— 148 — 3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Das Statut für das Kaiserlich deutsche archäologische Institut vom 9. April 1887 (Central-Blatt von 1887 S. 172; vgl. Central-Blatt von 1893 S. 235) hat mit Zustimmung des Bundesraths durch Kaiserlichen Erlaß vom 4. März 1895 bezüglich der Ziffern 4 und 6 des §. 2 folgende neue Fassung erhalten: S. 2. 4. Die Mitgliedschaft der unter 1b, c, 4 Genannten und des etwa nach 3 gewählten zwölften Mitglieds ist Ehrenamt. Diese Mitglieder werden auf fünf Jahre gewählt. Das nach Ablauf dieser Zeit ausscheidende Mitglied kann, wenn dasselbe von der Akademie gewählt war, sofort wieder gewählt werden. Die von der Central-Direktion gewählten Mitglieder — 1c, d — sind dagegen nicht bei Wiederbesetzung der durch ihr Ausscheiden eingetretenen, sondern erst bei einer später eintretenden Vakanz auf's neue wählbar. 6. Ein als ansässig in Berlin gewähltes Mitglied der Central-Direktion (lb, c und 3) scheidet aus derselben aus, wenn es sein Domizil in Berlin aufgiebt. Dasselbe ist der Fall, wenn ein als in Berlin nicht ansässig gewähltes Mitglied sein Domizil nach Berlin verlegt. Als zu Berlin wohnhaft wird im Sinne dieses Statuts auch derjenige betrachtet, welcher an einem innerhalb einer Entfernung von 30 Kilometern von der Weichbildgrenze Berlins belegenen, mit Berlin durch Eisenbahn oder Straßenbahn verbundenen Orte seinen Wohnsitz hat. Auf die gegenwärtigen Mitglieder der Central-Direktion finden die in dieser neuen Fassung enthaltenen Abänderungen des Statuts keine Anwendung. 4. Handels= und Gewerbe = Wesen. Bekuaunntmachung, betreffend das Arzneibuch für das Deutsche Reich. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25. April d. J. beschlossen, daß die in Gemäßheit des Bundesrathsbeschlusses vom 20. Dezember 1894 veränderten Bestimmungen des Artikels „Wein“ im neuesten Nachtrag zum Arzneibuch — Central-Blatt für 1895 S. 4 — auf die beim Inkrafttreten des Nachtrags in den Apotheken nachweislich vorhanden gewesenen Vorräthe erst vom 1. April 1897 ab Anwendung finden. Berlin, den 14. Mai 1895. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher.