254 Lau- fende Nr. Nr. des Brannt- weinsteuer- Ver- gütungs- schein- Aus- fertigungs- registers.) Der Branntweinsteuer-Vergütungs- schein ist aus zufertigen für (Stand.) (Name.) (Wohnort. I I Lag-. Die Denaturirung oder an welchem 7 die Verwendung des Branntweins siattgefunden ist nachgewiesen hat, oder - Zeitraum, in dem Register des Amtes in welchem der Branntwein # undenaturirt|(Konto (Benen= (LBe- steuerfreit und (Ort.) verwendetrr.) nung.) nennung.) worden ist. · 6. 7. 8. 9. 10. *) Bei der Direktiobehörde auszufüllen.