— 109 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im —————"———""——— — Zu bezichen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. April 1895. O16. ————————————J—J——JJJ—J——J nahme von Civilstands-Akten; — Exegquatur-Erheilung 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Ableben eines Stations. eite Kontrolörs. ...... 111 2. Eisenbahn = Wesen: Ermächtigung des Konsuls in nT » .- . Alexandrien zur Ausstellung von Leichenpässen 109 5 olhe utcien- Ausweisung von Ausländern aus dem 1. Kon sulat-Wesen. Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Buenos Aires beschäftigten Vize-Konsul Weller ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Ehe- schliehungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Dem zum Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Mainz ernannten bis- herigen dortigen Vize= und Deputy-Handels-Agenten Peter Melchers ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 2. Eisenbahn = Wesen. Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziff. 4 der Verkehrs = Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 15. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen- pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen,?) auch der Kaiserliche Konsul in Alexandrien ermächtigt worden ist. Berlin, den 15. April 1895. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher. *) vgl. Bekanntmachung vom 20. September 1888 (Central-Blatt S. 889). 22