

 

 

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  S5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  30.  Mai  1860  zu  Chia-sschwerer  Diebstahl,  Königlich  bayerisches  Bevenna,
  Provinz  Sondrio  in  Italien,  (3  Jahre  Zuchthaus,  zirköamt  Bamberg  II,
italienischer  Staatsangehöriger,  laut  Urtheil  vom

19  Oktober  1891),

1.]  Moro  Jakob  Gallo.

25.  Juni  d.  J.
rotti,  Schauspieler,

 

 

 

 

637
        <pb n="398" />
        384

 

 

Alter  und  Heimath

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Behörde,  welche  die  Datum
2  5  1½  ⅛  an  Ausweisung  znnnelinge
der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  "
5  der  Ausgewiesenen.  schlossen  h  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.|Anton  Effenberger,  geboren  am  1.  August  1839  zu  Gieß-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-9.  August

Arbeiter,  hübel,  Bezirk  Neustadt,  Böhmen,  gierungs-Präfident  zu|  d.  J.
reblau,

3.]  Tohann  Eicher,  geboren  am  24.  Juli  1847  zu  Haunol-  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli-10.



11.

12.

13.

 

Müller,

Gerolamo  Limiti,

Koch,

Josef  Marensic,
Glasmacher,

Francois  Raimond
Marthe,  Artist,

Karl  Raimann,
Buchbinder,

Armin  Schleiffer,
Bäckergeselle,

Johann  Schmidt,
Tischler,

Heimann  Sendacz
alias  Zender,  Han.
delsmann,

Konrad  Suter,
Seifensieder,

Joseph  Tamiozzo,
Kellner,

Siegmund  Ullmann,
Weber,

ding,  Bejirk  Böcklabruck,  ortsangehörig
  zu  Gampern,  Bezirk  Vöcklabruck,
Oesterreich,

geboren  am  3.  Juli  1844  zu  Gornate
inferiore,  Provinz  Como,  Italien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  10.  November  1874  zu  Götschin,
  Komitat  Baraja,  Ungarn,  österreichisch-ungarischer
  Staatsangeböriger,
geboren  am  17.  März  1858  zu  Tarbes,
Departement  Hautes-Pyrénces,  Frankreich,
  ortsangehörig  ebendajselbst,
geboren  am  23.  April  1868  zu  St.  Gallen,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  4.  August  1876  zu  Mischdorf,
  Komitat  Preßburg,  Ungarn,  österreichisch-ungarischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  14.  Mai  1843  zu  Olbersdorf,
  Oesterreichisch-Schlesien,

geboren  am  25.  Dezember  1852  in  Janowo,
  Gouvernement  Plock,  Rußland,
russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  16.  Oktober  1834  zu  Frick,
Bezirk  Laufenburg,  Kanton  Aargau,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  16.  Mai  1860  in  Castelgomberto,
  Provinz  Vicenza,  Italien,
italienischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  17.  September  1840  zu
Schumburg,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,
österreichischer  Staatsangehöriger,

 

 

Betteln,
Betteln,
Landstreichen,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  falsche
Namensangabe,
Landstreichen  und
Betteln,

Diebstahl  und  Landstreichen,


 

 

zei-Direktion  München,
dieselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

dieselbe,.

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Regierungs
  .=  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs=

  Präsident  zusd

Bromberg,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mühldorf,

Stadtmagistrat  Passau,
Bayern,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

 

2.  August
d.  J.

24.  Juli  d.  J.
11.  August
d.  J.
3.  Juli  d.  J.
28.  Juli  d.  J.
16.  August
d.  J.
13.  Auguft
d.  J.
9.  August
.  J.
30.  Juli  d.  J.

7.  Juli  d.  J.

25.  Juli  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="399" />
        —  385  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Re

Herausgegeben

 

 

im

Reichsamt  des  Innern.

s—————————————————————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SBLuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  August  1894.  9W  36.
Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Re-  «  »  »
gisters  zum  X.  Bande  der  Entscheidungen  des  Ober-See-  2.  Poltzei  Wesen  Ausweisung  von  Ausländern  aus  den
amts  und  der  Seeämter  .  .  Seite  385  eichsgebttttt.

 

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  Register  zum  X.  Bande  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  erschienen  und  zum  Preise  von  0,500  J  zu  beziehen.

 

2.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2—  —  Grund  des

der  B  Ausweisung  Ausweisungs-3z

  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses

S  .

1.  2.  I  3.  4.  .  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Hubert  Augustin,  geboren  am  24.  August  1854  zu  Wolten,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.22.  August
Kanalarbeiter,  Kreis  Mastricht,  Holland,  niederlän-  gierungs=  Präsident  zu  d.  J.
discher  Staatsangehöriger,  Osnabrück,

2.  Isaak  Bornstein,  geboren  am  2./15.  März  1864  in  Szrensk,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.18.  August
Handelsmann,  Kreis  Mlawki,  Gouvernement  Plozk,  Betteln,  gierungs=  Präsident  zu|d.  J.

 

Rußland,  russischer  Unterthan,  Bromberg,

64
        <pb n="400" />
        386

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörd  e,  welche  die  Datum

27  —  I  —  Grund  Ausweisung  Aus  eln
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschluses
—

.  2.  l  3.  4.  5.  6.

3.  Josef  Klamert,  geboren  am  5.  Juni  1875  zu  Johannes-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-.Wilhelm

  Wolf,

 

Schneidergeselle,

Isaak  Murus,  Handelsmann,


Johann  Plundrich,
Arbeiter,

Franz  Kaver  Nitschel,
  Tischlergeselle

Maurer,

 

—...  —  ——  —

Berlin,  Carl  Hepmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

thal,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,

geboren  in  Kolno,  Gouvernement  Lomza,
Aubland,  50  Jahre  alt,  russischer  Unterthan,

geboren  am  9.  Juni  1872  zu  Ober-Einsiedel,
  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Schluckenau,  Bezirk  Schluckenau,
Böhmen,
geboren  am  21.  Mai  1853  zu  Schönwald,
  Böhmen,
geboren  am  10.  September  1862  zu
Trassadin,  Kanton  Schaffhausen,
Schweiz,  ortsangehörig  zu  Kappel,  Bezirk
  Landeck,  Tirol,

Betteln,
desgleichen,

Betteln,

desgleichen,

Betteln,  Hausfriedensbruch,
  Bedrohung,

Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident
Bromberg,

Königlich  preußischer  Re-Merseburg,



Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Königlich  württembergische
  Regierung  für  den
Donanukreis,

gierungs  =  Präsident  zusb

zu  d

gierungs  =  Präsident  zusd

 

 

 

 

 

 

 

14.  August
.  J.

17.  August
.J.

21.  August
.  J.

23.  August
d.  7.
11.  August
d.  J.
        <pb n="401" />
        —  387  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

i

Reichsamt  des  Innern.

W———————  ——  —————.  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Hguchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  September  1894.  "  M  37.
——  —  —  —  —  —  —  —  —  —G——.  —  —  —  —  ——-  .  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  *
"  5D  ......  .  ..  .  .
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  Militärfiskus  bei  Pfändung  des  Diensteinkommens  von
zur  Vornahme  von  Cirilstands-Akten  55  Seite  387  Militärpersonen  berufenen  Militärbehörden  re.  .  388
2  iz-Wesen:  N  d  Vert  d  3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
.  Jufliz-Wesen:  achweisung  der  zur  Vertretung  des  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen  390

 

1.  Kon  fulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Legationsrath  Dr.  Freiherrn  von
Gaertner-Griebenow  zum  General-Konsul  für  Britisch-Indien  und  die  Kolonie  Ceylon  mit  dem  Amtssitze
  in  Calcutta  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  General-Konsuls  in  Barcelona  betrauten  Vize-Konsul
  Weber  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  dortigen
General-Konsulats  und  für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

 

65
        <pb n="402" />
        —  388  —

2.  Justiz-Wesen.

In  Folge  von  Aenderungen  in  der  Heeres-Organisation  hat  sich  die  Nothwendigkeit  ergeben,  die  Nachweisung
  derjenigen  Militär-Behörden  und  Personen,  welche  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens  und
der  Pensionen  der  Offiziere  und  Beamten  im  Ressort  der  Königlich  preußischen  Militärverwaltung  zur
Vertretung  des  Militärfiskus  als  Drittschuldners  im  Sinne  der  S§.  730  ff.  der  Civilprozeßordnung
beruen  sind  (Central-Blatt  1881  S.  385  ff.)  neu  aufzustellen.  Die  neue  Nachweisung  wird  nachstehend
mitgetheilt.

Aachmeisung
derjenigen  Militär-Behörden  und  Personen,  welche  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens  der
Offiziere')  und  Beamten  im  Ressort  der  Königlich  preußischen  Militärverwaltung,  sowie  der
Pensionen  dieser  Personen  nach  deren  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  der  aus  Militärfonds
fließenden  Gebührnisse  der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes  und  von  Beamten
berufen  sind,  den  Militärfiskus  als  Drittschuldner  im  Sinne  der  88.  730  ff.  der  Civilprozeßordnung
  zu  vertreten.

 

 

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

 

1.  2.  3.  4.
z  wem?  bei  Pfändung  Bemerkungen.

 

A.  des  Diensteinkommens

I.  Den  Regiments-Kommandeuren,  den  der  ihnen  unterstellten,  Gehalt  empfan=  Bei  Pfändung  des  Dienst-Kommandeuren
  der  selbständigen  genden  Offiziere  und  Beamten  ein-z  einkommens  der  bei  den
(nicht  regimentirten)  Bataillone,  der  schließlich  der  aggregirten  Offizierez;  Pionier-Bataillonen  befind-Unteroffizierschulen
  und  der  Unter-  jedoch  mit  Ausnahme  der  Offiziere´ltIcchen  Offiziere  hat  die  Zuoffizier-Vorschulen,
  dem  Chef  des  bei  den  Pionier-Bataillonen  und  der  stellung  an  das  Kriegs-Militär-Reit-Instituts,
  den  Komman-  à  la  suite  der  Truppentheile  stehenden!inisterium  (siehe  A  lll)  zu
deuren  der  Feldartillerie=  und  der  Offiziere.  erfolgen,  ebenso  in  Betreff
Fußartillerie-Schießschule,  dem  Kom-  der  à  la  suite  der  Truppenmandeur
  der  Luftschiffer-Abtheilung,  theile  stehenden  Offiziere,
dem  Chef  der  Versuchs-Kompagnie  soweit  die  Betreffenden  nicht
der  Artillerie-Prüfungs-Kommission,  unter  A  ll  gehören.

sowie  den  Kommandeuren  der  Landwehrbezirke
  und  den  Vorständen  der
Korps-Bekleidungsämter.

II..Den  Militär--Intendanturen  des  be-  1.  der  Regiments-Kommandeure,  der  Komtreffenden
  Armeekorps.  mandeure  der  selbständigen  (nicht  regimentirten)
  Bataillone,*)  der  Unterofsizierschulen,
  der  Unteroffizier-Vorschulen,
  der  Feldartillerie=  und
der  Fußartillerie  =  Schießschule,  sowie
  der  Luftschiffer-Abtheilung,  des
Chefs  der  Versuchs-Kompagnie  der
Artillerie-Prüfungskommission,  sowie
der  Kommandeure  der  Landwehr-Wegen  der  Kommandeure
bezirke  I  und  lI  Berlin,  der  übrigen  Landwehrbezirke
  siehe  B  1.

 

 

 

 

 

*)  Sofern  die  Nachweisung  keine  besonderen  Bestimmungen  enthält,  sind  unter  der  Bezeichnung  „Offiziere“  die
Sanitäts-Offiziere  (Militärärzte)  inbegriffen.  ·  ·
M)AusgenommcnsindindeßdieKommandeurederPionier-Bata1llonc,wegenwelcherdaszuImBetreffder
Offiziere  bei  den  Pionier-Bataillonen  Gesagte  gleiche  Anwendung  sindet.
        <pb n="403" />
        —  389  —

 

 

 

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

 

wem?

3.
bei  Pfändung

 

4.
Bemerkungen.

 

III.

 

Dem  Kriegsministerium.

Dem  Departement  für  das  Invaliden—
wesen  im  Kriegsministerium.

Dem  Departement  für  das  Invaliden—
wesen  im  Kriegsministerium.

 

10.
11.
12.

13.

 

der  Auditeure  und  Militär-Gerichts-Aktuarien,
  sowie  des  Gerichtsboten
beim  Gouvernementsgericht  in  Berlin,
der  General-Aerzte  und  der  bei  diesen
fungirenden  Assistenz-Aerzte,  der  Garnison-Aerzte,
  und  der  Chef-Aerzte  des
1.  und  2.  Garnison-Lazareths  Berlin,
sowie  der  Korps-Stabs-Apotheker,
der  Militär-Ober-Pfarrer,  der  Divisions=
  und  Garnison-Pfarrer,  sowie
der  Divisions=  und  Garnison-Küster,
der  Korps-Roßärzte  bei  den  Generalkommandos,


der  Platz-Majore,

der  Militär-Intendantur-Beamten  mit
Ausnahme  der  Militär-Intendanten,
der  Beamten  der  Proviantämter  und
der  Armce-Konserven-Fabriken,

der  Beamten  der  Garnison-Verwaltungen,


der  Militär-Baubeamten,

der  Beamten  der  Garnison-Lazarethe,
der  Beamten  der  Korpszahlungsstelle
des  XIV.  Armeekorps,

der  Lehrer  bei  den  Garnisonschulen.

säimtlicher  übrigen  unter  den  Nummern
  Al  und  ll  nicht  inbegriffenen
Offiziere  und  Beamten  der  Militärverwaltung.


B.  der  Pension  und  des  sonstigen  aus
Militärfonds  fließenden  Einkommens

der  sämmtlichen  mit  Pension  zur  Disposition
  gestellten  Offiziere  und  Militär-Beamten,


der  sämmtlichen  auf  Inaktivitätsgehalt
oder  Wartegeld  gesetzten  Offiziere  und
Beamten  der  Militärverwaltung,
der  sämmtlichen  mit  Pension  gänzlich
verabschiedeten  Offiziere  und  Beamten
  der  Militärverwaltung.

C.  des  aus  Militärfonds  fließenden  Einkommens

  (Wittwenpension,  Wittwengeld,

Waisengeld,  Unfallrenten,  gesetzliche  Beihülfen)


der  Hinterbliebenen  von  Personen  des

Soldatenstandes  und  von  Beamten

der  Militärverwaltung.

 

 

Wegen  der  Militär-Intendanten
  siehe  A  III.
        <pb n="404" />
        —  390  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

In  Folge  der  Umbenennung  der  im  Kreise  Pleß  belegenen  Landgemeinde  Zabrzeg  in  „Neuberun“
ist  die  Bezeichnung  des  daselbst  befindlichen  zum  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Myslowitz  gehörigen  Nebenzollamts
  I.  Zabrzeg  ebenfalls  in  „Neuberun“  umgewandelt  worden.

Die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Bockenem  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim
  ist  mit  dem  Steueramt  l.  zu  Bockenem  verbunden  worden.

Dem  Steueramt  l.  zu  Rawitsch  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lissa  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Waaren  beigelegt  worden.

Im  Königreich  Bayern.
Es  ist  ertheilt  worden
der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Aibling  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Rosenheim  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Biersendungen  sowie  zur  Eingangsabfertigung  von  Bier  und
dem  Nebenzollamt  zu  Kulmbach  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Bayreuth  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  Malz  zur  Ausfuhr  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen.

Im  Großherzogthum  Oldenburg.  «

Die  Befugniß  der  Hauptzollämter  zu  Brake  und  Varel  zur  Eingangsabfertigung  von  Verschnitt—
Weinen  und  -Mosten  ist  zurückgezogen  worden.

In  Elsaß-Lothringen.

Dem  Nebenzollamt  J.  zu  Novéant  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Metz  ist  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  Waaren  der  Tarifnummern  21,  2  und  3  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser
Nummern  beigelegt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="405" />
        —  391  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——————

Bu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

XXIII.  Jahrgang.  Berlin,  Froitag,  den  14.  September  1894.  .  M  38.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  4.  Militä  .  «---

  ..  .  r-Weien.NeuesGefammtverzecchmßderzurAnzur
  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exeguatur-  stellung  von  Militäranwärtern  verpflichteten  Privat-Ertheilungen
  eite  391  Eisenbahnen  xes  395

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  "  "
August1894.............392  5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verlegung  der  Ge-3.

  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  zur  stempelfreien  Ab-  schäftsräume  des  Reichs-Versicherungsamts.  395
stempelung  von  inländischen  Aktien  und  Abstempelung  von  ,„  "  »  »

Genußscheinen;  —  Bestellung  eines  Stations-Kontrolörs  6.  Kolbhel-Wesen-  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
394  .......  .

 

 

l.Kousulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hermann  Kurz  an  Stelle  des
auf  seinen  Antrag  entlassenen  bisherigen  Konsuls  Theodor  Speidel  zum  Konsul  in  Saigon  (Cochinchina)
zu  ernennen  geruht.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  General-Konsuls  in  Beirut  beauftragten  Dragomanats-Eleven,
  Referendar  Brinck  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung
mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  dortigen  Kaiserlichen  Konsulats  und
für  die  Dauer  der  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt:  »
dem  zum  Konsul  der  Republik  Chile  in  Cöln  a./Rh.  ernannten  Kaufmann  Robert  Lühdorff,
dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Crefeld  ernannten

Herrn  Flavel  Scott  Mines
und
dem  zum  venezolanischen  Konsul  in  Düsseldorf  ernannten  Herrn  August  Schriever.

 

66
        <pb n="406" />
        392

2.  Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passi#a.
·  Event.

Sonstige  Ver  Ver-Bezeichnun

  täglich  bindlich-  bindlich.
;  8Grund-  Reserve.]  Noten-  Gegen  Unge.egen  fähige  Gegeneiten  Gegen  Sonstigee##  Büumme  Gegen  keiten
5  der  #an  31.  Juli  deckte  31.  Juliscser.  31.  Julis  mit  31.  Juli  31.  Julisider  31.  Juliwelterge.
—  Banken.  Kapital.  s  Zonds.  sUmlauf.  1894.|Moten.  1894.  indisch  1694.Kündi.  tsoa.  sPassiva.  1894.  Passiva.  1804  gebenen
ungs-  inlän-7
  keiten.  Frrit  dischen

Ü  v  #  Wechseln.

1

·

1.  *  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  ·14.  15.  16.  17.
Reichsbank  120  Ooo)  30  000  346—  22656—  33  300  1029  6  2  13  2374  65511649  612  -  28  o26  —
Städtische  Bank  zu  Breslauj  80001  600  100  —  10—  —  140  —  11  1314|K—  91  34  —  7186.—  90  137

«  I

Frankfurter  Bank  18000  4800  11  60—  3444%  1%  4  1577  14  60  —  3  22|  —  405579  8351339
Bayerische  Notenbank  75001  810N584%  1  2  553/+  42405  .  2099  511
Sächsische  Bank  zu  Dresden30000  ous  42  977—  216316211  1191411  627  25324279  4½34
Württembergische  Notenban  00ooh  75923121—  1291110081—.  127|317  106  1  O%  30—  1  46  1
Badische  Bank  ooos  1659%  1716  4699981  34%  309  1344  444  116
Bank  für  Süddeutschland5672  E  11  82  6544  31  99%.  3  530/—  29  6281559
Braunschweigische  Bank-  10  50  6611  1945—  710%128—  607  2620  —  70132  11—  10|7025—  922  518

1  6

1  "1
Zusammen22  m  46  721|1  144  503/—  27  815429314.—  30  180  551452  —  57644%

 

 

 

Bemerkungen.

100  M  -—  826  223  400  (C.
500  18  543  500  K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
.  1000.  298  000  500  M.(.  "  1,  2,  3).
Zu  Spalte  9  Nr.  37:  Darunter  131  000  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
9.  8:  "  91  668  4  "  Gulden=  und  Thalernoten.

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu
        <pb n="407" />
        Wesen.

banken  Ende  August  189  4
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1894.
auf  tausend  Mark.)

393

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Acti#a.
Metall-  Gegen  Reichs=  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  aegen  Gegzen  Sonftige  Gegzen  Summe  Gegen  7
31.  Julikassen=  31.  Juliunderer  31.  JuliWechsel.  31.  Juli  Lombard.  31.  JuliEffekten.  31.  Juli  nen  31.  Juli  der  31.  Julii
Bestand.  1894.  scheine.  1894.  Banten.  1804.  1804.  1804.  1864.  1  894.  Aktira  1894.
1
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134.
953  513  426  924  25  9751  —  68  9930  —  2142)  529  114  36  057  76  21443  5952—  1  0#28  18  8690  —  11  3401649  567—27873|1
1  l
411,-4—  5—  —  —  —  4376F  68  2352—  27  —  47  —  7186—  00|
.
4390  —  111  40  —  13  872  —  362  33  600  —  1050  8  660|—  13  6238  382  4851  +  1435  58  660  +M  1  #4)  3
"  -  1
32  670  —+.  770  66  —  14  2030  —  1452  16  666  +  2  770  2  525—  27  171  —  25  1711  —  12  85  813  20994
I  ·  i
20  48—  370  6ur  +  179  3  879  68  479  +  632  3832—  111  377Z  51  5260  #  —  772  140723—  43795
11  379  —  82  “  —  1  1582  —  1435  215147  —  124  1219—  95  8  —  739  78  36  550—  14696
"
4  636  —  703  n.  —  2  85—  1413  20  467  +  1389  706  —  14  127  —  50  1  868  1  651  27993—  116
l
4  180  —  372  20  5  267  2sô6  16  187  +  396  1577—  7  1718  +  2067  2  667  —  675  29916  —  628|
|
504  8  —  38  116  103  5  446  4  792  1  500  —  410  4723  25  9128  11490  172050  925s9
r  —
1032  120  +  25  89334  855  20612—  95264  181  31311  98  682  4731  18017  —  132  75  1531309512017  613|—  33  217
l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

66“
        <pb n="408" />
        —  394  —

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

I.  Die  Befugniß  zur  stempelfreien  Abstempelung  von  inländischen  Aktien  nach  der  Befreiungsvorschrift
  zur  Tarifnummer  1  des  Reichsstempelgesetzes  vom  27.  April  1894  ist  ertheilt  worden:

im  Königreich  Preußen  den  Hauptsteuerämtern  für  inländische  Gegenstände  zu  Berlin  und  Cöln,
den  Hauptsteuerämtern  zu  Münster,  Hannover,  Frankfurt  a./M.,  Königsberg  i.  Pr.  und  Posen,
den  Hauptsteuerämtern  II  zu  Stettin,  Magdeburg  und  Breslau,  den  Hauptzollämtern  zu  Kiel
und  Danzig,  sowie  dem  Steueramt  l.  zu  Sigmaringen;

im  Königreich  Bayern  den  Kreiskassen  zu  München,  Landshut,  Speyer,  Regensburg,  Bayreuth,
Ansbach,  Würzburg  und  Augsburg,  sowie  dem  Stempelamt  zu  Nürnberg;

im  Königreich  Sachsen  dem  Hauptsteueramt  zu  Dresden;

im  Königreich  Württemberg  dem  Hauptsteueramt  zu  Stuttgart;

im  Großherzogthum  Baden  dem  Hauptsteueramt  zu  Karlsruhe;

im  Großherzogthum  Hessen  den  Hauptsteuerämtern  zu  Darmstadt,  Mainz  und  Gießen;

im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin  dem  Hauptsteueramt  zu  Schwerin;

im  Großherzogthum  Sachsen  dem  Steueramt  zu  Weimar:

im  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz  dem  Hauptsteueramt  zu  Neubrandenburg;

im  Großherzogthum  Oldenburg  dem  Hauptsteueramt  zu  Oldenburg;

im  Herzogthum  Braunschweig  dem  Hauptsteueramt  zu  Braunschweig;

im  Herzogthum  Sachsen-Meiningen  dem  Steueramt  zu  Meiningen:

im  Herzogthum  Sachsen-Altenburg  dem  Hauptsteueramt  zu  Altenburg;

im  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha  dem  Steueramt  zu  Gotha;

im  Herzogthum  Anhalt  dem  Hauptsteueramt  zu  Dessau;

im  Fürhtenthum  Schwarzburg-Sondershausen  den  Steuerämtern  zu  Sondershausen  und
Arnstadt;

im  Fürstenthum  Reuß  älterer  Linie  dem  Steueramt  zu  Greiz;

im  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie  dem  Hauptsteueramt  zu  Gera;

im  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck  dem  Hauptzollamt  zu  Lübeck;

im  Gebiet  der  freien  Hansestadt  Bremen  dem  Generalsteueramt  zu  Bremen  und  dem  Steueramt
  zu  Bremerhaven;

im  Gebiet  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg  dem  Stempelkomtor  zu  Hamburg;

in  Elsaß-Lothringen  dem  Hauptsteueramt  zu  Straßburg.

II.  Zur  Abstempelung  von  Genußscheinen  nach  der  Anmerkung  zu  den  Tarifnummern  1  und  2
Absatz  2  des  Reichsstempelgesetzes  sind  außer  den  in  den  Ausführungsvorschriften  vom  27.  April  1894
Ziffer  1  Absatz  2  (Central-Blatt  S.  121)  benannten  Stempelhebestellen  zu  Berlin,  Dresden,  Frankfurt  asM.,
Hamburg  und  München  nachträglich  noch  ermächtigt  worden

das  Hauptzollamt  zu  Mannheim  und
das  Hauptsteueramt  zu  Straßburg  1/E.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Obergrenzkontrolör,  Steuer--Inspektor
Teichler  zu  Altona  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
  Berg  den  Königlich  bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Landshut,  Passau,  Reichenhall,  Simbach
und  Zwiesel  als  Stationskontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Passau  vom  1.  September  d.  J.  ab  beigeordnet
worden.
        <pb n="409" />
        —  395  —
4.  Militär-Wesen.

Bekanntmuchung.

Im  „Anhange“  zur  gegenwärtigen  Nummer  des  Central-Blattes  wird  ein  neues

„Gesammtverzeichniß  der  Privat-Eisenbahnen  und  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen,
welchen  die  Verpflichtung  auferlegt  ist,  bei  Besetzung  von  Beamtenstellen  Militäranwärter  vorzugsweise
  zu  berücksichtigen,“

zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Das  Verzeichniß  tritt  an  die  Stelle  des  durch  Bekanntmachung  vom  9.  November  1892
(Central-Blatt  1892  S.  649)  veröffentlichten  Gesammtverzeichnisses.  ·

Berlin,  den  11.  September  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boctticher.

 

5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung.

Die  Geschäftsräume  des  Reichs-Versicherungsamts,  welche  sich  bisher  in  den  Häusern  Wilhelmplatz
  2,  Voßstraße  32  und  Französischestraße  62  befunden  haben,  sind  in  das  neue  Dienstgebäude  des
Amts,  Berlin  W.  10,  Königin  Augustastraße  25/27,  verlegt  worden.

Berlin,  den  1.  September  1894.

Der  Präsident  des  Reichs-Versicherungsamts.
Dr.  Bödiker.

 

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datun
2*  d  *  Ausweisung  Ausweslunzs-7
  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses.
4  2.  l  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Johann  Fucke,  geboren  am  27.  September  1866  zu  Po-sein  schwerer  und  zwei  Königlich  preußischer  Re.  10.  März  d.  J.
Schneidergeselle,  kratitz  bei  Leitmeritz,  Böhmen,  öster-leichte  Diebstähle  gierungs-Präsident  zu
reichischer  Staatsangehöriger,  (2  Jahr  6  Monate  Posen,

Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  22.  Februar
  1892),  4
2.  Stephan  Schloegl,  geboren  am  10.  August  1842  zu  Holub-schwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re.2.  August
Arbeiter,  schen,  Bezirk  Pilsen,  Böhmen,  orts  (4  Jahre  Zuchthaus,  gierungs-  Präsident  zu  d.  I.
angehörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vomErfurt,
30.  September  und
15.  Dezember  1890),
        <pb n="410" />
        396

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  Grund  des
2  der  Bestrafu  Auswelsung  Answeisungs
er  Beftrafung.  beschlossen  hat.  *
der  Ausgewiesenen.  schloff  beschlufses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.[Jakob  Colorus,  geboren  im  Jahre  1857  zu  St.  Peters--[LLandstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  21.  August
Tagearbeiter,  burg,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs=  *  Präsident  zul  d.  I.
iegnip,
4.  Josef  Felpinski,  geboren  am  23.  Januar  1873  zu  St.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re29.  August
Schneidergeselle,  Petersburg,  gierungs-  Präsident  zul  d.  J.
ünebur
5.|  Josef  Jacobi,  geboren  am  16.  Mai  1862  zu  Kornichen,  Betteln,  Königlich  biechsische  Kreis.  Auguft
Klempner  und  Hand.]  Niederlande,  hauptmannschaft  d.  J.
arbeiter,  Dresden,
6.Franz  Jahn,  Weber-geboren  am  9.  September  1873  zu  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis-desgleichen.
geselle,  Franzendorf,  Bezirk  Reichenberg,  hauptmannschaft
Böhmen,  österreichischer  Staatsange-  Bautzen,

10.

11.

12.

13.

 

Karl  Johmann,
Photograph,

Anton  Kummerer,
Händler,

Johann  Laube,
brikarbeiter,.

Arthur  Lukowski,
Schiffsjunge,

Hermann  Meier,
Küfer,

Franziska  Stumfoll,

  unverehelichte,

Julius  Vater,
Schneider  und
Schleifer,

Fahöriger,



geboren  am  31.  Mai  1850  in  Nancy,
Frankreich,  französischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  11.
Eger,  Böhmen,
daselbst,
geboren  am  5.  November  1870  zu  Tichlowitz,
  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Altstadt,  ebendaselbst,
geboren  am  17.  Juli  1875  zu  Riga,
Rußland,

geboren  am  20.  Juni  1863  zu  Thalweil,
  Kanton  Zürich,  Schweiez,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  3.  März  1872  zu  Waldhers,
Bezirk  Waidhofen  a.  d.  Thaya,
Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  12.  Dezember  1835  zu
Rennersdorf,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

September  1833  zu
ortsangehörig  eben- 



 

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Diebstahl  und  Landstreichen,


Sitten  =  Polizei=  Kontravention,


Betteln,

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident  zu
Aachen,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  PolizeiPräsident

  zu  Berlin,d

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Bautzen,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

 

27.  August
d.  J.

9.  August
d.  J.

25.  August
d.  J.

31.  Juli  d.  J

18.  August
d.  J.

7.  August
.  J.

9.  August
d.  J.
        <pb n="411" />
        397

Anhang
Ur.  38  bes  Tentral-Blatts  für  das  Deutsche  Brich.

 

Berlin,

Freitag,  den  14.  September  1894.

 

Militär

Gesammtuerzeichnib

 

 

=  Wesen.

der  Privat-Eisenbahnen  und  durch  Private  betriebenen  Eisenbahnen,  welchen  die  Verpflichtung
auferlegt  ist,  bei  Besetzung  von  Beamtenstellen  Militäranwärter  vorzugsweise  zu  berücksichtigen.

 

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

I

□

Altdamm-Kolberger  Eisenbahn.

Altenburg--Zeitzer  Eisenbahn  (für

die  preußische  Strecke).

Altona  -Kaltenkirchener  Eisen.
bahn.
Braunschweigische  Landeseisenbahn

  (für  die  preußische  Strecke
der  Bahn  Braunschweig-Derneburg-Seesen).


Breslau-Warschauer  Eisenbahn

(preußische  Abtheilung).

Broelthal-Bahn.

uCrefelder  Eisenbahn.
Cronberger  Eisenbahn.

 

I.  Königreich  Preußen.

Subaltern-  und  Unterbeamte.

Bahnwärter,  Schaffner  und
sonstige  Unterbeamte,  mit
Ausnahme  der  einer  technischen
  Vorbildung  bedürfenden.


Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  2.
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.
Wie  zu  2.

40  Jahre.

35

40

40

 

 

Direktion  der  Altdamm-Kolberger
  Eisenbahngesellschaft
zu  Stettin.

Königliche  Generaldirektion
der  Sächsischen  Staatseisenbahnen
  zu  Dresden.

Direktion  der  Altona-Kaltenkirchener
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Altona.

Direktion  der  Braunschweigischen
  Landeseisenbahngesellschaft
  zuBraunschweig.

Direktion  der  Breslau-Warschauer

  Eisenbahngesellschaft
  zu  Oels.
Direktion  der  Breelthaler

Eisenbahn-Aktiengesellschaft
zu  Hennef  a.  d.  Sieg.
Direktion  der  Crefelder  Eisenbahngesellschaft
  zu  Crefeld.
Verwaltungsrath  der  Cronberger
  Eisenbahngesellschaft
zu  Cronberg.

Wie  zu

Wie  zu

Wie  zu

Wie  zu

 

Bei  der  Besetzung

sind  die  für  den
Staatseisenbahndienst
  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter
bestebenden  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu
bringen.

—
"

—
"“

67
        <pb n="412" />
        398

 

 

 

 

 

Altersgrenze,,  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnung  Bezeichnung  bis  welcher  an  welche  di,  Jeerbun  3
der  Stellen,  welche  vorzugs-  unttar  zu  richten  sind,  soweit  nich
der  "  anwärter  #in  den  Vakanzanmeldungen,Bemerkungen.
Eisenbahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
9.  Dahmel-Uckroer  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Direktion  der  Dahme-UckroerWie  zu  1.
Eisenbahngesellschaft  zu
Dahme.
10.  Dortmund  -Gronau-Enscheder  Wic  zu  2.  35  Direktion  der  Dortmund-Gro-Eisenbahn.
  nau-Enscheder  Eisenbahngesellschaft
  zu  Dortmund.
11.  Eckernförde-Kappelner  Schmal-  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Eckernförde.Wie  zu  1.
spurbahn.  Kappelner  Schmalspurdcenen
  zu  Eckern-12.
  Eisenberg-Crossener  Eisenbahn]  Wie  zu  !  35  Vorstand  der  Eisenberg-Crosse-Wie  zu  1.
(für  die  preußische  Strecke).  ner  Eisenbahngesellschaft  zu
Eisenberg  i.  Altenburg.
13.  Eisern-Siegener  Eisenbahn.  Wie  zu  l  40  Direktion  der  Eisern-Siege.Wie  zu  1.
ner  Eisenbahngesellschaft  zu
Siegen.
14.  Farge-Vegesacker  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Königliches  Eisenbahnbe.Wie  zu  1.
triebsamt  zu  Bremen.
15.  Flensburg  Kappelner  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Kreis-Eisenbahn-KommissionWie  zu  1.
zu  Flensburg.
16.  hahn  iadt.  Blankenburger  Wie  zu  1.  a)  35  Jahre  Direktion  der  Halberstadt-Wie  zu  1.
Eisenbahn  (für  die  preußischen  für  Langen-.Blankenburger  Eisenbahn-Theile
  der  Bahnstrecken  Langen-  stein  -  Deren-  geelsschaft  zu  Blankenstein-
  Derenburg  und  Blanken-  burg,  hurg  #.  5  a.
burg  -  Rübeland  -  Elbingerode-  b)  40  Jahre
Tanne).  für  Blankenburg
  -  Rübe.
land-Tanne.
17.  Hansdorf-Priebus.  Wie  zu  1  40  Jahre.  Vokalbahn  Aktiengesellschaft  zu  Wie  zu  1.
ünchen.
18.  Hannsdorf-Ziegenhals  (für  die  Wie  zu  l  40  Direktion  der  Oesterreichischen  Wie  zu  1.
im  preußischen  Gebiete  belegene  Lokal-Eisenbahngesellschaft
Strecke).  zu  Wien.
19.  Hessische  Ludwigsbahn  (für  die  Wie  zu  2.  35  Verwaltungsrath  der  Hessipreußischen
  Theile  der  Bahn.  schen  Ludwigs-Eisenbahnstrecken
  Mainz-Wiesbaden,  Fesellschaft  zu  Mainz.
Frankfurt  a.  M.-Griesheim  und
Hanau-Babenhausen,  sowie  für
Frankfurt  a.  M.  -Camberg--  Eschhofen
  und  Wiesbaden-Niedernhausen).

20.  Hoyger  Eisenbahn.  Wie  zu  1  35  Vorstand  der  Hoyaer  Eisen-Wie  zu  1.
bahngesellschaft  zu  Hoya.
21.  Ilme-Bahn  (Einbeck-Dassel).  Wie  zu  l  40  Königliches  Eisenbahnbe-Wie  zu  1.
triebsamt-(Hannover-Cassel)
zu  Cassel.
22.  Kerkerbachbahn  (Heckholzhausen-.Wie  zu  1  40  Vorstand  der  Kerkerbachbahn=  Wie  zu  1
Dehrn).  Aktiengesellschaft  zu  Christianshütte
  (Postamt  Runkel).
23.  Kiel  -  Eckernförde-  Flensburger  Wie  zu  1.  35  Direktion  der  Kiel-Eckern-Wie  zu  1.
Eisenbahn.  förde-  Flensburger  Eisenbahngesellschaft
  zu  Kiel.
74.  Königsberg-Cranzer  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Königeberg.  Wie  zu  ½
Cranzer  Eisenbahngesell- 



 

 

schaft  zu  Königsbergi.Ostpr.
        <pb n="413" />
        399

 

 

 

 

 

 

Altersgrenze,  Bezeichnung  dg  Behörde,
.  z-  bis  zu  er  un  welche  die  Bewerbungen
Bezeichnung  der  St  i  3  Mrwech  zu  richtnn  sind,  jeweit  nict
der  der  *|7  #en,  welche  vorzug  "6  anwärter  in  den  VakanzanmeldungenBemerkungen.
Ei  bal  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungebehörden
issen  bahn.  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.

25.  Kreis  Altenaer  Schmalspur-Wie  zu  1.  40  Jahre.  Direktion  der  Kreis  Altenaer  Wie  zu  1.

bahnen.  Schmalspurbahnen  zu
Altena.

26.  Kreis  Oldenburger  Eisenbahn  Wie  zu  1.  35  Königliches  Eisenbahnbe-Wie  zu  .
(Neustadt-Oldenburg).  triebsamt  zu  Kiel.

27.  Marienburg  -  Mlawkaer  Eisen-a)  Wie  zu  2  für  die  Strecke  35  Direktion  der  Marienburgbahn.
  Marienburg-Mlaka.  Mlawkaer  Eisenbahngesellb)

  Wie  zu  1  für  die  Strecke40  schaft  zu  Danzig.  b)  Wie  zu  1.
Zajonskowo-Löbau.

28.  Mecklenburgische  Friedrich-Wil.  Wie  zu  1.  37  Direktion  der  Mecklenburgi=  Bei  der  Anstellung
helm-Eisenbahn  (für  die  im  preu-  schen  Friedrich-Wilhelm-  #enr  B.
bischen  Gebiete  belegene  Strecke).  Eisenbahngesellschaft  zus  LCuobaltern-  und

Wesenberg.  Unterbeamten
stellen  mit  Milienlilekrn

Grundsatze  Anwendung.


29.  Meppen-Haselünne.  Wie  zu  1.  40  Kreisausschuß  des  Kreises!  Wie  zu  4

Meppen  zu  Meppen.

30.  Neuhaldensleben  -  Eilslebener  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Neuhaldens-Wie  zu  1.
Eisenbahn.  lebener  Eisenbahngesellschaft

  zu  Neuhaldensleben.
31.  Nordbrabant-Deutsche  Eisenbahn  Wiezu  2,  außerdem  Stations-35  Direktion  der  Nordbrabant.]  Wie  zu  1.
(für  den  preußischen  Theil  der#rsteher,  Stationsauf-  Deutschen  Eisenbahngesell.  ODie  Stellen  der
Bahnstrecke  Gennep-Wesel).  seher  und  Assistenten,  Tele-  schaft  zu  Gennep.  soeftulenert
graphisten,  Materialienver-  in'  2eige  ve
walter,  Magazinaufseher.  Aufrückens  erer
ttwärtern
  zugängig.



32.  boserwielk-Wasserlebener  Eisen=  Wie  zu  1l.  40  Magistrat  der  Stadt  Oster-sWie  zu  1.
ahn.  wieck.

33.  Ostpreußische  Südbahn.  a)  Wie  zu  2  für  Pillau.385  Direktion  der  Ostpreußischen

Königsberg-Prostken.  Südbahngesellschaft  zu
b)  Wie  zu  1  für  Fischhau-  40  Königsberg  i.  Ostpr.  b)  Wie  zu  1.
sen  -  Palmnicken.

34.  Paulinenaue  -  Nen=  Ruppiner  Wie  zu  1.  35  Direktion  der  Paulinenaue-  Wie  zu  1.
Eisenbahn.  Neu.  Ruppiner  Eisenbahngesellschaft

  zu  Neu-Ruppin.

35.  Pfälzische  Ludwigsbahn  (für  die  Wie  zu  2.  35  Direktion  der  Pfälzischen
preußischen  Theile  der  Bahn-  Eisenbahnen  zu  Ludwigsstrecken
  Wellesweiler  -  Grube  hafen  a.  Rhein.

König  bei  Neunkirchen  und  St.
Ingbert-St.  Johann).

36.  Priegnitzer  Eisenbahn  (Perle-Wie  zu  1.  40  Direktion  der  PriegnitzerwWie  zu  .
berg-  Pritzwalk-Wittstock).  Eisenbahngesellschaft  zu

Perleberg.

37.  Rhene-Diemelthal-Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Rhene-Diemel--Wie  zu  1.

thal  =  Eisenbahngesellschaft

zu  Siegen.

38.  Ronsdorf-Müngstener  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Nonsdorf.  Wie  zu  1.
bahn.  Müngstener  Eisenbahngesellschaft

  zu  Ronsdorf.

39.  Schleswig  -  Angeler  Eisenbahn  Wie  zu  l  40  Direktion  der  Schleswig-An-#Wie  zu  1.
(Schleswig-Süderbraruy).  geler  Eisenbahngesellschaft

zu  Schleswig.
        <pb n="414" />
        400

 

 

 

eulltersgrenze,  aecchnung  der  Behörde,
Bezeichnun  is  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen
Bezeichnung  der  Seellen!  ar  de%  vorzugs.  Militär-  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der  Z„  xG  anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen,Bemerkungen.
Eisen  bahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
"  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
40.  Sittard-Herzogenrath  (für  die  Wie  zu  1.  40  Jahre.  Direktion  der  Niederländischen  Wie  zu  1.
preußische  Strecke).  Süd-Eisenbahngesellschaft
zu  Maastricht.
41.  Stargard-Cüstriner  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  Stargard-  Wie  zu  1.
Cüstriner  Eisenbahngesellschaft
  zu  Soldin  N./M.
42.  Stendal  -  Tangermünder  Eisen.  Wie  zu  J.  40  Direktion  der  Stendal-Tan-Wie  zu  1.
bahn.  germünder  Eisenbahngesellschaft
  zu  Tangermünde.
43.  Warstein-Lippstadter  Eisenbahn.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Warstein-LippWie  zu  1.
stadter  Eisenbahngesellschaft
zu  Lippstadt.
44.  WermelskirchenBurger  Eisen=  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Wermelskirchen.Wie  zu  1.
bahn.  Burger  Eisenbahngesellschaft
  zu  Wermelskirchen.
45.  Werra.  Eisenbahn  (für  die  Strecke  Wie  zu  J.  40  Direktion  der  Werra.  Eisen-ie  zu  1.
Themar-Schleusingen).  bahngesellschaft  zu  Meiningen.

46.  Wittenberge-Perleberger  Eisen=  Wie  zu  l.  40  Magistrat  der  Stadt  Perle.Wie  zu  1.
ahn.  erg.
47.  Zschipkau-Finsterwalder  Eisen.  Wie  zu  1.  40  Direktion  der  ZIschipkau-Fin-Wie  zu  1.
bahn.  sterwalder  Eisenbahngesell-Pfälzische

  Eisenbahnen.

 

I.  Königreich  Bayern.

Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen,
  zum  Theile:
„  drei
Bahnwärter,  Weichen-lzu!
wärter,  Vier- 



teln.
Schaffner  (Kondukteure),
  Bürcaul  zu
diener,  Stations-  Trit.
meister,  Vortier  *  «
(Stationsdiener),  ein
Hausmeister,  Zugführer
  (Obes-S
duktenre),  Obleute
und  Lademeister,
Güterbestätter,  Bil-  Drien
letdrucker,  Rangirer,  nel  "
Bahnhofanfseher,  el.
Haltestelleverwalter,
Telegraphisten,
Stationsverwalter.
Gehülfen  der  Centralbüreaus,
  Ex-  1
peditionsgehülfen,  ei  in
Gepäckexpedienten,  Drit-Einnehmereigehül-
  lel
fen,  Gehülfen  der  '
Magazinverwaltung,


 

 

 

35  Jahre.

schaft  zu  Finsterwalde.

Direktion  der  Pfälzischen
Eisenbahnen  zu  Ludwigshafen
  a.  Rhein.
        <pb n="415" />
        401

 

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugs
weise  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

III.  Königreich  Württemberg.

1.  Dampfstraßenbahn  Ravensburg-Weingarten.



2.  Filderbahn  (Stuttgart-Degerloch-Hohenheim).


 

Zugführer,  Reserve-Zugführer,
Stationsdiener.

Expedient,  Zugführer,  Schaffner,
  Bahn.  bezw.  Streckenwärter,
  Weichensteller.

 

40  Jahre.

40

 

Lokalbahn  .  Aktiengesellschaft
zu  München.

Betriebsvorstand  der  Filderbahngesellschaft
  zu  Stuttgart.
  -

 

IV.  Großherzogthum  Baden.

1.  Bregthalbahn  (Furtwangen  -  Hüfingen).


2.  Karlsruhe-Durmersheimer  Eisenbahn.


3.  Karlsruhe-Spöcker  Eisenbahn.

 

Subaltern-  und  Unterbeamte.

Wie  zu  l.

Wie  zu  1.

 

40  Jahre.
40
10

 

Baus  und  Betriebsverwaltung
Herrmann  Bachstein  zu
Darmstadt.

Bau-  und  Betriebsverwaltung
Herrmann  Bachstein  zu
Darmstadt.

Bau--  und  Betriebsverwaltung
Herrmann  Bachstein  zu
Darmstadt.

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisen  ahndienst
  in  oieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich

  der  Ermittelung
  der
Militäranwärter

bestehenden  Vorschriften
  zur  Anwendung
  zu
bringen.

Wie  zu  1.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbahn-=dienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Er.
mittelung  der
Militäranwärter
bestehenden  und
noch  zu  erlassenden
  Vorschriften
zur  Anwendung
zu  bringen.  Dabei
  soll  Stellenanwärtern
  badischer
  Staatsangehörigkeit
  vor
allen  ubrigen  der
Vorzug  gegeben
werden.

Wie  zu  1

Wie  zu  1.
        <pb n="416" />
        —  402

 

 

die  Strecken  Mannheim  hessische
Grenze  gegen  Lampertheim  und
Eberbach#z  hessische  Grenze  gegen

Erbach).

 

*Weichenwärter,  Stations.
aufseher,  Magazinaufseher,
  Lademeister,  Telegraphisten,
  Billet=  und
Gepäckexpedienten,  TGüterexpedienten
  bezw.  Gehülfen,
  LStationsverwalter
II.  und  III.  Klasse,  #Stationsassistenten,
  +Stationsgehülfen
  bezw.  Diurnisten,
  Zugführer,  Kondukteure,
  Bremser,  oWagenwärter,
  o  Wagenaufseher.

grenze  ist  für
die  badischen
Strecken  nicht

festgesetzt.

 

 

schen  Ludwigs-Eisenbahngesellschaft
  zu  Mainz.

 

Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,
Bezeichnung  Bezeichnung  bis  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen
der  Stellen,  welche  vorzugs-  Militär.  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der  »  «Mll»  »  anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen  s  Bemerkungen.
weise  mit  itäranwärtern]  berücksichtigtendere  Anstellungsbehörden
Eisen  bahn.  A#telungèbeh
zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichner
müssen.  werden.
Mannheim-Weinheim-Heidelberg  Wie  zu  J.  40  Jahre.  Bau.  und  Betriebsverwaltung  Wie  zu  1.
Mannheimer  Eisenbahn.  Herrmann  Bachstein  zu
Darmstadt.
Lokalbahn  Zell  i.  W.--Todtnau.  Wie  zu  l.  40  Bau=  und  Betriebsverwaltung  Wie  zu  1.
Herrmann  Bachstein  zu
Darmstadt.
Lokalbahn  Kehl-Lichtenau-Bühl.]Wie  zu  1.  40  Straßburger  Straßenbahn=  Wie  zu  1.
gesellschaft  zu  Straßburg
i/Els.
Lokalbahn  Rhein  -  Ettenheim.  Wie  zu  1.  40  Vorstand  der  Lokalbahn  Rhein-Wie  zu  1.
münster.  Ettenheimmünster  zu  Freiburg
  i  Breisgau  (Bertholdstraße
  Nr.  52).
Hessische  Ludwigs-Eisenbahn  (für  Stationsdiener  Bahnwärter,0  Eine  Alters=  Verwaltungsrath  der  Hessi.))  Die  Babnund

  Weichen
wärter  finden
nur  dann  Berücksichtigung,
  wenn
sie  längere  Zeit
bei  der  Unterhaltung
  und  Erneuerung
  des
Oberbaues,  sowie
  im  Bahnbewachungs-=
  und
Signaldienst  einer
  im  Betriebe
befindlichen  Bahn
thätig  oder  beim
Eisenbahn-Neubau
  beschäftigt
gewesen  sind.
Zur  Erlangung
der  mit  Fbezeichneten
  Stellen
  ist  eine  Prüfung
  erforderlich;
  diese  Stellen
  werden  nur
zur  Hälfte
mit  Militäranwärtemn
  besetzt.
o)  Die  Wagenwärter--
  und
Wagenaufseher.
  Stellen
sind  den  mit  technischer
  Vorbildung
  versehenen
Militäranwärtern
  vorbehalten.
        <pb n="417" />
        403

 

 

 

Bezeichnung
der
Eisen  bahn.

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

 

Bemerkungen.

 

1.  Hessische  Ludwigs-Eisenbahn  (für
die  Strecken  Lampertheim-badische
Grenze  gegen  Mannheim  und
Biblis  -  preußische  Grenze  gegen
Frankfurt  a.  M.,  Lampertheim-Worms,
  Erbach  #  badische  Grenze
gegen  Eberbach  und  Babenhausenpreußische
  Grenze  gegen  Hanau).

2.  Nebenbahnen:

a)  Darmstädter  Dampfstraßenbahnen.


b)  Mainzer  Vorortbahnen.

c)  Manuheim-  Weinheim  Heidelberg
  -  Mannbeimer  Eisenbahn
  (für  die  hessische  Strecke).

4)  Reinheim-Reichelsheim.
e)  Osthofen-Westhofen.

s)  Sprendlingen-Wöllstein.
g)  Worms-  Offstein.

V.  Großherzogthum  Helsen.

Stationsdiener,  Bahnwärter,
Weichenwärter,  Stationsaufseher,
  Magazinaufseher,
  Lademeister,  Telegraphisten,
  #Billet=  und
Gepäckexpedienten,  #Gütererpedienten
  bezw.  Gehülfen,
  (Stationsverwalter
II.  und  III.  Klasse,  #Stationsassistenten,
  LStationsgehülfen
  bezw.  Diurnisten,
  Zugführer,  Kondukteure,
  oWagenwärter,
2  Wagenaufseher,  Bremser

Weichenwärter,  Stations.-wärter,
  Schaffner,

Subaltern-  und  Unterbeamte.

Wie  zu  b.

Stationsassistenten,  Stationsaufseher,
  Zugführer,
Schaffner,  Weichenwärter,
Bahnwärter.

 

 

Eine  Altersgrenze
  ist  für
die  hessischen
Strecken  nicht
festgesetzt.

40  Jahre.

40
40
40

Verwaltungsrath  der  Hessischen
  Ludwigs-Eisenbahngesellschaft
  zu  Mainz.

Bau=  und  Betriebsverwaltung
der  Hessischen  Nebenbahnen
im  Privatbetriebe  zu  Darmstadt.


Bau--und  Betriebsverwaltung
Herrmann  Bachstein
Darmstadt.

PBau  ·  und  Betriebsverwaltung

der  Hessischen  Nebenbahnen
im  Privatbetriebe  zu  Darmstadt.


 

zu

 

.)  Die  Bahnund
  Weichenwärter
  finden
nur  daunn  Berücksichtigung,
  wenn
sie  längere  Zeit
bei  der  Unterhaltung
  und  Erneuerung
  des
Oberhaues,  sowie
  im  Bahnbewachungs-
  und
Signaldienst  einer
  im  Betriebe
befindlichen  Bahn
thätig  oder  beim
Eisenbahn-Neubau
  beschäftigt
gewesen  sind.

+)  Zur  Erlangung
der  mit  bezeichneten
  Stellen
  ist  eine  Prüfung
  erforderlich;
  diese  Stellen
  werden  nur
zur  Hälfte
mit  Militäranwärtern
  besetzt.

o)  Die  Wagenwärter=
  und
Wagenauf
seher.  Stellen
sind  den  mit  technischer
  Vorbildung
  versehenen
Militäranwärtern
  vorbehalten.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
Staatseisenbahndienst
  in  dleser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung

  der  Militäramwärter
  bestehenden
  und

noch  zu  erlassenden
  Vorschriften
zur  Anwendung
zu  bringen

Wie  zu  a.

Wie  zu  a.

Daber  soll  Stellenanwärtern
  hes.
sischer  Staaisangehörigkeit
  vor
allen  übrigen  der
Vorzug  gegeben
werden.

Wie  zu  c.
        <pb n="418" />
        —  404

 

 

—

 

Bezeichnung

Eisenbahn.

der

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugs—
weise  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militär—
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen

 

Bezeichnung  der  Behäörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldunger
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

1.  Boizenburger  Stadt=  und  Hafenbahn.



2.  Wismar—Karower  Eisenbahn.

1.  Feldabahn.

2.  Saal-  Eisenbahn.

3.  Weimar  -  Berka  -  Blankenhainer

Eisenbahn.

VI.  Großherzogthum  mecklenburg-Schwerin.

 

 

Subaltern-  und  Unterbeamte.

Zugführer,  Schaffner,  Bremser,
  Weichensteller,  Streckenwärter.


Zugführer,  Expedienten  (Stationsvorsteher),
  Büreauund
  Expeditionsgehülfen.

Kanzleibeamte,  Diener,  Wiegemeister,
  Wächter,  Hülfswärter,
  Bahnwärter  (Haltestellenwärter),
  Weichensteller,
  Zugbegleitungspersonal,
  Bremser,  Schaffner.

Zugführer,  Schaffner  (zugführender),

  Weichensteller,

Bremser,  Bahn-  und  andere
Wärter,  Wächter.

 

 

37  Jahre.

37

40  Jahre.

35

40

 

 

Vorstand  '  der  Boizenburger
Stadt=  und  Hafenbahn  zu
Boizenburg  a.  E.

Großherzogliche  Generaldirektion
  der  mecklenburgischen
Friedrich  Franz-Eisenbahn
zu  Schwerin.

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

Betriebsverwaltung  der  Feldabahn
  zu  Dermbach.

Direktion  der  Saal-Eisenbahngesellschaft
  zu  Jena.

Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  zu
Weimar.

 

 

Bei  der  Besetzung

sind  die  für  den
Staatädienst  in
dieser  Beziehung,
insbesondere  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Militäranwärter
  bestehenden
  und  noch
g  erlafsenden
orschriften  in
Anwendung  zu
bringen  (vergl.  das
Publikandum  vom
22.  September
1882,  betreffend
die  im  Bundesrath
  vereinbarten
Grundsätze  für  die
Besetzung  der
Subaltern=  und
Unterbeamtenstellen
  bei  den
Reichs=  und
Staatöbehörden
mit  Militäranwärtern).


Stationsaufseher,

Stationswärter

(letztere  lediglich
im  Stationsdienst
und  Expeditionsdienst
  beschäftigte
Beamte)  sind  zu
zwei  Dritteln,
alle  übrigen  Subaltern=
  und  Unterbeamtenstellen,

für  welche  besondere
  technische
Keuntnisse  nicht
erforderlich  sind,
ausschließlich
mit  Militärs  zu
besetzen.
        <pb n="419" />
        —  405

 

 

Bezeichnung  der  Behörde,

 

Altersgrenze,  ·

Bezeichnung  der  Sieerpichn  vormas.  bis  Ju  wecher  zu  hche  d,  Bewerkungen
der  ,«,«  »F  9  anwärter  in  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisen  ahn  weise  mit  Militäranwärternberücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
·  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.

4.  Weimar-Geraer  Eisenbahn.  Kanzleigehülfen,  Büreau--Eine  Alters=  Direktion  der  Weimar  -  Gediener,
  Schaffner,  Bremser,  grenze  ist  nichttraer  Eisenbahngesellschaft

Bahnwärter  Weichensteller,  festgesetzt.  zu  Weimar.

echter.
5.  Weimar  -  Rastenberger  Eisen-  Zugführer,  Bremser,  Bahn-40  Jahre.  Direktion  der  Weimar
bahn.  wärter,  Wächter.  Rastenberger  Eisenbahngesellschaft
  zu  Weimar.
6.  Wutha-Ruhlaer  Eisenbahn.  Betriebspersonal.  Eine  Alters=  Betriebsverwaltung  Thüringrenze
  istnicht  gischer  Nebenbahnen  zu
festgesetzt.  Weimar.

 

 

 

VIII.  Großbherzogthum  zmecklenburg-Strelitz.

1.  Mecklenburgische  Friedrich  -Wilhelm.

  Eisenbahn.

2.  Neubrandenburg  —  Friedländer

Eisenhahn.

Eutin-Lübecker  Eisenbahn.

 

 

Subaltern  und  Unterbeamte.

Stationsrorsteher,  Stationswärter,
  Zugführer,  Güterbodenvorarbeiter,
  Güterboden=
  und  Stationsarbeiter,
  Weichensteller.

Packmeister,
Schaffner,  Schmierer,
Weichenwärter,  Bahnwärter,
  Brückenwärter,
Stationsverwalter,  Stationsassistenten,
  Stationsaufseher,
  Schreiber.

Zugführer,

 

 

37  Jahre.

37

35  Jahre.

 

 

Direktion  der  Mecklenburgi.
schen  Friedrich=  Wilhelm.
Eisenbahngesellschaft  zu
Wesenberg.

Betriebsverwaltung  der  Neubrandenburg
  —  Friedländer
Eisenbahn  zu  Berlin  S.W.
(Großbeerenstraße  Nr.  88).

IX.  Grobßherzogthum  Oldenburg.

Verwaltungsrath  der  Eutin-Lübecker
  Eisenbahngesell.
schaft  zu  Lübeck.

68

 

 

 

Bei  der  Besetzung

sind  die  für  den
Staatsdienst  in
diesen  Bezi.  hung,
insbesondere  be.
züglich  der  Ermittelung
  der
Militäranwär-=ter
  bestehenden
und  noch  zu  erlassenden
  Vorschriften
  in  Anwendung
  zu
bringen  (vergleiche
  Publikandum
  vom
22.  September
1882,  Offizieller
Anzeiger  von
1882  Nr.  32  S.
199  und  Publikandum
  vom
17.  September
1885,  Offizieller
Anteiger  von
1885  Nr.  33  S.
179).

Sämmtliche  Stellen

  sind  zu  zwei
Drittheilen

den  Militäranwärtern
  vorbehalten.
        <pb n="420" />
        406

 

 

Bezeichnung

der

Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

1.

Braunschweigische
bahn.

X.  Derzogthum  Braunschweig.

Landeseisen-2

  Gernrode-Harzgeroder  Eisenbahn
(braunschweigischer  Theil).

 

Büreaudiätare,  Kanzlisten,
Stationsassistenten,  Telegraphisten,
  Büreauboten,
Portiers,  Nachtwächter,
Bremser  und  Schmierer,
Schaffner,  Rangirer  und
Koppler,  Magazin=  und
Materialienauffeheer  Sillet.
drucker.  ahnwärter,
Weichenwärter.

Subaltern-  und  Unterbeamte.

 

40  Jahre.

40

 

Direktion  der  Braunschweigischen

  Landeseisenbahngesellschaft
  zu  Braunschweig.


Vorstand  der  Gernrode-Harzgeroder
  Eisenbahngesellschaft
zu  Ballenstedt.

 

Die  nach  beendeter
Probedienstzeit  in
nebenstehenden
unteren  Stellen
etatsmäßig  angestellten
  Militäranwärter
  haben
bei  genügender
Befähigung  bezw.
nach  Ablegung
der  vorschriftsmäßigen
  Prüfung
gleich  den  Civilanwärtern
  Anrecht
  zum  Aufrücken
  in  höhere
Dienststellen,  umd
zwar
im  „-Büreaudienste:

  als
Registrator,  Betriebssekretär
  rc.,
im  Stations.
dienste:  als
Stationsverwalter,
  Stationsinspektor,

im  Fahr-Bend
  e:  als
ugführer  un
Pasn

eister.

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermittelung
  der  Miliräranwärter
  gültigen
Vorschriften  zur
Anwendung  zu
bringen.  Bei  Besetzung
  der  unteren
Beamtenstellen  des
stationären
Dienstes  innerweis
  d  —
chweigischen  Gebiets
  soll  bei  sonst
gleicher  Besähigung
  auf  die  Bewerbungen

braunschweiischer
  Staatsangehöriger
  besondere
  Rücksicht
enommen  weren.
        <pb n="421" />
        407

 

 

 

Altersgrenze,  Bezeichnung  der  Behörde,
.  Bezeichnun  bis  zu  welcher  an  welche  die  Bewerbungen
Bezeichnung  der  Seellen!  r  4  vormmas.Militär.  richten  sind,  soweit  nicht
der  der  Sieuen,  wela  us  anwärter  sin  den  Vakanzanmeldungen  s  Bemerkungen.
Ei  b  weise  mit  Militäranwärternberücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
isen  bahn.  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
3.  Halberstadt-Blankenburger  Eisen-.  Büreaudiätare,  Kanzlisten,a)  Für  die  Direktion  der  Halberstadt-Die  nach  beendeter
bahn.  Expeditions.  —ie  Strecke  Lan=  Blankenburger  Eisenbahn-  sndiätare,
  ———  genstein-  gesellschaft  zu  Blanken.  en  unteren  Stel-Expeditions-.
  „533  Derenburg:  burg  a.  H.  len  angestellten
assistenten,  *  2  35  Jahre.  Dilitrnn  ésrk  r½,
Stations.  S  sb)  Für  die  gender  Besähiassistenten,
  Strecke  Hal-  gung  bezw.  nach
Telegraphisten,  Büreau-berstadt-  ahltgung  derpor.
boten,  Portiers,  Nacht-.,)Blankenburg  ung  gleich  den
wächter,  Bremser  und  Tanne:  40  Jioilanwärterne
Schmierer,  Schaffner,Jahre.  rücken  is  die  ho-Rangirer
  und  Koppler,  heren  Dienststel.
Bahnwärter,  Weichen-  5;:2  und  zwar
wärter.  dienste:  als
Eisenbahnsekretär,

im  Stationsdienste:
  als
Stationsver-=walter
  und  Stationsvorsteher,

im  Fahrdienste:
  als
Zugführer  und
Packmeister.

 

 

 

 

XI.  Derzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Eisfeld  -  Unterneubrunner  Eisenbahn.


2.  Feldabahn.

3.  Hildburghausen-Heldburger  Eisenbahn.


4.  Saal-Eisenbahn.

5.  Werra-Eisenbahn  (für  die  Strecken
Sonneberg-Lauscha  und  Immelborn-Liebenstein).


 

Stationsvorsteher,  Zugführer.

Expedient,  Expeditionsgehülfe.


Stationsvorsteher,  Zugführer.

Hülfswärter,
Weichensteller,
tungspersonal.

*  Stationsvorsteher,
*Stations.  und  Expeditionsassistenten,
  Haltestellenaufseher
  und  Verwalter,
  Weichensteller,
Bahnwärter,  Schaffner,

Bahnwärter,
Zugbeglei- 



Bremser.

35  Jahre.
40
35
35

40

 

Betriebsverwaltung  der  Eisfeld-
  Unterneubrunner  Eisenbahn
  zu  Hildburghausen.

Betriebsverwaltung  der  Feldabahn
  zu  Dermbach.

Betriebsverwaltung  der  Hildburghausen-Heldburger

Eisenbahn  zu  Hildburghausen.


Direktion  der  Saal-Eisenbahngesellschaft
  zu  Jena.

Direktion  der  Werra--Eisenbahngesellschaft
  zu  Meiningen.


 

68“

Bei  der  Anstellung
siaden  die  für  Beebung
  der  Subaltern-
  und  Unterbeamtenstellen
  mit
Militäranwärtern
jeweilig  geltenden
Grundsätze  Anwendung.
  Bahnwärter
  und
Weichensteller
4  nicht  angetellt.



Die  mit  bezeich
neten  Stellen  sind
den  Militäranwärtern
  nur  im
Wege  des  Aufrückens
  zugängig.
        <pb n="422" />
        408

 

 

Bezeichnung

Bezeichnung

Altersgrenze,

bis  zu  welcher

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen

 

 

 

 

 

.%  Militär-  zu  richten  sind,  soweit  nicht
der  der  Stellen,  welche  vorzugs  anwärter  n  den  Vakanzanmeldungen  Bemerkungen.
Eisenbahn  weise  mit  Militäranwärtern  berücksichtigt  andere  Anstellungsbehörden
«  zu  besetzen  sind.  werden  ausdrücklich  bezeichnet
müssen.  werden.
6.  Werra.-  Eisenbahn  (für  die  Strecke  Subaltern=  und  Unterbeamte.0  Jahre.  Direktion  der  Werra.  Eisen.Bei  der  nee
Themar-Schleusingen).  bahngesellschaft  zu  Mei-  lian  d  r
ningen.  Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung,  insbesondere
  bezüglich
  der  Ermitte.
lung  der  Militäranwärter
  bestehenden
  Vorschriften
  zur  Anwendung
zu  bringen.
XII.  HDerzogthum  Sachsen-Altenburg.
1.  Altenburg-Zeitzer  Eisenbahn.  Untere  Betriebsbeamte,  mit  35  Jahre.  Königliche  Generaldirektion
Ausnahme  der  einer  tech-  der  Sächsischen  Staats-Z„
  «  nischen  Vorbildung  be-  eisenbahnen  zu  Dresden.
2.  Eisenberg-Crossener  Eisenbahn.  dürfenden.  35  Vorstand  der  Eisenberf-  Der  Betrieb  dieser
Crossener  Eisenbahngesell.  Vabn  istverach.
schaft  zu  Eisenberg  in  bie'  ’7
8
Altenburg.  für  die  Dauer  der
bis  zum  31.  März
1903  laufenden
Pachtzeit  gewähr.
leistet  werden.
3.  Saal.  Eisenbahn.  Hülfswärter,  Bahnwärter,35  Direktion  der  Saal-Eisen-Weichensteller.
  bahngesellschaft  zu  Jena.
4.  Weimar-Gerger  Eisenbahn.  Bahnwärter,  Weichensteller.  Eine  Alters.  Direktion  der  Weimar-Geraer
renze  ist  nichtEisenbahngesellschaft  zu
festgisett.  Weimar.

—

 

 

 

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Toburg  und  Gotha.

.  Arnstadt-Ichtershausener  Eisenbahn.


.  Werra-Eisenbahn  (für  die  Strecke
Coburg-Rodach).

Wutha-Ruhlaer  Eisenbahn.

 

Subaltern-  und  Unterbeamte.

Subaltern-  und  Unterbeamte.

Expeditionsdiätar,  Schaffner,
Weichensteller,  Bahnwärter.

 

40  Jahre.

Eine
festgesetzt.

35  Jahre.

Altersgrenze
  ist  nicht

 

Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  zu
Weimar.

Direktion  der  Werra:Eisen.
bahngesellschaft  zu  Meiningen.


Betriebsverwaltung  Thüringischer
  Nebenbahnen  zu
Weimar.

 

 

Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
preuß#ischen
Staatseisenbahn.
dienst  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschriften
zur  Anwendung

zu  bringen.

Bei  der  Anstellung

finden  die  für  die
Besetzung  der
Subaltern-  und
Unterbeamtenstellen
  mit  Militäranwärtein
  jeweilig
  geltenden
Giuundsätze  Anwendung.
        <pb n="423" />
        Bezeichnung
der
Eisenbahn.

409

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

 

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

Gernrode-Harzgeroder  Eisenbahn.

XV.  Fürstenthum  Schwarzburg-SZondershausen.

1.  Arnstadt-Ichtershausener  Eisenbahn.


2.  Hohenebra-Ebelebener  Eisenbahn.

3.  Ilmenau-Großbreitenbacher
Eisenbahn.

XIV.  DBerzogthum  Anhalt.

Subaltern=  und  Unterbeamte.

 

Weichensteller,
Bahnwärter.

Schaffner,

Weichensteller,  Schaffner.

Stationsdiätar,
steller,  Schaffner.

Weichen- 



Eine  Altersgrenze
  ist  nicht
festgesetzt.

 

40  Jahre.

 

 

 

Vorstand  der  Gernrode-Harz.
geroder  Eisenbahngesell.
schaft  zu  Ballenstedt.

Betriebsverwaltung  Thürin-#gischer
  Nebenbahnen  zu
Weimar.

 

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Kudolstadt.

Saal-Eisenbahn.

Rhene-Diemelthal-Eisenbahn.

Wiegemeister,  Hülfswärter,
Bahnwärter,  Weichensteller,
Zugbegleitungspersonal.

 

35  Jahre.

Direktion  der  Saal-Eisenbahngesellschaft
  zu  Jena.

XVII.  Fürstenthum  Waldeck.

Subaltern=  und  Unterbeamte.40  Jahre.

 

 

Bei  der  Besetzung
sind  bis  zum  Erlasse
  reichsgesetzlicher
  Bestimmungen
  die  für  den
Staatsdienst  bestehenden
  oder
noch  zu  erlassenden
Vorschriften  sinngemäb
  zur  Anwendung
  zu  bringen.


Bei  der  Besetzung
sind  die  für  den
preußischen
Staatseisenbahn-=dienst
  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschriften
zur  Anwendung

zu  bringen.

Vorstand  der  Rhene-Diemel.Bei  der  Besetzung

thal-  Eisenbahngesellschaft
zu  Siegen.

XVIII.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  TLinie.

Weimar-Geraer  Eisenbahn.

Schaffner,  Bremser,  Bahnwärter,
  Weichensteller.

Eine

Altersgrenze
  ist  nicht
festgesetzt.

Direktion  der  Weimar  Geraer
Eisenbahngesellschaft  zu
Weimar.

sind  die  fur  den
Staatseisenbahndienst
  in  dieser
Beziehung  gültigen
  Vorschriften
zur  Anwendung
zu  bringen.
        <pb n="424" />
        410

 

 

 

Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
zu  besetzen  sind.

u—mt-ss“

 

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

 

 

Bezeichnung  der  Behörde,
an  welche  die  Bewerbungen
zu  richten  sind,  soweit  nicht
in  den  Vakanzanmeldungen
andere  Anstellungsbehörden
ausdrücklich  bezeichnet
werden.

 

Bemerkungen.

 

Straßenbahn

Straßenbahn

Straßenbahn

XIX.  Freie  und  Hansestadt  Tübeck.

Eutin  -  Lübecker  Eisenbahn  (bezüglich
  des  im  lübeckischen  Gebiete
stationirten  Personals).

Lübeck-  Büchener  Eisenbahn  für

die  Zweigbahn  Lübeck-Travemünde.



Kaysersberger  Thalbahn  (Colmar-Kaysersberg-Schnierlach).



Colmar  -  Winzenbeim.


Straßenbahn  von  Erstein  (Rheinstraße)

  nach  Erstein  (Reichseisenbahnhof).


Straßenbahn  Mülhausen-Ensisheim.


Mülhausen  -  Illzach-Wittenheim.


Mülhausen  -  Pfastatt.


Straßenbahn  von  Straßburg  nach

Markolsheim  mit  Abzweigung  von
Boofzheim  nach  Rheinau.

Straßenbahn  von  Straßburg  nach

Truchtersheim.

 

 

Stationsverwalter,  Stations.
assistenten,  Brückenwärter,
Weichensteller,  Bahnwärter.

Bahnhofsvorsteher  in  Travemünde,
  Telegraphisten,
Weichensteller,  Bahnwärter,
Schaffner,  Nachtwächter.

35  Jahre.

35

 

Direktion  der  Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft  zu
Lübeck.

Direktion  der  Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft  zu
Lübeck.

 

XX.  Ellaß-Tothringen.

Unterbeamte,  soweit  dieselben
  einer  technischen  Ausbildung
  nicht  bedürfen.

Wie  zu  J.

Wie  zu  J.

Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

40  Jahre.
40

40  "„
40  "D
40  O„
40

40

40  -

 

 

Vorstand  der  Kaysersberger
Thalbahn-Aktiengesellschaft
zu  Colmar  i./Els.

Straßburger  Straßenbahngesellschaft
  zu  Straßburg
i.Els.

Vorstand  der  Straßenbahn.
gesellschaft  Mülhausen-Ensisheim-Wittenheim
  zu
Mülhausen  i#/Els.

 

Straßburger  Straßenbahn.
gesellschaft  zu  Straßburg
#.El.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

 

 

Nach  einer  Vereinbarung
  mit  der
Großherzeglich
oldenburgischen
Regierung  vom
Oklober  1384  sind
die  nebenverzeichneten
  Stellen  in
eine  Bekanntmachung
  des
Großhergoglich
oldenburgischen
Staateministeriums
  mit  aufgenommen,
  undzwar
mit  dem  Zusatze:
zu.zwe  isDritttheilen
  den  Militäranwärtern

vorbebalten.
        <pb n="425" />
        –  411

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

"—.  ."  —  —

Zu  beziehen  durch  alke  Postanstalten  und  GCuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  September  1894.  SW  39.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-  *-•  4  ,
Agenten;  —  —  Vorgahme  von  Civil=  4.  Militär-Wesen:  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  den
stands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  411  Militäranwärtern  im  Reichsdienst  (Marine-Verwaltung)
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  vorbehaltenen  Stellen;  —  desgl.  in  dem  Verzeichniß  der
vom  1.  April  1894  bis  Ende  August  1894  412  Anstellungsbehörden  1414
3.  Allgemeine  Verwaltungs  ·  Sachen:  Abänderung  des  Ver-  5  .  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

zeichnisses  der  Nechsbeamten  zur  Vererdnung,  betreffene  Reichsgebtktttttt  44s8
die  Tagegelder  24  413

 

1.  Kon  fsu  lat=  Wescsen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Alexandrien  ist  der  Dragoman  Raphael  Seif  Dahan  in  Tantah  zum
Konsular-Agenten  daselbst  bestellt  worden.

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Jaffa,  Georg  Murad,  ist  auf  Grund  des  §.  1  des
Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
  des  Vize-Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter
deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von
solchen  zu  beurkunden.

Dem  zum  General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Berlin  ernannten  Herrn  Charles
de  Kay  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="426" />
        2.  Finanz=  Wesen.

Nachweisung  der  zur  anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  «
.  .  Einnahme  Differenz
·  Einnahme  beträgt  »  ,
Bezeichnuns  vom  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  zuischen,  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  und  5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
4m  A  .M.  -—  A  2
1.  2.  3.  4.  l  5.  6.
Zölle.  ..  155  337  294  1511901  153  825  3  139  201  477  +  14  623  916
Tabacksteuer  3  949  184  28322  31920  *  3  825  756  +  95  106
Zuckersteuer  38  099214  7067.761  31  031  453  25  144  704  +  5886  749
Salzsteiier  16  119  810  18  228  16  101  582  1  15  958  3864  +  143  198
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  6  165  509  4301  187  1  864  322  975  220  —  889  092
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  1
schlag  zu  derselben  ..  49  236  604  50  345  49  186  2599  47  814  832  +  1  371  427
Brausteuer  .  11  615  286  26  318  11  588  968  11  750  602  —  161  634
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  456  335  —  1456  3351  1468797  —  12  462
Summe  281  979  236  13  004  062  268  975  174  246  139  782  +  22  835  392
Spielkartenstempel  —  416  595  404  559  H  12  036
Wechselstempelsteuer  —  —  3397572  3386  119  —  11.453
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  2  733  510.  1298  236  +  1435  274
r  Haul-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  5087870  3529501  +  1558369
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  –  —  1  117588  958  806  —  I58  782
Staatslotterien  .  —  —  2950  187  2418  630  331557
Post-=  und  Telegraphen-  „Verwaltung  —  —  106  730  286  102  053  844.  4676  442
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  27178  000|]  25919  000°“5)1259  000

 

*.)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  736  592  J.  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  August  1894:

 

 

 

 

 

 

 

 

*8  Ss.Einnahme  vom  „  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  der  EW“pv“Eslx*?!  es  Cxaltl  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  ri  —  weniger
EIIIIIIELEI  7  AM  4
1.  2.  3.  4.
Zölle  140  259  862  125  156  382  +  15  103  480
Tabacksteuer  3  691  784  3  358  964  +  332  820
Zuckersteuer  34  233  689  29  400  609  +  4  833  080
Salzsteuer  16  198  637  16  209  607  —  10  970
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  .  7021038  6  387  003  +  634  035
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlas
zu  derselben.  .  .  41  163  808  4  020  488  —  856  680
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  11  087  917  11  235  895  —  147  978
Summe  253  656  735  233  768  948  +  19  887  787
Spielkartenstempel.  495  484  484  110  +  11  374
        <pb n="427" />
        —  413  —

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  19  der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten
  der  Reichsbeamten,  vom  21.  Juni  1875  (Reichs-Gesetzblatt  S.  249)  ist  die  Einreihung
der  Reichsbeamten  in  die  unter  Nr.  III  bis  VI  des  §.  1  und  unter  Nr.  II  bis  VI  des  §F.  10  dieser  Verordnung
  aufgeführten  Beamtenklassen  nach  Maßgabe  des  unterm  6.  Januar  1876  (Central-Blatt  S.  7)
veröffentlichten  Verzeichnisses  festgestellt  worden.  Letzteres  wird  bezüglich  der  nachstehend  aufgeführten
Kategorien  von  Reichsbeamten  ergänzt  bezw.  abgeändert,  wie  folgt:

Verzeichniß  der  Reichsbeamten.
8.  1  8.  10

der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Amzugsbosten  der  Reichsbeamten,
  vom  21.  Juni  1875.

Klasse  IV.  Klasse  IV.
Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.  Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.

L.  Verwaltung  der  Reichseisenbahnen.
Statt  des  bisherigen  Textes  ist  zu  setzen:
Geheime  expedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren,  sowie  Geheime  Registratoren  bei  der
Centralbehörde.
Telegraphen-Oberinspektor.
Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Inspektoren.
Maschinen-Inspektoren.
Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Inspektoren,  sowie  Maschinen-Inspektoren,  welche  als  Hülfsarbeiter
  der  General-Direktion  oder  in  deren  Bureaus  beschäftigt  sind.
Verkehrs-Inspektoren.
Hauptkassen-Rendant.
Hülfsarbeiter  der  General-Direktion.
Königliche  Regierungs-Baumeister.
Regierungs-Baumeister.
Baumeister,  Ingenieure  und  Architekten,  soweit  sie
die  Qualifikation  zur  Anstellung  im  höheren
technischen  Reichseisenbahndienst  besitzen.

Klasse  V.  Klasse  V.
Sekretäre  der  höheren  Reichsbehörden.  H  Sekretäre  der  höheren  Reichsbehörden.

L.  Verwaltung  der  Reichseisenbahnen.
Es  fallen  fort:
Telegraphen-Kontrolöre.
Es  treten  hinzu:

Stationskassen-Rendanten  und  Güterexpedienten  1.  Klasse.
Materialien-Verwalter  1.  Klasse.

Klasse  VI.  Klasse  VI.
Subalternen  der  übrigen  Reichsbehörden.  Surbalternen  der  übrigen  Reichsbehörden.
69•
        <pb n="428" />
        8.  1

Statt  des  bisherigen  Textes  ist  zu  setzen:

4414  —

J.  Verwaltung  der  Reichseisenbahnen.

Betriebs-Sekretäre.

Bureau-Assistenten.

Zeichner  und  Kanzlisten  1.  Klasse,  Zeichner  und  Kanzlisten.
Stations-Vorsteher  2.  Klasse  und  Stations-Aufseher.
Stationskassen-Rendanten  und  Güterexpedienten  2.  Klasse.
Stations-Assistenten.

Werkmeister.

Materialien  -Verwalter  2.  Klasse.

Bahnmeister  1.  Klasse  und  Bahnmeister.
Telegraphen-Kontrolöre.

Lokomotivführer.

Zugführer  und  Oberpackmeister.

Telegraphisten.

Ingenieure  und  Architekten,  soweit  sie  nicht  zur
Klasse  IV  oder  V  gehören.  «

Bau-Assistenten  und  Ingenieur-Assistenten.

Landmesser  und  Hülfslandmesser.

Assistent  im  chemischen  Laboratorium.

Sonstige  Diätare  und  Aspiranten  im  mittleren
sactmiendlen,  soweit  sie  nicht  unter  die  Klasse  V.
allen.

Berlin,  den  18.  September  1894.

 

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers:
v.  Boetticher.

 

4.  Militär  -Wesen.

Bekanntmachung.

In  dem  Verzeichniß  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  (Anlage  D  der

Anstellungsgrundsätze  vom  7./21.  März  1882,  Central-Blatt  S.  123)  wird  der  durch  die  Bekanntmachungen
vom  29.  November  1889  (Central-Blatt  S.  578)  veröffentlichte,  unter  dem  23.  Mai  1890  (Central-Blatt

S.  143)  abgeänderte,  auf  die  Marineverwaltung  bezügliche  Abschnitt  Ill  durch  nachstehende  Zusammenstellung
  ersetzt:

Kontrolöre)

III.  Marine-Verwaltung.)

Rendanten  bei  den  Bekleidungsämtern,  soweit  sie  nicht  aus  anstellungsberechtigten

werden,
Intendantur-Registratoren,  Dv

Intendantur-Registratur-Assistenten,
Garnisonverwaltungs-Direktoren,  ...  .
Garnixonverwaltungs-5berinspektor,  soweit  sie  nicht  aus  anstellungsberechtigten
Garnisonverwaltungs-Inspektoren,  1  ehemaligen  Deckoffizieren  ergänzt  werden,
Kasernen-Inspektoren,

Lazareth-Oberinspektoren,

 

4

*)  Die  mit  einem  —  bezeichneten  Stellen  sind  solche,  bei  welchen  Unteroffiziere  der  Marine  vor  Unteroffzieren

des  Landheeres  zu  berücksichtigen  sind.

ehemaligen  Deckoffizieren  oder  ausnahms-Rendanten

  ·  .  ...  weise  aus  Beamten  der  Marine  ergänzt
Kontrolöre  bei  den  Verpflegungsämtern,
        <pb n="429" />
        Lazarethverwaltungs-Inspektoren,
Lazareth-Inspektoren,  soweit  sie  nicht  aus  anstellungs-„Maschinisten,
  =  Untermaschinisten  (für  Garnisonanstalten),  berechtigten  ehemaligen  Deck-Küster,


Bibliothek=  und  Hausaufseher  bei  den  Bildungsanstalten,
Oberheizer,  Heizer  (für  Garnisonanstalten),
Werft-Betriebs-Sekretäre,
Werft-Sekretariats-Assistenten  (der  Betriebslaufbahn),
Werftschreiber  und  Werfthülfsschreiber,
JFührer  und  -Maschinisten  der  Werftfahrzeuge,
Schleusenmeistergehülfen,
Spritzenmeister,
Gerichtsaktuare,
Schiffslazarethdepot  -Inspektoren,  soweit  sie  nicht  aus  anstellungsberechtigten  ehemaligen
Lazarethgehülfen  der  Marine  ergänzt  werden,

offizieren  ergänzt  werden,

 

Maschinisten  !
Leuchtthurmwärter  beim  Lootsen=  und  Seezeichenwesen,
Mebelsignalwärter  .
Lootsensekretär  L

Materialienverwalter  beim  Lootsenkommando  an  der  Jade,

Hausinspektor  im  Reichs-Marine-Amt,
Drucker  bei  den  obersten  Marinebehörden  in  Berlin,
Bauschreiber,
Garnison-Todtengräber.
Berlin,  den  19.  September  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

Bekanntmuchung.

In  dem  Verzeichniß  derjenigen  Behörden,  welche  hinsichtlich  der  in  Anlage  D  der  Anstellungsgrundsätze
  für  Militäranwärter  vom  7./21.  März  1882  aufgeführten  Stellen  des  Reichsdienstes  als  Anstellungsbehörden
  anzusehen  sind  (Central-Blatt  1886  S.  306),  wird  der  durch  die  Bekanntmachungen  vom
29.  November  1889  (Central-Blatt  S.  579)  veröffentlichte,  unter  dem  17.  März  1892  (Central-Blatt  S.  158)
berichtigte,  auf  die  Marineverwaltung  bezügliche  Abschnitt  durch  nachstehende  Zusammenstellung  ersetzt:

 

 

 

Nummer

des  Bezeichnung  Bezeichnung

*  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-Bemerkungen.
nisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.

Anlage  D.

 

 

 

 

Marine-Verwaltung.)
Die  Gesuche  um  Anstellung  bei  allen  nachstehend  nicht  besonders  aufgeführten  Behörden  sind  an  die
betreffende  Behörde  selbst  zu  richten.
Oberste  Marinebehörden  zu  Berlin:
.  Kanzleibeamte,  Hausinspektor,  Boten—
meister,  Kanzlei-  und  Hausdiener,  sDer  Staatssekretär  des  Reichs—

Pförtner.  Marine-Amts  zu  Berlin.
III.  Drucker.

 

2.  ze  Die  mit  einem  —  bezeichneten  Stellen  sind  solche,  bei  welchen  Unteroffiziere  der  Marine  vor  Unteroffizieren
des  Landheeres  zu  berücksichtigen  sind.
        <pb n="430" />
        416

 

 

 

Nummer
des  Bezeichnung  Bezeichnung
Suu  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-  Bemerkungen.
nisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.
Anlage  D.
Kommando  der  Marinestation  der
Ostsee  zu  Kiel  bezw.  der  Nordsee
zu  Wilhelmshaven:

III.  Gerichtsaktuare,  Küster.  Das  betreffende  Stations-Kommando
  zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.


Seewarte  zu  Hamburg,  Observatorium
  zu  Wilhelmshaven  und  Chronometer-Observatorium
  zu  Kielr:
J.  Büreaudiener.  Seewarte  bezw.  Observatorien.
Lootsen=  und  Seezeichenwesen:

III.  Maschinisten,  *  .-chh
  I-D32«?I.I:gskx:k;«gxggikiÆ
XNebelsignalwärter.  «

LootsenkommandoanderJade:  —
XLootfensekretär,  Der  Staatssekretär  des  Reichs-Materialienverwalter.
  Marine-Amts  zu  Berlin.
Intendantur  der  Marinestation  der
Ostsee  zu  Kiel  bezw.  der  Nordsee  zu
Wilhelmshaven:

J.  Kanzlisten.  Der  Staatssekretär  des  Reichs—
Marine-Amts  zu  Berlin.

I.  Büreaudiener.  Die  betreffende  Stations-Intendantur
  zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.


III.  Intendantur-Registratoren,  Der  Staatssekretär  des  Reichs-Intendantur-Registratur-Assistenten.
  Marine-Amts  zu  Berlin.
Lazarethe  zu  Kiel  und  Friedrichsort,
  sowie  zu  Wilhelmshaven  und

Lehe.

l.  Civilkrankenwärter,

Hausdiener.  .  ·  .-III.

  Lazareth-Oberinspektoren,  Lazarethver-  Die  betreffende  Stations-Inten= 



waltungs-Inspektoren,  Lazareth--Inspektoren,
  Schiffslazarethdepot-Inspektoren,
  -Maschinisten,  Heizer.

 

dantur  zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.
        <pb n="431" />
        417

 

 

 

 

Nummer
des  Bezeichnung  Bezeichnung
re  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-  Bemerkungen.
nisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.
Anlage  D.
Garnisonverwaltungen  zu  Kiel  und
Friedrichsort,  Wilhelmshaven  und
Lehe:
J.  Kasernen=  und  Gefängnißwärter,  Aufseher
bei  dem  Wasserwerk  in  Wilhelmshaven,
Sielwärter  zu  Wilhelmshaven,  Bauaufseher,
  Aufwärter.

III.  Garnisonverwaltungs-Direktoren,  Die  betreffende  Stations-Inten—
Garnisonverwaltungs-Oberinspektor,  dantur  o  Kiel  oder  Wilelms-Garnisonverwaltungs-Inspektoren,
  haven
Kasernen-Inspektoren,  "

Bauschreiber,
Maschinisten,  =  Untermaschinisten,
Oberheizer,  =  Heizer,
Garnisontodtengräber.
Bekleidungsämter  zu  Kiel  und
Wilhelmshaven:
III.  Rendanten,  „Kontrolöre.  Der  Vorstand  des  betreffenden
Bekleidungsamts  zu  Kiel  oder
»  «  Wilhelmshaven.
Verpflegungsämter  zu  Kiel  und
Wilhelmshaven:
J.  Magazinaufseher.  Die  betreffende  Stations-Inten-III.
  Rendanten,  =  Kontrolöre.  dantur  zu  Kiel  oder  Wilhelms-/
  haven.
Stationskassen  zu  Kiel  und
Wilhelmshaven:

l.  Kassendiener.  Die  betreffende  Stations-Inten—
dantur  zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.


Bildungsanstalten  zu  Kiel:

l.  Pförtner.  s————mss

II.  Bibliothek=  und  Hausaufseher,  Die  Stations-Intendantur  zu

 

Maschinist,  Heizer.

Werften  zu  Danzig,  Kiel  und
Wilhelmshaven:
Kanzlisten,  Magazinoberaufseher,
Magazinaufseher,  =  Dockwärter,
Brückenwärter,  Büreau=  und  Kassendiener,
Pförtner.

 

.  Kiel.

Die  betreffende  Kaiserliche  Werft
zu  Danzig,  Kiel  oder  Wilhelms—
haven.

—  —
        <pb n="432" />
        Nummer
Sdes  Bezeichnung  Bezeichnung
e  2  «  .  .  ..  s
Verzejecg-  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-  Bemerkungen.
nisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.
Anlage  D.
III.  Werft-Betriebs-Sekretäre,  Werft-Sekretariats=
  Assistenten  (der  Betriebslauf-  »  ..
bahn),  Die  betreffende  Kaiserliche  Werft
Werfischreiber,  Werfthülfsschreiber,  3u  Danzig,  Kiel  oder  Wilhelms-Führer
  und  „Maschinisten  der  Werft-  haven.
fahrzeuge,  -  Spritzenmeister,  Schleusenmeistergehülfen.

Berlin,  den  19.  September  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.
5.  Polizei  =  Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*m  —  Grund  *4  des
2  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs--7·
  der  Ausgewiesenen.  er  Beftrafung.  beschloffen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Valentin  Mari-  geboren  am  21.  Februar  1872  zu  Jaren-sschwerer  DiebstahlsKöniglich  preußischer  Re.i28.  August
anski,  Arbeiter,  towiec,  Rußland,  russischer  Staats=  (1  Jahr  Zuchthaus,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
angehöriger,  laut  Erkenntniß  vom  Marienwerder,
18.  August  1893),
b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.|  Ignatz  Glück,  Schuh-geboren  am  2.  Februar  1843  zu  Zisters-  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-  4.  September
macher,  dorf,  Bezirk  Mistelbach,  Nieder-Oester-  gierungs-  Präsident  zu  d.  J.
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Schleswig,  »
3.  Paul  Ernst  Göpfert,  geboren  am  11.  Januar  1859  zu  Weipert,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Po-17.  Mai  d.  J.
Maler,  Bezirk  Suerben  Böhmen,  ortsangehörig  lizeiPräsident  zu  Berlin,
ebendaselbst,
4.  Emilie  Görgl,  le-geboren  am  23.  März  1878  zu  Kutten=  einfacher  Diebstahl  im  Stadtmagistrat  Bayreuth.7.  August
diges  Dienstmädchen,  plan,  Bezirk  Plan,  Böhmen,  ortsange-Rückfalle,  Land=  Bayern,  d.  J.
hörig  zu  Auschowitz,  Bezirk  Tepl,  eben=  streichen  und  gewerbsdaselbst,
  mäßige  Unzucht,
5.  Karl  Hartl,  Bäcker,

 

geboren  am  31.  Oktober  1874  zu  Schlagles,
  Bezirk  Zwettl,  Nieder-Oesterreich,

 

ortsangehörig  zu  Puch,  Bezirk  Waidhofen
  a.  d  Thaya,  ebendaselbst,

Landstreichen  und  grober
  Unfug,

 

Königlich  bayerische  Polizei-
  Direktion  München,

 

 

27.  August
d.  J.

I
        <pb n="433" />
        419

 

—  Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—
27

der  Ausgewiesenen.

