11. 12. 13. — 127 — Benutzen Sie in dem bei 4. genannten Gewerbe eine Umtriebs= oder Kraftmaschine, welche durch elementare Kraft, nämlich Wind, Wasser, Dampf, Gas, Petroleum, Benzin, Ather, Heißluft, Druckluft, Elektrizität, bewegt wird, oder einen Dampfkessel ohne Kraft- übertragung, ein Dampffaß oder ein Dampfschiff, Segelschiff? (Ja oder Nein) Im Bejahungsfalle wollen Sie von den fett gedruckten Wörtern das zutreffende oder die zutreffenden unterstreichen. Kraftleistung bei regelmäßigem Betriebe der benutzten Wasserkraft Pferdekräfte, Dampfmaschinen 4 Pferdekräfte, Gas- maschinen Pferdekräfte, Petroleummaschinen Pferdekräfte, Benzin= oder Athermaschinen Pferdekräfte, Heißluft- maschinen —Pferdekräfte, Druckluftmaschinen Pferdekräfte. (Anzugeben für das bei 4. genannte Gewerbe. Für Triebwerke, die durch Wind oder Elektrizität bewegt werden, findet eine Angabe der Pferdekräfte nicht statt.) Wenn in dem bei 4. bezeichneten Gewerbebetriebe Arbeitsmaschinen, Sfen u. s. w. der im Verzeichniß auf der letzten Seite genannten Art verwendet werden, so wollen Sie an der betreffenden Stelle deren Zahl angeben. Wenn Sie Gewerbebogen über verschiedene Gewerbszweige ausfüllen, so wollen Sie angeben, ob diese Gewerbszweige sämmtlich oder ob mehrere derselben einen Gesammtbetrieb bilden? (Ja oder Nein; wenn Ja, sind die Gewerbszweige, die den Gesammtbetrieb ausmachen, hier zu nennenn.nnnnnnnnnnmmmmmmmmmmnmnmnmnmnmnnn..... -, Im Bejahungsfalle geben Sie auf dem Bogen des hauptsächlichsten Betriebszweiges die gewerbliche Bezeichnung des Gesammt- betriebes, sowie die Gesammtzahl der am 14. Juni 1895 innerhalb der Betriebsstätten (Frage 10 A) des Gesammtbetriebes beschäftigten Personen und die Gesammtzahl der verwendeten Pferdekräfte an: Bezeichnung des Gesammtbetriebes: Gesammte Personenzahhl: , . Gesammtzahl der Verdekräfte der Wasserkraft, der Dampf-, Gas-, Petroleum-, Benzin oder Ather-, Heißluft= und Druckluft-Maschinen: