— 380 — 3. Militär = We sen. Uachtrags - Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- rechtigt sind. (Vgl. Bekanntmachung vom 11. Juni 1895, Centr.-Bl. S. 189.) Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. Geffentliche Lehranstalten. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der Befähigung genügt. a. Gymnasien. Königreich Preußen. Norden: 7) Gymnasium (bisher ohne Dispensationsbefugniß). Wandsbek: Gymnasium (bisher: verbunden mit Real-Progymnasium. — Letzteres ist zu Michaelis 1895 eingegangen). b. Real-Gymnasien. Königreich Preußen. Hannover: Leibnizschule (Real-Gymnasium) — bisher Leibniz-Real-Gymnasium, unter A. b. l des Haupt- verzeichnisses. — c. Ober-Realschulen. Königreich Preußen. Flensburg: 1Ober-Realschule (mit wahlfreiem Unterricht in der Handelswissenschaft — verbunden mit Landwirthschaftsschule) — bisher Realschule, unter C. b. I des Hauptverzeichnisses. — B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) Klasse zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. b. Realschulen. Großherzogthum Hessen. Gernsheim: Realschule (bisher: höhere Bürgerschule, unter C. d. 1 des Hauptverzeichnisses). *) Gymnasium mit der Befugniß, Befähigungszeugnisse auch seinen von dem Unterricht im Griechischen dispen- sirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.