2.

—.—x

Alter  und  Heimath

3.

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

6.  Alois  Kügler,

10.

11.

12.

 

Arbeiter,

Karl  Madelaire,
Arbeiter,

Johann  Oberprantacher,
  Schneidergehülfe,


Vaclav  (Wenzel)
Pek,  Bäcker  und
Müller,

Karoline  Pointner,
geb.  Schmidleitner,
verwittwete  Dienstmagd,


Stanislaus  Prant.-ner,
  Tagelöhner,

Franz  Stein,
Seidenweber,

.Karl  Werner,

Tagner,

geboren  am  11.  Juni  1834  zu  Fri
drichswalde,  Bezirk  Wildenschwerdt,
Böhmen,

geboren  am  28.  April  1869  zu  Horsens,
Dänemark,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  15.  April  1858  zu  Riffian,
Bezirk  Meran,  Tirol,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  2.  Mai  1829  zu  Podebrad,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  25.  März  1857  zu  St.
Marienkirchen,  Bezirk  Schärding,  Ober-Oesterreich,
  ortsangehörig  zu  Lambach
a.  d.  Traun,  Bezirk  Wels,  ebendaselbst,

geboren  am  10.  Mai  1851  zu  Gries  in
Sellrain,  Bezirk  Innsbruck,  Tirol,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  6.  Januar  1871  zu  Wagstadt,
  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,


64  Jahre  alt,  geboren  zu  Roppe,  Territorium
  Belfort,  Frankreich,  französischer
Staatsangehöriger,

 

 

Landstreichen,  Betteln
und  Felddiebstahl,

Betteln,

Landstreichen  und  grober
  Unfug,

Landstreichen,

falsche  Namensangabe,
gewerbsmäßige  Unzucht
  und  Nichrtbeschaffung
  eines  Unterkommens,


Betteln,

Betteln,  Widerstand
gegen  die  Staatsgewalt,
  öffentliche

Beleidigung,  Körperverletzung

  und  Sachbeschädigung,


Betteln,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zus  d

Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Schleswig,

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Laufen,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Stadtmagistrat  Passau,
Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

 

 

 

 

4.  September
.  J.

5.  September
d.  J.

25.  August
d.  J.

24.  August
d.  J.

4.  August

d.  J.

7.  September
d.  J.

3.  September
d.  J.

5.  September
d.  J.

„Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Hildesheim  vom  21.  März  1893  verfügte
Ausweisung  des  Alexander  Ruppert  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  für  1893  Seite  108,  Ziffer  6)  ist,  nachdem  sich
herausgestellt  hat,  daß  Ruppert  preußischer  Unterthan  ist,  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="434" />
        <pb n="435" />
        —  421  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

BZu  beziehen  durch  alle  DVostanstalten  und  Buchhandlungen.

XXII.  Jahrgang.  W  40.

—:

 

Berlin,  Freitag,  den  28.  September  1894.

 

 

 

 

 

 

 

ußet  1  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Sequatur.  für  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampsschisten
rtheiliingng  .  Seite  421  „Wesen.  Ausweisung  von  Aus  ändern  aue
2.  Morlue  und  Slffahrt:  Errichtung  einer  Kommison,  3.  Poltzel  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

 

1.  Kon  sulat=  Wesen.

–..  —  t e

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Frederik  Ollendorff  zum
Konsul  in  Aarhuus  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Wilhelm  Brolin  zum  Konsul
in  Söderhamn  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  Otto  Kramer
Trechmann  zum  Konsul  in  Hartlepool  sowie  den  Kaufmann  Albert  Frederik  Trechmann  zum  Vize-Konsul
  bei  dem  Konsulat  in  Hartlepool  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Murdo  Macfarlane  zum
Vige-Konsul  in  Stornoway  (Hebriden-Inseln  Schottland)  zu  ernennen  geruht.

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  dem  Sitz  in  Mainz  ernannten  Herrn  Perry
Bartholow  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.  «

 

71
        <pb n="436" />
        vom  1.  Januar  1895  ab  eine  Kommission  f

Thätigkeit  treten.

—.

42

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Auf  Grund  des  §.  8  der  Bekanntmachung  vom  26.  Juli  1891  (Reichs-Gesetzbl.  S.  359)  wird  in  Lübeck

 

3Z.  Polizei  -Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

ür  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  in

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Aler  und  Heimath  Behörde,  welche  de  Datum
2  —  *  —  Grund  des
3  der  Bestrafun  —st-  Ausweisungs--“!
  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
—1h
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.[Heinrich  Erni,  Koch,geboren  am  18.  November  1867  zus  Diebstahl  und  Dieb-]Großherzoglich  badischer

Adolf  Paprskar,
Klempnergeselle,

 

Marie  Christine
Nielsen,  Dienstmädchen,


Niels  Peter  Nielsen,
Maurer,

Jacob  Rubenstein,
Schneider,

Bär  Rubenstein,

Lucian  Schulak,
Goldarbeiter,

Franz  Strunz,  Bildhauer,


Anton  Ullmann,
Schmiedegeselle,

10.]  Leonhard  Wermeling,
  Schuhmachergeselle,


 

 

 

Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  21.  März  1857  zu  Frank.
stadt,  Mähren,  österreichischer  Staatsangehöriger,


stahlsversuch  im  wiederholten
  Rückfalle
(2  Jahre  3  Monate
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  8.  Juli
1892),
schwerer  Diebstahl  im
Rückfalle  und  Füh—
rung  falschen  Namens
(3  Jahre  Zuchthaus,
14Tage  Haft,  laut  Erkenntniß
  vom  29.  Julie
1891),

 

Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

burg,

 

b)  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetz  buchs:

29  Jahre  alt,  geboren  zu  Dürloew  auf
Seeland,  dänische  Staatsangehörige,

geboren  am  3.  Mai  1872  in  Sullerup
auf  Falster,  ortsangehörig  ebendaselbst,
dänischer  Staatsangehöriger,

geboren  in  Mitau,  Kurland,  64  Jahre
alt,  russischer  Staatsangehöriger,

geboren  in  Mitau,  Kurland,  12x  Jahre
alt,  russischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  25.  Juni  1865  zu  Rudowka,
Kreis  Slominsk,  Gouvernement  Grodno,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  13.  Dezember  1860  zu
Tachau,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Dürrmaul,  Bezirk  Plan,  Böhmen,
geboren  am  14.  Juni  1854  zu  Reichenau
bei  Gablonz,  Böhmen,

geboren  am  16.  Juni  1862  zu  Nymwegen,
  Niederlande,  niederländischer
Staatsangehöriger,

 

gewerbsmäßige  Unzucht
  und  Bannbruch,

Landstreichen,
desgleichen,

desgleichen,

Betteln  und  Landstreichen,


Landstreichen,

Betteln  und  Landstreichen,


Betteln,

 

Polizei.Behörde  zu  Hamburg,


Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Bromberg,

derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zuse

Königsberg,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mühldorf,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs-  Präsident  zu
Aachen,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

Polizeibehörde  zu  Ham- 



10.  September
J.

 

K  September
d.  J.

 

12.  September
d.

·4

4.  September
d.  J.

15.  September
d.  J.

15.  September

d.  J.
30.  August
.  J.

3.  September
d.  J.
31.  Juli  d.  J.

11.  September
d.  J.
        <pb n="437" />
        —  423  —

CentralGlatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—.——  m

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SLuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Oktober  1894.  41.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  .  Seite  423  3.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande  Reichsgektii  425
oder  den  Befugnissen  der  Zoll.  und  Steuerstellen.  424  Berichtigng  426

 

 

1.  Kon  fulat=  Wesen.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  Spengelin,
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Fels  zum  Konsul  in  Corfu  zu  ernennen  geruht.

—  —  —

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Banquier  Arnoldus  Noorduyn  zum
Konsul  in  Nymwegen  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Wilhelm  Katzenstein  zum
Konsul  in  Porto  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Arthur  Donner  zum  Konsul
in  Boston  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Notar  Carl  von  Wintzingerode  zum
Konsul  in  Portland  (Oregon)  zu  ernennen  geruht.
        <pb n="438" />
        —  424

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Die  Zuckersteuerstelle  zu  Protschkenhain  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz,  welche  für  die
Zuckerfabriken  in  Michelsdorf  und  Protschkenhain  zuständig  ist,  ist  nach  Michelsdorf  verlegt  worden.
Die  bisher  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu  Nauen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Brandenburg
  a.  Havel  ist  mit  dem  Steueramt  I.  daselbst  verbunden  worden.

Das  Steueramt  I.  zu  Kelbra  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  ist  in  ein  Steueramt
  1lI.  umgewandelt  worden.

Es  ist  ertheilt  worden

·  dem  Hauptsteueramt  zu  Gleiwitz  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleit—
scheinen  I  über  den  für  das  Privattransitlager  des  A.  Schlesinger  daselbst  bestimmten  bezw.  aus  demselben
zur  Wiederausfuhr  abzumeldenden  Taback,  .

dem  Steueramt  J.  zu  Bärwalde  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Frankfurt  a.  O.  die  Be—
fugniß  zur  Abfertigung  von  Mühlenfabrikaten,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen
  zur  Ausfuhr  angemeldet  werden,  und
dem  Nebenzollamt  lI.  zu  Botzanowitz  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landsberg  O.  S.  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  !  über  Roheisen,  welches  im  Durchgangsverkehr  von
Hamnkurg  nlür  die  Eisengießerei  der  Firma  E.  Kurland  &amp;amp;  Co.  in  Kuznicastara  in  Rußland  ausgeführt
werden  soll.

Im  Königreich  Bayern.  1  -

»  JthezirkdesHauptzollamtszuFurtha.W.istdasNebenzollathzuHöllnebstAufschlag-Einnehmerei
  nach  Waldmünchen  verlegt.  In  Höll  ist  ein  als  Ansageposten  fungirendes  Nebenzollamt  II.
errichtet  worden.  Das  Nebenzollamt  l.  zu  Gunzesried  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Pfronten  ist
aufgehoben.

Im  Königreich  Sachsen.
Zu  Oschatz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Meißen  ist  eine  Zuckerfabrik  errichtet  und  für
dieselbe  das  Untersteueramt  zu  Oschatz  als  Zuckersteuerstelle  bestimmt  worden.
Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Tetschen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schandau  ist  die  Befugniß
ertheilt  worden,  Waaren  der  Nummern  26  1,  2  und  3  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen
  dieser  Nummern  abzufertigen.

Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Bühl  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Baden  ist  die  Befugniß  zur
Ausstellung  von  Versendungsscheinen  I  und  II  sowie  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über
Tabacksendungen  aus  bezw.  nach  den  dortigen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback
ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Dem  Hauptzollamt  zu  Rostock  ist  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  von  Leinengarn  der  Tarifnummern
  22  a  und  22  b  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  beigelegt.

Für  die  zu  Lübz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Schwerin  errichtete  Zuckerfabrik  sungirt  das
Steueramt  zu  Parchim  als  Zuckersteuerstellke.  Dem  Steueramt  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  für
die  gedachte  Zuckerfabrik  eingehenden  Säcke  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifnummer
  beigelegt.  #  ·

Im  Herzogthum  Braunschweig.

Die  für  die  Zuckerfabriken  in  Vechelde  und  Oelsburg  zuständige  selbständige  Zuckersteuerstelle  zu
Vechelde  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Braunschweig  ist  in  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle  Braunschweig
  VlIII  umgewandelt  worden.
        <pb n="439" />
        425

–

Im  Fürstenthum  Reuß  d.  L.

Dem  Steueramt  zu  Zeulenroda  ist  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  1  sowie  zur  Abfertigung  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingütern

ertheilt.  worden.

—  Dem-Nebenzollamt  1

In  Elsaß-Lothringen.

zu  Chambrey  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Saarburg  ist  die

Befugniß  zur  Untersuchung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche  beigelegt,
dagegen  dem  Nebenzollamt  I.  zu  Deutsch-Avricourt  in  demselben  Hauptamtsbezirk  die  demselben
beigelegte  gleiche  Befugniß  entzogen  worden.

 

3.  Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

Name  und  Stand

—
—.

—  Laufende  Nr.

 

der  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath

——

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des

Ausweisungebeschlusses.


6.

 

Carlo  Giovanni

Franz  Floimayr,
Weißgerber,

Joseph  Gamauf,
Goldarbeiter,

Marie  Lina-  6  ebh
  ardt,  ledige  Dienstmagd,



Anna  Halbhuber
geb.  Hähn,  Tagelöhnersehefrau,.


Emil  Hanke,  Müllergeselle,


Arendt  Koopmann,
Arbeiter,

Katharine  Pascheck,
geb.  Uttler,  Knopfarbeiterin,


Johann  Pendl,
Schuhmacher,

 

a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

36  Jahre  alt,  aus  Castellanza,  Bezirksmehrfacher
Primi,  Tagelöhner,  Gallarate,  Provinz  Mailand,  Italien,,  Diebstahl

ortsangehörig  ebendaselbst,

im
derholten
(5  Jahre  Zuchthaus,

laut  Erkenntniß  vom

"4.  Oktober  1889),

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  3.  Dezember  1852  zu  St.  Marienkirchen,
  Bezirk  Wels,  Oesterreich,

geboren  am  4.  April  1873  zu  Rudolfsheim
  bei  Wien,  ortsangehörig  zu  Wien,
geboren  am  25.  April  1871  zu  Reichen.
berg,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  11.  März  1854  zu  Waelischbirken,
  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  österreichische
  Staatsangehörige,

geboren  am  15.  Mai  1864  zu  Kuttel-.
berg,  Bezirk  Jaegerndorf,  Oestrreichisch
Schlesien,

geboren  am  12.  Dezember  1836  zu  Oldebrück,
  Niederlande,

geboren  am  19.  Juni  1862  zu  Nagles,
Bezirk  Mies,  Böhmen,

geboren  im  Jahre  1873  zu  Schütten.
hofen,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Drazowitz,
  ebendaselbst,

 

 

 

Betteln,

Landstreichen,

Diebstahlundgewerbsmäßige
  Unzucht,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und  grober
  Unfug,

Betteln  und  Widerstand
  gegen  die
Staatsgewalt,

Landstreichen,  Betteln

und  Führung  gefälschter
  Legitimationspapiere,


Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  bayeri  rische  Polizei-Direktion
  München,
Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


Bautzen,

Königlich  bayerisches

Bezirksamt  Vilsbiburg,

Königlich  preußischer  Regierungs.

  Präsident  zu'd

reslau,
Königlich  preußischer  Rei7

  Präsident  zu  d

urich
Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Zwickau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

 

—I
1—

 

schwererf  Großherzoglich  badischer  19.  September
wie  Landeskommissär  zu  .  J.
Rückfalle  Karlsruhe,

22.  September
d.  J.

13.  September
d.  J.

17.  August

d.  J.

13.  Juli  d.  J.

21.  September
.  J.

17.  September

9.  August

d.  J.

10.  September
d.  J.
        <pb n="440" />
        ——  Ò

426

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  W  Ausweisung  aunneln
"  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  ss-Z
  der  Ausgewiesenen.  schlossen  h  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  Marie  Renger,  geb.geboren  am  22.  November  1853  zu  Ober--Landstreichen  und  ge-Königlich  sächsische  Kreis.25.  August
Klemmer,  Tage-  grund,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  orts-  werbsmäßige  Un-  hauptmannschaft  d.  J.
arbeiterin,  gugehertenn  Petersdorf,  Bezirk  Gabel,  Sucht,  Bautzen,

ebendaselbst,

1I.  Robert  Bernhard  geboren  am  23.  April  1875  zu  Brünn,  Landstreichen,  Betteln,  dieselbe,  21.  August
Studeny,  Schnei]  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betrug  und  Gebrauch  d.  J.
dergeselle,  eines  falschen  Namens,



12.  Anton  Wesely  (Ve-  geboren  am  22.  (25.)  März  1843  zu  Do-Betteln,  Königlich  preußischer  Re-  19.  August
sely,  Veselz),  brink  bei  Kuttenberg,  Böhmen,  gierungs-  Präsident  zud.  J.
Tischlergeselle,  Frankfurt  a.  O.,

ZAerichtigung.

In  dem  durch  Bekanntmachung  vom  24.  Juli  d.  I.  (Central-Blatt  S.  341)  als  Beilage  C  veröffentlichten  Verzeichniß
  der  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Gemeinden  zuständigen  Behörden  (a.  a.  O.  S.  343)  sind  unter  1.  Preußen  in
Spalte  III  die  vier  letzten  Absätze  (von  „In  der  Provinz  Westfalen“  2c.  bis  „Landvögte")  zu  streichen.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="441" />
        —  427  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—..———  „  —

Zu  beztehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  Oktober  1894.  2  42.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen.  Seite  427  »  .-  »
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

 

September  185995  428.  Reichsgebet  430

 

1.  Kon  su  lat  =  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hermann  Klumpp  zum  Konsul
in  New  Orleans  zu  ernennen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hans  Giese  zum  Konsul  in
Tacoma  (Staat  Washington)  zu  ernennen  geruht.

 

—1
□½
        <pb n="442" />
        428

2.  Baxnk-Status

  der  deutschen  Notern
"  nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüba
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
.  Sonstige  Ver  Ver-Bezeeichnung
  G  u  G  täglich  Venen  bindlic.  r%  —N
5  Grund--Reserve.Moten-  egen  nge  “  fällige  egen  keiten  enen  Sonstige  egen  sSumme  “  teiten
der  31.  Aug.  deckte  31.  Aug.  31.  Aug.mit  31.  Aug.  31.  Aug.  der  1.  Aug.  wein
*  Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  Kündi  Passiva.  ergse
*  Banken.  1894.  Noten.  1894.  bindlich  1894.Kündi.  1894.  1804.  Vassiva.  1894.  gebenen
—  .  inlan.
7  keiten.  gungs  dischen
frift.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  .  6.  J.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  000|  30  000  1  126  400  151  05  4  %L15  40  462  158  48871  —  14  825A  1  bss  753  383  —+103771—
2  Städtische  Bank  zu  Breslaus  3000  600  0  10  37  3  1494  q49  22888-  4226  3  —.  6759—  427  22
3Frankfurter  Bank.  18000%  4800  13092/+  1  4899  8259—+  1  in  8636—  8733188—  881  7—  15  7  —  2301  1526
4  Bayerische  Notenbank  7500  1810064  168|.  290  29538+—  4444%  6111  2368—  187885305  509
5  Sächsische  Bank  zu  Dresdensss0oo  4643  51  9738996020  643  4652  +  222%  13  49  12  743—  46|114  65—  997423
6  Wörttembergische  Notenban0  759u24  441  1  320  10  *  a  3354  +  177  18|  4  5160—  37  38  *-  15388  1256
7  HBadische  Bank  9000%  1659  14  12F  412  811  3082988  —  196  —  4791  45528254—  261  1282
sBank  für  Süddeutschlande56733Gê60  rN  243  .  J  1  —  6054693054646301200
sBkaunschweigiicheBane.  10  500  6611  22204  2151  1  bis  3291  2176  —  970|  —  183  160  14468N333  610
l
Zufammen672  p  308  905  164  386262  868|1.  188  574  502  866  48  30  555  —  274  *  131  444  wen  9  761

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  5*:  Davon  in  Abschnitten  zu

=

100  A4  -—  912571  000  MA.

500  24  413  500  K  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
1000  370  168  500  AM  C  1,  2,  3).

Zu  Spalte  9  Nr.  37:  Darunter  131  000  X  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

9  8.:  "  91629  M.  .  ·  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="443" />
        Wesen.

banken  Ende  September  189  4

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1894.

auf  tausend  Mark.)

429

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aoecti#La.
Metall-  Gegen  Reichs=  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  -
B  d  31.  Aug.  kassen-31.  Aug.  anderer  31.  Aug.  Wechsel.  31.  Aug.  Lombard.1.  Aug.Effekten.  31.  Aug.  tii  31.  Aug.  der  31.  Aug.
estand  1804.  scheine.  1804  Banten.  1804.  1894.  1894.  186%4.Ktika  1804.  attiva.  1804.
F
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134.
919  0.0.  –  24  437  22773)—  3202  9071  —  859  617  817·+  88  703  101  412—25  198  5  9145—  7  77324.  +  28  45511753418—+103851
I
53  —  358  —  —  —  —  4102  —  274  2556  204  -  —  48  —  1  67509—  4272
I
45:).7-I-147  15—25  281—59132916—6848459—2106097—14161694131858474—1863
1
31496j—  1183  77  —  11  3057  4  1018  z#  397  2688  +  165  118  —  6  1598  —  116  85  305—  50814
l
18899,  —  1529  602  441600  5918  72  797  +  4318  40982  1150  6ß25  248  5185—  84414699+  9  976  5
10703  –  616  55  —  21  3  416  1834  21762  J.  215  1  36044%  145  8  —  720  —  19  38  088  +  15386
1776  +  140  12  2  511  34  20  323  —  144  810  14  100  —  27  2182  +  314  28254  261|7
1
4251  +  74  21.—  1  509  4  242  17542  +  1055  161331  36  4589  —  19  2018—  649  30  544  630s
I
r71½  67  3.  —  5  30  T  116  5494  —  48  1  1800  —  320  438  —  35  9163  35  16  879  —  *
1
994  425  —  3769053  559  —  328828024  +  74139024  +  928401  064  +  26  382  17920  —  97/  104407/T29  255132  422  +114809
1  6  ·
1  1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

73“
        <pb n="444" />
        430

3.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
»  —  –  –  Grund  des
2  B  Ausweisung  Ausweisungs-.
r-  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
□
1.  2.  4  ¾  4.  .  6.
a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Franz  Hubert  34  Jahre  alt,  aus  Limburg,  Niederlande,  schwerer  Diebstahl  (1|Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-3a.



10.

11.

 

 

Beenen  alias  Peter
Siegler,  Korbmacher,


Peter  Josef  van
Muylders,  Anstreicher,


Schmul  David  Fuchs,
Kürschner,

dessen  Ehefrau  Sara
Ryfka  Leibkowitsch
Fuchs,  geb.  Krakowiak,


Gustav  Jiricka,
Maschinengehülfe,

Franz  Emil  Kammel,
Buchbindergeselle.

Moritz  Josef  Nißl,
Kommis,

Josef  Schmidt,
Weißgerber,

Franz  Soukup,
Tischler,

Katharina  Stingl,
unverehelichte,.

Franz  Suchomel,
Gärtner,

Peter  Anton  Winzens,
  Brauer,

Leopold  Zotz,
Maurer,

niederländischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  8.  Februar  1866  zu  Anderlecht,
  Belgien,  belgischer  Staatsangehöriger,


 

Jahr  6  Monate  Zuchthaus,
  laut  Erkenntniß
  vom  18.  April
1893).

desgleichen,

 

dent  zu  Colmar,

derselbe,

 

b)  Auf  Grund  des  §S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  9.  August  1844  zu  Chorce,
Gouvernement  Plock,  Polen,  russischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  12.  August  1844  zu  Plonsk,
Gouvernement  Plock,

geboren  am  8.  September  1871  zu  Arnau,
Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Prostewitz,  ebendaselbst,
geboren  am  19.  Januar  1855  zu  Hu.
bertusburg  bei  Mügeln,  Königreich
Sachsen,  ortsangehörig  zu  Zeidler,  Bezirk
  Schluckenau,  Böhmen,

geboren  am  16.  Oktober  1874  zu  Wien,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  3.  August  1871  zu  Parabuty,
  Komitat  Bacs-Bodrogh,  Ungarn,
ungarischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  14.  Juli  1837  zu  Praßeditz
bei  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  11.  März  1874  zu  Eger,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  1  1.  Oktober  1846  zu  Geiersberg,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda.
selbst,

geboren  am  19.  November  1869  zu
Truns  bei  Chur,  Schweiz,  schweizerischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  24.  März  1853  zu  Biechelbach,
  Bezirk  Reutte,  Tirol,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

 

1  Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,

Betteln,

gewerbsmäßige  Unzucht,


Landstreichen,
Betteln,

desgleichen,

 

Königlich  preußischer  Reierungs
  .  Präsident  zu
osen,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Leipzig,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Schleswig,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Merseburg,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Schleswig,

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Nördlingen,

 

20.  September
d.  J.

desgleichen.

 

—
#

September
.  J.

.  September
.  J.

.August
J.

September
.  J.

September
J.

.  September
J.

2.  Oktober
d.  J.

22.  September
d.  J.

25.  September
d.  J.

30.  August
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="445" />
        —  431  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

K—.  ——————

 

Bu  betiehen  durch  alle  Vostanstalten  und  hHuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Oktober  1894.  9W  43.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-Ertheillnng
  Seite  431  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestimmungen  über  die  Zoll-  Reichsget::  432
behandlung  der  Verschnitt-Weine  und  Moste  431

 

 

1.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Rentner  Cav.  Giuseppe  Carducci
Artemisio  zum  Vize-Konsul  in  Taranto  (Italien)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Alfred  Natvig  zum  Vize-Konsul
  in  Kragerö  (Norwegen)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Aachen  ernannten  Kaufmann
  Peter  Kuetgens  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer--  Wesen.

 

Auf  Grund  einer  durch  Beschluß  vom  4.  d.  M.  ertheilten  Ermächtigung  des  Bundesraths  haben  die
Ausschüsse  des  Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  und  für  Handel  und  Verkehr  im  Anschluß  an
den  Beschluß  des  Bundesraths  vom  9.  Juli  d.  J.,  betreffend  die  Zollbehandlung  der  Verschnitt-Weine
und  -Moste  (Central-Blatt  S.  328/334),  unterm  6.  d.  M.  beschlossen,

daß  bis  auf  Weiteres  die  zollamtliche  Untersuchung  von  in  Gebinden  eingehendem  Verschnitt-Wein
  und  -Most  nach  dem  Ermessen  der  Zoll=  oder  Steuerstelle  auch  dann  auf  eine  probe-74
        <pb n="446" />
        432

weise  beschränkt  werden  kann,  wenn  das  beigebrachte  Attest  eines  staatlich  angestellten  önotech—
nischen  Beamten  oder  einer  staatlichen  önotechnischen  Anstalt  des  Produktionslandes  auf  die
Untersuchung  von  Durchschnitts-(Misch-)  Proben  gegründet  ist,  welche  aus  den  zu  der  Sendung
gehörigen  Gefäßen  entnommen  sind.  Die  Untersuchung  hat  sich  jedoch  mindestens  auf  den
zehnten  Theil  der  Gebinde  zu  erstrecken.

Berlin,  den  16.  Oktober  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

3.  Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

i

.HPeter  Gottfried  Dielissen,
  Mechaniker,

Adalbert  Walkowski,

  Arbeiter,

.Katharina  Malkowska,

  unverehelichte,


HOHelene  (Chaja)  Perlmutter,
  geb.  Feldmann,
  Ehefrau  eines
Steppers,

DChaja  Feige  Szeikewicz
  (Szeykiewicz),
  geb.  Gedalski,
  Wittwe,

[.Albert  Blau,  Geschäftsreisender,



Theodor  De  Fré,
Uhrmacher,

 

kow,  Polen,  ortsangehörig  zu  Dombrowa-Widawska,
  Kreis  Lask,  ebendaselbst,


geboren  am  5.  September  1862  zu
Brüssel,  belgischer  Staatsangehöriger,

24  Jahre  alt,  geboren  zu  Radziejewo,
Kreis  Nieszawa,  Rußland,  russischer
Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1861  zu  Dulsk,  Polen,
russische  Staatsangehörige,

geboren  am  2.Oktober  1869  zu  Warschau,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  September  1847  zu  Pilz,
Gouvernement  Kielce,  Polen,  ortsanehörig

  zu  Czenstochau,  Gouvernement
Petrorsn,.  ebendaselbst.

 

8  Monate  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
16.  Januar  1893),
Diebstahl  im  wieder.
holten  Rückfalle  (2
Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
29.  September  1892),
schwerer  Diebstahl
(1  Jahr  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
15.  August  1893),
Diebstahl  im  wiederholten
  Rückfalle  (1
Jahr  3  Monate  Zuchthaus,
  laut  Erkenntniß
vom  18.  Mai  1893),
wiederholter  schwerer
Diebstahl  (3  Jahre
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  30.Sep.
tember  1891),

desgleichen,

 

Oppeln,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Bromberg,

derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs.
  kuih
Liegnitz,

derselbe,

b)  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
Königlich  bayerische  Poli-s21.  September

geboren  am  27.  Februar  1851  zu  Agram,

Kroatien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

Landstreichen  und
Falschmeldung,

zei-Direktion  München,

geboren  am  23.  Dezember  1858  zu  Brüssel,  Landstreichen  und  Le.dieselbe,

belgischer  Staatsangehöriger,

gitimationsfälschung,

ent  zusd

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  –i  Grund  ·  des
S  der  S  Ausweisung  auswelsungs.
*  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
—

1  2.  l  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
.Albert  Burzynski,  sgeboren  am  3./15.April  1871  zuWielanow,  schwerer  und  einfacher  Königlich  preußischer  Re·  /9.  September
Arbeiter,.  Kreis  Lenczyce,  Gouvernement  Petro=  Diebstahl  (1  Jahr  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.

27.  September
d.  J.

11.  Januar

d.  J.

14.  Mai  d.  J.

21.  September
.  J.

desgleichen.

d.  J
desgleichen.
        <pb n="447" />
        433

 

 

 

 

 

 

 

S.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  1  gum  Behörde,  welche  die  Datum
2  der  run  Ausweisung  Kumesiungs
S.  er  Bestrafung.  -
7  der  Ausgewiesenen.  ftrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
9.  Johann  Peter  geboren  am  25.Dezember  1868  zu  Luxem.  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-25.  September
Hengesch,  Gerber,  burg,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zei-Direktion  München,  d.  J.
10.  Josef  Lieb,  Metzger,geboren  im  November  1846  zu  Trumau,  Landstreichen,  falscheddieselbe,  desgleichen.
Bezirk  Wiener-Neustadt,  Oesterreich  Namensangabe  und
ortsangehörig  ebendaselbst,  Führung  zgefälschter
Legitimationspapiere,
11.  Jonas  Luftig,  geboren  am  13.  Januar  1843  zu  Chrza-  Landstreichen,  dieselbe,  21.  September
Schneider,  nenn  Galizien,  ortsangehörig  ebenda-  d.  J.
elbst,
12.  Josef  Many  geboren  im  Jahre  1873  zu  Raidkow,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.6.  Oktober
(Mannyy),  Weber,  Bezirk  Schiretz,  Rußland,  Betteln,  gierungs  *  Präsident  zu#d.  J.
reslau,
13.  Hermann  Leonardus  geboren  am  20.  März  1833  zu  Nym  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-24.  September

Witjes,  Tagelöhner,


 

wegen,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,


 

 

 

 

gierungs  =  Präsident  zud

Düsseldorf,

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="448" />
        <pb n="449" />
        —  435  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

i

Reichsamt  des  Innern.

E—–——

Zu  bezviehen  durch  alle  Postanstalten  und  ZLuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  Oktober  1894.  Z  Ö#  44.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Erxegquatur.
Ertheilinnngngag  Seite  435  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  Reichsgebet:  437
vom  1.  April  1894  bis  Ende  September  1894  436  ·

 

 

l.Kousulat-Wesen..

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Paul  Burchard  zum  Vize—
Konsul  in  Monterey  (Mexiko)  zu  ernennen  geruht.

Dem  zum  General-Konsul  von  Ecuador  in  Berlin  ernannten  Herrn  Eduard  Hahn-Echenagucia  ist
Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.
        <pb n="450" />
        2.  Finanz.

436

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .  .
.  .  Einnahme  Differenz
nahme  beträgt  .
Bezeichnung  Einr  e  des  Ausfuhr.  in  denselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  E.  5
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  «
.  obengenannten  +mehr
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  —  weniger
A  AC  A.  “
1.  2.  3.  4.  I  5.  6.
Zölle  186  234  674  2257  404  183  977270  168  388  445  +  15  588  825
Tabacksteuer  4  750  309  37  018  4  713  291  4569  46  —  143  830
Zuckersteuer.  44  434  134  7  789  344  36  644  790  29  658  381  +  6  986  409
Salzsteuer  20  221  688  18  338  20  203  350  19  889  367  +  313  983
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  6  368  378  5302  503  1  065  875  400  2t8  —  665  637
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  uschlag
  zu  derselben  60  775  514  51  568  60  7233  946  59  101  941  +  1.220005
Brausteuer  .  13270889  29  079  13  241  810  13447576  —  205  766
Uebergangsabgabe  von  Bier  1751  428  —  17514281  17718566  —  20  428
Summe  337  807  014  15  485  254  322  321  760  297227  265  +  25  094  495
Spielkartenstempel:.  —  —  543  630  536  885  +  6  745
Wechselstempelsteuer  —  4  045  567  4058  100  —  12  583
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  3411842  1  489  302  +  1922540
b)  Lauf-  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  —  —  6  710  300  4  104  50)0  +  2605  799
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  1  353  369  1  099  700  +  253619
Staatslotterien  —  —  3325  482  2974  275+—  351  157
Post-  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  127  796  2311122  264  463+  5531  768
—  —  32667000  31627  0005)  4  1040  000

Reichs-  Eisenbahn-  Verwaltung.

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  799  593  „.  höher.

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist=  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  September  1894:

 

 

 

 

 

 

Ist.  Einnahme  vom  E  .  Differenz  zwischen  den
Beseichnung  Beginn  des  Etatsjahres  enrinahe  ir  des  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlufse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  ri  —  weniger
AM  A  A
1.  2.  3.  4.
Zöllel  165  749  757  149  597  016  +  1  152  7  1
Tabacksteuer  4377  044  3  925  975  +  451  069
Zuckersteuer  40  791  139  36  002  165  +  4  788  974
Salzsteuier  19  581  862  19  307  133  +  274  729
Maischbottich-  und  Branntweimmaterialsteuer  .  7467515  6772  799  +  694  716
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag
zu  derhelben.  .  50  226  675  50  825  690  —  599015
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  741  835  12  932  828  —  190993
Summe  300  935  827  279  363  606  +  21572221
Spielkartenstempel.  ...  571  781  559  171  +  12  610
        <pb n="451" />
        437

3.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
»  51  —  Grund  des
s  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisunge.
r  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
□·
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|  Josef  Blei,  Müller-geboren  am  9.  März  1861  zu  Henners-=  schwerer  und  einfacher  Königlich  preußischer  Re-28.  August
geselle,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch)  Diebstahl  (3  Jahre  gi  .IJ.

10.

Rudolf  Heimco,
Glasergeselle,

 

 

Franz  Bartel,  Eisengießer,


Louis  Lion,  Cigarrenarbeiter,


Ferdinand  Simon,
Fabrikarbeiter,

Johann  Mathias
Vaes,  Fabrikarbeiter,


Johann  Jakob
Weber,  Schlosser
und  Mechanikus,

Alexander  Werner,
Koch,

Franz  Zeischka,
Bäcker,

Marianne  Zgrodny,
unverehelichte,.

Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  24.  Juni  1865  zu  Oedenburg,
  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,


 

 

Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  21.  Sep.
tember  1891  und
10.  Mai  1893),
schwerer  Diebstahl
(2  Jahre  1  Monat
Zuchthaus,  laut  Er.
kenntniß  vom  21.Juli
1892),

 

reslau,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bamberg  II,

 

1

b)  Auf  Grund  des  S5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  7.  Juli  1859  zu  Schumburg,
  Bezirk  Gablonz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  24.  Mai  1843  zu  Grammemt,
  Belgien,  ortsangehörig  ebendaelbst,


geboren  im  Juli  1852  zu  Wien,  ortsangehörig
  zu  Eisendorf,  Bezirk  Bischofteinitz,
  Böhmen,

geboren  am  8.  Juli  1871  zu  Nederweert,
  Niederlande,  ortsangehörig  eben.
daselbst,

geboren  am  16.  Mai  1842  zu  Grüningen,
  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  18.  Dezember  1862  zu
Reval,  Rußland,  ortsangehörig  eben.
daselbst,

25  Jahre  alt,  geboren  zu  Rudig,  Bezirk
  Podersam,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Kleinfürwitz,  ebendaselbst,

geboren  im  August  1844  zu  Cziesla,
Kreis  Bodanowo,  Rußland,

 

Betteln,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,
Landstreichen,
Betteln,
Landstreichen  und

Betteln,
desgleichen,

 

 

Königlich  preußischer  Polizei-Präsident
  zu  Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungs
  -  Präsident  zu
Hildesheim,

Stadtmagistrat  Regensburg,
  Bayern,

Königlich  preußischer  Re.
gierungs  =  Präsident  zu
Düsseldorf,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Magdeburg,

Königlich  preußischer  Polizei-Präsident
  zu  Berlin,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident  zu
Breslau,

Verungs=  Präsident  zu  d.  J

1.  September
d.  J.

 

3.  September
d.  J.

6.  Oktober

d.  J.

28.  September
d.  J.

9.  Oktober

d.  J.
29.  September
dß  3
31.  Juli  d.  J.
10.  Oktober
d.  J.
8.  Oktober

d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Hevmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="452" />
        <pb n="453" />
        —  439  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—

 

4  #  #i

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  SZuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

XX  II.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  November  1894.  #  45.
l
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Cxequatur-  #  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Ill.  Nachtrags
Ertheilligg  Seite  49  zur  amtlichen  Schiffslisttet  440
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Namhaftmachung  einer  zur  Zu.  .  ,
sammensetzung  des  allgemeinen  Branntwein-Denaturirnnas.  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
initiels  ermächtigten  Firma.  .  .  .  .  ..  439  Reichsgebiit..  440

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Federico  G.  Kunhardt  zum
Konsul  in  Guadalajara  (Mexiko)  zu  ernennen  geruht.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Hafenmeister  Hialmar  Juell  zum  Vize-Konsul
  in  Namsos  (Norwegen)  zu  ernennen  geruht.

Dem  zum  Vize-Handels-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Freiburg  i.Br.  ernannten
Herrn  Wilhelm  Steigmeyer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer=  Wesen.

 

Gemäß  §.  9  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  2c.  Zwecken,
ist  der  chemischen  Fabrik  C.  H.  Knopf  &amp;amp;  Dr.  Schnizer  zu  Augsburg  die  Ermächtigung  zur  Zusammensetzung
  des  allgemeinen  Branntwein-Denaturirungsmittels  ertheilt  worden.

 

76
        <pb n="454" />
        440

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  dritte  Nachtrag  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren
Unterscheidungs-Signalen  für  1894  ist  erschienen.

 

4.  Polizei  =  Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath.  Behörde,  welche  die  Datum
»  —  m  –  Grund  "  des
—  B  Ausweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlusses.
□
J.  2.  3.  4.  5.  6.

a)  Auf  Grund  des  §5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.]  Franz  Beck,  Arbeiter,  geboren  am  17.  Juni  1862  zu  Bochnia,  schwerer  DiebstahlKöniglich  preußischer  Re-.Johann

  Josef  Wiennaux,

  Fuhrmann,

)[Franz  Wik,

Schneider,

 

.Anton  Achtner,

Färbereiarbeiter,

.Sohann  Batowsky,

Konditor,

Georg  Bihner,

Tagner,

Nobert  Fischer,

Mechaniker,

Mathias  Friedrich,

Maurer,

#  Ludwig  Fünfrock,

Tagner,

.Oskar  Heinzel,

Weber  und  Hand—

 

arbeiter,

 

Galizien,

geboren  am  26.  November  1843  zu
Afsenois,  Provinz  Luxemburg,  Belgien,
belgischer  Staatsangehöriger,

geboren  im  Jahre  1868  zu  Strakonitz,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Torzic,  Bezirk
  Strakonitz,

(1  Jahr  6  Monate
Zuchthaus,  laut  Er.
kenntniß  vom  8.  Mai
1893),

25  schwere  Diebstähle,
(10  Jahre  Zuchthaus,
laut  Erkenntniß  vom
28.  Oktober  1884),

24  schwere  Diebstähle,
(2  Jahre  8  Monate
Zuchthaus,  laut  Erkenntniß
  vom  13.  Mai
1892),

 

reslau,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bamberg  II,

 

b)  Auf  Grund  des  §5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  9.  September  1862  zu
Schlaggenwald,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,
  ortsangehörig  daselbst,

geboren  am  21.  Dezember  1857  zu
Warschau,  Polen,  russischer  Staatsangehöriger,


geboren  am  23.  Januar  1837  zu  Malmerspach,

  Kreis  Thann,  Ober-Elsaß,
durch  Option  Franzose,

geboren  am  31.  Mai  1859  zu  Graslip,
Kreis  Eger,  Böhmen,  österreichischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  27.  Oktober  1835  zu  Irna,
Bezirk  Karolinenthal,  Böhmen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  10.  Mai  1851  zu  Bischweiler,
  Kreis  Hagenau,  Elsaß,  durch
Option  Franzose,

geboren  am  4.  Dezember  1871  zu  Jo- 



hannesberg,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

Betteln,

Betteln,  Gebrauch
falscher  Legitimationspapiere,


Landstreichen,

Betteln,
desgleichen,
Landstreichen,

Betteln,

 

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


Zwickau,
Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Gießen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Stadtmagistrat  Neu-Ulm,
Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


 

Leipzig,

22.  Oktober

gierungs  Präftdent  zu|  d.  I

18.  Oktober
d.  J.

14.  August
d.  J.

 

19.  September
d.  J.

24.  Oktober
d.  J.

16.  Oktober
d.  J.

11.  Oktober
d.  J.
2.  Oktober
d.  J.

16.  Oktober
d.  J.

26.  September
d.  J.
        <pb n="455" />
        —  441  —

 

 

 

 

EName  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
2—  "  Grund  Ausweisung  3  -—i'  "
*  der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlufes.
□
1.  2.  3.  4.  5.  6.
11.  Josef  Herbig,  eboren  am  24.  Mai  1857  zu  Schön-Betteln  und  Verübung  Königlich  sächsische  Kreis.  17.  August
2olenosd  öorn,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  ruhestörenden  Lärms,  hauptmannschaft  d.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger,  Bautzen,  ç
12.  Adolf  Kreibich,  geboren  am  26.  August  1853  zu  Dauba,  Betteln,  Herzoglich  sächsisches  Mi-15.  Oktober
Schuhmachergehülfe,  Böhmen,  nisterium  zu  Altenburg,  d.  J.
13.  Johann  Nowak,  #geboren  am  21.  März  1872  zu  Wien,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Neu-Ulm,  11.  Oktober
Sattler,  österreichischer  Staatsangehöriger,  Betteln,  Bayern,  »  d.  J.
14.  Johann  Richter,  sgeboren  am  11.  März  1857  zu  Hart-sdesgleichen,  Königlich  preußischer  Re18.  Oktober
Fleischergeselle,  mannsdorf,  Kreis  Gitschin,  Böhmen,  gierungs=  Präsident  zus  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Magdeburg,
15.  Engelbert  Schartel,  geboren  am  19.  März  1860  zu  Deutsch-Betteln,  Königlich  preußischer  Re.13.  Oktober
Arbeiter,  Märzdorf,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  gierungs-Präsident  zu  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,  4
16.  Glovanni  Simoni,  26  Jahre  alt,  geboren  zu  Odesso,  Italien,  Landstreichen,  Großherzoglich  hessisches9.  Oktober
Erdarbeiter,  Kreisamt  Darmstadt,  d.  J

17.Anna  Spinar,  lediglgeboren  am  26.  September  1847  zu  Uebertretung  sitten-  Königlich  preußischer  Re.  16.  Oktober
Werdy,  Böhmen,  polizeilicher  Vor-  gierungs  =  Präsident  zud.  J.
schriften,  Hannover,

 

 

 

 

 

Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  vom  27.  August  d.  J.  verfügte  Ausweisung  des
Photographen  Karl  Johmann  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  für  1894  S.  396  Z.  7)  ist  zurückgenommen  worden,  nachdem
  sich  herausgestellt  hat,  daß  Johmann  deutscher  Reichsangehöriger  ist.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld-in  Berlin.
        <pb n="456" />
        <pb n="457" />
        —  443  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

     

im

Reichsamt  des  Innern.

—  Ê  —

Bu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

.  I
XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  November  1894.  7  O  46.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Entlafsung  .  .  Seite  443  3l  zani  e  .  Status  der  deutschen  Hotenbanten  Ende
Oktober  ..
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Titelverleihung  an  einen  4.  Polizei-Wesen:  usweisung  von  Ausländern  aus  dem
Stations-Kontrolör.  .  ..  443  Reichsgebtkt  446

 

1.  Konfulat·-Wesen.

Dem  bisherigen  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Carl  Becker  in  Botuschan  (Rumänien)  ist  die  nachgeschte  Entlassung
  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Den  Stations-  Kontrolör,  Großherzoglich  mecklenburgischen  Hauptamts-Kontrolör  Schmidt  zu  Halle  a.  d.  S
ist  der  Dienstkarakter  als  Zoll-Inspektor  verliehen  worden.
        <pb n="458" />
        444

3.  Bank

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiw#a.
l  l  l  I  I
.  Ver.  Event.
s  Sonstige  „er-Bezeichnung
  G  n  G  täglich  bendlic  G  Gegen  Summe  G  #
«  Gmnd·Re-erve.Notm«  egen  DIuage.  Gegen  fällge  Gegen  keiten  egen  onstige  gen  umm  egen  teiten
S  der  z0.  Sept.  deckte  30.  Sept.  30.  Sept.mmit  830.  Sept  30.  Sept.  der  30o.  Sept.  5
2  Kapital.  Fonds.  umlauf.  Ver-  Kündi.  Passiva  WSertertger
S  Banken.  1894.  Noten.  1894.  bindlich-  1894.  u  1894.  1894.  JPassiva.  1894.  gebenen
—  -  n-J
  keiten.  dischen
»  "-i  Wechseln.
1.  2.  3.  45  S.  I.  8.  9.  10.  11.  12.  133.  14.  15.  16.  11.
·  i  «  «  I  !
1  Reichsbank  120  000  30  000  1  078  856  —  475441UL  484  786  -22  628  .  —  16  660—  1  8351  730  2  23  0811
2  Städtische  Bank  zu  Breslauun  3000  600  80|—  10  —  37  168  4  191  34874  599  32  —  7367—  6  15))
3Hrankfurter  Bank  180001  800  12  S13—  27586—  6733053°  —  1583|2311  377  7—  51984°—  2739  615
4  Sayerische  Notenbank  75001  310  65  148.—.  80%  2638—  10003%  820  —  25544  1861  34  don
I
sSächfiicheBaukzuDresdenZoooo464345567-—640611162-—9701185972—«p-t7-18144074916  753410113967—7323029
6WürttembergischeNotenbauk  9000  75923849—59210081——  12(5200«.)—1345  11—  7  547—  1  36  17  5  —  1913  1  09
Z
7Badische  Bank.  9000  1659  15  537/-  14091  100  3921I  —  525—  4630  101|+  1847  600
8  Bank  für  Süddeutschland852  %%  17,  96*  1  650  4  45  32049  4  15031  1356
9#Braunschweigische  Bank.  10  500  6612  649429  2023  156—  4  17921  1234  564
l
·
Zusammen  222  *  46  n  25  3#4  554%  404  —  112391  527  oso  424214]  31  81914  1264  218834  -2  108  517  229  7314
I
I  :

 

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  AMH-  894  214  400  A.
=  500  —  21  382  000  AX  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
.  1000  341  001  500  K...  .I,  ,  3).

Zu  Spalte  9  Nr.  37:  Darunter  130  900  K  noch  nicht

zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
9  8:  "  91  629  4.  s-  OD

2
—  *  2

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="459" />
        —  145  —

Wesen.

banken  Ende  Oktober  189  4
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1894.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—
I  *
·  ’  S
Metall  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  v7m
30.  Sept.kassen=  30.  Sept.  nderer  30.  Sept.]  Wechsel.  30.  Sept.  Lombard.  30.  Sept.Effekten.  30.  Sept.  Aii  30.  Sept.  der  30.  Sept.
tiva.  .  »
Best«"d·1894.scheiae.1894.Baukku.»1894.  1894.  1894.  1894.  194.tir.  18914.
"  «  -
-  I  S
ô  E#
"„  1
18.  9.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  209.  30.  31.  32.  33.4.
L  !  l
571  622  +52  54235  2%2815  898  79  185—22227  5845  —  100  66217  —  11  07730  302  —  23  116|
.
s  -
22  T  21.9  —  —  —  4  703  601  2336  —  220  —  5  3607  +T  608|  2
4731  +  194  29  +  1  167  J  188  32262  —  6354  *  +  253  5  805  —  292  37060  —  2  10  55766  —  2708|
1  "
31  894  J—  398  56  —  21  *%  5034  828  —  113  5olr.  P.  t.  122  )P*  2  1711  37665  +  346s4
20  314  +  1  115  746  +  144  13345  4  17361  68413  —  41384  3842  —  1140  *e  38  6720  +J  133539  7325
I
10636  —  127  58  .  3  3074  —  3121  20147  —  1615  1543  +  179  "  —  700  —  11  36  175  —  19136
.
5  006  J+  830  17  +  5  215  +J  164  20  723  +  400  8214  11  162  +  62  2557  +  J175  30  101  +  1847/7
1  .
4771  +  317  24  —  3  287  —  222  18271  —  7T729  1  626.  J  13  1713  1  +  124  r  3  F  339%%  +  1350|
681=  110  30  K.  27  120  +  90  6276  +  f·82  2114  4  931  ½  18  181  –  682  18  WW—  121319
«  I
.  I
I  |  |
1  050  527  +  56  1024  515)  +  90P5729  +  49734  514822  1  —  2s868  10632  —  2888061  1310  109470  22  952

 

—  1

—1
        <pb n="460" />
        446

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
S  der  Beftrafu  Ausweisung  Ausweisunge
.  er  Bestrafung.  «
Z  der  Ausgewiesenen.  8  beschlofsen  hat.  beschlusses.
I.  2.  l  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Eduard  Berk,  geboren  am  11.  Februar  1873  zu  Topole,  Landstreichen  und  Ge-.  Königlich  bayerisches  Be.26.  September
Gärtnerbursche,  Gemeinde  Takacövo,  Bezirk  Pettau,  brauch  eines  fremden,  Zirksamt  Laufen,  d.  J.
Steiermark,  österreichischer  Staats=  Arbeitsbuches,
angehöriger,
2.  Franz  Covac,  geboren  am  18.  August  1863  zu  Triest,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli.  5.  Oktober
Schneider,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  SanktDiebstahl,  zei-Direktion  München,  K.  J.
Martin  unter  Groß-Kohlenberg,  Bezirk
Laibach,  Krain,

3.  Max  Cypresse,  geboren  am  15.  Jannar  1851  zu  Krakau,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.29.  Oktober
Kellner,  #  Galizien,  österreichischer  Staatsange-  gierungs=  Präsident  zu|d.  .
höriger,  ·  Wiesbaden,

4.  Andreas  Garbini,  geboren  am  8.  Juni  1858  zu  Sesta  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli-  18.  Oktober
Musiker,  Godana,  Distrikt  Spezia,  Provinz  Betteln,  zei.  Direktion  München,  d.  J.

Genua,  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

5.  Johann  Geersen,  geboren  am  11.  August  1863  zu  Tüb-tBetteln,  Königlich  preußischer  Re-27.  Oktober
Hausirer,  bergen,  Provinz  Overyssel,  Niederlande,  gierungs=  Präsident  zu|d.  J.
Osnabrück,
6.  Josef  Jahnke,  geboren  am  19.  März  1847  zu  Amster-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-22.  Oktober
Schlossergeselle,  dam,  Niederlande,  gierungs-  Präsident  zu  d.  I.
üneburg,

7.  Felir  Johann  Lars,  geboren  am  14.  Januar  1877  zu  Kröks-  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-29.  Oktober
Arbeiter,  möla  bei  Kalmar,  Schweden,  schwe-  gierungs-Präsident  zu|d.  J.
discher  Staatsangehöriger,  Osnabrück,

8.  Johann  Limberger,  geboren  am  9.  April  1872  zu  Gmunden,  Landstreichen  und  Königlich  bayerische  Poli.  23.  Oktober
Fabrikarbeiter,  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig  zu  falsche  Namensan=  zei-Direktion  München,  d.  J.

Pinsdorf,  ebendaselbst,  gabe,  1  6
9.  Johann  Tokatsy,  geboren  am  28.  Februar  1875  zu  Buda-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.30.  Oktober
Schneidergeselle,  pest,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs-Präsident  zu  d.  J.

 

 

Potsdam,

 

Berlin,  Carl  Hermanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="461" />
        —  447  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

“——-—#=  "F  e.  -  '’  "  „"ç[ü„  .  ——  —

 

S#  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  SBLuchhandlungen.

XXII.  Jahrgung.  Berlin,  Freitag,  den  16.  November  1894.  #  47.

 

 

 

 

«  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über
Seite  47  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  snd  449
4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebit...  451

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen.

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  dem  Stande
oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  447

3.  Militär-Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  derjenigen  höheren

 

1.  Kon  sulat  Wesen.

—  —  —„ÔO  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Karl  Colsman  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  Kaufmanns
Herm.  G.  Schmidt  zum  Konsul  in  Jquique  (Chile)
und
den  Kaufmann  Carl  Gierke  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  ausgeschiedenen  Kaufmanns  Paul

Schmidt  zum  Vize-Konsul  in  Pisagua  (Chile)
zu  ernennen  geruht.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Inowrazlaw  ist  in  Znin  für  die  daselbst  in  Betrieb  gesetzte
Zuckerfabrik  eine  selbständige  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden.
Es  sind  aufgehoben  worden:
das  Steueramt  J.  zu  Tostedt  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Harburg,  die  Steuerämter  ll.  zu
Visselhövede  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Verden  und  zu  Belgern  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
  zu  Mühlberg  a.  Elbe.

78
        <pb n="462" />
        —  448  —

Die  Steucrämter  I.  zu  Neuerburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Trier,  zu  Filehne  im
Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Rogasen  und  zu  Exin  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bromberg  sind
in  Steuerämter  II.,  und  die  Steuerämter  II.  zu  Margonin  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Rogasen
sowie  zu  Lobsens  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bromberg  in  Steuerämter  I.  umgewandelt  worden.

Die  Steuerreceptur  zu  Oberstein  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Kreuznach  ist  in  ein
Steueramt  l.  mit  der  Besugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  lI  über  zollkontrolepflichtige
  Waaren  sowie  zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs
umgewandelt  worden.

Im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  O.  S.  ist  das  Nebenzollamt  I.  zu  Ziegenhals  (Stadt)
aufgehoben  und  je  ein  Nebenzollamt  II.  zu  Dürr-Kunzendorf  und  Ziegenhals  errichtet  worden.

Das  Nebenzollamt  I.  zu  Ziegenhals  (Bahnhof)  führt  fortan  die  Bezeichnung  Nebenzollamt  I.  zu
Ziegenhals  ohne  den  Zusatz  „(Bahnhof)“.

Dem  Nebenzollamt  ll.  zu  Dürr-Kunzendorf  ist  die  Befugniß  beigelegt,  geweiftes  Leinengarn
der  Nr.  22a  und  b  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern  abzufertigen.

Die  dem  Steueramt  l.  zu  Oranienburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Potsdam  beigelegte
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  kondensirtes  Rüböl  ist  zurückgezogen  worden.

Dem  Steueramt  1.  zu  Essen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Duisburg  ist  die  Befugniß  zur
unbeschränkten  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  und  ll,  sowie  zur  Abfertigung  der  für  die  Firma
Friedr.  Krupp  in  Essen  unter  Eisenbahnwagenverschluß  mit  Begleitschein  und  Begleitzetteln  eingehenden
Güter  beigelegt  worden.

Im  Königreich  Bayern.

Der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Abensberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Regensburg  ist  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  steuerfreien  undenaturirten  Branntwein  zu  Heilzwecken
  ertheilt  worden.

Zu  Mainleus  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Bayreuth  ist  eine  Aufschlag-Einnehmerei  und
Uebergangssteuerstelle  errichtet  worden,  welche  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier  erhalten  hat.

Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Untersteueramt  zu  Wilthen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Bautzen  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zuckerbegleitscheinen  I  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Lichtenau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Baden  ist  die  Befugniß
zur  Ausferligung  von  Versendungsscheinen  !  und  IlI  sowie  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  1  über

inländischen  Taback  aus  den  bezw.  für  die  dortigen  Privatlager  für  unversteuerten  inländischen  Taback
ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Hessen.

Am  Hafen  zu  Worms  ist  eine  dem  Hauptsteueramt  daselbst  unterstellte  Abfertigungsstelle  unter
der  Bezeichnung:  „Hauptsteueramt  Worms,  Zollabfertigungsstelle  am  Hafen“  errichtet  worden,  welcher
alle  zoll=  und  steueramtlichen  Abfertigungsbefugnisse  beigelegt  worden  sind,  die  dem  Hauptsteueramt  Worms

auf  Grund  allgemeiner  Vorschriften  oder  besonderer  Ermächtigung  durch  die  oberste  Landesfinanzbehörde
  zustehen.

In  Elsaß-Lothringen.

Für  die  neuerrichtete  „Elsässische  Zuckerfabrik  in  Erstein“  ist  zu  Frstein  eine  selbständige  dem
Hauptsteueramt  zu  Colmar  unterstellte  Zuckersteuerstelle  errichtet  worden.
        <pb n="463" />
        449

3.  Militär=  Wese  n.

wissenschaftliche  Befähigung  für  den

Nachtrags  -  Verzeichnih
derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die

rechtigt  sind.

einjährig

freiwilligen  Militärdienst  be-(Vgl.

  Bekanntmachung  vom  27.  Juni  1894,  Centr.-Bl.  S.  299.)

Bemerkungen:

1.  Die  mit  einem  versehenen  Lehranstalten  sind  befugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem  Unterricht  im
Griechischen  dispensitten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht
  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer
Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  #bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

Cannstatt:  1  Realanstalt
Heilbronn:  PRealanstalt

Geffentliche  Lehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.

c.

Ober-Realschulen.

Königreich  Württemberg.
bisher  unter  B.  b.  l  des  Hauptverzeichnisses.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der
Befähigung  gefordert  wird.

Bergzabern,
Dürkheim,
Edenkoben,
Frankenthal,
Fürth,

Günzburg,

St.  Ingbert,
Ingolstadt,
Kirchheimbolanden,
Kitzingen,

Kusel,

Lohr,
Ludwigshafen  a.  Rh.,

Anmerk.

a.  Progymnasien.
Königreich  Bayern.

Memmingen,
Neustadt  a.  A.,
Nördlingen,
Oettingen,
Pirmasens,
Rosenheim,
Rothenburg  a.  T.,
Schäftlarn,
Schwabach,
Weißenburg  a.  S.,
Windsheim,
Wunsiedel.

Den  Anstalten  zu  Fürth,  Ludwigshafen  a.  Rh.  und  Schäftlarn  ist  die  Militärberechtigung

  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Schlusse  des  Schuljahres  1893/94  zuerkannt
  worden.

78
        <pb n="464" />
        —  450  —

Königreich  Württemberg.

Kornthal:  *Gemeinde-Lateinschule  (Progymnasial-Abtheilung,  Real-Progymnasial-Abtheilung  und  1  Realschul-Abtheilung).


Anmerk.  Die  Anerkennung  der  1  Realschul-Abtheilung  hat  rückwirkende  Kraft  bis  zum
Herbsttermin  1893.  Die  der  Real-Progymnasial-Abtheilung  eingeräumte  Befugniß  hat
nur  bis  zum  Michaelistermin  1896  einschließlich  Gültigkeit.

d.  Höhere  Bürgerschulen.
Großherzogthum  Hessen.
Gernsheim:  1  Höhere  Bürgerschule.

Anmerk.  Die  Anerkennung  hat  rückwirkende  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1894,  gilt  jedoch
einstweilen  nur  bis  zum  Michaelistermin  1896  einschließlich.

Privat-Lehranstalten.

Großherzogthum  Hessen.
Mainz:  1  Privat-Lehranstalt  von  Adolf  Schickert  (früher  Dr.  Heinrich  Heskamyp).

Anmerk.  Die  Anerkennung  hat  rückwirkende  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1894,  gilt  jedoch
vorläufig  nur  bis  zum  Ostertermin  189é6  einschließlich.

Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Salzungen:  1  Privat-Realschule  von  Heinrich  Christian  Wehner.

Anmerk.  Die  Anerkennung  hat  rückwirkende  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1894,  gilt  jedoch
vorläufig  nur  bis  zum  Ostertermin  1896  einschließlich.

Fürstenthum  Waldeck.

Pyrmont:  Pädagogium  des  Dr.  Hermann  Karl  Gotthilf  Caspari  (Progymnasial-Abtheilung  und  Real-Progymnasial-Abtheilung).


Anmerk.  Die  Anerkennung  hat  rückwirkende  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1894.
Berlin,  den  14.  November  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

dDie  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  unter  Leitung  eines
Regierungs-Kommissars  abgehaltenen  Entlassungs-Prüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüfung  das  Reglement  von  der  Aussichtsbehörde
  genehmigt  ist.
        <pb n="465" />
        451

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

3—  —  Grund  des

2  der  B  Ausweisung  Ausweisungs.-7

  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anna  Gurtner,  geboren  am  3.  Mai  1862  zu  Wien,  orts-gewerbsmäßige  Un-=  Königlich  bayerisches  Be-17.  Oktober
Kutschersfrau,  angebörig  zu  Obernberg,  Bezirk  Ried,  Fucht,  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.

esterreich,

2.  Luise  Kaderle,  geboren  am  23.  August  1864  zu  Chauxkdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-  Prä-30.  Oktober
(Kaderli)geb.  Hof.  de  fonds,  Kanton  Neuchatel,  Schweiz,  sident  zu  Straßburg,  d.  J.
stetter,  schweizerische  Staatsangehörige,  -

B.Moses·Levy,Zinn-geborenam4.Mai1844zuHerfordbeiBetrug,FälschungvonKöniglichpreußischerRe-2.November
gießerundHändler,Zwolle,Niederlande,ortsangehörigLegitimations-Pa-gierungssPräsidentzuds

ebendaselbst,  pieren  und  Betteln,  Düsseldorf,

4.|Klara  Machuta,  geboren  am  14.  April  1874  zu  Milin,  Hehlerei,  schwerer  Königlich  bayerisches  Be-23.  Mai  d.  J.
ledige  Hausirerin,  Böhmen,  österreichische  Staatsange-  saheae  und  Land  zirksamt  Sulzbach,

hörige  treichen,

5.|Franz  Ojala,  See-  geboren  am  24.  August  1870  zu  Raumve,  Sachbeschädigung  und  Königlich  preußischer  Re-31.  Oktober
mann,  Finnland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Landstreichen,  Liirungs=  Präsident  zu  d.  J.

chleswia

6.  Philippert  Reders-=  geboren  am  10.  April  1845  zu  Bendorf,  Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Präfi-  2.  November
dorff,  Knecht,  Kreis  Altkirch,  Elsaß,  durch  Option  dent  zu  Colmur,  d.  J.

Franzose,

7.  Franz  Wilhelm  Reif,  geboren  am  23.  September  1856  zu  desgleichen,  Großherzoglich  hessisches  30.  Oktober
Tuchmacher,  Dörfel,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  Kreisamt  Darmstadt,  d.  J.

8.]  Johann  Schöberl,  geboren  am  18.  Dezember  1861  zu  Graz,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.7.  November
Steinmetz,  Steiermark,  österreichischer  Staats-  gierungs  =  Präsident  zus  d.  I.
angehöriger,  Potsdam,

9.  Dominikus  Seidl,  geboren  am  24.  April  1869  zu  Wien,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-29.  Oktober
Lithograph,  ortsangehörig  zu  Plöß,  Gemeinde]  Betteln,  zirksamt  Mühldorf,  d.  J.

 

Rothenbaum,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="466" />
        <pb n="467" />
        —  453  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

..“——————

nZu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  November  1894.  O  48.
Inhalt:  1.  Konsulat=  Wesen:  Exequatur-Ertheilung  3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
Seite  433  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1894
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Beitritt  der  Niederlande  zu  den  454
Vereinbarungen  über  die  zollsichere  Einrichtung  der  Eisen-  4.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
bahnwagen  im  internationalen  Verkher  433  Reichsgeeieit:  455

 

1.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  zum  Konsul  des  Freistaats  Hakti  in  Stettin  ernannten  Kaufmann  Emil  Wellnitz  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Zoull=  und  Steuer-Wesen.

Bekanntmuachung.

Den  auf  der  Berner  Konferenz  vom  15.  Mai  1886  zwischen  dem  Deutschen  Reich,  Frankreich,
Italien,  Oesterreich-Ungarn  und  der  Schweiz  getroffenen  Vereinbarungen  über  die  gollsichere  Einrichtung
der  Eisenbahnwagen  im  internationalen  Verkehr  (vergleiche  Central-Blatt  1887  S.  69  ff.)  sind  mit  Zustimmung
  der  vorgenannten  Vertragsstaaten  nachträglich  auch  die  Niederlande  beigetreten.

Berlin,  den  17.  November  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.
        <pb n="468" />
        454

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1894.

 

 

Die  Soll- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  *  Einnahme  Differenz
Einnahme  beträgt  .
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  zoischen  den
der  Etatsjahres  bis  ·  Bleiben  Zeitraum  uen
zum  Schlusse,des  Vergütungen  des  Vorjahres  #  mehr
Einnahmen.  Mnars-  en  (Spalte  4)  —  weniger
»  m  4  4  4  “4
1.  2.  I  3.  4.  I  5.  6.
I  l
Zölle...  229159628T2973072E226186556  203  415  992  +  22770  564
Tabacksteuer  5  676  941  47  558  5  629  389  5424  993  +  204  396
Zuckersteuer  55  389  9600  8429  313  46  960  647  38277  855  +  8682  792
Salzsteuer  24  553106  26  183  24  526923  23  933  527  +–  593396
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  7  463  8224  6194922  1  268  902  988  55  —  280  337
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu.
schlag  zu  derselben  73  189  964  61  413  73128  551  70  892  995  +  2235  596
Brausteuer  .  .  15  778  101  43  705“  15  734  396  15  968  833  —  234  437
Uebergangsabgabe  von  Bier  2u062  400  —  I  206245012086173—23723
Summe  413273980  17  776  166  395  497  814  360  988  8933  —  34  508  921
Spielkartenstempel  —  —  690  505  684  077  —  6  428
Wechselstempelsteuer  1  —  4791  105  4804  5486  —  13  440
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  4939  533  1  718  556  +  3220  977
b)  gaul  u.  sonstige  Anschaffungsgeschäfte  «  —  8  300  900  4  704  286  —+  3596614
c)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  #  —  1  468  574  1224998  +  243  576
Staatslotterien  —  —  4  760  244  3749  150  +  10  1I  094
Post=  und  Telegraphen.  „Verwaltung.  —  —  153  912022  146  4362686  +—  7475  754
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  38  152  000  37234000*)  4  918000

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  777  208  47.  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Oktober  1894:

 

 

Bezeichnung

Ist-Einnahme  vom

 

 

 

Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

Di  erenz  zwischen  den

palten  2  und  3,

 

 

 

 

 

 

 

der  bis  zum  Schlusse  des  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  1  —  weniger

*  MW  /4  1  A

1.  2.  3.  l  4.
Zölle  200  500  265  176  921  198  (—.  23  579  067
Tabacksteuer  7  716  879  7290511  +  426  368
Zuckersteuer  47279  164  42  068  161  +  52s1003
Salzsteuieer  23  011  099  22  619  891  +  391  208
Maischbottich=  und  Branntweinmaterialsteuer  .  8  133  333  7443  637  +  689  696

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag

zu  derzelben  .  60  129  062  60  096  830  +  32232
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  15  123  624  15  341  746  —  218  122
Summe  361  893  426  331  781  974  +  30  111  452
Spielkartenstempel  ...  655  474  657  089  —  1615
        <pb n="469" />
        455

4.  Polizei  =  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
#

7  1  der  Senenun  Auswelsung  —e

7  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  l  3.  4.  5.  s.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]|Die  Zigeuner:
a.  Josef  Balasz,  geboren  im  Jahre  1826  zu  Zakopcze,
Schmied,  Komitat  Ternin.  Ungarn,  urtgangehörig
  zu  Czechowitz,  Bezirk  Bielitz,  -.-  .  ·
Oestekkeichiich-Schiesien,  Landstreichen  und  Königlich  Wuhcher  Nel10.  Okober

b.  Anton  Balasz,  geboren  am  5.  Februar  1867  zu  Czechocb  Betteln,  8  n  zufb.  J.
Schmied,  witz,  Bezirk  Bielitz,  ortsangehörig  eben-  ppeln,

daselbst,

c.  Stephan  Balasz,  geboren  im  Februar  1864  zu  Czechowitz,

Schmied,  Bezirk  Bielitz,  ortsangehörig  ebendaselst

2.David  Lifschütz,  geboren  im  Dezember  1872  zu  Winniza,  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Poli-.23.  Juli  d.  J.
Privatlehrer,  Bezirk  Kamenez,  Gouvernement  Po-  zei-Direktion  München,

dolien,  Rußland,  ortsangehörig  zu  Berditschew,
  Gonvernement  Kiew,  ebendaselbst,


3.  Josef  Pewny,  geboren  am  13.  März  1872  zu  Gerls-desgleichen,  Königlich  preußischer  Po-S.  Oktober

Bäcker,  dorf,  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  orts-  lizei-Präsident  zu  Berlin,d.  J.
angehörig  zu  Schoepkowitz,  Bezirk
Znaim,  ebendaselbst,

4.|Eduard  Karl  Prasse,  geboren  am  14.  Oktober  1841  zu  Alt.Betteln,  Großherzoglich  hessisches  12.  November
Weber,  Warnsdorf,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  Kreisamt  Mainz,  d.  J

ortsangehörig  ebendaselbst,

5.  Karl  Reichelt,  geboren  am  28.  September  1852  zu-  desgleichen  Königlich  sächsische  Kreis.17.  Oktober
Schuhmacher,  Trautenau,  Böhmen,  österreichischer  hauptmannschaft  d.  IJ.

Staatsangehöriger,  Bautzen,

6.  Ferdinand  Spalek,  geboren  am  21.  April  1875  zu  Linz,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-10.  November

Schlosser,  Oesterreich,  Betteln,  gierungs=  Präsident  zud  J.
Hannover,

7.  Josef  Waldert,  geboren  am  16.  Mai  1821  zu  Schlagen-Betteln  und  verbots-Polizeibehörde  zu  Ham.  25.  Oktober
Schlächter  und  wald,  Böhmen,  österreichischer  Staats=  widrige  Rückkehr,  burg,  d.  J.
Bäcker,  angehöriger,

8.  Franz  Wilhelmsen,geberen  am  1.  August  1828  zu  Apen-Betteln,  Königlich  preußischer  Re- 



Sattlergeselle,

rade,  Preußen,  ortsangehörig  zu  Ribe,
Dänemark,

 

 

 

 

 

gierungs-Präsident
Schleswig,

 

zu  d

 

6.  November

 

Berlin,  Carl  Hepmanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="470" />
        <pb n="471" />
        —  457  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche

Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des

Innern.

————————  ——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  ZLuchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  November  1894.  M  49.
Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Ausführungsbestimmungen  2.  Statistik:  Bestimmungen,  betreffend  die  Herstellung  einer
zu  dem  Gesetze  vom  28.  Mai  1894,  betreffend  den  Schutz  Konkurs-Statisti.  458
der  Brieftauben  und  den  Briestaubenverkehr  im  Kriege  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Seite  457  Reichsgeeitttt  463

 

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  November  d.  J.  nachstehende

Ausführungsbestimmungen

zu  dem  Gesetze  vom  28.  Mai  1894  (Reichs-Gesetzbl.  S.  463),  betreffeud  den  Schutz  der  Brieftauben
  und  den  Brieftaubenverkehr  im  Kriege

beschlossen:

1.  Als  Stempel  zur  Bezeichnung  der  Militärbrieftauben,  ohne  Unterschied  ob  sie  der  Militär-(Marine=
  Verwaltung  oder  Privatpersonen  gehören,  dient  das  Kaiserliche  Wappen  in  beistehender

  Form  und  Größe.  Der  Stempel  wird  auf  die  Innenseite

beider  Flügel  aufgedrückt.

 

mJede  Privatperson,  welche  Militärbrieftauben  halten  will,  muß  Mitglied

  eines  Vereins  sein,  der  dem  Verbande  deutscher  Brieftauben-Liebhaber-Vereine
  angehört  und  statutengemäß  seine  Brieftauben  der
Militär-(Marine=  Verwaltung  zur  Verfügung  stellt.

Jeder  Verein  erhält  zur  Abstempelung  der  seinen  Mitgliedern
gehörigen  Militärbrieftanben  einen  Stempel,  der  von  dem  zuständigen
Kriegsministerium  (Reichs-Marine-Amt)  beschafft  wird  und  dessen  Eigenthum
  bleibt.

Die  Orts-Polizeibehörden  erhalten  alljährlich  im  Laufe  des  Dezember

durch  die  vorgesetzten  Verwaltungsbehörden  —  denen  das  zuständige
Kriegsministerium  die  erforderlichen  Unterlagen  zukommen  läßt  —  Ver- 



 

 

zeichnisse  der  in  ihrem  Bezirke  befindlichen  Brieftauben-Liebhaber-Vereine.  Die  Vereine  haben
zum  15.  Dezember  jedes  Jahres  der  Orts-Polizeibehörde  Listen  einzureichen,  aus  welchen  für

80
        <pb n="472" />
        —  458  —

jedes  einzelne  Mitglied  hervorgehen  muß:  Name,  Stand,  Wohnung  jedes  Mitgliedes,  Zahl
seiner  Militärbrieftauben  und  Lage  des  Taubenschlages.  Die  Orts-Polizeibehörde  erläßt
hierauf  bis  zum  15.  Januar  des  folgenden  Jahres  die  im  §.  3  Absatz  2  des  Gesetzes  vorgeschriebene
  Bekanntmachung.

4.  Die  Orts-Polizeibehörden  haben  die  Befolgung  der  gesetzlichen  Vorschriften  und  dieser  Ausführungsvorschriften
  seitens  der  Privatpersonen  zu  überwachen,  insbesondere  jeden  Mißbrauch
des  Stempels  zur  strafrechtlichen  Verfolgung  zu  bringen.

 

2.  Statistik.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  29.  November  d.  J.  nachstehende

Bestimmungen,
betreffend

die  Herstellung  einer  Konkurs-Statistik
beschlossen:
8.  1.
Die  Herstellung  einer  Konkurs-Statistik  erfolgt  durch  Ausfüllung  von  Zählkarten  nach  den  an—
liegenden  Mustern  A  und  B.

—  Die  Zählkartenformulare  werden  den  Landes-Justizverwaltungen  durch  das  Kaiserliche  Statistische
Amt  nach  Maßgabe  des  Bedarfs  unentgeltlich  geliefert.

8.  2.

Die  Zählkarte  für  ein  Konkursverfahren  bis  zum  Beschluß  über  die  Eröffnung  (nach  Muster  A)
ist  auszufüllen,  wenn  der  Antrag  auf  Eröffnung  des  Konkursverfahrens  zurückgenommen  oder  wenn  durch
rechtskräftigen  Beschluß  die  Zulassung  des  Antrags  versagt,  der  Antrag  abgewiesen  oder  das  Konkursverfahren
  eröffnet  ist.

8.  3.
Die  Zählkarte  für  ein  eröffnetes  Konkursverfahren  bis  zur  Aufhebung  oder  Einstellung  (nach
Muster  B)  ist  auszufüllen,  wenn  das  Konkursverfahren  durch  rechtskräftigen  Beschluß  aufgehoben  oder
eingestellt  ist.
Im  Falle  einer  Nachtragsvertheilung  oder  der  Wiederaufnahme  eines  Konkursverfahrens  ist  eine
neue  Zählkarte  nicht  auszufüllen.
8.  4.

Jede  Zählkarte  ist  oben  links  mit  dem  Aktenzeichen  zu  versehen.

Die  Zählkarten  nach  Muster  A  und  B  erhalten  besondere  laufende  Nummern  für  das  Kalenderjahr;
  die  Nummer  ist  oben  rechts  zu  vermerken.

S.  5.
Die  in  einem  Kalendervierteljahr  ausgefüllten  Zählkarten  sind  nach  Landgerichtsbezirken  zu
sammeln  und  spätestens  bis  zum  Schlusse  des  auf  das  Vierteljahr  folgenden  Monats  dem  Kaiserlichen
Statistischen  Amt,  Berlin  W.,  Lützowufer  6  bis  8,  einzusenden.  Sie  sind  nach  Amtsgerichtsbezirken  ge-
        <pb n="473" />
        —  459  —

sondert  und  nach  den  Arten  der  Zählkarten  und  den  laufenden  Nummern  geordnet  zu  verpacken;  jedes
einzelne  Packet  ist  mit  der  Aufschrift  zu  versehen:

„Konkurs-Statistik.“

„Amtsgericht  z  ,  Landgerichtsbezirk  -,  “
„Zählkarten  Stück  Muster  K—  Q„Q  Stück  Muster  B)
für  das.  te  Kalenderviertellahr  18  “

Das  Sammelpacket  erhält  die  Aufschrift:

„Konkurs-Statistik.“
„  Zählkarten  des  Landgerichtsbezirks
für  das  te  Kalendervierteljahr  18  .  .
.....................  Einzelpackete.“

War  bei  einem  Gericht  innerhalb  eines  Kalendervierteljahres  eine  Zählkarte  nicht  auszufüllen,  so

ist  eine  Fehlanzeige  zu  erstatten  und  auf  dem  im  Absatz  1,  2  bezeichneten  Wege  dem  Kaiserlichen
Statistischen  Amt  einzusenden.

S.  6.
Die  Landesregierungen  werden  die  Justizbehörden  anweisen,  Rückfragen,  welche  das  Kaiserliche

Statistische  Amt  in  Betreff  der  Zählkarten  oder  ihres  Inhalts  unmittelbar  an  dieselben  richtet,  ungesäumt
zu  erledigen.
S.  7.

Die  Einsendung  der  Zählkarten  an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  (§.  5),  sowie  der  im  8.  6
bezeichnete  Schriftwechsel  erfolgt  unter  der  Bezeichnung  „Reichsdienstsache“  portofrei.

F.  8.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  Januar  1895  in  Kraft.

80
        <pb n="474" />
        —  460  —

Muster  A  (blau).
Altenzeichen  Laufende  Nr.  der  Zählkarte  im  Kalenderjahr

Zählkarte

für
ein  Konkursverfahren  bis  zum  Beschluß  über  die  Eröffnung
bei  dem  Amtsgericht  .  ,  Landgerichtsbezirr  .

..............  iEsVierteljahrdesKchenderjahres18

 

1NamedesGemeiiischttldners«...·..............................··.....·......·............».....................».·............·..............
2EmgetrageneFirma«·.......................·..·.·.·......··....................·.......·.....·.......·....·.............................·..............·........

3.  Bezeichnung  des  Gemeinschuldners:  Physi  ische  Person;  Nachlaß;  Handelsgesellschaft,  und  zwar:
Offene  Handelsgesellschaft,  Kommanditgesellschaft,  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien,  Aktiengesellschaft;
  Genossenschaft,  und  zwar:  mit  unbeschränkter  Haftpflicht,  mit  beschränkter  Haftpflicht,  mit
Nachschußpflicht;  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.

Andere  Gemeinschuldner,  und  zwar:

Konkursverfahren  über  inländisches  Vermögen  eines  ausländischen  Schuldners.

(Das  Zutreffende  zu  unterstreichen,  der  Absatz:  „Andere  Gemeinschuldner“  durch  Einstellung  der  Bezeichnung  z.  B.
Gewerkschaft,  Stiftung,  Eingeschriebene  Hülfskasse  u.  s.  w.  auszufüllen.)

4.  Wohnsitz  (Sitz)  des  Gemeinschuldners,  und  zwar  Ort:  „
Verwaltungsbezirtt:::::  .

5.  Beruf,  Erwerbs=  oder  Geschäftszweig  des  Gemeinschuldners.  (Hauptberuf,  bei  Nachlaßkonkursen
  der  Beruf  u.  s.  w.  des  Verstorbenn.).

 

6.  Antrag  auf  Konkurseröffnung  (das  Zutreffende  zu  unterstreichen)
a)  abgewiesen  wegen  Nichtvorhandenseins  einer  den  Kosten  des  Verfahrens  entsprechenden

Konkursmasse,
b)  anderweit  erledigt  ohne  Eröffnung  des  Konkursverfahrens.
7.  Konkursverfahren  eröffntaan  18  ..

Hatte  ausschließlich  der  Gemeinschuldner  die  Konkurseröffnung  beantragt?

 

 

Bemerkungen:

Datum  .  Name  des  ausfüllenden  Beamten:
        <pb n="475" />
        —  461  —

Muster  B  (weiß).
Aktenzeichen  .,  Laufende  Nr.  der  Zählkarte  im  Kalenderjahr-=Zählkarte


für

ein  eröffnetes  Konkursverfahren  bis  zur  Aufhebung  oder  Einstellung
bei  dem  Amtsgericht  z.  ,  ,Landgerichtsbezirk......·........·..·......·...  ..·.....·....·............  .

 

 

1.  Name  des  Gemeinschuldners:
2.  Eingetragene  Firma:

3.  Bezeichnung  des  Gemeinschuldners:  Physische  Person;  Nachlaß;  Handelsgesellschaft,  und  zwar:
Offene  Handelsgesellschaft,  Kommanditgesellschaft,  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien,  Aktiengesellschaft;
Genossenschaft,  und  zwar:  mit  unbeschränkter  Haftpflicht,  mit  beschränkter  Haftpflicht,  mit  Nachschußpflicht;
  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.

Andere  Gemeinschuldner,  und  zdarttrr.
Konkursverfahren  über  inländisches  Vermögen  eines  ausländischen  Schuldners.

(Das  Zutreffende  zu  unterstreichen,  der  Absatz:  „Andere  Gemeinschuldner“  durch  Einstellung  der  Bezeichnung
z.  B.  Gewerkschaft,  Stiftung,  Eingeschriebene  Hülfskasse  u.  s.  w.  auszufüllen.)

4.  Wohnsitz  (Sitz)  des  Gemeinschuldners  und  zwar  OCtt  ene---  ,
Verwaltungsbezirk........·..............................·.................·..........................··...................·.».........»·.·»....»...»·».·»».»....»·..»......·.............·..  .

5.  Beruf,  Erwerbs=  oder  Geschäftszweig  des  Gemeinschuldners.  (Bei  mehreren  Berufen  u.  s.  w.

nur  derjenige,  aus  welchem  der  Konkurs  seinen  Ursprung  herleitet;  bei  Nachlaßkonkursen  der
Beruf  u.  s.  w.  des  Verstorbenen.)

6.  Konkursverfahren  eröffnet  am
Hatte  ausschließlich  der  Gemeinschuldner  die  Konkurseröffnung  beantragt?

7.  War  ein  Gläubigerausschuß  bestellt  ?

8.  Konkursverfahren  beendet  am  18  ,  und  zwar
(das  Zutreffende  zu  unterstreichen)
a)  durch  Schlußvertheilung.
b)  durch  Zwangsvergleich.
Wieviel  Prozente  sind  bedungen?  ...
Wieviel  Prozente  waren  vorher  bereits  vertheilt?
e)  wegen  allgemeiner  Einwilligung.

d)  wegen  Nichtvorhandenseins  einer  den  Kosten  des  Verfahrens  entsprechenden
Konkursmasse.

222
        <pb n="476" />
        —  462  —

9.  Massekosterrn...  „
darunter  Kosten  des  Konkursverfohrens  *2*W2P  ,  und  zwar
a)  Gebühren  des  Gerichts  .  ,  Auslagen  des  Gerichts  M.
b)  Vergütung  des  Verwalters###.  ,  ,  Auslagen  des  Verwalters  ½%  ............................  ,

c)VergutungderMItglcederdes  Glaubtgerausschusses  AM.  „Auslagen  der
Mitglieder  des  Gläubigerausschusss  K1

10.  Masseschuldern  ,..·.......··............·......  .

11.SchuldenmasseJa.......·.........·..........·..·......·............·...  davon
a)  bevorrechtigte  Konkursforberungen  W  nnn.  ....,
b)  nicht  bevorrechtigte  Konkursforderungen  M.

Zahl  der  Konkursgläubiger  »

(Maßgebend  ist  der  Stand  zur  Zeit  der  Beendigung  des  Konkursverfahrens.  Die  Angabe  der  Schuldenmasse
erfolgt  beispielsweise  im  Falle  der  Beendigung  durch  Schlußvertheilung  nach  der  Schlußrechnung,  im  Falle  der
Beendigung  durch  Zwangsvergleich  nach  der  Gesammtsumme  der  bevorrechtigten  und  aller  zum  Stimmen
berechtigten  Forderungen.)

12.  Theilungsmase  4..  .
(Maßgebend  ist  der  Stand  zur  Zeit  der  Veendigung  des  Konkursverfahrens.  Gegenstände,  welche  zur  abgesonderten
  Befriedigung  dienen,  werden  nur  in  Höhe  des  für  diese  nicht  erforderlichen  Betrages  angesetzt.)

13.  Ergebniß  der  Vertheilung:

(Maßgebend  ist  der  Zeitpunkt  der  Beendigung  des  Konkursverfahrens.)

 

Es  entfielen  a)  auf  die  Masseschulden  #  —  5%,
b)  auf  die  Massekosten  M.  .  .............  -....·..·....·........  Wo,
c)aufdiebevoxrechtigtenKonkursforderungen»f-  -......·......................  0-0,
d)  auf  die  nicht  bevorrechtigten  Konkursforderungen  A.  ............................  -...·.........................  0X0.

 

Bemerkungen,auchbetreffsderAngabenaufdererstenSeite...............................................

Datum:..............................................·..·.....·...............  Name  des  ausfüllenden  Beamten
        <pb n="477" />
        463

3.  Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

—  Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—

Alter  und  Heimath

—

 

der  Ausgewiesenen.

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungebeschlusses.


6.

 

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

 

Tagner,

Franz  Dittrich,
Fabrikarbeiter,

Conrad  Ducke,
Tagearbeiter,

Lipmann  Gostinski,
Schneider,

Isaak  Gostinski,
Schuhmacher,

Georg  Hausz,  Goldarbeiter,


Johann  Hubert
Janssen,  Ackerknecht,


Josef  Emil  Joly,
ohne  Stand,

Wilhelm  Kliemesch,
Schlosser  und  Handarbeiter,


Jeremias  Krellenstein,
  Handelsmann,

Christian  Michel,
Schlossergeselle,

Johann  Pietschmann,
  Schlosser,

Pbilipp  Pirach,
Schuhmacher,

Anton  Schimmek,
(Schimuneck,  Schimaneck,
  Simuneck),
Arbeiter,

Johann  Stöckl,
Bäcker,

a)  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

Louis  Boudriaux,  geboren  am  30.  März  1853  zu  St.  Simon,25  schwere  Diebstähle,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi=  16.  November
(10  Jahre  Zuchthaus,  dent  zu  Colmar,  d.  J.

Departement  Aisne,  Frankreich,  französischer
  Staatsangehöriger,

laut  Erkenntniß  vom
28.  Oktober  1884),

b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  25.  Juli  1868  zu  Switschin,
  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,

geboren  am  10.  Januar  1837  zu  Rodowitz,
  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

38  Jahre  alt,  geboren  zu  Lubranietz,
Gouvernement  Warschau,

49  Jahre  alt,  geboren  zu  Kowall,  Gouvernement
  Warschau,
geboren  am  9.  August  1874  zu  Tovaris,
Gemeinde  Nemct-Palanka,  Komitat
Bacs,  Ungarn,  ortsangehörig  zu  Hodsagh,
  ebendafelbst,
6-aboren  am  18.  November  1829  zu
Wansum,  Provinz  Limburg,  Niederlande,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  9.  August  1848  zu  Sapois,
Departement  Vogesen,  Frankreich,  französischer
  Staatsangehöriger,
geboren  am  22.  August  1859  zu  Szegedin,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,

70  Jahre  alt,  geboren  zu  Stawisky,
Gouvernement  Warschau,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  1.  Dezember  1865  zu  Majkowice,
  Bezirk  Bochnia,  Galizien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  5.  September  1869  zu  Niederkreibitz,
  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Zeidler,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
geboren  am  15.  Dezember  1831  zu  Eisenbrod,
  Bezirk  Semil,  Böhmen,  öster- 



reichischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  22.  Februar  1834  zu  Ja,
blonetz,  Bezirk  Hochstadt,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

l

geboren  am  27.  Juni  1866  zu  Emmersdorf,

  Bezirk  Krems,  Nieder=  Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Oehling,  Bezirk  Amstetten,
  ebendaselbst,

 

 

Betteln,  6
desgleichen
Landstreichen,
desgleichen,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,
desgleichen,
Betteln,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln,
falsche  Namensaugabe
  und  Führung
falscher  Legitimationspapiere,


 

Königlich  Pwscher  Regerungs

reslau
Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft
Bautzen,
Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zusd

Breslau,
derselbe,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident

Düsseldorf,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Königlich  sächsische  Kreis.
bauptmannschaft
Leipzig,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Königsberg,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Schleswig,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


Präsident  zusd

zud

 

Bautzen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,  1

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

19.  November
.  J.

24.  Oltober
d.  J.

19.  November
.  J.

desgleichen.

7.  November
d.  J.

17.  November

.  November
J.

.Oltober
J.

.  November
.  J.
16.  Oktober

d.  J.

13.  November
d.  J

Oktober
J.

26.
d.

19.  November
d.  J.

*  November
d.  J.
        <pb n="478" />
        <pb n="479" />
        —  465  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

i

Reichsamt  des  Innern.

—

De#  bezsiehen  durch  alle  Postanstalten  und  guchhandlungen.

 

XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Dezember  1894.  W  50.

 

 

 

 

 

einer  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen  Branntwein-  Reichsgebebebtttt::  466

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer.  Wesen:  Namhaftmachung  2.  Polizei#esen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Denaturirungsmittels  ermächtigten  Firma  .  .  .  465

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Gemäß  §.  9  des  Regulativs,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  2c.  Zwecken,
ist  der  Firma  Hirsch  und  Lichter  zu  Stuttgart  die  Ermächtigung  zur  Zusammensetzung  des  allgemeinen
Branntwein-Denaturirungsmittels  ertheilt  worden.

 

81
        <pb n="480" />
        466

2.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum

——  —  —  I.  *

z  d  *  fun  Ausweisung  uugnsunge

er  Bestrafung.  "½

—  der  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.

3  gewies  chloff  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

I.Schaia  Baron,  37  Jahre  alt,  geboren  zu  Wieruszow,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re27

6.

10.

11.

12.
13.

.Baresch  Spitge- 



Kreis  Wielun,  Gonvernement  Kalisz,
Polen,  russischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  25.  November  1856  zu  Bobrek,

Handelsmann,

Johanna  Anna  Marie

Antonie  Bauer,  Galizien,  österreichische  Staatsange-Gelegenheitsarbei.
  hörige,
terin,

 

Die  Zigeuner:
Magdalena  Brzoza,  a)  35,  b)  22,  c)  13  Jahre  alt,  sämmtlich
  geboren  zu  Kotzobendz,  Bezirk

Sossinka  Brzoza,
Josef  Brzoza,  Teschen,  Oesterreichisch-Schlesien,

Viktor  Mühlbacher,  geboren  im  Jahre  1848  zu  Judenburg,

Bäcker,  Steiermark,  ortsangehörig  zu  Neustift,
Bezirk  Scheibbs,  Nieder-Oesterreich,

Benedikt  Nentwich  geboren  am  17.  September  1842  zu  Otten-Arbeiter.

  1  dorf,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  orts-,
  angehörig  ebendaselbst,

Berrek  Pelta,  58  Jahre  alt,  geboren  zu  Dzialoszyn,

Kürschner,  Kreis  Wielun,  Gouvernement  Kalisch,

Polen,  russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  9.  Mai  1853  zu  Marburg,

Ludwig  Schau-Steiermark,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

schelker,  Straßenarbeiter,

  #
Franziska  Sojkows=  geboren  am  8.  Juni!  874  zu  Dobrzejewice,

ka,  Dienstmädchen,  Rußland,  russische  Staatsangehörige,

geboren  im  Jahre  1864  zu  Krakau,

witzer,  Cigarren=  Galizien,

arbeiter,

Franz  Tomann,  Ageboren  am  4.  Oktober  1858  zu  Inzers-Metzger,
  dorf,  Nieder-Oesterreich,  ortsangehörig

zu  Spule,  Bezirk  Taus,  Böhmen,

Franz  Trnka,  Faßbinder,


Gesine  van  der  Tück
(genannt  Schouwen),

geboren  am  2.  Oktober  1854  zu  Pilsen,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Skurnian
ebendaselbst,

geboren  am  14.  August  1877  zu  Gorkum,
Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,

Franz  Ulrich,  Kauf=  geboren  am  3.  Dezember  1845  zu

mann,  Kreibitz,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

Anton  Wundrack,  geboren  im  Juni  1839,  zu  Malfers-Schlosser,

  dorf,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,

 

ortsangehörig  ebendaselbst,

1

gewerbsmäßige

 

Unzucht,


—  und

Betteln,
Betteln,

desgleichen,
Landstreichen,

Landstreichen  und

Betteln,

gewerbsmäßige  Unzucht,



Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln,
Tragen  verbotener
Waffen,  sowie  Körperverletzung
  und  Widerstand
  gegen  die
Staatsgewalt,
Landstreichen  und
Betteln,
gewerbsmäßige  Unzucht,


Betteln,

Landstreichen  und
Betteln,

 

gierungs=  Präsident  zu
Bromberg,

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Stadtmagistrat  Regensburg,
  Bayern,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Re#

gierungs=  Präsident  zu
Bromberg,
Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Freiburg,
Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Bromberg,

gierungs  =  Präsident  zu
Breslau,

Stadtmagistrat  zu  Nürn.
berg,

Königlich  preußischer  Re-Düsseldorf,


derselbe,

Königlich  preußischer  Re-Königöberg,


Königlich  bayerisches  Be.-zirksamt
  Pfarrkirchen,

 

 

Königlich  preußischer  Rei

 

.  November

.  November

.  November
.  November
.  November
d.  J.
.  November
.  November
.  November
C

d.  J.

.  November

9.  November
d.  J.

21.  November
gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.

22.  November
d.  J.

20.  November
gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.

12.  November
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="481" />
        —  467  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—““———  —

 

Bu  beztehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

               

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  14.  Dezember  1894.  M  5ZlI.
Inhalt:  1.  Kousulat  =  Wesen:  Exequatur  Ertheilung  #
Seite  467  4.  Kolonial-Wesen:  Einrichtung  zweier  Amtsbezirke  im  süd-2.
  Bank.  Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Enme  westafrikanischen  Schutzgebiete  für  die  Ausübung  der  Ge-November
  1894  468  richtsbarkeit  erster  Instanz  und  Ermächtigung  zur  Vor
3.  Joll=  und  Steuer-Wesen:  Abänderung  der  Bestimmungen  nahme  von  Civilstandsakten  471
über  die  Aufstellung  und  Veröffentlichung  von  Nach-  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
weisungen,  betreffend  die  Produktion,  die  Versteuerung  Reichsgebiit.  141471
und  den  Bestand  inländischen  Branntweins  470

 

1.  Kon  sulat=  Wesen.

Dem  zum  griechischen  General-Konsul  in  Frankfurt  a  M.  ernannten  Herrn  Louis  Kopp  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="482" />
        468

2.  Banf-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
1  Event.
.  I  Ver-S
  Sonstige  ·  ,Vek-S
  B  -  ...  bindlich.  bindlich.
z  ezeichnun  .  tägli  .
g  zeich  9  Grund.Reserve.]No  Gegen  Unge  Gegen  *  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  fei
*  der  g  d  31  Okt.  beckte  31.  Okt.  Ver  31.  Okt.  mit  31.  Okt.  31  Olkt.]  der  31.  Okt.  weiterge-#ait
  l.  .  .  5  ;  W
Banken.  apital.]  honde.  sUmlauf.  i804.  Noten.  1804.  bihu.  i804.  Kuũndi.  1804.  sPassiro.  1894.  Passiva.  1894.  gebenen
z  keiten.  —  dischen
frist.  Wechsein.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
I  ·
ist-schmut.  120000300001064627—14  229J  ——71750542425—H7639—  —  178034  1  iassi  774.855  +  44  5531  —
2  Städtische  Bank  zu  Breslau  3  000  600  80  —  —  —  180  4  12  3382—  105  3  59  7274—  93  116
3  PFrankfurter  Bank  18  000%  48000  13562  J  749  7671  85]  9299+  22166  12807/+  406  393—  38658  861-  3877  9es
4  Bayerische  Notenbank  7500  1  810  63614—  1  534426  934  2  704  2  —  —  2978+  421  84752—  899  535
5Sächsische  Bank  zu  Dresdens30000  4643146  469  9002  5925  523  60118552.  4145  775.  22|119637-+  5670  1483
6#  Württembergische  Notenban  9  000  75023796—  53)  9262—  819  2054  +  45  334  22  57904  321  362214  46  882
⁊  Badische  Bank  9ooo  1659  151965  4289922  —  2283736  —  v  —  —  564—  39  30  924  823  398
8Bank  für  Süddeutschlad5671  ——  —  682  32  31533—  516  137
Braunschweigische  Bank.  10  500  664  30%3556%1  148—  8  18  015T  94  296
l
s  I
zufmmen7  12%90  988s  588  a416  61  8861  386  2174  43098  28  9544  20702  162  or24  53  5561  6  185
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5"“:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  Z4#=  873277  400  M.
=  500  —  21  605  000  X  (bei  den  Banken  Nr.  1,  3,  5),
=  1000  —  347  465  500  M.  O„  .I,  2,  3).

Zu  Spalte  9  Nr.  371:
9

8“:

Darunter  130  900  noch  nicht
91  539  4#

zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="483" />
        Wesen.

banken  Ende  November  1819  4

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1894.

auf  tausend  Mark.)

469

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aeti#a.
l
s  3
Meta  Gegen  ReeichsGegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  s  Summe  Gegen
31.  Okt.kassen=  31.  Okt.eerer  31.  Okt.  Wechsel.  31.  Okt.  Lombard.  31.  Okt.Effekten.  31.  Okt.  31.  Oft.  der  31.  Okt.
Bestond  1894.heine.  1994.en.1894.  1894.  1894.  1894.  Attiva.  1804.  attira.  1803.
«
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  J  33.  134.
1074  291  4102669  23  620  4  65  12929  +  100|  1278  —  30641  72  485—  6700  51466—  699  45  106  —  21  14177485553
605  333  —  —  —  —  4554—  1449  2058  —  278  —  —  57  +  1  7271—  93|2
49366  205  3.  +  4  922  455  35946  +  3684  8345  —  367  5881  4  761  3613  —  147  59676  39103
33610  4  1716  72  4  16  2908  562  43  110  —  1718  29771  40  135  13  1850  #  —  324  81752—  8994
197088—  606  —  73  20  164  6819  67  317  .  —  1  096  354—  296  1102.  005  6  737  +  1119637  56705
10  932  296  so  +  22  3522%  J  448  19393—  754  1  4333—  110  8  —  853  +  144  36  221  466
5  932  +  326  U1  +  4  99  —  125  21  371+  649  752  —  69  18580  23  257  4  15  30924+  823|7
4617  154  —  4  668  381  17590  —  681  1625—  1  4722  9  2291  —  66  31  53—  516s|8
696  15  *  —  28  1344  14  6950  +  674  2047  67  340  —  4  8013—  468  18  191—  9919
1  155  327+10180024  7  +  6  41427x  O  3032  95268  —  7928  17918+  286  71092  —219692163  063+  53  593

 

 

 

 

 

 

 

 

nr

5  2
        <pb n="484" />
        —  470  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  6.  d.  M.  den  folgenden  Beschluß  gefaßt:
An  Stelle  der  Ziffer  2  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß  vom  22.  Mai  1890  getroffenen
Bestimmungen  über  die  Aufstellung  und  Veröffentlichung  von  Nachweisungen,  betreffend  die
Produktion,  die  Versteuerung  und  den  Bestand  inländischen  Branntweins  (Central-Blatt  für  1890
S.  180),  treten  vom  1.  Januar  1895  ab  die  nachfolgenden  Vorschriften:  ·

Bei  den  Direktivbehörden  sind  auf  Grund  der  Angaben  in  den  Reichssteuerübersichten
über  die  Menge  des  in  den  Brennereien  des  Deutschen  Reichs  hergestellten  Branntweins,
sowie  des  nach  Entrichtung  der  Verbrauchsabgabe  in  den  freien  Verkehr  übergeführten  und
des  in  den  Niederlagen  und  Reinigungsanstalten  befindlichen  unversteuerten  inländischen

Baranntweins  besondere  Nachweisungen  für  den  Direktiobezirk  nach  dem  anliegenden  Muster
—  anzufertigen  und  bis  zum  10.  jedes  Monats  an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  einzusenden.

Das  Kaiserliche  Statistische  Amt  hat  aus  diesen  Nachweisungen  Zusammenstellungen

zu  fertigen  und  im  Reichsanzeiger  zur  Veröffentlichung  zu  bringen.
Berlin,  den  11.  Dezember  1894.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Nachweisung

über  die  Produktion,  die  Versteuerung  und  den  Bestand  inländischen  Branntweins

Anlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für  den  Monat  :,  18.
#  Me  ug  e
1.  2.  3.
des  nach  Entrichtung  des  am  Schlusse
Bezeichnung  5  ½  des  Rechnungsmonats
des  hergestellten  in  den
des  Verbrauch-abgabe  bagemn  und  degunge.
-.-  s.  .  -  in  anstalten  unter  steuerlicher
direktivbezirks.  Branntweins.  freien  Verkehr  gesetzten  Kontrole  verbliebenen
Branntweins.  Bestandes.
Hektoliter  reinen  Alkohols.
l
s  I
An  Verbrauchsabgabe  sind  in  den  Heberegistern  zur  Anschreibung  gekommen:
nach  dem  Satze  von  50  Pf.  pro  Liter  ..........  JØPf
-  -  -  -  70  Pf.  -  -  .  .  .  .---............................·
  ÆPf
Ab  der  Betrag  der  auf  Branntweinsteuer  aller  Art  in  Anrechnung
genommenen  Berechtigungsscheine  —  Pf.

 

bleibt  Soll-Einname  +  ,  Pf.
        <pb n="485" />
        —  471  —

 

Auf  Grund  des  §.  3  der  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet,
  vom  10.  August  1890  (Reichs-Gesetzbl.  S.  171)  sind  für  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  erster
Instanz  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  zwei  Amtsbezirke  gebildet  worden,  und  zwar  ein  nördlicher,
umfassend  den  Bezirk  von  Windhoek,  die  Gebiete  hauptsächlich  folgender  Eingeborenenstämme,  der  Hereros,
der  Bastards  von  Rehoboth,  der  Hottentotten  von  Hoachanas  und  Naosanabis,  der  Khanas-Hottentotten,
der  Zwartboois,  sowie  das  herrenlose  Gebiet  zwischen  Hereroland  und  Ovamboland,  mit  dem  Amitssitze
in  Windhoek,  und  ein  südlicher,  umfassend  Großnamaland,  insbesondere  die  Gebiete  folgender  Eingeborenenstämme,
  der  Bondelzwarts,  Veldschoendrager  und  von  Zwartmodder,  der  Bastards  von  Rietfontein,
der  Franzmann-Hottentotten,  der  Stämme  von  Keetmanshoop,  Bethanien,  Gibeon  und  Gokhas  mit  dem
Amtssitze  in  Keetmanshoop.  ·  «

Die  dem  Königlich  preußischen  Regierungs-Assessor  von  Lindequist  für  das  gesammte  Schutzgebiet
ertheilte  Ermächtigung  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  und  Wahrnehmung  standesamtlicher  Befugnisse
ist  der  Neueintheilung  entsprechend  dahin  beschränkt  worden,  daß  der  Assessor  von  Lindequist  fortan  zur
Vornahme  der  erwähnten  Amtshandlungen  nur  hinsichtlich  des  nördlichen  Bezirks  zuständig  ist.  Auf
Grund  der  Bestimmungen  der  §58.  2  und  4  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  deutschen
Schutzgebiete,  vom  15.  März  1888  (Reichs-Gesetzbl.  S.  71),  des  §.  3  der  Verordnung,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete,  vom  10.  August  1890  (Reichs-Gesetzbl.  S.  171)
sowie  des  §.  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des  Personenstandes  von
Reichsangehörigen  im  Auslande,  vom  4.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzbl.  S.  599)  und  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  8.  November  1892  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1037)  ist  innerhalb  des  südlichen  Gerichtsbezirks
dem  Berg-Inspektor  Duft  für  seine  Person  und  die  Dauer  seiner  amtlichen  Thätigkeit  im  südwestafrikanischen
Schutzgebiet  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  die  Gerichtsbarkeit  erster  Instanz  auszuüben,
sowie  bezüglich  aller  Personen,  welche  nicht  Eingeborene  sind,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  vorzunehmen
  und  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.  Den  vorgenannten  beiden
Beamten  ist  gleichzeitig  die  Berechtigung  beigelegt  worden,  in  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  und  in  der
Wahrnehmung  standesamtlicher  Befugnisse  sich  in  Behinderungsfällen  wechselseitig  zu  vertreten.

 

5.  Polizei  =  Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  —  —  Grund  des
3  der  B  Ausweisung  Ausweisungs
Z  der  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]|  Josef  Champoy,  (Aseboren  am  19.  April  1869  zu  Jarmeénil,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezuks-Präi.  28.  November
Tagner,  Arrondissement  Remiremont,  Frankreich,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
französischer  Staatsangehöriger,
2.  Josef  Hasenberger,  geboren  am  1.  Juni  1842  zu  St.  Johann,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  19.  November
Schweizer,  Bezirk  Kitzbühel,  Tirol,  ortsangehörig  Betteln,  Bezirksamt  Ebersberg,  #  d.  J
ebendaselbst,
3.  Gustav  Florian  geboren  am  2.  August  1854  zu  Reichen  ·  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  15.  Oktober
Hoffmann,  "  berg,  Böhmen,  öfterreichischer  Staats-  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Schriftsetzer,  angehöriger,  Frankfurt  a.  O.,
        <pb n="486" />
        472

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—
—

der  Ausgewiesenen.

2.

Alter  und  Heimath

—

 

l  s.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

 

Behörde,  welche  die  *
Ausweisung  Ausweisungs
beschlofsen  hat.  beschlusses.
6  6.

 

m

Heinrich  Wilhelm
Nikolaus  Klages,
Schreiber,

Johann  Petera,
Fabrikarbeiter,

Albertine  Reichel,
ledig,

Karl  August  Waky,
Bergmann,

 

geboren  am  7.  November  1860  zu  Kole.
pant,  (preußische  Provinz  Hannover),
jetzt  niederländischer  Staatsangehöriger,
geboren  am  15.  Juli  1851  zu  Königinhof,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  28.  Oktober  1876  zu  Liebenthal,
  Bezirk  Hotzenplotz,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  22.  August  1860  zu  Zürich,

Betteln  und  Führung
Landstreichen  und
gewerbsmäßige  Un-Betteln



 

Schweiz,

 

eines  falschen  Namens,
Betteln,

zucht,

unter  Drohungen,


Königlich  preußischer  ne.4.  Dezember
gierungs=  Präsident  zu  d.  J.
Düsseldorf,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Zwickau,

7.  November
d.  J.

24.  November
d.  J.

15.  November
d.  J.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="487" />
        —  473  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Du  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

XXlII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  Dezember  1894.  W52.
Inhalt:  1.  Konsulat  =  Wesen:  Ernennung;  —  Er-  fende  Betriebejahr;  —  Veränderungen  in  dem  Stande
mächtigungen  zur  Vornahme  von  Ciovilstands  =  Akten  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.  475
Seite  473  4.  Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1895  476
vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Herausgabe  des  Hand-November
  1959  4914  buchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1895.  476
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Herstellung  der  Kontingente  der  6.  Polizei-AWesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
landwirthschaftlichen  Kartoffelbrennereien  für  das  lau-  Reichsgeittt  4236

 

 

1.  Kon  sulat=  Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Schiffs-Agenten  Max  Diermissen  zum
Vize-Konsul  in  Punta  Arenas  (Costarica)  zu  ernennen  geruht.

Dem  mit  der  Vertretung  des  beurlaubten  Kaiserlichen  Konsulats-Verwesers  in  Asuncion  betrauten  Konsul
Mangels  ist  auf  Grund  des  5.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats
und  für  die  Dauer  seiner  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

Dem  mit  der  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Bukarest  beauftragten  Vize-Konsul  von  Prollius
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  für  den  Amtsbezirk  des  Konsulats  und  für  die
Dauer  seiner  Geschäftsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

 

83
        <pb n="488" />
        2.  Finan  3-*

474

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1894  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1894.

 

Bezeichnung

Die  Soll-Einnahme
  beträgt

 

 

 

Einnahme

 

Differenz

 

 

 

 

 

 

 

 

vom  Beginn  des  Ausfuhr.  in  demselben  Gaichen  din
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  min  7
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  r
.  obengenannten  +  mehr
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  —  weniger
4  1  *  ¾  4
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
.
Zöllel  267  415  620  3920218  263  495  402  238  936  088  24559  314
Tabacksteuer  6695  659  59  774  6  635  875  6529917  +  105  958
Zuckersteuer.  66  448  3220  9  474  690  56  973  8380  49  268  991  +  7  704  839
Salzsteen  29626  307  29249  2)9597058  28  825  125  J+  771  933
Maischbottich-,  und  Branntweinmaterialsteuer  10  518  464  7  29  892  3218572  3711  943  —  493  371
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zu-  1  .
schlag  zu  derselben.  .  84  726  49  72  733  84  653  756  82  865  369  +  1  788  387
Brausteuer  17571  466  55  816  17515  6560  17716  81%  —  201  166
Uebergangsabgabe  von  Bier  2373  307  —  i  2  373  307  2  389  886  —  16  529
Summe  485  405  822  20  942  372  464  463  450  430  244  085  34219  365
Spielkartenstempel.  —  —  837  903  8330  538  —  7  365
Wechselstempelsteuer  —  —  5  467  495  5466  188  —  1  312
Stempelsteuer  für  1
a)  Werthpapiere  —  —  5  655  45  1949799  +  3  705  652
b)  Fal  u.  sonstige  Anschafungegeschäfte  —  —  9914  979  5  348  829  +  4566  150
e)  Loose  zu:
Privatlotterien  —  —  14383  427  1245  504  +  237923
Staatslotterien  —  5329149  4  294  46  +  1  034  713
Post-  und  Telegraphen=  „Verwaltung.  —  6  —  1)75154  886  166  813  173  +  8341  713
Reichseisenbahn-  Verwaltung  —  «  —  43  266  000  42  449  000*8)  4  817  000

 

*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  487  452  —4.  höher.

Anmerkung.

kosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  November  1894:

 

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und  Verwaltungs= 



 

Bezeichnung

 

Ist-Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,

 

 

 

der  bis  zum  Schlusse  des  .  —  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

————  *  #  M

1.  2.  3.  l  4.
gölle  231090  859  206  202  355  2488  504
Tabacksteuer  8515  468  8072  323  l  -k-443145
Zuckersteuer  54  052  232  48  929  456  +  5122776
Salzsteuer  26  899  447  26551  976  +  347  471
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  9  016  539  8  753  153  +  293  386

Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlas

zu  derselben  69  344  542  69  074770  +  269  772
Braustener  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  16  901  160  17  085  096  –  183936
Summe  415  850  247  384  669  129  +  31  181  118
Spielkartenstempel.  769  834  765  645  +  4189
        <pb n="489" />
        —  475  —

3.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  heutigen  Tage  beschlossen,
daß,  sofern  landwirthschaftliche  Kartoffelbrennereien  im  laufenden  Betriebsjahre  wegen  ungünstigen
Ausfalls  der  Kartoffelernte  nicht  oder  nur  mit  besonderen  Schwierigkeiten  in  der  Lage  sind,
das  ihnen  zugewiesene  Kontingent  aus  Kartoffeln  herzustellen,  ihr  Betrieb  für  das  laufende
Jahr  auf  ihren  Antrag  schon  jetzt  als  unregelmäßig  erklärt  werden  kann,  mit  der  Wirkung,
daß  bei  der  nächsten  Neukontingentirung  für  das  Betriebsjahr  1894/95  das  bisherige  Kontingent
unverkürzt  in  Ansatz  zu  bringen  ist.
Berlin,  den  20.  Dezember  1894.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  mit  einer  Zuckersteuerstelle  verbundene  Steueramt  I.  zu  Aschersleben  und  die  Zuckersteuerstelle
  zu  Ermsleben  sind  von  dem  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Halberstadt  abgezweigt  und  dem
Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  zugetheilt  worden.  Die  Zuckersteuerstelle  zu  Hedersleben
ist  unter  Zuweisung  ihres  Bezirks  an  die  Zuckersteuerstelle  Halberstadt  Ul  aufgehoben  worden;  letztere
ist  demnach  fortan  für  die  Zuckerfabriken  zu  Wegeleben,  Gatersleben  und  Hedersleben  zuständig.

Das  Nebenzollamt  II.  zu  Lewin  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Mittelwalde  ist  nach  Kuttel
in  demselben  Hauptamtsbezirk  verlegt  und

das  Spezial-Steueramt  zu  Breslau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Breslau  1  ist  aufgehoben
  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Hauptsteueramt  zu  Düren  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern  22a,
b,  f,  1  und  g2  und  die  Anmerkung  zu  k  und  g  fallenden  Waaren  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen
  dieser  Nummern,

dem  Steueramt  I.  in  Pyritz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stargard  i.  Pomm.  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  lI  über  inländisches  Salz,

dem  Hauptsteueramt  für  inländische  Gegenstände  zu  Berlin  die  Befugniß,  den  Alkoholgehalt  von
Fruchtsäften,  die  im  freien  Verkehr  mit  Branntwein  versetzt  worden  sind,  behufs  ihrer  Abfertigung  zur
Ausfuhr  mittelst  des  hierfür  vorgeschriebenen  Destillir-Apparates  festzustellen  und

der  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Bergisch-Märkischen  Bahnhof  zu  Dortmund  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II.

Im  Königreich  Bayern.

Der  neu  errichteten  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Dettelbach  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu
Würzburg  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  und
der  neu  errichteten  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Mainbernheim  in  demselben  Hauptamtsbezirk  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  1  ertheilt  worden.

Das  Nebenzollamt  l.  zu  Selb  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Hof  ist  zur  Erledigung  von
Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Tarifnummer  38  12  ermächtigt  worden.

Im  Königreich  Württemberg.
Dem  Zollamt  Gmünd  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Stuttgart  ist  die  Befugniß  zu  Abfertigungen
nach  Maßgabe  der  §§.  63  und  66  bis  71  des  Vereinsgollgesetzes  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Untergrombach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe,
Ober-Einnehmereibezirk  Bruchsal,  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und-  Erledigung  von  Versendungs-83“
        <pb n="490" />
        —  476  —

scheinen  I  über  inländischen  Taback  aus  den  bezw.  für  die  dort  befindlichen  Privatlager  für  unversteuerten
inländischen  Taback  ertheilt  worden.

Im  Herzogthum  Braunschweig.

Dem  Hauptsteueramt  zu  Braunschweig  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  mit  dem  Anspruch
auf  Abgabevergütung  angemeldeten  Kakaowaaren  ertheilt  worden.

 

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Ziffer  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die
bewaffnete  Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die

Naturalverpflegung  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1895  dahin  festgestellt  worden,  daß  an
Vergütung  für  Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
)  für  die  volle  Tageskost  .  .  .  .  .  80Pf  65  Pf
b)  für  die  Mittagskost  ...

c)fürdieAbendkost.
d)  für  die  Morgenkost

Berlin,  den  19.  Dezember  1894.

20
10

A  ½  MW½
un  u

25

15
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

5.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Von  dem  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  wird  für  das  Jahr  1895  eine  neue  Ausgabe  veranstaltet.
Das  Werk  erscheint  im  Laufe  des  Monats  Januar  k.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns

Verlag“  zu  Berlin  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von
4  ¾  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  5  J/  zu  beziehen.

 

6GC.  Polizei  =  Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet.

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

9  —F  Grund  Ausweisung  a  —  .
der  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  besciuse,
0

1.  2.  4  .  4.  .  6.

 

 

 

a)  Auf  Grund  des  5.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  29.  Juli  1872  zu  Heiners-Diebstahl  im  Rück-Königlich  sächsische  Kreis-#5.  November
dorf,  Bezirk  Friedland,  Bözmen,  orts.  falle  (1  Jahr  3  Mo.  hauptmannschaft  d.
angehörig  zu  Nieder-Berzdorf,  eben  nate  Zuchthaus,  laut  Bautzen,
daselbst,  Erkenntniß  vom  11.
August  1893),
1

1.  (Marie  Werner,
Fabrikarbeiterin,
        <pb n="491" />
        477

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
S  usweisung  Ausweisungsder
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlusses.
S
1.  2.  I  3.  4.  .  6.
b)  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.|Franz  Büttner,  geboren  am  20.  Juni  1868  (1869)  zu  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-14.  November
Arbeiter,  Altenbuch  bei  Trautenau,  Böhmen,  gierungs-Präsident  zu|  d.  J.
österreichischer  Staatsangehöriger,  Frankfurt  a.  O.,
3.  Friedrich  Regaz=  geboren  am  26.  Dezember  1869  zulHausfriedensbruch  Königlich  bayerische  Poli-10.



zioni,  Schmied,

[Alois  Rubey,

Metzger,

.Franz  Schermann,

Arbeiter,

.Johann  Sommer,

Former,

.[Georg  Stadlin,

Buchbinder,

Johann  Steiner,

Seemann,

Carlo  Toccolini,

Eisendreher,

Josef  Totzauer,
Kürschner,

 

Treviso  Italien,  ortsangehörig  zu
Venedig,  ebendaselbst,

geboren  am  3.  Juni  1874  zu  Frohnau,
Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  21.  Dezember  1871  zu
Wolfsbach  bei  Villach,  Kärnthen,  österreichischer
  Staatsangehöriger,

geboren  am  5.  März  1863  zu  Schottikon,
  Kanton  Zürich,  schweiezerischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  1.  September  1873  zu
St.  Petersburg  ortsangehörig  in  Zug,
Schweiz,

geboren  am  4.  Juli  1875  zu  Pfungen,
Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  27.  Juni  1872  zu  Udine,
Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  11.  Juni  1856  zu  Unter.
hals,  Oesterreich,

 

 

und  Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und  Fäl.-schung
  seines  Arbeitszeugnisses,


Landstreichen,

Betteln  und  Führung
falschen  Namens,

Hausfriedensbruch
und  Landstreichen,

Betteln,

 

 

zei-Direktion  München,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Regen,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident  zu
Wiesbaden,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Schleswig,

Königlich  bayerische  PolizeiDirektion
  München,
Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft


Zwickau,

 

Rerlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeid  in  Berlin.

 

27.  November
d.  J.

3.  Dezember
d.  J.
8.  Dezember
d.  J.

6.  Dezember
d.  J.

3.  Dezember
d.  J.

6.  Dezember
d.  J.

27.  November
d.  J

23.  November
d.  J.
        <pb n="492" />
        <pb n="493" />
        —  479  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

E——————  —

 

Bu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

0  «  i
XXII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  28.  Dezember  1894.  33.
Inhalt:  1.  Handels.  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  1  3.  Versicherungs-Wesen:  Vorschriften  über  die  Einbetreffend
  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  ziehung  der  von  den  Rhedern  für  die  Invaliditätsgehörigen
  Pflänzlinge...  ..  .  ..  Seite  479  und  Altersversicherung  der  Seeleute  zu  entrichtenden
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestimmungen  über  die  Ge-  Beiträge;  —  Veränderungs-Nachweis,  betreffend  Fest—
währung  einer  Zollbegünstigung  beim  Schälen  von  Erd-  stellung  der  ortsüblichen  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagenüssen
  ...........  480  arbeiiier  431

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge,
vom  20.  Dezember  1894.

Nachstehend  wird  ein  neues?)  Verzeichniß  derjenigen  Königlich  niederländischen  Zollstellen  veröffentlicht,
  über  welche  die  Einfuhr  aller  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen,  aus  Pflanzschulen,  Gärten
oder  Gewächshäusern  stammenden  Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiete
  nach  den  Niederlanden  erfolgen  darf:

Bei  Einfuhr  zur  See:  Amsterdam,  Delfzyl,  Dordrecht,  Harlingen,  Rotterdam  und
Blissingen.

Bei  Einfuhr  auf  den  Flüssen  und  Kanälen:  Amsterdam,  Arnhem,  Delfzyl,
Dordrecht,  Hansweert,  Lobith,  Maastricht,  Nymegen,  Rotterdam,  Sas  van  Gent,  Sluis  und
Vlissingen.

Bei  Einfuhr  zu  Lande:

a)  längs  der  Eisenbahnen  alle  für  deren  Einfuhr  angewiesenen  Löschplätze,  nämlich:
Almelo,  Amsterdam,  Arnhem,  Baarle  Nassau,  Bergen  op  Zoom,  Dordrecht,
Ede,  Eindhoven,  Eisden,  Enschede,  Gennep,  s'Gravenhage,  Groningen,  Harlingen,
  s'Hertogenbosch,  Hoek  van  Holland,  Hulst,  Kampen,  Leeuwarden,
Middelburg,  Nieuweschaus,  Nymegen,  Oldenzaal,  Ossendrecht,  Roermond,

)  Dasselbe  tritt  an  die  Stelle  des  früheren  Verzeichnisses  vom  18.  März  1884  (Centr.-Bl.  S.  61)  und  der  daziu
ergangenen  Nachträge  (Centr.-Bl.  1888  S.  191;  1892  S.  389;  1893  S.  90).

84
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        —  480  —

Rotterdam,  Rosendaal,  Sas  van  Gent,  Simpelveld,  Terneuzen,  Tilburg,  Utrecht,
Valkenswaard,  Veldzicht,  Venlo,  Vlissingen,  Hernhout,  Winschoten,  Winterswyk,
Wyck  (Maastricht),  Zevenar,  Zutphen  und  Zwolle;
b)  ferner  die  Komptoire:
Gendringen,  Kerkrade,  Kotten,  Vaals,  Veldzycht  (Ymzendyke)  und  Wernhout.
Berlin,  den  20.  Dezember  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  d.  M.  den  nachstehenden  Bestimmungen  über  die
Gewährung  einer  Zollbegünstigung  beim  Schälen  von  Erdnüssen  die  Zustimmung  ertheilt.
Berlin,  den  25.  Dezember  1894.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

Bestimmungen
über  die  Gewährung  einer  Zollbegünstigung  beim  Schälen  von  Erdnüssen.

1.  Ungeschälte  Erdnüsse  dürfen  nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Bestimmungen  unverzollt  zur  Schälung
auf  Oelfabriken,  welche  innerhalb  des  Zollgebiets  gelegen  sind,  in  der  Art  abgelassen  werden,  daß
der  Eingangszoll  nur  von  73  Prozent  des  Bruttogewichts  der  zur  Fabrik  gelangenden  Nüsse  erlegt
zu  werden  braucht.

2.  Sofern  nach  Ausweis  der  Geschäftsbücher  und  nach  den  Erhebungen  der  mit  der  Ueberwachung  der
betreffenden  Oelfabriken  betrauten  Beamten  der  wirkliche  Schälverlust  mehr  als  27  Prozent  des
Gesammtgewichts  betragen  hat,  kann  von  der  Direktiobehörde  ein  Zollnachlaß  über  diesen  Satz  hinaus
bis  zu  30  Prozent  bewilligt  werden.

3.  Die  zur  Oelfabrik  abzulassenden  Erdnüsse  sind  zur  Schälung  zu  deklariren.  Hierauf  ist  das  Bruttogewicht
  und  der  nach  Abzug  des  in  Ziffer  1  genannten  Prozentsatzes  sich  berechnende  Zollbetrag
festzustellen  und  für  letzteren  Sicherheit  zu  leisten.  Demnächst  werden  die  Erdnüsse  ohne  weitere
Kontrole  der  Schälung  zur  Fabrik  abgelassen.  Indessen  kann  die  Zeitdauer  der  Schälung  der  einzelnen
Posten  nach  Bedürfniß  von  der  Direktiobehörde  vorgeschrieben  werden.

Wenn  die  zur  Schälung  in  der  Oelfabrik  abgelassenen  Erdnüsse  zu  diesem  Zweck  nicht  verwendet,
  sondern  ohne  vorherige  Nachzahlung  des  für  den  Zweck  der  Schälung  nach  der  Bestimmung
in  Ziffer  1  an  den  Gefällen  erlassenen  Betrags  anderweit  ungeschält  verwendet  oder  veräußert
werden,  so  tritt  neben  der  gesetzlichen  Strafe  der  Verlust  der  Vergünstigung  ein.

4.  Die  endgültige  Berechnung  und  Entrichtung  des  Eingangszolls  erfolgt  nach  näherer  Anordnung  der
Direktiobehörde  jährlich  zweimal;  auch  ist  jährlich  eine  amtliche  Bestandesrevision  vorzunehmen.  Nach
jeder  Bestandesrevision  ist  das  Lagerkonto  durch  An=  oder  Abschreibung  der  vorgefundenen  Differenzen
mit  dem  Lagerbestande  in  Uebereinstimmung  zu  bringen;  die  Fehlmengen  sind  zu  verzollen.  Für
die  Zollabrechnung  und  die  Bestandesrevision  finden  die  bezüglichen  Vorschriften  des  S.  16  des
Privatlagerregulativs  sinngemäße  Anwendung.

Eine  Freischreibung  vom  Eingangsgoll  erfolgt  nur  bezüglich  solcher  Mengen  von  den  in  der
betreffenden  Oelfabrik  geschälten  Erdnüssen,  welche  nach  Gestellung  bei  demselben  Amt,  bei  welchem
die  Abfertigung  zur  Fabrik  und  die  Anschreibung  des  Eingangszolls  stattgefunden  hat,  auf  eine
öffentliche  oder  private  Niederlage  unverzollter  Waaren  gebracht  oder  auf  ein  dem  Inhaber  einer
Oelmühle  bewilligtes  Zollkonto  für  ausländische  Oelfrüchte  angeschrieben  beziehungsweise  unter  zollamtlicher
  Kontrole  nach  dem  Auslande  ausgeführt  oder  mit  Begleitschein  versendet  werden.
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        —  481  —

Wenn  Erdnüsse  in  der  Oelfabrik  verloren  gehen  oder  vernichtet  werden,  so  erwächst  hieraus
dem  Fabrikbesitzer  kein  Anspruch  auf  Erlaß  des  darauf  haftenden  Eingangszolls.

5.  Die  Zollbehörde  hat  sich  von  der  Art  des  Betriebs  in  den  betreffenden  Oelfabriken  in  fortwährender
Kenntniß  zu  erhalten.

Die  Fabrikbesitzer  sind  verpflichtet,  über  den  Zu=  und  Abgang  von  Erdnüssen  nach  Anleitung
der  Zollbehörden  ein  übersichtliches  Konto  zu  führen  und  sowohl  dieses  wie  auch  ihre  übrigen
Betriebs=  und  sonstigen  Geschäftsbücher  der  Zollbehörde  jederzeit  zur  Einsicht  zu  stellen.  Ebenso
haben  dieselben  genaue  Angaben  über  die  Fabrikationsanlage  und  die  Art  des  Betriebes  zu  machen
und  von  allen  etwa  eintretenden  Veränderungen  in  den  Betriebseinrichtungen  vor  deren  Eintritt  der
Zollbehörde  Anzeige  zu  erstatten.

6.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  und  gegen  etwaige  andere,  besonders
erlassene  Verwaltungsvorschriften  werden,  falls  nicht  die  Hinterziehungsstrafe  einzutreten  hat,  mit
Ordnungsstrafe  gemäß  §.  152  des  Vereinszollgesetzes  geahndet.

 

3.  Versich  erung  =  Wesen.

Bekanntmachung.

Nachdem  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Dezember  1894  auf  Grund  des  §S.  136
Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,  vom  22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  97)  Abänderungen  der  Vorschriften  über  die  Einziehung  der  von  den  Rhedern  für  die
Invaliditäts=  und  Altersversicherung  der  Seeleute  zu  entrichtenden  Beiträge  (Bekanntmachung  vom
24.  November  1890,  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  361)  beschlossen  hat,  werden  diese  Vorschriften
  in  ihrer  neuen  Fassung  nachstehend  veröffentlicht.

Berlin,  den  20.  Dezember  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

Vorschriften,

betreffend  die  Einziehung  der  von  den  Rhedern  für  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung
der  Seeleute  zu  entrichtenden  Beiträge.

(§.  136  Absatz  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung,  vom  22.  Juni  1889,
Reichs-Gesetzbl.  S.  97.)
Vom  20.  Dezember  1894.

Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Für  Schiffer  und  sonstige  Seeleute,  welche  nicht  angemustert  werden,  sowie  für  diejenigen
Seeleute,  welche,  ohne  angemustert  zu  sein,  auf  Seeschiffen  beschäftigt  werden,  erfolgt  die  Entrichtung  der
Beiträge  zur  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  durch  Verwendung  von  QOuittungskarten  und  Marken
nach  den  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  22.  Juni  1889  (Reichs-Gesetzbl.  S.  97).

Dasselbe  gilt  für  die  freiwillige  Fortsetzung  des  Versicherungsverhältnisses  seitens  der  Seeleute.

Bei  Schiffern  ist  von  der  Verwendung  von  Quittungskarten  und  -Marken  abzusehen,  wenn  der
Rheder  mit  Zustimmung  des  Schiffers  der  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens  gegenüber  die  Verpflichtung
  übernimmt,  die  Beiträge  für  die  Schiffer  in  gleicher  Weise  wie  für  die  angemusterten  Seeleute
(Ziffer  2  ff.)  zu  entrichten.  Die  Versicherungsanstalten  sind  befugt,  hinsichtlich  der  für  solche  Schiffer  beizubringenden
  Ausweise  über  Personalien,  Dienstverhältniß  und  dergleichen  besondere  Vorschriften  zu  erlassen.

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        —  482  —

2.  Für  angemusterte  Seeleute  bedarf  es  der  Ausstellung  von  Quittungskarten  und  der  Ver—

wendung  von  Beitragsmarken  nicht.  Die  Einziehung  der  Beiträge  und  der  Nachweis  über  Dauer  und
Höhe  der  Invaliditäts-  und  Altersversicherung  erfolgt  unter  Benutzung  der  Seefahrtsbücher  und  besonderer
Ausweise  nach  Maßgabe  der  nachfolgenden  Bestimmungen.

Einzahlung  der  Beiträge  durch  die  Rheder.

3.  Die  Beiträge  der  angemusterten  Seeleute  werden  von  den  Rhedern  nach  Maßgabe  der  Zahl
der  auf  dem  Schiffe  beschäftigt  gewesenen  Personen  und  nach  der  Dauer  der  Beschäftigung  für  diejenigen
Lohnklassen  entrichtet,  zu  welcher  die  einzelnen  Klassen  der  Seeleute  nach  den  Vorschriften  des  §.  22  Absatz  2
Ziffer  2  a.  a.  O.  gehören.  Waren  Rheder  und  Versicherte  darüber  einverstanden,  daß  die  Versicherung  in
einer  höheren  Lohnklasse  erfolgen  solle  (§.  22  Absatz  2  im  Eingang  a.  a.  O.),  so  sind  die  Beiträge  der  Rheder
nach  diesen  höheren  Lohnklassen  zu  bemessen.

4.  Die  Entrichtung  der  Beiträge  (Ziffer  3)  erfolgt  nachträglich  binnen  sechs  Wochen  nach  Ablauf
eines  jeden  Kalenderjahres.  Innerhalb  dieser  sechs  Wochen  hat  der  Rheder  eine  Ausfstellung  über  die
von  ihm  zu  entrichtenden  Beiträge,  nach  den  einzelnen  in  dem  verflossenen  Kalenderjahre  zurückgelegten
oder  begonnenen,  bei  Ablauf  des  Jahres  aber  noch  nicht  vollendeten  Reisen  geordnet,  nach  dem  Muster  A')
an  die  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens  einzureichen  und  bei  derselben  die  hiernach  zu  entrichtenden
Beträge  einzuzahlen.

War  im  Einverständniß  zwischen  dem  Rheder  und  dem  Versicherten  eine  höhere  als  die  für  die
betreffende  Klasse  von  Seeleuten  in  Betracht  kommende  Lohnklasse  bei  der  Versicherung  zu  Grunde  zu
legen,  so  hat  der  Rheder  dies  bei  der  Aufstellung  und  Einzahlung  zu  berücksichtigen.

Auf  Antrag  des  Rheders  kann  die  Versicherungsanstalt  die  Frist  erstrecken.

5.  Zur  Kontrole  der  Aufstellungen  dienen,  unbeschadet  der  Vorschriften  des  §.  126  a.  a.  O.,
die  Musterrollen  der  Seemannsämter.

Die  Seemannsämter  im  Inlande  haben  die  Musterrollen  derjenigen  Fahrzeuge,  deren  Heimathhafen
  in  ihrem  Bezirke  belegen  ist,  in  Urschrift  oder  beglaubigter  Abschrift  an  die  Versicherungsanstalt
ihres  Bezirks  einzusenden.

Letztere  hat,  wenn  der  Heimathhafen  nicht  in  ihrem  Bezirke  liegt,  diese  Urkunden  beziehungsweise
Abschriften  an  die  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens  zu  übermitteln.

Urschriften  der  Musterrollen  sind  sobald  als  möglich  an  das  Seemannsamt  des  Heimathhafens
zurückzugeben.

5a.  Jür  jedes  Fahrzeug  hat  der  Rheder  im  Heimathhafen,  wenn  er  nicht  selbst  an  diesem  Orte
seinen  Wohnsitz  hat,  einen  Bevollmächtigten  zu  bestellen  und  der  Versicherungsanstalt  namhaft  zu  machen.

Mitrheder  sind  zur  Bestellung  und  Benennung  eines  gemeinsamen  Bevollmächtigten  auch  dann
verpflichtet,  wenn  sie  sämmtlich  in  dem  Heimathhafen  des  Fahrzeugs  ihren  Wohnsitz  haben.

6.  Rheder,  welche  es  unterlassen,  die  Aufstellungen  (Ziffer  4)  rechtzeitig  einzureichen  oder  die
nach  denselben  geschuldeten  Beträge  rechtzeitig  einzuzahlen,  können  von  dem  Vorstande  der  Versicherungsanstalt
  mit  Ordnungsstrafe  bis  zu  dreihundert  Mark  belegt  werden.  Dieselbe  Strafe  trifft  Rheder  oder
Mitrheder,  welche  den  Verpflichtungen  aus  Ziffer  5  a  nicht  nachkommen.

Hinsichtlich  der  Richtigkeit  und  Vollständigkeit  der  Aufstellungen  finden  die  Vorschriften  des  §.  142
a.  a.  O.,  hinsichtlich  der  Beschwerde  sowie  der  Beitreibung  der  Beiträge  und  Strafen  dagegen  die  Vorschriften
  der  §§.  145  beziehungsweise  137  a.  a.  O.  entsprechende  Anwendung.  Die  Strafen  fließen  in
die  Kasse  der  Versicherungsanstalt.

Antheilige  Einbehaltung  der  Beiträge  von  der  Heuer.

6  7.  Die  Rheder  sind  befugt,  bei  der  Zahlung  der  Heuer  (des  Lohnes)  den  von  ihnen  beschäftigten
Personen  die  Hälfte  der  Beiträge  in  Abzug  zu  bringen.  Die  Abzüge  dürfen  sich  höchstens  auf  die  für
die  beiden  letzten  Lohnzahlungsperioden  zu  entrichtenden  Beiträge  erstrecken.

Ueber  den  auf  Grund  dieser  Bestimmung  von  der  Heuer  (dem  Lohn)  einbehaltenen  Betrag  hat
der  Schiffer  oder  der  Rheder  dem  Seemann  auf  dessen  Antrag  eine  Bescheinigung  auszustellen.  Aus
derselben  muß  ersichtlich  sein,  für  welche  Zeitdauer  und  Lohnklasse  und  in  welcher  Höhe  die  Heuer  (der

*)  Vgl.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  1890  S.  365.
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        —  483  —

Lohn)  einbehalten  worden  ist.  Auf  Antrag  des  Seemanns  kann  diese  Bescheinigung  in  das  Seefahrtsbuch
  unter  den  Abmusterungsvermerk  eingetragen  werden.

Ausweis  der  Versicherung  durch  das  Seefahrtsbuch.

8.  Für  Seeleute,  welche  sich  im  Besitz  eines  Seefahrtsbuchs  befinden,  erfolgt  der  Ausweis  über
die  Versicherung  durch  das  Seefahrtsbuch.  War  die  Versicherung  in  einer  höheren  Lohnklasse  als  derjenigen,
  zu  welcher  der  Seemann  nach  seiner  Dienststellung  auf  dem  Schiffe  gehörte,  verabredet,  so  ist
ein  entsprechender  Vermerk  und  die  Bezeichnung  dieser  höheren  Lohnklasse  in  das  Seefahrtsbuch  einzutragen.

9.  Schiffer,  für  welche  Quittungskarten  nicht  verwendet  werden  (Ziffer  1  Absatz  3),  haben  gegen
die  Rheder  Anspruch  auf  Ausweise  über  ihr  Beschäftigungs=  und  Versicherungsverhältniß.

Nachweisungen  für  die  Versicherungsanstalten.

10.  Bei  der  Anmusterung  haben  die  Seemannsämter  in  den  Musterrollen  hinsichtlich  eines
jeden  versicherungspflichtigen  Seemanns  den  Ort  und  die  Zeit  seiner  Geburt  sowie  den  Namen  derzjenigen
Versicherungsanstalt  zu  vermerken,  welche  gemäß  Ziffer  8  in  dessen  Seefahrtsbuch  eingetragen  ist  oder
eingetragen  werden  muß.  Bei  Seeleuten,  welche  ein  Seefahrtsbuch  nicht  besitzen,  ist  der  Name  derjenigen
Versicherungsanstalt  einzutragen,  welche  nach  Ausweis  der  in  ihrem  Besitz  befindlichen  Quittungskarten,
Aufrechnungs=  oder  Hinterlegungsbescheinigungen  oder  sonstigen  Urkunden  in  das  Seefahrtsbuch  nach
Maßgabe  der  Bestimmungen  der  Ziffer  8  einzutragen  sein  würde.  War  die  Versicherung  in  einer
höheren  Lohnklasse  als  derjenigen  verabredet,  zu  welcher  der  Versicherte  nach  seiner  Dienststellung  auf
dem  Schiff  gehörte,  so  ist  auch  ein  entsprechender  Vermerk  und  die  Bezeichnung  dieser  Lohnklasse  einzutragen
  (z.  B.  Lohnklasse  3  verabredet).  ..

Auf  Antrag  eines  Seemanns  ist  Beginn  und  Ende  seiner  als  Beitragszeit  anzurechnenden
militärischen  Dienstleistungen  (8.  17  des  Gesetzes)  in  die  Musterrolle  gleichfalls  einzutragen.  Die  hierzu
vorgelegten  Militärpapiere  (F.  18  Absatz  3  des  Gesetzes)  sind  mit  einem  Vermerk  über  die  Eintragung  zu
versehen  und  dem  Seemann  zurückzugeben.  Der  Seemann  ist  befugt,  Bescheinigungen  über  die  als  Beitragszeit
  anzurechnenden  Krankheiten  (68.  17,  18  des  Gesetzes)  vorzulegen  und  dieselben  der  Musterrolle
beifügen  zu  lassen;  geschieht  dies,  so  ist  in  der  letzteren  auf  die  Anlagen  kurz  hinzuweisen.

Die  vorstehend  bezeichneten  Eintragungen  sind  in  der  Musterrolle  neben  die  Namen  der  angemusterten
  Seeleute  zu  setzen  oder  in  einen  besonderen  Nachtrag  (Anhang)  aufzunehmen.

Ergiebt  sich  bei  der  Abmusterung,  daß  obige  Vermerke  in  der  Musterrolle  fehlen,  so  sind  sie  von
dem  abmusternden  Seemannsamt  in  einem  Anhang  nachzutragen.

Seemannsämter  im  Auslande  sind  befugt,  diese  Eintragungen  dem  Schiffer  zu  überlassen.
Geschieht  dies,  so  sind  sie  von  dem  Schiffer  zu  unterschreiben;  dessen  Unterschrift  ist  von  dem  Seemannsamt
  zu  beglaubigen.

11.  Auf  Grund  der  gemäß  Ziffer  5  eingehenden  Musterrollen  hat  die  Versicherungsanstalt  des
Heimathhafens  für  jeden  auf  einem  Schiff  dieses  Heimathhafens  beschäftigten  Seemann  sobald  als  möglich
eine  Nachweisung  auszustellen.  Aus  derselben  muß  sich  der  Name  und  der  Heimathhafen  des  Fahrzeugs,
Name,  Geburtsort  und  Geburtszeit  des  Seemanns,  sowie  die  Dauer  seiner  Dienstzeit  auf  dem  Schiff,  die
Klasse  von  Seeleuten,  welcher  er  während  dieser  Dienstzeit  angehörte,  und  die  Lohnklasse  ergeben,  in
welcher  er  dabei  versichert  gewesen  ist.  War  die  Versicherung  in  einer  höheren  Lohnklasse  als  derjenigen,
zu  welcher  der  Seemann  nach  seiner  Dienststellung  gehörte,  erfolgt  (Ziffer  3,  4  Absatz  2  und  10  Absatz  1),
so  ist  dies  in  der  Nachweisung  zu  vermerken.  In  die  Nachweisung  ist  ferner  der  Name  der  für  den  betreffenden
  Seemann  in  Betracht  kommenden  ersten  Versicherungsanstalt,  sowie  die  Dauer  der  aus  den
Musterollen  oder  ihrem  Anhang  sich  ergebenden  oder  anderweit  von  dem  Seemann  nachgewiesenen,  als
Beitragszeit  anzurechnenden  Krankheiten  und  militärischen  Dienstleistungen  (65.  17  und  103  des  Gesetzes)
einzutragen.

Kommen  Höherversicherung,  anzurechnende  Krankheiten  oder  militärische  Dienstleistungen  des  Versicherten
  erst  später  zur  Kenntniß  der  Versicherungsanstalt,  so  ist  ungesäumt  für  die  Berichtigung  der  Nachweisung
  Sorge  zu  tragen.

12.  Die  Nachweisungen  (Ziffer  11)  werden  auf  Karten  von  der  für  die  Quittungskarten  vorgeschriebenen
  Größe  ausgestellt;  die  Kosten  derselben  trägt  die  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens.
Die  Vorschriften  des  §.  108  Absatz  1  und  §F.  151  des  Gesetzes  finden  entsprechende  Anwendung.
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        —  484  —

Die  Nachweisungen  sind  von  der  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens  an  die  für  die  Ver—
sicherten  in  Betracht  kommende  erste  Versicherungsanstalt  (Ziffern  8  und  10)  zur  Aufbewahrung  zu  übersenden
  und  von  dieser  für  jeden  Seemann  mit  fortlaufender  Nummer  zu  versehen.

Dem  Seemann  ist  auf  Antrag  von  der  Versicherungsanstalt  beglaubigte  Abschrift  der  Nachweisung
zu  ertheilen.  Gegen  den  Inhalt  der  letzteren  stehen  dem  Seemann  die  im  EG.  106  des  Gesetzes  bezeichneten
Rechtsmittel  zu.  Die  Einspruchsfrist  beginnt  mit  der  Aushändigung  der  Abschrift;  über  den  Rekurs  entscheidet
  endgültig  die  höhere  Verwaltungsbehörde  des  Heimathhafens.  Ueber  andere  das  Verfahren  der
Versicherungsanstalten  betreffende  Beschwerden  entscheidet  das  Reichs-Versicherungsamt.  Die  Fristen  zur
Einlegung  der  Rechtsmittel  werden  für  Seeleute  im  Auslande  auf  drei  Monate  erstreckt.

Hinterlegung  von  Ouittungskarten.

13.  Seeleute,  welche  Quittungskarten  besitzen,  können  dieselben  bei  einer  Anmusterung  im  Inlande
bei  dem  Seemannsamt  hinterlegen.  Das  Seemannsamt  hat  für  den  rechtzeitigen  Umtausch  der  hinterlegten
  OQuittungskarten  (§.  104  a.  a.  O.)  von  Amtswegen  Sorge  zu  tragen  und  die  über  den  Inhalt  der
umgetanschten  Quittungskarten  ausgestellten  Bescheinigungen  (§S.  103  Absatz  2  a.  a.  O.)  in  Verwahrung
zu  nehmen.

Die  Hinterlegung  sowie  die  Rückgabe  von  Quittungskarten  und  der  über  deren  Inhalt  ausgestellten
  Bescheinigungen  ist  vom  Seemannsamt  im  Seefahrtsbuch  auf  Seite  4  zu  vermerken.

Schlußbestimmungen.

14.  Soweit  und  solange  Versicherungsanstalten  auf  Grund  des  §.  65  des  Gesetzes  eine  gemeinsame
  Geschäftsstelle  für  die  Invaliditäts=  und  Altersversicherung  der  Seeleute  eingerichtet  haben,  tritt  diese
an  die  Stelle  der  Versicherungsanstalt  des  Heimathhafens  und  der  Versicherungsanstalt  für  den  Bezirk
des  Seemannsamts.  1

15.  Die  Muster  für  die  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  auszustellenden  Nachweisungen
werden  vom  Reichs-Versicherungsamt  festgestellt.

Einführungsbestimmung.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  Januar  1895  in  Kraft.

Die  Versicherungsanstalten  haben  die  Nachweisungen  auch  hinsichtlich  der  vor  dem  1.  Januar
1895  beendigten  versicherungspflichtigen  Beschäftigungen  von  Seeleuten  auszustellen,  soweit  solche  Nachweisungen
  nicht  bereits  auf  Grund  der  bisherigen  Vorschriften  von  den  Seemannsämtern  im  Inlande  ausgestellt
  worden  sind.  Die  Versicherungsanstalten  sind  jedoch  befugt,  die  Ausstellung  der  Nachweisungen
für  die  vor  dem  1.  April  1895  beendigten  versicherungspflichtigen  Beschäftigungen  derjenigen  Seeleute,
hinsichtlich  deren  ihnen  die  erforderlichen  Unterlagen  (Ziffer  10  ff.)  nicht  vollständig  vorliegen,  den  Seemannsämtern
  im  Inlande  zu  übertragen.  Geschieht  dieses,  so  sind  solche  Nachweisungen  auf  Grund  der
bisherigen  Vorschriften  von  demjenigen  Seemannsamt  im  Inlande  auszustellen,  bei  welchem  der  betreffende
Seemann  zuerst  an=  oder  abgemustert  wird.
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        —  485  —

Ortsübliche  Tagelöhne  gewöhnlicher  Tagearbeiter,

festgestellt  auf  Grund  des  §.  8  des  Gesetzes,  betreffend  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter
(Reichs-Gesetzblatt  1892  S.  385).

Veränderunge  -  Machmeis
zu  den  Veröffentlichungen  im  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Jahrgang  1892,  Nr.  53
Beilage,  Jahrgang  1893  Nr.  52.

Nach  den  Mittheilungen  der  Landesregierungen  zusammengestellt  im  Kaiserlichen  Statistischen  Amt.

Abgeschlossen  am  27.  Dezember  1894.  Im  Folgenden  sind  die  Lohnsätze  für  alle  Theile  eines  Bezirks  nachgewiesen,
  auch  wenn  die  Veränderung  nur  für  einen  Theil  desselben  stattgefunden  hat.

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

Bezirkee.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren

 

 

männliche  weibliche  männlicheweibliche

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AIEIIEIEIIIIIIIIE
l
Königreich  Preußen.
Regierungsbezirk  #nigeberg  1  .  1
Stadtkreis  Königsberg  .  .  .  .  .  ..  2  -—
Regierungsbezirk  Marienwerder.
Kreis  Flatow  5
a)  Stadt  Flatowv.  1  50  —  75  75  —  60
bt.  Kaimmmm  1125S80  10
e)  Krojanke  11  30  1  ——  60  —  50
d4)  -Bandsburg  1  60—  85—  50—  650
e)  DZempelbunrg  1  25  —  75  85—  65
f)  der  übrige  Theil  des  Kreises  .  120I—60—50——40
Regierungsbezirk  Lieguitz.
Kreis  Lauban:
a)  Stadt  Lauban  ....  ...1401——80—60
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ....  ..«.115«——75—50—40
Regierungsbezirk  Merseburg.
Kreis  Naumburg:  I
a)  Stadt  Naumburg  .  .2—i;1—1  20—90
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  80  1  —  90  —  80
        <pb n="500" />
        Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männlicheweibliche  männlicheweibliche
43B44  LT

Regierungsbezirk  Schleswig.  T
Kreis  Pinneberg:  v
a)  Städte  Elmshorn,  Pinneberg,  Uetersen,  Wedel,  #
Flecken  Barmstedt,  x
Aemter  Appen,  Blankenese,  Borstel,  Eidelstedt,  Garstedt,
  Halstenbek,  Haseldorf,  Holm,  Nienstedten,
Osdorf,  Quickborn,  Rellingen,  Schenefeld,  Schulau,  "
Gemeinden  Stellingen-Langenfelde,  Lokstedt,
sowie  Gutsbezirk  Klosterhof  Uetersen.  2  ——  1  251  —4—  80
b)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ..  175l1———85—65
Regierungsbezirk  Minden.  ·
Kreis  Halle:
a)  Stadt  Halle  1  50  1  —  80—  80
b)  =  Verther  1  665  1  10  900  —  090
c)  Amt  Borgholzhausen  1  40  1  2011  —  —  80
4)  Halle  1  25  1  +—  175%—  45
)  =  Versmold=  1  25  1  —  75  –  50
s)  =  Werther  1  351–  5  —  75
1
Regierungsbezirk  Düsseldorf.  6
Kreis  Rees:
a)  Stadt  Wesel  2  —  1  401  —  00
b)  Bürgermeisterei  Emmerich  (Stadt).  1  80  1  2091  —,
)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  500  1  10  180  ;r  70
#
Regierungsbezirk  Aachen.
Kreis  Schleiden:
a)  Bürgermeistereien  Blankenheim,  Bleibuir,  Dollendorf,
Gemünd,  Heimbach,  Holzmülheim,  Kronenburg,  Lommersdorf,
  Marmagen,  Tondorf,  Vussem,  Weyer  1  80  II  115—  83  —  47090
I  —  5H  —  5*
b)  Bürgermeistereien  Dreiborn,  Harperschei,,  Helenkhal,  1  .  ·
Hollerath,  Schleiden,  Udenbreth  1  80  1251105  —80
—  50—  50))
J)  Bürgermeistereien  Eicks,  Nöthen  1E  80  6  11  27001p0D0
.  —  50—  507
0)  -  Kall,  Keldenich,  Wahlen,  Wallenthal  1150  1  SO0  A-—
  50)
AKönigreich  Württemberg.  s»
Oberamtsbezirk  Heidenheim:  6  1
à)  Gemeinde  Heidenheim  .  1k80p115—90——80
b)  der  übrige  Theil  des  Oberamtsbezirks  .  1I60Is110-—80—-·70

 

*)  Für  Kinder  unter  14  Jahren.
        <pb n="501" />
        —  487  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsüblicher  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter,
festgestellt  für  Personen  im  Alter  von
Bezirke.  über  16  Jahren  unter  16  Jahren
männliche  weibliche  männlicheweibliche
SNNAC
D  EL
Großherzogthum  Hessen.  z  E
Provinz  Oberhessen.  «
Kreis  Friedberg:  ·
a)  Gemeinden  Burg-Gräfenrode,  Butzbach,  Friedberg,  6
Griedel,  Ilbenstadt,  Klein-Karben,  Nieder-Weisel,  Ober-Rosbach,
  Ostheim,  Steinfurth.  2  —  1  30]  20  —  85
b)  Gemeinden  Bad-Nauheim,  Bodenrod,  Dorheim,  Fauerbach
  v.  d.  H.,  Kaichen,  Kirch-Göns,  Nieder-  Florftadt,  3
Pohl-Göns,  Wisselsheim  1  80  1  166  —  —  85
)  der  übrige  Theil  des  Kreises  1  50  1  161  —  —  85
Provinz  Rheinhessen.  "
Kreis  Bingen:  6  #  I
a)  Gemeinde  Büdesheim  ....  ..2  —  1  —  1  —  1  —
b)  Gemeinde  Bingen  .  ..2-—!i1—-1—l——  80
c)  Gemeinden  Heidesheim,  Wackernheim  11  70  1101  1  20  —  80
d)  Gemeinde  Gau-Algesheim  1  70  1  —  1  —  —  80
e)  Gemeinden  Dietersheim,  Frei-  Weinheim,  Gaulsheim,  ·
Gensingen,  Kempten,  Nieder-Ingelheim,  Ober-Ingel-  1  »
heim.  1  10  1  +—  —  70
z  Gemeinde  Dromersheim  1  50  1  —  1  80
8)  der  übrige  Theil  des  Kreises  ......10  «  1  —1  —170

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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